Hinweis in eigener Sache: Bereits am 31. Mai habe ich diese Frage über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingereicht. Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe, habe ich mich nun mit einem offenen Brief an das Beteiligungsportal, das Innenministerium, die Landtagsfraktionen sowie die Landtagsabgeordneten unserer Region gewandt. Selbstverständlich werde ich eingehende Antworten veröffentlichen und dokumentieren.
Offener Brief an das Beteiligungsportal Baden-Württemberg, das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, die Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg sowie die Landtagsabgeordneten des Schwarzwald-Baar-Kreises
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31. Mai habe ich über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eine Frage zur Einteilung der Landtagswahlkreise gestellt. Da ich bis heute keine Rückmeldung erhalten habe, wende ich mich nun in Form dieses offenen Briefes an Sie alle in der Hoffnung, eine Antwort oder zumindest einen Hinweis auf die zuständige Stelle zu erhalten.
Im Zuge der Neuordnung der Landtagswahlkreise wurden die Städte Hüfingen, Donaueschingen und Blumberg dem Wahlkreis Tuttlingen zugeordnet, obwohl sie zum Schwarzwald-Baar-Kreis gehören. Bei Bundestagswahlen sind diese Städte hingegen weiterhin gemeinsam mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis einem Wahlkreis zugeordnet.
Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Während unsere Region auf Bundesebene durch Abgeordnete aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vertreten wird, gibt es im Landtag keine unmittelbar aus unserer Region gewählten Abgeordneten mehr. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Interessen des südlichen Schwarzwald-Baar-Kreises in Stuttgart weniger sichtbar und weniger direkt vertreten sind.
Viele Menschen wünschen sich daher eine Wahlkreiseinteilung, die die kommunalen, historischen und regionalen Zusammenhänge des Schwarzwald-Baar-Kreises stärker berücksichtigt und die Vertretung der Region auf Landesebene verbessert.
Daher bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, Kommunen oder Landkreise, auf die zukünftige Gestaltung der Landtagswahlkreise Einfluss zu nehmen?
Gibt es Verfahren, Beteiligungsformate oder politische Initiativen, über die eine Angleichung der Landtagswahlkreise an die bestehenden Bundestagswahlkreise angeregt oder geprüft werden kann?
Falls eine solche Änderung grundsätzlich möglich ist: Welche Stellen oder Entscheidungsträger sind hierfür zuständig?
Da dieses Anliegen die demokratische Vertretung einer ganzen Region betrifft, betrachte ich dieses Schreiben als offenen Brief. Ich werde eingehende Antworten dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Künftig sollen Auskünfte nur noch unter strengeren Voraussetzungen möglich sein. Die CDU hatte bereits die Abschaffung des IFG in seiner bisherigen Form gefordert. Geplant sind unter anderem eine Begründungspflicht für Anfragen sowie Einschränkungen beim Kreis der Antragsberechtigten. Dagegen regt sich bundesweit erheblicher Widerstand von Medien, Journalisten, Wissenschaftlern und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Für viele war das Informationsfreiheitsgesetz ohnehin nur ein erster Schritt. Die eigentliche Hoffnung war ein echtes Transparenzgesetz, bei dem staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden – ohne dass Bürger sie erst mühsam beantragen müssen. Stattdessen drohen nun Einschränkungen.
Dabei zeigt gerade ein Blick nach Hüfingen, warum ein funktionierendes Informationsfreiheitsgesetz unverzichtbar ist. Der Grundwasserschaden durch das FF Säge- und Imprägnierwerk konnte überhaupt erst durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz umfassend nachvollzogen werden. Die Unterlagen machen deutlich, wie lange die Belastung bekannt war und welche Maßnahmen ergriffen – oder eben nicht ergriffen – wurden. Zugleich zeigen sie, dass wesentliche Informationen über den Grundwasserschaden öffentlich kaum oder gar nicht thematisiert wurden. Ohne Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wären viele dieser Informationen bis heute nicht öffentlich bekannt.
Wer sauberes Trinkwasser, wirksamen Umweltschutz und eine transparente Verwaltung will, braucht Zugang zu amtlichen Informationen. Demokratie lebt nicht nur von Wahlen – sie lebt auch davon, dass Bürger staatliches Handeln nachvollziehen und kontrollieren können. Das Informationsfreiheitsgesetz ist dafür eines der wichtigsten Werkzeuge.
Es geht nicht um Berlin, sondern auch um unser Wasser in Hüfingen!
Antworten vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz zu unserem Trinkwasser
Im August 2024 hatte ich die Sicherheit unseres Trinkwassers aus den Tiefbrunnen am Schaafäcker bezweifelt (siehe weiter unten) und deswegen an das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz eine Anfrage als Auskunft zu Umweltinformationen gesendet.
Ich möchte mich hier ganz herzlich bei Maria Friderich, der Amtsleiterin, für die ausführliche Antwort bedanken! Es ist nicht selbstverständlich, dass sich jemand vom Landratsamt Schwarzwald-Baarkreis eine solche Mühe macht für unsere Fragen.
Hier nochmals die Fragen und die Antworten:
Warum wurde das Industriegelände vom Säge- und Imprägnierwerk aus den Wasserschutzzonen 1979 heraus genommen?
Das aktuelle Wasserschutzgebiet Schafäcker der Stadt Hüfingen wurde erstmals auf Grundlage eines Gutachtens des Landesamtes für Geologie aus dem Jahr 1958 abgegrenzt. Für die Abgrenzung wurden die Erkenntnisse einer Geländebegehung und die Geologie des Brunnenaufschlusses verwendet. Weitere Untersuchungen waren damals nicht üblich. Die Abgrenzung erfolgte entsprechend den damaligen Vorgaben und wurde nicht weitergehend begründet. Den Akten ist nicht zu entnehmen, dass das Säge- und Imprägnierwerk explizit aus dem Wasserschutzgebiet herausgenommen worden wäre. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Wasserschutzgebiet entsprechend des damaligen Stands der Technik so abgegrenzt wurde. Die Stadt Hüfingen beantragte im Jahr 1966 aufgrund neuer rechtlicher Regelungen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schafäcker in einer Rechtsverordnung auf der Abgrenzungsgrundlage von 1958. Die Rechtsverordnung wurde nach der Abstimmung der Regelungen für die Rechtsverordnung und nach Errichtung des zweiten Brunnens im Jahr 1979 erlassen.
Warum wurden die Wasserschutzzonen in den letzen 50 Jahren nicht angepasst?
Im Jahr 1999 hat das Landratsamt das Landesamt für Geologie mit der Überarbeitung der Wasserschutzgebietsabgrenzung beauftragt. Das neue Abgrenzungsgutachten liegt seit dem Jahr 2002 vor. Anlass für die Neuabgrenzung war insbesondere die Absicht der Stadt die Fördermenge zu erhöhen. Dies wurde aber nach Abschluss des Gutachtens von der Stadt Hüfingen aufgrund der damals aktuellen städtebaulichen Entwicklungen nicht mehr für erforderlich gehalten, sodass die Schutzgebietsvergrößerung zunächst nicht weiterverfolgt wurde. Im Jahr 2017 wurde die Neuabgrenzung aufgrund der damaligen Einstufung des Wasserschutzgebiets als Nitrat-Problemgebiet erneut aufgegriffen. Zuletzt wurden unter Federführung der Stadt Hüfingen und unter Beteiligung der Stadt Bräunlingen in den vergangenen Monaten frühzeitige Informationsveranstaltungen für die von der Neuabgrenzung betroffenen Landwirte und Gewerbebetriebe durchgeführt. Als nächster Schritt steht die Antragstellung zur Neuabgrenzung durch die Stadt Hüfingen an.
Zur Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung musste der Boden auf Altlasten untersucht werden. Ist dies geschehen und was sind die Ergebnisse?
Das genannte Betriebsgelände wurde bereits vor 30 Jahren erkundet. Es wurde ein Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände festgestellt, der durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung saniert wird. Die Grundwassersanierung läuft seit 1998. Im halbjährlichen Monitoring sind auch die entsprechenden Brunnen der Stadt Hüfingen integriert. Die Messwerte in den Brunnen sind unauffällig.
Wie beabsichtigt das Amt die Trinkwassersicherheit der Stadt Hüfingen für die Zukunft sicherzustellen?
Gemäß § 44 Wassergesetz Baden-Württemberg obliegt der Kommune die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz steht der Kommune hier bei Fragen beratend zur Verfügung.
Schellenbergstraße A Quecksilbergehalte [mg/kg] : 1.85
Schellenbergstraße B Quecksilbergehalte [mg/kg] : 0.64
Dann fiel mir noch ein, dass ich gehört hatte, dass die Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis viel zu klein bemessen sind und in falsche Zonen eingeteilt wurden.
Da der Hieronymus auch eine historische Seite ist, hier die immer noch gültige Rechtsverordnung vom 30.10.1979, unterzeichnet von einem Herrn Kühner, seligen Angedenkens, unter dem Landrat Rainer Gutknecht, seligen Angedenkens.
In Baden-Württemberg gilt die Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung – SchALVO) vom 20. Februar 2001. Diese Verordnung gilt aber nur für die Landwirtschaft und nicht für Betriebe die wegen ihren Altlasten 1979 aus den Schutzgebieten herausgestrichen wurden.
Sanierung von Altlasten
Nach § 4 Abs. 2 und 3 BBodSchG ist die Gefahrenabwehr das vorrangige Ziel der Altlastenbearbeitung. Danach müssen Verunreinigungen von Boden und Gewässern so saniert oder gesichert werden, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen davon ausgehen.
Die Sanierungsnotwendigkeit wird auf der Grundlage der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bewertungskommission, von der unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde festgestellt.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
§ 10 Erforderlichkeit von Untersuchungen (1) Anhaltspunkte im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes für das Vorliegen einer Altlast bestehen bei einem Altstandort insbesondere, wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge mit Schadstoffen umgegangen wurde und die jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- oder Verfahrensweise oder Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unerhebliche Einträge solcher Stoffe in den Boden vermuten lassen. Die jeweilige Betriebsweise lässt einen solchen Eintrag insbesondere vermuten, wenn die angewendeten Sicherheitsmaßnahmen erheblich vom heutigen Stand der Technik abweichen. Bei Altablagerungen sind diese Anhaltspunkte insbesondere dann gegeben, wenn die Art des Betriebs oder der Zeitpunkt der Stilllegung den Verdacht nahelegen, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt für schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffe entsprechend. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung ergeben sich auch durch Hinweise auf 1. den Eintrag von Schadstoffen über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge über die Luft oder Gewässer oder durch eine Aufbringung erheblicher Frachten an Abfällen oder Abwässern auf Böden, 2. eine erhebliche Freisetzung von Schadstoffen aus Böden mit naturbedingt höheren Gehalten, 3. erhöhte Schadstoffgehalte in Nahrungs- oder Futterpflanzen am Standort oder 4. das Austreten von Wasser mit erheblichen Frachten an Schadstoffen aus Böden oder Altablagerungen sowie aus Erkenntnissen auf Grund allgemeiner Untersuchungen oder von Erfahrungswerten aus Vergleichssituationen insbesondere zur Ausbreitung von Schadstoffen. (3) Bestehen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder einer schädlichen Bodenveränderung, soll die altlastverdächtige Fläche oder die Verdachtsfläche zunächst einer orientierenden Untersuchung nach § 12 unterzogen werden. (4) Konkrete Anhaltspunkte, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes begründen, liegen in der Regel vor, wenn Untersuchungen eine Überschreitung von Prüfwerten nach Anlage 2 Tabelle 2 bis 4 oder 6 bis 8 ergeben oder wenn auf Grund einer Sickerwasserprognose eine Überschreitung von Prüfwerten nach Anlage 2 Tabelle 2 oder 3 zu erwarten ist. (5) Besteht der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, soll eine Detailuntersuchung nach § 13 durchgeführt werden. Von einer Detailuntersuchung kann abgesehen werden, wenn Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nach Feststellung der zuständigen Behörde mit einfachen Mitteln abgewehrt oder auf andere Weise beseitigt werden können. (6) Wenn auf Grund der örtlichen Umstände oder nach den Ergebnissen von Bodenluft- oder Deponiegasuntersuchungen Anhaltspunkte für die Ausbreitung von flüchtigen Schadstoffen aus einer Verdachtsfläche oder altlastverdächtigen Fläche in Gebäude bestehen, soll im Rahmen der Detailuntersuchung eine Untersuchung der Innenraumluft erfolgen; die Aufgaben und Befugnisse anderer Behörden bleiben unberührt.
Zuständigkeiten
Unmittelbare Ansprechpartner für kommunale Altlasten sind die unteren Bodenschutzbehörden bei den Stadt- und Landkreisen. Also das Amt für Umwelt-, Wasser und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis.
Ansprechung der zuständigen Stelle
Warum wurde das Industriegelände vom Säge- und Imprägnierwerk aus den Wasserschutzzonen 1979 heraus genommen?
Warum wurden die Wasserschutzzonen in den letzen 50 Jahren nicht angepasst?
Zur Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung musste der Boden auf Altlasten untersucht werden. Ist dies geschehen und was sind die Ergebnisse?
Wie beabsichtigt das Amt die Trinkwassersicherheit der Stadt Hüfingen für die Zukunft sicherzustellen?
Das Thema ist komplex. Wer sich durch die Akten arbeitet, stellt schnell fest, dass technische, geologische und wissenschaftliche Fragen oft hinter verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten und formalen Verfahren zurücktreten. Gerade deshalb versuche ich hier, die bekannten Fakten verständlich zusammenzustellen.
Auf dem Gelände des FF Sägewerk besteht seit Jahrzehnten ein Grundwasserschaden. Bereits vor rund 30 Jahren wurden auf dem Betriebsgelände Belastungen des Bodens und des Grundwassers festgestellt. Die Sanierung erfolgt seit 1998 durch die Entnahme und Aufbereitung des belasteten Grundwassers und dauert nach den vorliegenden Unterlagen bis heute an.
Am 8. Mai genehmigte der Gemeinderat den Bau einer Halle auf einem Teil des belasteten Geländes. Dadurch wird die Fläche teilweise versiegelt.
Aus meiner Sicht trägt diese Entscheidung dazu bei, dass der Grundwasserschaden künftig noch weniger im öffentlichen Bewusstsein präsent ist, anstatt transparent aufgearbeitet zu werden.
Das Flurstück 600 im Eigentum der Stadt Hüfingen wurde im Jahr 2021 untersucht. Auf diesem Grundstück wurde nach den Unterlagen ausschließlich Holz gelagert.
Die eigentliche Kontamination und der bekannte Grundwasserschaden befinden sich weiter westlich auf Privatgelände. Untersuchungsergebnisse für diesen Bereich wurden bislang nicht veröffentlicht und sind daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Das Trinkwasser aus den Tiefbrunnen betrifft nicht einzelne Straßenzüge, sondern die gesamte Kernstadt und alle Ortsteile. Es geht deshalb nicht um ein abstraktes Umweltproblem, sondern um die Trinkwasserversorgung heutiger und künftiger Generationen.
Was soll man da noch weiter sagen? Vom Finanzamt gibt es für die Industrieanlage nach 20 Jahren nicht mehr genug Geld, deswegen muss der Irrsinn nun „weiterentwickelt“ werden. Wir bezahlen diesen Energieaustausch auf Kosten unserer Natur nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch eines Tages mit unserem Trinkwasser.
Industriegebiet Palmhof bedroht unser Trinkwasser
Alter Hochbehälter beim Römerbad.
1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *
Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW. Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.
Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*
Das Hüfinger Trinkwasser kommt jetzt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker). Das Trinkwasser unserer ganzen Gemeinde: Hüfingen, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Sumpfohren und Mundelfingen. Ohne Ausnahme!
Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen
Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders.
Im Jahr 2019 fand eine Belehrung eines Handelsvertreters von Biogasanlagen statt. Da der Herr wenig Ahnung von der Baar und der Landwirtschaft hatte, hat man sich darauf beschränkt, über die technischen Gegebenheiten der Biogasanlage zu berichten. Nach den technischen Highlights wurde der Gemeinderat mit einer Milchmädchenrechnung beehrt, mit der die Nachhaltigkeit einer solchen, von Steuergeldern hoch subventionierten Anlage, bewiesen werden sollte.
Die Ausschüttung an Energie der Anlage wird direkt in Heizöl umgerechnet und damit hat man dann eine angebliche Ersparnis. Der Einsatz von Energie für den Anbau und Transport vom Mais, den Fahrzeugpark, die vielen Anfahrten von weit her, die Chemikalien und deren regelmäßige Ausbringung, die Zerstörung der Umwelt, die Vernichtung von Lebensräumen spielt bei der Berechnung keinerlei Rolle. Als ob sich eine Biogasanlage befüllen ließe wie ein Öltank. Der wissenschaftliche Konsens, dass eine solche Anlage nicht nachhaltig ist, spielt keine Rolle. Wissenschaftler und alle anderen die die Nachhaltigkeit anzweifeln, wären ungebildet und uninformiert.
Meine Meinung als Agraringenieurin und Wissenschaftlerin Biogasanlagen sind Industrieanlagen, die auf Kosten der Natur einen hoch subventionierten Energieaustausch durchführen.
Ich habe mich seit dem letzten Brand auf dem Palmhof gar nicht mehr getraut etwas zu sagen, da ich vermutlich sonst in Zukunft für jede Havarie verantwortlich gemacht werde. Dabei hoffe ich einfach nur, nicht eines Tages Kassandra zu sein. Ganz unten gibt es noch einen Teil vom dazugehörigen Steuermodell.
Die Schlussfolgerung lautet: „Gemäß den Kriterien des World Cancer Research Fund haben wir Hinweise darauf gefunden, dass Trihalomethan im Trinkwasser das Risiko von Blasen- und Darmkrebs erhöht und zwar bei Werten, die unter den derzeitigen Grenzwerten in den USA und der EU liegen, was darauf hindeutet, dass diese nicht vor Krebs in der Allgemeinbevölkerung schützen.“
Ich habe noch viel mehr Veröffentlichungen hierzu gefunden. Aber erhöht, oder nicht erhöht, eine prophylaktische Chlorierung von Trinkwasser sollte unbedingt unterbleiben.
Nicht nur das Krebsrisiko ist problematisch, auch führt das Vorhandensein von Chlor/Chloraminen im Abwassersystemen zu zahlreichen Problemen. So die potenzielle Freisetzung von Metallionen und die Beschleunigung der Rohrkorrosion, die Erzeugung toxischer stickstoff- und jodhaltiger Desinfektionsnebenprodukte, sowie die Förderung horizontaler Übertragungen von Bakteriengenen unter der Belastung durch unterschiedliche Chlor-/Chloraminarten, was zur Verbreitung von Chlorresistenzgenen oder Antibiotikaresistenzgenen führen kann.
Durch die unbeabsichtigte Mischform von Chlor/Chloraminen könnten die oben genannten Probleme weit weniger kontrolliert und vorhersehbar werden, was zu zahlreichen gesundheitlichen Bedenken und wachsender Besorgnis führt. Einen Übersichtsartikel hierzu von 2023 gibt es hier:
Die Brüsseler Behörde hatte die Klage gegen die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft am 10. Februar 2022 zurück gezogen, da der Satz der Pauschalierung jedes Jahr angepasst würde. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Landwirte sich selber ihre eigenen Gülle verkaufen und daran gut verdienen. Aber ich weise darauf hin dass der Artikel unten 6 Jahre alt ist.
von Hannah Miriam Jaag am 12. August 2019
Am 25. Juli 2019 verklagte die EU Kommission Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuer-Regelung für Landwirte.
Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten eine Pauschalregelung anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag („Pauschalausgleich“) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Die Regelung ist eigentlich für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.
Hierzu kam in der taz am 11. August 2019 der Bericht:
Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken
So berechnen Landwirte einen Preis von bis zu 14 Euro pro Tonne Gülle, obwohl auf dem Markt nur 3 Euro üblich sind. Die Biogasanlagen haben damit kein Problem, da ihre Betreiberfirma den Landwirten selbst gehört. Wegen des überhöhten Preises kassieren die Landwirte mehr Umsatzsteuer.
Im Groben zusammengefasst: Die Landwirte verkaufen sich selber zu überhöhten Preisen Gülle und kassieren dafür Umsatzsteuer.
Dies funktioniert über eine Pauschale, die das Finanzministerium festsetzt. Der Bauernverband liefert den Landwirten dann Steuerberater die wissen, wie man diese Pauschale anwendet.
Der Bundesrechnungshof vermutet, dass Landwirte im Jahr 200 Mio Euro mehr Umsatzsteuer einnehmen, als sie an den Staat weiterleiten.
Deutsche Landwirte bekommen also eine „Überkompensation“. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte.
Dieses Geschäftsmodell fördert die Produktion von Gülle und belohnt industrielle Tierställe.
Manchmal entstehen die schönsten Spaziergänge aus einem kleinen Widerspruch. Im Sommer 2021 machte ich mich auf den Weg, um das Aubächle von Mundelfingen bis zu seiner Mündung in die Wutach zu begleiten. Ausgelöst wurde die Wanderung durch die immer wiederholte Bezeichnung Hüfingens als „Donauquelland“. Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass ein Teil der Gemarkung über die Wutach und den Rhein zur Nordsee entwässert. Entstanden ist eine Entdeckungstour entlang eines fast unbekannten Baches – mit einem eindrucksvollen Gedenkstein, einem Wasserfall und einer der schönsten Mundarten der Baar.
Ausflugstipp: Folgt dem Aubächle bis zur Wutach und wandert von dort weiter zur Scheffellinde bei Achdorf. Die schmale, teils steile Schlucht mit ihrem rauschenden Bach gehört zu den stillen Schönheiten der Region. Während sich im Sommer viele Besucher durch die Wutach- oder Gauchachschlucht bewegen, genießt man hier die Natur meist ganz für sich allein.
Postkarte von 1903
Das Aubächle
1. Version war am 13. August 2021
Eingang zur Schlucht am Jokobsweg
Am Eingang der Schlucht erinnert ein Gedenkstein an ein tragisches Unglück und mahnt zugleich: Dieser Weg ist nichts für Ungeübte oder ungeeignetes Schuhwerk.
Vielen Dank an Arnold Merz für das Audio!
Schieler sind sie gsi und guet enand wie Brieder mit dem Traktor sind sie i die Diefi gschdirzt beid hond im Wasserfall Gumpe erren so früehne Dod gfunde Roland Feger 1972 – 1988 Michael Seng 1972 – 1988
Der Wasserfall am Eingang der Schlucht
Aubächle am 13. August 2021
Aslefingen 13. August 2021
Und zum Abschluss kommt der ultimative Beweis: Das Aubächle fließt hinter der St.-Otmar-Kirche in Aselfingen in die Wutach!
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 18:20 Uhr
26/2026 Anbau und altersgerechter Umbau eines bestehenden Wohnhauses
Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bzw. einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss sind zwei Anbauten vorgesehen. Durch die Umbaumaßnahmen entsteht eine zusätzliche 3. Wohnung im Dachgeschoss. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Anzahl der max. Wohneinheiten (3 anstatt max. 2) sowie die Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung (13° anstatt 20-42°) notwendig.
Der Ortschaftsrat von Hausen vor Wald hat einstimmig zugestimmt. Auch der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.
Die aktuell verbauten Holzfenster stammen aus den 1960er Jahren. Ziel der Maßnahme ist der vollständige Austausch der abgängigen Fensterelemente durch neue, material- und werkgerechte Holzfenster. Dabei soll das charakteristische Erscheinungsbild der Fassade gewahrt und gleichzeitig der Wärmeschutz signifikant verbessert werden. Bei dem Wehrturm handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß §28 Denkmalschutzgesetz. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Altstadt-Ensembles von Hüfingen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesdenkmalamtes kann laut Ansicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Danke für die tolle alte Zeichnung vom Sumser-Turm!
Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.
Sitzung des Gemeinderates 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Es gibt nichts neues.
TOP 3 Bürgerfragestunde
Nur vier Bürger anwesend.
TOP 4 Hüfingen Modellgemeinde – Sozialraumplanung
Die in Hüfingen neu geschaffene Stelle für Sozialraumplanung stellt die notwendige lokale Perspektive sicher und macht damit die enge Zusammenarbeit mit der Sozialplanung des Landkreises erst möglich. Die Gemeinde benennt damit eine feste Ansprechpartnerin, die die Abstimmung mit Vereinen, Nachbarschaftshilfe, Kirchengemeinden und lokalen Trägern übernimmt.
Die Arbeit in Hüfingen ist in mehrere miteinander verzahnte Teilprojekte gegliedert, die thematisch ineinandergreifen und von einer Steuerungsgruppe begleitet werden, die den Gesamtverlauf bewertet.
Die Stadt Hüfingen übernimmt viele operative Aufgaben vor Ort, der Landkreis leistet die fachliche Begleitung und die übergeordnete Abstimmung. In diesem Modell verlagern sich Aufgaben der Sozialplanung. Die sozialplanerische Arbeit vor Ort ist stärker operativ ausgestaltet, während die Sozialplanung des Landkreises mehr eine beratende, steuernde und vermittelnde Funktion zwischen den Ämtern, den freien Trägern und weiteren Kommunen einnimmt.
Die gemeinsame Sozialplanung in Hüfingen ist als dauerhaftes Modellprojekt angelegt. Die neu geschaffene Vollzeitstelle zur Sozialraumplanung in der Gemeinde ist eine zentrale Voraussetzung und ein Vorbild für andere Kommunen. In Schönwald gibt es einen kommunalen Ansprechpartner (Kümmerer) auf Basis eines Minijobs und in Blumberg eine Teilzeitbeschäftigte. Gelingt die Erprobung, lassen sich die erarbeiteten Strukturen, Abläufe und Finanzierungsansätze auf weitere Gemeinden übertragen.
Susanne Bucher stellt den aktuellen Stand und die acht Teilprojekte vor.
Teilprojekte:
Implementierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung
Einführung eines Sozialraumdialogs
Aufbeu eines lokalen Pflegebündnisses
Weiterentwicklung der Sozialraumkonferenz Jugendhilfe
Bildung eines Arbeitskreises für Menschen mit Behinderung
Aufbau bürgerschaftlicher Nachbarschaftshhilfe
Entwicklung eines Finanzierungskonzepts (z.B. Sozialraumbudget)
Aufbau eines sozialräumlichen Beratungs- und Sozialdienstes
Petra Moog (CDU) fragt nach der Finanzierung und den Fördertöpfen. Da Hüfingen Modellgemeinde ist, arbeitet das Landratsamt mit und kann auch Anträge stellen. Was mich erstaunt ist, dass sich Michael Steinemannn (Freies Forum) immer noch nicht mit der Nachbarschaftshilfe auseinander gesetzt hat. Dies ist offensichtlich so, da er nicht weiß, dass die Nachbarschaftshilfe grundsätzlich keine Handwerkerleistungen übernimmt.
Die Gemeinderäte sind alle begeistert und bedanken sich bei Susanne Bucher.
TOP 5 Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Tätigkeit des ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro zu gewähren und die entsprechende Regelung in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen.
Die Satzung tritt am 09.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.2023 außer Kraft.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) durch Satzung festzulegen. Die Bekanntmachungssatzung bestimmt die Art und Weise, in der öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hüfingen erfolgen.
Die derzeit geltende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 sieht die Veröffentlichung amtlicher Bekanntgaben im Amtsblatt der Stadt Hüfingen („Hüfinger Bote“) vor. Diese Veröffentlichungsform entspricht zunehmend nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, zeitgemäße und effiziente Bereitstellung öffentlicher Informationen. Mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung sollen öffentliche Bekanntmachungen künftig durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen erfolgen. Dadurch wird eine schnelle und jederzeit zugängliche Veröffentlichung ermöglicht und gleichzeitig die Digitalisierung vorangetrieben. Zur Verbesserung der Bürgerinformation ist vorgesehen, weiterhin ergänzend im Amtsblatt auf erfolgte öffentliche Bekanntmachungen hinzuweisen. Dadurch werden auch Bürgerinnen und Bürger erreicht, die das Amtsblatt weiterhin als bevorzugte Informationsquelle nutzen. Zur Umsetzung ist die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 aufzuheben und durch eine neue Satzung zu ersetzen, die die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen festlegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Hüfingen.
Die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.
Dann hoffe ich, dass man sich künftig nicht nur an die neue Veröffentlichungsregelung hält, sondern auch an § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Dort ist klar geregelt: Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Öffentlichkeit ist der Regelfall, Nichtöffentlichkeit die Ausnahme. Nichtöffentlich darf nur beraten werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Und auch Beschlüsse, die nichtöffentlich gefasst wurden, sind in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekanntzugeben, sofern keine Gründe mehr entgegenstehen.
Kurz gesagt: Nichtöffentlichkeit ist die Ausnahme – auch wenn der Gemeinderat gelegentlich den gegenteiligen Eindruck vermittelt.
Wo diese Bekanntgabe erfolgt, ist mir persönlich egal. Dass sie erfolgt, ist mir nicht egal.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7 Gemeinsame Forstwirtausbildung im Städteviereck – Sachstand, Kosteninformation und Projektstart
In der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2025 unter TOP12 wurde dem Gemeinderat die Überlegung zu einer gemeinsamen Forstwirtausbildung im Städteviereck (Hüfingen, Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) vorgestellt.
Angedacht ist, dass für die Ausbildung eine neue Sparte bzw. Unterabschnitt beim Zweckverband Volkshochschule (VHS) geschaffen wird, da diesem Zweckverband bereits alle vier Städte angehören. Ziel des Projekts ist es, dem zunehmenden Fachkräftemangel im Forstbereich durch eine gemeinsame Ausbildungsoffensive der vier Städte entgegenzuwirken.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Absicht, eine gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck aufzubauen, befürwortet wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, in die weitere Detailabstimmung einzusteigen und den Gemeinderat wieder zu informieren. In den drei anderen Städten (Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) wurden gleichlautende Beschlüsse gefasst. Im Anschluss fanden weitere Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Städten sowie mit Fachvertretern des Forstbereichs statt. Bei einem Termin bei den Technischen Diensten der Stadt Donaueschingen (TDDS), die als Ausbildungsstützpunkt vorgesehen sind, wurden die Anforderungen an eine anerkannte Ausbildungsstätte gemeinsam mit dem Forstlichen Ausbildungszentrum (FAZ) Mattenhof geprüft. Im Rahmen dieses Abstimmungstermins zeigten sich diverse neue und zu beachtende Themen, welche insbesondere auch finanzielle Auswirkungen auf die bisherige Kalkulation des Vorhabens zur gemeinsamen Forstwirtausbildung mit sich brachten.
So steigen die einmaligen Kosten voraussichtlich von bislang rund 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Bei vier beteiligten Kommunen ergibt sich daraus ein einmaliger Kostenanteil von rund 37.500 Euro je Stadt. Die jährlichen Kosten steigen (bei vier Auszubildenden) von rund 120.000 Euro auf 163.000 Euro. Der auf die Stadt Hüfingen entfallende Anteil würde sich damit auf rund 40.750 Euro jährlich belaufen. Hinzuweisen ist, dass es sich weiterhin um Schätzwerte handelt. Insbesondere im Bereich der jährlichen Kosten ist in den ersten Jahren noch mit geringeren Ausgaben zu rechnen, da die Ausbildung voraussichtlich nicht direkt mit vier Auszubildenden (Maximalanzahl) startet. Aufgrund der vorliegenden Kostensteigerungen haben sich die vier Bürgermeister darauf verständigt, dass diese neue Kostensituation vorab erneut in den kommunalen Gremien (Gemeinderat) beraten werden soll, bevor der Zweckverband die finalen Weichen für die Forstwirtausbildung (Satzungsänderung, etc.) stellt. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin an der Umsetzung der Forstwirtausbildung festzuhalten. Es bestehen sehr gute Chancen, dass hier die Möglichkeit entsteht, zwingend benötigte Fachkräfte auszubilden und langfristig an die kommunalen Forstbetriebe zu binden. Durch den Einsatz des Forstwirtschaftsmeisters sowie der Auszubildenden in den Forstbetrieben ist darüber hinaus auch mit Kosteneinsparungen bei bislang zugekauften Unternehmerleistungen zu rechnen.
Die bisher erfolgte öffentliche Berichterstattung sowie persönliche Gespräche der Beteiligten haben dazu geführt, dass bereits Anfragen interessierter Jugendlicher für die Ausbildung als auch eines potentiellen Forstwirtschaftsmeisters vorliegen. Vorausgesetzt, dass die Forstwirtausbildung weiterhin in allen vier Kommunen unterstützt wird, könnte der Zweckverband in seiner Verbandsversammlung am 16. Dezember 2026 die entsprechenden Beschlüsse fassen (Satzungsänderung, etc.). Da der Zweckverband hier eine neue Aufgabe übernimmt, müssen die Gemeinderäte vorher noch der geplanten Änderung der Verbandssatzung zustimmen, siehe § 21 GKZ i.V.m. § 6 Abs. 1 GKZ. Diese Zustimmung wäre dann zu gegebener Zeit noch einzuholen. Anschließend könnte dann die Projektumsetzung starten.
Warum ausgerechnet der VHS-Zweckverband?
Die Wahl des Zweckverbands scheint in erster Linie dadurch begründet zu sein, dass die organisatorische Struktur bereits existiert. Ob sie auch fachlich die beste Lösung für einen technischen Ausbildungsbetrieb ist, bleibt für mich jedoch offen.
Meine Bedenken richten sich nicht gegen die Idee einer gemeinsamen Forstwirtausbildung – diese halte ich für sinnvoll und unterstützenswert. Kritisch sehe ich jedoch die geplante organisatorische Anbindung an den Zweckverband Volkshochschule Baar. Der Zweckverband besteht zwar bereits. Dennoch stellt sich die Frage, ob er der geeignete Träger für eine hoch spezialisierte forstliche Berufsausbildung ist.
Die fachliche Ausbildung wird selbstverständlich durch einen qualifizierten Forstwirtschaftsmeister erfolgen. Dieser wäre jedoch organisatorisch dem Geschäftsführer des Zweckverbands unterstellt. Gerade deshalb halte ich die Leitungsstruktur für entscheidend. Eine forstliche Ausbildung stellt andere Anforderungen als der Betrieb einer Volkshochschule. Es geht um Personalführung, Ausbildungsqualität, Arbeitssicherheit, Organisation eines technischen Ausbildungsbetriebs sowie die langfristige Entwicklung eines neuen Fachbereichs.
Hier habe ich erhebliche Zweifel, ob die vorhandenen Leitungsstrukturen und Kompetenzen den Anforderungen eines technischen Ausbildungsbetriebs gerecht werden.
Hinzu kommt, dass sich die Volkshochschule Baar in den vergangenen Jahren personell aus meiner Sicht nicht stabil entwickelt hat. Die erhebliche Fluktuation im Mitarbeiterbereich wirft Fragen nach der Führungs- und Organisationskultur auf. Gerade beim Aufbau eines völlig neuen Ausbildungszweigs halte ich stabile Führungsstrukturen für einen wesentlichen Erfolgsfaktor.
Deshalb sollte zumindest geprüft werden, ob für die gemeinsame Forstwirtausbildung nicht ein eigenständiger Zweckverband die bessere Lösung wäre. Damit ließen sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar trennen und gleichzeitig die Strukturen von Anfang an passgenau auf die Anforderungen eines forstlichen Ausbildungsbetriebs ausrichten.
Auch finanziell sollte diese Variante geprüft werden. Wird die Forstwirtausbildung künftig über einen eigenständigen Zweckverband organisiert, stellt sich zugleich die grundsätzliche Frage, ob der bisherige Zweckverband Volkshochschule Baar in seiner heutigen Form überhaupt noch benötigt wird. Für ihn sind im Haushalt 2026 rund 40.000 Euro vorgesehen.
Gerade weil die Forstwirtausbildung als langfristiges Zukunftsprojekt angelegt ist, sollte sie auf einer Organisationsstruktur aufbauen, die fachlich überzeugt und von allen Beteiligten dauerhaft mitgetragen werden kann.
Markus Leichenauer (CDU) befürwortet die gemeinsame Ausbildung aber die Kostensteigerung gefällt ihm nicht. Es ist ihm nicht so ganz klar warum es so viel kostet und der Schlüssel gefällt ihm auch nicht. Also warum es durch vier geteilt wird. Bei den Kosten schlägt er vor, dass diese nach Waldfläche berechnet werden kann. Für die CDU ist auch die VHS nicht der richtige Träger. Aus diesen Gründen beantragt er die Vertagung.
Kerstin Skodell (SPD) findet auch den Zweckverband VHS hier nicht den richtigen Träger Sie schlägt vor, dass die Beträge nach Einwohner oder auch Waldfläche aufgeteilt werden. Sie kann beim Vertagen mitgehen.
Michael Steinemann (Freies Forum) stimmt Markus Leichenauer zu und hätte dagegen gestimmt, wenn nicht vertagt wird.
Harald Weh (CDU) meint auch, dass die VHS Baar hier falsch ist und fragt warum es nicht ein Teil der GVV werden kann.
Im Allgemeinen gibt es sehr viele organisatorische Fragen und Markus Leichenauer schlägt ein interkommunales Gespräch vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Die gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck wird weiterhin befürwortet. Die Zustimmung der Stadt Hüfingen ist daran gekoppelt, dass auch die übrigen drei Kommunen zustimmen.
Im Haushalt 2027 sollen die erforderlichen Mittel eingestellt werden.
Der Gemeinderat vertagt den Beschluss einstimmig, bis es genaueres gibt und alle Bedenken und Fragen geklärt sind.
TOP 8 Erschließung Neubaugebiet „Im Stegle“ Hausen vor Wald Nachtrag Bodenaustausch
Die Baumaßnahme zur Erschließung des Baugebiets „Stegle“ im Stadtteil Hausen vor Wald hat Anfang Mai mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Die ersten Arbeitsschritte auf der Baustelle umfassen die Einbindung der neuen Schmutzwasserkanalisation in den vorhandenen Sammler der Ortsstraße und den Anschluss der Regenwasserableitung in den verdolten Schlehwiesengraben im Bereich der neu herzustellenden Einmündung in die angrenzende Ortsdurchfahrt. Im Zuge dieser Kanal- und Tiefbauarbeiten musste festgestellt werden, dass sich unterhalb des Mutterbodens extrem weiche und plastische Auelehmböden befinden, die bis zu einer Stärke von 3,50 m auf dem anschließenden tragfähigen Mergelgestein vorgelagert sind. Die Auelehmböden sind schwer bearbeitbar und können nicht auf die für einen qualifizierten Straßenbau geforderten Tragfähigkeitswerte verdichtet werden. Aufgrund des hohen organischen Anteils des Materials scheidet auch eine Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel aus, welche im Baugebiet grundsätzlich vorgesehen ist. Als Lösung verbleibt der komplette Ausbau des Materials samt Wiederverfüllung mit tragfähigem Ersatzmaterial. Der Bereich umfasst hinter der jetzigen Gehweghinterkante eine Länge von ca. 25 m ins Baugebiet. Vermutlich handelt es sich in diesem Bereich um verlandetes Schwemmmaterial des Schlehwiesengrabens. In den anschließenden höheren Lagen des Baugebiets können dann Bodenverhältnisse mit steif-halbfester Konsistenz vorgefunden werden, die sich dann wieder mit den ausgeschriebenen Maßnahmen zur Bodenverbesserung bearbeiten lassen.
Nachtragsangebot: Da die schlechten Bodenverhältnisse zum Zeitpunkt der Ausschreibung unbekannt waren, ist für den vorgesehenen Bodenaustausch ein Nachtragsangebot erforderlich. Im Bereich der Erschließungsmaßnahme ist als Ersatzmaterial ein Grobschotter zur Erhöhung der Tragfähigkeit vorgesehen. Im Bereich des Löschwasserbehälters wird ein Magerbeton C 20/25 eingebaut. Das Nachtragsangebot schließt bei einer Gesamtsumme von brutto € 61.148,11 ab.
Technisch ist dieser Bodenaustausch sicherlich erforderlich. Politisch sollte er uns jedoch daran erinnern, dass jede neue Versiegelung und jede beschleunigte Ableitung von Regenwasser ihren Preis haben. Der notwendige Bodenaustausch zeigt zugleich, wie stark wir in natürliche Bodenstrukturen eingreifen. Mit jeder zusätzlichen versiegelten Fläche versickert weniger Niederschlagswasser vor Ort und trägt damit immer weniger zur Neubildung unseres Grundwassers bei. Unsere beiden Tiefbrunnen verfügen jedoch nicht über eine unerschöpfliche Schüttung. Deshalb sollten wir bei jeder weiteren Flächenversiegelung und Regenüberlaufbeckenen auch die langfristigen Folgen für die Wasserversorgung künftiger Generationen mitdenken.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 61.148,11 € brutto im Zuge des Nachtragsangebots.
Dem wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.
TOP 9 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt
Die Kostenberechnung für die Malerarbeiten lag bei 56.884,96 € brutto (47.802,50 € netto). Somit befindet sich der Angebotspreis um 29.825,31 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.
Beschlussvorschlag: Ein Malerbetrieb aus Villingen- Schwenningen wird mit den Malerarbeiten in Höhe von 27.059,65 € brutto beauftragt.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 10 Ersatzbeschaffung Mulcher Bauhof
Die Mulcharbeiten im Stadtgebiet Hüfingen werden derzeit einem Landwirt aus Behla ausgeführt. Das städtische Mulchgerät, das er hierfür verwendet, ist mit seinem hohen Alter von 45 Jahren verstärkt störungs- und reparaturanfällig. Eine Ersatzbeschaffung ist daher dringend notwendig. Der neue Ausleger ist so ausgewählt, dass die bereits vorhandenen Anbauteile weiter genutzt werden können. Zudem kann der neue Ausleger auch an den Traktor Valtra des städtischen Bauhofs angekuppelt werden und ist somit auch für den Bauhof einsetzbar.
Es wurden zwei Angebote von Händlern eingeholt. Im Haushaltsplan 2026 sind 100.000 € eingestellt.
Martin Bausch (Freies Forum) hätte ein Foto vom Gerät schön gefunden. (Dem stimme ich zu!)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ersatzbeschaffung des Mulchgeräts zum Angebotspreis in Höhe von 66.309,18 € auszuführen.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Der Brief an die Landesregierung ist raus gegangen und gestern war Pizza und talk. Es wird zwei neue Mülleimer geben und eine Bank. Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich einen Fitnessparcours.
„Was möglich ist, in der Tat, ist Veränderung.“ Ingeborg Bachmann 1959
Vor zwei Jahren stand ich am Rathaus und berichtete live über die Bürgermeisterwahl. Die Euphorie jener Tage ist in der Rede des neu gewählten Bürgermeisters und in den Kommentaren noch gut zu spüren. Damals hatte ich das Gefühl, dass nach Jahren der Auseinandersetzungen etwas Neues beginnt. Nicht nur politisch. Auch persönlich. Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dazuzugehören. Mit diesem Schwung entstanden viele Ideen und Projekte. Einige davon konnten umgesetzt werden und haben Hüfingen ein Stück naturnäher gemacht.
Zwei Jahre später fällt die Bilanz gemischter aus. Manche Hoffnungen haben sich erfüllt, andere nicht. Beim Naturschutz und der Transparenz sehe ich eher Rückschritte als Fortschritte. Und auch bei einem anderen Thema hat sich meine Hoffnung nicht erfüllt: der Frage, wer in dieser Stadt gehört wird und wer mitgestalten darf.
Natürlich gibt es engagierte Frauen in Vereinen, Initiativen, der Verwaltung und auch in der Kommunalpolitik. Doch dort, wo Entscheidungen vorbereitet, Netzwerke geknüpft und Prioritäten gesetzt werden, sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die Diskussionen um die Kindergartenbetreuung haben vielen Müttern gezeigt, wie schnell ihre Lebensrealität in den Hintergrund geraten kann.
Vielleicht erklärt das auch, warum mich das neue Stadtlogo mehr beschäftigt, als ein Logo eigentlich sollte. Andere sehen darin ein Symbol der Identifikation. Ich sehe darin vor allem ein Symbol dafür, wer sichtbar ist und wer nicht.
Parität bedeutet für mich mehr als einzelne Frauen in einzelnen Funktionen. Sie bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Prioritäten selbstverständlich an den entscheidenden Tischen sitzen. Auch dann, wenn sie widersprechen, unbequem sind oder andere Themen für wichtig halten. Von diesem Anspruch sind wir in Hüfingen immer noch meilenweit entfernt.
Trotzdem gehören auch solche Erfahrungen zur Geschichte einer Stadt. Die Aufbruchsstimmung von 2024 war echt. Die Ernüchterung auch. Meine Hoffnung auf mehr Beteiligung, mehr Offenheit und mehr Vielfalt ebenfalls. Zwei Jahre später bleibt für mich die Erkenntnis, dass in diesen Bereichen noch viel Luft nach oben ist.
Vielleicht war meine größte Fehleinschätzung, zu glauben, Zugehörigkeit und Mitbestimmung würden nach der Wahl selbstverständlich werden.
Deshalb lasse ich die Rede, die Videos, die Kommentare und die Wahlergebnisse heute noch einmal für sich sprechen. Sie zeigen einen Moment großer Erwartungen. Was daraus geworden ist, darüber darf sich jede und jeder sein eigenes Bild machen.
Bürgermeisterwahl 2024
30. Juni 2024
Vor dem Rathaus am 30. Juni 2024
Hier die ganze Rede von unserem Bürgermeister Patrick Haas am 30. Juni 2024
schaut Euch die beiden Fotos an. Es sieht zweifelsohne spektakulär aus. Was denkt Ihr, dass es darstellt? Hat da die wunderschöne Libellenart „Blaugrüne Mosaikjungfer“ Beute gemacht und sich mit ihr auf dem Holzstapel niedergelassen, um sich in Ruhe dem Fressen hinzugeben? Auf den ersten Blick wäre diese Interpretation der Situation möglich oder nicht?
Aber diese Geschichte ist weitaus spektakulärer. Es zeigt den grandiosen Moment der Verwandlung einer Libellenlarve in die fertige Libelle. Hans Kindler aus Mundelfingen war zur rechten Zeit am richtigen Ort und dankenswerter Weise hat er mir die Bilder zur Verfügung gestellt. Wie geht diese Verwandlung vor sich? Nach der Paarung werden die Eier von trächtigen Weibchen in Gewässer abgelegt. Dort entwickeln sie sich mit mehreren Häutungen zu gefräßigen fertigen Libellenlarven. Dieser Vorgang dauert ein bis zwei Jahre. Dann krabbelt sie an Land, um mit einer letzten Häutung die Verwandlung zum Land- und Luftwesen Libelle zu vollziehen. Ist das nicht ein absoluter Hammer?
Die Larvenhülle wird übrigens Exuvie genannt. Eine Libelle lebt je nach Art etwa ein bis drei Monate. Im Flug kann sie bis zu 50 km/h erreichen, kein Mensch ist so schnell. Ist es Euch schon aufgefallen, Großlibellen, wie die Mosaikjungfer haben die Flügel immer ausgebreitet, Kleinlibellen klappen sie nach dem Flug ein. Die Libelle kann zudem ihre Flügel unabhängig voneinander bewegen. Dadurch ist sie in der Lage, ihre Flugrichtung plötzlich zu ändern, in der Luft stehen zu bleiben und teilweise sogar rückwärts zu fliegen. Grandios. Libellen sind Räuber und ernähren sich von anderen Tieren: Die Larven jagen verschiedene Wassertiere, ausgewachsene Libellen fangen ihre Beute, andere Insekten, im Flug. Libellen sind auch Lebewesen, die unser Sommergefühl steigern können.
Vielen Dank Hans Kindler für die Ermöglichung dieses Beitrags.
Am 12. Juni wurden 148 kg Koronkorken von Joachim Jantzen persönlich abgeholt:
Die Wege der Kronkorken wurden letztes Jahr in der Landesschau beschrieben und können in der Mediathek angeschaut werden:
4 volle Kisten Kronkorken gingen am 17. März 2026 nach Bad Dürrheim.
Übergabe der Hüfinger Kronkorken an Miriam Steup von den City Cleaners Germany – Schwarzwald-Baar am 3. November 2025
Kronkorkensammelstelle in Hüfingen für den Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V.
Die Freunde der Natur Hüfingen haben seit 19. August in Kooperation mit den City Cleaners Germany – Schwarzwald-Baar eine Sammelstelle für Kronkorken eingerichtet:
Kronkorken können in die Kiste gelegt werden oder auch bei den Freunden der Natur Hüfingen abgegeben werden.
Die Kiste befindet sich vor unserer Geschäftsstelle bei Rosis Blumenstudio.
Wir werden diese dann zu gegebener Zeit nach Bad Dürrheim zu Miriam Steup von den City Cleaners bringen. Die Kronkorken dürfen aber auch gerne direkt nach Bad Dürrheim gebracht werden.
Miriam Steup im Sommer 2025 mit gesammelten Kronkorken
Der Erlös geht zu 100% an den Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V.!
Ach ja – und danke für die wunderschöne Zeichnung des Hüfinger Wappens auf dem Plakat.
Die Projekte unseres Inklusionsbeauftragten Lars Hauser
31. August 2025
Sicher hat es der ein- oder andere schon mit bekommen: Wir haben seit dem Frühjahr einen neuen Inklusionsbeauftragten. Um genau zu sein: Den 1. Inklusionsbeauftragten in Hüfingen.
Dies kommt, weil die Stadträtin Petra Moog am 21. Februar den erfolgreichen Antrag gestellt hatte, diesen Begriff in Zukunft zu verwenden. Lars Hauser ist also jetzt der 1. Inklusionsbeauftragte der Stadt Hüfingen. Der gelernte Erzieher arbeitet Vollzeit in Tannheim in der Nachsorgeklinik und betreut Hüfingen jetzt also in seiner Freizeit.
Also ob dies nicht schon genug sei, hat er noch zwei große Projekte in Angriff genommen, die ich hier vorstellen möchte:
Kindergärten ins Landesheim und umgekehrt
Er möchte mit den zwei Hüfinger Kindergärten (St. Verena und Louise Scheppler) gegenseitige Besuchstage einrichten. Aber hört selber:
Lars Hauser über sein Generationenprojekt
Spendenlauf für ein Hospiz, die Nachsorgeklinik und Mukoviszidoseforschung
Er hat schon öfters Megaläufe für einen guten Zweck gelaufen und möchte nächstes Jahr wieder einen Lauf nach Stuttgart starten.