Über das Jahr 1821 gibt es ein Spottgedicht aus Hüfingen in dem das Niedermetzeln von 216 Bäumen in einer einzigen Nacht beklagt wird.
Spottgedicht von 1821 Staatsarchiv Freiburg B 695/1 Nr. 731
Die Zersterung der neuen Anlag in der Nacht vom 4. auf den 5. März 1821 Fallet Bäumchen fallet Alles heute nacht erschallet Laut vom Jubelthon Luna selbst wird mich erheren Eine Anlag zu zersteren Ruf ich auch noch Pluto an Als uns gedanken=Räthe niemand wollte Mehren Unterstand ich mich, und half zersteren Ein Erholungsort sehr angenehm und schön Ruf ich jetzt Ruhe es ist geschehen. Ruft nicht so laut! Sprach nach vollbrachter That ein Heüchlerischer Bether Und nehmt euch wohl in Acht, es gibt ein fürchterliches Wetter. Fort fort es ist geschehen, wir müssen jetzt ganz still nach Hause gehen.
Dieses Gedicht musste damals in Freiburg versteckt werden, da die Täter wohlbekannt waren und von ihren Familien geschützt wurden.
Lucian Reich klagt 1853 im Hieronymus im Kapitel 5:
…Fragt aber einmal einen Bauern, der wird Euch sagen, daß es in der Welt nichts Schöneres gebe als so ein glatter Fruchtösch, Feld an Feld wie ein Schachbrett – insonderheit wenn die Ernt reif ist und das Aug über die gelben, im Sonnenschein wie ein Meer schwankenden Kornfelder hinschauen kann.” „Ganz richtig”, versetzte der Hofgärtner. „Hätt ich aber zu befehlen, so müßte mir jeder Bauer wenigstens ein halbes Dutzend Obstbäume in jeden Acker pflanzen.” „Würde nicht lang guttun”, meinte der Feldwaibel, „der Bauersmann ist kein Freund vom Schatten…
Auch 200 Jahre später ist der Bauersmann kein Freund vom Schatten und hierbei ist ebenso wie damals egal, ob auf eigenem Grund und Boden oder fremdem.
So wurde in Fürstenberg für das neue Baugebiet vorsorglich eine alte Streuobstwiese platt gemacht. Da dies auch heute illegal ist, wurde das CDU Netzwerk auf dem Landratsamt aktiviert und die Fällaktion nachträglich genehmigt.
Ein freiwilliger Ausgleich wurde vom Bm mit unlauteren Mitteln komplett blockiert, was sogar ausnahmsweise zu einer Abmahnung durch die Kommunalaufsicht führte.
gefällter Apfelbaum in Fürstenbeg
ehemalige Streuobstwiese im Baugebiet Hondinger Straße
Wichtiger Feldweg für den OV Fürstenberg, da „dieser von seinen Vorfahren angelegt wurde“
Ermutigt durch das schlagkräftige Netzwerk vom Landratsamt, sinniert der Bm im Winter 2021 über die Vernichtung einer Streuobstwiese in Hüfingen im Ziegeleschle und murmelte etwas über „Kinderchen die vom Streuobst im von ihm erträumten Kindergarten im Gewerbegebiet bedroht“ würden.
Kurz nach dem Rumsinnieren des Bm schritt der Eigentümer zur Tat und riss das Streuobst kurzerhand aus. Der Bm und die auch die Polizei wurden währenddessen von Anwohnern informiert. Der Bm freute sich und aktivierte seine Freunde auf dem Landratsamt.
Alter Apfelbaum der kleine Kinder bedrohte
Bildschirmfoto von den Karten der LUBW vom ehemaligen Streuobstbestand.
Es wurde über 2.000 m2 Streuobstbestand vernichtet.
Der ehemalige FDP Stadtrat der illegal den über 100 Jahre alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte. Außerdem musste er eine Ersatzpflanzung tätigen.
Da in Hüfingen kein Streuobst erwünscht ist, wurde die Ersatzpflanzung mit 12 Bäumen in Bräunlingen auf einer schon vorhandenen Streuobstwiese getätigt. Sie befindet sich am Lützelberg.
Es wäre auch hier ratsam vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und einen neuen Gemeinderat und Bürgermeister wählen gehen!
Die Rede wurde vor der Sitzung aufgenommen, da es während der Sitzung verboten ist.
Eigentlich wollte ich ja nichts mehr sagen, aber da Sie sonst meinen, Sie hätten mich mit ihren Unverschämtheiten zum Schweigen gebracht, möchte ich zumindest die letzte Haushaltsrede halten, bei der ich eigentlich als Fraktionssprecherin hätte reden sollen.
Als ich 2019 zum ersten Mal in diesem Gemeinderat saß, war ich zu allererst schockiert über das großkotzige, arrogante Verhalten vieler Männer. Lange habe ich darüber nachgedacht, ob dies eine Eigenheit nur von Hüfingen oder vielleicht in ganz Deutschland ein Problem ist. Ich bin promovierte Naturwissenschaftlerin und auch Ingenieurin und von daher gewohnt mit vielen Männern zu arbeiten. Nach vielen Jahren in den USA und auch der Schweiz war ich allerdings an eine kollegiale Zusammenarbeit und ein vollkommen anderes Demokratieverständnis gewohnt.
Es ist so, dass sich Frauen heute zwar wählen lassen dürfen, aber wenn sie gewählt sind, keinerlei Schutz ausserhalb einer Partei bekommen. Es kommt weder die Kommunalaufsicht, noch das Regierungspräsidium zur Hilfe. Ohne starken Mann in einer der Parteien im Hintergrund, ist eine Frau zum Abschuss frei gegeben. Genau dies wird vom Bm und seinem Fraktionssprecher hemmungslos ausgenutzt und genüsslich betrieben. Frei nach dem Motto: “Politische Teilhabe könnt ihr haben, aber dann werdet ihr eben fertig gemacht.” Qualifikation oder demokratische Grundprinzipien sind vollkommen egal.
Der Rechtsstaat wird für eine bestimmte Gesellschaftsschicht ausgesetzt und dies kann öffentlich betrieben werden, da es keine Presse mehr, sondern nur noch unreflektierte Hofberichterstattung gibt. Die ständigen kompetenzfreien Machtdemonstrationen, das zusammenhangslose, dümmliche Sinnieren und auch das sinnlose, zerstörerische Verschwenden von Steuergeldern nervt mich einfach nur noch.
Ich wurde gewählt, damit auch die Natur und der Artenschutz in Hüfingen wieder eine Rolle spielen. Dies ist nicht möglich und wird verwehrt. Kompromisse gibt es keine. Bei der CDU sind Kompromisse: Ich mach was ich will und Du hältst den Mund. Wenn man diesen nicht hält, ist man halt nicht kompromissfähig.
Zum Haushalt
Dieser gesamte Haushalt ist ein Schlag ins Gesicht vom Naturschutz, von jungen Familien, die ihre Kinder nicht katholisch erziehen möchten, von Jugendlichen und auch aller Menschen, die irgendwie im 21. Jahrhundert angekommen sind, oder dies vielleicht möchten.
Was haben wir in Hüfingen: 5 katholische und 1 evangelischer Kindergarten. Ausser einer zuerst stark bekämpften Elterninitiative keine laizistische oder sonstige Einrichtung. Kein pädagogisches Personal das nicht den Wertvorstellungen des hiesigen Klerus entspricht. Aber gut, es wurde mir bereits öfters gesagt, dass ich über keinerlei Kompetenzen verfüge über Kindergärten zu sprechen. Leider ist die hierfür ausgebildete Stadträtin komplett verstummt und überlässt es brav alten Männern.
Kommen wir zu meiner Expertise, dem Naturschutz. Baugebiete Fläche Behla 0,85 ha (Nettobaufläche 6.924 m2), Fürstenberg 3 ha (Nettobaufläche 16.520 m2), Ziegeleschle 4,3 ha (Nettobaufläche 13.700 m2), Loretto 6,9 ha, Hausen vor Wald 2,17 ha (Nettobaufläche 11.303 m2), Mundelfingen 2,06 ha, Sumpfohren 0,9 ha (Nettobaufläche 4.329 m2). Das sind mindestens 20 ha Neuversiegelung – ohne die 16 ha vom Lidl. Diese Neuversiegelung wird die Stadt die nächsten Jahre mindestens 10 Mio Euro kosten. Alleine 2024 stehen im Haushalt “immense Investitionen von 8.8 Mio Euro”. Es ist fraglich, ob sich diese Investitionen in den nächsten 20-30 Jahren amortisieren; insbesondere vor dem Hintergrund stark rückläufiger Bauanträge und steigender Zinsen.
Stellen wir uns den Aufschrei einiger Landwirte vor, wenn der Naturschutz 20 ha aus der intensiven Nutzung nehmen wollte. Aber gut, deshalb investiert die Stadt Hüfingen gleich besser rein gar nichts in den Naturschutz. Ganz im Gegenteil:
Für das illegale 13b Baugebiet Hondinger Straße wurde ebenfalls illegal (nachträglich durch das LRA genehmigt) eine Streuobstwiese vernichtet.
In das Biotop Behlaer Weiher wurde über Jahre hinweg Mischwasser eingeleitet. Um nichts wiederherstellen zu müssen, wird gelogen, betrogen und es werden alle verfügbaren Beziehungen ausgespielt.
Auf Wunsch eines bestimmten Landwirtes seine Neupachtung ohne Hecke zu bekommen, wird auf der Längewiese illegal ein geschütztes Heckenbiotop gerodet.
Für das Gewerbegebiet Ziegeleschle und einen CDU Wahlkampfhelfer wird ebenso vorsorglich wieder illegal eine Streuobswiese ausgerissen. Auch hier werden wieder alle verfügbaren Kontakte und Beziehungen ausgespielt.
Naturschutz ist in Hüfingen, wenn Ökopunkte generiert werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
Neben dem Naturschutz spielen auch die Jugendlichen in Hüfingen keine Rolle mehr. So wird gerade mal getan, was vom Staat gegenfinanziert wird. Der Stadtjugendpfleger wurde in die Nachbarstadt weggemobbt. Offene Jugendarbeit und seine Beliebtheit war den herrschenden Männern ein Dorn im Auge. Gerade nach der schlimmen “Coronazeit” wird diese fehlende Sozialisation vieler Jugendlichen der gesamten Stadt noch ordentlich auf die Füsse fallen. Wie kann eine Stadt von der Größe Hüfingens auf ein funktionierendes Jugendhaus verzichten? Und nein, Vereine und Ehrenamtliche können und werden dieses Defizit nicht auffangen können.
Wofür aber Geld da ist, neben der Versiegelung und Zerstörung unserer Natur, ist ein sogenannter Bürgerdialog, Consulter, Anwälte, Berater, Architekten und natürlich Dienstwägen. Zum Ausverkauf des Hüfinger Stromnetzes sage ich gar nichts. Aber zum vermeintlichen Luxusgut Sauna: Die einzigen Luxusgüter die Hüfingen sich leistet, sind Consulter, Anwälte und Architekten, deren Kosten und Beauftragungen sich dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit entziehen. Hierzu wurden nie Zahlen genannt.
Dies war vermutlich das Letzte, was ich als Stadträtin sagen werde und ich hoffe, die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger nutzen das Wahljahr 2024, um der unguten Entwicklung nachhaltig entgegen zu wirken.
Vielen Dank an meine Fraktionskollegen für die spannenden Diskussionen und die Unterstützung der letzten Jahre!
Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Über die Qualität dieser Prüfung sollte man sich angesichts des politischen Drucks keine Illusionen machen. Es wird also auch bei Bebauungsplänen, die noch im Verfahren sind, weiterhin weder Umweltprüfung, noch Ausgleich oder Umweltbericht geben und kein Flächennutzungsplan benötigt. Auch die GRÜNEN, die § 13b in der Vergangenheit als einzige abgelehnt haben, haben dem zugestimmt. (Pressemitteilung vom LNV, Dr. Bronner)
Urteil mit weitreichenden Auswirkungen: § 13b Baugesetzbuch verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht
Pressemitteilung vom BUND am 26. Juli 2023
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hat wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung auch gravierende Auswirkungen auf viele in Nordrhein-Westfalen erlassene Bebauungspläne. Etliche im so genannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – zugelassene B-Pläne sind damit rechtswidrig und können juristisch angegriffen werden.
Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. hatte bereits im Verfahren der Bebauungsplanung auf die mangelnde Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sog. „SUP-Richtlinie“ hingewiesen. Nachdem der Bebauungsplan Ende 2019 gleichwohl als Satzung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer für den BUND als Rechtsmittel einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Dieser hatte im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen.
Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. [Pressemitteilung des BVerwG].
Urteil bundesweit von grundlegender Bedeutung
Das Urteil betrifft sämtliche Bebauungspläne, die im so genannten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ eine Wohnbebauung im Außenbereich – insbesondere ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – ermöglichen soll(te). Noch nicht abgeschlossene Verfahren nach § 13b BauGB müssen danach eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ der Bebauungsplanung gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden.
Das bedeutet, dass fehlende Prüfungen und Planungen durchgeführt sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt werden und neu beschlossen werden müssen. Die Bedeutung des Urteils erfasst aber auch bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren. Diese sind sämtlich aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der SUP-Richtlinie und des Fehlens der danach erforderlichen Untersuchungen sowie Unterlagen rechtswidrig. Der bzw. die Mängel der Bebauungsplanung müssen allerdings binnen eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich bei der Gemeinde gerügt werden. Die Gemeinde muss dem Mangel dann abhelfen und die Fehler beseitigen. Außerdem besteht binnen eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, nach Maßgabe des § 47 VwGO gegen den Satzungsbeschluss einen Normenkontrollantrag zum Oberverwaltungsgericht einzureichen.
Jeder zulässige Normenkontrollantrag zieht eine gerichtliche Prüfung u.a. der binnen Jahresfrist geltend gemachten Fehler nach sich. Kommt die gerichtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und beschlossen wurde, wird dies aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nunmehr grundsätzlich den gerichtlichen Ausspruch der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erbringen.
Vielzahl von Bebaungsplänen rechtswidrig
Der BUND NRW geht davon aus, dass auch in NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplänen in diesem nunmehr als rechtswidrig bestätigten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ aufgestellt bzw. beschlossen wurden. Der dadurch bereits entstandene Schaden für Umwelt und Natur dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope und sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile ohne jeglichen Ausgleich überplant wurden und ersatzlos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden neuen Wohnraum künftig – der gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 5, § 1a Abs. 2 BauGB entsprechend – vorrangig innerörtlich entwickeln und nur dann, wenn die diesbzgl. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, unter besonderer Beachtung der Belange des Natur- und Umweltschutzes eine Überplanbarkeit des Außenbereichs prüfen. Jedenfalls ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch bei Wohnbebauung nur unter vollständiger Beachtung der Vorgaben der europäischen und deutschen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur möglich ist.
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) vom 16.03.2020
Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!
Der § 13b des Baugesetzbuches, der Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung vorsieht, ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Innenministerium und manche Bundestagsabgeordnete arbeiten derzeit daran, diesen Paragraphen neu aufzunehmen. In absehbarer Zeit wird der Bundestag mit dieser Thematik befasst werden. Eine Wiedereinführung wäre für eine nachhaltige Bau-Entwicklung eine Katastrophe!
Schon bei der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung keinerlei Begründung für diesen Paragraphen geliefert. Die Argumente des Bundesrates bei der Diskussion um die erste Einführung belegen überzeugend, warum § 13b BauGB eine fatale Fehlentscheidung war. (Bundesratsdrucksache 18111/18).
Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange!
In der politischen Debatte wurde der § 13b mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen und dem Zuzug von Flüchtlingen begründet. Zwei Drittel der entstandenen Gebiete liegen aber im ländlichen Raum und sind als Einfamilienhausgebiete ausgelegt. Bekämpfung der Wohnungsnot sieht anders aus!
Das Anliegen, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungszwecken zu minimieren war auch der Bundesregierung so wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet hat, bis 2020(!) den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt und entfernen uns dank § 13b BauGB noch weiter.
Neben einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und einer Hemmung der Innenentwicklung, die für die Gemeinden deutlich anstrengender ist als die Ausweisung von neuem Bauland, sind in Jahrzehnten der Gesetzgebung aufgebaute städtebauliche Qualitätsstandards mit einem Federstrich abgeschafft worden. In großen Gebieten findet gar keine Flächennutzungsplanung mehr statt – man kann sich via § 13b ja Neubaugebiete einfacher verschaffen. Der mühsame Versuch, auch im ländlichen Raum angesichts des galoppierenden Flächenverbrauchs eine maßvolle Verdichtung zu erreichen, wird völlig konterkariert. Raumordner ringen die Hände! Und diese unfassbare Fehlentwicklung soll nun weitergehen? Ohne inhaltliche Qualifizierung?
Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB. Wenn Sie aber fest entschlossen sein sollten, eine solche Regelung entgegen aller Warnungen wieder ins Baugesetzbuch aufzunehmen, bitten wir Sie inständig: knüpfen Sie diese Regelung an Bedingungen! Beschränken Sie sie auf Gebiete mit nachgewiesener Wohnungsnot und auf verdichtete Bauformen. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als Totengräber einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung!
Heute war also mal wieder ein großer Tag für den Behlaer Weiher. Weiter unten steht die Vorgeschichte und ich hoffe, dass in der Zeitung ein objektiver Bericht kommt. Deswegen hier nur kurz und knapp meine Einschätzung:
Zuerst mal war ich erstaunt, dass man einen Beamer hätte beantragen müssen. Auf die Idee kam ich natürlich nicht. Weiter unten gibt es eine pdf worüber ich geredet hatte. Hier erst mal ein paar Fotos von heute so als Eindruck. Vielen Dank an Andreas Hofmann dafür!
hier aus meiner Perspektive
Das Mikrofon war eigentlich für die anwesende Bevölkerung gedacht.
Interessant wo die Damen auf einmal alle her kommen, wenn es nicht um sich gegenseitig auf die Schultern klopfen geht.
die drei anwesenden Landtagsabgeodneten
Nos duo contra ceteros omnes
Was uns alle überrascht hat war, dass keiner der Anwesenden Besucher etwas sagen durfte. Laut Aussage des Berichterstatters, Hans-Peter Hörner, ist dies nicht in der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses vorgesehen. Aus diesem Grunde würde es mich sehr freuen, wenn wir hier in den Kommentaren die Eindrücke und Meinungen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sammeln könnten.
Ich weiß, dass der Bm wieder gedroht hat, aber man darf hier durchaus und auch deswegen mit Spitznamen kommentieren – ich verrate garantiert keinen an unsere Verwaltung! Gebt mir nur bitte kurz Zeit den Kommentar frei zu schalten. Danke!
Auch Kritik an mir ist willkommen! Es ist mir durchaus bewusst, dass jeder der was macht, auch Fehler macht. Aber nichts tun ist für mich keine Option, deswegen brauche ich Kritik, um es nächstes Mal zumindest besser zu machen.
Dieses Audio stammt vom 12. November als ich für die Rede für den Ausschuss die Zeit gemessen hatte. Es ist also bei mir zuhause aufgenommen und ist nur grob was ich am 13. November gesagt hatte. Ich dachte nur vielleicht interessiert es den ein- oder anderen zu den Bildern oben.
Hier die Einladung vom 28. Oktober 2023
Am 7. November 2022 war ich im Kreistag und zeitgleich haben wir eine Beschwerde über das Landratsamt an den Petitionsausschuss nach Stuttgart geschickt. Hier die Antwort:
Das Biotop Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand, da die Stadt Hüfingen über Jahre Mischwasser eingeleitet hat. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.
Es gibt mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen.
Wir möchten, dass die Zustände am Biotop Behlaer Weiher endlich untersucht werden und auch dass Lösungsvorschläge für eine Wiederherstellung erarbeitet werden.
Des weiteren wurde in Hüfingen im Ziegeleschle illegal eine Streuobstwiese beseitigt. Der ehemalige Stadtrat der illegal den über 100 Jahre alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte.
4.1 Eine Erhöhung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn er … 4.1.6 wirtschaftliche Vorteile aus der Tat gezogen hat. In diesem Fall soll die Geldbuße den Betrag des empfohlenen Bußgeldes um diesen Vorteil übersteigen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Hierzu kann auch das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße überschritten werden, wenn es nicht ausreicht, den wirtschaftlichen Vorteil, den die Täterin oder der Täter aus der Tat ge- zogen hat, abzuschöpfen (§ 17 Abs. 4 Satz 2 OWiG).
Da der Planungsgewinn teilweise noch nicht realisiert wurde und alles eh geheim ist, werden wir hier keine Handhabe haben und können der Gier auf Kosten der Natur wie immer kein Paroli bieten. Deswegen verzichten wir auf diesen Punkt.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger zu dieser öffentlichen Sitzung ein:
Montag 13. November um 10:00 Uhr Baarblickhalle Behla, Prof. Hall-Weg 5
Ich weiß Montag Morgen um 10 ist für die arbeitende Bevölkerung fast nicht machbar. Aber die Neckarquelle und auch der Hieronymus werden das natürlich covern.
Egal ob Lidl-Erweiterung, Baugebiete oder Haushaltsverabschiedung wird eine Einigkeit vorgegaukelt. Mag sein, weil der CDU und ihrem Bm Widerspruch per se nicht passt, oder auch weil man dann unsere Argumente darlegen oder sogar widerlegen müsste, was man allem Anschein nach nicht kann.
2. Wegen Verstoß gegen Ziffer 2 (journalistischer Sorgfalt) haben wir eine Mißbilligung vom Presserat bekommen.
Die schwarzen Listen vom Südkurier werden geheim gehalten, Leserbriefe zensiert und Journalismus spielt absolut keine Rolle; dafür streut man bunte Blümchen um korrupte Machenschaften.
Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
3. Die Einleitung von Mischwasser in ein Biotop ist eine Straftat.
Die jahrzehntelange Einleitung von Mischwasser in ein Biotop und dessen Zerstörung war eine Straftat und der Südkurier bringt statt dessen Bilder einiger Mitglieder unseres Patriarchats mit seinem ersten Auto in einer hübschen Männerserie.
4. Die illegale Rodung einer Streuobstwiese könnte sich wegen Grundstücksgeschäften hoch bezahlt machen.
Wenn jemand zufällig illegal eine Streuobstwiese rodet wird dies vom Südkurier ebenso ignoriert, wie der darauf folgende Bußgeldbescheid und dass dies eine Ordnungswidrigkeit war. Dies mag zum einen daran liegen, dass dies der Bm und seine CDU nicht möchten, aber auch daran, dass man dann eventuell die Hintergründe recherchieren müsste. Also warum die Streuobstwiese genau an dieser Stelle im Weg war und wem. Und apropos Weg: Warum ein alter Weg nicht benutzt werden kann für einen neu zu errichtenden katholischen Aufbewahrungshort für Kinder im Industriegebiet?
5. Der Hüfinger Gemeinderat hat beschlossen, eine Wahlkampftour über die Ortschaften aus der Stadtkasse zu finanzieren und Bürgerdialog zu nennen.
Dann war da die Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2022 in dem die CDU, FDP/FW/UWV Fraktionen bestimmt hatten, dass die Firma translake GmbH 30.000 Euro aus dem Hüfinger Haushalt bekommt für einen sogenannten “Zukunftsdialog” der jetzt im September zum Wahlkampfauftakt stattfinden soll.
Da der Bm bestimmt hatte, dass dies ein “Zukunftsdialog on Tour” über die Ortschaften werden soll, liegt die Vermutung nahe, dass unsere Ortschaften hiermit zurück gekauft werden sollen. Und dies auch noch mit dem eigenen Geld, wie geschickt für die Parteikassen!
Fünf Sätze?
Oh weh, mir fallen natürlich noch jede Menge mehr Sätze ein, aber ich wollte ja hier unsere Hofberichterstatter spiegeln und nicht ewig lange Listen erstellen. Aber so rein zur Unterhaltung sei auf einen kürzlich zensierten Leserbrief verwiesen, der es doch gewagt hatte am Alkoholkonsum und der Fahrlässigkeit im Umgang mit Sicherheitsregeln „rumzunörgeln“.
Dann hatte ich mich am 7. November erdreistet im Kreistag in der eigentlich dafür vorgesehenen Minute das Wort zu ergreifen. Laut Aussage einiger Kreisräte war ich die Erste, die sich so etwas unverschämtes getraut hatte. Kein Wunder, dass der Landrat sichtlich schockiert war. Habe ich die gegenseitige Selbstbeweihräucherung der Männer empfindlich gestört. Obwohl ich sehr gut vorbereitet war und keine zwei Minuten geredet hatte, war dies wohl doch zu viel und ich wurde unterbrochen. Zum Glück erst als ich ohnehin fertig war.
Ich hatte kurz über den Weiher geredet und die falschen Behauptungen des Amtes für Umwelt- Wasser und Bodenschutz und der mutmaßlichen Rechtsbeugung. Danach gab ich dem Landrat meine Fragen die ich seit zwei Jahren beantwortet haben möchte. Es stand u.a. dies auf dem Papier:
Am 10.02.2021, 20.03.2021, 23.03.2021 und am 05.04.2021 machten wir eine Umweltmeldung wegen der Einleitung von Fäkalien in das Biotop Behlaer Weiher (Aktenzeichen 5-8931.02/1).
Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hatte einen Kanalplan genehmigt, bei dem über einen Bypass Mischwasser über Jahre in ein Biotop eingeleitet wurde (Anlage1a und 1b, Kanalplan).
Dank unserer Umweltmeldung wurde der Bypass mit einer PE Platte verschlossen (Anlage 2).
Die Verschmutzung des Biotops hat nichts mit Regenereignissen zu tun, wie das Amt behauptet. Dies sieht man daran, dass besonders bei längerer Trockenheit die Fäkalien unverdünnt flossen (Anlage 3) und auch am massiven Abwasserpilz im Zufluss des Biotops über einen sehr langen Zeitraum (Anlage 4). All dies wurde auch vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz dokumentiert und ignoriert.
Ebenfalls im März 2021 hatte der NABU bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeige gestellt. Der Staatsanwalt G. wurde offensichtlich vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis falsch unterrichtet. Der Bypass wurde verschwiegen und es wurde behauptet, das Einleiten des Mischwassers über den Bypass wäre ein kurzfristiges “Problem” mit lediglich kleiner “Schaumbildung” gewesen (Anlage 5). Wir würden gerne wissen, warum der Bypass und das Einleiten von Mischwasser in das Biotop vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz über Jahre hinweg toleriert wurde.
Weiter würde uns interessieren, warum die Reste des Mischwassers in dem Biotop nun nicht beseitigt werden müssen? Immerhin handelte es sich nach unserem Wissen hierbei um eine Straftat.
Warum wurde der Staatsanwalt falsch unterrichtet?
Warum gibt es hier für die Stadt Hüfingen keine Wiederherstellungspflicht des Vorzustandes?
Aus dem Fragenkatalog den ich dem Landrat am 7. November 2022 überreicht habe
Ich möchte darauf hinweisen, dass das zitierte „Schreiben vom Umweltministerium vom 30.03.3021“ ursprünglich von den Herren des LRA selber geschrieben wurde und jetzt zwischen dem RP Freiburg, dem UM Stuttgart und dem LRA Schwarzwald-Baar als „Beweis“ ständig hin- und her geht. So kann man sich gegenseitig zitieren, dass angeblich alles in Ordnung sei. Auch der Staatsanwalt hat dieses Schreiben mit der „Schaumbildung“ zitiert und dass angeblich alles in bester Ordnung sei. Ich gehe davon aus, diese Behauptungen dienen der Rechtsbeugung, aber hierfür sieht sich niemand zuständig. Deshalb wird ein unabhängiger Gutachter auch mit allen Mitteln vermieden.
Es war nie eine sachkundige Person am Biotop und der „Erste Landesbeamte“ erfühlt seine Wahrheit lieber mal faktenfrei, da er nämlich viel zu wichtig sei bis nach Hüfingen raus zu fahren. Die Gefühle eines so wichtigen Mannes können natürlich nie falsch sein.
Ich denke, dass ich mir alle weiteren Wort sparen kann, gegen so viel erfühlte Wichtigkeit kommt eine „kleine Bloggerin mit ihren pauschalen Behauptungen“ nicht an (Zitat: Udo Müller, Amt für Umwelt Wasser- und Bodenschutz).
Der „Erste Landesbeamte“ sagt mir auch deutlich, dass meine Vorstellung eines Rechtsstaates nicht mit der Realität übereinstimmt. Schade eigentlich, aber ich muss mich wohl damit abfinden.
Nach dem Lidllager, dem Weiher als Kloake, der Zerstörung von Streuobstwiesen und Rodung eines Heckenbiotops durch den Biotopbeauftragten hatte sich der Hüfinger Gemeinderat mit seinem Bürgermeister ein neues Meisterwerk ausgedacht, um ihre Verachtung gegenüber der Natur auszudrücken. Da sage mal einer es seien Banausen. Welch hübscheres Symbol gegen die Nachhaltigkeit lässt sich setzten als mit einer Alubrücke?
Warum nur?
Auch so kann man eine eigentlich wunderbare Idee einer Brücke zerstören.
Aluminiumproduktion
Die Herstellung von Aluminium ist extrem aufwändig und umweltschädlich. Das beginnt mit dem Abbau des Rohstoffs Bauxit und gipfelt im immensen Stromverbrauch.
Bauxit
Im Jahr 2019 waren Australien (105 Millionen Tonnen), die Volksrepublik China (70 Millionen Tonnen), Guinea (67 Millionen Tonnen), Brasilien (34 Millionen Tonnen) und Indien (23 Millionen Tonnen) die weltweit bedeutendsten Fördernationen von Bauxit, deren Anteil an den weltweit abgebauten 358 Millionen Tonnen rund 84 Prozent betrug. (Wikipedia)
Nach Überprüfung aller bisherigen Erkenntnisse können wir feststellen, dass die verschiedenen Bergbauaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben und die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften haben. Es fehlt an strengen und wirksamen Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung des abgebauten Landes. Daher müssen alle Beteiligten auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt achten, um den weiteren Verlust von Waldflächen und Oberboden zu stoppen und eine Verschlechterung der Wasserqualität, Bodenverschlechterung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu verhindern. Das Bergbauland sollte ordnungsgemäß rekultiviert werden, wobei auch die Vegetation und die Tierwelt in den früheren Bergbaulandschaften wiederhergestellt werden sollten und sogar für die Landwirtschaft genutzt werden können.
*Environmental Impact of Bauxite Mining: A Review, Prashant Hindurao Kamble, S. M. Bhosale, International Journal for Research in Applied Science & Engineering Technology (IJRASET) ISSN: 2321-9653; IC Value: 45.98; Volume 7 Issue I.
Dabei haben wir doch Handwerker im Stadtrat, die Holz zu schätzen wissen müssten?
Es wird auch spannend werden, wie eine Alubrücke über der Breg im Winter eisfrei gehalten und gewartet werden soll. Vielleicht wollen die dann Salz dazu in die Breg schütten? Würde ja passen, damit wir noch ein bisschen mehr Umweltzerstörung haben. Über die sinnlose und hier auch noch teure Naturzerstörung in Hüfingen lässt sich nur noch rätseln.
Überfall von Russland auf die Ukraine
Nicht, dass die Männer in meiner Fraktion schon mehrfach darauf hin gewiesen hätten, dass Russland mit einem Marktanteil von 10 Prozent nach China der zweitgrößte Aluminiumproduzent weltweit ist. Im Jahr 2021 exportierte Rusal 3,9 Millionen Tonnen Aluminium.
So kam was kommen musste und Lieferengpässe befeuern die Preisrallye bei Aluminium. Die Kosten für die schöne Aluminiumbrücke sind um 59,85% gestiegen.
Nun wird die Ausschreibung aufgehoben und wieder neu getrennt ausgeschrieben.
Parallel zu den Grabungen findet auch schon die Erschließung des neuen Baugebietes statt. Es wurde genau auf dem Gebiet schon angefangen, wo im Jahr 2019 illegal 11 Bäume einer alten Streuobstwiese vorsorglich gefällt wurden.
Erschließung des Baugebietes „Hondinger Straße“ auf der illegal gerodeten Streuobstwiese. Die zwei Bäume die noch stehen wurden vom Grundstückseigentümer geschützt.
haben Sie eine Vorstellung, was die Spatzen auf unserem Rasen machen? Sie versammelten sich nicht am Futterhaus, sondern in Scharen auf dem Rasen. Ich erzähle und Sie machen sich Gedanken: Am Samstag, den 26. März wurde unser Rasen vertikuliert. Es gab schon einiges Moos zum Wegfahren auf die Kompostanlage. Kurz vor dem großen Regen habe ich dann 4 kg Rasensamen gesät. Muss ich weitererzählen? Die Vögel haben es irgendwie mitbekommen und hatten natürlich Ihre Freude daran. Anita meinte, sie kauft noch eine Runde Rasen, ich jedoch bin der Meinung, dass die Spatzen niemals alles fressen können und noch genügend anwachsen wird. Dr. Otto Kötteritzsch kommentierte zielsicher mit 99 Jahren: „Die haben Dich beobachtet, als Du gesät hast, das nächste Mal musst Du um Mitternacht streuen. Dann passiert nichts“. Andere sagten, wir haben Katzen, da gibt’s so etwas nicht. Tatsache ist, dass ich so etwas noch nie erlebt habe, obwohl ich schon ab und zu Rasen nachgesät habe. Lustig und spannend, was da noch passieren wird.
Gestern Abend schaute ich in den Garten und erblickte einen Vogel im Rasen, bei dem ich kurz überlegen musste, was es ist. Zunächst dachte ich an einen Spatz, aber er war etwas größer und anders gefärbt. Erkennen Sie ihn schon? Ich habe vor drei Jahren über ihn geschrieben, als beim Landratsamtsparkplatz sogar zwei Exemplare sich zeigten. So nebenbei gesagt, ich dachte zunächst es sei ein, höchstens zwei Jahre her, aber auf keinen Fall drei, wie schnell halt die Zeit vergeht. Auf dem ersten Bild zeigt er, wieso er Wendehals heißt, ein geflügeltes Word aus der Wendezeit vor über dreißig Jahren. Und Gottlieb Wendehals ist auch vielen bekannter als der Vogel Wendehals. Der Zugvogel ist bei uns recht selten, umso mehr habe ich mich gefreut, dass er kurz vorbeigeschaut hat. Es gibt nur wenige Brutpaare bei uns, am liebsten hat er Streuobstwiesen mit reichlich Ameisenvorkommen. In der Mundelfinger Jungviehweide habe ich ihn schon über den Sommer gesehen und gehört. Sein Ruf ist eindringlich „gig, gig, gig, gig“, dann ist für mich sonnenklar, der Wendehals ist da. Vielleicht achten Sie in nächster Zeit etwas auf ihn, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Burschen beobachten könnten. Eins war auch klar, er hat auch im Rasen herumgepickt, aber da weiß ich genau, dass er nach Ameisen gepickt hat und nicht nach Rasensamen.
Diese Stellungnahme zum Bebauungsplan Ziegeleschle II erfolgt im Auftrag des NABU Landesverbandes von Baden-Württemberg, des BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg.
Die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit hat weitere Anregungen – insbesondere des Umweltbüros im Städtedreieck – und Erkenntnisse in das Bebauungsplan-Verfahren „Ziegeleschle II“ eingebracht. Zu dem nun in der Offenlage vorliegenden Bebauungsplan nehmen die Umweltverbände – ergänzend zu unserem Schreiben vom 8.9.2021 – wie folgt Stellung:
Eine teilweise erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Grundwasser, Fauna und Flora (insbesondere Avifauna, Kleinsäuger, Reptilien, Falter, Mager-Mähwiese, Hecke, Ruderal+Gebüsch-Flächen), allgemeiner Naturhaushalt, Klima und Luft wird festgestellt. Dementsprechend sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich und im Bebauungsplan aufzunehmen (was teilweise geschehen ist), u.a.:
Die Baumpflanzungen (großkronig, auch hochstämmige Obstbäume) und die zugehörige Pflanzliste werden begrüßt und sind so umzusetzen.
Begrünungs/Solarpflicht auf Dächern: eine entsprechende Festsetzung dient der Retention, dem Landschaftsbild (Erscheinung von Süden), der Stadtökologie (s. Motto von Hüfingen!) und reduziert den Ausgleichsbedarf (Schonung landwirtschaftlicher Flächen!)
insektenfreundliche Gestaltung der Grünflächen: Zumindest für die öffentlichen Grünflächen ist es angesichts des stetigen Rückgangs der Insekten ein Gebot der Stunde, diese naturnah, artenreich zu gestalten: unter den Streuobstbäumen sollte eine artenreiche Blumenwiese (Magerwiese) entwickelt werden, die Retentionsfläche durch Mahd mit Abräumen statt mulchen aufgewertet werden.
Maßnahmen gegen Vogelschlag werden ausdrücklich begrüßt.
Mehrgeschossiges Bauen ist auch im Bereich des Gewerbe möglich z.B. Büro- und/ oder Lagerräume über Produktion, Parkebenen im EG oder als Dachgeschoss. Angesichts des immer noch zu hohen Flächenverbrauchs und der immer knapper werden geeigneten Flächen sollte dafür jede Möglichkeit, ggf. auch erst bei den späteren Baugenehmigungen, genutzt werden.
breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser bzw Regenklärbecken, wasserdurchlässige Beläge: die getroffenen Festsetzungen sind unbedingt umzusetzten
Freihaltung eines Frischluftkorridors: vgl. Umweltbericht Klima
Trotz aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet bleiben erhebliche Beeinträchtigungen, die extern (über ein Ökokonto) ausgeglichen werden sollen. Ein solcher Ausgleich ist natürlich immer kritisch zu betrachten, denn es geht offene Naturfläche durch Überbauung und Versiegelung verloren: das wäre eigentlich nur durch Renaturierung überbauter und versiegelter Flächen an anderer Stelle auszugleichen. Dies ist nicht der Fall. Wir schlagen daher vor, als Trennung zum später geplanten Wohngebiet im Westen bereits jetzt einen ausreichend großen Pufferstreifen als Streuobstwiese mit Blumenwiese zu entwickeln, die die beiden Nutzungen voneinander trennt, eine Kaltluftbahn darstellt und mit der Zeit einen hochwertigen Lebensraum mit hohem Erlebniswert entwickelt. Dieser sollte angeschlossen werden an den bestehenden Streuobstbestand auf Flst. 1408, 411 und 412, Kernfläche des Biotopverbundes nach LUBW.
Die Stadtplanung ist weiterhin – auch nach den großen Erweiterungen (LIDL&Co, Gewerbegebiet an der Bräunlinger Straße) der vergangenen Jahrzehnte – auf Expansion ausgerichtet. Die Methode der Bedarfsflächenermittlung, die für den FNP angewendet wurde stammt aus den 80er Jahren, wurde kaum modifiziert und ist umstritten (Leibnitzinstitut f. ökologische Raumplanung IÖR Bd. 58 u. 61). Nachhaltigkeit ist kein Thema. Die Berechnung nach dieser Methode kommt zu viel höheren Flächenzuwächsen als politisch gewollt. Zunehmende Größe ist kein Indikator für das Wohlergehen einer Gemeinde. Die hohe urbane Kunst eines Stadtplaners besteht darin, mit den vorhandenen Flächen, eventuell kleinen Abrundungen auszukommen – mit Nutzung von Brachen, mit Aufstockung, mit Verdichtung, mit Minimierung von Parkplätzen und Verkehrsflächen. Das ist in Hüfingen nicht der Fall (s. z.B. Gewerbebrache Sägewerk).
Das Pariser Klima-Abkommen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (allein die Interessen der heutigen Generation sind nicht Maßstab: Wir müssen schon heute alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Lebensgrundlagen und Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen) ist auch und besonders auf der kommunalen Ebene verpflichtend, d.h. jeder kommunale Verwaltungsakt ist auf Enkeltauglichkeit zu prüfen. Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2007 ist in Hinsicht auf Einhaltung der Klima- und BVerFG-Anforderungen überprüfungsbedürftig. Fazit: Die Umweltverbände halten als konkrete Folge auf die Herausforderungen von extremen klimatischen Ereignissen, von Corona, Paris-Abkommen, Urteil des BVerFG die folgende Anpassung der Bebauungspläne betreffend Ziegeleschle II und Baugebietsplanung an der Dögginger Straße für notwendig: Das Gewerbegebiet „Ziegeleschle II“ wird nur einreihig entlang der Hausener Straße ausgeführt mit entsprechend geringerem Infrastrukturausbau und geringeren Eingriffen in den Naturhaushalt. Ebenso sollte das geplante Wohngebiet entlang der Dögginger Straße nur unmittelbar an der Straße entlang ausgeführt werden. Die somit eingesparten Finanzmittel können für Öko- und Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden. Als wirksame Ausgleichsmaßnahme wird das übrige, weiterhin landwirtschaftlich betriebene Gebiet (im Besitz der Stadt!) ökologisch aufgewertet u.a. mit folgenden Maßnahmen:
Vitalisierung und Erweiterung des mageren Mähwiesenbiotops (annähernd 200 qm) durch Extensivierung und Entwicklung der gesamten, artenarmen Fettwiese (37.000 qm). Ersatz für den Wegfall der Scheune (einschließlich Holzstapel) in Form einer für diesen Zweck (teilweise aus der alten Scheune) erstellten, kleinen historischen Feld-Scheune mit Umfeld als Sekundärbiotop, v.a. für Kleinsäuger (Haselmaus?), Gartenrotschwanz, Wildbienen, Eidechsen, Fledermäuse.
Vitalisierung und landschaftsbereichernde Erweiterung der vorhandenen Hecke Vitalisierung und Erweiterung der bestehenden Streuobstwiese zu einem Streuobstgürtel, wie es einmal an den Ortsrändern Tradition war (vgl. oben)
Damit wäre ein vollständiger, gebiets- und naturnaher Ausgleich zu schaffen – weniger in bürokratischer, behördlicher Form und in der Feststellung eines bereits degenerierten, naturfernen, nicht ausgleichbedürftigen Zustands, sondern mit kreativer Intelligenz in einer wirklichen, ökologischen Aufwertung, die die Eigenwerbung Hüfingens (Geschichte, Ökologie, Kunst) konkret unterstützt.
Damit wäre das Prinzip des „Weiter so“ durchbrochen und eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung eingeleitet. Wünschenswert wäre, wenn die Vorschläge der Naturschutzverbände nicht nur zur Kenntnis genommen werden, sondern auch Folgen haben könnten im weiteren Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen H. Krafft / H. Körner
LNV Arbeitskreis Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes Kreisgruppe des NABU Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes BUND, Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
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