Bellemer Kanallabyrinth

Bellemer Kanallabyrinth

20. Mai 2022 0 Von Hannah Miriam Jaag

Beim Vortrag im Kranz kamen wir auf die Idee die Kanalpläne mal etwas genauer von einem Sachkundigen anschauen zu lassen. Die Fehleinleitung in den Regenwasserkanal zum Behlaer Weiher hätte man seit langem schon, auf dem Bestandsplan (S 20a MW – S20b RW), oder durch Augenscheinnahme , ausmachen können.

Die “Fehleinleitung” über die Jahre lang Fäkalien in den Weiher geleitet wurde ist sogar auf dem Plan eingezeichnet.

Durchgang zwischen 20a und 20b

Die Ausleitung bzw. Überleitung (Bypass) vom Mischwassersystem 20a (MW) ins Regenwassersystem 20b (RW) ist ein gravierender, umweltschädigender, unverständlicher Mangel. Warum ein Durchgang vom Mischwasserkanal zum Regenwasserkanal existierte und warum so etwas abgenommen werden konnte wird ein ewiges Rätsel unbedarfter Herren vom Landratsamt bleiben.

Schacht 20a mit Mischwasser. Hinten sieht man wie der Durchgang zum Regenwasserkanal mit einer PE Platte verschlossen wurde.

Nach Jahren der Einleitung von Fäkalien aus dem Mischwasserkanal der Römerstraße in den Behlaer Weiher und unzähligen Beschwerden deshalb bei verschiedenen Ämtern, wurde nach meiner Meldung bei der Polizei zumindest diese Einleitung gestoppt.

Bei der aufwändigen Schadenssuche im Jahr 2020 und 2021 wurde zwar der Bypass entdeckt und mit einer Platte abgedichtet, aber eine weitere, eindeutige Abwasserbelastung im Regenwasserkanal oberstromseitig fahrlässigerweise nicht erkannt.

Von kompetenter Problemlösung kann nicht gesprochen werden. Im Zulaufkanal bei S 20b (RW) ist immer noch eine erhebliche, eindeutig sichtbare Abwasserpilzfahne zu erkennen. Dieser immer noch latente Abwasserpilz ist auch deutlich am Auslaufrohr in den Weihervorfluter zu sehen.

Regenwasserkanal 20b
von innen
mit Abwasserpilz

Im Regenwasserkanal 20b sieht man immer noch Abwasserpilz, auch kommt davon noch einiges im Zulauf von Behlaer Weiher an.

Zulauf über dem Behlaer Weiher mit Abwasserpilz

Die Gründe vom Staatsanwalt vom 22.02.2021 kein Verfahren einzuleiten waren: “es hatte lediglich ein technisches Problem im Kanalsystem gegeben, das zu einer minimalen Ausleitung von Wasser in ein Oberflächengewässer welches in den Belaer Weiher mündet führte“.

Diese Gründe beruhen vorgeblich auf ein Protokoll der Polizei und von einer “Lokalisierungsaktion”.

Die Aussagen dieser “Lokalisierungsaktion” sind falsch und die Behauptung dass das Problem gelöst sei, ist grob fahrlässig.

Nachdem die Stadt nach Jahren endlich die Zuleitung des Mischwasserkanals zum Regenwasserkanal verschlossen hat, ist es am Behlaer Weiher deutlich besser geworden.

Aber noch nicht gut!

In Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Gesetzte gebrochen wurden, fordere ich die sofortige Wiederherstellung des Weihers!

Fazit

In der Abwassersatzung verpflichtet sich der Entwässerungsträger (Stadt) die Abwässer sachgerecht zu entsorgen (Kläranlage). Der Bürger (Abwasserbeitragspflichtige) kann und muss davon ausgehen, dass dies ordnungs- und vertragsgerecht geschieht. Die Anlieger des Einzugsbereiches der Römerstraße in Behla haben jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang, für eine Leistung bezahlt, die sie nicht erhalten haben bzw. für die der Vertragspartner (Stadt) keine zugesicherte Dienstleistung erbracht hat.

Es wurden über Jahre in Hüfingen – Behla Abwasser aus Haushalten der Römerstraße illegal in einen Regenwasserkanal geleitet und im Behlaer Weiher entsorgt.

Diese Haushalte haben im guten Glauben eine Abwassergebühr bezahlt und wurden getäuscht.

Ich ermutige hiermit die Anwohner ihre zu Unrecht bezahlten Abwassergebühren zurück zu fordern!

20a Mischwasser
20b Regenwasser
20f Regenwasser
20a Mischwasser
21a Mischwasser
21 Mischwasser