Antwort von Andreas Braun MdL auf meinen offenen Brief zur Wahlkreiseinteilung

Ich freue mich sehr, dass Andreas Braun MdL (CDU) einer Veröffentlichung seiner Antwort zugestimmt hat. Genau eine solche sachliche Auseinandersetzung hatte ich mir von meinem offenen Brief erhofft. Seine Ausführungen liefern wertvolle Hintergrundinformationen zur Geschichte der Landtagswahlkreise und zeigen zugleich auf, auf welchem Weg eine spätere Änderung grundsätzlich möglich wäre.

Herzlichen Dank für die Zeit und Mühe, die er sich für die Beantwortung meiner Fragen genommen hat:

Sehr geehrte Frau Jaag,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zuschnitt des Landtagswahlkreises. 

Zunächst möchte ich festhalten, dass Guido Wolf (CDU) als direkt gewählter Abgeordneter, den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen im Landtag vertritt. Zudem sind aus diesem Wahlkreis weitere Abgeordnete in den Landtag gewählt. Ich bin mir sicher, dass Guido Wolf seinen gesamten Wahlkreis, unabhängig davon, ob eine Gemeinde zum Landkreis Tuttlingen oder Schwarzwald-Baar gehört, ausgewogen vertritt und allen Belangen die notwendige Aufmerksamkeit widmet. 

Zur Erklärung des von Ihnen kritisierten Wahlkreiszuschnitts kurz ein historischer Rückblick: Die Grenzen der Wahlkreise für Landtagswahlen in Baden-Württemberg wurden nach der Kreisgebietsreform von 1973 bereits zur Landtagswahl 1976 grundlegend neu zugeschnitten und seitdem auch nur ganz geringfügig geändert. So wurde 2011 die Stadt Bräunlingen aus dem Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen an den Wahlkreis Villingen-Schwenningen angegliedert. Das erfolgte, um unterschiedliche Wahlkreisgrößen auszugleichen. Kurz gesagt, man versucht einen Kompromiss aus der Fläche eines Wahlkreises und seiner Zahl der Wahlberechtigten zu bilden. Ähnlich verfährt man bei der Festlegung der Wahlkreise für die Bundestagswahl. Hier wurden beispielsweise Gemeinden aus dem Kinzigtal dem Wahlkreis Schwarzwald-Baar zugeschlagen. 

Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg gehören, wie Sie richtig feststellen, bei der Landtagswahl dem Nachbarwahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen, dem Wahlkreis 55 an. Ausdrücklich hat man diesem Wahlkreis den Zusatz Donaueschingen gegeben. Mit dem Namensbestandteil Donaueschingen soll genau das vermieden werden, was Sie befürchten. Auch die drei Gemeinden im Südlandkreis erfahren damit Sichtbarkeit.

Insgesamt hat Baden-Württemberg 35 Landkreise und neun Stadtkreise, aber 70 Wahlkreise für die Landtagswahl.

Festgeschrieben sind die Landtagswahlkreise im Landtagswahlgesetz. Änderungen könnte der Baden-Württembergische Gesetzgeber, also der Landtag beschließen. Zur Funktionsweise der direktdemokratischen Wege in Baden-Württemberg, der sogenannten Volksgesetzgebung,  verweise ich auf das offizielle Beteiligungsportal des Landes:  Volksabstimmung: Beteiligungsportal Baden-Württemberg. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie Bürger über den Volksantrag, das Volksbegehren und schließlich eine Volksabstimmung eigene Gesetzgebungsverfahren einleiten können.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Braun MdL

Offener Brief: Warum hat der südliche Schwarzwald-Baar-Kreis keine unmittelbare Vertretung im Landtag?

21. Juli 2026

Hinweis in eigener Sache:
Bereits am 31. Mai habe ich diese Frage über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingereicht. Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe, habe ich mich nun mit einem offenen Brief an das Beteiligungsportal, das Innenministerium, die Landtagsfraktionen sowie die Landtagsabgeordneten unserer Region gewandt. Selbstverständlich werde ich eingehende Antworten veröffentlichen und dokumentieren.

Offener Brief
an das Beteiligungsportal Baden-Württemberg,
das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
die Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg sowie
die Landtagsabgeordneten des Schwarzwald-Baar-Kreises

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 31. Mai habe ich über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eine Frage zur Einteilung der Landtagswahlkreise gestellt. Da ich bis heute keine Rückmeldung erhalten habe, wende ich mich nun in Form dieses offenen Briefes an Sie alle in der Hoffnung, eine Antwort oder zumindest einen Hinweis auf die zuständige Stelle zu erhalten.

Im Zuge der Neuordnung der Landtagswahlkreise wurden die Städte Hüfingen, Donaueschingen und Blumberg dem Wahlkreis Tuttlingen zugeordnet, obwohl sie zum Schwarzwald-Baar-Kreis gehören. Bei Bundestagswahlen sind diese Städte hingegen weiterhin gemeinsam mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis einem Wahlkreis zugeordnet.

Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Während unsere Region auf Bundesebene durch Abgeordnete aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vertreten wird, gibt es im Landtag keine unmittelbar aus unserer Region gewählten Abgeordneten mehr. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Interessen des südlichen Schwarzwald-Baar-Kreises in Stuttgart weniger sichtbar und weniger direkt vertreten sind.

Viele Menschen wünschen sich daher eine Wahlkreiseinteilung, die die kommunalen, historischen und regionalen Zusammenhänge des Schwarzwald-Baar-Kreises stärker berücksichtigt und die Vertretung der Region auf Landesebene verbessert.

Daher bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, Kommunen oder Landkreise, auf die zukünftige Gestaltung der Landtagswahlkreise Einfluss zu nehmen?
  • Gibt es Verfahren, Beteiligungsformate oder politische Initiativen, über die eine Angleichung der Landtagswahlkreise an die bestehenden Bundestagswahlkreise angeregt oder geprüft werden kann?
  • Falls eine solche Änderung grundsätzlich möglich ist: Welche Stellen oder Entscheidungsträger sind hierfür zuständig?

Da dieses Anliegen die demokratische Vertretung einer ganzen Region betrifft, betrachte ich dieses Schreiben als offenen Brief. Ich werde eingehende Antworten dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Warum das Informationsfreiheitsgesetz für Hüfingen wichtig ist

Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Künftig sollen Auskünfte nur noch unter strengeren Voraussetzungen möglich sein. Die CDU hatte bereits die Abschaffung des IFG in seiner bisherigen Form gefordert. Geplant sind unter anderem eine Begründungspflicht für Anfragen sowie Einschränkungen beim Kreis der Antragsberechtigten. Dagegen regt sich bundesweit erheblicher Widerstand von Medien, Journalisten, Wissenschaftlern und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Für viele war das Informationsfreiheitsgesetz ohnehin nur ein erster Schritt. Die eigentliche Hoffnung war ein echtes Transparenzgesetz, bei dem staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden – ohne dass Bürger sie erst mühsam beantragen müssen. Stattdessen drohen nun Einschränkungen. 

Dabei zeigt gerade ein Blick nach Hüfingen, warum ein funktionierendes Informationsfreiheitsgesetz unverzichtbar ist. Der Grundwasserschaden durch das FF Säge- und Imprägnierwerk konnte überhaupt erst durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz umfassend nachvollzogen werden. Die Unterlagen machen deutlich, wie lange die Belastung bekannt war und welche Maßnahmen ergriffen – oder eben nicht ergriffen – wurden. Zugleich zeigen sie, dass wesentliche Informationen über den Grundwasserschaden öffentlich kaum oder gar nicht thematisiert wurden. Ohne Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wären viele dieser Informationen bis heute nicht öffentlich bekannt.

Wer sauberes Trinkwasser, wirksamen Umweltschutz und eine transparente Verwaltung will, braucht Zugang zu amtlichen Informationen. Demokratie lebt nicht nur von Wahlen – sie lebt auch davon, dass Bürger staatliches Handeln nachvollziehen und kontrollieren können. Das Informationsfreiheitsgesetz ist dafür eines der wichtigsten Werkzeuge.

Es geht nicht um Berlin, sondern auch um unser Wasser in Hüfingen!

Bitte hier unterschreiben: https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit

Antworten vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz zu unserem Trinkwasser

Im August 2024 hatte ich die Sicherheit unseres Trinkwassers aus den Tiefbrunnen am Schaafäcker bezweifelt (siehe weiter unten) und deswegen an das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz eine Anfrage als Auskunft zu Umweltinformationen gesendet.

Ich möchte mich hier ganz herzlich bei Maria Friderich, der Amtsleiterin, für die ausführliche Antwort bedanken! Es ist nicht selbstverständlich, dass sich jemand vom Landratsamt Schwarzwald-Baarkreis eine solche Mühe macht für unsere Fragen.

Hier nochmals die Fragen und die Antworten:

  • Warum wurde das Industriegelände vom Säge- und Imprägnierwerk aus den Wasserschutzzonen 1979 heraus genommen?

Das aktuelle Wasserschutzgebiet Schafäcker der Stadt Hüfingen wurde erstmals auf Grundlage eines Gutachtens des Landesamtes für Geologie aus dem Jahr 1958 abgegrenzt. Für die Abgrenzung wurden die Erkenntnisse einer Geländebegehung und die Geologie des Brunnenaufschlusses verwendet. Weitere Untersuchungen waren damals nicht üblich. Die Abgrenzung erfolgte entsprechend den damaligen Vorgaben und wurde nicht weitergehend begründet. Den Akten ist nicht zu entnehmen, dass das Säge- und Imprägnierwerk explizit aus dem Wasserschutzgebiet herausgenommen worden wäre. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Wasserschutzgebiet entsprechend des damaligen Stands der Technik so abgegrenzt wurde. Die Stadt Hüfingen beantragte im Jahr 1966 aufgrund neuer rechtlicher Regelungen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schafäcker in einer Rechtsverordnung auf der Abgrenzungsgrundlage von 1958. Die Rechtsverordnung wurde nach der Abstimmung der Regelungen für die Rechtsverordnung und nach Errichtung des zweiten Brunnens im Jahr 1979 erlassen.

  • Warum wurden die Wasserschutzzonen in den letzen 50 Jahren nicht angepasst?

Im Jahr 1999 hat das Landratsamt das Landesamt für Geologie mit der Überarbeitung der Wasserschutzgebietsabgrenzung beauftragt. Das neue Abgrenzungsgutachten liegt seit dem Jahr 2002 vor. Anlass für die Neuabgrenzung war insbesondere die Absicht der Stadt die Fördermenge zu erhöhen. Dies wurde aber nach Abschluss des Gutachtens von der Stadt Hüfingen aufgrund der damals aktuellen städtebaulichen Entwicklungen nicht mehr für erforderlich gehalten, sodass die Schutzgebietsvergrößerung zunächst nicht weiterverfolgt wurde. Im Jahr 2017 wurde die Neuabgrenzung aufgrund der damaligen Einstufung des Wasserschutzgebiets als Nitrat-Problemgebiet erneut aufgegriffen. Zuletzt wurden unter Federführung der Stadt Hüfingen und unter Beteiligung der Stadt Bräunlingen in den vergangenen Monaten frühzeitige Informationsveranstaltungen für die von der Neuabgrenzung betroffenen Landwirte und Gewerbebetriebe durchgeführt. Als nächster Schritt steht die Antragstellung zur Neuabgrenzung durch die Stadt Hüfingen an.

  • Zur Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung musste der Boden auf Altlasten untersucht werden. Ist dies geschehen und was sind die Ergebnisse?

Das genannte Betriebsgelände wurde bereits vor 30 Jahren erkundet. Es wurde ein Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände festgestellt, der durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung saniert wird. Die Grundwassersanierung läuft seit 1998. Im halbjährlichen Monitoring sind auch die entsprechenden Brunnen der Stadt Hüfingen integriert. Die Messwerte in den Brunnen sind unauffällig.

  • Wie beabsichtigt das Amt die Trinkwassersicherheit der Stadt Hüfingen für die Zukunft sicherzustellen?

Gemäß § 44 Wassergesetz Baden-Württemberg obliegt der Kommune die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz steht der Kommune hier bei Fragen beratend zur Verfügung.



Beitrag vom 20. August 2024

Trinkwasser aus unseren Wasserschutzgebieten

Bei der Geschichte um das Säge- und Imprägnierwerk an der Hochstraße kamen mir die Altlasten und die Karte vom Bodenschutz unter:

Altlastenkartaster

Schellenbergstraße A
Quecksilbergehalte [mg/kg] : 1.85

Schellenbergstraße B
Quecksilbergehalte [mg/kg] : 0.64

Dann fiel mir noch ein, dass ich gehört hatte, dass die Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis viel zu klein bemessen sind und in falsche Zonen eingeteilt wurden.

Das Trinkwasser der Gesamtstadt Hüfingen kommt ja aus zwei Tiefbrunnen im Schafäcker (früher Schaafäcker).

Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis und die ausgewiesenen Zonen.

Die heute gültigen Zonen für das Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Schaafäcker vom 30.10.1979

WSG Schaafäcker mit 70,85 ha;
Zone 1: 0,5 ha
Zone 2: 2,5 ha;



Beim Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1979 das Gelände vom Imprägnierwerk an der Hochstraße ausgenommen.

Ziele und Abgrenzungen der Schutzzonen laut Wasserschutzgebiets-verordnungen

Das Amt für Umwelt- Wasser- und Bodenschutz behauptet auf seiner Seite:

Jedes Wasserschutzgebiet besteht aus verschiedenen Schutzzonen. Diese werden festgelegt, um die Verunreinigung von Trinkwasser zu vermeiden und sind mit Auflagen und Verboten für die Entnahmegebiete verbunden. Allgemeine Informationen zu den unterschiedlichen Schutzzonen und ihren Regelungen sowie eine interaktive Karte zu den Wasserschutzgebieten des Schwarzwald-Baar-Kreises finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen.
Die Verlinkung und auch die Rechtsverordnungen werden nur noch angekündigt, aber wurden wohl aus Gründen von der Seite des Landratsamtes entfernt. Alle Infos hier sind von den Seiten der LUBW.

Da der Hieronymus auch eine historische Seite ist, hier die immer noch gültige Rechtsverordnung vom 30.10.1979, unterzeichnet von einem Herrn Kühner, seligen Angedenkens, unter dem Landrat Rainer Gutknecht, seligen Angedenkens.

In Baden-Württemberg gilt die Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung – SchALVO) vom 20. Februar 2001. Diese Verordnung gilt aber nur für die Landwirtschaft und nicht für Betriebe die wegen ihren Altlasten 1979 aus den Schutzgebieten herausgestrichen wurden.

Sanierung von Altlasten

Nach § 4 Abs. 2 und 3 BBodSchG ist die Gefahrenabwehr das vorrangige Ziel der Altlastenbearbeitung. Danach müssen Verunreinigungen von Boden und Gewässern so saniert oder gesichert werden, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen davon ausgehen.

Die Sanierungsnotwendigkeit wird auf der Grundlage der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bewertungskommission, von der unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde festgestellt.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

§ 10 Erforderlichkeit von Untersuchungen
(1) Anhaltspunkte im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes für das Vorliegen einer Altlast bestehen bei einem Altstandort insbesondere, wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge mit Schadstoffen umgegangen wurde und die jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- oder Verfahrensweise oder Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unerhebliche Einträge solcher Stoffe in den Boden vermuten lassen. Die jeweilige Betriebsweise lässt einen solchen Eintrag insbesondere vermuten, wenn die angewendeten Sicherheitsmaßnahmen erheblich vom heutigen Stand der Technik abweichen. Bei Altablagerungen sind diese Anhaltspunkte insbesondere dann gegeben, wenn die Art des Betriebs oder der Zeitpunkt der Stilllegung den Verdacht nahelegen, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert wurden.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt für schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffe entsprechend. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung ergeben sich auch durch Hinweise auf
1. den Eintrag von Schadstoffen über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge über die Luft oder Gewässer oder durch eine Aufbringung erheblicher Frachten an Abfällen oder Abwässern auf Böden,
2. eine erhebliche Freisetzung von Schadstoffen aus Böden mit naturbedingt höheren Gehalten,
3. erhöhte Schadstoffgehalte in Nahrungs- oder Futterpflanzen am Standort oder
4. das Austreten von Wasser mit erheblichen Frachten an Schadstoffen aus Böden oder Altablagerungen
sowie aus Erkenntnissen auf Grund allgemeiner Untersuchungen oder von Erfahrungswerten aus Vergleichssituationen insbesondere zur Ausbreitung von Schadstoffen.
(3) Bestehen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder einer schädlichen Bodenveränderung, soll die altlastverdächtige Fläche oder die Verdachtsfläche zunächst einer orientierenden Untersuchung nach § 12 unterzogen werden.
(4) Konkrete Anhaltspunkte, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes begründen, liegen in der Regel vor, wenn Untersuchungen eine Überschreitung von Prüfwerten nach Anlage 2 Tabelle 2 bis 4 oder 6 bis 8 ergeben oder wenn auf Grund einer Sickerwasserprognose eine Überschreitung von Prüfwerten nach Anlage 2 Tabelle 2 oder 3 zu erwarten ist.
(5) Besteht der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, soll eine Detailuntersuchung nach § 13 durchgeführt werden. Von einer Detailuntersuchung kann abgesehen werden, wenn Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nach Feststellung der zuständigen Behörde mit einfachen Mitteln abgewehrt oder auf andere Weise beseitigt werden können.
(6) Wenn auf Grund der örtlichen Umstände oder nach den Ergebnissen von Bodenluft- oder Deponiegasuntersuchungen Anhaltspunkte für die Ausbreitung von flüchtigen Schadstoffen aus einer Verdachtsfläche oder altlastverdächtigen Fläche in Gebäude bestehen, soll im Rahmen der Detailuntersuchung eine Untersuchung der Innenraumluft erfolgen; die Aufgaben und Befugnisse anderer Behörden bleiben unberührt.

Zuständigkeiten

Unmittelbare Ansprechpartner für kommunale Altlasten sind die unteren Bodenschutzbehörden bei den Stadt- und Landkreisen. Also das Amt für Umwelt-, Wasser und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis.

Ansprechung der zuständigen Stelle

  • Warum wurde das Industriegelände vom Säge- und Imprägnierwerk aus den Wasserschutzzonen 1979 heraus genommen?
  • Warum wurden die Wasserschutzzonen in den letzen 50 Jahren nicht angepasst?
  • Zur Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung musste der Boden auf Altlasten untersucht werden. Ist dies geschehen und was sind die Ergebnisse?
  • Wie beabsichtigt das Amt die Trinkwassersicherheit der Stadt Hüfingen für die Zukunft sicherzustellen?

Offener Brief an den Gemeinderat von Hüfingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wie Sie alle wissen, steht der Hieronymus seit Jahren für Transparenz, Bürgerbeteiligung und eine lebendige kommunale Demokratie.

Umso befremdlicher ist es, dass das neue Stadtlogo im vergangenen Jahr in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde.  § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt klar, dass die Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich sind. Gerade weil die Gemeindeordnung die Öffentlichkeit als Regelfall und die Nichtöffentlichkeit als Ausnahme vorsieht, erscheint die Entscheidung über ein Stadtlogo besonders erklärungsbedürftig. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Bei einem Stadtlogo handelt es sich jedoch nicht um eine Personalangelegenheit, nicht um vertrauliche Vertragsinhalte und nicht um schutzwürdige private Interessen. 

Es handelt sich um das öffentliche Erscheinungsbild unserer Stadt, um ein Zeichen, das alle Bürgerinnen und Bürger repräsentieren soll. Ein Stadtlogo ist kein Verwaltungsakt. Es ist Ausdruck unserer gemeinsamen Identität. 

Deshalb hätte ein solcher Beschluss aus meiner Sicht öffentlich diskutiert werden müssen. Die Öffentlichkeit hätte nicht ausgeschlossen, sondern einbezogen werden müssen. Wer Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte über die Symbole unserer Stadt nicht hinter verschlossenen Türen entscheiden und Monate später der Bürgerschaft präsentieren.

Wer Bürgerbeteiligung als Wert nennt, sollte sie gerade bei Fragen ermöglichen, die das Selbstverständnis einer Stadt betreffen.

Deshalb schlage ich vor, den Vorgang nicht weiter zu verteidigen, sondern ihn durch einen offenen und demokratischen Prozess zu heilen. Zum Beispiel hierdurch:

  • Die Stadt schreibt öffentlich einen Ideenwettbewerb für ein Stadtlogo aus.
  • Alle kreativen Menschen aus Hüfingen erhalten die Möglichkeit, Entwürfe einzureichen.
  • Sämtliche eingereichten Vorschläge werden in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und diskutiert.
  • Der Gemeinderat wählt daraus fünf Finalisten aus.
  • Auch das derzeitige Logo kann selbstverständlich als Vorschlag teilnehmen und von Gemeinderat und Verwaltung begründet werden.
  • Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Hüfinger Boten oder über ein anderes geeignetes Verfahren über die Vorschläge ab.

Ein solcher Prozess würde kaum Geld kosten. Er würde jedoch etwas viel Wertvolleres schaffen: Vertrauen.

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger fertige Entscheidungen präsentiert bekommen. Vertrauen entsteht, wenn Menschen die Möglichkeit haben, ihre Stadt mitzugestalten.

Eine solche Abstimmung würde zeigen, dass die Stadt bereit ist, Kritik ernst zu nehmen. Sie würde zeigen, dass Bürgerbeteiligung mehr ist als ein Schlagwort. Sie würde zeigen, dass Transparenz nicht nur dann gilt, wenn sie bequem ist.

Vor allem aber würde am Ende ein Logo stehen, das demokratisch legitimiert ist. Ganz gleich, welcher Entwurf gewinnt: Es wäre das Logo der Hüfingerinnen und Hüfinger.

Deshalb geht es mir nicht nur um einen Männerkopf oder um ein Logo. Es geht um die Frage, ob die Grundsätze von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung in Hüfingen gelten sollen, wenn es darauf ankommt.

Viele Grüße ausm Backoffice vom Hieronymus
Hannah

Jung – liberal – Bundestagskandidat/in

Offener Brief am 15.03.2025 von Dr. Gerhard Bronner für die Umweltgruppe Südbaar

Offener Brief an die vier jüngsten Bundestagskandidaten in unserem Wahlkreis 

Sehr geehrte Frau Schmidt, geehrter Herr Dold, sehr geehrter Herr Hohensee, sehr geehrter Herr Weißer,

Sie haben für den Bundestag kandidiert und einen Wahlkampf geführt. Dafür meinen Respekt, auch wenn es (diesmal) nicht für ein Mandat gereicht hat. Sie sind jung und politisch engagiert, werden also potenziell noch sehr lange in der Politik aktiv sein können. Deshalb möchte ich Ihnen einige Gedanken auf Ihren weiteren Weg geben, auch wenn die Wahl vorbei ist und Sie Ihre Zeit vorerst nicht im Bundestag verbringen werden. 

Weil mein Interesse besonders dem Umwelt- und Naturschutz gilt, ganz kurz einige Fakten:

  • Wir verbrennen derzeit jedes Jahr die Menge an fossilen Energieträgern, die in 1 Million Jahren entstanden ist
  • Jedes Jahr sterben etwa durch menschliches Handeln 1000 mal mehr Arten aus, als der natürlichen Aussterberate entspricht
  • die etwa 5500 wildlebenden Säugetierarten machen 3 % der Säugetier-Biomasse aus, der Mensch und seine Haustiere 97 %.
  • 360.000 Menschen sterben in Europa jährlich vorzeitig durch die Luftverschmutzung.

Drei von Ihnen haben jüngst an der Podiumsdiskussion der Umweltgruppe Südbaar in Donaueschingen teilgenommen. Sie haben dort dezidiert liberale, teilweise ultraliberale Thesen vertreten. Sie, Herr Dold, haben sich auf die Anfrage nicht gemeldet, aber nach Ihren Aussagen in den Medien würde ich sie ebenso einordnen. Liberal heißt, dem Bürger größtmögliche Freiheit zu gewähren, ihn nicht zu gängeln und ihm Eigenverantwortung zuzubilligen, aber sie auch einzufordern. Das ist eine gute Sache – ohne Frage! Aber die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit seiner Mitmenschen beeinträchtigt. Sie, Herr Weißer, wollen im Umweltschutz den Menschen gar keine Vorschriften machen und auch bestehende abschaffen. Warum nur im Umweltbereich? Ist der weniger wichtig als die Bildung (Schulpflicht), die Sicherheit (Waffenrecht),  die Gesundheit (Verbot harter Drogen), die Verkehrssicherheit (Straßenverkehrsordnung)? Möchten Sie wirklich jedem erlauben, seinen Müll egal wo wegzuwerfen, den Sie dann – wie Sie sagten – beim Wandern aufsammeln?

Sie, Herr Hohensee, wollten dem Gesetzesdschungel auf dem FDP-Parteitag mit der Motorsäge zu Leibe rücken, was dann wegen Sicherheitsregeln des Veranstaltungsortes nicht geklappt hat (Bürokratie!). Ja, eine erstickende und übertriebene Bürokratie abzubauen, ist ein hochaktuelles politisches Anliegen. Aber bitte bedenken sie eines: Bürokratie heißt die Anwendung von Regeln, die einem sinnvollen Zweck dienen. Das ist das Herz des Rechtsstaates. Der Verzicht auf Regeln bedeutet das Recht des Stärkeren. Es kann also nicht darum gehen, Regeln abzuschaffen, sondern sie möglichst schlank und effizient zu gestalten. Das erfordert aber mühsame Detailarbeit mit Pinzette und Zange – und nicht mit der Motorsäge und dem Holzhammer.

Etwas ratlos machen mich Ihre Thesen, Herr Dold. Aussagen wie „Streichung sämtlicher Dokumentationspflichten“, Forderungen nach Beendigung der Energiewende oder die Beobachtung, alles werde in der Bundespolitik immer schlimmer (seit wann? 1949?) lassen nicht erkennen, dass Sie sich mit den Problemen tiefer beschäftigt hätten. Bauchgefühl mag manchmal hilfreich sein, aber Politik macht man dann doch besser mit anderen Organen (Kopf und Herz). Wenn Sie an unserer Diskussion teilgenommen hätten, hätten Sie mitbekommen, dass man bei manchen Problemen doch etwas tiefer einsteigen muss, wenn man echte Lösungen sucht. Die Auswirkungen Ihres Programmes legen einen Faktencheck per Taschenrechner nahe: Steuern radikal runter, aber mehr staatliches Geld für Handwerksausbildung und Kitas. Es wäre spannend, Ihre Haltung zur Schuldenbremse zu kennen… Die Flächenprämien für die Landwirtschaft sollen ja wohl schon noch fließen…

Frau Schmidt, Sie bekennen sich klar und eindeutig zu Europa. Auch dazu, dass Europa Regeln erlässt, die die Spielräume der Einzelstaaten (und auch der Kommunen, meine Herren!) einschränken. Europa ist – bei aller berechtigten Kritik an Bürokratie und Kakophonie – unsere einzige Hoffnung, wenn man sieht, von welchen Gestalten Russland, China, Indien und neuerdings die USA regiert werden. Dass Sie die Inhalte des Natur-Wiederherstellungs-Gesetzes nicht kannten: geschenkt! Es ist wohltuend, von einer Politikerin ein klares „ich weiß es nicht“ anstatt eines nichtssagenden Herumgeredes zu hören. Und beim nächsten Mal werden Sie sich kundig gemacht haben, gell?

Menschen leben in Gemeinschaften – da sind Regeln etwas (über-)lebensnotwendiges. Wenn ich mich besonders umweltbelastend verhalte, so schädige ich nicht nur die Umwelt, sondern auch meine Mitmenschen. Damit widerspricht eine regulatorische Umweltpolitik gerade nicht dem liberalen Prinzip. Den Menschen zu sagen, sie sollen sich umweltfreundlich verhalten, Rad und Bahn fahren oder sparsame Autos kaufen, weniger fliegen, reicht nicht. Es tritt nämlich das „Trittbrettfahrerproblem“ auf: wenn ich mit Bahn oder Flixbus statt mit Lufthansa oder Ryanair verreise, schone ich zwar die Umwelt. Ich habe aber mehr Zeitaufwand und teils auch höhere Kosten. Den Nutzen dieses Verhaltens habe aber nicht ich, sondern die gesamte Gesellschaft – bzw. hätte ihn, wenn sich alle oder zumindest viele so verhielten. Das hat in der Vergangenheit nie funktioniert und wird es auch in Zukunft nicht tun. Wenn sie also wirklich etwas erreichen will, muss die Politik regulieren, Gesetze erlassen, gleiche Spielregeln für alle schaffen. Das bedeutet auch Verwaltungsaufwand. Es sollte eine kluge Mischung aus Ordnungsrecht (Vorschriften, Grenzwerte) und ökonomischen Anreizen sein.

Auch in der Innenstadt von Schwenningen können wir die Luft atmen, ohne gleich krank zu werden. Können. Donau und Neckar sind (halbwegs) sauber und beherbergen Fische. Wilde Mülldeponien in jedem Dorf wie noch vor 50 Jahren gibt es nicht mehr. Das liegt daran, dass in den 70er-Jahren liberale Innenminister wie Hans-Dietrich Genscher und Gerhart Baum eine Vielzahl von Regeln und Gesetzen zum Schutz der Umwelt geschaffen haben. Und die weiteren Fortschritte der letzten 30 Jahre liegen daran, dass die EU das Thema Umwelt übernommen hat. 

Ich gebe Ihnen Recht, Herr Hohensee: der Emissionshandel sollte das zentrale Steuerungselement im  Klimaschutz sein. Wenn man ihn konsequent durchzieht, und nicht – wie jüngst der ADAC – einen Ausgleich für die kommenden Benzinpreissteigerungen durch die CO2-Zertifikate fordert. Spannend bleibt dabei, wie man soziale Verwerfungen vermeidet. Vielleicht wäre ja ein vom Staat an die Bürger gezahltes „Klimageld“ wie in der Schweiz ein Instrument, auf das Sie sich alle vier einigen könnten?

Auch Liberalismus kann zur Ideologie ausarten – wie jede andere politische Richtung auch. In der Geschichte zählt dazu die Hungersnot in Irland im 19. Jahrhundert, als die liberale englische Regierung Nahrungsmittelhilfe verweigerte, weil sie angeblich den Arbeitswillen der irischen Bevölkerung schmälere. Und aktuell beobachten wir gerade, welche Verheerungen ein verquerer „Liberalismus“ in den USA anrichtet.

Ich wünsche Ihnen allen ein erfolgreiches politisches Wirken im Sinne des Gemeinwohls, und beherzigen Sie in allen Diskussionen den Hinwies des Philosophen Hans Georg Gadamer:  „Man muss immer damit rechnen, dass der Andere recht haben könnte.“

GREENSILL – Affäre

Beitrag vom 20. Januar 2022 von Frank Meckes

In gut zwei Monaten jährt sich die Hüfinger GREENSILL-Affäre. Und uns als Bürgerinnen und Bürgern bleibt nach der Aufregung in 2021 eine Frage offen: „Was ist bis heute eigentlich dazu geschehen“?

Der Hüfinger Gemeinderat hatte eine Anlagenrichtlinie. Diese war gut, klar definiert und hat wohl auch über viele Jahre funktioniert. Einziger Fehler der Anlagenrichtlinie zum GREENSILL-Fall war, dass sie nicht eingehalten wurde.
Menschliches Versagen? Oder schlicht Nichtbeachtung? Es schien auch so in der öffentlichen Aufarbeitung, dass die drei Millionen Anlagevolumen bei der GREENSILL-Bank schnell untergebracht werden mussten. Warum? Weil die Stadt Anlagen suchen musste, die das Geld vermehren und nicht mindern, so die Begründung. Die Banken vor Ort schienen hier keine Option zu sein, was dann wohl auch für uns Bürgerinnen und Bürger ein schräges Signal darstellt, wenn man diesen Gedanken weiterdenkt.

Also Geld angelegt, GREENSILL-Bank durch die Bankenaufsicht gestoppt und eingefroren, Geld weg. Ohne hier fachlich näher darauf einzugehen, könnte man auch eingestehen, dass dem Anlagegeschäft auch das Risiko des Verlustes anhaftet. Dies kann jedem passieren. Doch wenn es um öffentliche Gelder geht, ist nun etwas anderes im Hüfinger Fall kritisch zu sehen.

So war in der Presse nach geraumer Zeit zu lesen „Wir haben den Schuldigen gefunden“. Mit groben ungelenkem Fingerzeig wurde auf das schwächste Glied der Verwaltungskette gezielt. Hoffentlich nicht das Kettenglied, deren Stelle aktuell ausgeschrieben ist. Dabei lächelnd in die Kamera zu blicken war eine Ohrfeige. Die wurde zwar in der sehr viel später einberufenen öffentlichen Gemeinderatssitzung zurückgenommen mit der Bürgermeisteraussage: „Ich stelle mich hinter jeden einzelnen Mitarbeiter“. Aber es ist auch manchmal besser, sich zum richtigen Zeitpunkt vor die Mitarbeitenden zu stellen.

Viele Bürgerinnen und Bürger waren wirklich wütend über die Kommunikation Seitens der Verwaltung. Die zahlreichen Besucher und die massive Bürgerbeteiligung in der Bürgerfragestunde zeigten eine deutliche Ablehnung dieses Verhaltens gegenüber dem Vorsitzenden des Rates. Während hier die SPD klare Kante zeigte, kam von der CDU nur ein „das ist nun geschehen und da kann man nichts mehr machen“. Ob hier die Parteizugehörigkeit des Bürgermeisters eine Rolle in dieser gleichgültig wirkenden Haltung der Grund war, wird nie zu erfahren sein.

In der gleichen Gemeinderatssitzung holte sich der Bürgermeister Unterstützung durch Experten dazu. Der Finanzexperte drängte sich selbst mit einem merkwürdigen Vortrag über die Höhe von einer Million, wenn man Scheine aufeinanderstapeln würde, eher ins Aus. Aber der Designeranzug saß. Dagegen machte der anwesende und wohl hochbezahlte Rechtsanwalt aus der Bankenstadt Frankfurt ein klein wenig Hoffnung, dass zumindest ein Teil des verzockten Geldes zurückkommen könnte.

Was danach passierte, ist schnell erzählt. Um die Sommerpause wurde eine neue Anlagerichtlinie entwickelt. Ob diese nun besser oder schlechter ist, bleibt abzuwarten. Auch an diese wird man „sich halten“ müssen, wenn sie funktionieren soll.

Mehr war nicht zu hören. Mehr war nicht zu lesen. Außer, dass ein anonymer Stempel-Sprayer in Hüfingen den Text „3 Millione michel“ versprüht hat. Damit blieb das Thema der Öffentlichkeit erhalten, trotzdem seitens des Bürgermeisters dazu keine Stellungnahme mehr kam. Dennoch, liebe Sprayer, denkt hier auch daran, dass die Kinder des Schultes mit dem Tagesablauf ihres Vaters nichts zu tun haben, und durch diese Sprays quasi tagtäglich damit öffentlich konfrontiert wurden.

Es wird also in 2022 spannend, ob und wenn, was noch von der GREENSILL-Affäre zu hören sein wird. Oder ist sie schon unter dem Teppich verschwunden? Doch bei einem können sich alle sicher sein: dieses Thema wird bei der nächsten Bürgermeisterwahl nicht einfach unter den Tisch fallen.

Mindestens da sind sich viele einig.

Antwort vom Landrat auf den offenen Brief

Hier die Antwort vom Landrat Sven Hinterseh vom 26.10.2023 auf den offenen Brief weiter unten.

Offener Brief von Ursula Albert am 16.10.2023

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Gemeinderat der Stadt Hüfingen hat im Rahmen des Lärmaktionsplans vor über einem Jahr Tempo 30 auf mehreren innerörtlichen Durchgangstraßen in Hüfingen beschlossen. Am 28. September dieses Jahres wurde dieser Beschluss ein weiteres Mal mit breiter Mehrheit bestätigt.

Wie Sie sicherlich wissen, ist Hüfingen die Gemeinde mit dem höchsten Straßenverkehrsaufkommen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Das rührt daher, dass zwei Bundesstraßen mit drei bzw. vier Fahrspuren die Stadt flankieren und dazu noch zwei stark befahrene Landstraßen mitten durch die Kommune führen.

Diesen Umstand kennen Sie genauestens, nicht zuletzt auch deshalb, da Sie zu einem Vor-Ort-Termin schon vor Jahren in Hüfingen eingeladen waren und auch durch mehrmaliges Vorsprechen vieler betroffener Mitglieder der hiesigen Bürgerinitiative im Rahmen Ihrer Bürgersprechstunde im Landratsamt. Nach außen hin wird in Bürgersprechstunden Bürgernähe suggeriert, doch es kommt leider selten zu Verbesserungen.

Ich halte die ablehnende, äußerst restriktive Haltung Ihrer Behörde in Sachen Lärmaktionsplanung für unzumutbar, gerade gegenüber den betroffenen Anwohnern an den vielbefahrenen Straßen.

Es geht hier vorrangig um den Gesundheitsschutz, die vielbeschworene Aufenthaltsqualität und nicht zuletzt um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen gerade der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und eben gerade nicht um die Befindlichkeiten hochsensibler Mitarbeiter der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt.

Auch der Zeitverlust durch den ÖPNV, welcher oft als Hemmnis vorgeschoben wird, ist marginal.

Dieser Sachverhalt wird im Lärmaktionsplan und im Kooperationserlass Lärmaktionsplan der Landesregierung klar geregelt.

Die Gemeinde Mönchweiler hat nach zähem Ringen mit Ihrer Behörde schlussendlich Tempo 30 einführen können. Diese Entscheidung wurde seitens der Bevölkerung vor Ort einhellig begrüßt.

Im Vergleich zu Mönchweiler, ist das Verkehrsaufkommen in unserer Gemeinde deutlich höher und desweiteren befinden sich an den betreffenden Straßen eine Schule, ein Altenpflegeheim und eine Anlage für betreutes Wohnen.

Wann kommen nun endlich die langersehnten Verbesserungen für unsere durch Straßenverkehr gestresste Stadt?

Müssen hier noch mehr Menschen durch Lärm krank werden?

Über Ihre Nachricht freue ich mich.

Freundliche Grüße

Ursula Albert

Aquari Erhalt – Schreiben der Gäste

Offener Brief von Lothar Weber am 1. März 2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderäte der Stadt Hüfingen, 

Das seit mehr als 45 Jahre bestehende Hüfinger Hallenbad Aquari mit der vor ca. 20 Jahre angebauten attraktiven Sauna steht seit einigen Monaten immer wieder mit negativen Berichterstattungen seitens der Stadtverwaltung in der örtlichen Presse. Diese Berichterstattung zielt auf eine beabsichtigte Schließung der Sauna wegen wirtschaftlichem Defizit hin. Konkrete nachweisbare Fakten werden jedoch nicht öffentlich kommuniziert. Hier sei erwähnt, dass auch das Hallenbad selbst ein Zuschussbetrieb ist, dessen Defizit das der Sauna um ein Vielfaches übersteigt. 

Es ist erwiesen, dass saunieren das Immunsystem stärkt, somit den Körper robuster gegen allgemeine Krankheiten macht und auch zu einer wohltuenden Entspannung führt. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt für die Be- oder Entlastung unseres angeschlagenen Gesundheitssystems. Viele Sauna Besucher haben die Corona Pandemie übrigens sehr gut überstanden. 

Speziell die auswärtigen Besucher des Aquari/Sauna verbinden ihren Besuch auch mit einem Einkauf in Hüfingen oder einem anschließenden Besuch in der ebenfalls angeschlagenen Hüfinger Gastronomie. Dazu zählen auch Feriengäste auf dem Wohnmobilstellplatz. Ist das nicht ein Pluspunkt für die Hüfinger Gewerbesteuer Einnahmen? 

Ortseingangs auf großen Plakaten und in weiteren Werbeangeboten der Stadt Hüfingen, wie z.B. Wohnungsmarkt, Immobilen An- und Verkauf, Werbung für Touristik, etc.  wird dies u.a. auch mit  dem Aquari/Sauna beworben. Für viele Neu-Hüfinger und Feriengäste bestimmt auch ein zählendes Plus Kriterium sich für Hüfingen zu entscheiden. 

Schwimmbäder/Saunen sind in den allermeisten Fällen ein nicht gewinnbringendes Projekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit. Jedoch sind weiche Standortfaktoren nicht zu vernachlässigen und sollten in der Gesamtbetrachtung Pro/Contra mit einbezogen werden. Mit einem zukunftsorientierten Blick wird sich die Frequentierung des Aquari und der Sauna weiter verbessern, zumal in naher Zukunft auch zwei  neue Baugebiete besiedelt werden. Auch das geplante Schulungszentrum des Zolls/BGS hat mit Sicherheit positive Besucherauswirkung auf das Aquari mit Sauna.

Mit positivem Wollen, mit den richtigen verkaufsfördernden und werbewirksamen Maßnahmen könnte ein engagierter, vorort tätiger Badleiter sehr viel bewegen und die Attraktivität des Aquari und der Sauna steigern. Ach waren das schöne Zeiten, als ein Herr D. in der Verantwortung war und regelmäßig für Attraktionen und Sich-Wohlfühlen sorgte.

Warum gab es in 2022/2023 nicht mehr das Angebot der beliebten Mitternachtssauna? Steigende Besucherzahlen wären das positive Ergebnis gewesen. Der Start dazu ist immer noch möglich. 

Es ist zu erwähnen, dass wir als regelmäßige Saunabesucher seit einigen Wochen deutlich steigende Besucherzahlen registrieren. Dieser positive Trend sollte nicht gestoppt werden durch negativ Nachrichten oder gar einer Schließung.

Wir alle sind von der Energiekriese und den Folgen betroffen. Sparmaßnahmen im Energiebereich sind ok, da wo sie wirksam sind. Wir sind auch überzeugt, dass es energiesparende Maßnahmen für die Sauna gibt, die leicht umzusetzen wären. Z.B. eine Schließung der Sauna in den Monaten Juli/August, dafür hätten Sauna Besucher bestimmt Verständnis. Oder das nicht Öffnen des Dampfbad und der Bio Sauna in den Sommermonaten.

Auffallend ist, dass seit der Senkung der Wassertemperatur im Bad, viele Familien mit ihren Kindern nicht mehr im Bad gesichtet werden! Gerade für die Kinder ist es eminent wichtig, schwimmen zu lernen und zu trainieren, damit die Auswirkungen durch Schließungen solcher Einrichtungen, immer mehr ertrinkender Kinder, gestoppt wird!     

Positiv haben wir registriert, dass es seit kurzem wieder eine Tageskarte gibt, welche sehr gut ankommt. Prima, aber warum erst jetzt und nicht schon früher? Den Wunsch dazu gab es von seitens Besucher schon längere Zeit. 

Und sollte es einer Stadt wie Hüfingen nicht schmeicheln, dass ein großer Teil der Aquari/Sauna Besucher aus der näheren und weiteren Umgebung kommt? Wir sehen auf dem Parkplatz Besucher aus den Regionen Waldshut, Freiburg, Rottweil und Tuttlingen, sogar aus der Schweiz kommen Besucher nach Hüfingen. Das ist doch der beste Beweis dafür, dass das Aquari und die Sauna eine geschätzte überregionale Attraktivität für die Stadt Hüfingen darstellt.

Wir appellieren auch an die Idee einer gemeinsamen Trägerschaft mit den Städten Bräunlingen und Donaueschingen. Solidarität zeigen und Zusammenstehen ist gerade wieder ganz aktuell.

Wir bitten und hoffen, dass es von Seiten des Bürgermeisters, der Verwaltung und des Gemeinderates ein positives Wollen zum Fortbestand des Bades und der Sauna gibt. Der ganze Komplex des Aquari, der Sauna, den Sportstätten, der Schule und der Physio Praxis stellt doch seit Jahren eine gelungene Symbiose dar und ist auch für eine Stadt wie Hüfingen würdig. 

Freundliche Grüße von regelmäßigen Sauna Besuchern

Lothar Weber (Wolterdingen), Armin Pollinger (H), Alfred und Beate Riegger (H), Wolfgang und Gabi Kügler (H), Thomas und Anja Scheible (DS), Elfi Dischinger (DS), Ingeborg Müller (DS), Sabine Milbradt (DS) Jens Borchers (DS), Harald Schrempp (DS), Ekkehard Riedmüller (RW), Martin Schleyer (TUT), Elsa und Erwin Kern (H), Frank Zimmermann (Wutach), Frank und Ulrike Wirbser (Eisenbach) und Sabrina und Uli Weisser (Bonndorf)

Und stellvertretend auch für viele andere Saunabesucher, welche eine Fortführung des Aquari mit Sauna Betrieb befürworten.

Bitte denken und handeln Sie Zukunftsorientiert – In erster Linie an das schwimmen lernen der Kinder, den Gesundheits/Erholungsfaktor vieler Menschen durch Bewegung und an die angeschlagene Gastronomie bzw. Geschäfte Ihr schönen Stadt Hüfingen!

Vierspuriger Ausbau B27

Offener Brief von Markus Keller am 23. September 2022

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben am 05.10.2021 von Referatsleiter Peter Hahn in Sachen Betonrohr anstatt Naturwall beim Schallschutz. In Bezug auf Städtebau und Nachhaltigkeit ist das aus meiner Sicht als Bauingenieur ein Fiasko. Anscheinend wird das beim BMVI und der Kommune anders gesehen. Über die Vorgaben aus dem fernen Berlin/Bonn kann man sich nur wundern.

Der aktuelle Zeitungsbericht in unserer Lokalzeitung Südkurier vom 19.09.2022 veranlasst mich, Ihnen erneut zu schreiben. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das gesamte Schallschutzkonzept neben dem allgemeinen Wohngebiet (WA) überarbeitet und neu überplant wird. Die Mängel sind aus meiner Sicht leider desaströs.

Seit dem Ausbau hat sich bei uns am Wohnhaus der Lärmpegel deutlich wahrnehmbar erhöht. Das bestätigen alle Anlieger in der Nachbarschaft die ich dazu befragt habe. Bisher war der Verkehr auf der B27 in der Ringstraße 50 c nicht störend. Seit dem Ausbau können wir Nachts die Fenster nicht mehr öffnen. Im Sommer ist das ein Problem. Eine einfache Messung in der Wohnung bestätigt 55 dBA morgens um 5.00 h. Vor dem Ausbau hatten wir selbst tagsüber unter der Woche selten über 50 dBA. Eine deutliche Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität.

Morgens um 5.00 h am Fenster (Sommer 2022, Ringstraße)

Diese Verschlechterung liegt u. a. an folgenden Umständen:

  • Der Schall kann sich über das freie Feld ohne Hügel und Bewuchs ungehindert ausbreiten.
  • An dieser Stelle kommt außergewöhnlich häufig der Wind aus nördlichen Richtungen.
  • Die zulässige Geschwindigkeit der LKW wurde von 60 km/h auf 80 km/h angehoben. Das ist typisch für den autobahnähnlichen Ausbau, führt aber dazu, dass fast alle LKW nun mit über 90 km/h vorbei fahren, statt wie vorher mit 70 km/h. Das sind zwar nur 20 km/h mehr, der Schallpegel nimmt aber nicht linear zu. Die Roll- und Reifengeräusche sind nun deutlich lauter, selbst Spanngurte surren manchmal im Fahrtwind wie Bomber im Kriegsfilm. Das kommt zwar selten vor, löst aber unterbewusst irgendwie Ängste aus. Gesund ist das sehr wahrscheinlich nicht.

Wir sind froh darüber, dass der Ausbau nach langer Verzögerung realisiert worden ist. Das möchte ich trotz des Ärgers betonen. Die Kreuzung Donaueschingen Süd war ein großes Problem, jetzt ist der Zugang zur B27 kreuzungsfrei. Der Verkehr steht nicht mehr und es gibt sicher weniger Unfälle.

60 km/h und Überholverbot für LKW. Einfache, nachhaltige Lösung.

Vermutlich ist es auf absehbare Zeit nicht möglich bis zur neuen Auffahrt Donaueschingen Süd adäquate Schallschutzeinrichtungen zu bauen, um die neuen Lärmemissionen an der ausgebauten B27 abzumindern.

Daher möchten wir Sie bitten, die Schallemissionen mittels Geschwindigkeitsbegrenzung zu reduzieren. Das ist die nachhaltigste Methode, um gesundheitsschädlichen Lärm zu minimieren. Geeignet sind die Geschwindigkeiten 60 km/h für LKW ́s und 100 km/h für PKW ́s. Auf 3 km Strecke liegt der Zeitunterschied gerade mal bei ca. 45s. Dazu ein Überholverbot für LKW, damit nur PKW überholen können und nicht wie inzwischen häufig zu beobachten durch überholende LKW ́s ausgebremst werden. Nur wenige Meter nach der ausgebauten Strecke hängen Autofahrer dann wieder hinter langsamen Fahrzeugen fest. Daher sind richtig genutzt die vier Fahrstreifen ein Segen für uns Anwohner und auch Reisende.

Dankbar wären wir Ihnen, wenn der Bevölkerungsschutz schnell, unbürokratisch und kostengünstig ohne allzu viele Gutachten und Gegengutachten, Anwaltsbriefe und Prozesse effizient mit gesundem Menschverstand realisiert wird. Auf Grund der mir bestens bekannten strukturellen Verwaltungsprobleme von kommunaler Ebene bis ganz nach „oben“ wende ich mich direkt an den Ministerpräsidenten.

Vielen Dank für Ihren Einsatz bezüglich unseren kleinen Problemen vor der Haustür und ganz besonders für das Land Baden-Württemberg.

1. Mai 2022 in Hüfingen

Liebe Frau Jaag,

wir haben heute zum 1. Mai überlegt, wir setzen unserm lieben Bürgermeister ein Denkmal oder Mahnmal. Die Spekulationen mit der Greensill Bank sollten, aus unserer Sicht, nicht in Vergessenheit geraten.
Immerhin geht es hier ja um 3.000.000 Euro!

Wir haben uns also entschlossen ihm etwas Geld , in angemessener Verpackung, zurück zu geben. Im Anhang die Beweisfotos.

Wir bitten darum, dies anonym zu behandeln, da wir ungern erkannt werden möchten.

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Entlang der Umzugsstraße

23.02.2022 von Michaela Moser

Entlang des ursprünglichen Hüfinger Umzugsweges tummeln sich in der Hauptstraße die Narren. Nicht alle „life“ versteht sich. Solche Unterfangen gestalten sich momentan zu Coronazeiten noch schwer. Jedoch wusste sich die Narrenzunft Hüfingen, gemeinsam mit den katholischen Frauen zu helfen. Wie einst das schlaue Baptistle, die Urgestalt der Hüfinger Fasnet, sich das Feiern nicht nehmen ließ, und der damaligen Obrigkeit ein Schnippchen schlug, indem es sich die Erlaubnis holte, aus dem Fenster heraus die Fasnet erleben zu dürfen, fanden die Hüfinger Narren ebenfallls ihren eigenen Weg. Baptistle trug damals, der Überlieferung nach, das Fenster um den Hals und durchstreifte die Straßen.

Das Baptistle im Zunftbuch

Heute lachen einem aus den Schaufenstern der gewerbetreibenden Geschäfte die Hüfinger Fasnetfiguren entgegen. Beginnend gleich neben dem Hüfinger Tor, rechterhand, steht es schwarz auf weiß bzw. bunt: „Die Narrenzunft Hüfingen e.V. und die katholischen Frauen Hüfingen Ikfd machen für euch die Fenschderfasnet 2022“. So findet der Spaziergänger entlang des Weges durch die Hauptstraße, Gretle und Hansel, Die Reti-Wölfe aus Hausen vor Wald, Hexen, Schallmeien und nicht zu vergessen – das unvergleichliche Baptistle. Selbst die alte Musikeruniform durfte nicht fehlen, handelt es sich hierbei doch um ein Relikt der Stadtgeschichte. Peter Albert, Urhüfinger, Narrenfreund und Verfasser eines bereits 1992 herausgegebenen Buches zur Hüfinger Fasnet weiß dazu zu berichten:

„Fasnet ist kein oberflächlicher Klamauk und keine ausschweifende Fröhlichkeit, sondern lebendiges Brauchtum, dass Teil der Identität als Alemannen und Baaremer ist. Aus dem Verständnis unserer eigenen, gewachsenen alten Bräuche heraus sind wir daher in der Lage, Achtung und Wertschätzung anderen Bräuchen und Völkern entgegenzubringen.“

Hansel

Viele der Fasnetfiguren entstanden aber auch, laut Albert, erst in den letzten 100 Jahren wie z. Bsp. Die Hexen oder Teufel. Sie sind nicht alle wie ursprünglich angenommen, mittelalterlichen Ursprungs. Die Fasnetgestalt „Bercheappeli“ (1966 ins Leben gerufen) entstammt einer Hüfinger Sage, dass im Berchenwald vor vielen Jahren ein altes Weiblein hauste, das den Wanderern allerlei Schabernack spielte ohne grob oder unverschämt zu werden. Die „Berghexe“ gründete sich 1977. Schon in den Jahren zuvor wurde mit dem Hexenrennen der Schulbuben durch die Hinterstadt, die Fasnet eingeläutet. Das inspirierte die Narrenzunft dazu auch eine Erwachsenenhexengruppe zu gründen. 1979 wurden die „Siere- Schalme“ kreiert. Entwurf und Anfertigiung lagen damals in den Händen des ortsansässigen Bildhauers Otmar Mayer. Eine der jüngeren Gruppen zeigt sich in den 1985 gegründeten „Schalmeien“, welche 1986 ihren ersten Auftritt beim Hüfinger Fasnetgeschehen hatten. Als alles beherrschende Gestalt, neben dem legendären Baptistle, stellt der „Hansel“, begleitet von seinem „Gretle“ die zentrale Figur der Fasnet dar. Vermutlich entwickelte sich die Gestalt aus dem mittelalterlichen Hofnarren heraus.

Scheeremaa

Alle diese spektakulären Figuren treten dieser Tage wieder erneut ins Rampenlicht und als Spiegelbild der Gesellschaft auf. Und möglicherweise ist deshalb der Aschermittwoch so wichtig wie der in Alberts Buch zu Wort kommende Prof. Dr. Utz Jeggle von der Universität Tübingen sagte:

„ … bringt er doch das wahre Gesicht ans Licht -, aber was ist das wahre?“

Narrensame
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