§ 13 b BauGB – Der Albtraum geht weiter!
Der Bundestag „heilt“ den Rechtsfehler … Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. … § 13 b BauGB – Der Albtraum geht weiter! weiterlesen
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