Geschäftle um das Gewerbegebiet Ziegeleschle
Heute in der Gemeinderatssitzung wurde erneut der Verkaufspreis für die Gewerbegrundstücke des
Gewerbegebiets “Ziegeleschle II” festgelegt. Diesmal auf 160,00 €/m² – diese Kosten decken weder die Archäologie-Kosten, noch die tatsächlichen Erschließungskosten.
Hierzu schreibt der Bm lapidar:
Die Kommunen sind verpflichtet ihre Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern (vgl. § 92 Abs. 1 Satz
aus der öffentlichen Sitzungsvorlage, heruntergeladen am 03.06.2024 http://ris.huefingen.de/buergerinfo/si0057.php?__ksinr=226
2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). (…)
Der Verkaufspreis für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II wurde im Jahr 2022 auf Grundlage eines
Sachverständigengutachtens nach den Verkaufspreisen der benachbarten Kommunen ohne Kenntnis
der kompletten Kosten für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II mit 90,00 €/m² festgelegt (GR-Sitzung
vom 02.06.2022*). (…)
*Stimmt nicht, die Sitzung war am 02. August 2022 und die im Voraus berechneten Erschließungskosten wurden dem GR verschwiegen, da im Anschuss schnell zwei Grundstücke verkauft werden sollten.
Die Stadt Hüfingen hat also das Gewerbegebiet Ziegeleschle II, stand heute, mit mindestens 2 Millionen Euro subventioniert.
Die Argumentation vom Bm, er hätte im Jahr 2022 nicht wissen können, dass die Erschließung so teuer wird, lässt sich nicht nachvollziehen. Weil:
- Es musste 2019/20 für sehr viel Geld eine neue Kanalisation von der Hausener Straße über die Schaffhauser- und Friedhofstraße am Wagrain entlang gebaut werden, damit es vom versiegelten Ziegeleschle keine größeren Überschwemmungen gibt.
- Das Land befand sich in Privatbesitz und musste von der Stadt gekauft werden. Der Grunderwerb der Stadt Hüfingen erfolgte nicht nur wegen der illegal gerodeten Streuobstwiese zu ortsunüblichen Preisen.
Fazit
Nicht nur, dass die Natur versiegelt wird und eine alte Streuobstwiese illegal vernichtet wurde, nein wir bezahlen auch noch viel Geld dafür.
Ich stelle die Frage: Warum verlangt die Gemeindeordnung Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern?
28. Januar 2023
Am Montag, den 13. Februar 2023 wird der Spatenstich für das neue Gewerbegebiet im Ziegeleschle sein. Dies nehme ich zum Anlass an alte Artikel hierzu zu erinnern.
Viel ist seit 2020 mit dem Gelände passiert.
Im März 2022 hatte das CDU/FDP Bündnis mit seinem Bürgermeister beschlossen in dem Gewerbegebiet für etwa 4-5 Milionen eine Kinder-Verwahranstalt für die katholische Kirche zu bauen.
Kurz später, im August 2022, wurde voreilig ein Verkaufspreis festgelegt und dieser mit 90 Euro pro m2 auf der Webpage der Stadt Hüfingen beworben.
Weiter hat ein ehemaliger Stadtrat vorsorglich und rechtswidrig (Bußgeldverfahren ist abgeschlossen) die alte Streuobstwiese ausgerissen:
Dann möchte ich noch erwähnen, dass Peter Albert und ich immer dagegen gestimmt hatten – da der Südkurier auch hier, wie üblich, falsch berichtet hat. Also abgestimmt gegen das Gewerbegebiet und gegen die Kinderverwahranstalt sowieso. Von dem ganzen Ärger wegen der Streuobstwiese will ich jetzt gar nicht anfangen.
Aber unten noch die Bilder eines längst vergangen Idylls:
Artikel vom 6. August 2020
Öfters wurde ich jetzt schon gefragt, wo dieses Ziegeleschle denn sei. Mit Lorettenacker können dann doch einiges was anfangen, wegen der Lorettokapelle.
Wenn man an der Lorettokapelle vorbei geht kann man Richtung Osten einen Teil vom Ziegeleschle überschauen.
Wie man unten unschwer erkennen kann, befinden sich einige Flächen des Ziegeleschle in Privatbesitz und sind auch sehr gut gepflegt.
Hier wird klar, warum das Baugebiet erst einmal in Ziegeleschle I und II unterteilt wurde. Ich vermute, dass einige Teile von Zielgeleschle I nicht zu verkaufen sind.
Deshalb soll hier erst einmal das Gewerbegebiet mit dem Namen Ziegeleschle II entstehen.
Und hier noch zum Schluß die Grenzen des neuen Gewerbegebietes Ziegeleschle II:
Meine Rede heute zum TOP9:
Dieser Tagesordnungspunkt wirft für uns einige Fragen auf:
In der Sitzungsvorlage steht, dass laut § 92 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die Kommunen verpflichtet sind, ihre Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern.
Der Grundstücksgesamtverkaufspreis soll die kompletten Kosten des Baugebietes aus Grund- und Bodenwert, Erschließungskosten, Ausgleichsaufwendungen etc. enthalten. Hierzu zählen auch die Kosten für die Archäologie. Diese betragen aber nur rund 15% des Gesamtpreises.
Warum wurden die ersten beiden Grundstücke dieses Gewerbegebietes für EUR 90.- verkauft, obwohl sicherlich feststand, dass die Gesamtkosten ganz erheblich höher sind?
Das führt bei den zukünftigen Kaufinteressenten zu erheblichen Irritationen.
Werden die Mehrkosten den beiden Käufern jetzt in Rechnung gestellt?
Ist in den beiden Kaufverträgen für das Ziegeleschle 1-3 und 8 eine Klausel enthalten, dass der Preis von EUR 90.- aufgebessert wird, wenn die Grundstücksgesamtkosten höher liegen?
Uns ist bewusst, dass die Gemeinde sich mit 10 % der Gesamtkosten an den Erschließungskosten beteiligen kann. Damit müsste der Preis pro m2 einschließlich der Kosten für die Archäologie bei mindestens 175,- € liegen.
Ferner möchten wir wissen, inwieweit die Kosten für die neue Kanalisation, welche im Jahr 2019 von der Hausener Straße über die Schaffhauser- und Friedhofstraße am Wagrain entlang in die Breg gebaut wurde, bei den EUR 160.- mitberücksichtigt sind?
Ich stelle daher den Antrag den Verkaufspreis für das Ziegeleschle II auf EUR 175,- pro Quadratmeter festzusetzen.