Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
wie Sie alle wissen, steht der Hieronymus seit Jahren für Transparenz, Bürgerbeteiligung und eine lebendige kommunale Demokratie.
Umso befremdlicher ist es, dass das neue Stadtlogo im vergangenen Jahr in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde. § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt klar, dass die Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich sind. Gerade weil die Gemeindeordnung die Öffentlichkeit als Regelfall und die Nichtöffentlichkeit als Ausnahme vorsieht, erscheint die Entscheidung über ein Stadtlogo besonders erklärungsbedürftig. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Bei einem Stadtlogo handelt es sich jedoch nicht um eine Personalangelegenheit, nicht um vertrauliche Vertragsinhalte und nicht um schutzwürdige private Interessen.
Es handelt sich um das öffentliche Erscheinungsbild unserer Stadt, um ein Zeichen, das alle Bürgerinnen und Bürger repräsentieren soll. Ein Stadtlogo ist kein Verwaltungsakt. Es ist Ausdruck unserer gemeinsamen Identität.
Deshalb hätte ein solcher Beschluss aus meiner Sicht öffentlich diskutiert werden müssen. Die Öffentlichkeit hätte nicht ausgeschlossen, sondern einbezogen werden müssen. Wer Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte über die Symbole unserer Stadt nicht hinter verschlossenen Türen entscheiden und Monate später der Bürgerschaft präsentieren.
Wer Bürgerbeteiligung als Wert nennt, sollte sie gerade bei Fragen ermöglichen, die das Selbstverständnis einer Stadt betreffen.
Deshalb schlage ich vor, den Vorgang nicht weiter zu verteidigen, sondern ihn durch einen offenen und demokratischen Prozess zu heilen. Zum Beispiel hierdurch:
Die Stadt schreibt öffentlich einen Ideenwettbewerb für ein Stadtlogo aus.
Alle kreativen Menschen aus Hüfingen erhalten die Möglichkeit, Entwürfe einzureichen.
Sämtliche eingereichten Vorschläge werden in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und diskutiert.
Der Gemeinderat wählt daraus fünf Finalisten aus.
Auch das derzeitige Logo kann selbstverständlich als Vorschlag teilnehmen und von Gemeinderat und Verwaltung begründet werden.
Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Hüfinger Boten oder über ein anderes geeignetes Verfahren über die Vorschläge ab.
Ein solcher Prozess würde kaum Geld kosten. Er würde jedoch etwas viel Wertvolleres schaffen: Vertrauen.
Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger fertige Entscheidungen präsentiert bekommen. Vertrauen entsteht, wenn Menschen die Möglichkeit haben, ihre Stadt mitzugestalten.
Eine solche Abstimmung würde zeigen, dass die Stadt bereit ist, Kritik ernst zu nehmen. Sie würde zeigen, dass Bürgerbeteiligung mehr ist als ein Schlagwort. Sie würde zeigen, dass Transparenz nicht nur dann gilt, wenn sie bequem ist.
Vor allem aber würde am Ende ein Logo stehen, das demokratisch legitimiert ist. Ganz gleich, welcher Entwurf gewinnt: Es wäre das Logo der Hüfingerinnen und Hüfinger.
Deshalb geht es mir nicht nur um einen Männerkopf oder um ein Logo. Es geht um die Frage, ob die Grundsätze von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung in Hüfingen gelten sollen, wenn es darauf ankommt.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026
Ausschuss für Umwelt und Technik 18:10 Uhr
Bauantrag Nr. 13/2026
Abbruch vorhandener Geräteschuppen, Neubau einer Wohnmobil-Garage, Neubau einer PKW-Garage, Anbau an bestehendes Wohnhaus in Mundelfingen.
Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.
Bauantrag Nr. 15/2026
Überdachung der bestehenden Terrasse in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.
Bauantrag Nr. 16/2026
Nutzungsänderung und Neubau Wohnhaus Schaffhauser Straße 21.
Beantragt ist der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses als Kubus. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kleines Stückle / Grubengarten Änderung“ in einem festgesetzten Gewerbegebiet. In Gewerbegebieten sind ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsleiter zulässig. Durch die Umnutzung der bestehenden Wohnung zu Gewerberäumen könnte laut Ansicht der Verwaltung dem Neubau des Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung zugestimmt werden.
Auch diesem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt.
Bauantrag Nr. 17/2026
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Hausen vor Wald
Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Durch das Vorhaben wird eine Baulücke in Hausen vor Wald geschlossen.
Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und teilen die Bedenken des Kreisbaumeisters wegen der Höhe nicht. Der Gemeinderat stimmt auch einstimmig zu.
Bauantrag Nr. 18/2026
Nutzungsänderung – Teilbereich zu Kosmetikstudio auf dem Hohen II. Dem wird einstimmig zugestimmt.
Bauantrag Nr. 20/2026
Neubau Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen in Mundelfingen
Es soll ein zweigeschossiges Wohnhaus mit 4 Wohnungen und 4 Garagen gebaut werden. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Wegen der Lage am Aubach ist das Vorhaben mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abzustimmen. Durch das Vorhaben entstehen eine 1-Zimmerwohnung, zwei 2-Zimmerwohnungen und eine 3-Zimmerwohnung. Für den Bereich „Am Randen“ gibt es einen Bebauungsplan aus 1995 welcher allerdings mittlerweile als nicht rechtskräftig erklärt wurde. Daher ist das Grundstück dem Innenbereich von Mundelfingen zuzuordnen und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die umgebende Bebauung entspricht einem Wohngebiet.
Der Ortschaftsrat freut sich über die vielen Wohnungen und hat einstimmig zugestimmt, ebenso der Gemeinderat.
Bauantrag Nr. 21/2026
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Fürstenberg
Der Name „Obstgarten“ ist ausgesprochen sarkastisch für ein Baugebiet nach § 13b bei dem illegal eine Streuobstwiese gefällt wurde und ebenso illegal der Naturschutz ausgehebelt wurde.
Wegen des Neubaugebietes musste die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für 231.100,96 € erhöht werden. Aber das sind ja Pflichtausgaben der Kommune, dafür kann man dann wieder bei den Familien sparen, Hauptsache es gibt günstige Bauplätze auf der grünen Wiese.
Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.
Bauantrag Nr. 22/202610
Modernisierung eines Einfamilienhauses in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.
Anregungen aus dem Gemeinderat
Mete Ünal möchte den Blick auf das Altglas am Wohnmobliplatz richten. Der Standort ist problematisch, da es ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität ist und die vielen Glasscherben auf dem Weg sind gefährlich in der Nähe des Spielplatzes. Auch die Entsorgung verursacht Lärm. Er bittet um Prüfung des Standortes.
Die Stadt will keinen anderen Standort mehr, da es überall viel Gegenwind gibt.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 21.05.2026 – 18:30 Uhr
TOP 2 Bürgerfragestunde
Die Vorsitzende der Freunde der Natur Hüfingen bittet um Antwort was gegen eine Baumschutzsatzung spricht. Leider gibt es keine Antwort.
Die Feuerwehr verzweifelt an einem Anwohner der ständig die Polizei ruft. Keiner weiß hier so recht weiter.
TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Die neue Hauptamtsleiterin stellt sich vor.
TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar Sachstandsbericht und Planungen Riedseen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Maßnahmenplanung zum Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar) auf der Gemarkung Hüfingen zur Kenntnis genommen und befürwortet. Ebenfalls hat der Gemeinderat damals seine Absicht formuliert, das NGP Baar in der Umsetzungsphase (Projekt II) zu unterstützen. Vereinbart wurde, dass die je Kalenderjahr anstehenden Maßnahmen im Gemeinderat vorgestellt und zur Umsetzung beschlossen werden.
NGP Fördergebiet Riedseen
In der Sitzung werden die geplanten Maßnahmen am Riedsee erläutert. Im Rahmen des NGP sollen im Westen des Pfohrener-Riedsees Flachwasserzonen zur Lebensraumaufwertung für Wasservögel angelegt werden. Es sollen Aussichtspunkte und eine Aussichtsplattform errichtet werden, damit die Mensch die Natur besser erleben können. Für die anschließende Pflege der „neuen“ Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee als auch der bestehenden im Hüfinger-Riedsee (Ausgleichsmaßnahmen Kiesabbau) ist eine Beweidung mit Karpartenbüffel (Wasserbüffel) angedacht. – Ähnlich der Wilden Weide in Pfohren. Die vorgesehenen Beweidungsflächen befinden sich in Privat- und Gemeinde-Eigentum. Die Stadt Hüfingen ist von der Hauptmaßnahme „Anlage von Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee“ nur als Angrenzer involviert. Bezüglich Berücksichtigung des Hüfinger Besucherlenkungskonzeptes steht man im gemeinsamen Austausch mit der Stadtverwaltung.
NGP Fördergebiet in Fürstenberg
Fördergebiet mit erworbenen Grundstücken bei Fürstenberg.
Jungviehweide: Art der Maßnahme Pflegeschnitt zur Verjüngung bzw. Revitalisierung von Streuobstbäumen ca. 200 Stück Ziel ist die Erhaltung von Streuobstbäumen und Entwicklung von Habitatbäumen. Verbesserung der Standortbedingungen u.a. für: Kuckuck (Cuculus canorus), Mittelspecht (Dendrocoptes medius), Wendehals (Jynx torquilla), Baumpieper (Anthus trivialis), Westlicher Scheckenfalter (Melitaea parthenoides).
Bienen-Ragwurz
NGP Fördergebiet Deggenreuschen-Rauschachen
Fliegen-Ragwurz
Reduzierung Stauchschicht und Pflanzung Kiefern um stabilisierung Waldbestände zu schaffen. Verbesserung der Lebensräume v.a. für
Frauenschuh (Cypripedium calceolus )
Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra )
Echter Seidelbast (Daphne mezereum )
Pyramidenorchis
Gunther Limberger fragt für die CDU warum es so lange ginge mit den Wasserbüffeln. Kerstin Skodell fragt nach den Aussichtstürmen und Führungen.
TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadtwerke 2025
Jedes Jahr das selbe. Ich überlasse es den Gemeinderäten und der Stadt hierzu was zu sagen, es ist mühselig. Hier nur kurz die Zahlen:
Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro. Quelle: Badische Zeitung am 20. Mai 2026
Beschlussvorschlag Auf Grund von § 16 Abs. 3 Satz 2 EigBG wird der Jahresabschluss der Stadtwerke Hüfingen für das Wirtschaftsjahr 2025 entsprechend der Anlage 1 Feststellungsbeschluss festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2025 der Stadtwerke in Höhe von 314 T Euro ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Dem Bürgermeister, dem kaufmännischen Leiter der Stadtwerke, dem Wassermeister und dem Elektromeister wird ohne Einschränkungen die Entlastung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg erteilt.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6 Wahl des stellv. Kommandanten der Feuerwehr Hüfingen, Einsatzabteilung Hausen vor Wald
Die Dienstversammlung wählte Janik Baumann als stellvertretender Kommandant der Abteilung Hausen vor Wald neu. Der Gemeinderat muss noch der Wahl zustimmen.
Die Gemeinderäte bedanken sich und gratulieren dem neuen stellvertretenden Kommandanten.
TOP 7 Städtischer Familien- und Seniorenpass – Anpassung der Richtlinien zum 01.01.2026
In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 wurden bereits die Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass angepasst. Im Zuge dessen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Richtlinien ebenso anzupassen und dabei insbesondere zu prüfen, ob die Schülerbeförderung für Grundschüler sowie die Bläserschule Hüfingen in den Richtlinien mit inbegriffen sind. Der nun vorliegende Verwaltungsvorschlag setzt diesen Auftrag um und erweitert den Leistungskatalog, um die soziale Teilhabe in Hüfingen weiter zu stärken und gleichzeitig Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Leistungen entsprechend umzusetzen.
Mete Ünal (SPD) beantragt eine Umbenennung zu „Hüfinger Teilhabepass“.
Der Beschlußvorschlag oben wird heute beschlossen und die Umbenennungen kommen später.
TOP 8 Anpassung des Funktisches an den Gerätehausbau der Feuerwehr Hüfingen
Aktuell sind Komponenten von zwei unterschiedlichen Anbietern verbaut, was zu Schnittstellenproblemen und Verantwortungsdiskussionen führt. Hier sollen Komponenten getauscht werden, um alles aus einer Hand mit einem Ansprechpartner zu haben. Zudem wurden Komponenten, die getauscht werden sollen, vom Anbieter abgekündigt und können nicht mehr repariert oder einfach durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Im Haushalt 2026 wurden 21.000€ für den Einbau eines neuen Funktisches eingestellt, jedoch wurde der Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, dass die Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinderat ausbezahlt werden. Es liegt nun ein Angebot über 18.811,79€ vor.
Hier will ich unsere Feuerwehr loben. Es ist super respektvoll, dass immer einige Feuerwehrmänner in die Sitzung kommen, wenn es um das Gerätehaus geht. Es tut mir leid, dass sie mit einem Stadtrat so Ärger haben, es wäre schön, wenn das irgendwie gestoppt werden könnte.
Dem Funktisch wird einstimmig zugestimmt.
TOP 9 Vergabe der Essenslieferung für die Mensa der Lucian-Reich-Schule
Seit dem 01.09.2025 erfolgt die Belieferung der Schulmensa durch das FF Altenpflegeheim Hüfingen. Die Zusammenarbeit mit dem FF Altenpflegeheim verläuft seit Beginn der Belieferung sehr positiv. Das FF Altenpflegeheim Hüfingen hat gegenüber der Verwaltung erklärt, die Belieferung der Mensa auch über den 31.08.2026 hinaus fortführen zu wollen. Die Verwaltung hat die vergaberechtlichen Möglichkeiten geprüft. Eine erneute Direktvergabe für weitere 12 Monate ist aufgrund des weiterhin unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze liegenden Nettoauftragswerts rechtlich zulässig. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um die zweite und letztmalige Direktvergabe an denselben Anbieter handelt. Für eine darüberhinausgehende Vergabe wäre anschließend ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Direktvergabe des Lieferauftrages für die Mensa an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen ab 01.09.2026 für die Dauer von 12 Monaten an das FF Altenpflegeheim Hüfingen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertragsabschluss mit dem FF Altenpflegeheim für eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.09.2026, vorzunehmen.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 10 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Außenanlagen
Bei der Ausschreibung wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 307.618,90 € brutto.
Beschlussvorschlag: Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Arbeiten zu den Außenanlagen in Höhe von 283.802,97 € brutto beauftragt.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 11 Interkommunale Kooperation im Bereich Gemeindevollzugsdienst
Durch den Renteneintritt des Mitarbeiters im Herbst diesen Jahres ist eine Wiederbesetzung der Stelle notwendig geworden. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens konnte einer geeigneten Nachbesetzung bereits zugesagt werden. Die Stadt Bräunlingen verfügt ebenfalls über einen Gemeindevollzugsdienst, der bislang im Rahmen eines Minijobs organisiert ist. Die Stelle in Bräunlingen ist aktuell unbesetzt. Vor diesem Hintergrund haben die Bürgermeister der Städte Bräunlingen und Hüfingen gemeinsam geprüft, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes sinnvoll und darstellbar ist.
Die Zusammenarbeit soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der vorgesehene Umfang der Leistungserbringung für die Stadt Bräunlingen beträgt dabei 15 % einer Vollzeitstelle.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen stimmt der Kooperation mit der Stadt Bräunlingen im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes zu und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bräunlingen zu schließen.
Michael Steinemann (Freies Forum) findet eine Zusammenarbeit mit Bräunlingen nicht sinnvoll, da eine 100 % Stelle auf 85% reduziert wird. Er sieht hier keine große Ersparnis. Der Vorschlag wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.
TOP 12 Antrag SPD-Fraktion: Resolution zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit
Die SPD-Fraktion Hüfingen hat einen Antrag zur Einbringung einer Resolution in den Gemeinderat gestellt. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Aufgaben von Bund und Ländern auf die kommunale Ebene übertragen und als Pflichtaufgaben festgeschrieben. Dies führte zu erheblichen finanziellen Belastungen, die den Ausgleich der kommunalen Haushalte gefährden. Ziel der Resolution ist es, die langfristige finanzielle Unterdeckung der Kommune zu verhindern und den Spielraum für freiwillige Leistungen zu erhalten.
Die Landesregierung wird aufgefordert,
keine zusätzlichen oder neuen Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, ohne gleichzeitig einen vollständigen finanziellen Ausgleich sicherzustellen,
das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent anzuwenden und
dieses Prinzip zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung möglichst verbindlich und rechtssicher – idealerweise gesetzlich – zu verankern.
Beschlussvorschlag: Die Stadt Hüfingen verabschiedet die beigefügte Resolution zur Weiterleitung an die Landesregierung. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die kommunale Ebene grundsätzlich neu zu regeln.
Meine Meinung hierzu: Die schwäbischen Männer in Stuttgart werden absolut beeindruckt sein von einer südbadischen Resolution. Jetzt wird alles gut!
Reinhard Isak (SPD) meint dies hätten auch schon andere Gemeinden gemacht und es sei wohl im Trend. Vielleicht bringt es ja was, wenn es viele tun. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
TOP 13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Die Nachbarschaftshilfe sei jetzt gestartet.
Die Kinder (die einmal im Monat vom Bürgermeister ins Rathaus eingeladen werden) bekommen ein Budget von 1000 Euro und es soll eine Veranstaltung geben. Es wird noch ein passendes Format für ein Jugendhaus gesucht das auf jeden Fall städtisch sein wird. Da die Kinder und Jugendlichen einmal im Monat Gehör beim Bürgermeister finden, könnten sie ihn vielleicht fragen, ob die Stadt nicht hinten an der Mauer vom Landesheim – dort wo die Bänke stehen – einen Mülleimer aufstellen könnte. Der einzige Mülleimer bei den Bäumen ist nämlich vielen zu weit und einige Hundehalter scheinen keine Tüten zu haben.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 23. April 2026
Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr
Bauantrag Nr. 03/2026
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Sumpfohren. Durch das Vorhaben wird eine schmale Baulücke zwischen der Dorfstraße (K5741) und dem Mühlenbach bebaut. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.
Bauantrag Nr. 12/2026
Errichtung eines Schuppens in Behla. Vorgesehen ist der Abbruch des bestehenden baufälligen Schopfes und Wiederaufbau bzw. Errichtung eines neuen Schuppens an der gleichen Stelle. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.
Bauantrag Nr. 14/2026
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Hohen II.
Was mir auffällt ist, dass hier immer noch Bauvorgaben stehen an die sich auf dem Hohen II eh niemand hält. Es ist Hüfingens Wilder Osten mit Schottergärten, Barrikaden-Zäunen und vermutlicher Drogen-Umschlagplatz. Aber viel kann man hinter der durch ganz merkwürdige Umstände zustandegekommenen Halfpipe nicht erwarten. Wie hatte ich schon im März geschrieben: „Planungssicherheit war selten so langlebig wie auf dem Hüfinger Hohen“
Auch hier hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Der Bürgermeister bekommt einen Leasingwagen.
TOP4 Vorstellung der neuen Schulleiterin der Lucian-Reich-Schule
Seit dem 1. März 2026 gibt es eine neue Rektorin an der Lucian-Reich-Schule. Die neue Rektorin, Christiane Schell, war früher Konrektorin als Franz Dury noch Rektor war und kennt sich hervorragend aus. Sie hat sich heute dem Gemeinderat vorgestellt und ich bin sicher sie ist ein großer Gewinn für Hüfingen.
TOP5 Naturpark Südschwarzwald
Die Stadt Hüfingen hat zum 3. Dezember 2025 ihre Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderats im Zuge der nicht öffentlichen Haushaltsberatungen gekündigt. Der Geschäftsführer des Naturparks, Herr Roland Schöttle, hat angeboten, dem Gemeinderat die Beweggründe und Hintergründe der Arbeit des Naturparks persönlich darzustellen. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, welche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten sich für die Stadt Hüfingen im Rahmen einer Mitgliedschaft im Naturpark ergeben. Es soll durch die Vorstellung und Diskussion eine Entscheidungsgrundlage entstehen, um die Kündigung noch einmal kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zurückzunehmen.
Aufgaben und Ziel des Naturparks
Erhaltung, Pflege und nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft Südschwarzwald
Besondere Bedeutung der Erholungsfunktion
Leitmotiv „Schützen durch Nützen“
Der wirtschaftende Mensch steht im Mittelpunkt
→ Nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des Naturparks als Erholungsregion → Gesetzliche Grundlage: § 27 Bundesnaturschutzgesetz
Der Gewinn von Hüfingen aus dem Naturpark Südschwarzwald
Ich habe mich schon im Dezember beim Lesen des Haushalts darüber geärgert, dass die Entscheidung zur Kündigung der Mitgliedschaft beim Naturpark Südschwarzwald still, leise und heimlich getroffen wurde. Damals hatte ich nicht die Kraft, mich auch hier noch zu äußern, weil zu dieser Zeit bereits mehr passiert ist, als ich tragen konnte – von der Absage und der Verunglimpfung an den gesamten Naturschutz in der GR Sitzung im November bis zur Fällung der Bäume beim Frank in einer Nacht- und Nebelaktion.
Heute sage ich es klar und ohne Ironie wie fatal diese Kündigung für Hüfingen sein wird:
Hannahs Meinung:
Die „Debatte“ um den Naturpark zeigt erneut, welche Richtung in Hüfingen eingeschlagen wird:
Nicht Zukunft, nicht Qualität, nicht Substanz – sondern kurzfristiges Kleinrechnen auf Kosten dessen, was eine Stadt lebenswert macht. Die Zahlen sprechen eigentlich für sich. Die Mitgliedschaft hat sich mehrfach gerechnet. Fördermittel flossen zurück, Projekte wurden ermöglicht, der Beitrag hat sich amortisiert. Trotzdem wurde gekündigt.
Das Problem ist also offenbar nicht das Geld.
Das Problem ist, wofür man Geld auszugeben bereit ist – und wofür nicht. Für neue Baugebiete, weitere Versiegelung, technische Eingriffe und immer neue Projekte findet sich regelmäßig Bereitschaft. Für Landschaft, Naturschutz, Aufenthaltsqualität und langfristige Entwicklung dagegen erstaunlich wenig.
Wer so entscheidet, setzt klare Prioritäten.
Und es bleibt ja nicht beim Naturpark. Die offene Jugendarbeit wurde 2021 stillgelegt, das Jugendhaus jetzt auch geschlossen, dem Naturschutz wurde generell eine Absage erteilt, kulturelle Förderung zusammengestrichen – die Musikschule sei obsolet – und an anderer Stelle wird ohne erkennbares Gesamtkonzept Substanz zerstört. Alte Bäume fallen schneller als neue Ideen wachsen.
Nun trifft es auch den Bereich Tourismus und Identität. Denn der Naturpark ist mehr als ein Vereinsbeitrag. Er ist Sichtbarkeit, Förderung, Vernetzung, regionale Stärke und die Chance, Teil eines größeren Ganzen zu sein.
Wer das wegwirft, schwächt die Stadt nach außen und nach innen zugleich.
Besonders bitter ist dabei die Symbolpolitik: Geschichte wird beschworen, Tradition wird inszeniert, Logos werden gestaltet – aber reale Geschichte, gewachsene Landschaft und konkrete Zukunftschancen verlieren an Wert, sobald sie Pflege, Offenheit oder Haltung erfordern.
Hüfingen könnte mehr sein als eine Stadt des Abwehrens, Kürzens und Verhinderns. Aber dafür müsste man endlich begreifen:
Jugend, Kultur, Natur und Lebensqualität sind kein Luxus!
Sie sind das Fundament. Wer dieses Fundament Stück für Stück abträgt, darf sich über den Niedergang nicht wundern.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei dem Geschäftsführer des Naturparks, Herrn Roland Schöttle, dafür zu bedanken, dass er den Versuch unternimmt, Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt Hüfingen vor den kurzsichtigen Kürzungen dieses Gemeinderats zu bewahren und auch für die Transparenz die hiermit hergestellt wird.
Kathrin Schwarz redet für die CDU und meint, dass es womöglich ein Schnellschuss war und die CDU unterstütze die Rücknahme der Kündigung. Reinhard Isak redet für die SPD und ist ähnlicher Meinung wie die CDU. Auch Michael Steinemann vom Freien Forum rechtfertigt sich dafür, dass sie 2.500 Euro sparen wollten ohne richtig darüber nachzudenken. Schön, dass jetzt anscheinend gedacht wird!
Der Gemeinderat widerruft die Kündigung der Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald einstimmig!
DANKE!
TOP6 Anpassung der Raumnutzungsentgelte – Trauorte
Die Raumnutzungsentgelte für Eheschließungen wurden zuletzt im Jahr 2022 angepasst und sollen zum 1. Juni 2026 erhöht werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Gebühren.
TOP7 Friedhofsgebühren
Die Bestattungsgebühren wurden letztmals 2022 angepasst und sollen auch zum 1. Juni 2026 erhöht werden.
Es wird auf Antrag der SPD ein Absatz aufgenommen, dass für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr keine Grabherstellungskosten anfallen. Der Kämmerer wendet ein, dass die Kommunalaufsicht diesen Absatz streichen wird.
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren zum 1. Juni 2026
TOP8 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen
Noch etwas erfreuliches:
Eine Firma aus Immendingen soll mit den Fliesenarbeiten in Höhe von 91.209,34 € brutto beauftragt werden.
Für die Bodenbelagsarbeiten gibt es zwei Alternativen:
Eine Firma aus Villingen-Schwenningen soll mit den Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 32.862,68 € brutto beauftragt werden. Hier sind die Stoßfugen deutlich unauffälliger und das Material ist insgesamt robuster. Dies wird für Feuerwehren empfohlen.
oder die günstigere Variante:
Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 22.160,71 € brutto. Hier wird billigere Bahnenware verlegt, wodurch die Stoßfugen sichtbarer sind und die Materialstärke geringer ausfällt.
Daniel Bucher spricht für die CDU und meint, dass man hier nicht unbedingt sparen sollte, da es sonst im Endeffekt teurer wird. Die SPD ist der selben Meinung und auch Michael Steinemann vom Freien Forum will die bessere Variante.
Es wird einstimmig die robustere Variante ausgewählt.
Aktuell hat die Elektroakustische Anlage einen Defekt, wodurch die Durchsagen nicht mehr alle Klassenzimmer erreichen. Da die Anlagenteile bereits über 25 Jahre alt sind, gibt es keine Ersatzteile zur Reparatur und Instandsetzung mehr. Die Anlage besteht aus zwei Zentralen die komplett getauscht werden müssen. Der weitere Umfang der Arbeiten beinhaltet, die Inbetriebsetzung, Programmierung, Funktionsprüfung und Einweisung in die neue Anlage.
Eine Hüfinger Firma wird einstimmig für die Elektroarbeiten in Höhe von 39.971,51 € brutto beauftragt.
TOP 10 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Für das Areal vom Frank gäbe es einen ersten Entwurf und die Nachbarschaftshilfe läge momentan noch beim Registergericht in Freiburg zu Eintragung.
Michael Steinemann beschwert sich über das Hochbeet von Natur nah dran. Ist aber doch bisschen peinlich jetzt im Gemeinderat so damit anzukommen, aber immerhin mal kein hinten rum nachtreten, sondern vor versammelter Mannschaft. Eigentlich war die Idee am Schari gemeinsam mit Jugendlichen etwas wachsen zu lassen. Etwas, das nicht nur angelegt wird, sondern auch mit Beteiligung, Verantwortung und Identifikation zu tun hat. Aber was will man machen ohne Jugendhaus? Ich habs nicht abgeschafft.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. März 2026
Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr
02/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung der Pfarrerwohnung Wohnung zu Büroräumen
4 neue Parkplätze sollen im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden
Hierfür sollen jetzt 4 neue Parkplätze im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden. Dies wurde bereites in der GR Sitzung am 29.01.2026 besprochen, aber damals war ich nicht dabei. Vermutlich hatte damals der Gemeinderat den Pfarrgarten gerettet. Vielen Dank dafür!
Meine Meinung hierzu hat sich trotzdem nicht grundlegend geändert: Jetzt soll die Grünfläche vor der Kirche platt gemacht werden. Dies ist zwar besser als der Garten, aber trotzdem wird Hüfingen viel verlieren.Jetzt müssen dann die Messebesucher und auch Trauernden zwischen Autos rum stehen, nur damit der Herr Pfarrer aus Donaueschingen mit dem Auto anreisen kann. Als nächstes sind vermutlich wieder die Bäume dran.
Gemeinderäte sind sich einig, dass es leider baurechtlich nicht anders geht. Kerstin Skodell, Mete Ünal und Daniel Bucher finden es nicht in Ordnung, dass vor der Kirche Autos stehen müssen. Die Kirche möchte die Parkplätze unbedingt vor der Kirche und die Stadt kann nichts dagegen tun. Wenn die Gemeinderäte ablehnen würde das Landratsamt ziemlich sicher überstimmen. Obwohl 4 Gemeinderäte trotzdem ablehnen stimmen 6 dem zu. Es wird mit 6 Ja Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen.
07/2026 Modernisierung und energetische Sanierung Gruppen- und Seminarhaus Mariawald, Errichtung Anbau Flst. Nr. 2651
Die Antragsteller beantragen die energetische Sanierung mit Modernisierung des Ferien- und Erholungsheim Mariawald sowie die Errichtung eines Anbaus.
Ich freue mich sehr, dass er jetzt endlich voran geht! Alles kann ganz genau auf der Webseite von Mariawald angschaut werden: https://mariawald-huefingen.de/vision/ Es wird wunderbar werden!
Dies wurde einstimmig beschlossen.
08/2026 Umnutzung eines weiteren Teils der Lager-/Maschinenhalle zu einem Rinderstall für die winterliche Tierhaltung
Der Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes in Mundelfingen beantragt die Umnutzung eines Teils der bestehenden Lager- und Maschinenhalle zu einem Rinderstall.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
09/2026 Umbau und Nutzungsänderung Pizzeria und Eisdiele mit Straßenverkauf
Ein großes Lob an unser Landratsamt: Hüfingen wurde erfolgreich vor übermäßigem Pizzakonsum geschützt. Seit Monaten wartet die Stadt geduldig auf die Wiedereröffnung – der Pizzabäcker arbeitet inzwischen in einer Nachbargemeinde. Planungssicherheit, wie man sie sich wünscht. Umso beruhigender, dass gleichzeitig konsequent darauf geachtet wird, dass eine Pizzeria nicht einfach zur Pizzeria wird – und schon gar nicht nebenbei Eis verkauft. Ordnung muss schließlich sein. Wo kämen wir hin, wenn Ladenbesitzer eigenständig Scheiben einbauen und ihre Betriebe am Laufen halten wollten? Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden. Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
11/2026 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Auf dem Hohen II soll neues Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Dazu sage ich jetzt mal einfach:
Viel Freude an unserer modernen Lärmschutzanlage, die uns über Jahre hinweg begleitet – ursprünglich war hier eine andere Lösung vorgesehen, entstanden ist ein Projekt, das bis heute seine ganz eigene Baugeschichte schreibt und den Verkehr auf bemerkenswert nachhaltige Weise lenkt. Planungssicherheit war selten so… langlebig.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
So viele Bürger waren noch nie da. Ich schätze deutlich über 100 Besucherinnen und Besucher.
Vielen Dank an Markus Leichenauer für die Fotos!
Frau Hasenfratz bedankt sich für die Rückmeldungen zu TOP7. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sie vorher gefragt worden wären. Es wurde vorher nichts gesagt und eine einseitige Vorlage geschrieben ohne vorher die andere Seite anzuhören. Der Gesetzgeber hat das Recht eingeräumt angehört zu werden. Hier hat keine Transparenz statt gefunden. Sie hinterfragt die Querschnittszahlen. Punkt 2.7 und 2.8 sollen zurück gestellt werden und in die Juli Sitzung geschoben werden und die Zahlen sollen noch mal abgefragt werden. Sie hinterfragt auch, ob dies alles 12.000 Euro Wert sein soll.
Die Elternbeiräte des Kindergarten St. Georg Behla wehren sich auch gegen die Kürzungen. Frau Albicker liest die Stellungnahme des Kindergartens vor. Sie haben große Sorge wegen der Kürzung der Betreuungszeiten und beklagen auch eine Mangelhafte Absprache.
Kerstin Örtle die Elternvertreterin des Kindergartens St. Verena beschwert sich auch, dass dies alles sehr überraschend kam. Diese Bedarfsplanung gehe am Bedarf der Eltern vorbei. Seit gestern haben sie 86 Unterschriften gesammelt und sie wünscht auch eine Vertagung und möchte gerne ins Gespräch gehen.
Sonja Atik fragt, ob die Bläserschule die Kinder auffangen könnte. Es sind momentan 110 Hüfinger Kinder die in Donaueschingen Musikunterricht nehmen, die können nicht alle an die Bläserschule. Was ist mit den Kinder die kein Orchester relevantes Instrument spielen? Wenn die Kinder von Donaueschingen nach Hüfingen wechseln, dann wäre dies nur eine Verlagerung der Kosten, aber keine Ersparnis.
Lina Zante-Leovey bedankt sich für die Antwort auf ihre E-Mail und fragt wie Hüfingen zukunftsfähig bleiben kann, wenn ausgerechnet Familien und Kinder durch kommunale Entscheidungen zunehmend belastet statt gestärkt werden.
Frank Meckes Elternbeirat vom Wuki Hausen vor Wald meint, dass der Kindergarten vor drei Tagen einen Brief bekommen habe, in dem stand dass einige Stellen gestrichen werden und er fragt was hier stimmt. Laut Bürgermeister sei bisher nur kein Soziales Jahr genehmigt worden.
Aus Hausen vor Wald kommt eine Beschwerde wegen der Feuerwehr die geschlossen werden soll. Der Herr meint für einen Kunstrasen beim Fußball sei Geld da, aber nicht für die Feuerwehr. Die Prioritäten seien etwas schief.
Thomas Blessing, Ortschaftsrat Sumpfohren, ist wegen der Schülerbeförderung da. Auch er meint, dass die Prioritäten falsch gesetzt werden.
Christopher Deutsch, Elternbeirat der Schellenberger Schule, rechnet die Mehrbelastung für die Eltern.
19:20 Uhr beginnt dann die Gemeinderatssitzung
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Die Verwaltung steht derzeit mit der oberen Denkmalschutzbehörde bezüglich einer möglichen Anpassung oder Neuaufstellung der Denkmalschutzsatzung in Kontakt. Hier könnten entsprechende Vorgaben / Richtlinien aufgestellt werden um in Zukunft diese Einzelentscheidungen zu vermeiden. Zur Erläuterung des derzeitigen Sachstandes bzw. zur Diskussion über Vorteile und Nachteile einer Denkmalsatzung wird Frau Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege den Gemeinderat zu folgenden Punkten informieren:
Wertigkeit der Gesamtanlage „Stadtmitte Hüfingen“
Bestehende Satzung und Satzungsänderung aus denkmalfachlicher Sicht
Umgang PV in Gesamtanlagen – Fachinstrument Solarkataster Frau Mann steht dem Gemeinderat nach einer kurzen Präsentation für eine Fragerunde bzw. Diskussion zur Verfügung.
In dem Zusammenhang fällt mir das Haus Nober ein, das vor Jahren von der Stadt an einen „Investor“ verkauft wurde, mit dem Zusatz eines Rückkaufrechts, falls der Investor nicht investiert. Seit Krav Maga in ein eigenes Haus umgezogen ist, ist ausser geisterhaften Bewohnern im Haus, die im Fenster Fische trocknen, und durch das Offenlassen der Türen hinten, gar nichts passiert. 2020 gab es mal einen fiktiven Bauantrag:
Bauantrag aus dem Jahr 2020
Zeichnung aus dem Bauantrag vom 29. Februar 2020
Frau Mann rät zu einer modernen Denkmalsatzung anhand von Beispielen.
Daniel Bucher meint für die CDU, dass sie sich auf eine eine moderne Gestaltungssatzung freuen. Kerstin Skodell hätte die neue Satzung gerne im kleinen Kreis mit dem Gemeinderat besprochen – auch im Hinblick auf die erzwungenen neuen Parkplätze vor der Kirche.
Es wird eine Arbeitsgruppe „Denkmalschutz“ aus dem Gemeinderat und dem Bauamt gebildet.
In den Ortslagen von Hüfingen gab es in der Vergangenheit vereinzelt Starkregenereignisse, deswegen wurden die BIT Ingenieure AG im Mai 2022 mit der Erstellung eines gesamtheitlichen Konzepts für das kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) zu beauftragt. Im Rahmen des SRRM wurde zunächst eine hydraulische Gefährdungsanalyse durchgeführt, bei der Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten für das gesamte oberirdische Einzugsgebiet Hüfingens bestimmt wurden. Die daraus erstellten Starkregengefahrenkarten dienten als Grundlage für die anschließende Risikoanalyse kommunaler Objekte, Bereiche und Infrastrukturen.
Diese Erkenntnisse bildeten die Basis für die Ableitung und Definition geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb des kommunalen Handlungskonzepts. Die Konzepte des SRRM und die daraus resultierenden baulichen Schutzmaßnahmen sind nach den Grundsätzen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 „FrWw 2024“ mit einem Fördersatz von bis zu 70% förderfähig. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Sturzfluten bzw. Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregenereignisse aus Außengebieten abzufangen und abzuleiten.
Um die gewonnenen Erkenntnisse auch für die Bürgerschaft zugänglich zu machen und diese insbesondere über die Verpflichtung zur Eigenvorsorge privater Grundstückseigentümer zu informieren, wurden die erstellten Karten und erläuternde Informationen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Frau Huth vom Ingenieurbüro BIT aus Freiburg stellte die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Die Daten werden auch unabhängig von der Stadt bei der LUBW eingepflegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des aufgestellten Konzepts zum Starkregenrisikomanagement (SRRM) der Stadt Hüfingen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Konzepts zukünftig Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen durch Starkregen zu planen und dem Gemeinderat vorzustellen.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP6 Neuabschluss des Gaskonzessionsverträge (Wegenutzungsvertrag Erdgas)
Beschlussvorschlag: Der beiliegende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung wird mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG abgeschlossen.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP7 Beschlussfassung zur örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen 2026
Beschlussvorschlag: Die örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen (Bedarfsplan 2026) beinhaltet folgende Punkte:
Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2026 der Stadt Hüfingen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der im Folgenden ausgewiesene Bedarf wird festgestellt und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen: 2.1in der Kinderkrippe Felix in Allmendshofen die auf die Stadt Hüfingen entfallenden drei Plätze zur Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von 2 Monaten bis drei Jahren; 2.2 in der Kindertagesstätte St. Verena drei Gruppen zur Kleinkindbetreuung für insgesamt 30 Kinder von 0 bis 3 Jahren (zwei Gruppen VÖ, eine Gruppe VÖ/GT); 2.3 in der Kindertagesstätte St. Verena eine Regelgruppe (28 Plätze), eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (25 Plätze) und zwei Mischgruppen mit verlängerter Öffnungszeit, Regelgruppenangebot und je 10 Ganztagsplätzen für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt (47 Plätze), 2.4 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Krippengruppe für die Betreuung von 10 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren (VÖ); 2.5 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Ganztagesgruppe (20 Plätze) und drei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (70 Plätze) für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt. 2.6 im Kindergarten des Stadtteils Fürstenberg eine altersgemischte Regelgruppe Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt. 2.7 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine altersgemischte Gruppe (HT/VÖ) für 22 Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten. 2.8 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine Gruppe in der Betreuungsform VÖ/HT für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt mit 25 Plätzen. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten. 2.9 Das Angebot eines warmen Mittagessens im Kindergarten Mundelfingen wird ab Kindergartenjahr 2026/27 aufgrund zu geringer Nachfrage eingestellt. 2.10 in der Kindertagesstätte Behla (Standort Behla) eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. 2.11 in der Außenstelle der Kindertagesstätte Behla in Sumpfohren eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für die Betreuung von 10 Kindern im Alter 0 bis 3 Jahren. 2.12 in der Kindertagesstätte Behla jeweils für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt: zwei Gruppen (VÖ/RG) mit jeweils 25 Plätzen und eine gemischte Gruppe (25 Plätze) mit Regelöffnungszeit, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagsöffnungszeit (10 Plätze für GT-Betreuung). 2.13 im Naturkindergarten „Wuki“ eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 20 Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt.
Das Angebot VÖ wird ab Kindergartenjahr 2026/27 in allen Einrichtungen der Gesamtstadt auf eine tägliche maximale Betreuungszeit von 6 Stunden festgelegt. Bei den Einrichtungen in Trägerschaft der kath. Kirche wird die tägl. Betreuungszeit beim VÖ Modell dementsprechend von bisher 6,5 h auf 6,0 h reduziert.
Im kompletten Planungszeitraum ist die Zahl der Betreuungsplätze in der Gesamtstadt ausreichend, um die bekannten Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen.
Im Rahmen der Kapazitäten wird den einzelnen Kindergärten die Möglichkeit gegeben, auch Kinder mit zwei Jahren und neun Monaten aufzunehmen. Die Betreuung drei- bis sechsjähriger Kinder hat jedoch Vorrang. Desweiteren wird auf freie Tagesbetreuungsplätze und qualifizierte Tagesmütter und –väter verwiesen.
Um die Betreuungseinrichtungen in der Gesamtstadt Hüfingen (plus Felix in Allmendshofen) für die Zukunft bedarfsgerecht aufzustellen wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter jeder Gemeinderatsfraktion, je einem Vertreter aller Träger und aller Leitungen und MA der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe erstellt für den Gemeinderat Handlungsempfehlungen für die Bedarfsplanung 2027. Als Grundlage für die Handlungsempfehlungen stellt die Verwaltung monatlich die Belegungszahlen der Einrichtungen und bei Bedarf aktuelle Entwicklungen in den Einrichtungen zur Verfügung.
Das Angebot der verlässlichen Grundschule an der Lucian-Reich-Schule bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab Schuljahr 2027 auf das Modul 1 beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf in Bezug auf das bestehende Ganztagesschulangebot jährlich zu prüfen und ggf. Anpassungen im Angebot vorzunehmen.
Das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Schellenberger Schule bleibt bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Schulleitung alle Möglichkeiten der Bezuschussung auszunutzen. Der Bedarf ist jährlich zu prüfen.
Die Ferienbetreuung wird auch im Schuljahr 2026/27 über KifaZ als Träger angeboten. Das Angebot soll auf sieben Ferienwochen ausgeweitet werden. Die Stadt Hüfingen trägt die nicht durch Elternbeiträge gedeckten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ferienbetreuungsangebot entstehen.
Eine aktualisierte Bedarfsplanung für das Jahr 2027 ist zum Ende des Jahres 2026 in der bisherigen Form dem Gemeinderat vorzulegen.
Laura Bruder ist Kindergarten Geschäftsführung und betreut die katholische Kirchengemeinden Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg mit 9 Kindergärten. Sonja Geiselmann ist für die Stadt Hüfingen im Bereich Bildung und Soziales da.
Sarina Bäurer spricht für die CDU. Sie meint, dass der verspätete Plan der Vakanz im Hauptamt geschuldet sei und freut sich über den Naturkindergarten WuKi in Hausen vor Wald. Sie meint, dass eine Betreuungszeit über sechst Stunden unverhältnismäßig sei, da nach sechs Stunden eine Pause gemacht werden müsse. Dies gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Kerstin Skodell ist erstaunt, dass es eine mangelnde Kommunikation seitens der Träger gab. Es müsse an der Kommunikation gearbeitet werden. Sie verweist auch auf die Nachbarschaftshilfe. Philip Wills beantragt entweder alles zu vertagen oder mindestens Punkt 3 gesondert abzustimmen. Markus Leichenauer schlägt vor den Schlecker für in einen Kindergarten zu prüfen. Des weiteren rechnet er vor wieviel Hüfingen für Kinder und Familie ausgibt. Insgesamt sind dies über 20 Millionen im Jahr.
Der Gemeinderat stimmt gegen die Vertagung von TOP7. Der Punkt drei wird auch nicht gesondert abgestimmt.
Der Vorschlag wird mit 15 Ja Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Bei der Beschlussvorlage oben gibt es noch ein paar kleine Änderungen und verlängerte Fristen.
TOP8 Kostenübernahme der Schülerbeförderung zu Schellenberger Schule
Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 beschlossen, ab dem 01.01.2026 die Kosten für die Schülerbeförderung von Grundschulkindern nicht mehr zu übernehmen. Die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW betragen derzeit 45,00 € pro Monat und sind von den Eltern zu tragen. Die Übernahme der Beförderungskosten für das dritte Kind wurde ebenfalls beendet.
Durch diese Maßnahme erzielt der Landkreis jährliche Einsparungen in erheblicher Höhe. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Hüfingen die Kosten für die Schülerbeförderung zur Schellenbergschule übernimmt. Auch seitens der Elternbeiräte wurde die Übernahme der Kosten angeregt. Zur Begründung wird insbesondere auf die Gleichbehandlung zwischen Kernstadt und Ortsteilen, die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen durch Elterntaxis sowie die finanzielle Belastung von Familien verwiesen. Zudem wird argumentiert, dass die schulische Struktur und die Verteilung von Schulstandorten nicht zu einer Mehrbelastung einzelner Familien führen dürfe.
Finanzielle Auswirkungen und Haushaltslage Auch die Stadt Hüfingen steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde zu dauerhaften Mehrausgaben führen, deren Umfang sich jährlich verstetigen und perspektivisch steigen würde. Gerade im Ergebnishaushalt (laufende Kosten) hatten wir dieses Jahr schon sehr zu kämpfen und die Problematik wird sich voraussichtlich weiter verschlimmern, da der Landkreis aufgrund der eigenen prekären Haushaltslage eine erhebliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2027 beschließen muss. Vor dem Hintergrund notwendiger Haushaltskonsolidierungen ist die Einführung einer zusätzlichen freiwilligen Leistung in einem Themenfeld, dass eigentlich nicht in der Verantwortung der Städte und Kommunen liegt, schwer begründbar. Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die aktuelle Argumentation nach Auslaufen einer befristeten Kostenübernahme durch die Stadt wiederholt und sich dann wiederum gegen die Stadt richtet.
Fazit Die Stadt ist für die Schülerbeförderung sachlich nicht zuständig. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde eine freiwillige Leistung darstellen, die sowohl finanzielle als auch strukturelle Folgewirkungen nach sich ziehen würde. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten, der Haushaltslage sowie der Gleichbehandlung ist eine Kostenübernahme durch die Stadt Hüfingen nicht zu empfehlen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen.
Wie oben schon geschrieben hatte: Ein großes Lob an unser Landratsamt… …Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden. Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.
Markus Leichenauer meint, dass beim Antrag der CDU vor drei Monaten noch nicht bekannt war, was heute bekannt ist. Die CDU wird unterschiedlich abstimmen. Kerstin Skodell meint, dass sich auch der Kreistag schwer getan hat und der Haushaltsplan fast nicht zu stemmen war. Die Kommune sei nicht in der Lage das zu bezahlen was das Land und der Bund nach unten durch drückt.
Reinhard Isak liest eine Resolution vor die der Gemeinderat an das Land schicken soll.
Beschlussvorschlag der CDU: Die Stadt Hüfingen übernimmt die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW für anspruchsberechtigte Grundschulkinder im Rahmen der Schülerbeförderung befristet für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
5 Ja, 13 Nein und eine Enthaltung. Die Kosten werden nicht übernommen.
TOP9 Errichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2026 im Rahmen der öffentlichen Sitzung die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ausführlich beraten und beschlossen.
Vertagt wurde der Beschluss zur Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum KiFaZ zur Durchführung der Ganztagsbetreuung und die Einrichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20%. KiFaZ hat auf Bitte der Verwaltung die Aufgaben sowohl der Ganztagsleitung wie auch einer stellvertretenden Ganztagsleitung ausführlich dargestellt. Die Darstellungen der jeweiligen Aufgabenbereiche sind der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag: Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20% ab Schuljahr 2026/27 eingerichtet.
11 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltung. Der Beschlussvorschlag ist angenommen.
TOP10 Anpassung Musikschule Donaueschingen
Am 27.07.1992 bzw. 14.08.1992 haben die Bürgermeister der Städte Donaueschingen und Hüfingen eine Vereinbarung bezüglich der Jugendmusikschule Donaueschingen unterzeichnet. In dieser Vereinbarung erklärt sich die Stadt Hüfingen bereit, sich an den der Stadt Donaueschingen aus der Trägerschaft der Jugendmusikschule entstehenden Kosten zu beteiligen. Die Vereinbarung legt fest, dass für die Kinder und Jugendlichen aus Hüfingen die gleichen Gebührensätze wie für Donaueschinger Schüler gelten. Kinder und Jugendliche aus Hüfingen und Donaueschingen bezahlen also nicht die allgemeine Gebühr je Baustein (wie z.B. Erwachsene), sondern eine ermäßigte Gebühr. Der Unterschied zwischen der allgemeinen und der ermäßigten Gebühr wird von den jeweiligen Wohnsitz-Städten übernommen. Die Förderung der Stadt betrug 2024/2025 40.980,70 €
Die Bläserschule erhält einen städtischen Zuschuss von rund 20.000 € pro Jahr. Es ist vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und des Gebotes des wirtschaftlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln eine Entscheidung zu treffen, ob die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen aus Hüfingen an der JMS Donaueschingen weiterhin im selben Umfang bezuschusst werden soll und kann wie bisher, zumal es sich um eine freiwillige Aufgabe und keine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt. Sehr viele Familien wissen gar nicht, dass die Stadt für den Unterricht der Hüfinger Kinder in den letzten Jahren durchschnittlich rd. 44.000 € pro Jahr aufgewendet hat. Ein direkter Nutzen für die Stadtgemeinschaft ist ebenfalls nicht ersichtlich. Es liegt deshalb nahe, die städtische Förderung der Musikausbildung vermehrt auf die Bläserschule zu konzentrieren.
Die Verwaltung schlägt vor für das kommende Schuljahr den Zuschuss für die Musikausbildung an der JMS DS zu begrenzen. Der Zuschuss an die Musikschule soll auf 20% der Gebühren reduziert werden (aktuell 39%) und es soll keine Doppelförderungen (1 Kind – 2 Instrumente) mehr erfolgen. Das Einsparvolumen läge bei knapp 20.000€ pro Schuljahr.
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, im Herbst 2026 endgültig über die weitere Zusammenarbeit mit der Musikschule DS zu entscheiden. Die Entscheidung wurde im Januar vertagt, um die weitere Entwicklung der Bläserschule Hüfingen aufgrund der Kündigung des Leiters abzuwarten. Die Vereinbarung aus dem Jahr 1992 zwischen der Stadt Donaueschingen und der Stadt Hüfingen ist unbefristet, kann jedoch unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres der Städtischen Jugendmusikschule von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Sollte der Gemeinderat eine Kündigung der Vereinbarung beschließen, wäre diese bis spätestens 31.01.2027 an die Stadt Donaueschingen zu übermitteln.
In Hüfingen wird wieder einmal sehr zielgerichtet gespart – bei Kindern und kultureller Bildung. Die Förderung der Musikschule soll zunächst gekürzt und dann im Herbst ganz gestrichen werden. Einsparvolumen: rund 40.000 Euro. Gleichzeitig bleibt die VHS Baar mit mindestens 46.000 Euro unangetastet. Eine Einrichtung, die im vergangenen Jahr auch Veranstaltungen angeboten hat, die ich persönlich als mindestens fragwürdig empfunden habe – um es vorsichtig zu formulieren.
Ich habe bereits letztes Jahr gesagt: Das Geld fehlt nicht – es wird nur sehr selektiv eingesetzt.
Während musikalische Förderung für Kinder zur Disposition steht, scheint für andere Formate weiterhin verlässlich Geld vorhanden zu sein. Und ja – so unterhaltsam einzelne Angebote wie Whisky-Tastings für Erwachsene auch sein mögen: Als öffentlich geförderte Priorität überzeugen sie mich weniger als Musikunterricht für Kinder. Für gesellige Abende gibt es in Hüfingen schließlich genügend Alternativen – ganz ohne Zuschuss.
Aber vielleicht ist das die neue alte Linie des GR: Kultur ja – solange sie nichts kostet oder zumindest brav ins Weltbild passt.
Sarina Bäurer spricht für die CDU und möchte den Blick auf die Bläserschule richten. Auch die SPD stimmt dem Vorschlag zu.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat soll beschliessen:
Die Förderung der Musikausbildung bei der Kunst- und Musikschule Donaueschingen für die Hüfinger Kinder und Jugendlichen wird für das kommende Schuljahr auf einen Zuschuss pro Instrument/Person von 20% der Gebühren begrenzt.
Es wird keine Doppelförderung mehr gewährt.
Im Herbst 2026 eine Grundsatzentscheidung über eine Kündigung der Vereinbarung mit der Musikschule DS zu treffen.
Dies wird mit mit nur einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Tätärä! Es lebe Tracht und Blasmusik!
TOP11 Städtischer Familien- und Seniorenpass- Anpassung der Einkommensgrenzen zum 01.5.2026
Der städtische Familien- und Seniorenpass wurde eingeführt, um insbesondere Mehrkindfamilien den Zugang zu städtischen Leistungen zu erleichtern und sozialpolitische Akzente zu setzen. Eine Doppelförderung mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) ist ausgeschlossen.
Um sicherzustellen, dass arbeitende Familien ohne Sozialleistungsbezug gefördert werden, liegt die vorgeschlagene Grenze für eine Familie mit einem Kind (2.630 €) weiterhin deutlich über dem durchschnittlichen Bedarfsniveau des Bürgergelds (ca. 2.150 € inkl. Miete/Heizung, Stand 2026).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass zum 01.01.2026 wie dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
Die Einkommensgrenzen sind turnusgemäß zum 01.01.2028 erneut zu überprüfen.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP12 Vergabe von Erd-, Tief und Straßenbauarbeiten – Erschließung „Im Stegle“ Bauabschnitt 1 Hausen vor Wald
Die Stadt Hüfingen erschließt das Wohngebiet „Im Stegle“ im Ortsteil Hausen vor Wald in einem ersten Bauabschnitt. Insgesamt sollen 14 Bauplätze erschlossen werden. Im Rahmen der Ausschreibung sollen nun die zugehörigen Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten vergeben werden. Neben Kanalbauarbeiten sind die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung auszuführen und der komplette Straßenbau. Darüber hinaus sind auch Leistungen des Zweckverbands Breitbandversorgung vorgesehen.
Wer sich hier genauer interessiert, die Unterlagen gibt es auf der Seite der Stadt hier: Bebauungspläne
Beschlussvorschlag: Eine Firma aus Balingen wird als wirtschaftlichste Bieterin, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto € 713.566,68 (€ 733.597,86 – € 20.031,18 (ZV Glasfaser)) mit den Erd-, Tief-, und Straßenbauarbeiten beauftragt.
Auch dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Hüfingen ist Modellgemeinde für die Sozialraumplanung im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Kommentarvon Hannah
Nach dieser langen und intensiven Gemeinderatssitzung möchte ich ausnahmsweise noch einen persönlichen Kommentar hinterlassen, weil mich manches gestern wirklich tief erschüttert hat.
Zuerst aber etwas Positives: Ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen jungen Frauen bedanken, die da waren. Ihre Präsenz, ihre Aufmerksamkeit und ihre positive Energie haben den Abend für mich überhaupt erträglich gemacht. In diesem Kreis war etwas Lebendiges, Kluges und Hoffnungsvolles zu spüren – und das hat gut getan.
Gerade deshalb hat mich umso mehr irritiert, wie oft gestern von „Fairness“ gesprochen wurde. Denn ich frage mich ernsthaft: Was versteht man hier eigentlich unter Fairness?
Fair wäre für mich, nicht immer nur das zu fördern, was ohnehin schon groß, sichtbar und etabliert ist. Fair wäre, auch den Kindern und Jugendlichen etwas zuzugestehen, die nicht in die Blasmusik gehen. Fair wäre, anzuerkennen, dass Kultur mehr ist als das, was in Hüfingen seit Jahrzehnten als selbstverständlich gilt.
Denn genau das scheint das Problem zu sein: Hüfingen bewegt sich oft im immer gleichen Tunnelblick aus Blasmusik und Fußball. So wie im Sport nicht nur Fußball existiert, gibt es auch kulturell mehr als das, was man schon immer kennt und organisiert hat. Aber alles, was nicht in dieses vertraute Raster passt, scheint schnell verzichtbar zu sein.
Dieses Denken kenne ich inzwischen nur zu gut: Was nicht ins Bild passt, kann weg. So wie Bäume, wenn sie stören. So wie Angebote, wenn sie nicht ins gewohnte Ortsbild passen. So wie Menschen, deren Leben, Interessen oder Möglichkeiten nicht in die gewohnte Ordnung hineinfallen.
Und genau das hat mich gestern so traurig gemacht.
Denn hinter all den Worten von Gemeinschaft und Fairness stand für mich etwas ganz anderes: Die Priorität liegt offenbar weiterhin bei den braven Bürgern in der Gruppe, bei denen, die sich einfügen, mitlaufen und sich nicht querstellen.
Wer wenig Geld hat, wenig Zeit hat, andere Interessen hat oder sich nicht nahtlos einreihen kann, soll sich eben irgendwie anders behelfen. Dann verweist man eben auf Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt oder „andere Lösungen“.
Aber auch das muss man einmal klar sagen: Ehrenamt ersetzt keinen Staat. Und es ersetzt auch keine gerechte kommunale Politik.
Es kann nicht die Antwort sein, dass vor allem wieder Frauen im Hintergrund auffangen, organisieren, begleiten und ausgleichen sollen, was politisch nicht mehr getragen werden will – oft mit viel Herzblut, für wenig Geld und unter dem schönen Etikett der „Gemeinschaft“.
So entsteht am Ende keine faire Stadt, sondern eine Stadt, in der viele nur dann mitgedacht werden, wenn sie sich im Gleichschritt einordnen.
Und genau das ist mein Eindruck nach dieser Sitzung: Alle sollen sich einreihen. Ins Orchester. In die Gruppe. In das, was man hier eben für richtig hält.
Aber eine lebendige Stadt entsteht nicht durch Gleichschritt. Sie entsteht durch Vielfalt, durch Offenheit und durch den Willen, auch das zu ermöglichen, was nicht schon immer da war.
Und vielleicht war genau deshalb das Hoffnungsvolle an diesem Abend nicht vorne am Ratstisch zu finden, sondern unterm Publikum.
Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!
ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.
Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.
Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.
Nach dem Film von unserem Herr Bürgermeister weiß ich es jetzt: Es handelt sich um das Flurstück Hofwiesen in Mundelfingen und das soll eines Tages Bauland werden.
TOP4 Feuerwehrbedarfsplan
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.
Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026
Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026
Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats. Es erfolgt:
eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.
Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung. Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.
Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans
Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen. Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.
Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.
Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.
Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.
Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.
Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.
TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen
Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt. Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist. Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.
Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung. Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.
Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.
Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022
Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.
Meine Meinung hierzu: Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion. DasRoden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet:Ungebremste Zerstörungswut
Biotope auf der Längewiese
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle Hausen vor Wald
An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil. Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.
TOP6 Zubringer – Allmendshofen
Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis. Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt. Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026
Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.
Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.
TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale
Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung. Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten. Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.
Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.
Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.
Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.
Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.
Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet: Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.
Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.
TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.
Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.
Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.
TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH
Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen. Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.
Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten. Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen. Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.
Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:
Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.
Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG
Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten. Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.
Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:
Gaststättenrecht Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG) für den ersten Veranstaltungstag
bei Raumgrößen bis 350 m² bei Raumgrößen über 350 m² für jeden weiteren Veranstaltungstag Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage
19,00 € / Fall 25,00 € / Fall 5,00 € / Tag 22,50 € / Fall
Dem wird auch einstimmig zugestimmt.
TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln. Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.
Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen. Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen. Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.
Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.
Finanzierung: Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.
Laufende Kosten: ◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.
Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.
Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.
Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025
Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.
Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere: huefingen-sitzungsdienst.komm.one
Hier wird einstimmig zugestimmt.
TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof
Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.
Dem wir auch einstimmig zugestimmt.
TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren
Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:
RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.
RÜB für Neubaugebiet
Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.
Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.
Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.
Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!
Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.
TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten. In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben. Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.
Den Film von unserem Bürgermeister zur Sitzung kann man sich leider nur in Social Media anschauen. Vielleicht ändert sich das mit der neuen Webpage bald. Unterlagen gibt es hier: huefingen-sitzungsdienst.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2026. Die Sitzung war im Bürgerhaus Sumpfohren
Donnerstag, 29.01.2026, um 18:15 Uhr
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bauantrag Nr. 02/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung einer bestehenden Wohnung zu Büroräumen
Es geht um die Umnutzung der bestehenden Pfarrwohnung in der Pfarrhausstraße 2 zu Büroräumen. Die Wohnflächen werden dabei zu Büro- Besprechungs- und Archivräumen umgenutzt. Eine äußerliche Veränderung am Gebäude ist nicht vorgesehen. Für die geplanten Büro- und Verwaltungsräume sind 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Im bisherigen Pfarrgarten werden dazu 6 zusätzliche Stellplätze hergestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Stadtgebiet Hüfingen“ in einem Mischgebiet. Das Gebäude selbst ist ein nach §2 DSchG geschütztes Baudenkmal.
Meine Meinung hierzu: Jetzt wird auch noch der Pfarrgarten platt gemacht, anstatt endlich mal für vernünftige Parkmöglichkeiten im Städtle zu sorgen. Die einzige Tiefgararage wurde sogar noch unter Gilly gebaut, dabei hätte die Kirche als einzige genug Geld für sowas. Schon lange sage ich, dass ein Parkaus am Schari das Problem lösen würde und sogar auf Dauer eine echte Investition wäre, da man für so etwas nämlich Geld bekommt. Aber zuerst kostet es natürlich und das Geld würde erst in 10 Jahren richtig fließen, wenn das Ding abbezahlt ist. Alles zu versiegeln, Bäume fällen und das Wasser so schnell wie möglich ableiten, wird ganz massiv der nächsten Generation auf die Füsse fallen.
Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP4 Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“ in Sumpfohren
Es ist müssig und sinnlos hier noch etwas dazu zu sagen. Das unten ist noch aus dem Jahr 2022 also es hat sich inzwischen bisschen etwas geändert. Was klar ist, dass die Streitereien in die nächste Runde gehen. Hoffen wir, dass es bei den zu erwartenden Klagewellen bleibt und nicht irgendwann handgreiflich wird und Tiere zu Schaden kommen.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“. (Das hier war einer der ersten Entwürfe)
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“.
Der Petitionsausschuss war am 05. Mai 2023 vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.
Die sogenannte Aussprache war von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.
Hier gibt es ein paar Eindrücke aus 2023:
Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.
Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nur anhören und Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er keine Weisungsbefugnis. Diese ganzen Petitionsausschüsse sind eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Demokratie vorgegaukelt werden. Es ist das selbe wie mit diesen Abwägungen. Viele Leute machen sich die Mühe und schreiben lange Stellungnahmen die dann von einem Planungsbüro abgebügelt werden. Es ist ehrenamtliches Engagement gegen vom Steuerzahler bezahlte Planungsbüros und dann wird wieder behauptet der Naturschutz koste zu viel Geld. Der Naturschutz bekommt ausser Anfeindungen rein gar nichts für die viele Arbeit.
Ich möchte die Stadt bitten, in Zukunft Schottergärten als versiegelte Fläche zu berechnen!
TOP6 Breitbandversorgung in Hüfingen – Sachstandsbericht zum FTTB-Ausbau
Der Zweckverband hat nach Bekanntwerden der positiven Bundesförderung sofort den entsprechenden Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Durch das Innenministerium und Minister Strobl erhielt der Zweckverband am 14. Januar persönlich die Förderung für die grauen Flecken der Kernstadt von Hüfingen. Mit dieser Förderung kann ein Großteil der noch verbleibenden Bereiche der Kernstadt erschlossen werden. Der Zweckverband schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die vorbereitende Planung zu starten. Aufbauend auf den Ergebnissen (detaillierter Ausbauplan – erste Erkenntnisse des Zweckverbands werden im Rahmen der Präsentation im Gemeinderat gezeigt), kann dann im Laufe des Jahres eine Entscheidung über den Umfang des kommenden Ausbaus in 2027 entschieden (u.a. auch wie man mit den restlichen ungeförderten Bereichen umgeht) und die entsprechenden Mittel rechtzeitig in den Haushalt für 2027 eingebracht werden.
TOP7 Mitfinanzierung Haltestelle Behla
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen: „Die dauerhafte Mitfinanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rund 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald sich ein Wegfall der Haltestelle endgültig abzeichnet“.
Am 14.12.2025 wurde eine Bushaltestelle „Behla Rathaus“ in Betrieb genommen. Am 13.01.2026 wurde eine Bedarfshaltestelle „Alois-Hirt-Straße 15“ in Betrieb genommen. Die Reaktivierung der Haltestelle „Behla Schule“ und die damit verbundene dauerhafte Finanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rd. 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird erneut abgelehnt.
TOP8 Beschluss Förderantrag zum Umbau des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz in Mundelfingen
In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2025 wurde die Beteiligung an den Kosten für den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz im Ortsteil Mundelfingen beschlossen. Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag muss nun durch den Gemeinderat gebilligt werden.
TOP9 Vergabe von Abbrucharbeiten Gasthaus Frank Hüfingen
Die Abbrucharbeiten vom Gashaus Frank sind günstiger als befürchtet und werden in Höhe von 99.902,76 € brutto an eine Firma aus Schönwald vergeben.
TOP10 Vergabe von Planungsleistungen – Eigenkontrollverordnung 3. Abschnitt
Die Stadt Hüfingen plant auch 2026 die Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO). Für die Ingenieurleistungen sind im Haushaltsplan 2026 unter Abwasserbeseitigung 65.000 € eingestellt. Es wird an das selbe Ingenieurbüro wie immer vergeben.
TOP11 Vergabe von Ingenieurleistungen – Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Im dritten Bauabschnitt der Sanierung der Schaffhauser Straße wurden die beiden Brücken über die Breg und die Brücke über den Mühlibach der L181 mit saniert. Da das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) der Brückenbaulastträger ist, wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch der Ingenieurvertrag des Planers vom RP unterzeichnet wird. Bei den Schlussrechnungen des Planungsbüros wurde festgestellt, dass es noch zu keinem vorherigen Vertragsabschluss gekommen ist. Zur Formwahrung und ordnungsgemäßen Schlussabwicklung der Maßnahme „Sanierung Schaffhauser Straße“ werden die Kosten der Planung und der Sanierungsarbeiten werden über Rückersatz der Stadt komplett vom RPF getragen.
TOP12 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. BA
Eine Hüfinger Firma wird mit den Elektroarbeiten in Höhe von 25.780,51 € brutto beauftragt. Eine Hüfinger Firma wird mit den Heizungsbauarbeiten in Höhe von 11.975,99 € brutto beauftragt. Eine Hüfinger Firma wird mit den Sanitärarbeiten in Höhe von 33.752,08 € brutto beauftragt.
TOP13 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen
Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 46.526,14 € brutto beauftragt.
TOP14 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
In der Badischen Zeitung war heute ein Artikel über das Schlammsaugen im Staufener Stadtsee. Da musste ich an das Schlammsauen in St. Georgen im Klosterweiher denken. Wir hatten damals so etwas angedacht für den Behlaer Weiher. Die Zahlen die damals in Hüfingen behauptet wurden waren um ein vielfaches höher als jetzt die Stadt Staufen benennt mit 220.000 Euro. (Das ist weniger als die Hälfte des Geldes für einen Kunstrasenplatz.)
Wobei Staufen natürlich mit dem Rhein eine viel bessere Möglichkeit hat den belasteten Schlamm an eine Fachfirma zu transportieren. Was ich vor allem spannend finde ist, dass Staufen zuerst mal den Schlamm entfernt, trocknet und dann eine Firma den Dreck untersucht.
Hüfingen ist hier einen ganz anderen Weg gegangen. Erst Abwasser ins Biotop, dann bisschen untersuchen, dann teuere Kamerabefahrung anstatt Kanalplan zu lesen, dann wieder teuere Untersuchungen, dann alles abstreiten und weiter untersuchen. Ich möchte nicht wissen, was dies alles bis jetzt gekostet hat und der Weiher ist immer noch vom Biotop weit entfernt. Aber das wird schon, da bin ich zuversichtlich. Inzwischen haben neue Männer übernommen – und das meine ich nicht polemisch, sondern wirklich wertschätzend. Vielen Dank an unseren neuen Stadtrat und auch Ortsvorsteher von Behla, Johannes Bogenschütz!
Schlammsaugen am Klosterweiher
29. November 2021
In St. Georgen gab es früher eine Benediktiner-Abtei. Um die Mönche mit Fisch zu versorgen, wurde für einen Weiher die Brigach aufgestaut: Der Klosterweiher.
Das Kloster ist längst Geschichte, aber der Weiher erfreut sich heute großer Beliebtheit bei Badegästen, Fischern und auch bei dem Biber.
Zeichnung aus der Reformationszeit mit Darstellung des Grundbesitzes im Umfeld des Klosters (Foto: Wikipedia bei KALCHSCHMIDT)
Im sogenannten Absetzbecken vor dem eigentlichen Weiher hat sich nun jede Menge Schlamm angesammelt.
Diese Problematik und deren pragmatische Lösung der Stadt St. Georgen hat nun auch in Hüfingen für großes Interesse gesorgt. Hier will ich die Technik des Schlammabsaugens der Amodes GmbH allen interessierten Hüfingerinnen und Hüfingern vorstellen.
Mobile Teichschlammentwässerung
Teichentschlammungen werden momentan oft durch eine sogenannt Winterung und Sömmerung gemacht. Das heißt man lässt den Teich austrocknen und baggert dann den Schlamm ab. Dies wurde z.B. erfolgreich im Winter 2004/2005 und im anschließenden Sommer am Unterhölzer Weiher gemacht (1).
Dies ist allerdings sehr zeit- und arbeitsaufwändig, teuer und ein großer Eingriff in den Lebensraum. Die Anlagen von amodes bieten hier eine Lösung.
Der Schlamm wird aus dem Weiher mit einem amphibischen Schwimmsaugbagger abgesaugt.
Von diesem Schwimmsaugbagger wird der Schlamm durch eine Leitung zu der mobilen Entwässerungsanlage gesaugt. In St. Georgen geschieht dies durch ein etwa 400 Meter langes Röhrensystem.
Diese mobile Entwässerungsanlage benötigt Frischwasser für das Reaktionstrennmittel. Am Ende kommt Trockenschlamm mit einer Trockensubstanz von etwa 65% raus.
Die mobilen Entwässerungsanlage war in St. Georgen wegen des Frostes leider eingepackt.
Tagesleistung der mobilen Entwässerungsanlage ca. 250 – 350 m3 Schlamm. So braucht man für 5.000 m3 etwa 16 bis 20 Tage.
(1) Markus Röhl, Susanne Popp, Friedrich Kretzschmar, Ingo Kramer, Hans Offenwanger und Konrad Reidl: Winterung und Sömmerung des Unterhölzer Weihers – Chancen und Risiken einer traditionellen Pflegemaßnahme. Schriften der Baar 50 (2007) Seite 59-78.
Da der Gemeinderat den Naturschutz als obsolet und kostenintensiv abgeschafft hat, möchte ich mal auflisten was uns die Zerstörung unserer Natur die letzten Jahre so alles gekostet hat und weiter kosten wird.
Ein großer Posten ist die Entwässerung vom Ziegeleschle mit 1.524.000 Euro. Wobei das sogar noch unterschätzt ist, da hier die Sanierung vom Kennerbach und auch an der Schaffhauser Straße nicht dabei sind.
Kosten RÜB
Dann die vielen RÜB (Regenüberlaufbecken). RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen, entlasten kurzfristig die Kanalisation und es wird behauptet die trügen zum Gewässerschutz bei. Was die tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Es wäre den Politikern aber ziemlich egal, wenn euer Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, aber der ganze Dreck geht dann irgendwann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim angeblichen Naturschutz.
RÜB für Neubaugebiet
Diese Kosten werden im Haushalt kleinteilig mehr oder weniger versteckt. Aber es gibt natürlich in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Aber wie man sieht, rechnet man beim Strom mit 26.000 Euro im Jahr – jedes Jahr!
Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird. Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation die Donau runter.
Was so als Investition gewertet wird
Wenn ich schon bei Kanälen bin: Der Regenwasserkanal von Fürstenberg nach Hondingen ist mit 164.000 Euro natürlich eine super Investition. Immerhin spart es Strom, da das Wasser nicht in die Breg gepumpt werden muss, sondern in die Aitrach läuft. Die Schifffahrt hats nötig. Vermutlich gilt dies auch als Naturschutz.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 20. November 2025
Ausschuss für Umwelt und Technik
Es gibt nur einen einzigen Bauantrag und zwar die Nr. 50/2025 für die Errichtung eines Werbepylons in der Schaffhauser Straße. Da musste ich jetzt nachschauen, was ein Pylon ist. Als erstes kam: „von festungsartigen Türmen flankiertes Eingangstor ägyptischer Tempel.“ Dort ist kein Tempel und ägyptisch ist schon gar nichts, es soll einfach nur ein Pfeiler hin, der auf das Autohaus hinweist. Eigentlich hätte ich jetzt gedacht, dass dort schon sowas wäre, aber anscheinend nicht.
Dem Pylon wird einstimmig zugestimmt.
Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
Über 50 Bürgerinnen und Bürger sind da! Das erste Mal geht der Platz für die Stühle aus, mehr als beim Fußball.
Rolf Schafbuch hat Fragen zur Entwicklung vom „Hotel Frank“. Er möchte die Entscheidung aufschieben bis ein Investor gefunden ist und macht Vorschläge wie dies aussehen könnte.
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Bei der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wird der Vertrag mit Mariahof fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt und es wird versucht mit gegenseitigem Einverständnis den Vertrag früher aufzulösen.
In der Sitzung am 23. Oktober sollte dieser Punkt auf Antrag der CDU verschoben werden, da noch einige Fragen offen seien. Unten erst nochmal worum es geht:
Seit 2022 gibt es an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100%. Die Stelle ist in zwei 50% Teilzeitstellen aufgeteilt. Die beiden StelleninhaberInnen sind beim Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. angestellt. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Schulsozialarbeit an der LRSH sind ebenso wie die Finanzierung der Stelle vertraglich zwischen der Stadt Hüfingen und dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. geregelt. Die Stadt Hüfingen trägt als Schulträger die Personalkosten für die Schulsozialarbeit an der LRSH. Personalkostensteigerungen durch Tarifanpassungen gibt der Caritasverband der Stadt Hüfingen frühzeitig zur Kenntnis. Auf (jährlich zu stellenden) Antrag gewährt das Land Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen Zuschüsse. Je 100%- Stelle beträgt der Landeszuschuss aktuell 16.700 €. Wenn beide Teilzeitstellen besetzt sind, beträgt der Anteil der Stadt Hüfingen für die Schulsozialarbeit an der LRSH aktuell 80.766,54 €. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 97.966,54 €.
Durch bereits angekündigte tarifliche Lohnsteigerungen wird der städtische Zuschuss für die beiden bereits bestehenden Teilzeitstellen in 2026 von 80.766,54 € auf 84.755,20 € steigen.
Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule Hüfingen hat am 06.10.2025 einen Antrag auf Ausweitung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen gestellt. Gewünscht wird eine Ergänzung der bereits bestehenden zwei 50%-Stellen um eine weitere Teilzeitstelle, deren Umfang mindestens 50% betragen soll.
Die Verwaltung teilt mit der Schulleitung die Auffassung, dass die stark gestiegenen Schülerzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der vielfältigen Aufgabenfelder in einem auch durch Corona schwieriger gewordenen Umfeld eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der LRSH rechtfertigen würde. Die Wertschätzung und grundsätzliche Notwendigkeit der Schulsozialarbeit steht für die Verwaltung außer Frage. In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und vielfältiger Pflicht-Aufgabenfelder ist jedoch eine Gewichtung bzw. Priorisierung der Themen und Wünsche unumgänglich. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen würde aktuell jährliche Mehrkosten von rd. 40.000 € verursachen. Lohnkostensteigerungen in den Folgejahren sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Meine Meinung: Die Fraktion des sogenannten „Freien Forums“ (die Männer stimmen meist geschlossen mit ihrem Führer), haben sich schon gegen Sozialarbeit ausgesprochen, da sie für sich hier keinen Vorteil sehen. Die Fraktion der SPD steht geschlossen hinter der Schule – wäre auch merkwürdig, wenn nicht. Im Grunde hängt das Ergebnis an dem Abend mal wieder an dem sozialen Gewissen der CDU. Da aber eine ordentliche Sozialarbeit ganz Hüfingen zugutekommen wird, denke ich, dass die CDU hier im Sinne der Kinder entscheiden wird.
Egon Bäurer spricht wieder für die CDU. Er ist zufrieden mit den Antworten auf seine 12 Fragen und er ist überzeugt, dass der Bedarf steigt. Deswegen unterstützt die CDU eine zusätzliche Stelle und bittet die Verwaltung aber die Stelle auf zwei Jahre zu befristen, damit man flexibel auf politische Veränderungen reagieren kann.
Kerstin Skodell meint, dass die SPD den Antrag im vollen Umfang unterstützt. Eine Befristung hält sie für unnötig und befürchtet, dass es nach den nächsten Wahlen noch schlimmer wird.
Das sogenannte „Freie Forum“ sagt, es stünde hinter der Schulsozialarbeit, aber möchte kein Geld dafür ausgeben. Alle fünf Männer würden auch in Zukunft geschlossen gegen alles stimmen was Geld kostet.
Die LBU stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen wird dauerhaft ab Schuljahr 2026/2027 um eine weitere 50% Stelle ausgeweitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Leistungsvereinbarung (=Vertrag) mit dem Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. entsprechend anzupassen. Die Personalkosten werden abzüglich laufend gewährter Zuwendungen vom Land, vom Schulträger getragen. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband mögliche Förderanträge auf Landeszuschüsse zu stellen.
Leider konnte ich nicht genau zählen, aber der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen. Es gab eine leichte Verwirrung, da sich einige der CDU enthalten hatten, da sie eine Befristung wollten aber für die Stelle waren.
TOP5 Bebauungsplan „Römerstraße-Süd“ in Behla – Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kenntnisnahme der Planunterlagen, Satzungsbeschluss
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 349.
Bebauungsplan Römerstraße Süd Behla
Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen.
Auf Grund der eingegangen Anregungen und Bedenken wurde der ursprüngliche Bebauungsplanvorentwurf angepasst.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.
Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse angepasst.
Der Bebauungsplan mit Begründung (incl. Anlagen) und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 09.09.2025 vom Gemeinderat gebilligt.
Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025 werden vom Gemeinderat gebilligt.
Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025 werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Ortschaftsrat und Gemeinderat haben einstimmig zugestimmt.
Nach dem Biodiversitäts-Stärkungsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, eine Biotopverbundplanung für das Offenland zu erstellen. Der Biotopverbund muss bis 2023 landesweit mindestens 10 %, bis 2027 mindestens 13 % und bis 2030 mindestens 15 % des Offenlandes umfassen. Landesweit beträgt der Flächenanteil derzeit 10,9 %. Diese Werte werden als nötig angesehen, die Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes sowie des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes zu erreichen. Die drei Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie Bad Dürrheim haben über den GVV im November 2022 die Biotopverbundplanung an das Büro BHMP beauftragt. Vor Planerstellung und nach dem Entwurf der Maßnahmenplanung fanden in den beteiligten Gemeinden öffentliche Vorstellungen statt. Die meisten Teilnehmer kamen von der Hauptzielgruppe Landwirtschaft.
Mittlerweile hat das Büro BHMP die Änderungswünsche und Rückmeldungen eingearbeitet und die Maßnahmenplanung fertiggestellt. Sie ist nun Grundlage der Maßnahmenumsetzung. Derzeit beträgt der Flächenteil in Hüfingen nur 4,2 % (landesweit 10,9%).
Die Biotopverbundplanung ist keine verbindliche Planung, die rechtliche Regelungen festsetzt. Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn die Eigentümer damit einverstanden sind. Dies wurde den Landwirten in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nochmals schriftlich bestätigt. Auf anderweitige rechtliche Regelungen (Wassergesetz, Naturschutzgesetz) hat die Biotopverbundplanung keinen Einfluss. Die gesamte Planung mit Bestandskarten, Maßnahmenkarten und Bericht kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden: https://www.gvv-umweltbuero.de/biotopverbundplanung/
Biotopvernetzung Bestandsplan
Biotopvernetzung Maßnahmenplan
Der Bauamtsleiter meint, dass Hüfingen hier nichts tun wird. Er will nichts umsetzten, 4,2 % reichten für Hüfingen. Mit ihm gibt es keinen Naturschutz. Die Landwirte sollen das selber machen. Die Landwirte können ja dann die Ökopunkte an die Stadt verkaufen.
Meine Meinung hierzu: Ehrlich gesagt wundert es mich, warum sich ein Tiefbauer über das Land der Hüfinger vor dem Gemeinderat als Fürst aufspielen darf. Er hat hier weder fachliche Kompetenzen noch Entscheidungsgewalt. Anscheinend hat er diese Überheblichkeit von seinem letzten Chef gelernt und dem ehrenamtlichen Naturschutz hatte er ja schon damals den offenen Krieg erklärt. Allerdings wird er dies kaum ohne vorherige Zustimmung der Verwaltung gesagt haben. Als Vorsitzende des über 200 Jahre alten Naturschutzvereins von Hüfingen schockiert mich diese (für mich sehr spontane) Kampfansage, direkt aus der Stadtverwaltung, zutiefst. Wir waren hier weder informiert worden, noch irgendwie darauf vorbereitet. Zum Glück kann dies Hüfingen nicht zurück werfen, da die Stadt in Punkto Naturschutz eh schon vorher am Boden lag. Es war lediglich eine romantische Vorstellung von mir, dass sich dies jemals ändern könnte.
Der Gemeinderat nimmt die Biotopverbundplanung zur Kenntnis.
TOP7 Vorstellung der Auswertung des ADFC-Fahrradklima-Test 2024 / CDU-Antrag „Radverkehrsfreundlichkeit“
Alle zwei Jahre führt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) den Fahrradklimatest, zur Bewertung der Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden, durch und wird hierbei vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt. Der ADFC-Fahrradklimatest ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit und umfasst eine Umfrage mit rund 30 Fragen zum Thema Radfahren. Hierbei wird beispielsweise gefragt, ob das Radfahren Spaß oder Stress bedeutet, ob Radwege von Falschparkern freigehalten werden, ob man sich als Verkehrsteilnehmer ernst genommen fühlt und ob sich das Radfahren auch für Familien mit Kindern sicher anfühlt. Ziel des Fahrradklimatests ist Transparenz schaffen, Handlungsbedarfe aufzeigen und Verbesserungen anstoßen. Die Vorstellung des detaillierten Ergebnisses 2024, an dem sich 67 Fahrradfahrer durch eine Umfrage beteiligten, wird Herr Martin Röder als ADFC-Mitglied und Hüfinger Bürger übernehmen.
Wiltrud Siegfried über die Vorstellung des
ADFC Fahrradklima-Test 2024
Vorstellung der Ergebnisse für Hüfingen in der Gemeinderatssitzung am 20. November 2025 durch Martin Röder, Hüfingen, ADFC Gruppe Südbaar.
Der ADFC Fahrradklima-Test ist eine regelmäßige bundesweite Online-Umfrage des ADFC, die seit 1998 durchgeführt wird. Der ADFC ist der allgemeine deutsche Fahrrad-Club. Er tritt für die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer ein. Die Umfrage beinhaltet die Messung der Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinde. Umfragezeitraum ist 1. September bis 30. November alle zwei Jahre. 2024 nahmen bundesweit 231.000 Menden an der Umfrage teil, in Hüfingen 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hüfingen wurde 2024 zum ersten Mal ausgewertet, da in Hüfingen bisher die Mindestteilnehmerzahl nie erreicht worden war. Zudem findet eine begleitende Fahrrad-Kommunalbefragung statt. Hier können Städte und Gemeinden angeben, was sie zur Förderung des Radverkehrs unternommen haben.
Als wichtigste Probleme in der Umfrage wurden von Hüfinger Radfahrenden folgende angegeben:
Fehlende Radwege/Radverkehrsanlagen in der Kernstadt
Mangelndes Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr (besonders mit Kindern)
Radwege enden ohne verständliche Weiterführung
Martin Röder stellte in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2025 besondere Problempunkte in Hüfingen und Lösungsmöglichkeiten vor. Daraus lassen sich folgende Empfehlungen der ADFC Gruppe Südbaar zur mittel- und langfristigen Verbesserung des Radverkehrs in Hüfingen ableiten:
Separate Radwegführung wo möglich (Ausbau)
Priorisierung von Schulwegen (z.B. Bräunlingen – Lucian-Reich-Schule)
Radverkehrskonzept erstellen (z.B. als Teil des Stadtentwicklungskonzepts)
Bürgerinnen , Bürger und Experten einbinden
Förderprogramme bei Konzeption und Umsetzung nutzen, z.B https://www.aktivmobil-bw.de mit Landesförderung bis 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
Herrn Bernd Göggel, der Leiter des Straßenbauamts stellt das Radnetzkonzept des Schwarzwald-Baar-Kreis vor.
Zur strategischen und zukunftsorientierten Steuerung der Stadtentwicklung empfiehlt die Verwaltung die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts. Das Konzept soll als fachübergreifendes und räumlich orientiertes Planungsinstrument dienen, das wesentliche Handlungsfelder wie Wohnen, Mobilität, Wirtschaft, Klima, kommunale Finanzen, soziale Infrastruktur, Städtebau etc. koordiniert und aufeinander abstimmt.
Im Ergebnishaushalt 2025 sind 35.000 € beschlossen, die aber aufgrund des fortschreitenden Haushaltsjahres möglicherweise nicht mehr abgerufen werden können. Da Ansätze im Ergebnishaushalt nicht auf das Folgejahr übertragbar sind, wurden im Entwurf des Haushaltsplans 2026 vorsorglich 70.000 € angesetzt.
Das Konzept sieht vor dass in einer Gemeinderatssitzung die wesentlichen Inhalte des Entwicklungskonzepts durch Mitarbeitende der STEG vorgestellt werden. Als Variante können im Rahmen einer Abendveranstaltung die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzepts „Strategie Hüfingen 2040“ durch die Mitglieder des Gemeinderats der Bevölkerung vorgestellt werden.
Als Instrument der Online-Beteiligung hat die STEG StadtentwicklungGmbH eine Bürgerbeteiligungsplattform ins Leben gerufen. Als modularer Baukasten kann sie individuell auf die Bedürfnisse vor Ort in der Kommune angepasst werden und bildet damit zwei zentrale Aspekte ab: das Informieren der Bürgerinnen und Bürger und das Interagieren. Der zentrale Einstieg erfolgt über die Informationsseite zu den laufenden und geplanten Projekten in der Kommune. Hier finden die Bürgerinnen und Bürger eine Übersicht und können sich per Klick in das jeweilige Projekt begeben. Um den Bürgerinnen und Bürger vertiefende Informationen zum Projekt zu bieten, stehen Projektunterseiten zur Verfügung, die je nach Projekt individuell angepasst werden können
Meine Meinung hierzu: Ich finde das Konzept der Beteiligung hervorragend! Man könnte auch einen Termin anbieten, um die Hüfingerinnen und Hüfinger mit der Bürgerbeteiligungsplattform vertraut zu machen.
Die CDU unterstützt ein Gesamtkonzept obwohl die Haushaltslage angespannt ist. Auch die SPD findet ein Konzept sinnvoll, aber möchte es gerne auf das nächste Jahr verschieben, da zuerst das Projekt mit dem Frank richtig angegangen werden soll. Das sogenannte Freie Forum ist eh dagegen Geld auszugeben.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts für die Stadt Hüfingen als strategische Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierfür wird die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.
Der Gemeinderat beschießt dies auf 2027 zu schieben.
Gasthaus zum Bahnhof. Postkarte von 1930
Das Hotel Frank am 1. Oktober 2021
TOP9 Projektentwicklung „Gasthof Frank“
Das Projekt wurde schon am 16. Oktober besprochen. Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH schlägt einen strukturierten Prozess mit 6 wesentlichen Bausteinen vor, der in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den politischen Gremien sowie der Bürgerschaft durchgeführt wird. Die einzelnen Phasen umfassen:
Standort- und Grundstücksanalyse Erfassung relevanter Daten sowie Abstimmung der Bedarfe mit der Kommune, um eine fundierte Basis für die weitere Planung zu schaffen.
Zielfindung mit dem Gemeinderat Durchführung eines Workshops zur gemeinsamen Definition der gewünschten Nutzungen und Entwicklungsziele.
Planungs- und Nutzungskonzept Entwicklung von bis zu drei Konzeptvarianten, einschließlich 3D-Visualisierungen und Richtpreiskalkulationen, um unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten transparent darzustellen.
Vermarktung Aktive Akquisition von Miet- und Kaufinteressenten sowie Investoren unter Nutzung des umfangreichen Netzwerks der STEG.
Projektsteuerung Überwachung von Leistungen, Kosten und Terminen sowie Begleitung städtebaulicher Fragestellungen während des gesamten Prozesses.
Bürgerinformation Durchführung einer öffentlichen Abendveranstaltung zur Vorstellung der Projektziele und zur Aufnahme von Anregungen und Ideen der Bürgerschaft.
Die Projektentwicklung Frank soll auf Basis der vergangenen Klausurtagungen ein wichtiger Meilenstein in den Bereichen „Leben im Alter“, Ärzteversorgung und gesellschaftlichem Zusammenhalt über mehrere Generationen hinweg werden. Für die Projektentwicklung „Gasthof Frank“ sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans für 2026 70.000 € vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für das städtische Grundstück „Gasthof Frank“ einen strukturierten Projektentwicklungsprozess zur Ausarbeitung der zukünftigen Nutzung und städtebaulichen Ausgestaltung einzuleiten. Für die Durchführung der Projektentwicklung wird die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.
Die CDU sieht es als zwingend erforderlich hier einen externen Projektentwickler zu haben und wird dem Vorschlag einstimmig folgen. Auch die SPD findet einen externen Partner hier wichtig. Das Freie Forum bleibt dabei, dass kein Geld ausgegeben werden darf, aber sie werden nicht gegen den Gemeinderatsbeschluss klagen.
Es wird mit den 5 Gegenstimmen beschlossen.
TOP 10 Standgebühren Stadtbächlifest 2026
Der Termin für das kommende Stadtbächlifest ist: Samstag, 25.07.2026 bis Montag, 27.07.2026
Bei den zurückliegenden Stadtbächlifesten 2002, 2006, 2010, 2014, 2018, 2022 wurde eine Regelstandgebühr von 460,00 € erhoben. Für kleine Stände (Bierstände, reine Getränkestände, Eisstände, u.a.) betrug die Standgebühr 360,00 €. Betrieb ein Verein gleichzeitig eine Festhütte sowie einen separaten Bierstand kam zur Regelstandgebühr von 460,00 € die Gebühr für kleine Stände mit 360,00 € hinzu. Vereine die lediglich einen kleinen Stand betreiben, hatten die die Regelstandgebühr von 460,00 Euro zu bezahlen. Für Vereine, die mit einem kulturellen Programm oder Unterhaltungsprogramm für Kinder u.a. teilnehmen und die wirtschaftliche Ausrichtung absolut untergeordnet ist, sollte von den obigen Gebühren abgewichen werden können. In der durch die Vereine zu entrichtende Kostenpauschale waren Kosten für das Rahmenprogramm, eine angemessene gemeinschaftliche Werbung, Strom- bzw. Wasseranschlüsse inkl. Strom- und Wasserverbrauch sowie Abwasserkosten enthalten. Ebenso wurde die Müllgebühr durch die Stadt übernommen, wobei die Vereine den anfallenden Müll in beim Bauhof bereitstehende Container selbst zu entsorgen und die Straße bzw. den genutzten Festbereich mit angrenzenden Flächen jeweils zu reinigen hatten. Ebenfalls werden mit dem der Kostenpauschale soweit erforderlich, Kosten für einen Sicherheitsdienst abgedeckt.
Die Subventionen für das Stadtbächlifest durch die Stadt Hüfingen betrugen 1998: ca. 46.000 DM 2002: 11.900,00 € 2006: 10.500,00 € 2010: 14.000,00 € 2014: 19.000,00 € 2018: 22.000,00 € 2022: 35.000,00 €
Dies ohne Verwaltungskosten für Organisation und Abwicklung. Die Leistungen der Verwaltung, die aus dem Rathaus heraus erbracht werden, sind nicht unerheblich. Sie müssten den Subventionen für das Stadtbächlifest noch hinzugerechnet werden.
Was mich interessieren würde: Wer bestimmt wann und bei welchem Verein von den obigen Gebühren abgewichen wird? Was ist mit Vereinen die den Strom vom eigenen Haus beziehen? Werden die bevorzugten Vereine transparent kommuniziert?
Daniel Bucher schlägt vor auf professionelle Vorstellungen auf der Bühne zu verzichten, um Kosten zu sparen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Standgebühren für das Stadtbächlifest 2026 werden mit einer Regelstandgebühr von 520,00 Euro und 400,00 Euro für kleine Stände festgesetzt. Die Gebühr für kleine Stände wird auf Ausnahmen beschränkt. In den Standgebühren sind Kosten für das Rahmenprogramm, eine angemessene gemeinschaftliche Werbung, Strom- und Wasseranschlussgebühren inkl. Strom- und Wasserverbrauch sowie Abwassergebühren, Müllgebühren für beim Bauhof angelieferten Müll sowie Sicherheitsdienst enthalten.
Dies wird einstimmig beschlossen.
TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik beginnt um 18:20 Uhr
Bauantrag Nr. 46/2025
Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in Behla. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Behla und ist daher nach § 35 BauGB zu bewerten. Das heißt, ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Dem Antrag wurde vom Ortschaftsrat und Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Bauantrag Nr. 47/2025
Dem Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf dem Hohen II wurde einstimmig zugestimmt.
Bauantrag Nr. 48/2025
Umnutzung eines Ladengeschäfts zu Museumsräumen in der Hauptstraße 4, Flst. Nr. 191.
Am 23.01.2025 hat der Gemeinderat dem Kauf der Gewerbefläche mit einer Grundfläche von ca. 125 m² zugestimmt. Der Gemeinderat stimmte am 8. Mai 2025 zu die Räumlichkeiten dem Stadtmuseum zur Verfügung zu stellen. Die Räumlichkeiten werden momentan grundgereinigt, frisch gestrichen sowie die Elektrik auf neuen Stand gebracht.
Das Gebäude selbst ist ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz und liegt innerhalb des denkmalgeschützten Altstadtensemble von Hüfingen.
Der Umnutzung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes zugestimmt.
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates begann pünktlich um 18:30 Uhr
TOP2. Bürgerfragestunde
Mindestens 27 Zuschauerinnen und Zuschauer sind heute hier. Es gibt keine Fragen.
TOP 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Das Industriegebiet Palmhof wurde in der nicht öffentlichen Sitzung diskutiert. Die Stadt Hüfingen fordert ein Hydrogeologisches Gutachten ob die Planungen unsere Tiefbrunnen gefährden. Mehr hier: https://hieronymus-online.de/fakten-zum-trinkwasser/
TOP 4. Information zur strukturellen Entwicklung der katholischen Kirche 2030
Die katholische Kirche steht vor einer großen organisatorischen Umstrukturierung, die durch Veränderungen der Mitgliederzahlen, dem demografischen Wandel und begrenzten Ressourcen bedingt ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde das Projekt „Kirche 2030“ mit dem Ziel gegründet, die katholische Kirche zukunftsfähig zu gestalten. Hierzu gehören Veränderungen in den Bereichen Strukturen, Zuständigkeiten und Personal. Da diese Veränderung final im Jahr 2030 abgeschlossen sein sollen, werden bereits ab dem 01.01.2026 die bisherigen 224 Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg zu 36 neuen Pfarreien zusammengeführt. Diese Veränderungen betreffen auch die katholische Kirchengemeinde Auf der Baar. Um über die Gründe der strukturellen Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen zu berichten, wird Pfarrer Fabian Schneider und Pfarreiökonom Mario Isele den Gemeinderat mit einem Sachvortrag informieren.
27 Minuten katholisches Kirchengeschwätz. Liebe Leute, bitte macht das in Zukunft in der Kirche, wo es hin gehört! Wenn jeder Verein hier seine Struktur vorstellen möchte, dann gibts nichts anderes mehr.
TOP 5. Erweiterung Schulsozialarbeit Lucian-Reich-Schule
Seit 2022 gibt es an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 100%. Die Stelle ist in zwei 50% Teilzeitstellen aufgeteilt. Die beiden StelleninhaberInnen sind beim Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. angestellt. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Schulsozialarbeit an der LRSH sind ebenso wie die Finanzierung der Stelle vertraglich zwischen der Stadt Hüfingen und dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. geregelt. Die Stadt Hüfingen trägt als Schulträger die Personalkosten für die Schulsozialarbeit an der LRSH. Personalkostensteigerungen durch Tarifanpassungen gibt der Caritasverband der Stadt Hüfingen frühzeitig zur Kenntnis. Auf (jährlich zu stellenden) Antrag gewährt das Land Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen Zuschüsse. Je 100%- Stelle beträgt der Landeszuschuss aktuell 16.700 €. Wenn beide Teilzeitstellen besetzt sind, beträgt der Anteil der Stadt Hüfingen für die Schulsozialarbeit an der LRSH aktuell 80.766,54 €. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 97.966,54 €.
Durch bereits angekündigte tarifliche Lohnsteigerungen wird der städtische Zuschuss für die beiden bereits bestehenden Teilzeitstellen in 2026 von 80.766,54 € auf 84.755,20 € steigen.
Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule Hüfingen hat am 06.10.2025 einen Antrag auf Ausweitung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen gestellt. Gewünscht wird eine Ergänzung der bereits bestehenden zwei 50%-Stellen um eine weitere Teilzeitstelle, deren Umfang mindestens 50% betragen soll.
Die Verwaltung teilt mit der Schulleitung die Auffassung, dass die stark gestiegenen Schülerzahlen bei gleichzeitiger Steigerung der vielfältigen Aufgabenfelder in einem auch durch Corona schwieriger gewordenen Umfeld eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der LRSH rechtfertigen würde. Die Wertschätzung und grundsätzliche Notwendigkeit der Schulsozialarbeit steht für die Verwaltung außer Frage. In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und vielfältiger Pflicht-Aufgabenfelder ist jedoch eine Gewichtung bzw. Priorisierung der Themen und Wünsche unumgänglich. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen würde aktuell jährliche Mehrkosten von rd. 40.000 € verursachen. Lohnkostensteigerungen in den Folgejahren sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Meine Meinung hierzu ist, dass ich die Caritas als Arbeitgeber sehr kritisch sehe, da sich die Katholische Kirche oft nicht an unsere freiheitlich demokratische Grundordnung hält. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass Klagen gegen die Caritas oft nicht möglich sind und das kirchliche Arbeitsrecht sollte abgeschafft werden. Hier gibt es den Weimarer Appell für Demokratie – Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen. Der Staat kommt seinen Aufgaben nicht nach! Aber das nützt uns in Hüfingen jetzt nichts. Wir können wegen eines dysfunktionalen Staates nicht die Kinder sich selbst überlassen.
Egon Bäurer für die CDU lobt die LRS und die kommissarische Leiterin. Dann werden einige detaillierte Fragen gestellt auch nach den Zuständigkeiten. Im Allgemeinen geht es darum, ob dies alles eine kommunale Aufgabe sei. Die vielen Fragen sollen am besten schriftlich beantwortet werden, damit die CDU Fraktion nochmal diskutieren kann. Die CDU will aber keine Verlängerung von einem Jahr, sondern dass auf November geschoben wird. Die SPD unterstützt den Antrag vollkommen ohne Wenn und Aber. Das Freie Forum drückt sich wie immer vor Entscheidungen und möchte auf nächstes Jahr schieben. Die LBU will jetzt etwas bewegen und meint es sei keine Zeit weiter zu warten, die die Kinder haben Priorität.
Der Antrag vom Freien Forum wird abgelehnt und es wird beschlossen das Thema im November nochmal vorzulegen.
Verschobener Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Schulsozialarbeit an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen wird dauerhaft ab Schuljahr 2026/2027 um eine weitere 50% Stelle ausgeweitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Leistungsvereinbarung (=Vertrag) mit dem Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. entsprechend anzupassen. Die Personalkosten werden abzüglich laufend gewährter Zuwendungen vom Land, vom Schulträger getragen. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband mögliche Förderanträge auf Landeszuschüsse zu stellen.
TOP 6. Entscheidung: Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Die bestehende Satzung der Stadt Hüfingen über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde am 06.02.2014 vom Gemeinderat beschlossen. Die Gebühren inkl. Nebenkosten für die Obdachlosenunterkunft Im Dreiangel 3 F in Hüfingen betragen aktuell 279,00 €/Person/Monat.
Liegenschaften der Stadt Hüfingen
für Obdachlose und Geflüchtete
Unter den 104 Personen sind aktuell 3 Obdachlose und 101 Geflüchtete (35 aus der Ukraine und 66 u. a. von Afghanistan, Syrien, Pakistan, China und Türkei) untergebracht.
Eine Gebührenkalkulation für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Hüfingen lag bislang nicht vor, wird aber vom Landratsamte veranlagt. Aus Gründen der Rechtssicherheit war deshalb eine Gebührenkalkulation zu erstellen.
Nach der neu erstellte Gebührenkalkulation werden die Kosten von 279,00 €/Person/Monat auf 277,09 €/Person/Monat verringert.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte werden ab 01.01.2026 wie folgt festgesetzt: Benutzungsgebühr (inkl. Nebenkosten) 277,09 €/Person/Monat.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026
Der Gemeindetag BW empfiehlt, die Satzungen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) anzupassen.
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) wird zur besseren Lesbarkeit angepasst werden und tritt am 01.01.2026 in Kraft.
SPD fragt, ob sie bei Zustimmung zu TOP 7 nicht automatisch einem höheren Wasserpreis in 2026 zustimmen werden. Der Kämmerer räumt die Bedenken aus.
Es wird eistimmig zugestimmt.
TOP 8. Abwassergebühren 2026
Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2014 1,84 €/m³. Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 01.01.2021 0,56 €/m²
Die Stadt Hüfingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren für das Jahr 2026 neu zu kalkulieren. Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann erst im Jahr 2026 geschehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 1,84 €/m³ auf bis zu 3,00 €/m³ (Erhöhung um 1,16 €/m³) und die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,56 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,24 €/m²) ansteigen.
Auch dies wird 2026 erneut vorgelegt werden. Unter dieser Prämisse wird auch hier einstimmig zugestimmt.
TOP 9. Vergabe Asphaltsanierungsarbeiten Fürstenberg
Dieses TOP ist verschwunden und war nur in der öffentlichen Bekanntmachung.
TOP 10. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat