Kompetente Visionen des Patriarchats Teil 3

Gleich am Anfang meiner Zeit im Gemeinderat hatte der Bm mir ja gesagt, dass meine Meinung unwichtig sei. Dies bevor er mich kannte, einzig und alleine deshalb, um mir meinen Platz zuzuweisen.

Kurze Zeit später ist mir aufgefallen, dass Protokolle der Sitzungen von zwei Stadträten beglaubigt werden müssen. Diese Unterschriften erfolgen in Sitzungspausen an vom Hauptamt mit Zetteln vorgesehener Stelle. Meine Weigerung, die Protokolle ungelesen zu unterschreiben, führten zum ersten Konflikt.

Bei diesem habe ich gelernt, dass ausschließlich der Bürgermeister Verfügungsgewalt über die Protokolle hat und kein Stadtrat diese mit an seinen Platz nehmen darf. Da die Sitzungspausen nicht lange genug waren, damit ich die Protokolle lesen konnte, bot mir der Bürgermeister in einer öffentlichen Sitzung an, mit ihm die Nacht im Rathaus zu verbringen. Seine Anwesenheit sei nötig, um mich zu kontrollieren, damit ich auch keine Abschrift der Protokolle mache oder sie gar fotografiere. Falls ich die Protokolle nicht unterschreibe, würde er mich wegen Pflichtverletzung nach § 17 Abs. 4 i. V. mit § 16 Abs. 3 GO zu verklagen.

Die Kommunalaufsicht fand dies vollkommen in Ordnung und forderte mich ebenfalls auf, die Protokolle ungelesen zu unterschreiben. Dass ich die Nacht mit dem Bm im Rathaus verbringen solle, ignorierten die Herren.

Aufgrund der Klage-Drohungen las ich dann die Protokolle während der Gemeinderatssitzung in der mir hierfür zugewiesenen Ecke. Im Anschluss daran hatte mich der CDU Fraktionssprecher 3 Minuten über meine Unverschämtheit, die Protokolle zu lesen, beschimpft. Der Bürgermeister sinniert daraufhin etwa 4 Minuten öffentlich über meine Intelligenz.

Eine Beschwerde hierüber beim Regierungspräsidium (RP) in Freiburg wurde nach über einem Jahr und nach Einschalten der Regierungsdirektiorin von einer fiktiven Praktikantin mit eingefügtem Text vom Bürgermeister über ihrem Namen, beantwortet, mit der Aufforderung mich nicht mehr an das RP zu wenden.

Mit der Zeit durften wir lernen, warum wir die Protokolle nicht lesen dürfen:

Einige Stellen in den Protokolle entsprechen nicht der Wahrheit. 

Wegen einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht erhielt ich die Antwort, dass alles was der Bürgermeister in die Protokolle schreibt und unterschrieben ist, sich auch genau so zugetragen habe. Tatsachen spielen hierbei keine Rolle.

Eine Aufnahme meiner eigenen Rede war nicht erlaubt und als Beweis nicht tauglich. Eine eigene Mitschrift oder der veröffentlichte Redetext sind zwar erlaubt, aber es gilt ausschließlich das Wort vom Bürgermeister.

Diese alternativen Tatsachen ziehen sich durch die gesamte Herrschaftszeit. So hat der Bm eben wieder in sein Protokoll geschrieben, dass ihm der Text meiner Abschlussrede nicht bekannt sei und dass ich nach dieser den Raum verlassen hätte. Als er diese alternative Tatsache in der Sitzung verkündet hat, hatte er mir dabei triumphierend in die Augen geschaut. Was er damit bezwecken wollte (ich vermute Machtanspruch und Dominanz), ist mir bis heute nicht ganz klar, aber es stand sogar so in der Zeitung. Auf jeden Fall war ich noch im Raum, allerdings an der Türe, als er offiziell die Sitzung schloss.

Ich durfte die letzten Jahre lernen, dass das Landratsamt sowie das Regierungspräsidium Herrschaftsansprüche mit unlauteren Mitteln durchsetzen und nicht für die Bürger da sind.
Wozu dienen alternative Wahrheiten und Intransparenz letztendlich?

geheim und noch geheimer

28.05.2023

Die Geschichten um die falschen, geheimen Protokolle gehen weiter:

Im Dezember hatte unsere Fraktion wegen eines Verfahrensfehlers nicht mit abgestimmt. Der Fraktionssprecher hat es deutlich begründet und gefordert, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird. Eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ergab nun, dass dieses nicht im Protokoll stand und ein CDU-Mann das falsche Protokoll unterschrieben habe. Aus diesen Gründen haben wir jetzt angeblich keinen Einspruch erhoben. Es zählt lediglich was der Bm und die CDU erfinden.

Für die bahnbrechende Erkenntnis, dass wir nicht sagen oder tun, was wir sagen oder tun, benötigte die Kommunalaufsicht 4 Monate! Dies ist wohl der Grund, warum schon öfters angedroht wurde, den Hieronymus verbieten zu lassen. Dabei gibt es uns ja eigentlich gar nicht…

Beitrag vom 12. Januar 2023

Da wir inzwischen von der Kommunalaufsicht mehrfach und nach über einem Jahr auch vom Regierungspräsidium in Freiburg Nachricht erhalten hatten, dass das alles so super und ok ist, möchte ich den Beitrag wieder aus der Versenkung holen.

Ein Bm habe das Recht über seine Protokolle zu bestimmen und auch das Recht seine Wahrheit da rein zu schreiben. Was in den Protokollen steht, braucht nicht den Tatsachen zu entsprechen. Ein Bm kann also frei entscheiden, was wir angeblich gesagt hätten. Während der Stadtratssitzung die Protokolle zu lesen und sich danach beschimpfen zu lassen, tut also den gesetzlichen Vorgaben vollkommen Genüge. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt haben aber die Stadträte dieses „Protokoll“ zu unterschreiben.

Demokratie hatte ich in der Schule anders gelernt und im Grunde weiß ich nicht, was ich da als Stadträtin überhaupt soll. Zuhörerin bei einem mikroputinistischen Spektakel. Na, zumindest komme ich nicht in den Gulag, wenn ich doch mal was sage, sondern werde nur beschimpft. Gelebte Demokratie in Hüfingen!

Beitrag vom 24. Juli 2020

Auch wenn wir in einer sehr rückwärtsgewandten Stadt leben, in der Parität ein Schimpfwort ist, so ist Hüfingen doch in einem absoluter Spitzenreiter: In der Geheimhaltung sämtlicher Machenschaften und der dazugehörigen Protokolle, falls vorhanden.

Das Informationsfreiheitsgesetz wird einfach mal ignoriert und auch die Gemeindeordnung spielt nur eine marginale Rolle, also dann, wenn sie dem Bm gerade zupass kommt. Ansonsten werden die Gesetze geschickt verborgen und gedreht, dies alles mit dem Segen der Kommunalaufsicht des Schwarzwald-Baar-Kreises.

So hat es Tradition in Hüfingen, dass sogenannte Urkundspersonen die Protokolle der Stadtratssitzung in der Pause einfach mal schnell ungelesen unterschreiben.

Manch einer wundert sich, warum die Protokolle denn nicht gelesen werden. Dies ist ganz einfach: Die Protokolle werden den Stadträten nicht zu Kenntnis gebracht. Es gibt keine Aushändigung der Protokolle, weder auf Papier noch elektronisch. Falls ein Stadtrat auf das Rathaus geht, um seine gesetzliche Einsicht zu verlangen, dann wird er bewacht, damit er keine unerlaubten Fotos davon macht. Dies hat der Bm verboten.

Wer also unter der Woche weder Zeit noch Lust hat unter Bewachung im Rathaus zu sitzen, dem bleibt nur die Gemeinderatssitzung. Auch hier ist verboten, die Protokolle mit an den Platz zu nehmen. Deshalb kommt die neugierige Leserin an den Katzentisch, an dem sie lesen darf.

Was sagt der Bm dazu?

Er hat mir angeboten nachts mit ihm im Rathaus zu bleiben damit ich unter seiner Bewachung die Protokolle lesen kann.

Katzentisch an dem Protokolle zu unterschreiben sind

Wer Partizipation und Parität mit Füssen tritt, ist kein Demokrat

Was folgt ist meine freie Meinung nach §5 GG. Wem es nicht passt, der möge weiter surfen.

Als ich 2019 zum ersten Mal in diesem Gemeinderat saß, war ich zu allererst schockiert über das großkotzige, arrogante Verhalten der vielen Männer.

Lange habe ich darüber nachgedacht, ob dies eine Eigenheit nur von Hüfingen ist oder vielleicht in ganz Deutschland ein Problem.

Ich bin ja Naturwissenschaftlerin und auch Ingenieurin und von daher gewohnt mit vielen Männern zu arbeiten.

Nach vielen Jahren in den USA und auch der Schweiz war ich allerdings durchaus an eine Zusammenarbeit gewohnt. 

Es ist so, dass sich Frauen heute zwar wählen lassen dürfen, aber wenn sie gewählt sind, keinerlei Schutz ausserhalb einer Partei bekommen. Es kommt weder die Kommunalaufsicht, noch das Regierungspräsidium zur Hilfe. Ohne starken Mann in einer der Parteien im Hintergrund, ist eine Frau zum Abschuss frei gegeben. Genau dies wird vom Bm hemmungslos ausgenutzt und genüsslich betrieben. Frei nach dem Motto: “Politische Teilhabe könnt ihr haben, aber dann werdet ihr eben fertig gemacht.” Außer natürlich man kann gewisse Damen an wichtigen Schaltstellen positionieren. Qualifikation oder demokratische Grundprinzipien sind vollkommen egal.

Der Rechtsstaat wird für eine bestimmte Kaste ausgesetzt und dies kann öffentlich betrieben werden, da es keine Presse mehr, sondern nur noch unreflektierte Hofberichterstattung gibt. 

Die ständigen kompetenzfreien Machtdemonstrationen, das zusammenhanglose, dümmliche Sinnieren und auch das sinnlose, zerstörerische Verschwenden von Steuergeldern nervt mich einfach nur noch an. 

Ich wurde gewählt, damit auch die Natur und der Artenschutz in Hüfingen wieder eine Rolle spielen. Dies ist nicht möglich und wird verwehrt. Ich wurde massiv gemobbt, beschimpft, beleidigt und bedroht, damit ich den Mund nicht mehr auf mache.

Ich lese viel, mache mir gerne viele Gedanken und explodiere förmlich an Ideen. Eigentlich bin ich gewohnt, über diese Ideen zu reden und auch einige davon umzusetzen. In diesem Gemeinderat knallt man auch mit den kleinsten Vorschlägen an eine engstirnige Betonwand. Da ist jedes Wort Schall und Rauch in einem unendlichen Universum, in einem Vakuum, das den Schall und Rauch einfach schluckt, wie ein Schwarzes Loch.

Wir hatten rotierende Fraktionssprecher in der Fraktion verabredet. 
Ich werde nicht Fraktionssprecherin werden!
Man könnte auch sagen: Ich darf nicht Fraktionssprecherin werden, da der Rechtsstaat vollkommen versagt hat.

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Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.

Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.

Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?

Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.

Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.

Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,

Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.

Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.

Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 26.02.2021

Nach §38 (2) der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist die Niederschrift der Verhandlungen des Gemeinderats innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Unserer Ansicht nach ist dies keine Holschuld des Gemeinderates, für das sich die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums extra Urlaub zu nehmen haben. Auch ist es für Urkundspersonen nicht zumutbar die Niederschriften während der Sitzungen zu unterschreiben, wofür sie sich extra in eine gesonderte Ecke begeben müssen.

Deshalb haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen nachgefragt, wie es in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Aufgefallen ist uns hierbei, dass es in den anderen Gemeinden ebenso gesehen wird, wie oben dargestellt. Die Gemeinde Königsfeld ist sicher ein leuchtendes Vorbild an Transparenz, dessen Niveau langfristig angestrebt werden sollte. In einem nächsten Schritt wollen wir zumindest die Stufe von Donaueschingen und St. Georgen erreichen.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Einsprüchen zu Fehlern in der Niederschrift. Über Einwendungen hat nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat zu entscheiden. Unserer Meinung nach sollten sachliche Fehler verbessert oder zumindest besprochen werden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte dies nach dem Vorbild von Geisingen im Protokoll festgehalten werden.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

1. Nach dem Vorbild von Donaueschingen ist über Mandatos das öffentliche Protokoll für die Mitglieder des Stadtrates abrufbar. Beide Niederschriften (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an die zwei Stadträte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Stadtrat raus.

2. Über Einwendungen wird mit den betreffenden Stadträten geredet. Wird keine Einigung erzielt, soll nach §38 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Wird auch hier keine Einigung erzielt, wird dies im Protokoll ergänzt.

Protokolle und Transparenz

Königsfeld 2020

Da in Hüfingen mit dem Segen der Kommunalaufsicht bekanntlich Protokolle selbst vor den Stadträten “geheim”* gehalten werden und auch offensichtliche Fehler nicht verbessert werden, haben wir mal gefragt, wie es in anderen Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen so gehandhabt wird.

Bei dieser Recherche wurde mir vor allem mal wieder deutlich wie rückschrittlich, verstaubt und herrschaftlich Hüfingen geführt wird. Unser Landkreis ist sehr transparent und bürgernah. Die Bürgermeister sind keine zusätzlichen Fraktionssprecher ihrer Partei, sondern sind für ihre Verwaltung und Bürger da. Was sie tun wird nicht im stillen Kämmerlein mit den größten industriellen Landwirten oder Kolping besprochen, sondern sie agieren transparent.

(Davon abgesehen sind viele auch noch sehr nett und antworten mir sogar auf E-Mails, was mir in Hüfingen noch nie passiert ist.)

Aber genug des Neides.

Als leuchtende Vorbilder möchte ich Königsfeld, Mönchweiler und auch St. Georgen und Donaueschingen erwähnen. Da Königsfeld mit der Transparenz und dem Livestream der aktuellen Sitzungen für Hüfingen ein unerreichbares Ideal bleibt, will ich realistisch bleiben und zumindest die Professionalität und Transparenz von Donaueschingen und St. Georgen einfordern.

Hier die Antworten über den Umgang mit Sitzungsprotokollen:

Bad Dürrheim:

Während der nächsten Sitzung auf Papier. Nach Anfrage elektronisch.

Über Einwendungen, die gegen die Niederschrift vorgebracht werden, entscheidet gem. § 38 Abs. 2 GemO BW der Gemeinderat. Die Einwendungen werden dann in der nächsten möglichen Sitzung behandelt.

Blumberg:

Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt, bzw. vorgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.

Meistens nur kleine redaktionelle Änderungswünsche der Gemeinderäte werden nach Absprache durchgeführt.

Bräunlingen:

Keine Antwort.

Brigachtal:

Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.

Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.

Dauchingen:

Einsichtnahmen in öffentliche Niederschriften sind in elektronischer Form grundsätzlich für jedermann über das Rats- und Bürgerinformationssystem möglich. Einsichtnahmen in nichtöffentliche Niederschriften sind für Gemeinderatsmitglieder im Rathaus möglich.

Donaueschingen:

Nach der Unterzeichnung von zwei Stadträten wird das Protokoll im Ratsinformationssystem der Stadt Donaueschingen in elektronischer Form veröffentlicht. Die Stadträte können zudem über das Gremieninfoportal (Mandatos App) jederzeit in die Niederschrift Einsicht nehmen (§ 35 GO).

Glaubt ein Gemeinderat, dass die Niederschrift fehlerhaft ist, kann er Einwendungen erheben, über die der Gemeinderat entscheidet. Diese sind protokollarisch festzuhalten. Eine Berichtigung wird durch eine Randbemerkung vorgenommen (vgl. §38 Abs. 2 GemO, Rdn 6 Kommentar). Schreibfehler ohne sachliche Bedeutung werden vom Schriftführer formlos korrigiert.

Furtwangen:

Hier haben alle Gemeinderäte digital Einsicht in das öffentliche Protokoll, sobald es erstellt wurde.

Änderungswünsche werden im Rathaus angenommen und diskutiert. Etwaige Änderungen werden in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.

Geisingen:

Es gibt vier Urkundspersonen, für jede Fraktion eine. Meist unterschreiben diese Personen auf dem Rathaus. Falls aber gewünscht, darf das Ratsmitglied das Protokoll mit nach hause nehmen.

Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es Rücksprache. Falls es keine Einigung gibt, wird dies im Protokoll festgehalten wird.

Gütenbach:

In Papierform als Umlauf während der Sitzung.

Änderungen nach Absprache.

Königsfeld:

Alles digital und Livestream zu aktuellen Sitzungen.

Wer sehen will wie eine moderne Stadt regiert werden kann, soll mal hier schauen: https://www.koenigsfeld.de/

Mönchweiler:

Protokolle werden allen Gemeinderäten und Amtsleitern als PDF zur Einsicht als E-Mail zugesandt. Dem Gemeinderat wird zur nächsten oder übernächsten Sitzung das Protokoll am Ratstisch nochmals zur Einsicht vorgelegt. Zwei Gemeinderäte unterzeichnen das Protokoll, das dann für den öffentlichen Bereich auf die Homepage gestellt wird.

Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es eine Abstimmung mit dem Hauptamtsleiter. Bei Bedarf Rücksprache mit betroffenen Gemeinderäten. Bis jetzt konnten alle Unstimmigkeiten zu allgemeinen Zufriedenheit beseitigt werden.

Niedereschach:

Keine Antwort. Aber anscheinend digital.

Schonach:

Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.

Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.

Schönwald:

Nach den Sitzungen erhalten immer die Urkundspersonen die Protokolle auf Papier nach hause.

Es gab die letzten 4 Jahre keine Unstimmigkeiten.

St. Georgen:

Über Mandatos ist das öffentliche Protokoll abrufbar. Beide Protokolle (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an zwei Gemeinderäte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll auf der Homepage und in Mandatos veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Gemeinderat raus.

Einsprüche gibt es fast keine. Wenn doch, wird es mit Rücksprache geändert und die Gemeinderäte informiert.

Triberg:

Keine Antwort.

Tuningen:

Grundsätzlich haben die Gemeinderäte Einsicht der öffentlichen Protokolle in elektronischer Form.

Über Einwendungen entscheidet nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat. Praktisch hat es bei der Gemeinde Tuningen in den vergangen vier Jahren keine Einwendung gegeben.

Unterkirnach:

Keine Antwort, aber online Verfügbar.

Villingen-Schwenningen:

Keine Antwort, aber online Verfügbar.

Vöhrenbach:

Das nichtöffentliche und das öffentliche Protokoll wird in der Sitzung in einem Ordner an die beiden Urkundspersonen zum Unterzeichnen gegeben. Sofern Gemeinderäte einen Auszug vom öffentlichen Protokoll wünschen, wird dies in der Regel auf Papier zur Verfügung gestellt.

Einsprüche über inhaltliche Fehler gab es in den letzten Jahren nicht.

*Der Bürgermeister hat mir angeboten, mit mir nachts im Rathaus zu bleiben und ich dann die Protokolle lesen darf. Da ich das Angebot nicht wahrnehme, bin ich wohl selber Schuld und es ist nicht wirklich „geheim“.