Ja, Weihnachtszeit soll friedlich sein, ich weiß. Aber im Januar jährt sich das illegale Streuobstmassaker zum dritten Mal.
Scheinbar ist es Hüfingen auch ziemlich egal, da der Mann als Stadtrat gewählt wurde. Deswegen werde ich immer wieder daran erinnern. Auch da der angebliche „Familienmann“ mit brachialer Gewalt illegal und für Geld die Streuobstwiese ausgerissen hatte, die sein eigener Großvater mit viel Liebe angepflanzt und gepflegt hatte. Davon abgesehen ist Kolping kein Verein und wer das behauptet, hat Demokratie sowieso nicht verstanden.
Kleines Bußgeld für Ordnungswidrigkeit 25. August 2023
Der ehemalige Stadtrat der illegal den alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte. Außerdem musste er eine Ersatzpflanzung tätigen.
Da in Hüfingen kein Streuobst erwünscht ist, wurde die Ersatzpflanzung mit 12 Bäumen in Bräunlingen auf einer schon vorhandenen Streuobstwiese getätigt. Sie befindet sich am Lützelberg.
Blick über die alte Streuobstwiese auf Bräunlingen und den Hüfinger Wasserturm.
Die Wiese befindet sich am Tribergweg.
Zumindest hat man sich bei der Neupflanzung Mühe gegeben.
So haben die Grundstücksgeschäfte der Hüfinger Oligarchen zumindest zu einer Aufwertung einer Bräunlinger Streuobstwiese geführt. So schön die kleinen Bäumchen sich auf der Wiese auch machen, ob die jemals so prächtig werden wie der alte Rosenbaum unten?
Beitrag vom 26.04.2023
Exakt vor drei Jahren am 26. April 2020
Baumstumpf am 23.04.2023
Der Baum war deutlich über 100 Jahre alt.
Apfelbaum nach der Fällung
am 29.01.2022
Beitrag vom 29. Januar 2022
Nachdem der Plan so gut in Fürstenberg aufgegangen ist, dass zuerst die „Besitzer“ das Streuobst platt machen und dann die Stadt die Fläche kauft für das neue Baugebiet, erleben wir in Hüfingen in der Kernstadt jetzt die Wiederholung.
So hat ein Hüfinger Stadtrat heute seine Streuobstwiese platt gemacht. Dies ging natürlich nur mit Insiderwissen aus seiner „ehrenamtlichen Tätigkeit“. Ganz sicher wird der Stadtrat für das geräumte Bauland sehr gut entschädigt werden.
Falls noch einer gezweifelt hat, wissen jetzt wohl die Letzten, warum die Männer sich so gerne als Stadtrat wählen lassen.
Insgesamt acht alte Obstbäume wurden mit grober Gewalt samt Wurzel aus dem Boden gerissen.
Bildschirmfoto von den Karten der LUBW vom Streuobstbestand. Es wurde über 2.000 m2 Streuobstbestand vernichtet.
Da dachten die Männer, dass sie den Südkurier ja so gut im Griff haben, dies alles nicht zu erwähnen. Funktioniert ja auch. Mich versuchten sie mit Drohungen davon abzuhalten Fotos zu machen oder hier etwas zu schreiben.
Die Reihe ganz unten ist mein persönlicher Abschluss der fünf Jahre des schrecklichsten Ehrenamtes das ich je hatte – und ich hatte und habe einige Ehrenämter!
Es ist sicher so, dass sich die letzten Jahre in Hüfingen die Politik von ihrer dunkelsten Seite gezeigt hat. Es ist aber auch so, dass das „Volk“ gerne belogen und betrogen sein will, auf bunte idiotische Bilder steht und daheim auf dem Sofa dann grob über Berlin schimpft.
Auch wenn ich mich von der Politik verabschiede, so werde ich weiterhin für die Natur, für Transparenz, für Bürgerbeteiligung und für Gerechtigkeit für alle kämpfen!
Ich werde weiterhin anprangern was mir falsch erscheint und ohne Rücksicht auch weiterhin unsere Geschichte erkunden.
Geht wählen!
Meine kleine Parabel:
Der Kapaunenprinz
28. März 2024
Es war mal ein junges Hähnchen das auf einem Hof in längst vergangen Zeiten geboren wurde. In den Zeiten, als Hähne noch auf dem Mist schreien durften. Der Vater des Hähnchens war ein bunter, großer Hahn der den ganzen Tag eben dies Tat. Also auf dem Mist schrie, was seine Stimme so hergab. Hähnchen wollte werden wie sein stolzer Vaterhahn, dass er im zarten Alter zum Kapaun gemacht wurde, merkte er nicht, er sah ja nur seinen starken, bunten Vater. Ein paar Hennen ließen ihn aus Mitleid in ihrer Mitte krähen. Der Kapaunenprinz krähte was das Zeugs hielt und wurde dabei immer fetter. Er erzählte den Hühnern, dass der Himmel rosagrün getupft sei und deswegen müssen sie jeden Tag zwei Eier legen. Die Hühner sagten ja mein Prinz, so ist es, und gingen auf den Misthaufen paar Würmer suchen. Bald wurde der Kapaun an einen anderen Hof verkauft, auch dort krähte er was seine Stimme so hergab. Auf dem Hof gab es viele Kapaune und alle eiferten um die Wette, jeder wollte der wichtigste unter dem Federvieh sein. Der Himmel war nicht mehr rosagrün getupft, sondern wurde jetzt als weißgrau kariert definiert. Dies wurde von den dicksten Kapaunen so bestimmt. Keiner stellte dies in Frage, es war so Tradition auf dem Hof. Die Kapaune kamen und gingen und der Kapaunenprinz wurde irgendwann zum Festmahl einer ganzen Familie. Ob der Himmel danach weißgrau kariert blieb?
Heute in der Gemeinderatssitzung wurde erneut der Verkaufspreis für die Gewerbegrundstücke des Gewerbegebiets „Ziegeleschle II“ festgelegt. Diesmal auf 160,00 €/m² – diese Kosten decken weder die Archäologie-Kosten, noch die tatsächlichen Erschließungskosten.
Hierzu schreibt der Bm lapidar:
Die Kommunen sind verpflichtet ihre Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern (vgl. § 92 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). (…) Der Verkaufspreis für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II wurde im Jahr 2022 auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens nach den Verkaufspreisen der benachbarten Kommunen ohne Kenntnis der kompletten Kosten für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II mit 90,00 €/m² festgelegt (GR-Sitzung vom 02.06.2022*). (…)
*Stimmt nicht, die Sitzung war am 02. August 2022 und die im Voraus berechneten Erschließungskosten wurden dem GR verschwiegen, da im Anschuss schnell zwei Grundstücke verkauft werden sollten.
Die Stadt Hüfingen hat also das Gewerbegebiet Ziegeleschle II, stand heute, mit mindestens 2 Millionen Euro subventioniert.
Die Argumentation vom Bm, er hätte im Jahr 2022 nicht wissen können, dass die Erschließung so teuer wird, lässt sich nicht nachvollziehen. Weil:
Arbeiten im Jahr 2019/20 an der Kanalisatisation vom Ziegeleschle
Es musste 2019/20 für sehr viel Geld eine neue Kanalisation von der Hausener Straße über die Schaffhauser- und Friedhofstraße am Wagrain entlang gebaut werden, damit es vom versiegelten Ziegeleschle keine größeren Überschwemmungen gibt.
Das Land befand sich in Privatbesitz und musste von der Stadt gekauft werden. Der Grunderwerb der Stadt Hüfingen erfolgte nicht nur wegen der illegal gerodeten Streuobstwiese zu ortsunüblichen Preisen.
Fazit
Nicht nur, dass die Natur versiegelt wird und eine alte Streuobstwiese illegal vernichtet wurde, nein wir bezahlen auch noch viel Geld dafür.
Ich stelle die Frage: Warum verlangt die Gemeindeordnung Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern?
Am Montag, den 13. Februar 2023 wird der Spatenstich für das neue Gewerbegebiet im Ziegeleschle sein. Dies nehme ich zum Anlass an alte Artikel hierzu zu erinnern.
Viel ist seit 2020 mit dem Gelände passiert.
Im März 2022 hatte das CDU/FDP Bündnis mit seinem Bürgermeister beschlossen in dem Gewerbegebiet für etwa 4-5 Milionen eine Kinder-Verwahranstalt für die katholische Kirche zu bauen.
Kurz später, im August 2022, wurde voreilig ein Verkaufspreis festgelegt und dieser mit 90 Euro pro m2 auf der Webpage der Stadt Hüfingen beworben.
Dann möchte ich noch erwähnen, dass Peter Albert und ich immer dagegen gestimmt hatten – da der Südkurier auch hier, wie üblich, falsch berichtet hat. Also abgestimmt gegen das Gewerbegebiet und gegen die Kinderverwahranstalt sowieso. Von dem ganzen Ärger wegen der Streuobstwiese will ich jetzt gar nicht anfangen.
Aber unten noch die Bilder eines längst vergangen Idylls:
Artikel vom 6. August 2020
Öfters wurde ich jetzt schon gefragt, wo dieses Ziegeleschle denn sei. Mit Lorettenacker können dann doch einiges was anfangen, wegen der Lorettokapelle.
Die Lorettokapelle wurde 1715 geweiht
Alter Weg zwischen Lorettenacker und Ziegeleschle
Wenn man an der Lorettokapelle vorbei geht kann man Richtung Osten einen Teil vom Ziegeleschle überschauen.
Nördlicher Teil vom Ziegeleschle
Wie man unten unschwer erkennen kann, befinden sich einige Flächen des Ziegeleschle in Privatbesitz und sind auch sehr gut gepflegt.
Flurstücke im nördlichen Teil vom Ziegeleschle
Nördlicher Teil vom Ziegeleschle mit Privatgärten
Teil der Streuobstwiese im Ziegeleschle
Teil der Streuobstwiese im Ziegeleschle
Blick auf das noch nicht ganz geplante Baugebiet Ziegeleschle Richtung Hausen vor Wald
Streuobstwiese im Ziegeleschle
Hier wird klar, warum das Baugebiet erst einmal in Ziegeleschle I und II unterteilt wurde. Ich vermute, dass einige Teile von Zielgeleschle I nicht zu verkaufen sind.
Deshalb soll hier erst einmal das Gewerbegebiet mit dem Namen Ziegeleschle II entstehen.
Blick in den Osten auf das neue und alte Gewerbegebiet Ziegeleschle II
Blick in den Osten auf das neue und alte Gewerbegebiet Ziecheleschle II
Blick in den Osten auf das neue und alte Gewerbegebiet Ziecheleschle II
Und hier noch zum Schluß die Grenzen des neuen Gewerbegebietes Ziegeleschle II:
Über das Jahr 1821 gibt es ein Spottgedicht aus Hüfingen in dem das Niedermetzeln von 216 Bäumen in einer einzigen Nacht beklagt wird.
Spottgedicht von 1821 Staatsarchiv Freiburg B 695/1 Nr. 731
Die Zersterung der neuen Anlag in der Nacht vom 4. auf den 5. März 1821 Fallet Bäumchen fallet Alles heute nacht erschallet Laut vom Jubelthon Luna selbst wird mich erheren Eine Anlag zu zersteren Ruf ich auch noch Pluto an Als uns gedanken=Räthe niemand wollte Mehren Unterstand ich mich, und half zersteren Ein Erholungsort sehr angenehm und schön Ruf ich jetzt Ruhe es ist geschehen. Ruft nicht so laut! Sprach nach vollbrachter That ein Heüchlerischer Bether Und nehmt euch wohl in Acht, es gibt ein fürchterliches Wetter. Fort fort es ist geschehen, wir müssen jetzt ganz still nach Hause gehen.
Dieses Gedicht musste damals in Freiburg versteckt werden, da die Täter wohlbekannt waren und von ihren Familien geschützt wurden.
Lucian Reich klagt 1853 im Hieronymus im Kapitel 5:
…Fragt aber einmal einen Bauern, der wird Euch sagen, daß es in der Welt nichts Schöneres gebe als so ein glatter Fruchtösch, Feld an Feld wie ein Schachbrett – insonderheit wenn die Ernt reif ist und das Aug über die gelben, im Sonnenschein wie ein Meer schwankenden Kornfelder hinschauen kann.” „Ganz richtig”, versetzte der Hofgärtner. „Hätt ich aber zu befehlen, so müßte mir jeder Bauer wenigstens ein halbes Dutzend Obstbäume in jeden Acker pflanzen.” „Würde nicht lang guttun”, meinte der Feldwaibel, „der Bauersmann ist kein Freund vom Schatten…
Auch 200 Jahre später ist der Bauersmann kein Freund vom Schatten und hierbei ist ebenso wie damals egal, ob auf eigenem Grund und Boden oder fremdem.
So wurde in Fürstenberg für das neue Baugebiet vorsorglich eine alte Streuobstwiese platt gemacht. Da dies auch heute illegal ist, wurde das CDU Netzwerk auf dem Landratsamt aktiviert und die Fällaktion nachträglich genehmigt.
Ein freiwilliger Ausgleich wurde vom Bm mit unlauteren Mitteln komplett blockiert, was sogar ausnahmsweise zu einer Abmahnung durch die Kommunalaufsicht führte.
gefällter Apfelbaum in Fürstenbeg
ehemalige Streuobstwiese im Baugebiet Hondinger Straße
Wichtiger Feldweg für den OV Fürstenberg, da „dieser von seinen Vorfahren angelegt wurde“
Ermutigt durch das schlagkräftige Netzwerk vom Landratsamt, sinniert der Bm im Winter 2021 über die Vernichtung einer Streuobstwiese in Hüfingen im Ziegeleschle und murmelte etwas über „Kinderchen die vom Streuobst im von ihm erträumten Kindergarten im Gewerbegebiet bedroht“ würden.
Kurz nach dem Rumsinnieren des Bm schritt der Eigentümer zur Tat und riss das Streuobst kurzerhand aus. Der Bm und die auch die Polizei wurden währenddessen von Anwohnern informiert. Der Bm freute sich und aktivierte seine Freunde auf dem Landratsamt.
Alter Apfelbaum der kleine Kinder bedrohte
Bildschirmfoto von den Karten der LUBW vom ehemaligen Streuobstbestand.
Es wurde über 2.000 m2 Streuobstbestand vernichtet.
Der ehemalige FDP Stadtrat der illegal den über 100 Jahre alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte. Außerdem musste er eine Ersatzpflanzung tätigen.
Da in Hüfingen kein Streuobst erwünscht ist, wurde die Ersatzpflanzung mit 12 Bäumen in Bräunlingen auf einer schon vorhandenen Streuobstwiese getätigt. Sie befindet sich am Lützelberg.
Es wäre auch hier ratsam vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und einen neuen Gemeinderat und Bürgermeister wählen gehen!
Eine seit mehr als sieben Jahre schwellende Geschichte ist die eines zusätzlichen Kindergartens. Diese Geschichte zusammenzufassen ist ähnlich wirr und schwierig wie die der Straftaten um das Biotop Behlaer Weiher.
Es fing, glaub ich, im Sommer 2020 an mit der Bedarfsplanung für die Hüfinger Kindergärten an. Auf jeden Fall hatte Frank Meckes hierzu einen Beitrag veröffentlicht. Leider war unter den über 4.000 Lesern wohl nicht der Chef der Verwaltung.
Dann ab 2021 wurde es, wie so üblich in Hüfingen, total chaotisch. Ich versuche hier einfach mal wieder so punkteweise zusammenzufassen:
Die Diskussion um einen Naturkindergarten wird im Sommer 2021 vom Chef der Verwaltung abgelehnt, da die Katholische Kirche hierfür nicht als Träger bereit stehe und andere Träger nicht in Frage kämen.
Im November oder Dezember 2021 wird mit CDU/FDP/FW Mehrheit beschlossen im neuen Gewerbegebiet Ziegeleschle einen Kindergarten zu bauen.
Im März 2022 wird der vom Steuerzahler finanzierte Kindergarten im Vorfeld der katholischen Kirche übergeben. Laut Bm sei dies „unerlässlich da viele Dinge berücksichtigt werden müssen, die sonst nicht berücksichtigt werden.” Weiterhin hatte der Bm gesagt: „Auch wenn Kosten dazu kommen dann trägt man die.” Ja, ich habe seit Sommer 2020 angefangen meine eigenen Protokolle zu führen, da ich die offiziellen Protokolle ja nicht einsehen darf – davon abgesehen stimmen diese eh nicht.
Schon im Winter 2021/2022 haben die Männer unter sich einen speziellen Ausschuss gebildet der einen Architekt auswählte (bei dem Ausschuss wurde die einzige Frau, die eine Ahnung hat, ausgeschlossen). Der Herr Architekt wurde an in die Kirche zitiert, deren Wünsche entgegen zu nehmen. – Sogenannte „Gespräche zu Optimierung mit der Caritas” (Zitat Architekt). Dem Architekten wurde von CDU Seite widersprochen, dass es sich um die katholische Kirche und nicht um die Caritas handele.
Bei der Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 hat der Bm dann Kosten von zuerst 1,5 Mio auf 6,3 Mio Euro für den katholischen Aufbewahrungshort angesetzt. Der CDU Fraktionssprecher hat dann die Notbremse gezogen, da er die Millionen nicht mehr bei den Bürgern rechtfertigen könne.
Der Kindergarten im Ziegeleschle schwellte dann einige Monate im Hintergrund, da der Bürgermeister keinen neuen Gemeinderatsbeschluss anstrebte. Das „Basta“ des CDU Fraktionssprechers war ihm als Beschluss genug.
Am 28.09.2023 hatte die SPD Fraktionssprecherin das heimliche Rumsinnieren über Kindergärten sehr unsanft abgebrochen, indem sie forderte eins nach dem anderen zu tun und dies auch noch öffentlich.
Am 26.10.2023 wurde das Vorhaben im Ziegeleschle offiziell beendet und der Wunsch des Bm für eine Kita in der Sauna öffentlich.
Am 11. Dezember 2023 schrieb ich: Der Wahnsinn geht Donnerstag in eine neue Runde!
Im Dezember kämpfte der Bm mit fragwürdigen Mitteln um einen Kindergarten in der Sauna ohne diese überhaupt geschlossen zu haben. Auch wurde der ganze Haushalt 2024 diesem Wunsch angepasst.
Am 14. Dezember 2023 wurde dieses ganze Spektakel mit reichlich Zuschauer vorerst beendet. Die Sauna wird nicht geschlossen und für die Kinder muss eine neue Lösung her.
Wer Spaß daran hat kann es sich irgendwie chronologisch hier nachlesen:
Die Rede wurde vor der Sitzung aufgenommen, da es während der Sitzung verboten ist.
Eigentlich wollte ich ja nichts mehr sagen, aber da Sie sonst meinen, Sie hätten mich mit ihren Unverschämtheiten zum Schweigen gebracht, möchte ich zumindest die letzte Haushaltsrede halten, bei der ich eigentlich als Fraktionssprecherin hätte reden sollen.
Als ich 2019 zum ersten Mal in diesem Gemeinderat saß, war ich zu allererst schockiert über das großkotzige, arrogante Verhalten vieler Männer. Lange habe ich darüber nachgedacht, ob dies eine Eigenheit nur von Hüfingen oder vielleicht in ganz Deutschland ein Problem ist. Ich bin promovierte Naturwissenschaftlerin und auch Ingenieurin und von daher gewohnt mit vielen Männern zu arbeiten. Nach vielen Jahren in den USA und auch der Schweiz war ich allerdings an eine kollegiale Zusammenarbeit und ein vollkommen anderes Demokratieverständnis gewohnt.
Es ist so, dass sich Frauen heute zwar wählen lassen dürfen, aber wenn sie gewählt sind, keinerlei Schutz ausserhalb einer Partei bekommen. Es kommt weder die Kommunalaufsicht, noch das Regierungspräsidium zur Hilfe. Ohne starken Mann in einer der Parteien im Hintergrund, ist eine Frau zum Abschuss frei gegeben. Genau dies wird vom Bm und seinem Fraktionssprecher hemmungslos ausgenutzt und genüsslich betrieben. Frei nach dem Motto: “Politische Teilhabe könnt ihr haben, aber dann werdet ihr eben fertig gemacht.” Qualifikation oder demokratische Grundprinzipien sind vollkommen egal.
Der Rechtsstaat wird für eine bestimmte Gesellschaftsschicht ausgesetzt und dies kann öffentlich betrieben werden, da es keine Presse mehr, sondern nur noch unreflektierte Hofberichterstattung gibt. Die ständigen kompetenzfreien Machtdemonstrationen, das zusammenhangslose, dümmliche Sinnieren und auch das sinnlose, zerstörerische Verschwenden von Steuergeldern nervt mich einfach nur noch.
Ich wurde gewählt, damit auch die Natur und der Artenschutz in Hüfingen wieder eine Rolle spielen. Dies ist nicht möglich und wird verwehrt. Kompromisse gibt es keine. Bei der CDU sind Kompromisse: Ich mach was ich will und Du hältst den Mund. Wenn man diesen nicht hält, ist man halt nicht kompromissfähig.
Zum Haushalt
Dieser gesamte Haushalt ist ein Schlag ins Gesicht vom Naturschutz, von jungen Familien, die ihre Kinder nicht katholisch erziehen möchten, von Jugendlichen und auch aller Menschen, die irgendwie im 21. Jahrhundert angekommen sind, oder dies vielleicht möchten.
Was haben wir in Hüfingen: 5 katholische und 1 evangelischer Kindergarten. Ausser einer zuerst stark bekämpften Elterninitiative keine laizistische oder sonstige Einrichtung. Kein pädagogisches Personal das nicht den Wertvorstellungen des hiesigen Klerus entspricht. Aber gut, es wurde mir bereits öfters gesagt, dass ich über keinerlei Kompetenzen verfüge über Kindergärten zu sprechen. Leider ist die hierfür ausgebildete Stadträtin komplett verstummt und überlässt es brav alten Männern.
Kommen wir zu meiner Expertise, dem Naturschutz. Baugebiete Fläche Behla 0,85 ha (Nettobaufläche 6.924 m2), Fürstenberg 3 ha (Nettobaufläche 16.520 m2), Ziegeleschle 4,3 ha (Nettobaufläche 13.700 m2), Loretto 6,9 ha, Hausen vor Wald 2,17 ha (Nettobaufläche 11.303 m2), Mundelfingen 2,06 ha, Sumpfohren 0,9 ha (Nettobaufläche 4.329 m2). Das sind mindestens 20 ha Neuversiegelung – ohne die 16 ha vom Lidl. Diese Neuversiegelung wird die Stadt die nächsten Jahre mindestens 10 Mio Euro kosten. Alleine 2024 stehen im Haushalt “immense Investitionen von 8.8 Mio Euro”. Es ist fraglich, ob sich diese Investitionen in den nächsten 20-30 Jahren amortisieren; insbesondere vor dem Hintergrund stark rückläufiger Bauanträge und steigender Zinsen.
Stellen wir uns den Aufschrei einiger Landwirte vor, wenn der Naturschutz 20 ha aus der intensiven Nutzung nehmen wollte. Aber gut, deshalb investiert die Stadt Hüfingen gleich besser rein gar nichts in den Naturschutz. Ganz im Gegenteil:
Für das illegale 13b Baugebiet Hondinger Straße wurde ebenfalls illegal (nachträglich durch das LRA genehmigt) eine Streuobstwiese vernichtet.
In das Biotop Behlaer Weiher wurde über Jahre hinweg Mischwasser eingeleitet. Um nichts wiederherstellen zu müssen, wird gelogen, betrogen und es werden alle verfügbaren Beziehungen ausgespielt.
Auf Wunsch eines bestimmten Landwirtes seine Neupachtung ohne Hecke zu bekommen, wird auf der Längewiese illegal ein geschütztes Heckenbiotop gerodet.
Für das Gewerbegebiet Ziegeleschle und einen CDU Wahlkampfhelfer wird ebenso vorsorglich wieder illegal eine Streuobswiese ausgerissen. Auch hier werden wieder alle verfügbaren Kontakte und Beziehungen ausgespielt.
Naturschutz ist in Hüfingen, wenn Ökopunkte generiert werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
Neben dem Naturschutz spielen auch die Jugendlichen in Hüfingen keine Rolle mehr. So wird gerade mal getan, was vom Staat gegenfinanziert wird. Der Stadtjugendpfleger wurde in die Nachbarstadt weggemobbt. Offene Jugendarbeit und seine Beliebtheit war den herrschenden Männern ein Dorn im Auge. Gerade nach der schlimmen “Coronazeit” wird diese fehlende Sozialisation vieler Jugendlichen der gesamten Stadt noch ordentlich auf die Füsse fallen. Wie kann eine Stadt von der Größe Hüfingens auf ein funktionierendes Jugendhaus verzichten? Und nein, Vereine und Ehrenamtliche können und werden dieses Defizit nicht auffangen können.
Wofür aber Geld da ist, neben der Versiegelung und Zerstörung unserer Natur, ist ein sogenannter Bürgerdialog, Consulter, Anwälte, Berater, Architekten und natürlich Dienstwägen. Zum Ausverkauf des Hüfinger Stromnetzes sage ich gar nichts. Aber zum vermeintlichen Luxusgut Sauna: Die einzigen Luxusgüter die Hüfingen sich leistet, sind Consulter, Anwälte und Architekten, deren Kosten und Beauftragungen sich dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit entziehen. Hierzu wurden nie Zahlen genannt.
Dies war vermutlich das Letzte, was ich als Stadträtin sagen werde und ich hoffe, die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger nutzen das Wahljahr 2024, um der unguten Entwicklung nachhaltig entgegen zu wirken.
Vielen Dank an meine Fraktionskollegen für die spannenden Diskussionen und die Unterstützung der letzten Jahre!
Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Über die Qualität dieser Prüfung sollte man sich angesichts des politischen Drucks keine Illusionen machen. Es wird also auch bei Bebauungsplänen, die noch im Verfahren sind, weiterhin weder Umweltprüfung, noch Ausgleich oder Umweltbericht geben und kein Flächennutzungsplan benötigt. Auch die GRÜNEN, die § 13b in der Vergangenheit als einzige abgelehnt haben, haben dem zugestimmt. (Pressemitteilung vom LNV, Dr. Bronner)
Urteil mit weitreichenden Auswirkungen: § 13b Baugesetzbuch verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht
Pressemitteilung vom BUND am 26. Juli 2023
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hat wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung auch gravierende Auswirkungen auf viele in Nordrhein-Westfalen erlassene Bebauungspläne. Etliche im so genannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – zugelassene B-Pläne sind damit rechtswidrig und können juristisch angegriffen werden.
Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. hatte bereits im Verfahren der Bebauungsplanung auf die mangelnde Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sog. „SUP-Richtlinie“ hingewiesen. Nachdem der Bebauungsplan Ende 2019 gleichwohl als Satzung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer für den BUND als Rechtsmittel einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Dieser hatte im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen.
Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. [Pressemitteilung des BVerwG].
Urteil bundesweit von grundlegender Bedeutung
Das Urteil betrifft sämtliche Bebauungspläne, die im so genannten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ eine Wohnbebauung im Außenbereich – insbesondere ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – ermöglichen soll(te). Noch nicht abgeschlossene Verfahren nach § 13b BauGB müssen danach eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ der Bebauungsplanung gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden.
Das bedeutet, dass fehlende Prüfungen und Planungen durchgeführt sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt werden und neu beschlossen werden müssen. Die Bedeutung des Urteils erfasst aber auch bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren. Diese sind sämtlich aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der SUP-Richtlinie und des Fehlens der danach erforderlichen Untersuchungen sowie Unterlagen rechtswidrig. Der bzw. die Mängel der Bebauungsplanung müssen allerdings binnen eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich bei der Gemeinde gerügt werden. Die Gemeinde muss dem Mangel dann abhelfen und die Fehler beseitigen. Außerdem besteht binnen eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, nach Maßgabe des § 47 VwGO gegen den Satzungsbeschluss einen Normenkontrollantrag zum Oberverwaltungsgericht einzureichen.
Jeder zulässige Normenkontrollantrag zieht eine gerichtliche Prüfung u.a. der binnen Jahresfrist geltend gemachten Fehler nach sich. Kommt die gerichtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und beschlossen wurde, wird dies aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nunmehr grundsätzlich den gerichtlichen Ausspruch der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erbringen.
Vielzahl von Bebaungsplänen rechtswidrig
Der BUND NRW geht davon aus, dass auch in NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplänen in diesem nunmehr als rechtswidrig bestätigten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ aufgestellt bzw. beschlossen wurden. Der dadurch bereits entstandene Schaden für Umwelt und Natur dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope und sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile ohne jeglichen Ausgleich überplant wurden und ersatzlos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden neuen Wohnraum künftig – der gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 5, § 1a Abs. 2 BauGB entsprechend – vorrangig innerörtlich entwickeln und nur dann, wenn die diesbzgl. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, unter besonderer Beachtung der Belange des Natur- und Umweltschutzes eine Überplanbarkeit des Außenbereichs prüfen. Jedenfalls ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch bei Wohnbebauung nur unter vollständiger Beachtung der Vorgaben der europäischen und deutschen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur möglich ist.
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) vom 16.03.2020
Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!
Der § 13b des Baugesetzbuches, der Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung vorsieht, ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Innenministerium und manche Bundestagsabgeordnete arbeiten derzeit daran, diesen Paragraphen neu aufzunehmen. In absehbarer Zeit wird der Bundestag mit dieser Thematik befasst werden. Eine Wiedereinführung wäre für eine nachhaltige Bau-Entwicklung eine Katastrophe!
Schon bei der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung keinerlei Begründung für diesen Paragraphen geliefert. Die Argumente des Bundesrates bei der Diskussion um die erste Einführung belegen überzeugend, warum § 13b BauGB eine fatale Fehlentscheidung war. (Bundesratsdrucksache 18111/18).
Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange!
In der politischen Debatte wurde der § 13b mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen und dem Zuzug von Flüchtlingen begründet. Zwei Drittel der entstandenen Gebiete liegen aber im ländlichen Raum und sind als Einfamilienhausgebiete ausgelegt. Bekämpfung der Wohnungsnot sieht anders aus!
Das Anliegen, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungszwecken zu minimieren war auch der Bundesregierung so wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet hat, bis 2020(!) den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt und entfernen uns dank § 13b BauGB noch weiter.
Neben einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und einer Hemmung der Innenentwicklung, die für die Gemeinden deutlich anstrengender ist als die Ausweisung von neuem Bauland, sind in Jahrzehnten der Gesetzgebung aufgebaute städtebauliche Qualitätsstandards mit einem Federstrich abgeschafft worden. In großen Gebieten findet gar keine Flächennutzungsplanung mehr statt – man kann sich via § 13b ja Neubaugebiete einfacher verschaffen. Der mühsame Versuch, auch im ländlichen Raum angesichts des galoppierenden Flächenverbrauchs eine maßvolle Verdichtung zu erreichen, wird völlig konterkariert. Raumordner ringen die Hände! Und diese unfassbare Fehlentwicklung soll nun weitergehen? Ohne inhaltliche Qualifizierung?
Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB. Wenn Sie aber fest entschlossen sein sollten, eine solche Regelung entgegen aller Warnungen wieder ins Baugesetzbuch aufzunehmen, bitten wir Sie inständig: knüpfen Sie diese Regelung an Bedingungen! Beschränken Sie sie auf Gebiete mit nachgewiesener Wohnungsnot und auf verdichtete Bauformen. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als Totengräber einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung!
Heute war also mal wieder ein großer Tag für den Behlaer Weiher. Weiter unten steht die Vorgeschichte und ich hoffe, dass in der Zeitung ein objektiver Bericht kommt. Deswegen hier nur kurz und knapp meine Einschätzung:
Zuerst mal war ich erstaunt, dass man einen Beamer hätte beantragen müssen. Auf die Idee kam ich natürlich nicht. Weiter unten gibt es eine pdf worüber ich geredet hatte. Hier erst mal ein paar Fotos von heute so als Eindruck. Vielen Dank an Andreas Hofmann dafür!
hier aus meiner Perspektive
Das Mikrofon war eigentlich für die anwesende Bevölkerung gedacht.
Interessant wo die Damen auf einmal alle her kommen, wenn es nicht um sich gegenseitig auf die Schultern klopfen geht.
die drei anwesenden Landtagsabgeodneten
Nos duo contra ceteros omnes
Was uns alle überrascht hat war, dass keiner der Anwesenden Besucher etwas sagen durfte. Laut Aussage des Berichterstatters, Hans-Peter Hörner, ist dies nicht in der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses vorgesehen. Aus diesem Grunde würde es mich sehr freuen, wenn wir hier in den Kommentaren die Eindrücke und Meinungen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sammeln könnten.
Ich weiß, dass der Bm wieder gedroht hat, aber man darf hier durchaus und auch deswegen mit Spitznamen kommentieren – ich verrate garantiert keinen an unsere Verwaltung! Gebt mir nur bitte kurz Zeit den Kommentar frei zu schalten. Danke!
Auch Kritik an mir ist willkommen! Es ist mir durchaus bewusst, dass jeder der was macht, auch Fehler macht. Aber nichts tun ist für mich keine Option, deswegen brauche ich Kritik, um es nächstes Mal zumindest besser zu machen.
Dieses Audio stammt vom 12. November als ich für die Rede für den Ausschuss die Zeit gemessen hatte. Es ist also bei mir zuhause aufgenommen und ist nur grob was ich am 13. November gesagt hatte. Ich dachte nur vielleicht interessiert es den ein- oder anderen zu den Bildern oben.
Hier die Einladung vom 28. Oktober 2023
Am 7. November 2022 war ich im Kreistag und zeitgleich haben wir eine Beschwerde über das Landratsamt an den Petitionsausschuss nach Stuttgart geschickt. Hier die Antwort:
Das Biotop Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand, da die Stadt Hüfingen über Jahre Mischwasser eingeleitet hat. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.
Es gibt mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen.
Wir möchten, dass die Zustände am Biotop Behlaer Weiher endlich untersucht werden und auch dass Lösungsvorschläge für eine Wiederherstellung erarbeitet werden.
Des weiteren wurde in Hüfingen im Ziegeleschle illegal eine Streuobstwiese beseitigt. Der ehemalige Stadtrat der illegal den über 100 Jahre alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte.
4.1 Eine Erhöhung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn er … 4.1.6 wirtschaftliche Vorteile aus der Tat gezogen hat. In diesem Fall soll die Geldbuße den Betrag des empfohlenen Bußgeldes um diesen Vorteil übersteigen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Hierzu kann auch das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße überschritten werden, wenn es nicht ausreicht, den wirtschaftlichen Vorteil, den die Täterin oder der Täter aus der Tat ge- zogen hat, abzuschöpfen (§ 17 Abs. 4 Satz 2 OWiG).
Da der Planungsgewinn teilweise noch nicht realisiert wurde und alles eh geheim ist, werden wir hier keine Handhabe haben und können der Gier auf Kosten der Natur wie immer kein Paroli bieten. Deswegen verzichten wir auf diesen Punkt.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger zu dieser öffentlichen Sitzung ein:
Montag 13. November um 10:00 Uhr Baarblickhalle Behla, Prof. Hall-Weg 5
Ich weiß Montag Morgen um 10 ist für die arbeitende Bevölkerung fast nicht machbar. Aber die Neckarquelle und auch der Hieronymus werden das natürlich covern.
Der BUND hat am 20. Juli 2023 eine Rüge für den Bebauungsplan „Hondinger Straße“ nach §13b Bau GB ausgesprochen. Ja, ich weiß, da war die Jahresfrist schon abgelaufen.
Um sein illegales Vorgehen zu besiegeln, hat der Chef der Verwaltung nun das Bauamt angewiesen einen Bauantrag für die Stadt Hüfingen zu schreiben. (runtergeladen am 25. Oktober 2023 bei http://ris.huefingen.de/buergerinfo/info.php)
Der Chef der Verwaltung hat ein Haus im neuen Baugebiet Fürstenberg planen lassen und einen Bauantrag für sein Haus gestellt. Dies alles ohne Wissen vom Gemeinderat.
Der Bauherr ist laut diesem Antrag die Stadtverwaltung!
Auf Nachfrage meinte der Chef der Verwaltung, dass er nicht die Absicht habe für sich von der Stadt Hüfingen ein Haus zu bauen, dieser Bauantrag sei nur „für die Schublade“.
Hier meine Rede hierzu am 26. Oktober 2023 in der Ausschusssitzung:
Bauantrag Neubau Wohnhaus Im Espel 12 Fürstenberg
Da muss das Bauamt eine fake Bauanfrage schreiben damit ein paar Dummbachel meinen der Chef der Verwaltung sei clever. Diese Farce beschäftigt dann mindestens 20 Ehrenamtliche und 6 bezahlte Angestellte, also es kostet viel Geld. Ich werde kein Einfamilienhaus auf Kosten der Stadt befürworten – auch wenn es fake ist.
Dem Bauantrag vom Bm wurde in der heutigen Sitzung mit
Rede von Peter Albert, Fraktionssprecher Bürgerforum/DIE GRÜNEN-FRAKTION zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung am 28. September 2023
Es ist gekommen wie befürchtet! Ein viel zu großer Flächenfraß. Viel zu viele kleine Wohneinheiten. Hüfingen macht nach wie vor weiter wie bisher.
Der Volksantrag zum Flächenschutz – Ländle leben lassen scheint hier auf wenig Resonanz zu stoßen. Es wird weiterhin mehr in die Breite, als in die Höhe gebaut!
Die wenigen höheren Gebäude gehören übrigens an den Rand des Wohngebietes zum Beispiel in den östlichen Bereich und nicht auf den Scheitelpunkt. Dort sind immer die höchsten Lärmwerte, siehe auch Hohen. Übrigens, auf Hohen haben wir unter Linden vier Vollgeschosse.
Die fußläufige Erschließung, gerade in Richtung Schulzentrum auf Hohen ist völlig absurd. Nur weil ein einziger Unternehmer völlig eigennützig den Mund aufgemacht hat, ist die Stadtverwaltung sofort eingeknickt. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Schüler*innen zuerst einmal eine andere Himmelsrichtung einschlagen, um an das angepeilte Ziel zu kommen. Diese mangelhafte und gefährliche Lösung können wir auch den Steuerzahler*innen nicht zumuten!
Übrigens vermissen wir einen freigelassenen Bereich für z.B. die Energieversorgung und ein Mehrgenerationenhaus.
Gleichzeitig möchte ich auch darauf hinweisen, dass der geplante drei Meter hohe Lärmschutzwall im Süden und Osten in Sachen B 31 nicht viel bringt, da die vielbefahrene Bundesstraße dort zu hoch liegt. Wir haben dann das gleiche Problem wie bei Hohen II an der B 27.
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.