Parkplätze vor der Kirche, Mariawald, Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen, Schülerbeförderung, Musikschule, Baugebiet „Im Stegle“

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. März 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr

02/2026
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung 
Umnutzung der Pfarrerwohnung Wohnung zu Büroräumen

Plan der Kirche und der Pfarrhauses
4 neue Parkplätze sollen im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden

Hierfür sollen jetzt 4 neue Parkplätze im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden. Dies wurde bereites in der GR Sitzung am 29.01.2026 besprochen, aber damals war ich nicht dabei. Vermutlich hatte damals der Gemeinderat den Pfarrgarten gerettet. Vielen Dank dafür!

Meine Meinung hierzu hat sich trotzdem nicht grundlegend geändert: Jetzt soll die Grünfläche vor der Kirche platt gemacht werden. Dies ist zwar besser als der Garten, aber trotzdem wird Hüfingen viel verlieren. Jetzt müssen dann die Messebesucher und auch Trauernden zwischen Autos rum stehen, nur damit der Herr Pfarrer aus Donaueschingen mit dem Auto anreisen kann. Als nächstes sind vermutlich wieder die Bäume dran.

Gemeinderäte sind sich einig, dass es leider baurechtlich nicht anders geht. Kerstin Skodell, Mete Ünal und Daniel Bucher finden es nicht in Ordnung, dass vor der Kirche Autos stehen müssen. Die Kirche möchte die Parkplätze unbedingt vor der Kirche und die Stadt kann nichts dagegen tun. Wenn die Gemeinderäte ablehnen würde das Landratsamt ziemlich sicher überstimmen. Obwohl 4 Gemeinderäte trotzdem ablehnen stimmen 6 dem zu. Es wird mit 6 Ja Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen.

07/2026
Modernisierung und energetische Sanierung Gruppen- und Seminarhaus Mariawald, Errichtung Anbau Flst. Nr. 2651

Die Antragsteller beantragen die energetische Sanierung mit Modernisierung des Ferien- und Erholungsheim Mariawald sowie die Errichtung eines Anbaus.

Ich freue mich sehr, dass er jetzt endlich voran geht!
Alles kann ganz genau auf der Webseite von Mariawald angschaut werden: https://mariawald-huefingen.de/vision/
Es wird wunderbar werden!

Dies wurde einstimmig beschlossen.

08/2026
Umnutzung eines weiteren Teils der Lager-/Maschinenhalle zu einem Rinderstall für die winterliche Tierhaltung

Der Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes in Mundelfingen beantragt die Umnutzung eines Teils der bestehenden Lager- und Maschinenhalle zu einem Rinderstall.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

09/2026
Umbau und Nutzungsänderung Pizzeria und Eisdiele mit Straßenverkauf

Ein großes Lob an unser Landratsamt: Hüfingen wurde erfolgreich vor übermäßigem Pizzakonsum geschützt.
Seit Monaten wartet die Stadt geduldig auf die Wiedereröffnung – der Pizzabäcker arbeitet inzwischen in einer Nachbargemeinde. Planungssicherheit, wie man sie sich wünscht.
Umso beruhigender, dass gleichzeitig konsequent darauf geachtet wird, dass eine Pizzeria nicht einfach zur Pizzeria wird – und schon gar nicht nebenbei Eis verkauft. Ordnung muss schließlich sein.
Wo kämen wir hin, wenn Ladenbesitzer eigenständig Scheiben einbauen und ihre Betriebe am Laufen halten wollten? Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden.
Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

11/2026
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Auf dem Hohen II soll neues Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden.
Dazu sage ich jetzt mal einfach:

Viel Freude an unserer modernen Lärmschutzanlage, die uns über Jahre hinweg begleitet – ursprünglich war hier eine andere Lösung vorgesehen, entstanden ist ein Projekt, das bis heute seine ganz eigene Baugeschichte schreibt und den Verkehr auf bemerkenswert nachhaltige Weise lenkt. Planungssicherheit war selten so… langlebig.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

So viele Bürger waren noch nie da. Ich schätze deutlich über 100 Besucherinnen und Besucher.

Vielen Dank an Markus Leichenauer für die Fotos!

Frau Hasenfratz bedankt sich für die Rückmeldungen zu TOP7. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sie vorher gefragt worden wären. Es wurde vorher nichts gesagt und eine einseitige Vorlage geschrieben ohne vorher die andere Seite anzuhören. Der Gesetzgeber hat das Recht eingeräumt angehört zu werden. Hier hat keine Transparenz statt gefunden. Sie hinterfragt die Querschnittszahlen. Punkt 2.7 und 2.8 sollen zurück gestellt werden und in die Juli Sitzung geschoben werden und die Zahlen sollen noch mal abgefragt werden. Sie hinterfragt auch, ob dies alles 12.000 Euro Wert sein soll.

Die Elternbeiräte des Kindergarten St. Georg Behla wehren sich auch gegen die Kürzungen. Frau Albicker liest die Stellungnahme des Kindergartens vor. Sie haben große Sorge wegen der Kürzung der Betreuungszeiten und beklagen auch eine Mangelhafte Absprache.

Kerstin Örtle die Elternvertreterin des Kindergartens St. Verena beschwert sich auch, dass dies alles sehr überraschend kam. Diese Bedarfsplanung gehe am Bedarf der Eltern vorbei. Seit gestern haben sie 86 Unterschriften gesammelt und sie wünscht auch eine Vertagung und möchte gerne ins Gespräch gehen.

Sonja Atik fragt, ob die Bläserschule die Kinder auffangen könnte. Es sind momentan 110 Hüfinger Kinder die in Donaueschingen Musikunterricht nehmen, die können nicht alle an die Bläserschule. Was ist mit den Kinder die kein Orchester relevantes Instrument spielen? Wenn die Kinder von Donaueschingen nach Hüfingen wechseln, dann wäre dies nur eine Verlagerung der Kosten, aber keine Ersparnis.

Lina Zante-Leovey bedankt sich für die Antwort auf ihre E-Mail und fragt wie Hüfingen zukunftsfähig bleiben kann, wenn ausgerechnet Familien und Kinder durch kommunale Entscheidungen zunehmend belastet statt gestärkt werden.

Frank Meckes Elternbeirat vom Wuki Hausen vor Wald meint, dass der Kindergarten vor drei Tagen einen Brief bekommen habe, in dem stand dass einige Stellen gestrichen werden und er fragt was hier stimmt. Laut Bürgermeister sei bisher nur kein Soziales Jahr genehmigt worden.

Aus Hausen vor Wald kommt eine Beschwerde wegen der Feuerwehr die geschlossen werden soll. Der Herr meint für einen Kunstrasen beim Fußball sei Geld da, aber nicht für die Feuerwehr. Die Prioritäten seien etwas schief.

Thomas Blessing, Ortschaftsrat Sumpfohren, ist wegen der Schülerbeförderung da. Auch er meint, dass die Prioritäten falsch gesetzt werden.

Christopher Deutsch, Elternbeirat der Schellenberger Schule, rechnet die Mehrbelastung für die Eltern.

19:20 Uhr beginnt dann die Gemeinderatssitzung

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP4 Überarbeitung / Aktualisierung Denkmalschutzsatzung Altstadtensemble Hüfingen

Die Verwaltung steht derzeit mit der oberen Denkmalschutzbehörde bezüglich einer möglichen Anpassung oder Neuaufstellung der Denkmalschutzsatzung in Kontakt.
Hier könnten entsprechende Vorgaben / Richtlinien aufgestellt werden um in Zukunft diese Einzelentscheidungen zu vermeiden.
Zur Erläuterung des derzeitigen Sachstandes bzw. zur Diskussion über Vorteile und Nachteile einer Denkmalsatzung wird Frau Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege den Gemeinderat zu folgenden Punkten informieren:

  • Wertigkeit der Gesamtanlage „Stadtmitte Hüfingen“
  • Bestehende Satzung und Satzungsänderung aus denkmalfachlicher Sicht
  • Umgang PV in Gesamtanlagen – Fachinstrument Solarkataster
    Frau Mann steht dem Gemeinderat nach einer kurzen Präsentation für eine
    Fragerunde bzw. Diskussion zur Verfügung.

In dem Zusammenhang fällt mir das Haus Nober ein, das vor Jahren von der Stadt an einen „Investor“ verkauft wurde, mit dem Zusatz eines Rückkaufrechts, falls der Investor nicht investiert. Seit Krav Maga in ein eigenes Haus umgezogen ist, ist ausser geisterhaften Bewohnern im Haus, die im Fenster Fische trocknen, und durch das Offenlassen der Türen hinten, gar nichts passiert.
2020 gab es mal einen fiktiven Bauantrag:

Bauantrag aus dem Jahr 2020
Zeichnung aus dem Bauantrag vom 29. Februar 2020

Frau Mann rät zu einer modernen Denkmalsatzung anhand von Beispielen.

Daniel Bucher meint für die CDU, dass sie sich auf eine eine moderne Gestaltungssatzung freuen. Kerstin Skodell hätte die neue Satzung gerne im kleinen Kreis mit dem Gemeinderat besprochen – auch im Hinblick auf die erzwungenen neuen Parkplätze vor der Kirche.

Es wird eine Arbeitsgruppe „Denkmalschutz“ aus dem Gemeinderat und dem Bauamt gebildet.

TOP5 Ergebnisvorstellung Starkregenrisikomanagement

In den Ortslagen von Hüfingen gab es in der Vergangenheit vereinzelt Starkregenereignisse, deswegen wurden die BIT Ingenieure AG im Mai 2022 mit der Erstellung eines gesamtheitlichen Konzepts für das kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) zu beauftragt.
Im Rahmen des SRRM wurde zunächst eine hydraulische Gefährdungsanalyse durchgeführt, bei der Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten für das gesamte oberirdische Einzugsgebiet Hüfingens bestimmt wurden. Die daraus
erstellten Starkregengefahrenkarten dienten als Grundlage für die anschließende Risikoanalyse kommunaler Objekte, Bereiche und Infrastrukturen.

Diese Erkenntnisse bildeten die Basis für die Ableitung und Definition geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb des kommunalen Handlungskonzepts.
Die Konzepte des SRRM und die daraus resultierenden baulichen Schutzmaßnahmen sind nach den Grundsätzen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 „FrWw 2024“ mit einem Fördersatz von bis zu 70% förderfähig. Förderfähig
sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Sturzfluten bzw. Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregenereignisse aus Außengebieten abzufangen und abzuleiten.

Um die gewonnenen Erkenntnisse auch für die Bürgerschaft zugänglich zu machen und diese insbesondere über die Verpflichtung zur Eigenvorsorge privater Grundstückseigentümer zu informieren, wurden die erstellten Karten und erläuternde Informationen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Der link wäre hier nett gewesen, ich kann nur das hier finden: https://www.huefingen.de/Wirtschaft-Bauen/Hochwasservorsorge
Anscheinend kommt noch mehr.

Frau Huth vom Ingenieurbüro BIT aus Freiburg stellte die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements vor und stand für Fragen zur Verfügung.

Die Daten werden auch unabhängig von der Stadt bei der LUBW eingepflegt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des aufgestellten Konzepts zum
    Starkregenrisikomanagement (SRRM) der Stadt Hüfingen zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Konzepts zukünftig
    Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen durch Starkregen zu planen
    und dem Gemeinderat vorzustellen.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP6 Neuabschluss des Gaskonzessionsverträge (Wegenutzungsvertrag Erdgas)

Falls dies jemanden interessiert, der neue Konzessionsertrag ist hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=9430&type=do

Beschlussvorschlag:
Der beiliegende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung wird mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG abgeschlossen.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP7 Beschlussfassung zur örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen 2026

Der Bedarfsplanung 2026 und der Entwurf zur Umsetzung liegt hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Beschlussvorschlag:
Die örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen (Bedarfsplan 2026) beinhaltet folgende Punkte:

  1. Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2026 der Stadt Hüfingen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der im Folgenden ausgewiesene Bedarf wird festgestellt und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen:
    2.1in der Kinderkrippe Felix in Allmendshofen die auf die Stadt Hüfingen entfallenden drei Plätze zur Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von 2 Monaten bis drei Jahren;
    2.2 in der Kindertagesstätte St. Verena drei Gruppen zur Kleinkindbetreuung für insgesamt 30 Kinder von 0 bis 3 Jahren (zwei Gruppen VÖ, eine Gruppe VÖ/GT);
    2.3 in der Kindertagesstätte St. Verena eine Regelgruppe (28 Plätze), eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (25 Plätze) und zwei Mischgruppen mit verlängerter Öffnungszeit, Regelgruppenangebot und je 10 Ganztagsplätzen
    für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt (47 Plätze),
    2.4 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Krippengruppe für die Betreuung von 10 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren (VÖ);
    2.5 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Ganztagesgruppe (20 Plätze)
    und
    drei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (70 Plätze) für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt.
    2.6 im Kindergarten des Stadtteils Fürstenberg eine altersgemischte Regelgruppe Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt.
    2.7 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine altersgemischte Gruppe (HT/VÖ) für 22 Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten.
    2.8 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine Gruppe in der Betreuungsform VÖ/HT für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt mit 25 Plätzen. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten.
    2.9 Das Angebot eines warmen Mittagessens im Kindergarten Mundelfingen wird ab Kindergartenjahr 2026/27 aufgrund zu geringer Nachfrage eingestellt.
    2.10 in der Kindertagesstätte Behla (Standort Behla) eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.
    2.11 in der Außenstelle der Kindertagesstätte Behla in Sumpfohren eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für die Betreuung von 10 Kindern im Alter 0 bis 3 Jahren.
    2.12 in der Kindertagesstätte Behla jeweils für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt:
    zwei Gruppen (VÖ/RG) mit jeweils 25 Plätzen und eine gemischte Gruppe (25 Plätze) mit Regelöffnungszeit, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagsöffnungszeit (10 Plätze für GT-Betreuung).
    2.13 im Naturkindergarten „Wuki“ eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 20 Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt.
  3. Das Angebot VÖ wird ab Kindergartenjahr 2026/27 in allen Einrichtungen der Gesamtstadt auf eine tägliche maximale Betreuungszeit von 6 Stunden festgelegt. Bei den Einrichtungen in Trägerschaft der kath. Kirche wird die
    tägl. Betreuungszeit beim VÖ Modell dementsprechend von bisher 6,5 h auf 6,0 h reduziert.
  4. Im kompletten Planungszeitraum ist die Zahl der Betreuungsplätze in der Gesamtstadt ausreichend, um die bekannten Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen.
  5. Im Rahmen der Kapazitäten wird den einzelnen Kindergärten die Möglichkeit gegeben, auch Kinder mit zwei Jahren und neun Monaten aufzunehmen. Die Betreuung drei- bis sechsjähriger Kinder hat jedoch Vorrang. Desweiteren
    wird auf freie Tagesbetreuungsplätze und qualifizierte Tagesmütter und –väter verwiesen.
  6. Um die Betreuungseinrichtungen in der Gesamtstadt Hüfingen (plus Felix in Allmendshofen) für die Zukunft bedarfsgerecht aufzustellen wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter jeder Gemeinderatsfraktion, je einem Vertreter aller Träger und aller Leitungen und MA der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe erstellt für den Gemeinderat Handlungsempfehlungen für die Bedarfsplanung 2027. Als Grundlage für die Handlungsempfehlungen stellt die Verwaltung monatlich die Belegungszahlen der Einrichtungen und bei Bedarf aktuelle Entwicklungen in den Einrichtungen zur Verfügung.
  7. Das Angebot der verlässlichen Grundschule an der Lucian-Reich-Schule bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab Schuljahr 2027 auf das Modul 1 beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf in Bezug auf das bestehende Ganztagesschulangebot jährlich zu prüfen und ggf. Anpassungen im Angebot vorzunehmen.
  8. Das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Schellenberger Schule bleibt bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Schulleitung alle Möglichkeiten der Bezuschussung auszunutzen. Der Bedarf ist jährlich zu prüfen.
  9. Die Ferienbetreuung wird auch im Schuljahr 2026/27 über KifaZ als Träger angeboten. Das Angebot soll auf sieben Ferienwochen ausgeweitet werden. Die Stadt Hüfingen trägt die nicht durch Elternbeiträge gedeckten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ferienbetreuungsangebot entstehen.
  10. Eine aktualisierte Bedarfsplanung für das Jahr 2027 ist zum Ende des Jahres 2026 in der bisherigen Form dem Gemeinderat vorzulegen.

Laura Bruder ist Kindergarten Geschäftsführung und betreut die katholische Kirchengemeinden Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg mit 9 Kindergärten. Sonja Geiselmann ist für die Stadt Hüfingen im Bereich Bildung und Soziales da.

Sarina Bäurer spricht für die CDU. Sie meint, dass der verspätete Plan der Vakanz im Hauptamt geschuldet sei und freut sich über den Naturkindergarten WuKi in Hausen vor Wald. Sie meint, dass eine Betreuungszeit über sechst Stunden unverhältnismäßig sei, da nach sechs Stunden eine Pause gemacht werden müsse. Dies gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Kerstin Skodell ist erstaunt, dass es eine mangelnde Kommunikation seitens der Träger gab. Es müsse an der Kommunikation gearbeitet werden. Sie verweist auch auf die Nachbarschaftshilfe. Philip Wills beantragt entweder alles zu vertagen oder mindestens Punkt 3 gesondert abzustimmen.
Markus Leichenauer schlägt vor den Schlecker für in einen Kindergarten zu prüfen. Des weiteren rechnet er vor wieviel Hüfingen für Kinder und Familie ausgibt. Insgesamt sind dies über 20 Millionen im Jahr.

Der Gemeinderat stimmt gegen die Vertagung von TOP7. Der Punkt drei wird auch nicht gesondert abgestimmt.

Der Vorschlag wird mit 15 Ja Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Bei der Beschlussvorlage oben gibt es noch ein paar kleine Änderungen und verlängerte Fristen.

TOP8 Kostenübernahme der Schülerbeförderung zu Schellenberger Schule

Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 beschlossen, ab dem 01.01.2026 die Kosten für die Schülerbeförderung von Grundschulkindern nicht mehr zu übernehmen. Die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW betragen derzeit 45,00 € pro Monat und sind von den Eltern zu tragen. Die Übernahme der Beförderungskosten für das dritte Kind wurde ebenfalls beendet.

Durch diese Maßnahme erzielt der Landkreis jährliche Einsparungen in erheblicher Höhe.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Hüfingen die Kosten für die Schülerbeförderung zur Schellenbergschule übernimmt.
Auch seitens der Elternbeiräte wurde die Übernahme der Kosten angeregt. Zur Begründung wird insbesondere auf die Gleichbehandlung zwischen Kernstadt und Ortsteilen, die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen durch Elterntaxis sowie die finanzielle Belastung von Familien verwiesen. Zudem wird argumentiert, dass die schulische Struktur und die Verteilung von Schulstandorten nicht zu einer Mehrbelastung einzelner Familien führen dürfe.

Finanzielle Auswirkungen und Haushaltslage
Auch die Stadt Hüfingen steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde zu dauerhaften Mehrausgaben führen, deren Umfang sich jährlich verstetigen und perspektivisch steigen würde. Gerade im Ergebnishaushalt (laufende Kosten) hatten wir dieses Jahr schon sehr zu kämpfen und die Problematik wird sich voraussichtlich weiter verschlimmern, da der Landkreis aufgrund der eigenen prekären Haushaltslage eine erhebliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2027 beschließen muss.
Vor dem Hintergrund notwendiger Haushaltskonsolidierungen ist die Einführung einer zusätzlichen freiwilligen Leistung in einem Themenfeld, dass eigentlich nicht in der Verantwortung der Städte und Kommunen liegt, schwer begründbar.
Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die aktuelle Argumentation nach Auslaufen einer befristeten Kostenübernahme durch die Stadt wiederholt und sich dann wiederum gegen die Stadt richtet.

Fazit
Die Stadt ist für die Schülerbeförderung sachlich nicht zuständig. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde eine freiwillige Leistung darstellen, die sowohl finanzielle als auch strukturelle Folgewirkungen nach sich ziehen würde. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten, der Haushaltslage sowie der Gleichbehandlung ist eine Kostenübernahme durch die Stadt Hüfingen nicht zu empfehlen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen.

Wie oben schon geschrieben hatte:
Ein großes Lob an unser Landratsamt…
…Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden.
Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.

Markus Leichenauer meint, dass beim Antrag der CDU vor drei Monaten noch nicht bekannt war, was heute bekannt ist. Die CDU wird unterschiedlich abstimmen. Kerstin Skodell meint, dass sich auch der Kreistag schwer getan hat und der Haushaltsplan fast nicht zu stemmen war. Die Kommune sei nicht in der Lage das zu bezahlen was das Land und der Bund nach unten durch drückt.

Reinhard Isak liest eine Resolution vor die der Gemeinderat an das Land schicken soll.

Beschlussvorschlag der CDU:
Die Stadt Hüfingen übernimmt die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW für
anspruchsberechtigte Grundschulkinder im Rahmen der Schülerbeförderung befristet
für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

5 Ja, 13 Nein und eine Enthaltung. Die Kosten werden nicht übernommen.

TOP9 Errichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen

Der Gemeinderat hat am 26.02.2026 im Rahmen der öffentlichen Sitzung die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ausführlich beraten und beschlossen.

Vertagt wurde der Beschluss zur Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum KiFaZ zur Durchführung der Ganztagsbetreuung und die Einrichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20%.
KiFaZ hat auf Bitte der Verwaltung die Aufgaben sowohl der Ganztagsleitung wie auch einer stellvertretenden Ganztagsleitung ausführlich dargestellt. Die Darstellungen der jeweiligen Aufgabenbereiche sind der Vorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:
Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert.
Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20% ab Schuljahr 2026/27 eingerichtet.

11 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltung. Der Beschlussvorschlag ist angenommen.

TOP10 Anpassung Musikschule Donaueschingen

Am 27.07.1992 bzw. 14.08.1992 haben die Bürgermeister der Städte Donaueschingen und Hüfingen eine Vereinbarung bezüglich der Jugendmusikschule Donaueschingen unterzeichnet.
In dieser Vereinbarung erklärt sich die Stadt Hüfingen bereit, sich an den der Stadt Donaueschingen aus der Trägerschaft der Jugendmusikschule entstehenden Kosten zu beteiligen. Die Vereinbarung legt fest, dass für die Kinder und Jugendlichen aus Hüfingen die gleichen Gebührensätze wie für Donaueschinger Schüler gelten. Kinder und Jugendliche aus Hüfingen und Donaueschingen bezahlen also nicht die allgemeine Gebühr je Baustein (wie z.B. Erwachsene), sondern eine ermäßigte Gebühr. Der Unterschied zwischen der allgemeinen und der ermäßigten Gebühr wird von den jeweiligen Wohnsitz-Städten übernommen. Die Förderung der Stadt betrug 2024/2025 40.980,70 €

Die Bläserschule erhält einen städtischen Zuschuss von rund 20.000 € pro Jahr.
Es ist vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und des Gebotes des wirtschaftlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln eine Entscheidung zu treffen, ob die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen aus Hüfingen an der JMS Donaueschingen weiterhin im selben Umfang bezuschusst werden soll und kann
wie bisher, zumal es sich um eine freiwillige Aufgabe und keine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.
Sehr viele Familien wissen gar nicht, dass die Stadt für den Unterricht der Hüfinger Kinder in den letzten Jahren
durchschnittlich rd. 44.000 € pro Jahr aufgewendet hat. Ein direkter Nutzen für die Stadtgemeinschaft ist ebenfalls nicht ersichtlich.
Es liegt deshalb nahe, die städtische Förderung der Musikausbildung vermehrt auf die Bläserschule zu konzentrieren.

Die Verwaltung schlägt vor für das kommende Schuljahr den Zuschuss für die Musikausbildung an der JMS DS zu begrenzen. Der Zuschuss an die Musikschule soll auf 20% der Gebühren reduziert werden (aktuell 39%) und es soll keine Doppelförderungen (1 Kind – 2 Instrumente) mehr erfolgen. Das Einsparvolumen läge bei knapp 20.000€ pro Schuljahr.

Die Verwaltung schlägt außerdem vor, im Herbst 2026 endgültig über die weitere Zusammenarbeit mit der Musikschule DS zu entscheiden. Die Entscheidung wurde im Januar vertagt, um die weitere Entwicklung der Bläserschule Hüfingen aufgrund der Kündigung des Leiters abzuwarten. Die Vereinbarung aus dem Jahr 1992 zwischen der Stadt Donaueschingen und der Stadt Hüfingen ist unbefristet, kann jedoch unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres der Städtischen Jugendmusikschule von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Sollte der Gemeinderat eine Kündigung der Vereinbarung beschließen, wäre diese bis spätestens 31.01.2027 an die Stadt Donaueschingen zu übermitteln.

In Hüfingen wird wieder einmal sehr zielgerichtet gespart – bei Kindern und kultureller Bildung.
Die Förderung der Musikschule soll zunächst gekürzt und dann im Herbst ganz gestrichen werden. Einsparvolumen: rund 40.000 Euro.

Gleichzeitig bleibt die VHS Baar mit mindestens 46.000 Euro unangetastet. Eine Einrichtung, die im vergangenen Jahr auch Veranstaltungen angeboten hat, die ich persönlich als mindestens fragwürdig empfunden habe – um es vorsichtig zu formulieren.

Ich habe bereits letztes Jahr gesagt: Das Geld fehlt nicht – es wird nur sehr selektiv eingesetzt.

Während musikalische Förderung für Kinder zur Disposition steht, scheint für andere Formate weiterhin verlässlich Geld vorhanden zu sein.
Und ja – so unterhaltsam einzelne Angebote wie Whisky-Tastings für Erwachsene auch sein mögen: Als öffentlich geförderte Priorität überzeugen sie mich weniger als Musikunterricht für Kinder. Für gesellige Abende gibt es in Hüfingen schließlich genügend Alternativen – ganz ohne Zuschuss.

Aber vielleicht ist das die neue alte Linie des GR: Kultur ja – solange sie nichts kostet oder zumindest brav ins Weltbild passt.

Sarina Bäurer spricht für die CDU und möchte den Blick auf die Bläserschule richten. Auch die SPD stimmt dem Vorschlag zu.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat soll beschliessen:

  1. Die Förderung der Musikausbildung bei der Kunst- und Musikschule Donaueschingen für die Hüfinger Kinder und Jugendlichen wird für das kommende Schuljahr auf einen Zuschuss pro Instrument/Person von 20% der Gebühren begrenzt.
  2. Es wird keine Doppelförderung mehr gewährt.
  3. Im Herbst 2026 eine Grundsatzentscheidung über eine Kündigung der Vereinbarung
    mit der Musikschule DS zu treffen.

Dies wird mit mit nur einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Tätärä! Es lebe Tracht und Blasmusik!

TOP11 Städtischer Familien- und Seniorenpass- Anpassung der Einkommensgrenzen zum 01.5.2026

Der städtische Familien- und Seniorenpass wurde eingeführt, um insbesondere Mehrkindfamilien den Zugang zu städtischen Leistungen zu erleichtern und sozialpolitische Akzente zu setzen. Eine Doppelförderung mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) ist ausgeschlossen.

Um sicherzustellen, dass arbeitende Familien ohne Sozialleistungsbezug gefördert werden, liegt die vorgeschlagene Grenze für eine Familie mit einem Kind (2.630 €) weiterhin deutlich über dem durchschnittlichen Bedarfsniveau des Bürgergelds (ca. 2.150 € inkl. Miete/Heizung, Stand 2026).

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass zum 01.01.2026 wie dargestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
  3. Die Einkommensgrenzen sind turnusgemäß zum 01.01.2028 erneut zu überprüfen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP12 Vergabe von Erd-, Tief und Straßenbauarbeiten – Erschließung „Im Stegle“ Bauabschnitt 1 Hausen vor Wald

Die Stadt Hüfingen erschließt das Wohngebiet „Im Stegle“ im Ortsteil Hausen vor Wald in einem ersten Bauabschnitt. Insgesamt sollen 14 Bauplätze erschlossen werden.
Im Rahmen der Ausschreibung sollen nun die zugehörigen Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten vergeben werden. Neben Kanalbauarbeiten sind die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung auszuführen und der komplette Straßenbau. Darüber hinaus sind auch Leistungen des Zweckverbands Breitbandversorgung vorgesehen.

Wer sich hier genauer interessiert, die Unterlagen gibt es auf der Seite der Stadt hier: Bebauungspläne

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Balingen wird als wirtschaftlichste Bieterin, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto € 713.566,68 (€
733.597,86 – € 20.031,18 (ZV Glasfaser)) mit den Erd-, Tief-, und Straßenbauarbeiten beauftragt.

Auch dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Hüfingen ist Modellgemeinde für die Sozialraumplanung im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Kommentar von Hannah

Nach dieser langen und intensiven Gemeinderatssitzung möchte ich ausnahmsweise noch einen persönlichen Kommentar hinterlassen, weil mich manches gestern wirklich tief erschüttert hat.

Zuerst aber etwas Positives:
Ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen jungen Frauen bedanken, die da waren. Ihre Präsenz, ihre Aufmerksamkeit und ihre positive Energie haben den Abend für mich überhaupt erträglich gemacht. In diesem Kreis war etwas Lebendiges, Kluges und Hoffnungsvolles zu spüren – und das hat gut getan.

Gerade deshalb hat mich umso mehr irritiert, wie oft gestern von „Fairness“ gesprochen wurde.
Denn ich frage mich ernsthaft: Was versteht man hier eigentlich unter Fairness?

Fair wäre für mich, nicht immer nur das zu fördern, was ohnehin schon groß, sichtbar und etabliert ist.
Fair wäre, auch den Kindern und Jugendlichen etwas zuzugestehen, die nicht in die Blasmusik gehen.
Fair wäre, anzuerkennen, dass Kultur mehr ist als das, was in Hüfingen seit Jahrzehnten als selbstverständlich gilt.

Denn genau das scheint das Problem zu sein:
Hüfingen bewegt sich oft im immer gleichen Tunnelblick aus Blasmusik und Fußball. So wie im Sport nicht nur Fußball existiert, gibt es auch kulturell mehr als das, was man schon immer kennt und organisiert hat. Aber alles, was nicht in dieses vertraute Raster passt, scheint schnell verzichtbar zu sein.

Dieses Denken kenne ich inzwischen nur zu gut:
Was nicht ins Bild passt, kann weg.
So wie Bäume, wenn sie stören.
So wie Angebote, wenn sie nicht ins gewohnte Ortsbild passen.
So wie Menschen, deren Leben, Interessen oder Möglichkeiten nicht in die gewohnte Ordnung hineinfallen.

Und genau das hat mich gestern so traurig gemacht.

Denn hinter all den Worten von Gemeinschaft und Fairness stand für mich etwas ganz anderes:
Die Priorität liegt offenbar weiterhin bei den braven Bürgern in der Gruppe, bei denen, die sich einfügen, mitlaufen und sich nicht querstellen.

Wer wenig Geld hat, wenig Zeit hat, andere Interessen hat oder sich nicht nahtlos einreihen kann, soll sich eben irgendwie anders behelfen.
Dann verweist man eben auf Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt oder „andere Lösungen“.

Aber auch das muss man einmal klar sagen:
Ehrenamt ersetzt keinen Staat.
Und es ersetzt auch keine gerechte kommunale Politik.

Es kann nicht die Antwort sein, dass vor allem wieder Frauen im Hintergrund auffangen, organisieren, begleiten und ausgleichen sollen, was politisch nicht mehr getragen werden will – oft mit viel Herzblut, für wenig Geld und unter dem schönen Etikett der „Gemeinschaft“.

So entsteht am Ende keine faire Stadt, sondern eine Stadt, in der viele nur dann mitgedacht werden, wenn sie sich im Gleichschritt einordnen.

Und genau das ist mein Eindruck nach dieser Sitzung:
Alle sollen sich einreihen.
Ins Orchester.
In die Gruppe.
In das, was man hier eben für richtig hält.

Aber eine lebendige Stadt entsteht nicht durch Gleichschritt.
Sie entsteht durch Vielfalt, durch Offenheit und durch den Willen, auch das zu ermöglichen, was nicht schon immer da war.

Und vielleicht war genau deshalb das Hoffnungsvolle an diesem Abend nicht vorne am Ratstisch zu finden, sondern unterm Publikum.

Unterstützung des Südkuriers für die AfD zahlt sich aus

Im Wahlbezirk 54 und 55 fanden kleine Parteien und deren Direktkandidaten im Südkurier nach meiner Beobachtung kaum statt. Gleichzeitig erhielten AfD-Kandidaten auffallend viel Aufmerksamkeit. Begründet wurde das mit der Regel, dass nur Parteien berücksichtigt würden, die bereits im Landtag in Stuttgart vertreten sind.

Besonders bemerkenswert waren dabei zwei Artikel des Leiters der Lokalredaktion Villingen-Schwenningen vom 23. und 25. Februar 2026 über einen AfD-Kandidaten. Wenn ein einzelner Kandidat derart herausgehoben wird, während andere praktisch unsichtbar bleiben, stellt sich zwangsläufig die Frage nach journalistischer Distanz. Für mich wirkt diese Art der Darstellung eher wie ein Porträt mit Wohlfühlfaktor als wie kritische politische Berichterstattung.

Hinzu kommt, dass der Deutscher Presserat bereits 2023 eine Missbilligung gegenüber dem Südkurier ausgesprochen hat. Dass diese Kritik offenbar folgenlos geblieben ist, verstärkt den Eindruck einer Redaktion, die sich ihrer regionalen Dominanz sehr sicher sein kann.

Was mich daran besonders ärgert: Diese Form der Darstellung scheint politisch durchaus Wirkung zu entfalten.

Misogyne Provinzpresse feierte ihre Monopolstellung

3. Juli 2025

Während sich in Konstanz das Südkurier-Patriarchat gegenseitig selber lobt, machen ihre Provinz-Schreiberling was von ihnen erwartet wird. Klar, man möchte ja nicht auf der Straße landen wie die Journalisten der Neckarquelle. Demokratie wird eh überbewertet, bei der möchten ja nur vermeintliche Minderheiten oder gar Frauen mitreden.

Wie mir der 1. Landesbeamte gesagt hatte, ist meine Rechtsauffassung eh eine falsche. Recht haben die hoch bezahlten Männer die in der momentan passenden Partei sind und egal wie die Fakten liegen, was die sagen gilt. Immer!

Unter der Überschrift „Ankommen und Vertrauen schaffen“ im Südkurier und „Ein Jahr Bürgermeister Patrick Haas“ im Schwabo erschien ein identischer Artikel. Männer bejubeln mal wieder Männer; erstaunlich, dass der Landrat nicht um seine überflüssige Meinung zu Hüfingen gefragt wurde. Als ob die Hüfingerinnen sich alle in der Küche verstecken würden.

Nichts, aber auch gar nichts, würde hier laufen ohne die Hüfingerinnen!

Das weiß auch unser Bürgermeister und zumindest er erwähnt Frauen, auch wenn es die Typen vom Südkurier nicht sonderlich interessiert.

Aber vielleicht ganz gut, ansonsten würden den Frauen nur Unwahrheiten in den Munde gelegt werden, wie man weiter unten sieht. So werden Zitate von Frauen manipuliert und Falschbehauptungen getätigt, Großkonzerne geschützt und ganz offen bestimmte Männer im Wahlkampf bejubelt. Eine Missbilligung vom Presserat hierfür wird kurzerhand ignoriert und Mann genießt seine Monopolstellung zur fröhlichen Manipulation.

In einer Demokratie sollte es das Prinzip einer Zeitung sein, alle Bevölkerungsschichten abzubilden und auch Ehrenamt wertzuschätzen, anstatt ein misogynes Weltbild und Geschichtsklitterung als Standart zu setzen.

Die letzte unabhängige Zeitung der Region wurde vom Schwabo übernommen

Beitrag vom 30. September 2024

Wir hatten es schon im März diesen Jahres gehört, aber am 25.09.2024 war ein Artikel zur Übernahme der Neckarquelle in der taz – was uns die Monopolpresse der Region aus Gründen verschweigt.

Als letzte unabhängige Zeitung in Südbaden hatte die Neckarquelle damals über die Einleitung des Schmutzwassers in das Biotop Behlaer Weiher und das Streuobstmassaker im Ziegeleschle berichtet. Laut taz lag die unabhängige Berichterstattung damals vor allem am Chefredakteur und des Inhabers der Neckarquelle. Der Schwabo findet die „knapp 30 Mitarbeiter überflüssig“, kündigte den Journalisten und bezahlt künftig auch keine Tariflöhne mehr. Immerhin zogen die Gekündigten vor das Arbeitsgericht und klagten. Es wird hoffentlich zumindest eine Abfindung für die Journalisten raus springen, was aber der Region gar nichts nützt. Somit gibt es in Südbaden keine freie Presse mehr. Kein Wunder, dass das Durchschnittsalter der verbliebenen Leser der Monopolpresse im Schnitt bei 70 Jahren liegt.

Das ist einfach nur traurig und es wird mir Angst und Bange um unsere Demokratie.

Schwarzwälder Bote bezieht Stellung im Bürgermeisterwahlkampf

vom 22. Juni 2024

Nachdem der Südkurier im Kommunalwahlkampf aktiv eine Liste schlecht gemacht hatte, indem er aus einem deutlichen „Ja“ ein „Nein“ machte, bezieht nun der Schwarzwälder Bote im Bürgermeisterwahlkampf klar Seite für den Amtsinhaber und bewirbt ihn auf der 1. Seite.

Der Artikel hierzu wurde von einem Südkurier Schreiberling verfasst und immerhin hatte der über alle Kandidaten etwas zusammengeschrieben.

Allerdings sollte man sich aus Fairnessgründen mal überlegen, dass auch die SPD hierzu gefragt werden solle, da sich der Amtsinhaber ausschließlich mit deren wirklich schwer erkämpften Federn schmückt.

Aber wenn der CDU Mann schon mit der SPD angibt, lässt sich berechtigt fragen: Wo wäre Hüfingen wohl ohne SPD?

Südkurier manipuliert Zitate im Wahlkampf

Beitrag vom 5. Juni 2024

Da hat der Südkurier schon immer in der Berichterstattung ganz klar Position bezogen und scheute sich nicht, falls nötig, hierfür auch Zitate zu manipulieren oder falsch darzustellen. Weiter unten findet man eine Rüge vom Presserat hierfür. Auch jetzt im Kommunalwahlkampf macht der Südkurier wieder sehr deutlich auf welcher Seite er steht.

Unten mal wieder ein kleines Beispiel aus unserer „Presse“, wo einfach mal wieder eine Aussage in das Gegenteil verdreht wird. Die Frage war, ob die Jugendarbeit ausgeweitet werden sollte:

Schwabo druckt das „Ja“ ab.
Südkurier kürzt manipulativ und ersetzt das „Ja“ durch ein rotes Kreuz.

Es gibt noch mehr Beispiele aus dem Wahlkampf, für die ich jetzt aber keine Lust noch Zeit habe.

Schwabo übernimmt Lüge vom Bürgermeister in der Überschrift

Beitrag vom 06.01.2024

Eigentlich wollte ich dazu nichts schreiben, da der Südkurier sich dieses Mal alle Mühe gegeben hat. Jetzt ist es leider so, dass der Bm eine kleine Lüge konstruiert hat, um vom Inhalt meiner letzten Rede abzulenken.

Die merkwürdige Behauptung ich habe die Sitzung vorzeitig verlassen stimmt nicht und soll nur davon ablenken was ich gesagt habe.
Sonst müsste man sich ja mit meinen aufgeführten Tatsachen auseinandersetzen.
Dann stand in der Zeitung noch was von Klima – jeder kann lesen, dass die Klimaveränderung kein Thema war.

Die Überschrift dient dazu vom Inhalt meiner Rede abzulenken.
Der Autor kann nichts für die Überschrift!

Südkurier verbietet Leserbriefe

4. August 2023

Unsere regionale Monopolpresse hat die Rüge vom Presserat lediglich in so weit beeindruckt, als dass man keine Jubelbarden mehr erfindet unter der Benutzung real existierender Menschen.

So wird in der Einheitspresse am 26. Juli ein Foto eines (nach meinem subjektiven Empfinden) deutlich angeschwipsten Bm beim „lösen der Tragseile“ ohne jegliche vorgeschriebene Schutzausrüstung gezeigt. (ja, ich habe einen Screenshot!)

Der Leserbrief eines, ob der Fahrlässigkeit, empörten Bürgers wird zensiert, da die Anschuldigung gegen unsere Obrigkeit noch der Recherche benötige.
Wer das zu recherchierende Foto sehen möchte, sei auf den Artikel im SK verwiesen: „Wenn eine 30-Meter-Brücke einschwebt: Nächtliches Spektakel an der Schaffhauser Straße“. (Ein Spektakel hinterster Provinzialität war dies allemal. )

Und hier der zensierte Leserbrief

Aus der Rüge vom Presserat:

Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken.
Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.

Einmal mehr haben unsere Provinz-Schreiberlinge bewiesen, dass sie an einer fairen Berichterstattung keinerlei Interesse haben.
Vor allem jetzt da der Wahlkampf 2024 schon begonnen hat.

Missbilligung vom Presserat an den Südkurier

31. März 2023

Nachdem ich mich im Dezember an den Presserat gewendet habe, wegen der falschen Berichterstattung über die Haushaltssitzung am 29.12.2022 (siehe unten), hat der Presserat jetzt dem Südkurier seine Missbilligung ausgesprochen.

Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt.

Hier der ganze Text:

Falsche Berichterstattung im Südkurier

29.12.2022

Als wir 2019 in den Hüfinger Gemeinderat gewählt wurden, wusste ich noch nicht, dass die angebliche Wahrheit vom Südkurier zum Gefallen der hier Herrschenden gemacht wird. 

Spätestens seit der falschen Berichterstattung zum Lidl Zentrallager 2020 wusste ich Bescheid. Damals wurde behauptet wir hätten uns enthalten und unsere Argumente dagegen wurden ignoriert. Leserbriefe wurden ebenfalls ignoriert, da der Südkurier das ausschließliche Monopol hätte über Stadträte zu berichten. Wir selber dürften gar nichts klarstellen. Eine Woche später landete der Lidl eine ganzseitige Werbeanzeige und seit damals werden wir vom Südkurier ignoriert. 

Angeblich hätten wir uns enthalten

Auch die jahrelange, gut dokumentierte, Einleitung von Mischwasser in das Biotop wurde ignoriert. Wobei das Ignorieren meiner Meinung nach noch besser ist, als Unwahrheiten zu behaupten.

Jetzt zum Haushalt 2023 hat mich eine erneute Unwahrheit ziemlich aufgebracht. Auch hier wird wieder behauptet, wir hätten uns enthalten, was nicht stimmt. Meine Vermutung für diese erneute falsche Behauptung ist, wenn der Südkurier die Wahrheit schriebe, müsste er ja unsere Argumente berücksichtigen. 

falsche Behauptung am 29.12.2022

So funktioniert Journalismus meiner Meinung nach nicht!

Seit 2020 sammle ich alle falschen Behauptungen vom Südkurier. Gerne kann ich noch andere Fälle nachliefern. Der falsche Haushaltsartikel ist aus dem Schwarzwälder Boten kopiert, da der Schwabo 1:1 die Behauptungen vom Südkurier übernimmt. Es gibt im Städtedreieck um Donaueschingen, Bräunlingen und Hüfingen keine freie Berichterstattung mehr

Ich fordere, dass der Südkurier auch im Hinblick seines Monopols hier den journalistischen Grundaufgaben in Zukunft gerecht wird und mich entweder weiter ignoriert oder die Wahrheit berichtet

Aber wie mir schon der “Erste Landesbeamte” schrieb, stimmt meine Vorstellung eines Rechtsstaates nicht mit der Realität überein. Auch hier muss mich wohl damit abfinden. Wahrheit hat nichts mit Fakten zu tun.

Abbruch Gasthaus Frank, Feuerwehrbedarfsplan, Ökopunktekonto, Zubringer – Allmendshofen, Schulinvestitionskosten, Ganztagsförderungsgesetz, Dirigenten der Stadtmusik, Gaststättenrecht Gebühren, Förderprogramm „Digital aufs Amt, Kosten RÜB

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: huefingen-sitzungsdienst
und alle Infos zu den Sitzungen hier: https://www.huefingen.de/Rathaus/Gemeinderat

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik um 18:20 Uhr

Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen
Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen

Bauantrag Nr. 04/2026
Umbau Wohnhaus mit Errichtung von zwei Gaupen, Neubau Garage in Fürstenberg.

Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 05/2026
Errichtung Werbeanlage in Behla.

Auch hier wird einstimmig zugstimmt.

Bauantrag Nr. 06/2026
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Gasthaus Frank

Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.

Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.

Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.

Nach dem Film von unserem Herr Bürgermeister weiß ich es jetzt:
Es handelt sich um das Flurstück Hofwiesen in Mundelfingen und das soll eines Tages Bauland werden.

TOP4 Feuerwehrbedarfsplan

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.

Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den
Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026

Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026

Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats.
Es erfolgt:

  • eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
  • eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
  • sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.

Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung.
Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.

Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen.
Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.

Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.

Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.

Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.

Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.

Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.

TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen

Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt.
Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist.
Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.

Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung.
Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.

Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.

Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022

Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.

Meine Meinung hierzu:
Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion.
Das Roden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet: Ungebremste Zerstörungswut

Karten von der Längewiese was vorhanden ist und was geplant ist
Biotope auf der Längewiese
Bilder vom Graben vorher und nachher
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle
Hausen vor Wald

An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil.
Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.

TOP6 Zubringer – Allmendshofen

Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis.
Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt.
Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Karte mit den neuen Regeln
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026

Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.

Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.

TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung.
Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten.
Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.

Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG
Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.

Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG
Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG
Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.

Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG
Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.

Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.

Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet:
Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
  • Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.

Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.

TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.

Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
  2. Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
  3. Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
  4. Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
  5. Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
  6. Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
  7. Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
  8. Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
  9. Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.

Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.

TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH

Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen.
Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.

Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten.
Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel
zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen.
Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.

Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:

  1. Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
  2. Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
  3. Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
  4. Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.

Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG

Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten.
Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.

Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:

Gaststättenrecht
Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)
für den ersten Veranstaltungstag

bei Raumgrößen bis 350 m²
bei Raumgrößen über 350 m²
für jeden weiteren Veranstaltungstag
Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage

19,00 € / Fall
25,00 € / Fall
5,00 € / Tag
22,50 € / Fall

Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln.
Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.

Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen.
Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen.
Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.

Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.

Finanzierung:
Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.

Einmalige Kosten (geförderter Aktionspreis):
◦ Einführungspaket S (Setup, Customizing, Hosting): 7.499,00 € (statt 15.000 €).
◦ Schulungskonzept (Basisschulung für 5 User): 750,00 €.
◦ Gesamtsumme einmalig: 8.249,00 €

Laufende Kosten:
◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.

Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
  3. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.

Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.

Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025

Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.

Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere:
huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof

Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.

Dem wir auch einstimmig zugestimmt.

TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren

Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert
Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

Kosten RÜB
Kosten RÜB

RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.

Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.

Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!

Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.

TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten.
In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben.
Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.

Sumpfohren Bebauungsplan, neue Wassergebühren, Breitbandversorgung, Haltestelle Behla, Kunstrasenplatz in Mundelfingen, Abbrucharbeiten Frank, Vergabe Bauleistungen.

Den Film von unserem Bürgermeister zur Sitzung kann man sich leider nur in Social Media anschauen. Vielleicht ändert sich das mit der neuen Webpage bald. Unterlagen gibt es hier: huefingen-sitzungsdienst.

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2026. Die Sitzung war im Bürgerhaus Sumpfohren

Donnerstag, 29.01.2026, um 18:15 Uhr

Ausschuss für Umwelt und Technik

Bauantrag Nr. 02/2026
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung einer bestehenden Wohnung zu Büroräumen

Es geht um die Umnutzung der bestehenden Pfarrwohnung in der Pfarrhausstraße 2 zu Büroräumen. Die Wohnflächen werden dabei zu Büro- Besprechungs- und Archivräumen umgenutzt. Eine äußerliche Veränderung am Gebäude ist nicht vorgesehen. Für die geplanten Büro- und Verwaltungsräume sind 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Im bisherigen Pfarrgarten werden dazu 6 zusätzliche Stellplätze hergestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Stadtgebiet Hüfingen“ in einem Mischgebiet. Das Gebäude selbst ist ein nach §2 DSchG geschütztes Baudenkmal.

Meine Meinung hierzu: Jetzt wird auch noch der Pfarrgarten platt gemacht, anstatt endlich mal für vernünftige Parkmöglichkeiten im Städtle zu sorgen. Die einzige Tiefgararage wurde sogar noch unter Gilly gebaut, dabei hätte die Kirche als einzige genug Geld für sowas. Schon lange sage ich, dass ein Parkaus am Schari das Problem lösen würde und sogar auf Dauer eine echte Investition wäre, da man für so etwas nämlich Geld bekommt. Aber zuerst kostet es natürlich und das Geld würde erst in 10 Jahren richtig fließen, wenn das Ding abbezahlt ist.
Alles zu versiegeln, Bäume fällen und das Wasser so schnell wie möglich ableiten, wird ganz massiv der nächsten Generation auf die Füsse fallen.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP4 Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“ in Sumpfohren

Es ist müssig und sinnlos hier noch etwas dazu zu sagen. Das unten ist noch aus dem Jahr 2022 also es hat sich inzwischen bisschen etwas geändert. Was klar ist, dass die Streitereien in die nächste Runde gehen. Hoffen wir, dass es bei den zu erwartenden Klagewellen bleibt und nicht irgendwann handgreiflich wird und Tiere zu Schaden kommen.

Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
(Das hier war einer der ersten Entwürfe)
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.

Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Aushang über die Ortsbesichtigung

Der Petitionsausschuss war am 05. Mai 2023 vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.

Die sogenannte Aussprache war von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.

Hier gibt es ein paar Eindrücke aus 2023:

Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.
Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.
Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.

Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nur anhören und Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er keine Weisungsbefugnis. Diese ganzen Petitionsausschüsse sind eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Demokratie vorgegaukelt werden. Es ist das selbe wie mit diesen Abwägungen. Viele Leute machen sich die Mühe und schreiben lange Stellungnahmen die dann von einem Planungsbüro abgebügelt werden. Es ist ehrenamtliches Engagement gegen vom Steuerzahler bezahlte Planungsbüros und dann wird wieder behauptet der Naturschutz koste zu viel Geld. Der Naturschutz bekommt ausser Anfeindungen rein gar nichts für die viele Arbeit.

Es gab damals auch eine lange Diskussion mit vielen Stellungnahmen, was man hier nachlesen kann: Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Deshalb will ich jetzt gar nichts neues dazu schreiben und zeige einfach nur die Kuhwiese, um die es geht.

Wenn dann alles versiegelt ist und das Wasser nicht schnell genug abläuft, kann man ja paar Biber abknallen. Es wird aber nichts nützen.

TOP5 Überprüfung der Abgaben: Abwassergebühren 2026

Am 23. Oktober wurde in der Gemeinderatssitzung beschlossen ab 2026 die Gebühren für das Wasser zu erhöhen:

TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026

Neue Gebührensätze

  • Schmutzwassergebühr 2,55 €/m3 (bisher 1,84 €/m³ )
  • Niederschlagswassergebühr 0,71 €/m2 (bisher 0,56 €/m²)

Ich möchte die Stadt bitten, in Zukunft Schottergärten als versiegelte Fläche zu berechnen!

TOP6 Breitbandversorgung in Hüfingen – Sachstandsbericht zum FTTB-Ausbau

Der Zweckverband hat nach Bekanntwerden der positiven Bundesförderung sofort den entsprechenden
Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Durch das Innenministerium und Minister Strobl erhielt der Zweckverband am 14. Januar persönlich die Förderung für die grauen Flecken der Kernstadt von Hüfingen.
Mit dieser Förderung kann ein Großteil der noch verbleibenden Bereiche der Kernstadt erschlossen werden. Der Zweckverband schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die vorbereitende Planung zu starten. Aufbauend auf den Ergebnissen (detaillierter Ausbauplan – erste Erkenntnisse des Zweckverbands werden im Rahmen der Präsentation im Gemeinderat gezeigt), kann dann im Laufe des Jahres eine Entscheidung über den Umfang des kommenden Ausbaus in 2027 entschieden (u.a. auch wie man mit den restlichen ungeförderten Bereichen umgeht) und die entsprechenden Mittel rechtzeitig in den Haushalt für 2027 eingebracht werden.

TOP7 Mitfinanzierung Haltestelle Behla

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen:
„Die dauerhafte Mitfinanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rund 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald
sich ein Wegfall der Haltestelle endgültig abzeichnet“.

Am 14.12.2025 wurde eine Bushaltestelle „Behla Rathaus“ in Betrieb genommen.
Am 13.01.2026 wurde eine Bedarfshaltestelle „Alois-Hirt-Straße 15“ in Betrieb genommen.
Die Reaktivierung der Haltestelle „Behla Schule“ und die damit verbundene dauerhafte Finanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rd. 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird erneut abgelehnt.

TOP8 Beschluss Förderantrag zum Umbau des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz in Mundelfingen

In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2025 wurde die Beteiligung an den Kosten für den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz im Ortsteil Mundelfingen beschlossen.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag muss nun durch den Gemeinderat gebilligt werden.

TOP9 Vergabe von Abbrucharbeiten Gasthaus Frank Hüfingen

Die Abbrucharbeiten vom Gashaus Frank sind günstiger als befürchtet und werden in Höhe von 99.902,76 € brutto an eine Firma aus Schönwald vergeben.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum die ganze Fläche im Vorfeld hatte gerodet werden müssen. Aber egal, lassen wir das, regt mich nur auf.

TOP10 Vergabe von Planungsleistungen – Eigenkontrollverordnung 3. Abschnitt

Die Stadt Hüfingen plant auch 2026 die Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO).
Für die Ingenieurleistungen sind im Haushaltsplan 2026 unter Abwasserbeseitigung 65.000 € eingestellt. Es wird an das selbe Ingenieurbüro wie immer vergeben.

TOP11 Vergabe von Ingenieurleistungen – Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung

Im dritten Bauabschnitt der Sanierung der Schaffhauser Straße wurden die beiden Brücken über die Breg und die Brücke über den Mühlibach der L181 mit saniert.
Da das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) der Brückenbaulastträger ist, wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch der Ingenieurvertrag des Planers vom RP unterzeichnet wird.
Bei den Schlussrechnungen des Planungsbüros wurde festgestellt, dass es noch zu keinem vorherigen
Vertragsabschluss gekommen ist.
Zur Formwahrung und ordnungsgemäßen Schlussabwicklung der Maßnahme „Sanierung Schaffhauser Straße“ werden die Kosten der Planung und der Sanierungsarbeiten werden über Rückersatz der
Stadt komplett vom RPF getragen.

TOP12 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. BA

Eine Hüfinger Firma wird mit den Elektroarbeiten in Höhe von 25.780,51 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Heizungsbauarbeiten in Höhe von 11.975,99 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Sanitärarbeiten in Höhe von 33.752,08 € brutto beauftragt.

TOP13 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 46.526,14 € brutto beauftragt.

TOP14 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Schlammsaugen

In der Badischen Zeitung war heute ein Artikel über das Schlammsaugen im Staufener Stadtsee. Da musste ich an das Schlammsauen in St. Georgen im Klosterweiher denken. Wir hatten damals so etwas angedacht für den Behlaer Weiher. Die Zahlen die damals in Hüfingen behauptet wurden waren um ein vielfaches höher als jetzt die Stadt Staufen benennt mit 220.000 Euro. (Das ist weniger als die Hälfte des Geldes für einen Kunstrasenplatz.)

Wobei Staufen natürlich mit dem Rhein eine viel bessere Möglichkeit hat den belasteten Schlamm an eine Fachfirma zu transportieren. Was ich vor allem spannend finde ist, dass Staufen zuerst mal den Schlamm entfernt, trocknet und dann eine Firma den Dreck untersucht.

Hüfingen ist hier einen ganz anderen Weg gegangen. Erst Abwasser ins Biotop, dann bisschen untersuchen, dann teuere Kamerabefahrung anstatt Kanalplan zu lesen, dann wieder teuere Untersuchungen, dann alles abstreiten und weiter untersuchen. Ich möchte nicht wissen, was dies alles bis jetzt gekostet hat und der Weiher ist immer noch vom Biotop weit entfernt. Aber das wird schon, da bin ich zuversichtlich. Inzwischen haben neue Männer übernommen – und das meine ich nicht polemisch, sondern wirklich wertschätzend. Vielen Dank an unseren neuen Stadtrat und auch Ortsvorsteher von Behla, Johannes Bogenschütz!

Schlammsaugen am Klosterweiher

29. November 2021

Mann auf Schlammsauger auf dem Klosterweiher

In St. Georgen gab es früher eine Benediktiner-Abtei. Um die Mönche mit Fisch zu versorgen, wurde für einen Weiher die Brigach aufgestaut: Der Klosterweiher.

Das Kloster ist längst Geschichte, aber der Weiher erfreut sich heute großer Beliebtheit bei Badegästen, Fischern und auch bei dem Biber.

Zeichnung aus der Reformationszeit mit Darstellung des Grundbesitzes im Umfeld des Klosters (Foto: Wikipedia bei KALCHSCHMIDT)

Im sogenannten Absetzbecken vor dem eigentlichen Weiher hat sich nun jede Menge Schlamm angesammelt.

Diese Problematik und deren pragmatische Lösung der Stadt St. Georgen hat nun auch in Hüfingen für großes Interesse gesorgt. Hier will ich die Technik des Schlammabsaugens der Amodes GmbH allen interessierten Hüfingerinnen und Hüfingern vorstellen.

Mobile Teichschlammentwässerung

Teichentschlammungen werden momentan oft durch eine sogenannt Winterung und Sömmerung gemacht. Das heißt man lässt den Teich austrocknen und baggert dann den Schlamm ab. Dies wurde z.B. erfolgreich im Winter 2004/2005 und im anschließenden Sommer am Unterhölzer Weiher gemacht (1).

Dies ist allerdings sehr zeit- und arbeitsaufwändig, teuer und ein großer Eingriff in den Lebensraum.
Die Anlagen von amodes bieten hier eine Lösung.

Der Schlamm wird aus dem Weiher mit einem amphibischen Schwimmsaugbagger abgesaugt.

Von diesem Schwimmsaugbagger wird der Schlamm durch eine Leitung zu der mobilen Entwässerungsanlage gesaugt. In St. Georgen geschieht dies durch ein etwa 400 Meter langes Röhrensystem.

Diese mobile Entwässerungsanlage benötigt Frischwasser für das Reaktionstrennmittel. Am Ende kommt Trockenschlamm mit einer Trockensubstanz von etwa 65% raus.

Die mobilen Entwässerungsanlage war in St. Georgen wegen des Frostes leider eingepackt.

Tagesleistung der mobilen Entwässerungsanlage ca. 250 – 350 m3 Schlamm.
So braucht man für 5.000 m3 etwa 16 bis 20 Tage.

(1) Markus Röhl, Susanne Popp, Friedrich Kretzschmar, Ingo Kramer, Hans Offenwanger und Konrad Reidl: Winterung und Sömmerung des Unterhölzer Weihers – Chancen und Risiken
einer traditionellen Pflegemaßnahme. Schriften der Baar 50 (2007) Seite 59-78.

Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

kosten für Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle
Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle

Da der Gemeinderat den Naturschutz als obsolet und kostenintensiv abgeschafft hat, möchte ich mal auflisten was uns die Zerstörung unserer Natur die letzten Jahre so alles gekostet hat und weiter kosten wird.

Ein großer Posten ist die Entwässerung vom Ziegeleschle mit 1.524.000 Euro. Wobei das sogar noch unterschätzt ist, da hier die Sanierung vom Kennerbach und auch an der Schaffhauser Straße nicht dabei sind.

Kosten RÜB
Kosten RÜB

Dann die vielen RÜB (Regenüberlaufbecken). RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen, entlasten kurzfristig die Kanalisation und es wird behauptet die trügen zum Gewässerschutz bei. Was die tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Es wäre den Politikern aber ziemlich egal, wenn euer Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, aber der ganze Dreck geht dann irgendwann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim angeblichen Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Diese Kosten werden im Haushalt kleinteilig mehr oder weniger versteckt. Aber es gibt natürlich in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Aber wie man sieht, rechnet man beim Strom mit 26.000 Euro im Jahr – jedes Jahr!

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird. Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation die Donau runter.

Was so als Investition gewertet wird

Wenn ich schon bei Kanälen bin: Der Regenwasserkanal von Fürstenberg nach Hondingen ist mit 164.000 Euro natürlich eine super Investition. Immerhin spart es Strom, da das Wasser nicht in die Breg gepumpt werden muss, sondern in die Aitrach läuft. Die Schifffahrt hats nötig. Vermutlich gilt dies auch als Naturschutz.

Mit den 40.000 Euro für eine obsolete Volkshochschule  möchte ich nicht schon wieder anfangen.

Schönen Sonntag!

Schulsozialarbeit LRS, Römerstraße-Süd, Biotopverbundplanung, ADFC-Fahrradklima-Test, Projektentwicklung „Gasthof Frank“, Stadtbächlifest 2026

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 20. November 2025

Ausschuss für Umwelt und Technik

Es gibt nur einen einzigen Bauantrag und zwar die Nr. 50/2025 für die Errichtung eines Werbepylons in der Schaffhauser Straße. Da musste ich jetzt nachschauen, was ein Pylon ist. Als erstes kam: „von festungsartigen Türmen flankiertes Eingangstor ägyptischer Tempel.“ Dort ist kein Tempel und ägyptisch ist schon gar nichts, es soll einfach nur ein Pfeiler hin, der auf das Autohaus hinweist. Eigentlich hätte ich jetzt gedacht, dass dort schon sowas wäre, aber anscheinend nicht.

Dem Pylon wird einstimmig zugestimmt.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Über 50 Bürgerinnen und Bürger sind da! Das erste Mal geht der Platz für die Stühle aus, mehr als beim Fußball.

Rolf Schafbuch hat Fragen zur Entwicklung vom „Hotel Frank“. Er möchte die Entscheidung aufschieben bis ein Investor gefunden ist und macht Vorschläge wie dies aussehen könnte.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Bei der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wird der Vertrag mit Mariahof fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt und es wird versucht mit gegenseitigem Einverständnis den Vertrag früher aufzulösen.

TOP4 Erweiterung Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule

In der Sitzung am 23. Oktober sollte dieser Punkt auf Antrag der CDU verschoben werden, da noch einige Fragen offen seien. Unten erst nochmal worum es geht:

Seit 2022 gibt es an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100%. Die Stelle ist in zwei 50% Teilzeitstellen aufgeteilt. Die beiden StelleninhaberInnen sind beim Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. angestellt. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Schulsozialarbeit an der LRSH sind ebenso wie die Finanzierung der Stelle vertraglich zwischen der Stadt Hüfingen und dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. geregelt. Die Stadt Hüfingen trägt als Schulträger die Personalkosten für die Schulsozialarbeit an der LRSH. Personalkostensteigerungen durch Tarifanpassungen gibt der Caritasverband der Stadt Hüfingen frühzeitig zur Kenntnis. Auf (jährlich zu stellenden) Antrag gewährt das Land Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen Zuschüsse. Je 100%- Stelle beträgt der Landeszuschuss aktuell 16.700 €.
Wenn beide Teilzeitstellen besetzt sind, beträgt der Anteil der Stadt Hüfingen für die Schulsozialarbeit an der LRSH aktuell 80.766,54 €. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 97.966,54 €.

Durch bereits angekündigte tarifliche Lohnsteigerungen wird der städtische Zuschuss für die beiden bereits bestehenden Teilzeitstellen in 2026 von 80.766,54 € auf 84.755,20 € steigen.

Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule Hüfingen hat am 06.10.2025 einen Antrag auf Ausweitung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen gestellt. Gewünscht wird eine Ergänzung der bereits bestehenden zwei 50%-Stellen um eine weitere Teilzeitstelle, deren Umfang mindestens 50% betragen soll.

Die Verwaltung teilt mit der Schulleitung die Auffassung, dass die stark gestiegenen Schülerzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der vielfältigen Aufgabenfelder in einem auch durch Corona schwieriger gewordenen Umfeld eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der LRSH rechtfertigen würde. Die Wertschätzung und grundsätzliche Notwendigkeit der Schulsozialarbeit steht für die Verwaltung außer Frage.
In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und vielfältiger Pflicht-Aufgabenfelder ist jedoch eine Gewichtung bzw. Priorisierung der Themen und Wünsche unumgänglich. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen würde aktuell jährliche Mehrkosten von rd. 40.000 € verursachen. Lohnkostensteigerungen in den Folgejahren sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Die Stellungnahme und die ausführlichen Antworten auf die Fragen darf jeder selber in den Unterlagen durchlesen: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/

Meine Meinung: Die Fraktion des sogenannten „Freien Forums“ (die Männer stimmen meist geschlossen mit ihrem Führer), haben sich schon gegen Sozialarbeit ausgesprochen, da sie für sich hier keinen Vorteil sehen. Die Fraktion der SPD steht geschlossen hinter der Schule – wäre auch merkwürdig, wenn nicht. Im Grunde hängt das Ergebnis an dem Abend mal wieder an dem sozialen Gewissen der CDU. Da aber eine ordentliche Sozialarbeit ganz Hüfingen zugutekommen wird, denke ich, dass die CDU hier im Sinne der Kinder entscheiden wird.

Egon Bäurer spricht wieder für die CDU. Er ist zufrieden mit den Antworten auf seine 12 Fragen und er ist überzeugt, dass der Bedarf steigt. Deswegen unterstützt die CDU eine zusätzliche Stelle und bittet die Verwaltung aber die Stelle auf zwei Jahre zu befristen, damit man flexibel auf politische Veränderungen reagieren kann.

Kerstin Skodell meint, dass die SPD den Antrag im vollen Umfang unterstützt. Eine Befristung hält sie für unnötig und befürchtet, dass es nach den nächsten Wahlen noch schlimmer wird.

Das sogenannte „Freie Forum“ sagt, es stünde hinter der Schulsozialarbeit, aber möchte kein Geld dafür ausgeben. Alle fünf Männer würden auch in Zukunft geschlossen gegen alles stimmen was Geld kostet.

Die LBU stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen wird dauerhaft ab Schuljahr 2026/2027 um eine weitere 50% Stelle ausgeweitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Leistungsvereinbarung (=Vertrag) mit dem Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. entsprechend anzupassen. Die Personalkosten werden abzüglich laufend gewährter Zuwendungen vom Land, vom Schulträger getragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband mögliche Förderanträge auf Landeszuschüsse zu stellen.

Leider konnte ich nicht genau zählen, aber der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Es gab eine leichte Verwirrung, da sich einige der CDU enthalten hatten, da sie eine Befristung wollten aber für die Stelle waren.

TOP5 Bebauungsplan „Römerstraße-Süd“ in Behla – Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kenntnisnahme der Planunterlagen, Satzungsbeschluss

Der Beschluss zur öffentlichen Beteiligung war in der Sitzung am 8. Mai 2025.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 349.


Bebauungsplan
Römerstraße Süd Behla

Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen.

Auf Grund der eingegangen Anregungen und Bedenken wurde der ursprüngliche Bebauungsplanvorentwurf angepasst.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
    und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung
    beschlossen.
  2. Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse
    angepasst.
  3. Der Bebauungsplan mit Begründung (incl. Anlagen) und textlichen Festsetzungen wird in
    der Fassung vom 09.09.2025 vom Gemeinderat gebilligt.
  4. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025 werden
    vom Gemeinderat gebilligt.
  5. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025 werden
    vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
  6. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Ortschaftsrat und Gemeinderat haben einstimmig zugestimmt.

TOP6 Vorstellung Biotopverbundplanung Fortschreibung

Nach dem Biodiversitäts-Stärkungsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, eine Biotopverbundplanung für das Offenland zu erstellen. Der Biotopverbund muss bis 2023 landesweit mindestens 10 %, bis 2027 mindestens 13 % und bis 2030 mindestens 15 % des Offenlandes umfassen. Landesweit beträgt der Flächenanteil derzeit 10,9 %. Diese Werte
werden als nötig angesehen, die Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes sowie des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes zu erreichen.
Die drei Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie Bad Dürrheim haben über den GVV im November 2022 die Biotopverbundplanung an das Büro BHMP beauftragt. Vor Planerstellung und nach dem Entwurf der Maßnahmenplanung fanden in den beteiligten Gemeinden öffentliche Vorstellungen statt. Die meisten Teilnehmer kamen von der Hauptzielgruppe Landwirtschaft.

Mittlerweile hat das Büro BHMP die Änderungswünsche und Rückmeldungen eingearbeitet und die Maßnahmenplanung fertiggestellt. Sie ist nun Grundlage der Maßnahmenumsetzung. Derzeit beträgt der Flächenteil in Hüfingen nur 4,2 % (landesweit 10,9%).

Die Biotopverbundplanung ist keine verbindliche Planung, die rechtliche Regelungen festsetzt. Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn die Eigentümer damit einverstanden sind. Dies wurde den Landwirten in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nochmals schriftlich bestätigt. Auf anderweitige rechtliche Regelungen (Wassergesetz, Naturschutzgesetz) hat die Biotopverbundplanung keinen Einfluss.
Die gesamte Planung mit Bestandskarten, Maßnahmenkarten und Bericht kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden:
https://www.gvv-umweltbuero.de/biotopverbundplanung/

Bestandsplan Hüfingen Biotopvernetzung
Biotopvernetzung Bestandsplan
Biotopvernetzung Maßnahmenplan
Biotopvernetzung Maßnahmenplan

Der Bauamtsleiter meint, dass Hüfingen hier nichts tun wird. Er will nichts umsetzten, 4,2 % reichten für Hüfingen. Mit ihm gibt es keinen Naturschutz. Die Landwirte sollen das selber machen. Die Landwirte können ja dann die Ökopunkte an die Stadt verkaufen.

Meine Meinung hierzu: Ehrlich gesagt wundert es mich, warum sich ein Tiefbauer über das Land der Hüfinger vor dem Gemeinderat als Fürst aufspielen darf. Er hat hier weder fachliche Kompetenzen noch Entscheidungsgewalt. Anscheinend hat er diese Überheblichkeit von seinem letzten Chef gelernt und dem ehrenamtlichen Naturschutz hatte er ja schon damals den offenen Krieg erklärt. Allerdings wird er dies kaum ohne vorherige Zustimmung der Verwaltung gesagt haben. Als Vorsitzende des über 200 Jahre alten Naturschutzvereins von Hüfingen schockiert mich diese (für mich sehr spontane) Kampfansage, direkt aus der Stadtverwaltung, zutiefst. Wir waren hier weder informiert worden, noch irgendwie darauf vorbereitet. Zum Glück kann dies Hüfingen nicht zurück werfen, da die Stadt in Punkto Naturschutz eh schon vorher am Boden lag. Es war lediglich eine romantische Vorstellung von mir, dass sich dies jemals ändern könnte.

Der Gemeinderat nimmt die Biotopverbundplanung zur Kenntnis.

TOP7 Vorstellung der Auswertung des ADFC-Fahrradklima-Test 2024 / CDU-Antrag „Radverkehrsfreundlichkeit“

Alle zwei Jahre führt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) den Fahrradklimatest, zur Bewertung der Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden, durch und wird hierbei vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt.
Der ADFC-Fahrradklimatest ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit und umfasst eine Umfrage mit rund 30 Fragen zum Thema Radfahren. Hierbei wird beispielsweise gefragt, ob das Radfahren Spaß oder Stress bedeutet, ob Radwege von Falschparkern freigehalten werden, ob man sich als Verkehrsteilnehmer ernst genommen fühlt und ob sich das Radfahren auch für Familien mit Kindern sicher anfühlt.
Ziel des Fahrradklimatests ist Transparenz schaffen, Handlungsbedarfe aufzeigen und Verbesserungen anstoßen.
Die Vorstellung des detaillierten Ergebnisses 2024, an dem sich 67 Fahrradfahrer durch eine Umfrage beteiligten, wird Herr Martin Röder als ADFC-Mitglied und Hüfinger Bürger übernehmen.

Wiltrud Siegfried über die Vorstellung des

ADFC Fahrradklima-Test 2024

Vorstellung der Ergebnisse für Hüfingen in der Gemeinderatssitzung am 20. November 2025 durch Martin Röder, Hüfingen, ADFC Gruppe Südbaar.

Der ADFC Fahrradklima-Test ist eine regelmäßige bundesweite Online-Umfrage des ADFC, die seit 1998 durchgeführt wird. Der ADFC ist der allgemeine deutsche Fahrrad-Club. Er tritt für die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer ein. Die Umfrage beinhaltet die Messung der Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinde. Umfragezeitraum ist 1. September bis 30. November alle zwei Jahre. 2024 nahmen bundesweit 231.000 Menden an der Umfrage teil, in Hüfingen 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hüfingen wurde 2024 zum ersten Mal ausgewertet, da in Hüfingen bisher die Mindestteilnehmerzahl nie erreicht worden war. Zudem findet eine begleitende Fahrrad-Kommunalbefragung statt. Hier können Städte und Gemeinden angeben, was sie zur Förderung des Radverkehrs unternommen haben.

Als wichtigste Probleme in der Umfrage wurden von Hüfinger Radfahrenden folgende angegeben:

  • Fehlende Radwege/Radverkehrsanlagen in der Kernstadt
  • Fehlende Radwegverbindung Fürstenberg – Hondingen/Blumberg
  • Mangelndes Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr (besonders mit Kindern)
  • Radwege enden ohne verständliche Weiterführung

Martin Röder stellte in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2025 besondere Problempunkte in Hüfingen und Lösungsmöglichkeiten vor. Daraus lassen sich folgende Empfehlungen der ADFC Gruppe Südbaar zur mittel- und langfristigen Verbesserung des Radverkehrs in Hüfingen ableiten:

  1. Separate Radwegführung wo möglich (Ausbau)
  2. Priorisierung von Schulwegen (z.B. Bräunlingen – Lucian-Reich-Schule)
  3. Radverkehrskonzept erstellen (z.B. als Teil des Stadtentwicklungskonzepts)
  4. Bürgerinnen , Bürger und Experten einbinden
  5. Förderprogramme bei Konzeption und Umsetzung nutzen, z.B https://www.aktivmobil-bw.de mit Landesförderung bis 75% der zuwendungsfähigen Kosten.

Herrn Bernd Göggel, der Leiter des Straßenbauamts stellt das Radnetzkonzept des Schwarzwald-Baar-Kreis vor.

TOP8 Stadtentwicklungskonzept – „Strategie Hüfingen 2040“

Zur strategischen und zukunftsorientierten Steuerung der Stadtentwicklung empfiehlt die Verwaltung die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts. Das Konzept soll als fachübergreifendes und räumlich orientiertes Planungsinstrument dienen, das wesentliche Handlungsfelder wie Wohnen, Mobilität, Wirtschaft, Klima, kommunale Finanzen, soziale Infrastruktur, Städtebau etc. koordiniert und aufeinander abstimmt.

Im Ergebnishaushalt 2025 sind 35.000 € beschlossen, die aber aufgrund des fortschreitenden Haushaltsjahres möglicherweise nicht mehr abgerufen werden können. Da Ansätze im Ergebnishaushalt nicht auf das Folgejahr übertragbar sind, wurden im Entwurf des Haushaltsplans 2026 vorsorglich 70.000 € angesetzt.

Das Konzept sieht vor dass in einer Gemeinderatssitzung die wesentlichen Inhalte des Entwicklungskonzepts durch Mitarbeitende der STEG vorgestellt werden. Als Variante können im Rahmen einer Abendveranstaltung die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzepts „Strategie Hüfingen 2040“ durch die Mitglieder des Gemeinderats der Bevölkerung vorgestellt werden.

Als Instrument der Online-Beteiligung hat die STEG StadtentwicklungGmbH eine Bürgerbeteiligungsplattform ins Leben gerufen. Als modularer Baukasten kann sie individuell auf die Bedürfnisse vor Ort in der Kommune angepasst werden
und bildet damit zwei zentrale Aspekte ab: das Informieren der Bürgerinnen und Bürger und das Interagieren.
Der zentrale Einstieg erfolgt über die Informationsseite zu den laufenden und geplanten Projekten in der Kommune. Hier finden die Bürgerinnen und Bürger eine Übersicht und können sich per Klick in das jeweilige Projekt begeben.
Um den Bürgerinnen und Bürger vertiefende Informationen zum Projekt zu bieten, stehen Projektunterseiten zur Verfügung, die je nach Projekt individuell angepasst werden können

Meine Meinung hierzu: Ich finde das Konzept der Beteiligung hervorragend! Man könnte auch einen Termin anbieten, um die Hüfingerinnen und Hüfinger mit der Bürgerbeteiligungsplattform vertraut zu machen.

Die CDU unterstützt ein Gesamtkonzept obwohl die Haushaltslage angespannt ist. Auch die SPD findet ein Konzept sinnvoll, aber möchte es gerne auf das nächste Jahr verschieben, da zuerst das Projekt mit dem Frank richtig angegangen werden soll. Das sogenannte Freie Forum ist eh dagegen Geld auszugeben.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts
    für die Stadt Hüfingen als strategische Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierfür
    wird die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden im Haushaltsplan 2026
    bereitgestellt.

Der Gemeinderat beschießt dies auf 2027 zu schieben.

Postkarte: Hüfingen, Gasthaus zum Bahnhof. Ehemaliges Hotel Frank von 1930
Gasthaus zum Bahnhof. Postkarte von 1930
Hotel Frank im Oktober 2021
Das Hotel Frank am 1. Oktober 2021

TOP9 Projektentwicklung „Gasthof Frank“

Das Projekt wurde schon am 16. Oktober besprochen.
Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH schlägt einen strukturierten Prozess mit 6 wesentlichen Bausteinen vor, der in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den politischen Gremien sowie der Bürgerschaft durchgeführt wird. Die einzelnen Phasen umfassen:

  1. Standort- und Grundstücksanalyse
    Erfassung relevanter Daten sowie Abstimmung der Bedarfe mit der Kommune, um eine fundierte Basis für die weitere Planung zu schaffen.
  2. Zielfindung mit dem Gemeinderat
    Durchführung eines Workshops zur gemeinsamen Definition der gewünschten Nutzungen und Entwicklungsziele.
  3. Planungs- und Nutzungskonzept
    Entwicklung von bis zu drei Konzeptvarianten, einschließlich 3D-Visualisierungen und Richtpreiskalkulationen, um unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten transparent darzustellen.
  4. Vermarktung
    Aktive Akquisition von Miet- und Kaufinteressenten sowie Investoren unter Nutzung des umfangreichen Netzwerks der STEG.
  5. Projektsteuerung
    Überwachung von Leistungen, Kosten und Terminen sowie Begleitung städtebaulicher Fragestellungen während des gesamten Prozesses.
  6. Bürgerinformation
    Durchführung einer öffentlichen Abendveranstaltung zur Vorstellung der Projektziele und zur Aufnahme von Anregungen und Ideen der Bürgerschaft.

Die Projektentwicklung Frank soll auf Basis der vergangenen Klausurtagungen ein wichtiger Meilenstein in den Bereichen „Leben im Alter“, Ärzteversorgung und gesellschaftlichem Zusammenhalt über mehrere Generationen hinweg werden.
Für die Projektentwicklung „Gasthof Frank“ sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans für 2026 70.000 € vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt, für das städtische Grundstück „Gasthof Frank“ einen strukturierten Projektentwicklungsprozess zur Ausarbeitung der zukünftigen Nutzung und städtebaulichen Ausgestaltung einzuleiten. Für die Durchführung der Projektentwicklung wird die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.

Die CDU sieht es als zwingend erforderlich hier einen externen Projektentwickler zu haben und wird dem Vorschlag einstimmig folgen. Auch die SPD findet einen externen Partner hier wichtig.
Das Freie Forum bleibt dabei, dass kein Geld ausgegeben werden darf, aber sie werden nicht gegen den Gemeinderatsbeschluss klagen.

Es wird mit den 5 Gegenstimmen beschlossen.

TOP 10 Standgebühren Stadtbächlifest 2026

Der Termin für das kommende Stadtbächlifest ist:
Samstag, 25.07.2026 bis Montag, 27.07.2026

Bei den zurückliegenden Stadtbächlifesten 2002, 2006, 2010, 2014, 2018, 2022 wurde eine Regelstandgebühr von 460,00 € erhoben. Für kleine Stände (Bierstände, reine Getränkestände, Eisstände, u.a.) betrug die Standgebühr 360,00 €.
Betrieb ein Verein gleichzeitig eine Festhütte sowie einen separaten Bierstand kam zur Regelstandgebühr von 460,00 € die Gebühr für kleine Stände mit 360,00 € hinzu. Vereine die lediglich einen kleinen Stand betreiben, hatten die die Regelstandgebühr von 460,00 Euro zu bezahlen.
Für Vereine, die mit einem kulturellen Programm oder Unterhaltungsprogramm für Kinder u.a. teilnehmen und die wirtschaftliche Ausrichtung absolut untergeordnet ist, sollte von den obigen Gebühren abgewichen werden können.
In der durch die Vereine zu entrichtende Kostenpauschale waren Kosten für das Rahmenprogramm, eine angemessene gemeinschaftliche Werbung, Strom- bzw. Wasseranschlüsse inkl. Strom- und Wasserverbrauch sowie Abwasserkosten enthalten. Ebenso wurde die Müllgebühr durch die Stadt übernommen, wobei die Vereine den anfallenden Müll in beim Bauhof bereitstehende Container selbst zu entsorgen und die Straße bzw. den genutzten Festbereich mit angrenzenden Flächen jeweils zu reinigen hatten. Ebenfalls werden mit dem der Kostenpauschale soweit erforderlich, Kosten für einen
Sicherheitsdienst abgedeckt.

Die Subventionen für das Stadtbächlifest durch die Stadt Hüfingen betrugen
1998: ca. 46.000 DM
2002: 11.900,00 €
2006: 10.500,00 €
2010: 14.000,00 €
2014: 19.000,00 €
2018: 22.000,00 €
2022: 35.000,00 €

Dies ohne Verwaltungskosten für Organisation und Abwicklung. Die Leistungen der Verwaltung, die aus dem Rathaus heraus erbracht werden, sind nicht unerheblich. Sie müssten den Subventionen für das Stadtbächlifest noch hinzugerechnet werden.

Was mich interessieren würde: Wer bestimmt wann und bei welchem Verein von den obigen Gebühren abgewichen wird? Was ist mit Vereinen die den Strom vom eigenen Haus beziehen? Werden die bevorzugten Vereine transparent kommuniziert?

Daniel Bucher schlägt vor auf professionelle Vorstellungen auf der Bühne zu verzichten, um Kosten zu sparen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Standgebühren für das Stadtbächlifest 2026 werden mit einer Regelstandgebühr von 520,00 Euro und 400,00 Euro für kleine Stände festgesetzt. Die Gebühr für kleine Stände wird auf Ausnahmen beschränkt. In den Standgebühren sind Kosten für das Rahmenprogramm, eine angemessene gemeinschaftliche Werbung, Strom- und Wasseranschlussgebühren inkl. Strom- und Wasserverbrauch sowie Abwassergebühren, Müllgebühren für beim Bauhof angelieferten Müll sowie Sicherheitsdienst enthalten.

Dies wird einstimmig beschlossen.

TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Entwicklung der katholischen Kirche, Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, Wasserversorgungssatzung, Abwassergebühren 2026

Es geht hier um die Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2025

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik beginnt um 18:20 Uhr

Bauantrag Nr. 46/2025

Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in Behla. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Behla und ist daher nach § 35 BauGB zu bewerten. Das heißt, ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Dem Antrag wurde vom Ortschaftsrat und Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 47/2025

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf dem Hohen II wurde einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 48/2025

Umnutzung eines Ladengeschäfts zu Museumsräumen in der Hauptstraße 4, Flst. Nr. 191.

Am 23.01.2025 hat der Gemeinderat dem Kauf der Gewerbefläche mit einer Grundfläche von ca. 125 m² zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmte am 8. Mai 2025 zu die Räumlichkeiten dem Stadtmuseum zur Verfügung zu stellen. Die Räumlichkeiten werden momentan grundgereinigt, frisch gestrichen sowie die Elektrik auf neuen Stand gebracht.

Das Gebäude selbst ist ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz und liegt innerhalb des denkmalgeschützten Altstadtensemble von Hüfingen.

Der Umnutzung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes zugestimmt.

Und morgen ist schon Einweihung:
https://www.huefingen.de/de/Stadt-Buerger/Aktuelles/Stadtnachrichten

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates begann pünktlich um 18:30 Uhr

TOP2. Bürgerfragestunde

Mindestens 27 Zuschauerinnen und Zuschauer sind heute hier. Es gibt keine Fragen.

TOP 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Das Industriegebiet Palmhof wurde in der nicht öffentlichen Sitzung diskutiert. Die Stadt Hüfingen fordert ein Hydrogeologisches Gutachten ob die Planungen unsere Tiefbrunnen gefährden. Mehr hier: https://hieronymus-online.de/fakten-zum-trinkwasser/

TOP 4. Information zur strukturellen Entwicklung der katholischen Kirche 2030

Die katholische Kirche steht vor einer großen organisatorischen Umstrukturierung, die durch Veränderungen der Mitgliederzahlen, dem demografischen Wandel und begrenzten Ressourcen bedingt ist.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde das Projekt „Kirche 2030“ mit dem Ziel gegründet, die katholische Kirche zukunftsfähig zu gestalten. Hierzu gehören Veränderungen in den Bereichen Strukturen, Zuständigkeiten und Personal.
Da diese Veränderung final im Jahr 2030 abgeschlossen sein sollen, werden bereits ab dem 01.01.2026 die bisherigen 224 Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg zu 36 neuen Pfarreien zusammengeführt.
Diese Veränderungen betreffen auch die katholische Kirchengemeinde Auf der Baar.
Um über die Gründe der strukturellen Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen zu berichten, wird Pfarrer Fabian Schneider und Pfarreiökonom Mario Isele den Gemeinderat mit einem Sachvortrag informieren.

27 Minuten katholisches Kirchengeschwätz. Liebe Leute, bitte macht das in Zukunft in der Kirche, wo es hin gehört! Wenn jeder Verein hier seine Struktur vorstellen möchte, dann gibts nichts anderes mehr.

TOP 5. Erweiterung Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule

Seit 2022 gibt es an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100%. Die Stelle ist in zwei 50% Teilzeitstellen aufgeteilt. Die beiden StelleninhaberInnen sind beim Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. angestellt. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Schulsozialarbeit an der LRSH sind ebenso wie die Finanzierung der Stelle vertraglich zwischen der Stadt Hüfingen und dem Caritasverband für
den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. geregelt.
Die Stadt Hüfingen trägt als Schulträger die Personalkosten für die Schulsozialarbeit an der LRSH. Personalkostensteigerungen durch Tarifanpassungen gibt der Caritasverband der Stadt Hüfingen frühzeitig zur Kenntnis. Auf (jährlich zu stellenden) Antrag gewährt das Land Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen Zuschüsse. Je 100%- Stelle beträgt der Landeszuschuss aktuell 16.700 €.
Wenn beide Teilzeitstellen besetzt sind, beträgt der Anteil der Stadt Hüfingen für die Schulsozialarbeit an der LRSH aktuell 80.766,54 €. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 97.966,54 €.

Durch bereits angekündigte tarifliche Lohnsteigerungen wird der städtische Zuschuss für die beiden bereits bestehenden Teilzeitstellen in 2026 von 80.766,54 € auf 84.755,20 € steigen.

Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule Hüfingen hat am 06.10.2025 einen Antrag auf Ausweitung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen gestellt. Gewünscht wird eine Ergänzung der bereits bestehenden zwei 50%-Stellen um eine weitere Teilzeitstelle, deren Umfang mindestens 50% betragen soll.

Die Verwaltung teilt mit der Schulleitung die Auffassung, dass die stark gestiegenen Schülerzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der vielfältigen Aufgabenfelder in einem auch durch Corona schwieriger gewordenen Umfeld eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der LRSH rechtfertigen würde. Die Wertschätzung und grundsätzliche Notwendigkeit der Schulsozialarbeit steht für die Verwaltung außer Frage.
In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und vielfältiger Pflicht-Aufgabenfelder ist jedoch eine Gewichtung bzw. Priorisierung der Themen und Wünsche unumgänglich. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen würde aktuell jährliche Mehrkosten von rd. 40.000 € verursachen. Lohnkostensteigerungen in den Folgejahren sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Meine Meinung hierzu ist, dass ich die Caritas als Arbeitgeber sehr kritisch sehe, da sich die Katholische Kirche oft nicht an unsere freiheitlich demokratische Grundordnung hält. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass Klagen gegen die Caritas oft nicht möglich sind und das kirchliche Arbeitsrecht sollte abgeschafft werden. Hier gibt es den Weimarer Appell für Demokratie – Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen. Der Staat kommt seinen Aufgaben nicht nach! Aber das nützt uns in Hüfingen jetzt nichts. Wir können wegen eines dysfunktionalen Staates nicht die Kinder sich selbst überlassen.

Egon Bäurer für die CDU lobt die LRS und die kommissarische Leiterin. Dann werden einige detaillierte Fragen gestellt auch nach den Zuständigkeiten. Im Allgemeinen geht es darum, ob dies alles eine kommunale Aufgabe sei. Die vielen Fragen sollen am besten schriftlich beantwortet werden, damit die CDU Fraktion nochmal diskutieren kann. Die CDU will aber keine Verlängerung von einem Jahr, sondern dass auf November geschoben wird.
Die SPD unterstützt den Antrag vollkommen ohne Wenn und Aber.
Das Freie Forum drückt sich wie immer vor Entscheidungen und möchte auf nächstes Jahr schieben. Die LBU will jetzt etwas bewegen und meint es sei keine Zeit weiter zu warten, die die Kinder haben Priorität.

Der Antrag vom Freien Forum wird abgelehnt und es wird beschlossen das Thema im November nochmal vorzulegen.

Verschobener Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen wird dauerhaft ab Schuljahr 2026/2027 um eine weitere 50% Stelle ausgeweitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Leistungsvereinbarung (=Vertrag) mit dem Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. entsprechend anzupassen. Die Personalkosten werden abzüglich laufend gewährter Zuwendungen vom Land, vom Schulträger getragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband mögliche Förderanträge auf Landeszuschüsse zu stellen.

Nachtrag:

Heute (24.10.2025) war in den Nachrichten, dass Städte und Gemeinden in Deutschland immer mehr Geld für Soziales und Verwaltung ausgeben. Für Investitionen bleibe immer weniger übrig, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dafür verantwortlich sind vor allem Bund und Länder. Den ganzen Artikel gibt es hier:
https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/bjoern-kauder-soziales-und-verwaltung-verschlingen-60-prozent-des-budgets.html

TOP 6. Entscheidung: Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Die bestehende Satzung der Stadt Hüfingen über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde am 06.02.2014 vom Gemeinderat beschlossen.
Die Gebühren inkl. Nebenkosten für die Obdachlosenunterkunft Im Dreiangel 3 F in Hüfingen betragen aktuell 279,00 €/Person/Monat.

Liste der Liegenschaften der Stadt Hüfingen für Obdachlose und Geflüchtete
Liegenschaften der Stadt Hüfingen für Obdachlose und Geflüchtete

Unter den 104 Personen sind aktuell 3 Obdachlose und 101 Geflüchtete (35 aus der Ukraine und 66 u. a. von Afghanistan, Syrien, Pakistan, China und Türkei) untergebracht.

Eine Gebührenkalkulation für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Hüfingen lag bislang nicht vor, wird aber vom Landratsamte veranlagt. Aus Gründen der Rechtssicherheit war deshalb eine Gebührenkalkulation zu erstellen.

Nach der neu erstellte Gebührenkalkulation werden die Kosten von 279,00 €/Person/Monat auf 277,09 €/Person/Monat verringert.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte werden ab 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
Benutzungsgebühr (inkl. Nebenkosten) 277,09 €/Person/Monat.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026

Der Gemeindetag BW empfiehlt, die Satzungen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) anzupassen.

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) wird zur besseren Lesbarkeit angepasst werden und tritt am 01.01.2026 in Kraft.

SPD fragt, ob sie bei Zustimmung zu TOP 7 nicht automatisch einem höheren Wasserpreis in 2026 zustimmen werden. Der Kämmerer räumt die Bedenken aus.

Es wird eistimmig zugestimmt.

TOP 8. Abwassergebühren 2026

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2014 1,84 €/m³.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 01.01.2021 0,56 €/m²

Die Stadt Hüfingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren für das Jahr 2026 neu zu kalkulieren. Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann erst im Jahr 2026 geschehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten.
Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 1,84 €/m³ auf bis zu 3,00 €/m³ (Erhöhung um 1,16 €/m³) und die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,56 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,24 €/m²) ansteigen.

Auch dies wird 2026 erneut vorgelegt werden. Unter dieser Prämisse wird auch hier einstimmig zugestimmt.

TOP 9. Vergabe Asphaltsanierungsarbeiten Fürstenberg

Dieses TOP ist verschwunden und war nur in der öffentlichen Bekanntmachung.

TOP 10. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Markus Leichenauer zieht den Antrag zur Sicherstellung des Fußgänger-Durchgangs vom Clubhaus des FC Hüfingen zum Höllsteinweiher zurück, da der Fußweg vom Bauamtsleiter garantiert wurde. Allerdings möchte ich einwenden, dass dieser nicht am Wasser entlang durch das Bibergebiet gehauen werden darf.

Forstbetriebsplan, Stadtentwicklungskonzept, Projektentwicklung „Gasthof Frank“

Es geht hier um die Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2025.

Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

TOP 2 Bürgerfragestunde

Etwa 10 Bürgerinnen und Bürger sind anwesend und die Sitzung beginnt zwei Minuten nach sechs. Es gibt noch einen Tagesordnungspunkt 8 über die Essenspreise an einer Schule.

Der Architekt Rolf Schafbuch spricht zur Bebauung am Hotel Frank und plädiert für altersgerechte Bebauung mit 3-4 Hauptzielen.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die Stellungnahme zum Widerspruch zum Gemeinderatsbeschluss über das Feuerwehr Gerätehaus wurde besprochen.

TOP 4 Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 und Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2024

Im Jahr 2024 wurde ein Überschuss in Höhe von 565.300 € erreicht.
Für das Jahr 2025 war ein Gewinn von 140.651 € geplant.
Für das Jahr 2026 wird für den Forstbetrieb ein Überschuss von 59.301 € veranschlagt.

Bericht der Holzverkaufsstelle und der Revierleiter, die auch den Betriebsplan vorstellen.

Dem Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5 Stadtentwicklungskonzept – „Strategie Hüfingen 2040“

Zur strategischen und zukunftsorientierten Steuerung der Stadtentwicklung soll ein Stadtentwicklungskonzepts (SEK) erstellt werden. Das Konzept soll als fachübergreifendes und räumlich orientiertes Planungsinstrument dienen, das wesentliche Handlungsfelder wie Wohnen, Mobilität, Wirtschaft, Klima, kommunale Finanzen, soziale Infrastruktur, Städtebau etc. koordiniert und aufeinander abstimmt.

Die Verwaltung schlägt vor, ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.
Die Firma STEG stellt sich in der Sitzung vor. Es gibt eine Präsentation vom Abteilungsleiter Südwest aus Stuttgart der im Grunde die Webpage zeigt und erläutert. Allerdings scheint er sich noch nicht mit Hüfingen beschäftigt zu haben. Was er auch zugibt und meint sein Team müsse sich dann erst mal richtig „rein graben“. Er erläutert die Vorgehensweise und wie sich der Dienstleister in ein Entwicklungskonzept rein arbeiten will. Was sich erst mal ganz gut anhört.

Kathrin Schwarz (CDU) fragt nach den Ergebnissen des Bürgerdialoges, der ja irgendwie nicht so das optimale war, da damals die Ideen der Bürger nicht beachtet wurden. Auch die SPD Fraktionssprecherin meint, dass man die Bürgerbeteiligung von damals vielleicht ausgraben sollte und jetzt auch beachten sollte. Auch gäbe es genug Baustellen die man zuerst bearbeiten sollte in Hüfingen. Insgesamt sorgen sich die Gemeinderäte um die Kosten, also das Preis-Leistungsverhältnis. Mete Ünal von der SPD spricht an, was mir persönlich auch irgendwie nicht passt: „Da kommt jemand aus Stuttgart der uns was sagen möchte.“ Na ja, immerhin spricht der Mann nicht schwäbisch, aber ob die Schwaben bei uns auf den Dörfern überhaupt mit den Menschen kommunizieren können, mag ich auch zu bezweifeln.

Markus Leichenauer, der CDU Fraktionssprecher, spricht sich für ein Konzept aus, allein, damit es mal einen roten Faden gibt und die Stadt sich nicht in allen möglichen Projekten verzettelt.

Der Gemeinderat wird das später in der nicht öffentlichen Sitzung besprechen.

Postkarte: Hüfingen, Gasthaus zum Bahnhof. Ehemaliges Hotel Frank von 1930
Gasthaus zum Bahnhof. Postkarte von 1930
Hotel Frank im Oktober 2021
Das Hotel Frank am 1. Oktober 2021

TOP 6 Projektentwicklung „Gasthof Frank“

Das Grundstück vom Frank hat einer Größe von ca. 1.900 m² und befindet sich seit dem Frühjahr 2025 im Eigentum der Stadt. Die zukünftige Nutzung ist derzeit noch offen und soll auf Basis der letzten Klausurtagung sowie einer professionellen Projektentwicklung erarbeitet werden.

Ablauf der externen Projektentwicklung:
Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH schlägt einen strukturierten Prozess mit 6 wesentlichen Bausteinen vor, der in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den politischen Gremien sowie der Bürgerschaft durchgeführt wird. Die einzelnen Phasen umfassen:

  1. Standort- und Grundstücksanalyse
    Erfassung relevanter Daten sowie Abstimmung der Bedarfe mit der Kommune, um eine fundierte Basis für die weitere Planung zu schaffen.
  2. Zielfindung mit dem Gemeinderat
    Durchführung eines Workshops zur gemeinsamen Definition der gewünschten Nutzungen und Entwicklungsziele.
  3. Planungs- und Nutzungskonzept
    Entwicklung von bis zu drei Konzeptvarianten, einschließlich 3D-Visualisierungen und Richtpreiskalkulationen, um unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten transparent darzustellen.
  4. Vermarktung
    Aktive Akquisition von Miet- und Kaufinteressenten sowie Investoren unter Nutzung des umfangreichen Netzwerks der STEG.
  5. Projektsteuerung
    Überwachung von Leistungen, Kosten und Terminen sowie Begleitung städtebaulicher Fragestellungen während des gesamten Prozesses.
  6. Bürgerinformation
    Durchführung einer öffentlichen Abendveranstaltung zur Vorstellung der Projektziele und zur Aufnahme von Anregungen und Ideen der Bürgerschaft.

Der Projektleiter ist kein Schwabe, sondern kommt aus Nordrhein-Westfalen und stellt sich mit Lebenslauf vor – was ihn für uns badischen Holzköpfe doch recht sympathisch macht.

Er möchte mit Hüfingen ein Nutzungskozept entwickeln, macht aber darauf Aufmerksam, dass es keine „eierlegende Wollmilchsau“ werden kann. Die Zielfindung soll mit dem Gemeinderat zusammen stattfinden, am besten in einem Workshop. Auch muss ein Energiekonzept erstellt werden. Die STEG würde sich um mögliche Investoren kümmern und auch das Bieterverfahren.

Petra Moog (CDU) möchte, dass die Sozialraumplanung und auch die Nachbarschaftshilfe mit einbezogen wird. Sie fragt nach den rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe.
Kerstin Skodell (SPD) fragt nach dem Mindestkaufpreis und wie der abgestimmt wird. Das Freie Forum möchte gar nichts tun und alles erst mal ein Jahr schieben. Meine Meinung dazu: Stillstand hatten wir jetzt eigentlich lange genug. Soll sich die FDP doch daheim aufs Sofa hocken, spart viel Geld und Nerven.

Markus Leichenauer fragt nach den Erlösen und was der Planer vermutet ob es sich für Hüfingen am Schluß irgendwie rechnet. Der Planer meint, dass er nicht weiß was am Ende dabei raus kommt. Er kann aber planerisch berücksichtigen, dass für Hüfingen am Ende Geld dabei raus kommt. Auch meint er, dass man mit Hüfingen sehr gut pragmatisch arbeiten könne und bei einem anderen Projekt hatte er nach zwei Jahren einen guten Investor.

Ganz gleich, welche Maßnahmen umgesetzt werden, bitte ich darum, die alten Bäume zu erhalten und ihr Umfeld als naturnahe Grünfläche zu gestalten – mit einem Spielplatz im Grünen und einer wilden, naturbelassenen Ecke.

Hier noch alte Fotos vom Oktober 2021:

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Auch dies wird der Gemeinderat später in der nicht öffentlichen Sitzung besprechen.

TOP 7 Vergabe Türbauarbeiten Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Für die Vergabe „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen – Türbauarbeiten“ soll eine Firma aus Bisingen für 75.719,70 € brutto beauftragt werden.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP8 Essenspreise an der Schellenberger Schule

Auch diese Essenspreise sollen an die anderen Schulen angepasst werden und auf 4,50 Euro gesenkt werden.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Der Bürgermeister berichtet von der Jugendwoche die allen viel Spaß gemacht hat und möchte das in Zukunft „empowern“.

Dann stellt er noch die neue Leiterin des Umweltbüros vor: Wiltrud Siegfried

Wiltrud Siegfried am Mühlebach
Wiltrud Siegfried ab Januar 2026 Leiterin des GVV Umweltbüros

Wer oder was ist der GVV?

aktualisierter Beitrag vom 18. Januar 2021

Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV) ist ein Zusammenschluss der Städte Donaueschingen, Bräunlingen und Hüfingen, unter dessen Dach die Verbandskläranlage , das Umweltbüro und die vorbereitende Bauleitplanung verwaltet wird.

Für Hüfingen ist der GVV sozusagen ein Überbleibsel aus 1973 als sich die Stadt erfolgreich gegen die Übernahme von Donaueschingen gewehrt hatte.

Demo in Bad Dürrheim am 17. März 1973
Demo in Bad Dürrheim am 17. März 1973

Jetzt will ich mich auf die „vorbereitende Bauleitplanung“ konzentrieren und versuchen zu erklären, was das ist.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist laut Wikipedia ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.

Um es etwas salopp zu sagen: Auf dem Flächennutzungsplan wird die Nutzung vom Boden bestimmt, der sich auf der Gemeindefläche befindet.

Was der GVV auf seinen Flächen für die Nutzung erlaubt, kann man hier nachlesen: Flächennutzungsplan

Die Nutzung der Flächen ist nicht festgeschrieben, sondern wird regelmäßig den Forderungen der Gemeinderäte und Bürgermeister angepasst.

Wenn also zum Beispiel eine Gemeinde ein neues Gewerbegebiet möchte, wird hierfür vom GVV der Flächennutzungsplan geändert. Dies kann man auf den Seiten der GVV nachschauen.

Auch dürfen verschiedene Ämter, Verbände oder Bürgerinnen und Bürger hierzu eine Stellungnahme abgeben. Diese Stellungnahmen und deren Abwägungen werden auch auf den Seiten des GVV veröffentlicht. Diese Abwägungen kommen in eine Tabelle und werden von einem hierfür bezahlten Ingenieurbüro verworfen, bzw. es schreibt einen Satz der zur Stellungnahme passt und dann „wird nicht gefolgt“.

Änderungen des Flächennutzungsplans

Um den Flächennutzungsplan anzupassen gibt es ein Männergremium das den neuen Plan abnickt. Bei diesem Ausschuss stellt Donaueschingen sechs Männer und Hüfingen und Bräunlingen jeweils drei.

Diese zwölf Männer treffen sich etwa drei Mal im Jahr um, unter anderem, die neuen Baugebiete auf dem Flächennutzungsplan festzuschreiben. Dies geschieht öffentlich und wird von der Stadt Donaueschingen vorher und nachher gut dokumentiert.

Hierbei haben die Männer sich Einstimmigkeit zur Kür gemacht und ihr Altersdurchschnitt beträgt über 60 Jahre.

Diese überwiegend alten Männer bestimmen also welcher Teil unserer Natur als nächstes versiegelt wird und welcher Acker als nächstes den Landwirten genommen wird.

Nutzen des Flächennutzungsplans

Nach den Ausführungen kann sich jeder selbst den Grund von dem Verfahren ausmalen. Das Vorgehen soll aus Gründen der Planungssicherheit die immer weiter fortschreitende Versiegelung demokratisch legitimieren, da die alten Männer von den Fraktionen bestimmt wurden, die bei den Gemeinderatswahlen die Mehrheit hatten. Auch aus diesem Grund wäre es wichtig gewesen, eine etwas höhere Wahlbeteiligung zu haben. Leider ist den meisten Menschen dies alles egal.