geheim und noch geheimer

28.05.2023

Die Geschichten um die falschen, geheimen Protokolle gehen weiter:

Im Dezember hatte unsere Fraktion wegen eines Verfahrensfehlers nicht mit abgestimmt. Der Fraktionssprecher hat es deutlich begründet und gefordert, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird. Eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ergab nun, dass dieses nicht im Protokoll stand und ein CDU-Mann das falsche Protokoll unterschrieben habe. Aus diesen Gründen haben wir jetzt angeblich keinen Einspruch erhoben. Es zählt lediglich was der Bm und die CDU erfinden.

Für die bahnbrechende Erkenntnis, dass wir nicht sagen oder tun, was wir sagen oder tun, benötigte die Kommunalaufsicht 4 Monate! Dies ist wohl der Grund, warum schon öfters angedroht wurde, den Hieronymus verbieten zu lassen. Dabei gibt es uns ja eigentlich gar nicht…

Beitrag vom 12. Januar 2023

Da wir inzwischen von der Kommunalaufsicht mehrfach und nach über einem Jahr auch vom Regierungspräsidium in Freiburg Nachricht erhalten hatten, dass das alles so super und ok ist, möchte ich den Beitrag wieder aus der Versenkung holen.

Ein Bm habe das Recht über seine Protokolle zu bestimmen und auch das Recht seine Wahrheit da rein zu schreiben. Was in den Protokollen steht, braucht nicht den Tatsachen zu entsprechen. Ein Bm kann also frei entscheiden, was wir angeblich gesagt hätten. Während der Stadtratssitzung die Protokolle zu lesen und sich danach beschimpfen zu lassen, tut also den gesetzlichen Vorgaben vollkommen Genüge. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt haben aber die Stadträte dieses „Protokoll“ zu unterschreiben.

Demokratie hatte ich in der Schule anders gelernt und im Grunde weiß ich nicht, was ich da als Stadträtin überhaupt soll. Zuhörerin bei einem mikroputinistischen Spektakel. Na, zumindest komme ich nicht in den Gulag, wenn ich doch mal was sage, sondern werde nur beschimpft. Gelebte Demokratie in Hüfingen!

Beitrag vom 24. Juli 2020

Auch wenn wir in einer sehr rückwärtsgewandten Stadt leben, in der Parität ein Schimpfwort ist, so ist Hüfingen doch in einem absoluter Spitzenreiter: In der Geheimhaltung sämtlicher Machenschaften und der dazugehörigen Protokolle, falls vorhanden.

Das Informationsfreiheitsgesetz wird einfach mal ignoriert und auch die Gemeindeordnung spielt nur eine marginale Rolle, also dann, wenn sie dem Bm gerade zupass kommt. Ansonsten werden die Gesetze geschickt verborgen und gedreht, dies alles mit dem Segen der Kommunalaufsicht des Schwarzwald-Baar-Kreises.

So hat es Tradition in Hüfingen, dass sogenannte Urkundspersonen die Protokolle der Stadtratssitzung in der Pause einfach mal schnell ungelesen unterschreiben.

Manch einer wundert sich, warum die Protokolle denn nicht gelesen werden. Dies ist ganz einfach: Die Protokolle werden den Stadträten nicht zu Kenntnis gebracht. Es gibt keine Aushändigung der Protokolle, weder auf Papier noch elektronisch. Falls ein Stadtrat auf das Rathaus geht, um seine gesetzliche Einsicht zu verlangen, dann wird er bewacht, damit er keine unerlaubten Fotos davon macht. Dies hat der Bm verboten.

Wer also unter der Woche weder Zeit noch Lust hat unter Bewachung im Rathaus zu sitzen, dem bleibt nur die Gemeinderatssitzung. Auch hier ist verboten, die Protokolle mit an den Platz zu nehmen. Deshalb kommt die neugierige Leserin an den Katzentisch, an dem sie lesen darf.

Was sagt der Bm dazu?

Er hat mir angeboten nachts mit ihm im Rathaus zu bleiben damit ich unter seiner Bewachung die Protokolle lesen kann.

Katzentisch an dem Protokolle zu unterschreiben sind

Besuch beim SPD Kreisvorstand in Hüfingen

Am 16. November hat die SPD eingeladen unsere Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur im Il Mediterraneo zu treffen. Was lag also näher für mich, als dort mal vorbei zu schauen?

Es wurde besprochen, was ein Kreisvorstand so bespricht. Was mich aber besonders gefreut hat, war ein Plädoyer von Derya Türk-Nachbaur für ein genossenschaftlich geführtes Ärztehaus. Wie sehr vermissen wir Offenheit für solche Ideen in Hüfingen!

Im Anschluss durfte ich Henrieke Knust und Mete Ünal, die Vorsitzenden des SPD Ortsvereins Hüfingen, kennenlernen.

Mete Ünal, Henrieke Knust und Derya Türk-Nachbaur

Mete Ünal fände einen Jugendgemeinderat für eine sehr gute Idee. Auch in Hüfingen sollte man junge Menschen teilhaben lassen. Dies gehe nur über „Youth Empowerment“.

Henrieke Knust versteht nicht, warum für viel Geld ein neuer Kindergarten gebaut wird und man nicht auf viele kleine dezentrale Lösungen zurückgreift. In Mundelfingen wäre jetzt schon alles überbelegt. Die einzige Abhilfe würde ein Bauwagen machen und nicht ein großer Kindergarten irgendwann für Millionen im neuen Gewerbegebiet. Man wisse ja auch nicht, was in fünf Jahren sei. Warum würde hier so viel Geld ausgegeben und das total am Bedarf und dem Willen der Eltern vorbei? Man könnte jetzt eine schnelle ökologische Lösung haben.

Die Wiesenkinder werden auf jeden Fall von beiden unterstützt und man versteht gar nicht, warum die Stadt sich hier quer stellt.

Mete Ünal sprach dann noch die letzte Gemeinderatssitzung an und spannte den Bogen von den Kindergärten zu den 30.000,– Euro für einen Bürgerdialog im Herbst 2023 kurz vor den Wahlen.

Er ist verwundert, warum die Stadt den Kindergartenkindern von Hausen vor Wald nicht – wie versprochen – die Fahrtkosten bezahlt. Es wären momentan nur 7 Kinder und diese würden etwa 1.000 Euro im Jahr kosten. Hierfür sei anscheinend kein Geld da.

Aber 30.000,– Euro für einen versteckten Wahlkampf seien kein Problem. Warum arbeite man nicht zuerst die Anregungen des eben erst beendeten Bürgerdialoges ab? Warum werden Bürgerprojekte abgeschmettert?

Vielen Dank dem SPD Ortsverein für Eure Zeit!

Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl

Hier die unzensierte Fassung von unserem heutigen Beitrag im Hüfinger Boten.

Stellungnahme Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar über eine kommunalpolitische Sachentscheidung selbst zu bestimmen, ist sehr selten. Am 26. September 2021 haben Sie beim Bürgerentscheid die Gelegenheit dazu! Mit Ihrer Ja-Stimme für die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl können Sie die Fehlentwicklung der letzten Jahre in unserer Stadt korrigieren.

Ohne Anlass wurde 2007 vom damaligen Gemeinderat das bis dahin erfolgreiche Modell der Unechten Teilortswahl, die jedem Teilort einen garantierten Sitz im Hüfinger Gemeinderat zusichert, abgeschafft. Der dadurch entstandene Schaden ist groß und kann nun durch Sie behoben werden.

Was waren die damaligen Argumente gegen die Unechte Teilortswahl?

  1. „Die Ortsteile sind doch noch durch ihre Ortsvorsteher vertreten.“ Aktuelle Situation: Ja, die Ortsvorsteher kämpfen für ihre Ortsteile. Sie werden aber allzu oft überhört, da ihnen der Rückhalt fehlt. Zudem besitzen sie kein Stimmrecht.
  2. „Der Gemeinderat stimmt nie gegen Entscheidungen der betroffenen Ortschaftsräte.“ Aktuelle Situation: Leider wurde dies trotzdem in den vergangenen Jahren nachweislich zur Genüge und ohne Not getan.
  3. „Die Befugnisse/Verfügungsmittel der Ortschaftsräte/Ortsvorsteher werden als Ausgleich erhöht.“ Aktuelle Situation: Dies wurde nicht umgesetzt.
  4. „Ohne Unechte Teilortswahl haben die Ortsteile sogar die Chance noch mehr Stadträte zu stellen.“ Aktuelle Situation: Genau das Gegenteil ist eingetroffen. Mittlerweise sind nur noch zwei Ortsteile im Gemeinderat vertreten.

Liebe Hüfingerinnen, liebe Hüfinger, durch die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl verliert niemand etwas! Im Gegenteil, endlich kann die Stadt auf die jahrzehntelange Erfolgsspur zurückkehren. Es ist wichtig, dass alle Teilorte im Gemeinderat wieder gehört werden und alle Teile unserer Stadt am gleichen Strang ziehen.

Ein „eigener“ Stadtrat hat vor Ort gute Ortskenntnisse und Netzwerke, kann die Sorgen und Nöte Richtung Kernstadt transportieren und nicht zuletzt auch im Gemeinderat für Mehrheiten sorgen. „Hüfingen hat in all seinen Ortsteilen Jahrzehnte friedlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Unfrieden würde nicht durch die Beibehaltung der Unechte Teilortswahl, sondern durch ihre Abschaffung entstehen.“ Diese beiden Sätze stammen aus dem Jahr 2007 von Erwin Teufel und Franz Schuhmacher. Beide ehemaligen Landespolitiker sollten Recht behalten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sie konnten unserer Fraktion bei den durch uns ehrlich und sachlich geführten Debatten über Lärm- und Umweltschutz, Transparenz oder eben auch den fairen Umgang mit unseren Ortsteilen vertrauen. Vertrauen Sie uns auch jetzt und stimmen am 26. September 2021 mit

JA, FÜR DIE WIEDEREINFÜHRUNG DER UNECHTEN TEILORTSWAHL!

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.

Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.

Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?

Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.

Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.

Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,

Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.

Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.

Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 26.02.2021

Nach §38 (2) der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist die Niederschrift der Verhandlungen des Gemeinderats innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Unserer Ansicht nach ist dies keine Holschuld des Gemeinderates, für das sich die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums extra Urlaub zu nehmen haben. Auch ist es für Urkundspersonen nicht zumutbar die Niederschriften während der Sitzungen zu unterschreiben, wofür sie sich extra in eine gesonderte Ecke begeben müssen.

Deshalb haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen nachgefragt, wie es in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Aufgefallen ist uns hierbei, dass es in den anderen Gemeinden ebenso gesehen wird, wie oben dargestellt. Die Gemeinde Königsfeld ist sicher ein leuchtendes Vorbild an Transparenz, dessen Niveau langfristig angestrebt werden sollte. In einem nächsten Schritt wollen wir zumindest die Stufe von Donaueschingen und St. Georgen erreichen.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Einsprüchen zu Fehlern in der Niederschrift. Über Einwendungen hat nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat zu entscheiden. Unserer Meinung nach sollten sachliche Fehler verbessert oder zumindest besprochen werden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte dies nach dem Vorbild von Geisingen im Protokoll festgehalten werden.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

1. Nach dem Vorbild von Donaueschingen ist über Mandatos das öffentliche Protokoll für die Mitglieder des Stadtrates abrufbar. Beide Niederschriften (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an die zwei Stadträte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Stadtrat raus.

2. Über Einwendungen wird mit den betreffenden Stadträten geredet. Wird keine Einigung erzielt, soll nach §38 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Wird auch hier keine Einigung erzielt, wird dies im Protokoll ergänzt.

Warum Gemeinderäte weiterhin live tagen

von Norbert Ziegeler Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar am 30. Januar 2021

Warum die Gemeinderäte von Horb und Empfingen weiter live tagen und dabei unnötige Corona-Risiken eingehen, ist mir ein Rätsel. Fürchten die Herren etwa einen Kontrollverlust, wenn sie nicht alle Räte um sich haben? Oder ist es nur Unsicherheit im Umgang mit der gar nicht so neuen Technik? Rechtsunsicherheit kann nicht der wahre Grund sein, schließlich tagen die Gremien in Rottenburg und Tübingen schon lange erfolgreich online. Alles streng nach Gemeindeordnung und geänderter Hauptsatzung.

  
Als Rottenburger Gemeinderat möchte ich die Vorteile von Videokonferenzen in Zukunft nicht mehr missen: Die Sitzungen laufen strukturierter und disziplinierter ab, es redet immer nur eine Person, es gibt weniger Nebengeräusche und Ablenkung. Durch die Funktion ‚Hand heben‘ bekommt der OB automatisch eine Rednerliste in richtiger Reihenfolge. Einige Plattformen bieten eine bequeme Abstimmfunktion, manuelles Zählen ist nicht mehr erforderlich. Dazu kommt ein Zeit- und Komfortgewinn, im heimischen Arbeitszimmer ist es doch etwas bequemer als in einer großen Halle.


Das starre Festhalten an einer analogen Welt fördert nicht gerade unsere Wettbewerbsfähigkeit. In Deutschland ziehen wir zu wenig Nutzen aus der Digitalisierung, andere Länder sind uns da leider weit voraus.

Protokolle und Transparenz

Königsfeld 2020

Da in Hüfingen mit dem Segen der Kommunalaufsicht bekanntlich Protokolle selbst vor den Stadträten “geheim”* gehalten werden und auch offensichtliche Fehler nicht verbessert werden, haben wir mal gefragt, wie es in anderen Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen so gehandhabt wird.

Bei dieser Recherche wurde mir vor allem mal wieder deutlich wie rückschrittlich, verstaubt und herrschaftlich Hüfingen geführt wird. Unser Landkreis ist sehr transparent und bürgernah. Die Bürgermeister sind keine zusätzlichen Fraktionssprecher ihrer Partei, sondern sind für ihre Verwaltung und Bürger da. Was sie tun wird nicht im stillen Kämmerlein mit den größten industriellen Landwirten oder Kolping besprochen, sondern sie agieren transparent.

(Davon abgesehen sind viele auch noch sehr nett und antworten mir sogar auf E-Mails, was mir in Hüfingen noch nie passiert ist.)

Aber genug des Neides.

Als leuchtende Vorbilder möchte ich Königsfeld, Mönchweiler und auch St. Georgen und Donaueschingen erwähnen. Da Königsfeld mit der Transparenz und dem Livestream der aktuellen Sitzungen für Hüfingen ein unerreichbares Ideal bleibt, will ich realistisch bleiben und zumindest die Professionalität und Transparenz von Donaueschingen und St. Georgen einfordern.

Hier die Antworten über den Umgang mit Sitzungsprotokollen:

Bad Dürrheim:

Während der nächsten Sitzung auf Papier. Nach Anfrage elektronisch.

Über Einwendungen, die gegen die Niederschrift vorgebracht werden, entscheidet gem. § 38 Abs. 2 GemO BW der Gemeinderat. Die Einwendungen werden dann in der nächsten möglichen Sitzung behandelt.

Blumberg:

Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt, bzw. vorgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.

Meistens nur kleine redaktionelle Änderungswünsche der Gemeinderäte werden nach Absprache durchgeführt.

Bräunlingen:

Keine Antwort.

Brigachtal:

Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.

Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.

Dauchingen:

Einsichtnahmen in öffentliche Niederschriften sind in elektronischer Form grundsätzlich für jedermann über das Rats- und Bürgerinformationssystem möglich. Einsichtnahmen in nichtöffentliche Niederschriften sind für Gemeinderatsmitglieder im Rathaus möglich.

Donaueschingen:

Nach der Unterzeichnung von zwei Stadträten wird das Protokoll im Ratsinformationssystem der Stadt Donaueschingen in elektronischer Form veröffentlicht. Die Stadträte können zudem über das Gremieninfoportal (Mandatos App) jederzeit in die Niederschrift Einsicht nehmen (§ 35 GO).

Glaubt ein Gemeinderat, dass die Niederschrift fehlerhaft ist, kann er Einwendungen erheben, über die der Gemeinderat entscheidet. Diese sind protokollarisch festzuhalten. Eine Berichtigung wird durch eine Randbemerkung vorgenommen (vgl. §38 Abs. 2 GemO, Rdn 6 Kommentar). Schreibfehler ohne sachliche Bedeutung werden vom Schriftführer formlos korrigiert.

Furtwangen:

Hier haben alle Gemeinderäte digital Einsicht in das öffentliche Protokoll, sobald es erstellt wurde.

Änderungswünsche werden im Rathaus angenommen und diskutiert. Etwaige Änderungen werden in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.

Geisingen:

Es gibt vier Urkundspersonen, für jede Fraktion eine. Meist unterschreiben diese Personen auf dem Rathaus. Falls aber gewünscht, darf das Ratsmitglied das Protokoll mit nach hause nehmen.

Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es Rücksprache. Falls es keine Einigung gibt, wird dies im Protokoll festgehalten wird.

Gütenbach:

In Papierform als Umlauf während der Sitzung.

Änderungen nach Absprache.

Königsfeld:

Alles digital und Livestream zu aktuellen Sitzungen.

Wer sehen will wie eine moderne Stadt regiert werden kann, soll mal hier schauen: https://www.koenigsfeld.de/

Mönchweiler:

Protokolle werden allen Gemeinderäten und Amtsleitern als PDF zur Einsicht als E-Mail zugesandt. Dem Gemeinderat wird zur nächsten oder übernächsten Sitzung das Protokoll am Ratstisch nochmals zur Einsicht vorgelegt. Zwei Gemeinderäte unterzeichnen das Protokoll, das dann für den öffentlichen Bereich auf die Homepage gestellt wird.

Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es eine Abstimmung mit dem Hauptamtsleiter. Bei Bedarf Rücksprache mit betroffenen Gemeinderäten. Bis jetzt konnten alle Unstimmigkeiten zu allgemeinen Zufriedenheit beseitigt werden.

Niedereschach:

Keine Antwort. Aber anscheinend digital.

Schonach:

Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.

Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.

Schönwald:

Nach den Sitzungen erhalten immer die Urkundspersonen die Protokolle auf Papier nach hause.

Es gab die letzten 4 Jahre keine Unstimmigkeiten.

St. Georgen:

Über Mandatos ist das öffentliche Protokoll abrufbar. Beide Protokolle (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an zwei Gemeinderäte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll auf der Homepage und in Mandatos veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Gemeinderat raus.

Einsprüche gibt es fast keine. Wenn doch, wird es mit Rücksprache geändert und die Gemeinderäte informiert.

Triberg:

Keine Antwort.

Tuningen:

Grundsätzlich haben die Gemeinderäte Einsicht der öffentlichen Protokolle in elektronischer Form.

Über Einwendungen entscheidet nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat. Praktisch hat es bei der Gemeinde Tuningen in den vergangen vier Jahren keine Einwendung gegeben.

Unterkirnach:

Keine Antwort, aber online Verfügbar.

Villingen-Schwenningen:

Keine Antwort, aber online Verfügbar.

Vöhrenbach:

Das nichtöffentliche und das öffentliche Protokoll wird in der Sitzung in einem Ordner an die beiden Urkundspersonen zum Unterzeichnen gegeben. Sofern Gemeinderäte einen Auszug vom öffentlichen Protokoll wünschen, wird dies in der Regel auf Papier zur Verfügung gestellt.

Einsprüche über inhaltliche Fehler gab es in den letzten Jahren nicht.

*Der Bürgermeister hat mir angeboten, mit mir nachts im Rathaus zu bleiben und ich dann die Protokolle lesen darf. Da ich das Angebot nicht wahrnehme, bin ich wohl selber Schuld und es ist nicht wirklich „geheim“.

Falschfahrer zum Lidl-Logistikzentrum

22. September 2020 von Peter Albert

Seit den 1970er Jahren gab es in Hüfingen ein sogenanntes Lidl-Lager im Gewann Stetten. Diese Firma expandierte in der darauffolgenden Zeit enorm, so dass die durch die Stadt ausgewiesene Fläche in Richtung Bräunlingen nicht mehr ausreichte. Im Jahr 2003 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dieses Unternehmen ins Benediktsholz – besser als Weiher bekannt – an der Hausener Straße außerhalb der B 31 umzusiedeln. Die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes wurde von Protesten aus der Bevölkerung begleitet, da durch den geplanten Neubau sehr viel landwirtschaftliche Fläche mit altem Heckenbestand verloren ging. Ein weiterer wichtiger Streitpunkt war die verkehrs-technische Erschließung. Von den betroffenen Anwohnern wurde zurecht bemängelt, dass es zu Mehrverkehr in und um Hüfingen kommen würde. Zum einen wurde eine Umnutzung des alten Lidl Lagers mit weiterer Lkw Belastung befürchtet. Dies hat sich im Übrigen durch die Neuansiedlung eines Möbelauslieferungslagers auch bestätigt. Zum anderen kam es immer wieder zu Falschfahrern der Lidl-Zulieferfirmen, die den Weg durch das Stadtgebiet nutzten anstatt, wie von der Stadtverwaltung den Betroffenen zugesichert, von hinten über die Bundesstraße B 31 zu fahren. Auch die viel propagierte „spitze Kehre“ an der Hausener Straße erwies sich als Flop. Der Bürgermeister hatte stets versichert, dass es schier unmöglich wäre, von der Innenstadt her auf das Lidl Gelände einzubiegen. Auch wurde auf eine „notarielle Vereinbarung“ hingewiesen, die eindeutig regeln würde, dass die Lkws „hinten herum“ über die B 31 also vom Süden her ein und abfahren.

Selbst der Sprecher der CDU Fraktion hatte diesen Missstand im Jahr 2017 noch einmal in einer Gemeinderatssitzung angeprangert.

Im Frühsommer 2018 habe ich im Rahmen der Möglichkeiten, welche das Landesinformationsfreiheitsgesetz bietet, die Stadt Hüfingen um Informationen in Sachen Verkehrserschließung des riesigen Lidl Logistikzentrums gebeten.
Bereits im Jahr davor – am 6. Februar 2017 – hatte ich unseren Bürgermeister, welcher Jurist ist, hierüber vor Zeugen (Besprechung im Trauzimmer) um Aufklärung gebeten. Nach mehrmaliger schriftlicher Erinnerung erhielt ich am 23. August 2018 Nachricht, dass ich Einsicht gegen eine nicht unerhebliche Gebühr erhalten könne. Unter Protest bezüglich der stattlichen Gebühr von mindestens 319.- Euro beauftragte ich die Verwaltung mir über die einfachen Fragen Antwort zu geben bzw. Einsicht zu gestatten. Meine beiden Fragen waren: Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Verkehrserschließung und wenn ja, was steht dort geschrieben?

Danach erhielt ich zusammen mit meiner Frau Einsicht in die vertragliche Regelung, die besagt, dass die Lidl Fahrzeuge tatsächlich nicht durch Hüfingen fahren dürfen! Allerdings wurde mir verheimlicht, mit wem (Firma, Eigentümer) die Stadt die Vereinbarung geschlossen hatte.

Hierzu muss ich erwähnen, dass ich zusammen mit weiteren Mitstreiter*innen bereits 2015 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung Lidl geführt hatte und uns dort mitgeteilt wurde, dass der Geschäftsleitung kein Vertrag bezüglich der Verkehrserschließung bekannt wäre.

Da immer mehr Zulieferer von Lidl den Weg über die Innenstadt und nicht außen herum nehmen, habe ich nicht lockergelassen und die Geschäftsleitung von Lidl mehrfach angeschrieben, so z. B. am 24. Mai 2020. Zwischenzeitlich hatte ich am Freitag, den 10. Juli um 17 Uhr ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Der Geschäftsführer sagte, dass sehr selten Falschfahrer gesichtet werden und schlug vor, dass zuerst einmal „gezählt“ werden sollte. Nachdem während unseres Gesprächs plötzlich ein Sattelzug von der Schaffhauser Straße kommend forsch auf das Lidl Gelände einbog, änderte sich das Verhalten der Vertreter von Lidl schlagartig. Nun sicherte der Geschäftsführer zu, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern. Ein weiteres Gespräch steht noch aus.
Ich werde nun die horrende Gebühr zuerst einmal unter Vorbehalt bezahlen und auf die weiteren Reaktionen warten.
Anzumerken wäre noch die Frage, warum die schweren Lkws überhaupt durch die Wohnstraßen fahren? Die Fahrzeuge, welche von Blumberg aus südlicher Richtung und von Donaueschingen aus nördlicher Richtung von der B 27 kommen, erhoffen sich eine verkürzte Fahrzeit, da der Weg minimal kürzer ist.

Transparenzinitiative

Rede Michael Steinemann zur Initiative der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 07. Mai 2020

Hat Hüfingen keine andere Sorgen als die Frage nach mehr Transparenz, mag sich manch einer denken. Aber wenn wir ehrlich sind, wäre uns Gemeinderäten viel Unruhe im letzten halben Jahr erspart geblieben, würde das Thema Transparenz an vielen Stellen ehrlicher und bürgernäher behandelt.

Ich hab zu oft das Gefühl, dass bei zu vielen Dienstleistungen die Verwaltung uns Gemeinderäte, aber auch die Bürgerinnen und Bürger irrtümlicherweise in einer Holschuld sehen.

Vorsichtig zuversichtlich stimmte mich, dass es die letzten 12 bis 18 Monaten im Rathaus zumindest in Punkto Informationen zur Gremienarbeit (wie die Veröffentlichung von Sachverhalten der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen oder der digitalen Veröffentlichung des Haushaltsplans) zu Verbesserungen kam.

Leider geschieht das aber zu oft durch Druck Dritter, anstatt der ernsthaften Einsicht die Bürgerschaft tatsächlich mitzunehmen. Ich geb zu: lange Zeit ging diese Taktik ja auch auf. Bis jetzt.

Ende Januar besuchte ich eine Infoveranstaltung der Initiative 125. Wenn sich viele der 100 Anwesenden über die mangelnde Transparenz der Stadt Hüfingen beschweren und von Geheimniskrämerei reden, müssen bei jedem Bürgervertreter die Alarmglocken läuten. Der Bürgermeister, die Stadtverwaltung und der Gemeinderat als Hauptorgan sind dem Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Diesen Personenkreis unnötig bzw. unverhältnismäßig in Unkenntnis zu lassen, war für ein vertrauensvolles Miteinander pures Gift. Und ich spreche hier ausdrücklich nicht nur von der Preisfindung der Baulandpreise.

Dennoch: Die Gründung der ein oder anderen Bürgerinitiative in unserer Gesamtstadt hätte mit mehr Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe so nie stattgefunden.

Die bisherige Taktik „Wir geben euch nur so viel Informationen wie unbedingt nötig“ ist kein Erfolgsmodell für die Zukunft.

Ich als junges, frischgewähltes Mitglied in diesem Gremium wage die Prognose, dass die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahrzehnt mehr Transparenz fordern und nicht mehr blindes Vertrauen angesagt ist. Die Gesellschaft hat sich schlichtweg verändert. Wir sollten uns da teilweise von unseren Nachbargemeinden eine Scheibe abschneiden.

Ja, mehr Transparenz bedeutet auch Mut zur eigenen Meinung zu stehen. Ich denke beispielsweise an Protokolle, in denen für die Öffentlichkeit erkennbar sein sollte, wie wer abgestimmt oder was gesagt hat.

Wenn ich die Sitzungsvorlage anschaue, fehlt der Verwaltung offenkundig dieser Mut und das Vertrauen. Aus Gründen der Plausibilität und der Fairness wäre es eine Überlegung wert gewesen, diesen Tagungsordnungspunkt nicht schon wieder nach hinten zu schieben.

Wir sind zur sachlichen Diskussion über den bisherigen Transparenzstatus der Stadt Hüfingen, egal ob Transparenz der Gremienarbeit bis hin zur Preistransparenz, bereit.

Noch vor einem Vierteljahr wären wir hier mit der Idee nach einem Streamen der Gemeinderatssitzung, sprich Übertragung der Sitzung ins Internet, ausgelacht worden. Durch die Corona-Krise scheint nun vieles möglich, wenn ich das Geschehen in anderen Gemeinden beobachte.

Mir ist bewusst, dass nicht alle Debatten für die Allgemeinheit geeignet sind. Es geht uns nicht um eine hundertprozentige Entblößung städtischer Geheimnisse und Vertraulichkeiten. Ich, aber wahrscheinlich auch große Teile der Bevölkerung, würde mich über eine Selbstreflexion der Verwaltung über den Status Quo der städtischen Transparenz sehr freuen.

Transparenzinitiative

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 29. Oktober 2019

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind angehalten, über bürgerfreundliche und transparente Wege und Mittel mit der Bürgerschaft zu kommunizieren. So heißt es in der Gemeindeordnung „Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.“

Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung vor, dass „Die Gemeinde auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlicht.“ (§ 41 b Absatz 1) sowie „Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.“ (§ 41 b Absatz 2). Hier liegt vonseiten des Gesetzes ein Informationsauftrag an die Stadt Hüfingen vor, dem derzeit allerdings nicht vollumfänglich nachgekommen wird.

Aus § 34 (Einsichtnahme in die Niederschrift) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hüfingen ist zu entnehmen: „Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen.“ Dies ist aktuell allerdings nicht zutreffend, da dies von Seiten der Stadtverwaltung lediglich auf die Rathausöffnungszeiten und der Zeiten während der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen beschränkt sind. Die Erwartungen an ein modernes Rathaus des 21. Jahrhunderts sind insbesondere Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgernähe. Während inhaltsreichen Sitzungen ist eine gleichzeitige gewissenhafte Durchsicht mehrseitiger Protokolle vorausgegangener Sitzungen nicht möglich. Umliegende Städte wie z. B. Donaueschingen, Bräunlingen, Bad Dürrheim oder Stühlingen gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit der Veröffentlichung des Haushaltsplans. Während dieser in anderen Städten (z. B. Stühlingen oder Donaueschingen) ganzjährig online vorliegt und so bei den Einwohnern für eine bessere Identifikation mit den Haushaltspositionen sorgt, muss der interessierte Einwohner in Hüfingen die Stadtverwaltung in ihren limitierten Öffnungszeiten aufsuchen und muss unter Zeitdruck das Zahlenwerk studieren und hat hierbei lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Notizen zu machen.

Nach dem Vorbild anderer Städte könnte Hüfingen im Landkreis Vorreiter werden und ihre öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen live oder zeitlich verzögert streamen. Dadurch könnten Senioren, Eltern mit Kindern und Menschen mit Behinderung an den Entscheidungen und Debatten der Gemeinderäte teilhaben und diese digital zu Hause verfolgen. Auch würde man dadurch der Besonderheit einer Flächengemeinde mit Anfahrtsstrecken von bis zu zehn Kilometern zu den Sitzungsräumlichkeiten gerecht. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten sind die politische Teilhabe der Bevölkerung und die Visualisierung der Arbeit des Gemeinderates für die breite Maße der Bevölkerung als Hauptargumente zu nennen.

Viele Gemeinden und Städte arbeiten erfolgreich mit einem Rats- und Bürgerinformationssystem, in welchen u. a. die Gremien, Mandatsträger, Haushaltspläne, Protokolle und Gemeindesatzungen hinterlegt sind. Das aktuelle Bürgerinfoportal ist inhaltlich ungenügend.

Durch die folgenden Anträge könnte eine noch bessere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden.

Folgende Anträge möge der Gemeinderat in einer seiner nächsten beiden öffentlichen Gemeinderatssitzungen beschließen:

  1. Überprüfung der Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Hüfingen.
  2. Die in öffentlicher Gemeinderats- oder Ausschusssitzung gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind gemäß § 41 b Absatz 5 der Gemeindeordnung im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen zu veröffentlichen.
  3. Bekanntgabe der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnungspunkten sowie den dazugehörigen Beratungsunterlagen der Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen gemäß § 41 b Absatz 1 der Gemeindeordnung.
  4. Übermittlung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen elektronisch oder per Post an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
    Anmerkungen: Die Aushändigung sollte bevorzugt elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail).
    Die Aushändigung des Entwurfs sollte vor der Unterzeichnung gem. § 38 (2) GemO erfolgen, damit Einwendungen aus den Reihen des Gemeinderates berücksichtigt werden können. Gem. § 38 (2) Satz 2 GemO ist das Protokoll innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen.
  5. Bereitstellung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auf der Homepage der Stadt Hüfingen spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
  6. Übermittlung des jährlichen Haushaltsplanes per Mail an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  7. Bereitstellung des jährlichen Haushaltsplanes auf der Homepage der Stadt Hüfingen bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  8. Überprüfung nach der Möglichkeit (rechtlich und technisch) öffentliche Gemeinderats- undAusschusssitzungen live oder zeitlich verzögert zu streamen, damit u. a. auch immobile Einwohner die Sitzungen verfolgen können.
    Anmerkung: Die Videoübertragung kann versuchsweise probeweise (z. B. auf ein Jahr) getestet werden.
  9. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird diskutiert und danach von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.