Zum Jahresbeginn 2026 übernimmt Wiltrud Siegfried aus Hüfingen die Leitung des GVV-Umweltbüros.
Die Bauingenieurin hat an der TU Kaiserslautern studiert, wohnt seit 5 Jahren in Hüfingen und möchte künftig stärker Brücken schlagen – zwischen Verwaltung, Ehrenamt und Landwirtschaft.
Von der neuen Leiterin erhoffen sich die Mitgliedsgemeinden neue Impulse für den Umwelt- und Naturschutz, eine offenere Kommunikation und eine bessere Vernetzung der Projekte in der gesamten Region.
Wir haben mit ihr über ihre Pläne, Ziele und den Blick auf die kommenden Aufgaben gesprochen.
Wiltrud Siegfried ab Januar 2026 Leiterin des GVV Umweltbüros
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Fragen an die neue Leiterin des GVV-Umweltbüros
1. In den vergangenen Jahren war die Zusammenarbeit zwischen dem Umweltbüro und den ehrenamtlich Engagierten nicht immer ganz einfach. Was möchten Sie anders machen, um künftig ein besseres Miteinander zwischen Haupt- und Ehrenamt zu erreichen?
Wiltrud Siegfried: Zunächst freue ich mich für das Interesse, danke für die Fragen. Meine Tätigkeit im Umweltbüro werde ich im Dezember beginnen. Zur Zusammenarbeit der vergangenen Jahre kann und will ich daher nichts sagen. Ich möchte betonen, dass ich die ehrenamtliche Arbeit für wertvoll halte. Bürgerschaftliches Engagement kann zu Natur- und Umweltschutz wesentliches beitragen. Grundsätzlich sind mir Information und Austausch wichtig, nur so ist ein Miteinander möglich.
Meine Auftraggeber sind die Gemeinden Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen und Bad Dürrheim. Die Aufgaben des Umweltbüros sind dabei genau festgelegt. Darauf werde ich mich immer beziehen.
2. Nach außen war vom Umweltbüro bisher eher wenig zu hören. Wie wichtig ist Ihnen eine aktive Öffentlichkeitsarbeit – und planen Sie, den Austausch auch mit dem ehrenamtlichen Naturschutz und dem BLHV stärker zu suchen?
Wiltrud Siegfried: Ich war tatsächlich erstaunt zu hören, dass Menschen im Städtedreieck das Umweltbüro nicht kennen, trotz Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die es ja gibt, z.B. die Naturerlebnisgruppen, die für Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren konzipiert sind. Im aktuellen Winterprogramm sind die Kinder an neun Terminen draußen unterwegs, um Facetten von Natur und Umwelt kennen zu lernen.
Die Arbeit des Umweltbüros bekannt zu machen, bringt sicherlich positive Effekte mit sich. Deshalb schaue ich mir gerne an, was wir in der Öffentlichkeitsarbeit weiter tun können. Kommunikation und Austausch halte ich für elementar und damit auch den Kontakt zu Verbänden und Vereinen.
3. Der Schwerpunkt der bisherigen Arbeit lag deutlich in Donaueschingen. Werden künftig auch die anderen Mitgliedsgemeinden mehr Beachtung finden – etwa durch die Vorstellung von Projekten in Gemeinde- oder Ortschaftsratssitzungen?
Wiltrud Siegfried: Das Umweltbüro ist für die vier Gemeinden Bräunlingen, Hüfingen, Bad Dürrheim und Donaueschingen tätig. Wie viel die Mitarbeitenden für eine Gemeinde tun, hängt von der Beauftragung durch die Gemeinde ab. Beachtung finden alle Gemeinden gleichermaßen. Soweit ich weiß, findet ein regelmäßiger Austausch zu umweltrelevanten Themen mit allen Gemeinden statt. Ich bin gerne bereit, in den örtlichen Gremien über die Arbeit des Umweltbüros zu informieren.
4. Sie sind die wahrscheinlich die Erste im Umweltbüro, die nicht in Donaueschingen wohnt. Wie empfinden Sie das – eher als Nachteil oder vielleicht sogar als Chance, mit einem neuen, unabhängigen Blick auf die Region zu schauen?
Wiltrud Siegfried: Aus meiner Sicht ist der Wohnort der Mitarbeitenden für die Arbeit im Umweltbüro nicht relevant.
Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV) ist ein Zusammenschluss der Städte Donaueschingen, Bräunlingen und Hüfingen, unter dessen Dach die Verbandskläranlage , das Umweltbüro und die vorbereitende Bauleitplanung verwaltet wird.
Jetzt will ich mich auf die „vorbereitende Bauleitplanung“ konzentrieren und versuchen zu erklären, was das ist.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist laut Wikipedia ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.
Um es etwas salopp zu sagen: Auf dem Flächennutzungsplan wird die Nutzung vom Boden bestimmt, der sich auf der Gemeindefläche befindet.
Was der GVV auf seinen Flächen für die Nutzung erlaubt, kann man hier nachlesen: Flächennutzungsplan
Die Nutzung der Flächen ist nicht festgeschrieben, sondern wird regelmäßig den Forderungen der Gemeinderäte und Bürgermeister angepasst.
Wenn also zum Beispiel eine Gemeinde ein neues Gewerbegebiet möchte, wird hierfür vom GVV der Flächennutzungsplan geändert. Dies kann man auf den Seiten der GVV nachschauen.
Auch dürfen verschiedene Ämter, Verbände oder Bürgerinnen und Bürger hierzu eine Stellungnahme abgeben. Diese Stellungnahmen und deren Abwägungen werden auch auf den Seiten des GVV veröffentlicht. Diese Abwägungen kommen in eine Tabelle und werden von einem hierfür bezahlten Ingenieurbüro verworfen, bzw. es schreibt einen Satz der zur Stellungnahme passt und dann „wird nicht gefolgt“.
Änderungen des Flächennutzungsplans
Um den Flächennutzungsplan anzupassen gibt es ein Männergremium das den neuen Plan abnickt. Bei diesem Ausschuss stellt Donaueschingen sechs Männer und Hüfingen und Bräunlingen jeweils drei.
Hierbei haben die Männer sich Einstimmigkeit zur Kür gemacht und ihr Altersdurchschnitt beträgt über 60 Jahre.
Diese überwiegend alten Männer bestimmen also welcher Teil unserer Natur als nächstes versiegelt wird und welcher Acker als nächstes den Landwirten genommen wird.
Nutzen des Flächennutzungsplans
Nach den Ausführungen kann sich jeder selbst den Grund von dem Verfahren ausmalen. Das Vorgehen soll aus Gründen der Planungssicherheit die immer weiter fortschreitende Versiegelung demokratisch legitimieren, da die alten Männer von den Fraktionen bestimmt wurden, die bei den Gemeinderatswahlen die Mehrheit hatten. Auch aus diesem Grund wäre es wichtig gewesen, eine etwas höhere Wahlbeteiligung zu haben. Leider ist den meisten Menschen dies alles egal.
Dies ist nichts neues und ich möchte unten an den Beitrag von Professor Dr. Günther Reichelt erinnern, den er uns hierzu im Oktober 2019 noch geschenkt hatte.
Hüfingen und Ökologie 12.10.2019 von Professor Dr. Günther Reichelt
In Hüfingen soll eine der rund 20 Biogasanlagen im Städtedreieck, diesmal zu Füßen des Schellenbergs, beim Palmhof, erweitert werden. Das sei nötig „zur Versorgung der Gewerbegebiete Stetten und Niederwiesen“ lässt der Besitzer durch seinen Planer mitteilen. Damit wird eine Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans erforderlich, welche der Gemeindeverwaltungsverband vornimmt. Dabei sind alle wichtigen Belange – dafür und dagegen – zu prüfen und gegeneinander abzuwägen.
Sagt das Gesetz. Und so sollte es sein.
Dazu gehören folglich nicht nur die Absichten des Unternehmens, sondern auch ob tatsächlich Bedarf dafür besteht. Und natürlich zählen dazu auch mögliche Auswirkungen auf die Umwelt, etwa das Grundwasser, die Trinkwasserversorgung, die zunehmende Versiegelung durch weitere Bauwerke sowie mögliche Einflüsse auf das Gesamtgefüge der ökologischen Faktoren einer Landschaft. Mal ganz abgesehen vom Landschaftsbild.
Dazu sind Fachkenntnisse nötig und nachvollziehbar einzubringen. Etwa zur Ökologie: heute ein Modewort zu jedermanns beliebiger Verfügung. In Wahrheit eine außerordentlich komplizierte Wissenschaft, die allein uns Auskunft über die tatsächliche Belastung sowie die Belastbarkeit unserer engeren oder weiteren Umwelt geben kann. Als ausgewiesener Forscher und Lehrer dieses Fachbereichs steht mir diese Aussage zu.
Hat also die gebotene Abwägung stattgefunden? Nun ja, der Planer (und Verkäufer?) hat den Bedarf aus seiner Sicht dargelegt. Das genügte offenbar, denn eine transparente Prüfung von anderer Seite unterblieb. Wohl brachte der anerkannte Naturschutzverband „BUND“ seine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Maßnahme vor: fundiert und sachlich wohlbegründet mit Blick auf die gesamte Landschaft. Eingeschlossen die baulichen, die wasser- und landwirtschaftlichen Folgen. Sogar aus dem Gemeinderat waren einige warnende Stimmen zu hören, die auf die Trinkwassersituation, die Verdichtung durch Baukörper oder die Monotonisierung der umgebenden Landschaft, speziell durch vermehrten Maisanbau, verwiesen.
Doch das abwägende Gremium antwortete überwiegend mit Häme oder unterstellte, was so gar nicht behauptet worden war (Stichwort Anmoor). Der Planer (= Verkäufer?) beschwichtigte schließlich: alle negativen Folgen würden durch geeignete Maßnahmen vermieden. Das war’s dann.
Kein Wort zur Notwendigkeit der Erweiterung – Stichworte: Zukunft der Biogasanlagen im Kontext alternativer Energiequellen, welche Biomasse und woher? Welche Auswirkungen auf das gesamte ökologische Gefüge? Des Planers (und Verkäufer?) lakonische Zusammenfassung: wird alles berücksichtigt.
Denn da gibt es ja z. B. die „homepage“ von Hüfingen. Und die verspricht dem Leser unter dem (fragwürdigen) Begriff „Natur und Landschaft“ eine „großartige Natur- und Erholungslandschaft“, liegt die Stadt doch „inmitten einer weitgehend unberührten Naturlandschaft“. Folglich heißt es weiter: „Hüfingen fühlt sich in besonderer Weise der Ökologie und dem Umweltschutz verpflichtet“, und das sei Richtschnur „für jegliches Verwaltungshandeln.“ Ja, dann… alles „paletti“?
Aber da fällt mir das „Zentrallager Lidl“ ein, und ich denke an die einzigartigen Trollblumen, das Wollgras, den ehemals dort brütenden Kiebitz, oder an die Niederwiesen mit den verschlungenen Quellbächen zu Füßen des Schellenbergs und seine bunten Wiesen und Raine mit ihren botanischen Kostbarkeiten und vielfältigem Insektenleben.
Die gesamte Waldfläche auf der Länge beträgt rund 3.300 ha, der Eingriff für den neuen Windpark beträgt etwa 12 ha. Genauer gesagt: Es wurden im Februar 2018 11,5 ha gerodet, davon 7,5 ha dauerhaft. 4 ha werden wieder Waldfläche. Da an den gerodeten Waldflächen festgehalten wird, wird kein weiterer Wald mehr gerodet.
Hier beschreibe ich was geplant ist und was bereits gerodet wurde.
Karte des Gebietes auf der Länge mit den Standorten der fünf geplanten Schwachwindanlagen. (Südöstlich von Nummer 6 befindet sich eine weitere gerodete Fläche, die mir vorher entgangen ist) 1, 2, 3, 4, 5, 6 sind die bereits gerodeten Gebiete.
Der Windatlas beschreibt die mittlere gekappte Windleistungsdichte 180 m über Grund [W/m²]. Dunkelrot ist ab 120 W/m² und hellrot bis etwa 310 W/m² auf dieser Karte.
Windleistungsdichte auf der Länge. Die Täler erscheinen dunkel, da dort weniger Wind ist.
Im Gebiet der geplanten Schwachwindanlagen herrscht ein Fichtenforst vor.
Ein Fichtenforst ist kein Wald im eigentlichen Sinne. So hatte Prof. Dr. Günther Reichelt im letzten Jahrhundert diese Fichtenforste als „Fichtenstangenäcker“ bezeichnet, da diese Monokulturen zur Produktion von Holz angelegt wurden, ähnlich einem Weizenfeld. Wie in allen Monokulturen ist auch hier eine deutliche Artenarmut festzustellen.
Hier das Gebiet 1 mit den Rodungen.
Auch das Gebiet 2 ist ein konventioneller Fichtenforst. An der einer Fichte sieht man eine Vorrichtung, die dem Monitoring von Fledermäusen dient. Bezüglich der Fledermausvorkommen wird momentan eine Studie erstellt.
Auch die Gebiete 3+4 sind Fichtenforste.
Das Vorhaben wurde 2019 gestoppt, obwohl die sogenannte Waldumwandlungsgenehmigung vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt wurde. Zuständig wäre aber alleine die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gewesen. Es hat also rein formelle Gründe.
Seit die alte Förstergeneration in den Ruhestand getreten ist, ist auch auf der Länge ein Waldumbau und ein Umdenken zu beobachten. Die Revierleiter gehen deutlich weg von den Monokulturen hin zu einem naturnäheren Mischwald.
Gewinn und wer was verdient
Da über die Gewinnerwartung einige falsche Informationen im Umlauf sind, habe ich mich direkt bei der solarcomplex GmbH & Co KG Windpark Länge erkundigt und sofort kompetent und transparent Auskunft erhalten. Die Zahlen sind, wie zu erwarten, ziemlich komplex und ich versuche sie hier kurz darzustellen:
Bei voraussichtlich fünf Windkraftanlagen sprechen wir über einen Stromertrag von fast 50 Mio kWh jährlich.
Das entspricht einem privaten Strombedarf von etwa 50.000 Menschen, denn ein 3-Personen-Haushalt benötigt statistisch rund 3.500 kWh.
Nun ist es wichtig zu wissen, dass es nicht mehr – wie früher – eine feste Einspeisevergütung gibt, sondern dass die Vergütung in einer Ausschreibung ermittelt wird. Das heißt, die günstigsten Anbieter für eine bestimmte Leistung erhalten einen Zuschlag.
Realistisch ist eine Vergütung von etwa 7 ct / kWh, das wären dann jährliche Einnahmen von rund 3,5 Mio €.
Dieser Betrag ist selbstredend nicht der Gewinn, sondern das sind die Einnahmen.
Davon zu bedienen sind als erstes die Darlehen, denn der größte Teil des Invest von rund 30 Mio € wird bankfinanziert.
Dann die Pacht an die Grundstückseigentümer, das sind die Gemeinden Donaueschingen und Hüfingen und das Haus zu Fürstenberg.
Außerdem die Versicherung, technische Betriebsführung, Vollwartungspaket (=Reparaturen), Gewerbesteuer, Jahresabschluss etc.
Es verbleibt ein Gewinn bzw. eine Rendite in Höhe von wahrscheinlich 5 – 7% auf das eingesetzte Kapital.
Den Gewinn erhalten die Gesellschafter der Betreibergesellschaft. Betreiber sind rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften aus Baden-Württemberg.
Summa summarum, ein regional durchaus bedeutsames Projekt mit einem erheblichen Invest, einem großen Beitrag zur regionalen Stromversorgung und einer breiten Streuung von Chancen und Risiken.
Das ehemalige Längeschloß
Vogelschredder
Viele Verbände lehnen den Standort wegen der Konflikte mit der Vogelwelt ab. Wobei ich jetzt die Milane nicht auf der Länge gesehen habe, sondern ausschließlich über Hüfingen. Hier stellt sich mir die Frage, was denn die Vögel in einem reinen Fichtenforst sollen?
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass Vögel durchaus lernfähig und auch empathiefähig sind. Wenn jemand um einen Milan mit einem abgeschlagenen Kopf trauert, sollte er vielleicht mal sein eigenes Nahrungsverhalten kritisch hinterfragen. Ein deutscher Artikel hierzu findet sich hier: Zur Intelligenz einzelner Vogelarten
Unter allen menschgemachten Todesursachen für Vögel in Deutschland steht nach absoluten Zahlen der Glastod an der Spitze. Beim Vogelschlag an Glasscheiben kommen jährlich laut NABU über 100 Millionen Vögel in Deutschland um. In ähnlicher Größenordnung bewegt sich lediglich der Verlust durch Hauskatzen.
Die Anzahl der Todesopfer durch Kollisionen von Vögeln im Straßen- und Bahnverkehr werden für Deutschland auf etwa 70 Millionen geschätzt. Die Gefährdung steigt mit steigendem Verkehrsaufkommen und steigender Geschwindigkeit kontinuierlich an. Überproportional gefährdet sind durch Fahrzeugkollisionen jedoch größere Vogelarten wie Greifvögel oder nachts jagende Eulen. Bei diesen Arten könnte dieser Faktor daher durchaus zu Bestandsrückgängen führen oder laufende Bestandserholungen gefährden.
Auch mit Stromleitungen kollidieren regelmäßig Vögel. Eine NABU-Studie von 2017 schätzt jährlich 1,5 bis 2,8 Millionen Vögel, die durch den Anflug gegen eine Stromleitung zu Tode kommen. Mit dem Ausbau des Übertragungsnetzes im Zuge der Energiewende könnte diese Zahl weiter steigen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen werden. Von dieser Todesursache sind jedoch selektiv vor allem größere und im Flug weniger wendige Vogelarten betroffen, insbesondere Wasservögel.
Die Gefahr der Kollision von Vögeln mit Windkraftanlagen nimmt allerdings deutlich zu. Man muss von über 100.000 von Windkraftanlagen pro Jahr getöteten Vögeln ausgehen, darunter etwa 12.000 Mäusebussarde und 1.500 Rotmilane. In absoluten Zahlen gesehen sind das wenige im Vergleich zu den Millionen Vögeln, die Katzen, Glasscheiben oder dem Verkehr zum Opfer fallen. NABU: Tödliche Gefahren für die heimische Vogelwelt
Des weiteren wird mit den Rodungen und Versiegelungen von Streuobstwiesen, wie in Fürstenberg wieder geplant, die Lebensgrundlage nicht nur von Vögeln, sondern auch von Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr und unzähliger Insekten zerstört.
Der Anblick von Windkraftanlagen
Über das Hauptargument der Gegner lässt sich vortrefflich streiten. Was ist schön, was nicht? Ich persönlich empfinde Hochspannungsmasten, die hier wirklich überall die Landschaft verschandeln, als absolut hässlich. Im Gegensatz zu den geplanten Windrädern auf der Länge – die man übrigens weder von Fürstenberg noch von Hondingen aus sehen wird – sind diese Stromtrassen allgegenwärtig und ihr „Surren“ hat mich schon oft beim Joggen „bedrohlich“ begleitet.
A propos „Surren“: Das Argument mit dem Infraschall kann ich als Wissenschaftlerin nicht ernst nehmen und empfehle die Lektüre über „Nocebo-getriggerte Symptome“.
Hierzu fällt mir aber eine Legende zu den Anfängen der Eisenbahn ein:
Ortsveränderungen mittels irgendeiner Art von Dampfmaschine sollten im Interesse der öffentlichen Gesundheit verboten sein. Die raschen Bewegungen können nicht verfehlen, bei den Passagieren die geistige Unruhe, ‚delirium furiosum‘ genannt, hervorzurufen.
Angebliches Gutachten eines Königlich Bayerischen Medizinalkollegiums
Aber auch über Legenden lässt sich hervorragend streiten.
Ausgleichsmaßnahmen
Momentan läuft ein ausführliches Fledermausmonitoring zu dessen Ergebnis selbstverständlich noch nicht viel zu sagen ist.
Ein Konzept über Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits vor dem Genehmigungsverfahren erstellt. Mit der Baugenehmigung des Windparks wird dieses Ausgleichskonzept dann „mitgenehmigt“.
Hierbei handelt es sich um Aufforstungen, Waldumbauten, Umwandlungen von Acker in Grünland und Nutzungsverzicht in Neudingen, Fürstenberg, Riedböhringen, Riedöschingen, Aulfingen und weiterer Standorte.
Da dieser Artikel zunächst einmal darlegen soll, wo die Arbeiten momentan stehen, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich darüber berichten. Vielleicht werde ich die Ausgleichsmaßnahmen mit der Kamera begleiten.
Mein Fazit
Was mich erstaunt ist das Argument, dass mit der Windkraft nur Geld verdient werden soll und dann wird behauptet, dass man eben dies nicht könne, weil nicht genug Wind da sei. Heute kann niemand beurteilen wieviel Geld damit verdient werden kann, aber es ist klar, dass wir alle etwas davon haben werden. Und auf jeden Fall deutlich mehr als von einem Discounter auf einer alten Niedermoorwiese.
Dann solle „man einfach Strom sparen, weiter forschen oder auf fossile Energieträger zurück greifen“. Dies halte ich nicht für realisierbar und auch nicht für zeitgemäß. Wobei ich mir aber ziemlich sicher bin, dass weiter geforscht wird.
Auch die Rückkehr beziehungsweise Beibehaltung der Atomkraft wird angepriesen. Vor dem Hintergrund der noch ungelösten Frage der Endlagerung eine fragwürdige Forderung. Auch darf man gespannt sein, wie sich die „windkraft-kritische“ Bevölkerung zu einem möglichen Endlager im Südwesten von Baden-Württemberg stellt. Der Zwischenbericht der „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ sieht in unserer Region zum jetzigen Zeitpunkt auch ein endsprechendes Potential:
Was bleibt ist der Artenschutz. Ja, Windkraftanlagen sind gefährlich für bestimmte Vögel. Aber wenn wir jetzt mal schauen, was auf der Länge für die Anlagen abgeholzt wurde, so war das sicher keine wertvolle Fläche für den Artenschutz.
Birnbaum auf der Todesliste in Fürstenberg
Was wertvoll ist, sind Streuobstwiesen, Niedermoore und auch Biotope. Hier frage ich mich wo diese Windkraft-Artenschützer sind, wenn in Fürstenberg die Streuobstwiese platt gemacht wird? Wo sind die Windkraft-Artenschützer, wenn der Lidl aus Profitgier ein Niedermoor zur Strecke bringt? Wo sind sie beim Behlaer Weiher, wo aus einem Biotop eine Klärgrube gemacht wurde? Tausende Amphibien sind Geschichte, weil sie eben nicht einem Windrad weichen mussten, sondern der Unfähigkeit und der Faulheit bestimmter Ämter zum Opfer fielen.
am Mittwoch, 22. Mai 2019, wurde die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des GVV Donaueschingen, veröffentlicht.
Zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans nehme ich wie folgt Stellung und möchte um Berücksichtigung und Prüfung der gesetzlichen Grundlagen bitten.
Der Flächennutzungsplan soll dahingehend geändert werden, dass der Palmhof u.a. die Leistung der Gaserzeugung der Biomasseanlage von 2,3 Mio Nm3/a Biogas auf bis zu 6 Mio Nm3/a Biogas erhöhen darf. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Gebäude, Maschinen und Anlagen und schließt einen Ankauf oder Pachtung von neuen Ackerflächen für den Betrieb ein. Da zwischen Schellenberg und Sieren bereits ein fast durchgehender Maisacker besteht, werden hierfür neue Ackerflächen erschlossen werden, die sich in bis zu 20 km Entfernung befinden. Diese werden mehrmals jährlich mit schwerem Gerät angefahren; nicht nur zum Säen und Ernten, sondern auch, um vielfältige Chemikalien auszubringen. Des Weiteren muß die dreifache Menge an Gärresten auf den Äckern ausgebracht werden.
Ausbringung von landwirtschaftlichen Abfällen in die Sierenquelle.
Sierenquelle
Rund 250 m östlich vom Palmhof befindet sich das Wasserschutzgebiet Schaafäcker. Das Wasserschutzgebiet beziehungsweise das Einzugsgebiet des Trinkwasserbrunnen Schaafäcker wird als Nitrat-Problemgebiet gelistet. Dies bedeutet, dass die Nitratkonzentration bei mindestens 35 mg/Liter Rohwasser (im Mittel von 2 Jahren) liegt. Deshalb bestehen für das WSG Schaafäcker seit dem 1.1.2017 besondere Schutzbestimmungen nach § 5 SchALVO.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, verstößt die Bundesrepublik Deutschland und hier auch die Stadt Hüfingen gegen die EU-Nitratrichtlinie und ein neues Vertragsverletzungsverfahren droht. Vor dem Hintergrund, dass der Schaafäcker schon jetzt zu stark belastet ist, ist der geplante Ausbau der Biogasanlage auf dem Palmbuck und der damit einhergehenden weiteren Intensivierung (insbesondere der Erhöhung der Düngung) der landwirtschaftlichen Nutzung eine potentielle Gefährdung des Trinkwassers von Hüfingen und des Trinkwassers der nächsten Generationen.
Des Weiteren gibt es eine landesweite Biotopverbund-Planung, die im Umweltbericht nicht berücksichtigt wird. Im geplanten Sondergebiet befindet sich im westlichen Teilbereich ein Kernraum der Verbundplanung für trockene Standorte. Dieser Korridor verbindet das NSG Palmenbuck und das FFH-Gebiet mit geschützten Biotopen. Im östlichen Bereich des Sondergebietes soll großflächig ein Suchraum der Biotopverbund-Planung für trockene Standorte in Anspruch genommen werden.
Kernfläche und Suchraum der Biotopverbundplanung
Gemäß der Biotoperhebungsbögen für die angrenzenden geschützten Biotope und das NSG Palmenbuck kommen mehrere Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen vor:
Deutscher Name
Rote Liste BW
Wanstschrecke
2 (stark gefährdet)
Bluthänfling
3 (gefährdet)
Himmelblauer Bläuling
3 (gefährdet)
Fliegen-Ragwurz
3 (gefährdet)
Rosmarin-Seidelbast
2 (stark gefährdet)
Rotbraune Stendelwurz
3 (gefährdet)
Kreuz-Enzian
2 (stark gefährdet)
Fransen-Enzian
3 (gefährdet)
Küchenschelle
3 (gefährdet)
Eberwurz
3 (gefährdet)
Im Umweltbericht wird die landesweite Biotopverbund-Planung nicht erwähnt und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verbundfunktion nicht berücksichtigt! Dies stellt einen erheblichen fachlichen Mangel dar, da die geplante Versiegelung und Bebauung die Isolation der naturschutzfachlich wertvollen und geschützten Arten und Biotope bedeutet. Diese Isolierung der Populationen wird zu einer genetischen Verarmung (mangelnder Austausch mit anderen Populationen) und zu einem Erlöschen der Populationen und damit zu einer weiteren Verarmung der Biodiversität führen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der weiten Entfernung zu den nächsten trockenen Standorten (ca. 1 km entfernt, Sieretal) eine reale Gefährdung.
Grundsätzlich stelle ich in Frage, ob die vorliegende FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ausreichend ist. Ebenfalls ist zu prüfen, in wie weit das UVPG greift, das für Biogasanlagen, je nach Größe, eine allgemeine oder eine standortbezogenen Vorprüfung des Einzellfalls oder ein Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht.
Laut Umweltbericht können erhöhte Stickstoffeinträge zu einer Nährstoffanreicherung und damit zu einer negativen Beeinflussung der Flora des FFH-Gebiets 7916-311 „Baar, Eschach und Südostschwarzwald“ führen.
Der Zustand des Hüfinger Grundwassers wird nicht berücksichtigt. Indirekte Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser im Bereich der Zulieferflächen für die Gärsubstrate seien im Rahmen des Umweltberichts nicht bewertbar.
Weil die Auflagen für das WSG Schaafäcker angeblich noch nicht rechtskräftig seien, oder das Ausbringen der Gärreste nicht bewertbar sei, sollen Tatsachen geschaffen werden! Dies ist nicht hinnehmbar!
Deshalb fordere ich den Verzicht auf die Ausweisung des Sondergebiets zum Schutz des Trinkwassers und zum Erhalt der lokalen Biodiversität.
Meine Minimalforderung ist die Berücksichtigung der Biotopverbundplanung.
Dies bedeutet:
Herausnahme des Kernraumes der landesweiten Biotopverbund-Planung aus dem Sondergebiet
Ersatz-/Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Suchraumes im Westen bzw. Herstellung eines entsprechenden Biotopverbundes im Osten des Sondergebietes.
Ich bitte um Beachtung meiner Stellungnahme, weitere Beteiligung am Verfahren (auch zum Bebauungsplan „SO Palmhof“) und die Unterrichtung über das Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hannah Miriam Jaag
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