Streicheleinheiten für den Klimaschutz

Der Landrat rät dem Unbequemen,
Die Sache nicht mehr aufzunehmen.
Es wollen Presse auch und Funk
Sich nicht mehr mischen in den Stunk
Der Mensch steigt von den Barrikaden – 
Er ist zum Richtfest eingeladen.

Eugen Roth: Ermüdung (1948)

Nun ist es soweit: Die Betontürme stehen und können, wenn auch noch ohne Rotoren obendrauf, stolz der Öffentlichkeit präsentiert werden. „Hunderte Neugierige kommen zum Tag der offenen Tür beim Windpark Länge“ berichtet der Schwarzwälder Bote am 1. Oktober 2025 unter der Überschrift „So sieht es im Windradturm aus“. Für den Vorstand der Betreibergesellschaft sei die Veranstaltung „ein Volltreffer“ gewesen. Eine nicht enden wollende Menschenschlange habe sich vor dem Turm eingefunden, „um einen Blick ins Innere des Bauwerks zu ergattern“. Neben dessen Türe präsentieren sich plakativ die Betreibergesellschaft und ihre Kommanditisten, daneben sind (wie in Eiszeithöhlen) Abdrucke farbiger Hände zu bestaunen. Wie sollen die bloß gedeutet werden? Sind´s überschwängliche Sympathiebekundungen oder sollten sich hier schon Windkraftgegner mit abwehrendem Geschmier verewigt haben?

Der Turm vom Windpark Länge unten mit der Infotafel: Der Windpark Länge besteht aus 6 modernen Windkraftanlagen Nordex N-163. Betreibergesellschaft ist die Solarcomplex GmbH Windpark Länge.

Der Blick ins Turminnere dürfte die Besucher auch etwas abgelenkt haben vom Staunen über das Ausmaß der Baustelle rundherum wie über den gewöhnungsbedürftigen Umgang mit dem herbstlich verfärbtem Wald, und dies gedanklich mal sechs: an allen sechs Standorten – inklusive der  inzwischen auf über Kreisstraßenbreite ausgebauten Zufahrtswege mit ihren für den Transport von Kränen und Rotorflügeln üppig erweiterten, vom Gehölz geräumten Radien.

Nicht etwa nur ins Turminnere, sondern buchstäblich in die Röhre schauen unterdessen die Gegner von der hiesigen Bürgerinitiative, die sich mit Gutachten, Petitionen und Verwaltungsgerichtsverfahren so energisch gegen das Projekt gewehrt hatten. Die Beanspruchung des Längewalds, so spendet ihnen der Chef der Betreiberfirma zur Feier des „Tages des offenen Bauwerks“ Trost, erfordere ja doch nur einen „relativ geringen Flächenverbrauch“, vergleiche man ihn mit dem Braunkohleabbau in der Lausitz. Ist damit jetzt alles gesagt zu den Fragen einer Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in ein bisher gänzlich unzerschnittenes und unvorbelastetes, ökologisch hochwertiges Waldgebiet und dem erhofften Nutzen für den Klimaschutz?

Neue Akzente im herbstlich verfärbten Längewald

Für den erwarteten Besucherandrang am „Tag des offenen Bauwerks“ hatte man eine stattliche Zahl von blauen Dixi-Klos herbei geschafft und sogar einen Partyservice engagiert, um es an nichts fehlen zu lassen „trotz schwieriger Anfahrt und eines mehrere hundert Meter langen Fußmarsches“. Als ob man sich nach über 12 Jahren kontroverser Diskussion um den Windpark nicht auch mal etwas spendabel zeigen dürfte. „An Stehtischen und auf Sitzgelegenheiten“, so beschreibt der Schwarzwälder Bote die Stimmung, „ging es beim Publikum im geselligen Beisammensein zumeist um die Notwendigkeit erneuerter Energien, insbesondere der Windenergie. Doch auch Bedenken gab es.“

Noch sind es ja nur sechs solcher Türme geworden, wo es ursprünglich ja elf  werden sollten, bevor die im Blumberger Teil der Länge agierende Betreiberfirma Insolvenz angemeldet hatte. Doch nach den Plänen des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg bleibt die gesamte Länge Vorranggebiet, sodass die Blumberger wie auch die Geisinger ja wohl noch nacharbeiten müssen. Ade Längewald – wird die Badische Alb vollends zum Albtraum? 

Baustelle auf der Länge

Windrad auf der Länge

Am 27. September konnte man die Baustelle besichtigen.

Schon zwei Mal habe ich über den Windpark Länge berichtet: Einmal 2021 Windpark Länge und dann 2022 Windpark Länge im Genehmigungsverfahren.

Die geplanten sechs neuen Windkraftanlange auf der Länge und der unterirdische Löschwasserbevorratungstank .

Auch stehe ich noch hinter den Artikeln und auch dahinter, dass ich als Stadträtin immer für die solarcomplex AG gestimmt hatte. Was mich aber ärgert, ist die Intransparenz, die propagandistische Website und der verächtliche Umgang mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern.

Erst mal zur Website: Der Windpark Länge.
Keinerlei Infos über die Länge im speziellen, nur drei Statements von vermeintlich wichtigen Leuten. Erstaunlich, dass sogar eine Dame zu Wort kommen darf. Allerdings musste man hierfür im Nachbarlandkreis suchen.
Dass der FF Forst gut daran verdient, ist kein Geheimnis. Dass das FF-Sägewerk in Hüfingen einen Grundwasserschaden mit Schwermetallen verursacht hat und sich weigert diesen zu sanieren ist nicht erst bekannt, seit der Zoll mit dem Trainins-Zentrum abgesprungen ist. Dies hat die Stadt Hüfingen schon deutlich mehr gekostet, als sie durch den Windpark je verdienen kann.
Am meisten aber ärgert mich, dass auf dieser Propaganda-Seite der Vorsitzende des LNV sich für die Sache her gibt. Der Landesnaturschutzverband – Baden-Württemberg e.V. ist eigentlich ein Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg. In ihm sind 34 Vereine mit ca. 540.000 Mitgliedern organisiert. Als aktives Vorstandsmitglied des Nabu Schwarzwald-Baar finde ich dies absolut falsch, da ich weiß, dass es in den Vereinen wohl sehr viele kritische Stimmen gibt, die hier ausgeblendet werden.

Zum Umgang mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern

Obwohl ich für den Windpark war und bin, haben wir hier auf dem Hieronymus immer allen Argumenten einen Platz eingeräumt. Sowohl bei den Beiträgen, als auch in den Kommentaren.

Was die letzten Jahre immer wieder passiert ist, ist dass alle Neuigkeiten nur an unsere Provinzpresse weiter gegeben werden. Diese versteckt Pressemitteilungen als „Journalismus“ hinter einer Paywall und verhindert aktiv eine offene Diskussion. Dies ist weder transparent noch barrierefrei. Obwohl ich schon öfters für den Hieronymus angefragt hatte, bekommen wir keinerlei Information. Lange habe ich überlegt, ob ich überhaupt noch berichten soll, aber da dies Hüfingen betrifft, bleibe ich dran. Ich werde also genau hier in diesem Beitrag immer wieder die Informationen liefern die momentan beim Bau des Windparks aktuell sind und lade alle Menschen ein, hier auch zu Kommentieren und zu diskutieren. Weil es betrifft Hüfingen!

Länge am 17. August 2025

Aktuelle Infos zum Windpark Länge

Bis Juli 2026 sollen die sechs Windräder stehen, die Rotorblätter werden aber erst nächstes Jahr geliefert.

Dieser Beitrag wird regelmäßig unter einem neuen Datum aktualisiert!

Windpark Länge, Gasthaus Frank, Bauhof Umbau, Erweiterung Feuerwehr, Kanalbefahrungen, Vergaberichtlinie, Aubachhalle, Spendenbericht, Hüfinger Bote und App

Hier geht es um die Sitzung am 27. März 2025

Unterlagen wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

– 07/2025- Dem Umbau und der Sanierung eines Zweifamilienhauses mit Errichtung von zwei Gaupen in Hüfingen, Kernstadt wird einstimmig zugestimmt.

– 08/2025- Dem Anbau von einer Außen-Stahltreppe an ein bestehendes Wohnhaus im Hohen II wird auch einstimmig zugestimmt.

– 09/2025- Unterirdischer Löschwassertank für den Windpark Länge

Die solarcomplex GmbH & Co KG beantragen die Errichtung eines unterirdischen Löschwassertanks auf auf Gemarkung Fürstenberg. Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Donaueschingen.

Unterirdischer Löschwasserbevorratungstank mit einem Volumen von 100m³ und mit einem Durchmesser von 2,90m und eine Länge von 16,0m.

Die geplanten sechs neuen Windkraftanlange auf der Länge

Hier gibt es keine Einwendungen und auch der Ortschaft hat einstimmig zugestimmt.

– 10/2025- Der Errichtung von Gaupen im 2. Dachgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses an der Hauptstraße in Hüfingen wird einstimmig zugestimmt.

– 11/2025- Umbau Wohnhaus zu zwei Wohneinheiten

Die Erwerber eines Hauses in der Grabengasse beantragen den Umbau des bestehenden Wohnhauses zu zwei Wohneinheiten. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach aus dem 17. Jahrhundert. In der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes ist das Gebäude als „Prüffall“ eingetragen. Der bestehenden Schleppdach-Anbau soll entfernt werden. Als Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans muss die Ausführung als Flachdach anstatt eines Steildach mit einer Dachneigung von 45-55° wird einstimmig zugestimmt.

– 12/2025- Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Behla an der Römerstraße wird auch einstimmig zugestimmt.

– 13/2025- Der Errichtung einer Mehrfachgarage mit 7 Stellplätzen im Dreiangel wird auch einstimmig zugestimmt. Die überplanten Flächen sind bereits versiegelt und werden z.Zt. als Lagerplatz, Stellplätze und Containerstellplätze genutzt.

Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 18:30 Uhr

Der Gemeinderat hat beschlossen für 750.000 € das Grundstück vom Gasthaus Frank zu kaufen! Super! Danke!

Frank in Hüfingen ist Geschichte

TOP 4
Umnutzung und Umbau der Lagerfläche im DG des städt. Bauhofes zur Schaffung von Büro- und Sozialräumen, 2. BA – Vergabe der
Planungsleistungen

Der Bauhof soll umgebaut werden.
Hierbei wird die ehemalige Lagerfläche im Dachgeschoß, mit Umkleideräumen, mit Duschen und WC‘s für die Mitarbeiter des Bauhofs, der Stadtwerke, Wasserwerk und neu auch des Forstbetriebes umgebaut. Zusätzlich wird auch ein schwarz-weiß Bereich für den Kanalreiniger geschaffen.
Der Forstbetrieb erhält im Erdgeschoss des Gebäudes eine Werkstatt zur Wartung der Gerätschaften, da die Forsthütte auf Loretto zukünftig entfallen wird. Der neue Sozialraum wird künftig groß genug für die gesamte Belegschaft sein. Um zukünftig auch weibliches Personal im Bauhof einstellen zu können, erhalten die Damen einen eigenen Dusch- und Umkleidebereich. Die Planungsleistungen werden 47.762,32 € kosten und es soll der übliche Architekt beauftragt werden.

Der Gemeinderat lässt sich erklären warum die Planungsleistungen so teuer sein sollen und wurde anscheinend vom Bauamtsleiter überzeugt. Der Gemeinderat hat dann einstimmig zugestimmt.

TOP 5
Erweiterung FGH Hüfingen – Vergabe von Erd- und Rohbauarbeiten

Die Submission zur Vergabe Erweiterung Feuerwehrgerätehaus fand am 06.03.2025 statt. Bei der öffentlichen Ausschreibung haben sechzehn Firmen die Angebotsunterlagen angefordert, insgesamt sieben Firmen haben ein Angebot abgegeben.


Nach der Nachberechnung und fachtechnischen Überprüfung durch ein Ingenieurbüro ergab sich eine Bieterreihenfolge. Das wirtschaftlichste Angebot kam von einer Firma aus Hohentengen mit einer Bruttoangebotssumme 654.015,52 €.

Hier stimmt der Gemeinderat mit einer Enthaltung zu.

TOP 6
LRS Trafostation – Vergabe Lieferung Trafostation und Erdarbeiten

Die Submission zur Vergabe „Neue Stromversorgung Lucian-Reich-Schule“ fand am 07.03.2025 statt. Es wurden zwei Angebote abgegeben. Nach der Nachberechnung und fachtechnischen Überprüfung durch ein Planungsbüro aus Donaueschingen ergab sich, dass eine Firma aus Hüfingen als wirtschaftlichster Bieter mit den Arbeiten für die Trafostation mit Mittelspannungsanlage in Höhe von 333.277,08 € beauftragt werden soll.

Hier stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

TOP 7
Vergabe Umbau barrierefreie Bushaltestellen Hüfingen und Ortsteile

Zur öffentlichen Ausschreibung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurden sechs Angebote und ein Nebenangebot abgeben. Die Submission zur Vergabe „Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen“ fand am 07.03.2025 statt. Nach der Nachberechnung und fachtechnischen Überprüfung durch ein Ingenieurbüro aus Donaueschingen wird ein Angebot von 361.626,59 € brutto ausgewählt. Hier werden 75% über Fördermittel vom Land Baden-Württemberg finanziert, da in jeder Ortschaft mindestens ein barrierefreier Zugang nachgewiesen werden muss. Der von Behla wird verbunden mit der neuen Ortsmitte.

Auch dies wird einstimmig beschlossen.

TOP 8
Vergabe EKVO 2025 Hüfingen 2. Abschnitt

Die Stadt plant die Befahrung der Kanalisation in Hüfingen gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO). Die Schmutz- und Regenwasserkanäle sollen durch eine Kanaltechnikfirma gereinigt und befahren werden. Die Dokumentation der TV-Befahrung soll in die Kanaldatenbank übernommen und hinsichtlich der Schäden ausgewertet werden.

Bellemer Kanallabyrinth

Es wird Zeit, dass hier mal Pläne angefertigt werden durch die auch jemand durchsteigt. Hoffentlich gibt es dieses Mal auch Männer die kapieren was auf den Plänen steht. Ich freue mich, wenn zukünftig alles Schmutzwasser ins Klärwerk kommt und nicht in unseren Biotopen endet.

Die Verwaltung schlägt den günstigsten Bieter für 55.657,73 € vor. Auch diesem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9
Vergaberichtlinien der Stadt Hüfingen
Antrag der CDU-Fraktion

Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion folgt eine Erläuterung zu den Vergaberichtlinien der Stadt Hüfingen:

Ausschreibungen werden prinzipiell nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) getätigt.

Direktvergabe:
Die Stadt Hüfingen vergibt Aufträge bis zu einer Gesamtsumme von 5.000 € als Direktvergabe.
Hier werden zwischen zwei bis vier Firmen direkt aufgefordert, ein Angebot für die zu vergebende Leistung abzugeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt formfrei, d. h. es bedarf keines vorherigen Vergabeverfahrens und es kann verhandelt werden.
Ab einer Gesamtsumme von 5.000 € werden mindestens 3 Angebote von Firmen eingeholt.

Reparaturvergabe:
Praxisbeispiel: Heizungsausfall im Winter in den Turnhallen.
Ein ortsansässiger, für die Leistung qualifizierter Handwerker kann direkt für die Leistung der Ersatzbeschaffung/Reparaturarbeiten angefragt und beauftragt werden. Die Höhe der Gesamtsumme des Auftrags ist hier nicht von Bedeutung. Dies steht mit den Vergaberichtlinien für Kommunen im Einklang. Es geht darum, bei unvorhersehbaren Ausfällen/Schäden schnellstmöglich handeln zu können.

Beschränkte Ausschreibung:
Die Vergabestelle überlegt im Vorfeld, welche Firmen für die Ausführung der auszuschreibenden Leistungen qualifiziert sind. Dies kann z. B. aufgrund Bekanntheit aus früherer Zusammenarbeit, guter Referenzen, räumlichen Aspekten (Ortsansässigkeit), etc. geschehen. Es handelt sich hier um eine Ausschreibung im nationalen Bereich.

Öffentliche Ausschreibung:
Die Vergabestelle fordert eine unbegrenzte Anzahl von Firmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots auf. Hierfür wird ein Leistungsverzeichnis auf der Vergabeplattform „AI Vergabemanager“ eingestellt, auf das berechtigte Unternehmen über die Plattform zugreifen und ein Angebot abgeben können. Die Plattform filtert die Unternehmen bereits vor. Das heißt: Wenn eine Vergabe zu Straßenbauarbeiten geplant ist, haben auch nur Firmen mit Zugang als Straßenbaufirma die Möglichkeit auf Einsichtnahme des
Leistungsverzeichnisses. Für einen Schreiner z. B. ist diese Ausschreibung dann nicht
ersichtlich. Bei der öffentlichen Ausschreibung liegt die Gesamtsumme des Auftrags noch unterhalb des
EU-Schwellenwerts von derzeit 5.538.000 € (ohne USt.) bei öffentlichen Bauaufträgen und
221.000 € (ohne USt.) bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 1. Es fällt somit
unter das nationale Vergaberecht.

Offene Ausschreibung:
Bei der offenen Ausschreibung wird ebenfalls, wie bei der öffentlichen Ausschreibung, eine unbegrenzte Anzahl an Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Unterschied ist, dass der EU-Schwellenwert mit der Vergabesumme überschritten wird. So haben Firmen aus dem gesamten EU-Raum die Möglichkeit, das Leistungsverzeichnis herunterzuladen und mit einem Angebot an der Vergabe teilzunehmen.
Laut Vergaberecht und Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist die öffentliche und offene Ausschreibung bevorzugt zu behandeln, weil hier der Wettbewerb unter den Unternehmen am ehesten erhalten bleibt (unbegrenzte Anzahl an Unternehmen kann teilnehmen). Zudem sorgt das EU-Recht bei der offenen Ausschreibung dafür, dass qualifizierte Unternehmen aus dem gesamten EU-Raum die Möglichkeit auf Teilnahme an der Ausschreibung erhalten.

Der CDU Fraktionssprecher möchte die Richtlinien etwas präzisieren und eigentlich eine Entlastung. Die SPD Fraktionssprecherin und der Sprecher vom Freien Forum wollen das Bauamt nicht mit Vorschriften überlasten, ebenso nicht die LBU. Der CDU Sprecher präzisiert dann nochmal sein Vorhaben. Er möchte nur einen verbindlichen Handlungsrahmen schaffen der dann den Handwerkern bekannt ist. Unser Bürgermeister meint, dass die Vergabe oft schwierig sei, damit sich niemand zurückgesetzt fühlt und alles möglichst transparent zu machen. Das Bauamt und der Bürgermeister hätten fast täglich damit zu tun. Deswegen wird das Thema nochmal in die Fraktionssprechstunde gelegt.

TOP 10
Erwerb und Umrüstung der PV-Anlage auf der Aubachhalle in Mundelfingen

Die Stadt Hüfingen hatte bis zum 31.12.2025 die Dachfläche auf der Aubachhalle an die Solargemeinschaft Mundelfingen GbR verpachtet. Bislang speiste die PV-Anlage der Solargemeinschaft in das Stromnetz der ESB ein.

Die Solargemeinschaft Aubachhalle GbR hat der Stadt Hüfingen angeboten, die PV-Anlage auf der Aubachhalle mit 39,1 kWp zu erwerben. Die PV-Anlage ist nach 20 Jahren vollends abgeschrieben. Die Stadt Hüfingen hat der Solargemeinschaft für die PV-Anlage I mit 39,1 kWp ein Kaufpreis von netto 5.000 € geboten.

Die PV-Anlage I auf der Aubachhalle soll zu einem Kaufpreis von netto 5.000 € von der Solargemeinschaft Mundelfingen GbR erworben werden.

Die Arbeiten für die Umrüstung auf Eigenverbrauch nebst Erwerb eines Stromspeichers mit 13,8 kWh sollen für 16.426,08 € netto vergeben werden.

Dies wird auch einstimmig beschlossen.

TOP 11
Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2024; Spendenbericht 2024

Den Spendenbericht kann ich hier nicht veröffentlichen, aber es wurden 2024 insgesamt 7.600 € an Spenden eingenommen. Der größte Anteil macht das Sommertheater mit 6.400 € und enttäuschend klein sind die Spenden für die Jugendfeuerwehr. Irgendwie sind unsere Unternehmer hier sehr knausrig. Schade eigentlich für das tolle Projekt.

Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß dem beiliegenden Spendenbericht zur
Kenntnis genommen und angenommen werden. Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 12
Finanzielle Beteiligung von Umlandgemeinden an weiterführenden Schulen – Villingen-Schwenningen, Sanierung Gymnasium Romäusring, Investition Gymnasium am Hoptbühl, Sanierung und Ausbau Sprachheilschule

Nach Furtwangen kommt nun die Stadt Villingen-Schwenningen und will auch die Umlandgemeinden zur finanziellen Beteiligung der Schulbauinvestitionen heranziehen. Dies umfasst das Gymnasium Romäusring mit 2 Schülern, das Gymnasium am Hoptbühl mit 1 Schüler und die Sprachheilschule mit 2 Schülern.

Diese Thema war schon in der Sitzung am 24. Oktober 2024 und in der Sitzung am 20. Februar 2025. Es geht wieder um dieses obsolete VGH-Urteil vom 6. Dezember 2022. Seitens des Gemeindetags gibt es Bestrebungen hier Lösungen zu erarbeiten, allerdings ohne einen ungefähren Zeitrahmen nennen zu können.

Diese Thema ist meiner Meinung nach Teil unseres dysfunktionalen Staates, absolut unnötige Arbeitsbeschaffung und hetzt die Kommunen gegenseitig auf. Vor allem auch angesichts der Tatsache, dass Stuttgart sich selber nicht sonderlich um Gesetze schert, aber die Kommunen sollen es dann, aber auch nur bei bestimmten Themen. Nicht nur beim Lidllager wurde EU Recht gebrochen, ich habe weiteres hier aufgeführt: Fremdverwaltet von oben herab . Gesetzte werden nur dort eingehalten bei denen auch jemand klagen darf und kann.
Stuttgart schaut dem Gemetzel der Gemeinden untereinander tatenlos zu.

Wenn die Gemeinden die Freiwilligkeitsphase ablehnen, dann wird das Verfahren beschleunigt. Also müssen die Gemeinderäte hier mal wieder zustimmen, was sie auch mit einem Stöhnen tun.

TOP 13
Antrag der CDU-Fraktion – Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit

Unten sind nur die Antworten, die ich für wichtig erachte. Wer alle will, möge selbst schauen.

zu 1. Welche (kommunalverbandlichen / gewerblichen) Anbieter gibt es?
Es gibt eine sehr große Auswahl an App-Anbietern aus der freien Wirtschaft. Darüber hinaus wird auch über Komm.One als kommunales Rechenzentrum eine Bürger-App angeboten.
Eine sinnvolle Lösung kann auch der jeweilige Homepage-Anbieter sein, da hier die Inhalte
nur einmal gepflegt werden müssen und sich somit automatisch synchronisieren.

zu 3. Welche Städte und Gemeinden haben bereits eine kommunale App?
Villingen-Schwenningen bietet seit 2016 eine App für die Bürger an, die zum Informieren, Parkplatz suchen, Tickets kaufen, Kita finden usw. ausgelegt ist. Umgesetzt wurde die App vom Anbieter „Make a Smile Media“ aus Villingen-Schwenningen. Mönchweiler nutzt seit 2017 die „City Hub App“ vom Schramberger Unternehmen digital softfolio. Die App hat in ganz Baden-Württemberg die gleiche Oberfläche. Jede Kommune kann ihren persönlichen Auftritt selbst gestalten. Durch die optische und digitale Mängelverwaltung können die Meldungen über Lob und Tadel direkt mit einem Bild (inkl. Standortlieferung über Google Maps) an die Gemeindeverwaltung übersendet werden.
St. Georgen (seit 2020) und Bad Dürrheim (seit 2021) nutzen den „digitalen Dorfplatz“ vom Schweizer Anbieter „Crossiety“, der als App genutzt werden kann. Besonders ist die Kommunikationsmöglichkeit für die Bürger untereinander.
Unterkirnach nutzt eine Bürger-App vom Anbieter „Hirsch & Wölfl“ aus Vellberg. Auch hier sind die informativen Inhalte der Webseite verfügbar.
Furtwangen nutzt seit 2024 eine Park-App zur Bezahlung der Parktickets (Anbieter ist „Parkster GmbH“ aus München).
Donaueschingen bietet seit 2024 die Erlebnis-App „Donaueschingen erleben“ an, die eine interaktive Tour durch Donaueschingen ermöglicht.
Blumberg bietet „Blumberg digital“ als App an, mit der Funktion 3D-Modelle, historisches Film- und Bildmaterial, interaktive Bildergalerien und Animationen anzeigen zu lassen. Zukünftig werden auch aktuelle kommunale Themen wie z.B. Baugebiete ebenfalls bereitgestellt.

zu 7. Wie viele Bürger (in der Kernstadt und je Ortsteil) haben den Hüfinger Boten zum Stichtag 31.12.2024 abonniert?

Hüfingen: 627 Exemplare
Behla: 67 Exemplare
Fürstenberg: 78 Exemplare
Hausen vor Wald: 95 Exemplare
Mundelfingen: 125 Exemplare
Sumpfohren: 38 Exemplare

zu 16. Welche Kosten kämen auf die Stadt Hüfingen bei einer Vollverteilung zu?
Für die Stadt Hüfingen würden nach heutigem Stand folgende Positionen anfallen:
12.100€ Herstellungskosten (48 Ausgaben á 12 Seiten, 3.337 Exemplare)
49.300€ Zustellung über Austräger (Mindestlohn)
3.900€ Verwaltungskosten für die Angestellten Austräger

65.300€/Jahr

zu 17. Gäbe es ein Modell, nachdem der Verlag die Kosten trägt und durch den Anzeigenteil refinanziert?
Eine Finanzierung ausschließlich von Anzeigen ist nicht möglich. Die Kosten können durch Reduzierung des Redaktionellen Umfanges erreicht werden. Ebenfalls können die Kosten bei Verzicht auf die 4-farbigkeit im Innenteil stark reduziert werden. Eine weitere Reduzierung der Kosten ist möglich, wenn der Produktionsverlauf optimiert wird (Anpassung der Abgabe und Freigabe-Zeiten).

Der CDU Fraktionssprecher bedauert, dass sich dann wohl eine kostenlose Vollverteilung ausschließt, da es leider viel zu viel Geld kostet. Die SPD fragt wie wohl eine App angenommen wird, ob man da was weiß. Der Bürgermeister war mit dem Hauptamtsleiter in St. Georgen und konnte sehen wie die App dort ein ganz großer Erfolg ist. Über 7.000 Leute hätten die App und sie würde sehr gut angenommen. St. Georgen hat laut google 8.500 Einwohner. Der Bürgermeister schlägt vor mit dem Hüfinger Boten alles so beizubehalten und parallel eine App zu entwickeln.

TOP 14
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Es gibt einige neuen Stellenbesetzungen und Hüfingen ist Gewinnerin bei Natur nah dran!

Mete Ünal soll im Namen der Nachbarskinder die Frage stellen, wann man wieder auf dem Spielplatz Bleichewiese spielen darf.

Das Regierungspräsidium hat noch immer nicht geantwortet. Der Bauamtsleiter hat schon 6 x nachgefragt.

Absperrungen am Spielplatz Bleichewiese

Ebenso sei beim RPF Straßenbau niemand zu erreichen wegen der Lärmschutzwand.

Fremdverwaltet von oben herab

Am 20 Mai wird eine Verkehrsschau an der LRS stattfinden.

Kompetente Visionen des Patriarchats Teil 6

Ein sehr mächtiger Patriarch ist ein alter Kolpingmann, der als „Biotopbeauftragter“ schon lange ein Gehalt von der Stadt bezieht. Seine Visionen erstrecken sich aufgrund seines Alters und seiner Geisteshaltung mehr auf seine Herrschaft über die Natur. So sind einige seiner Visionen, dass es ohne Dünger keine Blumen gäbe; der Biber ein größerer Umweltzerstörer sei, als menschliche Fäkalien in einem Biotop; es ohne sein Zutun nur noch Sauerampfer gäbe; und sowieso die ganze Natur nur wegen seines Wirkens existieren kann.

Bei einer vom Kolpingmann durchgeführten Flurneuordnung auf der Längewiese im Jahr 2022 in Fürstenberg wurde einem CDU-Bauern der Wunsch nach einem durchgehenden Acker erfüllt. Im Zuge dieser Maßnahme wurde kurzerhand ein geschütztes Heckenbiotop entfernt das hierbei im Weg war.

Dummerweise hatte zu diesem Zeitpunkt der „böse“ Naturschutz schon weitergelernt und sogleich eine Anzeige bei der Umweltpolizei getätigt. Darauf hin musste die Stadt für viel Geld eine neue Hecke nachforsten. Dieses Mal zum Glück nicht in Bräunlingen, wie sonst üblich, sondern an Ort und Stelle.

Ausblick mit Windrädern

Zur Linken sah ich schon das erste Windkraftmonster, bald sollten 90 weitere in einer Höhe von zweihundert Metern folgen. Das war das Ende, dachte ich. (Arnold Stadler: Auf dem Weg nach Winterreute. Verl. Jung und Jung, Salzburg u. Wien, 2012)

Was war das damals noch für ein Ausblick aus meinem Fenster, zumal frühmorgens, wenn sich über Nacht frühherbstlicher Bodennebel gebildet hatte! Bis zum Jahr 2016 ging die Sonne über einem gänzlich ungestörten Horizont auf, über der Schwäbischen Alb, jeden Morgen ein Stückchen weiter südwärts, genauer: über den Amtenhauser Bergen und der Blatthalde bis hinüber zum Wartenberg.

Sonnenaufgang über der Schwäbischen Alb (2016)

Doch dann, anno 2017, wuchsen plötzlich fünf weiße Spargel aus dem dicht bewaldeten Rücken hervor –  für den Landschaftsfreund ein durch und durch gewöhnungsbedürftiger, ja verstörender Anblick, erst recht bei abendlichem Schräglicht, angestrahlt kurz vor Sonnenuntergang. Ob ich mich wohl je an diese Bildstörung gewöhnen werde? Dabei ragten die Windräder ja nur dem Anschein nach zuvorderst aus der Blatthalde hervor, in Wahrheit waren sie einen ganzen Höhenzug weiter ostwärts errichtet worden, im Fürstlich Fürstenbergischen Wald, jenseits des Amtenhauser Tals.

Die neue Skyline (2017)

Gelegenheit, sich vor Ort umzusehen, ergab sich unlängst (im Vorfrühling 2023) im Rahmen einer Exkursion des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar e. V.: Erst aus der Nahperspektive erschloss sich den Teilnehmern das wahre Kaliber dieser monströsen Türme wie auch der nicht minder gigantische Platzbedarf für Baustellen und Zufahrten. Wobei man sich das Ausmaß der unterirdischen Betonsockel und deren ökologischen Fußabdruck natürlich noch hinzudenken musste.

Auf Waldexkursion (2023)

Ein mit den Eingriffen in den Wald durchaus einverstandener und von den hier geleisteten Investitionen sichtlich erbauter Chef des Forstbetriebs Fürstenberg Forst GmbH & Co. KG gab dazu forst- und energie- wirtschaftliche Erläuterungen. So deutete er auch eher beiläufig an, welchen Nutzen sich der Forstbetrieb von der Windenergie verspricht: Mit dem jährlichen Pachterlös für ein einziges Windrad könne jeweils eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt und finanziert werden – allemal vom Vielfachen des zuvor erwirtschafteten Ertrags auf der benötigten Waldfläche. Der erzeugte Strom komme allerdings nicht der Region, sondern der Stadt Tübingen zugute. Im Schwarzwälder Boten (v. 6. 8. 2022) hatte Forstchef schon im Jahr zuvor,  warnend vor den Auswirkungen des Klimawandels auf das Waldökosystem wie vor den Behinderungen des Windkraftausbaus durch überzogenen Artenschutz, angekündigt, das Fürstenhaus plane, nicht weniger als fünfzig (!)  Standorte in seinem 18.000 ha großen Wald an Windenergiebetreiber zu verpachten.

Da waren es plötzlich doppelt so viele Windräder am Horizont

 Weshalb es denn ein Jahr später auch kaum mehr überraschen konnte, dass der Horizont der Alb plötzlich mit weiteren fünf Windrädern überstellt war. Wo doch die Energiekrise inzwischen in aller Munde, der Klimawandel anscheinend außer Rand und Band geraten war mit immer neuen Temperaturrekorden. Und wo mittlerweile dank Habecks Beschleunigungsgesetz  „Deutschlandtempo“ angesagt war. Hatte nicht auch, zunehmend genervt ob der mageren Bilanz des Windkraftausbaus im eigenen Land, Ministerpräsident Kretschmann geschimpft und gedrängt: „Wir brauchen Windräder ohne Ende. Denn wo gibt es denn Windräder im Schwarzwald? Die muss man mit der Lupe suchen“ (so jedenfalls zitiert ihn der Schwarzwälder Bote vom 9. 9. 2022). Und seine Umweltministerin hatte gleich noch eins obendrauf gesetzt: „Wenn wir klimaneutral werden wollen, werden es dann mehr als 1000 Windräder sein. Sogar doppelt so viele.“ Wie lässt es sich da noch gegen die Überprägung und Störung des Landschaftsbilds argumentieren, während zugleich die Industrialisierung ganzer Waldgebiete droht?

In Erwartung weiterer Verspargelung: die Länge (2023)

Beim Blick aus meinem Fenster bleibt jetzt für die Bestückung mit Windenergieanlagen nur noch die Länge übrig, sofern nicht auch Warten- oder Fürstenberg aus Platzgründen noch dafür in Betracht gezogen werden sollten. Oder vielleicht doch auch noch die Schwelle des Auenbergrückens, wo anno 1988 von einigen Enthusiasten das erste neuzeitliche Windrad Baden-Württembergs errichtet worden ist – mit seiner Nabenhöhe von knapp 30 m freilich eher ein Rädchen als ein Rad heutiger Dimensionierung. Damals, noch ganz unterm Eindruck des Supergaus von Tschernobyl stehend, war damit  unübersehbar ein grünes Signal gegen die Nutzung der Kernenergie gesetzt worden. 

Der Auenberg mit dem ersten Windrad des Landes

Im Jahr 2012 hatten die vier Städte rund um die Länge (Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen) das bislang gänzlich unzerschnittene und unbesiedelte Waldgebiet per Flächennutzungsplanänderung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung erklärt. Nur an seinem äußerstem Nordrand existierte  ja bereits seit 2001 nebst einem TV-Umsetzer ein Windrad; sein Rotor pflegt allerdings (mit nicht einmal 1.200 Volllaststunden im Schnitt der 20 Jahre) auffallend oft stillzustehen, wie der Blick aus meinem Fenster verrät.

Windatlaswerte hin oder her: eine namhafte Betreiberfirma hatte auf der Länge schon früh das Handtuch geworfen. Doch ums Jahr 2015 sind neue Planungen an die Öffentlichkeit durchgesickert, die umgehend auch den Widerstand einer Bürgerinitiative hervorgerufen haben. Für die Widerständler drehte sich fortan alles – weil Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds im Abwägungsprozess ohnehin kaum zählen würden – um die Schlagopfer der Rotoren, ob bei Rotmilanen, bei Wespenbussard, Hohltaube oder Raufußkauz, bei fünferlei

Specht- und acht nachgewiesenen, streng geschützten Fledermausarten; wie  natürlich auch gewarnt werden musste vor der Bedrohung der (international bedeutsamen) Trittstein- und Korridorfunktion der Länge für wandernde Wildtierarten. Windräder in einem ökologisch hochwertigen Wald – was für ein Widersinn! 

Doch der Widerstand und die Petitionen im Landtag verpufften wirkungslos, das Genehmigungsverfahren für 11 Schwachwindanlagen zweier Betreiberfirmen war nicht mehr zu stoppen. Nachdem  Ende Dezember 2016 (kurz vor Ablauf  der bis dahin geltenden, besonders windkraftfreundlichen Förderbestimmungen) die Baugenehmigungen erteilt worden waren, begannen im März unverzüglich die Rodungsarbeiten für den bislang größten Windpark Baden-Württembergs. 

Die 11 Windräder, jeweils mit 245,5 m Gesamthöhe und damit doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stehen indessen noch immer nicht. Aufgrund einer Verbandsklage der Naturschutz-Initiative e.V. urteilten erst die Freiburger, dann auch die Mannheimer Verwaltungsrichter, dass die Genehmigungen fehlerhaft waren. Das aufwändige Verfahren mitsamt  Umweltverträglichkeitsprüfung musste daher wiederholt werden: Diesmal freilich nur noch für sechs Windräder, denn eine der beiden Betreiberfirmen war inzwischen insolvent geworden. Ob sich die betroffene Stadt Blumberg davon abhalten lassen wird, auf ihrem Teil der Länge weiterhin auf Windkraft zu setzen und ob nicht auch die Stadt Geisingen noch auf ihrem Vorranggebiet nachziehen wird, bleibt vorerst ungeklärt.

Visualisierter Ausblick auf die Länge (Foto U. Bielefeld)

Doch trotz des zunehmenden Gegenwinds aus Politik und Gesellschaft ließ sich die Naturschutz-Initiative e. V. auch diesmal nicht daran hindern, erneut zu klagen. Das Urteil der Verwaltungsrichter zu den  verbliebenen 6 Windrädern liegt derzeit noch immer nicht vor, sodass der Betreiberfirma Solarcomplex nach wie vor in den Startlöchern sitzt. Lediglich an den Rändern der Zufahrten zu den einzelnen Rodungsflächen wagte man schon einmal, etliche weitere Bäume zu fällen und Kabel zu verlegen. Was hatten Landes- und Ampelregierung nicht alles unternommen, um die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen – und nun dennoch eine solche Verzögerung!

Aber wie, wenn nun nächstens auch die Länge mit fast 250 m hohen Windrädern bespickt sein wird? Was wird das aus dem Landschaftsbild machen, wie wird sich der Ausblick aus meinem Wohnzimmerfenster verändern? Schlimmstenfalls wird ja wohl eines nicht allzu fernen Tages auch das Windrädchen auf dem Auenberg noch – per Repowering – auf siebenfache Gesamthöhe aufgestockt werden und mir zuguterletzt auch noch den Ausblick aufs Berneroberland vergällen. Der Schutz der Landschaft, wie damit auch die Erhaltung von „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ des Landschaftsbilds, steht zwar nach wie vor im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, und im Artikel 20a des Grundgesetztes findet sich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (also auch derjenige von Landschaft und Tieren) sogar als Staatsziel wieder. Doch mehr denn je fühlt es sich mittlerweile so an, als lebten wir im übergesetzlichen Notstand, wo nicht einmal mehr der Staatshaushalt und seine Fördertöpfe verfassungskonform sind. Klimaschutz statt Arten und Landschaftsschutz, so lautet die Devise! 

Aber wer weiß schon, ob nicht die Wohnungsinhaber kommender Generationen den Blick auf all die Windturbinen ringsum als Zeichen der Hoffnung interpretieren, ja, vorbehaltlos begrüßen werden: als Indiz für eine gelungene „ökologische Transformation“ im Kampf gegen die Klimakrise. Was also soll da noch das Gejammer über den Ausblick auf ein „transformiertes“ Landschaftsbild? Einstweilen darf allenfalls getrauert werden.

Kommen Landschafts- und Artenschutz nun vollends unter die Räder?

Was tun, wenn die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände die Planung der drei Städte Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg unterstützen, auf der Länge einen gigantischen Windpark zu installieren mit elf bis 245 m hohen Monstern? Denen die Stadt Geisingen, die ebenfalls ihr Vorranggebiet für Windenergienutzung in dieses Waldgebiet verlegt hat, womöglich noch vier weitere Anlagen hinzufügen will? Richtig: Um den Widerstand gegen die Entwertung und Verunstaltung der Länge zu organisieren, wurde der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. (ALLE) gegründet.

Behla und Fürstenberg vor neuer Kulisse ( Foto visualisiert v. U. Bielefeld)

Das von den Freiburger Verwaltungsrichtern und vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gestoppte Genehmigungsverfahren hat formale Fehler aufgewiesen, weshalb es jetzt also nochmals gänzlich neu aufgerollt werden soll. Demnächst wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses mit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gestartet werden. Ob da mit belastbaren neuen Erkenntnissen zum Artenschutz auf der Länge zu rechnen sein wird? Wie die Umweltverbände NABU, BUND und LNV 2017 in ihrem Faktencheck aufgedeckt haben, sind beim ersten Anlauf peinliche Fehler und Unterlassungen geschehen: Gerade mal 28 % der Vorgaben des Landesamts für Umwelt LUBW für artenschutzrechtliche Prüfungen sind korrekt durchgeführt worden – der schlechteste Wert aller geprüften Genehmigungsverfahren im Land. Und das in einem hochwertigen Waldgebiet mit einem besonderen ökologischen Alleinstellungsmerkmal:

  1. Der gigantische Windpark befindet sich in einem der bestbesetzten Rotmilandichtezentren des Landes mit weiteren windkraftsensiblen Vogelarten wie Baumfalke, Wespenbussard, fünferlei Spechtarten, Hohltaube und Sperlingskauz;
  2. Die Länge ist Lebensraum von bis zu 8 streng geschützten Fledermausarten;
  3. Über der Länge drängt sich im Herbst der kontinentale Vogelzug zusammen (im sog. Geisinger Trichter);
  4. Als größtes unzerschnittenes und unbesiedeltes Waldgebiet der Südwestecke ist die Länge ein wichtiger Trittstein und eine Wildtierkorridor-Schlüsselstelle von internationaler Bedeutung, ausgewiesen durch den Generalwildwegeplan, die „waldbezogene Fachplanung des Landes“.

Dass für den Rotmilan nicht nur die waldfreie Landschaft von lebenswichtiger Bedeutung ist, sondern auch der Längewald als Horst- und Streifgebiet, dass er auch immer wieder kreuz und quer überflogen wird, weiß man spätestens seit dem Jahr 2007, als einige dieser „Wappenvögel der Baar“ mit Sendern ausgestattet wurden, um damit ihre Raumnutzung zu erforschen. Da Milane auch Aasfresser sind, werden sie die Kahlflächen um die Windräder (insgesamt ca. 11 Hektar!) künftig besonders gründlich nach Schlagopfern absuchen – unter akuter Lebensgefahr, dabei selbst geschreddert zu werden.

Über den Rotmilan erhielt das Landratsamt SBK schon im Jahr 2004 eine Expertise der Vogelwarte Radolfzell, nach welcher sich die Ausweisung eines Vorranggebiets für die Windkraftnutzung schon damals eigentlich erübrigt haben müsste; in ihr wird klipp und klar festgestellt: „Von mehreren Verbreitungsschwerpunkten des Landes Baden-Württemberg ist der Schwarzwald-Baar-Kreis der wichtigste überhaupt, weil hier die höchste Brutpaardichte des Landes festgestellt wurde. Der Landkreis ist auch die wichtigste Überwinterungsregion Baden-Württembergs und dadurch eine der wichtigsten in Deutschland.“ Weshalb der damalige Leiter der Vogelwarte, Prof. Berthold, ein ausgewiesener Kenner der Baar, sich auch 2019 gegenüber der Presse erstaunlich freimütig geäußert hat: Die Länge sei ein Hotspot des Rotmilans. „Hier Windräder zu genehmigen und zu bauen, ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn.“ 

Dass 11 bis (einschließlich der von Geisingen geplanten) 16 Windenergieanlagen mit bis 245 m Höhe während des Herbstvogelzugs das Risiko erhöhen, das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des inzwischen auf Druck der Windkraftbranche aufgeweichten Windenergieerlasses, wonach „Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ zu den Tabuzonen zählen. Klar ist, dass sich der Vogelzug je nach Vogelart, nach Wetterlage und nach Tag- oder Nachtzeit in  sehr unterschiedlicher Massierung und auch in sehr variabler Flughöhe abspielt. Bei der letzten artenschutzrechtlichen Prüfung war der Länge zwar ein „massiver, breitgestreuter Vogelzug“ bescheinigt worden, dennoch wollte man darin keine Konzentrationszone erkennen. Das Ausschlussargument Vogelzug wurde trotz des Geisinger Trichters ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass in den Donauschlingen der Riedbaar wie auf dem Unterhölzer Weiher unzählige Wasservögel zu rasten pflegen, ehe sie weiter gen Süden durchstarten – und dabei prompt dem Windpark auf der Länge in die Quere geraten werden. 

Verengung des Herbstvogelzugs über der Länge im sog. „Geisinger Trichter“

Hinsichtlich der acht erfassten Fledermausarten und deren Flug- und Zuggewohnheiten soll erst nach Erstellung der Anlagen einzweijähriges Gondelmonitoring erfolgen, um sodann Abschaltregelungen „unter Anwendung der anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen“ treffen zu können – eigentlich ein eklatanter Verstoß gegen das Störungs- und Tötungsverbot des Naturschutzgesetzes. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Windparks in Waldgebieten zumal im Frühsommer eine fatale Anziehungskraft speziell auf weibliche Fledermäuse ausüben, die auf der Suche nach neuen Quartieren die Windräder offenbar mit Bäumen verwechseln. Schätzungen gehen von jährlich mehr als 250.000 Fledermäusen aus, die an Windrädern getötet werden. Dabei gilt die Baar und hier speziell der Unterhölzer Wald als Fledermaus-Eldorado, in dem sogar die seltene und streng geschützte Mopsfledermaus nachgewiesen wurde. Dass diese sich im Herbst über die Länge hinweg von ihren Wochenstuben in ihr Winterquartier in den Tunneln der Sauschwänzlebahn zurückzieht, ist naheliegend.

Seit 2013 gibt es das Naturschutzgroßprojekt Baar, (mit 8,6 Mio €) massiv gefördert und finanziert von Bund, Land, Landkreisen und Kommunen mit dem Ziel, „die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume und den Biotopverbund zu sichern und zu verbessern.“ Die Länge ist von Fördergebieten förmlich umzingelt. Dass der Länge-Wald selbst nach Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen ausgespart bleiben musste, ist mehr als ein Schönheitsfehler! Der Baar, diesem „Drehkreuz von internationaler Bedeutung für den Biotopverbund“ und einer „zentralen Achse des Vogelzugs“, wird von den Verantwortlichen für das Großprojekt eine herausragende Rolle auch beim Fledermausschutz attestiert.

Dem Biotopverbund dienen auch die Wildtierkorridore des seit 2010 existierenden Generalwildwegeplans. Dass ein Windpark der hier geplanten Größenordnung samt Zuwegung die Attraktivität und Durchlässigkeit der Länge beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Dennoch wurde dieser Aspekt schon bei der Ausweisung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan glatt ignoriert, obwohl es sich bei der Länge um ein letztes Nadelöhr in Ost-West- und Nor-Süd-Richtung in Süddeutschland handelt. Als ob der Windenergieerlass Baden-Württemberg nicht ausdrücklich vorgeschrieben hätte „Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“

Ein Windpark in der Kohlenstoffsenke Wald?

Wie sehr die elf bis sechzehn Monstren auf der Länge, höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Landschaftsbild auf der Baar und in ihrer Fernwirkung vom Hegau bis zu den Aussichtsbergen des Schwarzwalds überlagern und mit der Suggestivkraft drehender Riesenrotoren dominieren werden, entzieht sich heute noch weithin unserem Vorstellungsvermögen. Die Landschaft, zumal eine noch vergleichsweise naturnahe, unzersiedelte und unzerschnittene Waldlandschaft, scheint in der Sichtweise des Klimaschutzes kein nennenswertes Schutzgut mehr zu sein, auch wenn der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere gem. Artikel 20 a des Grundgesetzes zu schützen hat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Leben wir aufgrund des Klimawandels bereits im übergesetzlichen Notstand?

Der Druck von Seiten der Politik wie der Windkraftbranche auf die Genehmigungsverfahren wird fraglos weiter zunehmen angesichts der europaweiten Vorgaben zur CO2-Einsparung und des stockenden Ausbaus der binnenländischen Windkraft. Schon der Scoping-Termin anfangs Dezember 2020, der Auftakt zum neuen Genehmigungsverfahren, lässt ahnen, wie es um Transparenz und Gründlichkeit bestellt sein wird. Ob da die Fehler der Vergangenheit vermieden werden und ob man den Anliegen des Arten- und des Landschaftsschutzes besser gerecht wird als zuvor? Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. wird wachsam beleiben müssen. 

Windpark Länge

Windrad auf der Länge

Die solarcomplex GmbH & Co KG  will fünf Schwachwindanlagen mit einer Höhe von je 230 Meter auf der Länge bauen.
Das Planungsgebiet wurde 2013 im Flächennutzungsplan vom GVV (Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen) als „Konzentrationszone Windenergie“ rechtskräftig ausgewiesen.

Die gesamte Waldfläche auf der Länge beträgt rund 3.300 ha, der Eingriff für den neuen Windpark beträgt etwa 12 ha. Genauer gesagt: Es wurden im Februar 2018 11,5 ha gerodet, davon 7,5 ha dauerhaft. 4 ha werden wieder Waldfläche. Da an den gerodeten Waldflächen festgehalten wird, wird kein weiterer Wald mehr gerodet.

Hier beschreibe ich was geplant ist und was bereits gerodet wurde.

Karte des Gebietes auf der Länge mit den Standorten der fünf geplanten Schwachwindanlagen. (Südöstlich von Nummer 6 befindet sich eine weitere gerodete Fläche, die mir vorher entgangen ist)
1, 2, 3, 4, 5, 6 sind die bereits gerodeten Gebiete.

Der Windatlas beschreibt die mittlere gekappte Windleistungsdichte 180 m über Grund [W/m²].
Dunkelrot ist ab 120 W/m² und hellrot bis etwa 310 W/m² auf dieser Karte.

Windleistungsdichte auf der Länge.
Die Täler erscheinen dunkel, da dort weniger Wind ist.

Im Gebiet der geplanten Schwachwindanlagen herrscht ein Fichtenforst vor.

Ein Fichtenforst ist kein Wald im eigentlichen Sinne. So hatte Prof. Dr. Günther Reichelt im letzten Jahrhundert diese Fichtenforste als „Fichtenstangenäcker“ bezeichnet, da diese Monokulturen zur Produktion von Holz angelegt wurden, ähnlich einem Weizenfeld. Wie in allen Monokulturen ist auch hier eine deutliche Artenarmut festzustellen.

Hier das Gebiet 1 mit den Rodungen.

Auch das Gebiet 2 ist ein konventioneller Fichtenforst. An der einer Fichte sieht man eine Vorrichtung, die dem Monitoring von Fledermäusen dient. Bezüglich der Fledermausvorkommen wird momentan eine Studie erstellt.

Auch die Gebiete 3+4 sind Fichtenforste.

Das Vorhaben wurde 2019 gestoppt, obwohl die sogenannte Waldumwandlungsgenehmigung vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt wurde. Zuständig wäre aber alleine die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gewesen. Es hat also rein formelle Gründe.

Seit die alte Förstergeneration in den Ruhestand getreten ist, ist auch auf der Länge ein Waldumbau und ein Umdenken zu beobachten. Die Revierleiter gehen deutlich weg von den Monokulturen hin zu einem naturnäheren Mischwald.

Gewinn und wer was verdient

Da über die Gewinnerwartung einige falsche Informationen im Umlauf sind, habe ich mich direkt bei der solarcomplex GmbH & Co KG Windpark Länge erkundigt und sofort kompetent und transparent Auskunft erhalten. Die Zahlen sind, wie zu erwarten, ziemlich komplex und ich versuche sie hier kurz darzustellen:

Bei voraussichtlich fünf Windkraftanlagen sprechen wir über einen Stromertrag von fast 50 Mio kWh jährlich.

Das entspricht einem privaten Strombedarf von etwa 50.000 Menschen, denn ein 3-Personen-Haushalt benötigt statistisch rund 3.500 kWh.

  • Nun ist es wichtig zu wissen, dass es nicht mehr – wie früher – eine feste Einspeisevergütung gibt, sondern dass die Vergütung in einer Ausschreibung ermittelt wird. Das heißt, die günstigsten Anbieter für eine bestimmte Leistung erhalten einen Zuschlag.

Realistisch ist eine Vergütung von etwa 7 ct / kWh, das wären dann jährliche Einnahmen von rund 3,5 Mio €.

Dieser Betrag ist selbstredend nicht der Gewinn, sondern das sind die Einnahmen.

  • Davon zu bedienen sind als erstes die Darlehen, denn der größte Teil des Invest von rund 30 Mio € wird bankfinanziert.
  • Dann die Pacht an die Grundstückseigentümer, das sind die Gemeinden Donaueschingen und Hüfingen und das Haus zu Fürstenberg.
  • Außerdem die Versicherung, technische Betriebsführung, Vollwartungspaket (=Reparaturen), Gewerbesteuer, Jahresabschluss etc.

Es verbleibt ein Gewinn bzw. eine Rendite in Höhe von wahrscheinlich 5 – 7% auf das eingesetzte Kapital.

Den Gewinn erhalten die Gesellschafter der Betreibergesellschaft.
Betreiber sind rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften aus Baden-Württemberg.

Summa summarum, ein regional durchaus bedeutsames Projekt mit einem erheblichen Invest, einem großen Beitrag zur regionalen Stromversorgung und einer breiten Streuung von Chancen und Risiken.

Das ehemalige Längeschloß

Vogelschredder

Viele Verbände lehnen den Standort wegen der Konflikte mit der Vogelwelt ab. Wobei ich jetzt die Milane nicht auf der Länge gesehen habe, sondern ausschließlich über Hüfingen. Hier stellt sich mir die Frage, was denn die Vögel in einem reinen Fichtenforst sollen?

Dann hat die Milanpopulation parallel zum Ausbau der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg zugenommen. Die Antworten zu einer Anfrage über das Vorkommen des Rotmilans in BW findet man hier:
Roter-Milan-Population in Baden-Württemberg und im grenznahen Raum zu Bayern

Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass Vögel durchaus lernfähig und auch empathiefähig sind. Wenn jemand um einen Milan mit einem abgeschlagenen Kopf trauert, sollte er vielleicht mal sein eigenes Nahrungsverhalten kritisch hinterfragen. Ein deutscher Artikel hierzu findet sich hier:
Zur Intelligenz einzelner Vogelarten

Unter allen menschgemachten Todesursachen für Vögel in Deutschland steht nach absoluten Zahlen der Glastod an der Spitze. Beim Vogelschlag an Glasscheiben kommen jährlich laut NABU über 100 Millionen Vögel in Deutschland um. In ähnlicher Größenordnung bewegt sich lediglich der Verlust durch Hauskatzen.

Die Anzahl der Todesopfer durch Kollisionen von Vögeln im Straßen- und Bahnverkehr werden für Deutschland auf etwa 70 Millionen geschätzt. Die Gefährdung steigt mit steigendem Verkehrsaufkommen und steigender Geschwindigkeit kontinuierlich an. Überproportional gefährdet sind durch Fahrzeugkollisionen jedoch größere Vogelarten wie Greifvögel oder nachts jagende Eulen. Bei diesen Arten könnte dieser Faktor daher durchaus zu Bestandsrückgängen führen oder laufende Bestandserholungen gefährden.

Auch mit Stromleitungen kollidieren regelmäßig Vögel. Eine NABU-Studie von 2017 schätzt jährlich 1,5 bis 2,8 Millionen Vögel, die durch den Anflug gegen eine Stromleitung zu Tode kommen. Mit dem Ausbau des Übertragungsnetzes im Zuge der Energiewende könnte diese Zahl weiter steigen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen werden. Von dieser Todesursache sind jedoch selektiv vor allem größere und im Flug weniger wendige Vogelarten betroffen, insbesondere Wasservögel.

Die Gefahr der Kollision von Vögeln mit Windkraftanlagen nimmt allerdings deutlich zu. Man muss von über 100.000 von Windkraftanlagen pro Jahr getöteten Vögeln ausgehen, darunter etwa 12.000 Mäusebussarde und 1.500 Rotmilane. In absoluten Zahlen gesehen sind das wenige im Vergleich zu den Millionen Vögeln, die Katzen, Glasscheiben oder dem Verkehr zum Opfer fallen.
NABU: Tödliche Gefahren für die heimische Vogelwelt

Des weiteren wird mit den Rodungen und Versiegelungen von Streuobstwiesen, wie in Fürstenberg wieder geplant, die Lebensgrundlage nicht nur von Vögeln, sondern auch von Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr und unzähliger Insekten zerstört.

Der Anblick von Windkraftanlagen

Über das Hauptargument der Gegner lässt sich vortrefflich streiten. Was ist schön, was nicht? Ich persönlich empfinde Hochspannungsmasten, die hier wirklich überall die Landschaft verschandeln, als absolut hässlich. Im Gegensatz zu den geplanten Windrädern auf der Länge – die man übrigens weder von Fürstenberg noch von Hondingen aus sehen wird – sind diese Stromtrassen allgegenwärtig und ihr „Surren“ hat mich schon oft beim Joggen „bedrohlich“ begleitet.

A propos „Surren“: Das Argument mit dem Infraschall kann ich als Wissenschaftlerin nicht ernst nehmen und empfehle die Lektüre über „Nocebo-getriggerte Symptome“.

Hierzu fällt mir aber eine Legende zu den Anfängen der Eisenbahn ein:

Ortsveränderungen mittels irgendeiner Art von Dampfmaschine sollten im Interesse der öffentlichen Gesundheit verboten sein. Die raschen Bewegungen können nicht verfehlen, bei den Passagieren die geistige Unruhe, ‚delirium furiosum‘ genannt, hervorzurufen.

Angebliches Gutachten eines Königlich Bayerischen Medizinalkollegiums

Aber auch über Legenden lässt sich hervorragend streiten.

Ausgleichsmaßnahmen

Momentan läuft ein ausführliches Fledermausmonitoring zu dessen Ergebnis selbstverständlich noch nicht viel zu sagen ist.

Ein Konzept über Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits vor dem Genehmigungsverfahren erstellt. Mit der Baugenehmigung des Windparks wird dieses Ausgleichskonzept dann „mitgenehmigt“.

Hierbei handelt es sich um Aufforstungen, Waldumbauten, Umwandlungen von Acker in Grünland und Nutzungsverzicht in Neudingen, Fürstenberg, Riedböhringen, Riedöschingen, Aulfingen und weiterer Standorte.

Da dieser Artikel zunächst einmal darlegen soll, wo die Arbeiten momentan stehen, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich darüber berichten. Vielleicht werde ich die Ausgleichsmaßnahmen mit der Kamera begleiten.

Mein Fazit

Was mich erstaunt ist das Argument, dass mit der Windkraft nur Geld verdient werden soll und dann wird behauptet, dass man eben dies nicht könne, weil nicht genug Wind da sei. Heute kann niemand beurteilen wieviel Geld damit verdient werden kann, aber es ist klar, dass wir alle etwas davon haben werden. Und auf jeden Fall deutlich mehr als von einem Discounter auf einer alten Niedermoorwiese.

Dann solle „man einfach Strom sparen, weiter forschen oder auf fossile Energieträger zurück greifen“. Dies halte ich nicht für realisierbar und auch nicht für zeitgemäß. Wobei ich mir aber ziemlich sicher bin, dass weiter geforscht wird.

Auch die Rückkehr beziehungsweise Beibehaltung der Atomkraft wird angepriesen. Vor dem Hintergrund der noch ungelösten Frage der Endlagerung eine fragwürdige Forderung. Auch darf man gespannt sein, wie sich die „windkraft-kritische“ Bevölkerung zu einem möglichen Endlager im Südwesten von Baden-Württemberg stellt. Der Zwischenbericht der „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ sieht in unserer Region zum jetzigen Zeitpunkt auch ein endsprechendes Potential:

Was bleibt ist der Artenschutz. Ja, Windkraftanlagen sind gefährlich für bestimmte Vögel. Aber wenn wir jetzt mal schauen, was auf der Länge für die Anlagen abgeholzt wurde, so war das sicher keine wertvolle Fläche für den Artenschutz.

Birnbaum auf der Todesliste in Fürstenberg

Was wertvoll ist, sind Streuobstwiesen, Niedermoore und auch Biotope. Hier frage ich mich wo diese Windkraft-Artenschützer sind, wenn in Fürstenberg die Streuobstwiese platt gemacht wird? Wo sind die Windkraft-Artenschützer, wenn der Lidl aus Profitgier ein Niedermoor zur Strecke bringt? Wo sind sie beim Behlaer Weiher, wo aus einem Biotop eine Klärgrube gemacht wurde? Tausende Amphibien sind Geschichte, weil sie eben nicht einem Windrad weichen mussten, sondern der Unfähigkeit und der Faulheit bestimmter Ämter zum Opfer fielen.

In den USA gibt es ein Wort dafür: Hypocrite