Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 25.09.2020 Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale: Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich. … Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg weiterlesen