Getreidemühle auf dem Fürstenberg

Getreidemühle auf dem Fürstenberg

12. November 2024 2 Von Hannah Miriam Jaag

4. März 2021 – Fundstück aus einem Zeitungsartikel vom 13. Februar 1954 von unbekannt

Das Städtchen Fürstenberg, das am 18. Juli 1841 innerhalb 2 Stunden abbrannte, hat in früheren Zeiten eine eigene Mühle besessen. Diese Mühle hieß die Spitzmühle. Sie lag auf der Gemarkung Fürstenberg in dem Gewann Brunnenwiesen, rechts an dem Weg, der vom Weiler Schächer nach Hondingen führt.

Um das nötige Wasser zum Betrieb der Mühle beizubringen, wurden drei Weiher angelegt. Trotzdem kam es oft vor, daß nicht genügend Wasser vorhanden war.

Im Januar 1700 wurde dem Müller Andreas Bäurer aus Hondingen von dem damaligen Grafen Froben Ferdinand v. Fürstenberg die Erlaubnis zur Erbauung einer Mühle mit zwei Gängen erlaubt. Die Erlaubnis wurde unter dem Vorbehalt gegeben, daß die beiden Müller in Hondingen und Steppach nichts dagegen einzuwenden hätten. Dies war allerdings nicht der Fall.

Da es bei den damaligen Abgrenzungen der Gemarkungen zweifelhaft war, auf welcher Gemarkung die Mühle gehörte, mußte das Oberamt Hüfingen im Jahre 1706 entscheiden. Die Mühle kam zu Fürstenberg und Bäurer wurde von Herrschaftswegen zu einem leibeigenen Untertanen und Bürger auf Fürstenberg angenommen.

Davon war die Bürgerschaft von Fürstenberg nicht sehr erbaut. Als Bäurer 1706 das Fürstenberger Bürgerrecht erwerben und seine Gebühr bezahlen wollte, wurde er abgewiesen. Der dortige Schultheiß und verschiedene Bürger befürchteten, daß ihnen ein Nachteil und neue Gerechtigkeiten erwachsen könnten und daß man eine Zwangsmühle einrichten wolle.

Ferner machten die Bewohner von Fürstenberg geltend, daß durch die dem Müller gehörenden Tiere Schaden anrichten würden. Einige Bürger gaben auch an, daß die Wiesen durch das Ableiten des Wasser in die Weiher Schaden erleiden könnten, und wenn einmal Wassermangel herrsche, könne der Müller die vereinbarte Frist des Mahlens nicht einhalten.

Der neue Müller verteidigte sich mit der Auffassung, dass die Wiesen eingezäunt werden sollten, sodaß Vieh keinen Schaden anrichten könne; zudem habe er sein Haus mit obrigkeitlicher Genehmigung dahin gebaut, wo es jetzt stünde.

Sollte aber trotzdem noch Schaden durch sein Vieh entstehen, würde er diesen ersetzen. Trotzdem mußte Bäurer noch bis zum Jahre 1710 warten, bis er als Bürger von Fürstenberg aufgenommen wurde. Der fürstenbergische Landvogt von Hüfingen sagte dem Fürstenberger Bauern zu, daß sie ihre Frucht in irgend einer Nachbarmühle mahlen lassen könnten, wenn Bäurer seiner Pflicht nicht nachkommen könne. Im gleichen Jahr gab Bäurer das Versprechen ab, daß er, wie es Handwerks Brauch sei, jedem Bauer der bei ihm mahlen läßt das im gebührende Maß zueignen würde.

Ende 1751 oder anfangs 1752 brannte die Spitzmühle ab. Im Jahre 1752 kaufte der Neudinger Müller Martin Riedmüller den Mühlenplatz samt dem Recht, eine neue Mühle erbauen zu können. Er und seine Rechtsnachfolger zahlten dafür an das Rentamt Hüfingen einen jährlichen Wasserzins von 6 fl. Doch wurde die Mühle nicht wieder aufgebaut, da die Rentabilität in Frage gestellt war. 1804 ging die „Spitzmühlenwiese“ durch Kauf in den Besitz der Standesherrschaft über.

Vielen Dank an German Kramer für die Abstammung des Müllers der Spitzmühle, Andreas Bäurer, der aus Hondingen von der Hinteren Mühle stammte.

Siehe auch Seemühle