Petitionsauschuss vom Landtag in Behla!
Heute war also mal wieder ein großer Tag für den Behlaer Weiher. Weiter unten steht die Vorgeschichte und ich hoffe, dass in der Zeitung ein objektiver Bericht kommt. Deswegen hier nur kurz und knapp meine Einschätzung:
Zuerst mal war ich erstaunt, dass man einen Beamer hätte beantragen müssen. Auf die Idee kam ich natürlich nicht. Weiter unten gibt es eine pdf worüber ich geredet hatte. Hier erst mal ein paar Fotos von heute so als Eindruck. Vielen Dank an Andreas Hofmann dafür!
Was uns alle überrascht hat war, dass keiner der Anwesenden Besucher etwas sagen durfte. Laut Aussage des Berichterstatters, Hans-Peter Hörner, ist dies nicht in der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses vorgesehen. Aus diesem Grunde würde es mich sehr freuen, wenn wir hier in den Kommentaren die Eindrücke und Meinungen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sammeln könnten.
Ich weiß, dass der Bm wieder gedroht hat, aber man darf hier durchaus und auch deswegen mit Spitznamen kommentieren – ich verrate garantiert keinen an unsere Verwaltung! Gebt mir nur bitte kurz Zeit den Kommentar frei zu schalten. Danke!
Auch Kritik an mir ist willkommen! Es ist mir durchaus bewusst, dass jeder der was macht, auch Fehler macht. Aber nichts tun ist für mich keine Option, deswegen brauche ich Kritik, um es nächstes Mal zumindest besser zu machen.
Und hier noch die pdf die ich erläutert hatte:
Hier die Einladung vom 28. Oktober 2023
Am 7. November 2022 war ich im Kreistag und zeitgleich haben wir eine Beschwerde über das Landratsamt an den Petitionsausschuss nach Stuttgart geschickt. Hier die Antwort:
Das Biotop Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand, da die Stadt Hüfingen über Jahre Mischwasser eingeleitet hat. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.
Es gibt mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen.
Wir möchten, dass die Zustände am Biotop Behlaer Weiher endlich untersucht werden und auch dass Lösungsvorschläge für eine Wiederherstellung erarbeitet werden.
Des weiteren wurde in Hüfingen im Ziegeleschle illegal eine Streuobstwiese beseitigt. Der ehemalige Stadtrat der illegal den über 100 Jahre alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte.
Verwaltungsvorschrift Bußgeldkatalog Umwelt vom 23. Oktober 2018 – Az.: 1-8809/14 mit folgenden Ausführungen im Allgemeinen Teil des Bußgeldkatalogs (Anlage zur Verwaltungsvorschrift Bußgeldkatalog Umwelt Baden-Württemberg):
4.1 Eine Erhöhung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn er
…
4.1.6 wirtschaftliche Vorteile aus der Tat gezogen hat. In diesem Fall soll die Geldbuße den Betrag des empfohlenen Bußgeldes um diesen Vorteil übersteigen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG).
Hierzu kann auch das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße überschritten werden, wenn es
nicht ausreicht, den wirtschaftlichen Vorteil, den die Täterin oder der Täter aus der Tat ge-
zogen hat, abzuschöpfen (§ 17 Abs. 4 Satz 2 OWiG).
Da der Planungsgewinn teilweise noch nicht realisiert wurde und alles eh geheim ist, werden wir hier keine Handhabe haben und können der Gier auf Kosten der Natur wie immer kein Paroli bieten.
Deswegen verzichten wir auf diesen Punkt.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger zu dieser öffentlichen Sitzung ein:
Montag 13. November um 10:00 Uhr
Baarblickhalle Behla, Prof. Hall-Weg 5
Ich weiß Montag Morgen um 10 ist für die arbeitende Bevölkerung fast nicht machbar. Aber die Neckarquelle und auch der Hieronymus werden das natürlich covern.
Hier mein Redebeitrag vor dem Petitionsausschuss:
Über viele Jahre wurde Schmutzwasser aus dem Kanalnetz in das Biotop Behlaer Weiher eingeleitet. Hiervon wussten mehrere Personen.
Der Kanalplan, der von der Stadt Hüfingen vor Jahren in Auftrag gegeben wurde, lag dem Landratsamt mit seinen untergeordneten Behörden lange vor. Auch der sog. Bypass war im Kanalplan gut zu erkennen, wenn man ihn denn angeschaut hätte.
Erst als wir Petenten vorstellig wurden, kam Bewegung in die Angelegenheit.
Danach wurde aber von Seiten der Verantwortlichen versucht, einen Schuldigen in Form der Behlaer Landwirte zu suchen. Beim Bau der Umgehungsstraße um Behla herum wurde von der Straßenbaubehörde am Weiher ein Amphibientunnel für über 100.000,– Euro eingebaut. Die Stadt Hüfingen hatte für die Sanierung des Weihers auch 80.000,- Euro im Haushaltsplan eingestellt. Jetzt wird aber gejammert, dass kein Geld mehr da sei.
Die einschlägige Wissenschaft sagt: Jeden Euro, der jetzt nicht in den Umweltschutz investiert wird, müssen wir später mit fünf bis sechs Euro „büßen“!
Mehr möchte ich zu der Sache nicht sagen.
Zu den Gegenargumenten der vielen Akteur*innen, welche uns zwei Petenten in Behla gegenüber saßen und die versuchten die Argumentation der Petition zu entkräften, möchte ich als Fazit folgendes hinzufügen:
Unsere Landesregierung in Stuttgart wurde in der Vergangenheit von der Deutschen Umwelthilfe auf eindeutige Rechtsverletzungen in Sachen Luftqualitätswerte mehrfach hingewiesen und auch verklagt. Aktuell sind die Belastungen immer noch gesundheitsschädlich und viel zu hoch, werden aber neuerdings als legal eingestuft. Mit zu laxen Vorgaben wird sich seitens der Verantwortlichen neuerdings in der Regierungs-koalition herausgeredet.
Nach erfolgreicher Verurteilung des Landes Baden-Württemberg vor dem Verwaltungs-gerichtshof im Zusammenhang mit dem Landes-Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, ging die Koalition einfach her und „entkernte“ das Gesetz, so dass die jetzt nicht mehr klar formulierten Ziele und Maßnahmen auch nicht mehr kontrolliert werden können. Ähnliches versuchen im Moment die Verantwortlichen der Ampelkoalition in Berlin mit dem Klimaschutzgesetz der letzten Bundesregierung zu veranstalten.
Mit diesem Wissen, wie Landes- und Bundesregierung mit Gesetzen jonglieren, braucht die Bürger*in sich nicht wundern, wie die hier abgebildeten „Erfüllungsgehilfen“ der Obrigkeit in Behla nach ihrer Facon argumentierten.
Zu der halben Million vom Bm wollte ich aber jetzt doch noch anmerken, dass diese Summe für einen Gutachter total überzogen ist. Womöglich verwechselt er das mit den Kosten für seine Anwälte, Planer und Consulter die er für den „Bürgerdialog“, Greensill, Kindergärtenplanungen und Grundstücksgeschäfte benötigt.
Da Ausgaben innerhalb der Kommunen auch der jährlichen Haushaltsplanung unterliegen und man als Gemeinderatsmitglied in diesen Haushaltsplanungen involviert ist, sollte man hier auch wissen – was für Berater usw. tatsächlich ausgegeben wird bzw. an Ausgaben für externe Berater, Planer und Anwälte eingestellt ist im Haushaltsplan. Also können solche Ausgaben nicht als ‚große‘ Black-Box des BGM dargestellt werden.
Ja, klar. HH 2023 ist sogar online irgendwo. Dann schlüsseln Sie mir das bitte auf. Alles was Sie finden werden ist translake, weil der Rest in Erschließungskosten oder Verwaltungsnummern vergraben ist.
Und wenn man explizit fragt, darf ich nicht darüber reden da personengebunden und daher nicht öffentlich.
Heute war ein großer Tag war für den Behlaer Weiher mit ernüchterndem kleinen Ergebnis. Der Petitionsausschuss befasste sich mit dem Zustand des GESETZLICH GESCHÜTZTEN Biotops bzw. der 2 Biotope. Nachdem die Missstände der Vergangenheit beleuchtet und sämtliche Gründe für den schlechten Zustand genannt waren, hatten das Umweltministerium, das Landratsamt und der Bürgermeister Hüfingens Zeit für ihre Stellungnahmen. Alle sahen keine Veranlassung hier tätig zu werden, da die Hauptgründe für die Verunreinigung des Weihers ja beseitigt wären (Umweltministerium), das Biotop nicht zerstört und die Wertigkeit des Biotops nicht sehr hoch sei (Landratsamt). Michael Kollmeier wies zusätzlich auf die hohen Kosten einer Instandsetzung des Weihers hin, und das bei jetzt schon sehr vielen behördlichen Belastungen für die Kommunen. So eine Art Argumentation sollte ich mal als Einwand für den nächsten Strafzettel verwenden. Ich sollte nicht zahlen müssen weil ich ja außerdem schon hohe Kosten für alles möglich habe. Bei mir wäre das wohl aussichtslos, hier hatte der Bürgermeister keine Gegenrede, schade. Alle betonten auch die Verlandung sei ein natürlicher Prozess und brauche nicht aufgehalten zu werden.
Ab da ging es nicht mehr um rechtliche Belange, eher um eine Art subjektiver Abwägung eines Kosten/Nutzen Verhältnis. Plötzlich bewegte sich alles nur noch im Rahmen von Freiwilligkeit. Die Regierungsvertreterin Frau Wehinger der Grünen befragte dazu das Landratsamt, wie denn die aktuelle Wertigkeit des Biotops einzuschätzen wäre. Die ausweichende Antwort auch auf Nachfrage war, es gäb keine seltenen Tiere dort.
Spätestens hier stellte sich mir nur noch eine Frage, welche Bedeutung hat eigentlich das Prädikat GESETZLICH GESCHÜTZT????? Worin besteht der Schutz wenn schuldhafte Verunreinigungen von gesetzlich geschützten Biotopen keine Folgen haben? Was ist der Unterschied zu einem normalen Biotop? Leider hat das niemand gefragt oder erläutert, gerade kurz vor dem Ende hatte Peter Albert nochmals die Chance zu einem Statement. Hier wäre diese Frage angebracht gewesen, da die Gegenseite es geschafft hat, den Rechtsaspekt zu negieren.
Nach der Versammlung konnte ich diese Frage jedoch noch an die Vertreterin des Umweltministerium stellen. Zu meiner großen Überraschung gibt es da nur subjektive wachsweiche Anforderungen. Meine Vorstellung von tauglichen Gesetzen wäre da wesentlich konkreter. Hier dazu ausführlich die Formulierung des Ministeriums:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/schutzgebiete/gesetzlich-geschuetzte-biotope
Wer legt die Grenze fest ab wann ein Biotop erheblich beeinträchtigt ist? Die Nachfrage beim Landratsamt als Konfliktparte ist sicher nicht die geeignetste Instanz. Da hätte ich vom Petitionsausschuss eine klarere Aussprache für ein neutrales Gutachten erwartet. Die wird es nach dem Verlauf wohl kaum geben.
So wurde heute mein Rechtsempfinden und das Vertrauen in den Ordnungsstaat heute wieder mal enttäuscht und bestätigt. Politiker reden von Schutz, schreiben Recht und Gesetz und am Ende hat offensichtliches Fehlverhalten keine Konsequenz, zumindest wenn es um Vergehen der öffentlichen Hand geht. Außer Spektakel und Spesen zu Lasten der Steuerzahler nichts gewesen. Ob der Beamer da war oder nicht hätte nichts geändert.
Im Übrigen hätte es für die Veranstaltung sicherlich keine professionelle teure Tontechnik gebraucht, das halte ich für Geldverschwendung. Enttäuschend war auch der Verzicht unseres Landtagsabgeordneten Nico Reith auf eine Stellungsnahme. Er hat den Petitionsausschuss ermöglicht und schwieg heute. Hat er nur den Mut verloren oder stimmt vielleicht der Spruch mit der Krähe? Man weiß es nicht. Wie auch immer, trotz dem negativen Verhandlungsverlauf war der Tag doch ein interessantes politisches Lehrstück, das die meisten Hüfinger Gemeinderäte ausgelassen haben.
Hüfingen, immer was los.
en guete an alle anwesenden
hab viel gelernt, auch fuer ein anderes anliegen.
ja, es war eine sachliche behandlung der petition. vor allem wegen der sehr fairen verhandlungsfuehrung durch mdl h.p. hoerner. zu keinem augenblick hatte man den eindruck, dass das anliegen abgebuegeld werden sollte. ganz im gegenteil verspuerte man eine ernsthafte zuneigung mit dem bellemer weiher und ein hang und aufruf zu konstruktiven loesungsansaetzen.
die vorgeschichte ist bekannt und abgearbeitet. nachkarten und persoenliche nickligkeiten sollten abgelegt werden und eine pragmatische, soziooekonomische und oekologische loesung trotz oder gerade wegen bestehender gesetzes- und vorschriftenlage versucht werden. natuerlich brauchts manchmal zu fakten auch emotionen. gerade bei idyllen. der bellemer war mal ein wahres idyll und sollte es auch wieder werden. mit augenmass aber auch mit herz und gutem willen. den biber alles regeln zu lassen ist eine zu leichtfertige, weil, im woertlichsten doppelsinn, zu “ billige“ antwort.
hubert mauz
kleiner nachklapp:
im schacht 20a war kein bypass, sondern leider eine ableitung, ein abschlag oder auch eine sogenannte wasserweiche.
die nicht belastbare zahl € 500 000.- fuer sanierung aus dem zylinder zu zaubern, ist wirkungsvoll, aber nicht sachgerecht.
dass die damen am behoerdentisch gekuschelt oder sich auf die schulter geklopft haetten, ist mir nicht aufgefallen. das bringt nix.
Ha, ha, ja der Biber.
Mit Schulterklopfen meinte ich die Herren die bei jedem Spatenstich, Eröffnung oder jedwelcher „Errungenschaft“ in der Zeitung sind, ohne eine Dame in Sicht.
Wenn dann die „Kacke am dampfen“ ist, sind die Damen gut genug dort die Nase rein zu halten.
Und vielen Dank für die Benennung der Wasserweiche!
Den guten Eindruck von Hr. Hörner (AFD) kann ich nur bestätigen, Frau Wehinger (Die Grünen) hingegen kam nicht nur zu spät, ihre Frage an das Landratsamt zeigt für mich mangelnde Vorbereitung und das fehlende Interesse am Weiher. Was für eine verkehrte Welt.
toll,eine neue Chance für den Weiher !
ich weiß noch nicht,ob ich kommen kann.
viel Erfolg jefenfalls für den weiteren Verlauf und Dankeschön für Euer Engagement
christa knust