Artenschutzprojekt Kiebitz Wiesenackerhof

Hier einige Fotos von Thomas Kring aufgenommen am 19. Februar 2023:


Beitrag vom 16. August 2021

Der Wiesenackerhof in Sumpfohren lässt mit seinem neuen Artenschutzprojekt für den Kiebitz alle Ornitiologenherzen auf der Baar höher schlagen.

Ein großer Traum von Professor Dr. Reichelt ist in Erfüllung gegangen und leider kann er die Rückkehr des Kiebitz auf die Baar nicht mehr erleben. Bis zu den „fast überall gegenwärtigen lauten Brutgenossenschaften der Kiebitze“ ist zwar noch ein sehr weiter Weg, aber ein Anfang ist gemacht.

Die Biotopentwicklung hat eben erst begonnen und schon können im Gelände die ersten Paare Kibitze beobachtet werden.

Kiebitze auf dem Wiesenäcker

Der Maßnahmenkomplex wurde im Dezember 2020 genehmigt und soll als Artenschutzmaßnahme der in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohten Wiesenvogelart Kiebitz (Vanellus vanellus) eine Wiederansiedlung ermöglichen.

Kiebitze im Streit mit einer Nilgans

Zur Grundwasseranhebung wurden alte Drainagen verschlossen, um das Niedermoor wieder zu vernässen. Weiter wurden sogenannte Blänken angelegt. Dazu wurden die im Frühjahr am längsten Wasser haltenden Flächen ausgewählt, um dort Mulden mit möglichst flacher Profilierung auszuformen, die den Wasserabfluss verlangsamen und mit Wällen eigefasst sind. Diese Blänken werden vorbereitend auf die Brutzeit geeggt .

Auch wurde die Kiebitzschutzfläche mit einem etwa 2.500 Meter langen Elektro-Schafweidezaun eingezäunt, da Kiebitze Bodenbrüter sind und sie vor Raubtieren geschützt werden sollen. Der Zaun wurde vor der Brutzeit Mitte März aufgestellt und muss täglich kontrolliert werden. Auch muss die Fläche 1-2x während der Standzeit ausgemäht werden und nach dem Verlassen des Gebietes durch die flüggen Kiebitze Ende Juni/Juli muss der Zaun wieder abgebaut werden.

Die Fläche soll später mit Wagyū-Rinder-Kreuzungen beweidet werden. Wobei diese Tiere nicht reinrassig sind und nicht der Zucht dienen. Auch wurde eine speziellen Saatgutmischung aus dem Bodenseeraum mit einheimischen Wildpflanzen auf der Fläche ausgebracht.

Wagyū-Kreuzung

Um die Kiebitze vor dem Rotmilan zu schützen, musste eine alte Pappel entfernt werden und es wurden dafür in größerer Entfernung drei Schwarzpappeln gepflanzt.

Rotmilan

Vielen Dank an Prof. Dr. Helmut Gehring für folgende Beobachtungen auf der Fläche vom Wiesenackerhof im Frühjahr 2021.

ArtHöchstzahl gleichzeitig beobachtet (Datum)
Kiebitz15 (17.2.)
Kampfläufer12 (4.4. bis 7.4.)
Waldwasserläufer6 (2.4.)
Grünschenkel7 (7.5.)
Bruchwasserläufer3 (25.4.)
Flussregenpfeifer12 (11.08.)
Rotschenkel2 (15.4.)
Alpenstrandläufer2 (11.08.)
Dunkler Wasserläufer1 (1.5.)
Sandregenpfeifer1 (1.5.)
Bekassine1 (2.4.)
Schwarzstorch1 (11.08.)

Zusätzliche bemerkenswerte Beobachtungen

am 7.5. 9 Silberreiher auf Wiese

am 9.5. ein subadulter Schwarzstorch, wird von Kiebitzen attackiert

1 Seidenreiher zusammen mit 3 Silberreihern auf der Wiese

Über den gesamten Beobachtungszeitraum hielten sich regelmäßig ca. 30 nicht brütende Rabenkrähen auf der Fläche auf und suchten nach Nahrung. Ebenso ca. 15 Nilgänse und 12 Rostgänse sowie 1-2 Mittelmeermöwen.

Ziegeleschle 2

Im August 2020 hatte ich einen kleinen Bericht über das Ziegeleschle geschrieben. Jetzt wird es zumindest für das neue Gewerbegebiet Ziegeleschle 2 konkreter. Am Donnerstag, den 18.11.2021 wurde das Bebauungsplanverfahren „Ziegeleschle II“ dem Gemeinderat vorgelegt.

Folgende Pläne sind öffentlich auf der Seite der Stadt Hüfingen einzusehen und wir hoffen, dass wir dies hier spiegeln dürfen. Falls nicht, bitte eine kurze Nachricht an die Redaktion.

Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen vom 18.11.2021


Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen am 18.11.2021

Was für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II geplant ist

Es werden etwa 4 ha Landwirtschaftliche Fläche versiegelt.

In § 16 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) wird ausdrücklich auf den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Landschaftsentwicklung hingewiesen, da diese für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource darstellen. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.

Grundsätzlich ist der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauerlich, da die Landwirtschaft auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit dient.

Die Nutzung als Gewerbegebiet stellt für das Schutzgut Boden/Fläche ein hoher Verlust dar. Bei der Bebauung sei daher auf eine effektive Nutzung zu achten .Z.B. durch unterirdische Parkmöglichkeiten; durch mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen.

Art und der Standort der Ausgleichsflächen bitten wir mit dem Landwirtschaftsamt abzustimmen, damit der Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen so gering wie möglich erfolgt.

Landwirtschaftsamt Schwarzwald-Baar Kreis

Leider möchte der Hüfinger Gemeiderat dieser Empfehlung nicht folgen, da mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen würden, die Äuglein manch ältlicher Herren beleidigt.

Diese starrsinnige Fixierung auf Gebäudehöhe ist sinnloser Landverbrauch!

Zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz der Belange von Natur und Landschaft werden in Hüfingen keinerlei Maßnahmen getroffen. Mehr noch, der Planer meint, dass das „Baufenster groß genug sei“ deshalb braucht man also keine Rücksicht auf die Fläche nehmen. Gleichzeitig wird aber argumentiert, dass Hüfingen so viel Fläche brauche. Klar, Hüfingen braucht noch viel mehr Fläche, da nur möglichst flache, grauen Häuschen mit vielen asphaltierten Parkplätzen Wohlgefallen dieser veralteten Herrschaften findet. Man kann ja für die Parkplätze Rasengittersteine nehmen.

Ziegeleschle II Baugebiet

„Die Bodenversiegelung ist auf das unabdingbare Maß zu beschränken.“
Dieser Satz im Bebauungsplan ist eine Farce angesichts der Tatsache, dass durch die Gebäudehöhe ein möglichst großer Landschaftsverbrauch angelegt ist. Alle Firmen, die gerne ökologisch handeln möchten, werden durch die unsinnigen Vorschriften Steine in den Weg gelegt. Was soll diese Regelwut?

Für die Eingriffsbewertung laut Bebauungsplan Ziegeleschle ist ein Ausgleichsbedarf von 775.554 Ökopunkten vorgesehen. Für einen Ökopunkt hat die Stadt Hüfingen diesen Sommer 60 Cent bezahlt. Von daher kann man hoffen, dass die Landwirte der Region für diese unsinnige Versiegelung mindestens mit dem Kauf von Ökopunkten entschädigt werden.


Durch die geplante gewerbliche Erweiterung und die damit verbundene Flächenversiegelung entstehen zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Biotope und Boden.

Erhebliche Beeinträchtigungen sind auf Grund des Versiegelungsgrades auch für das Schutzgut Grundwasser insbesondere in Bezug auf die Grundwasserneubildung zu erwarten.

Außerdem ist der flächengleiche Ersatz für die dort betroffenen geschützten Mähwiesenflächen nachzuweisen.

Somit werden planexterne Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Weiterhin können Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima und Luft nicht vollständig ausgeschlossen werden, deshalb sind hier zusätzlich geeignete Maßnahmenfestsetzungen und Regelungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzusehen.

Aus dem Umweltbericht zur Ergänzung zur Begründung zur frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB).
Fassung vom 27.05.2021, Büro Grözinger.
Ziegeleschle II Baugebiet

Am 18.11.2021 hat der Hüfinger Gemeinderat mit 12 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und einer Enthaltung diesem Bebauungsplan zugestimmt. Drei Herren waren befangen und zwei entschuldigt. SPD/FDP/CDU war sich wie immer einig.