Zum Tod von Hermann Sumser

Unser herzliches Beileid an seine Witwe und allen Angehörigen.

Hier stellte Hermann Sumser im April 2021 das Brigobannis-Projekt im Hieronymus vor:

Brigobannis auf kulturellen Abwegen

06.04.2021 von Hermann Sumser

Statt nach der Realisierung der Fußgängerbrücke über die Breg ein nächstes Element im Rahmen des „Brigobannis-Projektes“ anzugehen,  riskiert man auf Anraten der CDU-Fraktion wie ich annehme lieber den Untergang dieses Projektes und der angesagten 50%-Zuschüsse des Landes, um das verfügbare Kapital für das nächste Großprojekt der Stadt anzusparen: z.B. die Umwandlung von Grünlandschaft in kommunales Bauland in der Kernstadt und in den Ortsteilen entgegen der Umweltpolitik des Landes und riskiert damit auch noch den Verlust der verfügbaren Finanzen  durch riskante Geldanlagen, die keinesfalls dem Fachbeamten allein anzulasten sind, sondern der politischen Vorgabe durch den Bürgermeister und die CDU-Fraktion, wie ich annehme.

Nun nach dem möglichen Verlust von 3 Millionen und dem großzügigen Verlust von Zuschüssen zum von Anfang an verunglimpften Projekt des „Römerparks“ kann man sich wohl die Wunschvorstellungen der Rekonstruktion von Serpentinenpfaden zum ehemaligen Waldhaus im „Roten Rain“ und hoch vom Römerbad zum Galgenberg und die Landschaftsgestaltung zur optischen Wiedergabe des Kastells auf dem Galgenberg bis zum Beispiel  die Umwandlung der leer stehenden Wasserreservoire in Schauräume zur Ausstellung von wichtigen Repliken des „Hüfinger Reiters und anderer spektakulären archäologischen Fundobjekten an den Hut schreiben; wahrscheinlich auch das Vorhaben der Darstellung des „Unteren Tores“ im Städtle als wichtigen Abschluss der Straßengestaltung in den letzten 10 Jahren, die das Städtle attraktiver gestalten  und das Geschichtsbewusstsein der Einwohner stärken soll.

Vermutlich können sich die Hüfinger Bürger auch das begehbare Archiv  im Erdgeschoss des Hüfinger Rathauses und die Ausstellung der Hüfinger Geschichte dort vergessen, weil kein Geld für sowas „Überflüssiges“ nach einem solchen Verlust mehr da ist, zumal auch noch die Großinvestition der Erneuerung des Schwimmbades ansteht. Wie schön, dass man immer die verzichtbaren Kultur-Investitionen im Auge hat. Schon einmal wie vor 200 Jahren, als einige engagierte Personen, wie z.B. Luzian Reich der Ältere die Hüfinger „Anlagen“ und jene noch heute wunderbare Fußgänger-Baumallee als Zugang, zum Teil sogar auf eigene Kosten,  realisiert haben und dafür von den Hüfinger Normalbürgern belächelt wurden. 

Liebe Hüfingerinnen, liebe Hüfinger,

was macht Hüfingen im Vergleich zu den umliegenden Städten zu etwas Besonderem, das es immer wieder zu stärken gilt? Es sind die Zeugnisse aus der Frühgeschichte und das Stadtbild aus der mittelalterlichen Geschichte der Stadt.

Vor mittlerweile  60 Jahren hatte mich eines Tages Altbürgermeister Max Gilly zu meiner Überraschung nach bestandenem Abitur ins Rathaus rufen lassen, um mit mir über die Zukunft von Hüfingen zu sprechen. Auf seine Fragestellung habe ich ihm damals geantwortet, dass das größte Kapital von Hüfingen seine mittelalterliche Altstadt ist. Wenige Jahre später gehörte Hüfingen zu den ersten Antragstellern an die zuständige Behörde der Landesregierung nach Aufnahme in das neue Städtebauförderungsprogramm. Die folgenden Jahre waren in Hüfingen geprägt von den Sanierungsmaßnahmen in der „Hinterstadt“, später in der „Vorderstadt“, schließlich in der Unterstadt, in der Folge auch von den Auseinandersetzungen um den Erhalt von historischen Häusern in der „Hinterstadt“, dem Sanierungsgebiet Nr. 1. Als ein von Bürgermeister Gilly an mich beauftragtes  Gutachten im Ergebnis das Zerschneiden des besonderen Baudenkmals in der Hinterstadt Nr. 7-9 in Frage stellte, dessen Abbruch schon vorgesehen war,  scheiterte bei unserem Antrag zur Bewahrung dieses nach Aussage des zuständigen Denkmalschützers, der sich voll hinter mein Gutachten zur Bewahrung diese bedeutenden Baudenkmals stellte, unser Antrag zum Erhalt in der anschließenden Gemeinderatssitzung an der CDU-Mehrheitsfraktion. Der Abbruch wurde nach Beschluss im Gemeinderat vollzogen.

Vor nunmehr mehr als 30 Jahren hat das Land Baden-Würrtemberg auf einen Hinweis des inzwischen als Nachfolger gewählten Bürgermeisters Anton Knapp auf die heruntergekommene Ruine des „Römerbades“ auf eigene Rechnung des Landes das Ruinenfeld wieder rekonstruiert  und in aufwändiger  Form eine Besichtigungsbühne auf halber Höhe über den Ruinen mittels einer Stahlkonstruktion einbringen lassen und damit dem bedeutenden Baudenkmal wieder zu neuem Glanz verholfen. Wenige Jahre später habe ich das Projekt „Brigobannis“ mit mehr als 20 Einzelelementen konzipiert vom „Pavillon“ über die Tribünen an der Römerwiese, über eine Brücke über die Breg in Fortsetzung der früheren Römerstraße, über die Reaktivierung von historischen Pfaden im Umfeld des Römerbades bis hin zum ehemaligen Waldhaus im „Roten Rain“ mit Aussicht auf die Altstadt, über die Darstellung des ehemaligen Kastells auf dem Galgenberg mit landschaftlich gestalteten Außenanlagen bis hin zum Ausbau von zwei vorhandenen unterirdischen Wasserreservoiren, die aufgegeben wurden, weil sie technisch überholt waren zu unterirdischen Schauräumen, in denen die bedeutenden Funde der Hüfinger Geschichte aus den verschiedenen archäologischen Grabungsfeldern, die in den Archiven des Landes ruhen,  in Hüfingen präsentiert werden sollten über den Einbau eines unterirdischen Verbindungsbauwerks zwischen den unterirdischen Schauräumen und die Herstellung von Repliken dieser Fundgegenstände. Das Projekt wurde von Bürgermeisetr Knapp aufgenommen und mit der Zentrale des Denkmalschutzes in Esslingen kommuniziert. Der damalige Präsident des Landesdenkmalschutzes Professor Dr. Bader erschien persönlich zu einer Besprechung in Hüfingen und hat seine Zustimmung signalisiert. Das Regierungspräsidium in Freiburg hat das Projekt begrüßt und die Bezuschussung in Höhe von 50% der jeweiligen Baukosten in Aussicht gestellt. Im Gemeinderat in Hüfingen habe ich das Projekt vorgestellt. Einige Elemente wurden realisiert und zu 50% bezuschusst, andere scheiterten bislang am Einspruch der CDU-Fraktion und wurden vorerst zurückgestellt. 

Ein anderer Projektvorschlag: das „Untere Tor“, das ich planerisch und im Detail ausgearbeitet hatte, hat Bürgermeister Knapp ebenfalls im Gemeinderat eingebracht. Es ging dabei um die Darstellung dieses ehemaligen wichtigen Gebäudes der Vorderstadt, das ca. 1840 durch Antrag der Fuhrunternehmer abgebrochen wurde. Die Darstellung in Konturen, die durch eine Stahlkonstruktion erfolgen soll,  um wieder die ehemalige räumliche Wirkung in moderner Form zu vermitteln, ist sie eine wichtige städtebauliche Maßnahme, die das „Städtle“ als Veranstaltungsraum stärken soll. Die Realisierung scheiterte vor 20 Jahren wieder einmal am dem Widerspruch der CDU-Fraktion in der betreffenden Gemeinderatssitzung.  Es wäre gleichzeitig eine bewusste Schickane, um den immer noch heftigen Durchfahrtsverkehr etwas zu reduzieren, die Attraktivität im und vor dem „Städtle“ zu steigern und das Brauchtum zu stärken durch die Figuren-Installationen an dieser Stahlkonstruktion und die Einbeziehung in die Hüfinger  Fasnacht. 

Sie sehen, dass in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Ansätze zur Bewahrung und zur Belebung des Hüfinger Stadtbildes und zur Veranschaulichung der bedeutenden Hüfinger Geschichte durch mich und durch die Unterstützung durch den Bügermeister erfolgt sind. Vor nunmehr 2 Jahren habe ich dem jetzigen Bürgermeister in einem Gespräch im Rathaus diese Projekte vorgestellt, die er als ehemals auswärtiger Bewerber um das Bürgermeisteramt natürlich noch nicht kennen konnten. Sie sehen, dass immer wieder auch wichtige Vorschläge von Außen an den Bürgermeister herangetragen wurden, die immer wieder von den aufeinander folgenden Bürgermeistern aufgenommen wurden und  zur Profilierung der Stadt und auch  ihres Bürgermeisters beigetragen haben.

Obgleich der Bürgermeister bei dem Gespräch einen wirklich interessierten Eindruck auf mich gemacht hat, ist bis heute keinerlei Berücksichtigung erkennbar. Statt dessen ist die Stadtverwaltung bestrebt in der Kernstadt und in allen Ortsteilen die landschaftliche  Umgebung zu Bauland umzuwidmen entgegen der allgemeinen politischen Absicht im Land. Statt dessen schockt uns vor wenigen Tagen  die jüngste Nachricht  von einem Verlust von 3 Millionen im Stadtsäckel durch eine verloren gegangene Einlage der Stadtverwaltung in einer privaten Bank. Für diesen Betrag hätten problemlos manche dieser vorgeschlagenen Elemente des Projektes realisiert werden können. Ohne jegliche Schuldzuweisung auszusprechen, schmerzt mich natürlich dieser finanzielle Verlust. Vielleicht wäre eine gewisse Offenheit gegenüber meinen Vorschlägen als gebürtiger und geschichtsbewussten Hüfinger Bürger hilfreich. Statt dessen erklärte der Bürgermeister damals: das Projekt „Brigobannis“ werde nicht weiter verfolgt,  auf Anraten wieder mal der CDU-Fraktion, wie ich annehme, obgleich auch die Realisierung der Wege und Pfade, die Rekonstruktion des Waldhauses, die gärtnerische Gestaltung des Kastells auf dem Galgenberg einmal abgesehen von den unterirdischen Schauräumen genügend Ansätze bieten, auch überschaubare Elemente des Projektes zu realisieren. Also verzichtet man auch großzügig auf die angesagten Zuschüsse des Regierungspräsidiums. 

Kleine Fürstenberg Spitzschnecke

Märzenschnecke

Artikel vom 16. Juni 2020

Bei einem Spaziergang auf dem Fürstenberg habe ich im Winter Kinder gesehen, die leere Schneckenhäuser der „kleinen Fürstenberg Spitzschnecke“ gesucht hatten. Und tatsächlich, es gibt dort sehr viele der wunderschönen marmorfarbenen Häusschen.

Also hatte ich mich im Frühjahr daran gemacht, diese Schnecke lebend zu finden, zu fotografieren und zu bestimmen.

Es ist eine Märzenschnecke und wird auch als Weiße Turmschnecke, Zebraschnecke oder Kaiserstuhlschnecke bezeichnet und gehört zur Familie der Vielfraßschnecken.

Märzenschnecke

Fotos aus den Jahren 2021 und 2022 sind aufgrund eines mangelhaften Plugins nicht mehr verfügbar.

Die Märzenschnecke bevorzugt sonnige und trockene Standorte wie Magerrasen und Weinberge. Deshalb wurde sie im Kaiserstuhl von den Winzern nahezu ausgerottet. Unsere Märzenschnecke hier lebt auf dem Magerrasen am Hang vom Fürstenberg.

Die Märzenschnecke wird in Deutschland als stark gefährdet angesehen und steht auf der Roten Liste Kategorie 2.

Wen es interessiert, was ich hier tue und wie die 16S rDNA sequenziert wurde, bitte hier schauen.

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Mit nur 80% Übereinstimmung scheint unsere Fürstenberg Spitzschnecke recht einmalig zu sein!

Feuerwehrgerätehaus, Grundsteuer, Wassergebühren und Feldwegekommission

Liebe Hüfingerinnen und liebe Hüfinger!

Es sind, wie immer, Stellungnahmen von allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit herzlich willkommen.

Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingensitzungsdienst

Und denkt daran, die Sitzungen sind öffentlich und wenn man nicht von den Einschätzungen und subjektiven Berichten anderer abhängig sein will, so darf man auch sehr gerne selbst kommen.

Kommentare sind immer willkommen!

Hier geht es um die Sitzung am 14. November 2024

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

In Fürstenberg auf einem Acker Richtung Hondingen wird eine neue, etwa 300m2 große Lagerhalle gebaut. Da der Acker im Außenbereich von Fürstenberg liegt, ist der Landwirt nach § 35 BauGB privilegiert. Der Gemeinderat muss also zustimmen.

Zwei Baugesuchen für Wohnhäuser in Fürstenberg Zähringerstraße 15 und Obstgarten 8 wird auch zugestimmt.

In Hüfingen Grubengarten (Hausener Straße gegenüber vom Ziegeleschle) wird eine neue Lagerhalle mit 2.200 m2 gebaut. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan „Kleines Stückle /Grubengarten“ in einem Gewerbegebiet. Deswegen muss der Gemeinderat auch hier zustimmen.

Dem Bauantrag zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus mit 24 zusätzlichen Pkw-Stellplätzen in das Gewerbegebiet Ziegeleschle wird auch einstimmig zugestimmt.

Wobei ich mich ernsthaft frage, warum die Feuerwehr so eine riesige Fläche für 31 Pkw braucht? Ist dies ein Zeichen dafür, dass die neuen Schulungsräume auch für externe Schulungen genutzt werden dürfen?

Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 19:00 Uhr

TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar)

Wird wegen Krankheit im Dezember nachgeholt.

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)

TOP 5 Abteilungskommandanten der Feuerwehr-Einsatzabteilung Hausen vor Wald

Zum Abteilungskommandanten der Feuerwehr-Einsatzabteilung Hausen vor Wald wurde Marcel Schwinge und zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde Thomas Happle gewählt.

TOP 6 Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B

Grundsteuer-Berechnungsverfahren:
Sowohl im Bundesrecht als auch im Landesgrundsteuergesetz wird die Grundsteuer wie im bisherigen Recht in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  • Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest.
    Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
  • Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
  • Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert.
    Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt.

Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Messzahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht.

Formel ab 2025: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Messzahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer
(Formel bis 2024: Einheitswert x Messzahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer)

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber und seiner Familienangehörigen bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.

Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen.

Bisherige Hebesätze

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt im Jahr 2024 in Hüfingen 390 %.
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt im Jahr 2024 in Hüfingen 435 %.

Neue Hebesätze für Hüfingen 2025

Heute wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen:

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ohne Wohnhäuser) wird für 2025 in Hüfingen auf 361 % (-29%) gesenkt.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird im Jahr 2025 auf 442 % (+ 7%) erhöht.

Das Finanzministerium hat für die Grundsteuer B ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht: Transparenzregister
Für Löffingen habe ich aber gestern in der Zeitung gelesen, dass der Hebesatz B jetzt für 2025 460% beschlossen wurde.

Auf jeden Fall kann man sich nicht bei der Stadt beschweren, sondern das Finanzamt ist zuständig. Also können kann man das schon, nützt nur nichts.

Meine Prognose ist, dass die Höhe des Hebesatzes weniger das Problem sein wird, sondern der Grundsteuermessbescheid, der die Basis hierfür ist. Gegen diesen Grundsteuermessbescheid laufen in Baden-Württemberg auch schon einige Klagen und deswegen hätte man damals gleich widersprechen sollen.

Die Stadt Hüfingen hat für Fragen eine Seite eingerichtet und will nächstes Jahr auch eine Infoveranstaltung abhalten: https://www.huefingen.de/willkommen/Grundsteuer

Von der SPD Fraktionssprecherin kam der Vorschlag sich für die Zukunft eine Einführung von der Grundsteuer C zu bemühen. Bei der Grundsteuer C geht es um nicht bebaute aber bebaubare Grundstücke. Also Bauland als Kapitalanlage oder für Spekulationen.

TOP 7 Wassergebühren 2025

Heute soll eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr besprochen werden.

Der Grund hierfür sei die hohe Trinkwasser-Qualität in Hüfingen. Die Stadt Hüfingen habe eine vorbildliche Wasserversorgung vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis bescheinigt bekommen.
Das mag so sein, nachdem der Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung seit 1998 saniert wird.

Anstatt irgendwas zu bescheinigen müsste der Landrat eigentlich eine Sanierung anordnen und auch das Betriebsgelände, im Besitz des Donaueschinger Fürstenhauses, Teil unseres Wasserschutzgbietes werden lassen, wo es 1958 raus genommen wurde. Vermutlich müssen die Hüfinger irgendwann für die Sanierung selber bezahlen, da der Landrat Angst vor dem Fürstenhaus hat. Das blöde Volk muss er ja nicht fürchten, wir dürfen ihn ja nicht wählen oder gar abwählen.

Der neuen Wassergebühr wurde einstimmig zugestimmt.

Wasserverbrauchsgebühr neu 2,50 €/m³
Wassergrundgebühr* neu 80,04 €/Jahr; 180,00 €/Jahr; 486,00 €/Jahr; 1.296,00 €/Jahr
*je nach Zählergröße
Irgendwer muss ja auch die 53.165,45 € für die Bräunlinger Wasserleitung bezahlen, aber immerhin bekommen wir dann teures, sauberes Wasser aus Bräunlingen, falls der Palmhof havariert.

TOP 8 Festhalle Hüfingen: Beauftragung Austausch Seilwinden im Zuge der Brandverhütungsschau

Bezüglich der Brandverhütungsschau der Bühnenanlage wurde festgestellt, dass die Seilwinden in der Festhalle Hüfingen nicht mehr zulässig sind. Heute wurden die Umbauarbeiten in Höhe von 22.312,50 € vom Gemeiderat einstimmig genehmigt.

TOP 9 Neubesetzung der Feldwegekommission

Für die neue Feldwegekommission wurden heute drei neue Stadträte gewählt. Es sind Gunther Limberger, Reinhard Isak und Patrick Moog, sowie der Stadtbaumeister Thilo Mayer.






Infos zu den Gemeinderäten gibt es hier:

Rekordsitzung unter einer Stunde!
Danke Herr Bürgermeister!

Getreidemühle auf dem Fürstenberg

Brunnenwiesen Muehle

4. März 2021 – Fundstück aus einem Zeitungsartikel vom 13. Februar 1954 von unbekannt

Das Städtchen Fürstenberg, das am 18. Juli 1841 innerhalb 2 Stunden abbrannte, hat in früheren Zeiten eine eigene Mühle besessen. Diese Mühle hieß die Spitzmühle. Sie lag auf der Gemarkung Fürstenberg in dem Gewann Brunnenwiesen, rechts an dem Weg, der vom Weiler Schächer nach Hondingen führt.

Um das nötige Wasser zum Betrieb der Mühle beizubringen, wurden drei Weiher angelegt. Trotzdem kam es oft vor, daß nicht genügend Wasser vorhanden war.

Im Januar 1700 wurde dem Müller Andreas Bäurer aus Hondingen von dem damaligen Grafen Froben Ferdinand v. Fürstenberg die Erlaubnis zur Erbauung einer Mühle mit zwei Gängen erlaubt. Die Erlaubnis wurde unter dem Vorbehalt gegeben, daß die beiden Müller in Hondingen und Steppach nichts dagegen einzuwenden hätten. Dies war allerdings nicht der Fall.

Da es bei den damaligen Abgrenzungen der Gemarkungen zweifelhaft war, auf welcher Gemarkung die Mühle gehörte, mußte das Oberamt Hüfingen im Jahre 1706 entscheiden. Die Mühle kam zu Fürstenberg und Bäurer wurde von Herrschaftswegen zu einem leibeigenen Untertanen und Bürger auf Fürstenberg angenommen.

Davon war die Bürgerschaft von Fürstenberg nicht sehr erbaut. Als Bäurer 1706 das Fürstenberger Bürgerrecht erwerben und seine Gebühr bezahlen wollte, wurde er abgewiesen. Der dortige Schultheiß und verschiedene Bürger befürchteten, daß ihnen ein Nachteil und neue Gerechtigkeiten erwachsen könnten und daß man eine Zwangsmühle einrichten wolle.

Ferner machten die Bewohner von Fürstenberg geltend, daß durch die dem Müller gehörenden Tiere Schaden anrichten würden. Einige Bürger gaben auch an, daß die Wiesen durch das Ableiten des Wasser in die Weiher Schaden erleiden könnten, und wenn einmal Wassermangel herrsche, könne der Müller die vereinbarte Frist des Mahlens nicht einhalten.

Der neue Müller verteidigte sich mit der Auffassung, dass die Wiesen eingezäunt werden sollten, sodaß Vieh keinen Schaden anrichten könne; zudem habe er sein Haus mit obrigkeitlicher Genehmigung dahin gebaut, wo es jetzt stünde.

Sollte aber trotzdem noch Schaden durch sein Vieh entstehen, würde er diesen ersetzen. Trotzdem mußte Bäurer noch bis zum Jahre 1710 warten, bis er als Bürger von Fürstenberg aufgenommen wurde. Der fürstenbergische Landvogt von Hüfingen sagte dem Fürstenberger Bauern zu, daß sie ihre Frucht in irgend einer Nachbarmühle mahlen lassen könnten, wenn Bäurer seiner Pflicht nicht nachkommen könne. Im gleichen Jahr gab Bäurer das Versprechen ab, daß er, wie es Handwerks Brauch sei, jedem Bauer der bei ihm mahlen läßt das im gebührende Maß zueignen würde.

Ende 1751 oder anfangs 1752 brannte die Spitzmühle ab. Im Jahre 1752 kaufte der Neudinger Müller Martin Riedmüller den Mühlenplatz samt dem Recht, eine neue Mühle erbauen zu können. Er und seine Rechtsnachfolger zahlten dafür an das Rentamt Hüfingen einen jährlichen Wasserzins von 6 fl. Doch wurde die Mühle nicht wieder aufgebaut, da die Rentabilität in Frage gestellt war. 1804 ging die „Spitzmühlenwiese“ durch Kauf in den Besitz der Standesherrschaft über.

Vielen Dank an German Kramer für die Abstammung des Müllers der Spitzmühle, Andreas Bäurer, der aus Hondingen von der Hinteren Mühle stammte.

Siehe auch Seemühle

Baaremer Zeitenwende

Der Gedenkstein für Günther Reichelt wurde eingeweiht

Ein Gedenkstein, wie er passender nicht sein könnte:
 Mit Ecken und Kanten, in seiner Aussage und Klarheit aber eindeutig!
Der Gedenkstein für Prof. Dr. Günther Reichelt wurde am Freitag, 25. Oktober 2024, bei einer feierlichen Gedenkstunde im Reichelt-Biotop offiziell eingeweiht. Im Wuhrholz, beim Pfohrener Riedsee gelegen, begrüßte Dr. Hannah Miriam Jaag, Vorsitzende der Freunde der Natur Hüfingen, die über 30 Anwesenden. Darunter auch die beiden Töchter von Prof. Dr. Reichelt.

Einführung und Danksagung
Dr. Hannah Miriam Jaag

Im Namen des Vereins übergab der Bürgermeister von Hüfingen, Patrick Haas, symbolisch den Stein an die Stadt Donaueschingen. Bürgermeister Severin Graf nahm das Geschenk gerne entgegen und fügte, an den Hüfinger Bürgermeister gerichtet, an:

Du bist noch nicht einmal ganz die berühmten 100 Tage im Amt und kommst gleich mit solch bedeutenden Geschenken aus der Nachbarschaft zu uns. Das wissen wir besonders zu würdigen; das läßt auf eine gute Zusammenarbeit hoffen! Herzlichen Dank Dir ganz persönlich und vor allem auch den Freunden der Natur Hüfingen!

Reden Bürgermeister Patrick Haas
und
Bürgermeister Severin Graf

Der ehemalige Oberbürgermeister von Donaueschingen, Thorsten Frei MdB, hat seine Erinnerung mit uns geteilt:

Rede von Thorsten Frei, MdB

Prof. Dr. Helmut Gehring, langjähriger Weggefährten von Prof. Dr. Günther Reichelt hat seine Erinnerungen mit uns geteilt:

Rede von Prof. Dr. Helmut Gehring

Katharina Baudis, Geschäftsführerin BUND Schwarzwald Baar Heuberg

Prof. Dr. Günther Reichelt war die treibende Kraft hinter der Entstehung der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwarzwald-Baar-Heuberg e.V., des Vorgängervereins des heutigen BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) Regionalverbands.

Durch seine Forschung und Publikationen hat er entscheidende Impulse für den Naturschutz in unserer Region gegeben und das Bewusstsein für ökologische Fragestellungen bei politischen Entscheidungsträger geschärft.
Durch seinen großen Wissensschatz und seine umfassenden Kenntnisse über die Natur der Region war er stets eine anerkannte Autorität und sein Wort hatte Gewicht. Wir möchten an dieser Stelle an seinen Einsatz gegen die „Schwarzwald-Autobahn“, für die Etablierung einer geregelt Müllentsorgung und Wertstofftrennung, sowie für die Ausweisung und Entstehung zahlreicher Biotope und Naturschutzgebiete erinnern.

Sein Engagement für den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume war beispielhaft und hat viele dazu motiviert, sich ebenfalls für die Natur einzusetzen. Er gab denen eine Stimme, die nicht selbst für sich sprechen konnten – den Tieren, den Pflanzen, unserer Natur, unserer Umwelt, unserer Heimat.

Sein selbstloser und unermüdlicher Einsatz für eine lebenswerte Zukunft imponieren noch heute und erfüllt uns mit großer Dankbarkeit. Wir freuen uns sehr über die Ehrung, die unserem Gründer durch die heutige Gedenksteineinweihung zu Teil wird und bedanken uns bei den Freunden der Natur Hüfingen, die seinen großen Leistungen und seinem bedeutenden Wirken in unserer Region Nachhall verleihen.

Ganz im Sinne von Günther Reichelt ließen die Freunde der Natur neben dem Gedenkstein ein Überwinterungshabitat für Reptilien und Amphibien errichten. Finanzielle Unterstützung für das gesamte Vorhaben erhielten sie dafür von der Sparkasse Schwarzwald-Baar, der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, dem Steinmetz Udo Weisser, dem Bagger- und Forstbetrieb Heinrich Jägle und der Umweltgruppe Südbaar.

Dr. Hans Joachim Blech, Weggefährte und Gründungsmitglied der Freunde der Natur Hüfingen

In Memoriam Professor Günther Reichelt

Im Herbst 1975 zogen meine Frau und ich nach Donaueschingen Aasen und engagierten uns schnell in der evangelischen Kirchengemeinde Donaueschingen wie auch im Themenbereich Umweltschutz.

Die Kirchengemeinde Donaueschingen feierte 1976 Fastnacht im ehemaligen Pfarrhaus. Dort trafen wir unter anderem auf Günther Reichelt, ich im Kostüm der Waldschrats, Günther Reichelt als Mephisto im Sinne von Gustav Gründgens. Wir tanzten Freistiel bis in den Morgen.

Wir trafen uns wieder im Kirchengemeinderat, im Baarverein, bei Diskussionen mit dem Fürstenhaus um die Bibliothek des Baarvereins, bei Exkursionen z.B. mit Otti Willmanns, Freiburg, bei Pflegeeinsätzen, Pflanzungen, dem ersten Lehrpfad Hüfinger Orchideenwald im Deggenreuschen,  bei Vorträgen Z.B. Höhlenmalereien   ….usw. Man lernte sich natürlich auch privat etwas näher kennen. So stellte sich heraus: In seinem Geburtsort Schladen südlich von Braunschweig lebte eine Cousine meiner Frau, Ich selbst lebte nach dem Krieg seit  1950 bis 1967 in Göttingen, Die Universität war die Alma Mater sowohl für Günther Reichelt wie auch 15 Jahre später für mich.

Nun nochmal zu zwei Aktivtäten:

Waldsterben und saurer Regen war Anfang der 80iger Thema, Saurer Regen, radioaktiver Fallout von Tritium durch Fessenheim.  Angeblich zu erkennen u.a. an abnormalen Stengeln vom Löwenzahn.

Gemeinsam haben Günther Reichelt und ich 1982 beim Land Baden Württemberg Widerspruch eingelegt gegen den „sogenannten Sicherheitsausbau“ des Donaueschinger Flughafens. Als alle Personen bei uns im Garten versammelt waren fing es an zu schneien und vom Vollgas des Flugzeuges auf der Startbahn war nichts mehr zu hören. 

 In dem Biotop, wo der Stein jetzt steht  jahrelange Pflegemassnahmen und als Abfall Christbäume für Weihnachten.

Was bleibt ist die Erinnerung an einen Mentor und Vorbild mit immens viel Wissen. Wenn ich thematisch etwas wissen wollte hiess es z.B. Schriften der Baar Jahrgang 19xx, Seite von bis….

Von einer Idee zur Umsetzung

Hannah Miriam Jaag am 15.10.2024

Vor drei Jahren habe ich eine Idee entwickelt und seit dem sehr viele Anträge und E-Mails geschrieben. Die Idee war im Reichelt-Biotop Überwinterungshabitate und einen Gedenkstein an Prof. Dr. Günther Reichelt zu entwickeln.

Die Ersten die meine Idee gut fanden, war die Sparkasse Schwarzwald-Baar. Deswegen unten mein Beitrag vom November 2022 über den Vereinswettbewerb.

Inzwischen konnte die Idee umgesetzt werden. Finanziert und unterstützt von der Sparkasse-Schwarzwald Baar, der Stiftung Naturschutzfonds, der Umweltgruppe Südbaar, dem Bagger- und Forstbetrieb Heinrich Jägle, dem Steinmetz Udo Weisser und dem Naturschutzgroßprojekt Baar.

Am 25. Oktober werden wir Prof. Dr. Günther Reichelt im Reichelt-Biotop feiern:

Begrüßung: Dr. Hannah Miriam Jaag, Vorsitzende Freunde der Natur Hüfingen
Übergabe Gedenkstein
Patrick Haas, Bürgermeister Stadt Hüfingen
Severin Graf, Bürgermeister Stadt Donaueschingen
Erinnerungen
Thorsten Frei, MdB und Oberbürgermeister a.D. Stadt Donaueschingen
Prof. Dr. Helmut Gehring, Weggefährte
Dr. Hans Joachim Blech, Weggefährte und Gründungsmitglied der Freunde der Natur Hüfingen
Schlusswort
Thomas Kring, Projektleiter Naturschutzgroßprojekt Baar

Alle Infos auf der Webseite der Freunde der Natur Hüfingen e.V.: https://www.freunde-der-natur-huefingen.de/ueberwinterungshabitat/

Vereinswettbewerb der Sparkasse Schwarzwald-Baar

Beitrag vom 15.11.2022

Am 14. November fand die Preisverleihung des Vereinswettbewerbes der Sparkasse Schwarzwald-Baar statt. Die Stadt Donaueschingen war die große Gewinnerin! Herzlichen Glückwunsch an unsere Nachbarstadt für die tollen Vereine und auch ihren super Oberbürgermeister!

Nach Hüfingen gingen auch zwei Preise.

So ging Platz 4 des Votingpreises mit 6.000 Euro an die Musikkapelle Fürstenberg e.V.

Herzlichen Glückwunsch nach Fürstenberg!

Ein Jurypreis ging an die Freunde der Natur Hüfingen e.V. mit 2.500 Euro für das Überwinterungshabitat für Reptilien im Gedenken an Prof. Dr. Günther Reichelt .

Vielen Dank an die Sparkasse Schwarzwald-Baar für das wirklich gelungene Event!

Wie ist Radfahren bei uns in Hüfingen?

21.10.2024 von Wiltrud Siegfried

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. – ADFC – startet alle zwei Jahre eine Umfrage zum Radfahren vor Ort. 2024 fragt der ADFC zum elften Mal nach, wie Menschen das Radfahren bei sich vor Ort erleben. Schwerpunkt in diesem Jahr ist das Miteinander im Straßenverkehr.

Die Umfrageergebnisse können als Grundlage für Radverkehrskonzepte dienen und auch für Stadtverwaltungen und für die Kommunalpolitik eine Anregung zu Verbesserungen sein.

Je mehr Menschen für einen Ort teilnehmen, desto lebensechter wird das Ergebnis. Die Umfrageergebnisse der letzten Jahre zeigen auch, dass die Wahrnehmung der Menschen, die regelmäßig vor Ort mit dem Rad fahren, und die der verkehrspolitisch Verantwortlichen oft unterschiedlich ist.„Deshalb fragt der ADFC…“ 2024 „erstmals auch direkt in den Kommunen nach deren Mobilitätskonzepten und Maßnahmen zur Radverkehrsförderung. Für die Kommunen ist das eine Möglichkeit, ihre Fahrradförderung zu dokumentieren und zu schauen, welche Maßnahmen auf der Straße beziehungsweise bei den Bürger:innen angekommen sind oder auch nicht.“(Internetseite des ADFC)

Die Umfrage des ADFC läuft noch bis zum 30.11.2024. Damit unsere Gemeinde Hüfingen ausgewertet wird, braucht es mindestens 50 Teilnehmende. Ich fände es spannend zu erfahren, wie die Hüfinger das Radfahren wahrnehmen und möchte gerne Anregungen ins Rathaus weitergeben.

Deshalb würde es mich freuen, wenn viele Hüfingerinnen und Hüfinger an der Umfrage teilnehmen. Sie dauert ca. 10 Minuten:

https://fahrradklima-test.adfc.de

Neuer Gutachter, Jugendfeuerwehr, Integrationsmanagement und Besoldungsgruppe vom Bürgermeister

Liebe Hüfingerinnen und liebe Hüfinger,

hier soll ein neues Format für unsere Gemeinderatssitzungen entstehen.
Vorerst will ich für die öffentlichen Sitzungen ein paar Tagesordnungspunkte raus picken und darüber in einem Beitrag schreiben. Falls ein Thema besonders interessiert, darf das gerne kundgetan werden! Ansonsten wähle ich nach meinen persönlichen Vorlieben aus. Auch sind, wie immer, Stellungnahmen von allen Stadträten aber auch von allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit herzlich willkommen.

Dann gibt es die Unterlagen immer hier: https://huefingensitzungsdienst

Und denkt daran, die Sitzung ist öffentlich und wenn man nicht von den Einschätzungen und subjektiven Berichten anderer abhängig sein will, so darf man auch sehr gerne selbst kommen.

Kommentare sind immer willkommen!

Neubestellung Gutachter für den Gutachterausschuss

Bei der Stadt Donaueschingen ist die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses angesiedelt und übernimmt als zentraler Ansprechpartner die Aufgaben aus den Gemeinden des südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreises. Nach Vorgaben des Baugesetzbuches führt der Gemeinsame Gutachterausschuss die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Darüber hinaus erstellt er Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken.
https://www.donaueschingen.de/de/Stadt-Buerger/Wirtschaft/Gutachterausschuss

Die Stadt Hüfingen hat im Gutachterausschuss 3 Mitglieder. Heute sollte ein neuer ehrenamtlicher Gutachter bestimmt werden. Der Gemeinderat wählte in geheimer Wahl den Stadtrat Gunther Limberger als 3. Mitglied für Hüfingen.

Änderung der Feuerwehrsatzung zur Gründung einer Jugendfeuerwehr

Diesen TOP11 finde ich persönlich besonders spannend. Hatte doch der letzte Fraktionssprecher der CDU noch verlautbart, dass die Hüfinger Feuerwehr keine Frauen brauche, da genug Männer da wären und kein Bedarf sei. Womit er ja Recht hat, Frauen dürfen in Hüfingen nur Kuchen backen und Kinder bespaßen, ausser wenn „Not am Mann“ ist.

Film von Ernst Kramer 1943

Hüfinger Frauen bei einer Feuerwehrübung in Kriegszeiten

Da mutet es nun fast schon revolutionär an, wenn eine neue Jugendfeuerwehr entstehen soll die Mädchen nicht ausschließt.

Die neue Satzung hierzu wurde heute heute vom Gemeinderat verabschiedet.

Übernahme des Integrationsmanagements

Neben einer pauschalen Förderung stehen Gelder für die Förderung von Integrationsmanagerinnen und -managern in den Kommunen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung des Integrationsmanagements in Baden-Württemberg (VwV Integrationsmanagement 2023) zur Verfügung.

Bislang wurden die Aufgaben des Integrationsmanagers für die Stadt Hüfingen durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis wahrgenommen. Die entsprechenden Fördermittel hat somit auch das Landratsamt erhalten.

Die Städte Bräunlingen, Brigachtal, Hüfingen, Blumberg und Donaueschingen haben beschlossen, diese Aufgaben zukünftig selbst und gemeinsam durchzuführen. Die Förderung würden dann künftig die 5 Städte erhalten.

Für das Förderjahr 2025 beträgt die insgesamt zur Verfügung stehende Fördersumme voraussichtlich 179.196,96 €.
Davon entfallen 42.816,97 € auf die Stadt Donaueschingen, 42.816,97 € auf die Gemeinde Brigachtal, 41.231,16 € auf die Stadt Bräunlingen, 35.680,81 € auf die Stadt Hüfingen und 16.651,05 € auf die Stadt Blumberg. Die Förderhöhe entspricht 2-2,5 Stellen, die in Entgeltgruppe S 12 eingruppiert werden. Dies entspricht einem Verhältnis von 24% für Donaueschingen, 24% für Brigachtal, 23% für Bräunlingen, 20% für Hüfingen und 9% für Blumberg pro Stelle. Das Verhältnis wird entsprechend der Fördersumme angepasst.

Die eigenen Integrationsmanager werden in den 5 Kommunen vor Ort eingesetzt. Die Einsatzzeiten werden individuell, unter Berücksichtigung der prozentualen Verhältnisse auf die Kommunen verteilt.
Als größte Stadt in diesem Verbund soll die Personalbetreuung in Donaueschingen erfolgen. Sowohl der Kooperationsvertrag mit allen 5 Kommunen als auch die Stellen der Integrationsmanager sind befristet bis zum 31.12.2029.

Dies wurde heute vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

Mir fällte dazu ein: Gemeinsam ist besser als einsam. Willkommen baaremer Zeitenwende!

Einweisung des Bürgermeisters in eine Besoldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes

Ja, hier geht es um die Besoldung unseres neuen Bürgermeisters. Die rechtlichen Grundlagen sind so, dass er bei einer Gemeinde unter 10.000 Einwohnern (Hüfingen hat heute 8.006) in die Gruppe A16 oder B2 eingeteilt werden kann.

In der Vorlage stehen einige Punkte die unser Bürgermeister zu leisten hat:

1. Hüfingen hat neben der Hüfinger Kernstadt fünf Ortsteile und Ortsverwaltungen, deren Lenkung und Steuerung auf politischer Ebene erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Jeder Ortsteil mit seinen Strukturen stellt Anforderungen an die Verwaltungsspitze.

2. Die Stadtwerke Hüfingen haben durch das Familien- und Freizeitbad aquari eine überregionale Wirkung und Wahrnehmung. Ein weiteres zentrales Thema zur Stadtentwicklung ist die stetige Umsetzung der Energiewende durch die Nutzung regenerativer Energiequellen für die Wärmeversorgung und Stromversorgung. Die Wärmeversorgung stellt für das Gelingen der Energiewende den größten Hebel dar und hat Vorbildcharakter für andere Kommunen, ebenso wie die vorbildliche Wasserversorgung.

3. Der Stadtwald bringt zusätzliche Aufgaben wie den Forstbetrieb und die Ansiedlung von Windkraftanlagen.

4. Das eigene Bauamt innerhalb der Stadtverwaltung bewältigt eine Vielzahl von Baumaßnahmen und verzeichnet ein anhaltend überdurchschnittliches Investitionsniveau.

5. Die langfristige Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung, im Bauhof, den Schulen und in den Außenstellen gilt es durch Personalführung und –management zu sichern und weiterzuentwickeln.

6. Das überdurchschnittliche kulturelles Engagement mit einer Vielzahl von Museen und Hallen, sowie überregionaler Veranstaltungen prägen Hüfingen.

Ich möchte ergänzen:

7. Der letzte Bürgermeister hat einige Millionen „verloren“, von denen man versuchen wird etwas zurück zu holen. So z.B. das Geld für die defekte und gefährliche Lärmschutzwand (die das Regierungspräsidium zu verantworten hat); oder auch das durch die Lappen gegangene ETZ; oder Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern; oder die Trinkwassersicherheit herzustellen (bevor die Sanierungskosten bei der Stadt enden); neuen Kindergarten planen et cetera pergite

8. Nicht nur kulturelles Engagement mit einer Vielzahl von Museen, Hallen und Veranstaltungen; sondern auch alle 78 + Vereine prägen Hüfingen, jeder einzelne will jetzt „umsorgt“ werden nach der langen Durststrecke.

9. Die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung, des Bauhofs und vor allem der Jugendarbeit muss wieder hergestellt werden. Nicht zu vergessen: Die Kindergärten!

10. Besonders anspruchsvoll: Hüfingen hat neben der Hüfinger Kernstadt die fünf Ortsteile!

Was man dazu wissen muss: B2 ist ist brutto € 346,85 im Monat mehr als A16.

Die Fraktionssprecher und einzelnen Parteien sind sich nicht einig und zählen die Aufgaben des Bürgermeisters auf. Nach der Besprechung einzelner Zahlen und Tarifen wurde abgestimmt. Es ginge um das Amt und nicht um die Person.

10 Stimmen für B2 und 9 dagegen, es wurde streng nach Fraktionen abgestimmt und zwei Stadträte fehlten. Der Bürgermeister wird also nach B2 eingruppiert werden.

Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters Patrick Haas für die erste Amtszeit


Zuerst gab es eine Begrüßung durch den ersten Bürgermeisterstellvertreter und dann die Wahl des „die Verpflichtung des Bürgermeisters vornehmenden Mitglieds des Gemeinderates“. Hier wurde einstimmig Reinhard Isak gewählt.

Es folgte die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters:
Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Hüfingen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe.


Dann gab es eine Ansprache von Herrn Landrat Sven Hinterseh und Grußworte von Niko Reith (MdL), Jörg Frey (Bürgermeister von Schonach und Vizepräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg), Kerstin Skodell (als Stadträtin für den Gemeinderat)

Als letzter hatte dann unser Bürgermeister Patrick Haas das Wort. Hier seine Rede:

auf den Pfeil drücken beim Handy


.


Die Hüfinger Stadtmusik ist der Wahnsinn! Atemberaubend schön! Vielen Dank, das war unglaublich toll!

Nochmal die Rede vom Wahlabend am 30. Juni 2024

Für mehr demokratische Partizipation!

Ohne demokratische Partizipation verkommt unsere Demokratie zur Diktatur der Mehrheitsparteien und dagegen hilft den momentanen Mehrheitsparteien auch keine Werbung um Akzeptanz, sondern nur mehr Vertrauen in das eigene Volk.

Wer die Landräte in Baden-Württemberg bestimmt

Von den 16 Bundesländern dürfen in 14 Ländern die Bürgerinnen und Bürger den Landrat wählen.

Nur in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird er vom Kreistag bestimmt. Das Resultat dieser Umgehung der Bürger zeigt sich klar an den Ergebnissen.
Unter den 35 Landräten gibt es, stand Sommer 2024, exakt 2 Frauen – das sind keine 5%.
Selbst Bayern ist diverser.

Auch kann sich in Baden-Württemberg ein Landrat wie ein Fürst verhalten und braucht die Bürger oder das unbequeme Ehrenamt nicht zu beachten, lediglich der Kreistag ist für seine Karriere wichtig. Das selbe gilt für den 1. Landesbeamten. Der Erste Landesbeamte ist gemäß § 42 Abs. 5 Landkreisordnung in Baden-Württemberg Stellvertreter des Landrates und Leiter der staatlichen Verwaltung, die das Landratsamt im Rahmen seiner Doppelfunktion als Kreis- und staatliche Behörde (untere Verwaltungsbehörde) wahrnimmt. Der Erste Landesbeamte wird auch vom Kreistag bestimmt. Ich habe jetzt allerdings keine Lust, zu recherchieren, ob es da überhaupt eine Frau in Baden-Württemberg gibt, wenn, dann sicher nur in Großstädten wo es auch eine Presse gibt.

Da in Baden-Württemberg die CDU in den Kreistagen die Mehrheit hat, werden folglich der Landrat und alle hoch bezahlten Beamten von der CDU bestimmt. Unsere Demokratie reduziert sich somit auf eine Diktatur der Mehrheits-Partei und ihren angedienten Männern.

Dabei sind Frauen eigentlich gar keine Minderheit – nur mal so zur Info. Laut statistischem Landesamt gab es 2023 im Schwarzwald-Baar-Kreis 217 998 Einwohner, davon 107 916 Männer das sind 49,5% und 110 082 Frauen, das sind 50,5 %. Auch machen Frauen normalerweise in den Verwaltungen die Arbeit, während die gut bezahlten Männer diese Arbeit sich gegenseitig und der Presse repräsentieren.

Gewaltenteilung

Der Philosoph Montesquieu schrieb vor mehr als 200 Jahren dass sich die drei Gewalten in einem demokratischen Staat gegenseitig kontrollieren sollen. Also Exekutive (das ist die „ausführende Gewalt“, die Verwaltung), Legislative (das ist die gesetzgebende Gewalt, also das Parlament) und Judikative (das ist die rechtsprechende Gewalt, also die Justiz). Dass Exekutive, Legislative und auch Judikative in Baden-Württemberg sie gegenseitig schützen, anstatt zu kontrollieren, konnte man beim Petitionsausschuss und Behlaer Weiher wunderbar sehen.

Mit Vierter Gewalt ist die Presse gemeint, also Medien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio und Internet die über das Handeln des Staates und seiner Institutionen informieren, aber auch kontrollieren sollen.

Kontrollieren?

Da es in Baden-Württemberg wenig Gewaltenteilung gibt, der Landrat wie ein Fürst regiert und alle Macht von den großen Parteien ausgeht, gibt es gerade in der Provinz keine freie Presse mehr. Es werden Pressemeldungen der wichtigen Männer übernommen. Ehrenamt, das unangenehm sein könnte, wird ignoriert oder zur Not einfach mal bissen falsch berichtet. So kommen vermutliche Korruptionsfälle, illegale Aktivitäten und auch Straftaten gleich gar nicht an die Oberfläche. Nennt sich vorauseilender Gehorsam, da braucht gleich gar niemand extra Druck aufzubauen.

Mein Fazit

Die Parteien haben in Baden-Württemberg alles getan, um sämtliche Schalthebel der Macht fest in den Händen zu halten und haben dem Volk jegliche Partizipation abgesprochen. Alle paar Jahre ein Kreuzchen machen zu dürfen ist keine Partizipation!

Bei diesem System könnte eine undemokratische Partei, so sie denn genug Stimmen bekommt, zerstörend in die Gewaltenteilung eingreifen. Ebenso braucht der Landrat nur Mehrheiten bei den mächtigsten Parteien zu suchen. Wird dies immer die CDU sein?

Der Landrat dient also nicht dem Volk, sondern den stärksten Parteien. So ist es kein Wunder, dass die am meisten gelobten, finanzierten und beachteten Ehrenämter beim Biertrinken, der Blasmusik, Trachtentänzchen und körperlicher Ertüchtigungen sind. PANEM ET CIRCENSES – Brot und Spiele – fürs Volk hat sich schon immer bewährt.


Für demokratische Partizipation!
Für Parität!

Vorkaufsrecht

Da nach wie vor großes Interesse besteht wollte ich die Bestimmungen in Baden-Württemberg zum Vorkaufsrecht mal nach vorne kramen und die Linksammlung aktualisieren.

Originalbeitrag vom 24. Juni 2022

Kürzlich war eine kleine Diskussion mit Landwirten, wann und wie das Vorkaufsrecht der Gemeinde zieht und was die gesetzlichen Vorgaben sind. Da eigentlich keiner so richtig Bescheid weiß oder einen Überblick hat, wollte ich es hier mal kurz grob zusammenfassen.

Das Vorkaufsrecht für die Kommune ist in den §§ 24-28 BauGB geregelt. Schon für das „allgemeine Vorkaufsrecht“ unterscheidet § 24 BauGB acht verschiedene Fälle. Politisch besonders wichtig ist das Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sowie mit Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, die dem Erhalt des städtebaulichen Charakters eines Gebiets, dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutz“) oder einer städtebaulichen Umstrukturierung dienen.

Bei dem link oben kann man es sich genauer durchlesen. Die Zusammenfassung unten gilt für den Schwarzwald-Baar-Kreis im August 2024.

Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Grundstücke benötigt man im allgemeinen eine Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde, die man hier beantragt.

Der Antrag kann auch schriftlich beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht. Übt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht aus, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)

Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen

Die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschungen werden Gewässerrandstreifen genannt. Sie dienen dem Gewässer als Schutzsaum und halten Stoffeinträge, die dem Gewässer schaden können, zurück. Durch das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene neue Wassergesetz für Baden-Württemberg wurde erstmalig im sogenannten Innenbereich ein gesetzlich vorgeschriebener Gewässerrandstreifen von fünf Meter Breite eingeführt. Im Außenbereich besteht nach wie vor ein Gewässerrandstreifen auf einer Breite von 10 Metern. (vgl. § 29 Wassergesetz).

Durch § 29 Abs. 6 Wassergesetz wurde außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken geschaffen, auf denen sich Gewässerrandstreifen befinden. Befindet sich der Gewässerrandstreifen nur auf einem Teil des Grundstücks, so erstreckt sich das Vorkaufsrecht auf diese Teilfläche. Das Vorkaufsrecht steht dem jeweiligen Träger der Unterhaltungslast zu. Dies ist bei Gewässern I. Ordnung das Land, für das in den Regierungsbezirken jeweils der Landesbetrieb Gewässer (Referate 53.1 und 53.2) diese Aufgabe wahrnimmt. Bei Gewässern 2. Ordnung steht das Vorkaufsrecht den Gemeinden zu.

Die Gewässer I. Ordnung sind in der Anlage 1 zum Wassergesetz aufgeführt. Alle dort nicht aufgeführten Gewässer oder Gewässerabschnitte sind Gewässer 2. Ordnung.

Vorkaufsrecht Naturschutz

Dem Land Baden-Württemberg steht ein Vorkaufsrecht zu an Grundstücken, zu

  • die in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten oder als solchen einstweilig sichergestellten Gebieten liegen,
  • auf denen sich Naturdenkmäler oder als solche einstweilig sichergestellte Gegenstände befinden,
  • auf denen sich oberirdische Gewässer befinden.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz § 66 Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht Wald

Der Gemeinde und dem Land steht ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zu.

Waldgesetz für Baden-Württemberg, (Landeswaldgesetz – LWaldG), in der Fassung vom 31. August 1995.

Vorkaufsrecht Kommune bei Bebauungsplänen und Sanierungsgebieten

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

Hier gibt es einen Onlineantrag.

Baugesetzbuch (BauGB) § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht

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