Grundwasserschaden in Hüfingen

Das Thema ist komplex. Wer sich durch die Akten arbeitet, stellt schnell fest, dass technische, geologische und wissenschaftliche Fragen oft hinter verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten und formalen Verfahren zurücktreten. Gerade deshalb versuche ich hier, die bekannten Fakten verständlich zusammenzustellen.

Auf dem Gelände des FF Sägewerk besteht seit Jahrzehnten ein Grundwasserschaden. Bereits vor rund 30 Jahren wurden auf dem Betriebsgelände Belastungen des Bodens und des Grundwassers festgestellt. Die Sanierung erfolgt seit 1998 durch die Entnahme und Aufbereitung des belasteten Grundwassers und dauert nach den vorliegenden Unterlagen bis heute an.

Am 8. Mai genehmigte der Gemeinderat den Bau einer Halle auf einem Teil des belasteten Geländes. Dadurch wird die Fläche teilweise versiegelt. 

Aus meiner Sicht trägt diese Entscheidung dazu bei, dass der Grundwasserschaden künftig noch weniger im öffentlichen Bewusstsein präsent ist, anstatt transparent aufgearbeitet zu werden.

Das Flurstück 600 im Eigentum der Stadt Hüfingen wurde im Jahr 2021 untersucht. Auf diesem Grundstück wurde nach den Unterlagen ausschließlich Holz gelagert.

Die eigentliche Kontamination und der bekannte Grundwasserschaden befinden sich weiter westlich auf Privatgelände. Untersuchungsergebnisse für diesen Bereich wurden bislang nicht veröffentlicht und sind daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Das Trinkwasser aus den Tiefbrunnen betrifft nicht einzelne Straßenzüge, sondern die gesamte Kernstadt und alle Ortsteile. Es geht deshalb nicht um ein abstraktes Umweltproblem, sondern um die Trinkwasserversorgung heutiger und künftiger Generationen.

Antworten vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz zu unserem Trinkwasser

Erweiterung der Industrieanlagen Palmhof

3. Februar 2026

Was soll man da noch weiter sagen? Vom Finanzamt gibt es für die Industrieanlage nach 20 Jahren nicht mehr genug Geld, deswegen muss der Irrsinn nun „weiterentwickelt“ werden. Wir bezahlen diesen Energieaustausch auf Kosten unserer Natur nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch eines Tages mit unserem Trinkwasser.

Industriegebiet Palmhof bedroht unser Trinkwasser

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Das Hüfinger Trinkwasser kommt jetzt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker). Das Trinkwasser unserer ganzen Gemeinde: Hüfingen, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Sumpfohren und Mundelfingen. Ohne Ausnahme!

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker.

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2017

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen

Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders.

Im Jahr 2019 fand eine Belehrung eines Handelsvertreters von Biogasanlagen statt. Da der Herr wenig Ahnung von der Baar und der Landwirtschaft hatte, hat man sich darauf beschränkt, über die technischen Gegebenheiten der Biogasanlage zu berichten. Nach den technischen Highlights wurde der Gemeinderat mit einer Milchmädchenrechnung beehrt, mit der die Nachhaltigkeit einer solchen, von Steuergeldern hoch subventionierten Anlage, bewiesen werden sollte.

Die Ausschüttung an Energie der Anlage wird direkt in Heizöl umgerechnet und damit hat man dann eine angebliche Ersparnis. Der Einsatz von Energie für den Anbau und Transport vom Mais, den Fahrzeugpark, die vielen Anfahrten von weit her, die Chemikalien und deren regelmäßige Ausbringung, die Zerstörung der Umwelt, die Vernichtung von Lebensräumen spielt bei der Berechnung keinerlei Rolle. Als ob sich eine Biogasanlage befüllen ließe wie ein Öltank. Der wissenschaftliche Konsens, dass eine solche Anlage nicht nachhaltig ist, spielt keine Rolle. Wissenschaftler und alle anderen die die Nachhaltigkeit anzweifeln, wären ungebildet und uninformiert.

Meine Meinung als Agraringenieurin und Wissenschaftlerin
Biogasanlagen sind Industrieanlagen, die auf Kosten der Natur einen hoch subventionierten Energieaustausch durchführen.

Ich habe mich seit dem letzten Brand auf dem Palmhof gar nicht mehr getraut etwas zu sagen, da ich vermutlich sonst in Zukunft für jede Havarie verantwortlich gemacht werde. Dabei hoffe ich einfach nur, nicht eines Tages Kassandra zu sein. Ganz unten gibt es noch einen Teil vom dazugehörigen Steuermodell.


Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet

Schafäcker

Fakten zum chlorieren vom Trinkwasser

18. Februar 2025

Hier ein sehr aktueller Review vom 21. Januar 2025 in Environmental Health Perspectives von der Universität Upsala: Exposure to Drinking Water Trihalomethanes and Risk of Cancer: A Systematic Review of the Epidemiologic Evidence and Dose–Response Meta-Analysis .

Die Schlussfolgerung lautet: „Gemäß den Kriterien des World Cancer Research Fund haben wir Hinweise darauf gefunden, dass Trihalomethan im Trinkwasser das Risiko von Blasen- und Darmkrebs erhöht und zwar bei Werten, die unter den derzeitigen Grenzwerten in den USA und der EU liegen, was darauf hindeutet, dass diese nicht vor Krebs in der Allgemeinbevölkerung schützen.“

Ich habe noch viel mehr Veröffentlichungen hierzu gefunden. Aber erhöht, oder nicht erhöht, eine prophylaktische Chlorierung von Trinkwasser sollte unbedingt unterbleiben.

Nicht nur das Krebsrisiko ist problematisch, auch führt das Vorhandensein von Chlor/Chloraminen im Abwassersystemen zu zahlreichen Problemen. So die potenzielle Freisetzung von Metallionen und die Beschleunigung der Rohrkorrosion, die Erzeugung toxischer stickstoff- und jodhaltiger Desinfektionsnebenprodukte, sowie die Förderung horizontaler Übertragungen von Bakteriengenen unter der Belastung durch unterschiedliche Chlor-/Chloraminarten, was zur Verbreitung von Chlorresistenzgenen oder Antibiotikaresistenzgenen führen kann.

Durch die unbeabsichtigte Mischform von Chlor/Chloraminen könnten die oben genannten Probleme weit weniger kontrolliert und vorhersehbar werden, was zu zahlreichen gesundheitlichen Bedenken und wachsender Besorgnis führt. Einen Übersichtsartikel hierzu von 2023 gibt es hier:

Mixed chlorine/chloramines in disinfected water and drinking water distribution systems (DWDSs): A critical review

Alles zum Trinkwasser auf dem Hieronymus: https://hieronymus-online.de/?s=Trinkwasser

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

Die Brüsseler Behörde hatte die Klage gegen die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft am 10. Februar 2022 zurück gezogen, da der Satz der Pauschalierung jedes Jahr angepasst würde. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Landwirte sich selber ihre eigenen Gülle verkaufen und daran gut verdienen. Aber ich weise darauf hin dass der Artikel unten 6 Jahre alt ist.

von Hannah Miriam Jaag am 12. August 2019

Am 25. Juli 2019 verklagte die EU Kommission Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuer-Regelung für Landwirte.

Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten eine Pauschalregelung anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag („Pauschalausgleich“) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Die Regelung ist eigentlich für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.

Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an. Siehe Besteuerung: Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte

Hierzu kam in der taz am 11. August 2019 der Bericht:

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

So berechnen Landwirte einen Preis von bis zu 14 Euro pro Tonne Gülle, obwohl auf dem Markt nur 3 Euro üblich sind. Die Biogasanlagen haben damit kein Problem, da ihre Betreiberfirma den Landwirten selbst gehört. Wegen des überhöhten Preises kassieren die Landwirte mehr Umsatzsteuer.

Im Groben zusammengefasst: Die Landwirte verkaufen sich selber zu überhöhten Preisen Gülle und kassieren dafür Umsatzsteuer.

Dies funktioniert über eine Pauschale, die das Finanzministerium festsetzt. Der Bauernverband liefert den Landwirten dann Steuerberater die wissen, wie man diese Pauschale anwendet.

Der Bundesrechnungshof vermutet, dass Landwirte im Jahr 200 Mio Euro mehr Umsatzsteuer einnehmen, als sie an den Staat weiterleiten.

Deutsche Landwirte bekommen also eine „Überkompensation“. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte.

Dieses Geschäftsmodell fördert die Produktion von Gülle und belohnt industrielle Tierställe.

* Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984

Hüfingen und Ökologie

Im Juni hatte ich hier geschrieben, dass das Industriegebiet Palmhof unser Trinkwasser bedroht.

Dies ist nichts neues und ich möchte unten an den Beitrag von Professor Dr. Günther Reichelt erinnern, den er uns hierzu im Oktober 2019 noch geschenkt hatte.

Hüfingen und Ökologie
12.10.2019 von Professor Dr. Günther Reichelt

In Hüfingen soll eine der rund 20 Biogasanlagen im Städtedreieck, diesmal zu Füßen des Schellenbergs, beim Palmhof, erweitert werden. Das sei nötig „zur Versorgung der Gewerbegebiete Stetten und Niederwiesen“ lässt der Besitzer durch seinen Planer mitteilen. Damit wird eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans erforderlich, welche der Gemeindeverwaltungsverband vornimmt. Dabei sind alle wichtigen Belange – dafür und dagegen – zu prüfen und gegeneinander abzuwägen.

Sagt das Gesetz. Und so sollte es sein.

Dazu gehören folglich nicht nur die Absichten des Unternehmens, sondern auch ob tatsächlich Bedarf dafür besteht. Und natürlich zählen dazu auch mögliche Auswirkungen auf die Umwelt, etwa das Grundwasser, die Trinkwasserversorgung, die zunehmende Versiegelung durch weitere Bauwerke sowie mögliche Einflüsse auf das Gesamtgefüge der ökologischen Faktoren einer Landschaft. Mal ganz abgesehen vom Landschaftsbild.

Dazu sind Fachkenntnisse nötig und nachvollziehbar einzubringen. Etwa zur Ökologie: heute ein Modewort zu jedermanns beliebiger Verfügung. In Wahrheit eine außerordentlich komplizierte Wissenschaft, die allein uns Auskunft über die tatsächliche Belastung sowie die Belastbarkeit unserer engeren oder weiteren Umwelt geben kann. Als ausgewiesener Forscher und Lehrer dieses Fachbereichs steht mir diese Aussage zu.

Hat also die gebotene Abwägung stattgefunden?
Nun ja, der Planer (und Verkäufer?) hat den Bedarf aus seiner Sicht dargelegt. Das genügte offenbar, denn eine transparente Prüfung von anderer Seite unterblieb. Wohl brachte der anerkannte Naturschutzverband „BUND“ seine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Maßnahme vor: fundiert und sachlich wohlbegründet mit Blick auf die gesamte Landschaft. Eingeschlossen die baulichen, die wasser- und landwirtschaftlichen Folgen. Sogar aus dem Gemeinderat waren einige warnende Stimmen zu hören, die auf die Trinkwassersituation, die Verdichtung durch Baukörper oder die Monotonisierung der umgebenden Landschaft, speziell durch vermehrten Maisanbau, verwiesen.

Doch das abwägende Gremium antwortete überwiegend mit Häme oder unterstellte, was so gar nicht behauptet worden war (Stichwort Anmoor). Der Planer (= Verkäufer?) beschwichtigte schließlich: alle negativen Folgen würden durch geeignete Maßnahmen vermieden. Das war’s dann.

Kein Wort zur Notwendigkeit der Erweiterung – Stichworte: Zukunft der Biogasanlagen im Kontext alternativer Energiequellen, welche Biomasse und woher? Welche Auswirkungen auf das gesamte ökologische Gefüge? Des Planers (und Verkäufer?) lakonische Zusammenfassung: wird alles berücksichtigt.

Denn da gibt es ja z. B. die „homepage“ von Hüfingen. Und die verspricht dem Leser unter dem (fragwürdigen) Begriff „Natur und Landschaft“ eine „großartige Natur- und Erholungslandschaft“, liegt die Stadt doch „inmitten einer weitgehend unberührten Naturlandschaft“. Folglich heißt es weiter: „Hüfingen fühlt sich in besonderer Weise der Ökologie und dem Umweltschutz verpflichtet“, und das sei Richtschnur „für jegliches Verwaltungshandeln.“
Ja, dann… alles „paletti“?

Aber da fällt mir das „Zentrallager Lidl“ ein, und ich denke an die einzigartigen Trollblumen, das Wollgras, den ehemals dort brütenden Kiebitz, oder an die Niederwiesen mit den verschlungenen Quellbächen zu Füßen des Schellenbergs und seine bunten Wiesen und Raine mit ihren botanischen Kostbarkeiten und vielfältigem Insektenleben.

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