LIDL-Zentrallager, Mehrfamilienhäuser in Hausen, Forstbetriebsplan, Straßenmanagementsystem, Protokollierungssoftware, kommunale Partnerschaft Ukraine, Wasserrohrnetz, Regenüberlaufbecken Behla

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 24. September 2026. Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 18:08 Uhr

33/2026 Anbau Abstellraum Hausen vor Wald

Die Eigentümer beantragen den Anbau eines Abstellraumes im Untergeschoss des bestehenden Wohnhauses. Beantragt wird die nachträgliche Genehmigung des bereits errichteten Anbaus mit Abstellraum und Lager in den Abmessungen von 7,35m auf 3,70m im Untergeschoss. Da sich der Anbau noch innerhalb der bereits genehmigten Überschreitung der Inneren Abgrenzung befindet, kann laut Ansicht der Verwaltung dem Vorhaben, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: DemAnbau des Abstellraumes im Außenbereich von Hausen vor Wald wird nachträglich zugestimmt.

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig zu und der Gemeinderat ebenfalls.

35/2026 Neubau einer Doppelgarage in Mundelfingen

Auf dem südlich angrenzenden Privatgrundstück ist für den Garagenbau die Eintragung einer Baulast notwendig. Das Vorhaben liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Mundelfingen in einem gemischt genutzten Gebiet.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, kann laut Ansicht der Verwaltung, dem Antrag zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben im Innenbereich von Mundelfingen wird zugestimmt.

Auch hier hat der Ortschaftsrat einstimmig zugestimmt und jetzt auch der Gemeinderat

37/2026 Neubau Wohnhaus mit Carport in Behla

Der eingeschossige Bungalow ist in den Abmessungen von max. 12,36 m auf 12,56 m mit einem begrünten Flachdach geplant. Die Höhe des Flachdachs wurde mit 3,70 m bzw. 3,18 m angegeben. Südlich an den Bungalow angebaut ist ein Carport in den Abmessungen von 5,82 m auf 6,16 m. Der Carport erhält ebenfalls ein begrüntes Flachdach mit einer Höhe von
3,70 m. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Baarblick“ im Neubaugebiet von Behla in einer allgemeinen Wohngebietsfläche.

Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden folgende Befreiungen
beantragt:

  • Absenkung um – 58 cm der festgesetzten EFH-Höhe (Erdgeschossfußbodenhöhe), festgesetzt ist eine Höhe von 726.80 müNN geplant sind 726,22 müNN.
  • Überschreitung der festgesetzten Pflanzgebotsfläche (Ortsrandeingrünung) in einer Tiefe von ca. 25 cm auf der gesamten Hausbreite von 12,56 m.

Laut Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung für die Absenkung der EFH-Höhe zugestimmt werden. Die Überschreitung des Pflanzgebotstreifen für die Terrasse wird kritisch gesehen und als nicht zwingend notwendig erachtet. Die geplante Ortsrandeingrünung in der vollen Breite von 2,0m sollte erhalten bleiben.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates könnte dem Antrag nur mit der erforderlichen Befreiung für die Absenkung der EFH-Höhe sowie der Auflage der Dachbegrünung, zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: Dem Bauvorhaben sowie der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Baarblick“ hinsichtlich der Absenkung der EFH Höhe um -58 cm auf 726,22 müNN wird zugestimmt. Der beantragten Befreiung für die Überschreitung des Pflanzgebotstreifen wird nicht zugestimmt. Die geplante Ortsrandeingrünung muss erhalten bleiben.

Der Ortrschaftsrat hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt und der Gemeinderat jetzt auch.

38/2026 Nutzungsänderung – Zimmer in Heilpraktiker-Praxis in Fürstenberg

Im Eingangsbereich der bestehenden Wohnung im Untergeschoss soll, abgetrennt vom restlichen Wohnbereich, eine Fläche für die Heilpraktiker-Praxis entstehen. Ein separater Parkplatz für Patienten ist vorhanden. Bauliche Veränderungen sind
nicht vorgesehen. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Helgle II“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, kann laut Ansicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: Der Nutzungsänderung wird zugestimmt.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und der Gemeinderat jetzt auch.

40/2026 Neubau Garage in Hüfingen

Die Garage ist in den Abmessungen von 8,90 m auf 7,00 m mit einem 20° geneigtem Satteldach beantragt. Die geplante Firsthöhe wurde mit 4,07 m und die Traufhöhe mit 2,80 m angegeben. Das Vorhaben liegt im Innenbereich von Hüfingen ohne rechtskräftigen Bebauungsplan in einem gemischt genutzten Gebiet. Laut Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag zu Nr. 40/2026:
Dem Vorhaben im Innenbereich von Hüfingen wird zugestimmt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

41/2026 Änderungen am LIDL-Zentrallager

Teilflächen des bestehenden Blocklagerbereichs soll in einen Druckerraum sowie zu zusätzlichen Umkleideräumen umgebaut werden. Dabei wird der vorhandene Druckerraum erweitert und neu organisiert. Der Raum dient der Aufstellung und dem Betrieb von Druck- und Weiterverarbeitungsmaschinen sowie den zugehörigen Arbeits- und Materialbereichen. Die Baumaßnahme hat keinerlei Auswirkungen auf die Nutzfläche, Bruttogeschoßfläche, den Bruttorauminhalt, Baumassenzahl, Grundflächenzahl und Anzahl der notwendigen PKW-Parkplätze. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Benediktsholz“ in einem Gewerbegebiet. Laut Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

Am 27. Februar 2021 hatte ich die endgültige Vernichtung unseres alten „Großen Weihers“ und Zerstörung des sogenannten Grasweihers im Benediktsholz dokumentiert und schrieb dazu: Die nächste Generation wird auch mehr Freude an einem Lidl Lager haben als an artenreichen Nasswiesen. Schade!

Landkarte der Baar aus 1620 mit Hüfingen und dem Großen Weyer - Weiher mit Schwan drauf
Schlossrolle - Sumpfdotterblume
BAustelle mit Aushub vom Torfboden
Lidlzentrallager von der Bundesstraße aus
Baumaschinen am Lidl Lager

43/2026 denkmalschutzrechtliche Genehmigung Balkonkraftwerk an Terrassengeländer und an Giebelwand Hinterstadt, Hüfingen

Beantragt ist das Anbringen eines Balkonkraftwerks am Balkongeländer der bestehenden Dachterrasse über der Garage. Das bisherige Geländer hat Korrosionsschäden sowie eine brüchige Verkleidung und muss erneuert werden. Vorgesehen ist das erneuern des Handlaufs sowie die Anbringung von Solarpanelen auf einer Breite von ca. 7 m. Ebenfalls beantragt wird das Anbringen von Solarpanelen an der westlichen Giebelwand ebenfalls auf einer Breite von ca. 7 m. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinterstadt“ in einem Wohngebiet. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb der denkmalgeschützten Altstadt von Hüfingen und ist Teil der Sachgesamtheit „Stadtbefestigung mit Stadtmauerresten“. Beide „Balkonkraftwerke“ sind von der Straßenseite her einsehbar. Laut Ansicht der Verwaltung könnte vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes dem Antrag zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben wird vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

44/2026 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Hausen vor Wald

Das auf dem Grundstück vorhandenen, seit Jahren leerstehende Wohngebäude wird abgebrochen. Anschließend soll das Grundstück mit zwei dreigeschossigen Wohngebäuden jeweils in den Abmessungen von 16,70 m auf 13,0 m, bebaut werden. Zwischen den beiden Wohnhäusern ist ein offenes Treppenhaus mit Aufzuganlage in einer Breite von 6,0m vorgesehen. Im Erdgeschoss der Wohnanlage befinden sich Technik- und Kellerräume sowie im südlichen Bereich 4 x 2-Zimmer Wohneinheiten mit Terrassen. Im Ober- und Dachgeschoss entstehen jeweils pro Geschoss 2 x 4-Zimmer-Wohnungen und 2 x 3- Zimmer-Wohnungen. Insgesamt entstehen 12 Wohneinheiten mit Wohnflächen zwischen 63 m² und 101,5 m². Die beiden Wohngebäude sind mit einer Firsthöhe von 12,0 m und einer Traufhöhe von 9,63 m mit einem 20° geneigtem Satteldach geplant. Für die 12 Wohneinheiten sind auf dem Grundstück 12 oberirdischen Stellplätze nachgewiesen. Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher gemäß § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Die umgebende Bebauung lässt sich keinem klassischen Gebietstyp zuordnen. Im Laufe der Jahre ist hier eine Gemengelage mit teilweise noch aktiver landwirtschaftlicher Nutzung, sehr großen ehemaligen Ökonomiegebäuden mit
teilweiser gewerblicher und wohnlicher Nutzung, entstanden.

Laut Ansicht der Verwaltung fügt sich die Wohnanlage in die umgebende, teilweise deutlich höhere Bebauung, ein. Eine brachliegende Baulücke könnte durch die Bebauung sinnvoll geschlossen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates kann dem Antrag zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: Dem Bauvorhaben im Innenbereich von Hausen vor Wald wird zugestimmt.
Auflagen: Auf dem Grundstück sind mind. 12 Stellplätze nachzuweisen. Flachdächer sind dauerhaft mind. extensiv zu begrünen.

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig zu, hat aber Bedenken mit den Parkplätzen. Mit einer Enthaltung wird dem zugestimmt.

Visualisierung des neuen Wohnhauses in Hausen vor Wald

Sitzung des Gemeinderates 18:30 Uhr

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates 24. September 2026

Feuerwehrbedarfsplan kommt im Oktober. TOP 13 entfällt heute und wird vertagt. TOP 14 wird vorgezogen. 


TOP 2 Bürgerfragestunde

6 Bürgerinnen und Bürger anwesend, es werden keine Fragen gestellt.


TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Gemeinderat stimmte dem Dienstleistungsvertrag mit der Stiftung St. Franziskus für die Durchführung der Ganztagesbetreuung an der Lucian-Reich-Schule zu.

Außerdem wurde in der nichtöffentlichen Sitzung die neue Aufteilung der Jugendarbeit beschlossen: 80 Prozent für die Stadtjugendpflege und 30 Prozent für „ZukunftsWerte“ mit Jackson Agbonkhese.


TOP 4 Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2027 und Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2025

Der Entwurf des Forstbetriebsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2027 wurde von Andreas Wolf, Tom Ekert, Hannes Wolf (Revierleiter) sowie Dominik Bader (Sachgebietsleiter Forstamt Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis) in Abstimmung mit dem Kämmerer der Stadt aufgestellt.
Für das Jahr 2027 wird für den Forstbetrieb ein Überschuss von rd. 173 T € veranschlagt.
Für das Jahr 2026 war ein Gewinn von rd. 59 T € geplant.

Andreas Wolf, Hannes Wolf und Tom Ekert (Forstamt) werden in der Gemeinderatssitzung berichten über:

  • Betriebsplanung 2027
  • Wirtschaftliche Situation des laufenden Jahres 2026
  • Vollzug des Jahres 2025
  • Käfer-Situation
  • Strategie für klimaangepasste Waldbestände

Andreas Wolf (Forstrevierleiter) berichtete über die Entwicklung im Stadtwald. 2025 wurden rund 10.000 Bäume gepflanzt und auf 73,4 Hektar Jungbestandspflege betrieben. Die Trockenheit hat inzwischen deutliche Schäden hinterlassen. Im August nahm die Holzernte stark zu, da zahlreiche Bäume vertrocknet oder vom Borkenkäfer befallen waren. Die ursprünglich für 2026 prognostizierte Holzmenge von 15.000 Festmetern ist bereits erreicht, die Holzernte wird wegen der zahlreichen abgestorbenen Bäume fortgesetzt. Dadurch steigen auch die Erträge – ein wirtschaftlich positives Ergebnis, das allerdings auf die Schäden im Wald zurückzuführen ist.

Für 2027 liegt der geplante Nettoressourcenüberschuss bei rund 175.500 Euro. Vorgesehen sind unter anderem 9.000 Euro für Waldschutz und 27.000 Euro für Wegeunterhaltung. Auch Waldpädagogik und die Einnahmen aus dem Naturschutzgroßprojekt sowie den Hüttenmieten sind im Plan berücksichtigt.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem klimaangepassten Waldumbau. Nadelholzbestände sollen zunehmend durch einen vielfältigen Mischwald mit klimatoleranteren Laubbaumarten ergänzt werden. 2025 wurden unter anderem zahlreiche Eichen gepflanzt. Da niemand vorhersagen könne, welche Baumarten mit dem Klima in 50 oder 100 Jahren am besten zurechtkommen, setze man bewusst auf eine möglichst große Vielfalt. Fichten sollen nicht mehr aktiv gepflanzt werden; wo möglich, wird auf Naturverjüngung gesetzt.

Die Trockenheit macht auch den Jungbeständen zu schaffen. Kleinere Pflanzen seien besonders gefährdet. Teilweise wurden die Neupflanzungen im Sommer bereits bewässert, dennoch sind Pflanzen ausgefallen. Ältere, drei bis vier Jahre alte Kulturen kamen dagegen deutlich besser durch die Trockenheit. Die Kosten für Jungpflanzen fallen geringer aus als geplant, weil die Pflanzarbeiten mit eigenem Personal durchgeführt werden können.

Auch die drei neuen Tümpel im Wolfsbühl wurden angesprochen. Sie sind Teil von Maßnahmen für den Naturschutz und bringen Ökopunkte ein. Dazu hatte Hieronymus bereits berichtet.

Harald Weh (CDU) freute sich über das gute Betriebsergebnis, verwies aber ebenfalls auf die traurige Ursache der höheren Holzerträge. Er erkundigte sich nach dem Borkenkäferbefall und der Entwicklung der Jungpflanzen.

Kerstin Skodell (SPD) bedankte sich für die Arbeit und fragte nach den Erfahrungen mit verschiedenen Baumarten. Sie verwies darauf, dass ein wirtschaftlicher Überschuss angesichts des Absterbens von Bäumen auch eine problematische Seite habe.

Michael Steinemann (Bürgerforum) bedankte sich ebenfalls für die Arbeit des Forstteams. Auf seine Frage nach dem Arbeitsaufwand und möglicher Unterstützung wurde erläutert, dass zusätzliche Unterstützung zwar willkommen wäre, eine deutliche Entlastung durch weiteres Personal derzeit aber nicht realistisch sei.

Peter Albert (LBU) sprach von einer dramatischen Klimaveränderung und bedankte sich bei Andreas Wolf, Tom Eckert und den Mitarbeitern des Forsts.


Beschlussvorschlag
– Dem Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2027 wird zugestimmt.
– Dem Betriebsvollzug des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird zugestimmt.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.


TOP 5 Vorstellung Straßenmanagementsystem „vialytics“

Hüfingen nutzt seit April 2025 das digitale Straßenmanagementsystem vialytics. Das rund 82 Kilometer lange Straßennetz der Kernstadt und der fünf Ortsteile wurde im ersten Jahr vollständig erfasst. Über eine Smartphone-Kamera werden dabei georeferenzierte Bilder aufgenommen; Schäden und weitere relevante Objekte können anschließend digital erfasst und bearbeitet werden.

Das System wird inzwischen nicht nur für die Zustandsbewertung und Maßnahmenplanung genutzt, sondern auch für die Auftragsverwaltung zwischen Bauamt und Bauhof. Hinzu kommen unter anderem Inventare für Verkehrszeichen, Hydranten, Beleuchtung, Leitplanken und Wasserabläufe. Auch Biberdämme werden als eigene Kategorie erfasst. Ortsvorsteher können Schäden direkt melden, und die Feuerwehr nutzt einen eigenen Zugang, insbesondere für die Hydranten.

Nach Angaben der Verwaltung wird vialytics seit April 2025 intensiv genutzt: Es gibt 20 aktive Zugänge, mehr als 1.200 Arbeitssitzungen, rund 1.900 aufgerufene Zustandsbilder, 136 erstellte und 90 abgeschlossene Aufträge sowie 86 selbst angelegte Inventarobjekte.

Als nächster Schritt soll Ende 2026 auch der Winterdienst über das System dokumentiert werden. Außerdem soll das Verkehrszeichenkataster weiter ausgebaut und das System auf weitere Nutzer in den Ortsteilen ausgeweitet werden.

Aus dem Vertrag:
Für die Nutzung zahlt die Stadt derzeit rund 13.154 Euro brutto pro Jahr. Die zunächst vorgesehenen Einrichtungskosten von 6.750 Euro wurden vollständig erlassen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Jahrespreis steigt bei jeder Verlängerung automatisch um sechs Prozent.

Stephan Götze von vialytics stellte das digitale Straßenmanagementsystem vor, das Hüfingen seit 2025 nutzt. Straßen und weitere Objekte werden per Smartphone erfasst und die Daten zentral digital ausgewertet. Das System unterstützt unter anderem bei Zustandserfassung, Schadenserkennung, Inventarisierung und Aufgabenverwaltung. Die Aufnahmen können auch später eingesehen werden und ermöglichen so eine digitale Dokumentation des Straßenzustands.

In Hüfingen wurden bereits über 80 Kilometer Straßen erfasst. Auch Bauhof, Bauamt, Ordnungsamt und Feuerwehr können das System nutzen. Geplant ist künftig unter anderem der Einsatz bei der Dokumentation des Winterdienstes.

Johannes Bogenschütz (CDU) begrüßte die weitere Nutzung und regte an, auch die wichtigsten Feldwege zu erfassen. Hüfingen verfügt über rund 96 Kilometer asphaltierte Feldwege. Laut Sven Blaas wurde die bisherige vertragliche Erfassung bereits vollständig ausgeschöpft; eine Erweiterung für Feldwege soll geprüft werden. Bogenschütz regte außerdem an, den Gemeinderat regelmäßig über die Entwicklung digitaler Systeme der Stadt zu informieren.

Michael Steinemann (Bürgerforum) befürwortete das System ebenfalls und erkundigte sich unter anderem nach Datenschutz, Feldwegen und der Häufigkeit der Befahrungen. Peter Albert (LBU) bedankte sich für die Vorstellung.

Auf Nachfrage zur Befahrung erklärte Götze, dass zwei Befahrungen pro Jahr für die Zustandserfassung ausreichten. Kerstin Skodell (SPD) begrüßte insbesondere, dass die Daten in Deutschland gespeichert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat befürwortet die Nutzung des Straßenmanagementsystems „vialytics“ und beschließt die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit der vialytics GmbH.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.


TOP 6 Einführung der Protokollierungssoftware „SpeechMind“ für
Gemeinderatssitzungen

Die Verwaltung möchte künftig die KI-gestützte Software „SpeechMind“ zur Unterstützung bei der Erstellung von Sitzungsniederschriften einsetzen. Die Software erstellt aus einer Audioaufzeichnung zunächst automatisch eine Transkription und daraus einen Protokollentwurf. Dieser wird anschließend von der Verwaltung geprüft, überarbeitet und ergänzt. Die Verantwortung für die endgültige Niederschrift bleibt bei der Verwaltung.

Die Software soll zunächst drei Monate lang getestet werden. Neben Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ist auch ein Einsatz bei internen Besprechungen vorgesehen. Der erste Test bei einer Gemeinderatssitzung ist für den 22. Oktober 2026 geplant. Voraussetzung für den Einsatz bei Gemeinderatssitzungen ist allerdings zunächst die im folgenden TOP vorgesehene Änderung der Geschäftsordnung.

Für die Einführung fallen einmalig 1.100 Euro Einrichtungskosten an. Für die laufende Nutzung gibt es drei Lizenzmodelle. Zum Einstieg soll das Small-Paket für 1.158 Euro jährlich mit 120 Stunden und zwei Nutzern eingesetzt werden. Sollte sich während der Testphase zeigen, dass dies für die zusätzlichen internen Besprechungen nicht ausreicht, kann auf das Medium-Paket für 2.330 Euro jährlich erweitert werden.

Auch der Datenschutz wird in der Vorlage behandelt. Die Audioaufzeichnungen sollen ausschließlich zur Erstellung der Niederschriften verwendet und nach Abschluss des Protokollierungsprozesses entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht werden.

Meine Meinung:
Wenn die Stadt jetzt ohnehin mit KI die Erstellung der Sitzungsprotokolle erleichtern möchte, wäre das für mich ein guter Zeitpunkt, auch bei der Transparenz einen Schritt weiterzugehen. Ich würde mir wünschen, dass die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen künftig zeitnah online veröffentlicht werden – oder zumindest eine kurze, sachliche Zusammenfassung der Beratung und Beschlüsse.
Das wäre für mich eine zeitgemäße Fortsetzung der Transparenzinitiative.

Hauptamtsleiterin Dominique Drechsel stellte die geplante Einführung von „SpeechMind“ vor. Die Software soll die Erstellung der Sitzungsprotokolle durch automatische Transkription und einen KI-gestützten Protokollentwurf erleichtern. Zunächst ist eine dreimonatige Pilotphase vorgesehen, die im Oktober beginnen soll. Die Software soll darüber hinaus auch für interne Besprechungen im Rathaus eingesetzt werden.

Johannes Bogenschütz (CDU) begrüßte digitale Werkzeuge und erkundigte sich nach der Auswahl des Systems, möglichen Einsatzmöglichkeiten in den Ortschaften sowie den Kosten bei einer dauerhaften Nutzung. Drechsel erklärte, dass mehrere Systeme geprüft worden seien und SpeechMind insbesondere durch Kompatibilität, Datenschutz und die mobile Nutzung überzeugt habe. Die Erfahrungen aus der Pilotphase sollen anschließend ausgewertet und dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Kerstin Skodell (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, zunächst Erfahrungen zu sammeln und anschließend gegebenenfalls zu erweitern. Michael Steinemann (Bürgerforum) befürwortete die Einführung und verwies auf die mögliche Zeitersparnis.

Philip Wills (LBU) unterstützte die Pilotphase, wollte über den weiteren Beschluss zur dauerhaften Nutzung aber erst nach deren Auswertung entscheiden und zog seinen entsprechenden Antrag später zurück. Kathrin Schwarz (CDU) sprach sich dafür aus, die vorgesehenen Schritte gemeinsam zu beschließen. Reinhard Isak (SPD) fragte, weshalb nicht mit „Word“ gearbeitet werde; dies sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, erklärte Drechsel.

Am Ende wurde die Einführung einschließlich der Pilotphase einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat stimmt dem Einsatz der KI-gestützten Protokollierungssoftware SpeechMind im Rahmen einer dreimonatigen
    Pilotphase zur Unterstützung bei der Erstellung von Niederschriften des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zu. Voraussetzung für den Einsatz bei Gemeinderatssitzungen ist, dass die erforderliche Änderung der Geschäftsordnung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt beschlossen wird.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Pilotphase erforderlichen datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.
  • Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abschluss der Pilotphase unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse eigenständig über die dauerhafte Nutzung der Software sowie über die Fortführung beziehungsweise Erweiterung des Lizenzmodells (Small-/Medium-Paket) zu entscheiden.


TOP 7 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Hüfingen

Die Geschäftsordnung des Hüfinger Gemeinderats stammt aus dem Jahr 2016 und wurde zuletzt 2019 und 2021 geändert. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der KI-gestützten Protokollierungssoftware soll sie nun vollständig neu gefasst werden.

Die bisherigen Regelungen werden dabei im Wesentlichen übernommen, gleichzeitig werden gesetzliche Verweise aktualisiert und redaktionelle Unstimmigkeiten bereinigt.

Neu aufgenommen wird § 32a zur elektronischen Tonaufzeichnung. Danach dürfen öffentliche Gemeinderatssitzungen zur Unterstützung der Protokollerstellung aufgezeichnet und mit einer KI-gestützten Software transkribiert werden. Voraussetzung ist die dokumentierte Einwilligung aller anwesenden Gemeinderatsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden. Verwaltungsmitarbeiter und andere Personen dürfen ebenfalls nur mit ihrer Einwilligung aufgezeichnet werden; Zuhörer dürfen nicht individualisiert erfasst werden.

Die Aufzeichnungen und Transkripte dürfen ausschließlich zur Erstellung des Sitzungsprotokolls verwendet werden. Die inhaltliche Verantwortung bleibt bei den nach § 38 GemO zuständigen Personen: Der von der Software erstellte Entwurf muss geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Eine Nutzung der Daten etwa zum Training von KI-Modellen soll vertraglich ausgeschlossen werden.

Gelöscht werden müssen Aufzeichnungen und Transkripte, sobald die Niederschrift dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht wurde und keine Einwendungen mehr offen sind.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte vollständige Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Hüfingen.
  2. Die Neufassung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Hüfingen vom 06.10.2016 in der Fassung ihrer Änderungen vom 14.11.2019 und 28.01.2021 außer Kraft.

Dem wird einstimmig zugestimmt.


TOP 8 Prüfung einer möglichen kommunalen Partnerschaft mit der Stadt Zbarazh (Ukraine)

Die Stadt Zbarazh in der Region Ternopil in der Ukraine hat sich im Juli an Hüfingen gewandt und Interesse an einer kommunalen Partnerschaft und langfristigen Zusammenarbeit bekundet.

Bei einem ersten Online-Gespräch am 13. August stellten sich beide Kommunen vor und tauschten sich über mögliche Themen aus. Genannt wurden unter anderem Jugend und Schule, Kultur und Vereine, soziale Projekte, kommunaler Erfahrungsaustausch, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Zbarazh unterhält nach Angaben des dortigen Bürgermeisters bereits 18 Kooperationen mit Kommunen in verschiedenen europäischen Ländern, bislang jedoch keine mit einer deutschen Kommune. Finanzielle Unterstützung oder Hilfsleistungen werden von Hüfingen nicht erwartet. Im Mittelpunkt soll ein Austausch auf Augenhöhe stehen. Beide Seiten haben sich gegenseitig zu Besuchen eingeladen.

Die Stadt Hüfingen soll den Austausch zunächst weiterführen und gemeinsam mit Zbarazh konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfen. Unterstützt wird die Anbahnung durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Für gemeinsame Kleinprojekte können Fördermittel von 1.000 bis 50.000 Euro bei grundsätzlich bis zu 90 Prozent Förderung zur Verfügung stehen; Anbahnungs- und Delegationsreisen können nach Angaben der SKEW auch vollständig gefördert werden.

Zunächst entstehen für Hüfingen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. Über konkrete Projekte würde jeweils gesondert entschieden. Erst nach der weiteren Sondierungsphase soll der Gemeinderat erneut beraten, ob daraus eine offizielle Städtepartnerschaft entstehen soll.

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Bürgermeister Patrick Haas berichtete über das erste Gespräch mit der Stadt Zbarazh. Der Austausch habe ihn insbesondere angesichts der Auswirkungen des Krieges auf die Menschen vor Ort beeindruckt. Haas betonte, dass heute ausdrücklich noch keine Entscheidung über eine Städtepartnerschaft getroffen werden solle. Er wolle den Kontakt jedoch weiterführen und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit prüfen. Dabei verwies er auch auf bestehende Förderprogramme. Denkbar sei zunächst auch eine zeitlich begrenzte Kooperation.

Harald Weh (CDU) verwies auf die bereits bestehenden drei Städtepartnerschaften und die damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Belastungen. Auch die große Entfernung und die derzeit nur eingeschränkten Möglichkeiten für persönliche Treffen seien aus seiner Sicht zu bedenken. Einer weiteren Prüfung einer möglichen Kooperation könne er jedoch zustimmen. Er beantragte, Beschlussvorschlag Nr. 5 zu streichen.

Kerstin Skodell (SPD) begrüßte den Kontakt und sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit offen zu prüfen. Reinhard Isak (SPD) verwies auf die bestehenden Partnerschaften, sah eine weitere Partnerschaft derzeit jedoch kritisch.

Michael Steinemann (Bürgerforum) äußerte sich ebenfalls kritisch gegenüber einer möglichen Städtepartnerschaft und verwies auf die Entfernung und die derzeitige Situation in der Ukraine. Philip Wills (LBU) nannte die Entfernung und den zusätzlichen Aufwand als Bedenken und sprach sich dafür aus, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.

Patrick Haas betonte, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage bewusst offen formuliert habe. Es gehe zunächst um Gespräche und Kontakte und nicht um die sofortige Begründung einer Städtepartnerschaft. Gerade in Krisenzeiten könnten kommunale Kontakte langfristig zur Verständigung und zum Austausch beitragen.

Weitere Gemeinderäte, darunter Martin Schöndienst (CDU), Kerstin Skodell (SPD) und Sarina Bäurer (CDU) sprachen sich für die Fortführung des Austauschs aus.

Der Antrag, Beschlussvorschlag Nr. 5 zu streichen, wurde mit 7 Ja-, 8 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

Anschließend stimmte der Gemeinderat dem vollständigen Beschlussvorschlag mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltung zu. Die Gespräche mit Zbarazh werden damit fortgeführt; über eine offizielle Städtepartnerschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat begrüßt den bisherigen Austausch mit der Stadt Zbarazh und stimmt der Fortführung der Gespräche zur Prüfung einer möglichen kommunalen Partnerschaft zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Zbarazh weitere Gespräche zu führen und mögliche Bereiche einer zukünftigen Zusammenarbeit zu konkretisieren.
  3. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Stadt Hüfingen zum deutsch-ukrainischen Partnerschaftsnetzwerk der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) zu.
  4. Die Ergebnisse der weiteren Gespräche werden dem Gemeinderat erneut vorgestellt. Über die Begründung einer offiziellen Städtepartnerschaft wird anschließend gesondert entschieden.
  5. Über konkrete Projekte und damit verbundene finanzielle Aufwendungen wird im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten gesondert entschieden.

Meine Meinung: Die Diskussion über Zbarazh hat mich gestern doch ziemlich erschreckt. Die teils sehr ablehnende Haltung gegenüber Menschen aus der Ukraine und gegenüber neuen internationalen Kontakten fand ich befremdlich.
Umso mehr freue ich mich über die Mehrheit, die sich für einen offenen und toleranten Umgang mit der Anfrage ausgesprochen hat. Vielen Dank besonders an Martin Schöndienst, Kerstin Skodell und Sarina Bäurer.


TOP 9 Vergabe Bauabschnitt 1: Erneuerung der niederspannungsseitigen Infrastruktur Haus Schellenberg und Feldberg LRS

Für die Erneuerung der niederspannungsseitigen Infrastruktur wurden acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote gingen ein. Den Auftrag soll eine Firma aus Hüfingen zum Preis von 113.393,08 Euro brutto erhalten. Damit liegt das Angebot 25.487,50 Euro unter der Kostenberechnung von 138.880,58 Euro. Im Haushalt 2026 sind für die Gesamtmaßnahme 200.000 Euro eingeplant.

Beschlussvorschlag:
Die Firma wird mit den Arbeiten zur Erneuerung der Infrastruktur der Stromversorgung Lucian-Reich-Schule 1. Bauabschnitt in Höhe von 113.393,08 € brutto beauftragt.

Dies wurde einstimmig beschlossen.


TOP 10 Vergabe von Ingenieurleistungen – Durchführung Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung des Wasserrohrnetzes der Stadt Hüfingen

Das rund 70 Kilometer lange Wasserleitungsnetz der Stadt soll digital abgebildet, messtechnisch überprüft und hydraulisch bewertet werden. Damit sollen Schwachstellen erkannt, die Versorgungssicherheit beurteilt und künftige Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen gezielt geplant werden können.

Für die Durchführung der Rohrnetzanalyse wurden drei Fachbüros angefragt. Ein wertbares Angebot ging von einer GmbH aus Stuttgart ein. Im Wirtschaftsplan 2026 sind dafür 37.000 Euro vorgesehen.

Die Analyse bildet die Grundlage für weitere Untersuchungen, darunter ein Strukturgutachten und ein Löschwasserkonzept.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Durchführung einer Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung des Wasserrohrnetzes der Stadt Hüfingen an die GmbH aus Stuttgart, zum Angebotspreis von 36.472,31 € brutto zu.

Dies wurde einstimmig beschlossen.


TOP 11 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt

Für die Fliesenarbeiten im Dachgeschoss des Bauhofs wurden sechs Firmen angefragt, ein Angebot ging ein. Den Auftrag soll eine Firma aus Immendingen für 29.687,41 Euro brutto erhalten. Damit liegt das Angebot 1.594,95 Euro unter der Kostenberechnung. Für den Umbau des Dachgeschosses sind im Haushalt 2026 insgesamt 525.000 Euro eingeplant.

Beschlussvorschlag:
Die Firma aus 78194 Immendingen wird mit den Fliesenarbeiten in Höhe von 29.687,41 € brutto beauftragt.

Auch den Fliesenarbeiten wurden einstimmig zugestimmt.


TOP 12 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- u. Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Behla

Die bestehende mechanische Waagedrossel im Regenüberlaufbecken Behla ist defekt, nicht ausreichend regelbar und nicht überwacht. Sie soll durch eine Drossel mit Durchflusssensor und Regelung ersetzt werden. Dadurch sollen Durchfluss und Beckenfüllung besser überwacht, der Wartungsaufwand reduziert und die Arbeitssicherheit verbessert werden. Für die Arbeiten wurden zwei Angebote eingeholt. Den Auftrag soll der günstigste Bieter für 156.959,55 Euro brutto erhalten. Im Haushalt 2026 sind dafür 350.000 Euro eingeplant.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet

Hannahs Meinung:
RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle beim Schutz vor sogenannten Spitzenabflüssen. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen werden RÜB als Teil des Gewässerschutzes und damit als Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung behandelt.

Kosten RÜB

Die Kosten hierfür sind erheblich. Allein für das Regenüberlaufbecken in Behla sollen jetzt nur für die Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik 156.959,55 Euro ausgegeben werden. Auch die laufenden Kosten sind nicht unerheblich: Im Haushaltsplan 2026 sind beispielsweise 45.000 Euro für die Unterhaltung von Abwassersammlern, Regenüberlaufbecken und Pumpwerken sowie weitere 26.000 Euro für Strom für RÜB und Pumpwerke eingeplant.

Und dann gibt es noch eine andere Seite der Geschichte: Das Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation und die RÜB letztlich aus dem Siedlungsbereich abgeführt, statt dort zu versickern und zur Grundwasserneubildung beizutragen. Wir schützen also unsere Häuser und Gewässer – und bezahlen dafür gleichzeitig mit erheblichen Investitions- und Betriebskosten. Ob und wie viel davon langfristig auch bei der Grundwasserneubildung fehlt, ist eine andere Frage.

Beschlussvorschlag:
Die Firma Pannach Messtechnik GmbH aus 79379 Müllheim wird mit den Arbeiten zur Ausstattung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Behla mit Mess- , Steuer- und Regeltechnik in Höhe von 156.959,55 € brutto beauftragt.

Dem Beschlussvorschlag wird auch einstimmig zugestimmt.


TOP 13 Vergabe von Ingenieurleistungen – Sanierung Schellenbergstraße Hüfingen

Das übliche Ingenieurbüro aus Donaueschingen soll mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1–9 für die Sanierung der Schellenbergstraße beauftragt werden. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2027 891.000 Euro eingestellt.

Beschlussvorschlag:
Das Ingenieurbüro aus Donaueschingen wird mit den Planungsleistungen für die Sanierung der Schellenbergstraße i. H. v. 173.055,49 € brutto beauftragt.

Diese Punkt wurde vertagt.


TOP 14 Vergabe der Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten zur Erneuerung der Fernwärmeleitung im Töpferweg

Die Fernwärmeleitung im Töpferweg muss erneuert werden. Eine bestehende PEX-Leitung zum Gebäude Töpferweg 7 ist undicht; außerdem soll der schwer zugängliche Verteilschacht neu geordnet werden. Die Tiefbauarbeiten sollen für 35.141,79 Euro netto, die Rohrleitungsarbeiten für 28.602,02 Euro netto vergeben werden. Die Finanzierung erfolgt über die im Wirtschaftsplan 2026 für die Jakobstraße vorgesehenen, aber wegen Verzögerung nicht benötigten Mittel von 314.000 Euro. Die Maßnahme in der Jakobstraße soll erst im Frühjahr 2027 umgesetzt werden.

Der TOP wurde vorgezogen. Herr Moosmann vom beauftragten Fachunternehmen erläuterte die notwendige Erneuerung der Fernwärmeleitung im Töpferweg. An einer Kunststoffleitung tritt Wasser aus der Isolierung aus; die genaue Schadstelle lässt sich bei der PEX-Leitung nicht orten.

Zusätzlich soll der bestehende, schwer zugängliche Verteilschacht neu geordnet werden. Die vorhandenen Leitungen werden dabei zusammengeführt und übersichtlicher angeschlossen. Wenn die Leitung ohnehin erneuert werden muss, soll die Gelegenheit genutzt werden, den Bereich insgesamt zu ordnen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Auftrag für die Fernwärmeleitung-Tiefbauarbeiten im Töpferweg wird an eine Firma aus Furtwangen zum Netto-Endpreis von 35.141,79 € vergeben.
  2. Der Auftrag für die Fernwärmeleitung-Rohrleitungsbau im Töpferweg wird an eine Firma aus Deißlingen zum Netto-Endpreis von 28.602,02 € vergeben.

Der Gemeinderat stimmt mit einer Enthaltung zu.


TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Peter Albert (LBU) sprach den Kofenweiher an, der im Sommer unter Sauerstoffmangel gelitten hatte. Das Problem sei seit Längerem bekannt, da der Zufluss der Breg in den Sommermonaten ausbleibe. Albert fragte, welche Möglichkeiten die Stadt sehe, ein erneutes „Umkippen“ des Gewässers zu verhindern.

Bürgermeister Patrick Haas erklärte, aus Sicht des Landratsamtes und RPF sei es grundsätzlich hinnehmbar, wenn der Kofenweiher weiter verlande. Maßnahmen seien zudem eine Kostenfrage. Die Fischer hätten hierzu eine Idee entwickelt. Die Stadt habe allerdings ein großes Interesse daran, den Baggersee zu erhalten. Die bisherigen Aufwendungen lägen bereits deutlich im fünfstelligen Bereich; Hüfingen habe beim aktuellen Problem schnell und gut reagiert.

Auf die Frage Alberts nach den Eigentumsverhältnissen erklärte Bauamtsleiter Thilo Mayer, der Kofenweiher gehöre gewissermaßen zur Gewässerzone der Breg. Er sei allerdings kein EU-Badegewässer. Die Frage, ob eine entsprechende Einstufung notwendig sei, blieb offen.

Haas ergänzte, das Regierungspräsidium sei nicht bereit, in den Kofenweiher zu investieren. Wenn Maßnahmen gewünscht seien, müsse die Stadt diese selbst finanzieren. Auch bei einem Fischbesatz liege die Verantwortung bei der Stadt. Man werde hierzu weitere Gespräche führen. Die Wasserwerte seien zum Zeitpunkt des Fischsterbens noch unauffällig gewesen; letztlich habe schlicht der notwendige Sauerstoff im Wasser gefehlt.

Anschließend bat der Bürgermeister Bauamtsleiter Mayer um einen kurzen Sachstandsbericht zum Gasthof Frank. Die Freigabe für den Abriss liege inzwischen vor, der Abriss werde nun durchgeführt. Auch die Versicherung habe ihre Zustimmung gegeben; die durch den Brand entstandenen zusätzlichen Schäden würden übernommen.

Zum Haushalt erklärte Haas, die aktuelle Planung sei schwierig, da teilweise kurzfristig neue Daten einträfen. Er wolle dort einsparen, wo dies vertretbar sei. Gleichzeitig beschäftige die Stadt insbesondere die hohe Kreisumlage. Auch die aktuellen Steuerschätzungen machten die Planung schwierig – man müsse derzeit mit vielen Unsicherheiten arbeiten.


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das oben Geschriebene wurde von mir mit Hilfe von KI live während der Gemeinderatssitzung erstellt. Jetzt bin ich erschöpft – und falls sich irgendwo Fehler eingeschlichen haben, verbessere ich sie natürlich gerne.

Gute Nacht!

Fremdverwaltet von oben herab

Schon öfters hatte ich mich beschwert, dass Hüfingen undemokratisch und aus historischen Gründen Stuttgart unterstellt wurde. Deswegen gilt bei uns eine Verfassung die 1953 von schwäbischen Männern beschlossen wurde. In dieser Verfassung steht: Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat und Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Deswegen dürfen wir alle 5 Jahre wählen. Um zu gewährleisten, dass Hüfingen keine Rolle in Stuttgart spielt, wurden wir zum Wählen dem württembergischen Tuttlingen zugeteilt. Ob das wohl die Rache für das Wahlergebnis von 1950 war, bei dem Hüfingen mit über 60% für Baden war und Tuttlingen zu 95% dagegen gestimmt hatte?

Um sich nicht direkt mit uns auseinanderzusetzen zu müssen, hat Stuttgart ein Regierungspräsidium (RP) in Freiburg errichtet das uns verwaltet. Als mittlere Landesbehörde steht das RPF zwischen dem Land Baden-Württemberg und der kommunalen Ebene. Das Regierungspräsidium zählt 1.718 Mitarbeiter darunter 809 hoch bezahlte Beamte.(Zahlen, Daten und Fakten RPF, abgerufen am 15.01.2025). Der Regierungspräsident wird genau so wenig vom Volk gewählt wie der Erste Landesbeamte oder der Landrat. Aus diesem Grund lassen sich bei den hoch bezahlten Stellen fast nur Männer finden die meiner Meinung nach viel zu viel Macht haben und nicht kontrolliert werden.

So bestimmt das RPF mit Macht und Steuergeld von oben herab wer was wie zu tun habe und missachtet die Bedürfnisse der Kommunen und die Sinnhaftigkeit seiner Maßnahmen. Deswegen möchte ich hier eine kleine Liste für Hüfingen zusammenstellen.

Lidllager

Als erstes muss man das Lidllager erwähnen, das ohne Sinn und Verstand auf eine Feuchtwiese geknallt wurde. Das Lager ist größer als die Hüfinger Altstadt und widerspricht nicht nur EU Recht, sondern auch Landesrecht. Es wurden 5 ha geschützte Biotope und Streu- und Nasswiesen versiegelt. Hier gibt es die Ausführungen von Prof. Dr. Günther Reichelt dazu: https://hieronymus-online.de/lidl-erweiterung. Dies alles unter Umgehung sämtlicher Gesetzte und ohne vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung.

Auch wurde auf das 46.969,22 m2 große Dach keine Photovoltaikanlage gebaut, da das Zentrallager so billig wie möglich gebaut wurde, so dass auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich war. https://hieronymus-online.de/kein-photovoltaik-fuer-lidl/

esb (Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG)

Die Hüfinger Anteile an der esb wurden 2023 von der CDU und der FDP/FW/UWV verkauft. Die esb gehört der Kapitalgesellschaft Energiedienst Holding die sich jetzt Naturenergie Holding AG nennt, der Hauptaktionär ist die EnBW. Die Naturenergie Holding AG hatte 2024 eine Dividendenrendite von 3,54 % (Abgerufen am 20.01.2025).

Seit dem Rückkauf der Hüfinger Anteile plant die esb ein Umspannwerk an der B33 in Sumpfohren. Um den Gewinn an dem Umspannwerk den Aktionären zu sichern hat die esb hierfür landwirtschaftliche Fläche gekauft die nach ASVG der Landwirtschaft vorbehalten ist.

Dies wird vom RPF mit volkswirtschaftlichen Belangen begründet. Es stellt sich hier die Frage, warum das RPF der Ansicht ist, es sei ein volkswirtschaftlicher Belang, dass der Boden der esb gehören muss? Womöglich geht es hier eher darum, privilegiert bauen zu dürfen und die Gewinne an den Landwirten vorbei für die Aktionäre zu sichern?

Also die Genehmigung vom RPF wird genutzt, um ein Bauwerk planungsrechtlich nicht über ein Bebauungsplanverfahrenn bauen zu müssen sondern um es privilegiert bauen zu können.

Das RP hat die Gemeinde Hüfingen ausgehebelt!

Das RP und das Landwirtschaftsamt haben den Kauf am 20.12.2024 genehmigt.

Es soll anscheinend ein Baugenehmigungsverfahren nach §35 BauGB stattfinden, ohne alle Träger öffentlicher Belange zu hören.

Dieser Trick eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verhindern, erinnert stark an den Lidl weswegen ich diese Geschichte vorangestellt habe. Aber wie es hier weiter geht ist noch nicht gesetzt und wir können gespannt sein.

Die Frage die sich hier aber immer wieder stellt ist warum Gesetzte immer irgendwie positiv für esb oder Lidl ausgelegt werden?

Tod der Singschwäne

Das Gebiet an der B33 war bis 1983 über Jahrhunderte das Zuhause von Singschwänen bis das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Stuttgart nicht nur diese Vögel der Vernichtung preis gab. Also bestimmten auch damals Stuttgarter Männer über unsere Heimat. Diese Geschichte kann bei Eva Zeller im gleichnamigen Buch nachgelesen werden.

Prof. Dr. Günther Reichelt hatte damals gekämpft und verloren. Verloren haben wir die die Großen Brachvögel, die Zwergtaucher, die Löffel-, Reiher-und Pfeifenten, vor allem aber die Traditionsplätze zur Überwinterung der Singschwäne.

Damals hat Stuttgart unsere Tierwelt unter die volkswirtschaftlichen Belange der Industrie gestellt. Um so mehr hat es alle Ökologen und Ornithologen auf der Baar gefreut, als der Wiesenackerhof ein Artenschutzprojekt für den Kiebitz umgesetzt hatte. Ein großer Traum von Professor Dr. Reichelt ist in Erfüllung gegangen und leider konnte er die Rückkehr des Kiebitz auf die Baar nicht mehr erleben. Bis zu den „fast überall gegenwärtigen lauten Brutgenossenschaften der Kiebitze“ ist zwar noch ein sehr weiter Weg, aber ein Anfang war gemacht.

Ja, der Anfang war gemacht. Ob die esb darauf Rücksicht nimmt, wenn sie in unserem Vogelschutzgebiet ihrem „privilegiertem Bergbau mit volkswirtschaftlichem Belange“* nachgeht?

* Bergbau ist die Begründung des RPFs für die angeblichen wirtschaftlichen Belange der esb

Lärmschutzwand und Ausgleich

Ein wahres Monument der Unfähigkeit des RPFs (in diesem Fall der Abteilung 4, Straßenbau) befindet sich an der B27 – im Volksmund Halfpipe genannt.

Hier wurden alle Pläne unseres Altbürgermeisters und der SPD vom RPF verworfen. 2016 dann, als uns Anton Knapp wegen seines verdienten Ruhestandes, nicht mehr beschützen konnte, hat das RPF die Chance ergriffen, eine sehr spezielle Firma für eine nie gewollte Halfpipe zu beauftragen. So mussten wir für eine vollkommen verpfuschte „Lärmschutzwand“ die nicht den Lärm sondern den Verkehr aufhält, bezahlen. Dieser ganz Zustand wurde schon in sieben (7!) Artikeln auf dem Hieronymus besprochen und wir sind alle müde davon.

Ausgleichsprojekt im Binsengraben

Aber passend dazu ist das absolut geniale Ausgleichsprojekt des RPF, Abteilung Straßenbau, zur B27 im Hüfinger Binsengraben. Weil dort wurde jetzt schon die 2. Generation Eiben mit Biberschutz gepflanzt. Die 1. Generation ist zum Erstaunen aller gestorben.

Europäische Eibe (Taxus baccata) mit Biberschutz im Binsengraben

Fortsetzung folgt

Kein Photovoltaik für Lidl

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen. 

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe erst einmal etwas kleiner gemacht, damit man dies umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung  geplant, die man dann 10 Jahre später, ebenfalls ohne UVP, durchgezogen hat.

Trotz vieler Rufe aus der Bevölkerung wurde von den Herrschenden keine Photovoltaikanlage für das gigantische Dach gefordert. Das Warum blieb und bleibt unbeantwortet.

Mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-Bm, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, wurde das Zentrallager so billig wie möglich gebaut, dass nun auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich ist.

Warum hat der Lidl es nicht nötig, seinen Strom selber zu produzieren?

Ohne auferlegte Steuern betrug der Strompreis für die Industrie in Deutschland im Jahr 2020 rund 8,49 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Statista). Welche genauen Preise der Lidl mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ausgehandelt hat, ist natürlich geheim. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Energieversorgung Südbaar genau den selben Männern unterstellt ist, wie die, die sich gegen eine Photvoltaikanlage gestemmt haben.

Wer also heute den Strom vom Lidl bezahlt, mögen sich die Bürgerinnen und Bürger selber ausrechnen.

Solaranlage

Die Dachfläche vom Lidl Zentrallager auf dem ehemaligen Niedermoor des Grasweihers im Benediktsholz hat eine Fläche von 46.969,22 m2.

Die mittlere jährliche Sonnenstahlung findet man auf den Karten der LUBW. Die Sonneneinstrahlung liegt bei jährlich etwa 1.100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter.

46.969,22 m2 x 1.100 kWh = 51.666.142 kWh

Gehen wir von einem Strompreis von 8,49 Cent pro Kilowattstunde aus, so kommen wir auf eine Ersparnis von 4.386.455,46.
Diese Rechnung stimmt so nicht. Bitte in den Kommentaren schauen!
Für eine noch genauere Erklärung wäre ich dankbar.

Da dem Lidl eine Ersparnis von etwa 4 Mio im Jahr nicht ausreichend ist, um vernünftig zu bauen und eine Solaranlage zu montieren fragt man sich ernsthaft woher der Lidl momentan seinen Strom bekommt und was dafür bezahlt wird.

Bei den vielen Industriedächern und riesigen Parkplätzen fragt man sich auch wieso es aus der Politik hier keine Anreize gibt, damit auch Großkonzerne Verantwortung für die Zukunft übernehmen?

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Alu Brücke

Epitaph leider sehr verwittert aber mit einer Frau die in die Ferne schaut und ein Schwert im Arm hat. Dieses Epitaph benutzt Hannah immer, wenn sie sich ärgert und zur Attacke übergeht.

Nach dem Lidllager, dem Weiher als Kloake, der Zerstörung von Streuobstwiesen und Rodung eines Heckenbiotops durch den Biotopbeauftragten hatte sich der Hüfinger Gemeinderat mit seinem Bürgermeister ein neues Meisterwerk ausgedacht, um ihre Verachtung gegenüber der Natur auszudrücken. Da sage mal einer es seien Banausen. Welch hübscheres Symbol gegen die Nachhaltigkeit lässt sich setzten als mit einer Alubrücke?

Warum nur?

Auch so kann man eine eigentlich wunderbare Idee einer Brücke zerstören.

Aluminiumproduktion

Die Herstellung von Aluminium ist extrem aufwändig und umweltschädlich. Das beginnt mit dem Abbau des Rohstoffs Bauxit und gipfelt im immensen Stromverbrauch.

Bauxit

Im Jahr 2019 waren Australien (105 Millionen Tonnen), die Volksrepublik China (70 Millionen Tonnen), Guinea (67 Millionen Tonnen), Brasilien (34 Millionen Tonnen) und Indien (23 Millionen Tonnen) die weltweit bedeutendsten Fördernationen von Bauxit, deren Anteil an den weltweit abgebauten 358 Millionen Tonnen rund 84 Prozent betrug. (Wikipedia)

Nach Überprüfung aller bisherigen Erkenntnisse können wir feststellen, dass die verschiedenen Bergbauaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben und die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften haben. Es fehlt an strengen und wirksamen Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung des abgebauten Landes. Daher müssen alle Beteiligten auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt achten, um den weiteren Verlust von Waldflächen und Oberboden zu stoppen und eine Verschlechterung der Wasserqualität, Bodenverschlechterung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu verhindern. Das Bergbauland sollte ordnungsgemäß rekultiviert werden, wobei auch die Vegetation und die Tierwelt in den früheren Bergbaulandschaften wiederhergestellt werden sollten und sogar für die Landwirtschaft genutzt werden können.

*Environmental Impact of Bauxite Mining: A Review, Prashant Hindurao Kamble, S. M. Bhosale, International Journal for Research in Applied Science & Engineering Technology (IJRASET) ISSN: 2321-9653; IC Value: 45.98; Volume 7 Issue I.
Ein Mann wäscht seine Kleidung neben einer Bergbaustraße des Konsortiums La Société Minière de Boké (SMB) in Guinea. Lokale Gemeinschaften geben an, dass der Bau der Bergbaustraßen von SMB Flüsse und Bäche blockiert, ihren Lauf umleitet und den Wasserstand in den örtlichen Brunnen senkt. © 2018 Ricci Shryock für Human Rights Watch

Dabei haben wir doch Handwerker im Stadtrat, die Holz zu schätzen wissen müssten?

Es wird auch spannend werden, wie eine Alubrücke über der Breg im Winter eisfrei gehalten und gewartet werden soll. Vielleicht wollen die dann Salz dazu in die Breg schütten? Würde ja passen, damit wir noch ein bisschen mehr Umweltzerstörung haben. Über die sinnlose und hier auch noch teure Naturzerstörung in Hüfingen lässt sich nur noch rätseln.

Überfall von Russland auf die Ukraine

Nicht, dass die Männer in meiner Fraktion schon mehrfach darauf hin gewiesen hätten, dass Russland mit einem Marktanteil von 10 Prozent nach China der zweitgrößte Aluminiumproduzent weltweit ist. Im Jahr 2021 exportierte Rusal 3,9 Millionen Tonnen Aluminium.

So kam was kommen musste und Lieferengpässe befeuern die Preisrallye bei Aluminium. Die Kosten für die schöne Aluminiumbrücke sind um 59,85% gestiegen.

Nun wird die Ausschreibung aufgehoben und wieder neu getrennt ausgeschrieben.

Siedlersteg Donaueschingen
Gerbewies Brücke, Friedrich-Ebert-Straße

Zerstörung des sogenannten Grasweihers im Benediktsholz

Nachdem der Hüfinger Stadtrat am 10. Dezember 2020 der Lidl Erweiterung zugestimmt hatte, hat Ende Februar 2021, die Endgültige Zerstörung des alten Grasweihers begonnen.

Der noch heute existierende Weiherweg führte früher in die Weiherwiesen und den Grasweiher. Heute ist der Weg durch die B31 unterbrochen.

Wie man am Erdaushub sieht, war dort einst ein Niedermoor, bevor es durch Drainagen entwässert und die landwirtschaftliche Nutzung intensiviert wurde.

Leider haben die ortsansässigen Landwirte nichts gegen das Zubetonieren der Flächen. Der Zorn steigt erst auf, falls sich die Natur etwas zurück holt.

Die nächste Generation wird auch mehr Freude an einem Lidl Lager haben als an artenreichen Nasswiesen.
Schade!

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https://hieronymus-online.de/bebauungsplanverfahren-benedigtsholz-erweiterung/

Falschfahrer zum Lidl-Logistikzentrum

22. September 2020 von Peter Albert

Seit den 1970er Jahren gab es in Hüfingen ein sogenanntes Lidl-Lager im Gewann Stetten. Diese Firma expandierte in der darauffolgenden Zeit enorm, so dass die durch die Stadt ausgewiesene Fläche in Richtung Bräunlingen nicht mehr ausreichte. Im Jahr 2003 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dieses Unternehmen ins Benediktsholz – besser als Weiher bekannt – an der Hausener Straße außerhalb der B 31 umzusiedeln. Die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes wurde von Protesten aus der Bevölkerung begleitet, da durch den geplanten Neubau sehr viel landwirtschaftliche Fläche mit altem Heckenbestand verloren ging. Ein weiterer wichtiger Streitpunkt war die verkehrs-technische Erschließung. Von den betroffenen Anwohnern wurde zurecht bemängelt, dass es zu Mehrverkehr in und um Hüfingen kommen würde. Zum einen wurde eine Umnutzung des alten Lidl Lagers mit weiterer Lkw Belastung befürchtet. Dies hat sich im Übrigen durch die Neuansiedlung eines Möbelauslieferungslagers auch bestätigt. Zum anderen kam es immer wieder zu Falschfahrern der Lidl-Zulieferfirmen, die den Weg durch das Stadtgebiet nutzten anstatt, wie von der Stadtverwaltung den Betroffenen zugesichert, von hinten über die Bundesstraße B 31 zu fahren. Auch die viel propagierte „spitze Kehre“ an der Hausener Straße erwies sich als Flop. Der Bürgermeister hatte stets versichert, dass es schier unmöglich wäre, von der Innenstadt her auf das Lidl Gelände einzubiegen. Auch wurde auf eine „notarielle Vereinbarung“ hingewiesen, die eindeutig regeln würde, dass die Lkws „hinten herum“ über die B 31 also vom Süden her ein und abfahren.

Selbst der Sprecher der CDU Fraktion hatte diesen Missstand im Jahr 2017 noch einmal in einer Gemeinderatssitzung angeprangert.

Im Frühsommer 2018 habe ich im Rahmen der Möglichkeiten, welche das Landesinformationsfreiheitsgesetz bietet, die Stadt Hüfingen um Informationen in Sachen Verkehrserschließung des riesigen Lidl Logistikzentrums gebeten.
Bereits im Jahr davor – am 6. Februar 2017 – hatte ich unseren Bürgermeister, welcher Jurist ist, hierüber vor Zeugen (Besprechung im Trauzimmer) um Aufklärung gebeten. Nach mehrmaliger schriftlicher Erinnerung erhielt ich am 23. August 2018 Nachricht, dass ich Einsicht gegen eine nicht unerhebliche Gebühr erhalten könne. Unter Protest bezüglich der stattlichen Gebühr von mindestens 319.- Euro beauftragte ich die Verwaltung mir über die einfachen Fragen Antwort zu geben bzw. Einsicht zu gestatten. Meine beiden Fragen waren: Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Verkehrserschließung und wenn ja, was steht dort geschrieben?

Danach erhielt ich zusammen mit meiner Frau Einsicht in die vertragliche Regelung, die besagt, dass die Lidl Fahrzeuge tatsächlich nicht durch Hüfingen fahren dürfen! Allerdings wurde mir verheimlicht, mit wem (Firma, Eigentümer) die Stadt die Vereinbarung geschlossen hatte.

Hierzu muss ich erwähnen, dass ich zusammen mit weiteren Mitstreiter*innen bereits 2015 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung Lidl geführt hatte und uns dort mitgeteilt wurde, dass der Geschäftsleitung kein Vertrag bezüglich der Verkehrserschließung bekannt wäre.

Da immer mehr Zulieferer von Lidl den Weg über die Innenstadt und nicht außen herum nehmen, habe ich nicht lockergelassen und die Geschäftsleitung von Lidl mehrfach angeschrieben, so z. B. am 24. Mai 2020. Zwischenzeitlich hatte ich am Freitag, den 10. Juli um 17 Uhr ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Der Geschäftsführer sagte, dass sehr selten Falschfahrer gesichtet werden und schlug vor, dass zuerst einmal „gezählt“ werden sollte. Nachdem während unseres Gesprächs plötzlich ein Sattelzug von der Schaffhauser Straße kommend forsch auf das Lidl Gelände einbog, änderte sich das Verhalten der Vertreter von Lidl schlagartig. Nun sicherte der Geschäftsführer zu, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern. Ein weiteres Gespräch steht noch aus.
Ich werde nun die horrende Gebühr zuerst einmal unter Vorbehalt bezahlen und auf die weiteren Reaktionen warten.
Anzumerken wäre noch die Frage, warum die schweren Lkws überhaupt durch die Wohnstraßen fahren? Die Fahrzeuge, welche von Blumberg aus südlicher Richtung und von Donaueschingen aus nördlicher Richtung von der B 27 kommen, erhoffen sich eine verkürzte Fahrzeit, da der Weg minimal kürzer ist.

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