Fragestunde im Kreistag
Dann hatte ich mich am 7. November erdreistet im Kreistag in der eigentlich dafür vorgesehenen Minute das Wort zu ergreifen. Laut Aussage einiger Kreisräte war ich die Erste, die sich so etwas unverschämtes getraut hatte. Kein Wunder, dass der Landrat sichtlich schockiert war. Habe ich die gegenseitige Selbstbeweihräucherung der Männer empfindlich gestört. Obwohl ich sehr gut vorbereitet war und keine zwei Minuten geredet hatte, war dies wohl doch zu viel und ich wurde unterbrochen. Zum Glück erst als ich ohnehin fertig war.
Ich hatte kurz über den Weiher geredet und die falschen Behauptungen des Amtes für Umwelt- Wasser und Bodenschutz und der mutmaßlichen Rechtsbeugung. Danach gab ich dem Landrat meine Fragen die ich seit zwei Jahren beantwortet haben möchte. Es stand u.a. dies auf dem Papier:
Am 10.02.2021, 20.03.2021, 23.03.2021 und am 05.04.2021 machten wir eine Umweltmeldung wegen der Einleitung von Fäkalien in das Biotop Behlaer Weiher (Aktenzeichen 5-8931.02/1).
Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hatte einen Kanalplan genehmigt, bei dem über einen Bypass Mischwasser über Jahre in ein Biotop eingeleitet wurde (Anlage1a und 1b, Kanalplan).
Dank unserer Umweltmeldung wurde der Bypass mit einer PE Platte verschlossen (Anlage 2).
Die Verschmutzung des Biotops hat nichts mit Regenereignissen zu tun, wie das Amt behauptet. Dies sieht man daran, dass besonders bei längerer Trockenheit die Fäkalien unverdünnt flossen (Anlage 3) und auch am massiven Abwasserpilz im Zufluss des Biotops über einen sehr langen Zeitraum (Anlage 4). All dies wurde auch vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz dokumentiert und ignoriert.
Ebenfalls im März 2021 hatte der NABU bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeige gestellt. Der Staatsanwalt Gerlach wurde offensichtlich vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis falsch unterrichtet. Der Bypass wurde verschwiegen und es wurde behauptet, das Einleiten des Mischwassers über den Bypass wäre ein kurzfristiges “Problem” mit lediglich kleiner “Schaumbildung” gewesen (Anlage 5). Wir würden gerne wissen, warum der Bypass und das Einleiten von Mischwasser in das Biotop vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz über Jahre hinweg toleriert wurde.
Weiter würde uns interessieren, warum die Reste des Mischwassers in dem Biotop nun nicht beseitigt werden müssen? Immerhin handelte es sich nach unserem Wissen hierbei um eine Straftat.
Warum wurde der Staatsanwalt falsch unterrichtet?
Warum gibt es hier für die Stadt Hüfingen keine Wiederherstellungspflicht des Vorzustandes?
Aus dem Fragenkatalog den ich dem Landrat am 7. November 2022 überreicht habe
Ich möchte darauf hinweisen, dass das zitierte “Schreiben vom Umweltministerium vom 30.03.3021” ursprünglich von den Herren des LRA selber geschrieben wurde und jetzt zwischen dem RP Freiburg, dem UM Stuttgart und dem LRA Schwarzwald-Baar als “Beweis” ständig hin- und her geht. So kann man sich gegenseitig zitieren, dass angeblich alles in Ordnung sei. Auch der Staatsanwalt hat dieses Schreiben mit der “Schaumbildung” zitiert und dass angeblich alles in bester Ordnung sei. Ich gehe davon aus, diese Behauptungen dienen der Rechtsbeugung, aber hierfür sieht sich niemand zuständig. Deshalb wird ein unabhängiger Gutachter auch mit allen Mitteln vermieden.
Es war nie eine sachkundige Person am Biotop und der “Erste Landesbeamte” erfühlt seine Wahrheit lieber mal faktenfrei, da er nämlich viel zu wichtig sei bis nach Hüfingen raus zu fahren. Die Gefühle eines so wichtigen Mannes können natürlich nie falsch sein.
Ich denke, dass ich mir alle weiteren Wort sparen kann, gegen so viel erfühlte Wichtigkeit kommt eine “kleine Bloggerin mit ihren pauschalen Behauptungen” nicht an (Zitat: Udo Müller, Amt für Umwelt Wasser- und Bodenschutz).
Der “Erste Landesbeamte” sagt mir auch deutlich, dass meine Vorstellung eines Rechtsstaates nicht mit der Realität übereinstimmt. Schade eigentlich, aber ich muss mich wohl damit abfinden.
Liebe Hannah,
als Kreisrätin, die in oben genannter Sitzung auch anwesend war, möchte ich nun doch gerne noch deine Zeilen hier kurz kommentieren.
Ja, du hast die sogenannte “Fragestunde” genutzt, wie das jede*r Kreiseinwohner*in tun kan (analog auch in Gemeinderatsitzungen). Bei dieser “Fragestunde” können “Fragen zu Angelegegenheiten des Kreises” gestellt werden oder “Anregungen und Vorschläge” unterbreitet werden (§27 der Geschäftsordnung des Kreistags).
Leider wird das wirklich viel zu selten genutzt, obwohl ich selbst immer wieder dazu ermutigt habe. Ich hatte mich auch schon gefragt, ob es daran liegt, dass diese “Fragestunde” am Ende der Sitzung platziert ist, so dass man als “Normalmensch” ja die Uhrzeit fü seine Wortmeldung schlecht abschätzen kann (die Sitzungen dauern unterschiedlich lang). Da die Kreistagssitzungen aber immer um 15 Uhr beginnen, wurde die “Fragestunde” tatsächlich absichtlich ans Ende der (öffentlichen) Sitzungen platziert. Bei Gemeinderatssitzungen, die meist erst abends beginnen, ist die “Fragestunde” durchaus auch zu Beginn der Sitzung.
Aus meiner kurzen Erfahrungszeit als Kreisrätin folgende Tipps dazu:
– Bereitet euch gut vor und notiert euch eure Frage oder Anliegen unbedingt schriftlich, damit ihr es notfalls ablesen könnt.
– Tragt am besten eine Kurzversion mündlich vor und reicht parallel / nachträglich eure (ausführliche) Anfrage per Mail ein z.B. an sekretariat-landrat@lrasbk.de
– Tatsächlich kommt es selten vor, dass Bürger*innen diese Fragestunden nutzen. Man muss sich also deutlich bemerkbar machen, damit man nicht übersehen wird und einem das Wort erteilt wird. Wer mag, kann auch bei oben stehender Mail-Adresse vorankündigen, dass man in der “Fragestunde” etwas fragen/sagen möchte.
– Der große Sitzungssaal ist tatsächlich recht groß und bisher sind keine Mikrofone für die Bürger*innen vorgesehen. Man sollte also mit lauter Stimme (und langsam) sprechen oder fragen, ob man eine Mikrofon bekommen kann.
– Üblicherweise sitzen die Bürger*innen hinten bzw. oben auf der Tribüne. Wenn man für seine Frage/Wortmeldung nach vorne kommen möchte, sollte man das am besten kurz fragen, ob das in Ordnung ist. Sonst einfach von hinten sprechen.
Liebe Hannah, dass Kreisrät*innen gesagt hätten, dass du die Erste gewesen seist, “die sich so etwas unverschämtes getraut” hätte, kann ich mir n i c h t vorstellen. Ich kann mir aber vorstellen, dass jemand gesagt hat, dass er/sie das erste mal eine Wortmeldung einer Bürgerin in einer Fragestunde erlebt hat.
Liebe Alle, bitte nutzt weiterhin die “Fragestunden” in den öffentlichen Sitzungen, auf wenn das vielleicht ein nicht ganz so gewohntes Format für uns alle ist. Ich finde das einen wichtigen, wenn auch kleinen, Baustein in unserer Demokratie.