Neubau in Fürstenberg, Mundelfingen, Hausen; NGP Baar; Feuerwehr Gerätehaus; Mensa LRS; kommunaler Gemeindevollzugsdienst; SPD Resolution

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:10 Uhr

Bauantrag Nr. 13/2026

Abbruch vorhandener Geräteschuppen, Neubau einer Wohnmobil-Garage, Neubau einer PKW-Garage, Anbau an bestehendes Wohnhaus in Mundelfingen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 15/2026

Überdachung der bestehenden Terrasse in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 16/2026

Nutzungsänderung und Neubau Wohnhaus Schaffhauser Straße 21.

Beantragt ist der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses als Kubus. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kleines Stückle / Grubengarten Änderung“ in einem festgesetzten Gewerbegebiet. In Gewerbegebieten sind ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsleiter zulässig. Durch die Umnutzung der bestehenden Wohnung zu Gewerberäumen könnte laut Ansicht der Verwaltung dem Neubau des Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung zugestimmt werden.

Auch diesem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 17/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Hausen vor Wald

Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Durch das Vorhaben wird eine Baulücke in Hausen vor Wald geschlossen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und teilen die Bedenken des Kreisbaumeisters wegen der Höhe nicht. Der Gemeinderat stimmt auch einstimmig zu.

Bauantrag Nr. 18/2026

Nutzungsänderung – Teilbereich zu Kosmetikstudio auf dem Hohen II. Dem wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 20/2026

Neubau Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen in Mundelfingen

Es soll ein zweigeschossiges Wohnhaus mit 4 Wohnungen und 4 Garagen gebaut werden. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Wegen der Lage am Aubach ist das Vorhaben mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.
Durch das Vorhaben entstehen eine 1-Zimmerwohnung, zwei 2-Zimmerwohnungen und eine 3-Zimmerwohnung.
Für den Bereich „Am Randen“ gibt es einen Bebauungsplan aus 1995 welcher allerdings mittlerweile als nicht rechtskräftig erklärt wurde. Daher ist das Grundstück dem Innenbereich von Mundelfingen zuzuordnen und ist demnach nach § 34 BauGB
zu beurteilen. Die umgebende Bebauung entspricht einem Wohngebiet.

Der Ortschaftsrat freut sich über die vielen Wohnungen und hat einstimmig zugestimmt, ebenso der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 21/2026

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Fürstenberg

Der Name „Obstgarten“ ist ausgesprochen sarkastisch für ein Baugebiet nach § 13b bei dem illegal eine Streuobstwiese gefällt wurde und ebenso illegal der Naturschutz ausgehebelt wurde.

Wegen des Neubaugebietes musste die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für 231.100,96 € erhöht werden. Aber das sind ja Pflichtausgaben der Kommune, dafür kann man dann wieder bei den Familien sparen, Hauptsache es gibt günstige Bauplätze auf der grünen Wiese.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.


Bauantrag Nr. 22/202610

Modernisierung eines Einfamilienhauses in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Anregungen aus dem Gemeinderat

Mete Ünal möchte den Blick auf das Altglas am Wohnmobliplatz richten. Der Standort ist problematisch, da es ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität ist und die vielen Glasscherben auf dem Weg sind gefährlich in der Nähe des Spielplatzes. Auch die Entsorgung verursacht Lärm. Er bittet um Prüfung des Standortes.

Die Stadt will keinen anderen Standort mehr, da es überall viel Gegenwind gibt.


Öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 21.05.2026 – 18:30 Uhr

TOP 2 Bürgerfragestunde

Die Vorsitzende der Freunde der Natur Hüfingen bittet um Antwort was gegen eine Baumschutzsatzung spricht. Leider gibt es keine Antwort.

Die Feuerwehr verzweifelt an einem Anwohner der ständig die Polizei ruft. Keiner weiß hier so recht weiter.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die neue Hauptamtsleiterin stellt sich vor.

TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar Sachstandsbericht und Planungen Riedseen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Maßnahmenplanung zum Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar) auf der Gemarkung Hüfingen zur Kenntnis genommen und befürwortet. Ebenfalls hat der Gemeinderat damals seine Absicht formuliert, das NGP Baar in der Umsetzungsphase (Projekt II) zu unterstützen. Vereinbart wurde, dass die je Kalenderjahr anstehenden Maßnahmen im Gemeinderat vorgestellt und zur Umsetzung beschlossen werden.

drei Wasserbüffel auf der Weide

NGP Fördergebiet Riedseen

In der Sitzung werden die geplanten Maßnahmen am Riedsee erläutert. Im Rahmen des NGP sollen im Westen des Pfohrener-Riedsees Flachwasserzonen zur Lebensraumaufwertung für Wasservögel angelegt werden. Es sollen Aussichtspunkte und eine Aussichtsplattform errichtet werden, damit die Mensch die Natur besser erleben können. Für die anschließende Pflege der „neuen“ Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee als auch der bestehenden im Hüfinger-Riedsee (Ausgleichsmaßnahmen Kiesabbau) ist eine Beweidung mit Karpartenbüffel (Wasserbüffel) angedacht. – Ähnlich der Wilden Weide in Pfohren. Die vorgesehenen Beweidungsflächen befinden sich in Privat- und Gemeinde-Eigentum. Die Stadt Hüfingen ist von der Hauptmaßnahme „Anlage von Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee“ nur als Angrenzer involviert. Bezüglich Berücksichtigung des Hüfinger Besucherlenkungskonzeptes steht man im gemeinsamen Austausch mit der Stadtverwaltung.

NGP Fördergebiet in Fürstenberg

Fördergebiet mit erworbenen Grundstücken bei Fürstenberg.

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)




NGP Fördergebiet in Mundelfingen

Jungviehweide: Art der Maßnahme Pflegeschnitt zur Verjüngung bzw. Revitalisierung von Streuobstbäumen ca. 200 Stück
Ziel ist die Erhaltung von Streuobstbäumen und Entwicklung von Habitatbäumen. Verbesserung der Standortbedingungen u.a. für: Kuckuck (Cuculus canorus), Mittelspecht (Dendrocoptes medius), Wendehals (Jynx torquilla), Baumpieper (Anthus trivialis), Westlicher Scheckenfalter (Melitaea parthenoides).



Bienen-Ragwurz

NGP Fördergebiet Deggenreuschen-Rauschachen

Fliegen-Ragwurz

Reduzierung Stauchschicht und Pflanzung Kiefern um stabilisierung Waldbestände zu schaffen.
Verbesserung der Lebensräume v.a. für

  • Frauenschuh (Cypripedium calceolus )
  • Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra )
  • Echter Seidelbast (Daphne mezereum )
Pyramidenorchis

Gunther Limberger fragt für die CDU warum es so lange ginge mit den Wasserbüffeln. Kerstin Skodell fragt nach den Aussichtstürmen und Führungen.

TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadtwerke 2025

Jedes Jahr das selbe. Ich überlasse es den Gemeinderäten und der Stadt hierzu was zu sagen, es ist mühselig. Hier nur kurz die Zahlen:

Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro
Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro.
Quelle: Badische Zeitung am 20. Mai 2026

Beschlussvorschlag
Auf Grund von § 16 Abs. 3 Satz 2 EigBG wird der Jahresabschluss der Stadtwerke Hüfingen für das Wirtschaftsjahr 2025 entsprechend der Anlage 1 Feststellungsbeschluss festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2025 der Stadtwerke in Höhe von 314 T Euro ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Dem Bürgermeister, dem kaufmännischen Leiter der Stadtwerke, dem Wassermeister und dem Elektromeister wird ohne Einschränkungen die Entlastung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg erteilt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Wahl des stellv. Kommandanten der Feuerwehr Hüfingen, Einsatzabteilung Hausen vor Wald

Die Dienstversammlung wählte Janik Baumann als stellvertretender Kommandant der Abteilung Hausen vor Wald neu.
Der Gemeinderat muss noch der Wahl zustimmen.

Die Gemeinderäte bedanken sich und gratulieren dem neuen stellvertretenden Kommandanten.

TOP 7 Städtischer Familien- und Seniorenpass – Anpassung der Richtlinien zum 01.01.2026

In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 wurden bereits die Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass angepasst. Im Zuge dessen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Richtlinien ebenso anzupassen und dabei insbesondere zu prüfen, ob die Schülerbeförderung für Grundschüler sowie die Bläserschule Hüfingen in den Richtlinien mit inbegriffen sind.
Der nun vorliegende Verwaltungsvorschlag setzt diesen Auftrag um und erweitert den Leistungskatalog, um die soziale Teilhabe in Hüfingen weiter zu stärken und gleichzeitig Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Leistungen entsprechend umzusetzen.

Mete Ünal (SPD) beantragt eine Umbenennung zu „Hüfinger Teilhabepass“.

Der Beschlußvorschlag oben wird heute beschlossen und die Umbenennungen kommen später.

TOP 8 Anpassung des Funktisches an den Gerätehausbau der Feuerwehr Hüfingen

Aktuell sind Komponenten von zwei unterschiedlichen Anbietern verbaut, was zu Schnittstellenproblemen und Verantwortungsdiskussionen führt. Hier sollen Komponenten getauscht werden, um alles aus einer Hand mit einem Ansprechpartner zu haben. Zudem wurden Komponenten, die getauscht werden sollen, vom Anbieter abgekündigt und können nicht mehr repariert oder einfach durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Im Haushalt 2026 wurden 21.000€ für den Einbau eines neuen Funktisches eingestellt, jedoch wurde der Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, dass die Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinderat ausbezahlt werden.
Es liegt nun ein Angebot über 18.811,79€ vor.

Hier will ich unsere Feuerwehr loben. Es ist super respektvoll, dass immer einige Feuerwehrmänner in die Sitzung kommen, wenn es um das Gerätehaus geht. Es tut mir leid, dass sie mit einem Stadtrat so Ärger haben, es wäre schön, wenn das irgendwie gestoppt werden könnte.

Dem Funktisch wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Vergabe der Essenslieferung für die Mensa der Lucian-Reich-Schule

Seit dem 01.09.2025 erfolgt die Belieferung der Schulmensa durch das FF Altenpflegeheim Hüfingen. Die Zusammenarbeit mit dem FF Altenpflegeheim verläuft seit Beginn der Belieferung sehr positiv.
Das FF Altenpflegeheim Hüfingen hat gegenüber der Verwaltung erklärt, die Belieferung der Mensa auch über den 31.08.2026 hinaus fortführen zu wollen. Die Verwaltung hat die vergaberechtlichen Möglichkeiten geprüft. Eine erneute Direktvergabe für weitere 12 Monate ist aufgrund des weiterhin unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze liegenden Nettoauftragswerts rechtlich zulässig. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um die zweite und letztmalige Direktvergabe an denselben Anbieter handelt. Für eine darüberhinausgehende Vergabe wäre anschließend ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Direktvergabe des Lieferauftrages für die Mensa
    an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen ab 01.09.2026 für die Dauer von 12 Monaten
    an das FF Altenpflegeheim Hüfingen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertragsabschluss mit dem
    FF Altenpflegeheim für eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.09.2026,
    vorzunehmen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Außenanlagen

Bei der Ausschreibung wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 307.618,90 € brutto.

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Arbeiten zu den Außenanlagen in Höhe von 283.802,97 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Interkommunale Kooperation im Bereich Gemeindevollzugsdienst

Durch den Renteneintritt des Mitarbeiters im Herbst diesen Jahres ist eine Wiederbesetzung der Stelle notwendig geworden. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens konnte einer geeigneten Nachbesetzung bereits zugesagt werden.
Die Stadt Bräunlingen verfügt ebenfalls über einen Gemeindevollzugsdienst, der bislang im Rahmen eines Minijobs organisiert ist. Die Stelle in Bräunlingen ist aktuell unbesetzt. Vor diesem Hintergrund haben die Bürgermeister der Städte Bräunlingen und Hüfingen gemeinsam geprüft, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes sinnvoll und darstellbar ist.

Die Zusammenarbeit soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der vorgesehene Umfang der Leistungserbringung für die Stadt Bräunlingen beträgt dabei 15 % einer Vollzeitstelle.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen stimmt der Kooperation mit der Stadt Bräunlingen im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes zu und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bräunlingen zu schließen.

Michael Steinemann (Freies Forum) findet eine Zusammenarbeit mit Bräunlingen nicht sinnvoll, da eine 100 % Stelle auf 85% reduziert wird. Er sieht hier keine große Ersparnis. Der Vorschlag wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.

TOP 12 Antrag SPD-Fraktion: Resolution zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

Die SPD-Fraktion Hüfingen hat einen Antrag zur Einbringung einer Resolution in den Gemeinderat gestellt.
In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Aufgaben von Bund und Ländern auf die kommunale Ebene übertragen und als Pflichtaufgaben festgeschrieben. Dies führte zu erheblichen finanziellen Belastungen, die den Ausgleich der kommunalen Haushalte gefährden. Ziel der Resolution ist es, die langfristige finanzielle Unterdeckung der Kommune zu verhindern und den Spielraum für freiwillige Leistungen zu erhalten.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  • keine zusätzlichen oder neuen Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, ohne gleichzeitig einen vollständigen finanziellen Ausgleich sicherzustellen,
  • das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent anzuwenden und
  • dieses Prinzip zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung möglichst verbindlich und rechtssicher – idealerweise gesetzlich – zu verankern.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hüfingen verabschiedet die beigefügte Resolution zur Weiterleitung an die Landesregierung. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die kommunale Ebene grundsätzlich neu zu regeln.

Meine Meinung hierzu:
Die schwäbischen Männer in Stuttgart werden absolut beeindruckt sein von einer südbadischen Resolution
.
Jetzt wird alles gut!

Reinhard Isak (SPD) meint dies hätten auch schon andere Gemeinden gemacht und es sei wohl im Trend. Vielleicht bringt es ja was, wenn es viele tun. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Nachbarschaftshilfe sei jetzt gestartet.

Die Kinder (die einmal im Monat vom Bürgermeister ins Rathaus eingeladen werden) bekommen ein Budget von 1000 Euro und es soll eine Veranstaltung geben. Es wird noch ein passendes Format für ein Jugendhaus gesucht das auf jeden Fall städtisch sein wird. Da die Kinder und Jugendlichen einmal im Monat Gehör beim Bürgermeister finden, könnten sie ihn vielleicht fragen, ob die Stadt nicht hinten an der Mauer vom Landesheim – dort wo die Bänke stehen – einen Mülleimer aufstellen könnte. Der einzige Mülleimer bei den Bäumen ist nämlich vielen zu weit und einige Hundehalter scheinen keine Tüten zu haben.

Bebauungspläne, NGP, Kindergärten, Stegle, Essen in der LRS und Schulhof in Mundelfingen

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingensitzungsdienst

Hier geht es um die Sitzung am 12. Dezember 2024

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

Der Bauantrag 50/2024 ist besonders interessant, weil ein Besitzer auf Hohen II um die Befreiung vom Bebauungsplan ersucht hat. Die Familie möchte gerne einen „Stahlzaun“ mit einer Höhe von 1,80 m bis 2,00 m auf ca. 35 m errichten. Über den Bebauungsplan auf Hohen II hatte ich mich schon 2022 hier lustig gemacht. Es ist ja so, dass auf dem Hohen II jeder macht was er möchte aber nur bei den „Dummen“, die einen Bauantrag stellen, der Bebauungsplan auch durchgedrückt wird. Ich bin richtig gespannt, wie der neue Gemeinderat zur Realisierung des Bebauungsplanes steht.
Ob sich in Zukunft auch andere Besitzer in Hüfingen an Bebauungspläne halten müssen?
Und was geschieht mit den in der Vergangenheit errichteten „illegalen Bauwerken“?

18:48 Die Gemeinderäte sind sich einig, dass dem Bebauungsplan gefolgt werden soll. Der Bebauungsplan hatte ja damals einen Sinn. Es gab auch den Vorschlag, dass der GR mal eine kleine Exkursion auf den Hohen macht.

Übrigens: Es wurde einmal vom Gemeinderat genehmigt, wegen eines verhaltenskreativen Kindes das gerne spazieren geht, aber ich glaube das wurde dann irgendwie anders gelöst.

Die anderen TOPs vom Ausschuss sind eine neue Dachgaupe in Fürstenberg, eine Garage an der Hochstraße, Werbetafeln vom Lidl und die Errichtung eines schmucken Bürogebäudes neben der Feuerwehr im Gewerbegebiet Ziegeleschle.

Geplantes dreigeschossiges Bürogebäude im Ziegeleschle für ca. 40 Mitarbeiter.

Auch hier fällt uns der irrsinnige Bebauungsplan wieder auf die Füße, da die Befreiung von den „Festsetzungen des Bebauungsplans“ wegen Überschreitung der Firsthöhe um 2,0m (12,0m anstatt 10,0m) beantragt werden muss.

Vielleicht mag ja der neue Bürgermeister und Gemeinderat unsere engstirnigen, aus der Zeit gefallenen, Bebauungsvorschriften modernisieren?

Eine kleine Anekdote aus 2020:

Für das zu planende Wohngebiet in Fürstenberg fragte der Ortsvorsteher den damaligen Bürgermeister warum denn sogar die Farben der Häuser vorgeschrieben seien. Die Antwort war:
Wollen Sie etwa bunte Häuser?

Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 19:00 Uhr

TOP 4
Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar)

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)

Der Gemeinderat hat 2016 festgelegt, dass die im Kalenderjahr anstehenden Maßnahmen des NGP Baar in Hüfingen vorgestellt und zur Umsetzung beschlossen werden.

Die geplanten Maßnahmen in 2025 sind auf der Jungviehweide in Mundelfingen die Neupflanzung von ca. 40 Obstbäume und Erziehungsschnitte an den vorhandenen Obstbäumen.
Im Fördergebiet Riedseen sollen Kleinstgewässer angelegt werden und die Optimierung der Flachwasserzonen erfolgen. Die Einrichtung einer Beweidung und Zaunbau ist für auch für 2025 oder 2026 geplant.

Fördergebiet mit erworbenen Grundstücken bei Fürstenberg.

Lage und Größe der Fördergebiete des NGP auf dem Gebiet der Stadt Hüfingen mit beabsichtigtem Zaunbau am Riedsee.

TOP 5
Beschlussfassung zur örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen 2025

Das Thema Kinderbetreuung ist nicht nur komplex, sondern auch sehr schnellen Änderungen unterworfen. Ich möchte hier nur die Liste der Betreuungsplätze in Hüfingen rein und bitte um Kommentare, falls jemand Anmerkungen hierzu hat.

Betreuung Kinder 0 bis 3 Jahre

Betreuung Kinder 3 bis 6 Jahre in Kindergärten und Kitas


„Wir haben genug Betreuungsplätze für unsere Kinder“ war eine der ersten Aussage, die mich persönlich ziemlich überrascht hat. Lediglich in der Kernstadt sei eine Unterdeckung im U3 Bereich, aber es geht noch. Der Bürgermeister sagte: „Wir sind auf Kante genäht, aber es funktioniert.“ Wir brauchen erst mal keinen Neubau, da es momentan keinen Bedarf und auch keinen passenden Stadtort gibt.

Noch eine Neuerung hat mich überrascht: Von der CDU durfte dieses Mal die Fachfrau sprechen. Sehr schön!

Der Gemeinderat und der Bürgermeister wollen langfristig über einen Naturkindergarten auch in der Kernstadt nachdenken. Dann ist der Kindergarten in Fürstenberg sicher, auch wenn unter 12 Kinder dort angemeldet sind. Diese Richtlinie soll bei Gelegenheit überarbeitet und aufgelöst werden.

TOP 6
Erschließung Neubaugebiet „Im Stegle“ in Hausen vor Wald
a) Vorstellung der Erschließungsplanung
b) Beschluss über eine mögliche Bauabschnittsbildung
c) Beschluss zur Ausschreibung der Tiefbau- und Straßenarbeiten

Wer sich hier genauer interessiert, die Unterlagen gibt es auf der Seite der Stadt hier unter Stegle:

https://www.huefingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-in-Huefingen/Bebauungsplaene/Rechtskraeftige-Bebauungsplaene


Hier blockiert momentan das Regierungspräsidium in Freiburg, da ein Hochwasserrisiko bestände. Deswegen müsse eine „Überflutungsvorsorge“ getroffen werden, also ein Starkregen mit eingerechnet werden. Deswegen wird eventueller Starkregen um das Neubaugebiet herum geleitet.

Insgesamt sollen über den Bebauungsplan auf einer gesamten Geltungsbereichsfläche von
2,17 ha 26 Wohnbaugrundstücke planungsrechtlich ausgewiesen werden. Die resultierende
und zur Vermarktung anstehende Nettobauplatzfläche beläuft sich auf ca. 11.400 m².

Die Ortsvorsteherin meint, der Ortschaftsrat von Hausen möchte, dass das Neubaugebiet in Abschnitte unterteilt wird, da momentan nicht so viele Grundstücke benötigt werden. Die CDU ist der Meinung, dass gleich alles erschlossen wird, auch da die Bauplätze für die Tiny-Häuser im 2. Bauabschnitt lägen. Die SPD schließt sich dem Ortschaftsrat an. Die anderen Gemeinderäte sind unterschiedlicher Meinung. Die Verwaltung bevorzugt auch zwei Bauabschnitte und findet 26 Bauplätze zu viel für eine Ortschaft in der Größe von Hausen. Elf Bauplätze würden erst mal genug sein und wenn man irgendwann mehr braucht, dann kann man jederzeit den Rest erschließen.

14 Stadträte sind für eine Bauabschnittsplanung und 6 dagegen. Es werden also erst nur 11 Bauplätze erschlossen.

TOP7
Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung)

Hier wird von der Verwaltung eine Erhöhung von 50 Cent vorgeschlagen. Also Erwachsene sollen ab nächstes Jahr 2 € und Kinder 1 € Tourismusabgabe entrichten.

TOP8
Festlegung Essenspreis für die Lucian-Reich-Schule Hüfingen ab 2025

Einige Familien der Schülerinnen und Schüler der LRS forderten von der Schulleitung die Teilnahme an der gemeinsamen Mensaverpflegung freizustellen und beschwerten sich über die Qualität des Mittagessens. Deswegen wurde, bis auf die „Ganztagskinder“ der Grundschule, die Teilnahme frei gestellt.
Das Schuljahr 2023/24 hat gezeigt, dass die Essenzahlen durch die Freiwilligkeit der Teilnahme ab Klasse 5 insgesamt um ca. 1/3 zurückgegangen sind. Wurden im Schuljahr 2022/23 noch rund 45.500 Essen in der Mensa ausgegeben, waren es im Schuljahr 2023/24 nur noch 31.161 Essen.

Kostendeckende Essenspreise würden zu folgenden Preisen führen:
Grundschüler (Klassen 1 bis 4) 6,30 €/Essen
Sekundarstufe (Klassen 5 bis 10) und Lehrkräfte 6,50 €/Essen

Die Essenspreise sollen also angepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor

Grundschüler (Klassen 1 bis 4) 4,90 €/Essen
Sekundarstufe (Klassen 5 bis 10) 5,10 € und Lehrkräfte 6,50 €/Essen

CDU bemängelt, dass das Essen aus Rheine in NRW geliefert wird und einige Eltern sind mit der Qualität nicht zufrieden. Es soll versucht werden einen regionalen Anbieter oder Alternativen zu finden.

CDU schlägt vor:

Grundschüler (Klassen 1 bis 4) 4,50 €/Essen
Sekundarstufe (Klassen 5 bis 10) 4,80 € und Lehrkräfte 6,50 €/Essen

SPD will auch lieber einen regionalen Anbieter. Geschmack, Qualität und Frische soll in Zukunft im Mittelpunkt stehen. SPD schlägt vor:

Grundschüler (Klassen 1 bis 4) 4,50 €/Essen
Sekundarstufe (Klassen 5 bis 10) 4,80 € und Lehrkräfte 7 €/Essen

Das Freie Forum und LBU möchten gerne einen „Fleischzusatzpreis“ von einem Euro, da sonst das Fleisch von den „Nichtfleischessern“ subventioniert wird. Andere Schulen in der Region würden das schon so machen.

Der Vorschlag der SPD wurde mehrheitlich angenommen

Grundschüler (Klassen 1 bis 4) 4,50 €/Essen
Sekundarstufe (Klassen 5 bis 10) 4,80 € und Lehrkräfte 7 €/Essen

Alle sind sich einig, einen regionalen Anbieter zu finden – es wurden einige Vorschläge gemacht. Auch muss man da wissen, dass regionale Qualität sicher nicht günstiger wird.

TOP9
Schulhofneugestaltung Mundelfingen

Die Schulhofumbauarbeiten beinhalten das Umsetzen der Tischtennisplatte, ein Gartenschrank zur Spielgerätelagerung, 2 neue Kletteranlagen auf einem Fallschutzbelag, ein aufgemaltes Hüpfspiel, sowie ein aufgezeichnetes Fußballfeld mit 2 Kleinspielfeldtoren und einem seitlichen Ballfangzaun. Auch eine neue Liegefläche auf einem Holzdeck und ein Pflanzbeet wird geschaffen.

BUND Stellungnahme zum geplanten Standortübungsplatz im Weißwald

14. Oktober 2020 von Katharina Baudis Geschäftsführerin

Stellungnahme vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

Die Einrichtung eines neuen Standortübungsplatzes können wir nicht nachvollziehen: In den vergangenen Jahren wurden Truppen- und Standortübungsplätze aufgegeben. So wurde lt. vorgelegter Beschreibung des Vorhabens 2014 der StOÜPl Immendingen aufgegeben, bereits 2015 wurde aber der Bedarf durch das Jägerbataillon angemeldet. Eine vorausschauende Bedarfsplanung sieht anders aus.

Wir sollen als Natur- und Umweltschutzverband nun Stellung nehmen zu einer Planung, deren Werdegang bisher völlig undurchsichtig war. Bisher kennen wir lediglich die Grundzüge der Planung. Es liegen uns weder eine umfassende Alternativenprüfung noch die erforderlichen Gutachten für anfallende Emissionen (Schall, Licht, Geruch), Eingriffe in den Naturhaushalt und den Artenschutz etc. vor. Und trotzdem soll bereits ein Landbeschaffungsverfahren eingeleitet werden. Es wird der Eindruck erweckt, dass der geplante Standort am nächsten und praktischsten und aufgrund der Besitzverhältnisse am einfachsten zu erschließen ist und dass diesem Umstand die Aspekte des Natur- und Umweltschutzes untergeordnet werden sollen. Dies halten wir für eine unzulässige Vorentscheidung und Festlegung auf den geplanten Standort, was wir ablehnen.

Bei der überplanten Fläche handelt es sich um ein in mehrfacher Weise geschütztes Gebiet:

  • EU-Vogelschutzgebiet: Das gesamte Planungsgebiet liegt im Vogelschutzgebiet „Baar“. Es gilt das Verschlechterungsverbot. Alle Veränderungen oder Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Zweifellos ist die angestrebte Planung allein durch ihre Größe und die geplante Nutzung als eine solche unzulässige Veränderung und Störung anzusehen. Wir möchten in diesem Zusammenhang insbesondere auf die unregelmäßigen Störungen durch den Schießbetrieb und die Befahrung mit schweren Maschinen hinweisen, die einen Gewöhnungseffekt für die Tierwelt ausschließen. Hinzu kommen noch die geplanten nächtlichen Aktivitäten, die bei Tieren zu Panik und Flucht und letztlich zur Vergrämung führen können.

  • Das geplante Übungsgebiet liegt zu großen Teilen im Fördergebiet „Weißwald“ des Naturschutzgroßprojekts Baar. Die Ausweisung dieses Projektgebietes durch das Bundesamt für Naturschutz spiegelt die nationalstaatliche Bedeutung der Baar als Bindeglied zwischen dem Neckar- und der Donau wider. Mit erheblichen Mitteln sollen auch im Weißwald in den nächsten Jahren Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zugunsten des Biotopverbundes und zur Stärkung der Resilienz der Arten gegen den Klimawandel getätigt werden. Diese Ziele sehen wir durch die Planung als massiv gefährdet an. Die gesteckten Entwicklungsziele für den Artenschutz und den Biotopverbund könnten so nicht erreicht werden.
  • Der Weißwald ist regional ein wichtiger Trittstein zwischen den südlichen Wäldern der Baar (bsp. NSG Deggenreuschen-Rauschachen) und den Wäldern um Villingen und in Richtung Schwarzwald. Die Waldränder sind z.T. Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes und damit ebenfalls geschützt. Die extensiven Wegränder im Weißwald sind wichtige Verbundelemente für den lokalen Artenaustausch (unter anderem Gelber Frauenschuh (Cypripedium calceolus) und Kleiner Eisvogel (Limenitis camilla)) – sie würden unserer Einschätzung nach dem Ausbau des Wegenetzes zum Opfer fallen.

  • Von der Planung sind 3 Wasserschutzgebiete betroffen, wovon 2 zu Brigachtal gehören und eines zu Wolterdingen. Für diese gibt es geltende Rechtsverordnungen, die unter anderem die Errichtung baulicher Anlagen, den Wegebau und jegliche Handlungen, die das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in Grund- und Oberflächengewässer ermöglichen, untersagen. Die Planung verstößt gegen alle diese geltenden Rechtsverordnungen und gefährdet das Grundwasser. Angesichts der klimawandelbedingten zunehmenden Trockenheit in unserer Region mit sinkenden Grundwasserständen und zurückgehenden Quellschüttungen wird Brigachtal auf diese Quellen nicht verzichten können. Die wenigen Details, die uns aus der Planung bekannt sind, lassen aber auf eben solche untersagte Handlungen schließen.

  • Aufgrund seiner vielfältigen Strukturen ist der Weißwald/Ochsenberg Lebensraum einer Reihe seltener Arten. Exemplarisch sei hier der Kreuzenzian-Ameisenbläuling (RL Baden-Württemberg: 2 stark gefährdet), Esparsetten-Widderchen (RL BaWü 3), Trauermantel (RL BaWü 3) und der Himmelblaue Bläuling (RL BaWü 3) aus der Gruppe der Schmetterlinge genannt. Wertgebende Arten sind außerdem bei den Fledermäusen, Ameisen, Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, aber auch der Flora gegeben. Den Fortbestand dieser Arten im Gebiet stellen wir unter den bekannten Voraussetzungen in Frage. Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes Naturschutz- und Artenschutzrecht.
  • Laut der Planungen würden bisher wenig vorbelastete Waldböden plötzlich sehr häufig und mit schweren Fahrzeugen befahren, möglicherweise auch außerhalb der Wege. Dies wird zu Bodenverdichtungen und Erosionsprozessen führen. Hinzu kommen noch unabschätzbare Bodenbelastungen durch Schadstoffeinträge (z.B. ÖL- und Schmierstoffe, Treibstoffe, Schießpulver, Reinigungsmittel etc.) und Mülleinträge (z.B. durch Munitionsreste, Verpackungen etc.), die den Zustand der Böden unzulässig verschlechtern und auch die Grund- und Oberflächengewässer belasten können.

Die oben genannten Punkte unterstreichen die hohe Schutzwürdigkeit und verdeutlichen die Empfindlichkeit der geplanten StÜPl-Fläche gegenüber Störungen. Wir fordern daher eine transparente Alternativenprüfung, auch aller denkbaren Konversionsflächen.

Durch die geplante Nutzung wird es Lärm-, Abgas- und Lichtemissionen geben, die das Gebiet bisher nicht kannte. Es ist zu erwarten, dass Tier- und Pflanzenwelt unter dem Betrieb leiden werden. Negative Effekte auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft sind zu erwarten. Flora und Fauna müssen durch die Beanspruchung der Natur mit großen Nachteilen bis hin zu Vertreibung und Ausrottung rechnen. Aus unserer Perspektive muss der zukünftige Standort derjenige mit den geringsten Auswirkungen auf Natur- und Umwelt sein.

Sollte der vorgelegte Standort weiterverfolgt werden, können wir eine fundierte Stellungnahme erst nach Vorlage aller erforderlichen Gutachten abgeben. Wir fordern die obengenannten Punkte bei der Erstellung der Gutachten umfassend zu prüfen.

Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.

Standortübungsplatz oder Truppenübungsplatz?

Was ist eigentlich der Unterschied?

In den letzten Monaten erhitzt das Thema „Erweiterung des Standortübungsplatz Donaueschingen“ immer wieder die Gemüter in der Region. Dabei wird auch ständig die Begrifflichkeit des „Übungsplatzes“ wild durcheinander geworfen, weshalb ich hier die Gelegenheit nutzen möchte, den Unterschied zwischen Standortübungsplatz und Truppenübungsplatz aufzuzeigen.

Ein Standortübungsplatz (StOÜbPl) unterscheidet sich von einem Truppenübungsplatz (TrÜbPl) darin, dass sich der StOÜbPl am jeweiligen Standort (Garnisonsgemeinde), oder auch oft direkt an einer Kaserne liegt oder für mehrere Kasernen in einem Bereich/Stadtteil gedacht ist, wie eben beispielsweise der StOÜbPl Donaueschingen für das hier in der Fürstenberg-Kaserne beheimatete Jägerbataillon 292 (JgBtl 292).

Ein TrÜbPl, üblicherweise wesentlich größer als ein StOÜbPl, wird nur zeitweise von Verbänden aufgesucht und liegt von der Heimatkaserne der übenden Soldaten in der Regel weiter entfernt, so dass zu Übungszwecken die ganze Einheit dorthin verlegt wird.

Der StOÜbPl wird zu verschiedenen grundlegenden Ausbildungen genutzt, bei denen nicht scharf geschossen wird. Jedoch können auch auf Standortübungsplätzen Standortschießanlagen (StOSchAnlg) eingerichtet sein. Auf diesen wiederum wird auch scharf geschossen, d. h. es wird mit Gefechtsmunition geschossen. 
Auf einem Truppenübungsplatz jedoch wird ein Ernstfall (Gefechtssituation im größeren Rahmen), meist in größeren Einheiten ab Bataillon aufwärts, simuliert. 

TrÜbPle sind, im Gegensatz zu StOÜbPl, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen.

Hier in Baden-Württemberg gibt es einen TrÜbPl, nämlich den TrÜbPl Heuberg bei Stetten am kalten Markt. Vom Standort Donaueschingen je nach Strecke zwischen 71 – 85 Straßenkilometer entfernt. (Abb. 1)

Abb. 1

Auf einem Hochplateau „Großer Heuberg“ auf der Schwäbischen Alb gelegen, wird das Areal von den Ortschaften Albstadt im Norden, Stetten am kalten Markt mit Lager Heuberg und Alb-Kaserne (beide Heer) im Südosten und Meßstetten mit der Zollernalb-Kaserne (Luftwaffe mit Luftraumüberwachung) im Nordwesten eingerahmt. Der Übungsplatz wurde zeitgleich mit dem Lager Heuberg zwischen 1910 und 1916 für das XIV. (Badische) Armee-Korps errichtet und bis auf eine Demilitarisierung zwischen Ende des Ersten Weltkrieges und 1933 durchgehend militärisch genutzt. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg war auf dem Übungsplatz auch jeweils ein Kriegsgefangenenlager eingerichtet worden sowie Anfang 1933 vom NS-Regime ein sogenanntes Schutzhaftlager. Von 1945 bis 1959 war der Platz unter französischer Verwaltung. Die letzte französische Armeeeinheit rückte 1997 aus dem Lager Heuberg ab. Bis um die Jahrtausendwende hauptsächlich für die Panzertruppe genutzt, wird der Heuberg heute vielfältig genutzt (neben der übenden Truppe auch vom Technischen Hilfswerk, Polizei und Bundespolizei).

Der TrÜbPl Heuberg umfasst eine Ausdehnung von ca. 48 km2, oder 4.800 Hektar (Abb. 2)

Abb. 2

Der StoÜbPl Donaueschingen hat eine Fläche von 52 ha, plus sogenannte standortnahe Übungsräume mit einer Fläche von 170 ha. (Abb. 3)

Abb. 3 (Präsentation BAIUDBw)

Der Bedarf des Jägerbataillons 292 (JgBtl 292) liegt laut Bundeswehr aber bei 521 ha. Das entspricht einer Fläche von ca. 521 Fußballfeldern. (Abb. 4)

Abb. 4 (Präsentation BAIUDBw)

Wenn wir uns nunmehr betrachten, was auf der neuen Fläche alles eingerichtet werden soll (Abb. 5), so komme ich zu dem Schluß, dass das auch alles auf dem TrÜbPl Heuberg schon vorhanden ist, bzw. was es dort eventuell nicht geben sollte, durchaus eingerichtet werden kann, ohne dass dafür neues Gelände erforderlich wäre.

Abb. 5 (Präsentation BAIUDBw)

Bei einer Erweiterung des StOÜbPl Donaueschingen würden leider einige Bereiche des Naturschutzgroßprojekt Baar, in das bisher eine nicht unerhebliche finanzielle Summe geflossen ist, beeinträchtigt werden, wenn nicht sogar zugunsten der geplanten Einrichtungen zerstört werden.

Von den Beeinträchtigungen für die nahegelegene Nachsorgeklinik Tannheim ganz zu schweigen.

Ebenfalls für mich nicht nachvollziehbar sind die durch die Stuttgarter Vertreter des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) vorgebrachten „Verniedlichungen“, soviel würde da gar nicht beeinträchtigt werden, da man ja auf dem StOÜbPl „nur“ mit Übungs- und/oder Manövermunition schießen würde.

Auch bei Manöver- und Übungsmunition entstehen zum einen Abfälle, in Form der ausgestossenen Patronenhülsen und zum anderen werden bei der Übungsmunition auch Geschoße verfeuert, die anschließend irgendwo in der Natur herumliegen, oder in den Bäumen stecken. Sowohl Manövermunition, als auch die Übungsmunition bestehen zum Großteil aus Kunststoff. Zwar sollen/werden diese auch wieder aufgelesen, aber nie zu 100%. Das ist nahezu unmöglich, schon gar nicht bei der Manövermunition, die zum Großteil olivgrün ist und somit auf dem Waldboden fast nicht mehr gefunden werden kann. 
Eine Beeinträchtigung des Geländes durch diese Abfälle ist deshalb nicht von der Hand zu weisen. 

Ein weiterer Punkt der u. a. bei der Stadtratsitzung in Donaueschingen durch die Vertreter des BAIUDBw vorgebracht wurde, war der, dass es nicht zumutbar sei, zuviel Zeit für die Fahrt zum TrÜbPl Heuberg zu verbringen, da dies verlorene Ausbildungszeit sei. Diesem Argument widerspreche ich mit der Begründung, dass es seit Jahren bekannt ist und  immer wieder heißt, dass die Soldaten zu wenig Fahrpraxis auf den gepanzerten Gefechtsfahrzeugen haben und es deshalb, insbesondere im Auslandseinsatz unter Gefechtsbedingungen zu Unfällen kommt, die auf mangelnde Fahrpraxis zurückzuführen sind. 
Also ist die Fahrt zum Heuberg sehr wohl Ausbildungszeit. Nämlich die zum erlangen von Fahrpraxis für die Gefechtsfahrzeuge.

Und wer sagt denn, dass man abends wieder zurückfahren muß? Wir erinnern uns, dass der Heuberg ein Truppenübungsplatz ist und deshalb dort Unterkünfte in Form des Truppenlagers vorhanden sind. Also warum nicht eine mehrtägige Übung dort abhalten? 

Bei einer solchen mehrtägigen Übung können nicht nur die infanteristischen Grundfertigkeiten geübt werden. Nein, auch die kompletten logistischen Fähigkeiten, wie z. B. Truppenversorgung mit Verpflegung durch den Feldküchentrupp, oder auch die Versorgung mit Munition und Betriebsstoffen durch die anderen logistischen Kräfte die so ein Bataillon hat.

Für mich, als ein sowohl aus der Infanterie (Gebirgstruppe in Bad Reichenhall) und der Logistik stammender ehemaliger Berufssoldat, bietet der Heuberg einfach alles, was die Truppe zum Üben braucht.

Ich könnte hier noch einige Punkte auflisten, die aus meiner Sicht die Erweiterung des StOÜbPl Donaueschingen ad absurdum führen, aber das würde den Rahmen sprengen.

Mit dem TrÜbPl Heuberg hat die Truppe in Donaueschingen einen Übungsplatz „vor der Haustüre“, nach dem sich andere die Finger lecken würden.

Ich bin als ehemaliger Berufssoldat, der 40 Jahre in der Bundeswehr gedient hat, nicht gegen die Bundeswehr. Ganz im Gegenteil. Ich begrüße es, dass Donaueschingen Garnisonstadt ist und die Bundeswehr hier auch willkommen ist.

Aber wenn es um Belange des Naturschutzes geht und um die Belange der Nachsorgeklinik Tannheim, dann muß man die Kirche auch mal im Dorf lassen und nach anderen Möglichkeiten suchen. Und gerade hier sind diese vorhanden und nicht schlechter, als das was man hier verwirklichen möchte.

In diesem Sinne bin ich gegen eine Erweiterung des StOÜbPl Donaueschingen und hoffe auf einen breiten Widerstand gegen dieses Vorhaben aus der Bevölkerung, unter gleichzeitigem Rückhalt zu unserer vor Ort ansässigen Truppe.

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