Der Landrat rät dem Unbequemen, Die Sache nicht mehr aufzunehmen. Es wollen Presse auch und Funk Sich nicht mehr mischen in den Stunk Der Mensch steigt von den Barrikaden – Er ist zum Richtfest eingeladen.
Eugen Roth: Ermüdung (1948)
Nun ist es soweit: Die Betontürme stehen und können, wenn auch noch ohne Rotoren obendrauf, stolz der Öffentlichkeit präsentiert werden. „Hunderte Neugierige kommen zum Tag der offenen Tür beim Windpark Länge“ berichtet der Schwarzwälder Bote am 1. Oktober 2025 unter der Überschrift „So sieht es im Windradturm aus“. Für den Vorstand der Betreibergesellschaft sei die Veranstaltung „ein Volltreffer“ gewesen. Eine nicht enden wollende Menschenschlange habe sich vor dem Turm eingefunden, „um einen Blick ins Innere des Bauwerks zu ergattern“. Neben dessen Türe präsentieren sich plakativ die Betreibergesellschaft und ihre Kommanditisten, daneben sind (wie in Eiszeithöhlen) Abdrucke farbiger Hände zu bestaunen. Wie sollen die bloß gedeutet werden? Sind´s überschwängliche Sympathiebekundungen oder sollten sich hier schon Windkraftgegner mit abwehrendem Geschmier verewigt haben?
Der Blick ins Turminnere dürfte die Besucher auch etwas abgelenkt haben vom Staunen über das Ausmaß der Baustelle rundherum wie über den gewöhnungsbedürftigen Umgang mit dem herbstlich verfärbtem Wald, und dies gedanklich mal sechs: an allen sechs Standorten – inklusive der inzwischen auf über Kreisstraßenbreite ausgebauten Zufahrtswege mit ihren für den Transport von Kränen und Rotorflügeln üppig erweiterten, vom Gehölz geräumten Radien.
Nicht etwa nur ins Turminnere, sondern buchstäblich in die Röhre schauen unterdessen die Gegner von der hiesigen Bürgerinitiative, die sich mit Gutachten, Petitionen und Verwaltungsgerichtsverfahren so energisch gegen das Projekt gewehrt hatten. Die Beanspruchung des Längewalds, so spendet ihnen der Chef der Betreiberfirma zur Feier des „Tages des offenen Bauwerks“ Trost, erfordere ja doch nur einen „relativ geringen Flächenverbrauch“, vergleiche man ihn mit dem Braunkohleabbau in der Lausitz. Ist damit jetzt alles gesagt zu den Fragen einer Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in ein bisher gänzlich unzerschnittenes und unvorbelastetes, ökologisch hochwertiges Waldgebiet und dem erhofften Nutzen für den Klimaschutz?
Neue Akzente im herbstlich verfärbten Längewald
Für den erwarteten Besucherandrang am „Tag des offenen Bauwerks“ hatte man eine stattliche Zahl von blauen Dixi-Klos herbei geschafft und sogar einen Partyservice engagiert, um es an nichts fehlen zu lassen „trotz schwieriger Anfahrt und eines mehrere hundert Meter langen Fußmarsches“. Als ob man sich nach über 12 Jahren kontroverser Diskussion um den Windpark nicht auch mal etwas spendabel zeigen dürfte. „An Stehtischen und auf Sitzgelegenheiten“, so beschreibt der Schwarzwälder Bote die Stimmung, „ging es beim Publikum im geselligen Beisammensein zumeist um die Notwendigkeit erneuerter Energien, insbesondere der Windenergie. Doch auch Bedenken gab es.“
Noch sind es ja nur sechs solcher Türme geworden, wo es ursprünglich ja elf werden sollten, bevor die im Blumberger Teil der Länge agierende Betreiberfirma Insolvenz angemeldet hatte. Doch nach den Plänen des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg bleibt die gesamte Länge Vorranggebiet, sodass die Blumberger wie auch die Geisinger ja wohl noch nacharbeiten müssen. Ade Längewald – wird die Badische Alb vollends zum Albtraum?
Die geplanten sechs neuen Windkraftanlange auf der Länge und der unterirdische Löschwasserbevorratungstank .
Auch stehe ich noch hinter den Artikeln und auch dahinter, dass ich als Stadträtin immer für die solarcomplex AG gestimmt hatte. Was mich aber ärgert, ist die Intransparenz, die propagandistische Website und der verächtliche Umgang mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern.
Erst mal zur Website: Der Windpark Länge. Keinerlei Infos über die Länge im speziellen, nur drei Statements von vermeintlich wichtigen Leuten. Erstaunlich, dass sogar eine Dame zu Wort kommen darf. Allerdings musste man hierfür im Nachbarlandkreis suchen. Dass der FF Forst gut daran verdient, ist kein Geheimnis. Dass das FF-Sägewerk in Hüfingen einen Grundwasserschaden mit Schwermetallen verursacht hat und sich weigert diesen zu sanieren ist nicht erst bekannt, seit der Zoll mit dem Trainins-Zentrum abgesprungen ist. Dies hat die Stadt Hüfingen schon deutlich mehr gekostet, als sie durch den Windpark je verdienen kann. Am meisten aber ärgert mich, dass auf dieser Propaganda-Seite der Vorsitzende des LNV sich für die Sache her gibt. Der Landesnaturschutzverband – Baden-Württemberg e.V. ist eigentlich ein Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg. In ihm sind 34 Vereine mit ca. 540.000 Mitgliedern organisiert. Als aktives Vorstandsmitglied des Nabu Schwarzwald-Baar finde ich dies absolut falsch, da ich weiß, dass es in den Vereinen wohl sehr viele kritische Stimmen gibt, die hier ausgeblendet werden.
Zum Umgang mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern
Obwohl ich für den Windpark war und bin, haben wir hier auf dem Hieronymus immer allen Argumenten einen Platz eingeräumt. Sowohl bei den Beiträgen, als auch in den Kommentaren.
Was die letzten Jahre immer wieder passiert ist, ist dass alle Neuigkeiten nur an unsere Provinzpresse weiter gegeben werden. Diese versteckt Pressemitteilungen als „Journalismus“ hinter einer Paywall und verhindert aktiv eine offene Diskussion. Dies ist weder transparent noch barrierefrei. Obwohl ich schon öfters für den Hieronymus angefragt hatte, bekommen wir keinerlei Information. Lange habe ich überlegt, ob ich überhaupt noch berichten soll, aber da dies Hüfingen betrifft, bleibe ich dran. Ich werde also genau hier in diesem Beitrag immer wieder die Informationen liefern die momentan beim Bau des Windparks aktuell sind und lade alle Menschen ein, hier auch zu Kommentieren und zu diskutieren. Weil es betrifft Hüfingen!
Länge am 17. August 2025
Aktuelle Infos zum Windpark Länge
Bis Juli 2026 sollen die sechs Windräder stehen, die Rotorblätter werden aber erst nächstes Jahr geliefert.
Dieser Beitrag wird regelmäßig unter einem neuen Datum aktualisiert!
Windenergie ja, aber bitteschön möglichst tief im Wald, so stellt sich der Diskussionsstand derzeit im Stadtrat dar. Jedenfalls nicht so, wie es der Regionalverband vorsieht, denn dessen Version findet bei den Bürgern keine Akzeptanz: Viel zu nah an der Stadt, heißt es – für die Bewohner von Hammerhalde, Volkerts-, Herzogen- und Pfaffenweiler ganz und gar unzumutbar!
Nur schade: wo die 15 Betontürme mit ihren Rotoren, mehr als doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stattdessen hin sollen ist leider ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen, da droht die „Blockade des unsichtbaren Auerhuhns“, wie der Schwarzwälder Bote am 14. März 2024 titelte. Und das, nachdem die städtischen Forstfachleute um Forstamtsleiter Tobias Kühn keine Spur mehr von ihm gefunden hätten, weder Losung noch Federn. Wenn doch wenigstens jemand dem Gasthaus Zum Auerhahn noch ein ausgestopftes Exemplar zukommen lassen könnte, wie man sie in manchen Schwarzwälder Gaststuben und Forstamtsbüros noch als Wandschmuck bewundern kann, damit sich die Ausflügler ein realistischeres Bild als an der Hauswand vom „Stein des Anstoßes“ machen könnten. Als ob nicht auch Ornithologen, Jäger und Förster insgeheim noch immer die Hoffnung hegten, dass das Auerhuhn doch noch zu retten sei – trotz all der zeitbedingten Lebensraumveränderungen und Störungen. Nicht anders hatte es ja auch der 2008 regierungsamtlich verkündete Aktionsplan Auerhuhn vorgesehen. Weshalb halt auch potenziell geeignete Auerhuhnhabitate, selbst wenn sie gegenwärtig nicht mehr besiedelt sein sollten, vorgehalten werden müssen für den Fall, dass all die Bemühungen am Ende vielleicht doch erfolgreich sein würden.
Erinnerung an einen vom Aussterben bedrohten Waldbewohner im Villinger Neuhäuslewald
Eigentlich hätte sich doch auch im Stadtrat längst herumgesprochen haben müssen, wie hochnotpolitisch sich das Thema Windenergie und Auerhuhn (Klimaschutz vs. Artenschutz) inzwischen aufgeschaukelt hat: Am 11. Mai 2022 hatte sogar der Stuttgarter Landtag eine knappe Stunde lang über das Auerhuhn debattiert. Wo doch der grün geführten Landesregierung nichts ungelegener käme, als wenn ausgerechnet sie mit ihrem durch Gasmangel und Ukrainekrieg neu entfesselten Windkraft-Elan für das Aussterben des „Schwarzwälder Charaktervogels“ verantwortlich gemacht würde. So wurde mitten in den Sommerferien, am 17. August 2022, der in der Debatte bereits angekündigte Maßnahmenplan dann auch offiziell vorgestellt (in Pressemitteilung Nr. 122/2022) als Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker und Forstminister Peter Hauk erklären darin gemeinsam: „Die neuen Hinweise ermöglichen einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Schwarzwald und sie schützen zugleich das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn.“ Dass dieses Versprechen der Quadratur des Kreises gleichkommt, hatte bereits das je zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und aus Drittmitteln des Bundesverbands WindEnergie e. V. sowie einiger heimischer Energieversorgungsunternehmen finanzierte internationale Forschungsprojekt Windenergie & Auerhuhn angedeutet; es kommt auch im Schwarzwald zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass Auerhühner Windenergieanlagen weiträumig meiden und dass sie daher auch kaum vom Lärm, von Drehbewegung und Schlagschatten der Rotoren gestresst, geschweige denn geschreddert werden oder in panischer Flucht gegen die Türme prallen. Ganz so neu ist diese Erkenntnis freilich nicht, wie schon ein Bericht des einstigen Fürstlich-Fürstenbergischen Forstamts Lenzkirch aus dem Jahr 1924 nahelegt: „Wo Ruhe und Waldfrieden gestört sind, ist für das scheue Auerwild keine Bleibe mehr. Nachhaltige Störungen auf seinen Balz- und Wintereinständen erträgt es nicht: hierfür haben wir leider traurige, sprechende Belege.“
Dass Waldgebiete wie der Villinger Neuhäuslewald auch von etlichen weiteren windkraftsensiblen Vogelarten (z. B. Spechten und Käuzen) mitsamt Fledermäusen und Fluginsekten bewohnt werden, bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung, wo doch der Wald sowohl gegen den weltweiten Artenschwund wie fürs Klima Leistungen zu erbringen hat. Umso erstaunlicher ist die Vorliebe (oder ist es eher Verzweiflung?) des Regionalverbands SBH, mit welcher er vorzugsweise Waldstandorte als Vorrangflächen für die Windenergienutzung ausweisen möchte. Als ob die Fragmentierung und Erschließung von Wäldern für den Bau und die Unterhaltung von Windenergieanlagen nicht auch erhebliche ökologische Nachteile brächte: Nicht zuletzt Rand- und Folgeschäden durch Sturmereignisse, aber eben auch Bodenversiegelung und Ausfall der CO2-Bindung, von der Beeinträchtigung der Walderholungsfunktion durch die großflächig nicht mehr zu übersehende und unüberhörbare Industrialisierung ganz zu schweigen.
„Der Wald: eine Stätte der Ruhe und Erholung“, so lautet die Bildunterschrift unter einem idyllischen Schwarzweißfoto in dem 1962 von der Stadt Villingen/Schwarzwald in ihrer Schriftenreihe herausgegebenen Buch Der Villinger Stadtwald von Ulrich Rodenwaldt. Über ihren stolzen und vorbildlich naturnah bewirtschafteten Waldbesitz hat man in Villingen, schließlich auch in der Doppelstadt nie etwas kommen lassen. Was waren das alle Jahre wieder für gutbesuchte und informative Waldbegänge des Stadtrats! „Möge die Stadt Villingen“, so liest es sich denn auch in der Widmung am Buchende, „den Schatz, den ihr die Herzöge von Zähringen für ihren Lebensweg vor 800 Jahren in die Wiege gelegt haben, stets zu würdigen wissen und ihm Schutz und Fürsorge angedeihen lassen. Möge aber auch der Forstmann, dem dieser Wald zur forstlichen Bewirtschaftung anvertraut wird, sich der hohen Aufgabe und Verantwortung für dieses Gut stets bewusst sein!“
Wie wichtig die Stadt diese Aufgabe seither genommen hat, beweist allein schon die Existenz eines eigenen kommunalen Forstamts – einer Rarität in Baden-Württemberg. Die städtischen Forstamtsleiter erfreuten sich bei den Bürgern zuallermeist großer Wertschätzung, ob sie nun Hubbauer, Ganter, Rodenwaldt oder Härle hießen. Doch mit der so überaus lukrativen Verpachtung von Windkraftstandorten scheint es mit „Schutz und Fürsorge“ nicht mehr weit her zu sein: Hat sich für Waldeigentümer neuerdings doch ein wahrhaft verführerisches Geschäftsmodell aufgetan, egal ob im Staats- Kommunal- oder Privatwald. So ist es auch kaum mehr verwunderlich, wenn das Land unterm Vorzeichen der Energiewende allein im Staatswald 500 Windkraftanlagen zu errichten verspricht, oder wenn auch das Donaueschinger Fürstenhaus 50 Windradstandorte in seinem ca. 18.000 ha großen Wald zu verpachten beabsichtigt – vier bis fünf Anlagen, bitteschön, auch gleich angrenzend an den Villinger Neuhäuslewald zusammen mit den dortigen Windparkplänen. Kein Wunder auch, dass seitens des F.F. Forstchefs zugleich vehement über den (nach seinem Dafürhalten) heillos überzogenen Artenschutz geklagt wird als dem „größten Windkraftverhinderer“: Auf der Baar sei es der Rotmilan, im Schwarzwald seien es die letzten Auerhühner, deretwegen weite Teile nicht verplant werden dürfen, wiewohl doch diese Art, bei globaler Betrachtung, gar nicht bedroht sei. „Funkt der Auerhahn noch dazwischen?“, so fragt auch der Schwarzwälder Bote (v. 27. Januar 2024). Der wird uns doch hoffentlich nicht die Transformation der Energiegewinnung zur Rettung des Planeten durchkreuzen, gar die in den Forstbetrieben ausgebrochene Goldgräberstimmung wieder abflauen lassen.
Neuerdings zeichnen sich Fürstlich Fürstenbergische Wälder durch ein besonderes Erkennungsmerkmal aus: eine über mannshohe, an Holzpflöcken befestigte, orange gefärbte Acht. Aufgestellt wurde die Ziffer jeweils an beliebten Ausgangspunkten für Waldspaziergänge und Wanderungen, so etwa am Torhaus des Unterhölzers (s. Foto), des einstigen Wildparks. Ob der Waldbesucher allerdings auf Anhieb zu entschlüsseln vermag, was es auf sich hat mit der ominösen Zahl? Handelt es sich womöglich um das Projekt eines Land-Art-Künstlers oder gar um die leicht verfremdete Aufforderung des Waldeigentümers, Acht zu geben auf Wald und Wild, nicht zu lärmen oder sich sonst wie ungebührlich zu benehmen? Oder stehen wir vor der Station eines neuen Walderlebnisparcours?
Alles falsch: Das geschulte Auge erkennt natürlich sogleich den an der Gürtellinie der Acht angebrachten QR-Code, der Auskunft geben könnte, so wie unlängst ja auch schon der elektronische Corona-Impfnachweis. Doch leider soll es noch immer digital unterbelichtete Menschen geben, die App-frei durch den Wald flanieren, zumeist Besucher der älteren Generation, die noch immer kein Smartphone mit sich führen, sich dessen Anschaffung und Gebrauch sogar absichtlich versagen und sich stattdessen selbst im finstersten Terrain mit einem Handy älteren Baujahrs samt Notrufnummer begnügen. Jetzt freilich heißt es für sie zuwarten, bis sich endlich jemand ihrer erbarmt und darüber aufklärt, was es mit der Acht auf sich hat.
Doch prompt lässt sich diesmal Keiner blicken, weshalb die Auflösung des Rätsels verschoben werden muss bis zur Erörterung im Freundes- und Kollegenkreis, gar bei Google: Der Forstbetrieb Fürst Zu Fürstenberg GmbH & Co. KG, erfährt man, der im Südbadischen 18.000 Hektar (den zweitgrößten Privatwald unseres Bundeslandes) bewirtschaftet, weist mit der Acht auf nichts Geringeres hin als auf die Leistung des Waldes zur Eindämmung der Klimakrise. Mithin auf den Umstand, dass im Fürstlich Fürstenbergischen Wald pro Jahr und Hektar – unentgeltlich – 8 Tonnen klimaschädliches CO2 in Holzwachstum und Waldboden eingelagert werden – zumindest bis zur Holzernte und danach weiter in Dachstühlen und Möbeln! In alten, vorratsreichen und noch halbwegs intakten Naturwäldern mögen es jährlich sogar 10 Tonnen pro Hektar sein, doch der Waldeigentümer übt sich mit der 8 in Bescheidenheit: Wohl wissend, dass seinem von der Fichte, dem Brot- und Katastrophenbaum, dominierten Wald nicht das allerökologischste Image anhaftet, speziell auch der Holzerntepraxis mit tonnenschweren Harvester- und Forwardermaschinen auf überbreiten Maschinengassen in allzu engen 20-Meter-Abständen. Womit leicht einmal ein Fünftel bis ein Viertel der Holzbodenfläche fürs Baumwachstum, für Bodenorganismen und damit auch für den Klimaschutz verloren geht. Wie denn auch durch Kahlschläge (im Fachjargon eher „Räumungen“ genannt) ebenso wie durch Sturm- wie Käferflächen das gespeicherte Treibhausgas vorzeitig wieder in großen Mengen freigesetzt wird.
Wie viele Tonnen CO2 vermag der F.F. Fichtenwald zu speichern?
Umso eifriger setzt der F.F. Forst daher auf ein zweites wirtschaftliches Standbein: auf Windenergieanlagen. Derzeit sind es im fürstlichen Wald zwar erst deren sechs, doch weitere 50 (!) sollen folgen, wie Forstchef Dr. Jens Borchers kürzlich dem Schwarzwälder Boten (v. 6. August 2022) anvertraute. Denn nichts gilt heutzutage als profitabler in der deutschen Forstwirtschaft als die Verpachtung von Waldstandorten an Windenergieunternehmen. Vorreiter dieser Entwicklung ist der baden-württembergische Staatswald, der laut grün-schwarzem Koalitionsvertrag Standorte für 1000 Windräder einzubringen hat. Wie sich herumgesprochen hat, belaufen sich die hierbei zu erzielenden Pachteinnahmen (je nach Windhöffigkeit und Erschließung) pro Windrad und Jahr leicht auf Beträge zwischen 15.000 bis maximal 80.000 Euro; dies auf einer Fläche, wo der waldwirtschaftliche Ertrag bestenfalls ca. 300 Euro pro Jahr und Hektar beschert – was für eine Spanne, was für ein Reibach, und das auch noch als heiß ersehnter Beitrag zum Gelingen der Energiewende! Wo Baden-Württemberg bei der Windenergie doch nach wie vor Schlusslicht ist unter den Bundesländern. Gerade mal drei Windräder konnten 2022 aufgestellt werden. Da ist es denn auch kaum verwunderlich, dass im nämlichen Pressebericht auch vehement geklagt wird über den Artenschutz als dem „größten Windkraftverhinderer“: Im Schwarzwald seien es die letzten Auerhühner, deretwegen weite Teile nicht verplant werden dürfen, wiewohl diese Art, bei globaler Betrachtung, doch gar nicht bedroht sei. Und auf der Baar sei es der Rotmilan, mit dem Windräder ausgebremst werden, obwohl sein Bestand doch zunehme.
Außer Betracht bleibt freilich, dass für den Bau einer einzigen Windenergieanlage heutiger Größenordnung inklusive der erforderlichen „Zuwegung“ ca. ein Hektar Wald gerodet werden muss. Das macht, so sich die Absicht des F.F. Forstbetriebs realisieren lässt, pro Jahr (56 Windräder mal 1 Hektar mal 8 Tonnen) 446 Tonnen, die in der „CO2-Senke Wald“ ungespeichert bleiben. Womit der ökologische Rucksack freilich noch längst nicht vollgepackt ist: Natürlich sind in der Aufrechnung auch die immensen CO2-Mengen hinzuzufügen, die bei der Fertigung von Beton und Stahl emittiert werden, desgleichen jene bei der Fertigung der Rotorflügel aus kohlenstofffaserverstärkten Verbundwerkstoffen und tropischem Balsaholz, beim Schwerlastverkehr für Bau und Wartung, letztendlich auch noch bei Entsorgung und Renaturierung. Und dass zur Ökobilanz schließlich auch Rand- und Folgeschäden am aufgerissenen Waldbestand zählen sowie die Schlagopfer an Vögeln, Fledermäusen und Fluginsekten, erst recht nicht zu vergessen der Verlust an Naturlebensraum, an Naturerlebnisraum und an unbelasteter Landschaft. „Windräder im Wald“, so ließ sich unlängst Deutschlands bekanntester Förster und Bestsellerautor, Peter Wohlleben, vernehmen, „sind Schwachsinn im Quadrat!“ Denn in der Tat stellt sich hier die Sinnfrage: Ist Windenergiegewinnung in Wäldern denn überhaupt relevanter Klimaschutz, wo es doch die Bäume sind, die, nebst den Mooren, das CO2 am verlässlichsten speichern und unschädlich machen? Dass Sachsen und Thüringen Windräder im Wald noch immer kategorisch ausschließen, mag bezeichnend sein für dieses Dilemma – von der anhaltenden Diskussion um die Windkraftnutzung in den Wäldern touristischer und ökologischer Vorranggebiete einmal ganz abgesehen. Man könne den Menschen zumuten „in den Schwarzwald zu schauen und Windräder zu sehen“, so zitiert der Schwarzwälder Bote den F.F. Forstchef. Unausgesprochen bleibt: Man wird in seinem Wald doch auch noch Geld verdienen dürfen mit der Energiewende.
Seltsam, was einem nicht alles durch den Kopf geht angesichts einer Acht in der Warnfarbe Orange am Waldeingang!
Profitable Waldwirtschaft auf dem Amtenhauser Berg:
Blick vom Fürstenberg über den Wartenberg auf den F.F. Windpark
15. Juni 2022 von Bene Müller, Vorstand solarcomplex AG
solarcomplex hat im Auftrag der Gesellschafter der Betreibergesellschaft im Dezember 2021 einen BImSchG-Antrag (Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Windpark Länge gestellt.
Obwohl das nicht verpflichtend ist, hat solarcomplex das sogenannte förmliche Verfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt.
Aufbau der Windkraftanlage auf dem Auenberg 1990 in Hausen vor Wald
Der öffentliche Teil des Verfahrens wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar als zuständiger Genehmigungsbehörde eingeleitet. Die am Projekt beteiligten rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften hoffen, daß bis Ende 2022 eine Genehmigung erteilt wird und der Bau in 2023 beginnen kann.
Die 6 Windkraftanlagen sollen einen jährlichen Stromertrag von knapp 60 Mio kWh liefern und würden damit einen spürbaren Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg liefern. Für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien sprach schon immer der Klimaschutzaspekt. Inzwischen aber auch der Kostenvorteil und die Unabhängigkeit, welche wir dadurch gegenüber fossilen Energieimporten aus autoritären Ländern erlangen. Das erkennen immer mehr Menschen und Firmen, viele leider erst mit dem Krieg gegen die Ukraine. Gleichwohl wird es einige unverbesserliche geben, welche auch jetzt noch den Windpark Länge bekämpfen.
Blick über Behla auf die Länge und Fürstenberg
Von daher geht solarcomplex davon aus, daß gegen eine Genehmigung erneut geklagt wird. Das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten wurde bereit gestellt und ist im Gesamtinvest von rd. 45 Mio Euro enthalten.
Der Freiburger Windkraftpionier und Chef der Firma Regiowind Andreas Markowsky hat sich seinen Frust von der Seele geschrieben. Sein im Verlag Klimaneutral erschienenes, 72 Seiten umfassendes Büchlein trägt, von den Tageszeitungen wohlwollend besprochen, den reichlich krawalligen Titel Klimaschänder. Und als solche werden darin alle geschmäht, die sich seinen unternehmerischen Vorhaben, dem Bau von Windenergieanlagen, entgegenzustellen wagen, sie verzögert, gar verhindert haben, ganz gleich ob Behörden, Verbände oder Privatpersonen. „Irgendeiner ist immer dagegen“, so überschrieb der Schwarzwälder Bote (v. 12. Februar 2022) seine Buchbesprechung, Windkraft werde in Baden-Württemberg auf vielen Ebenen blockiert. „Klimaschänder“: allenfalls Grab- und Kinderschänder, impliziert der Buchtitel, mögen es noch schändlicher treiben – wird doch beim Klima nichts Geringeres behindert als die Rettung des Planeten!
Eigentlich sei ja doch die Zustimmung für Windräder zunächst mit 70 Prozent in der Bevölkerung recht hoch, schreibt Markowsky. „Wenn es aber dann konkret wird“, so zitiert ihn der Schwarzwälder Bote, „und eine Anlage gebaut werden soll, sinkt die Zustimmung auf 50 Prozent. Das liegt daran, dass Menschen grundsätzlich Angst vor Veränderungen haben.“ Da würden sich einerseits Touristiker dagegen stemmen, weil sie angeblich die Gäste vertreiben. „In Gemeinden wie St. Peter oder Freiamt lacht man über dieses Argument, weil es nicht stimmt.“ Noch schlimmer sei häufig die Verweigerungshaltung der Behörden vor Ort, weshalb es „völlig offen“ sei, ob die Ampel-Regierung ihre Ambitionen beim Windkraftausbau durchsetzen könne.
Von St. Peter aus unsichtbar, werden die Windräder über St. Märgen zur Bildstörung
Landschaft verstehen. Industriearchitektur und Landschaftsästhetik im Schwarzwald, so lautet der Titel eines 2005 erschienenen Bildtextbandes, den Andreas Markowsky in Auftrag gegeben hatte. Anlass dafür war damals der Streitfall um zwei Windräder auf der Holzschlägermatte am Freiburger Hausberg Schauinsland; das hierfür erstellte Sachverständigengutachten zur Landschaftsverträglichkeit war so grundlegend ausgefallen, dass es auf Wunsch des Auftraggebers auch in üppig bebilderter Buchform erscheinen sollte. Doch als der Gutachter, der Freiburger Richard Schindler, Künstler und Leiter eines „Instituts für Visual Profiling & Visual Resources Development“, den Band der Öffentlichkeit vorstellte, erntete er damit vorwiegend Unverständnis, Hohn und Spott. Nicht beim Auftraggeber, versteht sich, der Betreibergesellschaft „regiowind Verwaltungs-GmbH“; desto mehr in den Leserbriefspalten: Selbst im Leserforum der (ansonsten eher Windkraft-freundlichen) Freiburger Badischen Zeitung mochte niemand applaudieren. Stattdessen beklagte man sich über die Einseitigkeit von Schindlers „Landschaftsbildanalyse“ und deren künstlerische Schalmeienklänge, auch warnte man vor Übertreibungen der Lobbyarbeit oder gratulierte zur Satire. Die Windkraftanlage als „Glücksfall“ für die Schwarzwaldlandschaft, als „skulpturale Bereicherung“, der Schwarzwald als Spielwiese von LandArt-Künstlern, das war den Lesern denn doch zuviel des Guten.
„Erzwingen die Windkraftanlagen eine Fixierung des Blicks? Verhindern sie dadurch die Wahrnehmung der Landschaft? Lenken sie unsere Aufmerksamkeit auf sich?“ (R. Schindler 2005)
Der Windkraftunternehmer und Autor von Klimaschänder scheint unterdessen nichts dazugelernt zu haben. Dass naturnahe, wenig belastete Kulturlandschaften, zumal Vorranggebiete für Erholung und Ökologie vom touristischen Ruf des Schwarzwalds, in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten deutschlandweit zur äußerst knappen Ressource, ja, zum absoluten Minimumfaktor zusammengeschrumpft sind, ist bei ihm nicht angekommen. Auch dass, neben Klima-, Biotop- und Artenschutz, auch der Landschaftsschutz ein gesetzlich verbriefter, ja sogar im Grundgesetz (Art. 20a) verankerter Auftrag ist, kann seinen Furor gegen die „Klimaschänder“ nicht besänftigen. Als ob die Rechtsprechung nicht auch den § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Naturschutzgesetzes zu beherzigen hätte, wo es noch immer heißt: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert ist.“ Zugegeben: das Schutzgut „schöne Landschaft“ ist in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen längst zu einem windelweichen Kriterium verkommen.
Windräder der heutigen Generation sind mit bis zu 250 m Gesamthöhe doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm – sie natur- und landschaftsverträglich erstellen zu wollen, ist bare Illusion. Darf unterm Vorzeichen des Klimawandels nun dennoch jeder als „Klimaschänder“ verunglimpft werden, wer immer sich in sensiblen, bislang noch wenig belasteten Landschaften mit nachvollziehbaren Argumenten gegen die drohende Verspargelung zur Wehr setzt? Müssen wir deren Industrialisierung (durch Überstellung mit „Industriearchitektur“ gigantischen Ausmaßes) tolerieren, weil wir uns doch quasi bereits in einem übergesetzlichen Notstand befinden, in welchem wir uns Landschaftsschutz einfach nicht mehr leisten können?
Der streitbare Andreas Markowsky kämpft gegenwärtig um die behördliche Genehmigung des Repowerings seiner beiden in die Jahre gekommenen Windräder auf der Holzschlägermatte. Die beiden sollen künftig durch eine einzige neue, umso leistungsfähigere Windenergieanlage mit 230 m Höhe ersetzt werden. Dafür sind zwei weitere 245 m hohe Anlagen auf dem Taubenkopf geplant. Jetzt fehlen sie eigentlich nur noch oben auf dem Kamm des Hausbergs – wo die windschiefen Buchen Windmüllern doch schon immer superoptimale Windhöffigkeit angezeigt haben. Doch womöglich würden ihnen auch dort die Klimaschänder wieder einen Strich durch die Rechnung machen wollen.
Wo bleiben nur die Windräder auf dem Kamm des Freiburger Hausbergs?
Parteiübergreifend sind sich inzwischen fast alle einig – vor wie nach der Bundestagswahl: Nach dem beschlossenen Ausstieg aus Kohle, Öl, Erdgas und vorneweg aus der Kernkraft, dem im Ausland mit Skepsis beäugten deutschen Sonderweg, müssen es jetzt die regenerativen Energieträger allein richten, allen voran Fotovoltaik und Windenergie. Was jedoch nicht heißen soll, dass jeglicher Widerstand speziell gegen den Ausbau der Letzteren jetzt endgültig abgeflaut wäre. Die rund eintausend Bürgerinitiativen werden in den Medien zwar nahezu unisono als „NIMBY-“(not-in-my-backyard-)Egoisten abgetan, als St. Floriansjünger, die vor dem Wohnzimmerfenster halt partout keine sich drehenden Rotoren mögen – und sich deshalb nach Einschätzung der Befürworter und Betreiber mit Vorliebe hinter Arten- und Landschaftsschutzargumenten zu verschanzen pflegen. Und doch ist es ihnen selbst im Grün-regierten Baden-Württemberg bislang oft genug gelungen, die Genehmigungsverfahren so gründlich aufzumischen und zu verzögern, dass der Zubau mit Windrädern fast zum Erliegen gekommen ist. Sechs Jahre dauere im Schnitt die Genehmigung eines Windrads, so wird geklagt. Umso einhelliger waren im Wahlkampf die Forderungen nach Entbürokratisierung, Entfesselung und Beschleunigung der Verfahren, gar nach Beseitigung des Verbandsklagerechts. Denn dass der Stromverbrauch bereits heute rasant ansteigt und mit der E-Motorisierung, erst recht mit der (grünen) Wasserstoffproduktion ins Unermessliche anwachsen wird, ist längst unübersehbar.
Was bleibt da anderes übrig, als eine Vervielfachung sowohl der Fotovoltaik auf Dächern und Grünflächen als auch der Windenergieanlagen zu fordern. Derzeit wird die Anzahl der Windräder bundesweit auf ca. 30.000 geschätzt – und schon diese scheinen vielerorts Leidensdruck zu erzeugen. Nächstens werden es etliche Hunderttausend sein müssen, wenn in der Industrienation Deutschland nicht Blackouts drohen und die Lichter ausgehen sollen. Doch selbst mit noch so vielen Windparks werden winterliche „Dunkelflauten“ nicht gänzlich zu vermeiden sein, sofern uns nicht umgehend mit französischem Atom- und/oder tschechisch-polnischem Braunkohlestrom ausgeholfen wird, denn ausreichende Speichermöglichkeiten des volatilen Stroms sind bis in ferne Zukunft nirgendwo in Sicht.
Grundlastfähige Energieversorgung hin oder her: Mit nichts begegnet man Zweiflern derzeit häufiger, als mit dem Argument, es würden dazu ja nur zwei Prozent der Landesfläche benötigt. Was es jetzt brauche, so tönte erst unlängst wieder der Präsident des Bundesverbands Windenergie, Hermann Albers, vor der Bundestagswahl, sei ein starker Impuls des Bundes für die Flächenbereitstellung. Ein Flächenziel von mindestens zwei Prozent für die Windenergie an Land sei im Raumordnungsgesetz überfällig; dies werde die Bundesländer binden und Flächenpotenziale mobilisieren.
Zwei Prozent – es wäre doch gelacht, wenn diese Zielmarke in Deutschland nicht zu realisieren, nicht zu verschmerzen wäre! Wo es doch jetzt ums Ganze geht, um die Notbremsung des galoppierenden Klimawandels. Mit Flächenziel gemeint sind freilich nicht etwa die Vorrangflächen für Windenergienutzung, wie sie die Kommunen per Flächennutzungsplanänderung bereits anfangs des Jahrtausends auszuweisen hatten. Denn deren Flächenanteil dürfte die Zweiprozent-Schwelle bereits heute um ein Vielfaches überschreiten. Die Rede ist wohl eher vom Flächenbedarf der Baustellen von Windenergieanlagen: im Wald, wie die Erfahrung zeigt, ca. 1 Hektar je Windrad inklusive der „Zuwegung“. Doch ist es damit wirklich getan angesichts von bis zu 250 m hohen Windenergieanlagen? Als ob nicht zwingend auch Nah-, Fern- und Suggestivwirkung in der Landschaft mit einzubeziehen und zu bewerten wären!
Wer durch Deutschland reist, kann mittlerweile ein Lied singen vom Ausmaß der landschaftlichen Belastung durch die Windenergie. Gewiss, man fährt dabei auch durch Landstriche, für die der Sammelbegriff Landschaft an Euphemismus grenzt angesichts all der Verkehrsachsen und all der Ödnis von Agrarindustrie oder Zersiedelung: Doch sind es dann – gottlob – zumeist ja auch vergleichsweise windhöffige Kultursteppen, die durch nichts mehr zu verunstalten sind, egal wie viele Windparks dort zusätzlich noch geplant sein mögen – nichts also wie hin damit! Zugleich aber durchquert man geschlossene Waldgebiete und bislang noch leidlich intakte naturnahe Kulturlandschaften, die nun mit den Giganten überstellt werden, womit das Landschaftsbild horizontweit befrachtet wird – und dies selbst in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten. Auch im Schwarzwald, der touristischen Vorrang- und Vorzeigelandschaft mit ihrem weltweiten Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad, wo sich schon zu Beginn des Jahrtausends die ersten WEA-Widerstandsnester zusammengefunden hatten, schweift der Rundblick etwa vom Aussichtsberg Kandel bei klarer Sicht inzwischen über mehr als 30 Windräder hinweg. In dunstiger Ferne sind sie als dünne weiße Stifte im Grünblau der Wälder auszumachen, doch schon auf mittlere Distanz mitsamt den sich drehenden Rotoren, die den Blick suggestiv auf sich ziehen – weg vom erhofften Landschaftserlebnis pur.
1.000 (!) WEA sollen in Baden-Württemberg jetzt zusätzlich errichtet werden, des leichteren Zugriffs wegen im Staatswald. So steht es im neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU.
Es ist ein Ziel, das einen schaudern lässt – auch wenn im Moment nur noch von 500 WEA die Rede ist! Denn damit müsste im windschwächsten Bundesland jede auch nur halbwegs windhöffige Plateaulage und jeder Bergrücken bestückt werden. Adieu Arten- und Landschaftsschutz, adieu Tourismus! Dies – wohlgemerkt – zu einem Zeitpunkt, an dem in Erfurt die Regierungskoalition (unter Einschluss der Grünen) den Wald als Standort für Windräder kategorisch ausgeschlossen hat – nicht zuletzt aus Angst vor einem weiteren Anwachsen der AfD-Opposition! Im Bundestagswahlkampf war es fast ausschließlich den Rechtspopulisten vorbehalten geblieben, Kritik an der „Verspargelung“ zu üben. Und jenseits des Rheins, im beginnenden Wahlkampf um die Präsidentschaft, tun es ihnen die Nationalisten unter Marine le Pen gleich. Als ob nicht schon im Jahr 2018 eine Repräsentativumfrage im Auftrag der Deutschen Wildtierstiftung das Ergebnis erbracht hätte, dass knapp 80 % der Befragten Windenergieanlagen im Wald abgelehnt haben.
Die Landschaft, so steht es noch immer im Naturschutzgesetz, ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Erholungslandschaft, Landschaftsästhetik, das als wohltuend „schön“ empfundene Landschaftsbild, damit haben sich die Umweltverbände bekanntlich schon immer recht schwergetan – da viel zu gefühlsbetont, zu wenig rational, zu wenig wissenschaftlich. Dabei hat die Forderung ja sogar Verfassungsrang, steht sie doch auch im Grundgesetz Art. 20a. Und in jeder Schutzverordnung eines Landschaftsschutzgebiets findet sich unter § 4 Verbote nach wie vor der Passus: Verboten sind alle Handlungen, die dem Schutzzweck zuwider laufen, insbesondere, wenn dadurch das Landschaftsbild nachhaltig geändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt wird oder wenn dadurch der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird.
Leben wir angesichts des Klimawandels bereits im quasi-übergesetzlichen Notstand, in welchem wir uns „Luxusprobleme“ wie die Unversehrtheit der Landschaft halt einfach nicht mehr leisten können und uns notfalls eben auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzen müssen? Alles wäre so einfach, wenn sich die Industrialisierung der Landschaft mit Windenergieanlagen tatsächlich auf zwei Prozent der Landesfläche beschränken ließe – die heillos verhunzten, doch leidlich windhöffigen Landstriche wären rasch gefunden. Doch schon sind Studien im Umlauf, breit gestreut vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), die den doppelten Flächenbedarf unterstellen unter dem Motto „Mehr Flächen für Windenergie – natur- und landschaftsverträglich verteilt“. Eine Studie der Uni Hannover geht, unter Einrechnung „des mittleren Raumwiderstands der Windkraft“, bereits von 4 Prozent aus, ohne dabei auch nur anzudeuten, was dies in ihrer Komplexwirkung für Folgen haben wird – zumal in sensiblen, noch halbwegs intakten Kulturlandschaften. Die Zweiprozent-Legende entpuppt sich so als Beschwichtigungs-, ja, als Täuschungsversuch. Per E-Motor, mit maßvollem ökologischem Fußabdruck und guten Gewissens werden wir nächstens überall hinreisen können; doch es wird sich, wie es einst schon der Verhaltensforscher und Nobelpreisträger Konrad Lorenz vorformuliert hat, nicht mehr lohnen, dort anzukommen.
Im schönen grünen Bergmischwald, wo heut Touristen wandeln, da werden Windturbinen bald den Wald vollends verschandeln. Dann hält sich, wer auch kommen mag, die Augen zu und Ohren zum Schutze gegen Schattenschlag und rauschende Rotoren. Die Landschaft, die uns teuer war, ist leider nicht erneuerbar.
Ein Kurzbesuch der Internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm
Einen privilegierteren und idyllischeren Standort für eine Naturschutzakademie als die „Malerinsel Vilm“ in Sichtweite der Insel Rügen kann man sich kaum ausdenken. Ihr spektakulärer Baumbestand hat einst schon Caspar David Friedrich, Carl Gustav Carus und viele weitere Künstler angelockt. Auch der kunstsinnige Schlossherr und Erbauer des benachbarten Städtchens, Fürst Malte zu Putbus, pflegte sich bisweilen dorthin zurückzuziehen, hatte er doch ein ausgeprägtes Faible für dicke Eichen, wie sie noch heute auch in seinem Schlosspark und als Alleebäume zu bewundern sind. 1959 hatte die DDR-Nomenklatura die Insel für sich entdeckt und dort für den exklusiven Eigenbedarf elf reetgedeckte Gästehäuslein errichtet; seitdem ruht hier der öffentliche Publikumsverkehr. Denn seit der Wende nutzt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Baulichkeiten als Akademie – auch sie sorgfältig abgeschirmt vom Rügener Touristikbetrieb: Nicht mehr als 60 Besucher pro Tag dürfen die Insel betreten und unter Führung jeweils eine 1,5stündige Runde durch den urigen Buchen- und Eichenbestand absolvieren. Für den Fährbetrieb des BfN-Personals und der Tagungsteilnehmer stehen zwei schmucke bundeseigene Motorboote zur Verfügung.
Am 6. – 7. September 2021 war die Tagung Biodiversität und Klima – Vernetzung der Akteure in Deutschland XVIII angesagt, die Teilnehmer und insgesamt 21 Referenten waren teils online zugeschaltet, teils analog (mit Mund-Nasenschutz) präsent. Durchgängiges Thema war – wieder einmal – der Klimawandel, vorgetragen und diskutiert wurden Referate von der „Dachbegrünung im Spannungsfeld zwischen Biodiversität und CO2-Speicherung“ bis hin zu „Carbon-Farming – ein bedeutender Baustein nachhaltiger Landwirtschaft?“. Dass auch ich selbst auf die Idee verfallen war, als Akteur der Akademie ein Referat zum Thema Windkraftplanung im Rotmilandichtezentrum anzudienen, hatte mehrere Gründe: So war ich bereits anno 2010 einmal als Referent auf der Insel (mein Thema: „Zur Zukunft des Bergmischwaldes“ – auch damals schon unterm Vorzeichen des Klimawandels) und hatte als Baumliebhaber Gefallen an ihr gefunden, Auch war mir mitsamt meiner Frau nach Tapetenwechsel und nach einer Woche Ostsee-Urlaub zumute nach all den Pandemie-bedingten Entbehrungen. Zumal sich auf dieser Tour vom tiefsten Süden in den hohen Norden der Republik doch auch die Nordlichter unserer Verwandtschaft wieder mal besuchen ließen. Und natürlich ging es mir auch um meine Botschaft: um das Dilemma der Unvereinbarkeit von Klima-, Arten- und Landschaftsschutz am Fallbeispiel der Windkraftplanung vor der eigenen Haustür, einem Windpark mit elf 250 m hohen Windenergieanlagen auf der Länge, der badischen Alb. Den hatte zwar eine Verbandsklage der Naturschutzinitiative per Urteil von Freiburger und Mannheimer Verwaltungsrichtern vorerst ausgebremst, doch die Betreiber wollen nicht lockerlassen und haben erneut die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt. Nicht nur der Rotmilan, der „Charaktervogel der Baar“, würde das Nachsehen haben.
So wurde also ein eintägiger Kurzbesuch der Tagung eingeplant, eine längere Teilnahme schien mir schon deshalb nicht ratsam zu sein, weil ich gewärtigen musste, mit meinem Vortrag auf heftigen Gegenwind zu stoßen, gar einen Shitstorm zu entfachen. Denn der in der Kollisionsdatenbank der brandenburgischen Vogelschutzwarte mit am häufigsten als Schlagopfer von Rotoren vertretene Rotmilan ist – zum Leidwesen der Energiepolitiker – drauf und dran, die Energiewende zu durchkreuzen oder doch zu verzögern.
Schon auf der Hinfahrt quer durch die Republik auf übervollen Autobahnen hatte sich uns die Frage aufgedrängt, woher bloß all der Strom herkommen soll nach dem Ausstieg aus Kohle, Kernkraft, Erdöl und Gas, wenn die Umstellung auf E-Motorisierung gelingen soll. All die Windräder beidseits der Autobahnen, die meisten stillstehend oder nur in schwacher Bewegung aufgrund des spätsommerlichen Hochdruckwetters, wollten uns ja hinnehmbar erscheinen, als notwendiges Übel, selbst wenn sie das Landschaftsbild noch so sehr entstellen. Doch was ist bei winterlicher Dunkelflaute und ohne adäquate Speichermöglichkeiten? Durch was für Landschaften werden unsere Kinder und Enkel erst fahren müssen, wenn das Heil in noch weit größerem Ausmaß von volatilem Flatterstrom erhofft wird? Geschwant hatte es doch schon dem Verhaltensforscher und Medizin-Nobelpreisträger Konrad Lorenz, dass wir bald überall werden hinfahren können, es sich aber nicht mehr lohnt, dort anzukommen: Weil mittlerweile auch die letzten naturnahen Kulturlandschaften mit gigantischen Türmen und Rotoren gespickt sein werden.
War denn, nach drei Dürrejahren und einer verheerenden Flutkatastrophe, der Entschluss überhaupt noch zu akzeptieren, eines Vortrags wegen mit dem Benziner knapp eintausend Kilometer hoch und wieder runter zu düsen – selbst unterm Vorzeichen des Bahnstreiks?
Einen Shitstorm hat mein Referat nicht ausgelöst, nein, es gab sogar verhaltenen Beifall. Und in der Mittagspause bot sich ja auch noch ein Rundgang an zu den Baumoriginalen der Insel.
Derweil tummelten sich vis-a-vis im Lauterbacher Hafengelände und auf den Alleen die umweltbewussten Radler in ihren bunten Trikots, auch sie schon vorwiegend E-motorisiert. Der Radverkehr schien schon in der Lutherstadt Wittenberg dank Elberadweg der große Renner der Saison zu sein, auf Rügen hatten selbst die Fahrgastschiffe massenhaft Leihrädern an Bord und auf den Straßen häuften sich die Pkws mit aufgesattelten E-Bikes auf den Heckträgern. Auch die Naturschutzgebiete erfreuten sich eines regen Besuchs per Rad wie zu Fuß, nur mit dem Badebetrieb wollte es nicht mehr klappen.
Die Heimreise übers erhofft Lkw-arme Wochenende sollte uns nochmals drastisch vor Augen führen, wie stark, selbst ohne Berufspendler, das Verkehrsaufkommen inzwischen zugenommen hat; allein schon der Freizeitverkehr auf Straßen und Autobahnen hat beängstigende Formen angenommen. Weshalb wir bereits weit oben in der Mecklenburgischen Schweiz fluchtartig die A 19 verließen, um uns auf Landstraßen durchs Havelland nach Süden durchzuschlagen. Man mag die Schriftstellerin Juli Zeh mögen oder nicht, doch Unterleuten schien uns buchstäblich zu verfolgen – von Windpark zu Windpark. Wie sehr werden wohl die Dörfer mit ihren dem Zerfall nahen LPG-Relikten und inmitten gewaltiger Ackerflächen von der Energiegewinnung profitieren und wie oft wird es sie in den Konflikten um die neue Nutzungsform zerrissen haben – ganz wie im Roman (inklusive seiner Verfilmung) geschildert?
Zu meines brandenburgischen Großvaters besten Zeiten bevölkerten noch Großtrappen die weiten Ebenen um den Fiener Bruch, wie der Opa uns Enkeln zu erzählen pflegte. Vor Jahren hatten wir seine im Dörfchen Zitz bei Wusterwitz verbliebene Verwandtschaft noch einmal besucht, nachdem ich mich zusammen mit meinem Bruder anno 1957 sogar einmal auf dem Fahrrad bis hier heraufgewagt hatte. Diesmal ersparten wir uns den Besuch, genervt vom Verkehrsaufkommen wie von all den Rotoren. Und als wir wieder die Autobahn nahmen, ging es zumeist Stop-and-Go vor lauter Einfädelungsvorgängen, wo immer die Fahrbahn erneuert wurde oder der Ausbau auf sechs Spuren läuft. Als rechneten sie im Verkehrsministerium noch mit einem weiteren Anschwellen des Autoverkehrs. Zuletzt standen wir unweit von Rothenburg ob der Tauber im Stau, kurz vor Erreichen der Grenze Baden-Württembergs – jenes Bundeslandes also, in welchem die regierenden Grünen und Schwarzen soeben per Koalitionsvertrag die Errichtung von 1.000 Windenergieanlagen im Staatswald festgeschrieben haben. Der Verkehrsfunk verkündete unterdessen die Vollsperrung der A 7 bis 18.00 Uhr wegen eines schweren Unfalls. Ob es da wohl wieder welche gar zu eilig hatten? Ein Tempolimit auf Autobahnen, so hatte Verkehrsminister Scheuer unlängst wissen lassen, sei „gegen jeden Menschenverstand“ gerichtet. Endlich dann doch zuhause gelandet, lese ich beim Abarbeiten des Zeitungsstapels in der Süddeutschen, dass bei Tempo 130 von heut auf morgen 2,2 Millionen, bei Tempo 120 gar 2,9 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten – von den Stickstoffemissionen und der Verkehrssicherheit ganz zu schweigen. Wird sich was ändern nach der Bundestagswahl?
Was tun, wenn die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände die Planung der drei Städte Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg unterstützen, auf der Länge einen gigantischen Windpark zu installieren mit elf bis 245 m hohen Monstern? Denen die Stadt Geisingen, die ebenfalls ihr Vorranggebiet für Windenergienutzung in dieses Waldgebiet verlegt hat, womöglich noch vier weitere Anlagen hinzufügen will? Richtig: Um den Widerstand gegen die Entwertung und Verunstaltung der Länge zu organisieren, wurde der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. (ALLE) gegründet.
Behla und Fürstenberg vor neuer Kulisse ( Foto visualisiert v. U. Bielefeld)
Das von den Freiburger Verwaltungsrichtern und vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gestoppte Genehmigungsverfahren hat formale Fehler aufgewiesen, weshalb es jetzt also nochmals gänzlich neu aufgerollt werden soll. Demnächst wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses mit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gestartet werden. Ob da mit belastbaren neuen Erkenntnissen zum Artenschutz auf der Länge zu rechnen sein wird? Wie die Umweltverbände NABU, BUND und LNV 2017 in ihrem Faktencheck aufgedeckt haben, sind beim ersten Anlauf peinliche Fehler und Unterlassungen geschehen: Gerade mal 28 % der Vorgaben des Landesamts für Umwelt LUBW für artenschutzrechtliche Prüfungen sind korrekt durchgeführt worden – der schlechteste Wert aller geprüften Genehmigungsverfahren im Land. Und das in einem hochwertigen Waldgebiet mit einem besonderen ökologischen Alleinstellungsmerkmal:
Der gigantische Windpark befindet sich in einem der bestbesetzten Rotmilandichtezentren des Landes mit weiteren windkraftsensiblen Vogelarten wie Baumfalke, Wespenbussard, fünferlei Spechtarten, Hohltaube und Sperlingskauz;
Die Länge ist Lebensraum von bis zu 8 streng geschützten Fledermausarten;
Über der Länge drängt sich im Herbst der kontinentale Vogelzug zusammen (im sog. Geisinger Trichter);
Als größtes unzerschnittenes und unbesiedeltes Waldgebiet der Südwestecke ist die Länge ein wichtiger Trittstein und eine Wildtierkorridor-Schlüsselstelle von internationaler Bedeutung, ausgewiesen durch den Generalwildwegeplan, die „waldbezogene Fachplanung des Landes“.
Dass für den Rotmilan nicht nur die waldfreie Landschaft von lebenswichtiger Bedeutung ist, sondern auch der Längewald als Horst- und Streifgebiet, dass er auch immer wieder kreuz und quer überflogen wird, weiß man spätestens seit dem Jahr 2007, als einige dieser „Wappenvögel der Baar“ mit Sendern ausgestattet wurden, um damit ihre Raumnutzung zu erforschen. Da Milane auch Aasfresser sind, werden sie die Kahlflächen um die Windräder (insgesamt ca. 11 Hektar!) künftig besonders gründlich nach Schlagopfern absuchen – unter akuter Lebensgefahr, dabei selbst geschreddert zu werden.
Über den Rotmilan erhielt das Landratsamt SBK schon im Jahr 2004 eine Expertise der Vogelwarte Radolfzell, nach welcher sich die Ausweisung eines Vorranggebiets für die Windkraftnutzung schon damals eigentlich erübrigt haben müsste; in ihr wird klipp und klar festgestellt: „Von mehreren Verbreitungsschwerpunkten des Landes Baden-Württemberg ist der Schwarzwald-Baar-Kreis der wichtigste überhaupt, weil hier die höchste Brutpaardichte des Landes festgestellt wurde. Der Landkreis ist auch die wichtigste Überwinterungsregion Baden-Württembergs und dadurch eine der wichtigsten in Deutschland.“ Weshalb der damalige Leiter der Vogelwarte, Prof. Berthold, ein ausgewiesener Kenner der Baar, sich auch 2019 gegenüber der Presse erstaunlich freimütig geäußert hat: Die Länge sei ein Hotspot des Rotmilans. „Hier Windräder zu genehmigen und zu bauen, ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn.“
Dass 11 bis (einschließlich der von Geisingen geplanten) 16 Windenergieanlagen mit bis 245 m Höhe während des Herbstvogelzugs das Risiko erhöhen, das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des inzwischen auf Druck der Windkraftbranche aufgeweichten Windenergieerlasses, wonach „Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ zu den Tabuzonen zählen. Klar ist, dass sich der Vogelzug je nach Vogelart, nach Wetterlage und nach Tag- oder Nachtzeit in sehr unterschiedlicher Massierung und auch in sehr variabler Flughöhe abspielt. Bei der letzten artenschutzrechtlichen Prüfung war der Länge zwar ein „massiver, breitgestreuter Vogelzug“ bescheinigt worden, dennoch wollte man darin keine Konzentrationszone erkennen. Das Ausschlussargument Vogelzug wurde trotz des Geisinger Trichters ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass in den Donauschlingen der Riedbaar wie auf dem Unterhölzer Weiher unzählige Wasservögel zu rasten pflegen, ehe sie weiter gen Süden durchstarten – und dabei prompt dem Windpark auf der Länge in die Quere geraten werden.
Verengung des Herbstvogelzugs über der Länge im sog. „Geisinger Trichter“
Hinsichtlich der acht erfassten Fledermausarten und deren Flug- und Zuggewohnheiten soll erst nach Erstellung der Anlagen einzweijähriges Gondelmonitoring erfolgen, um sodann Abschaltregelungen „unter Anwendung der anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen“ treffen zu können – eigentlich ein eklatanter Verstoß gegen das Störungs- und Tötungsverbot des Naturschutzgesetzes. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Windparks in Waldgebieten zumal im Frühsommer eine fatale Anziehungskraft speziell auf weibliche Fledermäuse ausüben, die auf der Suche nach neuen Quartieren die Windräder offenbar mit Bäumen verwechseln. Schätzungen gehen von jährlich mehr als 250.000 Fledermäusen aus, die an Windrädern getötet werden. Dabei gilt die Baar und hier speziell der Unterhölzer Wald als Fledermaus-Eldorado, in dem sogar die seltene und streng geschützte Mopsfledermaus nachgewiesen wurde. Dass diese sich im Herbst über die Länge hinweg von ihren Wochenstuben in ihr Winterquartier in den Tunneln der Sauschwänzlebahn zurückzieht, ist naheliegend.
Seit 2013 gibt es das Naturschutzgroßprojekt Baar, (mit 8,6 Mio €) massiv gefördert und finanziert von Bund, Land, Landkreisen und Kommunen mit dem Ziel, „die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume und den Biotopverbund zu sichern und zu verbessern.“ Die Länge ist von Fördergebieten förmlich umzingelt. Dass der Länge-Wald selbst nach Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen ausgespart bleiben musste, ist mehr als ein Schönheitsfehler! Der Baar, diesem „Drehkreuz von internationaler Bedeutung für den Biotopverbund“ und einer „zentralen Achse des Vogelzugs“, wird von den Verantwortlichen für das Großprojekt eine herausragende Rolle auch beim Fledermausschutz attestiert.
Dem Biotopverbund dienen auch die Wildtierkorridore des seit 2010 existierenden Generalwildwegeplans. Dass ein Windpark der hier geplanten Größenordnung samt Zuwegung die Attraktivität und Durchlässigkeit der Länge beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Dennoch wurde dieser Aspekt schon bei der Ausweisung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan glatt ignoriert, obwohl es sich bei der Länge um ein letztes Nadelöhr in Ost-West- und Nor-Süd-Richtung in Süddeutschland handelt. Als ob der Windenergieerlass Baden-Württemberg nicht ausdrücklich vorgeschrieben hätte „Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“
Ein Windpark in der Kohlenstoffsenke Wald?
Wie sehr die elf bis sechzehn Monstren auf der Länge, höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Landschaftsbild auf der Baar und in ihrer Fernwirkung vom Hegau bis zu den Aussichtsbergen des Schwarzwalds überlagern und mit der Suggestivkraft drehender Riesenrotoren dominieren werden, entzieht sich heute noch weithin unserem Vorstellungsvermögen. Die Landschaft, zumal eine noch vergleichsweise naturnahe, unzersiedelte und unzerschnittene Waldlandschaft, scheint in der Sichtweise des Klimaschutzes kein nennenswertes Schutzgut mehr zu sein, auch wenn der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere gem. Artikel 20 a des Grundgesetzes zu schützen hat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Leben wir aufgrund des Klimawandels bereits im übergesetzlichen Notstand?
Der Druck von Seiten der Politik wie der Windkraftbranche auf die Genehmigungsverfahren wird fraglos weiter zunehmen angesichts der europaweiten Vorgaben zur CO2-Einsparung und des stockenden Ausbaus der binnenländischen Windkraft. Schon der Scoping-Termin anfangs Dezember 2020, der Auftakt zum neuen Genehmigungsverfahren, lässt ahnen, wie es um Transparenz und Gründlichkeit bestellt sein wird. Ob da die Fehler der Vergangenheit vermieden werden und ob man den Anliegen des Arten- und des Landschaftsschutzes besser gerecht wird als zuvor? Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. wird wachsam beleiben müssen.
Die gesamte Waldfläche auf der Länge beträgt rund 3.300 ha, der Eingriff für den neuen Windpark beträgt etwa 12 ha. Genauer gesagt: Es wurden im Februar 2018 11,5 ha gerodet, davon 7,5 ha dauerhaft. 4 ha werden wieder Waldfläche. Da an den gerodeten Waldflächen festgehalten wird, wird kein weiterer Wald mehr gerodet.
Hier beschreibe ich was geplant ist und was bereits gerodet wurde.
Karte des Gebietes auf der Länge mit den Standorten der fünf geplanten Schwachwindanlagen. (Südöstlich von Nummer 6 befindet sich eine weitere gerodete Fläche, die mir vorher entgangen ist) 1, 2, 3, 4, 5, 6 sind die bereits gerodeten Gebiete.
Der Windatlas beschreibt die mittlere gekappte Windleistungsdichte 180 m über Grund [W/m²]. Dunkelrot ist ab 120 W/m² und hellrot bis etwa 310 W/m² auf dieser Karte.
Windleistungsdichte auf der Länge. Die Täler erscheinen dunkel, da dort weniger Wind ist.
Im Gebiet der geplanten Schwachwindanlagen herrscht ein Fichtenforst vor.
Ein Fichtenforst ist kein Wald im eigentlichen Sinne. So hatte Prof. Dr. Günther Reichelt im letzten Jahrhundert diese Fichtenforste als „Fichtenstangenäcker“ bezeichnet, da diese Monokulturen zur Produktion von Holz angelegt wurden, ähnlich einem Weizenfeld. Wie in allen Monokulturen ist auch hier eine deutliche Artenarmut festzustellen.
Hier das Gebiet 1 mit den Rodungen.
Auch das Gebiet 2 ist ein konventioneller Fichtenforst. An der einer Fichte sieht man eine Vorrichtung, die dem Monitoring von Fledermäusen dient. Bezüglich der Fledermausvorkommen wird momentan eine Studie erstellt.
Auch die Gebiete 3+4 sind Fichtenforste.
Das Vorhaben wurde 2019 gestoppt, obwohl die sogenannte Waldumwandlungsgenehmigung vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt wurde. Zuständig wäre aber alleine die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gewesen. Es hat also rein formelle Gründe.
Seit die alte Förstergeneration in den Ruhestand getreten ist, ist auch auf der Länge ein Waldumbau und ein Umdenken zu beobachten. Die Revierleiter gehen deutlich weg von den Monokulturen hin zu einem naturnäheren Mischwald.
Gewinn und wer was verdient
Da über die Gewinnerwartung einige falsche Informationen im Umlauf sind, habe ich mich direkt bei der solarcomplex GmbH & Co KG Windpark Länge erkundigt und sofort kompetent und transparent Auskunft erhalten. Die Zahlen sind, wie zu erwarten, ziemlich komplex und ich versuche sie hier kurz darzustellen:
Bei voraussichtlich fünf Windkraftanlagen sprechen wir über einen Stromertrag von fast 50 Mio kWh jährlich.
Das entspricht einem privaten Strombedarf von etwa 50.000 Menschen, denn ein 3-Personen-Haushalt benötigt statistisch rund 3.500 kWh.
Nun ist es wichtig zu wissen, dass es nicht mehr – wie früher – eine feste Einspeisevergütung gibt, sondern dass die Vergütung in einer Ausschreibung ermittelt wird. Das heißt, die günstigsten Anbieter für eine bestimmte Leistung erhalten einen Zuschlag.
Realistisch ist eine Vergütung von etwa 7 ct / kWh, das wären dann jährliche Einnahmen von rund 3,5 Mio €.
Dieser Betrag ist selbstredend nicht der Gewinn, sondern das sind die Einnahmen.
Davon zu bedienen sind als erstes die Darlehen, denn der größte Teil des Invest von rund 30 Mio € wird bankfinanziert.
Dann die Pacht an die Grundstückseigentümer, das sind die Gemeinden Donaueschingen und Hüfingen und das Haus zu Fürstenberg.
Außerdem die Versicherung, technische Betriebsführung, Vollwartungspaket (=Reparaturen), Gewerbesteuer, Jahresabschluss etc.
Es verbleibt ein Gewinn bzw. eine Rendite in Höhe von wahrscheinlich 5 – 7% auf das eingesetzte Kapital.
Den Gewinn erhalten die Gesellschafter der Betreibergesellschaft. Betreiber sind rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften aus Baden-Württemberg.
Summa summarum, ein regional durchaus bedeutsames Projekt mit einem erheblichen Invest, einem großen Beitrag zur regionalen Stromversorgung und einer breiten Streuung von Chancen und Risiken.
Das ehemalige Längeschloß
Vogelschredder
Viele Verbände lehnen den Standort wegen der Konflikte mit der Vogelwelt ab. Wobei ich jetzt die Milane nicht auf der Länge gesehen habe, sondern ausschließlich über Hüfingen. Hier stellt sich mir die Frage, was denn die Vögel in einem reinen Fichtenforst sollen?
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass Vögel durchaus lernfähig und auch empathiefähig sind. Wenn jemand um einen Milan mit einem abgeschlagenen Kopf trauert, sollte er vielleicht mal sein eigenes Nahrungsverhalten kritisch hinterfragen. Ein deutscher Artikel hierzu findet sich hier: Zur Intelligenz einzelner Vogelarten
Unter allen menschgemachten Todesursachen für Vögel in Deutschland steht nach absoluten Zahlen der Glastod an der Spitze. Beim Vogelschlag an Glasscheiben kommen jährlich laut NABU über 100 Millionen Vögel in Deutschland um. In ähnlicher Größenordnung bewegt sich lediglich der Verlust durch Hauskatzen.
Die Anzahl der Todesopfer durch Kollisionen von Vögeln im Straßen- und Bahnverkehr werden für Deutschland auf etwa 70 Millionen geschätzt. Die Gefährdung steigt mit steigendem Verkehrsaufkommen und steigender Geschwindigkeit kontinuierlich an. Überproportional gefährdet sind durch Fahrzeugkollisionen jedoch größere Vogelarten wie Greifvögel oder nachts jagende Eulen. Bei diesen Arten könnte dieser Faktor daher durchaus zu Bestandsrückgängen führen oder laufende Bestandserholungen gefährden.
Auch mit Stromleitungen kollidieren regelmäßig Vögel. Eine NABU-Studie von 2017 schätzt jährlich 1,5 bis 2,8 Millionen Vögel, die durch den Anflug gegen eine Stromleitung zu Tode kommen. Mit dem Ausbau des Übertragungsnetzes im Zuge der Energiewende könnte diese Zahl weiter steigen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen werden. Von dieser Todesursache sind jedoch selektiv vor allem größere und im Flug weniger wendige Vogelarten betroffen, insbesondere Wasservögel.
Die Gefahr der Kollision von Vögeln mit Windkraftanlagen nimmt allerdings deutlich zu. Man muss von über 100.000 von Windkraftanlagen pro Jahr getöteten Vögeln ausgehen, darunter etwa 12.000 Mäusebussarde und 1.500 Rotmilane. In absoluten Zahlen gesehen sind das wenige im Vergleich zu den Millionen Vögeln, die Katzen, Glasscheiben oder dem Verkehr zum Opfer fallen. NABU: Tödliche Gefahren für die heimische Vogelwelt
Des weiteren wird mit den Rodungen und Versiegelungen von Streuobstwiesen, wie in Fürstenberg wieder geplant, die Lebensgrundlage nicht nur von Vögeln, sondern auch von Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr und unzähliger Insekten zerstört.
Der Anblick von Windkraftanlagen
Über das Hauptargument der Gegner lässt sich vortrefflich streiten. Was ist schön, was nicht? Ich persönlich empfinde Hochspannungsmasten, die hier wirklich überall die Landschaft verschandeln, als absolut hässlich. Im Gegensatz zu den geplanten Windrädern auf der Länge – die man übrigens weder von Fürstenberg noch von Hondingen aus sehen wird – sind diese Stromtrassen allgegenwärtig und ihr „Surren“ hat mich schon oft beim Joggen „bedrohlich“ begleitet.
A propos „Surren“: Das Argument mit dem Infraschall kann ich als Wissenschaftlerin nicht ernst nehmen und empfehle die Lektüre über „Nocebo-getriggerte Symptome“.
Hierzu fällt mir aber eine Legende zu den Anfängen der Eisenbahn ein:
Ortsveränderungen mittels irgendeiner Art von Dampfmaschine sollten im Interesse der öffentlichen Gesundheit verboten sein. Die raschen Bewegungen können nicht verfehlen, bei den Passagieren die geistige Unruhe, ‚delirium furiosum‘ genannt, hervorzurufen.
Angebliches Gutachten eines Königlich Bayerischen Medizinalkollegiums
Aber auch über Legenden lässt sich hervorragend streiten.
Ausgleichsmaßnahmen
Momentan läuft ein ausführliches Fledermausmonitoring zu dessen Ergebnis selbstverständlich noch nicht viel zu sagen ist.
Ein Konzept über Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits vor dem Genehmigungsverfahren erstellt. Mit der Baugenehmigung des Windparks wird dieses Ausgleichskonzept dann „mitgenehmigt“.
Hierbei handelt es sich um Aufforstungen, Waldumbauten, Umwandlungen von Acker in Grünland und Nutzungsverzicht in Neudingen, Fürstenberg, Riedböhringen, Riedöschingen, Aulfingen und weiterer Standorte.
Da dieser Artikel zunächst einmal darlegen soll, wo die Arbeiten momentan stehen, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich darüber berichten. Vielleicht werde ich die Ausgleichsmaßnahmen mit der Kamera begleiten.
Mein Fazit
Was mich erstaunt ist das Argument, dass mit der Windkraft nur Geld verdient werden soll und dann wird behauptet, dass man eben dies nicht könne, weil nicht genug Wind da sei. Heute kann niemand beurteilen wieviel Geld damit verdient werden kann, aber es ist klar, dass wir alle etwas davon haben werden. Und auf jeden Fall deutlich mehr als von einem Discounter auf einer alten Niedermoorwiese.
Dann solle „man einfach Strom sparen, weiter forschen oder auf fossile Energieträger zurück greifen“. Dies halte ich nicht für realisierbar und auch nicht für zeitgemäß. Wobei ich mir aber ziemlich sicher bin, dass weiter geforscht wird.
Auch die Rückkehr beziehungsweise Beibehaltung der Atomkraft wird angepriesen. Vor dem Hintergrund der noch ungelösten Frage der Endlagerung eine fragwürdige Forderung. Auch darf man gespannt sein, wie sich die „windkraft-kritische“ Bevölkerung zu einem möglichen Endlager im Südwesten von Baden-Württemberg stellt. Der Zwischenbericht der „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ sieht in unserer Region zum jetzigen Zeitpunkt auch ein endsprechendes Potential:
Was bleibt ist der Artenschutz. Ja, Windkraftanlagen sind gefährlich für bestimmte Vögel. Aber wenn wir jetzt mal schauen, was auf der Länge für die Anlagen abgeholzt wurde, so war das sicher keine wertvolle Fläche für den Artenschutz.
Birnbaum auf der Todesliste in Fürstenberg
Was wertvoll ist, sind Streuobstwiesen, Niedermoore und auch Biotope. Hier frage ich mich wo diese Windkraft-Artenschützer sind, wenn in Fürstenberg die Streuobstwiese platt gemacht wird? Wo sind die Windkraft-Artenschützer, wenn der Lidl aus Profitgier ein Niedermoor zur Strecke bringt? Wo sind sie beim Behlaer Weiher, wo aus einem Biotop eine Klärgrube gemacht wurde? Tausende Amphibien sind Geschichte, weil sie eben nicht einem Windrad weichen mussten, sondern der Unfähigkeit und der Faulheit bestimmter Ämter zum Opfer fielen.
In den USA gibt es ein Wort dafür: Hypocrite
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