Kompetente Visionen des Patriarchats Teil 3

Kompetente Visionen des Patriarchats Teil 3

2. Februar 2024 0 Von Hannah Miriam Jaag

Gleich am Anfang meiner Zeit im Gemeinderat hatte der Bm mir ja gesagt, dass meine Meinung unwichtig sei. Dies bevor er mich kannte, einzig und alleine deshalb, um mir meinen Platz zuzuweisen.

Kurze Zeit später ist mir aufgefallen, dass Protokolle der Sitzungen von zwei Stadträten beglaubigt werden müssen. Diese Unterschriften erfolgen in Sitzungspausen an vom Hauptamt mit Zetteln vorgesehener Stelle. Meine Weigerung, die Protokolle ungelesen zu unterschreiben, führten zum ersten Konflikt.

Bei diesem habe ich gelernt, dass ausschließlich der Bürgermeister Verfügungsgewalt über die Protokolle hat und kein Stadtrat diese mit an seinen Platz nehmen darf. Da die Sitzungspausen nicht lange genug waren, damit ich die Protokolle lesen konnte, bot mir der Bürgermeister in einer öffentlichen Sitzung an, mit ihm die Nacht im Rathaus zu verbringen. Seine Anwesenheit sei nötig, um mich zu kontrollieren, damit ich auch keine Abschrift der Protokolle mache oder sie gar fotografiere. Falls ich die Protokolle nicht unterschreibe, würde er mich wegen Pflichtverletzung nach § 17 Abs. 4 i. V. mit § 16 Abs. 3 GO zu verklagen.

Die Kommunalaufsicht fand dies vollkommen in Ordnung und forderte mich ebenfalls auf, die Protokolle ungelesen zu unterschreiben. Dass ich die Nacht mit dem Bm im Rathaus verbringen solle, ignorierten die Herren.

Aufgrund der Klage-Drohungen las ich dann die Protokolle während der Gemeinderatssitzung in der mir hierfür zugewiesenen Ecke. Im Anschluss daran hatte mich der CDU Fraktionssprecher 3 Minuten über meine Unverschämtheit, die Protokolle zu lesen, beschimpft. Der Bürgermeister sinniert daraufhin etwa 4 Minuten öffentlich über meine Intelligenz.

Eine Beschwerde hierüber beim Regierungspräsidium (RP) in Freiburg wurde nach über einem Jahr und nach Einschalten der Regierungsdirektiorin von einer fiktiven Praktikantin mit eingefügtem Text vom Bürgermeister über ihrem Namen, beantwortet, mit der Aufforderung mich nicht mehr an das RP zu wenden.

Mit der Zeit durften wir lernen, warum wir die Protokolle nicht lesen dürfen:

Einige Stellen in den Protokolle entsprechen nicht der Wahrheit. 

Wegen einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht erhielt ich die Antwort, dass alles was der Bürgermeister in die Protokolle schreibt und unterschrieben ist, sich auch genau so zugetragen habe. Tatsachen spielen hierbei keine Rolle.

Eine Aufnahme meiner eigenen Rede war nicht erlaubt und als Beweis nicht tauglich. Eine eigene Mitschrift oder der veröffentlichte Redetext sind zwar erlaubt, aber es gilt ausschließlich das Wort vom Bürgermeister.

Diese alternativen Tatsachen ziehen sich durch die gesamte Herrschaftszeit. So hat der Bm eben wieder in sein Protokoll geschrieben, dass ihm der Text meiner Abschlussrede nicht bekannt sei und dass ich nach dieser den Raum verlassen hätte. Als er diese alternative Tatsache in der Sitzung verkündet hat, hatte er mir dabei triumphierend in die Augen geschaut. Was er damit bezwecken wollte (ich vermute Machtanspruch und Dominanz), ist mir bis heute nicht ganz klar, aber es stand sogar so in der Zeitung. Auf jeden Fall war ich noch im Raum, allerdings an der Türe, als er offiziell die Sitzung schloss.

Ich durfte die letzten Jahre lernen, dass das Landratsamt sowie das Regierungspräsidium Herrschaftsansprüche mit unlauteren Mitteln durchsetzen und nicht für die Bürger da sind.
Wozu dienen alternative Wahrheiten und Intransparenz letztendlich?