Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2026. Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 18:20 Uhr
26/2026 Anbau und altersgerechter Umbau eines bestehenden Wohnhauses
Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bzw. einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss sind zwei Anbauten vorgesehen. Durch die Umbaumaßnahmen entsteht eine zusätzliche 3. Wohnung im Dachgeschoss.
Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Anzahl der max. Wohneinheiten (3 anstatt max. 2) sowie die Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung (13° anstatt 20-42°)
notwendig.
Der Ortschaftsrat von Hausen vor Wald hat einstimmig zugestimmt. Auch der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.
27/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung – Austausch Fenster, Wehrturm Hüfingen
Die aktuell verbauten Holzfenster stammen aus den 1960er Jahren. Ziel der Maßnahme ist der vollständige Austausch der abgängigen Fensterelemente durch neue, material- und werkgerechte Holzfenster. Dabei soll das charakteristische
Erscheinungsbild der Fassade gewahrt und gleichzeitig der Wärmeschutz signifikant verbessert werden.
Bei dem Wehrturm handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß §28 Denkmalschutzgesetz. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Altstadt-Ensembles von Hüfingen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesdenkmalamtes kann laut Ansicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.

Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.
Sitzung des Gemeinderates 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Es gibt nichts neues.
TOP 3 Bürgerfragestunde
Nur vier Bürger anwesend.
TOP 4 Hüfingen Modellgemeinde – Sozialraumplanung
Die in Hüfingen neu geschaffene Stelle für Sozialraumplanung stellt die notwendige lokale Perspektive sicher und macht damit die enge Zusammenarbeit mit der Sozialplanung des Landkreises erst möglich. Die Gemeinde benennt damit eine feste Ansprechpartnerin, die die Abstimmung mit Vereinen, Nachbarschaftshilfe, Kirchengemeinden und lokalen Trägern übernimmt.
Die Arbeit in Hüfingen ist in mehrere miteinander verzahnte Teilprojekte gegliedert, die thematisch ineinandergreifen und von einer Steuerungsgruppe begleitet werden, die den Gesamtverlauf bewertet.
Die Stadt Hüfingen übernimmt viele operative Aufgaben vor Ort, der Landkreis leistet die fachliche Begleitung und die übergeordnete Abstimmung. In diesem Modell verlagern sich Aufgaben der Sozialplanung. Die sozialplanerische Arbeit vor Ort ist stärker operativ ausgestaltet, während die Sozialplanung des Landkreises mehr eine beratende, steuernde und vermittelnde Funktion zwischen den Ämtern, den freien Trägern und weiteren Kommunen einnimmt.
Die gemeinsame Sozialplanung in Hüfingen ist als dauerhaftes Modellprojekt angelegt. Die neu geschaffene Vollzeitstelle zur Sozialraumplanung in der Gemeinde ist eine zentrale Voraussetzung und ein Vorbild für andere Kommunen. In Schönwald gibt es einen kommunalen Ansprechpartner (Kümmerer) auf Basis eines Minijobs und in Blumberg eine Teilzeitbeschäftigte. Gelingt die Erprobung, lassen sich die erarbeiteten Strukturen, Abläufe und Finanzierungsansätze auf weitere Gemeinden übertragen.
Susanne Bucher stellt den aktuellen Stand und die acht Teilprojekte vor.
Teilprojekte:
- Implementierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung
- Einführung eines Sozialraumdialogs
- Aufbeu eines lokalen Pflegebündnisses
- Weiterentwicklung der Sozialraumkonferenz Jugendhilfe
- Bildung eines Arbeitskreises für Menschen mit Behinderung
- Aufbau bürgerschaftlicher Nachbarschaftshhilfe
- Entwicklung eines Finanzierungskonzepts (z.B. Sozialraumbudget)
- Aufbau eines sozialräumlichen Beratungs- und Sozialdienstes
Petra Moog (CDU) fragt nach der Finanzierung und den Fördertöpfen. Da Hüfingen Modellgemeinde ist, arbeitet das Landratsamt mit und kann auch Anträge stellen. Was mich erstaunt ist, dass sich Michael Steinemannn (Freies Forum) immer noch nicht mit der Nachbarschaftshilfe auseinander gesetzt hat. Dies ist offensichtlich so, da er nicht weiß, dass die Nachbarschaftshilfe grundsätzlich keine Handwerkerleistungen übernimmt.
Die Gemeinderäte sind alle begeistert und bedanken sich bei Susanne Bucher.
TOP 5 Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Tätigkeit des ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro zu gewähren und die entsprechende Regelung in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.
- Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen.
- Die Satzung tritt am 09.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.2023 außer Kraft.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) durch Satzung festzulegen. Die Bekanntmachungssatzung bestimmt die Art und Weise, in der öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hüfingen erfolgen.
Die derzeit geltende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 sieht die Veröffentlichung amtlicher Bekanntgaben im Amtsblatt der Stadt Hüfingen („Hüfinger Bote“) vor. Diese Veröffentlichungsform entspricht zunehmend nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, zeitgemäße und effiziente Bereitstellung öffentlicher Informationen.
Mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung sollen öffentliche Bekanntmachungen künftig durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen erfolgen. Dadurch wird eine schnelle und jederzeit zugängliche Veröffentlichung ermöglicht und gleichzeitig die Digitalisierung vorangetrieben. Zur Verbesserung der Bürgerinformation ist vorgesehen, weiterhin ergänzend im Amtsblatt auf erfolgte öffentliche Bekanntmachungen hinzuweisen. Dadurch werden auch Bürgerinnen und Bürger erreicht, die das Amtsblatt weiterhin als bevorzugte Informationsquelle nutzen.
Zur Umsetzung ist die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 aufzuheben und durch eine neue Satzung zu ersetzen, die die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen festlegt.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Form
der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Hüfingen. - Die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom
13.12.2001 tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.
Dann hoffe ich, dass man sich künftig nicht nur an die neue Veröffentlichungsregelung hält, sondern auch an § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Dort ist klar geregelt: Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Öffentlichkeit ist der Regelfall, Nichtöffentlichkeit die Ausnahme. Nichtöffentlich darf nur beraten werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Und auch Beschlüsse, die nichtöffentlich gefasst wurden, sind in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekanntzugeben, sofern keine Gründe mehr entgegenstehen.
Kurz gesagt: Nichtöffentlichkeit ist die Ausnahme – auch wenn der Gemeinderat gelegentlich den gegenteiligen Eindruck vermittelt.
Wo diese Bekanntgabe erfolgt, ist mir persönlich egal. Dass sie erfolgt, ist mir nicht egal.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7 Gemeinsame Forstwirtausbildung im Städteviereck – Sachstand, Kosteninformation und Projektstart

In der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2025 unter TOP12 wurde dem Gemeinderat die Überlegung zu einer gemeinsamen Forstwirtausbildung im Städteviereck (Hüfingen, Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) vorgestellt.
Angedacht ist, dass für die Ausbildung eine neue Sparte bzw. Unterabschnitt beim Zweckverband Volkshochschule (VHS) geschaffen wird, da diesem Zweckverband bereits alle vier Städte angehören. Ziel des Projekts ist es, dem zunehmenden Fachkräftemangel im Forstbereich durch eine gemeinsame Ausbildungsoffensive der vier Städte entgegenzuwirken.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Absicht, eine gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck aufzubauen, befürwortet wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, in die weitere Detailabstimmung einzusteigen und den Gemeinderat wieder zu informieren. In den drei anderen Städten (Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) wurden gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Im Anschluss fanden weitere Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Städten sowie mit Fachvertretern des Forstbereichs statt. Bei einem Termin bei den Technischen Diensten der Stadt Donaueschingen (TDDS), die als Ausbildungsstützpunkt vorgesehen sind, wurden die Anforderungen an eine anerkannte Ausbildungsstätte gemeinsam mit dem Forstlichen Ausbildungszentrum (FAZ) Mattenhof geprüft. Im Rahmen dieses Abstimmungstermins zeigten sich diverse neue und zu beachtende Themen, welche insbesondere auch finanzielle Auswirkungen auf die bisherige Kalkulation des Vorhabens zur gemeinsamen Forstwirtausbildung mit sich brachten.
So steigen die einmaligen Kosten voraussichtlich von bislang rund 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Bei vier beteiligten Kommunen ergibt sich daraus ein einmaliger Kostenanteil von rund 37.500 Euro je Stadt.
Die jährlichen Kosten steigen (bei vier Auszubildenden) von rund 120.000 Euro auf 163.000 Euro. Der auf die Stadt Hüfingen entfallende Anteil würde sich damit auf rund 40.750 Euro jährlich belaufen.
Hinzuweisen ist, dass es sich weiterhin um Schätzwerte handelt. Insbesondere im Bereich der jährlichen Kosten ist in den ersten Jahren noch mit geringeren Ausgaben zu rechnen, da die Ausbildung voraussichtlich nicht direkt mit vier Auszubildenden (Maximalanzahl) startet.
Aufgrund der vorliegenden Kostensteigerungen haben sich die vier Bürgermeister darauf verständigt, dass diese neue Kostensituation vorab erneut in den kommunalen Gremien (Gemeinderat) beraten werden soll, bevor der Zweckverband die finalen Weichen für die Forstwirtausbildung (Satzungsänderung, etc.) stellt.
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin an der Umsetzung der Forstwirtausbildung festzuhalten. Es bestehen sehr gute Chancen, dass hier die Möglichkeit entsteht, zwingend benötigte Fachkräfte auszubilden und langfristig an die kommunalen Forstbetriebe zu binden. Durch den Einsatz des Forstwirtschaftsmeisters sowie der Auszubildenden in den Forstbetrieben ist darüber hinaus auch mit Kosteneinsparungen bei bislang zugekauften Unternehmerleistungen zu rechnen.
Die bisher erfolgte öffentliche Berichterstattung sowie persönliche Gespräche der Beteiligten haben dazu geführt, dass bereits Anfragen interessierter Jugendlicher für die Ausbildung als auch eines potentiellen Forstwirtschaftsmeisters vorliegen.
Vorausgesetzt, dass die Forstwirtausbildung weiterhin in allen vier Kommunen unterstützt wird, könnte der Zweckverband in seiner Verbandsversammlung am 16. Dezember 2026 die entsprechenden Beschlüsse fassen (Satzungsänderung, etc.). Da der Zweckverband hier eine neue Aufgabe übernimmt, müssen die Gemeinderäte vorher noch der geplanten Änderung der Verbandssatzung zustimmen, siehe § 21 GKZ i.V.m. § 6 Abs. 1 GKZ. Diese Zustimmung wäre dann zu gegebener Zeit noch einzuholen. Anschließend könnte dann die Projektumsetzung starten.
Warum ausgerechnet der VHS-Zweckverband?
Die Wahl des Zweckverbands scheint in erster Linie dadurch begründet zu sein, dass die organisatorische Struktur bereits existiert. Ob sie auch fachlich die beste Lösung für einen technischen Ausbildungsbetrieb ist, bleibt für mich jedoch offen.
Meine Bedenken richten sich nicht gegen die Idee einer gemeinsamen Forstwirtausbildung – diese halte ich für sinnvoll und unterstützenswert. Kritisch sehe ich jedoch die geplante organisatorische Anbindung an den Zweckverband Volkshochschule Baar.
Der Zweckverband besteht zwar bereits. Dennoch stellt sich die Frage, ob er der geeignete Träger für eine hoch spezialisierte forstliche Berufsausbildung ist.
Die fachliche Ausbildung wird selbstverständlich durch einen qualifizierten Forstwirtschaftsmeister erfolgen. Dieser wäre jedoch organisatorisch dem Geschäftsführer des Zweckverbands unterstellt.
Gerade deshalb halte ich die Leitungsstruktur für entscheidend. Eine forstliche Ausbildung stellt andere Anforderungen als der Betrieb einer Volkshochschule. Es geht um Personalführung, Ausbildungsqualität, Arbeitssicherheit, Organisation eines technischen Ausbildungsbetriebs sowie die langfristige Entwicklung eines neuen Fachbereichs.
Hier habe ich erhebliche Zweifel, ob die vorhandenen Leitungsstrukturen und Kompetenzen den Anforderungen eines technischen Ausbildungsbetriebs gerecht werden.
Hinzu kommt, dass sich die Volkshochschule Baar in den vergangenen Jahren personell aus meiner Sicht nicht stabil entwickelt hat. Die erhebliche Fluktuation im Mitarbeiterbereich wirft Fragen nach der Führungs- und Organisationskultur auf. Gerade beim Aufbau eines völlig neuen Ausbildungszweigs halte ich stabile Führungsstrukturen für einen wesentlichen Erfolgsfaktor.
Deshalb sollte zumindest geprüft werden, ob für die gemeinsame Forstwirtausbildung nicht ein eigenständiger Zweckverband die bessere Lösung wäre. Damit ließen sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar trennen und gleichzeitig die Strukturen von Anfang an passgenau auf die Anforderungen eines forstlichen Ausbildungsbetriebs ausrichten.
Auch finanziell sollte diese Variante geprüft werden. Wird die Forstwirtausbildung künftig über einen eigenständigen Zweckverband organisiert, stellt sich zugleich die grundsätzliche Frage, ob der bisherige Zweckverband Volkshochschule Baar in seiner heutigen Form überhaupt noch benötigt wird. Für ihn sind im Haushalt 2026 rund 40.000 Euro vorgesehen.
Gerade weil die Forstwirtausbildung als langfristiges Zukunftsprojekt angelegt ist, sollte sie auf einer Organisationsstruktur aufbauen, die fachlich überzeugt und von allen Beteiligten dauerhaft mitgetragen werden kann.
Markus Leichenauer (CDU) befürwortet die gemeinsame Ausbildung aber die Kostensteigerung gefällt ihm nicht. Es ist ihm nicht so ganz klar warum es so viel kostet und der Schlüssel gefällt ihm auch nicht. Also warum es durch vier geteilt wird. Bei den Kosten schlägt er vor, dass diese nach Waldfläche berechnet werden kann. Für die CDU ist auch die VHS nicht der richtige Träger. Aus diesen Gründen beantragt er die Vertagung.
Kerstin Skodell (SPD) findet auch den Zweckverband VHS hier nicht den richtigen Träger Sie schlägt vor, dass die Beträge nach Einwohner oder auch Waldfläche aufgeteilt werden. Sie kann beim Vertagen mitgehen.
Michael Steinemann (Freies Forum) stimmt Markus Leichenauer zu und hätte dagegen gestimmt, wenn nicht vertagt wird.
Harald Weh (CDU) meint auch, dass die VHS Baar hier falsch ist und fragt warum es nicht ein Teil der GVV werden kann.
Im Allgemeinen gibt es sehr viele organisatorische Fragen und Markus Leichenauer schlägt ein interkommunales Gespräch vor.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
- Die gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck wird weiterhin befürwortet. Die Zustimmung der Stadt Hüfingen ist daran gekoppelt, dass auch die übrigen drei Kommunen zustimmen.
- Im Haushalt 2027 sollen die erforderlichen Mittel eingestellt werden.
Der Gemeinderat vertagt den Beschluss einstimmig, bis es genaueres gibt und alle Bedenken und Fragen geklärt sind.
TOP 8 Erschließung Neubaugebiet „Im Stegle“ Hausen vor Wald Nachtrag Bodenaustausch
Die Baumaßnahme zur Erschließung des Baugebiets „Stegle“ im Stadtteil Hausen vor Wald hat Anfang Mai mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Die ersten Arbeitsschritte auf der Baustelle umfassen die Einbindung der neuen Schmutzwasserkanalisation in den vorhandenen Sammler der Ortsstraße und den Anschluss der Regenwasserableitung in den verdolten Schlehwiesengraben im Bereich der neu herzustellenden Einmündung in die angrenzende Ortsdurchfahrt.
Im Zuge dieser Kanal- und Tiefbauarbeiten musste festgestellt werden, dass sich unterhalb des Mutterbodens extrem weiche und plastische Auelehmböden befinden, die bis zu einer Stärke von 3,50 m auf dem anschließenden tragfähigen Mergelgestein vorgelagert sind. Die Auelehmböden sind schwer bearbeitbar und können nicht auf die für einen qualifizierten Straßenbau geforderten
Tragfähigkeitswerte verdichtet werden. Aufgrund des hohen organischen Anteils des Materials scheidet auch eine Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel aus, welche im Baugebiet grundsätzlich vorgesehen ist. Als Lösung verbleibt der komplette Ausbau des Materials samt Wiederverfüllung mit tragfähigem Ersatzmaterial. Der Bereich umfasst hinter der jetzigen Gehweghinterkante eine Länge von ca. 25 m ins Baugebiet. Vermutlich handelt es sich in diesem Bereich um verlandetes Schwemmmaterial des Schlehwiesengrabens. In den anschließenden höheren Lagen des Baugebiets können dann Bodenverhältnisse mit steif-halbfester Konsistenz vorgefunden werden, die sich dann wieder mit den ausgeschriebenen Maßnahmen zur Bodenverbesserung bearbeiten lassen.
Nachtragsangebot: Da die schlechten Bodenverhältnisse zum Zeitpunkt der Ausschreibung unbekannt waren, ist für den vorgesehenen Bodenaustausch ein Nachtragsangebot erforderlich.
Im Bereich der Erschließungsmaßnahme ist als Ersatzmaterial ein Grobschotter zur Erhöhung der Tragfähigkeit vorgesehen. Im Bereich des Löschwasserbehälters wird ein Magerbeton C 20/25 eingebaut. Das Nachtragsangebot schließt bei einer Gesamtsumme von brutto € 61.148,11 ab.
Technisch ist dieser Bodenaustausch sicherlich erforderlich. Politisch sollte er uns jedoch daran erinnern, dass jede neue Versiegelung und jede beschleunigte Ableitung von Regenwasser ihren Preis haben. Der notwendige Bodenaustausch zeigt zugleich, wie stark wir in natürliche Bodenstrukturen eingreifen. Mit jeder zusätzlichen versiegelten Fläche versickert weniger Niederschlagswasser vor Ort und trägt damit immer weniger zur Neubildung unseres Grundwassers bei. Unsere beiden Tiefbrunnen verfügen jedoch nicht über eine unerschöpfliche Schüttung. Deshalb sollten wir bei jeder weiteren Flächenversiegelung und Regenüberlaufbeckenen auch die langfristigen Folgen für die Wasserversorgung künftiger Generationen mitdenken.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 61.148,11 € brutto im Zuge des Nachtragsangebots.
Dem wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.
TOP 9 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt
Die Kostenberechnung für die Malerarbeiten lag bei 56.884,96 € brutto (47.802,50 € netto). Somit befindet sich der Angebotspreis um 29.825,31 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.
Beschlussvorschlag:
Ein Malerbetrieb aus Villingen- Schwenningen wird mit den Malerarbeiten in Höhe von 27.059,65 € brutto beauftragt.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 10 Ersatzbeschaffung Mulcher Bauhof
Die Mulcharbeiten im Stadtgebiet Hüfingen werden derzeit einem Landwirt aus Behla ausgeführt. Das städtische Mulchgerät, das er hierfür verwendet, ist mit seinem hohen Alter von 45 Jahren verstärkt störungs- und reparaturanfällig. Eine Ersatzbeschaffung ist daher dringend notwendig.
Der neue Ausleger ist so ausgewählt, dass die bereits vorhandenen Anbauteile weiter genutzt werden können. Zudem kann der neue Ausleger auch an den Traktor Valtra des städtischen Bauhofs angekuppelt werden und ist somit auch für den Bauhof einsetzbar.
Es wurden zwei Angebote von Händlern eingeholt. Im Haushaltsplan 2026 sind 100.000 € eingestellt.
Martin Bausch (Freies Forum) hätte ein Foto vom Gerät schön gefunden. (Dem stimme ich zu!)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ersatzbeschaffung des Mulchgeräts zum Angebotspreis in Höhe von 66.309,18 € auszuführen.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Der Brief an die Landesregierung ist raus gegangen und gestern war Pizza und talk. Es wird zwei neue Mülleimer geben und eine Bank. Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich einen Fitnessparcours.



















































