Ziegeleschle 2

Ziegeleschle 2

18. November 2021 0 Von Hannah Miriam Jaag

Im August 2020 hatte ich einen kleinen Bericht über das Ziegeleschle geschrieben. Jetzt wird es zumindest für das neue Gewerbegebiet Ziegeleschle 2 konkreter. Am Donnerstag, den 18.11.2021 wurde das Bebauungsplanverfahren “Ziegeleschle II” dem Gemeinderat vorgelegt.

Folgende Pläne sind öffentlich auf der Seite der Stadt Hüfingen einzusehen und wir hoffen, dass wir dies hier spiegeln dürfen. Falls nicht, bitte eine kurze Nachricht an die Redaktion.

Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen vom 18.11.2021


Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen am 18.11.2021

Was für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II geplant ist

Es werden etwa 4 ha Landwirtschaftliche Fläche versiegelt.

In § 16 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) wird ausdrücklich auf den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Landschaftsentwicklung hingewiesen, da diese für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource darstellen. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.

Grundsätzlich ist der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauerlich, da die Landwirtschaft auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit dient.

Die Nutzung als Gewerbegebiet stellt für das Schutzgut Boden/Fläche ein hoher Verlust dar. Bei der Bebauung sei daher auf eine effektive Nutzung zu achten .Z.B. durch unterirdische Parkmöglichkeiten; durch mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen.

Art und der Standort der Ausgleichsflächen bitten wir mit dem Landwirtschaftsamt abzustimmen, damit der Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen so gering wie möglich erfolgt.

Landwirtschaftsamt Schwarzwald-Baar Kreis

Leider möchte der Hüfinger Gemeiderat dieser Empfehlung nicht folgen, da mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen würden, die Äuglein manch ältlicher Herren beleidigt.

Diese starrsinnige Fixierung auf Gebäudehöhe ist sinnloser Landverbrauch!

Zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz der Belange von Natur und Landschaft werden in Hüfingen keinerlei Maßnahmen getroffen. Mehr noch, der Planer meint, dass das “Baufenster groß genug sei” deshalb braucht man also keine Rücksicht auf die Fläche nehmen. Gleichzeitig wird aber argumentiert, dass Hüfingen so viel Fläche brauche. Klar, Hüfingen braucht noch viel mehr Fläche, da nur möglichst flache, grauen Häuschen mit vielen asphaltierten Parkplätzen Wohlgefallen dieser veralteten Herrschaften findet. Man kann ja für die Parkplätze Rasengittersteine nehmen.

Ziegeleschle II Baugebiet

“Die Bodenversiegelung ist auf das unabdingbare Maß zu beschränken.”
Dieser Satz im Bebauungsplan ist eine Farce angesichts der Tatsache, dass durch die Gebäudehöhe ein möglichst großer Landschaftsverbrauch angelegt ist. Alle Firmen, die gerne ökologisch handeln möchten, werden durch die unsinnigen Vorschriften Steine in den Weg gelegt. Was soll diese Regelwut?

Für die Eingriffsbewertung laut Bebauungsplan Ziegeleschle ist ein Ausgleichsbedarf von 775.554 Ökopunkten vorgesehen. Für einen Ökopunkt hat die Stadt Hüfingen diesen Sommer 60 Cent bezahlt. Von daher kann man hoffen, dass die Landwirte der Region für diese unsinnige Versiegelung mindestens mit dem Kauf von Ökopunkten entschädigt werden.


Durch die geplante gewerbliche Erweiterung und die damit verbundene Flächenversiegelung entstehen zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Biotope und Boden.

Erhebliche Beeinträchtigungen sind auf Grund des Versiegelungsgrades auch für das Schutzgut Grundwasser insbesondere in Bezug auf die Grundwasserneubildung zu erwarten.

Außerdem ist der flächengleiche Ersatz für die dort betroffenen geschützten Mähwiesenflächen nachzuweisen.

Somit werden planexterne Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Weiterhin können Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima und Luft nicht vollständig ausgeschlossen werden, deshalb sind hier zusätzlich geeignete Maßnahmenfestsetzungen und Regelungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzusehen.

Aus dem Umweltbericht zur Ergänzung zur Begründung zur frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB).
Fassung vom 27.05.2021, Büro Grözinger.
Ziegeleschle II Baugebiet

Am 18.11.2021 hat der Hüfinger Gemeinderat mit 12 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und einer Enthaltung diesem Bebauungsplan zugestimmt. Drei Herren waren befangen und zwei entschuldigt. SPD/FDP/CDU war sich wie immer einig.