Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen.
Das strenge und umfassende Schutzregime des Bibers gemäß Art. 12 Abs. 1 FFH-RL bzw. § 44 BNatSchG ist ausreichend zu berücksichtigen!
Hauptkritikpunkte von BUND und NABU an der Biber-Verordnung:
- Zweifelhafte Erfordernis und Begründung
Es gibt bisher keinen einzigen dokumentierten Fall im Land, bei dem der Abschuss eines Bibers einen Konflikt langfristig gelöst hat. Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern nur auf die unteren Behörden verlagert, die dann wiederum mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.
- Gefährdung des Biber-Managements
Das Töten von Bibern führt höchstens zu einer kurzfristigen Beruhigung von Konflikten, aber nicht zu nachhaltigen Lösungen. Darauf setzt aber das gut funktionierende Biber-Management im Land. Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch vermeintlich einfachen Abschuss verspricht. Viele der Engagierten werden sich überlegen, ihr Engagement aus Frust und mangelnder Akzeptanz zu beenden.
- Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen ist es fahrlässig, dass die Verordnung diese kostenlosen Leistungen des Bibers in den Wind schlägt.
- Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit
Der Entwurf bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass er in seiner aktuellen Form aus Sicht der Naturschutzverbände zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die Unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Erst im August wurde eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern vom dortigen Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.
Alternativvorschläge für den Umgang mit dem Biber im Land
BUND und NABU fordern von der Landesregierung, von der neuen Biber-Verordnung abzurücken und auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Dazu gehört:
- naturnahe Gewässer und Auenlandschaften zu stärken und bauliche Eingriffe sowie die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen zu verhindern,
- das etablierte Bibermanagement mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell zu stärken und dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen, konsequent anzuwenden,
- den Biber als heimische Art zu akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Renaturierung anzuerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2025/dezember/36838.html

Zu vermuten ist doch wohl, dass es nach der ersten großen Ausbreitungswelle vielerorts zu Nahrungsverknappung kommt, weil die viel zu rare Uferbestockung vom Biber bald vollends abgenagt ist. Das wird sich dann limitierend auch auf die Biberpopulationsdichte auswirken. Eine Überbesiedlung ist daher mittelfristig eher nicht zu befürchten.