Ich freue mich sehr, dass Andreas Braun MdL (CDU) einer Veröffentlichung seiner Antwort zugestimmt hat. Genau eine solche sachliche Auseinandersetzung hatte ich mir von meinem offenen Brief erhofft. Seine Ausführungen liefern wertvolle Hintergrundinformationen zur Geschichte der Landtagswahlkreise und zeigen zugleich auf, auf welchem Weg eine spätere Änderung grundsätzlich möglich wäre.
Herzlichen Dank für die Zeit und Mühe, die er sich für die Beantwortung meiner Fragen genommen hat:
Sehr geehrte Frau Jaag,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zuschnitt des Landtagswahlkreises.Zunächst möchte ich festhalten, dass Guido Wolf (CDU) als direkt gewählter Abgeordneter, den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen im Landtag vertritt. Zudem sind aus diesem Wahlkreis weitere Abgeordnete in den Landtag gewählt. Ich bin mir sicher, dass Guido Wolf seinen gesamten Wahlkreis, unabhängig davon, ob eine Gemeinde zum Landkreis Tuttlingen oder Schwarzwald-Baar gehört, ausgewogen vertritt und allen Belangen die notwendige Aufmerksamkeit widmet.
Zur Erklärung des von Ihnen kritisierten Wahlkreiszuschnitts kurz ein historischer Rückblick: Die Grenzen der Wahlkreise für Landtagswahlen in Baden-Württemberg wurden nach der Kreisgebietsreform von 1973 bereits zur Landtagswahl 1976 grundlegend neu zugeschnitten und seitdem auch nur ganz geringfügig geändert. So wurde 2011 die Stadt Bräunlingen aus dem Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen an den Wahlkreis Villingen-Schwenningen angegliedert. Das erfolgte, um unterschiedliche Wahlkreisgrößen auszugleichen. Kurz gesagt, man versucht einen Kompromiss aus der Fläche eines Wahlkreises und seiner Zahl der Wahlberechtigten zu bilden. Ähnlich verfährt man bei der Festlegung der Wahlkreise für die Bundestagswahl. Hier wurden beispielsweise Gemeinden aus dem Kinzigtal dem Wahlkreis Schwarzwald-Baar zugeschlagen.
Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg gehören, wie Sie richtig feststellen, bei der Landtagswahl dem Nachbarwahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen, dem Wahlkreis 55 an. Ausdrücklich hat man diesem Wahlkreis den Zusatz Donaueschingen gegeben. Mit dem Namensbestandteil Donaueschingen soll genau das vermieden werden, was Sie befürchten. Auch die drei Gemeinden im Südlandkreis erfahren damit Sichtbarkeit.
Insgesamt hat Baden-Württemberg 35 Landkreise und neun Stadtkreise, aber 70 Wahlkreise für die Landtagswahl.
Festgeschrieben sind die Landtagswahlkreise im Landtagswahlgesetz. Änderungen könnte der Baden-Württembergische Gesetzgeber, also der Landtag beschließen. Zur Funktionsweise der direktdemokratischen Wege in Baden-Württemberg, der sogenannten Volksgesetzgebung, verweise ich auf das offizielle Beteiligungsportal des Landes: Volksabstimmung: Beteiligungsportal Baden-Württemberg. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie Bürger über den Volksantrag, das Volksbegehren und schließlich eine Volksabstimmung eigene Gesetzgebungsverfahren einleiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Braun MdL
Offener Brief: Warum hat der südliche Schwarzwald-Baar-Kreis keine unmittelbare Vertretung im Landtag?
21. Juli 2026
Hinweis in eigener Sache:
Bereits am 31. Mai habe ich diese Frage über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingereicht. Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe, habe ich mich nun mit einem offenen Brief an das Beteiligungsportal, das Innenministerium, die Landtagsfraktionen sowie die Landtagsabgeordneten unserer Region gewandt. Selbstverständlich werde ich eingehende Antworten veröffentlichen und dokumentieren.
Offener Brief
an das Beteiligungsportal Baden-Württemberg,
das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
die Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg sowie
die Landtagsabgeordneten des Schwarzwald-Baar-Kreises
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31. Mai habe ich über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eine Frage zur Einteilung der Landtagswahlkreise gestellt. Da ich bis heute keine Rückmeldung erhalten habe, wende ich mich nun in Form dieses offenen Briefes an Sie alle in der Hoffnung, eine Antwort oder zumindest einen Hinweis auf die zuständige Stelle zu erhalten.
Im Zuge der Neuordnung der Landtagswahlkreise wurden die Städte Hüfingen, Donaueschingen und Blumberg dem Wahlkreis Tuttlingen zugeordnet, obwohl sie zum Schwarzwald-Baar-Kreis gehören. Bei Bundestagswahlen sind diese Städte hingegen weiterhin gemeinsam mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis einem Wahlkreis zugeordnet.
Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Während unsere Region auf Bundesebene durch Abgeordnete aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vertreten wird, gibt es im Landtag keine unmittelbar aus unserer Region gewählten Abgeordneten mehr. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Interessen des südlichen Schwarzwald-Baar-Kreises in Stuttgart weniger sichtbar und weniger direkt vertreten sind.
Viele Menschen wünschen sich daher eine Wahlkreiseinteilung, die die kommunalen, historischen und regionalen Zusammenhänge des Schwarzwald-Baar-Kreises stärker berücksichtigt und die Vertretung der Region auf Landesebene verbessert.
Daher bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, Kommunen oder Landkreise, auf die zukünftige Gestaltung der Landtagswahlkreise Einfluss zu nehmen?
- Gibt es Verfahren, Beteiligungsformate oder politische Initiativen, über die eine Angleichung der Landtagswahlkreise an die bestehenden Bundestagswahlkreise angeregt oder geprüft werden kann?
- Falls eine solche Änderung grundsätzlich möglich ist: Welche Stellen oder Entscheidungsträger sind hierfür zuständig?
Da dieses Anliegen die demokratische Vertretung einer ganzen Region betrifft, betrachte ich dieses Schreiben als offenen Brief. Ich werde eingehende Antworten dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

