Heute wäre Eva von Lintig 95 Jahre alt geworden – Hüfingens einzige Ehrenbürgerin.

Unvergessen.

Heute wäre die Hüfinger Ehrenbürgerin, Gründerin des Stadtmuseums und langjährige Stadträtin Eva von Lintig 95 Jahre alt geworden.

Sie stammte aus einer Familie, in der Naturschutz gelebt wurde. Als Tochter von Dr. Erwin Sumser und später als Ehefrau von Dr. Harm von Lintig standen ihr sicherlich Türen offen, die anderen Frauen ihrer Generation oft verschlossen blieben. Doch hindurchgehen musste sie selbst. Was sie daraus machte, war ihre eigene Leistung.

Sie hat uns gezeigt, was selbst in Hüfingen möglich ist, wenn jemand eine Idee, Beharrlichkeit und den Mut hat, für seine Überzeugungen einzustehen. Geschichte und Naturschutz waren für sie keine Schlagworte – sie hat beides gelebt: leise, glaubwürdig und mit einer Beharrlichkeit, die so manchen zum Umdenken brachte.

Zu ihrem 90. Geburtstag erzählte sie mir mit einem verschmitzten Lächeln, sie habe die Männer im Gemeinderat immer „ein bisschen vor sich hergetrieben“. Das war typisch Eva von Lintig: freundlich, klug, streitbar und mit feinem Humor.

Menschen wie sie hinterlassen mehr als Erinnerungen. Sie hinterlassen Spuren – in einer Stadt, in ihrer Geschichte und in den Herzen der Menschen, die sie kennenlernen durften.

Wer sich heute für Geschichte, Natur oder unsere Heimat einsetzt, geht auch ein Stück auf den Wegen weiter, die Eva von Lintig mit angelegt hat. Dafür gebührt ihr bis heute unser Dank.

Eva von Lintig und Bertold Hummel
Bertold Hummel und Eva von Lintig im Jahr 1993
März 2003 mit Dr. von Lintig
März 2003 mit Dr. von Lintig
2003 in der Rathausgalerie
2003 in der Rathausgalerie
2021 an ihrem 90. Geburtstag
2021 an ihrem 90. Geburtstag

Eva von Lintig ist tot

11. September 2023

Die Hüfinger Ehrenbürgerin und Gründerin des Stadtmuseums Eva von Lintig ist gestern, am 10. September, im Alter von 92 Jahren verstorben.

Da ich vermute, dass die SPD und auch das Stadtmueum einen würdigen Nachruf verfassen, verzichte ich hier darauf.

Mein herzliches Beileid an die Familie!

Sumserturm, Modellgemeinde – Sozialraumplanung, Forstwirtausbildung im Städteviereck, Neubaugebiet „Im Stegle“, Bauhof

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2026. Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 18:20 Uhr

26/2026 Anbau und altersgerechter Umbau eines bestehenden Wohnhauses

Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bzw. einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss sind zwei Anbauten vorgesehen. Durch die Umbaumaßnahmen entsteht eine zusätzliche 3. Wohnung im Dachgeschoss.
Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Anzahl der max. Wohneinheiten (3 anstatt max. 2) sowie die Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung (13° anstatt 20-42°)
notwendig.

Der Ortschaftsrat von Hausen vor Wald hat einstimmig zugestimmt. Auch der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.

27/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung – Austausch Fenster, Wehrturm Hüfingen

Die aktuell verbauten Holzfenster stammen aus den 1960er Jahren. Ziel der Maßnahme ist der vollständige Austausch der abgängigen Fensterelemente durch neue, material- und werkgerechte Holzfenster. Dabei soll das charakteristische
Erscheinungsbild der Fassade gewahrt und gleichzeitig der Wärmeschutz signifikant verbessert werden.
Bei dem Wehrturm handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß §28 Denkmalschutzgesetz. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Altstadt-Ensembles von Hüfingen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesdenkmalamtes kann laut Ansicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.

Danke für die tolle alte Zeichnung vom Sumser-Turm!

Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

Sitzung des Gemeinderates 18:30 Uhr

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es gibt nichts neues.

TOP 3 Bürgerfragestunde

Nur vier Bürger anwesend.

TOP 4 Hüfingen Modellgemeinde – Sozialraumplanung

Die in Hüfingen neu geschaffene Stelle für Sozialraumplanung stellt die notwendige lokale Perspektive sicher und macht damit die enge Zusammenarbeit mit der Sozialplanung des Landkreises erst möglich. Die Gemeinde benennt damit eine feste Ansprechpartnerin, die die Abstimmung mit Vereinen, Nachbarschaftshilfe, Kirchengemeinden und lokalen Trägern übernimmt.

Die Arbeit in Hüfingen ist in mehrere miteinander verzahnte Teilprojekte gegliedert, die thematisch ineinandergreifen und von einer Steuerungsgruppe begleitet werden, die den Gesamtverlauf bewertet.

Die Stadt Hüfingen übernimmt viele operative Aufgaben vor Ort, der Landkreis leistet die fachliche Begleitung und die übergeordnete Abstimmung. In diesem Modell verlagern sich Aufgaben der Sozialplanung. Die sozialplanerische Arbeit vor Ort ist stärker operativ ausgestaltet, während die Sozialplanung des Landkreises mehr eine beratende, steuernde und vermittelnde Funktion zwischen den Ämtern, den freien Trägern und weiteren Kommunen einnimmt.

Die gemeinsame Sozialplanung in Hüfingen ist als dauerhaftes Modellprojekt angelegt. Die neu geschaffene Vollzeitstelle zur Sozialraumplanung in der Gemeinde ist eine zentrale Voraussetzung und ein Vorbild für andere Kommunen. In Schönwald gibt es einen kommunalen Ansprechpartner (Kümmerer) auf Basis eines Minijobs und in Blumberg eine Teilzeitbeschäftigte. Gelingt die Erprobung, lassen sich die erarbeiteten Strukturen, Abläufe und Finanzierungsansätze auf weitere Gemeinden übertragen.

Susanne Bucher stellt den aktuellen Stand und die acht Teilprojekte vor.

Teilprojekte:

  1. Implementierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung
  2. Einführung eines Sozialraumdialogs
  3. Aufbeu eines lokalen Pflegebündnisses
  4. Weiterentwicklung der Sozialraumkonferenz Jugendhilfe
  5. Bildung eines Arbeitskreises für Menschen mit Behinderung
  6. Aufbau bürgerschaftlicher Nachbarschaftshhilfe
  7. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts (z.B. Sozialraumbudget)
  8. Aufbau eines sozialräumlichen Beratungs- und Sozialdienstes

Petra Moog (CDU) fragt nach der Finanzierung und den Fördertöpfen. Da Hüfingen Modellgemeinde ist, arbeitet das Landratsamt mit und kann auch Anträge stellen. Was mich erstaunt ist, dass sich Michael Steinemannn (Freies Forum) immer noch nicht mit der Nachbarschaftshilfe auseinander gesetzt hat. Dies ist offensichtlich so, da er nicht weiß, dass die Nachbarschaftshilfe grundsätzlich keine Handwerkerleistungen übernimmt.

Die Gemeinderäte sind alle begeistert und bedanken sich bei Susanne Bucher.

TOP 5 Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen


Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Tätigkeit des ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro zu gewähren und die entsprechende Regelung in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen.
  2. Die Satzung tritt am 09.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.2023 außer Kraft.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) durch Satzung festzulegen. Die Bekanntmachungssatzung bestimmt die Art und Weise, in der öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hüfingen erfolgen.

Die derzeit geltende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 sieht die Veröffentlichung amtlicher Bekanntgaben im Amtsblatt der Stadt Hüfingen („Hüfinger Bote“) vor. Diese Veröffentlichungsform entspricht zunehmend nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, zeitgemäße und effiziente Bereitstellung öffentlicher Informationen.
Mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung sollen öffentliche Bekanntmachungen künftig durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen erfolgen. Dadurch wird eine schnelle und jederzeit zugängliche Veröffentlichung ermöglicht und gleichzeitig die Digitalisierung vorangetrieben. Zur Verbesserung der Bürgerinformation ist vorgesehen, weiterhin ergänzend im Amtsblatt auf erfolgte öffentliche Bekanntmachungen hinzuweisen. Dadurch werden auch Bürgerinnen und Bürger erreicht, die das Amtsblatt weiterhin als bevorzugte Informationsquelle nutzen.
Zur Umsetzung ist die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 aufzuheben und durch eine neue Satzung zu ersetzen, die die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen festlegt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Form
    der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Hüfingen.
  2. Die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom
    13.12.2001 tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

Dann hoffe ich, dass man sich künftig nicht nur an die neue Veröffentlichungsregelung hält, sondern auch an § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Dort ist klar geregelt: Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Öffentlichkeit ist der Regelfall, Nichtöffentlichkeit die Ausnahme. Nichtöffentlich darf nur beraten werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Und auch Beschlüsse, die nichtöffentlich gefasst wurden, sind in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekanntzugeben, sofern keine Gründe mehr entgegenstehen.

Kurz gesagt: Nichtöffentlichkeit ist die Ausnahme – auch wenn der Gemeinderat gelegentlich den gegenteiligen Eindruck vermittelt.

Wo diese Bekanntgabe erfolgt, ist mir persönlich egal. Dass sie erfolgt, ist mir nicht egal.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7 Gemeinsame Forstwirtausbildung im Städteviereck – Sachstand, Kosteninformation und Projektstart

In der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2025 unter TOP12 wurde dem Gemeinderat die Überlegung zu einer gemeinsamen Forstwirtausbildung im Städteviereck (Hüfingen, Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) vorgestellt.

Angedacht ist, dass für die Ausbildung eine neue Sparte bzw. Unterabschnitt beim Zweckverband Volkshochschule (VHS) geschaffen wird, da diesem Zweckverband bereits alle vier Städte angehören. Ziel des Projekts ist es, dem zunehmenden Fachkräftemangel im Forstbereich durch eine gemeinsame Ausbildungsoffensive der vier Städte entgegenzuwirken.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Absicht, eine gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck aufzubauen, befürwortet wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, in die weitere Detailabstimmung einzusteigen und den Gemeinderat wieder zu informieren. In den drei anderen Städten (Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) wurden gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Im Anschluss fanden weitere Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Städten sowie mit Fachvertretern des Forstbereichs statt. Bei einem Termin bei den Technischen Diensten der Stadt Donaueschingen (TDDS), die als Ausbildungsstützpunkt vorgesehen sind, wurden die Anforderungen an eine anerkannte Ausbildungsstätte gemeinsam mit dem Forstlichen Ausbildungszentrum (FAZ) Mattenhof geprüft. Im Rahmen dieses Abstimmungstermins zeigten sich diverse neue und zu beachtende Themen, welche insbesondere auch finanzielle Auswirkungen auf die bisherige Kalkulation des Vorhabens zur gemeinsamen Forstwirtausbildung mit sich brachten.

So steigen die einmaligen Kosten voraussichtlich von bislang rund 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Bei vier beteiligten Kommunen ergibt sich daraus ein einmaliger Kostenanteil von rund 37.500 Euro je Stadt.
Die jährlichen Kosten steigen (bei vier Auszubildenden) von rund 120.000 Euro auf 163.000 Euro. Der auf die Stadt Hüfingen entfallende Anteil würde sich damit auf rund 40.750 Euro jährlich belaufen.
Hinzuweisen ist, dass es sich weiterhin um Schätzwerte handelt. Insbesondere im Bereich der jährlichen Kosten ist in den ersten Jahren noch mit geringeren Ausgaben zu rechnen, da die Ausbildung voraussichtlich nicht direkt mit vier Auszubildenden (Maximalanzahl) startet.
Aufgrund der vorliegenden Kostensteigerungen haben sich die vier Bürgermeister darauf verständigt, dass diese neue Kostensituation vorab erneut in den kommunalen Gremien (Gemeinderat) beraten werden soll, bevor der Zweckverband die finalen Weichen für die Forstwirtausbildung (Satzungsänderung, etc.) stellt.
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin an der Umsetzung der Forstwirtausbildung festzuhalten. Es bestehen sehr gute Chancen, dass hier die Möglichkeit entsteht, zwingend benötigte Fachkräfte auszubilden und langfristig an die kommunalen Forstbetriebe zu binden. Durch den Einsatz des Forstwirtschaftsmeisters sowie der Auszubildenden in den Forstbetrieben ist darüber hinaus auch mit Kosteneinsparungen bei bislang zugekauften Unternehmerleistungen zu rechnen.

Die bisher erfolgte öffentliche Berichterstattung sowie persönliche Gespräche der Beteiligten haben dazu geführt, dass bereits Anfragen interessierter Jugendlicher für die Ausbildung als auch eines potentiellen Forstwirtschaftsmeisters vorliegen.
Vorausgesetzt, dass die Forstwirtausbildung weiterhin in allen vier Kommunen unterstützt wird, könnte der Zweckverband in seiner Verbandsversammlung am 16. Dezember 2026 die entsprechenden Beschlüsse fassen (Satzungsänderung, etc.). Da der Zweckverband hier eine neue Aufgabe übernimmt, müssen die Gemeinderäte vorher noch der geplanten Änderung der Verbandssatzung zustimmen, siehe § 21 GKZ i.V.m. § 6 Abs. 1 GKZ. Diese Zustimmung wäre dann zu gegebener Zeit noch einzuholen. Anschließend könnte dann die Projektumsetzung starten.

Warum ausgerechnet der VHS-Zweckverband?

Die Wahl des Zweckverbands scheint in erster Linie dadurch begründet zu sein, dass die organisatorische Struktur bereits existiert. Ob sie auch fachlich die beste Lösung für einen technischen Ausbildungsbetrieb ist, bleibt für mich jedoch offen.

Meine Bedenken richten sich nicht gegen die Idee einer gemeinsamen Forstwirtausbildung – diese halte ich für sinnvoll und unterstützenswert. Kritisch sehe ich jedoch die geplante organisatorische Anbindung an den Zweckverband Volkshochschule Baar.
Der Zweckverband besteht zwar bereits. Dennoch stellt sich die Frage, ob er der geeignete Träger für eine hoch spezialisierte forstliche Berufsausbildung ist.

Die fachliche Ausbildung wird selbstverständlich durch einen qualifizierten Forstwirtschaftsmeister erfolgen. Dieser wäre jedoch organisatorisch dem Geschäftsführer des Zweckverbands unterstellt.
Gerade deshalb halte ich die Leitungsstruktur für entscheidend. Eine forstliche Ausbildung stellt andere Anforderungen als der Betrieb einer Volkshochschule. Es geht um Personalführung, Ausbildungsqualität, Arbeitssicherheit, Organisation eines technischen Ausbildungsbetriebs sowie die langfristige Entwicklung eines neuen Fachbereichs.

Hier habe ich erhebliche Zweifel, ob die vorhandenen Leitungsstrukturen und Kompetenzen den Anforderungen eines technischen Ausbildungsbetriebs gerecht werden.

Hinzu kommt, dass sich die Volkshochschule Baar in den vergangenen Jahren personell aus meiner Sicht nicht stabil entwickelt hat. Die erhebliche Fluktuation im Mitarbeiterbereich wirft Fragen nach der Führungs- und Organisationskultur auf. Gerade beim Aufbau eines völlig neuen Ausbildungszweigs halte ich stabile Führungsstrukturen für einen wesentlichen Erfolgsfaktor.

Deshalb sollte zumindest geprüft werden, ob für die gemeinsame Forstwirtausbildung nicht ein eigenständiger Zweckverband die bessere Lösung wäre. Damit ließen sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar trennen und gleichzeitig die Strukturen von Anfang an passgenau auf die Anforderungen eines forstlichen Ausbildungsbetriebs ausrichten.

Auch finanziell sollte diese Variante geprüft werden. Wird die Forstwirtausbildung künftig über einen eigenständigen Zweckverband organisiert, stellt sich zugleich die grundsätzliche Frage, ob der bisherige Zweckverband Volkshochschule Baar in seiner heutigen Form überhaupt noch benötigt wird. Für ihn sind im Haushalt 2026 rund 40.000 Euro vorgesehen.

Gerade weil die Forstwirtausbildung als langfristiges Zukunftsprojekt angelegt ist, sollte sie auf einer Organisationsstruktur aufbauen, die fachlich überzeugt und von allen Beteiligten dauerhaft mitgetragen werden kann.

Markus Leichenauer (CDU) befürwortet die gemeinsame Ausbildung aber die Kostensteigerung gefällt ihm nicht. Es ist ihm nicht so ganz klar warum es so viel kostet und der Schlüssel gefällt ihm auch nicht. Also warum es durch vier geteilt wird. Bei den Kosten schlägt er vor, dass diese nach Waldfläche berechnet werden kann. Für die CDU ist auch die VHS nicht der richtige Träger. Aus diesen Gründen beantragt er die Vertagung.

Kerstin Skodell (SPD) findet auch den Zweckverband VHS hier nicht den richtigen Träger Sie schlägt vor, dass die Beträge nach Einwohner oder auch Waldfläche aufgeteilt werden. Sie kann beim Vertagen mitgehen.

Michael Steinemann (Freies Forum) stimmt Markus Leichenauer zu und hätte dagegen gestimmt, wenn nicht vertagt wird.

Harald Weh (CDU) meint auch, dass die VHS Baar hier falsch ist und fragt warum es nicht ein Teil der GVV werden kann.

Im Allgemeinen gibt es sehr viele organisatorische Fragen und Markus Leichenauer schlägt ein interkommunales Gespräch vor.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
  2. Die gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck wird weiterhin befürwortet. Die Zustimmung der Stadt Hüfingen ist daran gekoppelt, dass auch die übrigen drei Kommunen zustimmen.
  3. Im Haushalt 2027 sollen die erforderlichen Mittel eingestellt werden.

Der Gemeinderat vertagt den Beschluss einstimmig, bis es genaueres gibt und alle Bedenken und Fragen geklärt sind.

TOP 8 Erschließung Neubaugebiet „Im Stegle“ Hausen vor Wald Nachtrag Bodenaustausch

Die Baumaßnahme zur Erschließung des Baugebiets „Stegle“ im Stadtteil Hausen vor Wald hat Anfang Mai mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Die ersten Arbeitsschritte auf der Baustelle umfassen die Einbindung der neuen Schmutzwasserkanalisation in den vorhandenen Sammler der Ortsstraße und den Anschluss der Regenwasserableitung in den verdolten Schlehwiesengraben im Bereich der neu herzustellenden Einmündung in die angrenzende Ortsdurchfahrt.
Im Zuge dieser Kanal- und Tiefbauarbeiten musste festgestellt werden, dass sich unterhalb des Mutterbodens extrem weiche und plastische Auelehmböden befinden, die bis zu einer Stärke von 3,50 m auf dem anschließenden tragfähigen Mergelgestein vorgelagert sind. Die Auelehmböden sind schwer bearbeitbar und können nicht auf die für einen qualifizierten Straßenbau geforderten
Tragfähigkeitswerte verdichtet werden. Aufgrund des hohen organischen Anteils des Materials scheidet auch eine Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel aus, welche im Baugebiet grundsätzlich vorgesehen ist. Als Lösung verbleibt der komplette Ausbau des Materials samt Wiederverfüllung mit tragfähigem Ersatzmaterial. Der Bereich umfasst hinter der jetzigen Gehweghinterkante eine Länge von ca. 25 m ins Baugebiet. Vermutlich handelt es sich in diesem Bereich um verlandetes Schwemmmaterial des Schlehwiesengrabens. In den anschließenden höheren Lagen des Baugebiets können dann Bodenverhältnisse mit steif-halbfester Konsistenz vorgefunden werden, die sich dann wieder mit den ausgeschriebenen Maßnahmen zur Bodenverbesserung bearbeiten lassen.

Nachtragsangebot: Da die schlechten Bodenverhältnisse zum Zeitpunkt der Ausschreibung unbekannt waren, ist für den vorgesehenen Bodenaustausch ein Nachtragsangebot erforderlich.
Im Bereich der Erschließungsmaßnahme ist als Ersatzmaterial ein Grobschotter zur Erhöhung der Tragfähigkeit vorgesehen. Im Bereich des Löschwasserbehälters wird ein Magerbeton C 20/25 eingebaut. Das Nachtragsangebot schließt bei einer Gesamtsumme von brutto € 61.148,11 ab.

Kosten RÜB

Technisch ist dieser Bodenaustausch sicherlich erforderlich. Politisch sollte er uns jedoch daran erinnern, dass jede neue Versiegelung und jede beschleunigte Ableitung von Regenwasser ihren Preis haben. Der notwendige Bodenaustausch zeigt zugleich, wie stark wir in natürliche Bodenstrukturen eingreifen. Mit jeder zusätzlichen versiegelten Fläche versickert weniger Niederschlagswasser vor Ort und trägt damit immer weniger zur Neubildung unseres Grundwassers bei. Unsere beiden Tiefbrunnen verfügen jedoch nicht über eine unerschöpfliche Schüttung. Deshalb sollten wir bei jeder weiteren Flächenversiegelung und Regenüberlaufbeckenen auch die langfristigen Folgen für die Wasserversorgung künftiger Generationen mitdenken.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 61.148,11 € brutto im Zuge des Nachtragsangebots.

Dem wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt

Die Kostenberechnung für die Malerarbeiten lag bei 56.884,96 € brutto (47.802,50 € netto). Somit befindet sich der Angebotspreis um 29.825,31 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.

Beschlussvorschlag:
Ein Malerbetrieb aus Villingen- Schwenningen wird mit den Malerarbeiten in Höhe von 27.059,65 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Ersatzbeschaffung Mulcher Bauhof

Die Mulcharbeiten im Stadtgebiet Hüfingen werden derzeit einem Landwirt aus Behla ausgeführt. Das städtische Mulchgerät, das er hierfür verwendet, ist mit seinem hohen Alter von 45 Jahren verstärkt störungs- und reparaturanfällig. Eine Ersatzbeschaffung ist daher dringend notwendig.
Der neue Ausleger ist so ausgewählt, dass die bereits vorhandenen Anbauteile weiter genutzt werden können. Zudem kann der neue Ausleger auch an den Traktor Valtra des städtischen Bauhofs angekuppelt werden und ist somit auch für den Bauhof einsetzbar.

Es wurden zwei Angebote von Händlern eingeholt. Im Haushaltsplan 2026 sind 100.000 € eingestellt.

Martin Bausch (Freies Forum) hätte ein Foto vom Gerät schön gefunden. (Dem stimme ich zu!)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ersatzbeschaffung des Mulchgeräts zum Angebotspreis in Höhe von 66.309,18 € auszuführen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Der Brief an die Landesregierung ist raus gegangen und gestern war Pizza und talk. Es wird zwei neue Mülleimer geben und eine Bank. Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich einen Fitnessparcours.



Zwei Jahre nach der Bürgermeisterwahl

„Was möglich ist, in der Tat, ist Veränderung.“
Ingeborg Bachmann 1959

Vor zwei Jahren stand ich am Rathaus und berichtete live über die Bürgermeisterwahl. Die Euphorie jener Tage ist in der Rede des neu gewählten Bürgermeisters und in den Kommentaren noch gut zu spüren. Damals hatte ich das Gefühl, dass nach Jahren der Auseinandersetzungen etwas Neues beginnt. Nicht nur politisch. Auch persönlich. Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dazuzugehören. Mit diesem Schwung entstanden viele Ideen und Projekte. Einige davon konnten umgesetzt werden und haben Hüfingen ein Stück naturnäher gemacht.

Zwei Jahre später fällt die Bilanz gemischter aus. Manche Hoffnungen haben sich erfüllt, andere nicht. Beim Naturschutz und der Transparenz sehe ich eher Rückschritte als Fortschritte. Und auch bei einem anderen Thema hat sich meine Hoffnung nicht erfüllt: der Frage, wer in dieser Stadt gehört wird und wer mitgestalten darf.

Natürlich gibt es engagierte Frauen in Vereinen, Initiativen, der Verwaltung und auch in der Kommunalpolitik. Doch dort, wo Entscheidungen vorbereitet, Netzwerke geknüpft und Prioritäten gesetzt werden, sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die Diskussionen um die Kindergartenbetreuung haben vielen Müttern gezeigt, wie schnell ihre Lebensrealität in den Hintergrund geraten kann.

Vielleicht erklärt das auch, warum mich das neue Stadtlogo mehr beschäftigt, als ein Logo eigentlich sollte. Andere sehen darin ein Symbol der Identifikation. Ich sehe darin vor allem ein Symbol dafür, wer sichtbar ist und wer nicht.

Parität bedeutet für mich mehr als einzelne Frauen in einzelnen Funktionen. Sie bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Prioritäten selbstverständlich an den entscheidenden Tischen sitzen. Auch dann, wenn sie widersprechen, unbequem sind oder andere Themen für wichtig halten. Von diesem Anspruch sind wir in Hüfingen immer noch meilenweit entfernt.

Trotzdem gehören auch solche Erfahrungen zur Geschichte einer Stadt. Die Aufbruchsstimmung von 2024 war echt. Die Ernüchterung auch. Meine Hoffnung auf mehr Beteiligung, mehr Offenheit und mehr Vielfalt ebenfalls. Zwei Jahre später bleibt für mich die Erkenntnis, dass in diesen Bereichen noch viel Luft nach oben ist.

Vielleicht war meine größte Fehleinschätzung, zu glauben, Zugehörigkeit und Mitbestimmung würden nach der Wahl selbstverständlich werden.

Deshalb lasse ich die Rede, die Videos, die Kommentare und die Wahlergebnisse heute noch einmal für sich sprechen. Sie zeigen einen Moment großer Erwartungen. Was daraus geworden ist, darüber darf sich jede und jeder sein eigenes Bild machen.

Bürgermeisterwahl 2024

30. Juni 2024

Vor dem Rathaus am 30. Juni 2024



Hier die ganze Rede von unserem Bürgermeister Patrick Haas
am 30. Juni 2024

Gesamt Hüfingen
%
Tassilo Koch2,35
Michael Kollmeier10,27
Andreas Hofmann7,09
Christina Meckes18,93
Patrick Haas61,33



6006 Wahlberechtigte, 3.503 Stimmen, Wahlbeteiligung 58,33 %

Hausen vor Wald
Tassilo Koch00
Michael Kollmeier229,91 %
Andreas Hofmann83,60 %
Christina Meckes8940,09 %
Patrick Haas10346,40 %
Hausen vor Wald
Mundelfingen
Tassilo Koch93,11 %
Michael Kollmeier217,27 %
Andreas Hofmann165,54 %
Christina Meckes4013,84 %
Patrick Haas20370,24 %
Mundelfingen
Behla%
Tassilo Koch63,3
Michael Kollmeier137,14
Andreas Hofmann42,20
Christina Meckes3418,68
Patrick Haas12568,68
Behla
Sumpfohren%
Tassilo Koch00
Michael Kollmeier2013,33
Andreas Hofmann74,67
Christina Meckes3724,67
Patrick Haas8657,33
Sumpfohren
Fürstenberg
Tassilo Koch00
Michael Kollmeier4825%
Andreas Hofmann42,08 %
Christina Meckes189,38 %
Patrick Haas12263,54 %
Fürstenberg
St.Verena
Tassilo Koch102,57 %
Michael Kollmeier389,77 %
Andreas Hofmann276,94 %
Christina Meckes6616,97 %
Patrick Haas24863,75 %
St.Verena
LRS Schule%
Tassilo Koch81,65
Michael Kollmeier5912,11
Andreas Hofmann5912,11
Christina Meckes7014,37
Patrick Haas29159,75
LRS Schule
Rathaus Hüfingen%
Tassilo Koch326,75
Michael Kollmeier347,17
Andreas Hofmann408,44
Christina Meckes8317,51
Patrick Haas28459,92
Rathaus Hüfingen

Die Wahlergebnisse gibt es auch hier, da sind auch die Briefwahlergebnisse, die ich oben nicht abgetippt habe:

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240630/08326027/praesentation/index.html


Wohnanlage Schaffhauser Straße, Elternbeiträge Kindertagesstätten, Finanzielle Beteiligung Realschule Eschingen, Friedhofsgebühren, SPD Antrag, Bauhof

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 11. Juni 2026

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Die Sitzung wurde zwischen Bieranstich und Fußball gelegt.

Ausschuss für Umwelt und Technik

19/2026 Errichtung eines Anbaues mit dem Namen „tierartgerechter Deckstall“ und Verlagerung des bestehenden Deckstalls in Fürstenberg

Der Anbau wird notwendig da sich die gesetzlichen Grundlagen zur „artgerechten Tierhaltung“ geändert hätten. Die Anzahl der Tiere sowie die Emissionen bleiben unverändert. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Fürstenberg und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Der Ortschaftsrat von Fürstenberg hat zugestimmt und der Gemeinderat auch .

23/2026 Umbau, Modernisierung und Dachausbau eines Bauernhauses und Erweiterung der Garage in Sumpfohren

Durch das Vorhaben wird ein Leerstand wieder zu Wohnzwecken genutzt.

Der Ortschaftsrat von Sumpfohren wird hat zustimmt und der Gemeinderat auch.

Bauantrag Nr. 24/2026 Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage

Wohnpark Schaffhauser Straße auf der Karte
Wohnpark Schaffhauser Straße Plan Übersicht

An der Schaffhauser Straße soll der Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage genehmigt werden. Drei leerstehende und marode Wohngebäude sollen abgerissen werden. Ins Erdgeschoss der Anlage soll eine Tiefgarage mit 21 Stellplätzen davon 2 behindertengerecht, sowie Keller-, Fahrrad-, Abstell- und Technikräume. Die Anlage ist in zwei Gebäudekomplexe unterteilt.

Das Wohnhaus an der Schaffhauser Straße ist viergeschossig mit einer Höhe des Flachdachs von 9,25 m. In dem vorderen Haus sind 10 Wohnungen mit einer Größe zwischen ca. 84m² bis ca. 165m² vorgesehen.

Wohnpark Schaffhauser Straße Zeichnung der Häuser

Das hinterliegende Wohnhaus ist dreigeschossig. Hier sind 5 Wohnungen mit Größen zwischen ca. 79m² bis ca. 160m² geplant.

Die gesamte Wohnanlage wird über zwei Treppenhäuser einem Aufzug und Laubengängen erschlossen. Der Bereich über der Tiefgarage zwischen den beiden Gebäudeteilen wird begrünt und dient als „Innenhof“ mit Spielplatz. Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt von der Schaffhauser Straße her. Eine Zufahrt am Kreisverkehr führt auf einen oberirdischen Parkplatz mit zusätzlichen 9 Stellplätzen. Für die gesamte Wohnanlage sind somit 30 Stellplätze nachgewiesen.

Wohnpark Schaffhauser Straße freigestellte computergenerierte Ansicht von oben

Das ist doch mal ein Plan! Und auch ein stichhaltiger Grund Bäume zu fällen. Genau so macht man es transparent und bürgerfreundlich. Erst einen Plan vorlegen und erklären was Sache ist und dann erst fällen und abreißen.

Daniel Bucher stellt für die CDU drei Fragen zum Kreisel und zur Optik der Gebäude.

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig zugestimmt.

25/2026 Errichtung und Betrieb eines Warmwasserpufferspeichers in Sumpfohren

Das Grundstück liegt im Außenbereich von Sumpfohren und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Der Ortschaftsrat und der Gemeinderat hat zugestimmt.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

TOP 2 Bürgerfragestunde

Keine Fragen heute.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Gemeinderat hat rückwirkend eine Ehrenamtspauschale für den Iklusionsbeauftragten von 60 Euro monatlich beschlossen.

TOP 4 Elternbeiträge in Kindertagesstätten 2026/2027 und 2027/2028

Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Hüfingen orientieren sich an den gemeinsamen Empfehlungen des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der Kirchenleitungen in Baden-Württemberg (Vier-Kirchen-Konferenz). Entsprechend der bisherigen Vorgehensweise werden die empfohlenen Beitragssätze von den Trägern der Kindertageseinrichtungen übernommen.

Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung erfolgt durch Mittel des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen bzw. freien Träger sowie durch Elternbeiträge. Die in den kommenden Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen werden anteilig auf diese Kostenträger verteilt. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Spitzenverbände eine Anpassung der Elternbeiträge. Dabei berücksichtigen die Empfehlungen sowohl die steigenden Betriebskosten als auch die Belastung der privaten Haushalte.

Mit Rundschreiben des Städtetags Baden-Württemberg vom 21.04.2026 wurde mitgeteilt, dass die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags sowie der Kirchenleitungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 % empfehlen. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine weitere Erhöhung um 4,0 % empfohlen.

Die empfohlenen Anpassungen berücksichtigen insbesondere die aktuellen Tarifsteigerungen sowie die allgemeinen Kostensteigerungen. Zum Vergleich wurden die Elternbeiträge in den vergangenen Jahren wie folgt angepasst:

  • Kindergartenjahr 2024/2025: Erhöhung um 7,5 %
  • Kindergartenjahr 2025/2026: Erhöhung um 7,3 %.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung. Im Jahr 2024 lag der Kostendeckungsgrad in Hüfingen bei lediglich 13,53 %.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlenen Anpassungen der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 zur Kenntnis.

Die empfohlenen Beitragserhöhungen betragen:

  • 4,5 % für das Kindergartenjahr 2026/2027
  • 4,0 % für das Kindergartenjahr 2027/2028

Sarina Bäurer bedankt sich für die CDU. Auch die SPD nimmt die Erhöhungen zur Kenntnis aber Kerstin Skodell möchte ihren Unmut zum Ausdruck bringen, dass die Kosten bei der Kommune und den Familien hängen bleiben. Sie sieht Bund und Land in der Verantwortung.

TOP 5 (nachträglich eingefügt) Kunstrasenplatz Mundelfingen

Die externe Finanzierung über einen Antrag ist gescheitert und mit den Arbeiten soll trotzdem begonnen werden. Der SVM hat einen Finanzierungsplan mit Eigenleistungen vorgelegt. Markus Leichenauer spricht für die CDU und äussert sich mit Freude nochmal. Beim Finanzierungskonzept möchte er aber einige finanziellen Punkte berücksichtig sehen.
Für die SPD spricht Mete Ünal. Er lobt den SV Mundelfingen und unterstützt den Beschlussvorschlag. Auch die restlichen Gemeinderäte unterstützen den SVM.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Hüfingen bewilligt dem SV Mundelfingen e.V. für den Umbau des bestehenden Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz einen Investitionszuschuss.
  2. Der Zuschuss der Stadt Hüfingen bemisst sich nach den tatsächlich entstandene und nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten. Diese setzen sich zusamme aus den tatsächlich entstandenen Netto-Herstellungskosten für die extern vergebenen Arbeiten zuzüglich Netto-Materialkosten für die Eigenleistung zuzüglich Arbeitsleistung der Vereinsmitglieder/Helfer abzüglich Arbeitsleistun der Vereinsmitglieder/Helfer zuzüglich nicht abzugsfähiger Vorsteuer-Anteil. Hiervon sind abzuziehen die im beiliegenden Kosten- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenmittel des SV Mundelfingen in Höhe von 230.000 Euro und der BSB-Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro.
  3. Der Zuschuss der Stadt Hüfingen beträgt höchstens 397.272,62 Euro.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Förderbescheid zu erlassen.

Dem Beschlussvorschlag wird mit einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 6 Finanzielle Beteiligung von Umlandgemeinden an weiterführenden Schulen – Donaueschingen, Neubau Realschule mit Dreifeldsporthalle; Freiwilligkeitsphase

Diese Thema war schon in der Sitzung am 24. Oktober 2024, 27. März 2025 und in der Sitzung am 20. Februar 2025. Es geht wieder um dieses obsolete VGH-Urteil vom 6. Dezember 2022. Seitens des Gemeindetags gibt es Bestrebungen hier Lösungen zu erarbeiten, allerdings ohne einen ungefähren Zeitrahmen nennen zu können. Aktuell lassen sich diese aufwändigen Verhandlungen nicht vermeiden.

Teil dieser Verhandlungen in dieser Sitzung ist nun, dass sich die Stadt Hüfingen der Stadt Donaueschingen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 SchG bereit erklärt zur Verhandlung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Diese Thema ist absolut unnötige Arbeitsbeschaffung und hetzt die Kommunen gegenseitig auf. Vor allem auch angesichts der Tatsache, dass Stuttgart sich selber nicht sonderlich um Gesetze schert, aber die Kommunen sollen es dann, aber auch nur bei bestimmten Themen. So wurde nicht nur beim beim Lidllager EU Recht gebrochen. Gesetzte werden nur dort eingehalten bei denen auch jemand klagen darf und kann: Fremdverwaltet von oben herab 
Stuttgart schaut dem Gemetzel der Gemeinden untereinander tatenlos zu.

Wieviel genau Donaueschingen fordert ist noch nicht endgültig geklärt, aber auf der Seite von Donaueschingen gibt es eine erste Schätzung. Dies sind Gesamtkosten von 55,9 Millionen € und der Anteil der Hüfinger Schüler liegt vermutlich bei 13,26 %. Also kommen wir auf 7,4 Mio € (7.412.340 €). So nebenbei, liebes Bräunlingen, für euch wären es 7,19 Mio €!

Wenn das durch ginge würde Bräunlingen daran pleite gehen und Hüfingen könnte das Aquari endgültig schließen.

Weil es gerade passt, möchte ich auf das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität verweisen. Unten der link zur Liste der Budgets. Wie man sieht, würde dies nicht mal ausreichen den Donaueschingern ihre Schule zu bezahlen. Auch möchte ich darauf hin weisen, dass für den Bau der Realschule von Seiten Hüfingens oder Bräunlingens kein Vorschlag gemacht werden durfte. Es soll bezahlt werden, was der Donaueschinger Gemeinderat beschlossen hat. Das mag sich für Donaueschingen demokratisch anhören, aber für die Kommunen die dies bezahlen sollen wäre es reine Willkür.

Verteilung Budget Sondervermögen
Blumberg 6.067.265,12 €
Bräunlingen 3.728.704,69 €
Donaueschingen 13.271.330,45 €
Hüfingen 4.988.928,92 €
Schwarzwald-Baar-Kreis 43.810.189,27 €

Wenn die Gemeinden die Freiwilligkeitsphase ablehnen, dann wird das Verfahren beschleunigt. Also müssen die Gemeinderäte hier mal wieder zustimmen, was sie auch mit einem Stöhnen tun werden.

Der Landtag redet sich rechtlich raus und möchte möglichst nichts tun. Die Gemeinderäte haben keine andere Möglichkeit und stimmen zu.

TOP 7 Überprüfung der Abgaben: Friedhofsgebühren 2026

In der Sitzung am 23. April 2026 unter TOP 7 war die Anpassung der Friedhofsgebühren behandelt worden. Es wurde auf Antrag der SPD ein Absatz aufgenommen, dass für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr keine Grabherstellungskosten anfallen. Der Kämmerer wandte ein, dass die Kommunalaufsicht diesen Absatz streichen wird. Genau dies ist jetzt passiert und die Gebühren müssen nun erneut ohne diesen Absatz erneut beschlossen werden.

Kerstin Skodell (SPD) beschwert sich über die Einschaltung eines Fachbüros das unnötig gewesen sei.

Johannes Bogenschütz (CDU) findet die Benutzungsgebühr der Einsegnungshallen zu teuer – gerade im Vergleich zu den Gebühren für Hochzeitsräume. Er stellt zusammen mit drei anderen Gemeinderäten (die sich spontan zusammen fanden) den Antrag, die Gebühren für die Einsegnungshallen auf 310 € zu senken.

10 Stimmen für 310 € und 10 für 360 €, bei einer Enthaltung. Hier ist die Stimme des Bürgermeisters ausschlaggebend der für 360 € war.

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren zum 1. Juli 2026

TOP 8 SPD-Antrag: Anpassung städtischer Familien- und Seniorenpass

In der Gemeinderatssitzung TOP7 am 21.05.2026 wurde die Anpassung der Richtlinien für den städtischen Familien- und Seniorenpass mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen. Im Rahmen der Beratung brachte die SPD- Fraktion einen Änderungsantrag ein, der eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten sowie eine Umbenennung des Angebots vorsieht.

Markus Leichenauer (CDU) trägt den Antrag mit, hat aber Probleme mit der Umbenennung und dem Wort „Teilhabepass“. Er schlägt „Hüfinger AktivPass“ vor und da er viele neue Ideen hat, möchte er sich gerne in einer Klausursitzung damit beschäftigen.

Hier der Konzeptvorschlag für einen Hüfinger AktivPass:

Michael Steinemann (Freies Forum) mokiert sich darüber, dass ihn Teilhabe an Inklusion erinnere und möchte nicht zustimmen. Philip Wills (LBU) findet das Wort auch nicht überzeugend, aber fände es Schade die ganze Sache deswegen in die Ferne zu schicken.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.

Dem Punkt wird dann doch einstimmig zugestimmt und alles soll später nochmal genauer besprochen werden.

TOP 9 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt

Für die Außenputzarbeiten am Bauhof wurden Angebote abgegeben und die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 29.381,10 €.

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 28.083,88 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt

TOP 10 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Projektplanung Frank gab es ein 2. Gespräch mit Ärzten. Momentan seien drei Arztpraxen interessiert. Die Planung soll noch vor den Sommerferien in eine öffentliche Gemeinderatssitzung.

Am 22. Juni ist Aktionstag Kommune am Limit

Offener Brief an den Gemeinderat von Hüfingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wie Sie alle wissen, steht der Hieronymus seit Jahren für Transparenz, Bürgerbeteiligung und eine lebendige kommunale Demokratie.

Umso befremdlicher ist es, dass das neue Stadtlogo im vergangenen Jahr in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde.  § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt klar, dass die Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich sind. Gerade weil die Gemeindeordnung die Öffentlichkeit als Regelfall und die Nichtöffentlichkeit als Ausnahme vorsieht, erscheint die Entscheidung über ein Stadtlogo besonders erklärungsbedürftig. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Bei einem Stadtlogo handelt es sich jedoch nicht um eine Personalangelegenheit, nicht um vertrauliche Vertragsinhalte und nicht um schutzwürdige private Interessen. 

Es handelt sich um das öffentliche Erscheinungsbild unserer Stadt, um ein Zeichen, das alle Bürgerinnen und Bürger repräsentieren soll. Ein Stadtlogo ist kein Verwaltungsakt. Es ist Ausdruck unserer gemeinsamen Identität. 

Deshalb hätte ein solcher Beschluss aus meiner Sicht öffentlich diskutiert werden müssen. Die Öffentlichkeit hätte nicht ausgeschlossen, sondern einbezogen werden müssen. Wer Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte über die Symbole unserer Stadt nicht hinter verschlossenen Türen entscheiden und Monate später der Bürgerschaft präsentieren.

Wer Bürgerbeteiligung als Wert nennt, sollte sie gerade bei Fragen ermöglichen, die das Selbstverständnis einer Stadt betreffen.

Deshalb schlage ich vor, den Vorgang nicht weiter zu verteidigen, sondern ihn durch einen offenen und demokratischen Prozess zu heilen. Zum Beispiel hierdurch:

  • Die Stadt schreibt öffentlich einen Ideenwettbewerb für ein Stadtlogo aus.
  • Alle kreativen Menschen aus Hüfingen erhalten die Möglichkeit, Entwürfe einzureichen.
  • Sämtliche eingereichten Vorschläge werden in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und diskutiert.
  • Der Gemeinderat wählt daraus fünf Finalisten aus.
  • Auch das derzeitige Logo kann selbstverständlich als Vorschlag teilnehmen und von Gemeinderat und Verwaltung begründet werden.
  • Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Hüfinger Boten oder über ein anderes geeignetes Verfahren über die Vorschläge ab.

Ein solcher Prozess würde kaum Geld kosten. Er würde jedoch etwas viel Wertvolleres schaffen: Vertrauen.

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger fertige Entscheidungen präsentiert bekommen. Vertrauen entsteht, wenn Menschen die Möglichkeit haben, ihre Stadt mitzugestalten.

Eine solche Abstimmung würde zeigen, dass die Stadt bereit ist, Kritik ernst zu nehmen. Sie würde zeigen, dass Bürgerbeteiligung mehr ist als ein Schlagwort. Sie würde zeigen, dass Transparenz nicht nur dann gilt, wenn sie bequem ist.

Vor allem aber würde am Ende ein Logo stehen, das demokratisch legitimiert ist. Ganz gleich, welcher Entwurf gewinnt: Es wäre das Logo der Hüfingerinnen und Hüfinger.

Deshalb geht es mir nicht nur um einen Männerkopf oder um ein Logo. Es geht um die Frage, ob die Grundsätze von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung in Hüfingen gelten sollen, wenn es darauf ankommt.

Viele Grüße ausm Backoffice vom Hieronymus
Hannah

Neubau in Fürstenberg, Mundelfingen, Hausen; NGP Baar; Feuerwehr Gerätehaus; Mensa LRS; kommunaler Gemeindevollzugsdienst; SPD Resolution

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:10 Uhr

Bauantrag Nr. 13/2026

Abbruch vorhandener Geräteschuppen, Neubau einer Wohnmobil-Garage, Neubau einer PKW-Garage, Anbau an bestehendes Wohnhaus in Mundelfingen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 15/2026

Überdachung der bestehenden Terrasse in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 16/2026

Nutzungsänderung und Neubau Wohnhaus Schaffhauser Straße 21.

Beantragt ist der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses als Kubus. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kleines Stückle / Grubengarten Änderung“ in einem festgesetzten Gewerbegebiet. In Gewerbegebieten sind ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsleiter zulässig. Durch die Umnutzung der bestehenden Wohnung zu Gewerberäumen könnte laut Ansicht der Verwaltung dem Neubau des Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung zugestimmt werden.

Auch diesem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 17/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Hausen vor Wald

Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Durch das Vorhaben wird eine Baulücke in Hausen vor Wald geschlossen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und teilen die Bedenken des Kreisbaumeisters wegen der Höhe nicht. Der Gemeinderat stimmt auch einstimmig zu.

Bauantrag Nr. 18/2026

Nutzungsänderung – Teilbereich zu Kosmetikstudio auf dem Hohen II. Dem wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 20/2026

Neubau Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen in Mundelfingen

Es soll ein zweigeschossiges Wohnhaus mit 4 Wohnungen und 4 Garagen gebaut werden. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Wegen der Lage am Aubach ist das Vorhaben mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.
Durch das Vorhaben entstehen eine 1-Zimmerwohnung, zwei 2-Zimmerwohnungen und eine 3-Zimmerwohnung.
Für den Bereich „Am Randen“ gibt es einen Bebauungsplan aus 1995 welcher allerdings mittlerweile als nicht rechtskräftig erklärt wurde. Daher ist das Grundstück dem Innenbereich von Mundelfingen zuzuordnen und ist demnach nach § 34 BauGB
zu beurteilen. Die umgebende Bebauung entspricht einem Wohngebiet.

Der Ortschaftsrat freut sich über die vielen Wohnungen und hat einstimmig zugestimmt, ebenso der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 21/2026

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Fürstenberg

Der Name „Obstgarten“ ist ausgesprochen sarkastisch für ein Baugebiet nach § 13b bei dem illegal eine Streuobstwiese gefällt wurde und ebenso illegal der Naturschutz ausgehebelt wurde.

Wegen des Neubaugebietes musste die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für 231.100,96 € erhöht werden. Aber das sind ja Pflichtausgaben der Kommune, dafür kann man dann wieder bei den Familien sparen, Hauptsache es gibt günstige Bauplätze auf der grünen Wiese.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.


Bauantrag Nr. 22/202610

Modernisierung eines Einfamilienhauses in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Anregungen aus dem Gemeinderat

Mete Ünal möchte den Blick auf das Altglas am Wohnmobliplatz richten. Der Standort ist problematisch, da es ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität ist und die vielen Glasscherben auf dem Weg sind gefährlich in der Nähe des Spielplatzes. Auch die Entsorgung verursacht Lärm. Er bittet um Prüfung des Standortes.

Die Stadt will keinen anderen Standort mehr, da es überall viel Gegenwind gibt.


Öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 21.05.2026 – 18:30 Uhr

TOP 2 Bürgerfragestunde

Die Vorsitzende der Freunde der Natur Hüfingen bittet um Antwort was gegen eine Baumschutzsatzung spricht. Leider gibt es keine Antwort.

Die Feuerwehr verzweifelt an einem Anwohner der ständig die Polizei ruft. Keiner weiß hier so recht weiter.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die neue Hauptamtsleiterin stellt sich vor.

TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar Sachstandsbericht und Planungen Riedseen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Maßnahmenplanung zum Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar) auf der Gemarkung Hüfingen zur Kenntnis genommen und befürwortet. Ebenfalls hat der Gemeinderat damals seine Absicht formuliert, das NGP Baar in der Umsetzungsphase (Projekt II) zu unterstützen. Vereinbart wurde, dass die je Kalenderjahr anstehenden Maßnahmen im Gemeinderat vorgestellt und zur Umsetzung beschlossen werden.

drei Wasserbüffel auf der Weide

NGP Fördergebiet Riedseen

In der Sitzung werden die geplanten Maßnahmen am Riedsee erläutert. Im Rahmen des NGP sollen im Westen des Pfohrener-Riedsees Flachwasserzonen zur Lebensraumaufwertung für Wasservögel angelegt werden. Es sollen Aussichtspunkte und eine Aussichtsplattform errichtet werden, damit die Mensch die Natur besser erleben können. Für die anschließende Pflege der „neuen“ Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee als auch der bestehenden im Hüfinger-Riedsee (Ausgleichsmaßnahmen Kiesabbau) ist eine Beweidung mit Karpartenbüffel (Wasserbüffel) angedacht. – Ähnlich der Wilden Weide in Pfohren. Die vorgesehenen Beweidungsflächen befinden sich in Privat- und Gemeinde-Eigentum. Die Stadt Hüfingen ist von der Hauptmaßnahme „Anlage von Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee“ nur als Angrenzer involviert. Bezüglich Berücksichtigung des Hüfinger Besucherlenkungskonzeptes steht man im gemeinsamen Austausch mit der Stadtverwaltung.

NGP Fördergebiet in Fürstenberg

Fördergebiet mit erworbenen Grundstücken bei Fürstenberg.

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)




NGP Fördergebiet in Mundelfingen

Jungviehweide: Art der Maßnahme Pflegeschnitt zur Verjüngung bzw. Revitalisierung von Streuobstbäumen ca. 200 Stück
Ziel ist die Erhaltung von Streuobstbäumen und Entwicklung von Habitatbäumen. Verbesserung der Standortbedingungen u.a. für: Kuckuck (Cuculus canorus), Mittelspecht (Dendrocoptes medius), Wendehals (Jynx torquilla), Baumpieper (Anthus trivialis), Westlicher Scheckenfalter (Melitaea parthenoides).



Bienen-Ragwurz

NGP Fördergebiet Deggenreuschen-Rauschachen

Fliegen-Ragwurz

Reduzierung Stauchschicht und Pflanzung Kiefern um stabilisierung Waldbestände zu schaffen.
Verbesserung der Lebensräume v.a. für

  • Frauenschuh (Cypripedium calceolus )
  • Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra )
  • Echter Seidelbast (Daphne mezereum )
Pyramidenorchis

Gunther Limberger fragt für die CDU warum es so lange ginge mit den Wasserbüffeln. Kerstin Skodell fragt nach den Aussichtstürmen und Führungen.

TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadtwerke 2025

Jedes Jahr das selbe. Ich überlasse es den Gemeinderäten und der Stadt hierzu was zu sagen, es ist mühselig. Hier nur kurz die Zahlen:

Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro
Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro.
Quelle: Badische Zeitung am 20. Mai 2026

Beschlussvorschlag
Auf Grund von § 16 Abs. 3 Satz 2 EigBG wird der Jahresabschluss der Stadtwerke Hüfingen für das Wirtschaftsjahr 2025 entsprechend der Anlage 1 Feststellungsbeschluss festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2025 der Stadtwerke in Höhe von 314 T Euro ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Dem Bürgermeister, dem kaufmännischen Leiter der Stadtwerke, dem Wassermeister und dem Elektromeister wird ohne Einschränkungen die Entlastung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg erteilt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Wahl des stellv. Kommandanten der Feuerwehr Hüfingen, Einsatzabteilung Hausen vor Wald

Die Dienstversammlung wählte Janik Baumann als stellvertretender Kommandant der Abteilung Hausen vor Wald neu.
Der Gemeinderat muss noch der Wahl zustimmen.

Die Gemeinderäte bedanken sich und gratulieren dem neuen stellvertretenden Kommandanten.

TOP 7 Städtischer Familien- und Seniorenpass – Anpassung der Richtlinien zum 01.01.2026

In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 wurden bereits die Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass angepasst. Im Zuge dessen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Richtlinien ebenso anzupassen und dabei insbesondere zu prüfen, ob die Schülerbeförderung für Grundschüler sowie die Bläserschule Hüfingen in den Richtlinien mit inbegriffen sind.
Der nun vorliegende Verwaltungsvorschlag setzt diesen Auftrag um und erweitert den Leistungskatalog, um die soziale Teilhabe in Hüfingen weiter zu stärken und gleichzeitig Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Leistungen entsprechend umzusetzen.

Mete Ünal (SPD) beantragt eine Umbenennung zu „Hüfinger Teilhabepass“.

Der Beschlußvorschlag oben wird heute beschlossen und die Umbenennungen kommen später.

TOP 8 Anpassung des Funktisches an den Gerätehausbau der Feuerwehr Hüfingen

Aktuell sind Komponenten von zwei unterschiedlichen Anbietern verbaut, was zu Schnittstellenproblemen und Verantwortungsdiskussionen führt. Hier sollen Komponenten getauscht werden, um alles aus einer Hand mit einem Ansprechpartner zu haben. Zudem wurden Komponenten, die getauscht werden sollen, vom Anbieter abgekündigt und können nicht mehr repariert oder einfach durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Im Haushalt 2026 wurden 21.000€ für den Einbau eines neuen Funktisches eingestellt, jedoch wurde der Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, dass die Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinderat ausbezahlt werden.
Es liegt nun ein Angebot über 18.811,79€ vor.

Hier will ich unsere Feuerwehr loben. Es ist super respektvoll, dass immer einige Feuerwehrmänner in die Sitzung kommen, wenn es um das Gerätehaus geht. Es tut mir leid, dass sie mit einem Stadtrat so Ärger haben, es wäre schön, wenn das irgendwie gestoppt werden könnte.

Dem Funktisch wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Vergabe der Essenslieferung für die Mensa der Lucian-Reich-Schule

Seit dem 01.09.2025 erfolgt die Belieferung der Schulmensa durch das FF Altenpflegeheim Hüfingen. Die Zusammenarbeit mit dem FF Altenpflegeheim verläuft seit Beginn der Belieferung sehr positiv.
Das FF Altenpflegeheim Hüfingen hat gegenüber der Verwaltung erklärt, die Belieferung der Mensa auch über den 31.08.2026 hinaus fortführen zu wollen. Die Verwaltung hat die vergaberechtlichen Möglichkeiten geprüft. Eine erneute Direktvergabe für weitere 12 Monate ist aufgrund des weiterhin unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze liegenden Nettoauftragswerts rechtlich zulässig. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um die zweite und letztmalige Direktvergabe an denselben Anbieter handelt. Für eine darüberhinausgehende Vergabe wäre anschließend ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Direktvergabe des Lieferauftrages für die Mensa
    an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen ab 01.09.2026 für die Dauer von 12 Monaten
    an das FF Altenpflegeheim Hüfingen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertragsabschluss mit dem
    FF Altenpflegeheim für eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.09.2026,
    vorzunehmen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Außenanlagen

Bei der Ausschreibung wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 307.618,90 € brutto.

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Arbeiten zu den Außenanlagen in Höhe von 283.802,97 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Interkommunale Kooperation im Bereich Gemeindevollzugsdienst

Durch den Renteneintritt des Mitarbeiters im Herbst diesen Jahres ist eine Wiederbesetzung der Stelle notwendig geworden. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens konnte einer geeigneten Nachbesetzung bereits zugesagt werden.
Die Stadt Bräunlingen verfügt ebenfalls über einen Gemeindevollzugsdienst, der bislang im Rahmen eines Minijobs organisiert ist. Die Stelle in Bräunlingen ist aktuell unbesetzt. Vor diesem Hintergrund haben die Bürgermeister der Städte Bräunlingen und Hüfingen gemeinsam geprüft, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes sinnvoll und darstellbar ist.

Die Zusammenarbeit soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der vorgesehene Umfang der Leistungserbringung für die Stadt Bräunlingen beträgt dabei 15 % einer Vollzeitstelle.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen stimmt der Kooperation mit der Stadt Bräunlingen im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes zu und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bräunlingen zu schließen.

Michael Steinemann (Freies Forum) findet eine Zusammenarbeit mit Bräunlingen nicht sinnvoll, da eine 100 % Stelle auf 85% reduziert wird. Er sieht hier keine große Ersparnis. Der Vorschlag wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.

TOP 12 Antrag SPD-Fraktion: Resolution zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

Die SPD-Fraktion Hüfingen hat einen Antrag zur Einbringung einer Resolution in den Gemeinderat gestellt.
In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Aufgaben von Bund und Ländern auf die kommunale Ebene übertragen und als Pflichtaufgaben festgeschrieben. Dies führte zu erheblichen finanziellen Belastungen, die den Ausgleich der kommunalen Haushalte gefährden. Ziel der Resolution ist es, die langfristige finanzielle Unterdeckung der Kommune zu verhindern und den Spielraum für freiwillige Leistungen zu erhalten.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  • keine zusätzlichen oder neuen Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, ohne gleichzeitig einen vollständigen finanziellen Ausgleich sicherzustellen,
  • das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent anzuwenden und
  • dieses Prinzip zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung möglichst verbindlich und rechtssicher – idealerweise gesetzlich – zu verankern.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hüfingen verabschiedet die beigefügte Resolution zur Weiterleitung an die Landesregierung. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die kommunale Ebene grundsätzlich neu zu regeln.

Meine Meinung hierzu:
Die schwäbischen Männer in Stuttgart werden absolut beeindruckt sein von einer südbadischen Resolution
.
Jetzt wird alles gut!

Reinhard Isak (SPD) meint dies hätten auch schon andere Gemeinden gemacht und es sei wohl im Trend. Vielleicht bringt es ja was, wenn es viele tun. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Nachbarschaftshilfe sei jetzt gestartet.

Die Kinder (die einmal im Monat vom Bürgermeister ins Rathaus eingeladen werden) bekommen ein Budget von 1000 Euro und es soll eine Veranstaltung geben. Es wird noch ein passendes Format für ein Jugendhaus gesucht das auf jeden Fall städtisch sein wird. Da die Kinder und Jugendlichen einmal im Monat Gehör beim Bürgermeister finden, könnten sie ihn vielleicht fragen, ob die Stadt nicht hinten an der Mauer vom Landesheim – dort wo die Bänke stehen – einen Mülleimer aufstellen könnte. Der einzige Mülleimer bei den Bäumen ist nämlich vielen zu weit und einige Hundehalter scheinen keine Tüten zu haben.

Schulleiterin der Lucian-Reich-Schule, Naturpark Südschwarzwald, Gebührenanpassungen, Fliesenarbeiten Feuerwehrgerätehaus

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 23. April 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr

Bauantrag Nr. 03/2026

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Sumpfohren.
Durch das Vorhaben wird eine schmale Baulücke zwischen der Dorfstraße (K5741) und dem Mühlenbach bebaut. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 12/2026

Errichtung eines Schuppens in Behla.
Vorgesehen ist der Abbruch des bestehenden baufälligen Schopfes und Wiederaufbau bzw. Errichtung eines neuen Schuppens an der gleichen Stelle. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 14/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Hohen II.

Was mir auffällt ist, dass hier immer noch Bauvorgaben stehen an die sich auf dem Hohen II eh niemand hält. Es ist Hüfingens Wilder Osten mit Schottergärten, Barrikaden-Zäunen und vermutlicher Drogen-Umschlagplatz. Aber viel kann man hinter der durch ganz merkwürdige Umstände zustandegekommenen Halfpipe nicht erwarten. Wie hatte ich schon im März geschrieben:
Planungssicherheit war selten so langlebig wie auf dem Hüfinger Hohen“

Auch hier hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Bürgermeister bekommt einen Leasingwagen.

TOP4 Vorstellung der neuen Schulleiterin der Lucian-Reich-Schule

Seit dem 1. März 2026 gibt es eine neue Rektorin an der Lucian-Reich-Schule. Die neue Rektorin, Christiane Schell, war früher Konrektorin als Franz Dury noch Rektor war und kennt sich hervorragend aus. Sie hat sich heute dem Gemeinderat vorgestellt und ich bin sicher sie ist ein großer Gewinn für Hüfingen.

TOP5 Naturpark Südschwarzwald

Die Stadt Hüfingen hat zum 3. Dezember 2025 ihre Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderats im Zuge der nicht öffentlichen Haushaltsberatungen gekündigt. Der Geschäftsführer des Naturparks, Herr Roland Schöttle, hat angeboten, dem Gemeinderat die Beweggründe und Hintergründe der Arbeit des Naturparks persönlich darzustellen. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, welche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten sich für die Stadt Hüfingen im Rahmen einer Mitgliedschaft im Naturpark ergeben. Es soll durch die Vorstellung und Diskussion eine Entscheidungsgrundlage entstehen, um die Kündigung noch einmal kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zurückzunehmen.

Aufgaben und Ziel des Naturparks

  • Erhaltung, Pflege und nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft Südschwarzwald
  • Besondere Bedeutung der Erholungsfunktion
  • Leitmotiv „Schützen durch Nützen“
  • Der wirtschaftende Mensch steht im Mittelpunkt

Nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des Naturparks als Erholungsregion
→ Gesetzliche Grundlage: § 27 Bundesnaturschutzgesetz

Der Gewinn von Hüfingen aus dem Naturpark Südschwarzwald

Ich habe mich schon im Dezember beim Lesen des Haushalts darüber geärgert, dass die Entscheidung zur Kündigung der Mitgliedschaft beim Naturpark Südschwarzwald still, leise und heimlich getroffen wurde. Damals hatte ich nicht die Kraft, mich auch hier noch zu äußern, weil zu dieser Zeit bereits mehr passiert ist, als ich tragen konnte – von der Absage und der Verunglimpfung an den gesamten Naturschutz in der GR Sitzung im November bis zur Fällung der Bäume beim Frank in einer Nacht- und Nebelaktion.

Heute sage ich es klar und ohne Ironie wie fatal diese Kündigung für Hüfingen sein wird:

Hannahs Meinung:

Die „Debatte“ um den Naturpark zeigt erneut, welche Richtung in Hüfingen eingeschlagen wird:

Nicht Zukunft, nicht Qualität, nicht Substanz – sondern kurzfristiges Kleinrechnen auf Kosten dessen, was eine Stadt lebenswert macht.
Die Zahlen sprechen eigentlich für sich.

Die Mitgliedschaft hat sich mehrfach gerechnet. Fördermittel flossen zurück, Projekte wurden ermöglicht, der Beitrag hat sich amortisiert. Trotzdem wurde gekündigt.

Das Problem ist also offenbar nicht das Geld.

Das Problem ist, wofür man Geld auszugeben bereit ist – und wofür nicht.
Für neue Baugebiete, weitere Versiegelung, technische Eingriffe und immer neue Projekte findet sich regelmäßig Bereitschaft. Für Landschaft, Naturschutz, Aufenthaltsqualität und langfristige Entwicklung dagegen erstaunlich wenig.

Wer so entscheidet, setzt klare Prioritäten.

Und es bleibt ja nicht beim Naturpark. Die offene Jugendarbeit wurde 2021 stillgelegt, das Jugendhaus jetzt auch geschlossen, dem Naturschutz wurde generell eine Absage erteilt, kulturelle Förderung zusammengestrichen – die Musikschule sei obsolet – und an anderer Stelle wird ohne erkennbares Gesamtkonzept Substanz zerstört.
Alte Bäume fallen schneller als neue Ideen wachsen.

Nun trifft es auch den Bereich Tourismus und Identität. Denn der Naturpark ist mehr als ein Vereinsbeitrag. Er ist Sichtbarkeit, Förderung, Vernetzung, regionale Stärke und die Chance, Teil eines größeren Ganzen zu sein.

Wer das wegwirft, schwächt die Stadt nach außen und nach innen zugleich.

Besonders bitter ist dabei die Symbolpolitik: Geschichte wird beschworen, Tradition wird inszeniert, Logos werden gestaltet – aber reale Geschichte, gewachsene Landschaft und konkrete Zukunftschancen verlieren an Wert, sobald sie Pflege, Offenheit oder Haltung erfordern.

Hüfingen könnte mehr sein als eine Stadt des Abwehrens, Kürzens und Verhinderns. Aber dafür müsste man endlich begreifen:

Jugend, Kultur, Natur und Lebensqualität sind kein Luxus!

Sie sind das Fundament. Wer dieses Fundament Stück für Stück abträgt, darf sich über den Niedergang nicht wundern.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei dem Geschäftsführer des Naturparks, Herrn Roland Schöttle, dafür zu bedanken, dass er den Versuch unternimmt, Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt Hüfingen vor den kurzsichtigen Kürzungen dieses Gemeinderats zu bewahren und auch für die Transparenz die hiermit hergestellt wird.


Kathrin Schwarz redet für die CDU und meint, dass es womöglich ein Schnellschuss war und die CDU unterstütze die Rücknahme der Kündigung. Reinhard Isak redet für die SPD und ist ähnlicher Meinung wie die CDU. Auch Michael Steinemann vom Freien Forum rechtfertigt sich dafür, dass sie 2.500 Euro sparen wollten ohne richtig darüber nachzudenken. Schön, dass jetzt anscheinend gedacht wird!

Der Gemeinderat widerruft die Kündigung der Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald einstimmig!

DANKE!

TOP6 Anpassung der Raumnutzungsentgelte – Trauorte

Die Raumnutzungsentgelte für Eheschließungen wurden zuletzt im Jahr 2022 angepasst und sollen zum 1. Juni 2026 erhöht werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Gebühren.

TOP7 Friedhofsgebühren

Die Bestattungsgebühren wurden letztmals 2022 angepasst und sollen auch zum 1. Juni 2026 erhöht werden.

Es wird auf Antrag der SPD ein Absatz aufgenommen, dass für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr keine Grabherstellungskosten anfallen. Der Kämmerer wendet ein, dass die Kommunalaufsicht diesen Absatz streichen wird.

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren zum 1. Juni 2026

TOP8 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Noch etwas erfreuliches:

Eine Firma aus Immendingen soll mit den Fliesenarbeiten in Höhe von 91.209,34 € brutto beauftragt werden.

Für die Bodenbelagsarbeiten gibt es zwei Alternativen:

Eine Firma aus Villingen-Schwenningen soll mit den Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 32.862,68 € brutto beauftragt werden. Hier sind die Stoßfugen deutlich unauffälliger und das Material ist insgesamt robuster. Dies wird für Feuerwehren empfohlen.

oder die günstigere Variante:

Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 22.160,71 € brutto. Hier wird billigere Bahnenware verlegt, wodurch die Stoßfugen sichtbarer sind und die Materialstärke geringer ausfällt.

Daniel Bucher spricht für die CDU und meint, dass man hier nicht unbedingt sparen sollte, da es sonst im Endeffekt teurer wird. Die SPD ist der selben Meinung und auch Michael Steinemann vom Freien Forum will die bessere Variante.

Es wird einstimmig die robustere Variante ausgewählt.

TOP9 Direktvergabe Elektroakustische Anlage (ELA) Lucian-Reich-Schule

Aktuell hat die Elektroakustische Anlage einen Defekt, wodurch die Durchsagen nicht mehr alle Klassenzimmer erreichen. Da die Anlagenteile bereits über 25 Jahre alt sind, gibt es keine Ersatzteile zur Reparatur und Instandsetzung mehr.
Die Anlage besteht aus zwei Zentralen die komplett getauscht werden müssen.
Der weitere Umfang der Arbeiten beinhaltet, die Inbetriebsetzung, Programmierung, Funktionsprüfung und Einweisung in die neue Anlage.

Eine Hüfinger Firma wird einstimmig für die Elektroarbeiten in Höhe von 39.971,51 € brutto beauftragt.

TOP 10 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für das Areal vom Frank gäbe es einen ersten Entwurf und die Nachbarschaftshilfe läge momentan noch beim Registergericht in Freiburg zu Eintragung.

Mete Ünal und SPD stellte einen Antrag für „Pfand gehört daneben„.

Michael Steinemann beschwert sich über das Hochbeet von Natur nah dran. Ist aber doch bisschen peinlich jetzt im Gemeinderat so damit anzukommen, aber immerhin mal kein hinten rum nachtreten, sondern vor versammelter Mannschaft.
Eigentlich war die Idee am Schari gemeinsam mit Jugendlichen etwas wachsen zu lassen.
Etwas, das nicht nur angelegt wird, sondern auch mit Beteiligung, Verantwortung und Identifikation zu tun hat. Aber was will man machen ohne Jugendhaus? Ich habs nicht abgeschafft.

Parkplätze vor der Kirche, Mariawald, Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen, Schülerbeförderung, Musikschule, Baugebiet „Im Stegle“

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. März 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr

02/2026
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung 
Umnutzung der Pfarrerwohnung Wohnung zu Büroräumen

Plan der Kirche und der Pfarrhauses
4 neue Parkplätze sollen im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden

Hierfür sollen jetzt 4 neue Parkplätze im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden. Dies wurde bereites in der GR Sitzung am 29.01.2026 besprochen, aber damals war ich nicht dabei. Vermutlich hatte damals der Gemeinderat den Pfarrgarten gerettet. Vielen Dank dafür!

Meine Meinung hierzu hat sich trotzdem nicht grundlegend geändert: Jetzt soll die Grünfläche vor der Kirche platt gemacht werden. Dies ist zwar besser als der Garten, aber trotzdem wird Hüfingen viel verlieren. Jetzt müssen dann die Messebesucher und auch Trauernden zwischen Autos rum stehen, nur damit der Herr Pfarrer aus Donaueschingen mit dem Auto anreisen kann. Als nächstes sind vermutlich wieder die Bäume dran.

Gemeinderäte sind sich einig, dass es leider baurechtlich nicht anders geht. Kerstin Skodell, Mete Ünal und Daniel Bucher finden es nicht in Ordnung, dass vor der Kirche Autos stehen müssen. Die Kirche möchte die Parkplätze unbedingt vor der Kirche und die Stadt kann nichts dagegen tun. Wenn die Gemeinderäte ablehnen würde das Landratsamt ziemlich sicher überstimmen. Obwohl 4 Gemeinderäte trotzdem ablehnen stimmen 6 dem zu. Es wird mit 6 Ja Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen.

07/2026
Modernisierung und energetische Sanierung Gruppen- und Seminarhaus Mariawald, Errichtung Anbau Flst. Nr. 2651

Die Antragsteller beantragen die energetische Sanierung mit Modernisierung des Ferien- und Erholungsheim Mariawald sowie die Errichtung eines Anbaus.

Ich freue mich sehr, dass er jetzt endlich voran geht!
Alles kann ganz genau auf der Webseite von Mariawald angschaut werden: https://mariawald-huefingen.de/vision/
Es wird wunderbar werden!

Dies wurde einstimmig beschlossen.

08/2026
Umnutzung eines weiteren Teils der Lager-/Maschinenhalle zu einem Rinderstall für die winterliche Tierhaltung

Der Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes in Mundelfingen beantragt die Umnutzung eines Teils der bestehenden Lager- und Maschinenhalle zu einem Rinderstall.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

09/2026
Umbau und Nutzungsänderung Pizzeria und Eisdiele mit Straßenverkauf

Ein großes Lob an unser Landratsamt: Hüfingen wurde erfolgreich vor übermäßigem Pizzakonsum geschützt.
Seit Monaten wartet die Stadt geduldig auf die Wiedereröffnung – der Pizzabäcker arbeitet inzwischen in einer Nachbargemeinde. Planungssicherheit, wie man sie sich wünscht.
Umso beruhigender, dass gleichzeitig konsequent darauf geachtet wird, dass eine Pizzeria nicht einfach zur Pizzeria wird – und schon gar nicht nebenbei Eis verkauft. Ordnung muss schließlich sein.
Wo kämen wir hin, wenn Ladenbesitzer eigenständig Scheiben einbauen und ihre Betriebe am Laufen halten wollten? Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden.
Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

11/2026
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Auf dem Hohen II soll neues Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden.
Dazu sage ich jetzt mal einfach:

Viel Freude an unserer modernen Lärmschutzanlage, die uns über Jahre hinweg begleitet – ursprünglich war hier eine andere Lösung vorgesehen, entstanden ist ein Projekt, das bis heute seine ganz eigene Baugeschichte schreibt und den Verkehr auf bemerkenswert nachhaltige Weise lenkt. Planungssicherheit war selten so… langlebig.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

So viele Bürger waren noch nie da. Ich schätze deutlich über 100 Besucherinnen und Besucher.

Vielen Dank an Markus Leichenauer für die Fotos!

Frau Hasenfratz bedankt sich für die Rückmeldungen zu TOP7. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sie vorher gefragt worden wären. Es wurde vorher nichts gesagt und eine einseitige Vorlage geschrieben ohne vorher die andere Seite anzuhören. Der Gesetzgeber hat das Recht eingeräumt angehört zu werden. Hier hat keine Transparenz statt gefunden. Sie hinterfragt die Querschnittszahlen. Punkt 2.7 und 2.8 sollen zurück gestellt werden und in die Juli Sitzung geschoben werden und die Zahlen sollen noch mal abgefragt werden. Sie hinterfragt auch, ob dies alles 12.000 Euro Wert sein soll.

Die Elternbeiräte des Kindergarten St. Georg Behla wehren sich auch gegen die Kürzungen. Frau Albicker liest die Stellungnahme des Kindergartens vor. Sie haben große Sorge wegen der Kürzung der Betreuungszeiten und beklagen auch eine Mangelhafte Absprache.

Kerstin Örtle die Elternvertreterin des Kindergartens St. Verena beschwert sich auch, dass dies alles sehr überraschend kam. Diese Bedarfsplanung gehe am Bedarf der Eltern vorbei. Seit gestern haben sie 86 Unterschriften gesammelt und sie wünscht auch eine Vertagung und möchte gerne ins Gespräch gehen.

Sonja Atik fragt, ob die Bläserschule die Kinder auffangen könnte. Es sind momentan 110 Hüfinger Kinder die in Donaueschingen Musikunterricht nehmen, die können nicht alle an die Bläserschule. Was ist mit den Kinder die kein Orchester relevantes Instrument spielen? Wenn die Kinder von Donaueschingen nach Hüfingen wechseln, dann wäre dies nur eine Verlagerung der Kosten, aber keine Ersparnis.

Lina Zante-Leovey bedankt sich für die Antwort auf ihre E-Mail und fragt wie Hüfingen zukunftsfähig bleiben kann, wenn ausgerechnet Familien und Kinder durch kommunale Entscheidungen zunehmend belastet statt gestärkt werden.

Frank Meckes Elternbeirat vom Wuki Hausen vor Wald meint, dass der Kindergarten vor drei Tagen einen Brief bekommen habe, in dem stand dass einige Stellen gestrichen werden und er fragt was hier stimmt. Laut Bürgermeister sei bisher nur kein Soziales Jahr genehmigt worden.

Aus Hausen vor Wald kommt eine Beschwerde wegen der Feuerwehr die geschlossen werden soll. Der Herr meint für einen Kunstrasen beim Fußball sei Geld da, aber nicht für die Feuerwehr. Die Prioritäten seien etwas schief.

Thomas Blessing, Ortschaftsrat Sumpfohren, ist wegen der Schülerbeförderung da. Auch er meint, dass die Prioritäten falsch gesetzt werden.

Christopher Deutsch, Elternbeirat der Schellenberger Schule, rechnet die Mehrbelastung für die Eltern.

19:20 Uhr beginnt dann die Gemeinderatssitzung

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP4 Überarbeitung / Aktualisierung Denkmalschutzsatzung Altstadtensemble Hüfingen

Die Verwaltung steht derzeit mit der oberen Denkmalschutzbehörde bezüglich einer möglichen Anpassung oder Neuaufstellung der Denkmalschutzsatzung in Kontakt.
Hier könnten entsprechende Vorgaben / Richtlinien aufgestellt werden um in Zukunft diese Einzelentscheidungen zu vermeiden.
Zur Erläuterung des derzeitigen Sachstandes bzw. zur Diskussion über Vorteile und Nachteile einer Denkmalsatzung wird Frau Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege den Gemeinderat zu folgenden Punkten informieren:

  • Wertigkeit der Gesamtanlage „Stadtmitte Hüfingen“
  • Bestehende Satzung und Satzungsänderung aus denkmalfachlicher Sicht
  • Umgang PV in Gesamtanlagen – Fachinstrument Solarkataster
    Frau Mann steht dem Gemeinderat nach einer kurzen Präsentation für eine
    Fragerunde bzw. Diskussion zur Verfügung.

In dem Zusammenhang fällt mir das Haus Nober ein, das vor Jahren von der Stadt an einen „Investor“ verkauft wurde, mit dem Zusatz eines Rückkaufrechts, falls der Investor nicht investiert. Seit Krav Maga in ein eigenes Haus umgezogen ist, ist ausser geisterhaften Bewohnern im Haus, die im Fenster Fische trocknen, und durch das Offenlassen der Türen hinten, gar nichts passiert.
2020 gab es mal einen fiktiven Bauantrag:

Bauantrag aus dem Jahr 2020
Zeichnung aus dem Bauantrag vom 29. Februar 2020

Frau Mann rät zu einer modernen Denkmalsatzung anhand von Beispielen.

Daniel Bucher meint für die CDU, dass sie sich auf eine eine moderne Gestaltungssatzung freuen. Kerstin Skodell hätte die neue Satzung gerne im kleinen Kreis mit dem Gemeinderat besprochen – auch im Hinblick auf die erzwungenen neuen Parkplätze vor der Kirche.

Es wird eine Arbeitsgruppe „Denkmalschutz“ aus dem Gemeinderat und dem Bauamt gebildet.

TOP5 Ergebnisvorstellung Starkregenrisikomanagement

In den Ortslagen von Hüfingen gab es in der Vergangenheit vereinzelt Starkregenereignisse, deswegen wurden die BIT Ingenieure AG im Mai 2022 mit der Erstellung eines gesamtheitlichen Konzepts für das kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) zu beauftragt.
Im Rahmen des SRRM wurde zunächst eine hydraulische Gefährdungsanalyse durchgeführt, bei der Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten für das gesamte oberirdische Einzugsgebiet Hüfingens bestimmt wurden. Die daraus
erstellten Starkregengefahrenkarten dienten als Grundlage für die anschließende Risikoanalyse kommunaler Objekte, Bereiche und Infrastrukturen.

Diese Erkenntnisse bildeten die Basis für die Ableitung und Definition geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb des kommunalen Handlungskonzepts.
Die Konzepte des SRRM und die daraus resultierenden baulichen Schutzmaßnahmen sind nach den Grundsätzen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 „FrWw 2024“ mit einem Fördersatz von bis zu 70% förderfähig. Förderfähig
sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Sturzfluten bzw. Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregenereignisse aus Außengebieten abzufangen und abzuleiten.

Um die gewonnenen Erkenntnisse auch für die Bürgerschaft zugänglich zu machen und diese insbesondere über die Verpflichtung zur Eigenvorsorge privater Grundstückseigentümer zu informieren, wurden die erstellten Karten und erläuternde Informationen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Der link wäre hier nett gewesen, ich kann nur das hier finden: https://www.huefingen.de/Wirtschaft-Bauen/Hochwasservorsorge
Anscheinend kommt noch mehr.

Frau Huth vom Ingenieurbüro BIT aus Freiburg stellte die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements vor und stand für Fragen zur Verfügung.

Die Daten werden auch unabhängig von der Stadt bei der LUBW eingepflegt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des aufgestellten Konzepts zum
    Starkregenrisikomanagement (SRRM) der Stadt Hüfingen zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Konzepts zukünftig
    Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen durch Starkregen zu planen
    und dem Gemeinderat vorzustellen.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP6 Neuabschluss des Gaskonzessionsverträge (Wegenutzungsvertrag Erdgas)

Falls dies jemanden interessiert, der neue Konzessionsertrag ist hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=9430&type=do

Beschlussvorschlag:
Der beiliegende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung wird mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG abgeschlossen.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP7 Beschlussfassung zur örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen 2026

Der Bedarfsplanung 2026 und der Entwurf zur Umsetzung liegt hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Beschlussvorschlag:
Die örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen (Bedarfsplan 2026) beinhaltet folgende Punkte:

  1. Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2026 der Stadt Hüfingen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der im Folgenden ausgewiesene Bedarf wird festgestellt und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen:
    2.1in der Kinderkrippe Felix in Allmendshofen die auf die Stadt Hüfingen entfallenden drei Plätze zur Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von 2 Monaten bis drei Jahren;
    2.2 in der Kindertagesstätte St. Verena drei Gruppen zur Kleinkindbetreuung für insgesamt 30 Kinder von 0 bis 3 Jahren (zwei Gruppen VÖ, eine Gruppe VÖ/GT);
    2.3 in der Kindertagesstätte St. Verena eine Regelgruppe (28 Plätze), eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (25 Plätze) und zwei Mischgruppen mit verlängerter Öffnungszeit, Regelgruppenangebot und je 10 Ganztagsplätzen
    für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt (47 Plätze),
    2.4 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Krippengruppe für die Betreuung von 10 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren (VÖ);
    2.5 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Ganztagesgruppe (20 Plätze)
    und
    drei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (70 Plätze) für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt.
    2.6 im Kindergarten des Stadtteils Fürstenberg eine altersgemischte Regelgruppe Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt.
    2.7 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine altersgemischte Gruppe (HT/VÖ) für 22 Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten.
    2.8 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine Gruppe in der Betreuungsform VÖ/HT für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt mit 25 Plätzen. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten.
    2.9 Das Angebot eines warmen Mittagessens im Kindergarten Mundelfingen wird ab Kindergartenjahr 2026/27 aufgrund zu geringer Nachfrage eingestellt.
    2.10 in der Kindertagesstätte Behla (Standort Behla) eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.
    2.11 in der Außenstelle der Kindertagesstätte Behla in Sumpfohren eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für die Betreuung von 10 Kindern im Alter 0 bis 3 Jahren.
    2.12 in der Kindertagesstätte Behla jeweils für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt:
    zwei Gruppen (VÖ/RG) mit jeweils 25 Plätzen und eine gemischte Gruppe (25 Plätze) mit Regelöffnungszeit, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagsöffnungszeit (10 Plätze für GT-Betreuung).
    2.13 im Naturkindergarten „Wuki“ eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 20 Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt.
  3. Das Angebot VÖ wird ab Kindergartenjahr 2026/27 in allen Einrichtungen der Gesamtstadt auf eine tägliche maximale Betreuungszeit von 6 Stunden festgelegt. Bei den Einrichtungen in Trägerschaft der kath. Kirche wird die
    tägl. Betreuungszeit beim VÖ Modell dementsprechend von bisher 6,5 h auf 6,0 h reduziert.
  4. Im kompletten Planungszeitraum ist die Zahl der Betreuungsplätze in der Gesamtstadt ausreichend, um die bekannten Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen.
  5. Im Rahmen der Kapazitäten wird den einzelnen Kindergärten die Möglichkeit gegeben, auch Kinder mit zwei Jahren und neun Monaten aufzunehmen. Die Betreuung drei- bis sechsjähriger Kinder hat jedoch Vorrang. Desweiteren
    wird auf freie Tagesbetreuungsplätze und qualifizierte Tagesmütter und –väter verwiesen.
  6. Um die Betreuungseinrichtungen in der Gesamtstadt Hüfingen (plus Felix in Allmendshofen) für die Zukunft bedarfsgerecht aufzustellen wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter jeder Gemeinderatsfraktion, je einem Vertreter aller Träger und aller Leitungen und MA der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe erstellt für den Gemeinderat Handlungsempfehlungen für die Bedarfsplanung 2027. Als Grundlage für die Handlungsempfehlungen stellt die Verwaltung monatlich die Belegungszahlen der Einrichtungen und bei Bedarf aktuelle Entwicklungen in den Einrichtungen zur Verfügung.
  7. Das Angebot der verlässlichen Grundschule an der Lucian-Reich-Schule bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab Schuljahr 2027 auf das Modul 1 beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf in Bezug auf das bestehende Ganztagesschulangebot jährlich zu prüfen und ggf. Anpassungen im Angebot vorzunehmen.
  8. Das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Schellenberger Schule bleibt bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Schulleitung alle Möglichkeiten der Bezuschussung auszunutzen. Der Bedarf ist jährlich zu prüfen.
  9. Die Ferienbetreuung wird auch im Schuljahr 2026/27 über KifaZ als Träger angeboten. Das Angebot soll auf sieben Ferienwochen ausgeweitet werden. Die Stadt Hüfingen trägt die nicht durch Elternbeiträge gedeckten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ferienbetreuungsangebot entstehen.
  10. Eine aktualisierte Bedarfsplanung für das Jahr 2027 ist zum Ende des Jahres 2026 in der bisherigen Form dem Gemeinderat vorzulegen.

Laura Bruder ist Kindergarten Geschäftsführung und betreut die katholische Kirchengemeinden Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg mit 9 Kindergärten. Sonja Geiselmann ist für die Stadt Hüfingen im Bereich Bildung und Soziales da.

Sarina Bäurer spricht für die CDU. Sie meint, dass der verspätete Plan der Vakanz im Hauptamt geschuldet sei und freut sich über den Naturkindergarten WuKi in Hausen vor Wald. Sie meint, dass eine Betreuungszeit über sechst Stunden unverhältnismäßig sei, da nach sechs Stunden eine Pause gemacht werden müsse. Dies gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Kerstin Skodell ist erstaunt, dass es eine mangelnde Kommunikation seitens der Träger gab. Es müsse an der Kommunikation gearbeitet werden. Sie verweist auch auf die Nachbarschaftshilfe. Philip Wills beantragt entweder alles zu vertagen oder mindestens Punkt 3 gesondert abzustimmen.
Markus Leichenauer schlägt vor den Schlecker für in einen Kindergarten zu prüfen. Des weiteren rechnet er vor wieviel Hüfingen für Kinder und Familie ausgibt. Insgesamt sind dies über 20 Millionen im Jahr.

Der Gemeinderat stimmt gegen die Vertagung von TOP7. Der Punkt drei wird auch nicht gesondert abgestimmt.

Der Vorschlag wird mit 15 Ja Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Bei der Beschlussvorlage oben gibt es noch ein paar kleine Änderungen und verlängerte Fristen.

TOP8 Kostenübernahme der Schülerbeförderung zu Schellenberger Schule

Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 beschlossen, ab dem 01.01.2026 die Kosten für die Schülerbeförderung von Grundschulkindern nicht mehr zu übernehmen. Die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW betragen derzeit 45,00 € pro Monat und sind von den Eltern zu tragen. Die Übernahme der Beförderungskosten für das dritte Kind wurde ebenfalls beendet.

Durch diese Maßnahme erzielt der Landkreis jährliche Einsparungen in erheblicher Höhe.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Hüfingen die Kosten für die Schülerbeförderung zur Schellenbergschule übernimmt.
Auch seitens der Elternbeiräte wurde die Übernahme der Kosten angeregt. Zur Begründung wird insbesondere auf die Gleichbehandlung zwischen Kernstadt und Ortsteilen, die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen durch Elterntaxis sowie die finanzielle Belastung von Familien verwiesen. Zudem wird argumentiert, dass die schulische Struktur und die Verteilung von Schulstandorten nicht zu einer Mehrbelastung einzelner Familien führen dürfe.

Finanzielle Auswirkungen und Haushaltslage
Auch die Stadt Hüfingen steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde zu dauerhaften Mehrausgaben führen, deren Umfang sich jährlich verstetigen und perspektivisch steigen würde. Gerade im Ergebnishaushalt (laufende Kosten) hatten wir dieses Jahr schon sehr zu kämpfen und die Problematik wird sich voraussichtlich weiter verschlimmern, da der Landkreis aufgrund der eigenen prekären Haushaltslage eine erhebliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2027 beschließen muss.
Vor dem Hintergrund notwendiger Haushaltskonsolidierungen ist die Einführung einer zusätzlichen freiwilligen Leistung in einem Themenfeld, dass eigentlich nicht in der Verantwortung der Städte und Kommunen liegt, schwer begründbar.
Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die aktuelle Argumentation nach Auslaufen einer befristeten Kostenübernahme durch die Stadt wiederholt und sich dann wiederum gegen die Stadt richtet.

Fazit
Die Stadt ist für die Schülerbeförderung sachlich nicht zuständig. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde eine freiwillige Leistung darstellen, die sowohl finanzielle als auch strukturelle Folgewirkungen nach sich ziehen würde. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten, der Haushaltslage sowie der Gleichbehandlung ist eine Kostenübernahme durch die Stadt Hüfingen nicht zu empfehlen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen.

Wie oben schon geschrieben hatte:
Ein großes Lob an unser Landratsamt…
…Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden.
Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.

Markus Leichenauer meint, dass beim Antrag der CDU vor drei Monaten noch nicht bekannt war, was heute bekannt ist. Die CDU wird unterschiedlich abstimmen. Kerstin Skodell meint, dass sich auch der Kreistag schwer getan hat und der Haushaltsplan fast nicht zu stemmen war. Die Kommune sei nicht in der Lage das zu bezahlen was das Land und der Bund nach unten durch drückt.

Reinhard Isak liest eine Resolution vor die der Gemeinderat an das Land schicken soll.

Beschlussvorschlag der CDU:
Die Stadt Hüfingen übernimmt die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW für
anspruchsberechtigte Grundschulkinder im Rahmen der Schülerbeförderung befristet
für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

5 Ja, 13 Nein und eine Enthaltung. Die Kosten werden nicht übernommen.

TOP9 Errichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen

Der Gemeinderat hat am 26.02.2026 im Rahmen der öffentlichen Sitzung die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ausführlich beraten und beschlossen.

Vertagt wurde der Beschluss zur Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum KiFaZ zur Durchführung der Ganztagsbetreuung und die Einrichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20%.
KiFaZ hat auf Bitte der Verwaltung die Aufgaben sowohl der Ganztagsleitung wie auch einer stellvertretenden Ganztagsleitung ausführlich dargestellt. Die Darstellungen der jeweiligen Aufgabenbereiche sind der Vorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:
Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert.
Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20% ab Schuljahr 2026/27 eingerichtet.

11 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltung. Der Beschlussvorschlag ist angenommen.

TOP10 Anpassung Musikschule Donaueschingen

Am 27.07.1992 bzw. 14.08.1992 haben die Bürgermeister der Städte Donaueschingen und Hüfingen eine Vereinbarung bezüglich der Jugendmusikschule Donaueschingen unterzeichnet.
In dieser Vereinbarung erklärt sich die Stadt Hüfingen bereit, sich an den der Stadt Donaueschingen aus der Trägerschaft der Jugendmusikschule entstehenden Kosten zu beteiligen. Die Vereinbarung legt fest, dass für die Kinder und Jugendlichen aus Hüfingen die gleichen Gebührensätze wie für Donaueschinger Schüler gelten. Kinder und Jugendliche aus Hüfingen und Donaueschingen bezahlen also nicht die allgemeine Gebühr je Baustein (wie z.B. Erwachsene), sondern eine ermäßigte Gebühr. Der Unterschied zwischen der allgemeinen und der ermäßigten Gebühr wird von den jeweiligen Wohnsitz-Städten übernommen. Die Förderung der Stadt betrug 2024/2025 40.980,70 €

Die Bläserschule erhält einen städtischen Zuschuss von rund 20.000 € pro Jahr.
Es ist vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und des Gebotes des wirtschaftlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln eine Entscheidung zu treffen, ob die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen aus Hüfingen an der JMS Donaueschingen weiterhin im selben Umfang bezuschusst werden soll und kann
wie bisher, zumal es sich um eine freiwillige Aufgabe und keine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.
Sehr viele Familien wissen gar nicht, dass die Stadt für den Unterricht der Hüfinger Kinder in den letzten Jahren
durchschnittlich rd. 44.000 € pro Jahr aufgewendet hat. Ein direkter Nutzen für die Stadtgemeinschaft ist ebenfalls nicht ersichtlich.
Es liegt deshalb nahe, die städtische Förderung der Musikausbildung vermehrt auf die Bläserschule zu konzentrieren.

Die Verwaltung schlägt vor für das kommende Schuljahr den Zuschuss für die Musikausbildung an der JMS DS zu begrenzen. Der Zuschuss an die Musikschule soll auf 20% der Gebühren reduziert werden (aktuell 39%) und es soll keine Doppelförderungen (1 Kind – 2 Instrumente) mehr erfolgen. Das Einsparvolumen läge bei knapp 20.000€ pro Schuljahr.

Die Verwaltung schlägt außerdem vor, im Herbst 2026 endgültig über die weitere Zusammenarbeit mit der Musikschule DS zu entscheiden. Die Entscheidung wurde im Januar vertagt, um die weitere Entwicklung der Bläserschule Hüfingen aufgrund der Kündigung des Leiters abzuwarten. Die Vereinbarung aus dem Jahr 1992 zwischen der Stadt Donaueschingen und der Stadt Hüfingen ist unbefristet, kann jedoch unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres der Städtischen Jugendmusikschule von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Sollte der Gemeinderat eine Kündigung der Vereinbarung beschließen, wäre diese bis spätestens 31.01.2027 an die Stadt Donaueschingen zu übermitteln.

In Hüfingen wird wieder einmal sehr zielgerichtet gespart – bei Kindern und kultureller Bildung.
Die Förderung der Musikschule soll zunächst gekürzt und dann im Herbst ganz gestrichen werden. Einsparvolumen: rund 40.000 Euro.

Gleichzeitig bleibt die VHS Baar mit mindestens 46.000 Euro unangetastet. Eine Einrichtung, die im vergangenen Jahr auch Veranstaltungen angeboten hat, die ich persönlich als mindestens fragwürdig empfunden habe – um es vorsichtig zu formulieren.

Ich habe bereits letztes Jahr gesagt: Das Geld fehlt nicht – es wird nur sehr selektiv eingesetzt.

Während musikalische Förderung für Kinder zur Disposition steht, scheint für andere Formate weiterhin verlässlich Geld vorhanden zu sein.
Und ja – so unterhaltsam einzelne Angebote wie Whisky-Tastings für Erwachsene auch sein mögen: Als öffentlich geförderte Priorität überzeugen sie mich weniger als Musikunterricht für Kinder. Für gesellige Abende gibt es in Hüfingen schließlich genügend Alternativen – ganz ohne Zuschuss.

Aber vielleicht ist das die neue alte Linie des GR: Kultur ja – solange sie nichts kostet oder zumindest brav ins Weltbild passt.

Sarina Bäurer spricht für die CDU und möchte den Blick auf die Bläserschule richten. Auch die SPD stimmt dem Vorschlag zu.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat soll beschliessen:

  1. Die Förderung der Musikausbildung bei der Kunst- und Musikschule Donaueschingen für die Hüfinger Kinder und Jugendlichen wird für das kommende Schuljahr auf einen Zuschuss pro Instrument/Person von 20% der Gebühren begrenzt.
  2. Es wird keine Doppelförderung mehr gewährt.
  3. Im Herbst 2026 eine Grundsatzentscheidung über eine Kündigung der Vereinbarung
    mit der Musikschule DS zu treffen.

Dies wird mit mit nur einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Tätärä! Es lebe Tracht und Blasmusik!

TOP11 Städtischer Familien- und Seniorenpass- Anpassung der Einkommensgrenzen zum 01.5.2026

Der städtische Familien- und Seniorenpass wurde eingeführt, um insbesondere Mehrkindfamilien den Zugang zu städtischen Leistungen zu erleichtern und sozialpolitische Akzente zu setzen. Eine Doppelförderung mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) ist ausgeschlossen.

Um sicherzustellen, dass arbeitende Familien ohne Sozialleistungsbezug gefördert werden, liegt die vorgeschlagene Grenze für eine Familie mit einem Kind (2.630 €) weiterhin deutlich über dem durchschnittlichen Bedarfsniveau des Bürgergelds (ca. 2.150 € inkl. Miete/Heizung, Stand 2026).

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass zum 01.01.2026 wie dargestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
  3. Die Einkommensgrenzen sind turnusgemäß zum 01.01.2028 erneut zu überprüfen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP12 Vergabe von Erd-, Tief und Straßenbauarbeiten – Erschließung „Im Stegle“ Bauabschnitt 1 Hausen vor Wald

Die Stadt Hüfingen erschließt das Wohngebiet „Im Stegle“ im Ortsteil Hausen vor Wald in einem ersten Bauabschnitt. Insgesamt sollen 14 Bauplätze erschlossen werden.
Im Rahmen der Ausschreibung sollen nun die zugehörigen Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten vergeben werden. Neben Kanalbauarbeiten sind die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung auszuführen und der komplette Straßenbau. Darüber hinaus sind auch Leistungen des Zweckverbands Breitbandversorgung vorgesehen.

Wer sich hier genauer interessiert, die Unterlagen gibt es auf der Seite der Stadt hier: Bebauungspläne

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Balingen wird als wirtschaftlichste Bieterin, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto € 713.566,68 (€
733.597,86 – € 20.031,18 (ZV Glasfaser)) mit den Erd-, Tief-, und Straßenbauarbeiten beauftragt.

Auch dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Hüfingen ist Modellgemeinde für die Sozialraumplanung im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Kommentar von Hannah

Nach dieser langen und intensiven Gemeinderatssitzung möchte ich ausnahmsweise noch einen persönlichen Kommentar hinterlassen, weil mich manches gestern wirklich tief erschüttert hat.

Zuerst aber etwas Positives:
Ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen jungen Frauen bedanken, die da waren. Ihre Präsenz, ihre Aufmerksamkeit und ihre positive Energie haben den Abend für mich überhaupt erträglich gemacht. In diesem Kreis war etwas Lebendiges, Kluges und Hoffnungsvolles zu spüren – und das hat gut getan.

Gerade deshalb hat mich umso mehr irritiert, wie oft gestern von „Fairness“ gesprochen wurde.
Denn ich frage mich ernsthaft: Was versteht man hier eigentlich unter Fairness?

Fair wäre für mich, nicht immer nur das zu fördern, was ohnehin schon groß, sichtbar und etabliert ist.
Fair wäre, auch den Kindern und Jugendlichen etwas zuzugestehen, die nicht in die Blasmusik gehen.
Fair wäre, anzuerkennen, dass Kultur mehr ist als das, was in Hüfingen seit Jahrzehnten als selbstverständlich gilt.

Denn genau das scheint das Problem zu sein:
Hüfingen bewegt sich oft im immer gleichen Tunnelblick aus Blasmusik und Fußball. So wie im Sport nicht nur Fußball existiert, gibt es auch kulturell mehr als das, was man schon immer kennt und organisiert hat. Aber alles, was nicht in dieses vertraute Raster passt, scheint schnell verzichtbar zu sein.

Dieses Denken kenne ich inzwischen nur zu gut:
Was nicht ins Bild passt, kann weg.
So wie Bäume, wenn sie stören.
So wie Angebote, wenn sie nicht ins gewohnte Ortsbild passen.
So wie Menschen, deren Leben, Interessen oder Möglichkeiten nicht in die gewohnte Ordnung hineinfallen.

Und genau das hat mich gestern so traurig gemacht.

Denn hinter all den Worten von Gemeinschaft und Fairness stand für mich etwas ganz anderes:
Die Priorität liegt offenbar weiterhin bei den braven Bürgern in der Gruppe, bei denen, die sich einfügen, mitlaufen und sich nicht querstellen.

Wer wenig Geld hat, wenig Zeit hat, andere Interessen hat oder sich nicht nahtlos einreihen kann, soll sich eben irgendwie anders behelfen.
Dann verweist man eben auf Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt oder „andere Lösungen“.

Aber auch das muss man einmal klar sagen:
Ehrenamt ersetzt keinen Staat.
Und es ersetzt auch keine gerechte kommunale Politik.

Es kann nicht die Antwort sein, dass vor allem wieder Frauen im Hintergrund auffangen, organisieren, begleiten und ausgleichen sollen, was politisch nicht mehr getragen werden will – oft mit viel Herzblut, für wenig Geld und unter dem schönen Etikett der „Gemeinschaft“.

So entsteht am Ende keine faire Stadt, sondern eine Stadt, in der viele nur dann mitgedacht werden, wenn sie sich im Gleichschritt einordnen.

Und genau das ist mein Eindruck nach dieser Sitzung:
Alle sollen sich einreihen.
Ins Orchester.
In die Gruppe.
In das, was man hier eben für richtig hält.

Aber eine lebendige Stadt entsteht nicht durch Gleichschritt.
Sie entsteht durch Vielfalt, durch Offenheit und durch den Willen, auch das zu ermöglichen, was nicht schon immer da war.

Und vielleicht war genau deshalb das Hoffnungsvolle an diesem Abend nicht vorne am Ratstisch zu finden, sondern unterm Publikum.

Unterstützung des Südkuriers für die AfD zahlt sich aus

Im Wahlbezirk 54 und 55 fanden kleine Parteien und deren Direktkandidaten im Südkurier nach meiner Beobachtung kaum statt. Gleichzeitig erhielten AfD-Kandidaten auffallend viel Aufmerksamkeit. Begründet wurde das mit der Regel, dass nur Parteien berücksichtigt würden, die bereits im Landtag in Stuttgart vertreten sind.

Besonders bemerkenswert waren dabei zwei Artikel des Leiters der Lokalredaktion Villingen-Schwenningen vom 23. und 25. Februar 2026 über einen AfD-Kandidaten. Wenn ein einzelner Kandidat derart herausgehoben wird, während andere praktisch unsichtbar bleiben, stellt sich zwangsläufig die Frage nach journalistischer Distanz. Für mich wirkt diese Art der Darstellung eher wie ein Porträt mit Wohlfühlfaktor als wie kritische politische Berichterstattung.

Hinzu kommt, dass der Deutscher Presserat bereits 2023 eine Missbilligung gegenüber dem Südkurier ausgesprochen hat. Dass diese Kritik offenbar folgenlos geblieben ist, verstärkt den Eindruck einer Redaktion, die sich ihrer regionalen Dominanz sehr sicher sein kann.

Was mich daran besonders ärgert: Diese Form der Darstellung scheint politisch durchaus Wirkung zu entfalten.

Misogyne Provinzpresse feierte ihre Monopolstellung

3. Juli 2025

Während sich in Konstanz das Südkurier-Patriarchat gegenseitig selber lobt, machen ihre Provinz-Schreiberling was von ihnen erwartet wird. Klar, man möchte ja nicht auf der Straße landen wie die Journalisten der Neckarquelle. Demokratie wird eh überbewertet, bei der möchten ja nur vermeintliche Minderheiten oder gar Frauen mitreden.

Wie mir der 1. Landesbeamte gesagt hatte, ist meine Rechtsauffassung eh eine falsche. Recht haben die hoch bezahlten Männer die in der momentan passenden Partei sind und egal wie die Fakten liegen, was die sagen gilt. Immer!

Unter der Überschrift „Ankommen und Vertrauen schaffen“ im Südkurier und „Ein Jahr Bürgermeister Patrick Haas“ im Schwabo erschien ein identischer Artikel. Männer bejubeln mal wieder Männer; erstaunlich, dass der Landrat nicht um seine überflüssige Meinung zu Hüfingen gefragt wurde. Als ob die Hüfingerinnen sich alle in der Küche verstecken würden.

Nichts, aber auch gar nichts, würde hier laufen ohne die Hüfingerinnen!

Das weiß auch unser Bürgermeister und zumindest er erwähnt Frauen, auch wenn es die Typen vom Südkurier nicht sonderlich interessiert.

Aber vielleicht ganz gut, ansonsten würden den Frauen nur Unwahrheiten in den Munde gelegt werden, wie man weiter unten sieht. So werden Zitate von Frauen manipuliert und Falschbehauptungen getätigt, Großkonzerne geschützt und ganz offen bestimmte Männer im Wahlkampf bejubelt. Eine Missbilligung vom Presserat hierfür wird kurzerhand ignoriert und Mann genießt seine Monopolstellung zur fröhlichen Manipulation.

In einer Demokratie sollte es das Prinzip einer Zeitung sein, alle Bevölkerungsschichten abzubilden und auch Ehrenamt wertzuschätzen, anstatt ein misogynes Weltbild und Geschichtsklitterung als Standart zu setzen.

Die letzte unabhängige Zeitung der Region wurde vom Schwabo übernommen

Beitrag vom 30. September 2024

Wir hatten es schon im März diesen Jahres gehört, aber am 25.09.2024 war ein Artikel zur Übernahme der Neckarquelle in der taz – was uns die Monopolpresse der Region aus Gründen verschweigt.

Als letzte unabhängige Zeitung in Südbaden hatte die Neckarquelle damals über die Einleitung des Schmutzwassers in das Biotop Behlaer Weiher und das Streuobstmassaker im Ziegeleschle berichtet. Laut taz lag die unabhängige Berichterstattung damals vor allem am Chefredakteur und des Inhabers der Neckarquelle. Der Schwabo findet die „knapp 30 Mitarbeiter überflüssig“, kündigte den Journalisten und bezahlt künftig auch keine Tariflöhne mehr. Immerhin zogen die Gekündigten vor das Arbeitsgericht und klagten. Es wird hoffentlich zumindest eine Abfindung für die Journalisten raus springen, was aber der Region gar nichts nützt. Somit gibt es in Südbaden keine freie Presse mehr. Kein Wunder, dass das Durchschnittsalter der verbliebenen Leser der Monopolpresse im Schnitt bei 70 Jahren liegt.

Das ist einfach nur traurig und es wird mir Angst und Bange um unsere Demokratie.

Schwarzwälder Bote bezieht Stellung im Bürgermeisterwahlkampf

vom 22. Juni 2024

Nachdem der Südkurier im Kommunalwahlkampf aktiv eine Liste schlecht gemacht hatte, indem er aus einem deutlichen „Ja“ ein „Nein“ machte, bezieht nun der Schwarzwälder Bote im Bürgermeisterwahlkampf klar Seite für den Amtsinhaber und bewirbt ihn auf der 1. Seite.

Der Artikel hierzu wurde von einem Südkurier Schreiberling verfasst und immerhin hatte der über alle Kandidaten etwas zusammengeschrieben.

Allerdings sollte man sich aus Fairnessgründen mal überlegen, dass auch die SPD hierzu gefragt werden solle, da sich der Amtsinhaber ausschließlich mit deren wirklich schwer erkämpften Federn schmückt.

Aber wenn der CDU Mann schon mit der SPD angibt, lässt sich berechtigt fragen: Wo wäre Hüfingen wohl ohne SPD?

Südkurier manipuliert Zitate im Wahlkampf

Beitrag vom 5. Juni 2024

Da hat der Südkurier schon immer in der Berichterstattung ganz klar Position bezogen und scheute sich nicht, falls nötig, hierfür auch Zitate zu manipulieren oder falsch darzustellen. Weiter unten findet man eine Rüge vom Presserat hierfür. Auch jetzt im Kommunalwahlkampf macht der Südkurier wieder sehr deutlich auf welcher Seite er steht.

Unten mal wieder ein kleines Beispiel aus unserer „Presse“, wo einfach mal wieder eine Aussage in das Gegenteil verdreht wird. Die Frage war, ob die Jugendarbeit ausgeweitet werden sollte:

Schwabo druckt das „Ja“ ab.
Südkurier kürzt manipulativ und ersetzt das „Ja“ durch ein rotes Kreuz.

Es gibt noch mehr Beispiele aus dem Wahlkampf, für die ich jetzt aber keine Lust noch Zeit habe.

Schwabo übernimmt Lüge vom Bürgermeister in der Überschrift

Beitrag vom 06.01.2024

Eigentlich wollte ich dazu nichts schreiben, da der Südkurier sich dieses Mal alle Mühe gegeben hat. Jetzt ist es leider so, dass der Bm eine kleine Lüge konstruiert hat, um vom Inhalt meiner letzten Rede abzulenken.

Die merkwürdige Behauptung ich habe die Sitzung vorzeitig verlassen stimmt nicht und soll nur davon ablenken was ich gesagt habe.
Sonst müsste man sich ja mit meinen aufgeführten Tatsachen auseinandersetzen.
Dann stand in der Zeitung noch was von Klima – jeder kann lesen, dass die Klimaveränderung kein Thema war.

Die Überschrift dient dazu vom Inhalt meiner Rede abzulenken.
Der Autor kann nichts für die Überschrift!

Südkurier verbietet Leserbriefe

4. August 2023

Unsere regionale Monopolpresse hat die Rüge vom Presserat lediglich in so weit beeindruckt, als dass man keine Jubelbarden mehr erfindet unter der Benutzung real existierender Menschen.

So wird in der Einheitspresse am 26. Juli ein Foto eines (nach meinem subjektiven Empfinden) deutlich angeschwipsten Bm beim „lösen der Tragseile“ ohne jegliche vorgeschriebene Schutzausrüstung gezeigt. (ja, ich habe einen Screenshot!)

Der Leserbrief eines, ob der Fahrlässigkeit, empörten Bürgers wird zensiert, da die Anschuldigung gegen unsere Obrigkeit noch der Recherche benötige.
Wer das zu recherchierende Foto sehen möchte, sei auf den Artikel im SK verwiesen: „Wenn eine 30-Meter-Brücke einschwebt: Nächtliches Spektakel an der Schaffhauser Straße“. (Ein Spektakel hinterster Provinzialität war dies allemal. )

Und hier der zensierte Leserbrief

Aus der Rüge vom Presserat:

Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken.
Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.

Einmal mehr haben unsere Provinz-Schreiberlinge bewiesen, dass sie an einer fairen Berichterstattung keinerlei Interesse haben.
Vor allem jetzt da der Wahlkampf 2024 schon begonnen hat.

Missbilligung vom Presserat an den Südkurier

31. März 2023

Nachdem ich mich im Dezember an den Presserat gewendet habe, wegen der falschen Berichterstattung über die Haushaltssitzung am 29.12.2022 (siehe unten), hat der Presserat jetzt dem Südkurier seine Missbilligung ausgesprochen.

Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt.

Hier der ganze Text:

Falsche Berichterstattung im Südkurier

29.12.2022

Als wir 2019 in den Hüfinger Gemeinderat gewählt wurden, wusste ich noch nicht, dass die angebliche Wahrheit vom Südkurier zum Gefallen der hier Herrschenden gemacht wird. 

Spätestens seit der falschen Berichterstattung zum Lidl Zentrallager 2020 wusste ich Bescheid. Damals wurde behauptet wir hätten uns enthalten und unsere Argumente dagegen wurden ignoriert. Leserbriefe wurden ebenfalls ignoriert, da der Südkurier das ausschließliche Monopol hätte über Stadträte zu berichten. Wir selber dürften gar nichts klarstellen. Eine Woche später landete der Lidl eine ganzseitige Werbeanzeige und seit damals werden wir vom Südkurier ignoriert. 

Angeblich hätten wir uns enthalten

Auch die jahrelange, gut dokumentierte, Einleitung von Mischwasser in das Biotop wurde ignoriert. Wobei das Ignorieren meiner Meinung nach noch besser ist, als Unwahrheiten zu behaupten.

Jetzt zum Haushalt 2023 hat mich eine erneute Unwahrheit ziemlich aufgebracht. Auch hier wird wieder behauptet, wir hätten uns enthalten, was nicht stimmt. Meine Vermutung für diese erneute falsche Behauptung ist, wenn der Südkurier die Wahrheit schriebe, müsste er ja unsere Argumente berücksichtigen. 

falsche Behauptung am 29.12.2022

So funktioniert Journalismus meiner Meinung nach nicht!

Seit 2020 sammle ich alle falschen Behauptungen vom Südkurier. Gerne kann ich noch andere Fälle nachliefern. Der falsche Haushaltsartikel ist aus dem Schwarzwälder Boten kopiert, da der Schwabo 1:1 die Behauptungen vom Südkurier übernimmt. Es gibt im Städtedreieck um Donaueschingen, Bräunlingen und Hüfingen keine freie Berichterstattung mehr

Ich fordere, dass der Südkurier auch im Hinblick seines Monopols hier den journalistischen Grundaufgaben in Zukunft gerecht wird und mich entweder weiter ignoriert oder die Wahrheit berichtet

Aber wie mir schon der “Erste Landesbeamte” schrieb, stimmt meine Vorstellung eines Rechtsstaates nicht mit der Realität überein. Auch hier muss mich wohl damit abfinden. Wahrheit hat nichts mit Fakten zu tun.

Abbruch Gasthaus Frank, Feuerwehrbedarfsplan, Ökopunktekonto, Zubringer – Allmendshofen, Schulinvestitionskosten, Ganztagsförderungsgesetz, Dirigenten der Stadtmusik, Gaststättenrecht Gebühren, Förderprogramm „Digital aufs Amt, Kosten RÜB

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: huefingen-sitzungsdienst
und alle Infos zu den Sitzungen hier: https://www.huefingen.de/Rathaus/Gemeinderat

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik um 18:20 Uhr

Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen
Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen

Bauantrag Nr. 04/2026
Umbau Wohnhaus mit Errichtung von zwei Gaupen, Neubau Garage in Fürstenberg.

Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 05/2026
Errichtung Werbeanlage in Behla.

Auch hier wird einstimmig zugstimmt.

Bauantrag Nr. 06/2026
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Gasthaus Frank

Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.

Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.

Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.

Nach dem Film von unserem Herr Bürgermeister weiß ich es jetzt:
Es handelt sich um das Flurstück Hofwiesen in Mundelfingen und das soll eines Tages Bauland werden.

TOP4 Feuerwehrbedarfsplan

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.

Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den
Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026

Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026

Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats.
Es erfolgt:

  • eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
  • eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
  • sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.

Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung.
Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.

Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen.
Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.

Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.

Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.

Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.

Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.

Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.

TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen

Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt.
Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist.
Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.

Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung.
Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.

Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.

Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022

Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.

Meine Meinung hierzu:
Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion.
Das Roden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet: Ungebremste Zerstörungswut

Karten von der Längewiese was vorhanden ist und was geplant ist
Biotope auf der Längewiese
Bilder vom Graben vorher und nachher
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle
Hausen vor Wald

An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil.
Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.

TOP6 Zubringer – Allmendshofen

Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis.
Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt.
Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Karte mit den neuen Regeln
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026

Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.

Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.

TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung.
Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten.
Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.

Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG
Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.

Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG
Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG
Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.

Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG
Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.

Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.

Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet:
Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
  • Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.

Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.

TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.

Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
  2. Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
  3. Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
  4. Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
  5. Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
  6. Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
  7. Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
  8. Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
  9. Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.

Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.

TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH

Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen.
Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.

Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten.
Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel
zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen.
Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.

Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:

  1. Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
  2. Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
  3. Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
  4. Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.

Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG

Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten.
Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.

Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:

Gaststättenrecht
Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)
für den ersten Veranstaltungstag

bei Raumgrößen bis 350 m²
bei Raumgrößen über 350 m²
für jeden weiteren Veranstaltungstag
Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage

19,00 € / Fall
25,00 € / Fall
5,00 € / Tag
22,50 € / Fall

Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln.
Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.

Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen.
Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen.
Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.

Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.

Finanzierung:
Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.

Einmalige Kosten (geförderter Aktionspreis):
◦ Einführungspaket S (Setup, Customizing, Hosting): 7.499,00 € (statt 15.000 €).
◦ Schulungskonzept (Basisschulung für 5 User): 750,00 €.
◦ Gesamtsumme einmalig: 8.249,00 €

Laufende Kosten:
◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.

Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
  3. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.

Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.

Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025

Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.

Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere:
huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof

Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.

Dem wir auch einstimmig zugestimmt.

TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren

Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert
Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

Kosten RÜB
Kosten RÜB

RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.

Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.

Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!

Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.

TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten.
In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben.
Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.

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