Worte können unser Recht und unsere Freiheit nicht erobern!

Am Sonntag sind Wahlen!

Lieber Hüfingerinnen und liebe Hüfinger,

dieses Jahr dürfen wir am 8. März einen Landtag für Stuttgart wählen. Der 8. März ist ein besonderer Tag und soll auch daran erinnern, dass Frauen in der Politik, auch heute noch, so gut wie keine Rolle spielen. Wir werden hier in Südbaden von Stuttgart fremdbestimmt und wurden für die Wahlen extra in den Schwäbischen Kreis eingegliedert.

Meine Meinung zur Stuttgarter Politik habe ich schon sehr oft kund getan: Baden nach Bayern eingliedern?

Die 35 Landkreise, 9 Stadtkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

S’rumoret zmol landuff, landab.
Min Nochber debret bsässe:
Jetzt, guck emol des Gschmier do aa,
d’Badenser sottes fresse.

Südweschtstaat schtoht do krottebroat,
Potzhageldunderwätter,
sott ech am End en Schwob no geä?
Ho sell, sell wär no nätter.

..
Glaub nu, iis ginges dräckig gnueg,
mier dierftet ninnt me sage.
Vum Muschterländli wäret d’Liit
… halt blos s’fifft Rad am Wage.


>Gottfried Schafbuch 1950

Wie der Hüfinger Frauenverband schon 1849 festgestellt hatte:
Worte können unser Recht und unsere Freiheit nicht erobern!

Trotz allem Frust bitte ich euch: Geht wählen!

Hier die Ergebnisse 2021 von den Parteien mit Direktkandidaten. 2021 gab nur eine Stimme von daher steht hier nur der Name des Kandidaten von 2026. Von den Wahlräumen in Hüfingen Kernstadt habe ich abgesehen.
Alle Zahlen ohne Gewähr!

Wer selber schauen möchte, hier geht es zu den Ergebnissen: Wahlergebnisse

Hüfingen gesamtErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE

1.013


29,09
Guido Wolf
CDU

906

26,2
Christine Treublut
SPD

256

7,35
Nikolai Reith
FDP
58616,83
Kay Rittweg
AfD
35410.17
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 782,24
Christane Fichter
Volt

11

0,32

Wahlberechtigte 2021: 5.539

Wähler/innen 2021: 3.524 Wahlbetteiligung 2021: 63,62 %

BehlaErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE

29


20,71
Guido Wolf
CDU

44

31,43
Christine Treublut
SPD
42,86
Nikolai Reith
FDP
3927,86
Kay Rittweg
AfD
139,29
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 21,43
Christane Fichter
Volt
0

0
FürstenbergErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE

34


16,83
Guido Wolf
CDU

75

37,13
Christine Treublut
SPD
20,99
Nikolai Reith
FDP
3316,34
Kay Rittweg
AfD
167,92
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 62,97
Christane Fichter
Volt
0

0
Hausen vor WaldErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE

32


20,92
Guido Wolf
CDU

44

28,76
Christine Treublut
SPD

11

7,19
Nikolai Reith
FDP

36

23,53
Kay Rittweg
AfD

17

11,11
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE
2

1,31
Christane Fichter
Volt

1

0,65
MundelfingenErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE

75


30,74
Guido Wolf
CDU

65

26,64
Christine Treublut
SPD

15

6,15
Nikolai Reith
FDP

42

17,21
Kay Rittweg
AfD

19

7,79
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE
8

3,28
Christane Fichter
Volt

0

0
SumpfohrenErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE

27


22,5
Guido Wolf
CDU

40

33,33
Christine Treublut
SPD

5

4,17
Nikolai Reith
FDP

21

17,5
Kay Rittweg
AfD

18

15,0
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE
2

1,67
Christane Fichter
Volt

0

0
Musterzettel für die Landtagswahl 2026
Muster für die Landtagswahl 2026

Es geht hier um die Landtagswahl am 8. März 2026 im Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen, im Speziellen um Hüfingen.

Für den Wahlkreis 55 hatte ich folgende Kandidatinnen und Kandidaten angeschrieben: Christane Fichter (Volt), Heinrich Alexandra Hermann (Die Linke), Jens Metzger (Bündnis 90/Die Grünen), Nikolai Reith (FDP), Kay Rittweg (AfD), Christine Treublut (SPD) und Guido Wolf (CDU).

Fragen zur Landtagswahl 2026

Vielen Dank an Christiane Fichter (Volt) für die Zeit und die klaren Antworten! Sie war die einzige die sich die Zeit für Hüfingen genommen hat.

Antworten von Christiane Fichter (Volt) für Hüfingen


1. Thema: Grünbrücke Hüfingen / B31
Mit dem Ausbau der B31 wurde das Landschaftsbild rund um Hüfingen stark verändert. Unter anderem ist das Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen durch die Trasse in zwei Teile geteilt, und die Durchgängigkeit für Menschen wie auch für Wildtiere ist stark eingeschränkt. Es wurde damals wie heute auf unsere Natur und die Menschen die hier leben keine Rücksicht genommen. 
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Summen in den Ausbau der B31/B27 investiert und weitere 70 Millionen sind für eine zweite Gauchachtalbrücke vorgesehen. Durch den ungezügelten Ausbau der Bundesstraßen wurden nicht nur die Menschen in Hüfingen selber „eingesperrt“, sondern auch alle nicht geflügelten Wildtiere am Wandern gehindert. So wurde mit dem Ausbau der B31 ein Naturschutzgebiet, ein Wildtierkorridor und sogar die Stadt Hüfingen in zwei Teile geteilt. 
Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich daher eine Grünbrücke, die sowohl Wildtieren sichere Wanderwege eröffnet als auch Fußgängerinnen und Fußgängern eine Querungsmöglichkeit bietet.

Frage: Wie stehen Sie zum Vorschlag einer Grünbrücke über die B31 in unserem Naturschutzgebiet?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Eine Grünbrücke ist ein wirkungsvolles Instrument, um Lebensräume, die durch Verkehrswege getrennt wurden, wieder miteinander zu verbinden. Sie ermöglicht Wildtieren sichere Wanderungen, erhält genetische Vielfalt und stabilisiert ganze Ökosysteme.

Ich gebe offen zu, dass ich für den Abschnitt an der Hüfingen/B31 noch nicht alle Details kenne. Aber wo wir zusammenhängende Lebensräume getrennt haben, müssen wir wieder Verbindung schaffen. Denn nur so bleibt die Natur lebendig und die Vielfalt der Tiere erhalten.

Eine Grünbrücke kann genau das leisten. Sie wirkt wie eine geheilte Wunde in der Landschaft. Aber nur, wenn wir sie wirklich den Tieren überlassen. Wenn Menschen sie als Spazierweg nutzen, bleiben die Tiere fern. Dann verliert die Brücke ihren Sinn.

Ich wünsche mir, dass wir die Natur nicht länger nachrangig behandeln. Dass wir nicht zuerst neue Straßen planen und erst dann darüber nachdenken, was das für die Tiere bedeutet. Ich möchte, dass wir zuerst fragen, wie wir das Gleichgewicht erhalten und wie wir Schaden vermeiden können.

Denn am Ende geht es um unseren gemeinsamen Lebensraum. Und um die Verantwortung, die wir dafür tragen.


2. Thema: Wahlrecht und Landkreisordnung
Am 24. September 1950 stimmten etwa 65% der hiesigen Wahlberechtigten gegen einen Südweststaat und für die Wiederherstellung Badens. Wohl aus Strafe hatte Stuttgart später Hüfingen als Wahlkreis zusammen mit Donaueschingen und Blumberg ins schwäbische Tuttlingen zwangsverlegt. Unter Missachtung der Volksbefragung untersteht Hüfingen der baden-württembergischen Landkreisordnung, wird von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Im Unterschied zu 14 anderen Bundesländern dürfen wir den Landrat nicht direkt wählen und bekommen von Stuttgart einen 1. Landesbeamten bestimmt. Die Konsequenz hiervon ist, dass dies immer Männer mit Parteibuch einer der in Stuttgart regierenden Parteien sind. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine Einschränkung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Landkreisebene.

Frage: Wie stehen Sie zu einer Reform der Landkreisordnung, insbesondere im Hinblick auf die Direktwahl von Landrätinnen und Landräten und der Anordnung der Wahlkreise?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Mein Vater ist Badner, meine Mutter Württembergerin. Ich bin in Württemberg geboren und in Baden aufgewachsen. Ich bin gerne Badenerin und gerne Württembergerin – und damit stolz, Baden-Württembergerin zu sein. Gleichzeitig bin ich überzeugte Europäerin.

Nichts ist für die Ewigkeit. Reformen sind dazu da, Strukturen zu prüfen, anzupassen und an veränderte Realitäten anzupassen. Die Region Schwarzwald Baar ist wunderschön und vielfältig, und die Menschen hier verdienen ein System, das ihre Interessen abbildet. Es gibt Pro und Contra für eine Direktwahl von Landrätinnen und Landräten. Wie einige andere Bundesländer zeigen, kann die Direktwahl funktionieren. Ich denke, es gibt noch viele weitere Faktoren, die dazu gehören, dass bei uns meist Landräte sind und womöglich mit der gleichen Partei wie in der Regierung in Stuttgart. Wie zum Beispiel “haben wir immer schon so gemacht/gewählt”, patriarchale Strukturen etc. Aber ich freue mich, wenn mir jemand die Daten dazu aussucht, ob dies z.B. in Bayern mit direkt gewählten Landräten und Landrätinnen anders aussieht. 

Noch wichtiger finde ich, dass Informationen und Veranstaltungsankündigungen nicht nur über die Zeitung bekannt gegeben werden, sondern auch über Social Media und andere digitale Kanäle. Dabei geht es nicht nur um Informationsveranstaltungen, sondern um echte Bürgerbeteiligung: Diskussionsrunden, Workshops und andere Mitwirkungsmöglichkeiten sollten angeboten werden. Öffentliche Kreistagssitzungen könnten online übertragen werden, ergänzt durch weitere Beteiligungsformate. Vor allem ist wichtig, dass Informationen frühzeitig und mit allen relevanten Daten und Fakten bereitgestellt werden. Nur so können Menschen wirklich mitentscheiden, sich ein eigenes Bild machen und informiert mitwirken.

Die letzte große Kreisreform war 1973, als der Schwarzwald Baar Kreis entstanden ist. Eine strukturelle Reform kann sinnvoll sein, aktuell sehe ich jedoch keinen dringenden Handlungsbedarf. Für Nostalgikerinnen und Nostalgiker bleibt immerhin die Möglichkeit, das Kennzeichen DS zu wählen – ein kleiner, aber schöner Bezug zu unserer Geschichte.


3. Thema: Einsatz von Palantir-Software
Das Land Baden-Württemberg hat einen Vertrag über den Einsatz der US-amerikanischen Software „Palantir“ abgeschlossen. Kritisch betrachtet wird dabei zum einen, dass der Vertrag offenbar keine Ausstiegsklausel enthält, zum anderen, dass es alternative Anbieter gibt – darunter auch Unternehmen aus Baden-Württemberg – die aus Sicht vieler Fachleute mehr Transparenz und eine bessere rechtsstaatliche Einbettung gewährleisten könnten.

Frage: Wie bewerten Sie den Einsatz der Software Palantir in Baden-Württemberg? Halten Sie es für wichtig, stärker auf regionale und europäische Anbieter zu setzen?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Palantir wurde von dem rechtslibertären US-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, der Demokratie kritisch gegenübersteht. Allein diese Herkunft und Abhängigkeit macht die Software Gotham für den Einsatz in kritischer Sicherheitsinfrastruktur hochproblematisch. Daneben geht mit der Software aber auch Intransparenz und Kontrollverlust einher. Zwar wurde 2023 durch das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie eine Überprüfung des Quellcode durchgeführt, diese gilt jedoch nur für die konkrete überprüfte Version und müsste für jedes Update neu überprüft werden, wie Netzpolitik.org hervorhebt, weshalb nicht sichergestellt werden kann, dass womöglich doch Daten abfließen, bspw. an us-amerikanische Geheimdienste und es zu Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit kommt. Die von der Landesregierung geplante Einführung von Gotham ist daher keine einfache Softwareinstallation. Es handelt sich um eine strategische Entscheidung für ein Betriebsmodell, das Schulungen, Abhängigkeiten und langfristige Integrationen mit sich bringt. Von der Polizei genutzte Software muss aus unserer Sicht jedoch geltende Grundrechte und Datenschutz achten. Gleichzeitig sollte Baden-Württemberg sich nicht langfristig an Einzelunternehmern mit autoritären Weltbildern, sondern Investitionen auch unter dem Gesichtspunkt digitaler Souveränität betrachten. Es gibt bereits Software-Alternativen in Europa, eine Möglichkeit besteht jedoch auch in einer Eigenentwicklung, wie Europol es vorgemacht hat. Dort war man mit den Ergebnissen der Software so unzufrieden, dass sogar eine Klage erwogen wurde. Eine Möglichkeit der wäre hier aber auch Innovation Hub 110 der Polizei Hessen, der als positives Beispiel für digitale Transformation in der Polizeiarbeit gilt. Dort findet seit 2020 eine EU-orientierte Entwicklung von digitalen Tools, Apps und Analyseverfahren in transparent öffentlichen Strukturen statt. Polizeiarbeit soll und muss modernisiert werden, das unterstützen wir ausdrücklich, aber wir wollen eine Polizei, die effektiv, demokratisch kontrolliert und technisch souverän arbeitet – keine blinde Abhängigkeit von US-Konzernen.


4. Thema: Qualifikation einheimischer Ingenieurinnen und Ingenieure
Deutschland – und insbesondere Baden-Württemberg – verfügt über eine große Zahl hochqualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure. Angesichts dessen stellt sich die Frage, warum auf international umstrittene Anbieter zurückgegriffen wird, obwohl auch im Land selbst Expertise und Innovationskraft vorhanden sind.

Frage: Sehen Sie Defizite in der Qualifikation unserer Ingenieurinnen und Ingenieure – oder sollte deren Know-how künftig stärker genutzt werden?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Wir haben sehr viele Ingenieure und Ingenieurinnen in BW und einige international bekannte Unis und Hochschulen. Während wir gerade in der Forschung und Entwicklung Vorreiter sind, haben wir aber in der Übersetzung in Anwendungen in der Wirtschaft häufig noch Defizite. In Deutschland fehlt es häufig noch an Risikokapital für die Entwicklung und Vermarktung  von Produkten und es gibt viele Hürden für die Gründung von neuen Unternehmen. Diese wollen wir angehen und Baden-Württemberg freundlicher für Gründerinnen und Gründer machen und so langfristig die Innovations- und Wirtschaftskraft unseres Landes stärken.


5. Thema: Wissenschaftsfreiheit und die Rolle vom Staat
Das sogenannte Gender Health Gap beschreibt die Tatsache, dass medizinische Forschung und Behandlung noch immer überwiegend am männlichen Körper ausgerichtet sind, wodurch Frauen Nachteile erfahren. In den USA wurde jüngst Forschung an Frauen und Kindern teilweise als „zu woke“ eingeschränkt. Auch in Baden-Württemberg gab es in der Vergangenheit politische Anträge, die den Universitäten Vorgaben machen sollten. Von Zigeunerschnitzel, Schokokuss über Tofuwurst; Worte werden verboten oder neue Worte vorgeschrieben, ein * ist schon zu Anarchie geworden. Der ÖPNV wird im Schwarzwald-Baar Kreis momentan stark eingeschränkt und die Kommunen werden gezwungen, zusätzlich zur Kreisumlage, dies auch noch zu bezahlen. Damit stellen sich die grundsätzlichen Fragen was die Aufgabe des Staates in einer Demokratie ist und was die Politiker mit den Gesetzten erreichen wollen.

Frage: Wie stehen Sie zur Wissenschaftsfreiheit der Universitäten? Wo sehen Sie ihre legitimen Grenzen – und wo beginnt politische Einflussnahme, die Sie für problematisch halten? Welche Rolle sollte der Staat in einer modernen Gesellschaft spielen?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Wissenschaftsfreiheit ist ein grundlegendes Prinzip, das gewahrt werden muss. Staatliche Projektförderung ist zunächst kein direkter Eingriff, nimmt aber natürlich Einfluss. Wenn Programme, die sich bspw. dem Gender Health Gap widmen, gestrichen werden, also der Forschung die sich Wissenslücken in der Medizin bezüglich der gesundheit von Frauen widmet aus Ideologie heraus gestrichen wird, wie wir es in den USA derzeit beobachten können, ist das nicht nur problematisch, sondern gefährdet auch die Gesundheit von Frauen.  Gleichzeitig müssen wir auch anerkennen, dass sich unsere Gesellschaft ändert und damit auch die Sprache und wie wir miteinander sprechen. Es werden keine Worte „verboten“, sie werden gesellschaftlich anerkannt als was sie sind. Rassistisch bzw. Aus einem rassistischen und/oder abwertenden Kontext. Solche Vorgaben bei Förderanträgen stellen jedoch anders als die zuvor beschriebenen Einschränkungen der Forschung zur Frauengesundheit keinen Eingriff in die Forschung ein, geforscht werden kann weiterhin völlig frei, sofern eine sensible Sprache gewählt wird. Grundsätzlich ist es normal, dass der Staat Schwerpunkte und Spielregeln für Förderanträge festlegt, schon weil ein (zu) begrenztes Budget für Forschung und Entwicklung zur Verfügung steht.


6. Thema: Haltung zu BDS und Antisemitismusprävention
Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit (CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ angenommen. Darin werden Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen aufgefordert, sich dieser Haltung anzuschließen und antisemitischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten.
Im März 2025 fand an der Volkshochschule Baar in Hüfingen eine Veranstaltung mit Bezug zur BDS-Bewegung statt. Mit unserem Geld, in unserem Raum wurden Juden entrechtet, Schändungen an Frauen gerechtfertigt und Geschichte neu geschrieben.

Frage: Wie stehen Sie zum Beschluss des Deutschen Bundestages von 2019 und zur Durchführung von Veranstaltungen mit Bezug zur BDS-Bewegung in unserer Region?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Die BDS-Bewegung ist im Kern antisemtisch und wird maßgeblich vom Palestinian BDS National Committee geführt, zu dem das Council of National and Islamic Forces in Palestine gehören, welcher Terrorgruppen wie die Hamas und die PFLP vereint. Das BDS National Committee kann insofern auch nicht als friedliche Organisation betrachtet werden. Dazu kommt, dass Flügel des BDS in der Vergangenheit auch aktiv die Verfolgung und Ausschluss von Aktivisten und Organisationen unterstützt haben, die sich für eine Verständigung und Frieden zwischen Palästinensern und Juden eingesetzt haben. Die BDS-Bewegung wird daher auch vom Verfassungsschutz beobachtet und der Beschluss des Bundestages von 2019, Antisemitismus entschlossen entgegen zu treten unterstützenswert. Gerade auch in Zeiten von zunehmendem Antisemitismus und einer sich polarisierenden Gesellschaft sind (Bildungs-) Projekte gegen Hass und für Verständigung und ein offener Dialog sowohl mit jüdischen als auch palästinensichen Akteuren wichtig. Dazu gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Politik der israelischen Regierung. Das ist und muss aber mit Akteuren möglich sein, die sich tatsächlich für ein friedliches Miteinander und Verständigung einsetzen.


Letztes Jahr zur Bundestagswahl hatten wir im Januar alle Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten. Thorsten Frei hat sogar nur einen Tag gebraucht, um zu antworten. Was sagt uns das?
Unsere Bundestagsabgeordneten sind wirklich für alle da. Derya Türk-Nachbaur und Thorsten Frei, die wirklich genug zu tun haben – und um ehrlich zu sein – es auch nicht nötig hätten sich um die Hüfinger Provinz zu kümmern. Trotzdem nehmen sie uns ernst. Kein Wunder, dass wir von Stuttgart so absolut gar nichts zu erwarten haben. Der Stuttgarter Landtag ist halt nur für Schwaben da. Aus Nostalgie möchte ich die Reden unserer Bundestagsabgeordneten raus kramen.

Hier letztes Jahr die Bundestagswahl und Antworten aus 2021 sind hier: https://hieronymus-online.de/landtagswahl-2021/.

Derya Türk-Nachbaur am 5. Januar 2025 in der Stadthalle Hüfingen
Thorsten Frei am 5. Januar 2025 in der Stadthalle Hüfingen

Abbruch Gasthaus Frank, Feuerwehrbedarfsplan, Ökopunktekonto, Zubringer – Allmendshofen, Schulinvestitionskosten, Ganztagsförderungsgesetz, Dirigenten der Stadtmusik, Gaststättenrecht Gebühren, Förderprogramm „Digital aufs Amt, Kosten RÜB

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: huefingen-sitzungsdienst

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik um 18:20 Uhr

Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen
Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen

Bauantrag Nr. 04/2026
Umbau Wohnhaus mit Errichtung von zwei Gaupen, Neubau Garage in Fürstenberg.

Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 05/2026
Errichtung Werbeanlage in Behla.

Auch hier wird einstimmig zugstimmt.

Bauantrag Nr. 06/2026
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Gasthaus Frank

Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.

Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.

Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.

TOP4 Feuerwehrbedarfsplan

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.

Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den
Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026

Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026

Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats.
Es erfolgt:

  • eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
  • eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
  • sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.

Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung.
Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.

Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen.
Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.

Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.

Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.

Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.

Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.

Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.

TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen

Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt.
Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist.
Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.

Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung.
Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.

Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.

Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022

Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.

Meine Meinung hierzu:
Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion.
Das Roden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet: Ungebremste Zerstörungswut

Karten von der Längewiese was vorhanden ist und was geplant ist
Biotope auf der Längewiese
Bilder vom Graben vorher und nachher
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle
Hausen vor Wald

An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil.
Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.

TOP6 Zubringer – Allmendshofen

Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis.
Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt.
Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Karte mit den neuen Regeln
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026

Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.

Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.

TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung.
Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten.
Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.

Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG
Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.

Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG
Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG
Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.

Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG
Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.

Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.

Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet:
Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
  • Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.

Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.

TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.

Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
  2. Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
  3. Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
  4. Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
  5. Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
  6. Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
  7. Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
  8. Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
  9. Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.

Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.

TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH

Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen.
Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.

Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten.
Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel
zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen.
Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.

Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:

  1. Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
  2. Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
  3. Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
  4. Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.

Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG

Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten.
Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.

Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:

Gaststättenrecht
Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)
für den ersten Veranstaltungstag

bei Raumgrößen bis 350 m²
bei Raumgrößen über 350 m²
für jeden weiteren Veranstaltungstag
Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage

19,00 € / Fall
25,00 € / Fall
5,00 € / Tag
22,50 € / Fall

Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln.
Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.

Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen.
Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen.
Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.

Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.

Finanzierung:
Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.

Einmalige Kosten (geförderter Aktionspreis):
◦ Einführungspaket S (Setup, Customizing, Hosting): 7.499,00 € (statt 15.000 €).
◦ Schulungskonzept (Basisschulung für 5 User): 750,00 €.
◦ Gesamtsumme einmalig: 8.249,00 €

Laufende Kosten:
◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.

Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
  3. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.

Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.

Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025

Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.

Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere:
huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof

Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.

Dem wir auch einstimmig zugestimmt.

TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren

Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert
Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

Kosten RÜB
Kosten RÜB

RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.

Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.

Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!

Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.

TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten.
In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben.
Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.

Sumpfohren Bebauungsplan, neue Wassergebühren, Breitbandversorgung, Haltestelle Behla, Kunstrasenplatz in Mundelfingen, Abbrucharbeiten Frank, Vergabe Bauleistungen.

Den Film von unserem Bürgermeister zur Sitzung kann man sich leider nur in Social Media anschauen. Vielleicht ändert sich das mit der neuen Webpage bald. Unterlagen gibt es hier: huefingen-sitzungsdienst.

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2026. Die Sitzung war im Bürgerhaus Sumpfohren

Donnerstag, 29.01.2026, um 18:15 Uhr

Ausschuss für Umwelt und Technik

Bauantrag Nr. 02/2026
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung einer bestehenden Wohnung zu Büroräumen

Es geht um die Umnutzung der bestehenden Pfarrwohnung in der Pfarrhausstraße 2 zu Büroräumen. Die Wohnflächen werden dabei zu Büro- Besprechungs- und Archivräumen umgenutzt. Eine äußerliche Veränderung am Gebäude ist nicht vorgesehen. Für die geplanten Büro- und Verwaltungsräume sind 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Im bisherigen Pfarrgarten werden dazu 6 zusätzliche Stellplätze hergestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Stadtgebiet Hüfingen“ in einem Mischgebiet. Das Gebäude selbst ist ein nach §2 DSchG geschütztes Baudenkmal.

Meine Meinung hierzu: Jetzt wird auch noch der Pfarrgarten platt gemacht, anstatt endlich mal für vernünftige Parkmöglichkeiten im Städtle zu sorgen. Die einzige Tiefgararage wurde sogar noch unter Gilly gebaut, dabei hätte die Kirche als einzige genug Geld für sowas. Schon lange sage ich, dass ein Parkaus am Schari das Problem lösen würde und sogar auf Dauer eine echte Investition wäre, da man für so etwas nämlich Geld bekommt. Aber zuerst kostet es natürlich und das Geld würde erst in 10 Jahren richtig fließen, wenn das Ding abbezahlt ist.
Alles zu versiegeln, Bäume fällen und das Wasser so schnell wie möglich ableiten, wird ganz massiv der nächsten Generation auf die Füsse fallen.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP4 Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“ in Sumpfohren

Es ist müssig und sinnlos hier noch etwas dazu zu sagen. Das unten ist noch aus dem Jahr 2022 also es hat sich inzwischen bisschen etwas geändert. Was klar ist, dass die Streitereien in die nächste Runde gehen. Hoffen wir, dass es bei den zu erwartenden Klagewellen bleibt und nicht irgendwann handgreiflich wird und Tiere zu Schaden kommen.

Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
(Das hier war einer der ersten Entwürfe)
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.

Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Aushang über die Ortsbesichtigung

Der Petitionsausschuss war am 05. Mai 2023 vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.

Die sogenannte Aussprache war von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.

Hier gibt es ein paar Eindrücke aus 2023:

Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.
Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.
Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.

Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nur anhören und Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er keine Weisungsbefugnis. Diese ganzen Petitionsausschüsse sind eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Demokratie vorgegaukelt werden. Es ist das selbe wie mit diesen Abwägungen. Viele Leute machen sich die Mühe und schreiben lange Stellungnahmen die dann von einem Planungsbüro abgebügelt werden. Es ist ehrenamtliches Engagement gegen vom Steuerzahler bezahlte Planungsbüros und dann wird wieder behauptet der Naturschutz koste zu viel Geld. Der Naturschutz bekommt ausser Anfeindungen rein gar nichts für die viele Arbeit.

Es gab damals auch eine lange Diskussion mit vielen Stellungnahmen, was man hier nachlesen kann: Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Deshalb will ich jetzt gar nichts neues dazu schreiben und zeige einfach nur die Kuhwiese, um die es geht.

Wenn dann alles versiegelt ist und das Wasser nicht schnell genug abläuft, kann man ja paar Biber abknallen. Es wird aber nichts nützen.

TOP5 Überprüfung der Abgaben: Abwassergebühren 2026

Am 23. Oktober wurde in der Gemeinderatssitzung beschlossen ab 2026 die Gebühren für das Wasser zu erhöhen:

TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026

Neue Gebührensätze

  • Schmutzwassergebühr 2,55 €/m3 (bisher 1,84 €/m³ )
  • Niederschlagswassergebühr 0,71 €/m2 (bisher 0,56 €/m²)

Ich möchte die Stadt bitten, in Zukunft Schottergärten als versiegelte Fläche zu berechnen!

TOP6 Breitbandversorgung in Hüfingen – Sachstandsbericht zum FTTB-Ausbau

Der Zweckverband hat nach Bekanntwerden der positiven Bundesförderung sofort den entsprechenden
Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Durch das Innenministerium und Minister Strobl erhielt der Zweckverband am 14. Januar persönlich die Förderung für die grauen Flecken der Kernstadt von Hüfingen.
Mit dieser Förderung kann ein Großteil der noch verbleibenden Bereiche der Kernstadt erschlossen werden. Der Zweckverband schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die vorbereitende Planung zu starten. Aufbauend auf den Ergebnissen (detaillierter Ausbauplan – erste Erkenntnisse des Zweckverbands werden im Rahmen der Präsentation im Gemeinderat gezeigt), kann dann im Laufe des Jahres eine Entscheidung über den Umfang des kommenden Ausbaus in 2027 entschieden (u.a. auch wie man mit den restlichen ungeförderten Bereichen umgeht) und die entsprechenden Mittel rechtzeitig in den Haushalt für 2027 eingebracht werden.

TOP7 Mitfinanzierung Haltestelle Behla

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen:
„Die dauerhafte Mitfinanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rund 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald
sich ein Wegfall der Haltestelle endgültig abzeichnet“.

Am 14.12.2025 wurde eine Bushaltestelle „Behla Rathaus“ in Betrieb genommen.
Am 13.01.2026 wurde eine Bedarfshaltestelle „Alois-Hirt-Straße 15“ in Betrieb genommen.
Die Reaktivierung der Haltestelle „Behla Schule“ und die damit verbundene dauerhafte Finanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rd. 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird erneut abgelehnt.

TOP8 Beschluss Förderantrag zum Umbau des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz in Mundelfingen

In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2025 wurde die Beteiligung an den Kosten für den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz im Ortsteil Mundelfingen beschlossen.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag muss nun durch den Gemeinderat gebilligt werden.

TOP9 Vergabe von Abbrucharbeiten Gasthaus Frank Hüfingen

Die Abbrucharbeiten vom Gashaus Frank sind günstiger als befürchtet und werden in Höhe von 99.902,76 € brutto an eine Firma aus Schönwald vergeben.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum die ganze Fläche im Vorfeld hatte gerodet werden müssen. Aber egal, lassen wir das, regt mich nur auf.

TOP10 Vergabe von Planungsleistungen – Eigenkontrollverordnung 3. Abschnitt

Die Stadt Hüfingen plant auch 2026 die Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO).
Für die Ingenieurleistungen sind im Haushaltsplan 2026 unter Abwasserbeseitigung 65.000 € eingestellt. Es wird an das selbe Ingenieurbüro wie immer vergeben.

TOP11 Vergabe von Ingenieurleistungen – Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung

Im dritten Bauabschnitt der Sanierung der Schaffhauser Straße wurden die beiden Brücken über die Breg und die Brücke über den Mühlibach der L181 mit saniert.
Da das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) der Brückenbaulastträger ist, wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch der Ingenieurvertrag des Planers vom RP unterzeichnet wird.
Bei den Schlussrechnungen des Planungsbüros wurde festgestellt, dass es noch zu keinem vorherigen
Vertragsabschluss gekommen ist.
Zur Formwahrung und ordnungsgemäßen Schlussabwicklung der Maßnahme „Sanierung Schaffhauser Straße“ werden die Kosten der Planung und der Sanierungsarbeiten werden über Rückersatz der
Stadt komplett vom RPF getragen.

TOP12 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. BA

Eine Hüfinger Firma wird mit den Elektroarbeiten in Höhe von 25.780,51 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Heizungsbauarbeiten in Höhe von 11.975,99 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Sanitärarbeiten in Höhe von 33.752,08 € brutto beauftragt.

TOP13 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 46.526,14 € brutto beauftragt.

TOP14 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Baden nach Bayern eingliedern?

Wahlergebnisse 1950

Da aus Bayern die Rufe nach einer Neuordnung der Bundesländer kommen, hat mich dies veranlasst den Ruf nach einer Eingliederung in die Schweiz zu überdenken.

Am 24. September 1950 stimmten etwa 65% der hiesigen Wahlberechtigten gegen einen Südweststaat und für die Wiederherstellung Badens. Unter Missachtung der Volksbefragung untersteht Hüfingen der baden-württembergischen Landkreisordnung, wird von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Im Unterschied zu Bayern und 14 anderen Bundesländern dürfen wir den Landrat nicht direkt wählen und bekommen von Stuttgart einen 1. Landesbeamten bestimmt.

Jetzt beschimpft das Patriarchat aus Stuttgart Bayern, dass eine Neuordnung der Bundesländer aus Heimatliebe nicht möglich sei. Was ein Blödsinn. Die haben Angst um ihre Fleischtöpfe! Die undemokratische baden-württembergische Landkreisordnung wird zum Machterhalt benötigt.

Landräte werden in Baden-Württemberg durch den Kreistag gewählt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Eine vorzeitige Abwahl ist nicht möglich. Ein Landrat bekommt in Baden-Württemberg das höchste Gehalt in ganz Deutschland und wir haben 35 Stück davon.

Gehalt für Landräte in Deutschland
Gehalt für Landräte in Deutschland laut Stepstone.
Abgerufen am 14.09.2025

Von den vielen höheren Beamten möchte ich gleich gar nicht anfangen. So gibt es an den verschiedenen Regierungpräsidien unzählige davon. Dann auf den Landratsämtern die ganzen Dezernenten und ähnliches. Die Besoldungen von Beamten in Baden-Württemberg kann hier nachgelesen werden:

https://lbv.landbw.de/-/besoldungstabellen

Die Arbeit wird übrigens von Menschen gemacht die nicht verbeamtet sind, sondern beim Gehalt abhängig von den Erfolgen von Verdi sind. Auf genau auf diese Menschen zeigen jetzt die Beamten zum sparen.
Von einer echten Reform würden nämlich diese „normalen“ Menschen profitieren, ganz gewiss nicht die Politiker. Deswegen wird es keine Reformen geben. Mit „Heimatliebe“ hat dies absolut gar nichts zu tun.

Eine Neuordnung der Bundesländer wäre eben aus Heimatliebe dringen notwendig, damit unser Steuergeld auch bei den Menschen ankommt. Momentan wird alles kaputt gespart. Ausgaben für ÖPNV, Kultur, Jugend und Natur werden gekürzt, damit die oberen Beamten sich weiter in Sicherheit wiegen können.

Für mehr demokratische Partizipation!
Fremdverwaltet von oben herab.
Kreistag erhöht die Kreisumlage

75 Jahre nach der Abstimmung für einen Südweststaat
Südbaden nach dem Krieg

Beitrag vom 24. September 2025

Am 24. September 1950 stimmten 60 % der Bevölkerung Südbadens für die Beibehaltung Badens. Gleich im Anschluß an die Abstimmung hatte Leo Wohleb erklärt, „der schwäbische Angriff auf Baden ist abgeschlagen„.

Allerdings wurde damals nicht gesehen, dass dies nur eine „Volksbefragung“ war und um das badische Volk hat sich Stuttgart noch nie sonderlich geschert.






Baden in die Schweiz eingliedern?

Beitrag vom 11. November 2024

Am 10. November 2024 habe ich eine kurze, eher spöttische, Bemerkung von den Südbadischen Landsenioren in der Zeitung gelesen : „….schlug er mit mit einem Lächeln vor, Baden in die Schweiz einzugliedern…“. Dies war auf die Landkäufe in Südbaden von Schweizern bezogen – aber die Bemerkung hat doch einige Überlegungen in mir ausgelöst.

Wenn man es genau nimmt, so wurde Südbaden nach dem Krieg gegen seinen Willen von Stuttgart annektiert. Aber fangen wir früher an, bei den Schellenbergern. Diese stammten nämlich aus Liechtenstein:

Burg Schellenberg in Liechtenstein.

Nach den Schellenbergern wurde Hüfingen an das Haus Fürstenberg verkauft und gehörte sehr lange dem Fürstenhaus – obwohl immer wieder verschiedene plündernde Armeen durchzogen. Während der 1848er Revolution waren die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger ganz vorne dabei und der Fürst flüchtete in die Schweiz. Nach Zuhilfenahme der Württemberger Armeen wurden die Aufständischen, soweit nicht rechtzeitig in die Schweiz und USA entfleucht, ermordet.

Also gehörte Hüfingen im Grunde seit der missglückten 1848er Revolution den Preussen und dem Deutschen Kaiser. Dies ist natürlich sehr verkürzt dargestellt und die Nazizeit lasse ich besser mal weg. (Da gibt es mal einen eigenen Artikel sobald ich Zeit habe.)

Heute wird Hüfingen von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg als Stadthalter verwaltet. Wir unterliegen also der Landkreisordnung von Baden-Württemberg, die den Bürgerinnen und Bürgern nur sehr wenig demokratische Rechte einräumt.

Deswegen hätte die Idee ein Schweizer Kanton zu werden doch einigen Charme. Wir hätten eine von uns gewählte Kantonsregierung und eine Regierungspräsidentin oder Regierungspräsident, anstatt eines von oben bestimmten Landrates. – Der Regierungspräsident wechselt in der Regel jährlich oder nach dem Anciennitätsprinzip (Anzahl Jahre in der Regierung). Dieses Amt wäre mit keinerlei anderen Privilegien und keinem anderen Sonderstatus verbunden als der Leitung der Regierungssitzungen.

Davon abgesehen würden die Schweizer uns auch besser verstehen, als die in Stuttgart.

De Südweschtstaat

1950 von Gottfried Schafbuch

S’rumoret zmol landuff, landab.
Min Nochber debret bsässe:
Jetzt, guck emol des Gschmier do aa,
d’Badenser sottes fresse.

Südweschtstaat schtoht do krottebroat,
Potzhageldunderwätter,
sott ech am End en Schwob no geä?
Ho sell, sell wär no nätter.

Wertschaftlech dei’s iis besser gau,
Minischter kennt mer spare.
Und s’badisch Ländle sei fer sech
en ganz verfahrne Karre!

Wie dear Borscht frech ischt mit sim Gschmuus!
Dem will ech d’Moaning sage.
Am liebschte dät jo schüttle ech
des Schwäbli fescht am Krage.

Worum wend d’Schwobe iis denn ha,
dont alli Schlech probiere?
Merkscht nit, sie wend e riiechi Bruut
gi Schtugart inni fiehre.

Sie wend de Rhii und d’Häfe haa,
de Wald und iisri Rübe.
De hoaße Quelle boazets au,
de Dubak no denäbe.

Nitt lang wurs gau, no dätet hie
im Rothuus Schwobe sitze
und i de Schuel e Schwäbli dät
zmol iisri Kinder fitze.

Glaub nu, iis ginges dräckig gnueg,
mier dierftet ninnt me sage.
Vum Muschterländli wäret d’Liit
… halt blos s’fifft Rad am Wage.

Wer des nit merkt, kennt d’Schwobe nitt,
die ‚Hoiligsblechliberger‘.
Ech glaub, wer nit fer Bade schtimmt,
der goschet nochher erger.

Wenn Wertteberg iis sacket ii,
dont d‘ Kind i spätre Ziite
im Kerchhof vu de Hoamettreu
uff isri Grabschtea diite.

Guet Nacht, schloof gsund, und moarn nitt z’frich.
Dues hinter d’Ohre schriibe:
Wear nitt im Hern vernaglet ischt,
will oafach BADISCH bliibe!

Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

kosten für Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle
Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle

Da der Gemeinderat den Naturschutz als obsolet und kostenintensiv abgeschafft hat, möchte ich mal auflisten was uns die Zerstörung unserer Natur die letzten Jahre so alles gekostet hat und weiter kosten wird.

Ein großer Posten ist die Entwässerung vom Ziegeleschle mit 1.524.000 Euro. Wobei das sogar noch unterschätzt ist, da hier die Sanierung vom Kennerbach und auch an der Schaffhauser Straße nicht dabei sind.

Kosten RÜB
Kosten RÜB

Dann die vielen RÜB (Regenüberlaufbecken). RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen, entlasten kurzfristig die Kanalisation und es wird behauptet die trügen zum Gewässerschutz bei. Was die tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Es wäre den Politikern aber ziemlich egal, wenn euer Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, aber der ganze Dreck geht dann irgendwann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim angeblichen Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Diese Kosten werden im Haushalt kleinteilig mehr oder weniger versteckt. Aber es gibt natürlich in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Aber wie man sieht, rechnet man beim Strom mit 26.000 Euro im Jahr – jedes Jahr!

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird. Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation die Donau runter.

Was so als Investition gewertet wird

Wenn ich schon bei Kanälen bin: Der Regenwasserkanal von Fürstenberg nach Hondingen ist mit 164.000 Euro natürlich eine super Investition. Immerhin spart es Strom, da das Wasser nicht in die Breg gepumpt werden muss, sondern in die Aitrach läuft. Die Schifffahrt hats nötig. Vermutlich gilt dies auch als Naturschutz.

Mit den 40.000 Euro für eine obsolete Volkshochschule  möchte ich nicht schon wieder anfangen.

Schönen Sonntag!

Haushaltsrede 2026 von der SPD-Fraktion

von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende SPD Fraktion Hüfingen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haas, liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

„Es ist für uns eine Zeit angekommen, die bringt uns keine gute Zeit.“

Diese Liedzeile beschreibt die weltpolitische Lage treffend: Kriege, Krisen, Unsicherheiten allüberall. Trotz wirtschaftlicher Eintrübungen sollen wir als Kommunen gesellschaftlichen Zusammenhalt und Verlässlichkeit sichern. Das ist eine gewaltige Herausforderung – auch für Hüfingen.

Der Gesamtergebnishaushalt für 2026 weist ein Minus von -0,189 Mio. € aus 

Die Gründe dafür sind klar erkennbar:

  • Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage um rund 1 Mio. €
  • Steigende Personalausgaben um 0,4 Mio. €
  • Wachsende Sach- und Dienstleistungsaufwendungen um 0,2 Mio. €

Diese Zahlen zeigen: Wir müssen handeln – nicht später, sondern jetzt!

Der Haushalt 2026 hat bewusst ein niedriges Investitionsvolumen, welches sich im Finanzhaushalt abbildet: 4,183 Mio. € für Investitionen sind geplant. Das ist für unsere Größe immer noch viel. Deutlich mehr als sich andere Städte leisten können.

Gerade in finanziell engen Zeiten gilt: Jeder Euro braucht eine Richtung.
Und wir haben ihn auf Zukunft gesetzt.

Schwerpunkte der SPD Fraktion im Haushalt 2026

Sozialraumplanung

Wir brauchen starke Strukturen für Soziales, Bildung und Gesundheit.
Es ist „fünf vor zwölf“, um die Daseinsvorsorge für Jung und Alt zu sichern.
Hier werden wir gemeinsam bewusst investieren – das ist endlich wieder ein richtiges Zeichen. Die SPD-Fraktion hat dies schon seit Jahren angemahnt. 

Anbau Feuerwehrhaus

Das größte Projekt 2026 – und absolut notwendig zur Gewährleistung unserer Sicherheit ist der Anbau des Feuerwehrhauses mit Schulungsräumen und Ausstattung nach den neusten Standards. Wichtig sei hier zu betonen, dass die Größe der Schulungsräume so geplant wurden, dass auch die Allgemeinheit einen nutzen davon hat. 

Auch deswegen steht die SPD ohne Wenn und Aber hinter diesem Projekt.

Personal & Verwaltung

Die Personalausgaben steigen – ja.
Aber eine leistungsfähige Verwaltung ist Grundlage für funktionierende Stadtpolitik.

Deswegen priorisieren wir:
1.Prüfung von Strukturen
2.Effizienzsteigerungen
3.moderne Personalentwicklung

Wir halten fest: Hüfingen bleibt handlungsfähig.

Die liquiden Mittel der Stadt sollen zum 31.12.2026 bei ca. 2,3Mio. € liegen. Das lassen wir mal so stehen. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass diese Vorrausage sich in der Regel zum positiven ändern wird.
Wir erfüllen weiterhin die Vorgaben zur Mindestliquidität – ein wichtiges Signal der Stabilität. Natürlich nicht mehr so stabil wie in den letzten Jahrzehnten. Doch, die Stadt Hüfingen ist schuldenfrei und braucht keine Kreditaufnahme.

Hüfingen steht im Vergleich zu vielen anderen Kommunen noch gut da.
Damit das so bleibt, braucht es:

  • Mut statt Angst
  • Zusammenarbeit statt Blockade
  • Verantwortung statt Ideologie

Wir lassen uns nicht von Krisen beugen, sondern nutzen unsere Chancen für die Zukunft.

Wir – die SPD-Fraktion – stimmen diesem Haushalt zu.
Weil er realistisch ist.
Weil er zukunftsorientiert ist.
Weil er die sozialdemokratische Grundidee trägt: Eine Stadt für alle Menschen.

Zum Abschluss möchte ich noch eines besonders betonen:

Bei aller Herausforderung, die dieser Haushalt mit sich bringt – Hüfingen ist und bleibt eine starke, lebenswerte Stadt, weil viele Bürgerinnen und Bürger das Ehrenamt leben. Aber auch Menschen die tagtäglich für die Stadt arbeiten, mit Herzblut. Mit Kompetenz. Mit Verantwortung für unsere Gemeinschaft.

Unser ausdrücklicher Dank gilt daher

  • unserem Bürgermeister Patrik Haas,
    der Hüfingen mit ruhiger Hand und klarer Orientierung durch bewegte Zeiten führt,
  • unserem Kämmerer Michael Binninger,
    der mit großem Einsatz und Sorgfalt einen tragfähigen Haushalt möglich gemacht hat,
  • Stadtbaumeister Thilo Mayer,
    der unsere Stadt in ihrer Entwicklung sicher nach vorn begleitet,

und natürlich

  • allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, des Bauhofs, und aller weiteren Einrichtungen.

Ohne ihren täglichen Beitrag, ihre Expertise und ihre Bereitschaft, oft mehr zu leisten, als man sieht, wäre Hüfingen nicht die Stadt, auf die wir so stolz sein dürfen.

Lassen Sie uns deshalb gerade in dieser Weihnachtszeit das Gemeinsame vor das Trennende stellen. Nutzen wir die Chancen, die vor uns liegen – im Vertrauen darauf, dass wir gemeinsam mehr erreichen.

Wir – die SPD-Fraktion – sagen ganz bewusst:
Wir gehen diesen Weg mit.
Für ein solidarisches, modernes und zukunftsstarkes Hüfingen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Fraktionsvorsitzende SPD Fraktion Hüfingen

Kerstin Skodell

Schulsozialarbeit LRS, Römerstraße-Süd, Biotopverbundplanung, ADFC-Fahrradklima-Test, Projektentwicklung „Gasthof Frank“, Stadtbächlifest 2026

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 20. November 2025

Ausschuss für Umwelt und Technik

Es gibt nur einen einzigen Bauantrag und zwar die Nr. 50/2025 für die Errichtung eines Werbepylons in der Schaffhauser Straße. Da musste ich jetzt nachschauen, was ein Pylon ist. Als erstes kam: „von festungsartigen Türmen flankiertes Eingangstor ägyptischer Tempel.“ Dort ist kein Tempel und ägyptisch ist schon gar nichts, es soll einfach nur ein Pfeiler hin, der auf das Autohaus hinweist. Eigentlich hätte ich jetzt gedacht, dass dort schon sowas wäre, aber anscheinend nicht.

Dem Pylon wird einstimmig zugestimmt.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Über 50 Bürgerinnen und Bürger sind da! Das erste Mal geht der Platz für die Stühle aus, mehr als beim Fußball.

Rolf Schafbuch hat Fragen zur Entwicklung vom „Hotel Frank“. Er möchte die Entscheidung aufschieben bis ein Investor gefunden ist und macht Vorschläge wie dies aussehen könnte.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Bei der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wird der Vertrag mit Mariahof fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt und es wird versucht mit gegenseitigem Einverständnis den Vertrag früher aufzulösen.

TOP4 Erweiterung Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule

In der Sitzung am 23. Oktober sollte dieser Punkt auf Antrag der CDU verschoben werden, da noch einige Fragen offen seien. Unten erst nochmal worum es geht:

Seit 2022 gibt es an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100%. Die Stelle ist in zwei 50% Teilzeitstellen aufgeteilt. Die beiden StelleninhaberInnen sind beim Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. angestellt. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Schulsozialarbeit an der LRSH sind ebenso wie die Finanzierung der Stelle vertraglich zwischen der Stadt Hüfingen und dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. geregelt. Die Stadt Hüfingen trägt als Schulträger die Personalkosten für die Schulsozialarbeit an der LRSH. Personalkostensteigerungen durch Tarifanpassungen gibt der Caritasverband der Stadt Hüfingen frühzeitig zur Kenntnis. Auf (jährlich zu stellenden) Antrag gewährt das Land Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen Zuschüsse. Je 100%- Stelle beträgt der Landeszuschuss aktuell 16.700 €.
Wenn beide Teilzeitstellen besetzt sind, beträgt der Anteil der Stadt Hüfingen für die Schulsozialarbeit an der LRSH aktuell 80.766,54 €. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 97.966,54 €.

Durch bereits angekündigte tarifliche Lohnsteigerungen wird der städtische Zuschuss für die beiden bereits bestehenden Teilzeitstellen in 2026 von 80.766,54 € auf 84.755,20 € steigen.

Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule Hüfingen hat am 06.10.2025 einen Antrag auf Ausweitung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen gestellt. Gewünscht wird eine Ergänzung der bereits bestehenden zwei 50%-Stellen um eine weitere Teilzeitstelle, deren Umfang mindestens 50% betragen soll.

Die Verwaltung teilt mit der Schulleitung die Auffassung, dass die stark gestiegenen Schülerzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der vielfältigen Aufgabenfelder in einem auch durch Corona schwieriger gewordenen Umfeld eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der LRSH rechtfertigen würde. Die Wertschätzung und grundsätzliche Notwendigkeit der Schulsozialarbeit steht für die Verwaltung außer Frage.
In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und vielfältiger Pflicht-Aufgabenfelder ist jedoch eine Gewichtung bzw. Priorisierung der Themen und Wünsche unumgänglich. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen würde aktuell jährliche Mehrkosten von rd. 40.000 € verursachen. Lohnkostensteigerungen in den Folgejahren sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Die Stellungnahme und die ausführlichen Antworten auf die Fragen darf jeder selber in den Unterlagen durchlesen: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/

Meine Meinung: Die Fraktion des sogenannten „Freien Forums“ (die Männer stimmen meist geschlossen mit ihrem Führer), haben sich schon gegen Sozialarbeit ausgesprochen, da sie für sich hier keinen Vorteil sehen. Die Fraktion der SPD steht geschlossen hinter der Schule – wäre auch merkwürdig, wenn nicht. Im Grunde hängt das Ergebnis an dem Abend mal wieder an dem sozialen Gewissen der CDU. Da aber eine ordentliche Sozialarbeit ganz Hüfingen zugutekommen wird, denke ich, dass die CDU hier im Sinne der Kinder entscheiden wird.

Egon Bäurer spricht wieder für die CDU. Er ist zufrieden mit den Antworten auf seine 12 Fragen und er ist überzeugt, dass der Bedarf steigt. Deswegen unterstützt die CDU eine zusätzliche Stelle und bittet die Verwaltung aber die Stelle auf zwei Jahre zu befristen, damit man flexibel auf politische Veränderungen reagieren kann.

Kerstin Skodell meint, dass die SPD den Antrag im vollen Umfang unterstützt. Eine Befristung hält sie für unnötig und befürchtet, dass es nach den nächsten Wahlen noch schlimmer wird.

Das sogenannte „Freie Forum“ sagt, es stünde hinter der Schulsozialarbeit, aber möchte kein Geld dafür ausgeben. Alle fünf Männer würden auch in Zukunft geschlossen gegen alles stimmen was Geld kostet.

Die LBU stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen wird dauerhaft ab Schuljahr 2026/2027 um eine weitere 50% Stelle ausgeweitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Leistungsvereinbarung (=Vertrag) mit dem Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. entsprechend anzupassen. Die Personalkosten werden abzüglich laufend gewährter Zuwendungen vom Land, vom Schulträger getragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband mögliche Förderanträge auf Landeszuschüsse zu stellen.

Leider konnte ich nicht genau zählen, aber der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Es gab eine leichte Verwirrung, da sich einige der CDU enthalten hatten, da sie eine Befristung wollten aber für die Stelle waren.

TOP5 Bebauungsplan „Römerstraße-Süd“ in Behla – Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kenntnisnahme der Planunterlagen, Satzungsbeschluss

Der Beschluss zur öffentlichen Beteiligung war in der Sitzung am 8. Mai 2025.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 349.


Bebauungsplan
Römerstraße Süd Behla

Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen.

Auf Grund der eingegangen Anregungen und Bedenken wurde der ursprüngliche Bebauungsplanvorentwurf angepasst.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
    und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung
    beschlossen.
  2. Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse
    angepasst.
  3. Der Bebauungsplan mit Begründung (incl. Anlagen) und textlichen Festsetzungen wird in
    der Fassung vom 09.09.2025 vom Gemeinderat gebilligt.
  4. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025 werden
    vom Gemeinderat gebilligt.
  5. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025 werden
    vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
  6. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Ortschaftsrat und Gemeinderat haben einstimmig zugestimmt.

TOP6 Vorstellung Biotopverbundplanung Fortschreibung

Nach dem Biodiversitäts-Stärkungsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, eine Biotopverbundplanung für das Offenland zu erstellen. Der Biotopverbund muss bis 2023 landesweit mindestens 10 %, bis 2027 mindestens 13 % und bis 2030 mindestens 15 % des Offenlandes umfassen. Landesweit beträgt der Flächenanteil derzeit 10,9 %. Diese Werte
werden als nötig angesehen, die Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes sowie des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes zu erreichen.
Die drei Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie Bad Dürrheim haben über den GVV im November 2022 die Biotopverbundplanung an das Büro BHMP beauftragt. Vor Planerstellung und nach dem Entwurf der Maßnahmenplanung fanden in den beteiligten Gemeinden öffentliche Vorstellungen statt. Die meisten Teilnehmer kamen von der Hauptzielgruppe Landwirtschaft.

Mittlerweile hat das Büro BHMP die Änderungswünsche und Rückmeldungen eingearbeitet und die Maßnahmenplanung fertiggestellt. Sie ist nun Grundlage der Maßnahmenumsetzung. Derzeit beträgt der Flächenteil in Hüfingen nur 4,2 % (landesweit 10,9%).

Die Biotopverbundplanung ist keine verbindliche Planung, die rechtliche Regelungen festsetzt. Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn die Eigentümer damit einverstanden sind. Dies wurde den Landwirten in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nochmals schriftlich bestätigt. Auf anderweitige rechtliche Regelungen (Wassergesetz, Naturschutzgesetz) hat die Biotopverbundplanung keinen Einfluss.
Die gesamte Planung mit Bestandskarten, Maßnahmenkarten und Bericht kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden:
https://www.gvv-umweltbuero.de/biotopverbundplanung/

Bestandsplan Hüfingen Biotopvernetzung
Biotopvernetzung Bestandsplan
Biotopvernetzung Maßnahmenplan
Biotopvernetzung Maßnahmenplan

Der Bauamtsleiter meint, dass Hüfingen hier nichts tun wird. Er will nichts umsetzten, 4,2 % reichten für Hüfingen. Mit ihm gibt es keinen Naturschutz. Die Landwirte sollen das selber machen. Die Landwirte können ja dann die Ökopunkte an die Stadt verkaufen.

Meine Meinung hierzu: Ehrlich gesagt wundert es mich, warum sich ein Tiefbauer über das Land der Hüfinger vor dem Gemeinderat als Fürst aufspielen darf. Er hat hier weder fachliche Kompetenzen noch Entscheidungsgewalt. Anscheinend hat er diese Überheblichkeit von seinem letzten Chef gelernt und dem ehrenamtlichen Naturschutz hatte er ja schon damals den offenen Krieg erklärt. Allerdings wird er dies kaum ohne vorherige Zustimmung der Verwaltung gesagt haben. Als Vorsitzende des über 200 Jahre alten Naturschutzvereins von Hüfingen schockiert mich diese (für mich sehr spontane) Kampfansage, direkt aus der Stadtverwaltung, zutiefst. Wir waren hier weder informiert worden, noch irgendwie darauf vorbereitet. Zum Glück kann dies Hüfingen nicht zurück werfen, da die Stadt in Punkto Naturschutz eh schon vorher am Boden lag. Es war lediglich eine romantische Vorstellung von mir, dass sich dies jemals ändern könnte.

Der Gemeinderat nimmt die Biotopverbundplanung zur Kenntnis.

TOP7 Vorstellung der Auswertung des ADFC-Fahrradklima-Test 2024 / CDU-Antrag „Radverkehrsfreundlichkeit“

Alle zwei Jahre führt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) den Fahrradklimatest, zur Bewertung der Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden, durch und wird hierbei vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt.
Der ADFC-Fahrradklimatest ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit und umfasst eine Umfrage mit rund 30 Fragen zum Thema Radfahren. Hierbei wird beispielsweise gefragt, ob das Radfahren Spaß oder Stress bedeutet, ob Radwege von Falschparkern freigehalten werden, ob man sich als Verkehrsteilnehmer ernst genommen fühlt und ob sich das Radfahren auch für Familien mit Kindern sicher anfühlt.
Ziel des Fahrradklimatests ist Transparenz schaffen, Handlungsbedarfe aufzeigen und Verbesserungen anstoßen.
Die Vorstellung des detaillierten Ergebnisses 2024, an dem sich 67 Fahrradfahrer durch eine Umfrage beteiligten, wird Herr Martin Röder als ADFC-Mitglied und Hüfinger Bürger übernehmen.

Wiltrud Siegfried über die Vorstellung des

ADFC Fahrradklima-Test 2024

Vorstellung der Ergebnisse für Hüfingen in der Gemeinderatssitzung am 20. November 2025 durch Martin Röder, Hüfingen, ADFC Gruppe Südbaar.

Der ADFC Fahrradklima-Test ist eine regelmäßige bundesweite Online-Umfrage des ADFC, die seit 1998 durchgeführt wird. Der ADFC ist der allgemeine deutsche Fahrrad-Club. Er tritt für die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer ein. Die Umfrage beinhaltet die Messung der Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinde. Umfragezeitraum ist 1. September bis 30. November alle zwei Jahre. 2024 nahmen bundesweit 231.000 Menden an der Umfrage teil, in Hüfingen 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hüfingen wurde 2024 zum ersten Mal ausgewertet, da in Hüfingen bisher die Mindestteilnehmerzahl nie erreicht worden war. Zudem findet eine begleitende Fahrrad-Kommunalbefragung statt. Hier können Städte und Gemeinden angeben, was sie zur Förderung des Radverkehrs unternommen haben.

Als wichtigste Probleme in der Umfrage wurden von Hüfinger Radfahrenden folgende angegeben:

  • Fehlende Radwege/Radverkehrsanlagen in der Kernstadt
  • Fehlende Radwegverbindung Fürstenberg – Hondingen/Blumberg
  • Mangelndes Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr (besonders mit Kindern)
  • Radwege enden ohne verständliche Weiterführung

Martin Röder stellte in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2025 besondere Problempunkte in Hüfingen und Lösungsmöglichkeiten vor. Daraus lassen sich folgende Empfehlungen der ADFC Gruppe Südbaar zur mittel- und langfristigen Verbesserung des Radverkehrs in Hüfingen ableiten:

  1. Separate Radwegführung wo möglich (Ausbau)
  2. Priorisierung von Schulwegen (z.B. Bräunlingen – Lucian-Reich-Schule)
  3. Radverkehrskonzept erstellen (z.B. als Teil des Stadtentwicklungskonzepts)
  4. Bürgerinnen , Bürger und Experten einbinden
  5. Förderprogramme bei Konzeption und Umsetzung nutzen, z.B https://www.aktivmobil-bw.de mit Landesförderung bis 75% der zuwendungsfähigen Kosten.

Herrn Bernd Göggel, der Leiter des Straßenbauamts stellt das Radnetzkonzept des Schwarzwald-Baar-Kreis vor.

TOP8 Stadtentwicklungskonzept – „Strategie Hüfingen 2040“

Zur strategischen und zukunftsorientierten Steuerung der Stadtentwicklung empfiehlt die Verwaltung die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts. Das Konzept soll als fachübergreifendes und räumlich orientiertes Planungsinstrument dienen, das wesentliche Handlungsfelder wie Wohnen, Mobilität, Wirtschaft, Klima, kommunale Finanzen, soziale Infrastruktur, Städtebau etc. koordiniert und aufeinander abstimmt.

Im Ergebnishaushalt 2025 sind 35.000 € beschlossen, die aber aufgrund des fortschreitenden Haushaltsjahres möglicherweise nicht mehr abgerufen werden können. Da Ansätze im Ergebnishaushalt nicht auf das Folgejahr übertragbar sind, wurden im Entwurf des Haushaltsplans 2026 vorsorglich 70.000 € angesetzt.

Das Konzept sieht vor dass in einer Gemeinderatssitzung die wesentlichen Inhalte des Entwicklungskonzepts durch Mitarbeitende der STEG vorgestellt werden. Als Variante können im Rahmen einer Abendveranstaltung die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzepts „Strategie Hüfingen 2040“ durch die Mitglieder des Gemeinderats der Bevölkerung vorgestellt werden.

Als Instrument der Online-Beteiligung hat die STEG StadtentwicklungGmbH eine Bürgerbeteiligungsplattform ins Leben gerufen. Als modularer Baukasten kann sie individuell auf die Bedürfnisse vor Ort in der Kommune angepasst werden
und bildet damit zwei zentrale Aspekte ab: das Informieren der Bürgerinnen und Bürger und das Interagieren.
Der zentrale Einstieg erfolgt über die Informationsseite zu den laufenden und geplanten Projekten in der Kommune. Hier finden die Bürgerinnen und Bürger eine Übersicht und können sich per Klick in das jeweilige Projekt begeben.
Um den Bürgerinnen und Bürger vertiefende Informationen zum Projekt zu bieten, stehen Projektunterseiten zur Verfügung, die je nach Projekt individuell angepasst werden können

Meine Meinung hierzu: Ich finde das Konzept der Beteiligung hervorragend! Man könnte auch einen Termin anbieten, um die Hüfingerinnen und Hüfinger mit der Bürgerbeteiligungsplattform vertraut zu machen.

Die CDU unterstützt ein Gesamtkonzept obwohl die Haushaltslage angespannt ist. Auch die SPD findet ein Konzept sinnvoll, aber möchte es gerne auf das nächste Jahr verschieben, da zuerst das Projekt mit dem Frank richtig angegangen werden soll. Das sogenannte Freie Forum ist eh dagegen Geld auszugeben.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts
    für die Stadt Hüfingen als strategische Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierfür
    wird die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden im Haushaltsplan 2026
    bereitgestellt.

Der Gemeinderat beschießt dies auf 2027 zu schieben.

Postkarte: Hüfingen, Gasthaus zum Bahnhof. Ehemaliges Hotel Frank von 1930
Gasthaus zum Bahnhof. Postkarte von 1930
Hotel Frank im Oktober 2021
Das Hotel Frank am 1. Oktober 2021

TOP9 Projektentwicklung „Gasthof Frank“

Das Projekt wurde schon am 16. Oktober besprochen.
Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH schlägt einen strukturierten Prozess mit 6 wesentlichen Bausteinen vor, der in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den politischen Gremien sowie der Bürgerschaft durchgeführt wird. Die einzelnen Phasen umfassen:

  1. Standort- und Grundstücksanalyse
    Erfassung relevanter Daten sowie Abstimmung der Bedarfe mit der Kommune, um eine fundierte Basis für die weitere Planung zu schaffen.
  2. Zielfindung mit dem Gemeinderat
    Durchführung eines Workshops zur gemeinsamen Definition der gewünschten Nutzungen und Entwicklungsziele.
  3. Planungs- und Nutzungskonzept
    Entwicklung von bis zu drei Konzeptvarianten, einschließlich 3D-Visualisierungen und Richtpreiskalkulationen, um unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten transparent darzustellen.
  4. Vermarktung
    Aktive Akquisition von Miet- und Kaufinteressenten sowie Investoren unter Nutzung des umfangreichen Netzwerks der STEG.
  5. Projektsteuerung
    Überwachung von Leistungen, Kosten und Terminen sowie Begleitung städtebaulicher Fragestellungen während des gesamten Prozesses.
  6. Bürgerinformation
    Durchführung einer öffentlichen Abendveranstaltung zur Vorstellung der Projektziele und zur Aufnahme von Anregungen und Ideen der Bürgerschaft.

Die Projektentwicklung Frank soll auf Basis der vergangenen Klausurtagungen ein wichtiger Meilenstein in den Bereichen „Leben im Alter“, Ärzteversorgung und gesellschaftlichem Zusammenhalt über mehrere Generationen hinweg werden.
Für die Projektentwicklung „Gasthof Frank“ sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans für 2026 70.000 € vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt, für das städtische Grundstück „Gasthof Frank“ einen strukturierten Projektentwicklungsprozess zur Ausarbeitung der zukünftigen Nutzung und städtebaulichen Ausgestaltung einzuleiten. Für die Durchführung der Projektentwicklung wird die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.

Die CDU sieht es als zwingend erforderlich hier einen externen Projektentwickler zu haben und wird dem Vorschlag einstimmig folgen. Auch die SPD findet einen externen Partner hier wichtig.
Das Freie Forum bleibt dabei, dass kein Geld ausgegeben werden darf, aber sie werden nicht gegen den Gemeinderatsbeschluss klagen.

Es wird mit den 5 Gegenstimmen beschlossen.

TOP 10 Standgebühren Stadtbächlifest 2026

Der Termin für das kommende Stadtbächlifest ist:
Samstag, 25.07.2026 bis Montag, 27.07.2026

Bei den zurückliegenden Stadtbächlifesten 2002, 2006, 2010, 2014, 2018, 2022 wurde eine Regelstandgebühr von 460,00 € erhoben. Für kleine Stände (Bierstände, reine Getränkestände, Eisstände, u.a.) betrug die Standgebühr 360,00 €.
Betrieb ein Verein gleichzeitig eine Festhütte sowie einen separaten Bierstand kam zur Regelstandgebühr von 460,00 € die Gebühr für kleine Stände mit 360,00 € hinzu. Vereine die lediglich einen kleinen Stand betreiben, hatten die die Regelstandgebühr von 460,00 Euro zu bezahlen.
Für Vereine, die mit einem kulturellen Programm oder Unterhaltungsprogramm für Kinder u.a. teilnehmen und die wirtschaftliche Ausrichtung absolut untergeordnet ist, sollte von den obigen Gebühren abgewichen werden können.
In der durch die Vereine zu entrichtende Kostenpauschale waren Kosten für das Rahmenprogramm, eine angemessene gemeinschaftliche Werbung, Strom- bzw. Wasseranschlüsse inkl. Strom- und Wasserverbrauch sowie Abwasserkosten enthalten. Ebenso wurde die Müllgebühr durch die Stadt übernommen, wobei die Vereine den anfallenden Müll in beim Bauhof bereitstehende Container selbst zu entsorgen und die Straße bzw. den genutzten Festbereich mit angrenzenden Flächen jeweils zu reinigen hatten. Ebenfalls werden mit dem der Kostenpauschale soweit erforderlich, Kosten für einen
Sicherheitsdienst abgedeckt.

Die Subventionen für das Stadtbächlifest durch die Stadt Hüfingen betrugen
1998: ca. 46.000 DM
2002: 11.900,00 €
2006: 10.500,00 €
2010: 14.000,00 €
2014: 19.000,00 €
2018: 22.000,00 €
2022: 35.000,00 €

Dies ohne Verwaltungskosten für Organisation und Abwicklung. Die Leistungen der Verwaltung, die aus dem Rathaus heraus erbracht werden, sind nicht unerheblich. Sie müssten den Subventionen für das Stadtbächlifest noch hinzugerechnet werden.

Was mich interessieren würde: Wer bestimmt wann und bei welchem Verein von den obigen Gebühren abgewichen wird? Was ist mit Vereinen die den Strom vom eigenen Haus beziehen? Werden die bevorzugten Vereine transparent kommuniziert?

Daniel Bucher schlägt vor auf professionelle Vorstellungen auf der Bühne zu verzichten, um Kosten zu sparen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Standgebühren für das Stadtbächlifest 2026 werden mit einer Regelstandgebühr von 520,00 Euro und 400,00 Euro für kleine Stände festgesetzt. Die Gebühr für kleine Stände wird auf Ausnahmen beschränkt. In den Standgebühren sind Kosten für das Rahmenprogramm, eine angemessene gemeinschaftliche Werbung, Strom- und Wasseranschlussgebühren inkl. Strom- und Wasserverbrauch sowie Abwassergebühren, Müllgebühren für beim Bauhof angelieferten Müll sowie Sicherheitsdienst enthalten.

Dies wird einstimmig beschlossen.

TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Entwicklung der katholischen Kirche, Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, Wasserversorgungssatzung, Abwassergebühren 2026

Es geht hier um die Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2025

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik beginnt um 18:20 Uhr

Bauantrag Nr. 46/2025

Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in Behla. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Behla und ist daher nach § 35 BauGB zu bewerten. Das heißt, ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Dem Antrag wurde vom Ortschaftsrat und Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 47/2025

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf dem Hohen II wurde einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 48/2025

Umnutzung eines Ladengeschäfts zu Museumsräumen in der Hauptstraße 4, Flst. Nr. 191.

Am 23.01.2025 hat der Gemeinderat dem Kauf der Gewerbefläche mit einer Grundfläche von ca. 125 m² zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmte am 8. Mai 2025 zu die Räumlichkeiten dem Stadtmuseum zur Verfügung zu stellen. Die Räumlichkeiten werden momentan grundgereinigt, frisch gestrichen sowie die Elektrik auf neuen Stand gebracht.

Das Gebäude selbst ist ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz und liegt innerhalb des denkmalgeschützten Altstadtensemble von Hüfingen.

Der Umnutzung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes zugestimmt.

Und morgen ist schon Einweihung:
https://www.huefingen.de/de/Stadt-Buerger/Aktuelles/Stadtnachrichten

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates begann pünktlich um 18:30 Uhr

TOP2. Bürgerfragestunde

Mindestens 27 Zuschauerinnen und Zuschauer sind heute hier. Es gibt keine Fragen.

TOP 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Das Industriegebiet Palmhof wurde in der nicht öffentlichen Sitzung diskutiert. Die Stadt Hüfingen fordert ein Hydrogeologisches Gutachten ob die Planungen unsere Tiefbrunnen gefährden. Mehr hier: https://hieronymus-online.de/fakten-zum-trinkwasser/

TOP 4. Information zur strukturellen Entwicklung der katholischen Kirche 2030

Die katholische Kirche steht vor einer großen organisatorischen Umstrukturierung, die durch Veränderungen der Mitgliederzahlen, dem demografischen Wandel und begrenzten Ressourcen bedingt ist.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde das Projekt „Kirche 2030“ mit dem Ziel gegründet, die katholische Kirche zukunftsfähig zu gestalten. Hierzu gehören Veränderungen in den Bereichen Strukturen, Zuständigkeiten und Personal.
Da diese Veränderung final im Jahr 2030 abgeschlossen sein sollen, werden bereits ab dem 01.01.2026 die bisherigen 224 Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg zu 36 neuen Pfarreien zusammengeführt.
Diese Veränderungen betreffen auch die katholische Kirchengemeinde Auf der Baar.
Um über die Gründe der strukturellen Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen zu berichten, wird Pfarrer Fabian Schneider und Pfarreiökonom Mario Isele den Gemeinderat mit einem Sachvortrag informieren.

27 Minuten katholisches Kirchengeschwätz. Liebe Leute, bitte macht das in Zukunft in der Kirche, wo es hin gehört! Wenn jeder Verein hier seine Struktur vorstellen möchte, dann gibts nichts anderes mehr.

TOP 5. Erweiterung Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule

Seit 2022 gibt es an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100%. Die Stelle ist in zwei 50% Teilzeitstellen aufgeteilt. Die beiden StelleninhaberInnen sind beim Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. angestellt. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Schulsozialarbeit an der LRSH sind ebenso wie die Finanzierung der Stelle vertraglich zwischen der Stadt Hüfingen und dem Caritasverband für
den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. geregelt.
Die Stadt Hüfingen trägt als Schulträger die Personalkosten für die Schulsozialarbeit an der LRSH. Personalkostensteigerungen durch Tarifanpassungen gibt der Caritasverband der Stadt Hüfingen frühzeitig zur Kenntnis. Auf (jährlich zu stellenden) Antrag gewährt das Land Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen Zuschüsse. Je 100%- Stelle beträgt der Landeszuschuss aktuell 16.700 €.
Wenn beide Teilzeitstellen besetzt sind, beträgt der Anteil der Stadt Hüfingen für die Schulsozialarbeit an der LRSH aktuell 80.766,54 €. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 97.966,54 €.

Durch bereits angekündigte tarifliche Lohnsteigerungen wird der städtische Zuschuss für die beiden bereits bestehenden Teilzeitstellen in 2026 von 80.766,54 € auf 84.755,20 € steigen.

Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule Hüfingen hat am 06.10.2025 einen Antrag auf Ausweitung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen gestellt. Gewünscht wird eine Ergänzung der bereits bestehenden zwei 50%-Stellen um eine weitere Teilzeitstelle, deren Umfang mindestens 50% betragen soll.

Die Verwaltung teilt mit der Schulleitung die Auffassung, dass die stark gestiegenen Schülerzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der vielfältigen Aufgabenfelder in einem auch durch Corona schwieriger gewordenen Umfeld eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der LRSH rechtfertigen würde. Die Wertschätzung und grundsätzliche Notwendigkeit der Schulsozialarbeit steht für die Verwaltung außer Frage.
In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und vielfältiger Pflicht-Aufgabenfelder ist jedoch eine Gewichtung bzw. Priorisierung der Themen und Wünsche unumgänglich. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen würde aktuell jährliche Mehrkosten von rd. 40.000 € verursachen. Lohnkostensteigerungen in den Folgejahren sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Meine Meinung hierzu ist, dass ich die Caritas als Arbeitgeber sehr kritisch sehe, da sich die Katholische Kirche oft nicht an unsere freiheitlich demokratische Grundordnung hält. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass Klagen gegen die Caritas oft nicht möglich sind und das kirchliche Arbeitsrecht sollte abgeschafft werden. Hier gibt es den Weimarer Appell für Demokratie – Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen. Der Staat kommt seinen Aufgaben nicht nach! Aber das nützt uns in Hüfingen jetzt nichts. Wir können wegen eines dysfunktionalen Staates nicht die Kinder sich selbst überlassen.

Egon Bäurer für die CDU lobt die LRS und die kommissarische Leiterin. Dann werden einige detaillierte Fragen gestellt auch nach den Zuständigkeiten. Im Allgemeinen geht es darum, ob dies alles eine kommunale Aufgabe sei. Die vielen Fragen sollen am besten schriftlich beantwortet werden, damit die CDU Fraktion nochmal diskutieren kann. Die CDU will aber keine Verlängerung von einem Jahr, sondern dass auf November geschoben wird.
Die SPD unterstützt den Antrag vollkommen ohne Wenn und Aber.
Das Freie Forum drückt sich wie immer vor Entscheidungen und möchte auf nächstes Jahr schieben. Die LBU will jetzt etwas bewegen und meint es sei keine Zeit weiter zu warten, die die Kinder haben Priorität.

Der Antrag vom Freien Forum wird abgelehnt und es wird beschlossen das Thema im November nochmal vorzulegen.

Verschobener Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen wird dauerhaft ab Schuljahr 2026/2027 um eine weitere 50% Stelle ausgeweitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Leistungsvereinbarung (=Vertrag) mit dem Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. entsprechend anzupassen. Die Personalkosten werden abzüglich laufend gewährter Zuwendungen vom Land, vom Schulträger getragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband mögliche Förderanträge auf Landeszuschüsse zu stellen.

Nachtrag:

Heute (24.10.2025) war in den Nachrichten, dass Städte und Gemeinden in Deutschland immer mehr Geld für Soziales und Verwaltung ausgeben. Für Investitionen bleibe immer weniger übrig, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dafür verantwortlich sind vor allem Bund und Länder. Den ganzen Artikel gibt es hier:
https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/bjoern-kauder-soziales-und-verwaltung-verschlingen-60-prozent-des-budgets.html

TOP 6. Entscheidung: Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Die bestehende Satzung der Stadt Hüfingen über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde am 06.02.2014 vom Gemeinderat beschlossen.
Die Gebühren inkl. Nebenkosten für die Obdachlosenunterkunft Im Dreiangel 3 F in Hüfingen betragen aktuell 279,00 €/Person/Monat.

Liste der Liegenschaften der Stadt Hüfingen für Obdachlose und Geflüchtete
Liegenschaften der Stadt Hüfingen für Obdachlose und Geflüchtete

Unter den 104 Personen sind aktuell 3 Obdachlose und 101 Geflüchtete (35 aus der Ukraine und 66 u. a. von Afghanistan, Syrien, Pakistan, China und Türkei) untergebracht.

Eine Gebührenkalkulation für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Hüfingen lag bislang nicht vor, wird aber vom Landratsamte veranlagt. Aus Gründen der Rechtssicherheit war deshalb eine Gebührenkalkulation zu erstellen.

Nach der neu erstellte Gebührenkalkulation werden die Kosten von 279,00 €/Person/Monat auf 277,09 €/Person/Monat verringert.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte werden ab 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
Benutzungsgebühr (inkl. Nebenkosten) 277,09 €/Person/Monat.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026

Der Gemeindetag BW empfiehlt, die Satzungen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) anzupassen.

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) wird zur besseren Lesbarkeit angepasst werden und tritt am 01.01.2026 in Kraft.

SPD fragt, ob sie bei Zustimmung zu TOP 7 nicht automatisch einem höheren Wasserpreis in 2026 zustimmen werden. Der Kämmerer räumt die Bedenken aus.

Es wird eistimmig zugestimmt.

TOP 8. Abwassergebühren 2026

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2014 1,84 €/m³.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 01.01.2021 0,56 €/m²

Die Stadt Hüfingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren für das Jahr 2026 neu zu kalkulieren. Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann erst im Jahr 2026 geschehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten.
Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 1,84 €/m³ auf bis zu 3,00 €/m³ (Erhöhung um 1,16 €/m³) und die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,56 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,24 €/m²) ansteigen.

Auch dies wird 2026 erneut vorgelegt werden. Unter dieser Prämisse wird auch hier einstimmig zugestimmt.

TOP 9. Vergabe Asphaltsanierungsarbeiten Fürstenberg

Dieses TOP ist verschwunden und war nur in der öffentlichen Bekanntmachung.

TOP 10. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Markus Leichenauer zieht den Antrag zur Sicherstellung des Fußgänger-Durchgangs vom Clubhaus des FC Hüfingen zum Höllsteinweiher zurück, da der Fußweg vom Bauamtsleiter garantiert wurde. Allerdings möchte ich einwenden, dass dieser nicht am Wasser entlang durch das Bibergebiet gehauen werden darf.

Forstbetriebsplan, Stadtentwicklungskonzept, Projektentwicklung „Gasthof Frank“

Es geht hier um die Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2025.

Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

TOP 2 Bürgerfragestunde

Etwa 10 Bürgerinnen und Bürger sind anwesend und die Sitzung beginnt zwei Minuten nach sechs. Es gibt noch einen Tagesordnungspunkt 8 über die Essenspreise an einer Schule.

Der Architekt Rolf Schafbuch spricht zur Bebauung am Hotel Frank und plädiert für altersgerechte Bebauung mit 3-4 Hauptzielen.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die Stellungnahme zum Widerspruch zum Gemeinderatsbeschluss über das Feuerwehr Gerätehaus wurde besprochen.

TOP 4 Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 und Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2024

Im Jahr 2024 wurde ein Überschuss in Höhe von 565.300 € erreicht.
Für das Jahr 2025 war ein Gewinn von 140.651 € geplant.
Für das Jahr 2026 wird für den Forstbetrieb ein Überschuss von 59.301 € veranschlagt.

Bericht der Holzverkaufsstelle und der Revierleiter, die auch den Betriebsplan vorstellen.

Dem Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5 Stadtentwicklungskonzept – „Strategie Hüfingen 2040“

Zur strategischen und zukunftsorientierten Steuerung der Stadtentwicklung soll ein Stadtentwicklungskonzepts (SEK) erstellt werden. Das Konzept soll als fachübergreifendes und räumlich orientiertes Planungsinstrument dienen, das wesentliche Handlungsfelder wie Wohnen, Mobilität, Wirtschaft, Klima, kommunale Finanzen, soziale Infrastruktur, Städtebau etc. koordiniert und aufeinander abstimmt.

Die Verwaltung schlägt vor, ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.
Die Firma STEG stellt sich in der Sitzung vor. Es gibt eine Präsentation vom Abteilungsleiter Südwest aus Stuttgart der im Grunde die Webpage zeigt und erläutert. Allerdings scheint er sich noch nicht mit Hüfingen beschäftigt zu haben. Was er auch zugibt und meint sein Team müsse sich dann erst mal richtig „rein graben“. Er erläutert die Vorgehensweise und wie sich der Dienstleister in ein Entwicklungskonzept rein arbeiten will. Was sich erst mal ganz gut anhört.

Kathrin Schwarz (CDU) fragt nach den Ergebnissen des Bürgerdialoges, der ja irgendwie nicht so das optimale war, da damals die Ideen der Bürger nicht beachtet wurden. Auch die SPD Fraktionssprecherin meint, dass man die Bürgerbeteiligung von damals vielleicht ausgraben sollte und jetzt auch beachten sollte. Auch gäbe es genug Baustellen die man zuerst bearbeiten sollte in Hüfingen. Insgesamt sorgen sich die Gemeinderäte um die Kosten, also das Preis-Leistungsverhältnis. Mete Ünal von der SPD spricht an, was mir persönlich auch irgendwie nicht passt: „Da kommt jemand aus Stuttgart der uns was sagen möchte.“ Na ja, immerhin spricht der Mann nicht schwäbisch, aber ob die Schwaben bei uns auf den Dörfern überhaupt mit den Menschen kommunizieren können, mag ich auch zu bezweifeln.

Markus Leichenauer, der CDU Fraktionssprecher, spricht sich für ein Konzept aus, allein, damit es mal einen roten Faden gibt und die Stadt sich nicht in allen möglichen Projekten verzettelt.

Der Gemeinderat wird das später in der nicht öffentlichen Sitzung besprechen.

Postkarte: Hüfingen, Gasthaus zum Bahnhof. Ehemaliges Hotel Frank von 1930
Gasthaus zum Bahnhof. Postkarte von 1930
Hotel Frank im Oktober 2021
Das Hotel Frank am 1. Oktober 2021

TOP 6 Projektentwicklung „Gasthof Frank“

Das Grundstück vom Frank hat einer Größe von ca. 1.900 m² und befindet sich seit dem Frühjahr 2025 im Eigentum der Stadt. Die zukünftige Nutzung ist derzeit noch offen und soll auf Basis der letzten Klausurtagung sowie einer professionellen Projektentwicklung erarbeitet werden.

Ablauf der externen Projektentwicklung:
Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH schlägt einen strukturierten Prozess mit 6 wesentlichen Bausteinen vor, der in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den politischen Gremien sowie der Bürgerschaft durchgeführt wird. Die einzelnen Phasen umfassen:

  1. Standort- und Grundstücksanalyse
    Erfassung relevanter Daten sowie Abstimmung der Bedarfe mit der Kommune, um eine fundierte Basis für die weitere Planung zu schaffen.
  2. Zielfindung mit dem Gemeinderat
    Durchführung eines Workshops zur gemeinsamen Definition der gewünschten Nutzungen und Entwicklungsziele.
  3. Planungs- und Nutzungskonzept
    Entwicklung von bis zu drei Konzeptvarianten, einschließlich 3D-Visualisierungen und Richtpreiskalkulationen, um unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten transparent darzustellen.
  4. Vermarktung
    Aktive Akquisition von Miet- und Kaufinteressenten sowie Investoren unter Nutzung des umfangreichen Netzwerks der STEG.
  5. Projektsteuerung
    Überwachung von Leistungen, Kosten und Terminen sowie Begleitung städtebaulicher Fragestellungen während des gesamten Prozesses.
  6. Bürgerinformation
    Durchführung einer öffentlichen Abendveranstaltung zur Vorstellung der Projektziele und zur Aufnahme von Anregungen und Ideen der Bürgerschaft.

Der Projektleiter ist kein Schwabe, sondern kommt aus Nordrhein-Westfalen und stellt sich mit Lebenslauf vor – was ihn für uns badischen Holzköpfe doch recht sympathisch macht.

Er möchte mit Hüfingen ein Nutzungskozept entwickeln, macht aber darauf Aufmerksam, dass es keine „eierlegende Wollmilchsau“ werden kann. Die Zielfindung soll mit dem Gemeinderat zusammen stattfinden, am besten in einem Workshop. Auch muss ein Energiekonzept erstellt werden. Die STEG würde sich um mögliche Investoren kümmern und auch das Bieterverfahren.

Petra Moog (CDU) möchte, dass die Sozialraumplanung und auch die Nachbarschaftshilfe mit einbezogen wird. Sie fragt nach den rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe.
Kerstin Skodell (SPD) fragt nach dem Mindestkaufpreis und wie der abgestimmt wird. Das Freie Forum möchte gar nichts tun und alles erst mal ein Jahr schieben. Meine Meinung dazu: Stillstand hatten wir jetzt eigentlich lange genug. Soll sich die FDP doch daheim aufs Sofa hocken, spart viel Geld und Nerven.

Markus Leichenauer fragt nach den Erlösen und was der Planer vermutet ob es sich für Hüfingen am Schluß irgendwie rechnet. Der Planer meint, dass er nicht weiß was am Ende dabei raus kommt. Er kann aber planerisch berücksichtigen, dass für Hüfingen am Ende Geld dabei raus kommt. Auch meint er, dass man mit Hüfingen sehr gut pragmatisch arbeiten könne und bei einem anderen Projekt hatte er nach zwei Jahren einen guten Investor.

Ganz gleich, welche Maßnahmen umgesetzt werden, bitte ich darum, die alten Bäume zu erhalten und ihr Umfeld als naturnahe Grünfläche zu gestalten – mit einem Spielplatz im Grünen und einer wilden, naturbelassenen Ecke.

Hier noch alte Fotos vom Oktober 2021:

Gasthof Frank am 01. Oktober 2021

Bild 1 von 10

Auch dies wird der Gemeinderat später in der nicht öffentlichen Sitzung besprechen.

TOP 7 Vergabe Türbauarbeiten Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Für die Vergabe „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen – Türbauarbeiten“ soll eine Firma aus Bisingen für 75.719,70 € brutto beauftragt werden.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP8 Essenspreise an der Schellenberger Schule

Auch diese Essenspreise sollen an die anderen Schulen angepasst werden und auf 4,50 Euro gesenkt werden.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Der Bürgermeister berichtet von der Jugendwoche die allen viel Spaß gemacht hat und möchte das in Zukunft „empowern“.

Dann stellt er noch die neue Leiterin des Umweltbüros vor: Wiltrud Siegfried

Wiltrud Siegfried am Mühlebach
Wiltrud Siegfried ab Januar 2026 Leiterin des GVV Umweltbüros