Industriegebiet Palmhof bedroht unser Trinkwasser

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die 1. Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 von der Stadt Bräunlingen nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Das Hüfinger Trinkwasser kommt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker). Das Trinkwasser unserer ganzen Gemeinde: Hüfingen, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Sumpfohren und Mundelfingen. Ohne Ausnahme!

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2017

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen


Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders. Damals haben allerdings Hüfinger Bürgermeister und Gemeinderäte sogar vor Gericht (vergeblich) für unser Wasser gekämpft. Heute gibt es in Hüfingen niemanden mehr der sich für unser Trinkwasser einsetzten würde; wie man in der Gemeinderatssitzung am 8. Mai 2025 wieder feststellen durfte.

Im Jahr 2019 fand eine Belehrung eines Handelsvertreters von Biogasanlagen statt. Da der Herr wenig Ahnung von der Baar und der Landwirtschaft hatte, hat man sich darauf beschränkt, über die technischen Gegebenheiten der Biogasanlage zu berichten. Nach den technischen Highlights wurde der Gemeinderat mit einer Milchmädchenrechnung beehrt, mit der die Nachhaltigkeit einer solchen Anlage bewiesen werden sollte.

Die Ausschüttung an Energie der Anlage wird direkt in Heizöl umgerechnet und damit hat man dann eine angebliche Ersparnis. Der Einsatz von Energie für den Anbau und Transport vom Mais, den Fahrzeugpark, die vielen Anfahrten von weit her, die Chemikalien und deren regelmäßige Ausbringung, die Zerstörung der Umwelt, die Vernichtung von Lebensräumen spielt bei der Berechnung keinerlei Rolle. Als ob sich diese Biogasanlage befüllen ließe wie ein Öltank. Der wissenschaftliche Konsens, dass eine solche Anlage nicht nachhaltig ist, spielt keine Rolle. Wissenschaftler und alle anderen die die Nachhaltigkeit anzweifeln, wären ungebildet und uninformiert.

Meine Meinung als Agraringenieurin und Wissenschaftlerin
Biogasanlagen sind Industrieanlagen, die auf Kosten der Natur einen hoch subventionierten Energieaustausch durchführen.

Erweiterung der Industrieanlagen Palmhof 2025

Was soll man da noch weiter sagen? Vom Finanzamt gibt es für die Industrieanlage nach 20 Jahren nicht mehr genug Geld, deswegen muss der Irrsinn nun „weiterentwickelt“ werden. Wir bezahlen diesen Energieaustausch auf Kosten unserer Natur nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch eines Tages mit unserem Trinkwasser.

Ich habe mich seit dem letzten Brand auf dem Palmhof gar nicht mehr getraut etwas zu sagen, da ich vermutlich sonst in Zukunft für jede Havarie verantwortlich gemacht werde. Dabei hoffe ich einfach nur, nicht eines Tages Kassandra zu sein. Ganz unten gibt es noch einen Teil vom dazugehörigen Steuermodell.

Weitere Fakten über unser Trinkwasser

Beitrag vom 14. Mai 2025

Ich sammle hier die Fakten über unser Trinkwasser auf einer Seite.
Es ist komplex und unsere Ämter kümmern sich nicht um wissenschaftliche Fakten oder Logik, sondern nur um ihre tausende Vorschriften. Überhaupt sind wissenschaftliche Fakten heute an keiner Stelle mehr erwünscht und es überwiegen gefühlte Wahrheiten gepaart mit Paragraphen und wilden Meinungen.

Schon seit Jahren fordere ich, dass Hüfingen unsere Trinkwassersicherheit selber in die Hand nimmt!

CDU und Freies Forum stimmten am 8. Mai für die Versiegelung des schwer kontaminierten Bodens und die aktive Vertuschung des Grundwasserschadens. Sollen sich doch unsere Kinder mal drum kümmern, wenn das Trinkwasser verseucht ist. Teuer wird es dann ja für die nächste Generation. Aber vielleicht gibt es einigen ja zu denken, dass alle unsere Ortschaften aus den selben Tiefbrunnen beim Schafäcker trinken. Auch Mundelfingen bekommt das in den Kohlwald gepumpt – und Behla sowieso, gell. Es sind genau eure Enkel, nicht die von anderen.

Das Argument, dass die giftigen Abwässer vom FF Sägewerk ja nicht in unsere Tiefbrunnen gingen, sondern in die Breg ist polemisch. Hier möchte ich auf den Artikel über die Donau hin weisen: Donau ist Nr. 1 bei Schadstoffbelastungen in Europa.

Worum es geht

Im Jahr 1933 ging das Hüfinger Sägewerk an das Haus Fürstenberg über und hieß „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. Im Sägewerk arbeiteten, bis zur Befreiung 1945, von den Nazis entführte Zwangsarbeiter aus dem überfallenen und besetzten europäischen Ausland. Seit dieser Zeit werden verschiedene Imprägnieranlagen betrieben. Heute gehen wir davon aus, dass der Boden dort hochgradig verseucht ist.

Im Jahr 2022 gab es einen städtebaulichen Vertrag der Stadt Hüfingen mit der Bima für ein ETZ (Einsatz-Trainings-Zentrum für die Zollverwaltung) in Hüfingen. Da der Fürst aber deutlich zu viel Geld für das verseuchte Land wollte, hat die Bima die Verhandlungen eingestellt.

Jetzt ist es aber so, dass nicht alles Land dem Fürst gehört, ein kleiner Zipfel vorne gehört der Stadt Hüfingen und das Land wurde im Jahr 2021 untersucht.

Das Flurstück 600 im Besitz der Stadt Hüfingen wurde im Jahr 2021 untersucht. Auf diesem Flurstück wurde immer nur Holz gelagert. Die eigentliche Kontamination mit Grundwasserschaden befindet sich weiter westlich.

Grundwasserschaden in Hüfingen

Hüfingen hat einen Grundwasserschaden. Das Gelände vom Sägewerk wurde bereits vor 30 Jahren untersucht. Es wurde ein Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände festgestellt. Dieser Grundwasserschaden wird durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung saniert. Die Grundwassersanierung läuft seit 1998.

Hüfinger Trinkwasser


Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet

Schafäcker

Fakten zum chlorieren vom Trinkwasser

18. Februar 2025

Hier ein sehr aktueller Review vom 21. Januar 2025 in Environmental Health Perspectives von der Universität Upsala: Exposure to Drinking Water Trihalomethanes and Risk of Cancer: A Systematic Review of the Epidemiologic Evidence and Dose–Response Meta-Analysis .

Die Schlussfolgerung lautet: „Gemäß den Kriterien des World Cancer Research Fund haben wir Hinweise darauf gefunden, dass Trihalomethan im Trinkwasser das Risiko von Blasen- und Darmkrebs erhöht und zwar bei Werten, die unter den derzeitigen Grenzwerten in den USA und der EU liegen, was darauf hindeutet, dass diese nicht vor Krebs in der Allgemeinbevölkerung schützen.“

Ich habe noch viel mehr Veröffentlichungen hierzu gefunden. Aber erhöht, oder nicht erhöht, eine prophylaktische Chlorierung von Trinkwasser sollte unbedingt unterbleiben.

Nicht nur das Krebsrisiko ist problematisch, auch führt das Vorhandensein von Chlor/Chloraminen im Abwassersystemen zu zahlreichen Problemen. So die potenzielle Freisetzung von Metallionen und die Beschleunigung der Rohrkorrosion, die Erzeugung toxischer stickstoff- und jodhaltiger Desinfektionsnebenprodukte, sowie die Förderung horizontaler Übertragungen von Bakteriengenen unter der Belastung durch unterschiedliche Chlor-/Chloraminarten, was zur Verbreitung von Chlorresistenzgenen oder Antibiotikaresistenzgenen führen kann.

Durch die unbeabsichtigte Mischform von Chlor/Chloraminen könnten die oben genannten Probleme weit weniger kontrolliert und vorhersehbar werden, was zu zahlreichen gesundheitlichen Bedenken und wachsender Besorgnis führt. Einen Übersichtsartikel hierzu von 2023 gibt es hier:

Mixed chlorine/chloramines in disinfected water and drinking water distribution systems (DWDSs): A critical review

Alles zum Trinkwasser auf dem Hieronymus: https://hieronymus-online.de/?s=Trinkwasser

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

Die Brüsseler Behörde hatte die Klage gegen die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft am 10. Februar 2022 zurück gezogen, da der Satz der Pauschalierung jedes Jahr angepasst würde. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Landwirte sich selber ihre eigenen Gülle verkaufen und daran gut verdienen. Aber ich weise darauf hin dass der Artikel unten 6 Jahre alt ist.

von Hannah Miriam Jaag am 12. August 2019

Am 25. Juli 2019 verklagte die EU Kommission Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuer-Regelung für Landwirte.

Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten eine Pauschalregelung anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag („Pauschalausgleich“) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Die Regelung ist eigentlich für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.

Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an. Siehe Besteuerung: Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte

Hierzu kam in der taz am 11. August 2019 der Bericht:

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

So berechnen Landwirte einen Preis von bis zu 14 Euro pro Tonne Gülle, obwohl auf dem Markt nur 3 Euro üblich sind. Die Biogasanlagen haben damit kein Problem, da ihre Betreiberfirma den Landwirten selbst gehört. Wegen des überhöhten Preises kassieren die Landwirte mehr Umsatzsteuer.

Im Groben zusammengefasst: Die Landwirte verkaufen sich selber zu überhöhten Preisen Gülle und kassieren dafür Umsatzsteuer.

Dies funktioniert über eine Pauschale, die das Finanzministerium festsetzt. Der Bauernverband liefert den Landwirten dann Steuerberater die wissen, wie man diese Pauschale anwendet.

Der Bundesrechnungshof vermutet, dass Landwirte im Jahr 200 Mio Euro mehr Umsatzsteuer einnehmen, als sie an den Staat weiterleiten.

Deutsche Landwirte bekommen also eine „Überkompensation“. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte.

Dieses Geschäftsmodell fördert die Produktion von Gülle und belohnt industrielle Tierställe.

* Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984

Generalentwässerungsplan, esb Erdkabel, neue Server, Zufahrt Kindergarten Behla, Feuerwehrgerätehaus, Sanierung Nepomuk-Schelble-Str., Essenspreise in Kitas, Verlust Stadtwerke

Es gab keine Ausschusssitzung.

Als erstes wurde der ehemalige Inklussionsbeauftragte verabschiedet der diesen Job über 20 Jahre gemacht hatte. Danke, Peter Müller!

TOP 2
Bürgerfragestunde

Keine Wortmeldungen.

TOP 3
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es gab keine Beschlüsse in der letzten nicht öffentlichen Sitzung.

TOP 4
Vorstellung Generalentwässerungsplan Hüfingen

Der Generalentwässerungsplan (GEP) ist Planungsinstrument für die örtliche Siedlungsentwässerung . Die Stadt Hüfingen erhält durch den Generalentwässerungsplan eine fundierte Handlungsempfehlung, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung finden.




Ich fände hier nett, liebe Stadtverwaltung, wenn der ganze Kanalplan auf der Webseite von Hüfingen zur Verfügung gestellt werden könnte. Vielleicht irgendwo beim Baumamt?


„Es wird aufgezeigt, welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine dauerhafte Entwässerung gewährleisten zu können.
Andererseits sind Einleitungen erlaubnispflichtig und aufgrund einer Befristung in regelmäßigen Abständen zu erneuern, wobei die Schadlosigkeit der Einleitung nachzuweisen ist.“


Schadlose Einleitung mit natürlicher Schaumbildung
Staatsanwalt G.


Hauptinhalt von diesen Plan ist die hydraulische Kanalnetzberechnung, mit der festgestellt wird, in welchen Bereichen es hydraulische Schwachstellen gibt und Überflutungen aus dem Kanalnetz heraus auftreten können.

Laut derzeitigem Stand trete bei 17 von 2.353 Schächten unzulässige Überstauungen auf. Für die Regenentlastungsanlagen ist ein deutlicher Sanierungsbedarf vorhanden.

Für die Umsetzung ist die Erstellung einer gesamtheitlichen Schmutzfrachtberechnung des Einzugsgebiets der Kläranlage Donaueschingen erforderlich.
An insgesamt 24 Einleitstellen ist eine stoffliche Behandlung notwendig und es werden mehrere zentrale Behandlungsanlagen erforderlich, insbesondere für große Verkehrsflächen und Gewerbeflächen.

Arbeiten am Kanalnetz
Hydraulische Berechnung – Maßnahmen
Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen
▪ Ziel: Überstaufreiheit für die Berechnungsregen
▪ Ausarbeitung von hydraulischen Maßnahmen
– Aufdimensionierungen
– Querschlüsse
– Flächenabkopplung (auch: Außengebiete)
– Stilllegung Notentlastung
– Fehlanschlüsse beheben

Kostenschätzung: 2,5 Mio. €

Es kommen also ziemliche Kosten auf Hüfingen zu. Viel Geld, das sich wohl nicht vermeiden läßt. Hoffentlich gibt es vom Land Zuschüsse!

Bekannte Fehlanschlüsse die direkt in die Breg gehen an der Gierhalde? Habe ich richtig gehört? Kein Wunder, dass die Donau der schmutzigste Fluss Europas ist.

Dies war alles nur zur Kenntnisnahme.

TOP 5
Projektvorstellung Energieversorgung Südbaar GmbH

Die esb stellt ihre anstehenden Projekte in Hüfingen und den Ortsteilen vor. Also es werden eine ganze Reihe Erdkabel verlegt. Wer sich dafür interessiert wo genau, soll selber gucken.

https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=8780&type=do

(link funktioniert nur bis im August 2025)

Auch dies war nur zur Kenntnisnahme.

TOP 6
Vergabe Erneuerung der Server Infrastruktur
Vorlage: 2025/305

Die derzeitige technische Ausstattung im Rathaus entspricht nicht mehr den Anforderungen an einen ausfallsicheren und modernen Verwaltungsbetrieb.
Die Erneuerung der Server wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2024
angemeldet und vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.

Heute geht es darum eine Firma mit der Erneuerung der Serverinfrastruktur in Höhe von 74.720,10€ zu beauftragen.

Der Gemeinderat stimmt hier einstimmig zu.

TOP 7
Zufahrt Kindertagesstätte St. Georg Behla – Vergabe von Bauleistungen

Der Plan war nicht bei SessionNet dabei, deswegen habe ich ihn abfotografiert.
Leider ist die Qualität nicht sonderlich gut. Ich werde das Bild bei Gelegenheit ersetzen.

Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten Erd- und Straßenbauarbeiten in der Zufahrt zum Kindergarten Behla (Professor-Hall-Weg), sowie Pflasterarbeiten mit Randeinfassungen zur Verbreiterung des Gehwegs und zur Herstellung von zusätzlichen Parkplätzen vor dem Kindergarten.
Das günstigste Angebot wurde von eine Firma aus Hattingen mit einer Angebotssumme von 117.854,70 € brutto eingereicht.

Der Ortsvorsteher von Behla erzählt die lange Geschichte vom Versuch die Zufahrt zum Kindergarten endlich sicherer zu machen. Es gab bisher 15 Planungsvarianten. Bei dieser Planungsvariante haben alle Ortschaftsräte zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmt auch einstimmig zu.

TOP 8
Sanierung Nepomuk-Schelble-Straße Ost – Vergabe von Ingenieurleistungen

Die Nepomuk-Schelble-Straße Ost muss saniert werden.

So ist die Sanierung der Straße und des Gehwegs auf eine Länge von ca. 160 m geplant.
Die Wasserleitung wird erneuert von Schulstraße über die Nepomuk-Schelble-Straße und die Karl-Bromberger-Straße (ca. 300 m). Der Kanal wird wegen schlechtem Zustand auf einer Länge von ca. 200 m ausgetauscht.

Das hierfür übliche CDU-Ingenieurbüro aus Donaueschingen soll mit den Planungsleistungen für die Sanierung der Nepomuk-Schelble-Straße Ost i. H. v. 103.430,33 € beauftragt werden. Es soll aber noch dieses Jahr gebaut werden.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

TOP 9
Vergabe Feuerwehrgerätehaus Hüfingen – Holzbauarbeiten

Eine Zimmerei aus Mundelfingen soll für die Holzbauarbeiten in Höhe von 239.775,12 € beauftragt werden.

Auch hier stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

TOP 10
Reduzierung des Essenspreises in Kindergärten und Kitas in Hüfingen

In den Kindertagesstätten St. Verena in Hüfingen, St. Georg in Behla, St. Theresia in Mundelfingen und in der Kita Luise-Scheppler gibt es das Angebot des warmen Mittagessens. Ebenso gibt es Mittagessen in der Krippe Felix in Allmendshofen.

Die Preise für die Mittagsverpflegung an der Lucian-Reich-Schule wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 12.12.2024 ab 01.02.2025 neu und wie folgt festgelegt

Grundschüler (Klasse 1 bis 4) : 4,50 €/Essen
Sekundarstufe (Klasse 5 bis 10) : 4,80 €/Essen
Erwachsene und Lehrkräfte : 7,00 €/Essen


Der Gemeinderat soll die Reduzierung der Essenspreise auf 4,50 € auch für die Kindergartenkinder der katholischen Kindergärten ab dem 01.09.2025 beschließen.

Der Gemeinderat stimmt hier mit einer Enthaltung zu.

Im Herbst gibt es eine Klausurtagung mit Elternvertretern über die Kindergärten und deren Finanzierung.

TOP 11
Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadtwerke 2024

Der Eigenbetrieb Stadtwerke Hüfingen bestand im Jahr 2024 aus der Badsparte (Hallenbad, Sauna und Zinserträgen) sowie der Versorgungssparte (Elektrizität, Solar-Anlagen, Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung).


Nach der Gesamterfolgsrechnung beträgt der Jahresfehlbetrag der Stadtwerke im Jahr 2024 0,495 Mio. Euro (2023: Jahresgewinn 1,283 Mio. Euro). Im Erfolgsplan 2024 der Stadtwerke Hüfingen war ein Verlust von 0,444 Mio. € veranschlagt.
Aufgrund des Sondereffekts aus dem erfolgswirksamen Überschuss aus dem ESB-Anteil-Verkauf im Jahr 2023 in Höhe von 1,440 Mio. Euro ist das Gesamtjahresergebnis 2023 und 2024 nicht vergleichbar.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke Hüfingen soll für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt werden.
Der Jahresfehlbetrag 2024 der Stadtwerke in Höhe von 495 T Euro soll mit dem Gewinnvortrag zu verrechnet werden.
Dem Bürgermeister, dem kaufmännischen Leiter der Stadtwerke, dem Wassermeister und dem
Elektromeister soll ohne Einschränkungen die Entlastung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg erteilt werden.

Der CDU Fraktionssprecher bedankt sich für die aussagekräftige und so frühe Ausarbeitung und hofft, dass die Erhöhung des Wasserpreises zum 1. Januar 2025 in Zukunft reicht. Die SPD Fraktionssprecherin bedankt sich auch für die ausführliche Ausarbeitung und stellt viele sehr detaillierte Fragen, die ich selber nicht kapiert habe. Der Amtsleiter der Kämmerei antwortet sehr detailliert. Es geht hier um die Auslegung der Zahlen. Kerstin Skodell meint, dass man die Zahlen anders darstellen muss und das Aquari eigentlich nicht so schlecht aussieht, wie hier dargestellt.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.


TOP 12
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Es gab Vergaben bei der Hackschnetzelanlage.

Der Bürgermeister informiert über die Nachbarschaftshilfe, das Hotel Frank und ein Ärztehaus.

Es gibt 4 neue Leute in der Stadtverwaltung.

Behlaer Weiher einst, heute und morgen

Hannah Miriam Jaag stellt das Buch Lorax vor beim Vortrag im Kranz in Behla

Am Mittwoch den 4. Juni 2025 war im Kranz in Behla ein Vortrag mit Diskussion zum Behlaer Weiher. Ich möchte mich hier recht herzlich bedanken bei den vielen Zuhörern für das rege Interesse und die schönen Diskussionen im Anschluß! Es tut gut, wenn sich so viele Menschen für meine, zugegeben manchmal etwas durchgeknallten, Aktionen interessieren.

Hier erst mal ein paar Eindücke:



Da einige nicht teilnehmen konnten, hatte ich versprochen hier zu berichten. Es gibt auf dem Hieronymus ja nun wirklich genug zum Thema, deswegen habe ich so ungefähr meinen Vortrag im Vorfeld als Podcast aufgenommen und jeder der sich das antun mag, darf es sich unten anhören. Dies allerdings auf auf eigene Verantwortung – ist lang geworden.
Daneben ist eine pdf mit fast allen Bildern die ich gezeigt habe, allerdings etwas kürzer durch Selbstzensur.


Podcast zum Vortrag Bellemer Weiher einst, heute und moren.

Beitrag vom 17. Januar 2021

Der Bellemer Weiher einst und heute

Im November 2020 konnte ich nachweisen, dass seit Jahren Abwasser in den Behlaer Weiher floss, ohne dass ernsthaft etwas dagegen unternommen wurde: Abwasser im Behlaer Weiher.

Heute ist der Weiher eine Klärgrube und auf der anderen Seite das „Feuchtbiotop“, wie ich das Habitat des Bibers nannte, ist als Folge stark eutrophiert. Eutrophierung ist ein Terminus aus der Ökologie. Damit wird allgemein die Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem bezeichnet. Dies hat meist nachteilige Folgen für die Ökologie der Gewässer. Eutrophierung beruht also auf Nährstoffeintrag mit Nährstoffanreicherung im System. Der Duden definiert sie „als unerwünschte Zunahme eines Gewässers an Nährstoffen und damit verbundenes nutzloses und schädliches Pflanzenwachstum“ (aus Wikipedia).

Nach diesen traurigen Ist-Zuständen will ich hier jetzt zeigen, was einmal war.

1978 erschien in den Schriften der Baar, Band 32, von Hannelore Borzer und Professor Dr. Günther Reichelt: Lurchwanderungen am Behlaer Weiher – ein Beitrag zur Rettung von Amphibien

Plan von 1978

Die Rettungsaktion wurde damals mit Unterstützung von Alt-Bürgermeister Gilly und den Stadträten durchgeführt. Auch 1978 schon war die Erdkröte (Bufo bufo), der Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) und der Teichmolch (Lissotriton vulgaris, Syn.: Triturus vulgaris) geschützt. So meinte Professor Dr. Reichelt, dass die Erdkröte menschliche Korrekturmaßnahmen seltener nötig oder überhaupt überflüssig mache. Es sei noch nicht lange her, dass die Kröte im Garten als Glücksbringer galt! So verzehren 10 Kreuzkröten (Bufo calamita). pro Tag durchschnittlich 50 Kartoffelkäferlarven, 50 Speckkäferlarven und 48 Asseln.

Kreuzkröte

Der Behlaer Weiher ist laut Prof. Dr. Reichelt der letzte Rest von mehreren mittelalterlichen Fischweihern, deren Lage und Größe aus Landtafeln des 17. und 18. Jahrhunderts hervorgehen.

Erdkröte

Der Behlaer Weiher war das Laichgebiet einer großen Zahl von Lurchen. Zahlenmäßig waren die Erdkröten weitaus am häufigsten. In den meisten Jahren dürfte zur Laichzeit der Behlaer Weiher von über 5000 Erdkröten aufgesucht worden sein.

Teichfrosch

Ziel der Arbeit 1978 war die Rettung der Tiere vor der Bundesstraße. Dafür wurde damals ein Zaun angelegt und die Tiere wurden über die Straße getragen. Damit sollten die Tiere auch auf das neue Laichgewässer auf der anderen Straßenseite geprägt werden.

Kaulquappen von der Erdkröte am Höhlenstein

Prof. Dr. Reichelt konnte damals das meiste was er wollte nicht erreichen, aber immerhin durften er und seine Helfer das kleine Biotop im Osten der B27 anlegen. Dort, wo heute der Biber waltet, ist also ein „Reichelt-Biotop“!

Laichklumpen des Grasfrosches im Ersatzteich 1978

Diese Zahlen zeigen, dass der Behlaer Weiher ein recht bedeutendes Laichgewässer für mindestens drei geschützte Amphibienarten war.

Grasfrosch

Mit Vorsicht lassen sich aus den Zahlen Anhaltspunkte für die Größe der Laichpopulation des Behlaer Weihers und die Besiedlungsdichte der Erdkröten der Umgebung gewinnen. Wir wissen nämlich aus Stichprobenzählungen, dass aus dem Jagdgebiet westlich der Straße etwas mehr als die Hälfte der gesamten Population zum Weiher zieht. Danach wird man annehmen dürfen, dass in Jahren wie 1977 rund 7000 Erdkröten zum Laichen wandern. Geht man davon aus, dass mindestens 75% der Tiere nicht weiter als 500 Meter vom Laichgewässer entfernt leben, käme man zu einer durchschnittlichen Besiedlungsdichte von 5250 Tieren auf 78 ha, also etwa 67 Kröten/ha. Man muss aber berücksichtigen, dass Kröten unterschlupfreiche, mit Baumstrünken, Astwerk, Krautansammlungen, Erdhöhlen und/oder Steinen ausgestattete Biotope bevorzugen; dann wird man die Wälder und extensiv genutzten Feuchtflächen als Hauptaufenhaltsorte ansetzen können.

Prof. Dr. Reichelt 1978

Im Jahre 2018 wurde im Zuge der Ortsumgehung Behla der neue Krötentunnel an der Bundesstraße 27 gebaut.

Krötentunnel an der B27

Das sagt Prof. Dr. Reichelt heute zu den Zuständen am Behlaer Weiher

„Wie bedauerlich diese schlimme Entwicklung, wo doch die Stadt Hüfingen seit Jahren mit dem Markenzeichen „Ökologie“ wirbt! Ob  die  Umsetzung wenigstens in den nächsten 50  Jahren (!) erfolgen wird? Immerhin war das Echo auf unseren Aufsatz 1978 erfreulich groß. Freilich: das war vor fast 50 Jahren. Aber das Sterben in der Natur geht noch immer fast unvermindert weiter!“

Junger Bergmolch

Das sage ich zu den Zuständen am und im Behlaer Weiher

Wassergesetz für Baden-Württemberg
§56 WG und Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 46 Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung

Strafgesetzbuch
§324
StGB (1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Tierschutzgesetz
§17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (1) ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.

Auch in Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Gesetzte gebrochen wurden, fordere ich die sofortige Instandsetzung des Weihers!

Dies beinhaltet eine Winterung des Gewässers und die fachgerechte Entsorgung des Klärschlammes.

Versiegelung über Grundwasserschaden, Römerstraße Süd, Tiefbrunnen, Feuerwehr, Bleichewiese, Schülerlotsen und Stadtmuseum

Hier geht es um die Sitzung am 8. Mai 2025

Unterlagen wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

14/2025 – Ein Wohnhaus in Hausen vor Wald am Fichtenweg soll erweitert werden. Hierbei soll die Baugrenze um 5,66 m überschritten werden. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und der Gemeinderat ebenso.

15/2025 – Ein weiteres Wohnhaus in Hausen vor Wald an der Ortsstraße soll erweitert werden. Auch hier hat der Ortschaftsrat zugestimmt und auch der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

16/2025 – In der Schulstraße in Hüfingen soll eine weitere Garage angebaut werden. Diesem Bauvorhaben soll zugestimmt werden. Der Gemeinderat stimmt hier einstimmig zu.

18/2025 – In der Alemannenstraße in Hüfingen ist ein Carport und eine Gaube geplant und eine Gartenlaube soll nachträglich genehmigt werden. Die Laube wurde als Anbau an die Garage in den
Abmessungen von 4,0m auf 6,40m mit einer Höhe von 1,95m, errichtet. Durch die
Überschreitung der max. Länge der Grenzbebauung mit der Garage zusammen mit der
Gartenlaube ist auf dem angrenzenden Grundstück eine Baulast notwendig. Baulasten kommen dann zum Einsatz, wenn eine Immobilie den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Damit sich das Bauvorhaben dennoch realisieren lässt, wird das Nachbargrundstücke mit einbezogen. Der Gemeinderat hat eistimmig zugestimmt.

19/2025 – In der Hochstraße soll ein Regenwassertank zur Grauwassernutzung eingebaut werden. Auch hier stimmt der Gemeinderat zu mit einer Enthaltung.

20/2025 – Im Großschönau-Ring werden mehrere Änderungen bzw. Neubauten an einem bestehenden Kettenhaus beantragt.
Als Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde die Errichtung des
zusätzlichen Carports sowie des Gartenhauses innerhalb der Pflanzgebotsfläche beantragt.
Weiter die Überdachung der bestehenden Terrasse in den Abmessungen von 4,0m auf 10,80m,
die Errichtung einer Dachterrasse auf der bestehenden Flachdachgarage, der Neubau eines Carports in den Abmessungen von 4,50 m auf 7,0m mit einer Höhe des begrünten Flachdachs von 2,65m, der Neubau eines Gartenhauses in den Abmessungen von 4,50m auf 3,0m und einer Höhe
von 2,20m und die Umnutzung des bestehenden Gästezimmers in ein gewerblich genutztes Nagelstudio.

SPD bittet darum dass die Einhaltung der Bepflanzung überprüft wird. Ansonsten wird zugestimmt.

– 21/2025 –
Befestigung eines Holzlagerplatzes zur Lagerung von Holzhackschnitzel und Neubau Rundbogenhalle.

Der Pächter von Flächen an der Hochstraße beantragt die teilweise Befestigung der vorhandenen Holzlagerflächen sowie den Neubau einer Rundbogenhalle.
Zur Lagerung von Holzhackschnitzel sollen Teile des vorhandenen Holzlagerplatzes entlang der Hochstraße auf einer Fläche von ca. 25m auf ca. 116m asphaltiert werden. Insgesamt soll dazu eine Fläche von ca. 4.275m² versiegelt werden. Die Gesamtfläche inclusive der geplanten Zufahrt beträgt ca. 5.175m².
Auf der asphaltierten Fläche wird der Bau einer Rundbogenhalle mit einer Grundfläche von 25m x 36m (900m²) beantragt. Die maximale Höhe der Halle beträgt 11,80m.
Die überplanten Flächen werden ebenso wie die angrenzenden Flächen bereits seit Jahrzehnten als Holzlager sowie für den Betriebshof des FF-Sägewerks gewerblich genutzt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich ist nicht vorhanden.

Im Jahr 1933 ging das Hüfinger Sägewerk an das Haus Fürstenberg über und hieß „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. Im Sägewerk arbeiteten, bis zur Befreiung 1945, von den Nazis entführte Zwangsarbeiter aus dem überfallenen und besetzten europäischen Ausland. Seit dieser Zeit werden verschiedene Imprägnieranlagen betrieben. Heute gehen wir davon aus, dass der Boden dort hochgradig verseucht ist.

Im Jahr 2022 gab es einen städtebaulichen Vertrag der Stadt Hüfingen mit der Bima für ein ETZ (Einsatz-Trainings-Zentrum für die Zollverwaltung) in Hüfingen. Da der Fürst aber deutlich zu viel Geld für das verseuchte Land wollte, hat die Bima die Verhandlungen eingestellt.


Laut Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden sofern die Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abgestimmt wird.

Hüfingen hat einen Grundwasserschaden!


Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis und die ausgewiesenen Zonen.


Die heute gültigen Zonen für das Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Schaafäcker vom 30.10.1979


WSG Schaafäcker mit 70,85 ha;
Zone 1: 0,5 ha
Zone 2: 2,5 ha;



Beim Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1979 das Gelände vom Imprägnierwerk an der Hochstraße ausgenommen.

Anstatt den Grundwasserschaden, den das FF-Imprägnierwerk verursacht hat, zu überbauen, wäre es hier eher angemessen diesen zu sanieren!

Ich fordere unseren Gemeinderat auf, eine Sanierung des Grundwasserschadens zu verlangen!

Hier die Rede von Mete Ünal für die SPD Fraktion hierzu:

Die SPD-Fraktion sieht den Bauantrag Nr. 21/2025 kritisch – nicht, weil wir gewerbliche Nutzung grundsätzlich ablehnen, sondern weil hier wichtige Fragen unbeantwortet bleiben.

Allein 35 Mal passt mein Haus in diese Fläche herein, man könnte ein ganzes Fußballfeld daraufsetzen: Über 4.200 Quadratmeter sollen neu versiegelt werden. Das ist in Zeiten des Klimawandels und zunehmender Starkregenrisiken kein Bagatellthema. Wir erwarten ein klares Regenwasserkonzept. Nicht nur eine Abstimmung mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz.

Auch der Bau einer fast 12 Meter hohen Halle ohne gültigen Bebauungsplan wirft Fragen zur städtebaulichen Verträglichkeit auf. Hier braucht es eine landschaftsplanerische Bewertung.

Besonders brisant ist die Altlastensituation: Auf dem Gelände besteht ein bekannter Grundwasserschaden. 27 Jahre Alt genau so alt bin ich und auch genau seit 1998 wird das kontaminierte Wasser aufbereitet – eine Versiegelung könnte diese Sanierung beeinträchtigen. Und das alles in unmittelbarer Nähe zu unseren Wasserschutzgebieten.

Wir fordern daher:
•⁠ ⁠ein umfassendes Regenwasserkonzept,
•⁠ ⁠eine Prüfung der Auswirkungen auf die Grundwassersanierung,
•⁠ ⁠eine landschaftsplanerische Einschätzung der Halle
•⁠ ⁠und angemessene Ausgleichsmaßnahmen für die massive Flächenversiegelung.

Nachhaltige Standortentwicklung bedeutet auch, bestehende Nutzungen regelmäßig auf ihre Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. Der vorliegende Antrag leistet das aus unserer Sicht nicht in ausreichendem Maße. Zumal wir aktuell erleben, dass wertvolle Standorte (wie etwa jener für das geplante Zollgebäude) verloren gehen, weil keine tragfähige Planung für dieses Gebiet vorliegt. Daraus müssen wir lernen: Wenn wir als Stadt solche Potenziale mit 55 Mitarbeitern zzgl. täglich Zollbeamten, die die Hüfinger Gastronomie gestärkt hätten, nicht erneut vergeben wollen, braucht es mehr Weitblick.

Die SPD beantragt die Vertagung. Das Bauamt meint, dass die Fläche kontaminiert ist sei bekannt und es soll darüber versiegelt werden, dann wäre der Grundwasserschaden sozusagen geschützt. Für die CDU geht es um die „Gerbstoffe“ der Holzschnetzel und anscheinend ist es nicht im Hirn angekommen, dass dort schon vor 30 Jahren ein Grundwasserschaden festgestellt wurde. CDU hat heute wieder eine super Performance abgeliefert, ich kam mir vor wie in einem Wurmloch nach „5 Jahre Beobachtung der kompetenten Visionen des Patriarchats“.

Es wird zuerst abgestimmt, ob vertagt wird und mit 7 Gegenstimmen wird nicht vertagt.

CDU und Freies Forum stimmen für die Versiegelung des schwer kontaminierten Bodens und die aktive Vertuschung des Grundwasserschadens. Sollen sich doch unsere Kinder mal drum kümmern, wenn das Trinkwasser verseucht ist. Teuer wird es dann ja für die nächste Generation. Aber vielleicht gibt es einigen ja zu denken, dass alle unsere Ortschaften aus den selben Tiefbrunnen beim Schafäcker trinken. Auch Mundelfingen bekommt das hoch gepumpt. Und Behla sowieso, gell. Es sind genau eure Enkel, nicht die von anderen.
Sind Wirtschaftliche Interessen dem Freien Forum und der CDU wichtiger als die eigenen Kinder?

Das Amt für Umwelt- Wasser und Bodenschutz hat gesagt, dass Hüfingen für die eigene Trinkwassersicherheit zuständig sei. Na dann Prost.

22/2025 – Neubau einer Lagerhalle in Holzbauweise mit Pultdach beim städtischen Bauhof im Grubengarten. Vorgesehen ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in den Abmessungen von 12,34m auf 13,10m mit einem 5° geneigtem Pultdach. Die Firsthöhe beträgt 5,04m.
Die Halle dient zur Optimierung der Lagerung von Wasserleitungsrohren des Wasserwerks. Momentan werden die 12m langen Rohre im Freien gelagert, UV-Strahlung kann hier zur Schwächung des Materials führen.

Wird vertagt.

23/2025 – Errichtung einer Garage an der Bräunlinger Straße. Für die Garage gibt es eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2015 welche jedoch abgelaufen ist und daher neu beantragt werden muss. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 18:30 Uhr

TOP 4
Bebauungsplan „Römerstraße-Süd“ in Behla

Räumlicher Geltungsbereich

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 349.


Bebauungsplan
Römerstraße Süd Behla



Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen.

Rotmilan

Auf Grund der eingegangen Anregungen und Bedenken musste der Bebauungsplanvorentwurf geändert werden:

  • Vergrößerung des Geltungsbereichs um die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme A1 sowie die bestehende Römerstraße.
  • Vergrößerung der Grünflächen durch Verkleinerung der gewerblichen Bauflächen.
  • Aufnahme von Flächen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Ableitung von unbelastetem Dach- und Oberflächenwasser.
  • Neuformulierung der Vorschriften zur Beleuchtung.
  • Aufnahme einer Festsetzung zur Verhinderung von Materiallagern und Baustelleneinrichtungen im Vogelschutzgebiet.
  • Aufnahme von allgemeinen Maßnahmen für die Zauneidechse.
  • Aufnahme von Festsetzungen für Nisthilfen.
  • Aufnahme von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen / Maßnahmenkonzept für den Rotmilan innerhalb des Plangebiets.
  • Aufnahme von CEF-Maßnahmen für die Zaun- und Waldeidechse innerhalb des Plangebiets.
  • Aufnahme von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen über den Ankauf von Ökopunkten.
  • Verschiedene Ergänzung und Anpassungen in den Hinweisen.
  • Ergänzungen und Anpassungen in der Begründung (insbesondere Teiländerung Flächennutzungsplanung statt Gesamtfortschreibung, Konkretisierung der geplanten Oberflächenentwässerung, Ergänzung der Anlagen zur Begründung).
  • Ergänzung der Unterlagen um den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag incl. Maßnahmenkonzept für die Zaun- und Waldeidechse und Maßnahmenkonzept für den Rotmilan.
  • Ergänzung der Unterlagen um den Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen.
  • Ergänzung der Unterlagen um die Natura 2000-Vorprüfung Vogelschutzgebiet ‚BAAR‘ (8017-441).
  • Ergänzung der Unterlagen um Ausführungen zur geplanten Oberflächenentwässerung.

Der Gemeinderat hat dem Bebauungsplanentwurf einstimmig zugestimmt.

TOP 5
Vergabe Erneuerung Schaltanlagen und Funkanlage Tiefbrunnen und Wasserturm

Die „Sanierung der fernwirktechnischen Ausrüstung Tiefbrunnen I & II und Neuerstellung einer funktechnischen Relaisstation am Wasserturm“ wurde am 23. Januar 2025 beschlossen. Im Wirtschaftsplan 2025 der Stadtwerke sind 70.000 € eingestellt.

Der GR soll eine Firma aus Blumberg für 62.394,54 € netto beauftragen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

TOP 6
Vergabe Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Anbau
Aufzugsanlage

Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus wurde in der Sitzung am 14. November 2024 beschlossen.

Vergabe von Erd- und Rohbauarbeiten wurde am 27. März 2025 für 654.015,52 € vergeben.

Hier geht es um die Aufzugsanlage, für die für 50.329,88 € eine Firma aus 88525 Dürmentingen beauftragt werden soll.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

TOP 7
Vergabe verschiedener Arbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese

Das Konzepts Hackschnitzelkessel II wurde schon mehrfach besprochen:
https://hieronymus-online.de/hackschnitzelkesselanlage/.

Es gibt einen Förderbescheid Hackschnitzelkessel II in Höhe von 1,035 Mio € und es wird mit Gesamtkosten von 3,78 Mio € gerechnet. Mit dem Bau der Hackschnitzelkesselanlage II mit einer Leistung von 2 MW wird die Bleichewiese die zentrale Heizzentrale der Wärmeversorgung der Stadt Hüfingen.

Heute geht es um folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Dachbegrünung des Gebäudes für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an
    eine Firma aus Löffingen in Höhe von netto € 87.458,00 vergeben.
  2. Die Elektroinstallationsarbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an
    eine Firma aus Hüfingen in Höhe von netto € 83.995,30 vergeben.
  3. Die Stahlbauarbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an eine
    Schlosserei aus Donaueschingen in Höhe von netto € 132.278,80 vergeben.
  4. Die Holzbauarbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an ein
    Bauunternehmen aus Furtwangen in Höhe von netto € 76.616,51 vergeben.
  5. Die Anlagenverrohrung für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird in Höhe von netto € 211.044,29 vergeben.

Dies wird mit zwei Enthaltungen beschlossen.

TOP 8
Anpassung der vertraglich vereinbarten Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kita Luise-Scheppler

Der aktuelle Vertrag über den Betrieb und die Förderung der kirchlichen Kindertagesstätte Luise-Scheppler in Hüfingen stammt aus dem Jahr 2004. Er wurde zuletzt 2014 im Zusammenhang mit der Professionalisierung der Kindergartengeschäftsführung durch einen Zusatzvertrag ergänzt.

Der Zusatzvertrag regelt die Höhe der berücksichtigten Verwaltungskosten mit Wirkung vom 01.11.2014 wie folgt:
Die Aufwendungen für die verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung (z. B. Aufwendungen für die Rechnungsführung, Aufstellung des Sonderhaushaltsplanes) werden wie folgt berücksichtigt:
a) Als prozentuale Pauschale mit 2,5 % der Personal- und Sachausgaben und zusätzlich für die Übernahme von Geschäftsaufgaben für die Evang. Luise-Scheppler-Kindertagesstätte durch das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt Villingen.
b) Als prozentuale Pauschale mit 1,25 % der jährlichen Personalkosten.

Die evangelische Kirchengemeinde Hüfingen-Bräunlingen hat im Oktober 2022 den Antrag auf Erhöhung der im Betriebsvertrag vereinbarten Verwaltungskosten gestellt. Sie beantragte seinerzeit, mit Wirkung ab 01.01.2023 die verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung als prozentuale Pauschale mit 5 % der Personal- und Sachausgaben zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister hat mit Schreiben vom 22.11.2022 diesen Antrag abgelehnt. Grund für die Ablehnung war, dass kurz zuvor die Leistungsfreistellungszeit in Hüfinger Einrichtungen von 0,1 Fachkraftstellen je eingerichteter Gruppe auf 0,125 Fachkraftstellen je eingerichteter Gruppe angehoben worden war.

Obwohl das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt in 2023 nochmals den Antrag auf Erhöhung der Verwaltungskosten wiederholte, blieb die Verwaltung bei Ihrer Ablehnung.
Nun haben die Trägervertreter im persönlichen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Haas die Gründe für den bereits gestellten Antrag aus 2022 nochmals dargelegt und um Prüfung Ihres Antrages gebeten. Die Kirchengemeinde Hüfingen-Bräunlingen ist nicht mehr in der Lage, den aktuell entstehenden Differenzbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Verwaltungskosten und dem Betrag, den die Kirchengemeinden gemäß der Gebührenordnung der Evangelischen Landeskirche für Verwaltungskosten einrichten muss, aufzubringen.

Eine Ablehnung des Antrags auf Erhöhung der Verwaltungskosten im Betriebsvertrag könnte die Aufgabe der Trägerschaft der evangelischen Kirche zur Folge haben.
Das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt hat für den Gemeinderat die Aufgaben der Kindergartengeschäftsführung und die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten ausführlich dargestellt.

Dem Antrag des Evangelischen Verwaltungszweckverbandes Schwarzwald-Bodensee soll einer Anhebung der vertraglich vereinbarten Verwaltungskosten auf 5 % der Personal- und Sachausgaben bei der Kita Luise-Scheppler rückwirkend zum 01.01.2024 zugestimmt werden.

Für 2024 wird der Differenzbetrag voraussichtlich rd. 13.000 € betragen.

Der Gemeinderat will mehr Informationen und der Punkt wird vertagt.

TOP 9
Kindergarten Mundelfingen – Information zur Auslastung der Einrichtung und Entscheidung zur Schließung oder Fortführung der 3. Gruppe im Rathaus

Die zeitlich befristet eingerichtete dritte Gruppe des Kindergartens St. Theresia Mundelfingen wird nicht zur Deckung des aktuellen Bedarfs an ü3 Betreuungsplätzen in der Gesamtstadt oder im Stadtteil Mundelfingen selbst benötigt. Sie wird deshalb zum 01.06.2025 geschlossen; die Kinder der Rathausgruppe werden in den beiden Stammgruppen im Kindergarten Mundelfingen untergebracht.

TOP 10
Nutzungskonzept Gewerbeeinheit Hauptstraße 4

Am 23.01.2025 hat der Gemeinderat dem Kauf der Gewerbefläche mit einer Grundfläche von ca. 125 m² zugestimmt.
Durch die großzügige Schenkung von Kunstgegenständen durch den renommierten Künstler und Keramiker Prof. Volker Ellwanger aus Lenzkirch, werden weitere Ausstellungsflächen benötigt. Gleichzeitig ist noch unklar, welche Raumkapazitäten die Stadt Hüfingen in den nächsten 5 oder 10 Jahren benötigen wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Stadtmuseum die Räume befristet zur Verfügung zu stellen. Sollte sich am Raumbedarf der Stadt keine Änderung ergeben, ist eine Nutzungsverlängerung immer wieder möglich.

Der Gemeinderat stimmt zu die Räumlichkeiten dem Stadtmuseum unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

TOP 11
Feuerwehr Hüfingen, Beschaffung Atemschutzgeräte, Bekanntgabe Eilentscheidung

Die Neubeschaffung von 34 Atemschutzgeräten für 64.700€ war wegen langen Lieferzeiten dringend notwendig.

Hier gab es eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister. Die Fraktionsvorsitzenden wurden vor Auftragsvergabe informiert und stimmten der Eilentscheidung zu.


TOP 12
Antrag der SPD-Fraktion – Erarbeitung eines Schülerlotsen-Konzept

Die SPD Fraktion hat in der Sitzung am 20. Februar 2025 einen Antrag für ein professionelles Schülerlotsen-Konzept an der Lucian Reich Schule zusammen mit der Verkehrswacht gestellt.

Die Verkehrslage des Schulweges, während der Stoßzeiten ist für die Schülerinnen und Schüler sehr unübersichtlich und gefährlich.
Die Verwaltung hat daher bereits Kontakt mit der Initiatorin aufgenommen und
sich die örtliche Situation schildern lassen. Zudem wurde für Mai eine Verkehrsschau geplant, bei der die Situation vor Ort gemeinsam mit den zuständigen Entscheidungsträgern begutachtet wird.

Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13

Für den Sonnenbrunnen gibt es vielleicht eine Einweihung!

Hüfinger Trinkwasser-Reise

1. Version vom 9. Februar 2022

Grundsätzliche Angaben zum Hüfinger Trinkwasser finden sich auch auf den Seiten der Stadt:
https://www.huefingen.de/de/Stadt-Buerger/Unser-Huefingen/oekologie/Trinkwasser

Vor 1903 gab es in der Stadt Hüfingen vier Pumpbrunnen, die allerdings den Bedarf nicht decken konnten, so dass ein Teil der Bevölkerung das „Kochwasser“ aus der Breg schöpfen musste. *

Pumpbrunnen 1876 neben der Lägel mit Elisabeth Heinemann (Grießhaber) und ihrer Cousine Marie Heinemann (Nober). Marie Heinemann war die Tochter von J. Nepomuk Heinemann und Elisabeth Reich.
Foto: J.N. Heineman

Die Statue des Johannes auf einem Brunnen in Hüfingen. Vielleicht war es der Johannes von der Kapelle. Foto: 1886 J. Nepomuk Heinemann

Die Statue des Johannes auf einem Brunnen in Hüfingen. Vermutlich der Johannes von der Kapelle auf dem Rotrain. Allerdings ist dies kein Pumpbrunnen.
Foto: 1886 J. Nepomuk Heinemann

Am Pumpbrunnen im Jahr 1930

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die 1. Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

Am alten Brunnen neben der Lägel war aus Anlass des Brunnenfestes ein Plakat angebracht. Darauf hatte der Wagner Josef Rieger mit der Unterschrift „Die Unterstädter“ aus seiner Feder diese Verse schreiben lassen*:

Nimm zum Abschied unseren Dank.
Jahrzehnte lang spendetest du uns Trank.
Warst begehrt von jedem Weib.
Erhieltest gesund uns den Leib.
Manchem jungen schönen Mägdelein
verschaffteste du ein Stelldichein.
Daß du manchmal rochest schlecht,
sagt ein Nachbar. Ob mit Recht?
Stehst du einstens nicht mehr hier,
Sucht man Trost beim Lägelbier.

Josef Rieger

Wirtschaft zur Lägel 1928

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 von der Stadt Bräunlingen nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Da in den 1950ern auch Hausen vor Wald und Mundelfingen eine bessere Wasserversorgung benötigten, entschloss man sich 1956 einen zweiten Tiefbrunnen zu graben und den Wasserturm zu bauen. Da dies alles sehr viel Geld kostete, nannte man den Hüfinger Wasserturm damals auch „Schuldenturm“.*

1956 gebauter Hüfinger Wasserturm.

Hüfinger Trinkwasser

Also nochmal von vorne:
Das Hüfinger Trinkwasser kommt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker).

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker

Probleme unseres Trinkwassers im Jahr 2017

Wasserchutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen

Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so, als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders. Damals haben allerdings Hüfinger Bürgermeister und Gemeinderäte sogar vor Gericht (vergeblich) für unser Wasser gekämpft. Heute gibt es in Hüfingen fast niemanden mehr der sich für unser Trinkwasser einsetzten würde.

Aber zurück zum Thema.

Das Wasser aus den Tiefbrunnen wird in zwei Hochbehälter über Hüfingen gepumpt. Einer ist über dem dem Oberen Schosenhof (Mostschöpfle) auf dem Flurstück „Rauhschachen“. Den Wasserturm kennt wohl jeder.


Wasserhochbehälter (HB) Schosen

Von diesen „HB Schosen“ und dem Wasserturm wird mehr oder weniger die 72 km lange Leitung über die Ortschaften bedient.

So geht vom Wasserturm eine Leitung nach Sumpfohren und wird oben nach Behla abgezweigt.

Blick vom „Im Dreiangel“ bei Sumpfohren über den Wasserturm und die Eichhöfe.

Messstelle auf dem Hinnenberg von Sumpfohren.

Von Sumpfohren geht es zum Pumpwerk nach Behla. Dort wird wird das Wasser aus Fürstenberg vom Schächer ultrafiltriert.

In Fürstenberg ist die dritte Hüfinger Quelle die noch in Funktion ist: Die Schächerquelle mit dem Hochbehälter von 1976.

Leider hat wohl jemand vor Jahrzehnten ziemlich große Mengen Atrazin (ein Pflanzenvernichtungsmittel) verloren. Vielleicht erinnert sich jemand an das große Fischsterben im Rhein 1986, weil Atrazin über die Abwässer des Unternehmens Ciba-Geigy abgelassen wurde?

Atrazin ist seit 1. März 1991 in Deutschland verboten. Wie große Mengen davon auf den Fürstenberg gelangen konnten, ist bis heute ein ungelöstes Rätsel.

Auf jeden Fall hat die Stadt Hüfingen 2017 für 181 000 Euro eine neue Ultrafiltrationsanlage gekauft, um die Schächerquelle wieder nutzen zu können. Diese befindet sich nun in Behla, reinigt das Wasser und pumpt alles zusammen nach Hausen vor Wald.

Auch das Wasser vom Wasserhochbehälter Schosen kommt über das Hammeltlal über eine Messstelle nach Hausen vor Wald.

Hammeltal mit Blick auf den Wasserturm

Messtation an der B31 beim Hammeltal

Pfaffenhölzle bei Hausen vor Wald.
Hier kommt von Osten die Leitung aus Behla mit dem Wasser aus der Schächerquelle Fürstenberg und aus dem Wasserturm und vereinigt sich mir dem Wasser von Norden aus dem Hochbehälter Schosen das über das Hammeltal nach Hausen vor Wald geleitet wird.

Das gesamte Wasser aus der Ringleitung wird den Kohlwald herauf gepumpt in den Mundelfinger Hochbehälter.

Zentrale Wasserversorgung der Stadt Hüfingen
Hochbehälter Kohlwald 750 cbm
Eröffnet 15.08.1975

Ich muss also die Mundelfinger enttäuschen. Obwohl ihr hinter der Wasserscheide lebt, seid ihr in punkto Trinkwasser durchaus auch „Donauquelland“.

Mundelfingen
Hier kommt hinter der neuen Kohlwaldhütte die Wasserleitung ins Dorf

Hiefinger Wasserleitunge

* aus der Chronik der Stadt Hüfingen von August Vetter 1984

Hiefinger Wasserleitunge

Beitrag vom 21.02.2022

vu Galg- Gamp- und Schwengelpumpe und vu Elektropumpe

Verzeller :
Gschechteverzeller sottet konni Bewies hinverribringe Sie sottet Träum hinterlau
Dene mir aagregt nohsinniere kennet

Busage, Heiratstreffpunkte beim Tränken a de Sierbrinnili
Tränke mit Turteltauben

Uhni Wasser isch Alles nint

Bis zu drei- vier Stunde vu de ganze, lange Tagesarbetsziit hät mer im Buurewese uff de Boor fürs Versorge vum Huuswese mit Wasser bruucht. Au z Hifinge, z Belle, z Huuse, Sumpfohre und z Mullefinge. D Hifinger Buure waret do sogar no gut draa. Die hond nämli s Wasser mit Schwengel- oder Kolbepumpe us em kiesige Bode vum Bregschwämmfächer unne uffi pumpe kinne. Im Uffsatz vu de Hannah über d Wasserversorgung sieht mer e wunderschee Bild vu ere iisene Schwengelpumpi.

Brunnen bei der Lägel mit Elisabeth Heinemann (Grießhaber)
und ihrer Cousine Marie Heinemann (Nober).
Marie Heinemann war die Tochter von J. Nepomuk Heinemann und Elisabeth Reich.


Und d s Wäschwiib am Berkanal macht diitlich wievil Uffwand und Ziit d Wiiber, Mägd und Kinder alloenig nuu vers Wäsche uffbringe hond messe. Do isch s Viehtränke no gar nit iigschlosse.

Waschfrau am Mühlebach

Die schlaeue Römer honds eweng gschieder gmacht mit ihrem Römerbad. Des stoht a me Ort, wo e Muckeseckili Wasser us eme Gräbli oder ere winzige Karstquelle hinneverri gsuuterlet isch und ihrni Badbecke im freie Gfäll über Tonröhrle gfüllt hät. S Städli selber liit aber i de Tupfebeni i de Bregaue und d Breg liet tiefer wie d Hiesli, d Ställ und d Handwerkerhieser. Au us em herzige Stadtbächli lauf om s Wasser hat doch nit berguff i d Hieser zum Koche, Waesche, Tränke und Putze. Also hond Buureliit am Morge frühe scho s Vieh abkettet und a d Breg, as Stadtbächli und as Siirebrinniligräbli gfüehrt. Und d Mägd, Kinder und Frau hond Huushalswasser au dä hole messe. Drum verehred d Hiffinger au immer no ihr herzig Stadtbächli. Eweng besser isch es wore, wo die erschte Gussschwengelpumpe im ganze Städtli verdoelt, s Wasser us em Kiesbodde unne uffi pumpt hond. I de Eschinger Chronike word vu nuu 6 „ Gamp“ und „ Galg“ – Brunne gschwätzt anne 1880. Des dürfts au z Hifinge vor de Schwengelpumpe Modi so gähe haa. Gampbrunne sind langi Holzstämm zwische ere starke Astgabl glageret, wo en Eimer am ohne End aabunde isch und e Zugseil am kürzere End. Mit dere Gamperei, d Schwiizer saget nit ummesuscht, zum Balkeschaukle „Gigampe“ , hät mer also Wasser us de gmuurete Brunne Gschöpft. Uuwillkürlich stieget om do die Gampbrunnebilder us de Pannonische, de Puschta Ebeni bei de Magyare uff. De Brunne därf aber do debie nit allzu tief sii wegem gringe Hub vu dene Gampbrunne. En Galgbrunne isch e Portalgrüscht, wie en Galge ebbe, mit ere Kurbel zum ab- und ufftribble vu eme Eimer. So wie beim Grächuffzug oder i de historische Burghöf. Uff em Warteberg isch dä des Seil 45 m lang bis emol e Muggeseckili Wasser kunnt. Und uff em Fürsteberg wars no vill tiefer. On Grund worum mer des Städli uffem Jurazeugeberg noch em Brand uffgähe hät.

Galgbrunne Unterkirnach

Des Glück mit dem Grundwasser us em Kiesbode hond aber die Teilortsdörfer nit kaa.

Mullefinge hät bis zum Bau vu me Turbinehuus und eme Pumpehiesli i de Gauche bei de Burgmühli kum Wasser ghet. Erscht wo vu dem Pumpehiesli e Quellwasser a de südliche Halde vu de Gauche elektrisch gi Mullefinge in Hochbehälter hät pumpet were kinne, war die Wassernot ver vill Johr kleiner. (siehe Baarvereinsjahrbuch 2020, Aufsatz Harald Ketterer).

Burgmühle und altes E-Werk in der Gauchachschlucht

Erscht i de 70-er Johr isch es dorch de gherig Aastieg vum Verbruuch wieder eng wore. Me muess sich mol vorstelle: Mitte 1800 war de Wasserverbruuch so um die 10 Liter/ Tag und Person. Bei zusätzliche Viehaltung nomol 5 – 10 Liter meh pro Stückli War. Hitzutag liet er bei fascht 140 Liter/ Tag und Bundesbürger. Und s meischt nuu zum Abtranspotiere vum Lokuswasser. Obwohl mir im Quelleland wohnet, war Wasser, wa im freie Spiegel, also im Gfälle und e klei weng Druck in en Hochbehälter gluttere hät kinne, Mangelwar. Erscht wo de Fürst s Kraftwerk Stalleg baut hät, hät mer uff de Boor des Grundwasser us em Breg- Brigach Kiesschwemmfächer mit elektrische Energie uffi fördere, also i Hochbehälter uffipumpe könne. So hond denno die Baargmonde gliichmässige Druck uff die Leitunge bis i ihri Awese griegt. Und trotzdem häts i dene südliche Dörfer vu Hifinge all klemmt. Wasserversorgung und Strom sind also engschte Verwandte.

Alter Hochbehälter auf dem Galgenberg

Endlich meh Wasser

Ende vu de 70- er treffet sich de Gilli Max, de Schoofbueche Egon, de Schoofbueche Arnold, de Buechholz Auguscht und de jung Bauleiter vu nere Villinger Baufirme a de Wegkreuzung Eichhöf/ Sumpfohre. Es lieget scho bergwies rappeschwarzi Duktili Gussrohr wie Holzbolder a de Weg gi Sumpfohre und Belle. Spatestich hosst so ebbis, wenn e grösseri Baustell aafangt. Hifinge hät sich schwer i Kosten gstürzt beim Bau vum wichtige Hochbehälter a de Lehre, de Hifinger „Wasser- Handgranat“. E neus, markants, rundum sichbars profans Wahrzeiche vu dem ehemalige Römerstädtle. Hit zu Tag noch über 50 Johr ziemli iigwaase und sogar überwase und drum nimme so allsiitig sichtbar.

Hüfinger „Wasserhandgranate“

„Aber jetzt sind mir au mol draa, löset endlich euer Iigmondungsverspreche wege iisere Wasserknappheit ii“ joomeret die Borgermäschterle vu de Teilort Sumpfohre, Belle, (au Fürsteberg), Huuse und Mullefinge unüberhöhrbar im Tenor. Des verspreche word also a dem Tag au operativ endlich mol iiglöst. De Gilli Max hät e Fläschle billige Sekt vum Baum im Mantelsack und fünf Plastiksektgläsli. „Zum Wohl und e Guets Glinge“ hoesst desmol de „Trocke-Sekt“ Richtspruch uhni die obligate Zimmermanne. Desmol halt uhni en Zimmermaa, weils um Humus, Dreck, Wasser, Schlamm, Torf, Sand und Rohr goht. Für Zimmermanne fangt unterm Humus de Bergbau aa. Planierraupe, e Caterpillar D4 mit Moorfahrwerk schiebet uff 12 m i de Braeti de Humus weg, Bagger buddlet en Grabe bis uff Froschtiefe vu me Meter 1,8, de Hifinger Bauhof verdoehlt die Gussrohr vum Bolder eweg am Grabe entlang mit em Unimog 411 und eme selberbaute Rohrnachläufer, d Baufirma macht mit ere CAT Laderaup und Jäckle Sand e Sandbett und die fliessige, starke Bauhofwassermanne verleget die vu de Stadt selber kaufte Rohr vu de Halberger Hütte im Saarland uff des Sandbett. Die exakt und gwissehaft vereleite Rohr wered mit Jäggle Sand und de Laderaup iigsandet, de Grabe wieder mit de Laderaupe CAT 955 zuegschobe und de Humus mit de Moorraup CAT D4, besser wie vorher, wieder tupfebbe iiplaniert. D Buure kinnet gar nit so schnell gucke wie mer am Sumpfohremer Hochbehälter isch und sie glaubets kaum, wie schnell mer scho wieder iisaie khaa mit em Saatguet vu Süddeutsche Saatzucht a de Briilinger Stroos.

Hochbehälter Sumpfohren

„Saperlott, des Zämetschaffe vum Bauhof und dere Firma klappt jo so guet wie no nie“, lobet die Buure und die Bürger. Vum Sumpfohremer Hochbehälter gohts dorch d Stroos und am Grabe entlang gi Belle. Südlich vu Belle mit ere Rohdurchpressung dorch d Bundesstroos und am Hang entlang gege Huuse. Zmols word mer doch kurz uffghaalte. De Schofbueche Egon isch grad uff de Baustell, wo de Bagger dorch e moorigs Holzbengelgwirr baggeret. „Halt, Stopp, des moss im Denkmalamt gmedlet were. Des miesst die alt, 2000 jährig Römerstroos sii“ , sait de Egon und goht, i de Vor- Handyziit, is Büro gi telefoniere. Die Bauigel sind närsch, dass sie i ihrem Tatdrang und Fleiss bremst wered und suufet zum Verdruss im Bauwage e Kischte Bier. Dä hucket die Maschinischte Willi Player, Willi Hüttl, Erwin Stockmayer, Hermann Vikoler und Alfred Grailer am speckige Veschpertisch zämet, machet Sprich und schwätzet Bayerwalderisch. Zu dere Ziit hoesset die Baubbaraber no nit Giovanni, Anselmo, Svonko, Hassan, Bujahr oder wie hit: Nikita und Slavomir. Genau i dere Reihefolg vu de letschte 50 Johr, sondern so, wie mer im Armehuus Bayrische Wald ebe goesse hät und i de 50-er in Schwarzwald gi Fremdarbeite gange isch und au blibbe sich.

Zwei Tag später derf mer wietergrabe. S Denkmalamt verkündet grosskozig, dass sie die Trasse scho lang kenne dätet und scho zig so Knüppeldämm als Römerstroosse gfunde hettet und so Unterbaute villmol dokumentiert hebet. De Egon war e wenig knickt und fascht beleidigt, dass mer ihn so abbüglet hät. Er häts s jo so guet gmond und Wunder waa gmond, wa er jetzet a archäologische Sensation sinere Hoemtstadt hät vermelde kinne. Wundere tuet om aber hit no, wieso die römische Itaker a dem forztrockene Hang so e Bengelgflecht als Stroosse- Matratz baut hond. Au dä hät mer also nit Immer so genau uff Sinn und Zweck und Koschte guckt und im Centurio uffs Wort gfolget. Über den Buck gege Huuse isches denno au mol ziemli nass, schlammig, schmierig wore. De Unimog vu de Staedtler hät paarmol usem Morascht mit de Moorraupe zoge were messe. Südlich vu Huuse a de Waldstross und südlich vu de Kreissstroos isch es wieter gege Mullefinge gange. Über 12 km Rohr sind bis gi Mullefinge i d Nähe vum Dreschschuppe verleit wore. D Mullefinger hond ihre Gaucheleitung uffgähe kinne und alli 4 Gmonde hond für die verbrauchsintensiver Ziit Wasser zueverlässig vu Hifinge, us de Tiefbrunne und em Bregkiesschwemmfächer kaa.
Im Autor isch leider des sicher bierseelig Wasserfescht vorläufig us em episodische Gedächtnis kheit, oder es isch „verrauscht“. Es muess aber stattgfunde haa, weil die Hauptprotagonischte fest- und trinkfreudige Gemeinwohl- Mensche waren. Froge kaa mer konn meh. Amend kennt mer no en Spesenzettel im Stadtarchiv finde?

Wa eigentlich nit so ganz gschied isch, isch de Umstand, dass s meischt vu dem uffi pumpte Wasser mit Fäkalie verdreckt word und als Transportmittel wieder gi Hifinge lauft, oder au sogar pumpt word. Und denno i de Verbandskläralag aakundt und wieder mit viel Stromverbruuch „greinigt“ were muess. Wie hät emol en ETH Professor us Züri drastisch gsait: „ Nu de Mensch isch so bleed und versaut ( sch……… i s ) s eige Trinkwasser“

Ja so wars, und später mol verzellemer die ganz Gschicht vu de gsamte Baaremer Wasserversorgung.

Alter Hochbehälter auf dem Galgenberg

Hier geht es zur

Hüfinger Trinkwasser-Reise

Überflutung der Hüfinger Innenstadt am 15.02.1990

Am 15. Februar jährte sich die Überflutung der Hüfinger Innenstadt zum 35. Mal. Hier ein Foto von der Breg am Friedhof. Vielleicht mag ja jemand was dazu beisteuern?

Hochwasser der Breg 15.02.1990
Hochwasser der Breg 15.02.1990

Unten ein alter Beitrag hierzu:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert

Beitrag vom 6. August 2021

Mit diesem wundervollen Satz verabschiedet sich der Hüfinger Gemeinderat in die Sommerpause.

Sicher kein Alleinstellungsmerkmal, aber das gewählte Hüfinger Patriarchat steuert uns alle nun ungebremst und mit offenen Augen mitten in die Klimakrise.

Was schert die alten Männer noch ein Hangrutsch in Fürstenberg? Ein versumpftes Sumpfohren? Eine überflutete Altstadt in Hüfingen? Quellen die versiegen?

Hauptsache möglichst viele Baugebiete für junge glückliche Familien, großflächige Gewerbegebiete und die Augen der alten Herren werden nicht etwa durch hohe Gebäude beleidigt. Asphalt muss her, möglichst viel Beton! Der Bürgermeister kann ja wieder drei Quadratmeter Blumenwiese säen. Oder vielleicht besser vier?

Dafür werden die nächsten Jahre Millionen in RÜBen (Regenrücklaufbecken) der höchsten Qualität investiert, um die Spitzenabflüsse zu reduzieren und um unsere Quellen auszutrocknen.

Die Enkel der alten Männer können sich aussuchen, was wohl schlimmer wird:

Überflutung oder Wassermangel?

Ihr bekommt beides.

Hochwasser der Breg 15.02.1990
Hochwasser der Breg 15.02.1990

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Bellemer Kanallabyrinth

Beim Vortrag im Kranz kamen wir auf die Idee die Kanalpläne mal etwas genauer von einem Sachkundigen anschauen zu lassen. Die Fehleinleitung in den Regenwasserkanal zum Behlaer Weiher hätte man seit langem schon, auf dem Bestandsplan (S 20a MW – S20b RW), oder durch Augenscheinnahme , ausmachen können.

Die „Fehleinleitung“ über die Jahre lang Fäkalien in den Weiher geleitet wurde ist sogar auf dem Plan eingezeichnet.

Durchgang zwischen 20a und 20b

Die Ausleitung bzw. Überleitung (Bypass) vom Mischwassersystem 20a (MW) ins Regenwassersystem 20b (RW) ist ein gravierender, umweltschädigender, unverständlicher Mangel. Warum ein Durchgang vom Mischwasserkanal zum Regenwasserkanal existierte und warum so etwas abgenommen werden konnte wird ein ewiges Rätsel unbedarfter Herren vom Landratsamt bleiben.

Schacht 20a mit Mischwasser. Hinten sieht man wie der Durchgang zum Regenwasserkanal mit einer PE Platte verschlossen wurde.

Nach Jahren der Einleitung von Fäkalien aus dem Mischwasserkanal der Römerstraße in den Behlaer Weiher und unzähligen Beschwerden deshalb bei verschiedenen Ämtern, wurde nach meiner Meldung bei der Polizei zumindest diese Einleitung gestoppt.

Bei der aufwändigen Schadenssuche im Jahr 2020 und 2021 wurde zwar der Bypass entdeckt und mit einer Platte abgedichtet, aber eine weitere, eindeutige Abwasserbelastung im Regenwasserkanal oberstromseitig fahrlässigerweise nicht erkannt.

Von kompetenter Problemlösung kann nicht gesprochen werden. Im Zulaufkanal bei S 20b (RW) ist immer noch eine erhebliche, eindeutig sichtbare Abwasserpilzfahne zu erkennen. Dieser immer noch latente Abwasserpilz ist auch deutlich am Auslaufrohr in den Weihervorfluter zu sehen.

Regenwasserkanal 20b
von innen
mit Abwasserpilz

Im Regenwasserkanal 20b sieht man immer noch Abwasserpilz, auch kommt davon noch einiges im Zulauf von Behlaer Weiher an.

Zulauf über dem Behlaer Weiher mit Abwasserpilz

Die Gründe vom Staatsanwalt vom 22.02.2021 kein Verfahren einzuleiten waren: „es hatte lediglich ein technisches Problem im Kanalsystem gegeben, das zu einer minimalen Ausleitung von Wasser in ein Oberflächengewässer welches in den Belaer Weiher mündet führte„.

Diese Gründe beruhen vorgeblich auf ein Protokoll der Polizei und von einer „Lokalisierungsaktion“.

Die Aussagen dieser „Lokalisierungsaktion“ sind falsch und die Behauptung dass das Problem gelöst sei, ist grob fahrlässig.

Nachdem die Stadt nach Jahren endlich die Zuleitung des Mischwasserkanals zum Regenwasserkanal verschlossen hat, ist es am Behlaer Weiher deutlich besser geworden.

Aber noch nicht gut!

In Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Gesetzte gebrochen wurden, fordere ich die sofortige Wiederherstellung des Weihers!

Fazit

In der Abwassersatzung verpflichtet sich der Entwässerungsträger (Stadt) die Abwässer sachgerecht zu entsorgen (Kläranlage). Der Bürger (Abwasserbeitragspflichtige) kann und muss davon ausgehen, dass dies ordnungs- und vertragsgerecht geschieht. Die Anlieger des Einzugsbereiches der Römerstraße in Behla haben jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang, für eine Leistung bezahlt, die sie nicht erhalten haben bzw. für die der Vertragspartner (Stadt) keine zugesicherte Dienstleistung erbracht hat.

Es wurden über Jahre in Hüfingen – Behla Abwasser aus Haushalten der Römerstraße illegal in einen Regenwasserkanal geleitet und im Behlaer Weiher entsorgt.

Diese Haushalte haben im guten Glauben eine Abwassergebühr bezahlt und wurden getäuscht.

Ich ermutige hiermit die Anwohner ihre zu Unrecht bezahlten Abwassergebühren zurück zu fordern!

20a Mischwasser
20b Regenwasser
20f Regenwasser
20a Mischwasser
21a Mischwasser
21 Mischwasser

Schlammsaugen am Klosterweiher

In St. Georgen gab es früher eine Benediktiner-Abtei. Um die Mönche mit Fisch zu versorgen, wurde für einen Weiher die Brigach aufgestaut: Der Klosterweiher.

Das Kloster ist längst Geschichte, aber der Weiher erfreut sich heute großer Beliebtheit bei Badegästen, Fischern und auch bei dem Biber.

Zeichnung aus der Reformationszeit mit Darstellung des Grundbesitzes im Umfeld des Klosters (Foto: Wikipedia bei KALCHSCHMIDT)

Im sogenannten Absetzbecken vor dem eigentlichen Weiher hat sich nun jede Menge Schlamm angesammelt.

Diese Problematik und deren pragmatische Lösung der Stadt St. Georgen hat nun auch in Hüfingen für großes Interesse gesorgt. Hier will ich die Technik des Schlammabsaugens der Amodes GmbH allen interessierten Hüfingerinnen und Hüfingern vorstellen.

Mobile Teichschlammentwässerung

Teichentschlammungen werden momentan oft durch eine sogenannt Winterung und Sömmerung gemacht. Das heißt man lässt den Teich austrocknen und baggert dann den Schlamm ab. Dies wurde z.B. erfolgreich im Winter 2004/2005 und im anschließenden Sommer am Unterhölzer Weiher gemacht (1).

Dies ist allerdings sehr zeit- und arbeitsaufwändig, teuer und ein großer Eingriff in den Lebensraum.
Die Anlagen von amodes bieten hier eine Lösung.

Der Schlamm wird aus dem Weiher mit einem amphibischen Schwimmsaugbagger abgesaugt.

Amphibischer Schwimmsaugbagger im Einsatz am Klosterweiher

Von diesem Schwimmsaugbagger wird der Schlamm durch eine Leitung zu der mobilen Entwässerungsanlage gesaugt. In St. Georgen geschieht dies durch ein etwa 400 Meter langes Röhrensystem.

Diese mobile Entwässerungsanlage benötigt Frischwasser für das Reaktionstrennmittel. Am Ende kommt Trockenschlamm mit einer Trockensubstanz von etwa 65% raus.

Verfahrensaufbau der Teichschlammabsaugung der amodes GmbH

Die mobilen Entwässerungsanlage war in St. Georgen wegen des Frostes leider eingepackt.

Tagesleistung der mobilen Entwässerungsanlage ca. 250 – 350 m3 Schlamm.
So braucht man für 5.000 m3 etwa 16 bis 20 Tage.

Hier ein Film der Firma mit der Anlage in Aktion.

(1) Markus Röhl, Susanne Popp, Friedrich Kretzschmar, Ingo Kramer, Hans Offenwanger und Konrad Reidl: Winterung und Sömmerung des Unterhölzer Weihers – Chancen und Risiken
einer traditionellen Pflegemaßnahme. Schriften der Baar 50 (2007) Seite 59-78.