Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

28. September 2020 1 Von Hannah Miriam Jaag

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 25.09.2020

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:

  • Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).

Der geplante Eingriff führt zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel. Deshalb schlagen wir einen freiwilligen Ausgleich der Stadt Hüfingen für das Baugebiet vor.

Freiwilliger Ausgleich

Im Norden des Friedhofs von Fürstenberg auf Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) befindet sich Grünland.

Als freiwilligen Ausgleich schlagen wir vor, dass auf dieser Fläche eine neue Streuobstwiese angelegt wird. Gepflanzt werden sollten hochstämmige und an die Region angepasste Obstsorten.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

Als freiwilliger Ausgleich für das Bebauungsgebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird auf dem Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) eine neue Streuobstwiese mit hochstämmigen und an die Region angepassten Bäumen angelegt.