Das Säge- und Imprägnierwerk an der Hochstraße

Originalbeitrag vom 8. Juli 2024

Nach dem Handelsregister beim Amtsgericht Donaueschingen wurde am 10. Dezember 1919 ein Gesellschaftsvertrag mit beschränkter Haftung geschlossen und am 27. Oktober 1920 abgeändert. Vorstände der Gesellschaft waren Kaufmann Moritz Faurt in Berlin und der Werkführer Engelbert Holzer. Sie nannten ihre Firma Sägewerk Hüfingen e.G.m.b.H. und am 28. Februar 1921 wurde die Firma Boswau und Knauer, e.G.m.b.H. Berlin, Zweigniederlassung Hüfingen ins Handelsregister eingetragen.*1

In Berlin wurde am 18. September 1926 in den Geschäftsräumen der Mitteldeutschen Kreditbank die Silvana-Holzindustrie Aktien-Gesellschaft mit dem Sitz in Hüfingen gegründet. Mit dieser Gründung wurde die Aktien-Gesellschaft Boswau und Knauer um die Mitteldeutsche Kreditbank und die Grundstücks- und Effekten-Verwertung, G.m.b.H. in Heidelberg erweitert. Die Gesellschaft bezweckte den Zusammenschluß der Boswau und Knauer AG. gehörenden Säge- und Imprägnierwerke in Hüfingen, in Aach, in Linza. d.D. sowie der Sägewerke Wolfach zu einheitlichen Betrieben.*1


Im Jahr 1933 ging das Sägewerk an das Haus Fürstenberg über und hieß „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. *1

Im Sägewerk arbeiteten, bis zur Befreiung 1945, von den Nazis entführte Zwangsarbeiter aus dem überfallenen und besetzten europäischen Ausland.

Die Zeit von 1933 bis 1945 liegt bis auf das Tagebuch von Bart Heyning im Dunkeln und laut der Chronik von Hüfingen hieß es bei der Bevölkerung 1984 noch immer „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. Die Zwangsarbeiter wurden nie entschädigt oder irgendwie die Geschichte aufgearbeitet. Nach der Befreiung lief das Geschäft normal weiter, da das Fürstenhaus von den Alliierten weißgewaschen wurde.

Nach dem Krieg entstand 1951 eine „Fürstenberg-Holzgruppe“ mit Sitz in Brüssel wo es die Interessen der Imprägnierindustrie in Europa vertritt.

Stellwerk 2 Hüfingen vor dem Abriss

Abriss im Oktober 1985

FF Sägewerk in den 1980ern

Fotos Hermann Müller (1914-2004)

2017 wurde Fürstenberg-THP aus der Holzgruppe heraus gegründet. Fürstenberg-THP hat den Standort Hüfingen in den vergangenen Jahren durch den Bau einer neuen Imprägnierungsanlage und die Erweiterung der Produktionsanlagen für die Bearbeitung von Eisenbahnschwellen massiv gestärkt.

Imprägnieranlage

Hierfür werden Teeröle oder sogenanntes Kreosot verwendet. Es sind Chemikalien, die durch die Destillation verschiedener Teere und die Pyrolyse von pflanzlichen Stoffen wie Holz oder fossilen Brennstoffen entstehen. Also ein Gemisch das verschiedene Chemikalien enthält. Vielleicht hat schon mal wer von PAK gehört? Also Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe?

Heute gehen wir davon aus, dass der Boden dort nach über 100 Jahren hochgradig verseucht ist. Vor Jahren haben Anwohner den Boden in ihrem Garten untersucht und die Ergebnisse gibt es hier:

Altlastenkartaster

Schellenbergstraße A
Quecksilbergehalte [mg/kg] : 1.85

Schellenbergstraße B
Quecksilbergehalte [mg/kg] : 0.64

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima)

Im Jahr 2022 gab es einen städtebaulichen Vertrag der Stadt Hüfingen mit der Bima für ein ETZ – Einsatz-Trainings-Zentrum für die Zollverwaltung in Hüfingen.

Bei dem Vertrag handelt es sich um ein hinteres Grundstück mit der Flurstücknummer 600. Dieses Flurstück befindet sich im Besitz von der Fürstenberg-Holzgruppe.


Die Bima bezahlt normalerweise eine Bodensanierung, was ziemlich viel Geld kostet. Aber der Fürst wollte auch ziemlich viel Geld für das Grundstück. Dies alles konnte die Bima nicht vor dem Steuerzahler verantworten und hat vom Kauf Abstand genommen.

Jetzt ist es aber so, dass nicht alles Land dem Fürst gehört, ein kleiner Zipfel vorne gehört der Stadt Hüfingen und das Land wurde im Jahr 2021 untersucht.

Das Flurstück 600 im Besitz der Stadt Hüfingen wurde im Jahr 2021 untersucht. Auf diesem Flurstück wurde immer nur Holz gelagert. Die eigentliche Kontamination mit Grundwasserschaden befindet sich weiter westlich.

Nur zur Info: Neben den Hüfinger Tiefbrunnen am Schaafäcker ist der neue Donaueschinger Tiefbrunnen an der Ruckhalde.

Neuer Donaueschinge Tiefbrunnen an der Ruckhalde

Grundwasserschaden in Hüfingen

Hüfingen hat also einen Grundwasserschaden. Das Gelände vom Sägewerk wurde bereits vor 30 Jahren untersucht. Es wurde ein Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände festgestellt. Dieser Grundwasserschaden wurde von 1998 bis 2025 durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung saniert.
Antworten vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz zu unserem Trinkwasser


CDU und Freies Forum stimmten am 8. Mai für die Versiegelung des schwer kontaminierten Bodens und die aktive Vertuschung des Grundwasserschadens. Auf der asphaltierten Fläche baut FF-Holz eine Rundbogenhalle mit einer Grundfläche von 25m x 36m (900m²), um in Zukunft den Grundwasserschaden nicht mehr durch Aufreinigung des Wasser bezahlen zu müssen.

Das Argument hierfür war, dass die giftigen Abwässer vom FF Sägewerk ja nicht in unsere Tiefbrunnen gingen, sondern in die Breg. Hier möchte ich auf den Artikel über die Donau hin weisen: Donau ist Nr. 1 bei Schadstoffbelastungen in Europa.

*1 Nach der Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984

Industriegebiet Palmhof bedroht unser Trinkwasser

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die 1. Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 von der Stadt Bräunlingen nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Das Hüfinger Trinkwasser kommt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker). Das Trinkwasser unserer ganzen Gemeinde: Hüfingen, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Sumpfohren und Mundelfingen. Ohne Ausnahme!

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2017

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen


Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders. Damals haben allerdings Hüfinger Bürgermeister und Gemeinderäte sogar vor Gericht (vergeblich) für unser Wasser gekämpft. Heute gibt es in Hüfingen niemanden mehr der sich für unser Trinkwasser einsetzten würde; wie man in der Gemeinderatssitzung am 8. Mai 2025 wieder feststellen durfte.

Im Jahr 2019 fand eine Belehrung eines Handelsvertreters von Biogasanlagen statt. Da der Herr wenig Ahnung von der Baar und der Landwirtschaft hatte, hat man sich darauf beschränkt, über die technischen Gegebenheiten der Biogasanlage zu berichten. Nach den technischen Highlights wurde der Gemeinderat mit einer Milchmädchenrechnung beehrt, mit der die Nachhaltigkeit einer solchen Anlage bewiesen werden sollte.

Die Ausschüttung an Energie der Anlage wird direkt in Heizöl umgerechnet und damit hat man dann eine angebliche Ersparnis. Der Einsatz von Energie für den Anbau und Transport vom Mais, den Fahrzeugpark, die vielen Anfahrten von weit her, die Chemikalien und deren regelmäßige Ausbringung, die Zerstörung der Umwelt, die Vernichtung von Lebensräumen spielt bei der Berechnung keinerlei Rolle. Als ob sich diese Biogasanlage befüllen ließe wie ein Öltank. Der wissenschaftliche Konsens, dass eine solche Anlage nicht nachhaltig ist, spielt keine Rolle. Wissenschaftler und alle anderen die die Nachhaltigkeit anzweifeln, wären ungebildet und uninformiert.

Meine Meinung als Agraringenieurin und Wissenschaftlerin
Biogasanlagen sind Industrieanlagen, die auf Kosten der Natur einen hoch subventionierten Energieaustausch durchführen.

Erweiterung der Industrieanlagen Palmhof 2025

Was soll man da noch weiter sagen? Vom Finanzamt gibt es für die Industrieanlage nach 20 Jahren nicht mehr genug Geld, deswegen muss der Irrsinn nun „weiterentwickelt“ werden. Wir bezahlen diesen Energieaustausch auf Kosten unserer Natur nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch eines Tages mit unserem Trinkwasser.

Ich habe mich seit dem letzten Brand auf dem Palmhof gar nicht mehr getraut etwas zu sagen, da ich vermutlich sonst in Zukunft für jede Havarie verantwortlich gemacht werde. Dabei hoffe ich einfach nur, nicht eines Tages Kassandra zu sein. Ganz unten gibt es noch einen Teil vom dazugehörigen Steuermodell.

Weitere Fakten über unser Trinkwasser

Beitrag vom 14. Mai 2025

Ich sammle hier die Fakten über unser Trinkwasser auf einer Seite.
Es ist komplex und unsere Ämter kümmern sich nicht um wissenschaftliche Fakten oder Logik, sondern nur um ihre tausende Vorschriften. Überhaupt sind wissenschaftliche Fakten heute an keiner Stelle mehr erwünscht und es überwiegen gefühlte Wahrheiten gepaart mit Paragraphen und wilden Meinungen.

Schon seit Jahren fordere ich, dass Hüfingen unsere Trinkwassersicherheit selber in die Hand nimmt!

CDU und Freies Forum stimmten am 8. Mai für die Versiegelung des schwer kontaminierten Bodens und die aktive Vertuschung des Grundwasserschadens. Sollen sich doch unsere Kinder mal drum kümmern, wenn das Trinkwasser verseucht ist. Teuer wird es dann ja für die nächste Generation. Aber vielleicht gibt es einigen ja zu denken, dass alle unsere Ortschaften aus den selben Tiefbrunnen beim Schafäcker trinken. Auch Mundelfingen bekommt das in den Kohlwald gepumpt – und Behla sowieso, gell. Es sind genau eure Enkel, nicht die von anderen.

Das Argument, dass die giftigen Abwässer vom FF Sägewerk ja nicht in unsere Tiefbrunnen gingen, sondern in die Breg ist polemisch. Hier möchte ich auf den Artikel über die Donau hin weisen: Donau ist Nr. 1 bei Schadstoffbelastungen in Europa.

Worum es geht

Im Jahr 1933 ging das Hüfinger Sägewerk an das Haus Fürstenberg über und hieß „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. Im Sägewerk arbeiteten, bis zur Befreiung 1945, von den Nazis entführte Zwangsarbeiter aus dem überfallenen und besetzten europäischen Ausland. Seit dieser Zeit werden verschiedene Imprägnieranlagen betrieben. Heute gehen wir davon aus, dass der Boden dort hochgradig verseucht ist.

Im Jahr 2022 gab es einen städtebaulichen Vertrag der Stadt Hüfingen mit der Bima für ein ETZ (Einsatz-Trainings-Zentrum für die Zollverwaltung) in Hüfingen. Da der Fürst aber deutlich zu viel Geld für das verseuchte Land wollte, hat die Bima die Verhandlungen eingestellt.

Jetzt ist es aber so, dass nicht alles Land dem Fürst gehört, ein kleiner Zipfel vorne gehört der Stadt Hüfingen und das Land wurde im Jahr 2021 untersucht.

Das Flurstück 600 im Besitz der Stadt Hüfingen wurde im Jahr 2021 untersucht. Auf diesem Flurstück wurde immer nur Holz gelagert. Die eigentliche Kontamination mit Grundwasserschaden befindet sich weiter westlich.

Grundwasserschaden in Hüfingen

Hüfingen hat einen Grundwasserschaden. Das Gelände vom Sägewerk wurde bereits vor 30 Jahren untersucht. Es wurde ein Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände festgestellt. Dieser Grundwasserschaden wird durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung saniert. Die Grundwassersanierung läuft seit 1998.

Hüfinger Trinkwasser


Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet

Schafäcker

Fakten zum chlorieren vom Trinkwasser

18. Februar 2025

Hier ein sehr aktueller Review vom 21. Januar 2025 in Environmental Health Perspectives von der Universität Upsala: Exposure to Drinking Water Trihalomethanes and Risk of Cancer: A Systematic Review of the Epidemiologic Evidence and Dose–Response Meta-Analysis .

Die Schlussfolgerung lautet: „Gemäß den Kriterien des World Cancer Research Fund haben wir Hinweise darauf gefunden, dass Trihalomethan im Trinkwasser das Risiko von Blasen- und Darmkrebs erhöht und zwar bei Werten, die unter den derzeitigen Grenzwerten in den USA und der EU liegen, was darauf hindeutet, dass diese nicht vor Krebs in der Allgemeinbevölkerung schützen.“

Ich habe noch viel mehr Veröffentlichungen hierzu gefunden. Aber erhöht, oder nicht erhöht, eine prophylaktische Chlorierung von Trinkwasser sollte unbedingt unterbleiben.

Nicht nur das Krebsrisiko ist problematisch, auch führt das Vorhandensein von Chlor/Chloraminen im Abwassersystemen zu zahlreichen Problemen. So die potenzielle Freisetzung von Metallionen und die Beschleunigung der Rohrkorrosion, die Erzeugung toxischer stickstoff- und jodhaltiger Desinfektionsnebenprodukte, sowie die Förderung horizontaler Übertragungen von Bakteriengenen unter der Belastung durch unterschiedliche Chlor-/Chloraminarten, was zur Verbreitung von Chlorresistenzgenen oder Antibiotikaresistenzgenen führen kann.

Durch die unbeabsichtigte Mischform von Chlor/Chloraminen könnten die oben genannten Probleme weit weniger kontrolliert und vorhersehbar werden, was zu zahlreichen gesundheitlichen Bedenken und wachsender Besorgnis führt. Einen Übersichtsartikel hierzu von 2023 gibt es hier:

Mixed chlorine/chloramines in disinfected water and drinking water distribution systems (DWDSs): A critical review

Alles zum Trinkwasser auf dem Hieronymus: https://hieronymus-online.de/?s=Trinkwasser

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

Die Brüsseler Behörde hatte die Klage gegen die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft am 10. Februar 2022 zurück gezogen, da der Satz der Pauschalierung jedes Jahr angepasst würde. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Landwirte sich selber ihre eigenen Gülle verkaufen und daran gut verdienen. Aber ich weise darauf hin dass der Artikel unten 6 Jahre alt ist.

von Hannah Miriam Jaag am 12. August 2019

Am 25. Juli 2019 verklagte die EU Kommission Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuer-Regelung für Landwirte.

Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten eine Pauschalregelung anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag („Pauschalausgleich“) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Die Regelung ist eigentlich für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.

Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an. Siehe Besteuerung: Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte

Hierzu kam in der taz am 11. August 2019 der Bericht:

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

So berechnen Landwirte einen Preis von bis zu 14 Euro pro Tonne Gülle, obwohl auf dem Markt nur 3 Euro üblich sind. Die Biogasanlagen haben damit kein Problem, da ihre Betreiberfirma den Landwirten selbst gehört. Wegen des überhöhten Preises kassieren die Landwirte mehr Umsatzsteuer.

Im Groben zusammengefasst: Die Landwirte verkaufen sich selber zu überhöhten Preisen Gülle und kassieren dafür Umsatzsteuer.

Dies funktioniert über eine Pauschale, die das Finanzministerium festsetzt. Der Bauernverband liefert den Landwirten dann Steuerberater die wissen, wie man diese Pauschale anwendet.

Der Bundesrechnungshof vermutet, dass Landwirte im Jahr 200 Mio Euro mehr Umsatzsteuer einnehmen, als sie an den Staat weiterleiten.

Deutsche Landwirte bekommen also eine „Überkompensation“. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte.

Dieses Geschäftsmodell fördert die Produktion von Gülle und belohnt industrielle Tierställe.

* Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984

Versiegelung über Grundwasserschaden, Römerstraße Süd, Tiefbrunnen, Feuerwehr, Bleichewiese, Schülerlotsen und Stadtmuseum

Hier geht es um die Sitzung am 8. Mai 2025

Unterlagen wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

14/2025 – Ein Wohnhaus in Hausen vor Wald am Fichtenweg soll erweitert werden. Hierbei soll die Baugrenze um 5,66 m überschritten werden. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und der Gemeinderat ebenso.

15/2025 – Ein weiteres Wohnhaus in Hausen vor Wald an der Ortsstraße soll erweitert werden. Auch hier hat der Ortschaftsrat zugestimmt und auch der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

16/2025 – In der Schulstraße in Hüfingen soll eine weitere Garage angebaut werden. Diesem Bauvorhaben soll zugestimmt werden. Der Gemeinderat stimmt hier einstimmig zu.

18/2025 – In der Alemannenstraße in Hüfingen ist ein Carport und eine Gaube geplant und eine Gartenlaube soll nachträglich genehmigt werden. Die Laube wurde als Anbau an die Garage in den
Abmessungen von 4,0m auf 6,40m mit einer Höhe von 1,95m, errichtet. Durch die
Überschreitung der max. Länge der Grenzbebauung mit der Garage zusammen mit der
Gartenlaube ist auf dem angrenzenden Grundstück eine Baulast notwendig. Baulasten kommen dann zum Einsatz, wenn eine Immobilie den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Damit sich das Bauvorhaben dennoch realisieren lässt, wird das Nachbargrundstücke mit einbezogen. Der Gemeinderat hat eistimmig zugestimmt.

19/2025 – In der Hochstraße soll ein Regenwassertank zur Grauwassernutzung eingebaut werden. Auch hier stimmt der Gemeinderat zu mit einer Enthaltung.

20/2025 – Im Großschönau-Ring werden mehrere Änderungen bzw. Neubauten an einem bestehenden Kettenhaus beantragt.
Als Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde die Errichtung des
zusätzlichen Carports sowie des Gartenhauses innerhalb der Pflanzgebotsfläche beantragt.
Weiter die Überdachung der bestehenden Terrasse in den Abmessungen von 4,0m auf 10,80m,
die Errichtung einer Dachterrasse auf der bestehenden Flachdachgarage, der Neubau eines Carports in den Abmessungen von 4,50 m auf 7,0m mit einer Höhe des begrünten Flachdachs von 2,65m, der Neubau eines Gartenhauses in den Abmessungen von 4,50m auf 3,0m und einer Höhe
von 2,20m und die Umnutzung des bestehenden Gästezimmers in ein gewerblich genutztes Nagelstudio.

SPD bittet darum dass die Einhaltung der Bepflanzung überprüft wird. Ansonsten wird zugestimmt.

– 21/2025 –
Befestigung eines Holzlagerplatzes zur Lagerung von Holzhackschnitzel und Neubau Rundbogenhalle.

Der Pächter von Flächen an der Hochstraße beantragt die teilweise Befestigung der vorhandenen Holzlagerflächen sowie den Neubau einer Rundbogenhalle.
Zur Lagerung von Holzhackschnitzel sollen Teile des vorhandenen Holzlagerplatzes entlang der Hochstraße auf einer Fläche von ca. 25m auf ca. 116m asphaltiert werden. Insgesamt soll dazu eine Fläche von ca. 4.275m² versiegelt werden. Die Gesamtfläche inclusive der geplanten Zufahrt beträgt ca. 5.175m².
Auf der asphaltierten Fläche wird der Bau einer Rundbogenhalle mit einer Grundfläche von 25m x 36m (900m²) beantragt. Die maximale Höhe der Halle beträgt 11,80m.
Die überplanten Flächen werden ebenso wie die angrenzenden Flächen bereits seit Jahrzehnten als Holzlager sowie für den Betriebshof des FF-Sägewerks gewerblich genutzt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich ist nicht vorhanden.

Im Jahr 1933 ging das Hüfinger Sägewerk an das Haus Fürstenberg über und hieß „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. Im Sägewerk arbeiteten, bis zur Befreiung 1945, von den Nazis entführte Zwangsarbeiter aus dem überfallenen und besetzten europäischen Ausland. Seit dieser Zeit werden verschiedene Imprägnieranlagen betrieben. Heute gehen wir davon aus, dass der Boden dort hochgradig verseucht ist.

Im Jahr 2022 gab es einen städtebaulichen Vertrag der Stadt Hüfingen mit der Bima für ein ETZ (Einsatz-Trainings-Zentrum für die Zollverwaltung) in Hüfingen. Da der Fürst aber deutlich zu viel Geld für das verseuchte Land wollte, hat die Bima die Verhandlungen eingestellt.


Laut Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden sofern die Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abgestimmt wird.

Hüfingen hat einen Grundwasserschaden!


Wasserschutzgebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis und die ausgewiesenen Zonen.


Die heute gültigen Zonen für das Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Schaafäcker vom 30.10.1979


WSG Schaafäcker mit 70,85 ha;
Zone 1: 0,5 ha
Zone 2: 2,5 ha;



Beim Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1979 das Gelände vom Imprägnierwerk an der Hochstraße ausgenommen.

Anstatt den Grundwasserschaden, den das FF-Imprägnierwerk verursacht hat, zu überbauen, wäre es hier eher angemessen diesen zu sanieren!

Ich fordere unseren Gemeinderat auf, eine Sanierung des Grundwasserschadens zu verlangen!

Hier die Rede von Mete Ünal für die SPD Fraktion hierzu:

Die SPD-Fraktion sieht den Bauantrag Nr. 21/2025 kritisch – nicht, weil wir gewerbliche Nutzung grundsätzlich ablehnen, sondern weil hier wichtige Fragen unbeantwortet bleiben.

Allein 35 Mal passt mein Haus in diese Fläche herein, man könnte ein ganzes Fußballfeld daraufsetzen: Über 4.200 Quadratmeter sollen neu versiegelt werden. Das ist in Zeiten des Klimawandels und zunehmender Starkregenrisiken kein Bagatellthema. Wir erwarten ein klares Regenwasserkonzept. Nicht nur eine Abstimmung mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz.

Auch der Bau einer fast 12 Meter hohen Halle ohne gültigen Bebauungsplan wirft Fragen zur städtebaulichen Verträglichkeit auf. Hier braucht es eine landschaftsplanerische Bewertung.

Besonders brisant ist die Altlastensituation: Auf dem Gelände besteht ein bekannter Grundwasserschaden. 27 Jahre Alt genau so alt bin ich und auch genau seit 1998 wird das kontaminierte Wasser aufbereitet – eine Versiegelung könnte diese Sanierung beeinträchtigen. Und das alles in unmittelbarer Nähe zu unseren Wasserschutzgebieten.

Wir fordern daher:
•⁠ ⁠ein umfassendes Regenwasserkonzept,
•⁠ ⁠eine Prüfung der Auswirkungen auf die Grundwassersanierung,
•⁠ ⁠eine landschaftsplanerische Einschätzung der Halle
•⁠ ⁠und angemessene Ausgleichsmaßnahmen für die massive Flächenversiegelung.

Nachhaltige Standortentwicklung bedeutet auch, bestehende Nutzungen regelmäßig auf ihre Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. Der vorliegende Antrag leistet das aus unserer Sicht nicht in ausreichendem Maße. Zumal wir aktuell erleben, dass wertvolle Standorte (wie etwa jener für das geplante Zollgebäude) verloren gehen, weil keine tragfähige Planung für dieses Gebiet vorliegt. Daraus müssen wir lernen: Wenn wir als Stadt solche Potenziale mit 55 Mitarbeitern zzgl. täglich Zollbeamten, die die Hüfinger Gastronomie gestärkt hätten, nicht erneut vergeben wollen, braucht es mehr Weitblick.

Die SPD beantragt die Vertagung. Das Bauamt meint, dass die Fläche kontaminiert ist sei bekannt und es soll darüber versiegelt werden, dann wäre der Grundwasserschaden sozusagen geschützt. Für die CDU geht es um die „Gerbstoffe“ der Holzschnetzel und anscheinend ist es nicht im Hirn angekommen, dass dort schon vor 30 Jahren ein Grundwasserschaden festgestellt wurde. CDU hat heute wieder eine super Performance abgeliefert, ich kam mir vor wie in einem Wurmloch nach „5 Jahre Beobachtung der kompetenten Visionen des Patriarchats“.

Es wird zuerst abgestimmt, ob vertagt wird und mit 7 Gegenstimmen wird nicht vertagt.

CDU und Freies Forum stimmen für die Versiegelung des schwer kontaminierten Bodens und die aktive Vertuschung des Grundwasserschadens. Sollen sich doch unsere Kinder mal drum kümmern, wenn das Trinkwasser verseucht ist. Teuer wird es dann ja für die nächste Generation. Aber vielleicht gibt es einigen ja zu denken, dass alle unsere Ortschaften aus den selben Tiefbrunnen beim Schafäcker trinken. Auch Mundelfingen bekommt das hoch gepumpt. Und Behla sowieso, gell. Es sind genau eure Enkel, nicht die von anderen.
Sind Wirtschaftliche Interessen dem Freien Forum und der CDU wichtiger als die eigenen Kinder?

Das Amt für Umwelt- Wasser und Bodenschutz hat gesagt, dass Hüfingen für die eigene Trinkwassersicherheit zuständig sei. Na dann Prost.

22/2025 – Neubau einer Lagerhalle in Holzbauweise mit Pultdach beim städtischen Bauhof im Grubengarten. Vorgesehen ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in den Abmessungen von 12,34m auf 13,10m mit einem 5° geneigtem Pultdach. Die Firsthöhe beträgt 5,04m.
Die Halle dient zur Optimierung der Lagerung von Wasserleitungsrohren des Wasserwerks. Momentan werden die 12m langen Rohre im Freien gelagert, UV-Strahlung kann hier zur Schwächung des Materials führen.

Wird vertagt.

23/2025 – Errichtung einer Garage an der Bräunlinger Straße. Für die Garage gibt es eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2015 welche jedoch abgelaufen ist und daher neu beantragt werden muss. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 18:30 Uhr

TOP 4
Bebauungsplan „Römerstraße-Süd“ in Behla

Räumlicher Geltungsbereich

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 349.


Bebauungsplan
Römerstraße Süd Behla



Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen.

Rotmilan

Auf Grund der eingegangen Anregungen und Bedenken musste der Bebauungsplanvorentwurf geändert werden:

  • Vergrößerung des Geltungsbereichs um die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme A1 sowie die bestehende Römerstraße.
  • Vergrößerung der Grünflächen durch Verkleinerung der gewerblichen Bauflächen.
  • Aufnahme von Flächen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Ableitung von unbelastetem Dach- und Oberflächenwasser.
  • Neuformulierung der Vorschriften zur Beleuchtung.
  • Aufnahme einer Festsetzung zur Verhinderung von Materiallagern und Baustelleneinrichtungen im Vogelschutzgebiet.
  • Aufnahme von allgemeinen Maßnahmen für die Zauneidechse.
  • Aufnahme von Festsetzungen für Nisthilfen.
  • Aufnahme von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen / Maßnahmenkonzept für den Rotmilan innerhalb des Plangebiets.
  • Aufnahme von CEF-Maßnahmen für die Zaun- und Waldeidechse innerhalb des Plangebiets.
  • Aufnahme von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen über den Ankauf von Ökopunkten.
  • Verschiedene Ergänzung und Anpassungen in den Hinweisen.
  • Ergänzungen und Anpassungen in der Begründung (insbesondere Teiländerung Flächennutzungsplanung statt Gesamtfortschreibung, Konkretisierung der geplanten Oberflächenentwässerung, Ergänzung der Anlagen zur Begründung).
  • Ergänzung der Unterlagen um den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag incl. Maßnahmenkonzept für die Zaun- und Waldeidechse und Maßnahmenkonzept für den Rotmilan.
  • Ergänzung der Unterlagen um den Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen.
  • Ergänzung der Unterlagen um die Natura 2000-Vorprüfung Vogelschutzgebiet ‚BAAR‘ (8017-441).
  • Ergänzung der Unterlagen um Ausführungen zur geplanten Oberflächenentwässerung.

Der Gemeinderat hat dem Bebauungsplanentwurf einstimmig zugestimmt.

TOP 5
Vergabe Erneuerung Schaltanlagen und Funkanlage Tiefbrunnen und Wasserturm

Die „Sanierung der fernwirktechnischen Ausrüstung Tiefbrunnen I & II und Neuerstellung einer funktechnischen Relaisstation am Wasserturm“ wurde am 23. Januar 2025 beschlossen. Im Wirtschaftsplan 2025 der Stadtwerke sind 70.000 € eingestellt.

Der GR soll eine Firma aus Blumberg für 62.394,54 € netto beauftragen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

TOP 6
Vergabe Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Anbau
Aufzugsanlage

Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus wurde in der Sitzung am 14. November 2024 beschlossen.

Vergabe von Erd- und Rohbauarbeiten wurde am 27. März 2025 für 654.015,52 € vergeben.

Hier geht es um die Aufzugsanlage, für die für 50.329,88 € eine Firma aus 88525 Dürmentingen beauftragt werden soll.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

TOP 7
Vergabe verschiedener Arbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese

Das Konzepts Hackschnitzelkessel II wurde schon mehrfach besprochen:
https://hieronymus-online.de/hackschnitzelkesselanlage/.

Es gibt einen Förderbescheid Hackschnitzelkessel II in Höhe von 1,035 Mio € und es wird mit Gesamtkosten von 3,78 Mio € gerechnet. Mit dem Bau der Hackschnitzelkesselanlage II mit einer Leistung von 2 MW wird die Bleichewiese die zentrale Heizzentrale der Wärmeversorgung der Stadt Hüfingen.

Heute geht es um folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Dachbegrünung des Gebäudes für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an
    eine Firma aus Löffingen in Höhe von netto € 87.458,00 vergeben.
  2. Die Elektroinstallationsarbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an
    eine Firma aus Hüfingen in Höhe von netto € 83.995,30 vergeben.
  3. Die Stahlbauarbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an eine
    Schlosserei aus Donaueschingen in Höhe von netto € 132.278,80 vergeben.
  4. Die Holzbauarbeiten für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird an ein
    Bauunternehmen aus Furtwangen in Höhe von netto € 76.616,51 vergeben.
  5. Die Anlagenverrohrung für den Hackschnitzelkessel II am Standort Bleichewiese wird in Höhe von netto € 211.044,29 vergeben.

Dies wird mit zwei Enthaltungen beschlossen.

TOP 8
Anpassung der vertraglich vereinbarten Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kita Luise-Scheppler

Der aktuelle Vertrag über den Betrieb und die Förderung der kirchlichen Kindertagesstätte Luise-Scheppler in Hüfingen stammt aus dem Jahr 2004. Er wurde zuletzt 2014 im Zusammenhang mit der Professionalisierung der Kindergartengeschäftsführung durch einen Zusatzvertrag ergänzt.

Der Zusatzvertrag regelt die Höhe der berücksichtigten Verwaltungskosten mit Wirkung vom 01.11.2014 wie folgt:
Die Aufwendungen für die verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung (z. B. Aufwendungen für die Rechnungsführung, Aufstellung des Sonderhaushaltsplanes) werden wie folgt berücksichtigt:
a) Als prozentuale Pauschale mit 2,5 % der Personal- und Sachausgaben und zusätzlich für die Übernahme von Geschäftsaufgaben für die Evang. Luise-Scheppler-Kindertagesstätte durch das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt Villingen.
b) Als prozentuale Pauschale mit 1,25 % der jährlichen Personalkosten.

Die evangelische Kirchengemeinde Hüfingen-Bräunlingen hat im Oktober 2022 den Antrag auf Erhöhung der im Betriebsvertrag vereinbarten Verwaltungskosten gestellt. Sie beantragte seinerzeit, mit Wirkung ab 01.01.2023 die verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung als prozentuale Pauschale mit 5 % der Personal- und Sachausgaben zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister hat mit Schreiben vom 22.11.2022 diesen Antrag abgelehnt. Grund für die Ablehnung war, dass kurz zuvor die Leistungsfreistellungszeit in Hüfinger Einrichtungen von 0,1 Fachkraftstellen je eingerichteter Gruppe auf 0,125 Fachkraftstellen je eingerichteter Gruppe angehoben worden war.

Obwohl das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt in 2023 nochmals den Antrag auf Erhöhung der Verwaltungskosten wiederholte, blieb die Verwaltung bei Ihrer Ablehnung.
Nun haben die Trägervertreter im persönlichen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Haas die Gründe für den bereits gestellten Antrag aus 2022 nochmals dargelegt und um Prüfung Ihres Antrages gebeten. Die Kirchengemeinde Hüfingen-Bräunlingen ist nicht mehr in der Lage, den aktuell entstehenden Differenzbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Verwaltungskosten und dem Betrag, den die Kirchengemeinden gemäß der Gebührenordnung der Evangelischen Landeskirche für Verwaltungskosten einrichten muss, aufzubringen.

Eine Ablehnung des Antrags auf Erhöhung der Verwaltungskosten im Betriebsvertrag könnte die Aufgabe der Trägerschaft der evangelischen Kirche zur Folge haben.
Das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt hat für den Gemeinderat die Aufgaben der Kindergartengeschäftsführung und die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten ausführlich dargestellt.

Dem Antrag des Evangelischen Verwaltungszweckverbandes Schwarzwald-Bodensee soll einer Anhebung der vertraglich vereinbarten Verwaltungskosten auf 5 % der Personal- und Sachausgaben bei der Kita Luise-Scheppler rückwirkend zum 01.01.2024 zugestimmt werden.

Für 2024 wird der Differenzbetrag voraussichtlich rd. 13.000 € betragen.

Der Gemeinderat will mehr Informationen und der Punkt wird vertagt.

TOP 9
Kindergarten Mundelfingen – Information zur Auslastung der Einrichtung und Entscheidung zur Schließung oder Fortführung der 3. Gruppe im Rathaus

Die zeitlich befristet eingerichtete dritte Gruppe des Kindergartens St. Theresia Mundelfingen wird nicht zur Deckung des aktuellen Bedarfs an ü3 Betreuungsplätzen in der Gesamtstadt oder im Stadtteil Mundelfingen selbst benötigt. Sie wird deshalb zum 01.06.2025 geschlossen; die Kinder der Rathausgruppe werden in den beiden Stammgruppen im Kindergarten Mundelfingen untergebracht.

TOP 10
Nutzungskonzept Gewerbeeinheit Hauptstraße 4

Am 23.01.2025 hat der Gemeinderat dem Kauf der Gewerbefläche mit einer Grundfläche von ca. 125 m² zugestimmt.
Durch die großzügige Schenkung von Kunstgegenständen durch den renommierten Künstler und Keramiker Prof. Volker Ellwanger aus Lenzkirch, werden weitere Ausstellungsflächen benötigt. Gleichzeitig ist noch unklar, welche Raumkapazitäten die Stadt Hüfingen in den nächsten 5 oder 10 Jahren benötigen wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Stadtmuseum die Räume befristet zur Verfügung zu stellen. Sollte sich am Raumbedarf der Stadt keine Änderung ergeben, ist eine Nutzungsverlängerung immer wieder möglich.

Der Gemeinderat stimmt zu die Räumlichkeiten dem Stadtmuseum unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

TOP 11
Feuerwehr Hüfingen, Beschaffung Atemschutzgeräte, Bekanntgabe Eilentscheidung

Die Neubeschaffung von 34 Atemschutzgeräten für 64.700€ war wegen langen Lieferzeiten dringend notwendig.

Hier gab es eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister. Die Fraktionsvorsitzenden wurden vor Auftragsvergabe informiert und stimmten der Eilentscheidung zu.


TOP 12
Antrag der SPD-Fraktion – Erarbeitung eines Schülerlotsen-Konzept

Die SPD Fraktion hat in der Sitzung am 20. Februar 2025 einen Antrag für ein professionelles Schülerlotsen-Konzept an der Lucian Reich Schule zusammen mit der Verkehrswacht gestellt.

Die Verkehrslage des Schulweges, während der Stoßzeiten ist für die Schülerinnen und Schüler sehr unübersichtlich und gefährlich.
Die Verwaltung hat daher bereits Kontakt mit der Initiatorin aufgenommen und
sich die örtliche Situation schildern lassen. Zudem wurde für Mai eine Verkehrsschau geplant, bei der die Situation vor Ort gemeinsam mit den zuständigen Entscheidungsträgern begutachtet wird.

Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13

Für den Sonnenbrunnen gibt es vielleicht eine Einweihung!