Fremdverwaltet von oben herab

Schon öfters hatte ich mich beschwert, dass Hüfingen undemokratisch und aus historischen Gründen Stuttgart unterstellt wurde. Deswegen gilt bei uns eine Verfassung die 1953 von schwäbischen Männern beschlossen wurde. In dieser Verfassung steht: Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat und Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Deswegen dürfen wir alle 5 Jahre wählen. Um zu gewährleisten, dass Hüfingen keine Rolle in Stuttgart spielt, wurden wir zum Wählen dem württembergischen Tuttlingen zugeteilt. Ob das wohl die Rache für das Wahlergebnis von 1950 war, bei dem Hüfingen mit über 60% für Baden war und Tuttlingen zu 95% dagegen gestimmt hatte?

Um sich nicht direkt mit uns auseinanderzusetzen zu müssen, hat Stuttgart ein Regierungspräsidium (RP) in Freiburg errichtet das uns verwaltet. Als mittlere Landesbehörde steht das RPF zwischen dem Land Baden-Württemberg und der kommunalen Ebene. Das Regierungspräsidium zählt 1.718 Mitarbeiter darunter 809 hoch bezahlte Beamte.(Zahlen, Daten und Fakten RPF, abgerufen am 15.01.2025). Der Regierungspräsident wird genau so wenig vom Volk gewählt wie der Erste Landesbeamte oder der Landrat. Aus diesem Grund lassen sich bei den hoch bezahlten Stellen fast nur Männer finden die meiner Meinung nach viel zu viel Macht haben und nicht kontrolliert werden.

So bestimmt das RPF mit Macht und Steuergeld von oben herab wer was wie zu tun habe und missachtet die Bedürfnisse der Kommunen und die Sinnhaftigkeit seiner Maßnahmen. Deswegen möchte ich hier eine kleine Liste für Hüfingen zusammenstellen.

Lidllager

Als erstes muss man das Lidllager erwähnen, das ohne Sinn und Verstand auf eine Feuchtwiese geknallt wurde. Das Lager ist größer als die Hüfinger Altstadt und widerspricht nicht nur EU Recht, sondern auch Landesrecht. Es wurden 5 ha geschützte Biotope und Streu- und Nasswiesen versiegelt. Hier gibt es die Ausführungen von Prof. Dr. Günther Reichelt dazu: https://hieronymus-online.de/lidl-erweiterung. Dies alles unter Umgehung sämtlicher Gesetzte und ohne vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung.

Auch wurde auf das 46.969,22 m2 große Dach keine Photovoltaikanlage gebaut, da das Zentrallager so billig wie möglich gebaut wurde, so dass auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich war. https://hieronymus-online.de/kein-photovoltaik-fuer-lidl/

esb (Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG)

Die Hüfinger Anteile an der esb wurden 2023 von der CDU und der FDP/FW/UWV verkauft. Die esb gehört der Kapitalgesellschaft Energiedienst Holding die sich jetzt Naturenergie Holding AG nennt, der Hauptaktionär ist die EnBW. Die Naturenergie Holding AG hatte 2024 eine Dividendenrendite von 3,54 % (Abgerufen am 20.01.2025).

Seit dem Rückkauf der Hüfinger Anteile plant die esb ein Umspannwerk an der B33 in Sumpfohren. Um den Gewinn an dem Umspannwerk den Aktionären zu sichern hat die esb hierfür landwirtschaftliche Fläche gekauft die nach ASVG der Landwirtschaft vorbehalten ist.

Dies wird vom RPF mit volkswirtschaftlichen Belangen begründet. Es stellt sich hier die Frage, warum das RPF der Ansicht ist, es sei ein volkswirtschaftlicher Belang, dass der Boden der esb gehören muss? Womöglich geht es hier eher darum, privilegiert bauen zu dürfen und die Gewinne an den Landwirten vorbei für die Aktionäre zu sichern?

Also die Genehmigung vom RPF wird genutzt, um ein Bauwerk planungsrechtlich nicht über ein Bebauungsplanverfahrenn bauen zu müssen sondern um es privilegiert bauen zu können.

Das RP hat die Gemeinde Hüfingen ausgehebelt!

Das RP und das Landwirtschaftsamt haben den Kauf am 20.12.2024 genehmigt.

Es soll anscheinend ein Baugenehmigungsverfahren nach §35 BauGB stattfinden, ohne alle Träger öffentlicher Belange zu hören.

Dieser Trick eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verhindern, erinnert stark an den Lidl weswegen ich diese Geschichte vorangestellt habe. Aber wie es hier weiter geht ist noch nicht gesetzt und wir können gespannt sein.

Die Frage die sich hier aber immer wieder stellt ist warum Gesetzte immer irgendwie positiv für esb oder Lidl ausgelegt werden?

Tod der Singschwäne

Das Gebiet an der B33 war bis 1983 über Jahrhunderte das Zuhause von Singschwänen bis das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Stuttgart nicht nur diese Vögel der Vernichtung preis gab. Also bestimmten auch damals Stuttgarter Männer über unsere Heimat. Diese Geschichte kann bei Eva Zeller im gleichnamigen Buch nachgelesen werden.

Prof. Dr. Günther Reichelt hatte damals gekämpft und verloren. Verloren haben wir die die Großen Brachvögel, die Zwergtaucher, die Löffel-, Reiher-und Pfeifenten, vor allem aber die Traditionsplätze zur Überwinterung der Singschwäne.

Damals hat Stuttgart unsere Tierwelt unter die volkswirtschaftlichen Belange der Industrie gestellt. Um so mehr hat es alle Ökologen und Ornithologen auf der Baar gefreut, als der Wiesenackerhof ein Artenschutzprojekt für den Kiebitz umgesetzt hatte. Ein großer Traum von Professor Dr. Reichelt ist in Erfüllung gegangen und leider konnte er die Rückkehr des Kiebitz auf die Baar nicht mehr erleben. Bis zu den „fast überall gegenwärtigen lauten Brutgenossenschaften der Kiebitze“ ist zwar noch ein sehr weiter Weg, aber ein Anfang war gemacht.

Ja, der Anfang war gemacht. Ob die esb darauf Rücksicht nimmt, wenn sie in unserem Vogelschutzgebiet ihrem „privilegiertem Bergbau mit volkswirtschaftlichem Belange“* nachgeht?

* Bergbau ist die Begründung des RPFs für die angeblichen wirtschaftlichen Belange der esb

Lärmschutzwand und Ausgleich

Ein wahres Monument der Unfähigkeit des RPFs (in diesem Fall der Abteilung 4, Straßenbau) befindet sich an der B27 – im Volksmund Halfpipe genannt.

Hier wurden alle Pläne unseres Altbürgermeisters und der SPD vom RPF verworfen. 2016 dann, als uns Anton Knapp wegen seines verdienten Ruhestandes, nicht mehr beschützen konnte, hat das RPF die Chance ergriffen, eine sehr spezielle Firma für eine nie gewollte Halfpipe zu beauftragen. So mussten wir für eine vollkommen verpfuschte „Lärmschutzwand“ die nicht den Lärm sondern den Verkehr aufhält, bezahlen. Dieser ganz Zustand wurde schon in sieben (7!) Artikeln auf dem Hieronymus besprochen und wir sind alle müde davon.

Ausgleichsprojekt im Binsengraben

Aber passend dazu ist das absolut geniale Ausgleichsprojekt des RPF, Abteilung Straßenbau, zur B27 im Hüfinger Binsengraben. Weil dort wurde jetzt schon die 2. Generation Eiben mit Biberschutz gepflanzt. Die 1. Generation ist zum Erstaunen aller gestorben.

Europäische Eibe (Taxus baccata) mit Biberschutz im Binsengraben

Fortsetzung folgt

Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten!

Ergänzung am 2.12.2022 von Hannah M Jaag:

Gerne möchte ich diesen alten Beitrag von Peter wieder raus kramen und mit einem Zitat des Bm zu seiner Ansicht über Verträge versehen, das er am 28.04.2022 genau so getätigt hat. Und ja, ich bin mir sicher, da ich, seit ich keine Protokolle lesen darf und auch nicht mehr will, selber mitschreibe:

…es ist so dass wir aber das Grundthema haben nachverhandelt und haben eine andere Auffassung als die Stadt Donaueschingen. Die haben beschrieben wie es mit den Verträgen entstanden ist und sich daran gebunden fühlen. Das sehe ich nicht so. Mit anderen Ergebnissen sehen können.

Ich wollte den Bm genau so zitieren, wie er es gesagt hatte. Hier die Übersetzung:
Die Stadt Donaueschingen meint sich an alte Verträge halten zu müssen. Er sieht das nicht so.

Peter Albert am 02.Mai 2020

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 5. März 2020 forderte ich als Sprecher der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION, die Verkehrsregelung im Rahmen der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag endlich abschließend in Ordnung zu bringen. Dieser für die betroffenen Anwohner immens wichtige Punkt, sollte klar definiert werden und zwar „bevor“ Lidl sein riesiges Logistikzentrum nochmals um 10.000 qm, also um die Fläche des alten Lagers an der Bräunlinger Straße, erweitert. In der Sitzung wurde seitens der Stadtverwaltung verschwiegen, dass die verkehrliche Erschließung bereits in der Gemeinderatssitzung am 05. Juni 2003 festgelegt wurde. 

Auch der notarielle Vertrag vom 11. Februar 2003, welchen ich hierzu explizit angesprochen hatte, ist in der Sitzung am 05. März nicht einmal erwähnt worden. Diese Dinge sind wichtige Bestandteile, die im neuen städtebaulichen Vertrag, den es noch auszuhandeln gilt, nochmals nachdrücklich festgeschrieben werden sollten. Ich hatte die momentanen verkehrlichen Zustände im Zusammenhang mit der Lidl-Erschließung als „einen einzigen Murks“ bezeichnet! 

Diese Erkenntnis basiert auch auf der Einsichtnahme des Gemeinderatsprotokolls vom 09. Mai 2019, in dem ganz klar daraus hervorgeht, dass der damalige Fraktionssprecher der stärksten Gemeinderatsfraktion, diesen Missstand dort angeprangert hat. Übrigens musste ich dieses Protokoll von Hand in meiner Freizeit auf dem Rathaus abschreiben. 

Ferner hatte ich in der Gemeinderatssitzung am 5. März diesen Jahres auch auf die unglückliche Namensgebung – „Im Weiher 1“ – für Lidl, die in den Navigationssystemen zu Verwechslungen mit dem Weiherweg führt, hingewiesen – auch dieses Argument blieb unberücksichtigt. In diesem Zusammenhang fand auch vor Jahren eine nicht zielführende Verkehrsschau statt.

Kein Photovoltaik für Lidl

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen. 

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe erst einmal etwas kleiner gemacht, damit man dies umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung  geplant, die man dann 10 Jahre später, ebenfalls ohne UVP, durchgezogen hat.

Trotz vieler Rufe aus der Bevölkerung wurde von den Herrschenden keine Photovoltaikanlage für das gigantische Dach gefordert. Das Warum blieb und bleibt unbeantwortet.

Mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-Bm, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, wurde das Zentrallager so billig wie möglich gebaut, dass nun auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich ist.

Warum hat der Lidl es nicht nötig, seinen Strom selber zu produzieren?

Ohne auferlegte Steuern betrug der Strompreis für die Industrie in Deutschland im Jahr 2020 rund 8,49 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Statista). Welche genauen Preise der Lidl mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ausgehandelt hat, ist natürlich geheim. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Energieversorgung Südbaar genau den selben Männern unterstellt ist, wie die, die sich gegen eine Photvoltaikanlage gestemmt haben.

Wer also heute den Strom vom Lidl bezahlt, mögen sich die Bürgerinnen und Bürger selber ausrechnen.

Solaranlage

Die Dachfläche vom Lidl Zentrallager auf dem ehemaligen Niedermoor des Grasweihers im Benediktsholz hat eine Fläche von 46.969,22 m2.

Die mittlere jährliche Sonnenstahlung findet man auf den Karten der LUBW. Die Sonneneinstrahlung liegt bei jährlich etwa 1.100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter.

46.969,22 m2 x 1.100 kWh = 51.666.142 kWh

Gehen wir von einem Strompreis von 8,49 Cent pro Kilowattstunde aus, so kommen wir auf eine Ersparnis von 4.386.455,46.
Diese Rechnung stimmt so nicht. Bitte in den Kommentaren schauen!
Für eine noch genauere Erklärung wäre ich dankbar.

Da dem Lidl eine Ersparnis von etwa 4 Mio im Jahr nicht ausreichend ist, um vernünftig zu bauen und eine Solaranlage zu montieren fragt man sich ernsthaft woher der Lidl momentan seinen Strom bekommt und was dafür bezahlt wird.

Bei den vielen Industriedächern und riesigen Parkplätzen fragt man sich auch wieso es aus der Politik hier keine Anreize gibt, damit auch Großkonzerne Verantwortung für die Zukunft übernehmen?

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Alu Brücke

Nach dem Lidllager, dem Weiher als Kloake, der Zerstörung von Streuobstwiesen und Rodung eines Heckenbiotops durch den Biotopbeauftragten hatte sich der Hüfinger Gemeinderat mit seinem Bürgermeister ein neues Meisterwerk ausgedacht, um ihre Verachtung gegenüber der Natur auszudrücken. Da sage mal einer es seien Banausen. Welch hübscheres Symbol gegen die Nachhaltigkeit lässt sich setzten als mit einer Alubrücke?

Warum nur?

Auch so kann man eine eigentlich wunderbare Idee einer Brücke zerstören.

Aluminiumproduktion

Die Herstellung von Aluminium ist extrem aufwändig und umweltschädlich. Das beginnt mit dem Abbau des Rohstoffs Bauxit und gipfelt im immensen Stromverbrauch.

Bauxit

Im Jahr 2019 waren Australien (105 Millionen Tonnen), die Volksrepublik China (70 Millionen Tonnen), Guinea (67 Millionen Tonnen), Brasilien (34 Millionen Tonnen) und Indien (23 Millionen Tonnen) die weltweit bedeutendsten Fördernationen von Bauxit, deren Anteil an den weltweit abgebauten 358 Millionen Tonnen rund 84 Prozent betrug. (Wikipedia)

Nach Überprüfung aller bisherigen Erkenntnisse können wir feststellen, dass die verschiedenen Bergbauaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben und die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften haben. Es fehlt an strengen und wirksamen Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung des abgebauten Landes. Daher müssen alle Beteiligten auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt achten, um den weiteren Verlust von Waldflächen und Oberboden zu stoppen und eine Verschlechterung der Wasserqualität, Bodenverschlechterung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu verhindern. Das Bergbauland sollte ordnungsgemäß rekultiviert werden, wobei auch die Vegetation und die Tierwelt in den früheren Bergbaulandschaften wiederhergestellt werden sollten und sogar für die Landwirtschaft genutzt werden können.

*Environmental Impact of Bauxite Mining: A Review, Prashant Hindurao Kamble, S. M. Bhosale, International Journal for Research in Applied Science & Engineering Technology (IJRASET) ISSN: 2321-9653; IC Value: 45.98; Volume 7 Issue I.
Ein Mann wäscht seine Kleidung neben einer Bergbaustraße des Konsortiums La Société Minière de Boké (SMB) in Guinea. Lokale Gemeinschaften geben an, dass der Bau der Bergbaustraßen von SMB Flüsse und Bäche blockiert, ihren Lauf umleitet und den Wasserstand in den örtlichen Brunnen senkt. © 2018 Ricci Shryock für Human Rights Watch

Dabei haben wir doch Handwerker im Stadtrat, die Holz zu schätzen wissen müssten?

Es wird auch spannend werden, wie eine Alubrücke über der Breg im Winter eisfrei gehalten und gewartet werden soll. Vielleicht wollen die dann Salz dazu in die Breg schütten? Würde ja passen, damit wir noch ein bisschen mehr Umweltzerstörung haben. Über die sinnlose und hier auch noch teure Naturzerstörung in Hüfingen lässt sich nur noch rätseln.

Überfall von Russland auf die Ukraine

Nicht, dass die Männer in meiner Fraktion schon mehrfach darauf hin gewiesen hätten, dass Russland mit einem Marktanteil von 10 Prozent nach China der zweitgrößte Aluminiumproduzent weltweit ist. Im Jahr 2021 exportierte Rusal 3,9 Millionen Tonnen Aluminium.

So kam was kommen musste und Lieferengpässe befeuern die Preisrallye bei Aluminium. Die Kosten für die schöne Aluminiumbrücke sind um 59,85% gestiegen.

Nun wird die Ausschreibung aufgehoben und wieder neu getrennt ausgeschrieben.

Siedlersteg Donaueschingen
Gerbewies Brücke, Friedrich-Ebert-Straße

Zerstörung des sogenannten Grasweihers im Benediktsholz

Nachdem der Hüfinger Stadtrat am 10. Dezember 2020 der Lidl Erweiterung zugestimmt hatte, hat Ende Februar 2021, die Endgültige Zerstörung des alten Grasweihers begonnen.

Der noch heute existierende Weiherweg führte früher in die Weiherwiesen und den Grasweiher. Heute ist der Weg durch die B31 unterbrochen.

Wie man am Erdaushub sieht, war dort einst ein Niedermoor, bevor es durch Drainagen entwässert und die landwirtschaftliche Nutzung intensiviert wurde.

Leider haben die ortsansässigen Landwirte nichts gegen das Zubetonieren der Flächen. Der Zorn steigt erst auf, falls sich die Natur etwas zurück holt.

Die nächste Generation wird auch mehr Freude an einem Lidl Lager haben als an artenreichen Nasswiesen.
Schade!

https://hieronymus-online.de/bebauungsplanverfahren-benedigtsholz-erweiterung/

Falschfahrer zum Lidl-Logistikzentrum

22. September 2020 von Peter Albert

Seit den 1970er Jahren gab es in Hüfingen ein sogenanntes Lidl-Lager im Gewann Stetten. Diese Firma expandierte in der darauffolgenden Zeit enorm, so dass die durch die Stadt ausgewiesene Fläche in Richtung Bräunlingen nicht mehr ausreichte. Im Jahr 2003 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dieses Unternehmen ins Benediktsholz – besser als Weiher bekannt – an der Hausener Straße außerhalb der B 31 umzusiedeln. Die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes wurde von Protesten aus der Bevölkerung begleitet, da durch den geplanten Neubau sehr viel landwirtschaftliche Fläche mit altem Heckenbestand verloren ging. Ein weiterer wichtiger Streitpunkt war die verkehrs-technische Erschließung. Von den betroffenen Anwohnern wurde zurecht bemängelt, dass es zu Mehrverkehr in und um Hüfingen kommen würde. Zum einen wurde eine Umnutzung des alten Lidl Lagers mit weiterer Lkw Belastung befürchtet. Dies hat sich im Übrigen durch die Neuansiedlung eines Möbelauslieferungslagers auch bestätigt. Zum anderen kam es immer wieder zu Falschfahrern der Lidl-Zulieferfirmen, die den Weg durch das Stadtgebiet nutzten anstatt, wie von der Stadtverwaltung den Betroffenen zugesichert, von hinten über die Bundesstraße B 31 zu fahren. Auch die viel propagierte „spitze Kehre“ an der Hausener Straße erwies sich als Flop. Der Bürgermeister hatte stets versichert, dass es schier unmöglich wäre, von der Innenstadt her auf das Lidl Gelände einzubiegen. Auch wurde auf eine „notarielle Vereinbarung“ hingewiesen, die eindeutig regeln würde, dass die Lkws „hinten herum“ über die B 31 also vom Süden her ein und abfahren.

Selbst der Sprecher der CDU Fraktion hatte diesen Missstand im Jahr 2017 noch einmal in einer Gemeinderatssitzung angeprangert.

Im Frühsommer 2018 habe ich im Rahmen der Möglichkeiten, welche das Landesinformationsfreiheitsgesetz bietet, die Stadt Hüfingen um Informationen in Sachen Verkehrserschließung des riesigen Lidl Logistikzentrums gebeten.
Bereits im Jahr davor – am 6. Februar 2017 – hatte ich unseren Bürgermeister, welcher Jurist ist, hierüber vor Zeugen (Besprechung im Trauzimmer) um Aufklärung gebeten. Nach mehrmaliger schriftlicher Erinnerung erhielt ich am 23. August 2018 Nachricht, dass ich Einsicht gegen eine nicht unerhebliche Gebühr erhalten könne. Unter Protest bezüglich der stattlichen Gebühr von mindestens 319.- Euro beauftragte ich die Verwaltung mir über die einfachen Fragen Antwort zu geben bzw. Einsicht zu gestatten. Meine beiden Fragen waren: Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Verkehrserschließung und wenn ja, was steht dort geschrieben?

Danach erhielt ich zusammen mit meiner Frau Einsicht in die vertragliche Regelung, die besagt, dass die Lidl Fahrzeuge tatsächlich nicht durch Hüfingen fahren dürfen! Allerdings wurde mir verheimlicht, mit wem (Firma, Eigentümer) die Stadt die Vereinbarung geschlossen hatte.

Hierzu muss ich erwähnen, dass ich zusammen mit weiteren Mitstreiter*innen bereits 2015 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung Lidl geführt hatte und uns dort mitgeteilt wurde, dass der Geschäftsleitung kein Vertrag bezüglich der Verkehrserschließung bekannt wäre.

Da immer mehr Zulieferer von Lidl den Weg über die Innenstadt und nicht außen herum nehmen, habe ich nicht lockergelassen und die Geschäftsleitung von Lidl mehrfach angeschrieben, so z. B. am 24. Mai 2020. Zwischenzeitlich hatte ich am Freitag, den 10. Juli um 17 Uhr ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Der Geschäftsführer sagte, dass sehr selten Falschfahrer gesichtet werden und schlug vor, dass zuerst einmal „gezählt“ werden sollte. Nachdem während unseres Gesprächs plötzlich ein Sattelzug von der Schaffhauser Straße kommend forsch auf das Lidl Gelände einbog, änderte sich das Verhalten der Vertreter von Lidl schlagartig. Nun sicherte der Geschäftsführer zu, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern. Ein weiteres Gespräch steht noch aus.
Ich werde nun die horrende Gebühr zuerst einmal unter Vorbehalt bezahlen und auf die weiteren Reaktionen warten.
Anzumerken wäre noch die Frage, warum die schweren Lkws überhaupt durch die Wohnstraßen fahren? Die Fahrzeuge, welche von Blumberg aus südlicher Richtung und von Donaueschingen aus nördlicher Richtung von der B 27 kommen, erhoffen sich eine verkürzte Fahrzeit, da der Weg minimal kürzer ist.

Die Gesamtstadt endet nicht an der Breg, sondern an der Wutach

Mitteilung der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Logistikzentrums in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an geltendes EU-Recht hätte halten müssen. Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP problemlos umsetzen kann und schlussendlich ein Lager in der Größe der Hüfinger Altstadt entstehen wird.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen (GVV), des Bürgermeisters von Hüfingen, der SPD-Fraktion, der CDU- Fraktion und der FW/FDP-Fraktion geschehen.

Dies, obwohl die Unterlagen zur Natura-2000-Vorprüfung falsch sind. Auf dem Formblatt wurde fälschlicherweise angekreuzt, dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen! In unserem Vogelschutzgebiet befinden sich ja einige Industrieanlagen und Straßen. Wir fordern deshalb eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung!

Dann möchten wir uns noch zu dem Streit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative 125 äußern. Wir haben schon im Oktober 2019 in der öffentlichen Sitzung angemahnt:
„Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten vorliegen haben. Haben wir aber nicht.”

„Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.”

Ist es verwerflich, als Mitglied im Gemeinderat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten? Natürlich nicht, wird sich jeder denken. Dem Ortschaftsrat Mundelfingen, der Initiative 125 und den Kaufinteressenten für die neuen Bauplätze in Mundelfingen fehlte es einfach an breiter Lobby im Gemeinderat. Die BFSO/DIE GRÜNEN-Fraktion hat sich bemüht, objektiv und kritisch diese Lücke zu schließen. Und dies nicht aus Populismus, sondern aus unserer festen Grundüberzeugung heraus. Wir haben uns einen niedrigeren Baulandpreis für eine weitere Entwicklung unserer Ortsteile vorgestellt und gewünscht. Unsere Fraktion fühlte sich bei der Abstimmung im vergangenen Oktober leider nicht hinreichend von der Verwaltung informiert. In der Zwischenzeit liegen die gewünschten Fakten auf dem Tisch. Auch wenn diese zu unserem Leidwesen nicht so transparent in die Öffentlichkeit kommuniziert werden wie wir uns das vorstellen.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die früher zugesicherte Mitsprache der Ortsteile im Gemeinderat nicht mehr gewährleistet ist. Die Gesamtstadt endet aber nicht an der Breg, sondern an der Wutach! Daher appellieren wir, die Unechte Teilortswahl wieder einzuführen. Jeder Ortsteil soll wieder im Gemeinderat mit Stimme vertreten sein. Wir müssen wieder mehr aufeinander hören.