Feuerwehrgerätehaus, Grundsteuer, Wassergebühren und Feldwegekommission

Feuerwehrgerätehaus, Grundsteuer, Wassergebühren und Feldwegekommission

14. November 2024 0 Von Hannah Miriam Jaag

Liebe Hüfingerinnen und liebe Hüfinger!

Es sind, wie immer, Stellungnahmen von allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit herzlich willkommen.

Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingensitzungsdienst

Und denkt daran, die Sitzungen sind öffentlich und wenn man nicht von den Einschätzungen und subjektiven Berichten anderer abhängig sein will, so darf man auch sehr gerne selbst kommen.

Kommentare sind immer willkommen!

Hier geht es um die Sitzung am 14. November 2024

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

In Fürstenberg auf einem Acker Richtung Hondingen wird eine neue, etwa 300m2 große Lagerhalle gebaut. Da der Acker im Außenbereich von Fürstenberg liegt, ist der Landwirt nach § 35 BauGB privilegiert. Der Gemeinderat muss also zustimmen.

Zwei Baugesuchen für Wohnhäuser in Fürstenberg Zähringerstraße 15 und Obstgarten 8 wird auch zugestimmt.

In Hüfingen Grubengarten (Hausener Straße gegenüber vom Ziegeleschle) wird eine neue Lagerhalle mit 2.200 m2 gebaut. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan „Kleines Stückle /Grubengarten“ in einem Gewerbegebiet. Deswegen muss der Gemeinderat auch hier zustimmen.

Dem Bauantrag zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus mit 24 zusätzlichen Pkw-Stellplätzen in das Gewerbegebiet Ziegeleschle wird auch einstimmig zugestimmt.

Wobei ich mich ernsthaft frage, warum die Feuerwehr so eine riesige Fläche für 31 Pkw braucht? Ist dies ein Zeichen dafür, dass die neuen Schulungsräume auch für externe Schulungen genutzt werden dürfen?

Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 19:00 Uhr

TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar)

Wird wegen Krankheit im Dezember nachgeholt.

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)

TOP 5 Abteilungskommandanten der Feuerwehr-Einsatzabteilung Hausen vor Wald

Zum Abteilungskommandanten der Feuerwehr-Einsatzabteilung Hausen vor Wald wurde Marcel Schwinge und zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde Thomas Happle gewählt.

TOP 6 Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B

Grundsteuer-Berechnungsverfahren:
Sowohl im Bundesrecht als auch im Landesgrundsteuergesetz wird die Grundsteuer wie im bisherigen Recht in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  • Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest.
    Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
  • Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
  • Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert.
    Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt.

Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Messzahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht.

Formel ab 2025: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Messzahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer
(Formel bis 2024: Einheitswert x Messzahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer)

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber und seiner Familienangehörigen bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.

Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen.

Bisherige Hebesätze

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt im Jahr 2024 in Hüfingen 390 %.
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt im Jahr 2024 in Hüfingen 435 %.

Neue Hebesätze für Hüfingen 2025

Heute wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen:

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ohne Wohnhäuser) wird für 2025 in Hüfingen auf 361 % (-29%) gesenkt.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird im Jahr 2025 auf 442 % (+ 7%) erhöht.

Das Finanzministerium hat für die Grundsteuer B ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht: Transparenzregister
Für Löffingen habe ich aber gestern in der Zeitung gelesen, dass der Hebesatz B jetzt für 2025 460% beschlossen wurde.

Auf jeden Fall kann man sich nächstes Jahr nicht bei der Stadt beschweren, sondern das Finanzamt ist zuständig. Meine Prognose ist, dass die Höhe des Hebesatzes weniger das Problem sein wird, sondern der Grundsteuermessbescheid, der die Basis hierfür ist. Gegen diesen Grundsteuermessbescheid laufen in Baden-Württemberg auch schon einige Klagen und deswegen hätte man damals gleich widersprechen sollen.

Die Stadt Hüfingen hat für Fragen eine Seite eingerichtet und will nächstes Jahr auch eine Infoveranstaltung abhalten: https://www.huefingen.de/willkommen/Grundsteuer

Von der SPD Fraktionssprecherin kam der Vorschlag sich für die Zukunft eine Einführung von der Grundsteuer C zu bemühen. Bei der Grundsteuer C geht es um nicht bebaute aber bebaubare Grundstücke. Also Bauland als Kapitalanlage oder für Spekulationen.

TOP 7 Wassergebühren 2025

Heute soll eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr besprochen werden.

Der Grund hierfür sei die hohe Trinkwasser-Qualität in Hüfingen. Die Stadt Hüfingen habe eine vorbildliche Wasserversorgung vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis bescheinigt bekommen.
Das mag so sein, nachdem der Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung seit 1998 saniert wird.

Anstatt irgendwas zu bescheinigen müsste der Landrat eigentlich eine Sanierung anordnen und auch das Betriebsgelände, im Besitz des Donaueschinger Fürstenhauses, Teil unseres Wasserschutzgbietes werden lassen, wo es 1958 raus genommen wurde. Vermutlich müssen die Hüfinger irgendwann für die Sanierung selber bezahlen, da der Landrat Angst vor dem Fürstenhaus hat. Das blöde Volk muss er ja nicht fürchten, wir dürfen ihn ja nicht wählen oder gar abwählen.

Der neuen Wassergebühr wurde einstimmig zugestimmt.

Wasserverbrauchsgebühr neu 2,50 €/m³
Wassergrundgebühr* neu 80,04 €/Jahr; 180,00 €/Jahr; 486,00 €/Jahr; 1.296,00 €/Jahr
*je nach Zählergröße
Irgendwer muss ja auch die 53.165,45 € für die Bräunlinger Wasserleitung bezahlen, aber immerhin bekommen wir dann teures, sauberes Wasser aus Bräunlingen, falls der Palmhof havariert.

TOP 8 Festhalle Hüfingen: Beauftragung Austausch Seilwinden im Zuge der Brandverhütungsschau

Bezüglich der Brandverhütungsschau der Bühnenanlage wurde festgestellt, dass die Seilwinden in der Festhalle Hüfingen nicht mehr zulässig sind. Heute wurden die Umbauarbeiten in Höhe von 22.312,50 € vom Gemeiderat einstimmig genehmigt.

TOP 9 Neubesetzung der Feldwegekommission

Für die neue Feldwegekommission wurden heute drei neue Stadträte gewählt. Es sind Gunther Limberger, Reinhard Isak und Patrick Moog, sowie der Stadtbaumeister Thilo Mayer.






Infos zu den Gemeinderäten gibt es hier:

Rekordsitzung unter einer Stunde!
Danke Herr Bürgermeister!