Di jung Donau

Di jung Donau von Gottfried Schafbuch

Bild von Donaueschingen von Martin Menrad 1680
Die jung Donau von Gottfried Schafbuch gelesen von Maria Simon
Foto von einem Bild von Donaueschingen mit St. Johann und Brigach

Vernehm liischt du i de Windle.
D’Modder Boor giit uff dech acht.
Zwischet Schloß und hohne Kerchderm
lehrt si ’s Laufe dier ganz gschlacht.
Kum kascht du e kleinweng tripple,
Duet mer scho vill Ehr dier aa.

Nitt nu d’Wiege ischt e Kunschtwerk;
au din Tempel nebedra.
Dor de Park duescht no scharwenzle,
’s bruddlet d’Briig mit dier vergnüegt.
Luschtig rännt dier d’Breg vergege.

… Jetz häscht du din Taufschii kriegt.
Khäb am Ufer sitzt dert d’Modder,
seit bhüet Gott! mit bsorgtem Blick.
’s Läbe word zmol ernscht, muescht schaffe.
’s ischt verbei di Kinderglück.

Bild von Karl Merz mit Pfohren und der alten Brücke

Gell, de Abschiid macht dech truurig,
uß de Boor duescht härb doch gau.
Villmool guckischt z’ruck a d‘ Wiege,
kehrscht dech um und bliibscht gearn schtau.
I de tränefiichte Auge
spieglet Treppegibel sech.

Foto der Entenburg in Pfohren

D’Enteborg di groii, duet winke,
Duuerli begleitet dech.
Mengi Mülli muescht scho triibe,
schpitzscht und hopsischt iber d’Wehr.
Wenn im Friehling d’Berg sech siibret
dnzischt gearn no kriiz und quer.

D’Schwoobe duescht du ’s meeschtmool ergre,
glii wenn due am Gränzpfohl schtohscht.
Häscht du ebbis uffm Kerbholz,
daß dech b’sinnscht ob zu’ne gohscht?

Badisch bischt und meechscht’s halt bliibe,
machscht bockboanig und verschliifscht,
kriichscht no untererdisch wiiters,
guckischt, daß du badisch bliibscht.
’s Hegi witt du oafach sähne.
Kunnscht als Trotzkopf z’Aach i d’Höh,
leischt din Name ab, du Kaibli,
und verdlaufscht in Bodensee.

Gottfried Schafbuch (03.01.1898 – 23.10.1984)

Die Donau von ihrem Ursprung bis Tuttlingen

von Anton Schlude 1858


Die Donau von ihrem Ursprung bis Tuttlingen.

Wenn die Donau auch nicht, wie ihr Bruder der Rhein, aus himmelanstrebenden Gletschern tobend und schäumend herabstürzt, so ist sie doch eine echte Tochter des Gebirges. Es ist bekannt, dass sie nicht erst bei Donaueschingen, wo man früher im Abfluss des fürstlichen Schloßbrunnens fälschlicherweise die Donauquelle suchte *), sondern in der Vereinigung der beiden, den Schwarzwaldhöfen (um 3000′ hoch) entstammten Schwesterbäche Brege und Brigach mit dem genannten Abfluss ihren Ursprung hat.

Donautempel

*) Die heutzutage auch im Volksmunde zu Gunsten der Brig und Breg bestrittene Berechtigung der Donauquelle im Schlosshof. („Brig und Breg bringen d’Donau z’weg“) zwar freilich seit dem römischen Schriftstellern, die den Tiberius in einem Tagesmarsche vom Bodensee zu den Donauquellen gelangen lassen, nicht nur, wie von jenem Österreicher, der die Röhre des Schloßbrunnens mit der Hand zu hielt und lachend ausrief: „Schauen’s, wie werden die Wiener sich wundern, wenn die Donau ausbleibt,“ sondern bis auf neueste Topografien herab anerkannt. Der Ursprung bot sich eben in den zahlreichen Quellen und dem großen Weiher bei Donaueschingen dem Anblick natürlicher dar, als in den zwei Bächen, die sich in den großen Wasserpfuhl, das sogenannte Ried bildete, ergossen.

Die Junge Donau im Sommer 2019

Kaum ihren Quellen entlaufen, verlässt sie in östlichem Laufe bald das Land ihrer Geburt, welches sie nur noch einmal auf einer kurzen Strecke bei dem Bergschlosse Wildenstein wiedersieht, und als ziemlich bedeutender Fluss bei Gutenstein ganz verlässt, um 381 Meilen weit durch Sigmaringen, Württemberg, Bayern, Österreich und die Türkei bis zu ihrer siebenfachen Mündung ins Schwarze Meer zu reisen.

Verfolgen wir rasch den Lauf des jungen Flusses, der in mancher Windung und oft weiter Ausdehnung, doch immer der Sonne entgegen (daher von den Alten „Sonnentrotzer“ genannt) munter über Stock und Stein hüpft.

Wir gehen aus von Donaueschingen, das einst durch Schenkung Kaiser Arnulfs (889) Besitzung des Klosters Reichenau, einen eigenen Lehnsadel hatte und nach dessen Aussterben (1488) an das Haus Fürstenberg überging. Um 1750 wurde die Residenz des um diese Zeit vereinigten Fürstentums hierher verlegt und das jetzige Schloss erbaut. Im schönen Schlossgarten bieten ein ansehnliches Gewächshaus, Parkanlagen mit trefflichen Baumschlag, in ihnen ein Denkstein, dem Dichter der Emilia Galotti von Fürst Carl gesetzt, eine Festsäule zur Erinnerung an die silberne Hochzeit des verstorbenen Fürsten Carl Egon, eine Bronzebüste des verstorbenen Arztes und Menschenfreundes Hofrat Rehmann, eine treffliche Sandsteingruppe – Donau, Brig und Breg – von Xaver Reich ausgeführt, sehenswerte Gegenstände.*).

*) Gasthöfe: Post, Schützen, Linde, Traube, Lamm, Hirsch.

Die junge Donau als Kind im Schoße der Mutter Baar. Sandsteingruppe von Franz Xaver Reich (1815–1881) am Zusammenfluss von Brigach und Breg in Donaueschingen im Jahr 2009.
Dr. Wilhelm Rehmann im Schloßpark

An Pfohren vorbei, wo am Flusse ein altes Schloss von Kaiser War, der bei Grafen Wolfgang von Fürstenberg hier einige Tage der Jagd oblag, scherzweise „Entenburg“ (Entenfang, nennt es jetzt der Volksmund) genannt, führt die Donau uns in süd-südöstliche Richtung nach Neudingen mit seiner kaiserlichen Pfalz, in welcher Kaiser Karl der Dicke 888 starb.*)

*) So nach der Geschichte. Der Volkssage und Dichtung aber (vergl. I.W. Scheffels trefflichen Roman „Ekkehard“ Frankf. 1855) „gefiel es, den letzteren Träger des Karoling’schen Weltreichen an einemstillen Ort zu entrücken und ihm eine Gerechtigkeit angedeihen zu lassen, die ihm die Mitlebenden versagten“ Das Volk hielt nämlich in Alemannien, lange an dem Glauben fest, daß der alte abgesetzte Kaiser gar nicht gestorben sei und noch, (wie früher und später manch ein anderer Held in irgend einer Höhle) in den Heidenlöchern am Ueberlinger See verborgen sitze, um zu rechter stunde wieder herauszutreten und die Zügel seines Reiche zu Händen zu nehmen.

Donaubrücke von Karl Merz
Entenburg

Auf ihr wurde gegen Ende des 13. Jahrhunderts das Dominikaner- (später Zisterzienser-) Nonnenkloster Mariahof gegründet und zur Grablege der Grafen von Fürstenberg bestimmt. Nach Aufhebung des Klosters Taubstummen-Anstalt, später Rettungshaus für verwahrloste Kinder, brannten die Gebäude 1850 ab. Auf ihrer Stätte wurde die jetzige Gruftkirche der Fürsten von Fürstenberg erbaut. Die Pfarrkirche hat vom alten Bau noch ein byzantinisches Portal aus dem 12. Jahrhundert


Sofort zwischen dem Fürstenberg (südlich) und Wartenberg nördlich hin nach Geisingen. Jener, schon im 11. Jahrhundert ein Besitztum des Zollerschen Hauses, kam im 12. an die Uracher und gab, bei der Erteilung dieses Hauses einem Zweige desselben den Namen. Das über die ganze Baar herniederschauende Schloss wurde im Bauernkriege überrumpelt. Im 30-jährigen Krieg zerstört, das Städtchen aber, das später auf der Höhe des Berges stand, brannte 1841 ab, worauf an dessen Einsattellung das jetzige Dorf erbaut wurde.


Der Wartenberg, ein hoher Basaltkegel, früher Sitz eines mächtigen Dynastenadels, von welchen ein Zweig das Hofrichteramt zu Rottweil verwaltete, bis er durch Mißheirat den Adel verlor, ging durch Erbe im 14. Jahrhundert an Fürstenberg über. Jetzt trägt er ein fürstlich Fürstenbergisches Lustschloss mit hübschem Park und reizender Aussicht über die ganze Baar bis zum Schwarzwald. In dem freundlichen Städtchen Geisingen verdienen die in der Friedhofskirche sich findenden Grabmäler der Grafen von Fürstenberg Geisinger-Linie, Beachtung.

Die Eremitage und der Englische Garten wurden 1783 von Fürst Joseph Maria Benedikt angelegt.

In nordöstlicher Richtung windet der Fluss sich nun nach dem alten Ort Immendingen. Hier in der Nähe der Möhringer Straße, Spuren einer untergegangenen germanischen Niederlassung im Grundmauern und Gräberfunden. Vom 12. Jahrhundert an im Besitz eines Lehnsadels, später in 2 Schlossgüter aufgeteilt, die durch verschiedener Herren Hände hindurch endlich an Fürstenberg kamen – ist der Ort jetzt durch ein Maschinenfabrik auch weiterhin bekannt. Bei dem Dorfe wird die Donau in großen Rissen teilweise vom Boden eingesogen und soll als Aachquelle im Hegau wieder zu Tage kommen, was neuerdings mehrmals gerichtliche Prozesse veranlasst hat.

Donauversickerung 18. Mai 2022

Unferen dem Städtchen Möhringen, das nur durch seine großen Schafmärkte, sowie als Heimat des am Hofe Karls VI. lebenden Mathematikers und Optikers Anton Braun und des früheren Mannheimer Galeriedirektors Zoll, von welchem ein erhebliches Gemälde in der Pfarrkirche sich befindet, nennenswert ist, verlässt die Donau das Großherzogtum Baden und betritt eine halbe Stunde südwestlich von Tuttlingen das Königreich Württemberg. Nachdem sie von Donaueschingen mit dem nicht unbedeutenden Gefälle von 137 Bar. Fuß eine Bahn von 12 Stunden zurückgelegt hat.

Anton Schlude (* 17. November 1808 in Hausen im Tal; † 4. Mai 1863 ebenda) war ein deutscher Natur- und Heimatdichter sowie Heimat- und Burgenforscher.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_Schlude

Denkbuch von Lucian Reich 1750 bis 1813

Das Denkbuch von Lucian Reich aus dem Jahr 1896 ist ein Herzensprojekt von mir das ich seit April 2022 voran treibe und immer wieder neue Erkenntnisse beifüge. Da die Datei für einen einzigen Beitrag viel zu groß geworden ist, habe ich das Buch in verschiedene Teile unterteilt. Dies hier ist der erste Teil und handelt vor allem von Lucian Reichs Vater: Luzian Reich. 

Es ist für mich total faszinierend wie sich die Menschen und Ereignisse im frühen 19. Jahrhundert zusammen fügen und auch bis heute noch so Vieles von unserem Denken und Tun beeinflussen.

Ganz neu habe ich in der Badischen Heimat einen Beitrag über den Hänslihof aus dem Jahr 1938 entdeckt. Der Hof ist im Dezember 1985 vollständig abgebrannt und eigentlich war alles verloren geglaubt. Nicht ganz. Weil es gibt diesen wunderbaren Artikel von Arnold Tschira. Die pdf von diesem unglaublich interessanten Artikel über das Elternhaus von Luzian Reich (07.01.1787- 18.12.1866) habe ich unten an geeigneter Stelle auch eingefügt.

Das Nützliche, das Schöne und unsere Wurzeln

Unsere Geschichte ist ein lebendiger Teil von uns und um so mehr wir darüber wissen, um so mehr verstehen wir, wie wir und unsere Zeitgenossen ticken. Auch in der Gegenwart wäre es wichtig, würden die Menschen hin schauen wo das Nützliche, Schöne und unsere Wurzeln liegen.

Das Denkbuch von Lucian Reich hat er 1896 in den Schriften der Baar veröffentlicht.

Die Schriften der Baar werden auf den Seiten des Baarvereins zur Verfügung gestellt.

In den Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen stand 1896:


Der Ausschuß hat diese „Blätter“ des geehrten Verfassers gern veröffentlicht und ist überzeugt, daß sie nicht nur von seinen engeren Landsleuten gern werden gelesen, sondern auch allein schon wegen der vielen darin vorkommenden in der Literatur und Kunst bekannten Persönlichkeiten weitere Kreise interessieren werden.

Unten findet sich die Transkription vom Denkbuch in kursiv. Für die heutige Zeit habe ich es mit Bildern und Informationen ergänzt.

Blätter aus meinem Denkbuch.

Von Lucian Reich.

Die Großeltern — denn mit diesen muß ein richtiges biographisches Denkbuch beginnen — väterlicherseits sind mir nur aus frühester Jugend im Gedächtnis. Wir Kinder kamen nicht so oft mit ihnen zusammen.

Eltern von Xaver, Lucian und Elisabeth: 
Luzian Reich (07. 01.1787 – 18.12.1866) und Josefa Schelble (19.03.1788-12.11.1866).
Großeltern von Xaver, Lucian und Elisabeth:
Mathias Reich (07.05.1754 – 24.11.1827) und Anastasia Buckin (23.12.1752-24.11.1824).
Franz Josef Schelble (12.02.1862-13.02.1835) und Katharina Götz (01.11.1760-04.04.1847).

Die Fahrt von Hüfingen nach Dürrheim war eine beschwerliche. Von Donaueschingen aus führte nur ein schlecht unterhaltener Karrenweg am Weiherhaus und seinem riesigen Schlagbaum, wo Weg- und Brückengeld erhoben wurde, vorbei durch die einsamen, von der Stillen Musel durchzogenen Weiherwiesen.

Karte von Martin Menradt etwa 1663
Foto: Dr. Jörg Martin FF Archiv
Landkarte der Baar 1620

Die heutigen Weiherwiesen gehen auf einen ehemaligen fürstlichen Fischweiher nördlich von Donaueschingen am Römerweg zurück.

Wie der Großvater Mathias, der ältere, daher nach altem Herkommen nicht erbberechtigte Sohn eines Hofbauern, durch den Machtspruch des Komturs von Hintersheim zum „zweiunddreißigsten Bürger“ der „geschlossenen“ Gemeinde Dürrheim auf- und angenommen wurde, habe ich im „Hieronymus“ eingeflochten.

Als „geschlossene Gemeinde“ wurden Orte bezeichnet, in denen die Zahl der Bürgerstellen festgelegt war. Neue Bürger konnten in der Regel nur aufgenommen werden, wenn eine Bürgerstelle frei wurde oder – wie hier – durch einen besonderen Hoheitsakt.

Aus dem Hieronymus Kapitel 3, Frühlingsanfang – Der Hofbauer und die Familie des Hausmanns:

>Der Vater des Mathias war im Kirnachertal daheim, auf der Grenze zwischen dem Schwarzwald und der Baar. Das elterliche Gut war kein unbeträchtliches, aber der Vater des Mathias war der älteste Sohn, und nur der jüngste konnte dem „Recht“ nach in den Besitz eintreten, während die älteren Brüder sozusagen leer ausgingen. So durfte der Mann noch von Glück sagen, daß er eine vermögliche Witwe im Dorfe Dürrheim kennenlernte, welche ihm ihre Hand reichte, wie er dann auch nach langem Warten dort das Ortsbürgerrecht erhielt. Unter mehreren Kindern aus dieser Ehe hatte unser Mathias ebenfalls das Unglück, ein Erstgeborener zu sein, weshalb er sehen konnte, wie und wo er sich durchbringen werde, wollte er nicht zeitlebens in Abhängigkeit vom jüngsten Bruder gleichsam als Knecht im Hause leben.<

Dürrheim war dazumal noch ein stilles Dorf, dessen Bewohner sich fast ausschließlich mit Feldbau beschäftigten. So anfänglich auch der Großvater. 
„Von einem ledig verstorbenen Bruder hatte er etliche Jauchert eigentümliches Feld geerbt und nebenbei ödeliegende Plätze auf der Gemarkung gepachtet und urbar gemacht; aber nie länger als auf 6 Jahre sich gebunden, weil er wohl wußte „heißt es in den väterlichen Aufzeichnungen, „daß Neubruch nach Verfluß dieser Zeit im Ertrag nachläßt. Durch Fleiß und Umsicht hatte er’s zu einer geachteten Stellung in der Gemeinde gebracht. Oft berieten sich die Ortsvorgesetzten mit ihm über Kulturen und Verbesserungen.“
„Zwischen der Feldarbeit, namentlich über Winter, drechselte er Kunkeln, Spinnrädlein, Häspel u. dgl. Ein alter Bildschnitzer und Faßmaler, der mit seiner ledigen Tochter von Ort zu Ort zog und Heiligenbilder verkaufte, übernachtete oft bei uns im Haus: und dieser veranlaßte den Vater sich ebenfalls mit solchen Arbeiten zu befassen. Und so schnitzte er Kirchenleuchter, Fahnenknöpfe, Wirtsschilde und Kirchhofkreuze, welch letztere Arbeit eine andauernde und ziemlich einträgliche war.“

Jauchert
Der Jauchert (auch Jauchert oder Juchart) war ein früher gebräuchliches Flächenmaß. Seine Größe war regional unterschiedlich und entsprach auf der Baar ungefähr der Fläche, die ein Gespann an einem Tag pflügen konnte.

Neubruch
Als Neubruch bezeichnete man neu urbar gemachtes Land. Nach einigen Jahren ließ dessen Ertrag häufig nach, wenn keine ausreichende Düngung oder Fruchtfolge erfolgte.

Beim Flachs brechen.
Spinnerin.
Der Hänslehof im Jahr 1967.
Foto: WDR Digit/overland

Die Mutter war Hebamme (Anastasia Buckin 23.12.1752- 24.01.1824 vom Hänslehof), da sie ein sehr gutes Examen bestanden, mit der Befugnis, aderlassen, schröpfen und eine kleine Hausapotheke halten zu dürfen. Kein Krankes war im Ort, das nicht zuerst bei ihr Hilfe gesucht hätte. Nebstdem war sie eine geschickte Näherin, die nicht nur gewöhnliche Schneiderarbeit, auch zur Bauerntracht gehörige Stickereien und Kirchenparamente zu fertigen verstand und eine bedeutende Kundsame hatte.“

Kundsame ist ein heute vergessenes alemannisches Wort für Kundschaft. Anastasia Buckin war nicht nur Hebamme mit einer für ihre Zeit bemerkenswerten medizinischen Ausbildung, sondern auch eine geschickte Kunststickerin. Sie genoss offenbar eine große Kundschaft und hohes Ansehen weit über die Geburtshilfe hinaus.

Der Hänslehof in Bad Dürrheim brannte am 12. Dezember 1985 vollständig ab. Glücklicherweise ist in der Zeitschrift „Badische Heimat“ (Jahrgang 1938) der wunderbare Beitrag „Eine Baaremer Bauernstube. Der Hänslihof in Bad Dürrheim und sein Hausrat“ von Arnold Tschira erhalten. Er enthält zahlreiche eindrucksvolle Fotografien des Hofes und seiner Einrichtung. Den Artikel habe ich für diese Ausgabe digitalisiert und als PDF beigefügt – schon allein die historischen Aufnahmen sind einen Blick wert:

Die Stube gegen Osten
Die Stube gegen Westen
Stiege im Hänslihof

„Und ich, was soll ich über mein Tun und Treiben sagen? Ich war eben ein vergratner Bauernbub; die landwirtschaftlichen Geschäfte konnte ich zwar alle und wurde auch streng dazu angehalten, aber sie gewährten mir keine Aussicht selbständig zu werden. An eine Verheiratung oder Versorgung, wie man es nannte, durfte ich nicht denken. Wie und wann ich angefangen zu malen, d. h. anzustreichen, und zu schnitzen, weiß ich nicht zu sagen, ich wurde eben darin erzogen.“

Malen bedeutete im 19. Jahrhundert häufig zunächst das handwerkliche Bemalen oder Anstreichen von Gebäuden, Möbeln und Gebrauchsgegenständen. Erst später entwickelte sich daraus für Luzian Reich die künstlerische Malerei.

Vergratner ist ein heute kaum noch gebräuchlicher alemannischer Ausdruck für jemanden, der nicht den für ihn vorgesehenen oder erwarteten Lebensweg einschlägt. Lucian Reich bezeichnet sich damit selbst, bevor er seinen Weg als Maler und Bildschnitzer fand.

„Der vielfältige, oft wochenlange Aufenthalt im Villinger Benediktinerkloster, wo der Bruder meiner Mutter den Dienst des Konventdieners und Klosterschneiders versah, hatte mich, da ich auch Vorlesungen über Physik und Mathematik besuchen durfte, bald so weit gebracht, daß ich einen Schritt weiter tun konnte als der Vater. Doch blieb alles ohne eigentlichen Zusammenhang. Pinsel und Meißel wechselten täglich mit dem Pflug, der Sense und der Holzaxt. Und dabei hieß es immer, der Salber hat auch gar keine Lust zum Feldgeschäft!“ 90

Salber war ein mundartlicher Ausdruck für jemanden, der viel „herumsalbte“, also mit Farben, Anstrichen oder handwerklich-künstlerischen Arbeiten beschäftigt war.

Benediktinerkloster in Villingen, von der Schulgasse aus gesehen. Der Giebel des Konventgebäudes wurde 1693 vollendet.

91„Das sagten aber nur meine beiden Geschwister, die Eltern dachten anders, besonders die Mutter, die meinte, ich könnte es doch zu etwas Rechtem bringen. Also machte ich immer zu, schnitzte Küchengerätschaften, Lichtstöcke, Fahnenstangen und Grabkreuze in Menge, malte Motivtafeln dem Dutzend nach, flickte Heiligenbilder und Hausaltärchen oder strich Brautfahrten an, ging wieder eine zeitlang ins Kloster, porträtierte die alten Herrn und ließ mich loben oder auslachen, je nachdem.“

„Die Patres konnten mich alle recht gut leiden. Einmal sollte ich nach ihrem Willen zu einem Uhrenschildmaler in Furtwangen in die Lehre gehen, ein andermal wollten sie mich in einer Kattunfabrik in St. Gallen als Musterzeichner unterbringen; schon hatte ich den Paß und alles nötige bereit; aber es wurde nichts daraus, was dem Vater recht war denn sagte er, wenn der Bue geht, bin ich ohne Hilf und kann nichts mehr machen“.

Lucian Reich hat in den Wanderblühten die Schildermaler Familie Kirner festgehalten. Dort gibt es auch die Chronik, oder Etwas von dem Ursprung dieses Hauses, so wie über die Lebensverhältnisse der Familie Kirner. Niedergeschrieben von Anton Kirner.

Aus dem Kirner Kabinett in Furtwangen: „Die Eltern in der Stube“. Mutter Genofeva, geb. Dilger (1765–1838), und Vater Johann Baptist (1767–1835), genannt „Schuhpeterhänsle“. Das Ölbild malte Johann Baptist Kirner fast 30 Jahre nach dem Tod seiner Eltern in Erinnerung an seine Jugendzeit im Elternhaus. Einige Details hatte er bereits früher in Skizzen festgehalten. Das Gemälde hatte er seinem Neffen Hermann Duffner zur Hochzeit versprochen. Es gehört zu den letzten Werken Kirners vor seinem Tod 1866.

Kattunfabrik von Heinrich Jacob Bodemer in Naundorf bei Großenhain 1856.
Foto: Druck und Verlag von Louis Oeser in Neusalza 
http://digital.slub-dresden.de/id252070399

Kattun ist dichtes Baumwoll-Gewebe in Leinwandbindung.
Über die Kattunfabrik Hösli in St. Gallen gibt es nur diesen Eintrag

„Bei der Sekundiz des Prälaten 1804, welcher der Bischof und andere hohen Herrn anwohnten, sollte auf dem Klostertheater die neue Oper, die 7 Makkabäischen Brüder, gegeben werden. Zur Herstellung der Dekorationen war der Maler Sandhas (später Hofmaler in Darmstadt) berufen worden. Diesem machte ich den Farbenreiber und durfte wohl auch selbst mit Hand anlegen; und auf diese Weise lernte ich manches von der Malerkunst.“
Und daß der Gehilfe etwas von dem praktischen Meister gelernt, beweisen die in Oel gemalten Bildnisse seiner Eltern in ihrer ehrbaren altbaarischen Tracht. 91

Prälat (Abt) Anselm Schababerle  geboren 10. März 1730 in Baden-Baden, gestorben am 26. Januar 1810 in Villingen war der letzte Abt des Benediktinerklosers in Villingen. Eine Sekundiz ist ein 50-jähriges Priesterjubiläum. Dem zufolge wurde Schababerle 1754 zum Priester geweiht, da er 1804 seine Sekundiz feierte.

Epitaph von Abt Anselm in der Benediktinekirche in Villingen

Petition des Abts Anselm vom 24.02.1806 um Erhaltung und Bestätigung der dortigen Lehranstalt.

Die Petition aus St. Georgen zu Villingen den 24ten Hornung 1806.
Unterschrieben ist die Petition von:
allerunterthänigst treugehorsamste
Anselm Abt
P. Niklaus Schababerle Prior und Konvent. 

In Klöstern steht P. für Pater (Ordenspriester). Ein Prior ist ein Pater, daher bedeutet P. Niklaus = Pater Niklaus. Der Abt („Anselm Abt“) unterschreibt als 1. und der Prior („P. Niklaus Schababerle Prior“) unterschreibt als 2., und er tut das „für den Konvent“. Pater Schababerle war vermutlich mit dem Abt verwandt und stand in der Hierarchie direkt unter dem Abt Anselm. 
Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart E 31 Bü 138

Der Abt hatte also vergeblich versucht, die Schule zu erhalten.

Ansicht des Garteneingangs hinter dem Schloss in Darmstadt von Josef Sandhaas.
Josef Sandhaas wurde als 15. Kind des Schmiedes Josef Fidel Sandhaas am 31. Mai 1784 in Haslach im Kinzigtal geboren. Er erhielt seine Ausbildung als Maler bei dem Kunstmaler Joseph Anton Morath in Stühlingen und betätigte sich bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Klostermaler bei den Benediktinern in Villingen, wo er für die Opern im Klostertheater auch als Theaterdekorationsmaler tätig war. Später wurde er in Darmstadt Großherzoglicher Hof- und Theatermaler. Leider ist von ihm sehr wenig erhalten, nicht mal das Geburtsdatum auf Wikipedia kann stimmen.
Quelle: Wikimedia Commons

Die Oper der sieben Makkabäischen Brüder stammt aus 1644 von dem Jesuitenorden.
Quellle: Würzburg, der Jesuitenorden und die Anfänge der Oper von Irmgard Scheitler.

Im Jahre 1804 gehörte Villingen noch zum Bistum Konstanz. Karl Theodor von Dalberg (8.02.1744 – 10.02.1817) war von 1800 bis 1817 der wohl letzte Bischof in Konstanz.

91 Geboren im J. 1786 mit unverkennbaren Anlagen würde er’s ohne Zweifel zum tüchtigen Künstler gebracht haben. Allein es waren Kriegszeiten, und nachdem das Kloster aufgehoben war, fand der junge Mann keine Stütze mehr. Denn die Kunst, in welcher ihn der Pfarrer daheim heran ziehen wollte, hatte mit der bildenden nichts gemein. Ein leidenschaftlicher Nimrod, nahm dieser seinen Schüler häufig mit hinaus, und zwar so lange, bis ihnen von herumstreifenden Franzosen die Gewehre abgenommen wurden. 

Zur Datierung: Reich nennt hier das Jahr 1786. Nach dem obigem Stammbaum wurde Luzian Reich senior am 7. Januar 1787 in Bad Dürrheim geboren.

Nimrod ist eine Gestalt aus dem Alten Testament, die als mächtiger Jäger beschrieben wird. Im Deutschen wurde „Nimrod“ daher auch als Bezeichnung für einen leidenschaftlichen Jäger verwendet. Wenn Lucian Reich den Pfarrer einen „leidenschaftlichen Nimrod“ nennt, meint er damit also schlicht dessen große Jagdleidenschaft.

Die Aufhebung des Benediktinerklosters
Was die Aufhebung des Klosters für Luzian Reich senior bedeutete, schildert Hermann Preiser in seinem Buch Die Benediktiner in Villingen. Nach dem Preßburger Frieden vom 26. Dezember 1805 fiel Villingen zunächst an Württemberg. Am 4. Januar 1806 wurde dem Konvent die Auflösung des Klosters eröffnet. Nur wenige Monate später gelangte Villingen durch die Rheinbundakte an das neu gegründete Großherzogtum Baden. Auch unter der neuen Herrschaft blieb das Kloster nicht erhalten; weitere Teile der Ausstattung wurden entfernt.
Preiser beschreibt die Vorgänge sehr anschaulich und berichtet unter anderem vom Abtransport beziehungsweise der Versteigerung des beweglichen Klosterbesitzes, der Entfernung liturgischer Gewänder sowie der Verbringung der Silbermannorgel und des Glockenspiels nach Karlsruhe. Auch die Klosterbibliothek wurde auf verschiedene Orte verteilt.
Quelle: Hermann Preiser, Die Benediktiner in Villingen.

92 Endlich wandte er sich dem Schulfache zu. Nachdem er die Vorbereitungen an der Normalschule in Villingen beendet und bei Schulvisitator Pfarrer Flad in Urach (1810) das vorschriftsgemäße Examen mit bester Note bestanden — obgleich er in der Musik sich nicht ausgebildet hatte —, erhielt er den Dienst in Bubenbach. „Zum Einstand“, schreibt er, „hatte mir der Vater 6 Viertel Frucht mitgegeben, die ich alsbald zum Müller schickte“. „Muß es Brod gei (geben)?“ fragte dieser. „Ja, sagte ich, wußte aber nicht, daß auf dem Wald der Müller insgemein auch Bäcker ist. Nach einigen Tagen erhielt ich circa 30 Laib Brod, die ich, wollte ich sie nicht schimmlig werden lassen, unter die Armen verteilte.“

Schon nach anderthalb Jahren wurde er auf die Oberlehrerstelle in Hüfingen befördert; denn als Beförderung, und zwar in doppelter Beziehung, mußte es angesehen werden, weil er kein geborener Fürstenberger war. Als er sich seinem neuen Bestimmungsorte näherte, trugen sie just den letzten Freiherrn von Schellenberg, den Sprossen eines weiland um Kaiser und Reich vielfach verdienten Geschlechtes, zum Thor hinaus nach dem Friedhof St. Leonhard. Und dem gänzlich verarmten Manne sollte der neue Lehrer dann bald nachher eine Gedenktafel in die Stadtkirche fertigen.

Wappen derer von Schellenberg

In Hüfingen trat er in den Ehestand (15.05.1813) mit Maria Josepha, der ältesten Tochter des Korrektionshausverwalters Schelble.

Luzian Reich senior und seine Ehefrau Maria Josefa Schelble.
Fotos von Johann Nepomuk Heinemann etwa 1865.

Die Schelble waren ein Althüfinger Geschlecht. Der Urgroßvater, Franz Xaver (*28.08.1731) war Kunsthandwerker, und zugleich versah er, wie schon sein Vater, den Amtsdienerdienst, und daß er in ersterem Fache — im Marmorieren, Vergolden und Gravieren in Grund Tüchtiges zu leisten verstand, bezeugen (oder bezeugten) die Altäre in Meßkirch, Gutmadingen, Hausach, Löffingen und die mit Hilfe seines im Hause erzogenen Schwiegersohnes und Geschäftsnachfolgers Joh. Gleichauf gefertigten Seitenaltäre der Hüfinger Pfarrkirche.

Johann Gleichauf (4.2.1764-23.03.1816) war mit Anna Maria Schelble (27.03.1760-27.12.1816) verheiratet. Ein Enkel war Rudolf Gleichauf.

Alter Eingang vom Römerbad

Mit Vorliebe trieb er Musik, sowie auch sein Sohn Franz Joseph, mein Großvater. (Franz Joseph Donat Schelble *17.02.1762-13.02.1835). Im Laufe der 20iger Jahre als Korrektionshausverwalter in den Ruhestand versetzt, beschäftigte sich dieser mit Uhrenmachen für Leute, die für Reparaturen nichts ausgeben wollten oder konnten, beaufsichtigte die Römischen Ausgrabungen (im Volksmunde Schatzgräberei genannt) im Mühleschle und am Fuße des Hölensteins, wofür er vom fürstlichen Protektor mit einer goldenen Repetieruhr beschenkt wurde, verfertigte uns Enkeln Schlittschuhe und Schlagnetze zum Vogelfang, und an hohen Festtagen spielte er in der Kirche die Orgel, und der „Leuenbaschi“ (Löwenwirt) sagte dann: „I ha’s bim erschte Griff scho gmerkt, daß es nit de Prezepter Thäddä ischt!“ Dieser, der pensionierte Präzeptor Thaddäus Bader, war nämlich stets noch Organist.

Aquatinta von W. Scheuchzer und G.L. von Kreß sc. Verlag J. Velten in Karlsruhe etwa 1825

Alle diese Menschen und Schatzgräbereien finden sich auch in der Akte über die Anlage auf dem Rotrain aus 1820 bis 1845.

Da das Denkbuch für einen einzelnen Beitrag inzwischen zu groß geworden ist, werde ich es in unterschiedliche Abschnitte unterteilen. Dann hat sich die Software die letzten Jahre geändert und die Bearbeitung der alten Datei ist fast unmöglich geworden.

Dies war also der 1. Teil bis 1812 als Luzian Reich nach Hüfingen kam und seiner Heirat mit Josefa Schelble 1813.

Der 2. Teil ist hier: Denkbuch von Lucian Reich 1813 bis 1830
Der 3. Teil ist hier: Denkbuch von Lucian Reich 1830 bis 1833

Die alte Forsetzung ab 1835 hier: Denkbuch von Lucian Reich ab 1833

Schnappathmung z’Eschinge i de 60-er Johr

28. April 2024

Vorgelesen von Maria Simon

Im Waldi Hartmann, im legendär Sportreporter, isch emol d`Luft fascht eweg blibbe. Er heb e Schnappathmung khaa. Mitte vu de 60- Johr hond au villi Eschinger so e Schnappathmung khaa. De erscht wo ebbis gmerkt hät war de bellig aber nit bissig Donauquelle Wachund, de Egon Rahm. De näscht war de untertänig fürschtlich Parkwächter, de Julius Ganter. Er war de Testes vum Park und hät fascht gmond de wunderschee Park, den er stolz, pflichtbewusst, treu, guet und huldvoll für sin adlige Dienstherr, de Fürscht, betreut, ghegt und pflägt hät, der dai ihm fascht selber ghöre. Sin Park hät er am allergernschte mege. Er war sii Lebe. Die beide Manne sind fascht ziitglich uff d `Kammer, uffs iidrücklich Residenzamt, in Vatikan vu de FF- Verwaltung i de Josefstrooß zottlet und hond eweng verdatteret, aber unterwürfig vermeldet: „Iiiseri Donauquelle isch verlächeret, versiegt, versorret, am Quelletempili ruuschts nimme, es brienzlet nu no eweng“. Des waret die zwei Erschte dene d`Luft eweg blibbe isch und eweng hond die vorem Zorn vum Ferschtehuus au eweng mores ghet.


Nochem erschte Con(g)jac vu dene Kammer Manne hät d`Schnappathmung bei dene allene bald wieder zaghaft iigsetzt. Noch paar tiefe Züg a de Havanna isch de Kammerpräsi, des war der mit dem hochadlige Name Achatius Graf Saurma, a des schwarz Gabel- Telefon a de Wand mit de Wählschiebe und em Schellebom obedruff gange und hät d`Stadt, de Borgermoeschter Robert Schrempp, aaglietet. Ziemli grob und wenig vernäm hät er in Baggelitt- Höhrer innibläret: „Herr Bürgermeischter, wir haben den schweren, unglaublichen Verdacht, dass die Stadt uns das Wasser für unsere Donauquelle abgegraben hat. Sie wissen dass diese Quelle das Wahrzeichen der ganzen Stadt, der Herzschlag von Donaueschingen und dem Fürstenhaus ist. Unsere Untergebenen berichten gerade, dass die Stadt vor der Falkenpost und in der Brigach beim Schützen sehr tief buddeln lässt“.

Wie e gsengte Sau isch denno de Borgemorschter noch dem granate Aaschiss zu sim Stadtbaumoschter uffi grennt, hät d` Derre uni aaklopfe uffgrisse und de Twarze – Horscht aagjohlet, wa denn do laufe dät. Beidi hond denno au d` Schnappathmung griegt. De Borgermoeschter au wegem bressante Trepperenne und de Kathastrophe Botschaft und de Twarz wege dem Gjohl, wann er vum Borgermoeschter Schrempp bis jetzt no nit gwähnt war. Natierli au wege dere Hiobs Botschaft, wege dere versiegte Dunne- Quell.

Wie e gsengte Sau isch denno de Borgemorschter noch dem granate Aaschiss zu sim Stadtbaumoschter uffi grennt, hät d` Derre uni aaklopfe uffgrisse und de Twarze – Horscht aagjohlet, wa denn do laufe dät. Beidi hond denno au d` Schnappathmung griegt. De Borgermoeschter au wegem bressante Trepperenne und de Kathastrophe Botschaft und de Twarz wege dem Gjohl, wann er vum Borgermoeschter Schrempp bis jetzt no nit gwähnt war. Natierli au wege dere Hiobs Botschaft, wege dere versiegte Dunne-Quell.

Jetzt sind die zwei as Telefon grennt und hond im Patron vum Büro Greiner, im Theo Greiner aatelefoniert. Au bei dem hät jetzt e` Schnappathmung iigsetzt wege dem Ton, den er vu dene zwei Herre nit gwähnt war und natierli wege dere biblische, apokalyptische Hiobsbotschaft. Au de Greiner Theo war vergelschteret und isch wie de Blitz on Stock uffi grennt und isch au im Kessler Hermann is Büro platz uhni aaklopfet. Sellem isch s`obligat „Burger„–Stimpli sogar usem Muul khait und au der hät schwer noch Luft gschnappt.

„Kann es sein, dass wir durch die starke Grundwasser-Pumperei am neuen Brigach- Dückerkanal zwischem Schützen und der Poschtstraße und dem Regenüberlaufschacht der Donauquelle im nahen Schlosspark so stark das Wasser abgezwaggt haben?“ pforret de Greiner de Kessler Hermann uugwähnlich luut aa. Oe Stund später sind alli die Manne vu dere Telefonkette am Loch a de Brigach und denno au am Quelletempeli gstande und hond zerscht überhaupt konn guete Root ghet. Ebbis hond aber alli gwisst: Wenn des Wasser noch dem Wasserklau, dere Karstwasserpumperei nimme kunnt, denno isch aber de Teifel los. Daß des vorerscht aber verstecklet bliibe sot, do dribber war mer sich oenig. Nu hät die verdruckt Macherei bei de Eschinger Quelle- verliebte Bürger natierli überhaupt nint gnizt. Des hät mer bald a allne Wirtshuusstammtisch verkartet. D Wiiber hond drübert bin Iikaufe zagatet und i de Ziitings- Schlagziele hät mer tagsdruff scho fettdruckt gläse:

„Stadt gräbt dem Fürscht das Wasser ab“ oder: „Der Herzschlag der Stadt hat ausgesetzt“

No hämischer isches natierli a de Stammtisch zuegange. Und am meischte hond natierli d`Fortwanger gfeixt, gjohlet, glacht und bleedi Sprich gmacht. Dere eren Zunftobet war ver des Johr scho im Summer grettet und s` Motto isch gstande. Dieselle hond koe Schnappathmung kriegt, die hond sich mit volle Backe uffbloose und uf die oachene Wirtstisch ghaue, dass es nu so klepperet hät.

Wa aber isch do passiert? Zu dere Ziit isch d` Eschinger Kläralag im Habefeld baut wore und do demit sind au neii Kanäl verleit wore. S` Abwasser us de Poschtstrooß, de Haldestrooß und vu de Kerchstrooß, also die ganz Mittelstadt, hät ere Abwasser i grosse Rohr Richtung Josefstrooß und Prinz- Fritzi – Allee gegs Haberfeld nei vergrabe und ableite miesse. Die Gilleschapfeziit und Gilleführerei war dodemit vorbei. Dodezu hät mer Brigach oberhalb vu de Schützebruck uugfähr 3 m unter de Bachsohle unterquere miesse. Daß des Brigachwasser umpumpe scho nit so ganz oafach si word, mit selem hät mer scho grechnet. Daß aber diesell ominös Brauereiquell mit dere s`Bier e ziihtlang anne 1750 bis 1780 braut wore isch, so e mords Kummedi und so e Maleur sie word, mit dem hät sogar de Tiefbau-erfahre Kessler Hermann nit grechnet.


Die Quell druckt eigentlich ziemlich uusichtbar dert unneuffi, artesisch wie mer sait, sie stooßt uff und versorret i de Brigach oder im Grundwasser- Kies. Derlei Uffstooßquelle gihts so uugfähr 20 Stuck im Parkberiich. Wieso aber stoosset die uff und drucket uffizue? Zmols hät mer also gmerkt, dass die beide Quelle mitenand „kommunizieret“. Des Wort us de Quellekundi kennt mer natierli als Minschtrant au us em fundamental- sakrale Lebe, weils dert au gnomme word und es hoasst sovill wie: „Me macht gmeinsame Sach, me isch i enger Verbindung.“

Unter de ganze Unterstadt- und de Parkaue liet im Untergrund en Art Deckel, e Platte us Muschelkalk- Karst, also us re Kalkstoe- Platte. A manche Stelle isch aber die Platte dolineartig uffbroche, verlächeret und hät Riß oder Spalte. Und dorch derartige Löcher i dere Platte druckt no des Wasser, wa unter dere Platte mit eme schwache Überdruck astoht, wells vu de Schwarzwaldostabdachung obe abi druckt, plötzlich dorch und macht die mindschtens 20 Quelluustritt. A sonnere Uustrittstell, de Poschtrosse oder Brauereiquelle wie mer sait, hät mer also s`Grundwasser fascht total abbpumpt. Und des hät e Absenkung vu dem unterirdische See verursacht. Wege dem hät also die nu 200 m entfernt Dunnequell ebe au koe Wasser meh khaa. Sie isch also versiegt. Gnad Gott dene Manne, die des verbockt und z`wenig überdenkt hond. Daß mer aber dorch de Bach moß und de Schacht baue muess war allne klar. Me kha sich guet vorstelle, dass die Kolpingbrüeder usem Büro Greiner s`oe oder ander gnaderiichs Gsetzle betet hond. Ganz im Glaube und de Zueversicht dass die Fürschtlich Quell wieder aakunnt, wieder aaspringt, wemmer die grosse und villne Pumpe a de Falkeposcht wieder abstellt.
Wo mer denno noch paar Woche die mords Pumpemaschinerie wieder abgstellt hät, isch Dunnequell wieder zu de gwaltige Erliichterung vu allne wieder aakumme und hät gütig und ergiebig wie immer gschüttet. Wieviel mol word denno de Kessler Hermann zwische de Poschtstroß und de Schlossquell hin und her grennt sie, bis er genau gwisst hät, dass sie wieder unneuffibläterlet, dass sie wieder aakumme isch. Am Quelletempeli häts wieder idyllisch gruuscht und glutteret, so wie vorher. De Wassergott hät wieder usem Grundwasser unne uffi bumpet wie sit Johrhunderte. De Herzschlag vu Eschinge hät wieder iigsetzt und s`Wach- Koma vu Eschinge war vorbei.

Daß a dem Obet e paar Kischte Pils us de Bügelflasche d` Gorgle abi sind, des dierft klar sii. No selte sind gstandeni Manne am Quellegländer gloehnet und hond im Neptun, im Poseidon oder dem christliche, multifunktional Heilige, dem Wasserheilige, em Johannes Nepomuk, verstohlle ghuldiget. Und de Heilig Johannes hät gnädig, segnend, gütig vu de Stadtkirch St. Johann obe aabi gucket.



Mehrheit ist nicht Gerechtigkeit

Je länger ich über Demokratie nachdenke, desto weniger glaube ich, dass sie einfach bedeutet, dass eine Mehrheit entscheidet. Denn Mehrheiten können sich irren, Mehrheiten können grausam sein, Mehrheiten können ausgrenzen und Mehrheiten haben in der Geschichte oft voller Überzeugung Dinge getan, die wir heute als barbarisch betrachten.

Gerade deshalb besteht Demokratie nicht nur aus Abstimmungen, sondern aus Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und dem Schutz von Minderheiten und Schwächeren. Ein funktionierender Rechtsstaat schützt Menschen nicht erst dann, wenn sie beliebt sind, sondern gerade dann, wenn sie unter Druck geraten, wenn Stimmungen kippen oder wenn eine Gemeinschaft beginnt, sich selbst moralisch absolut sicher zu fühlen.

Vielleicht beschäftigt mich deshalb die Geschichte der Hexenverfolgungen hier in der Region so sehr.

Vor einigen Jahren habe ich mich intensiv mit dem Prozess gegen Matthias Tinctorius (siehe unten) beschäftigt. Immer wieder lande ich dabei aber auch bei der Geschichte meiner eigenen Vorfahren:

Anna VETTINGER, Salz-Anna genannt, Weib des Jacob FREI aus Reiselfingen, eine gute Bäuerin mit sieben Kindern. Sie wurde von ihrer Base gleichen Namens aus Löffingen denunziert. Angeblich soll sie sich in Stabhalters Haus (=Zur Sonne) in Löffingen einen Rausch angetrunken haben und sei auf dem Heimweg vom Teufel verführt worden. Gegen diesen habe sie Weihwasser und geweihte Palmen angewandt. Unter der Folter nannte die Salz-Anna mehrere Personen aus Reiselfingen und Seppenhofen, die gleich ihr Umgang mit dem Teufel gehabt hätten. Sie wurde zwei Tage vor Heilig Abend 1635 in Reiselfingen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ihr hinterlassener Ehemann hatte als weitere Strafe einen Malter Frucht zu liefern und in mehreren Teilbeträgen 500 Gulden (fl.) als Strafe zu bezahlen.

Nichts daran geschah heimlich im Sinne einzelner Wahnsinniger. Es geschah innerhalb der damaligen Ordnung mit Zustimmung und aus gesellschaftlicher Überzeugung innerhalb eines Systems, das sich selbst vermutlich sogar als gerecht verstand.

Genau deshalb halte ich Rechtsstaatlichkeit für etwas so Zerbrechliches und so Wichtiges.

Demokratie bedeutet für mich nicht, dass eine Mehrheit alles darf, sondern dass Macht begrenzt wird, dass Verfahren transparent bleiben, dass Menschen widersprechen dürfen, dass Minderheiten nicht gezwungen werden, sich dauerhaft der Symbolik und Moral der Mehrheit zu unterwerfen.

Vielleicht beginnt Demokratie genau dort:
Nicht bei der Macht der Mehrheit, sondern bei der Frage, wie eine Gesellschaft mit den Menschen umgeht, die sich nicht vollständig in ihr wiederfinden.

Auch damals war man überzeugt, recht zu haben:

Der Hexenprozeß gegen Mathias Tinctorius

Der Artikel unten wurde in der Zeitschrift >Der Gesellschaft der Beförderung der Geschicht- Alterthums- und Volkskunde< im Jahr 1872 vom Archivrat Franck aus Donaueschingen veröffentlicht.

Archivrat Franck erläutert sehr eindrücklich die korrupte Justiz und Machtlosigkeit der Fürsten während des Dreißigjährigen Krieges. So ist Franck 240 Jahre später sichtlich empört über die mörderische Rechtsprechung und auch über die Dummheit und den Hass auf alles Fremde der Hüfinger. So meint er:
„Wen mahnt es aber nicht an höhere Strafe und Gerechtigkeit, wenn er sich erinnert, daß über die Hüfinger Blutmenschen selbst schon am 15. Oktober 1632 das fürchterliche Blutbad durch die Würtemberger hereinbrach?“

Susanne Huber-Wintermantel meinte hierzu 1990 im Almanach:

„Nicht zu vergessen ist aber bei aller Verurteilung der stupiden Hüfinger, dass diese Justiz keineswegs eine Spezialität gewissenloser Hüfinger war. Zu der Zeit war der Hexenglaube, vor allem durch jahrhundertelange Propaganda der katholischen Kirche so im Denken der Menschen verankert, daß es nicht Ungewöhliches war wenn „Hexen“ für Unglück und scheinbar Unerklärliches verantwortlich gemacht wurden.

Dieses „Sündenbock-Denken“ bẹwirkte, daß bis spät ins 18. Jahrhundert in Europa zehntausende Frauen und auch einige Männer von verhetzten Fanatikern verbrannt wurden. Die Zeit, um die es hier geht, war zudem eine besondere – die Bevölkerung hatte auch auf der Baar im Zuge des Dreißigjährigen Krieges unter Hungersnöten, Pestepidemien und den Greueltaten feindlicher Heere furchtbar zu leiden. Wundergläubigkeit jeder Art ist zu allen Krisen-und Umbruchszeiten besonders stark, so auch damals. Dazu kommt, daß die Menschen gelernt hatten, daß es ziemlich einfach war, jemanden wegen Hexerei zu verleumden, daß ein Entrinnen vor dem Scheiterhaufen fast unmöglich war.“


Der Hexenprozeß gegen den Fürstenberischen Registrator Obervorteiverweser und Notar Mathias Tinctorius und Consorten zu Hüfingen.

Ein Sittenbild aus den 1630er Jahren
von
Archivrath Franck in Donaueschingen

1872

Über die Hexenprozesse ist eine umfangreiche Literatur vorhanden, welche nicht nur die Wirkungen der Prozedur auf die Angaben der Angeklagten, (zum Beispiel durch den malleus maleficarum* als Verhörsdirektorium und die Tortur als hier wenig beschränktes Überführungsmittel), sondern auch die davon ganz unabhängigen psychologischen und kulturgeschichtlichen Quellen des in fast allen seinen Details gleichmäßig überallhin verbreiteten Hexenglaubens gründlich erforscht hat. Gleichzeitig sind derselben auch alle Hebel, welche menschliche Verworfenheit zur Ausbeutung dieses Aberglaubens und der gegen ihn gekehrten gefährlichen Inquisitionswaffe für ihre Zwecke benutzte, nicht entgangen, so dass über die Sache im allgemeinen wenig Neues mehr zu sagen bleiben wird.

Dagegen werden immerhin die Vorgänge interessant sein, welche durch das Zusammentreffen eigentümlicher lokaler oder persönlicher Züge eine besondere Bedeutung erhalten. Und diese Art erscheint uns der in der Überschrift bezeichnete Fall, in welchem ein tüchtiger und einsichtsvoller Justizbeamter zu Hüfingen, der bis zu einer Emeute * anschwellenden, aber von langeher durch Einschüchterungen Einzelner aufgestachelten Feindschaft seiner untergebenen Bürgerschaft zum Opfer fiel. Traurig illustriert wird dieses Sittenbild durch die damals zu Hüfingen herrschende sittliche Verkommenheit und maßlose Stupidität, deren „Mißverständnisse“ stündlich das Leben jeden Einwohners in Gefahr bringen konnten, sowie die Gleichgültigkeit und Zweideutigkeit, mit welcher die damaligen Beamten einen der ihrigen, der Wut des Pöbels preis gaben. Andere beiläufige Betrachtungen verschiedenster Art wird jeder Leser sich außerdem selbst bilden können.

§1.

Im Jahr 1631 war Matthias Färber von Kitzigen, genannt Tinctorius, zu Hüfingen in der Baar als gräflich fürstenbergischer Registrator und Obervogteiverweser sowie kaiserlicher öffentlicher Notar ansässig. Tinctorius war ein schon bejahrter Mann, der nach einem mühselig bewegtem Leben menschlicher Berechnung nach in seiner jetzigen Stellung ein ruhiges und geehrtes Alter als Preis seiner mit vielen Anstrengungen und Kämpfen erworbenen Kenntnisse und der damit seinen Herren geleisteten Dienste erwarten durfte. Er berichtete (1631) selbst von sich, dass er, in Kitzingen geboren und protestantisch erzogen, mit 16 Jahren nach Ansbach zu einem Dr. Auer gekommen und dort auch in der markgräflich brandenburgischen Kanzlei verwendet worden sei, wie sein auf Pergament erteilter Abschied auswies.

Dann habe er während drei Jahren bei den Lizentiaten Jakob Erhard zu Speyer sowie in der (Kammer) Gerichtsschreiberei sich Praxis erworben, bis ihn der Bruder seiner verstorbenen Mutter, Wolfgang Bomhardt, Notar des Geistlichen Gerichts zu Mainz, einige Zeit zu sich genommen. „Hernach“ sei er zuerst zum katholischen Glauben übergetreten und habe dann 13 Jahre lang am kaiserlichen Hof (als notarius publius ?) praktiziert und in dieser Zeit geheiratet. Nun hätte aber ihn und seine Frau Jakobäa Schülin aus Zell-Harmersbach Missgeschick und Krankheiten dermaßen verfolgt, dass er mit ihr, (die noch in Hüfingen („alhie“) für lepros* und mit der er (1631) nun 28 Jahre verheiratet war) nach Loretto und Rom gewallfahrt sei und dann für sich allein noch eine Pilgerschaft nach Santiago unternommen habe.

1) Bis hierher hat T. keine Jahreszahl angegeben, es ist aber ungewiss, wann und von wo die Wallfahrten stattfanden, auch wo seine Frau während seiner Pilgerschaft in St. Jago* war, sowie, wo er sie kennengelernt hatte? Für seine Verwandten in Mainz war die Heirat 1615 noch eine Neuigkeit, wahrscheinlich lebte die Notarin während der spanischen Pilgerreise ihres Mannes in Zell am Harmersbach.

Auf der Heimfahrt von diesem Gnadenort kann nun Tinctorius im Winter 1614 nach Heidenhofen in der Baar und übernahm dort auf Vorschlag des Dekans und weil er wohl von Mitteln ziemlich entblößt war, die Schule zu Atzheim (Haseu), die er auch in den Wintern 1615 bis 16 118 noch fort versah, nachdem ihm bereits im Frühjahr 1615 der Rentmeister zu Donaueschingen als Gehilfen beschäftigt und er nun Pfingsten 1618, dort sogar von den gesamten Grafen von Fürstenberg die Stelle eines Registrators und Landgerichtsschreiber erlangt hatte.

Im Jahr 1619 erhob er zu Mainz persönlich sein Erbteil von W. Bomhardt, das seine dortigen Verwandten sich angeeignet hatten, weil sie ihn angeblich für tot hielten. Zwei Jahre später dankt Tinctorius dem Grafen Bratislaus I. von Fürstenberg-Möhringen, Reichshofrathspräsidenten für einen Urlaub, den ihm derselbe ad recuperandam plenariam restaurationen pristinae sanitatis ad Thermas Piperinas (Pfeffers) gewährt habe, wofür er den Grafen mit seiner gleichzeitig nach Einsiedeln vorhabenen Wallfahrt fleißig im Gebet bedanken wollte.


Aber bald danach klagt er über Wohnungsnot und Mangel an Brennholz in Donaueschingen, und im Jahr 1622 finden wir ihn dann als Registrator und Notar in Hüfingen, auf dem Gebiet der Grafen Bratislaus I., wo ihm vom Oberamtmann Fringl zu Haslach eine Remuneration von 200 fl. als recompens des von ihm bisher in der Gemeinschaft, sowohl in der Registratur als auch anderen negotiis, gebrauchten Fleißes in Aussicht gestellt, und er der besonderen Gnade der Herrschaften versichert wird. Vor allem nahm sich seiner Graf Bratislaus I. an, in dessen Kanzlei er gerne anerkannte Vieles gelernte zu haben, und der ihn am 26. November 1628, auf Grund des kaiserlichen Palatinatsprivilegs, mit einem Wappenbrief, begnadigte, welcher Tinctorius, „in den Stand und Grad der Lehen- und Wappengenossen erhob.“

Übrigens war sein Verhältnis zu dem genannten gräflichen Hause Fürstenberg ein ziemlich verwickeltes, da er nicht nur der Möhringer Nebenlinie, sondern auch der ganzen Heiligenberger Hauptlinie und den Söhnen des Grafen Christoph II. und der. Kinzigthaler Hauptlinie verpflichtet war, welche letztere zeitweise wegen Teilung ihrer Lande mit Graf Bratislaus I. im Streit lagen. Aus diesem Grunde sah sich zum Beispiel Tinctorius im Dezember 1628 auf Verlangen des Grafen Bratislaus II. von Meßkirch genötigt, gerade seinen besonderen Gönner, dem von ihm als Geschäftsmann bewunderten Grafen Bratislaus I. den Dienst zu kündigen, wenn ihm nicht gestattet sei, seinem gesammten Herrn gleichmäßig zu dienen und das gemeinsame Archiv und die Landschreiberei, welche beide sich nicht separieren ließen, zugleich zu versehen. Diese Skrupel sollte dann wohl der Wappenbrief und jedenfalls am 19. Juli 1629 ein Rescript des Kaisers beschwichtigen, der Tinctorius ausdrücklich die Erlaubnis gab, nicht nur den Grafen insgesamt, sondern auch dem Grafen Bratislaus I. insbesondere wie seither in dem streitigen Geschäft zu dienen. Dass er fortwährend als ein bewährter und tüchtiger Mann bei diesen seinen Herren in großem Ansehen stand, werden auch für die Zeit der Katastrophe, die so unvermutet über ihn hereinbrach, unten zu erwähnende Dokumente beweisen.

Dass einen so geschätzten Mann eine von unten angezettelte Intrige nicht nur stürzen, sondern sogar dem Henker überliefern konnte, erscheint jedoch vielleicht nicht mehr so unerwartet, wenn man aus den Akten einige scheinbar unbedeutende Umstände zusammenhält, die bei den damaligen Sitten und Anschauungen allerdings eine geschickte Hand zu einer gefährlichen Waffe machen konnte.

Tinctorius hatte nämlich (wie er ausdrücklich bemerkt) zu Hüfingen nicht nur von vornherein die dem Baarer angeborene Missgunst gegen die Fremden gegen sich, sondern auch persönliche und örtliche Interessen in Menge verletzt. Schon im Jahr 1619 hatte ein Zufall auf der Mainzer Reise ihm eine Familienfeindschaft zu Geisingen geschaffen, die ihn bis Hüfingen verfolgte, dann wollte man 1626 zu Mundelfingen und anderwärts in der Baar ihn als Anstifter einer höheren Belastung der gildpflichtigen Erblehenbauern ansehen und auch für sonstige lästige Neuerungen ihn allein verantwortlich machen. Überall, wo er im Dienst Missbräuchen entgegentrat, schuf er sich natürlich ebenfalls Feinde, sei es in dem Meister Hans, Scharfrichter zu Donaueschingen, dem er die Zeche bei seiner blutigen Arbeit in Hüfingen beschnitt1*, sei es in dem herrschaftlichen Gefälleerheber2* Ribola zu Hüfingen, der sich mit des Tinctorius Geheiß bei den Steuerpflichtigen fälschlich entschuldigen wollte, welche er aus eigenem Antrieb mit Pfändungen verfolgte. Und endlich bedurfte es in Hüfingen nur sehr wenig, um die ganze Freundschaft eines dortigen Erbgesessenen 3* als Meute gegen sich aufzubringen, welche nur eine günstige Gelegenheit abwartete, um ihr Opfer zu hetzen und wo möglich zu zerreißen. Wir werden im Nachfolgenden überall Erscheinungen finden, welche das Gesagte bestätigen und uns bereits genannte Personen ins Gedächtnis zurückrufen werden.

Karte Hüfingen aus 1664 von Martin Menradt

§ 2.

Als am 5. Juni 1631 die Räte und Beamten der gemeinschaftlichen Regierung der Landgrafschaft Fürstenberg zufällig in Geschäften zu Hüfingen versammelt waren und gleichzeitig Schultheiß und Rat im Stadtgericht daselbst saßen, entstand plötzlich ein Auflauf, weil ein gewisser Hans Franz (Welsch-Hans genannt), sich in einem Anfall von Tobsucht vom Bett erhoben und im Hemd mit einem Prügel auf der Straße allerlei Drohungen und Unfug getrieben hatte, bis er glücklich bewältigt und verwahrt werden konnte. Bei dieser Gelegenheit schrie nun die Frau des Kranken, ihr Mann sei von dem Notar Tinctorius und dessen Frau durch einen Trunk vergiftet, was den zusammenlaufenden Haufen so sehr erhitzte, dass er zuerst den Notar und seine Frau in deren Haus überfiel und mit Tod und Mißhandlung bedrohte, dann aber in die Ratsstube drang und vom Rat eine Deputation an die Beamten verlangte, um obrigkeitliche Hilfe und Assistenz.

Diese wurde entsendet und bat zunächst um Verwahrung und Pflege des Rasenden, dann aber auch um Untersuchung gegen die Notarin, welche im Verdacht stehe, mit dem Trunk den Ausbruch eines Gefangenen befördert zu haben, denn Welschans zu bewachen hatte und „sonsten ohnedaß von den gemeinen Mann für eine Zauberin gehalten werde.“ Sie sei besonders vom Nachrichter zu Donaueschingen, Meister Hans, öfter in nüchternem als trunkenen Zustand als eine Hexe ausgerufen worden, und die ganze Stadt Hüfingen stehe in der Umgegend im schlimmsten Ruf, als könne man dort gut stehlen und freveln, weil die Justiz nicht recht gehandhabt werde und die Hälfte der Einwohner nichts „werth sei“.

Dieser schlimme Ruf der Stadt werde nicht nachlassen, bis die Obrigkeit dermalen an bewußten, verdächtigen Orten einen Angriff tue, und die liebe Justitia besser als bisher administriert werde, denn ein Rat und ganze Bürgerschaft zu Hüfingen gebe ihrer starken Beschreiuung keine andere Ursache, als das liederliche, übel bestellte, gar zu langsame Prozessieren in peinlichen und Malefizsachen. Dadurch seien verschiedene Skandalosa, namentlich aber die Flucht des von Welschhans bewachten Verbrechers möglich geworden, und derjenigen, der in solcher Sache das Direktorium geführt, (Tinctorius) werde dies schwer vor Gott und der Herrschaft zu verantworten haben. Sie bäten um Abhilfe, stünden aber, wenn diese versagt würde, für nichts.

Inzwischen war jedoch auch Tinctorius in der Versammlung der Beamten erschienen und brachte durch seine Gegenvorstellung so viel fertig, dass der Rat von seiner zurzeit noch unbefugten Vorhaben und Intent abgemahnt und zur Ruhe verwiesen wurde. Dagegen wurde auf den anderen Tag eine große Gemeindeversammlung anberaumt, worin (auf Verlangen des Notars selbst), Erhebungen über den Ruf der Notarin gemacht und dann darüber, wie über die anderen Beschwerden der Gemeinde an Graf Bratislaus I. berichtet werden solle, der entsprechend verfügen werde.

Anderntags stand sich die Gemeinde wirklich auf dem Rathaus vor den Beamten ein erwählte in Job Groß und Mathäus Schaffbücher zwei Fürsprecher, um sich über dem Aufruhr zu rechtfertigen und ihren Verdacht gegen die Notarin zu begründen. Diese beriefen sich in letzter Beziehung auf die Angaben des Wälsch-Hans und seiner Frau und baten die am Zusammenlauf beteiligten Bürger einzeln zu vernehmen, was sofort geschah. Es ergab sich hierbei, dass die Notarin bei den Hüfingern allweil sie zu Hüfingen gewesen, für ein böses Weib gehalten worden, wegen ihrer seltsamen Zeremonien, Reden und Gebärde. Sonst aber keine wirkliche Tat gegen sie vorliege.1)

1) Sie kam, wie folglich gezeigt werden wird, schon einfach durch ihren ausländischen Sprachgebrauch in Verwicklung. Allein sie beging doch auch sonstige Extravaganzen. Christoph Groß beschuldigte sie wenigstens, sie habe. Sich mehrmals in sein Haus geschlichen und sei dort am Keller auf der Steige kniend, als ob sie beten wolle, befunden worden, ohne dass sie ihre Absicht genügend erklären konnte.

Am meisten hatte sie Meister Hans der Scharfrichter seit einigen Wochen verschrien angeblich weil sie ihn geschimpft, indem sie ihn „Meister Hämmerlin“ genannt. Er legte nämlich diesen Namen als gleichbedeutend mit Teufel aus, während die Notarin damit nur den im Kinzigtal geläufigen Ausdruck für Nachrichter gebraucht haben wolle. Meister Hans hatte dann zuerst zur Bedingung erklärt, solange sie den Ausdruck Hämmerlin (Teufel) gegen ihn nicht abbitte, erkläre er auch sie für eine Hexe; allmählich aber hatte er sich nicht entblödet, sie unbedingt dafür vor Vielen, an allen Orten zu erklären und beizufügen, wenn Ihr der Notar helfe, so sei der auch ein Hexenmeister. Das hatte in der Menge Wurzel gefasst, zumal das Gerücht ging, in ihrer Heimat sei die Notarin sechs Mal als Hexe angezeigt worden (und sich schließlich ergab, dass wenigstens eine ihrer Schwestern als solche dort verbrannt worden war).

Den größten Schaden jedoch hatte sich die arme Frau jedenfalls durch ihre Gutmütigkeit und ihren schlechten Wein zugezogen. Sowohl der Stadtknecht, dem sie einst zur Ermutigung bei einem gefährlichen Amtsgeschäft ein Glas gereicht, als auch Welschhans, der sich den von ihr für seinen Gefangenen bestimmten Wein angeeignet hatte, wollte davon die schlimmsten (wiewohl zum Teil höchst natürliche) Folgen gespürt haben, und diese hatten gerade den ganzen Auflauf veranlasst! Wie gedankenlos übrigens die Menge in ihrer Feindseligkeit war, ergibt sich schon daraus, dass mit dem für den Gefangenen bestimmten Wein doch wohl nichts gegen die Wächter beabsichtigt sein konnte und dass der toll gewordene Welschehans zwar den meisten Wein, neben ihm aber auch ein anderer Wächter und der Gefangene davon ohne Schaden getrunken hatten!

Mit der Weinzusendung an sich verhielt es sich höchst einfach. Der Gefangene war im Verdacht gewesen, dem Krämer Christoph Groß Waren gestohlen zu haben, leugnete aber und genoss bezüglich der Haft manche Vergünstigungen, weil seine Freundschaft, voran der Stabhalter Ribolla, ihn überhaupt nicht für genugsam graviert erklärte, nun in strengere Haft zu kommen und deshalb unter heftigen Angriffen gegen Tinctorius als Obervogteiverwalter, dessen Verwahrung auf dem Rathaus durchgesetzt hatte. Nachdem der Gefangene jedoch von da mehrmals nachts ausgegangen und ersichtlich Vorkehrungen zur Flucht mit seinem Barvermögen getroffen, war er der Aufsicht zweier Wächter im Schloss übergeben und im Eisen gelegt, auch endlich peinlich befragt (torquirt*) worden.

An den Tag nun (1. Juni), wo Letzteres geschehen, hatte ihm die Notarin (wohl aus Mitleid, vielleicht aber auch aus Rücksicht gegen seine Freundschaft) einen Stärkungstrunk nebst tröstlichem Zuspruch, dass seine Sache nicht gar so schlimm stehe, geschickt, und der Gefangene hatte ihn ohne Schaden gekostet, ebenso wie der zweite Wächter. Nur Welschhans, der dabei für zwei getrunken, klagte damals, dass der Wein ihm „das Eingeweide umgedreht“ und die Wächter, die offenbar den Gefangenen auf Anstiften Ribolas und seiner Freundschaft in der Nacht entweichen ließen, suchten hernach dieses den Wirkungen eines magischen Trankes Schuld zu geben. Nicht nur der Pöbel schenkte ihnen Glauben, sondern Ribola’s und seiner Freundschaft in der Nacht entweichen ließen, suchten hernach dieses den Wirkungen eines magischen Trankes Schuld zu geben.

Nicht nur der Pöbel schenkte ihnen Glauben, sondern Ribola und Konsorten hatten auch noch die Keckheit, den Notar für die durch sie erzwungene, schlechte Bewachung vor der Herrschaft und Gemeinde verantwortlich und seine unglückliche Frau als Anstifterin der Flucht namhaft zu machen!

Das Alles legte Tinctorius klärlichst in einer an den Grafen Bratislaaus I. am 14. Juni 1631 gerichtlichen Relation über die Entweichung des Gefangenen mit siegreichen Gründen dar, während er gleichzeitig in einer weiteren Schrift die passiones ineulpabiles M. Tinctorii notarii ac conjugis tristissimae dem Grafen beweglich darstellte und um dessen Schutz bat. Es geht daraus zwar hervor, dass die Notarin vorläufig nicht weiter amtlich belästigt wurde, dass aber die Lage des Notars und seiner Frau darum doch eine sehr bedenkliche geworden war. Er sagt:

„Mein leidiger Kummer wird auch umb so viel gemehrt, daß meine blutdürftige Widersacher mich und mein Weib allhier in der ganzen Landgrafschaft also verschreit haben, daß man auf mein unschuldiges Weib, wenn sie aus dem Haus in die Kirchen oder Garten geht, gleichsam mit Fingern deutet und diejenigen Weiber, so uns gern schaffen, abstellig macht, auch da meine Magd die Wahrheit saget, man’s nicht glauben will. Halten ihre heimliche conspirationes und inquisitiones wider mich und mein Weib, damit sie ihre Müthlein genugsam an uns erkühlen, uns in Schand und Spott bringen und womöglich in einem Löffel ertränken können.“

Zum Schluss bittet Tinctorius um Einsicht, der über seine Frau zu Hüfingen und Zell am Hamersbach gemachten Erhebungen zur Widerlegung und um Zuziehung des Dr. Meerleins von Rottweil oder eines anderen Juristen bei ferneren Untersuchungsverhandlungen.

In dieser, wie in mehreren folgenden Vorstellungen bezeichnet Tinctorius den Stabhalter Ribola und den Krämer Groß ganz ausdrücklich als die Anstifter und Hetzer gegen ihn und schildert seinen Gesundheitszustand und den seiner Frau als durch die Angst und Sorgen im höchsten Grad angegriffen.

Da er keine Kenntnis von den erhobenen Protokollen erhielt, so wusste er nicht einmal, dass Ribola am 24. Juni sogar aus Geisingen den Ulrich Hockelmann herbeigeschafft hatte, um durch denselben selbst von der 1619er Mainzer Reise her gegen den Notar Verdachtsgründe wachzurufen. Groß und Ribula, früher Todfeinde, hatten sich in dem Hass gegen den Notar versöhnt. Infolgedessen war letzterer gewiss ein Zauberer.

Am 30. Juni bittet Tinctorius um Enthebung von dem Obervogt Dienst, zu dem er eigentlich nicht qualifiziert und den er auch nicht mehr versehen könne, weil ihm die Hüfinger den Gehorsam zu verweigern gedroht hätten.

Was die Beamten, nämlich der Oberjägermeister Junker Hans Ulrich von Ramswag zu Bräunlingen, der Landvogt Junker H.G. Egloff von Zell zu Immendingen und der Rentmeister Quirin Heitzmann, inzwischen an den Grafen Bratislaus I. nach Wien berichtet, findet sich in den Akten nicht. Nur so viel erhellt aus einer Vorstellung des Heizmann an den Grafen, dass eine regelrechte Prozedur gegen das (Hexen-) „Ungeziefer“ beantragt war und dass Heitzmann die Anmutung, die Obervogtei zu übernehmen, zurückweist. „Kann und weiß in diesen also Weitläufigen ohne Ihre Excellenz nit zu dienen, in maßen mir zuletzt das Bad auszutragen und die Klett‘ im Bart zu werden zugeeignet wird, dann es fallen Sachen, für die mir ohne Ihrere Landgräflichen Exzellenz gnädigsten Befehl zu verantworten nicht getraue.“ „Man solle ihn bei seinen gewohnten Geschäften lassen, „darauf ich allbereits ins dritte Jahr die Wahrheit an den Tag zu bringen Ihrer Exzellenz Ankunft erwarte.“

Gegenseitiges Misstrauen, Unsicherheit im Behandlung so schwere Delikte ohne die (im Fürstenbergischen übliche) Zuzuziehung von Rechtsgelehrten oder Erhebung rechtlicher Gutachten scheint die Beamten untätig gemacht zu haben, während Ribola und Konsorten in ihren Aufwiegelungen und Einschüchterungen (deren die Klageschriften des Tinctorius voll sind) immer kecker wurden. Alles erwartete unter solchen Umständen mit Spannung die Befehle des Grafen Bratislaus I. von Wien, statt dieser aber traf Ende Juli die Nachricht ein, dass der Graf am 10. Juli gestorben sei!

§3.

Bis zu dieser Zeit hatte sich die Wut der Hüfinger nicht zurückhalten lassen. Die Ehrenrettung der Stadt durch eine gründliche Hexenbrennerei, zu welcher am 6. Juni das Signal gegeben worden, hatte bereits am 2. Juli begonnen, und wenn sich die Prozedur auch nicht sofort am ersten Tag direkt gegen die Notarin wandte, so hatte man diese bei allen Schritten doch beständig im Auge. Am 2. Juli wurde eine alte, als Hexe verrufene Bettlerin Anna Beckin ihr Amt geführt, weil man sie, nach dem, neben der Notarin die anderen „Hexen“ mit bedrohendem Auflauf (?) vom 6. Juni für fluchtverdächtig hielt, zuerst „gütlich und dann peinlich befragt“ und dadurch noch an demselben und folgenden Tage zum Geständnis des Bündnisses und der Buhlschaft mit dem Teufel, der Teilnahme an Hexentänzen und vieler Schädigungen von Menschen und Tieren durch Zauberei gebracht. Durch die Frage nach Gespielinnen und denjenigen, die sie auf den Hexentänzen gesehen, wurde dann successiv Agathe Flammin, Anna Bennerin, genannt die Messerschmiedtin, und Anna die Sattlerin in die Untersuchung gezogen, und auch diese innerhalb drei Tagen und je in zwei Verhören (4. 5. und 7. Juli) zu ähnlichen Geständnissen wie des „Becken Weiblin“ gebracht.

Am 10. Juli fand das Schlußverhör und die Konfrontation dieser vier Unglücklichen statt und waren diese damit zum Scheiterhaufen reif.

In ihren ebenso monotonen, wie unsinnigen Bekenntnissen hatten sie als Bekannte von den Hexentänzen her die Katharina Höfelin von Hausen vor Wald, die Anna Kressin (Mathäus Schaafbüchers, des oben genannten Volksvertreters Frau) den Notar, seine Frau und die Witwe Sabina von Schellenberg, geborene v. Freiberg, die Magdalena Löwin, geborene Hütlin und die Anna Stößlin, geborene Gebhard von Hüfingen genannt. Von diesen wurden die beiden Ersten am 11. und 15. Juli, die Notarin am 18. und 20. peinlich befragt und ebenfalls zum vollen Geständnis dessen, was man hören wollte, durch die Tortur gebracht. So waren dann innerhalb wenigen Tagen sieben Frauen zum Tode verfallen, und die Langsamkeit der Justiz in Hüfingen gründlich beseitigt.

Die Frage, wie es gelang, die „Hexen“ zum Bekenntnis gerade der Schäden zu bringen, deren man sie angeklagt hatte, und gerade die Leute als „Gespielinnen“ anzugeben, welche man suchte, kann aus den den Akten nicht gelöst werden, da die Verhörprotokolle sehr lakonisch und die Fragestücke nicht artikuliert sind. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Angeklagten selbst vollständig über das, was man ihnen und anderen nachsagte, unterrichtet sein konnten und waren, zumal bei einer mehrere Tage sichtbar wachsenden Aufregung, so kann diese Beobachtung nicht erstaunen machen, wenn man noch die Nachhülfe der Suggestivfragen des malleus maleficarum und die Absicht hinzunimmt, durch Angabe Vornehmer sich eine, diesen gleiche, mildere Behandlung zu sichern. Daher denn auch das stete Verlangen der Verurteilten, nur mit den Vornehmen sterben zu sollen.

Aus den Angaben der Angeklagten heben wir, als einzig interessant, die Punkte hervor, die auf tieferliegende, alte Wurzeln des Hexenglaubens hindeuten, wie z.B. die Auswahl der Hexentanzplätze, die Gebräuche beim Sabbath, die Geistertiere, die Namen der Buhlteufel u.s.w.

Im Übrigen sind die Geständnisse auch hier ein Gemisch von unmöglich Geschehenem oder selbst nur Gewolltem, von schmutzigen Phantasien oder längst begangenen Ruchlosigkeiten, wie sie in allen Hexenprotokollen vorkommen, und höchstens das auffällig, dass hier beständig von Zechen und Betrunkensein der Frauen jeden Alters und Standes die Rede ist.

Neben verschiedenen bewohnten Räumen in Hüfingen, werden als Hexentanzplätze der Heuberg (auf der Alp, bekanntlich der schwäbische Blocksberg), der Schussen, Eschingerberg, der Wolfsgarten bei Villingen und der Negelsee (bei Pfohren ?) genannt und sagt dabei die Beckin ausdrücklich, der Heuberg sei der älteste, der Wolfsgarten der neuere und der Neglesee der neueste Tanzplatz (Letzterer zuerst seit 4-5 Jahren).

Als Transportmittel dahin werden außer Stöcken und Gabeln Katzen, Böcke, Schaaf, Hund, Hahn („Guler“), Hase, Fuchs oder sonst ein rotes Tier genannt. Bei den Hexenfesten wird viel gegessen, getrunken, getanzt und schließlich gebuhlt. Die vornehmeren Gäste sondern sich von den geringeren, sitzen oben an und sind stattlich heraus geputzt, (Niemand nackt, wie sonst oft), die armen Hexen müssen beim Tanz das Licht halten, die Tische decken x.x. und befaßt man sich sonst nicht viel mit ihnen. Von ihren teuflischen Liebhabern bekommen sie bei dem geringsten Widerspruch Schläge, die von ihnen empfangenen Geldgeschenke verwandeln sich in Roßkot oder Scherben. Die Teufel selbst erscheinen als Bauern, Ackerknechte, Schmiedgesellen (nicht als Jäger wie sonst) und heißen Federlin, Gräslin, Meister Hämmerlin u.s.w.

Ihre Hexen trinken sich in deren Namen Gesundheiten zu. Die Speisen zum Hexensabbath, z.B. Wein, sind nicht bloss zauberische, sondern werden oft gestohlen, was jedoch zuweilen mißlingt, es fehlen darunter Brot und Salz. Der Zauberschaden wird an Tieren und Menschen mittelst Berührung in des Teufels Namen verübt, Wetter und Hagel werden entweder durch Ausschütten von Flüssigkeiten, die der Teufel bringt, oder durch von ihm verteilte Körner (Samen von Farrenkraut, ähnlich dem Kümmel, Erbsen xxx), welche handvollweise ausgestreut werden, gemacht. Schneckenschaden entsteht durch eine Handvoll Schnecken. Gegenmittel gegen Zauber sind nach den Zeugenaussagen Weihungen, oft heben die Unholdinnen ihren Zauber selbst dadurch auf, dass sie einen Sagen in den 3 höchsten Namen sprechen, überhaupt stehen sie in Augenblicken, wo ihnen der Teufel nicht direkt zusetzt, nach ihrer Meinung mit dem Himmel auf einem erträglichen Fuß. Anfälle von Reue läßt dieser jedoch, sogar trotzt Beichte und Kommunion, den Teufel wieder ungestört durch Schläge und Drohungen beseitigen. (Welche Begriffsverwirrung und welcher Mangel alles religiösen Bewusstseins!). Eine Hexe, welche einer Kuh die Milch genommen, wird dadurch gepeinigt und erkennt, dass man die noch vorhandene Milch siedet, mit einem Gärtlein aus den Palmen in den höchsten Namen schlägt und dann ins Feuer laufen läßt.

Die sechs mit der Notarin eingezogenen Weiber, rohe und dabei offenbar tiefgesunkene Naturen, hatten den Qualen der Folter nur wenige moralische Kraft entgegenzusetzten, es erstaunt daher bei ihnen weit weniger, als bei der Notarin, dass sie so schnell erlagen und die ekelhaftesten Bekenntnisse gegen sich selbst und andere ablegten. Dass die Notarin sogar sich im 2. Verhör verleiten ließ, auf ihren Mann auszusagen, ist jedenfalls eine höchstbedauerliche Erscheinung menschlicher Schwäche, welche dem Armen, der sich für seine Frau so wacker gewehrt hatte, den härtesten Schlag versetzte. Ob ihn ihrer größere Standhaftigkeit gerettet hätte, kann übrigens sehr in Frage gezogen werden, besonders da er, wiewohl nach langem Widerstand, sich doch endlich selbst aufgab!

Als Probe der übrigen Protokolle mag hier dasjenige der Notarin Platz finden, bei dem wohl Vieles zwischen den Zeilen zu suchen ist und auffällt, dass es so ganz und gar nicht auf die Dinge zurückkommt, wegen deren die Notarin eigentlich verfolgt wurde. Ihre Bekenntnisse sind im Ganzen ziemlich farblos nach der gewöhnlichen Verführungsschablone, doch fällt es auf, dass sie ihren angeblichen ersten Fall nicht mehr durch Überlistung und Drohung zu entschuldigen sucht, sondern sogar das gemeinste Motiv dafür angibt, während mehrere ihrer Gespielen darin eine Spur von Scham zeigten.

Das Protokoll lautet wörtlich, jedoch mit modernen Orthographie:

„Actum Hifingen, den 18. Juli anno 1634. Sub dato ist Frau Jacobe, Herrn Mathia Tinctorii, not. publ. zu H. Hausfrauen ab dem Rathaus in Thurn geführet und im Beisein der edel gestrengen, edel hochgelehrten, ehrenwerten und hochgeachten x.H.U. v. Rambschwag, Herrn Dr. Werlin, des kaiserl. Hofgerichts zu Rottweil Advokaten, D. Heitzmanns Rentmeisters zu H., Michael Rothen Schultheissen daselbst, durch den Schafrichter von Villingen an die Tortur geschlagen und examiniert worden. Sie hat bekannt, wie folgt:

Erstlich als sie von Donaueschingen allhero nach Hifingen gezogen, habe ihr Mann zu D. die Letzte getrunken, hernach uf H. zugegangen, ihr Mann hervorgeloffen und gesagt, er ihr das Thor aufhalten wolle. Interim der böse Geist in Gestalt als hätte er Zottelkleider an zu ihr kommen, sie um Beschlafung angeredet, mit Versprechung, er ihr Gelds genug geben wolle (!) habe ihm eingewilliget, die Vermischung mit ihm verbracht, auch hernach von ihm, als sie vermeint, Geld empfangen, es wären aber nur Hafenscherben gewesen. Mit Vermeldung, er über 3 Tage wieder zu ihr kommen wolle, müßte alsdann Gott und alle Heiligen verleugnen und sein werden, welches sie ihm versagt, dahero übel von ihm geschlagen worden.

Darnach sei selbiger böse Geist über 3 Tage zu ihr im Hof in das obere Schloß (zu H.) in voriger Gestalt kommen, ihren zugemuthet, Gott und alle Heilige verleugnen solle, zuvor aber sie beschlafen, der Verleugnung sie sich aber geweigert und die Mutter Gottes angerufen, darum sie abermal übel von dem bösen Geist geshlagen worden. Dies habe er solang mit ihren getrieben, bis sie endlich Gott und alle Heiligen verleugnet. Hernach hab‘ er ihr viele unterschiedliche mal zugemuthet, die Früchte, Vieh und Anderes zu verderben.

Item es wäre 4 Jahre, habe der böse Geist, der sich „Gräslin“ genannt, sie in Wolfsgarten zu einem Tanz auf einer Katze geführt, habe damalen Niemand gekannt; hab‘ neben ihren banalen unbekannten Gespielen zu Brennlingen in einem Keller Wein holen sollen. Dieweil aber der Keller zu wohl gesegnet gewesen, haben sie daselbst kein Wein bekommen können, darum sie abermal übel geschlagen worden.
Item am nächst verschienenen Ostermarkt sei ihr Teufel abermals zu ihr kommen und zugemuthet, upp Schossen zu gehen, daselbst einen Hagel über die Früchte anzurichten, so alle in Grund verderben sollen. Seien daselbst ungefähr etlich fromme Leut vorübergegangen und da sie Wetter besorgt, gute Wort unser Herrgott wölle die Frücht behüten gesat, davon die Geblüht an den Bäumen verderbt worden.

Item bald hernach sei sie mit ihren der Gefangenen Gespielschaft nachts in die alte Ludergasse zu einem Tanz gefahren, habe zwar ihren Willen auf den Eschingerberg gehabt, aber sich endlich unter einander räthig geworden, ihren Muth in gemelter Ludergaß zu verbringen. Deßgleichen unlängst zuvor sei sie mit gemelter dr Gefangenen Gespielschaft in dem obern Schloß bei einem Tanz gewesen.

Actum 20. July Sonntags uf Margaretha. 1)

1) Wahrscheinlich hatte man die Deliquentin am 18. auf der Folter dermaßen zugerichtet, daß man ihr einen Tag Erholung gönnen mußte, dafür „arbeitete“ man am Sonntag!

Bekennt die Notarissin, daß ihr Mann mit ihren Allzeit aller Orten, allda sie gewesen, zu den Hexentänzen gefahren, vermeint, er uf einem Geißbock gesessen sei und er, ihr Mann, das Hexenwerk vor ihr konten habe, sie es aber lange nicht gewußt. Item ihr teuflischer Buhl Gräslin hab ihr vielfältig zugemuthet, Leut und Vieh zu lähmen, habe sie es niemahlen thun wollen, sondern sich ehender selbst gelähmt. Derwegen jedesmal übel von ihme mit Streichen tractirt worden, hab ihr selbsten durch Baden wieder geholfen. Damit ihr Aussage thut sie bescließen!

Die Protokolle der 7 inhaftierten Frauen wurden sofort dem Dr. Johann Werlin, Syndicus zu Rottweil zugeschickt und dieser sprach am 22. Juli auf Grund „der so gut als peinlichen Bekenntnisse“ (ungesäumt und ohne die mindeste Erörterung der Fehler und Lücken der Untersuchung, welche selbst einem Hexengläubigen, doch nur aufmerksamen Juristen in die Augen springen mußten) sein Gutachten dahin aus, dass dieselben mit dem Schwert zu richten und ihre Leichen zu Asche zu verbrennen seien. Über die damalige Praxis sagt Werlin, ar. 109 der Carolina verdamme zwar nur die Zauberer, welche Anderen (Personen oder Sachen) Schaden zugefügt, zum Tod durch’s Feuer, und wolle sonst die Zauberer nur nach „Gelegenheit der Sach“ gestraft wissen, weshalb manche Gelehrten in letzterem Fall gar nicht auf Todesstrafe erkennten. 1)

1) Am Ende des Jahrhunderts hatte diese mildere Doctrin gesiegt und in solchen Fällen nur Auspeitschung erkannt. Dr. Werlin war, wie aus den Akten hervorgeht, ein junger Rigorist, der sich deer härteren Coctrin kurzweg anschloß und damit einer schärferen Unterscheidung der einzelnen Reate überhob!

Die gemeine Praxis erkenne auch hier auf den Tod, werwandele aber, außer bei besonders hartnäckigen unbußfertigen Sündern, die Feuerstrafe stets in eine mildere Todesart, indem sie die Zauberer, welche dem Teufelsbund absagten und reum+thig zu Gott zurückkehrten, entweder erdrosseln oder enthaupten, und denn nur ihre Körper verbrennen ließe. „Sintemal eine christliche und gottliebende Obrigkeit sich zu besorgen hat, es möchten etliche von solchen Malificanten, so sie alle lebendig verbrennt würden, aus Verbitterung oder Kleinmüthigkeit, in gröbere Sünd und Verzweiflung gerathen und von einem Feuer in das Andere (dafür der gütige Gott sein möge) wandern.“

So verschieden daher auch die bekannten Vergehen der 7 Personen seien, indem mehrere eigentlich keine Schädigung durch ihre Zaubereien gestanden, so erkenne er doch für Alle auf die gleiche Strafe!

Das Gutachten wurde noch am gleichen Tag nach Hüfingen geliefert, dort am 23. durch Junker Landvogt, Junker Ramswag, Rentmeister Heitzmann und den Schaffner von Möhringen am Morgen das Blutgericht gehalten, und dann alle 7 Hexen, nach Werlin’s Antrag, mit dem Schwert hingerichtet.

Vor Hegnung des Blutgerichts soll dem Notar und der Frau v. Schellenberg freigestellt worden sein, die Deliquentinnen, die auf sie ausgesagt, sich gegenüberzustellen, allein Beide sollen es abgelehnt haben, was übrigens mit den eigenen Erklärungen des Notars in seiner Beschwerde gegen die Untersuchung nicht zutrifft. Jene Weiber waren dann nochmals vor der Hinrichtung verwarnt worden, ihre Seelen mit falschen Angaben nicht zu belasten, allein Alle, (selbst die Notarin) hatten erklärt, sie blieben bei dem Gesagten, hätten darauf schon gebeichtet und comunieirt und wollten nun darauf sterben. Vermerkt wird im Bericht an den Grafen vom 26. Juli, dass die sechs anderen Hexen keine Rede und Antwort in das Recht hätten geben, auch nicht sterben wollen, die Notarin werden dann auch, wie sie, torquirt, worauf hin sich diese wohl accomodirt und begehrt, mit ihnen gerichtet zu werden. Die Notarin habe eine halbe Stunde lang gebeichtet und sei so christlich gestorben, „daß wenig gefehlt, sie den Priestern zugesprochen hätte.“

§4.

Tinctorius hatte sich ausbald nachem seine Frau eingezogen worden, und ehe er noch von deren Geständnissen wußte, in das gräfliche Hinterschloß geflüchtet und hatte dasselbe nicht wieder zu verlassen gewagt; wohl weniger weil ihn das „Gewissen drückte“ wie D. Heitzmann im Bericht vom 26. Juli gutherzig meint, als weil er im Burgfrieden ein Asyl zu finden hoffte, bis zur allseitig erwarteten Verfügung oder Ankunft des Grafen.

Der Notar hatte sich in der Registratur eingerichtet und ließ sich in einem anderen Zimmer von seiner Magd kochen, auch alle seine Habseligkeiten ins Schloß bringen. D. Heitzmann berichtet von seinem schweren Kummer und fügt bei:

„Ich rede es ihm aus, so gut ich kann, will ihm zur Verhütung besorgenden Unheils meinen Bruder zugeben, der interim besser die Registratur im Kopf verfassen könnte, sonsten könne T. ausreißen oder aus Kleimuth ihm selbst den Tod, zuvor in den Schriften schrecklichen Schaden zufügen, oder das Schloß gar in Barnd stecken, dann man wohl sieht, der Teufel nichts Gutes anstiftet.“

Schon längst vor Einziehung der Notarin (am 18. Juli), hatte der Notar in einem von Ribola nachher unterschlagenen) Bericht an den Grafen weitere jämmerliche Schilderungen seiner Gemütsstimmung und der seiner Frau, ihrer Isolierung gleich Verpesteten gemacht und selbst die Befürchtung von Lebensnachstellungen ausgesprochen. Letzteres bestätigt so ziemich das Schreiben der Junker Egloff und Rambswag vom 10. Juli, worin sie den (gerade an diesem Tage verstorbenen) Grafen Bratislaus I. dringend um Befehl bitten, weil die längere Verzögerung des Angriffs gegen den Notar und sein Weib „starken Unwesen causire,*“ indem dieselben zu sehr gravirt seien.

Als nun die Notarin am 23. Juli ihrem Schicksal verfallen und ihm von oben genannten Blutrichtern die Nachricht von ihrer Aussage zugleich mit der ihrer Hinrichtung gebracht worden, konnte auch er wohl an seiner Rettung verzweifeln. Er wandte sich daher in einem letzten Schreiben am 23. Juli nochmals um Gerechtigkeit an seinen, sonst so gnädigen, (jetzt leider, ohne daß er es wußte, für immer verstummten) Herrn, wie folgt:

„Dieser Stunden seind Junker Landvogt, Junker Ramschwag, Rentmeister und Schaffner in die Kanzlei, darin ich mich aufhalte, kommen und (Gott dem Allmächtigen, als dem wahren und gerechten Gott, Erkundigern aller Herzen, allen Gottesheiligen und Ew. Landgr. Excellenz sey es mit innigem Seufzer geklagt) mir com commiseratione angezeigt, daß ic nicht allein von den Eingezogenen, sondern auch von meinem eingenen Weib für ein Hexenmann angeben worden sei und weil man sie uf heut instificiren werde, müsse man vernehmen, ob sie mich wieder entschlagen werden.

1) Es scheint das weiniger ein Erbieten der Confroniation als eine Hinweisung auf den oben erwähnten, einseitigen Schlußvorhalt gewesen zu sein.

Nun begehre ich nicht mehr danu der lieben Wahrheit und Gerechtigkeit, dabei will ich mich auch finden lassen, will auch Alles leiden, was Gottes gnädiger Will ist und bekenne rotunde, daß ich, solang ich meinem Weib cohabitiert, das Geringste von ihr nicht verspürt hab, ja sie so unschuldig gehalten, daß ich für sie hätte wollen in das Ferner gehen. Also wenig ich von ihr sagen kann, sowenig sie und die andern Weiber, welche ich außer der Messerschmiedin nicht kenne, mit Wahrheit das Geringste von mir sagen können. Ew. Landgr. Excellenz sein meine tägliche und nächtliche labores, und daß ich überflüssig mit der Feder zu tanzen hab, wohl bewußt!

Und kann wohl sein, maßen ich etliche historias erzählen hören, daß der böse Feind, in Gestalt eines Menschen die Leut arglistig zu verblenden practicirt, darauf dann auch mein und andere Weiber sterben können, daß sie vermeinen möchten, ich sei es gewesen. Doch weiß ich mich dieses Lasters (Gott Lob und Dank) unschuldig, denn wann ich dergleichen Gesell wäre, wollt ich mir zu leben nicht wünschen, wie ich dann meinem Weib dergleichen Lehr auch geben.

Ich befiehl die Sach Gott dem Allmächtigen, als dem wahren und gerechten Gott, und EW. Excellenz mich als einen alten, betragten Diener zu Landgräfl. Gnaden. – Hüfingen im Schreck, 23. Juli 1631″

Da er längst fühlen mochte, daß er mehr von der himmlischen als irdischen Barmherzigkeit zu hoffen habe, so errichtete er am 26. Juli sein Testament, worin er vrschiedenen Klöstern in der Nachbarschaft und den Kirchen, Kapellen und Stiftungen zu Hüfingen namhafte Vermächtnisse zu seinem, und seines Weibes Seelenheil aussetzte. Neben vielen Messen, wünschte er auch mehrere Wallfahrten, (womöglich nach St. Jago), für die er Summen aussetzte.

Doch sollte er noch immer einige Zeit in seinem Asyl unangegriffen bleiben, weil selbst Werlin am 25. Juli geraten hatte, die Procedur mit ihm und der von Schellenberg bis auf den Befehl des (damals noch im Leben geglaubten) Landgrafen ausgesetzt zu lassen, obgleich juristisch ihre Inquisition und Inhaftnahme längst gerechtfertigt sei, „Gestalt aus vielen Ursachen Ihrer Excellenz an des Notarii Person hoch und viel gelegen.“ Erst mit der Nachricht von dem Tode des Grafen Bratislaus I. scheint man ihn im hinterem Schloß, wohin er sich geflüchtet, in förmliche, jedoch gelinde Haft gebracht zu haben. Wenigstens liegt ein Brief Heitzmanns an Tinctorius vom 16. August vor, worin auf eine Tags vorher gehabte Unterredung in Gegenwart der Wächter hingewiesen und die ungehinderte Einhändigung des Briefes, der Vertrauliches enthält, vorausgesetzt wurde. Heizmann sagt darin, er sei Sonntag (10. August) nach Immendingen beschieden gewesen, wo ihn und den Landvogt der Graf Bratislaus II. über die Sache des Notars mit Bedauern befragt und sie dem Grafen das Rechtfertigungs-Schreiben des Tinctorius übergeben, worauf jener den Notar zu trösten und ihm sein gnädiges Mitleiden anzuzeigen befohlen, auch daß er sich gedulden möge, bis der Graf nach Hüfingen komme. „Inerim aber soll Tinctorius, weil der Herr ohnedieß Langeweit, was Ihre Gnaden sich wegen allbereit tragender Vormundschaft zu versehen, ufs Papier bringen, was alles für Rechtfertigungen (Processe) an einem und andern Ort, auch worauf der Herr (T.) vermein dawider zu procediren und man dagegen am Besten fundirt sey, angeben x.“

Alles natürlich zur Abwehr der „Langweile“ und zum Lob des falschen Biedermanns Heitzmann bei der neuen Herrschaft, für welche derselbe die Wissenschaft des Notars und Registrators noch schnell recht nutzbar machen wollte. – Seitdem wir oben gesehen, wie Heitzmann nur „tröstete“, um den Bedrohten sicher zu machen, „nicht ausreisen zu lassen“, und daß er für dessen Stelle bereits einen Bruder in petto hatte, kann über seine Falschheit kein Zweifel mehr sein, selbst wenn das Folgende nicht noch weitere Belege dafür lieferte!

Daß auch Tinctorius den Rentmeister so beurteilte, ergibt der weitere Inhalt des Briefes, worin auf eine Scene zwischen Beiden vom vorigen Tag hingewiesen wird und Heitzmann sich über Vorwürfe beklagt, die ihm Tinctorius trotz seiner „Freundschaft“ („vielleicht aus Bekümmerniß oder teils aus Weinfruchte“) gemacht. Der Schluß des Briefs verspricht dem Notar alles Gute, wenn er das Verlangte tue, wodurch er sich wieder eine so gnädige Herrschaft erwerben könne, wie er leider eine (in Graf Bratislaus I.) verloren.

Die auffallend rasche Hinrichtung der Notarin entschuldigt Heitzmann endlich damit, dass die Junker gerne damit gezögert, dass jene aber selbst ausdrücklich begehrt mit den Anderen „gerichtet“ zu werden und man dies Begehren nicht abschlagen können, „sondern sie also in einem guten Eifer selig sterben lassen, nun ferner daraus folgender Kleinmütigkeit vorzukommen.“

Nach diesem süßen Schreiben würde es erstaunen machen, den Notar schon am 22. August ein Eisen geschlagen und aus dem Schloß in den Turm gebracht zu sehen, wenn wir die versteckten Absichten des Heitzmann nicht bereits aus dem Bericht vom 26. Juli erkannt hätten und wenn uns ferner nicht in einem Briefe des Chr. Gotz an seinen Bundesgenossen Ribola folgende Stelle begegnete:

„Für das Andere hat man Schreiben funden hinter dem Muckenfeistlin (Spitzinamen, dem eine Hexe dem Tinctorius gegeben), wie er die gräflichen Gemüter dieß löbl. Hauses Fürstenberg hinter einander gebracht.“ Es war also auch bei der neuen Herrschaft direkt gegen den Gefangenen gearbeitet und dabei die oben berührte, vom Kaiser genehmigte Doppelstellung in gehässiger Weise ausgebeutet worden.

Am 23. Aufugs 1631 stand nun in Gegenwart des Junkers Ramschwag, des Dr. Werlin, des Rentmeisters Heitzmann (!) und des Schultheißen Roth von Hüfingen das erst peinliche Verhör mit Tinctorius statt. Zu diesem Zweck war ein Extract der gegen ihn von den 7 hingerichteten Weibspersonen abgelegten Geständnisse gemacht worden und als er darauf nicht sofort bekennen wollte, beschäftigte man sich an jenem Morgen damit, ihn siebenmal, „doch Alles eodem tempore et una quasi hora“ an der Streckenfolter aufzuziehen. Tinctorius bekannte trotzdem Nichts, so oft er auch bat ihn herabzulassen, um sich zu besinnen, denn Jedsmal sagte er dann, daß er vor Schmerzen „weder Anfang, Mittel noch End wüßte“ Das Siebentemal bar er um Ruhe bis Nachmittag, um sich besser zu „erinnern“, was ihm ex commiseratione zugelassen wurde.

Am Nachmittag bekennt der Notar dann im wesentlichen Folgendes:

Anno 1617, als er zu Astheim die Schule versehen, sei ihm auf dem Heimweg von dem Jahrmarkt zu Villingen, wo er sich mit Wein ziemlich angefüllt, ein junges Mensch in Gestalt einer schönen Jungfrau begegnet und habe ihn zu Buhlschaft eingeladen, er habe dem entsprochen und sei dann nach Hause. Dort sei ihm dasselbe Mädchen wieder erschienen, habe sich ihm als Teufel zu erkennen gegeben, Schmidlin genannt , und gedroht, ihm den Hals umzudrehen, wenn er nicht Gott abschwöre und sich ihm ergebe. Tinctoruis haben dem entsprochen, worauf die Erscheinung in ihrer wahren Gestalt von ihm gewichen, nachher aber vielmals ( auf Hexentänzen oder sonst) in Mädchengestalt mit ihm Buhlschaft getrieben habe. Auf den Hexentänzen erinnere er sich Niemand, als seine Frau, die Frau v. Schellenberg und Magdalene Hütlin (Daniel Löwes Frau) erkannt zu haben, da er als ein Ortsfremder weniger Leute persönlich kenne. So oft er zum Hexentanz habe fahren sollen, habe ihm seine Teufelsgeliebte ein Stecklein, darauf zu sitzen und mitzufahren, gegeben, es sei reichlich gegessen und getrunken worden, aber kein Brot und Salz dagewesen. Sein Buhlgeist habe oft und vielfach von ihm verlangt, Zauberschaden zu tun, allein er habe es nicht getan und sei dafür so sehr geschlagen worden, dass er an Gesischt und Gehör Schaden gelitten.

Nachdem der Notar an diesem Samstag Nachmittag Zeit zu Sammlung bis Montag bewilligt worden, bekannt er an diesem 25. August weiter:

Als der dem Welschhans entwichene Gefangene im Kerker gewesen, habe sein „Buhlschmidlin“ ihm ein Pulver gegeben und verlangt, es solle dasselbe jenem in einem Trunk überschicken. Es sei dies geschehen, ohne dass ihm die beabsichtigte und dann an Welschhans eingetretene Wirkung vorher angegeben worden.

Auf der Maizer Reise 1619 habe er einen Mann aus Geisingen, zugenannt der Siebenfinger, mitgenommen, weil er ziemlich viel Geld in Maiz zu erheben gehabt. Unterwegs sei „sein Schmidlin“ ihm erschienen und habe ihn geheißen, dem Manne ein weißes Pulver einzugeben, davon solle Siebenfinger von Sinnen kommen. Das sei Alles geschehen und „der Siebenfinger“ ganz corrumpirt worden, bis ihm endlich zu Geisingen wieder geholfen worden.

Mit „seinem Schmidlin“ habe er unzähligemal Buhlerei getrieben, aber nur das Erstemal sei es mit natürlichen Dinen zugegangen.

Auf die Tänze wäre er „aus Geheiß seines Buhlen“ sehr oft mit seinem Weibe gefahren (sic!); wie er vermeine, er auf einem schwarzen, sie auf einem weißen Bock. Im oberen Schloß erinnere er sich zweimal mit der v. Schellenberg und Magdalena Löwin (Hütlin) getanzt zu haben.

Schließlich bittet der Delinquent um Gottes Willen ihm ferner nichts „anzumassen“ (zuzumuten) und ihm noch einige Zeit zur Besinnung zu lassen. Auch nach dieser Bedenkzeit beteuert er höchlich, nichts mehr zu wissen.-

Der Inhalt des Protokolls erklärt sich, nach demjenigen was wir bereits wissen auf den ersten Blick von selbst, wenn wir darüber sogar keinerlei Erklärung des Gefolterten selbst hätten und zeigt namentlich, dass die Furcht vor ferneren Folterqualen Tinctorius am Nachmittag bewogen hatte, sich lieber selbst, als Anderen zu widersprechen.

Nach dem gewöhnlichen Verlauf der Hexenprozesse war mit obigen Geständnissen nun der Zweck der Inquisition erreicht und Tinctorius hätte, nach Hegung des Blutgerichts, sofort hingerichtet werden können. Letzeres gscha wenigstens schon am 30. August mit der Magdalena Löwin und Anna Stötzlin, welche sei dem 25. August ebenfalls auf Grund der Aussagen der hingerichteten Weiber, die Tinctorius hinsichtlich der Löwin allerdings bestätigt hatte, eingezogen und, nachdem sie fürchterlich torquirt worden 1), geständig geworden waren.

1) Die bezeichneten Aufzeichnungen in den Akten sind grauenhaft naiv und beweisen, dass besonders gegen die Löwin förmlich mit der Folter gewütet wurde, wenn sie nur dem geringsten Detail, das man bestätigt sehen wollte, widersprach.

Es scheint nach mehreren Aktenstücken, dass der dem Notar gewordenen Aufschub zunächst darin seinen Grund hatte, dass er begonnen, die ihm von Heitzmann angesonnenen Geschäftsauskünfte und Gutachten abzugeben. Dann aber auch, dass unter seinen Richtern Meinungsverschiedenheiten über die ihm zuzuerkennende Strafe bestanden, wobei die rechtsungelehrten Junker von Ramswag und v. Egloff die mildere Ansicht gegen Werlin vertreten zu haben scheinen.

§ 5.

Vom 25. August 1631 bis 10. Mai 1632 lebte Tinctorius fortan noch unter dem Schwert des Gesetzes in steter Todesangst und gerade diese so lange fortgesetzte, schreckliche Lage ist es, die unsere (durch seine Angaben gegen Unschuldige etwas verringerte) Teilnahme wieder mächtig in Anspruch nimmt, weil er nach einger Zeit Fassung genug errang, nun seine „Geständnisse“ zu widerrufen und die Gründe für diesen Widerruf eigenhändig in die Akten niederzulegen.

Am 3. Dezember 1631 nämlich wurden durch den Landvogt Johann Georg von Egloff dem Gericht zwei eigenhändige Schriften des Notar, den Widerruf seine Geständnisse und dessen Motivierung enthaltend, sowie ein Begleitschreiben an Egloff überreicht, worin dieselben quasi als eine Beichte dem alten, „nunmehr gleichkam täglich einen Tritt in seine Ruhestätte thuenden“ Landvort übergeben werden und um Intercession bei der gräflichen Familie gebeten wird.

Der Wiederruf enthält, neben einer allgemeinen Negation des früher Gesagten, die Erklärung, Tinctorius wolle sich der damit auf sein Gewissen geladenen Lügen entledigen, bevor er eichte und vommunicire. Dann fährt er fort:

„Hab‘ ich das Leben verwirkt, begehr ich nicht länger zu leben, will gern sterben (ohnaugesehen, daß ich dem Landgräfl. Haus um ettlich tausend Gulden hätte noch Nutz sein können). Scheue weder die weltliche Schand, noch den Tod, weil ich verhoffe, der Seelen Seligkeit zu erlangen.

Wollen aber Ihre Gn. ad dies vitae mich in ein Stüblein verschaffen und mein noch geringes Leben mit wahrer Reu und Leid büßen lassen, so erkenne ich’s für eine große Gnade.“

Die Motivierung des Widerrufs mag hier wörtlich ihren Platz finden, da sie über das Ganze ein schreckliches Licht verbreitet, welches selbst in das Dunkel der Bekanntnisse der dem Notar voran in den Tod gejagten Weiber hinabschauen läßt. Dem Juristen war es hier glücklicher Weise noch ermöglicht auszusprechen, was Tausende, die nach den Akten stumpf und stumm in den Sod gingen, nur nicht zu unserem Gehör bringen konnten und gerade als ein solches, mit tausend Zungen redendes Blutzeugnis eines Gemarterten ist das Schriftstück für die Kulturgeschichte so wichtig!

Ursachen meiner wider mein gewißen gethanen laidigen bekhantnuß

Erstlich ist mir per Hr. Tr. Werlein vorgehalten worden; ich hette dem Gefangenen und außgerißenn Leonhard Stahelen einen Trunckh geschickt, so mir als einem Ambtman nicht gebührl hette, von welchem Trnunckh der eine Wächter, genant Welschhans, unbesint worden were, daher es mit sochem Trnuckh nicht rech zugehn könte, und müßt was zauberisch darein gethan worden sein, so ich bekennen soll.

Am andern, so were auch einer, genant der Sibenfingerer von Geisingen, vor Jahren mit mir zu Meinz gewesen und ein erb helfen hollen, welcher ebenmäßig unbesint heimgeführt worden wäre.

Drittens hetten etliche justificierte Weiber, und sondelich mein eigen Weib, mich für ein Hexenmann angegeben massen er mir deren Aussag vorgelesen und vermeldet, daß sie außertügkenlich gesagt, sie hetten mich nicht aus Feindschaft angeben, hetten auch darauf gebeicht, communiciert, und wären darauff gestorben.

Ob und wiewol ich mich darauff mit Warheit verantwort und entschuldigt, und daß so viel erstens des Wächters Trunk belangt, seie es damit also hergegangen, demnach Leonhard Stahleten, als er an einem Sambstag wegen eines im Schloß gestolenen Tuchs zimlich scharpf torquiert worden, nicht bekennen wollen, und gesagt, daß er mir und dem Rentenmeister sagen wolle, auch gesagt, er müsse bethenen, der Mann, der im das Tuch gebracht, hette gesagt, er hette das Tuch nicht recht her, daran man aber nicht haben, sonder weiters torquiert worden, Hr. Dr. Pascha aber sein Rathschlag dahin gegen, daß man modum torquendie gebrauchen soll, habe ich (weillen er dazumahl zimlich torquiert worden) gerathen, mit der Tortur bis uff den Montag inzuhalten. Sontags habe ich ime ein Trnuck, so wenig mehr dann ein vier Mäßlin aus meiner Kanten, darauf ich getruncken, ex commiseratione geschickt und sagen lassen, daß er sich nicht also martern, sondern die Wahrheith bekannen solle. Dafs nur er, Leonhard, aufsgerissen und der Wächter, dem der Trunckh nicht vermeint, unbesinnt worden sein soll, ist selzam zu vernehmen. Hierbei, und soviel den Wächter belangt, zumercken, daß als er dem Gefangenen Leonhard Stahlelen zu einem Wächter ertens verordnet, ihm ausdrücklich verboten worden, niemand zu ihm zu lassen, diesem aber zu entgehen, hat er nicht allein seine Freund, und wer es begert, zue ime gelassen, sondern noch sogar uff die Nacht vergünt in das Wirtshaus zu gehen und zu trinken. Auch als eines Mahls in der Nacht, da der Wächter ime wider vom Rathaus in das Wirtshaus zu gehen erlaubt, er aber zu lang ausgewesen, daß Geschrei gangen der Leonhand sey ausgerissen, er aber hernach wieder kommen, und den seiner Dirn zu Breulingen gewesen, da er dann nächtlicher weil beede Hiffingerische und Breunlingerische Mauern durch brochen, hat man, damit man sich seines ausreißens verischert, befohlen, ihne in Eisen zu schliessen, so geschehen. Er ist aber diesem Wächter wiedermals und sogar aufs den entzen ausgerissen, zu ihro excellenz verraist, unfs die Amtleut verklagt, als handeln wir parteilich, mit unterthäniger Bitt, ihme und seinem Gegentheil wie auch seine Zeugen durch unparteienische verhören zulassen. Worauf dann erfolgt, daß ich mich der Sachen nicht mehr annehmen und solches durch unperteheische Verrichten lassen, dazu aber der Stahel und seine Freundschaft nicht haben verstehen wollen, und obwohl Herr Dr. Dankwart meinetwegen bei der Tortur zu sein, ich gebeten, er mir es auch schiftlich verheissen, ist er doch wegen anderen Geschäften davon verhindert worden, hab also den Stadtschreiber dazu ziehen müssen.

Aus diesem iezerzelten dann zu denken, weillen der Gefangene Leonhard Stahel, wie oben notiert, zweimal ausgerissen und als er das Dritten und letzemal ausgerissen deer eine Wächter, so anheimbß gewesen, und wie er wieder kommen ihme Welschenhanssen vor dem Sachel stehen gefunden, her hacher er Wächter geschlafen und in sochem der Stahel ausgerissen, ob nicht vielbesagter Welschans dem Stahel darvon geholfen, und damit er in des Stahels vestigia nicht stehen dörfte, sich der undefinigkeit fälschlichen angenommen mit Vorwand, er hette es vom Trunk. Warben sonderlichen in Obacht zu haben, daß ihme durch den Scherer mit natürlichen Arzenimitteln balden wieder geholfen worden, und weillen man sagt, wan einem Maß durch Zauberei begenet, ihm durch Arzneimittel nicht zu helfen seie, quaeritur, ob dieser Wächter ein ehrlicher Gesell deme zu glauben, lasse ich alle unpaßionierte erkennen.

Was es mit des Siebenfinges zu Geisingen losen Schelmen von meinen rachgierigen Feinden herfür gesuchte Unbefünenheith für ein Beschaffenheit gehabt, deme auchmit natürlichen Arzeimitteln geholfen worden, hab ich vor elf Jahren dem dazumal hochlobl. Amt der ganzen landgrafschaft Fürstenberg und in dieser meiner tribulation und affiction Hr. Dr. Werlein übergeben, darauf ich mich nochmals und uff derselben Beilagen referiert; hette Siebenfinger seine Sach dazumal hinaus zu bringen gewusst er würde nicht bisher gewartet haben. Daß ich gewart, ist ursach daß nichts an ihme zu erlangen gewesen. – man mag wohl erachten, ich hab niemands vertrauts, als diesen schönen Gesellen bei mir gehabt, hab uff 800 fl. Geld und Geldswert erblichen erhebt. Wie hab ich ihm denn einen vergifteten Trunk geben können, daß ich ihne mit schwerem Unkostenvon Mainz bis nach Geisingen also unbesint uf 34 Meilen fürhen laßen müssen? – refferiere mich nachmahlen, was ich dieses losen Gesellen halben schriftlichen übergeben.

Ob nun dieser bei seinem Eid maßen mir vorgehalten worden von Sachen, die sich in Zeit, da er seinen Verstand nicht gehabt, zugetragen haben sollen, deponieren und fragen kann, auch in rechten für kräftig zu passteren, laß ich alle unpaßionierte erkennen. Worauf dann erscheint Maß für zwei schöne Zeug man wider mich gestelt, und ob sie omni exceptione maiores, wie solche talibus casibus erfordert werden, auch ihre depositiones luce meridiana clariores.

Soviel nun drittens betreffen tut, daß man mir vorgehalten und vorgelesen, es hetten etliche justifficierte Weiber und sonderlich mein eigenes Weib uf mich bekennt, und daß solches nicht aus Feindschaft geschehe, hetten auch darauf gebeicht, communiciert und wären darauf gestorben, muß ichs, wie unschuldig ich mich weiß, geschehn lassen, daß diese armen Weiber erst an ihrem letzten End ihre Seelen beschwerdt haben sollten. Weilen ich aber so viel sicherlicher weiß, daß diese Weiber, ja mein armes Weib, mich vor ihrem End wieder entschlagen, also was sie wieder mich fälschlich ausgesagt, revociert und mit Beschwerniss ihrer Seelen meiner Person halben nicht gestorben, ich auch in meiner Verstrigkung von Junker Rambschwag selbsten verstanden die Meßerschmidin were mir feindlich, daß ich ihre Tochter alhier nicht habe leiden wollen, als mögen es diejenige gegen Gott verantworten, die ihre Seelen erst mit solchem beschwert und mir fälschlichen vorgehalten, daß starke indicia, daß die WEiber uf mich bekannt und darauf gestorben, und darum, wan ich nicht gütlich bekennen tue, man anderst mit mir bekennen werde, so ich, Geott sei es geklagt, geschehen lassen müsse.

1) Nach diesen noch vorhandenen Ausführungen de anno 1619 war Hockelmann, gen. Siebenfinger, ein unverschämter verlogener Frevler und Säufer, welcher sich am Rhein durch übermäßigen Weingenuss offenbar das delirium tremens zugezogen hatt.

Christo meinem Herrn gereuen Erlöser und Seeligmacher haben die Juden die falsche Zeug unter das Geflücht gestelt, ich armer Sünder bin weder gegen dem erhvergessenen Wächter noch loßen Schelmen dem Siebenfinger weniger den Weibern confrontirt worden, nd daher ihre falsche Kundschaft wahr, was darf man dann diese Unwahrheit erst per torturam von mir erpresen, un erst meine arme Seel in das Vrderben zu bringen begehren, bin ich uberwiesen so seie es, martert mich nit Leugner, binuf solches willig zu sterben.

(1) Ohn angesehen man mich nun etlich Mal gepeinigt und von der Erden aufgezogen, ich mich auch jedesmal mit meiner wahrhaften Unschuld entschuldiget, so hat es doch nichts helfen wollen, sondern die Junckherrn und Herren haben mir vorgehalten, sie hetten Befel, weilen ich genugsam uberwießen, von mir mit der Tortur nit aufzusetzen, bis ich bekenne, dergleichen veneficus einer sein.

(2) Es hett der Obervogt oder Amtmann zu Waldkirch erst auch nicht bekennen wollen, doch letzlichen bekannt, daß er einer seie.

(3) Ja man hat mir durch den Stadtknecht sagen lassen, woher ich nicht bekennen werde, so wolle man mich nach der Haut strecken.

Dieweil ich dann gesehen und gespürt die große Ungnad und Feindschaft, so fast von weniglichen gegen mir Unschuldigen getragen und daß keine Gnad zu erlangen, ja man auch von allen Orten Lügen zugetragen, damit der Passion recht mit mir gespielt werde, ich auch noch einmal lieber mir das Haupt abnehmen, dann also torquieren lassen wollte, welches torquieren ich noch bis dato in meinen Glidern empfinde, als hab ich mich umb solcher und der getroeten Marter Willen, für ei, Gott sey es geklagt, bekennet und mir eingebildet, weilen Gott der Allmächtig mein Unschuld weiss, mein Leben also wiliglichen zu Buß meiner aus menschlicher Blödigkeit von Jugend auf begangener Sünden darzugeben, tröstlicher Hoffnung, Gott der Allmächtige der werde aus seiner großen Barmherzigkeit sich meiner erbarmen und meiner armen Seel die ewige Ruhe verleihen.

Daß ich nun bekennt, ich seie verführt worden, wie ich von Villingen nach Aatzheim gangen, daran hab ich mich aus empfundener Marter selber angelogen, und habe ich diesem Angeben den Schein, damit manch glaube, daher geben, weilen die Messerschmidin ausgesagt, ich sei bei dem Tanz, als ich noch zu Astzheim gewohnt, gewesen; habe auch nur fälschlichen, daß sich der Teufel Schmidle genannt haben soll, uns was ich mehr bekennt mich angelogen. Man hette mich billich gegen den falschen Zeugen und justificierten Weibern confrontieren und nicht erst noch ihrem Tod mich so geschwind darauf torquieren sollen.

Ob nicht auch die justificierten Weiber (bekannt), man einer nachts seine Kleider auf dem Tisch liegen lasse, so habe der böse Geist Gewalt sich in dieselbe zu verkleiden, daß werden die Junckern und Herrn examinatores wissen. Mir hat man gesagt, sie sollen es bekannt haben, sonsten weiß ichs nicht.

Dr. Werlein hat mir vorgehalten, ich hete mein Lebenlang nicht gelesen, daß Gott der Almächig den Teufel vrhängt habe, in eines Menschen Gestalt bei solchem Tanz zu erscheinen, darauf antworte ich, ob nicht Got jemals vrhent habe, daß der böse GEist zu mancher in Gestalt ihres Buolen kommen, sie gschlafen, und also verführt worden sei? Wie dann solches vielen auch meines Weibs Schwester begegnet.

Daß ich geschrieben, es möchte dem Leonhard gemeucht Salz in den Trunck getan worden wein, hab ich solches von meinem armen Weib, dern Seelen Gott gnade, welche zu mir gesagt, als sie der Kapuziner von Engen zur Beichte gehört, hette er sie gefagt, ob kein Geweicht Salz in Trunckh were gethan worden, den von demselben werden die Menschen maß Hirnlos, hat nun mein armes Weib mich angelogen, hab ich auch gelogen.

Daß ich vom weißen Pülverlein bekannt, hab ich nachgebett, wie mir Dr. Werlein vorgebett. Einmal ist mit solchem Trungk anderst nicht zugangen als oben vermeldt.

Daß ich die Frau von Schellenberg und Magdalena Löwin fälschichen angegeben, ist mir von Grund meines Herzen leid. Hab zweimal um Gottes und des jüngsten Gerichts Willen gebetten, man soll mich nicht frangen, weg bei dem Tanz gewesen und daß darum gebetten, weil ich selber bei keinem gewesen also niemand anzeigen können, und unrecht tun wollen. Dieweilen ich abe die angedrohte und vor Augen stehende Tortur gefürchtet, und von anderen gehört, daß sie von den justifficierten Weibern angeben Morden seien, als hab ich sie uf solches angeben, und mein Gewissen und arme Seel leider damit beschwert. Es hat der ehebrecherische Stadtschreiber Stark an mich gesetzt und vermeint, mehr anzugeben, ich hab aber meine arme Seel in dem beschwert befunden, und hette ich mehr angeben müssen, so hette ich des Großen Weib angeben, weilen man mir gesagt, sie were von den ustifficierten Weibern auch angeben worden.

Daß ich so Tag als Nacht tam fideliter geschrieben und gedient, dardurch ich mein Gehör und Gesicht, und nicht, wie ich fälschlichen gesagt, vom Teuffel schlagen verloren, auch mas ich concipiert, habe ich die Gnad von Gott dem Allmächtigen, deme ich drum höchlichen zu danken gehabt, habe vermeint, wann ich dem landgräfl. Haus Fürstenberg aus einem Rappen einen Dukaten machen können, ich were es schuldig gewesen, so sorglich habe ich mir alle Sachen angelegen sein lassen.

Und die weilen ich dieses Lasters unschuldig, als hatt man wol zuerachten, was man fir falsche Zeugen wider mich gestellet, und daß ich weder Wetter gemacht, noch Vieh umgebracht. – Sollte man mich nun weiters torquieren, so befihle ich es dem lieben Gott, protestier hiermit expressissime, da ich was wider mein Gewissen aus Marter bekennen sollte, ich meine arme Seel darmit nicht beschweren sondern diejenige verantworten lassen wolle, die mich dazu genöthigt. –

Und solches bin ich anzuzeigen verursacht, weilen ich daß, so ich fälschlich bekennt, nicht zu beichten und darauf zu communicieren gewusst, sondern mein arme Seel noch mehr beschwert hete.

Erfreue mich daß Gott waist, ich ihne niemlas verleugnet habe, in dessen Hand ich dann mein arme Seel befehlen tue.

Matth. Tinct.

Und was erreichte Tinctorius damit? –
Wir sehen es zunächst auf der Aussenseite der bezüglichen Schriftstücke von des Notars eigener Hand:

Seufzentliches Anflehen und Bitten.

Daß ich zu Erlangung länger Lebens in dieser aus sondern Ängsten und des Fleisches Verführung geschriebener Revocation die Unwahrheit geschrieben, bezug‘ ich mit dieser meiner eigner Hand, umb Gottes unendlicher Barmherzigkeit Willen um gnädige Verzeihung und Gnade bittend.

Matthias Tinctorius.

und dann in dem am 10. Mai 1632 gegen ihn gesprochenen Urteil, welches ihn zum wirklichen Feuertode verdammte. Wenn trotzdem auf dem Gnadenweg auch ihm nur Enthauptung und nachträgliche Verbrennung der Leiche an jenem Tag zu Teil wurde, so muße dies sicher zuerst mit jenen fürchterlichen Zeilen erkauft werden!

Was dem rückfälligen und dann zum Zweitenmal zu „Wahrheit“ bekehrten Hexenmeister vom 2. Dezember bis zum Exekutionstag noch das Leben fristete, liegt im Dunkel. An welchen Wechselfällen und Rücksichten aber sein Leben hing, darübere wollen wir zum Schluß noch seinen „Freund“ Heitzmann hören, um denselben zugleich auch sich selbst das Urteil sprechen zu lassen. Derselbe schreibt am 2. Januar 1632 an den Grafen Bratislaus II. zu Meßkirch, als Vormundschaftsregent:

„Bei diesen gefährlichen Läufen wär‘ gar gut gewesen, daß man sowohl mit dem Tinctorius, als berührter Magd (einer Kindsmörderin) um etlicher Ursachen willen Malefiz hälte und sie fort thäte (d.h. köpfte). Dann für das Erst mit soviel Wächter ein groß Kosten, auch das Malefiz mit ringeren Kosten mit zwei Personen hindurchzubringen, dann Herr Dr. Werlin nit rathen will, daß man die Magd länger haben soll. Thut man selbige dann allein hinweg, so geht der Kosten über gnädige Herrschaft, weil sie nichts vermag, im Übrigen müsste Tinctorius sie zu Gast halten. Für’s ander möcht‘ uns wohl ein groß Spott mit ihme Tinctorius widerfahren, da wir (fremdes Kriegs-) Volk überkommen sollten. Dann da er durch sie ledig gemacht würde, er noch selzame Händel anfangen wird, massen er vor den Offischen Soldaten nit sicher gewesen. Es seind etliche, zwar ohne mein Wissen, zu ihm hinaufgeloffen fürs Zimmer, als nun die Wächter selbige nicht hinein lassen wollen, sondern die Stube versperrt, haben sie die Kette, daran er geschmidt, welche durch einen Pfosten hinaus auf den Saal uf der Stube geht, in die Hand genommen, daran gezogen, daß ime die Füß über sich gegen der Bühne (Decke) gegangen, sprechend: „Was machet Du alter Hexenmeister drinnen?“ –

Ehre der einsichstsvolleren und gerechten Herrschaft, die solche Ratschläge, offenbar wie hier, mit Ernst von sich zu weisen verstanden hat! – Wen mahnt es aber nicht an höhere Strafe und Gerechtigkeit, wenn er sich erinnert, daß über die Hüfinger Blutmenschen selbst schon am 15. Oktober 1632 das fürchterliche Blutbad durch die Würtemberger hereinbrach?*

§6.

Die Reihe der Opfer, welche uns diese traurige Erzählung anzeigte, ist übrigens noch nicht voll; wir schwiegen seither von der Edelfrau Sabine v. Schellenberg, die bereits mit dem Ehepaar Tinctorius der Gerechtigkeit verfallen schien. Nun verkünden wir mit Freuden, daß wenigstens diese „gute Alte“ den Justizmorden entging, obschon wir zufügen müssen, daß in ihrer Persönlichkeit schlechterdings nichts lag, was ihr diesen Vorzug vor ihren „Gespielinnen“ verdient hätte. Nicht aus Rücksicht für einen alten Namen, sondern für die Frauen überhaupt, wollen wir ihre Charakteristik unterdrücken, deren wenigst dürstere Seite einen ungewöhnlichen Durst und damit zusammenhängende Zustände enthüllen würde.

Diese „Eldelfrau“ befand sich seit August 1631 allerdigs in Hausarest, allein durch die Bemühungen ihrer Verwandten bei Kaiser und Reich wurde jedes voreilige Torquiren nicht nur gefährlich gemacht, sondern am 13. Oktober 1631 war auch ein Kammergerichtsmandat ausgebracht worden welches die Prozedur genauestens vorschrieb. Danach wurde dann im Wesentlichen langsam weiter procediert und Sabina v. Schellenberg im Anfang Dezember 1631 ohne Tortur vernommen. Aus diesem Grunde fehlen wohl auch noch im Anfang 1632 so sehr alle erheblichen Untersuchungsergebnisse, daß im Februar 1632 ein Gutachten der Freiburger Universität noch immer die peinliche Frage nicht zuließ. Als zudem inzwischen das Gericht der Grafen von Fürstenberg (aus erheblichen, jedoch nur äußeren Gründen) von der Angeschuldigten recusiert und sich namentlich auf die Reichsunmittelbarkeit derselben berufen worden war, und von einem Rechtsgelehrten im Auftrag der gräflichen Herrschaft ein Gutachten über die früheren Proceduren und das weiter Thunliche abgegeben worden, welches große Bedenken gegen den Erfolg zeigt, so war man wohl froh, die Sache einschlafen lassen zu können.

Die damaligen Krigsläufe, die ja schon die Besorgniß einer Berfeiung des Tinctiorius hervorgerufen hatten und besonders das Blutbad im Oktober, halfen dazu unmittelbar, und so konnte der Oberamtmann Riescher am 15. November 1632 an den Obervogt zu Hüfingen über die in unbekannten Ort Entwichene schreiben:

„Die gute Alte ist nunmehr auf freiem Fuß und vermutlich so närrisch nit, daß sie sich nacher Hüfingen zu stellen oder durch Andere stellen zu lassen, großes Verlangen habe. Also wird man sich mit den Nürnbergern müssen patientieren!“

Landtafel der Baar von 1620 von Hiffingen mit Schützenhaus und Stadtkirche. Die überdimensionale Nikolauskapelle stand etwa da, wo die Stadtapotheke war und der Garten vom Museum war der Friedhof.
Merkwürdigerweise fehlen die beiden Schlösser. Willkürlich ist die Bebauung innerhalb der Stadt gestaltet. Weniger Sorgfalt als in der » Bräunlinger Mappa« wurde auf den Breglauf, die Wege und die topographisch richtige Lage der St. Leonhardskapelle und des Scharfrichterhauses (zwischen Kapelle und Wegkreuz) gelegt, das westlich der Dögginger Straße erbaut war.

Auch aus dem Jahre 1620 stammt die „Bräunlinger mappa“. Sie enthält auch den westlichen Teil der Gemarkung Hüfingen, die allerdings ungenau gezeichnet ist. Besonders ins Auge fällt ein Wegkreuz etwa auf dem Platz der nachmaligen Lorettokapelle.

Karte aus dem Jahr 1664 von Hüfingen, Behla und Sumpfohren von Martin Menrad

Karte von Martin Menradt etwa 1662. Die Seemühle ist durch den Dreißigjährigen Krieg ohne Dach.

Fotos: Dr. Jörg Martin (FF Archiv)

Siehe auch: Alte Karten und Hohentwiel und das Deggenreuschen-Elseli

Volkstrauertag oder Besinnungstag?

Beitrag vom 11. November 2021

Besinnendes zum Besinnungstag

Joseph Roth’s Gedanken in Zlotograd / Galizien an einem Freitag 1914:

Zwei Tage lang zog durch das kleine Städtchen noch der hartsüße, warme Geruch der gebratenen Äpfel. Es begann zu regnen. Es war ein Donnerstag. Am nächsten Tag, Freitag also, klebte die Botschaft schon an allen Straßenecken.
Es war das Manifest unseres alten Kaisers Franz Joseph, und es hieß: »An Meine Völker!«
Ich war Fähnrich der Reserve. Knapp zwei Jahre vorher hatte ich mein Bataillon, die Einundzwanziger Jäger, verlassen. Es schien mir damals, daß mir der Krieg durchaus gelegen käme.
In dem Augenblick, in dem er nun da war und unausbleiblich, erkannte ich sofort – und, ich glaube, auch alle meine Freunde dürften es genauso schnell und so plötzlich, erkannt haben -, daß sogar noch ein sinnloser Tod besser sei als ein sinnloses Leben. Ich hatte Angst vor dem Tod. Das ist gewiß. Ich wollte nicht fallen. Ich wollte mir lediglich selbst die Sicherheit verschaffen, daß ich sterben könne.
Mein Vetter Joseph Branco und sein Freund, der Fiaker Manes, waren beide Soldaten der Reserve. Auch sie mußten also einrücken. Am Abend jenes Freitags, an dem das Manifest des Kaisers an den Wänden plakatiert worden war, ging ich, wie gewohnt, ins Kasino, um mit meinen Freunden von den Neuner Dragonern zu essen. Ich konnte ihren Appetit nicht begreifen, ihre gewohnte Heiterkeit nicht, nicht ihre törichte Gleichgültigkeit gegen die Marschorder nach dem nordöstlich gelegenen russischen Grenzorte Radziwillow. Ich war der einzige unter ihnen, der schon die Anzeichen des Todes in ihren harmlosen, sogar fröhlichen, jedenfalls unbewegten Gesichtern erkannte. Es war, als befänden sie sich in einer Art euphorischem Zustand, der die Sterbenden so häufig begnadet, ein Vorbote des Todes. Und obwohl sie noch gesund und munter an den Tischen saßen und Schnaps und Bier tranken, und obwohl ich so tat, als nähme ich teil an ihren törichten Scherzen, kam ich mir doch vor wie ein Arzt oder ein Krankenpfleger, der seinen Patienten sterben sieht und der sich freut, daß der Sterbende noch gar nichts von dem nahen Tode weiß. Und dennoch fühlte ich auf die Dauer ein Unbehagen, wie es vielleicht auch mancher Arzt und mancher Krankenwärter haben mag im Angesicht des Todes und der Euphorie des Sterbenden, in jenem Augenblick also, da sie nicht genau wissen mögen, ob es nicht besser wäre, dem Todgeweihten zu sagen, daß er bald sterben müsse, statt die günstige Tatsache zu begrüßen, daß er dahingehen würde, ohne etwas zu ahnen.

Aus „Die Kapuzienergruft“ Seite 40 und 41 von Joseph Roth.

Gedenkstein in Fauske/Norge an ein von Breivik auf Üthöja ermodertes Mädchen aus Fauske

Das Psychogramm des Krieges: Einfältig-heroischen Nationalismus anfachen.

alles ummesunscht„, ein Bild Gedanken- Gang, Allmendshofen, DS, Fürstenberg, 
Mundelfingen. 

Mitte der 70-er Jahre stehe ich hinter Villingen mit dem Bürgermeister und den Gemeinderäten am Denkmal aus 
Buntsandstein für die Kriegsopfer der Gemeinde. Das Mahnmal soll einem Kanalbau weichen. 


Einige wollen es endgültig beseitigen, wenige auf den Friedhof umsetzen. Unerwartet eilt ein betagter, sichtlich erregter Mann hinzu und fragt, was hier vorgehe. „Wir beraten, ob wir das Mahnmal beseitigen oder umsetzen“ sagt der Bürgermeister. Jetzt brechen bei dem Mann alle Gefühls-Dämme. Er klammert sich an das Denkmal und weint erschütternd, stammelt herzerweichend immerzu „Wenn ihr des wegwerfet, war alls umsunscht“. Einstimmig war man nun fürs umsetzten und der Bagger schwieg. Der Mann fand zumindest wieder seinen äusseren Frieden. Was muss dieser einfache Bürger erlebt haben, dachte ich erschüttert bei der Heimfahrt. 

Donaueschinger Opfer im 1. Weltkrieg auf dem Friedhof.
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Wäre alles umsonst, denke ich alljährlich im Novemberanfang, auch 45 Jahre nach diesem unvergesslichen Erlebnis? Dann, wenn wir uns nicht mindestens einmal im Jahr an diesen Mahnmalen besinnen würden? Und 
immer dann, wenn ich am Stahlhelm vor dem Rathaus Donaueschingen, der Gedenksäule mit 130 Namen Eschinger Weltkrieg-Eins Opfer, dem martialischen Kriegerhain in Fürstenberg und dem ausdrucksstarken Standbild „Trachtenfrau mit Kind, Uniformierter Mann“ am Eingangstor zum Mundelfinger Friedhof vorbei komme. 

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Mühe hat man oft, bei Kriegerdenkmalen mit Heldenposen, die den Geist des Völkischen atmen. Bei diesen „Krieger“ -Denkmalen, nicht bei den Kriegsopfergräbern, denkt man schon, dass das alles umsonst war. Geht man aber betroffen vorbei an der Frau mit Kind in Baaremer Tracht in die Dorffriedhofs Kapelle und zählt die zu Tode gekommenen aus dieser kleinen Dorfgemeinschaft, erkennt man, dass das Erinnern nicht umsonst sein kann und darf.

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„Gefallen“ ist ein verharmlosender begriff aus dem Geist der Heldenverehrung. Sie alle sind nicht nicht einfach nur „gefallen“, in Wahrheit sind sie Opfer. Opfer die den tyrannischsten, entmenschlichsten Verbrechern „zum Opfer gefallen sind“. Besinnung kommt auch auf, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass von fast vierzig, von ausnahmslos Allen ! eingezogenen Bauernhoferben aus Donaueschingen, kein einziger die Baar wieder gesehen hat. Es war zwar völlig sinnlos, menschenverachtend, unmenschlich, aber es hat im Nachhinein nur den einzigen Sinn: Mahnung und Warnung vor Unmenschen. Und unendliche Trauer um die unfassbar vielen Opfer. 

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Eindrückliche Mahnmale und Besinnungsstätten sind deshalb nie umsonst. Das wusste und sagte uns der Mann aus dem Eschachtal. Dass man nämlich auf Mahn- und Denk- Male nicht verzichten kann. Auf heroisierende „Krieger“ -Denkmale aber schon. 
Unsere Lokalpolitiker meinen, dass wir auch in diesem feierlosen Jahr, in diesen Besinnungstagen, einen Gedanken- Gang machen sollten. 

Das „Belvedere“ auf dem Schützenberg in Allmendshofen

Dr. Jörg Martin, F.F. Archiv Donaueschingen

Hermann Sumsers (1944–2024) Todestag jährt sich in diesen Tagen zum ersten Mal. Obwohl Sumser dem Verfasser persönlich unbekannt war, beeindrucken die Schriften des Hüfinger Architekten durch das sich in ihnen spiegelnde Engagement für die Baudenkmale der Baar. Die nachfolgenden Ausführungen verstehen sich als kleine Ergänzung zu den anregenden Ausführungen Sumsers über das Donaueschinger „Belvedere“, jenem Gartenhaus oberhalb des Getränkemarkts Biedermann, um dessen Erhalt Sumser vor 20 Jahren mit Erfolg gekämpft hatte.*1 Sie seien seinem Andenken gewidmet.

„Belvedere“ Donaueschingen, Nordseite mit Treppenaufgang und fensterlose Westseite, Oktober 2025. Foto: FFA Donaueschingen.
„Belvedere“ Donaueschingen, Nordseite mit Treppenaufgang und fensterlose Westseite, Oktober 2025. Foto: FFA Donaueschingen.

Zwischen Donaueschingen und Hüfingen schiebt sich ein Ausläufer des Schellenbergs bis in die Niederung von Brigach und Breg vor, an seinem Fuß entspringt die Juniperusquelle mit dem Allmendshofener Brunnenbach. Von der Höhe genoss man ehedem, bevor Baumbewuchs und Neubauten den Blick verstellten, einen schönen Blick auf Donaueschingen und die Donauniederung. Dort steht auf einem Aussichtspunkt ein kleines Gartenhaus, das Anfang der 2000er Jahre überraschend aus einem jahrzehntelangen Dornröschenschlaf wiedererweckt wurde. Als die Stadt Donaueschingen das Gelände im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Bühlstraße“ als ökologische Ausgleichsfläche erworben hatte, erkannte man die geschichtliche Bedeutung des anfänglich zum Abriss vorgesehenen Gebäudes. Den Bemühungen der Stadtverwaltung, des Landesdenkmalamts (Monika Loddenkemper) und des beigezogenen Architekten Hermann Sumser ist es zu verdanken, dass das von Loddenkemper und Sumser wegen des schönen Ausblicks treffend als „Belvedere“ benannte Häuschen*2 nicht nur 2003 in das Denkmalbuch eingetragen wurde,*3 sondern überdies in den Jahren 2007 und 2008 fachgerecht restauriert wurde.*4

In der Tat handelt es sich keineswegs um einen einfachen Schuppen für die Lagerung von Gartengeräten, wie schon der rund 1 Meter hohe, aus sorgfältig behauenen Sandsteinen gemauerte Sockel zeigt.*5 Mit rund 5,5 Metern auf 6 Meter ist die Grundfläche fast quadratisch. Eine Tür auf der Ostseite führt in einen kleinen Kellerraum. Über dem Sockel erhebt sich ein über drei Meter hoher Fachwerkbau mit einem Walmdach; die Außenwände sind verschindelt, das Dach mit Ziegeln gedeckt. Die Höhe der Fenster und des Raums sowie das Walmdach mögen entfernt an Goethes Gartenhaus in Weimar erinnern, das bei der Planung vielleicht Pate stand. Über eine an der Nordseite wiederum aus Sandstein gemauerte Treppe gelangt man in das Erdgeschoss des Gebäudes, wo man von einem einzigen, hohen Raum empfangen wird. Lichte, hohe Sprossenfenster, ein hellgrüner Lambris und ein weißer Keramikkamin verweisen in die Zeit des Klassizismus; eine etwas jüngere Tapete mit neogotischer Architektur dank einer von Sumser gefundenen Unterlage aus dem Jahr 1837 in den Biedermeier. Kamin und Tapete sind zugleich die einzigen Anhaltspunkte für das hohe Alter des Bauwerks, während sich der Bauherr an keiner Stelle zu erkennen gibt.

Blick vom Schützenberg auf Donaueschingen, Aquarell von Wilhelm Thierry, 1819. Vorne die heutige Friedrich- Ebert-Straße mit dem Gasthaus „Schwanen“ (links, Friedrich-Ebert-Straße 18) und den Häusern Friedrich-Ebert- Straße 25 und 22, an der Stelle des großen Hauses rechts befindet sich heute ungefähr der Straßenkreisel. Im Hintergrund die Josefstraße und das Residenzviertel. Fürstl. Fürstenbergische Sammlungen (FFS) Donaueschin- gen, Zeichnung 754. Eine sehr ähnliche Ansicht wurde 1819/20 von Franz Epple (1791–1856) in Öl gemalt (FFS Donaueschingen, Gemälde 835) und als Lithographie in den Druck gegeben (FFS Donaueschingen, Grafik 551).
Blick vom Schützenberg auf Donaueschingen, Aquarell von Wilhelm Thierry, 1819. Vorne die heutige Friedrich-Ebert-Straße mit dem Gasthaus „Schwanen“ (links, Friedrich-Ebert-Straße 18) und den Häusern Friedrich-Ebert-Straße 25 und 22, an der Stelle des großen Hauses rechts befindet sich heute ungefähr der Straßenkreisel. Im Hintergrund die Josefstraße und das Residenzviertel. Fürstl. Fürstenbergische Sammlungen (FFS) Donaueschingen, Zeichnung 754. Eine sehr ähnliche Ansicht wurde 1819/20 von Franz Epple (1791–1856) in Öl gemalt (FFS Donaueschingen, Gemälde 835) und als Lithographie in den Druck gegeben (FFS Donaueschingen, Grafik 551).

Loddenkempers und Sumsers Annahme, den ersten Eigentümer des Anwesens in der Fürstenfamilie zu Fürstenberg suchen zu müssen,*6 dürfte allerdings unzutreffend sein, wie eine Recherche in den einschlägigen Archivalien ergab. Vielmehr war es der fürstenbergische Regierungspräsident Joseph Kleiser von Kleisheim (1760–1830), der sich hier ein Refugium geschaffen hatte. Mit dem von den Fürsten zu Fürstenberg betriebenen Ausbau Donaueschingens zur Residenz und der immer weiter in Richtung Allmendshofen ausgedehnten Anlage des Schlossparks strebten auch die fürstenbergischen Beamten in das Donaueschinger Umland. Das augenfälligste Zeugnis für den Willen der Beamtenschaft, zusammen mit den Fürstenbergern das Residenzumfeld zu gestalten, dürfte das von Leopold von Lassolaye errichtete Schlösschen auf dem Wartenberg gewesen sein. Weniger exponiert war das Anwesen des Majors von Koller an der Josefstraße (der spätere „Karlshof“, Josefstr. 12). Unmittelbar unterhalb Kleisers Gartenhaus entstand mit der Villa des Hofkammerrats Joseph Ignaz Fischer ein Landgut, dessen freie Lage in der Flusslandschaft nach wie vor bezaubert (heute Getränke Biedermann, Friedrich-Ebert-Str. 31). Diesen Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandenen Bauten ist das Gartenhaus Joseph Kleisers beizustellen.

Als Baujahr des Kleiser’schen Gartenhauses gibt ein undatiertes Verzeichnis der Häuser in der Donaueschinger Josefstraße das Jahr 1809 an.*7 Nach außen hatte der 49-jährige Kleiser – aus einfachsten Verhältnissen in Urach (Stadt Vöhrenbach) stammend – damals den Höhepunkt seiner Karriere als fürstenbergischer Beamter erreicht.*8 Seit 1801 zum Präsidenten der fürstlichen Regierung und Kammer berufen, oblag ihm nicht nur die Leitung der fürstenbergischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, sondern er nahm auch die außenpolitische Vertretung Fürstenbergs wahr, die in der napoleonischen Umbruchszeit mit der Mediatisierung des Fürstentums zugunsten vor allem des neu entstandenen Großherzogtums Baden mehr als schwierig war. 1804, nach dem Tod des Fürsten Karl Joachim zu Fürstenberg, der Kleiser 1796 in den Adelsstand erhoben hatte, rückte dessen Großneffe Karl Egon zu Fürstenberg aus der böhmischen Linie der Familie in der Herrschaft nach. Der erst 5-jährige Knabe wurde der Vormundschaft eines entfernten Onkels, des Landgrafen Joachim zu Fürstenberg unterstellt, der seinerseits Kleiser zu seinem Untervormund ernannte mit umfassender Vollmacht für alle Amtsgeschäfte. Bei der häufigen Abwesenheit des Landgrafen war Kleiser damit in den Jahren 1804 und 1805 der fast unbeschränkte Herrscher über das fürstenbergische Staatswesen. Beim Übergang des Fürstentums an das neu gebildete Großherzogtum Baden wurde Kleiser in der Vormundschaft 1806 ausdrücklich bestätigt. Als mit der Einführung des Code Napoleon 1809 die Stellung der Mutter des Fürsten, Elisabeth zu Fürstenberg, geb. Prinzessin von Thurn und Taxis, rechtlich gestärkt wurde, erhielt Kleiser das Amt eines „Gegenvormunds“. Glücklich war er darüber nicht, denn Fürstin Elisabeth gedachte keineswegs, ihn in irgendeiner Weise einzubinden. Kleisers Versuche, sich an der Erziehung des jungen Fürsten zu beteiligen, wies sie vielmehr schroff zurück.*9 Freilich war das Verhältnis zwischen der Fürstin und Kleiser schon zuvor gestört, weil Elisabeth die Ergebnisse von Kleisers außenpolitischen Missionen als ungenügend empfand – wie sie später selbst auf dem Wiener Kongress erfahren musste, wohl zu Unrecht, denn von den Gewinnern des napoleonischen Umbruchs irgendwelche Zugeständnisse für das fürstenbergische Staatswesen zu erreichen, stellte sich weitgehend als Unmöglichkeit heraus. Als sich Kleiser nach der Übernahme der fürstenbergischen Gerichtsbarkeit durch Baden im Jahr 1813 die Möglichkeit eines Wechsels in den badischen Beamtendienst eröffnete, ergriff er diese Gelegenheit, und die Fürstin ließ ihn ziehen. Den Wegzug von Donaueschingen begriff Kleiser, der auch im badischen Staatsdienst als Richter in Meersburg und als Kreisdirektor in Konstanz hohe Positionen erlangte, als endgültigen Abschied von der heimatlichen Baar.

Das Wappen des 1796 geadelten Kleisers über dem Wiesenplan, Zeichnung ohne Jahr. FFA Donaueschingen, Karten, Kasten I/2/138 c.
Das Wappen des 1796 geadelten Kleisers über dem Wiesenplan, Zeichnung ohne Jahr. FFA Donaueschingen, Karten, Kasten I/2/138 c.

So kam es 1814 zum Verkauf des Gartenhauses an den Schützenwirt Franz Joseph Ganter.*10 Ebenso verkaufte Kleiser an Ganter eine große Wiese unterhalb des „Belvedere“, die er einige Jahre zuvor hatte kartieren lassen (heute Teil des Schlossparks, Flst.-Nr. 4779, Allmendshofen).*11 Kleisers herausragender Stellung war es wohl geschuldet, dass der Vermesser das einfache Kärtchen ungewöhnlich prächtig ausschmückte. Der Lageplan der Wiese erhielt eine mehr als den doppelten Platz einnehmende, üppige Scheinarchitektur als Rahmen, die von Putten und Kleisers Adelswappen bekrönt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem Bau 1809?) wurde auf den Plan noch ein Blatt aufgeklebt, das das Gartenhaus zeigt und damit Kleiser zuordnet.*12 Danach lag unterhalb des Häuschens ein über zwei Zufahrtswege von Norden und Süden zu erreichender Vorplatz; Fußgänger kamen über zwei im Dreieck angelegte Spazierwege auf die Höhe. Die Wege über die damals völlig freie Wiese waren mit Alleebäumen gesäumt. In Richtung Westen auf den Hang zu, wo das Gebäude keine Fenster besaß, war offensichtlich als Wetterschutz eine dichte Hecke angelegt. Unterhalb des Vorplatzes befand sich ein vielleicht von Findlingen eingefasstes Halbrondell, möglicherweise, wie Loddenkemper und Sumser vermuten,*13 eine Grotte.

Schützenwirt Ganter muss das Gelände – man denke an die Tapete von 1837 – für eigene Gesellschaften genutzt haben. Der offensichtlich rege Betrieb machte so viel Aufsehen, dass die Flur im Volksmund nunmehr die Bezeichnung „Schützenberg“ erhielt, während zu Kleisers Zeiten die Bezeichnung noch „Linsenhalde“ gelautet hatte.*14 Aus dem neuen Flurnamen „Schützenberg“ folgte die Bezeichnung „Schützenhäusle“ für das Gartenhaus. Dagegen kann ein Zusammenhang des neuen Flurnamens mit einer Betätigung von Schützengesellschaften nicht belegt werden.*15

Grundriss des „Belvedere“ mit Parkanlage, aufgeklebt auf dem Lageplan der Kleiser’schen Wiese, ohne Jahr. Rechts unten das Gasthaus „Schwanen“ (Friedrich-Ebert-Str. 18) und das Haus Friedrich-Ebert-Str. 22. FFA Donaueschingen, Karten, Kasten I/2/138 c.
Grundriss des „Belvedere“ mit Parkanlage, aufgeklebt auf dem Lageplan der Kleiser’schen Wiese, ohne Jahr. Rechts unten das Gasthaus „Schwanen“ (Friedrich-Ebert-Str. 18) und das Haus Friedrich-Ebert-Str. 22. FFA Donaueschingen, Karten, Kasten I/2/138 c.

In jener Zeit, in den 1830er Jahren, entstand auch die einzige erhaltene Ansicht des Häuschens.*16 Die Aquatinta bietet eine Südansicht der Residenzstadt Donaueschingen, deren Kennzeichen das Schloss und die Stadtkirche sind (dargestellt ohne das 1829 abgerissene alte Pfarrhaus). Hinter den fürstenbergischen Verwaltungsgebäuden an der Haldenstraße in der Bildmitte (Neuer Bau, Kammer/ Hofbibliothek und Archiv) ist der Turm der 1837 abgerissenen St.-Lorenz-Kapelle zu erkennen (heute Rathaus). Im Vordergrund links sieht man das „Belvedere“ mit dem Zufahrtsweg und dem zu erahnenden Fußpfad. Am Hang verläuft die Landstraße von Allmendshofen nach Donaueschingen. Der Künstler – Egid Federle aus Stühlingen (1810–1876) – stand offenbar im heute durch die Bahnlinie nach Neustadt gekappten Allmendshofener Quellenweg, der damals noch eine Querverbindung zur Landstraße mit Brücke über den Brunnenbach besaß. Im weiteren Verlauf des Brunnenbachs ist die lange, quer zum Tal stehende Mauer zu erkennen, mit der Hofrat Fischer sein Anwesen umgeben hatte und die bis heute erhalten ist (Friedrich-Ebert-Str. 31). Pferde, Menschengruppen und eine Kutsche vermitteln Maßstab und Perspektive der Ansicht.

Aus Ganters Erbe – der erfolgreiche Schützenwirt erreichte das beachtliche Alter von 86 Jahren *17– gelangte das Grundstück über dessen Tochter 1888 an den Allmendshofener Landwirt Joseph Faller.*18 Dieser begann, als Donaueschingen sich immer mehr in Richtung Allmendshofen ausdehnte, in den 1890er Jahren mit der Abtrennung von Baugrundstücken entlang der Straße, die auch seine Besitznachfolger fortsetzten.*19 Aber auch nun stand das Gelände noch für die Sommerfeste des Männergesangvereins Allmendshofen zur Verfügung, bis diese in den 1980er Jahren auf den bequemer gelegenen Festplatz verlegt wurden.*20 Die ehemals freie Lage des „Belvedere“ ist heute nicht mehr zu erkennen, zumal die schon 2005 von Monika Loddenkemper geforderte Auslichtung nicht erfolgte, sondern das Grundstück nach wie vor mit hohen Bäumen und Buschwerk bestanden ist, die einen freien Blick in die Landschaft kaum zulassen.

Stadtansicht von Donaueschingen, links das Belvedere, Aquatinta von Egid Federle, 1830er Jahre. Im Vordergrund der Brunnenbach, in der Mitte die langgezogene Mauer des Landguts Fischer (heute Getränke Biedermann), rechts das Residenzviertel. FFA Donaueschingen, Grafik 368, zum Druck vgl. http://www.landesarchiv- bw.de/plink/?f=4-1877763.
Stadtansicht von Donaueschingen, links das Belvedere, Aquatinta von Egid Federle, 1830er Jahre. Im Vordergrund der Brunnenbach, in der Mitte die langgezogene Mauer des Landguts Fischer (heute Getränke Biedermann), rechts das Residenzviertel. FFA Donaueschingen, Grafik 368, zum Druck vgl. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1877763.

Die 2009 mit namhafter Unterstützung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg abgeschlossene Sanierung durch den Überlinger Architekten Bruno Siegelin gab dem Raum zwar seinen Charakter wieder, brachte jedoch im Gegensatz zu den von der Stadtverwaltung und dem Landesdenkmalamt aus Kostengründen abgelehnten Entwürfen Sumsers *21 keine neue Nutzungsperspektive für das Gebäude. In den ersten Jahren nach der Restaurierung fanden in dem Gebäude Trauungen statt; auch gab Martina Wiemer Bildvorträge zur Donaueschinger Stadtgeschichte. Obwohl die umgebende Grünanlage sehr gepflegt wirkt, scheint das „Belvedere“ jedoch mittlerweile in seinen tiefen Dornröschenschlaf zurückgesunken zu sein.

*1 Sumser, Belvedere.
*2 Loddenkemper, Vergessenes Gartenhäuschen, S. 25; Sumser, Belvedere, S. 10.
*3 Loddenkemper, Vergessenes Gartenhäuschen, S. 26; Sumser, Belvedere, S. 10.
*4 Bea, Fast vergessenes Gartenhäuschen.
*5 Detaillierte Beschreibung des Gebäudes bei Sumser, Belvedere, S. 12–19.
*6 Loddenkemper, Vergessenes Gartenhäuschen, S. 26; Sumser, Belvedere, S. 7.
*7 Fürstlich Fürstenbergisches Archiv (künftig: FFA) Donaueschingen, OB 21, Vol. II, Hüfingen, Untermappe Donaueschingen.
*8 Das Folgende nach den autobiographischen Angaben im Nachlass Kleisers im GLA Karlsruhe, Nachlässe,
Kleiser. Ergänzend: FFA Donaueschingen, Personalakte 2434; Bader/Platen, Das große Palatinat des Hauses
Fürstenberg, Allensbach 1954, S. 132–134.
*9 So in GLA Karlsruhe, Nachlässe, Kleiser 14, Brief Elisabeths von 1812.
*10 Grundbuchzentralarchiv (im Folgenden: GBZA) Kornwestheim, Güterbuch Allmendshofen, Bd. V, Nr. 101,
Nachtrag des Kaufvertrags von 1814 im Güterbuch von 1857.
*11 FFA Donaueschingen, Karten I/II/138 c. Die Datierung der Karte auf das Jahr 1803 durch Loddenkemper und
Sumser beruht auf einer wohl vom FFA Donaueschingen verursachten Fehlinterpretation einer beiliegenden
Karte.
*12 Ebd.
*13 Loddenkemper, Gartenhäuschen, S. 25; Sumser, Belvedere, S. 11.
*14 So im genannten Kaufvertrag von 1814.
*15 Sumser, Belvedere, S. 7–8.
*16 FFA Donaueschingen, Grafik 368. Woher Loddenkemper und Sumser die Datierung der Aquatinta auf das Jahr 1827 bezogen (Loddenkemper, Gartenhäuschen, S. 25; Sumser, Belvedere, S. 8), ist nicht klar. Der Druck stammt aus dem Werk „Malerische Reise von Freiburg im Breisgau durch das Höllenthal und Donaueschingen nach Schaffhausen“, das ohne Jahr bei Bleuler in Schaffhausen erschien (online: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1877753). Die Datierung kann daher nach bisheriger Kenntnis nur mit Hilfe der dargestellten Gebäude festgestellt werden. Die signierte, jedoch nicht datierte Vorzeichnung Federles hat sich ebenfalls erhalten: FFA Donaueschingen, Zeichnung 760. Das Exemplar des Drucks im FFA Donaueschingen ist merkwürdigerweise nicht wie beim Karlsruher Exemplar deutsch und französisch, sondern englisch beschriftet.
*17 Gestorben am 26. April 1865: Sterbebuch der kath. Pfarrgemeinde Donaueschingen.
*18 GBZA Kornwestheim, Güterbuch Allmendshofen, Bd. XI, Nr. 112.
*19 GBZA Kornwestheim, Lagerbuch Allmendshofen, Flst.-Nr. 188 (4188 neu). Die Reihenfolge der Abtrennungen
lässt sich den heutigen Teilnummern der Flur 4188 entnehmen.
*20 Sumser, Belvedere, S. 7.
*21 Sumser, Belvedere, S. 20–24. Unnötig polemisch der Text im Mitteilungsblatt der Denkmalstiftung Baden-
Württemberg, Belvedere in Donaueschingen.

„Belvedere“ Donaueschingen, Südseite mit einem und Ostseite mit zwei Fenstern, darunter der Kellereingang, Oktober 2025. Foto: FFA Donaueschingen.
„Belvedere“ Donaueschingen, Südseite mit einem und Ostseite mit zwei Fenstern, darunter der Kellereingang, Oktober 2025. Foto: FFA Donaueschingen.

Literatur:

Bea, Josef: Ein fast vergessenes Gartenhäuschen auf dem Schützenberg bei Donaueschingen, in: Die Gemeinde (BWGZ) 2009, Heft 2, S. 79–80

Denkmalstiftung Baden-Württemberg (Hrsg.): Belvedere in Donaueschingen: Rettung eines „Kleinods“, in: Denkmalstiftung Baden-Württemberg 2009 Heft 2, S. 1–2 (Beilage zu Denkmalpflege in Baden-Württemberg
38, 2009, Heft 2)

Loddenkemper, Monika: Ein vergessenes Gartenhäuschen auf dem Schützenberg bei Donaueschingen, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 34, 2005, S. 25–28 (https://doi.org/10.11588/nbdpfbw.2005.1.12211)

Sumser, Hermann: Das „Belvedere auf dem Schützenberg“ in Donaueschingen, in: Schriften des Vereins für Ge-
schichte und Naturgeschichte der Baar 50, 2007, S. 5–28 (https://doi.org/10.57962/regionalia-17404)

Federles Vorzeichnung gibt das „Belvedere“ noch etwas exakter wieder als der Druck. FFS Donaueschingen, Zeichnung 760.
Federles Vorzeichnung gibt das „Belvedere“ noch etwas exakter wieder als der Druck. FFS Donaueschingen, Zeichnung 760.
Lageplan des „Guth des Schützenwirth Ganter“ und des „Guth des Hofrath Fischer“ am Brunnenbach, 1819. FFA Donaueschingen, Karten, Kasten I/1/64c.
Lageplan des „Guth des Schützenwirth Ganter“ und des „Guth des Hofrath Fischer“ am Brunnenbach, 1819. FFA Donaueschingen, Karten, Kasten I/1/64c.

Vor 74 Jahren wurde Hüfingen und Fürstenberg das Stadtrecht zurück gegeben

Hüfingen, am 28. Oktober 1951.

In der badischen Gemeindeordnung vom Jahre 1921 wurde die Bezeichnung Stadt von einer Einwohnerzahl über 15.000 Personen abhängig gemacht. Damit verloren fast alle Baarstädte ausser Villingen die Bezeichnung „Stadt“. Bis 1935 gelang es lediglich Donaueschingen und Furtwangen seine Stadtrechte zurück zu erhalten. *

Am 31. Juli 1951 beantragte Hüfingen beim Ministerium des Innern des Landes Südbaden in Freiburg die Wiederverleihung des Stadtrechts.

Die Stadt Hüfingen kann auf eine ebenso reiche geschichtliche Vergangenheit zurückschauen wie die andern mittelalterlichen Städte der Baar.
Die ältesten Spuren einer Besiedlung der Gemarkung gehen in die Urnengräberzeit (etwa 1000-800 V.Chr.) zurück, wo schon am Galgenberg eine kleine Siedlung bestand. Derselbe Galgenberg sah dann in den Jahren 40-74 n.Chr. ein römisches Kastell, das immer mehr erweitert und verstärkt , schließlich eine Besatzung von 1000 Mann faßte und dadurch zum ältesten Stützpunkt der Römer an der oberen Donau wurde. Von hier aus wurde einmal in den Jahren 73/74 n.Chr. Weltgeschichte gemacht. Zum ersten Mal wieder seit der Schlacht am Teutoburger Wald waren die Römer damals tiefer in das rechtsrheinische Gebiet vorgedrungen. Von Hüfingen aus setzten sie sich damals mit Erfolg in Bewegung, um den südlichen Schwarzwald südlich der Linie Offenburg-Tuttlingen in das römische Reich einzugliedern.

Im Anschluß an eine kleine alamannische Siedlung des 6. Jahr. n. Chr. haben im Anfang des 13. Jarh. die Herren von Hüfingen, wohl die Nachkommen der Gründer der alamannischen Siedlung, die kleine Burgstadt in der Hinterstadt errichtet und damit den ersten Schritt zur Erhebung des Dorfes Hüfingen zur Stadt getan. Diese kleine Burgstadt wurde dann von den Herren von Blumberg erweitert, ausgebaut und zum Mittelpunkt ihres ausgedehnten Besitzes in der Baar gemacht. Sie sind die eigentlichen Gründer der Stadt Hüfingen. Bereits im Interregnum hatte sich Johann von Blumberg im Schutze der Befestigung einen Markt errichtet, den ihm dann Rudolf von Habsburg schon 1274 bestätigte. 1292 erscheint zum ersten Mal ein Schultheiß und 1320 die Bürger der Stadt. 1353 erhielt der Stadtherr das Recht, einen Jahrmarkt abzuhalten. 1510 zählte man bereits deren sechs. Mit der Verleihung des Blutbannes der hohen Gerichtsbarkeit im Jahre 1364 hatte Hüfingen alle jene Vorrechte erhalten, durch die sich im Mittelalter die Stadt von dem Dorfe unterschied. Hüfingen war damit im Rechtssinn des Mittelalters eine volle Stadt geworden.

Die militärische Bedeutung wurde zum ersten Mal offenkundig, als das Haus Habsburg sich im Jahre 1362 in der Feste das Öffnungsrecht in Kriegszeiten für alle Zeiten sicherte. Die Lage an den Durchgangswegen aus der Schweiz und dem Breisgau verschaffte der Stadt erneute Bedeutung in den großen Kriegen der beginnenden Neuzeit. Schon im Schweizerkrieg wurde sie Sammelplatz der Reichstruppen. Besonderen Wert aber legten die Bauern auf den Besitzt der Stadt. Sie brauchten für ihre Züge einen Waffenplatz und einen Ort, wo sie sich ungestört versammeln konnten. Nach zwei vergeblichen Versuchen sie zu überrumpeln, erzwangen die Bauern die Übergabe der Stadt im Frühjahr 1525.

Schon vorher, im Jahre 1452 gab der damalige Stadtherr Berthold von Schellenberg der Stadt ihr Recht. In die Form eines Weistums gefaßt, ,, gibt uns dieses Stadtrecht eingehende Auskunft über die Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse in der damaligen Stadt. Es wurde 1558 noch einmal revidiert, wobei die Herrenrechte erweitert wurden.

Schwer hatte die Stadt im Dreißigjährigen Krieg zu leiden. Zwei Ereignisse sind es, die bis heute in der Erinnerung des Volkes nachzittern: der Hexenprozeß gegen Tinctorius und dessen Gattin (1631/32) und das furchtbare Blutbad, das der württembergische Obert Rau am 15. Oktober 1632 in dem Städtchen anrichtete.

Von neuem blühte die Stadt erst wieder auf, als sie im 18. Jahrh. der Sitz eines fürstenbergischen Oberamts wurde. In jenen Tagen hat auch das geistige Leben durch Beamtenschaft und Hof einen gewissen Anreiz bekommen. Die schmiedeeisernen Wirtshausschilder und die Oberlichtgitter des Spitals und Knabenheims Maria Hof und die schön geschnitzten Kirchentüren, beides Werke von Hüfinger Meistern, zeugen von einer gewissen Blüte des Kunsthandwerks.

Es ist der Boden, auf dem am Anfang des 19. Jahrh. Männer erwachsen sind wie der Musiker Johann Nepomuk Schelble, der vielseitige Anreger Luzian Reich Vater und seine Beiden Söhne Xaver Reich, der Bildhauer , und der Kunstmaler und Volksschriftsteller Luzian, der Maler Rudolf Gleichauf, der Kunstmaler Josef Heinemann, Männer, die den Ruhm des Städtchens über die engen Grenzen der Heimat hinaustrugen.

Ein reich differenziertes Handwerk zeigen schon die Steuerlisten des 18. Jahrh. Schon infolge ihrer günstigen Verkehrslage war die Stadt Jahrhunderte lang die Marktstätte für die landwirtschaftliche Umgebung. Dieses Handwerkertum hat sich in Verbindung mit dem Handel auch im 19. Jahrhundert weiter gehalten und entwickelt. Dazu kam inmitten fruchtbaren Ackergeländes eine ertragreiche Landwirtschaft, wie sie von allem Anfang so bezeichnend ist für diese mittelalterlichen Ackerbürgerstädte. Sie setzte das alte Gemeinwesen instand, all die vielen Krisen und Katastrophen der Vergangenheit verhältnismäßig rasch und leicht zu überwinden.

Ein tüchtiges Gewerbe, eine leistungsfähige Landwirtschaft und eine bedeutende kulturelle Leistung in der Vergangenheit sind die Befähigungsnachweise, die das uralte Gemeinwesen beibringt, wenn es sich um den ihm zu Unrecht genommenen Titel einer Stadt von neuem bewirbt.

Antrag von Bürgermeister Richard Fischer am 31. Juli 1951 beim Ministerium des Innern des Landes Südbaden in Freiburg für die Wiederverleihung des Stadtrechts.

Mit Erlass des Badischen Ministeriums des Innern vom 3. September 1951 Nr. 30218 erhielt das Landratsamt Donaueschingen die Mitteilung, dass der Gemeinde Hüfingen gemäß § 9 Abs. 2 der Badischen Gemeindeordnung vom 23.09.1948 die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werde. Am 28. Oktober 1951 überreichte Innenminister Schüly die Urkunde im Beisein des Staatspräsidenten Leo Wohlleb feierlich.*

Leo Wohleb
Foto von Wikipedia

Auch Bräulingen , Blumberg und Fürstenberg bekamen die Stadtrechte zurück. Fürstenberg gab die Stadtrechte allerdings bei der Eingemeindung am 1. Januar 1972 nach Hüfingen wieder auf.

Festakt zur Wiederverleihung des Stadtrechts.

* Nach der Hüfinger Chronik von August Vetter 1984 und Wikipedia.

Mit Anselm und Karl Ove im Park

Originalversion war am 2. Januar 2024

Donaueschingens berühmtester Sohn, Anselm Kiefer, ein Weltstar unter den Malern der Gegenwart, scheint sich schwer zu tun mit seiner Geburtsstadt: Kurz vor Kriegsende (am 8. März 1945) hier geboren und fünf Jahre lang bei seinen Großeltern aufgewachsen, lässt er sich bislang nicht erweichen, sich zur Baar zu bekennen – so sehr die Stadt seit Jahrzehnten darum buhlt und mit ihm zu flirten bemüht ist. Zuletzt im Juli 2022 hatte ihn eine Donaueschinger Delegation in seinem Pariser Atelier aufgesucht, wie der Südkurier berichtete. Doch zu recht viel mehr als zu einem Pressefoto zusammen mit dem gefeierten Künstler scheint es wieder nicht gereicht zu haben.

Wie gut, dass da an Weihnachten nicht nur Wim Wenders seinen Film über Anselm Kiefer („Ein Maler wie kein anderer“) in die Kinos brachte, sondern dass auch das neue Buch von Karl Ove Knausgård auf dem Gabentisch lag, des vielfach preisgekrönten norwegischen Weltstars unter den Literaten. Sein Titel: Der Wald und der Fluss. Über Anselm Kiefer und seine Kunst (Luchterhand-Verl.). Dem Maler mit seinen ebenso großflächigen wie düsteren Werken war der norwegische Schriftsteller seit Jahren schon auf der Fährte – in der Hoffnung, dessen Kunst und Persönlichkeit zu ergründen. Er hatte ihn bereits in seinen Ateliers in Paris wie in Barjac in den Cevennen besucht, war ihm zu mehreren Ausstellungen gefolgt und schließlich auch zu dessen Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Albert-Ludwig-Universität nach Freiburg gereist, wo Kiefer einst Jura studiert hatte. Da lag es nah, dass man bei dieser Gelegenheit auch noch der Einladung des Donaueschinger Fürstenhauses nachkam und in schwarzer Mercedes-Limousine (weil der Hubschrauberflug wegen des Nebels nicht möglich war) durch den winterlichen Schwarzwald auf die Baar fuhr. Schon früh glaubte Knausgård erkannt zu haben, dass der (Schwarz-)Wald und der Fluss (die Donau) aus Kiefers Donaueschinger Kindheit neben der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bis heute in seine monströsen Kunstwerke hineinwirken. 

Zum nachmittäglichen Kaffee fand man sich im Schloss ein, wo die fürstliche Familie sich lebhaft um die prominenten Gäste bemühte, ja man bot dem berühmtesten Sohn der Stadt sogar Gelände (60 Hektar) für ein weiters Atelier an, zu jenem in Barjac (50 Hektar) und zur Werkshalle in Paris hinzu. Nach der Schlossführung und vor dem Besuch der Sammlungen besichtigte man selbstverständlich auch die Donauquelle. Als Vierundzwanzigjähriger hatte Kiefer sie in Karlsruhe auf der Vorderseite seines Ausschnittsbuchs gestaltet, berichtet Karl Ove Knausgårdd: Im Buch gab es dann Fotos von einer alten, mit Wasser gefüllten Badewanne, eines alten, schnurzigen Spülbeckens voller Wasser, vermutlich aus seiner eigenen Wohnung.


Entsprang die Donau tatsächlich hier?

Der große deutsche Dichter Hölderlin hatte über die Donau geschrieben, er nannte den Fluss bei seinem uralten Namen Ister und ließ ihn in die griechische Mythologie strömen. Heidegger hatte eine Vorlesungsreihe über das Gedicht und den Fluss gehalten, 1942, als die Nacht im Menschlichen am tiefsten und er selbst nicht ohne Anteil daran war.

Die schwarze Wasserfläche da unten reflektierte wabernd den Himmel über uns. Kiefer sagte nichts über die Bedeutung der Quelle, weder über die mythologische, die historische oder künstlerische, noch über die persönliche, und ein paar Minuten später verließen wir das Schlossgelände und gingen die Hügel zum Museum hinauf.


Dort wunderte sich der Schriftsteller über all die „Hirschköpfe mit großen Geweihen“ und über „ein langes schmales Fresko mit Jagdszenen, auf dem die Menschen und die Tiere, die sie töteten, eng ineinander verschlungen waren“. Und so lässt er Maximiliane die Sicht der Einheimischen erläutern: „Die Straße hinauf wurden die Tiere gesammelt, die man im Wald getötet hatte. Sie wurden abgebalgt, und da oben fand die Auktion statt. Damals waren Felle wichtig.“ Woraufhin Knausgård sich fragt, wie es möglich war, in einen solchen Zustand zu geraten, in dem sich alles darum drehte, Leben enden zu lassen, in dem sämtliche Gedanken und Grenzen aufhören. Das muss der Grund gewesen sein, dass die vielen Tierbilder, Tierstatuen, Hirschköpfe und Jagdszenen, die ich an diesem Tag gesehen hatte, mich mit einem vagen Gefühl von etwas Unheimlichem erfüllten, dachte ich. Das war der Wald.

Nach dem Besuch der Sammlungen („einer Art Raritätenkabinett“), aus dem von Christian auch noch allerlei Mitbringsel für Kiefer abgezweigt wurden, spazierte man an der Brigach entlang durch den Park, wo man sich von der Fürstenfamilie verabschiedete – so herzlich, dass Knausgård sich zur Frage an Kiefer veranlasst sieht: : „Haben Sie wirklich Lust, wieder hierher zu ziehen?“ Was dieser jedoch entschieden verneint, wo er hier doch nur die Fürstenfamilie kenne, während er in Paris Philosophen, Dichtern und Kollegen begegne.


Doch dann wird es doch noch heiter, ja, intim: 

Der viele Kaffee, den ich im Schloss getrunken hatte, führte dazu, dass ich auf die Toilette musste, und als wir unsren Weg zu dem Tor am andern Ende des Parks fortsetzten, überlegte ich, ob es möglich wäre, hinter eines der Gebüsche zu gehen und zu pinkeln, verwarf den Gedanken jedoch, als ich die Situation vor mir sah. Kiefer und Forelli [die Managerin], wie sie herumstanden und auf mich warteten, ein wenig verlegen angesichts der plätschernden Geräusche, die von mir zu ihnen drangen, und vielleicht auch peinlich berührt über das Unhöfliche der Aktion.

Doch dann verließ Kiefer plötzlich den Weg und ging über die schneebedeckte Erde, wo er hinter einem Strauch verschwand, so dass ich ihm erleichtert folgen und mich hinter einen anderen stellen konnte.

Wie zwei Hunde kamen wir eine Minute später hinter unseren Büschen hervor, wo die Schneedecke nun von gelben Löchern perforiert war, stapften durch den Schnee zum Weg zurück und schlüpften wieder in unsere Rollen.

Zuguterletzt erreichte man auch noch, vorbei am Bahnhof (Kiefer lachend: „Man sollte nicht meinen, dass das ein Bahnhof ist!“), das Haus, klein und anonym, weiß gestrichen und viereckig, in dem der Maler seine Kindheit verbracht hatte: Es sah aus wie irgendein beliebiges Haus aus den fünfziger Jahren in einer beliebigen europäischen Stadt.

Dann beeilte man sich, zum Donaueschinger Flughafen zu gelangen, stieg in den dort auf sie wartenden noblen Jet, um bei Sonnenuntergang in Paris zu landen. Noch am nämlichen Abend hatte Kiefer mit seinen polnischen Arbeitern „eine große Skulptur für das Rockefeller Center anzufertigen“, sieben Meter breit, weshalb sie sehr sorgfältig konstruiert werden müsse. „Ein Modell, das halb so groß ist, habe ich bereits fertiggestellt.“ Kein Wunder, dass der Künstler, wie er bekannte, nach einem neuen Atelier suchte, das einen Kilometer lang sein solle. Seine Begierde nach Raum schien unersättlich zu sein. Seine Begierde zu arbeiten ebenso.

Ob da DER WALD UND DER FLUSS, der Schwarzwald und die Donau, noch eine tragende Rolle dabei spielen werden?

80 Jahre nach der Befreiung

Sogar der Tag ist zu Tränen gerührt

Originalbeitrag vom 7. Juni 2021

Grab von Willi Storch

Treffpunkt ist unter dem Friedhofsbaldachim mit den Glasfensteroberlichter vom BaaremerKünstler Kiss. Schon jetzt verbreitete sich eine spirituelle Atmosphäre unter den Besuchern. Martina Wiemer erntet wie immer, wenn sie von den Donaueschinger Jüdischen Mitbürgern erzählt, bei der Einleitung schon Betroffenheit. Am Grab von Willi Storch, dem einzigen Jüdischen Grabstein auf der Baar, zum Gedenken an einen polnischen, 17 jährigen Jungen, wird es dann ganz still. Als Arbeitssklave in die Ortenau verschleppt, gelingt ihm die Flucht im Hochschwarzwald zusammen mit seinem älteren Bruder bei einem der berüchtigten Todesmärsche von Offenburg mit Ziel Bodensee. Viele Vernichtungsarten und Tötungsarten waren den Teilnehmern schon zu Ohren gekommen. Aber dass diese ausgemergelten, geschundenen Männer und Jungen dort ertränkt werden sollten, das senkt sich bleischwer sehr tief ins menschliche Fühlen. Wochenlange Irrungen bei Nacht, Kälte und Hunger enden erst, als diese Fluchtgruppe von den Französischen Befreiern gefunden werden. Das erste Mal seit ihrer Kindheit erfahren sie wieder Menschlichkeit, berichtet später der überlebende Bruder. Willi überlebt die Torturen nicht. Er stirbt an Fleckfieber im Lazarett Donaueschingen und wird auf dem Stadtfriedhof beerdigt.

Ganz nach altem jüdischem Brauch werden noch einige Steine auf seinem Grabstein abgelegt und dann geht es an den Hochrhein, nach Gailingen.

Martina Wiemer am Grab von Willi Storch (28. Januar 1928 – 21. Mai 1945) in Donaueschingen.

Nachdem das Nerven- und Gefühlsköstüm wieder einigermaßen zusammengerafft und gefaltet ist, betreten wir den Jüdischen Friedhof in Gailingen. Dort empfängt uns H. Krooss, ein Hamburger der in Schaffhausen gearbeitet hat und nun in Gailingen lebt. Er betreut kenntnisreich und einfühlsam den Jüdischen Friedhof in Gailingen. Dort empfängt uns H. Krooss, ein Hamburger der in Schaffhausen gearbeitet hat und nun in Gailingen lebt. Er betreut kenntnisreich und einfühlsam den Jüdischen Friedhof und das Gedenkmuseum an die Jüdische Gemeinde des Ortes und die Schicksale der großen Jüdischen Gemeinde Gailingen, Randegg, Worblingen und dem Hegau, zu der auch die jüdischen Bürger von Donaueschingen gehörten. Abraham Guggenheim aus der Wasserstrasse / Zeppelinstrasse wurde dort auf dem mystischen Friedhof, auf dem alle Gräber gegen Osten , gegen Jerusalem, zeigen, in Würde bestattet. Noch nach Jüdischem Brauch und Ritus und vor dem folgenden, grossen Grauen.


Ungefähr 250 anderen Juden aus diesem Jüdischen Sprengel widerfuhren dagegen unsägliche Torturen, Demütigungen und bestialische Grausamkeiten auf ihrem Leidensweg meist über Gurs nach Auschwitz oder Treblinka. Fabrikatorischer Massenmord und Vernichtung haben Unmenschen an Menschen, beispiellos in der Geschichte, an Frauen, Kindern, Männern und Gebrechlichen mit einer unfassbaren Gefühlskälte und Unmenschlichkeit verübt.


Die Gräber auf dem pietätvollen Friedhof erzählen noch die Geschichte der friedvollen, kultivierten jüdischen Gemeinde vom Hochrhein und dem Hegau. Einzig der Gedenkstein aus Basalt aus dem Jahr 1948 weist auf die beispiellose Menschheitsschande hin. Dort treffen sich jährlich die Juden, die das Erinnern und die Vernichtung ihrer Kultusgemeinde am Hochrhein mühsam aushalten, aus der ganzen Welt und die Nachkommen der weit verstreuten Nachfahren der Gailinger jüdischen aber auch christlichen Gemeinde zum Gedenken.

Da wird es schwer die wunderbare Landschaft dort am Rhein bei Gailingen, Dissenhofen und Büsingen zu bestaunen.
Der bedächtigte Herr Kroos empfängt uns dann noch im Museum für die Jüdische Geschichte von Gailingen und überlässt uns dem Besinnen bei der Betrachtung der gelungenen Dokumentation. Die einfühlsame Darstellung und Beschreibung mit Bild und Text bringt einem die Lebenswelt dieser lebendigen Gemeinschaft subtil näher. Nur ganz wenige bedrückende Hinweise regen zur Erschütterung an.

Da ist die Familie, die in gutem Glauben, dass ihre beiden Kinder, 5 und 10 Jahre, ein paar Tage später wie die Eltern auch über die Dissenhofer, überdachte Eichenbrücke in die Schweiz dürfen, um dann gemeinsam die genau vorbereitete Flucht nach Palästina antreten zu können. Tage später wird den Kindern der Durchgang verwehrt. Der jüngere stirbt in einem Heim. Die Eltern tragen ein lebenslanges, gewaltiges Trauma in ihrer Zuflucht Israel durchs Leben. Oder der christliche Feuerwehrkommandant, der verhindert, dass eine Familie dem Pogrom zum Opfer fällt. Oder der Nachbar, der unter Todesverachtung religiöse Kultgegenstände und die Thorarolle im Garten vergräbt. Beschwerden wegen des im Hegau legendären fasnachtsähnlichen Festreiben der Jüdischen Gemeinde werden vom christlichen Kirchengemeinderat als harmlos und brauchtumsgerecht abgeschmettert. Nur eine einzige Konzentrationsbaracke ist zu sehen, keine Gräuelbilder und lebende Leichname. Gutes Museum dieser Art kommt ohne Ermahnungen, ohne den Zeigefinger aus. Allerdings muss man sich auch darauf einlassen, mental und emotional.

19.9.1948 aufgestelltes Denkmal für die 1940 nach 
Gurs deportierten Gailinger Juden.“לברוך עולם
„Zum ewigen Gedenken an die Gailinger Juden
welche am
22. Oktober 1940
deportiert und in den
Konzentrationslagern
ums Leben gebracht wurden“

Wenn man beim Ausgang glaubt, man sei dieser Geschichte zunächst entronnen, erfordert die Stehle am gegenüberliegenden Synagogenplatz mit den fast 300 israelitischen Namen der Vernichteten aus dem Jüdischen Sprengel, noch mal eine Herausforderung und große innere Stärke.



Den Gailinger Jüdinnen und Juden, die am 22.10.1940 ins Lager Gurs und später in die deutschen Vernichtungslager des Ostens deportiert wurden, zum ewigen Gedenken und den Lebenden zur Mahnung.
In der langen Nacht der Schoa von Menschen am Menschen getan.

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