Windpark Länge im Genehmigungsverfahren

Windpark Länge im Genehmigungsverfahren

15. Juni 2022 0 Von hieronymus

15. Juni 2022 von Bene Müller, Vorstand solarcomplex AG

solarcomplex hat im Auftrag der Gesellschafter der Betreibergesellschaft im Dezember 2021 einen BImSchG-Antrag (Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Windpark Länge gestellt.

Obwohl das nicht verpflichtend ist, hat solarcomplex das sogenannte förmliche Verfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt.

Aufbau der Windkraftanlage auf dem Auenberg 1990 in Hausen vor Wald

Der öffentliche Teil des Verfahrens wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar als zuständiger Genehmigungsbehörde eingeleitet. Die am Projekt beteiligten rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften hoffen, daß bis Ende 2022 eine Genehmigung erteilt wird und der Bau in 2023 beginnen kann.

Die 6 Windkraftanlagen sollen einen jährlichen Stromertrag von knapp 60 Mio kWh liefern und würden damit einen spürbaren Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg liefern. Für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien sprach schon immer der Klimaschutzaspekt. Inzwischen aber auch der Kostenvorteil und die Unabhängigkeit, welche wir dadurch gegenüber fossilen Energieimporten aus autoritären Ländern erlangen. Das erkennen immer mehr Menschen und Firmen, viele leider erst mit dem Krieg gegen die Ukraine. Gleichwohl wird es einige unverbesserliche geben, welche auch jetzt noch den Windpark Länge bekämpfen.

Blick über Behla auf die Länge und Fürstenberg

Von daher geht solarcomplex davon aus, daß gegen eine Genehmigung erneut geklagt wird. Das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten wurde bereit gestellt und ist im Gesamtinvest von rd. 45 Mio Euro enthalten.