Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren
Hannah Miriam Jaag am 24.10.2024 in der Gemeinderatssitzung
Zur Einführung ging das Büro Gfrörer 34 Minuten auf die einzelnen Einwendungen in der Abwägungstabelle ein. Der Ortschaftsrat stimmte dem Baugebiet einstimmig zu.
Der Gemeinderat beschließt mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung den Bebauungsplan.
Bebauungsplan „im Einfang -Erweiterung“
Baugebiet Sumpfohren wieder im Gemeinderat
Hannah Miriam Jaag am 23.Oktober 2024
Nächsten Donnerstag, am 24. Oktober 2024 kommt das alles wieder als TOP 6 auf die Tagesordnung. Die Geschichte des seit 10 Jahren schwellenden Konfliktes lässt sich anhand von hunderten Seiten (oder sind es tausende?) hier bei der Stadt Hüfingen runter laden oder anschauen.
Also der Aufstellungsbeschluss war am 27.06.2019 und folgende Unterlagen sind auf der Seite der Stadt hierzu:
- Abwägungsprotokoll der frühzeitigen Beteiligung in der Fassung vom 01.10.2024
- Abgrenzungsplan mit Geltungsbereich in der Fassung vom 01.10.2024
- Zeichnerischer Teil Bebauungsplan (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
- Planungsrechtliche Festsetzungen (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
- Örtliche Bauvorschriften (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
- Begründung zum Bebauungsplan (Entwurf) in der Fassung vom 01.10.2024
- Umweltbericht in der Fassung vom 01.10.2024
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 01.10.2024
- Natura 2000-Vorprüfung Vogelschutzgebiet ‚BAAR‘ (8017-441) in der Fassung vom
01.10.2024 - Maßnahmenkonzept für den Rotmilan in der Fassung vom 01.10.2024
- Geruchs-Immissionsprognose in der Fassung vom 30.08.2021
- Schalltechnische Untersuchungen in der Fassung vom 28.11.2022
Kontroverse um das neue Baugebiet Sumpfohren
Hannah Miriam Jaag am 05. Mai 2023
Heute war der Petitionsauschusss vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.
Wie oben ersichtlich war die Aussprache von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.
Hier gibt es ein paar Eindrücke:
Sorry, für die Ausschnitte der Fotos, aber ich saß relativ hinten.
Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nun anhören und kann Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er wohl keine Weisungsbefugnis
Es gab eine lange Diskussion mit vielen Stellungnahmen. Ich habe einige angefragt und möchte diese gerne hier unten veröffentlichen. Deshalb will ich jetzt gar nicht viel dazu schreiben und zeige hier nur erst mal die Kuhwiese, um die es geht.
Unter der Kuhwiese kommen dann die Stellungnahmen vom LNV, vom Nabu und alle anderen, die mich hoffentlich bald per E-Mail erreichen.
Also, jeder, der was zu sagen hat: Bitteschön!
Stellungnahme zum Bebauungsplan des Wohngebiets „Im Einfang – Erweiterung“ in Hüfingen – Sumpfohren
Dietrich Weller am 05. Mai 2023, NABU -Schwarzwald-Baar
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung im o,., Verfahren. Diese Stellungnahme erfolgt auch im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Die beabsichtigte Erweiterung geht aus unserer Sicht mit vielen Problemen einher, die durch die Planung nicht gelöst, ja zum Teil verschärft werden.
Seit jeher weisen wir darauf hin, dass jede überbaute Fläche eine Fläche ist, die für andere Nutzungen, insbesondere landwirtschaftliche, verloren geht. Dies führt zwangsläufig zu einer Intensivierung der Nutzung auf den verbleibenden Flächen. Angesichts des Krieges in der Ukraine halten wir hier eine deutlich stärkere Gewichtung dieses Belanges für angemessen. Viele Landwirte klagen über die steigenden Preise für Düngemittel und Pestizide. Diese werden zumindest bei ökologischer Landwirtschaft nicht erforderlich. Da Düngemittel und Pestizide bei der Herstellung mit dem Verbrauch von Erdgas zu verbinden sind, macht es Sinn auf diese Aspekte verstärkt zu achten.
Wir haben leider feststellen müssen, dass ein echtes prüfen der Unterlagen auf Richtigkeit de facto nicht möglich ist. Dies liegt daran, dass die herangezogenen Rechtsgrundlagen nicht vollständig mit der Nennung der Fassung genannt werden. So haben wir im Internet einen Hinweis gefunden, dass die Geruchsimmissionsrichtlinie Baden-Württemberg (GIRL) mit der Verabschiedung der TA-Luft 2018 außer Kraft getreten ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit bisher nicht möglich war herauszufinden war, welche Vorschriften im vorliegenden Fall anzuwenden sind.
Wenn wir die alte GIRL anwenden, so kommen wir zu einer deutlichen Überschreitung der Grenzwerte, denn die Tiere werden ungefähr ein halbes Jahr auf der Weide gehalten, verbunden mit entsprechenden Gerüchen. Dies sind aber deutlich mehr als 10 Prozent der Jahrestage.
Auch beim Lärmgutachten stellen wir uns Fragen: Der vorgegebene Grenzwert wird knapp unterschritten. Da die VDI-Richtlinien nur gegen teure Bezahlung verfügbar sind (was eigentlich in einem Rechtsstaat ein Unding sein sollte, da nach ihnen entschieden wird), sehen wir uns nicht in der Lage die Aussagen des Gutachtens zu prüfen. Uns ist jedoch bekannt, dass Gutachter beim Lärm Zu- und Abschläge von bis zu 3 Dezibel (was einer subjektiven Lärmverdoppelung entspricht) vornehmen dürfen. Zumindest dies sollte klar erkennbar sein.
Ferner fällt beim Lärmgutachten im Vergleich mit dem Geruchsgutachten auf, dass die Auswirkungen einer Erhöhung der Tierzahl nicht berücksichtigt ist.
Wir können uns nicht wirklich vorstellen, wie man im Sommer auf seiner Terrasse sitzt, Kaffe und Kuchen vor sich, und dann von Fliegen der verschiedensten Arten umschwirrt ist. In einem reinen Wohngebiet würden wir jedenfalls etwas anderes erwarten.
Zum Artenschutz gilt das bezüglich der Rechtsgrundlagen. Hier stellt sich uns im Hinblick auf die FFH-Prüfung die Frage, ob die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Eingang gefunden hat. Insbesondere fehlt aus unserer Sicht eine Prüfung der Bedrohung von nicht FFH-Arten.
Das Herausnehmen kleinerer Flächen aus Schutzgebieten ist eine kreisweit übliche Praxis geworden. Diese Verluste und Verluste anderer bei der Ausweisung der Vogelschutzgebiete nicht berücksichtigter Nahrungsflächen für den Rotmilan, Weißstorch und andere sind jedoch in ihrer Summation zu betrachten. Der Hinweis auf landesweit zunehmende Rotmilanbrutpaare zieht hier nicht, denn unsere Zählungen belegen für den Schwarzwald-Baar-Kreis ein Beharren auf einem etwa gleichen Niveau mit Spitzen- und Tiefwerten über die letzten fast 30 Jahre.
Die Berechnung der Ökopunkte ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar und erscheint von den Ansätzen her widersprüchlich. Hier sind zumindest ergänzende Erläuterungen erforderlich.
Wir bitten auch zu prüfen, ob es Sinn macht Abwasserhebeanlagen notwendig zumachen, die wartungs- und damit kostenintensiv sind, und dummerweise meist dann ausfallen, wenn man sie am meisten braucht, z.B. bei Gewittern.
Da es sich um die frühzeitige Beteiligung handelt, sind hier, die aus unserer Sicht wichtigsten Klärungspunkte dargestellt. Wir behalten uns das Einbringen weitere Punkte vor und stehen gerne zu erläuternden Gesprächen bereit.
Wir bitten um eine Einbindung im weiteren Verfahren.
Hüfingen-Sumpfohren, BP “Im Einfang-Erweiterung”, frühzeitige Anhörung
Hildegard Körner, LNV Arbeitskreis Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes BUND, Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Stellungnahme zum oben genannten Verfahren erfolgt im Auftrag des NABU Landesverbandes von Baden-Württemberg, des BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg. Vielen Dank für die Überlassung der Unterlagen und der Gelegenheit zur Stellungnahme.
Wie in der Begründung ausgesagt wird, soll durch den Bebauungsplan „eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebiets sichergestellt werden“. Dies wird mit dem vorgelegten Plan zwar innerhalb der Vorhabensfläche erreicht, aber keinesfalls im Bezug auf sein Umfeld:
In direkter Nachbarschaft befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit seiner Hofstelle. Das nächstgelegene Stallgebäude ist gerade mal 70m entfernt. Die Weideflächen grenzen direkt an das Baugebiet. Die Zufahrt zum Hof erfolgt z.T. durch den Hofenweg, an den das Baugebiet angrenzt.
Konflikte wegen Lärm und Gerüchen mit den Bewohnern des geplanten Wohngebietes sind daher vorprogrammiert – z.T. bestehen sie bereits – und würden die Weiterexistenz und –entwicklung des biologisch-dynamisch (Demeter) wirtschaftenden Hofes massiv gefährden. Und das in Zeiten, in denen die Förderung der biologischen Landwirtschaft jüngst gesetzlich beschlossen wurde (Biodiversitätsstärkungsgesetz)!
Wie berechtigt unsere Befürchtungen sind zeigen die in der Begründung errechneten Immissionswerte, die nur wenige Zehntel unter den zulässigen Grenzwerten liegen. Abgesehen davon, dass die Berechnungsmethode und Grundlagen nicht dargestellt sind, liegen die angenommenen Tierzahlen unter den Zahlen, die dem Geruchsgutachten zugrundegelegt wurden. Die Entwicklung des Betriebs mit zunehmenden Tierzahlen – wie im Geruchsgutachten berücksichtigt – fehlt zudem völlig. Auch
die Annahme: Milchkühe „in geringem Umfang auf einer Wiese“ ist schlicht falsch, weil gerade bei einem Demeter-Betrieb der Weidegang die Regel und täglich ist. Im Sommer stehen die Kühe wegen der hohen Temperaturen tagsüber nachts auf der Weide.
Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Grenzwerte der TA Lärm sicher nicht eingehalten werden können.
Für eine Weiterverfolgung der Planung wäre ein fundiertes Lärm-Gutachten mit realistischen Annahmen einschließlich Entwicklung des Betriebes erforderlich.
Leider zeigen die Erfahrungen hier und aus anderen Orten, dass auch bei Einhalten der Grenzwerte Tierstimmen und –gerüche, Erntearbeiten und andere landwirtschaftliche Tätigkeiten am Hof gerade in Neubaugebieten zu Konflikten führen, in denen oft Menschen wohnen, die emotional und vom Verständnis weit von der Landwirtschaft entfernt sind. Diese Konflikte für einen etablierten, zukunftsfähigen Biobetrieb in Kauf zu nehmen, zählen wir nicht zu einer „eine geordnete städtebauliche Entwicklung“ und unfair den Betreibern gegenüber.
Daher lehnen wir den Bebauungsplan ab.
Hinzu kommen noch folgende Punkte:
- Betroffenheit EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Zwar liegt nur ein kleiner Teil des Plangebietes im VSG, aber Horstplätze der FFH-Arten Rotmilan und Weißstorch liegen in unmittelbarer Nähe. Dazu eine Korrektur des NATURA-Vorprüfung: Alleine auf der Baar ist der Weißstorchbestand inzwischen auf über 40 Paare angestiegen (und nicht wie dargestellt 4 Paare!), auch in Sumpfohren brüten mehrere Paare. Nahrungshabitate, wozu für beide Arten auch Weiden gehören, in unmittelbare Horstnähe (<1km) sind als essentiel einzustufen, Verluste ab 10 ha erheblich. Angesichts der Baugebietsplanungen in den umliegenden Ortschaften Neudingen, Behla, Fürstenberg (alle < 3km Radius) ist die Summation in der Verträglichkeitsprüfung darzustellen. Die Aussage dort, es seien keine weiteren Vorhaben bekannt, ist ein weiterer Fehler des Gutachtens.
- Grundstücksgrößen/ Bauweise:
Mit den dargestellten Grundstücksgrößen und Zahl der Vollgeschosse ist eine Einzelhausbebauung mit max. 2 WE zu erwarten. Damit wird weder die angestrebte Einwohnerdichte von 50EW/ha erreicht, noch der „großen Nachfrage nach Wohnraum“ (Begründung) Rechnung getragen. In dieser Situation erwarten wir die Festsetzung kleinerer Grundstücke und Reihenhäuser, die die o.g. Einwohnerdichte auch erwarten lassen. - Grünordnung Baumpflanzung :
Die Festsetzungen geben 1 Baum/200 m2 Grundstückfläche vor. Soll aus dem Neubaugebiet ein Wald entwickelt werden? Angesichts einer Überbaubarkeit von 60% halten wir das für völlig unrealistisch und ist der Versuch den Ausgleich zu minimieren. - Grünordnung Heckenpflanzung:
Die „geordnete städtebauliche Entwicklung“ sieht eine Heckenpflanzung nach SO zur Eingrünung vor (vgl. Begründung). Warum nicht auf ganzer Länge?
Zudem ist die Eingrünung dem Gesamtgebiet zuzuordnen und daher eine öffentliche Aufgabe. Die Festsetzung auf Privatgrundstücken halten wir wegen der fraglichen korrekten Umsetzung und Dauerhaftigkeit für nicht angebracht. - Retentionsmulde
Die in der Begründung erwähnte „Naturnahe“ Gestaltung der Retentionsmulde ist weder festgesetzt noch so bilanziert. Bevor zusätzlich Flächen für den Ausgleich benötigt werden, wäre das Potential dieser Fläche auszuschöpfen z.B. mit einem gewissen Dauerstau, naturnaher Gestaltung der Form und Böschungen, naturnaher Vegetation (Hochstaudenflur) u.ä.
Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.