Ich traute am Samstag, 29. Januar kaum meinen Augen, als beim Blick aus dem Fenster auf die Wiese hinter dem Haus, die große, wuchtige Esche fehlte. Kurze Zeit später wurden in einer „Hau-Ruck-Aktion“ sämtliche, jahrzehntealten Apfelbäume mit roher Gewalt zu Fall gebracht. Bäume, die mein ganzes Leben und das meiner Familie begleiteten. Zu jeder Jahreszeit hatte die Streuobstwiese, die an unser Grundstück grenzt, ihren Reiz.
Wir haben täglich den Straßenlärm vor dem Wohnhaus. Dieser Lärm ist auch im Garten hinter dem Haus deutlich zu hören. Doch die schöne Aussicht auf die Wiese, die Obstbäume und deren Bewohner sorgt für Ablenkung und Entspannung. Immer gibt es interessantes zu beobachten. Die Raubvögel ziehen ihre Kreise. Oft ließen sie sich auf den höchsten Baumspitzen nieder, um sich nach Nahrung umzuschauen. Zu Brutzeiten jagen sich Raubvögel mit Elstern und Raben. Wir konnten die „Hüfinger Störche“ beobachten, als sie Nistmaterial für den Bau ihres Nestes auf dem Kirchturm suchten. Auch zur Nahrungssuche sind die Störche auf der Wiese zu beobachten.
Interessant zu beobachten war es, wenn sich riesige Starenschwärme auf der Wiese und den Bäumen niederließen. Vermissen werden wir das Zwitschern der vielen Wildvögel, die ihr Plätzchen in den Bäumen hatten. Auch den vielseitigen Gesang der Amseln, die sich besonders gerne in der Esche aufhielten. Im Moment sind wir geschockt und traurig. Beim Blick aus dem Fenster, schauen wir auf ein „Bild der Verwüstung der Natur“. Ein wunderschönes Stück Naturidylle geht durch den Eingriff des Menschen verloren und damit viele schöne Kindheitserinnerungen von mir und meiner Familie.
Da der Südkurier wieder falsche Behauptungen aufstellt, wollte ich hier die Stellungnahmen vom „Naturschutz“ noch einmal hervorheben.
Die Meldung unten vom 20.01.2022 im Südkurier entspricht nicht der Wahrheit.
Es gab keine Diskussionen, keine Ausgleichsmaßnahmen, da nach 13b gebaut wird und keiner vom Naturschutz ist zufrieden. (Davon abgesehen ist das über die Römer auch Mist.) Einzig und alleine das Landratsamt hat die Abholzung der Streuobstwiese genehmigt. Dies wird vom Südkurier harmlos als „Umwandlung“ bezeichnet.
Alles schien perfekt zu laufen. Auch Diskussionen mit dem Naturschutz um Streuobstwiesen und Ausgleichsmaßnahmen, fanden für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ende.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
In Hüfingen werden manche Gesetze besonders ausgelegt, als wichtig erachtet und durchgesetzt, andere Gesetze werden ignoriert. Je nachdem, wie es momentan den Herren in den Kram passt.
Das Gesetz oben zählt zu den lästigen Gesetzen und wird deshalb ignoriert. Dies geschieht zum Teil mit Wissen der Unteren Naturschutzbehörde die mir schon mitgeteilt hat, dass dieses Gesetz im Schwarzwald-Baar Kreis nicht „so eng gesehen wird“
In Fürstenberg wird nach dem berühmten Beton-Paragraph gebaut. Der § 13b des Baugesetzbuches erlaubt es Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung durchzuziehen.
Und genau dies geschieht in Fürstenberg. So wurde im Winter schon vorsorglich ein Teil der Streuobstwiese gefällt. Auf Grund der Besonderheiten des Beton-Paragraphen wurden die Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) gleich gar nicht untersucht.
Bleiben wir lieber bei der Aussage des Ortsvorstehers, dass alte Obstbäume ja keinen Wert haben. Genau so wenig Wert wie das Bundesnaturschutzgesetz. Mann ist ja keine Fledermaus oder gar ein Insekt.
Aber kommen wir zu den Kompensationsmaßnahmen, die ja wegen 13b nicht gefordert werden, die aber die Stadt Hüfingen vielleicht trotzdem durchführen könnte.
Eigentlich würde sich hier unser Umweltbüro anbieten, das ja auch von Hüfingen mit finanziert wird, aber leider hat sich der Hüfinger Bürgermeister dafür entschieden nicht mit kompetenten Menschen Rücksprache zu halten.
Was ist überhaupt eine Streuobstwiese?
Bei einer Streuobstwiese stehen hochstämmige Obstbäume auf Wiesen, Weiden oder Mähweiden. Dies hat sogar das Planungsbüro begriffen. Deshalb wurde im Bebauungsplan die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefordert.
Als Hochstamm bezeichnet man Obstbäume, deren Kronenansatz in mindestens 180 – 220 cm Höhe liegt – gültige bundesweite Norm seit 1995. Bundesweit? Nein, nicht in Baden-Württemberg. Deshalb werden in Baden-Württemberg aus Kosten- und Intelligenz- gründen von den Kommunen die falschen Bäume nachgepflanzt.
Unser Antrag die Hochstämme mit mindestens 180 cm zu spezifizieren wurde vom Gemeinderat Hüfingen abgelehnt. In diesem Fall wohl zufällig nicht aus Kostengründen, sondern wegen des anderen Grundes.
Falls einer meiner Leser mal in den Genuss kommt eine Streuobstwiese anzulegen, wollen wir Ihnen daher das Know-How zur Pflanzung der ökologisch so wertvollen Obst-Hochstämme geben.
Der Erfolg der Pflanzung hängt maßgeblich von der Qualität des Pflanzgutes ab. Die Obst-Hochstämme sollten folgenden Qualitätskriterien entsprechen:
Hochstämme mit Stammhöhe >180 cm
Stammumfang in 1 m Stammhöhe mindestens 7-8 cm
Krone aus mindestens 4 starken Leittrieben
Veredlungsstelle mindestens 10 cm über den Wurzeln
Veredlungsunterlage: Sämling oder stark wachsende vegetativ vermehrte Unterlage
Alter Birnbaum auf dem Bauplatz in Fürstenberg
Der SPD war übrigens der Zerstörung nicht genug in Fürstenberg und es wurde gefordert die obere Streuobstwiese wegen einer „Verdichtung“ auch noch platt zu machen.
Weil, wenn man Fledermäuse nicht sieht, gibt es sie selbstverständlich auch nicht.
Stellungnahme Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Die Hälfte der Wahlperiode des Gemeinderats liegt nun hinter uns. Zwischen Ernüchterung und Euphorie haben wir in den vergangenen 2,5 Jahren als Fraktion vieles erlebt. Im Juni 2019 haben wir – die beiden Listen Bündnis 90/Die Grünen und das BFSO – uns zu einer neuen Fraktion zusammengeschlossen. Nicht die wenigen Gegensätze, sondern die vielen Gemeinsamkeiten stachen hervor.
In dieser Zeit haben wir unseren Beitrag für ein besseres Hüfingen geleistet:
Kontrollfunktion: Als vielleicht wichtigste Aufgabe haben wir das Kontrollrecht durch den Gemeinderat und die Beseitigung von etwaigen Missständen auf unsere Fahnen geschrieben. Unzweckmäßiges Verhalten oder ein Verstoß gegen die kommunalpolitischen Richtlinien werden von uns nicht wortlos hingenommen.
Transparenz und Bürgernähe: Unseres Erachtens werden zu viele Themen unnötigerweise in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt. Die Bürger werden dadurch zu oft außen vor gelassen. Dies haben wir gebetsmühlenartig immer wieder kommuniziert. Als kleinen Teilerfolg verbuchen wir, dass die Stadtverwaltung beim Thema „bürgerfreundliche Sitzungsprotokolle“ kleine Verbesserungsfortschritte erkennen lässt. Wir bleiben an diesem Thema dran und sind überzeugt, dass unsere Stadt noch transparenter und bürgernäher auftreten könnte. Mögliche Stichworte sind „Online-Übertrag von Sitzungen und Versammlungen“ und „Digitaler Bürgerservice“.
Gesamtstädtisch: Uns liegt viel an einem fairen Miteinander zwischen Kernstadt und den fünf Ortsteilen. Nur ein ehrlicher Umgang auf Augenhöhe aller Teile der Gesamtstadt bringt uns voran. Wir begrüßen es, dass auch mal wieder eine Gemeinderatssitzung in einem Ortsteil stattfindet. Das sind kleine Gesten weg von einer zentralistischen Denkweise in zu vielen Lebenslagen. Unser größter Erfolg ist der gewonnene Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl.
Umwelt: Mit Anträgen und Wortbeiträgen zu mehr Umweltbewusstsein sind wir das ökologische Gewissen im Gemeinderat. Im Bereich Natur- und Umweltschutz ist noch großer Nachholbedarf.
Anträge: Als kleinste Fraktion ist das Mittel der Antragsstellung mitunter unser wichtigstes Instrument für die Gemeinderatsarbeit. Mit einem knappen halben Dutzend Anträgen in 30 Monaten haben wir wichtige Auffassungen aus der Bevölkerung in das Hauptorgan unserer Stadt transportiert. Viele Ideen hatten bisher leider keine Lobby gefunden. Anträge sollten von den Verantwortlichen nicht als Last, sondern als Chance angesehen und behandelt werden.
Aktive Fraktion: Wir sind gewählt, um unsere Meinungen im Gemeinderat zu äußern und unsere Ideen umzusetzen. Wir werden unsere Wahlperiode nicht lautlos und passiv absitzen. Unsere Gemeinderatsarbeit ist uns wichtig. Ein Indiz dafür ist, dass unsere Fraktion die prozentual höchste Anwesenheit bei GR-Sitzungen vorweisen kann. Wir erwarten vom gesamten Gemeinderat und der Verwaltung einen Gestaltungswillen und eine Zukunftsstrategie. Wir sind bereit unseren Beitrag zu leisten. Die Zeit bis zum Doppelwahljahr 2024 wird eine spannende bleiben.
Unser Antrag vom September 2020 wurde vom Bürgermeister kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben. Deshalb haben wir am 9. März 2021 einen neuen Antrag gestellt.
Dieses Mal wurde der Antrag unter Beteiligung der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß behandelt und sogar dem Fürstenberger Ortschaftsrat zur Ablehnung vorgelegt. Der Hüfinger Stadtrat durfte ihn dann am 29. April 2021 ablehnen. Hier meine Rede dazu.
Es geht hier um einen Ausgleich der bei einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren eh hätte gemacht werden müssen und nicht darum Ökopunkte zu sammeln. Deshalb der Name freiwilliger Ausgleich.
Es gab nicht ohne Grund eine Umweltmeldung, da im Vorfeld Streuobstbäume unerlaubt gefällt wurden, um hier Tatsachen zu schaffen. 13b wurde geschaffen, um Naturschutzstandards auszuhebeln, das rechtfertigt aber nicht, dass hier sogar noch weiter gegangen wurde. Ein Ersatz der sehr alten und gesunden Bäume die hier gefällt wurden und noch werden ist nicht möglich.
An dieser Stellte ein kleiner verwunderter Einwurf nach Fürstenberg. Es ist schon merkwürdig, dass hier für einen Fichtenforst so sehr gekämpft wird und auf der anderen Seite eine alte Streuobstwiese einfach mal so platt gemacht wird. Auch in Anbetracht der Umweltmeldung für die vorsorglich gefällten Bäumen erscheint ihr Ruf nach Transparenz bei anderen hier eher grotesk.
Wir fordern einen freiwilligen Ausgleich für die Natur von Fürstenberg. Gerade weil sich da schon eine Hecke befindet, wäre eine sinnvolle Verlängerung angebracht. Eine Hecke würde auch keine weiteren Folgekosten verursachen, ebensowenig wie der Rückbau einer nicht mehr benötigten Straße.
In Zeiten des Klimawandels, der Erderwärmung und des Waldsterbens, sowie des Vogel – und Insektenschwundes sind Sträucher und Hecken, sowie alle Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen, schutzbedürftig und schutzwürdig
Dieser Baumbestand muss unbedingt erhalten bleiben!
Wir brauchen die Natur. Lassen wir die Bäume für uns ihre Arbeit verrichten: Sie filtern Staub, reinigen und befeuchten die Luft, nehmen Kohlendioxid auf und schenken uns Sauerstoff zum Atmen; Bäume sind Lebensraum und Nahrungsquelle für die gefährdeten Insekten, Vögel und andere Tiere. Sie fördern unser Wohlbefinden, tragen erheblich zu einem attraktiven Stadtbild bei und machen auch euer Dorf schöner.
Und wie sollen wir es in den Sommern der Zukunft draußen aushalten ohne die Schatten der Bäume?!
Deshalb mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bewahren was nochübrig ist!“ Das „alte“ Argument, wir pflanzen wieder, hat ausgedient. Wir können nicht 20, 40, 60 Jahre auf das Wachsen der jungen Bäume warten.
Der Klimawandel ist vielleicht in den Köpfen angekommen, aber weder auf öffentlicher noch auf privater Seite wird dementsprechend gehandelt. Wann steht der Umwelt – und Naturschutz endlich an erster Stelle?
Es ist nicht nur ein Baum der gefällt wird, sondern einer von vielen. Es ist nicht nur ein Neubaugebiet, sondern eines von vielen. Ein Umdenken ist unbedingt erforderlich!
Da die SPD und CDU schreckliche Angst vor einem 13ab Ausgleich haben, wurde unser Antrag vom September 2020 kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben.
Obwohl wir die ordnungsgemäße Behandlung unseres Antrags mehrfach eingefordert haben und auch gesetzlich einklagen könnten, sehen wir davon ab und geben dem CDU Mann die Möglichkeit einen neuen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum er sich so sehr dagegen wehrt, ist uns vollkommen unklar, da die SPD, wenn es um Naturzerstörung geht, doch wie ein Mann hinter der CDU steht.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 GemO folgenden Antrag auf die TO der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung zu setzen.
Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).
Auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg, das der Stadt Hüfingen gehört, ist teilweise eine Hecke, die man auf die ganze Flurstückslänge verlängern könnte.
Des Weitern befindet sich auf Flurstück 168 ein alter Feldweg zum Schächer. Bei diesem könnte man den geteerten Teil entlang der Flurstücke 425 und 240 entsiegeln und in einen Grasweg verwandeln. Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass langfristig der Haushaltstitel „Feldwegesanierung“ entlastet wird.
Der GR beschließt folgenden Antrag
Beschlussvorlage
Da wegen §13a und §13b BauGB kein Ausgleich außerhalb des Neubaugebietes und kein Umweltbericht gemacht wird, wird auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg die Hecke auf die ganze Grundstückslänge verlängert und auf Flurstück 168 wird der Feldweg entsiegelt und in einen Grasweg verwandelt.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 25.09.2020
Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:
Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.
Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.
Der geplante Eingriff führt zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel. Deshalb schlagen wir einen freiwilligen Ausgleich der Stadt Hüfingen für das Baugebiet vor.
Freiwilliger Ausgleich
Im Norden des Friedhofs von Fürstenberg auf Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) befindet sich Grünland.
Als freiwilligen Ausgleich schlagen wir vor, dass auf dieser Fläche eine neue Streuobstwiese angelegt wird. Gepflanzt werden sollten hochstämmige und an die Region angepasste Obstsorten.
Beschlussvorlage
Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:
Als freiwilliger Ausgleich für das Bebauungsgebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird auf dem Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) eine neue Streuobstwiese mit hochstämmigen und an die Region angepassten Bäumen angelegt.
Wenn man von der Bundesstraße nach Fürstenberg fährt, wird man begrüßt von einer gigantischen Fleischfabrik. So liegen südlich von Fürstenberg gleich zwei Anlagen mit insgesamt über 2000 Tieren.
Schweinezuchtbetriebe
Die „Geruchsemissionen“ der armen Tiere mussten mit dem Wind verrechnet werden, um das neue Baugebiet als reines Wohngebiet einstufen zu können. Dies war nötig, damit nach 13b gebaut werden kann. Zum neuen Baugebiet habe ich mich hier aber schon ausgelassen.
Der Spaziergang mit dem ehemaligen Ortsvorsteher beginnt am Bolzplatz.
Blick vom Bolzplatz auf Fürstenberg
Vom Bolzplatz geht es hoch über den Spiel- und Sportplatz Richtung Bürgerhaus.
Hinter dem Spielplatz ist der Volleyballplatz
Der Parkplatz vom Bürgerhaus dient den Kindern zum Skaten und auch zum Fußballspielen. Von dort sieht man auch auf das lange geplante Vereinsheim.
So lange geplant, dass sich hier heute noch eine Wiese befindet.
Altes Pumpenhäuschen mit dem Bauplatz für das Vereinsheim
Problem ist hier, dass eine 800 Tausend Euro Planung auf inzwischen 1,3 Millionen angeschwollen ist und der Lärmschutz dabei auf der Strecke blieb. Der Ärger mit den verschiedenen Umplanungen führte unter anderem dazu, dass in Behla anstatt einer sicheren Zufahrt für den Kindergarten eine Lärmschutzwand gebaut werden sollte.
Nicht nur hier läßt sich die Chaostheorie anhand der Hüfinger Netzwerke wunderschön anschaulich mit den speziellen dynamischen Systemen betrachten.
Das im Jahr 1994 gebaute Bürgerhaus
Auch um das Bürgerhaus gibt es öfters Probleme mit Lärmbelästigung und für eine so kleine Gemeinde erstaunlich viel Müll.
Aber wir wenden uns lieber erfreulicheren Dingen zu, wie dem zum Glück noch existierenden Kindergarten St. Maria.
Kindergarten St. Maira
Der Kindergarten war früher eine Schule und die maßgeblichen Abbrucharbeiten für die Renovierung und Umbau der Räumlichkeiten wurden vom ehemaligen Ortsvorsteher eigenhändig mit dem Vorschlaghammer durchgeführt.
Ehemaliges Schulhaus erbaut 1955
Wegen der vielen Streuobstwiesen gibt es in Fürstenberg immer noch die alte Mosterei. Hier können im Herbst die Früchte vermostet werden.
Mosterei
1846 wurde das Schul- und Rathaus fertiggestellt.
Alte Postkarte von 1940
Das alte Schul- und Rathaus
Das Gasthaus Rößle wurde nach dem Brand in der Ortsmitte als stattliches Anwesen neu erstellt.
Gasthaus Rößle
Postkarte von etwa 1900 mit Rössle, Kirche und Kranz
Wir gehen weiter hoch zur Kirche St. Maria die 1855 im „neuen“ Fürstenberg fertig gestellt wurde.
St. Maria
Postkarte aus den 1940er Jahren
Kurze Zeit nach dem Brand 1841 fand man der Überlieferung zufolge das unversehrte Gnadenbild der Muttergottes, das die abgebrannte Pfarrkirche geziert hatte. Die näheren Umstände der Rettung vor den Flammen konnten nicht geklärt werden.
Auch in Fürstenberg gibt es viele schöne alte Häuser. Fasziniert hat mich aber vor allem ein wunderschönes Häuschen mit dem schönsten Naturgarten und einer wahrlich atemberaubenden Vielfalt an Pflanzen und Insekten. Einfach toll, was man auf so einer kleinen Fläche erschaffen kann!
Die Wasserversorgung ist in jedem Hüfinger Teilort ein großes Thema. Fürstenberg war eigentlich in einer guten Position mit der Schächerquelle und dem Hochbehälter von 1976.
Leider hat jemand ziemlich große Mengen Atrazin (ein Pflanzenvernichtungsmittel) verloren. Vielleicht erinnert sich jemand an das große Fischsterben im Rhein 1986, weil Atrazin über die Abwässer des Unternehmens Ciba-Geigy abgelassen wurde?
Atrazin ist seit 1. März 1991 in Deutschland verboten. Wie große Mengen davon auf den Fürstenberg gelangen konnten ist ein Rätsel und Landwirte haben natürlich rein gar nichts damit zu tun.
Deshalb hat die Stadt Hüfingen 2017 mit unser aller Geld für 181 000 Euro eine neue Ultrafiltrationsanlage gekauft, um die Schächerquelle wieder reaktivieren zu können. Aber die nächste Generation muss noch deutlich bitterer für die industrielle Landwirtschaft bezahlen.
Wasserhochbehälter
Dann ruft Fürstenberg nach der Feldwegkommission. Viele Ränder der Verbindungsstraßen – insbesondere nach Sumpfohren und nach Neudingen – sind unterspült, es gibt Rillen und Kanten. Nun ist es aber so, dass man die Wege nicht einfach flicken sollte, denn es gibt eine ziemlich einfache, nachhaltige und intelligente Lösung.
Es gibt Männer in Fürstenberg, die wissen wie es geht! Man müsste mit diesen kommunizieren. Kommunikation spart manchmal viel Geld und Chaos; sollte sogar auch schon Leben gerettet haben.
Die Schächerkapelle hat mich früher verwirrt. Weil es gibt zwei Schächerkapellen in Hüfingen. Also eine in Hüfingen und eine in Schächer.
Die Schächerkapelle stammt aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg. Das Landgericht der Baar ließ hier die verurteilten Verbrecher hinrichten. Schächen bedeutet ‚auf Raub ausgehen, rauben, plündern‘.
In der christlichen Tradition werden damit insbesondere die beiden Männer bezeichnet, die zusammen mit Jesus von Nazaret gekreuzigt wurden. Sie werden in der christlichen Kunst als Teil der Kreuzigungsgruppe häufig dargestellt.
Schächerkapelle in den 1930ern
Schächerkapelle
Bären in Schächer etwa 1945
Blick auf Schächer vom Fürstenberg in den 1950er Jahren
Diese Stellungnahme erfolgt im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Nähert man sich dem Städtchen Fürstenberg von Nordosten her, so liegt es hinter dem Berg, dem Fürstenberg. Schon früh wussten die Menschen die günstige Lage des Fürstenberg zu schätzen. Seine kompakte Bauweise ist geprägt durch seine Geschichte. Schließlich ging der Name über auf ein heimisches Adelsgeschlecht und eine weltweit bekannte Biermarke.
Wenn auch klein, so hat Fürstenberg auch heute noch eine nicht zu verachtende Attraktivität: Eingebettet in Streuobstwiesen am Rande des Waldes der Länge bietet sich ein herrlicher Blick nach Norden auf die weite Landschaft der Baar, den Schwarzwald, den Wartenberg und den Unterhölzer, sowie die Baaralb.
Bei genauem Hinsehen fallen einem allerdings die Bausünden der vergangenen 50 Jahre auf: Die Stadt Hüfingen ist nicht mehr als charakteristische Stadt erkennbar, sondern geht in einem Ringbrei aus Gewerbegebäuden und „modernen“ Wohnhäusern unter.
Hier lebten die Planer auch offensichtlich hinter dem Berg und ihren Traum einer schönen neuen Welt. Dass dieser Einheitsbrei dem Menschen nicht bekommt, er sich nach einer abwechslungsreichen Landschaft sehnt, sah man hinter dem Berg nicht.
Geht es nach den Aussagen in den Bebauungsplanunterlagen, soll nun also auch Fürstenberg in den Genuss dieser modernen Welt kommen dürfen. Die Planer lassen sich von der Ästhetik einer Landschaft schon lange nicht mehr aufhalten. Dies, obwohl dieses Rechtsgut sich in § 1 des Naturschutzgesetzes geradezu für eine eingehende Betrachtung aufdrängt, hängt daran doch auch noch die ebenfalls dort genannte Erholung.
Der Eingriff in die Landschaft wird mit einem grünen Mäntelchen entlang der Straße versehen. Das Baugebiet ist aber aufgrund seiner Lage weithin sichtbar. Eine abwägende Betrachtung der Wirkung der zugelassenen baulichen Möglichkeiten hinsichtlich des Landschaftsbildes sucht man vergeblich, geschweige denn, das daraus Konsequenzen für den künftigen Hausbau gezogen werden. So kann man eine schöne Landschaft auch verhunzen!
Natürlich wird das Beseitigen von alten Streuobstbeständen für das Landschaftsbild ebenfalls nicht thematisiert. Dementsprechend wird auch kein vollwertiger Ausgleich gefordert. Der würde ja mindestens 30 Jahre Vorlauf erfordern und die Verfügbarkeit von Anpflanzungsflächen! Heute leiden immer mehr Menschen an Lebensmittelallergien und vertragen die Äpfel aus dem Discounter nicht mehr. Viele alte Apfelsorten besitzen deutlich weniger allergieerzeugende Stoffe und werden besser vertragen. Das Motto „ein Apfel am Tag …“ trifft hier noch am ehesten zu. Man sieht auch die Chancen der Vermarktung nicht mehr, ist es doch unbequem hoch in Bäume zu klettern, ja ab einem gewissen Alter nur noch schwer möglich. An dieser Stelle eine kleine Anmerkung zu der den Unterlagen beigefügten Pflanzliste. Statt sich um die raren Sorten und ihren Erhalt zu bemühen, werden hier nur gängige Sorten aufgeführt. Fehlt es an Phantasie und Vorstellungsvermögen, verstellt der Blick auf den Berg der täglichen Planungen den Blick oder möchte man dem Auftraggeber Kosten ersparen? Denn andere Sorten sich meist auch etwas teurer.
Macht § 13b Baugesetzbuch hier alles möglich? Man könnte dies so sehen. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn ohne den Beschluss der Orts-, Gemeinderäte, der Verwaltung und des Bürgermeisters für ein Baugebiet käme es gar nicht dazu. Das hier schon kurz nach dem Aufstellungsbeschluss bereits Obstbäume gefällt wurden, kommt aufgrund des artenschutzrechtlichen Gutachtens, welches nur der Gemeinde vorliegt und nicht einmal dem Landratsamt ausgehändigt wurde, sicher nicht von ungefähr. Übernimmt man doch nur das Volksbankmotto: Wir machen den Weg frei!
Überhaupt § 13b Baugesetzbuch. Er wurde befristet eingeführt, um die Wohnungsnot zu verringern. Diesem Ziel entspricht der vorliegend Bebauungsplan nicht. Mit Grundstücksgrößen bis 800 m², einer Beschränkung auf zwei Wohneinheiten je Grundstücksfläche erreicht man keine Verringerung der Wohnungsnot. Außerdem verstößt dies gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden. Da gibt es noch viel Luft nach oben!
Luft ist ein gutes Stichwort im Zusammenhang mit den Bebauungsplanunterlagen. Wer in Fürstenberg wohnt, möchte eine dieser Umgebung entsprechende Luft genießen, den Geruch von frisch gemähten Obstwiesen oder Heu zum Beispiel. Schließlich machen die Einwirkungen von stickstoffhaltigen Gasen und Feinstaub nicht gesünder, wie man immer wieder aus Stuttgart vernimmt. Dass es auch auf dem Land hin und wieder anders riecht und im Dorf vorgegeben ist, nun ja das kann ja muss man akzeptieren. Schließlich muss ein Landwirt irgendwie unsere tägliche Ernährung sicherstellen.
Dementsprechend sieht die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) für reine Wohngebiete bis zu 10 % (belästigende) Geruchsimmissionsereignisse zu. Damit kann der Landwirt auch einmal Mist und Gülle ausbringen.
Offensichtlich tut sich der Gutachter des Geruchsimmissionsgutachtens schwer. Die beiden Schweinezuchtbetriebe liegen nun nicht gerade sehr weit weg. Ungünstig. Und dann weht auch noch der Wind in Richtung Fürstenberg. Ob und wie die schon heute durch Düngung bestehende Einwirkung von biologischer Düngung ausgehenden Emissionen berücksichtigt werden, wird nicht explizit dargestellt. Doch schon so ergeben sich für manche Bereiche des künftigen allgemeinen Wohngebietes Überschreitungen des Grenzwertes. Wie formuliert man als Gutachter dies gegenüber seinem Auftraggeber so, dass der meint, weiterhin für die Planung grünes Licht geben zu können? Ein Vergleich mit einem Dorfmischgebiet kann hier doch die prekäre Situation für den Auftraggeber entspannen.
Aber § 13 b Baugesetzbuch ist dann nicht mehr anwendbar! Ein gravierender Verfahrensfehler! Die Ausweisung des Baugebietes rechtswidrig. Aber vielleicht merkt es ja keiner.
Hüfingen galt als fortschrittlich, wenn es um Umwelt- und Artenschutz ging. Das scheint sich unter dem neuen Bürgermeister vollständig geändert zu haben. So vermisst man in den Planunterlagen Vorgaben für die Nutzung von Solarenergie, neue Energiestandards für die Häuser. Kein Nachdenken über eine gemeinsame Wärmeversorgung des Baugebietes mit eigener Stromerzeugung, wie es z.B. Mauenheim oder Sumpfohren vormacht.
Dabei wird allgemein deutlich dargestellt, wie wichtig die Reduzierung des Kohlendioxidausstosses ist. Lasst die Jugendlichen doch protestiere, wir machen weiter wie bisher! Nach uns die Sintflut? Wenn man aber bedenkt, dass Ölheizungen künftig vielleicht gar nicht mehr zugelassen werden, was macht dann der frischgebackene Häuslebauer? So kurz nach dem Bau wird die Mehrheit sicher nicht schon wieder Geld für eine Heizungssanierung ausgeben wollen. Guten Gewissens kann man also nicht zum Erwerb eines Bauplatzes raten.
Auch mit Widersprüchen in den Bebauungsplanunterlagen muss der Bauherr klar kommen. Dachflächen sollen nicht spiegeln, doch welche Solaranlage spiegelt nicht? Weiter hinten in den Unterlagen, werden Solaranlagen dann doch zugelassen. Was für einen Sinn macht dann das Verbot noch? Ferner sollen Obstbäume mit Höhlen erhalten werden ( ein Teil wurde kurz nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits gefällt ) und sind ansonsten durch Nachpflanzen eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen. Einen solchen habe ich bisher in keinem Angebot gesehen.
Bei dem Thema Artenschutz, welches aufgrund des Artensterbens von genauso hoher Bedeutung ist wie der Klimaschutz, wird auch kein besonderes Engagement gezeigt. Im Gutachten werden Minimalforderungen aufgestellt. Das Entscheidende ist jedoch: Es wird keine wirkliche Bilanzierung der Eingriffe und eines möglichen Ausgleichs vorgenommen (nach § 13 b Baugesetzbuch zulässig, macht aber nicht wirklich Sinn).
Generell ist das Gutachten zu bemängeln, weil es nur auf gefährdete Arten abstellt, als ob nicht auch die anderen eine wichtige Funktion erfüllen. Richtig ist, dass eine wenig gedüngte und extensiv bewirtschaftete Blühwiese ökologisch bereichernd wäre. Sie könnte dann auch für die Fronleichnamsprozessionen Blüten liefern, für die Hüfingen ja bekannt ist.
Jedem Gutachter ist bewusst, dass alte Obstbäume ökologisch hochwertig sind. Der LEV (Landschaftserhaltungsverband) versucht zur Zeit die alten Streuobstwiesen zu retten. Zumindest so lange, bis neue das Mindestalter erreicht haben, um für Specht und Co wieder als Lebensraum dienen zu können. Das Pflanzen junger Obstbäume liefert somit nur einen Teilausgleich. Stehen diese allerdings entlang einer Straße, die im Winter wegen Glatteis auch mal gesalzen werden muss, werden diese Bäume nicht alt. Obstbäume sind in jungen Jahren, aber auch später, wenig salztolerant. Und wenn man gleich alte Bäume pflanzt? Einen alten Baum verpflanzt man nicht, lautet ein Sprichwort. So, wie ein älterer Mensch seine Wurzeln in der heimatlichen (Sozial-)Umgebung hat, braucht ein Baum sein gesamtes Wurzelwerk zum Überleben, aber auch um anderen Bäumen helfen zu können. Er lässt sich aber nicht ohne schwerwiegende Verletzungen und vollständig ausgraben und transportieren. Der alte Baum stirbt meist schnell, so wie wir Menschen wenn man uns in hohem Alter in eine neue Umgebung verpflanzt.
Man mag nun wie der Ortsvorsteher der Meinung sein, die alten Bäume sind wertlos und gehören weg. Ich gehe davon aus, dass er nicht auch so von Menschen denkt. Gerade die älteren Menschen mit ihrem reichen Erfahrungsschatz sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft, wir nutzen dies nur wenig. Damit sind sie wertvoll, auch wenn ihre körperliche Leistungsfähigkeit nachgelassen haben mag. So verhält es sich auch bei älteren und alten Obstbäumen: Sie sind eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt. Sie tragen damit zum kostenlosen Schutz der Nutzpflanzungen bei. Sie sind keineswegs nutz- und wertlos!
Auch der Vorschlag der Gutachter, mit 4 Nistkästen sei ein Ausgleich für entfallende Nisthöhlen zu schaffen, ist eindeutig vom Sparsamkeitsgedanken des Auftraggebers beflügelt. Gerade die bedrohten Fledermausarten nehmen Nisthöhlen nicht ohne Weiteres an. Man kennt bis heute die Kriterien, nach denen sich eine Fledermaus entscheidet, nicht. Daher sind deutlich mehr Nisthöhlen und-Kästen anzubringen. Auch ein Hinweis auf Artenschutz an Gebäuden wäre wünschenswert.
Zusammenfassend: Der NABU kann nur empfehlen, diesen Bebauungsplan abzulehnen, ggf. die Planunterlagen zu überarbeiten und qualitativ deutlich zu verbessern, weil
erhebliche Geruchsbelästigungen zu erwarten sind
gegen Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden nicht eingehalten wird
das Baugebiet die Ziele für das Klima und den Artenschutz nicht aufgreift und damit
nicht nachhaltig ist
ein vollwertiger Ausgleich für die entfallenden Obstbäume nicht gegeben ist
eine Beeinträchtigung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausgeschlossen ist.
Was könnte man sonst mit dem Grundstück machen? Sie eignet sich zum Pflanzen junger Obstbäume z.B. als Ausgleich für wegfallende Streuobstbäume bei Baumaßnahmen in Behla. Damit bliebe dann auch ein Fleck für Erholung in der Landschaft erhalten.