Wer oder was ist der GVV?

aktualisierter Beitrag vom 18. Januar 2021

Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV) ist ein Zusammenschluss der Städte Donaueschingen, Bräunlingen und Hüfingen, unter dessen Dach die Verbandskläranlage , das Umweltbüro und die vorbereitende Bauleitplanung verwaltet wird.

Für Hüfingen ist der GVV sozusagen ein Überbleibsel aus 1973 als sich die Stadt erfolgreich gegen die Übernahme von Donaueschingen gewehrt hatte.

Demo in Bad Dürrheim am 17. März 1973
Demo in Bad Dürrheim am 17. März 1973

Jetzt will ich mich auf die „vorbereitende Bauleitplanung“ konzentrieren und versuchen zu erklären, was das ist.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist laut Wikipedia ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.

Um es etwas salopp zu sagen: Auf dem Flächennutzungsplan wird die Nutzung vom Boden bestimmt, der sich auf der Gemeindefläche befindet.

Was der GVV auf seinen Flächen für die Nutzung erlaubt, kann man hier nachlesen: Flächennutzungsplan

Die Nutzung der Flächen ist nicht festgeschrieben, sondern wird regelmäßig den Forderungen der Gemeinderäte und Bürgermeister angepasst.

Wenn also zum Beispiel eine Gemeinde ein neues Gewerbegebiet möchte, wird hierfür vom GVV der Flächennutzungsplan geändert. Dies kann man auf den Seiten der GVV nachschauen.

Auch dürfen verschiedene Ämter, Verbände oder Bürgerinnen und Bürger hierzu eine Stellungnahme abgeben. Diese Stellungnahmen und deren Abwägungen werden auch auf den Seiten des GVV veröffentlicht. Diese Abwägungen kommen in eine Tabelle und werden von einem hierfür bezahlten Ingenieurbüro verworfen, bzw. es schreibt einen Satz der zur Stellungnahme passt und dann „wird nicht gefolgt“.

Änderungen des Flächennutzungsplans

Um den Flächennutzungsplan anzupassen gibt es ein Männergremium das den neuen Plan abnickt. Bei diesem Ausschuss stellt Donaueschingen sechs Männer und Hüfingen und Bräunlingen jeweils drei.

Diese zwölf Männer treffen sich etwa drei Mal im Jahr um, unter anderem, die neuen Baugebiete auf dem Flächennutzungsplan festzuschreiben. Dies geschieht öffentlich und wird von der Stadt Donaueschingen vorher und nachher gut dokumentiert.

Hierbei haben die Männer sich Einstimmigkeit zur Kür gemacht und ihr Altersdurchschnitt beträgt über 60 Jahre.

Diese überwiegend alten Männer bestimmen also welcher Teil unserer Natur als nächstes versiegelt wird und welcher Acker als nächstes den Landwirten genommen wird.

Nutzen des Flächennutzungsplans

Nach den Ausführungen kann sich jeder selbst den Grund von dem Verfahren ausmalen. Das Vorgehen soll aus Gründen der Planungssicherheit die immer weiter fortschreitende Versiegelung demokratisch legitimieren, da die alten Männer von den Fraktionen bestimmt wurden, die bei den Gemeinderatswahlen die Mehrheit hatten. Auch aus diesem Grund wäre es wichtig gewesen, eine etwas höhere Wahlbeteiligung zu haben. Leider ist den meisten Menschen dies alles egal.

€€€ Geld €€€

Da die CDU/FDP/FW/UWV und ihr Bürgermeister sich nun daran machen das restliche Hüfinger „Tafelsilber“ zu verscherbeln, um den horrenden Flächenfraß und die Misswirtschaft zu finanzieren, möchte ich dies hier mal wieder hoch holen. Auch möchte ich auf die Preisdiskrepanz hinweisen die zwischen dem Verkauf und Ankauf von Land der Stadt besteht. Der interessierte Leser kann ja mal versuchen raus zu finden wieviel der Lidl für das ehemalige Niedermoor bezahlt hat, oder wieviel der Landwirt für die gerodete Steuobstwiese bekommen hat….

Falls Hüfingen sich nächstes Jahr für ein weiter so entscheidet, wird die Stadt genau so arm sein, wie ihre Nachbarn, nur mit dem Unterschied, dass auch unsere Natur vernichtet ist.

Beitrag vom 26. Juni 2021

Was folgt ist meine freie Meinung nach §5 GG. Wem es nicht passt, der möge weiter surfen.

Nach meinem Rechtsverständnis fing alles mit einer Veruntreuung an; vermutlich aus Faulheit, Unfähigkeit und auch aus Dummheit. Was dabei eine größere Rolle gespielt hat, kann ich nicht beurteilen, es war ja niemand verantwortlich. Eine Internet-Recherche ist entweder zu kompliziert für gewisse Männer oder sie haben halt besseres zu tun.

Nachdem klar wurde, man kann es nicht mehr vertuschen, wurde viel Geld in die Hand genommen für Anwalt, Consulter und andere wichtigen Männer. Ein spezieller Consulter wurde sogar aus Potsdam geholt, um den Bürgerinnen und Bürgern Geschichtle seiner „Mutti“ zu erzählen.

So weit, so schlecht und langweilig. Leider war dies nur der Auftakt einer Veranstaltung die nicht so bald ein Ende finden wird. Es sei denn, die Forderungen würden verkauft werden.

Die Weigerung der Herrschenden Steuergelder für die Bürger zu verwenden hat uns in eine bizarre Situation gebracht. Womöglich will der Bürger es sogar so, weil die Herren wurden ja vom Volk gewählt – zumindest von der Mehrheit die überhaupt zur Wahl gingen.

Zur Verwaltung der restlichen Millionen sollen, nach dem Verlustdesaster, nun die Gemeinderäte zu Bänkern und Anlagefachmännern gemacht werden. Ein beratender und zu bezahlender Fachmann wurde extra eingeladen, um den Gemeinderat über Fonds, Mischfonds, Anleihen und gewöhnliche Konten im Kontext zur Weltwirtschaft aufzuklären.

Dies ehrt natürlich die Männer. Vor allem bestimmte Männer bringen sich nun weise und fachmännisch ein. Sie alle sind überzeugt: Keiner wolle das schöne Geld auch ausgeben.

Ausser natürlich zum zubetonieren unserer Heimat. Dies ist ganz wichtig und würde von deren Wählern gewünscht. Endlich den Umbau zu einer autogerechten Stadt, der in den 1950er Jahren begonnen wurde, zu perfektionieren. Gar eine Verdichtung oder womöglich ein mehrgeschossiges Bauen würde nicht in ihre Vorstellung eines Stadtbildes passen. In die Vorstellung von kultur- und kunstfernen Männern. Deshalb muss alle Fläche ordentlich zubetoniert werden, während das Städtle zusehends zerfällt. Parkhäuser sind nur was für Weicheier und Städter. Solange die Flächen zubetoniert werden und nicht gar dem Naturschutz anheim fallen ist dies auch unseren Bauernfürsten recht. Man stelle sich mal vor im Ziegeleschle sollte anstatt eines Gewerbegebietes ein Naturschutzgebiet entstehen. Was wäre das Geschrei groß! Von wegen Landraub und Lebensmittelsicherheit.

Der Burgplatz, einst als hübsches Zentrum angedacht, mit seinem Restaurant und Biergarten, wurde ohne Not verkauft. Der Investor hat kein Interesse an einem Biergarten. Verständlich. Die Hüfinger Autokraten brauchen das Geld, um es wie eine Bank anzulegen und um zu spekulieren. Es ist ja wichtig die schönen Millionen zu horten. Dies sei ihr Wählerauftrag!

Kultur spielt bei den Herrschern absolut keine Rolle. Römische Villen werden überbaut, unser Erbe zu betoniert. Alle Ideen der Bürger werden abgetan, weil ja kein Geld da sei. Vom Aquari will ich jetzt gar nicht anfangen. Von den alten, schönen Häusern, die verrotten; von den geschlossenen Restaurants; von unseren Wiesen und Feldern; den ehemaligen Niedermooren mit ihrer Flora und Fauna.

Was gut fürs Städtle und auch die Ortschaften sei, wissen nur die kultur-, natur- und kunstunfähigen Männer, die ihrer Meinung nach diktatorische Alleinherrschaft haben, da sie doch gewählt wurden und dies ihre Auffassung von Demokratie ist: Die absolute Herrschaft über Minderheiten und vermeintliche Minderheiten.

Der Herrscher wird von einem System geschützt, das eigentlich den Rechtsstaat schützen sollte. Aber Netzwerke, familiäre Bünde und bestimmte Interessengemeinschaften stehen dem entgegen. Wer nicht auf Linie ist, wird bedroht, gemobbt und degradiert.

In diesem Sinne schützt mich wohl nur noch unsere Verfassung.

LÄNDLE LEBEN LASSEN

Volksantrag läuft noch! Bitte mitmachen und bei einer der Stellen unten abgeben.
Danke!

Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit wunderschöner Natur, vielfältigen Kulturlandschaften und lebendiger Landwirtschaft – ein einzigartiger Flecken Erde und unser „Ländle“. Doch dass das so bleibt ist alles andere als sicher. Wir opfern Wiesen, Wälder und Felder ausgedehnten Betonwüsten und erschließen neue Wohn- und Gewerbegebiete, anstatt bestehenden Siedlungsflächen neues Leben einzuhauchen. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der gravierendsten Umweltprobleme unseres Bundeslandes und bedroht nicht nur die hiesige Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserer Heimat. Schaut man auf die letzten 50 Jahre, so haben die letzten zwei Generationen so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie 80 Generationen zuvor. Doch mit jeder betonierten Fläche geht auch ein Stück unserer Identität verloren. Denn unser „Ländle“ schafft Vielfalt: Es ist Lebensraum, ernährt uns und gewährt Erholung und Inspiration – ein unersetzliches Gut, das es zu schätzen und zu schützen gilt. Also lasst uns gemeinsam den Flächenfraß in Baden-Württemberg stoppen!

https://www.laendle-leben-lassen.dehttps://www.laendle-leben-lassen.de

Die Initiative

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag, und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, verursacht unter anderem durch den „Flächenfraß-Paragraphen“ 13b im Baugesetzbuch. Das ist deutlich zu viel, denn mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren. Doch unser Boden ist eine endliche Ressource, mit der wir verantwortungsbewusst und sparsam umgehen müssen, um unsere eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Seit in Hüfingen die CDU ihre absolute Herrschaft angetreten hat, wurden über 30 ha Land auf unserer Gemarkung vernichtet!

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 15 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Der Volksantrag

Für unseren Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden, das Sie unten downloaden, ausdrucken und unterschreiben können. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterstützer/innen müssen neben der Angebe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag „Ländle leben lassen“ befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts.

Das unterschriebene Dokument kann in einer der Sammelstellen abgegeben werden. 

Diese sind:

Donaueschingen: BLHV , Geschäftsstelle Donaueschingen, Wasserstraße 16, 78166 Donaueschingen

Schwenningen: BUND Schwarzwald-Baar-Heuberg, Neckarstraße 120, 78056 VS-Schwenningen

Hüfingen: Freunde der Natur Hüfingen, Hauptstr. 52, 78183 Hüfingen


Unterstützen Sie den Volksantrag mit Ihrer Unterschrift – Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen den Flächenfraß in Baden-Württemberg!

Kein Nachschlag beim Flächenfraß

Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:

20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.

Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.

Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.

Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.

Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.

Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.

Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.

Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.

Ziegeleschle 2

Im August 2020 hatte ich einen kleinen Bericht über das Ziegeleschle geschrieben. Jetzt wird es zumindest für das neue Gewerbegebiet Ziegeleschle 2 konkreter. Am Donnerstag, den 18.11.2021 wurde das Bebauungsplanverfahren „Ziegeleschle II“ dem Gemeinderat vorgelegt.

Folgende Pläne sind öffentlich auf der Seite der Stadt Hüfingen einzusehen und wir hoffen, dass wir dies hier spiegeln dürfen. Falls nicht, bitte eine kurze Nachricht an die Redaktion.

Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen vom 18.11.2021


Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen am 18.11.2021

Was für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II geplant ist

Es werden etwa 4 ha Landwirtschaftliche Fläche versiegelt.

In § 16 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) wird ausdrücklich auf den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Landschaftsentwicklung hingewiesen, da diese für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource darstellen. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.

Grundsätzlich ist der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauerlich, da die Landwirtschaft auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit dient.

Die Nutzung als Gewerbegebiet stellt für das Schutzgut Boden/Fläche ein hoher Verlust dar. Bei der Bebauung sei daher auf eine effektive Nutzung zu achten .Z.B. durch unterirdische Parkmöglichkeiten; durch mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen.

Art und der Standort der Ausgleichsflächen bitten wir mit dem Landwirtschaftsamt abzustimmen, damit der Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen so gering wie möglich erfolgt.

Landwirtschaftsamt Schwarzwald-Baar Kreis

Leider möchte der Hüfinger Gemeiderat dieser Empfehlung nicht folgen, da mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen würden, die Äuglein manch ältlicher Herren beleidigt.

Diese starrsinnige Fixierung auf Gebäudehöhe ist sinnloser Landverbrauch!

Zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz der Belange von Natur und Landschaft werden in Hüfingen keinerlei Maßnahmen getroffen. Mehr noch, der Planer meint, dass das „Baufenster groß genug sei“ deshalb braucht man also keine Rücksicht auf die Fläche nehmen. Gleichzeitig wird aber argumentiert, dass Hüfingen so viel Fläche brauche. Klar, Hüfingen braucht noch viel mehr Fläche, da nur möglichst flache, grauen Häuschen mit vielen asphaltierten Parkplätzen Wohlgefallen dieser veralteten Herrschaften findet. Man kann ja für die Parkplätze Rasengittersteine nehmen.

Ziegeleschle II Baugebiet

„Die Bodenversiegelung ist auf das unabdingbare Maß zu beschränken.“
Dieser Satz im Bebauungsplan ist eine Farce angesichts der Tatsache, dass durch die Gebäudehöhe ein möglichst großer Landschaftsverbrauch angelegt ist. Alle Firmen, die gerne ökologisch handeln möchten, werden durch die unsinnigen Vorschriften Steine in den Weg gelegt. Was soll diese Regelwut?

Für die Eingriffsbewertung laut Bebauungsplan Ziegeleschle ist ein Ausgleichsbedarf von 775.554 Ökopunkten vorgesehen. Für einen Ökopunkt hat die Stadt Hüfingen diesen Sommer 60 Cent bezahlt. Von daher kann man hoffen, dass die Landwirte der Region für diese unsinnige Versiegelung mindestens mit dem Kauf von Ökopunkten entschädigt werden.


Durch die geplante gewerbliche Erweiterung und die damit verbundene Flächenversiegelung entstehen zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Biotope und Boden.

Erhebliche Beeinträchtigungen sind auf Grund des Versiegelungsgrades auch für das Schutzgut Grundwasser insbesondere in Bezug auf die Grundwasserneubildung zu erwarten.

Außerdem ist der flächengleiche Ersatz für die dort betroffenen geschützten Mähwiesenflächen nachzuweisen.

Somit werden planexterne Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Weiterhin können Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima und Luft nicht vollständig ausgeschlossen werden, deshalb sind hier zusätzlich geeignete Maßnahmenfestsetzungen und Regelungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzusehen.

Aus dem Umweltbericht zur Ergänzung zur Begründung zur frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB).
Fassung vom 27.05.2021, Büro Grözinger.
Ziegeleschle II Baugebiet

Am 18.11.2021 hat der Hüfinger Gemeinderat mit 12 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und einer Enthaltung diesem Bebauungsplan zugestimmt. Drei Herren waren befangen und zwei entschuldigt. SPD/FDP/CDU war sich wie immer einig.

Wo ist der Platz für unsere Tier- und Pflanzenwelt?

Von Andrea Mettler aus Riedöschingen am 27. März 2021

Der Flächenfraß schreitet voran, in Fürstenberg verwandelt sich bald eine Streuobstwiese in ein Neubaugebiet.

In Zeiten des Klimawandels, der Erderwärmung und des Waldsterbens, sowie des Vogel – und Insektenschwundes sind Sträucher und Hecken, sowie alle Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen, schutzbedürftig und schutzwürdig

Dieser Baumbestand muss unbedingt erhalten bleiben

Wir brauchen die Natur. Lassen wir die Bäume für uns ihre Arbeit verrichten: Sie filtern Staub, reinigen und befeuchten die Luft, nehmen Kohlendioxid auf und schenken uns Sauerstoff zum Atmen; Bäume sind Lebensraum und Nahrungsquelle für die gefährdeten Insekten, Vögel und andere Tiere. Sie fördern unser Wohlbefinden, tragen erheblich zu einem attraktiven Stadtbild bei und machen auch euer Dorf schöner.

Und wie sollen wir es in den Sommern der Zukunft draußen aushalten ohne die Schatten der Bäume?!

Deshalb mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bewahren was noch übrig ist!“ Das „alte“ Argument, wir pflanzen wieder, hat ausgedient. Wir können nicht 20, 40, 60 Jahre auf das Wachsen der jungen Bäume warten.

Der Klimawandel ist vielleicht in den Köpfen angekommen, aber weder auf öffentlicher noch auf privater Seite wird dementsprechend gehandelt. Wann steht der Umwelt – und Naturschutz endlich an erster Stelle?

 Es ist nicht nur ein Baum der gefällt wird, sondern einer von vielen. Es ist nicht nur ein Neubaugebiet, sondern eines von vielen. Ein Umdenken ist unbedingt erforderlich! 

Wieviel Leben ist in einem Birnbaum?