Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

kosten für Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle
Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle

Da der Gemeinderat den Naturschutz als obsolet und kostenintensiv abgeschafft hat, möchte ich mal auflisten was uns die Zerstörung unserer Natur die letzten Jahre so alles gekostet hat und weiter kosten wird.

Ein großer Posten ist die Entwässerung vom Ziegeleschle mit 1.524.000 Euro. Wobei das sogar noch unterschätzt ist, da hier die Sanierung vom Kennerbach und auch an der Schaffhauser Straße nicht dabei sind.

Kosten RÜB
Kosten RÜB

Dann die vielen RÜB (Regenüberlaufbecken). RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen, entlasten kurzfristig die Kanalisation und es wird behauptet die trügen zum Gewässerschutz bei. Was die tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Es wäre den Politikern aber ziemlich egal, wenn euer Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, aber der ganze Dreck geht dann irgendwann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim angeblichen Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Diese Kosten werden im Haushalt kleinteilig mehr oder weniger versteckt. Aber es gibt natürlich in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Aber wie man sieht, rechnet man beim Strom mit 26.000 Euro im Jahr – jedes Jahr!

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird. Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation die Donau runter.

Was so als Investition gewertet wird

Wenn ich schon bei Kanälen bin: Der Regenwasserkanal von Fürstenberg nach Hondingen ist mit 164.000 Euro natürlich eine super Investition. Immerhin spart es Strom, da das Wasser nicht in die Breg gepumpt werden muss, sondern in die Aitrach läuft. Die Schifffahrt hats nötig. Vermutlich gilt dies auch als Naturschutz.

Mit den 40.000 Euro für eine obsolete Volkshochschule  möchte ich nicht schon wieder anfangen.

Schönen Sonntag!

Kunstrasen für den Fußball, Essen für die LRS vom FFA, Telelader, Feuerwehrgerätehaus, Hubarbeitsbühne, Straßensanierung Opferdinger Straße, Forstwirtausbildung, Sozialpreis

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2025.

18:10 Uhr Ausschuss für Umwelt und Technik

Bauantrag Nr. 25/2025
Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage mit Batterien zur Erzeugung, Speicherung und Einspeisung von elektrischer Energie in Sumpfohren. Der Ortschaftsrat von Sumpfohren hat zugestimmt und auch der Gemeinderat mit einer Enthaltung.

Bauantrag Nr. 26/2025
Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Fürstenberg.

Auch hier hat der Ortschaftsrat und der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Das erste Haus in dem unseligen Baugebiet. Spannender Weise fast an der Schweinefabrikanlage. Ob die vorher die Winde gemessen haben? Immerhin wurden auf dem Bauplatz nicht vorher illegal Bäume abgesägt.

Bauantrag Nr. 27/2025
Dachsanierung mit Loggia in Hüfingen. Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 28/2025
Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Unterkellerung und Neubau einer Doppelgarage in Hüfingen. Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 31/2025
Erweiterung der bestehenden Untergeschoss-Wohnung in Fürstenberg.

Auch hier hat der Ortschaftsrat und der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 32/2025
Anbau an bestehendes Wirtschaftsgebäude (Lagerhalle) in Hausen vor Wald.

Auch hier hat der Ortschaftsrat und der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 33/2025
Errichtung einer ortsveränderlichen Zelthalle in Leichtbauweise in Hüfingen.

Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 34/2025
Erweiterung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses durch Anbau und Umnutzung der landwirtschaftlichen Einstellhalle in Sumpfohren.

Auch hier hat der Ortschaftsrat und der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 35/2025
Anbau landwirtschaftliche Halle in Behla.

Auch hier hat der Ortschaftsrat und der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 37/2025
Erweiterung einer bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage in Hüfingen.
Der Ausschuss möchte erst eine Abklärung mit dem Landratsamt, ob es einen Präzedenzfall geben würde. Dies soll geprüft wurden und im September nochmal vorgelegt werden.
Es wird beschossen dies auf 25. September zu verschieben.

Bauantrag Nr. 38/2025
Errichtung einer Eingangsüberdachung in Hüfingen.
Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.

Es gibt keine Fragen vom Ausschuss.

Biber in der Gemeinderatssitzung

Sitzung des Gemeinderates – 24.07.2025 – 18:30 Uhr

TOP2
Bürgerfragestunde

Keine Fragen, obwohl fast 60 Leute da sind.

TOP3
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die Freiwillige Feuerwehr hat Ehrenmitglieder beschlossen.

TOP4
Antrag der Hüfinger Fußballvereine auf finanzielle Beteiligung von Kunstrasenplätzen

Die Fußballvereine FC Hüfingen e.V. und SV Mundelfingen e.V. beantragen jeweils eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hüfingen zur Umwandlung ihrer bestehenden Rasenplätze in moderne Kunstrasenplätze.

Die Vereine planen, einen wesentlichen Teil der Finanzierung eigenverantwortlich zu stemmen. Eine
finanzielle Beteiligung der Stadt könnte durch eine pauschale Kostenbeteiligung erfolgen sowie ergänzend durch die Bereitstellung von Sachmitteln (z. B. Material, technische Unterstützung).
Die erheblichen finanziellen Auswirkungen seien im Rahmen der Haushaltsplanung allerdings ebenfalls sorgfältig abzuwägen und vom Gemeinderat ins Verhältnis zu den langfristigen Vorteilen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger zu stellen.
Als Diskussionsgrundlage könnten die 400.000€ dienen, die aktuell für einen Platz in der langfristigen Haushaltsplanung vorgesehen sind. Diese wurden dem FC Hüfingen bei der Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2024 unter der Bedingung zugesichert, dass ein gemeinsames Nutzungskonzept mit dem SV Mundelfingen und dem FC Hausen vor Wald erstellt wird.
Der FC Hausen vor Wald verzichtet auf einen eigenen Kunstrasenplatz, wenn die Nutzung des Kunstrasenplatzes in Mundelfingen und/oder Hüfingen sichergestellt wird. Dieser Aspekt sollte in der Diskussion zusätzlich berücksichtigt werden.
Neben der Entscheidung über die Anzahl der Plätze sind auch die Höhe der städtischen Finanzierungsbeteiligung sowie der zeitliche Rahmen eingehend zu beraten.
Die Vereinsvorstände werden im Gemeinderat die Projektvorstellungen und Konzeptionen persönlich präsentieren.

Der hintere Platz (2) soll umgewandelt und eingezäunt werden.

Die Kosten für die Umwandlung. Hier möchte ich auf die Kosten von 42.200 € für den Zaun aufmerksam machen.

Achtung!
Bevor ich über die Ansichten der Gemeinderäte berichte, kommt nun zuerst meine Meinung:

In Mundelfingen bin ich zwar noch nicht so oft vorbeigelaufen wie in Hüfingen, aber die paarmal sogar mit Hund und es hat mich keiner beschimpft, im Gegenteil. Auch war ich in Mundelfingen schon im Clubhaus auf einer Party eingeladen und ich schätze das Engagement in Mundelfingen für Parität und Inklusion ausserordentlich. Auch gibt es dort mehr Mitglieder als in Hüfingen.
Apropos Mitglieder, der TUS Hüfingen hat fast doppelt so viele Mitglieder wie der FC Hüfingen und Mundelfingen zusammen. Die Jugendarbeit vom TUS in der Stadt Hüfingen ist deutlich engagierter und die Sporthallen könnten sicher auch mal ein kleines Upgrade verkraften in den nächsten
Jahren.

Eine meiner Laufstrecken geht am FC Hüfingen vorbei und obwohl ich mich immer am Tennisplatz vorbei drücke, wurde ich auf deren Grundstück schon mehrfach blöd angemacht. Und zwar nie von den Tennis Spielern! Ich bin damit nicht alleine, auch andere haben mir davon berichtet.
Dazu kommt der Zaun, den der FC Hüfingen plant zu bauen, damit niemand mehr am Tennisplatz vorbei zum Römerbad laufen darf.

Der FCH besteht darauf alle Hüfingerinnen und Hüfinger des Wegerechtes zu berauben!
Und das mit unserem Geld!

Falls dies durchgesetzt wird, nehme ich den Handschuh auf. Ich werde nicht kampflos auf meine Laufstrecke verzichten wegen ein paar rücksichtslosen Fußballer!

Dann noch eine Anmerkung über die Vorlage in der steht:
 „Ohne Kenntnis des FCH hat der damalige Bürgermeister in der Versammlung am 5. April 2024
verkündet, dass im Haushaltsplan der Stadt Hüfingen für das Jahr 2027 Mittel von 400.000,- € für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes in Hüfingen eingeplant wurden.“

Wie konnte der Ex so großzügig ohne Gemeinderatsbeschluss mit unserem Geld umgehen? Das schreit förmlich nach einem Wahlkampfgeschenk, das nicht funktioniert hatte und das wir jetzt ausbaden dürfen, wie so viele andere Schulden des Ex. Der Ex fühlte sich an Verträge seines Vorgängers nicht gebunden und hatte dies oft lautstark verkündet. Aber der Gemeinderat ist bisher immer Abmachungen gefolgt und das ist auch richtig so.


18:40 Uhr
Alle drei Vorstände vom FC Hüfingen, Mundelfingen und Hausen vor Wald sind anwesend und erläutern, was sie warum möchten. Hauptproblem sei das Wasser, das im Sommer immer mehr knapp wird und oft auch die Entnahme aus Bächen verboten ist. Auch reiche ein einziger Platz nicht für die vielen Gruppen, wie man in den Nachbarstädten sieht.

19:05 Uhr Meinung des CDU Fraktionssprecher:
Es handelt sich um ein großes Investitionsvolumen von 400.000 Euro und er drückt seine Hochachtung für die betriebswirtschaftliche Vereinsführung aus. Beide Kunstrasenplätze finden die Zustimmung der CDU Fraktion. Allerdings sorgt er sich über die Folgekosten. Die CDU hätte gerne eine zeitliche Streckung. Also Mundelfingen ab nächstes Jahr und FC Hüfingen erst in zwei, oder drei Jahren.
Er fragt nach der Umzäunung und ob die den Weg sperren wollen.

FC Hüfingen will den Weg sperren und besteht darauf.

19:13 SPD Fraktionssprecherin:
Bedankt sich für die gute Absprache und Zusammenarbeit. Die SPD steht hinter den zwei Plätzen. Sie betont aber, dass sich auch die SPD nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen will. Auch hätten die Gemeinderäte die Verantwortung für andere Vereine und möchte jetzt nichts versprechen.

19:06 Freies Forum Fraktionssprecher:
Hüfingen wird die nächsten Jahre rote Zahlen schreiben und es gibt jede Menge Investitionen und die Rücklagen werden angegriffen werden müssen. Jeder Verein hat Bedürfnisse und die Folgekosten sind nicht zu unterschätzen. Die Fraktion unterstützt nur einen Kunstrasenplatz.

19:20 LBU:
Ist auch für einen einzigen Platz und hat Bedenken wegen des Mikroplastiks.

Mikroplastik sei heute kein Problem, da andere Materialien benutzt werden.

Die LBU und CDU hätten gerne eine Formulierung für einen Beschlussvorschlag die auf den September vertagt wird. Der Gemeinderat stimmt zu im September über die Finanzierung für den FCH abzustimmen.

Der Kunstrasenplatz für Mundelfingen 2026 wird mit einer Enthaltung beschlossen.

TOP5
Neuvergabe der Essenslieferung für die Mensa der Lucian-Reich-Schule

Seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 ist eine Firma aus Rheine Lieferant der Schulverpflegung. Die Menükomponenten werden tiefgekühlt angeliefert und vom Mensateam je Schicht regeneriert und ausgegeben. Das FF Altenpflegeheim Hüfingen hat gegenüber unserem Bürgermeister Interesse an einer Übernahme der Essensbelieferung für die Lucian-Reich-Schule signalisiert. Durch die neue Küche stehen beim FFA zusätzliche Kapazitäten für eine Belieferung der Schulmensa zur Verfügung. Die erforderliche Sachkunde, Erfahrung und das notwendige Personal zur zuverlässigen Versorgung sind vorhanden.
Der Gemeinderat hat der Verwaltung fraktionsübergreifend den Auftrag erteilt, die Möglichkeiten einer Vergabe der Essenslieferung an das FF Altenpflegeheim zu prüfen und in die Wege zu leiten. In der Folge wurde der bestehende Liefervertrag zum 31.08.2025 gekündigt.

Der Gemeinderat soll die Direktvergabe des Lieferauftrages für die Mensa an der Lucian-Reich-Schule ab 01.09.2025 für die Dauer von 12 Monaten zum Preis von 3,18 € netto je Mahlzeit an das FF Altenpflegeheim Hüfingen vergeben.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, in der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2026 über die Entwicklung der Essenszahlen, die Zufriedenheit der Nutzer mit dem Essen und die allgemeine Situation der Mensa an der LRSH zu berichten.

Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.

TOP6
Beschaffung eines Teleladers zur Beschickung des Schubbodens bzw. Bunkers für die Hackschnitzelheizung Bleichewiese

Bislang wurde der Bunker der Hackschnitzelheizung Bleichewiese von einem Bauhofmitarbeiter mit dem Schaufellader des Bauhofs befüllt (Stundenaufwand aktuell 10 Stunden/Woche). Der Schaufellader des Bauhofs ist aber bereits mit eigenen Arbeiten des Bauhofs ausgelastet.
Der Maschinen-Stundenaufwand für die Beschickung des Schubbodens steigt mit der Inbetriebnahme der neuen 2-MW-Hackschnitzelheizung weiter. Der Telelader ist besser geeignet für die Beschickung als der Schaufellader des Bauhofs. Der Telelader wird sowohl bei der Anlieferung als auch bei der
Beschickung des Schubbodens der Heizzentrale Bleichewiese eingesetzt werden.

Es soll eine Firma aus Rottenburg beauftragt werden einen Telelader zum Angebotspreis von
109.440,25 € netto zu liefern.

Der Gemeinderat stimmt dem mit zwei Enthaltungen zu.

TOP 7
Vergabe verschiedener Arbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese

Die Isolierarbeiten der Rohrleitungen für den Hackschnitzelkessel II soll an eine Firma aus Grosselfingen in Höhe von netto € 54.714,56 (inkl.2% NL) vergeben werden.

Die Bodenbelagsarbeiten-Epoxidharz für die Heizzentrale II am Standort Bleichewiese soll an eine
Firma aus Blumberg-Opferdingen in Höhe von netto € 22.407,00 vergeben werden.

Die MSR-Technik für den Hackschnitzelkessel II soll an eine Firma aus Hüfingen in Höhe von netto € 116.089 € vergeben.

Auch hier stimmt der Gemeinderat mit zwei Enthaltungen zu.

TOP 8
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen – Vergabe von Bauleistungen

Eine Firma aus Hüfingen soll für die Fensterbauarbeiten in Höhe von 86.303,56 € brutto beauftragt werden.

Eine Firma aus Hüfingen soll für die Elektroarbeiten in Höhe von 293.368,62 brutto € beauftragt werden.

Eine Firma aus Hüfingen soll für die Heizungsbau- und Sanitärarbeiten in Höhe von 305.435,90 € brutto beauftragt werden.

Hier wird mit einer Enthaltung zugestimmt.


TOP9
Beschaffung Hubarbeitsbühne für den Bauhof

Für den Bauhof soll eine Hubarbeitsbühne für den Preis von 164.220 € brutto angeschafft werden.

Hier wird einstimmig zugestimmt.


TOP 10
Vergabe Straßensanierung Opferdinger Straße Mundelfingen

Der Gemeindeverbindungsweg von Mundelfingen nach Opferdingen befindet sich abschnittsweise in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Daher hat der Ortschaftsrat bereits im Jahr 2022 einen Haushaltsantrag für die Sanierung des Verbindungsweges gestellt.

Eine Firma aus Leipferdingen soll als wirtschaftlichster Bieter mit einer Angebotssumme von 44.688,90€ brutto beauftragt werden.

Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11
Reparaturvergabe Oberlichter Haus Schellenberg Lucian-Reich-Schule

An der Lucian-Reich-Schule sind im Lernhaus Schellenberg die Motoren der Oberlichter defekt und können nach vorangegangener Prüfung auch nicht wiederinstandgesetzt werden. Dies führt vor allem in den Sommermonaten zu einem Hitzestau in diesen Klassenzimmern und die Räume lassen sich hierdurch auch schlechter belüften.

Eine Firma aus dem Brigachtal soll für die Fensterbauarbeiten in Höhe von 26.608,99 € brutto beauftragt und eine Hüfinger Firma wird für die Elektroarbeiten im Rapportlohn beauftragt.

Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 12
Forstwirtausbildung im Städteviereck

Die Kommunen Hüfingen, Bräunlingen, Blumberg und Donaueschingen im Städteviereck haben große Waldbestände in ihrem Eigentum. Damit verbunden gibt es für die umfangreiche Forstwirtschaft in jeder der Kommunen einen Forstbetrieb mit Revierleitern und Waldarbeitern.
In allen Städten gibt es unbesetzte Forstwirtstellen. Deshalb fanden Termine zwischen den Förstern, Bürgermeistern und der Verwaltung statt, um sich über die Möglichkeiten einer gemeinsamen Forstwirtausbildung abzustimmen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass ein gemeinsamer Ansatz mit allen vier Kommunen auf der Südbaar am besten geeignet wäre.
Die Ausbildung von Forstwirten im eigenen Forstbetrieb hat viele Vorteile. So werden die Waldflächen, die handelnden Personen und Abläufe schon während der Ausbildung kennen gelernt. Die Erfahrung hat weiterhin gezeigt, dass auch die Bindung an den Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung geprägt wird. Dadurch entsteht eine deutlich höhere Chance, dass die Auszubildenden den Forstbetrieben erhalten bleiben und somit freie Stellen besetzt werden können.

Wenn sich die Gemeinderäte der vier Kommunen für die gemeinsame Ausbildung aussprechen würden, wäre als nächstes die Anerkennung für die Ausbildung im Verbund zu beantragen. Dies ist erforderlich, damit die Auszubildenden in allen vier Kommunen gleichermaßen eingesetzt werden dürfen.
Die Auswahl in welcher Rechtsform ein solcher Verbund geführt werden könnte wird aktuell geprüft. Denkbar wäre hierbei die Gründung eines Zweckverbandes. Da die vier Kommunen bereits Mitglied des bestehenden Zweckverbandes Volkshochschule Baar sind, könnte es auch eine Überlegung sein, die Ausbildung als neuen Aufgabenbereich an diesen bestehenden Zweckverband anzugliedern. Weitere Details dazu sind im Projektverlauf noch abzustimmen.

In dieser Sitzung soll der Gemeinderat informiert werden und es werden die einzelnen Stellungnahmen hierzu eingeholt. Auch sollen die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt werden. Für die einzelne Kommune wäre im ersten Jahr mit einmaligen Kosten von rund 25.000,- € zu rechnen.

Meine Meinung hierzu ist, dass der Zweckverband Volkshochschule Baar zwar schon existiert, aber der momentane Geschäftsführer nicht die Kompetenzen hat, so etwas zu leisten. Seit seinem Antritt 2021 haben alle Mitarbeiterinnen, die konnten, das Weite gesucht und er hat die VHS ideologisch geprägt. Vielleicht wäre die Forstwirtausbildung eine gute Gelegenheit, einen neuen Zweckverband zu gründen und den der Volkshoschule Baar aufzulösen. Somit hätte man auch das hierfür nötige Geld frei sogar das Doppelte!
Eigentlich wäre auch der Kreis für so etwas zuständig, wir bezahlen ja nun wirklich genug Kreisumlage.

Es war der Amtsleiter vom Forstamt, Dr. Frieder Dinkelaker, da und hat die Fragen der Gemeinderäte detailliert beantwortet.

Alle Gemeinderäte stimmen dem zu.

TOP 13
Änderung der Richtlinie für die Vergabe des Sozialpreises der Stadt Hüfingen

Seit 2018 werden jährlich mindestens zwei PreisträgerInnen von der Jury aus den eingegangenen Vorschlägen ausgewählt und ausgezeichnet. Die Zusammensetzung der Jury ist in § 4 der Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises der Stadt Hüfingen geregelt. Diese Regelung über die Zusammensetzung der Jury soll geändert werden. Also es sollen noch mehr Männer in dieser Jury etwas zu sagen haben.

Meine Meinung hierzu ist eindeutig und ich bin froh hier und jetzt Gelegenheit zu haben, diese kund zu tun:

Es steht ausser Frage, dass alle bisherigen Sozialpreisträgerinnen und Sozialpreisträger diesen verdient haben. Alle haben großes geleistet und tun dies immer noch; auch ich habe mehrfach schon eine Dame vorgeschlagen von der ich hoffe, dass sie dieses Jahr endlich berücksichtig wird. Aber, jetzt kommt das Aber 🙂

Wir sind in Hüfingen ein Team und sollten endlich zusammen arbeiten. Es ist mir wichtig, dass nicht irgend welche Grüppchen gegen andere Grüppchen arbeiten. Der Sozialpreis zupft nun einen Menschen aus einem Grüppchen raus und lobt ihn. Diese Jury, egal in welcher Zusammensetzung und wieviele, wird wieder aus Männern bestehen die sich wichtig fühlen möchten. Ja, sie sind auch wichtig, da ihre Aufgabe sein wird Hüfingerinnen und Hüfinger rauszuzupfen die dann gesondert geehrt werden.

Wir sind ein Team! Bitte zupft keinen raus und ehrt ihn gesondert! Wie wäre es das Geld in eine gemeinsame Nachbarschaftsfeier zu investieren? Ein bunter Abend in der Stadthalle mit allen Ehrenamtlichen die kommen möchten?

Die CDU und SPD beantragen eine Vertagung da sie anscheinend die selben Überlegungen dazu haben wie ich. Also ich bin nicht alleine mit meinen Gedanken.

Es wird erst mal vertagt, da der Sozialpreis in dieser Form eh zu diskutieren ist.


Nachbarschaftshilfe

Die Veranstaltungen waren gut besucht und am 30. September ist die Kick-off Veranstaltung.

Bürgerenergiegenossenschaft

Für eine Bürgerenergiegenossenschaft soll es am 29. September eine Infoveranstaltung geben.

Wie das alte Krankenhaus zum Kunsthotel und dann zu Wohnungen wurde

Das Künstlerhotel 1998

aktualisierter Beitrag

Heute erinnern sich nur noch wenige: In Hüfingen gab es mal ein Krankenhaus.

Am 14. Juli 1844 beschloß die Stadt vom Fürstenhaus das 1832 erstellte Ökonomiegebäude des aufgehobenen Gutshofes an der Bräunlinger Straße für 6000 fl. zur Einrichtung eines Armenhauses zu kaufen. *

Die Stadt ging an die Ausführung des Bauplanes, ohne die behördliche Genehmigung einzuholen, und stellte das umgebaute Haus 1846 fertig. Auch jetzt blieb eine Ökonomie im nördlichen Teil des Hauses erhalten. Ein Brandgiebel trennte sie vom Wohnteil. Tatsächlich wurde eine Krankenabteilung eingebaut und das Haus als Armen- und Krankenhaus bezeichnet.*

Das ehemalige städtische Krankenhaus war zuvor herrschaftlicher Gutshof.
Foto etwa 1940*

Mit der Zeit stieg die Bedeutung als Krankenhaus, während die Funktion als Armenhaus in den Hintergrund zu treten begann, und mit dem Absinken des Vermögens des Armenfonds ging die Trägerschaft ganz auf Hüfingen über.

Im Jahre 1929 zählte man im Städtischen Krankenhaus Hüfingen 37 Betten, unter denen sich 2 Kinderbetten, 2 Wöchnerinnenbetten und neun Betten für Pfleglinge befanden. Unter dem Personal befanden sich 5 Schwestern der Barmherzige Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul (Vinzentinerinnen).*

Als Vorsteherinnen des Krankenhauses Hüfingen ließen sich feststellen:

Schwester Rosine von 1865 – 1902.
Schwester Flavia von 1902 – 1910.
Schwester Markina (Sofie Zimmermann), geb. am 15. 6. 1857 in Bräunlingen, bis 8. 2. 1917.
Schwester Erasma (Anna Engist), geb. am 10. 2. 1867 in Endingen, vom 1. 4. 1922-29. 11. 1922.
Schwester Barnabas (Anna Söhner), geb. am 8. 7. 1868 in Waldmühlbach/Mosbach, vom 29. 11. 1922-12. 8. 1925.
Schwester Hermengild (Rosa Riesler), geb. am 26. 2. 1869 in Oberwinden, vom 13. 8. 1925-25. 7. 1928.
Schwester Natalia (Franziska Riede), geb. am 5. 10. 1874 in Riedheim/Engen, vom 26. 7. 1928-14. 9. 1949.
Schwester Felizitas vom 15. 9. 1949-




Schwester Mathilda 1964

Dr. Erwin Sumser wurde am 1. Oktober 1920 sogenannter „Kassenarzt“. Nach der Einberufung von Dr. Erwin Sumser wurde im August 1944 Assistenzärztin Dr. Maria Fritz nach Hüfingen not-dienstverpflichtet. Sie erwarb sich die Achtung der Einwohnerschaft durch ihr mutiges Verhalten während der Luftangriffe auf Hüfingen und bei der Behandlung der Verletzten und Verwundeten.


Am 1. Januar 1971 sah sich die Stadt gezwungen, das städtische Krankenhaus zu schließen. Aus Altersgründen waren die drei Ordensschwestern gezwungen, ihren Dienst aufzugeben, und so kündigte das Mutterhaus der Vincentinerinnen den Vertrag.

Das moderne Kreiskrankenhaus in Donaueschingen war im Bau und schließlich zeigte es sich, daß die dringenden Instandhaltungsarbeiten Ausgaben in Höhe von 100000 DM erforderlich gemacht hätten.

So wurde das bisherige Krankenhaus mit 26 Betten ab 1. Dezember 1971 an das F.F. Sägewerk verpachtet und darin Werksangehörige untergebracht.

Das alte Krankenhaus in den 1970ern

Fotos: Karl Schweizer

Kunsthotel

Mitte der 90er Jahre sollte aus dem ehemals alten Krankenhaus, das der Sparkasse Donaueschingen gehörte, ein Kunsthotel entstehen, das kreative Urlauber anlocken sollte.

Nachdem (1994) ein Blitz in das Hotel einschlug, begann ein finanzielles Desaster und der Investor musste 1999 aufgeben und verabschiedete sich mit sehr vielen Schulden nach Luxemburg.

Kunsthotel nach dem Blitzeinschlag 1994

Das Künstlerhotel 1998

Kunsthotel im April 2005 vor dem Abriss

Kunsthotel im April 2005

Neubauten im März 2005

Das „Atelierhaus“ im März 2005

Im Frühjahr 2006 wurde das zerfallene Hotel abgebrochen.

Töpferweg 2006

Das Kunsthotel wird 2006

auf den Bauplätzen vergraben.

Der Bauschutt vom Abriss ist dann auf wundersamer Weise unter dem neuen Baugebiet erschienen und musst dann von den neuen Besitzern kostenpflichtig entsorgt werden. Es sind also nicht nur die Landwirte die alte Schweine- oder Kuhställe vergraben. Die Stadt ist hier gerne Vorbild.

Über alte Fotos und Infos in den Kommentaren, freue ich mich!

*Chronik von August Vetter, 1984

Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Dietrich Weller im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband
Baden-Württemberg e.V. am 9.12.2024

Hannah Miriam Jaag am 24.10.2024 in der Gemeinderatssitzung

Zur Einführung ging das Büro Gfrörer 34 Minuten auf die einzelnen Einwendungen in der Abwägungstabelle ein. Der Ortschaftsrat stimmte dem Baugebiet einstimmig zu.

Der Gemeinderat beschließt mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung den Bebauungsplan.

Bebauungsplan „im Einfang -Erweiterung“

Baugebiet Sumpfohren wieder im Gemeinderat

Hannah Miriam Jaag am 23.Oktober 2024

Nächsten Donnerstag, am 24. Oktober 2024 kommt das alles wieder als TOP 6 auf die Tagesordnung. Die Geschichte des seit 10 Jahren schwellenden Konfliktes lässt sich anhand von hunderten Seiten (oder sind es tausende?) hier bei der Stadt Hüfingen runter laden oder anschauen.

Also der Aufstellungsbeschluss war am 27.06.2019 und folgende Unterlagen sind auf der Seite der Stadt hierzu:

  1. Abwägungsprotokoll der frühzeitigen Beteiligung in der Fassung vom 01.10.2024
  2. Abgrenzungsplan mit Geltungsbereich in der Fassung vom 01.10.2024
  3. Zeichnerischer Teil Bebauungsplan (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
  4. Planungsrechtliche Festsetzungen (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
  5. Örtliche Bauvorschriften (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
  6. Begründung zum Bebauungsplan (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
  7. Umweltbericht in der Fassung vom 01.10.2024
  8. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 01.10.2024
  9. Natura 2000-Vorprüfung Vogelschutzgebiet ‚BAAR‘ (8017-441) in der Fassung vom
    01.10.2024
  10. Maßnahmenkonzept für den Rotmilan in der Fassung vom 01.10.2024
  11. Geruchs-Immissionsprognose in der Fassung vom 30.08.2021
  12. Schalltechnische Untersuchungen in der Fassung vom 28.11.2022

Kontroverse um das neue Baugebiet Sumpfohren

Hannah Miriam Jaag am 05. Mai 2023

Ausschnitte aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“
Aushang über die Ortsbesichtigung

Heute war der Petitionsauschusss vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.

Wie oben ersichtlich war die Aussprache von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.

Hier gibt es ein paar Eindrücke:

Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.
Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.
Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.

Sorry, für die Ausschnitte der Fotos, aber ich saß relativ hinten.

Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nun anhören und kann Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er wohl keine Weisungsbefugnis

Es gab eine lange Diskussion mit vielen Stellungnahmen. Ich habe einige angefragt und möchte diese gerne hier unten veröffentlichen. Deshalb will ich jetzt gar nicht viel dazu schreiben und zeige hier nur erst mal die Kuhwiese, um die es geht.

Unter der Kuhwiese kommen dann die Stellungnahmen vom LNV, vom Nabu und alle anderen, die mich hoffentlich bald per E-Mail erreichen.
Also, jeder, der was zu sagen hat: Bitteschön!


Stellungnahme zum Bebauungsplan des Wohngebiets „Im Einfang – Erweiterung“ in Hüfingen – Sumpfohren

Dietrich Weller am 05. Mai 2023, NABU -Schwarzwald-Baar

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung im o,., Verfahren. Diese Stellungnahme erfolgt auch im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Die beabsichtigte Erweiterung geht aus unserer Sicht mit vielen Problemen einher, die durch die Planung nicht gelöst, ja zum Teil verschärft werden.

Seit jeher weisen wir darauf hin, dass jede überbaute Fläche eine Fläche ist, die für andere Nutzungen, insbesondere landwirtschaftliche, verloren geht. Dies führt zwangsläufig zu einer Intensivierung der Nutzung auf den verbleibenden Flächen. Angesichts des Krieges in der Ukraine halten wir hier eine deutlich stärkere Gewichtung dieses Belanges für angemessen. Viele Landwirte klagen über die steigenden Preise für Düngemittel und Pestizide. Diese werden zumindest bei ökologischer Landwirtschaft nicht erforderlich. Da Düngemittel und Pestizide bei der Herstellung mit dem Verbrauch von Erdgas zu verbinden sind, macht es Sinn auf diese Aspekte verstärkt zu achten.

Wir haben leider feststellen müssen, dass ein echtes prüfen der Unterlagen auf Richtigkeit de facto nicht möglich ist. Dies liegt daran, dass die herangezogenen Rechtsgrundlagen nicht vollständig mit der Nennung der Fassung genannt werden. So haben wir im Internet einen Hinweis gefunden, dass die Geruchsimmissionsrichtlinie Baden-Württemberg (GIRL) mit der Verabschiedung der TA-Luft 2018 außer Kraft getreten ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit bisher nicht möglich war herauszufinden war, welche Vorschriften im vorliegenden Fall anzuwenden sind.

Wenn wir die alte GIRL anwenden, so kommen wir zu einer deutlichen Überschreitung der Grenzwerte, denn die Tiere werden ungefähr ein halbes Jahr auf der Weide gehalten, verbunden mit entsprechenden Gerüchen. Dies sind aber deutlich mehr als 10 Prozent der Jahrestage.

Auch beim Lärmgutachten stellen wir uns Fragen: Der vorgegebene Grenzwert wird knapp unterschritten. Da die VDI-Richtlinien nur gegen teure Bezahlung verfügbar sind (was eigentlich in einem Rechtsstaat ein Unding sein sollte, da nach ihnen entschieden wird), sehen wir uns nicht in der Lage die Aussagen des Gutachtens zu prüfen. Uns ist jedoch bekannt, dass Gutachter beim Lärm Zu- und Abschläge von bis zu 3 Dezibel (was einer subjektiven Lärmverdoppelung entspricht) vornehmen dürfen. Zumindest dies sollte klar erkennbar sein.

Ferner fällt beim Lärmgutachten im Vergleich mit dem Geruchsgutachten auf, dass die Auswirkungen einer Erhöhung der Tierzahl nicht berücksichtigt ist.

Wir können uns nicht wirklich vorstellen, wie man im Sommer auf seiner Terrasse sitzt, Kaffe und Kuchen vor sich, und dann von Fliegen der verschiedensten Arten umschwirrt ist. In einem reinen Wohngebiet würden wir jedenfalls etwas anderes erwarten.

Zum Artenschutz gilt das bezüglich der Rechtsgrundlagen. Hier stellt sich uns im Hinblick auf die FFH-Prüfung die Frage, ob die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Eingang gefunden hat. Insbesondere fehlt aus unserer Sicht eine Prüfung der Bedrohung von nicht FFH-Arten.

Das Herausnehmen kleinerer Flächen aus Schutzgebieten ist eine kreisweit übliche Praxis geworden. Diese Verluste und Verluste anderer bei der Ausweisung der Vogelschutzgebiete nicht berücksichtigter Nahrungsflächen für den Rotmilan, Weißstorch und andere sind jedoch in ihrer Summation zu betrachten. Der Hinweis auf landesweit zunehmende Rotmilanbrutpaare zieht hier nicht, denn unsere Zählungen belegen für den Schwarzwald-Baar-Kreis ein Beharren auf einem etwa gleichen Niveau mit Spitzen- und Tiefwerten über die letzten fast 30 Jahre.

Die Berechnung der Ökopunkte ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar und erscheint von den Ansätzen her widersprüchlich. Hier sind zumindest ergänzende Erläuterungen erforderlich.

Wir bitten auch zu prüfen, ob es Sinn macht Abwasserhebeanlagen notwendig zumachen, die wartungs- und damit kostenintensiv sind, und dummerweise meist dann ausfallen, wenn man sie am meisten braucht, z.B. bei Gewittern.

Da es sich um die frühzeitige Beteiligung handelt, sind hier, die aus unserer Sicht wichtigsten Klärungspunkte dargestellt. Wir behalten uns das Einbringen weitere Punkte vor und stehen gerne zu erläuternden Gesprächen bereit.

Wir bitten um eine Einbindung im weiteren Verfahren.


Hüfingen-Sumpfohren, BP “Im Einfang-Erweiterung”, frühzeitige Anhörung

Hildegard Körner, LNV Arbeitskreis Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes BUND, Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Stellungnahme zum oben genannten Verfahren erfolgt im Auftrag des NABU Landesverbandes von Baden-Württemberg, des BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg. Vielen Dank für die Überlassung der Unterlagen und der Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wie in der Begründung ausgesagt wird, soll durch den Bebauungsplan „eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebiets sichergestellt werden“. Dies wird mit dem vorgelegten Plan zwar innerhalb der Vorhabensfläche erreicht, aber keinesfalls im Bezug auf sein Umfeld:

In direkter Nachbarschaft befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit seiner Hofstelle. Das nächstgelegene Stallgebäude ist gerade mal 70m entfernt. Die Weideflächen grenzen direkt an das Baugebiet. Die Zufahrt zum Hof erfolgt z.T. durch den Hofenweg, an den das Baugebiet angrenzt.

Konflikte wegen Lärm und Gerüchen mit den Bewohnern des geplanten Wohngebietes sind daher vorprogrammiert – z.T. bestehen sie bereits – und würden die Weiterexistenz und –entwicklung des biologisch-dynamisch (Demeter) wirtschaftenden Hofes massiv gefährden. Und das in Zeiten, in denen die Förderung der biologischen Landwirtschaft jüngst gesetzlich beschlossen wurde (Biodiversitätsstärkungsgesetz)!

Wie berechtigt unsere Befürchtungen sind zeigen die in der Begründung errechneten Immissionswerte, die nur wenige Zehntel unter den zulässigen Grenzwerten liegen. Abgesehen davon, dass die Berechnungsmethode und Grundlagen nicht dargestellt sind, liegen die angenommenen Tierzahlen unter den Zahlen, die dem Geruchsgutachten zugrundegelegt wurden. Die Entwicklung des Betriebs mit zunehmenden Tierzahlen – wie im Geruchsgutachten berücksichtigt – fehlt zudem völlig. Auch

die Annahme: Milchkühe „in geringem Umfang auf einer Wiese“ ist schlicht falsch, weil gerade bei einem Demeter-Betrieb der Weidegang die Regel und täglich ist. Im Sommer stehen die Kühe wegen der hohen Temperaturen tagsüber nachts auf der Weide.

Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Grenzwerte der TA Lärm sicher nicht eingehalten werden können.

Für eine Weiterverfolgung der Planung wäre ein fundiertes Lärm-Gutachten mit realistischen Annahmen einschließlich Entwicklung des Betriebes erforderlich.

Leider zeigen die Erfahrungen hier und aus anderen Orten, dass auch bei Einhalten der Grenzwerte Tierstimmen und –gerüche, Erntearbeiten und andere landwirtschaftliche Tätigkeiten am Hof gerade in Neubaugebieten zu Konflikten führen, in denen oft Menschen wohnen, die emotional und vom Verständnis weit von der Landwirtschaft entfernt sind. Diese Konflikte für einen etablierten, zukunftsfähigen Biobetrieb in Kauf zu nehmen, zählen wir nicht zu einer „eine geordnete städtebauliche Entwicklung“ und unfair den Betreibern gegenüber.

Daher lehnen wir den Bebauungsplan ab.

Hinzu kommen noch folgende Punkte:

  • Betroffenheit EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Zwar liegt nur ein kleiner Teil des Plangebietes im VSG, aber Horstplätze der FFH-Arten Rotmilan und Weißstorch liegen in unmittelbarer Nähe. Dazu eine Korrektur des NATURA-Vorprüfung: Alleine auf der Baar ist der Weißstorchbestand inzwischen auf über 40 Paare angestiegen (und nicht wie dargestellt 4 Paare!), auch in Sumpfohren brüten mehrere Paare. Nahrungshabitate, wozu für beide Arten auch Weiden gehören, in unmittelbare Horstnähe (<1km) sind als essentiel einzustufen, Verluste ab 10 ha erheblich. Angesichts der Baugebietsplanungen in den umliegenden Ortschaften Neudingen, Behla, Fürstenberg (alle < 3km Radius) ist die Summation in der Verträglichkeitsprüfung darzustellen. Die Aussage dort, es seien keine weiteren Vorhaben bekannt, ist ein weiterer Fehler des Gutachtens.
  • Grundstücksgrößen/ Bauweise:
    Mit den dargestellten Grundstücksgrößen und Zahl der Vollgeschosse ist eine Einzelhausbebauung mit max. 2 WE zu erwarten. Damit wird weder die angestrebte Einwohnerdichte von 50EW/ha erreicht, noch der „großen Nachfrage nach Wohnraum“ (Begründung) Rechnung getragen. In dieser Situation erwarten wir die Festsetzung kleinerer Grundstücke und Reihenhäuser, die die o.g. Einwohnerdichte auch erwarten lassen.
  • Grünordnung Baumpflanzung :
    Die Festsetzungen geben 1 Baum/200 m2 Grundstückfläche vor. Soll aus dem Neubaugebiet ein Wald entwickelt werden? Angesichts einer Überbaubarkeit von 60% halten wir das für völlig unrealistisch und ist der Versuch den Ausgleich zu minimieren.
  • Grünordnung Heckenpflanzung:
    Die „geordnete städtebauliche Entwicklung“ sieht eine Heckenpflanzung nach SO zur Eingrünung vor (vgl. Begründung). Warum nicht auf ganzer Länge?
    Zudem ist die Eingrünung dem Gesamtgebiet zuzuordnen und daher eine öffentliche Aufgabe. Die Festsetzung auf Privatgrundstücken halten wir wegen der fraglichen korrekten Umsetzung und Dauerhaftigkeit für nicht angebracht.
  • Retentionsmulde
    Die in der Begründung erwähnte „Naturnahe“ Gestaltung der Retentionsmulde ist weder festgesetzt noch so bilanziert. Bevor zusätzlich Flächen für den Ausgleich benötigt werden, wäre das Potential dieser Fläche auszuschöpfen z.B. mit einem gewissen Dauerstau, naturnaher Gestaltung der Form und Böschungen, naturnaher Vegetation (Hochstaudenflur) u.ä.

Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.

Vorkaufsrecht

Da nach wie vor großes Interesse besteht wollte ich die Bestimmungen in Baden-Württemberg zum Vorkaufsrecht mal nach vorne kramen und die Linksammlung aktualisieren.

Originalbeitrag vom 24. Juni 2022

Kürzlich war eine kleine Diskussion mit Landwirten, wann und wie das Vorkaufsrecht der Gemeinde zieht und was die gesetzlichen Vorgaben sind. Da eigentlich keiner so richtig Bescheid weiß oder einen Überblick hat, wollte ich es hier mal kurz grob zusammenfassen.

Das Vorkaufsrecht für die Kommune ist in den §§ 24-28 BauGB geregelt. Schon für das „allgemeine Vorkaufsrecht“ unterscheidet § 24 BauGB acht verschiedene Fälle. Politisch besonders wichtig ist das Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sowie mit Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, die dem Erhalt des städtebaulichen Charakters eines Gebiets, dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutz“) oder einer städtebaulichen Umstrukturierung dienen.

Bei dem link oben kann man es sich genauer durchlesen. Die Zusammenfassung unten gilt für den Schwarzwald-Baar-Kreis im August 2024.

Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Grundstücke benötigt man im allgemeinen eine Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde, die man hier beantragt.

Der Antrag kann auch schriftlich beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht. Übt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht aus, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)

Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen

Die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschungen werden Gewässerrandstreifen genannt. Sie dienen dem Gewässer als Schutzsaum und halten Stoffeinträge, die dem Gewässer schaden können, zurück. Durch das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene neue Wassergesetz für Baden-Württemberg wurde erstmalig im sogenannten Innenbereich ein gesetzlich vorgeschriebener Gewässerrandstreifen von fünf Meter Breite eingeführt. Im Außenbereich besteht nach wie vor ein Gewässerrandstreifen auf einer Breite von 10 Metern. (vgl. § 29 Wassergesetz).

Durch § 29 Abs. 6 Wassergesetz wurde außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken geschaffen, auf denen sich Gewässerrandstreifen befinden. Befindet sich der Gewässerrandstreifen nur auf einem Teil des Grundstücks, so erstreckt sich das Vorkaufsrecht auf diese Teilfläche. Das Vorkaufsrecht steht dem jeweiligen Träger der Unterhaltungslast zu. Dies ist bei Gewässern I. Ordnung das Land, für das in den Regierungsbezirken jeweils der Landesbetrieb Gewässer (Referate 53.1 und 53.2) diese Aufgabe wahrnimmt. Bei Gewässern 2. Ordnung steht das Vorkaufsrecht den Gemeinden zu.

Die Gewässer I. Ordnung sind in der Anlage 1 zum Wassergesetz aufgeführt. Alle dort nicht aufgeführten Gewässer oder Gewässerabschnitte sind Gewässer 2. Ordnung.

Vorkaufsrecht Naturschutz

Dem Land Baden-Württemberg steht ein Vorkaufsrecht zu an Grundstücken, zu

  • die in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten oder als solchen einstweilig sichergestellten Gebieten liegen,
  • auf denen sich Naturdenkmäler oder als solche einstweilig sichergestellte Gegenstände befinden,
  • auf denen sich oberirdische Gewässer befinden.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz § 66 Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht Wald

Der Gemeinde und dem Land steht ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zu.

Waldgesetz für Baden-Württemberg, (Landeswaldgesetz – LWaldG), in der Fassung vom 31. August 1995.

Vorkaufsrecht Kommune bei Bebauungsplänen und Sanierungsgebieten

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

Hier gibt es einen Onlineantrag.

Baugesetzbuch (BauGB) § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht

Fehler oder kaputte links gerne in die Kommentare!

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Die dargestellten Bodennutzungen, zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiet, werden dann durch Bebauungspläne konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.

Der aktuell gültige FNP für das Städtedreick ist auf den Seiten des Umweltbüros zu finden:
https://www.gvv-umweltbuero.de/arbeitsfelder/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/

Hier der Link zu allen Unterlagen:
https://nc.in-donaueschingen.de

Bis zum 16. Februar fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des FNPs des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV) statt.

Der NABU Landesverband von Baden-Württemberg,
der BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und der
Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg haben folgende öffentliche Stellungnahme hierzu abgegeben:

Die Freunde der Natur Hüfingen haben am 6. Februar 2024 eine öffentliche Stellungnahme hierzu abgeben:

Abschlussrede von Gemeinderätin Hannah M Jaag 2024

Die Rede wurde vor der Sitzung aufgenommen, da es während der Sitzung verboten ist.

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr sagen, aber da Sie sonst meinen, Sie hätten mich mit ihren Unverschämtheiten zum Schweigen gebracht, möchte ich zumindest die letzte Haushaltsrede halten, bei der ich eigentlich als Fraktionssprecherin hätte reden sollen.

Als ich 2019 zum ersten Mal in diesem Gemeinderat saß, war ich zu allererst schockiert über das großkotzige, arrogante Verhalten vieler Männer.
Lange habe ich darüber nachgedacht, ob dies eine Eigenheit nur von Hüfingen oder vielleicht in ganz Deutschland ein Problem ist.
Ich bin promovierte Naturwissenschaftlerin und auch Ingenieurin und von daher gewohnt mit vielen Männern zu arbeiten. Nach vielen Jahren in den USA und auch der Schweiz war ich allerdings an eine kollegiale Zusammenarbeit und ein vollkommen anderes Demokratieverständnis gewohnt. 

Es ist so, dass sich Frauen heute zwar wählen lassen dürfen, aber wenn sie gewählt sind, keinerlei Schutz ausserhalb einer Partei bekommen. Es kommt weder die Kommunalaufsicht, noch das Regierungspräsidium zur Hilfe. Ohne starken Mann in einer der Parteien im Hintergrund, ist eine Frau zum Abschuss frei gegeben. Genau dies wird vom Bm und seinem Fraktionssprecher hemmungslos ausgenutzt und genüsslich betrieben. Frei nach dem Motto: “Politische Teilhabe könnt ihr haben, aber dann werdet ihr eben fertig gemacht.” Qualifikation oder demokratische Grundprinzipien sind vollkommen egal.

Der Rechtsstaat wird für eine bestimmte Gesellschaftsschicht ausgesetzt und dies kann öffentlich betrieben werden, da es keine Presse mehr, sondern nur noch unreflektierte Hofberichterstattung gibt. 
Die ständigen kompetenzfreien Machtdemonstrationen, das zusammenhangslose, dümmliche Sinnieren und auch das sinnlose, zerstörerische Verschwenden von Steuergeldern nervt mich einfach nur noch. 

Ich wurde gewählt, damit auch die Natur und der Artenschutz in Hüfingen wieder eine Rolle spielen. Dies ist nicht möglich und wird verwehrt. Kompromisse gibt es keine. Bei der CDU sind Kompromisse: Ich mach was ich will und Du hältst den Mund. Wenn man diesen nicht hält, ist man halt nicht kompromissfähig.

Zum Haushalt

Dieser gesamte Haushalt ist ein Schlag ins Gesicht vom Naturschutz, von jungen Familien, die ihre Kinder nicht katholisch erziehen möchten, von Jugendlichen und auch aller Menschen, die irgendwie im 21. Jahrhundert angekommen sind, oder dies vielleicht möchten.

Was haben wir in Hüfingen:
5 katholische und 1 evangelischer Kindergarten. Ausser einer zuerst stark bekämpften Elterninitiative keine laizistische oder sonstige Einrichtung. Kein pädagogisches Personal das nicht den Wertvorstellungen des hiesigen Klerus entspricht.
Aber gut, es wurde mir bereits öfters gesagt, dass ich über keinerlei Kompetenzen verfüge über Kindergärten zu sprechen. Leider ist die hierfür ausgebildete Stadträtin komplett verstummt und überlässt es brav alten Männern.

Kommen wir zu meiner Expertise, dem Naturschutz.
Baugebiete Fläche Behla 0,85 ha (Nettobaufläche 6.924 m2), Fürstenberg 3 ha (Nettobaufläche 16.520 m2), Ziegeleschle 4,3 ha (Nettobaufläche 13.700 m2), Loretto 6,9 ha, Hausen vor Wald 2,17 ha (Nettobaufläche 11.303 m2), Mundelfingen 2,06 ha, Sumpfohren 0,9 ha (Nettobaufläche 4.329 m2).
Das sind mindestens 20 ha Neuversiegelung – ohne die 16 ha vom Lidl. Diese Neuversiegelung wird die Stadt die nächsten Jahre mindestens 10 Mio Euro kosten. Alleine 2024 stehen im Haushalt “immense Investitionen von 8.8 Mio Euro”. Es ist fraglich, ob sich diese Investitionen in den nächsten 20-30 Jahren amortisieren; insbesondere vor dem Hintergrund stark rückläufiger Bauanträge und steigender Zinsen.

Stellen wir uns den Aufschrei einiger Landwirte vor, wenn der Naturschutz 20 ha aus der intensiven Nutzung nehmen wollte. Aber gut, deshalb investiert die Stadt Hüfingen gleich besser rein gar nichts in den Naturschutz. Ganz im Gegenteil:

  • Für das illegale 13b Baugebiet Hondinger Straße wurde ebenfalls illegal (nachträglich durch das LRA genehmigt) eine Streuobstwiese vernichtet.
  • In das Biotop Behlaer Weiher wurde über Jahre hinweg Mischwasser eingeleitet. Um nichts wiederherstellen zu müssen, wird gelogen, betrogen und es werden alle verfügbaren Beziehungen ausgespielt.
  • Auf Wunsch eines bestimmten Landwirtes seine Neupachtung ohne Hecke zu bekommen, wird auf der Längewiese illegal ein geschütztes Heckenbiotop gerodet.
  • Für das Gewerbegebiet Ziegeleschle und einen CDU Wahlkampfhelfer wird ebenso vorsorglich wieder illegal eine Streuobswiese ausgerissen. Auch hier werden wieder alle verfügbaren Kontakte und Beziehungen ausgespielt.

Naturschutz ist in Hüfingen, wenn Ökopunkte generiert werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.

Neben dem Naturschutz spielen auch die Jugendlichen in Hüfingen keine Rolle mehr. So wird gerade mal getan, was vom Staat gegenfinanziert wird. Der Stadtjugendpfleger wurde in die Nachbarstadt weggemobbt. Offene Jugendarbeit und seine Beliebtheit war den herrschenden Männern ein Dorn im Auge. Gerade nach der schlimmen “Coronazeit” wird diese fehlende Sozialisation vieler Jugendlichen der gesamten Stadt noch ordentlich auf die Füsse fallen.
Wie kann eine Stadt von der Größe Hüfingens auf ein funktionierendes Jugendhaus verzichten? Und nein, Vereine und Ehrenamtliche können und werden dieses Defizit nicht auffangen können.

Wofür aber Geld da ist, neben der Versiegelung und Zerstörung unserer Natur, ist ein sogenannter Bürgerdialog, Consulter, Anwälte, Berater, Architekten und natürlich Dienstwägen. Zum Ausverkauf des Hüfinger Stromnetzes sage ich gar nichts.
Aber zum vermeintlichen Luxusgut Sauna: Die einzigen Luxusgüter die Hüfingen sich leistet, sind Consulter, Anwälte und Architekten, deren Kosten und Beauftragungen sich dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit entziehen. Hierzu wurden nie Zahlen genannt.

Dies war vermutlich das Letzte, was ich als Stadträtin sagen werde und ich hoffe, die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger nutzen das Wahljahr 2024, um der unguten Entwicklung nachhaltig entgegen zu wirken.

Vielen Dank an meine Fraktionskollegen für die spannenden Diskussionen und die Unterstützung der letzten Jahre!

Fünf Sätze die der Südkurier nie sagen würde

1. Im Hüfinger Gemeinderat gab es Widerspruch.

Egal ob Lidl-Erweiterung, Baugebiete oder Haushaltsverabschiedung wird eine Einigkeit vorgegaukelt. Mag sein, weil der CDU und ihrem Bm Widerspruch per se nicht passt, oder auch weil man dann unsere Argumente darlegen oder sogar widerlegen müsste, was man allem Anschein nach nicht kann.

2. Wegen Verstoß gegen Ziffer 2 (journalistischer Sorgfalt) haben wir eine Mißbilligung vom Presserat bekommen.

Die schwarzen Listen vom Südkurier werden geheim gehalten, Leserbriefe zensiert und Journalismus spielt absolut keine Rolle; dafür streut man bunte Blümchen um korrupte Machenschaften.

Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.

aus dem Brief vom Presserat

3. Die Einleitung von Mischwasser in ein Biotop ist eine Straftat.

Die jahrzehntelange Einleitung von Mischwasser in ein Biotop und dessen Zerstörung war eine Straftat und der Südkurier bringt statt dessen Bilder einiger Mitglieder unseres Patriarchats mit seinem ersten Auto in einer hübschen Männerserie.

4. Die illegale Rodung einer Streuobstwiese könnte sich wegen Grundstücksgeschäften hoch bezahlt machen.

Wenn jemand zufällig illegal eine Streuobstwiese rodet wird dies vom Südkurier ebenso ignoriert, wie der darauf folgende Bußgeldbescheid und dass dies eine Ordnungswidrigkeit war. Dies mag zum einen daran liegen, dass dies der Bm und seine CDU nicht möchten, aber auch daran, dass man dann eventuell die Hintergründe recherchieren müsste. Also warum die Streuobstwiese genau an dieser Stelle im Weg war und wem. Und apropos Weg: Warum ein alter Weg nicht benutzt werden kann für einen neu zu errichtenden katholischen Aufbewahrungshort für Kinder im Industriegebiet?

5. Der Hüfinger Gemeinderat hat beschlossen, eine Wahlkampftour über die Ortschaften aus der Stadtkasse zu finanzieren und Bürgerdialog zu nennen.

Dann war da die Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2022 in dem die CDU, FDP/FW/UWV Fraktionen bestimmt hatten, dass die Firma translake GmbH 30.000 Euro aus dem Hüfinger Haushalt bekommt für einen sogenannten “Zukunftsdialog” der jetzt im September zum Wahlkampfauftakt stattfinden soll.

Da der Bm bestimmt hatte, dass dies ein “Zukunftsdialog on Tour” über die Ortschaften werden soll, liegt die Vermutung nahe, dass unsere Ortschaften hiermit zurück gekauft werden sollen. Und dies auch noch mit dem eigenen Geld, wie geschickt für die Parteikassen!

Fünf Sätze?

Oh weh, mir fallen natürlich noch jede Menge mehr Sätze ein, aber ich wollte ja hier unsere Hofberichterstatter spiegeln und nicht ewig lange Listen erstellen. Aber so rein zur Unterhaltung sei auf einen kürzlich zensierten Leserbrief verwiesen, der es doch gewagt hatte am Alkoholkonsum und der Fahrlässigkeit im Umgang mit Sicherheitsregeln „rumzunörgeln“.

LÄNDLE LEBEN LASSEN

Volksantrag läuft noch! Bitte mitmachen und bei einer der Stellen unten abgeben.
Danke!

Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit wunderschöner Natur, vielfältigen Kulturlandschaften und lebendiger Landwirtschaft – ein einzigartiger Flecken Erde und unser „Ländle“. Doch dass das so bleibt ist alles andere als sicher. Wir opfern Wiesen, Wälder und Felder ausgedehnten Betonwüsten und erschließen neue Wohn- und Gewerbegebiete, anstatt bestehenden Siedlungsflächen neues Leben einzuhauchen. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der gravierendsten Umweltprobleme unseres Bundeslandes und bedroht nicht nur die hiesige Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserer Heimat. Schaut man auf die letzten 50 Jahre, so haben die letzten zwei Generationen so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie 80 Generationen zuvor. Doch mit jeder betonierten Fläche geht auch ein Stück unserer Identität verloren. Denn unser „Ländle“ schafft Vielfalt: Es ist Lebensraum, ernährt uns und gewährt Erholung und Inspiration – ein unersetzliches Gut, das es zu schätzen und zu schützen gilt. Also lasst uns gemeinsam den Flächenfraß in Baden-Württemberg stoppen!

https://www.laendle-leben-lassen.dehttps://www.laendle-leben-lassen.de

Die Initiative

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag, und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, verursacht unter anderem durch den „Flächenfraß-Paragraphen“ 13b im Baugesetzbuch. Das ist deutlich zu viel, denn mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren. Doch unser Boden ist eine endliche Ressource, mit der wir verantwortungsbewusst und sparsam umgehen müssen, um unsere eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Seit in Hüfingen die CDU ihre absolute Herrschaft angetreten hat, wurden über 30 ha Land auf unserer Gemarkung vernichtet!

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 15 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Der Volksantrag

Für unseren Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden, das Sie unten downloaden, ausdrucken und unterschreiben können. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterstützer/innen müssen neben der Angebe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag „Ländle leben lassen“ befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts.

Das unterschriebene Dokument kann in einer der Sammelstellen abgegeben werden. 

Diese sind:

Donaueschingen: BLHV , Geschäftsstelle Donaueschingen, Wasserstraße 16, 78166 Donaueschingen

Schwenningen: BUND Schwarzwald-Baar-Heuberg, Neckarstraße 120, 78056 VS-Schwenningen

Hüfingen: Freunde der Natur Hüfingen, Hauptstr. 52, 78183 Hüfingen


Unterstützen Sie den Volksantrag mit Ihrer Unterschrift – Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen den Flächenfraß in Baden-Württemberg!

Haushaltsrede 2023 der SPD Fraktion

20. Dezember 2022 SPD Fraktionsvorsitzende Kerstin Skodell

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michael Kollmeier
Sehr geehrte Herren Amtsleiter
Liebe  Kolleginnen und Kollegen,

In jeder Krise liegen auch Chancen! 

Ja, wird haben eine weitere Krise zu bewältigen. Die Corona Pandemie ist noch nicht überwunden, da wird durch den Angriffskrieg Russland`s gegen die Ukraine eine Zeitenwende hervorgerufen. Ein Krieg in Europa und die davon ausgelöste Energiekrise und Inflation verändert das Leben der Menschen, auch hier in Hüfingen, gewaltig.

Unsicherheit und Perspektivlosigkeit lösen Ängste aus. Es ist neben der Regierung auch unsere Aufgabe als kommunales Organ den Menschen Zuversicht zu vermitteln und Projekte auf den Weg zu bringen die zeigen, das wir an die Zukunft glauben. Innovative energetische Projekte, um den jungen Menschen zu vermitteln, dass wir uns um ihre Zukunft kümmern. Soziale Einrichtungen auch für unsere älteren Bürgerinnen und Bürger. Familienfreundliche Bildung und Betreuung, für Kinder und Jugendliche in ausreichendem Maße schaffen, und dem heutigen Standard anpassen. 

Wir können uns das in Hüfingen leisten, wenn sie es wollen Herr Bürgermeister.

Denn wir können, aufgrund unseres guten langjährig erwirtschafteten Finanzpolster, weiterhin mit einer guten finanzielle Ausstattung in Hüfingen in die Zukunft planen. Die SPD Fraktion sieht auch  Chancen für Hüfingen in dieser Krise. Wir müssen sie nur nutzen.

Der Priester der St. PiusX Bruderschaft, Franz Schmidberger sagt „Jeder Krise kann man nur mit absoluter Ehrlichkeit entgegentreten.“ 

Seit Jahren wird uns jedes Jahr schwarzgemalt, wie sich unsere Finanzen negativ verändern. Das  muss mit klaren und wahren Zahlen dargelegt werden.  Auch für 2023 sollen erneut die freiwilligen Aufgaben, die das Leben in Hüfingen so lebenswert machen, auf den Prüfstand gestellt oder sogar geschlossen werden. Anstatt mit Mut und innovativen Ideen unsere Stadt weiterzuentwickeln und auch mal gegen den Strom zu schwimmen, wird unseren Bürgerinnen und Bürgern immer wieder vermittelt, das ausschließlich die Muss-Aufgaben in Hüfingen angegangen werden sollen.

Ein Mehrgenerationenhaus wird schon seit Jahren gefordert, eine Tagespflege für unsere betagten Seniorinnen und Senioren. Das Schwimmbad, zu großen Teilen mit regenerativer Energie betrieben, wird durch die Schließung des Außenbeckens unattraktiv gemacht. Die Sauna soll ganz geschlossen werden. Zu was führt das? Hüfingen verliert zunehmend seinen Wohlfühlcharakter. 

Herr Bürgermeister, im Sommer haben sie stolz die 8000 Grenze an Einwohner gefeiert. Das diese Zahl durch unsere geflüchteten Menschen so schnell gestiegen ist, wurde nicht von ihnen vermittelt.

Bleiben wir gleich bei dem Thema. Es ist auffällig, dass die Stadt Hüfingen alle städtischen Wohnungen räumen und monatelang sogar jahrelang frei stehen lässt. Das sind Einnahmen, die der Stadt fehlen. Bei Nachfrage wird immer auf die evtl. weiteren ankommenden geflüchteten Menschen hingewiesen.  Es gab bisher immer Lösungen, um unseren geflüchteten Menschen zu helfen.  2015 und auch in diesem Jahr. Fast alle ukrainischen Menschen sind durch private Initiativen, unserer Hüfinger Bürgerinnen und Bürger, empfangen worden und untergekommen.

Was soll also diese Strategie? Städtischen Wohnungen leer stehen zu lassen ist nicht wirtschaftlich.

Kommen wir zu den konkreten Zahlen:

Für das Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro veranschlagt. Das diese Investitionssumme in 2023 nicht umsetzbar ist, wird jedem hier im Raum klar sein. Das schaffen unsere Mitarbeiter*innen nicht.

Ein aufgeblasener HH mit Investitionen, die nicht vollzogen werden können, lässt am Ende die Liquidität in ein schlechtes Licht rücken. 

Wenn alle im HH-Plan 2023 veranschlagte Maßnahmen umgesetzt werden, würde die Liquidität für 2023 bei 94 T€ liegen und ein Ergebnisüberschuss von gut 80 T€ ausweisen. 

Wir haben im der HH-Planberatungen am Gesamtergebnishaushaltes schon einige unrealistische Maßnahmen geschoben, dafür wiederum für uns als SPD Fraktion wichtige Maßnahmen erkämpft. Auf die werde ich in meinem Ausführungen noch eingehen. 

Wir können mit rund 9,5 Mio. Steuer- und Zuweisungen für 2023 rechen. Die notwendigen Erhöhung des Kreisumlage-Hebesatzes auf 30,5 %, führt nicht dazu, dass die Zahlen schlechter aussehen. Wir haben 800 T€ mehr Steuer und Zuweisungen als in 2022. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere die höheren Schlüsselzuweisungen, die einer steuerschwachen Gemeinde wie Hüfingen zugeführt werden und die Verbesserungen bei Einkommen- und Umsatzsteueranteil.

Wenn auch nur leicht – die Zinserträge steigen wieder. Für Hüfingen eine gute Entwicklung. Schon vor vielen Jahren wurden mit einer geordneten Finanzpolitik hohe Rücklagen geschaffen, die uns nun wieder zunächst kleinere Zinserträge einspielen, wie die für 2023 geplanten 200 T€.

Wegen der vor Jahren eingeleiteten Finanzpolitik brauchen wir auch in 2023 keine Schulden aufnehmen, auch das konnten wir in den Vorberatungen abwenden. Das hätte auch nicht der HH- Wahrheit und Klarheit  entsprochen, sondern nur das Ergebnis schlechter aussehen lassen.

Den Personalstand müssen wir genau im Blick behalten. Natürlich sind die tarifbedingten Steigerungen eine wichtige Notwendigkeit. Bei den Zulagen jedoch sollten finanziellen Anreize gezielt eingesetzt werden. Für die Mitarbeiter*innen sind neben dem Einkommen, auch klare Personalstrukturen und Zieldefinitionen aus der Chefetage wichtig. Jede gute Firma hat ein Leitbild an dem sich Mitarbeiter und Kunden orientieren können. Wo finde ich das in Hüfingen? Es ist bekannt, dass Vieles oft wichtiger ist, für die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen, als höhere Löhne.

Wir  befürworten eine weitere Stelle im Bereich Digitalisierung. Hier dürfen wir nicht den Anschluss verlieren. Viele Gemeinden in unserer Größe, sind uns da schon weit voraus. 

Zum Antrag einer weiteren Stelle in der Kämmerei: Wir stellen den Antrag auf eine neutrale Bewertung der Stelle mit den einzelnen Aufgabenfeldern und deren Verteilung auf die Mitarbeiter*innen in der Kämmerei. 

Die SPD Fraktion wird zum heutigen Datum einer weiteren Stelle in der Kämmerei nicht zustimmen. Des Weiteren sei hier anzumerken, dass die Stelle schon im Südkurier ausgeschrieben war, obwohl der Gemeinderat noch keinen Beschluss gefasst hat. Wir haben bei den HH-Planbesprechungen, nachdem eine eigene ausgearbeitete Tischvorlage vom Kämmerer vorlag, darüber diskutiert und entschieden wird Anfang 2023 im Gemeinderat.

Nun zu den Investitionen für 2023

Ein neue Kita im Ziegeleschle ist auf den Weg gebracht, wir sehen den Standort als SPD Fraktion kritisch, da der Standort in einem eigeschränkten Gewerbegebiet liegt und verkehrstechnisch für die Kinder fußläufig schlecht zu erreichen ist. Bis im Baugebiet „Loretto“ die ersten Kinder diese Kita besuchen, wäre die Variante „Auf Hohen“, für die sich die SPD Fraktion schon lange stark gemacht hat, eine gut laufende und notwendige Kita gewesen. Jetzt müssen junge Familien vertröstet und die Kinder auf die Warteliste gesetzt werden. Wir brauchen jede Arbeitskraft. Junge Eltern mit eine guten Ausbildung, müssen daheim bleiben, weil es zu wenig u3 Kita Plätze in Hüfingen gibt. Das ist keine vorausschauende und zukunftsweisende Planung. 

Innovative Vorschläge werden als nicht umsetzbar abgelehnt, das Angebot mit einer neutralen Trägerschaft für Familien fehlt ganz.

Aus der Not heraus machen sich engagierte Eltern im Verein „Wiesenkinder“ stark, Kindern ein naturnahes Lernen in einem Waldkindergarten zu ermöglichen. Hier merken wir auch nochmals kritisch an, das die Ablehnung einer Trägerschaft nicht durch den Gemeinderat beschlossen wurde, sondern durch sie Herr Bürgermeister Kollmeier allein entschieden wurde. Ich darf sie daran erinnern, das der Gemeinderat das entscheidende Organ ist. Nur dank dem herausragenden Engagement dieser Familien, ist es ihnen gelungen einen verlässlichen Träger für ihr Vorhaben zu finden. 

Auch im Bereich Jugendarbeit geht es nicht vorwärts. Bei jeder SPD Anfrage, wird uns eine neue Version erzählt. Wir haben mit den jungen Menschen am Bahnhof gesprochen, dass ist nämlich zur Zeit ihr „Jugendtreff.“ Sie fühlen sich verlassen und vergessen. Das sind doch keine Perspektiven die ein Bürgermeister seinen jungen Bürgerinnen und Bürgern geben darf. 

Dank unseren zahlreichen Vereine, die für unsere Kinder und Jugendliche wertvolle Jugendarbeit leisten, sind viele junge Menschen intergiert. Aber eben nicht alle und genau diese Jugendlichen brauchen eine Anlaufstelle, wo sie verstanden und mitgenommen werden. Wenn die Verwaltung hier nicht tätig wird, sehen wir in den nächsten Jahren gravierende soziale Verschlechterungen.

Den jungen Menschen hilft auch keine Bürgerumfrage. Die Jugendlichen müssen abgeholt werden, wir müssen ihnen halt geben und das geht nur mit einer pädagogischen Fachkraft und einen Jugendraum. Wir fordern sie auch in diesem Jahr wieder auf, Mariahof bei der Stellensuche zu unterstützen. 

Bleiben wir gleich beim Bürgerdialog 2023. Nachdem im letzten Herbst ein Bürgerdialog mit einer umfassenden Bürgerumfrage stadtgefunden hat, mit denen wir jetzt mindesten 2 Jahre arbeiten können, soll nun im Herbst 2023 wiederum ein Bürgerdialog mit Treffpunkten in den Ortsteilen stattfinden. Diese Veranstaltung ist mit gut 30 T€ im HH eingestellt. Das haben wir als SPD Fraktion abgelehnt. Nicht weil wir die Bürger- und Bürgerinnen nicht anhören und mitnehmen wollen. Da sind wir die letzten, die dagegen wären. Wir sehen diese Veranstaltung, erst 1 Jahr nach einem kostspieligen und erkenntnisreichen Bürgerdialog, als nicht zielführend.

Unser Vorschlag war eine anderer: Jeder hier im Raum weiß, dass die Kommunalwahl 2024 und die Bürgermeisterwahl in der ersten Jahreshälfte 2024 stattfinden. Eine solcher Bürgerdialog hätte nach den Kommunalwahlen mit dem neuen Gemeinderat weit mehr Sinn gemacht.

Nun kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen, ob die 30 T€ für eine Bürgerveranstaltung im Herbst 2023, neutral eingesetzt werden.

Wir kritisieren das auf `s Äußerte!!!

Kommen wir zur Energiewende

Das zentrale Thema Energiewende und der damit verbundenen Schaffung von regenerativen Energiequellen, ist in Hüfingen schon seit Jahrzehnten aktuell. Es ist in den letzten Jahren verschlafen worden und jetzt wo es brennt, da macht man sich endlich auf den Weg. Wir haben mit unserem Energie-Antrag 2020 auch nochmals einen Anstoß gegeben. Jetzt müssen wir in großen Schritten und erheblichen Investitionen in die Nahwärme, Solaranlagen und Holzhackschnitzelanlage investieren.  Die SPD Fraktion  wird  diese Vorhaben weiterhin unterstützen.

Weitere Entwicklung 

Gewerbegebiet Ziegeleschle, endlich ist es soweit. Viele Handwerksbetriebe warten schon seit Jahren auf diese wichtige Entwicklungsmöglichkeiten. Auch dürfen wir nicht stehenbleiben, weiteres Gelände zu kaufen oder zu halten. Wir können unseren Firmen, die industrielle Gewerke ausführen, keine Ausweichmöglichkeit bieten. Die Folge sind Abwanderungen und damit verbundene fehlende Steuereinnahmen für die Stadt.

Zur Einlage ins Eigenkapital der Stadtwerke. 

Wir haben in den Stadtwerken immer noch eine gute Eigenkapitalquote. Deswegen stellen wir den Antrag: „ Anstatt einer Kapitaleinlage sollen die anstehenden Investitionen mit einem Darlehen aus unseren Rücklagen finanziert werden. Damit hat unser Hoheitshaushalt auch noch sichere Zinserträge.

Für die FF-Feuerwehr Hüfingen ist ein LF 20 Fahrzeug bestellt worden, das ist wichtig und richtig. Richtig ist aber nicht, Herr Bürgermeister, dass die 540 T€ für das Fahrzeug in 2023 eingestellt sind, obwohl wir in den Vorberatungen über eine Verschiebung in 2024 abgestimmt haben. Ich beziehe mich auf meine Einleitung, dass entspricht nicht der HH-Wahrheit und Klarheit.  Wir stellen den Antrag:  „Die Summe von 540 € nicht in 2023 einzustellen, sondern in die Planung 2024.“ 

Dann sieht auch das Gesamtergebnis gleich anders aus.

Mit einem Zitat von John Fitzgerald Kennedy schließe ich meine HH-Rede:

Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen zusammen – das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit.

Nutzen wir die Gelegenheit in der Krise – die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf.

Wir stimmen dem Haushalt 2023 unter Berücksichtigung der drei geforderten Änderungen zu.

Die Erstellung des Haushaltsplan obliegt Ihnen Herr Bürgermeister, sowie Herr Binninger und ist sehr zeitaufwendig. Aber auch Gemeinderäte beschäftigen sich tagelang mit dem Jahreswerk. 

Heute gilt unser besonderer Dank unserem Hauptamtsleiter Herr Vetter, der sich im Januar in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet. Im Namen der SPD Fraktion möchten wir uns bei ihnen für den großen Einsatz zum Wohle der Stadt Hüfingen und der Ehrlichkeit und Loyalität unserer Fraktion gegenüber herzlich bedanken. 

Herr Bauamtsleiter Mayer, auch ihnen, danke für ihren stetigen Einsatz.

Der Dank gilt aber auch allen unseren Stadtbediensteten.

Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat danke ich im Namen der SPD Fraktion für die Zusammenarbeit. Die Ereignisse in 2022 haben uns sehr  bewegt und hier und da zu neuen Sichtweisen geführt. 

Für die Zukunft bleiben sie gesund und behütet, damit wir weiterhin in lebendigen und fairen Gemeinderatsitzungen unsere Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger gestalten können.