Vernehm liischt du i de Windle. D’Modder Boor giit uff dech acht. Zwischet Schloß und hohne Kerchderm lehrt si ’s Laufe dier ganz gschlacht. Kum kascht du e kleinweng tripple, Duet mer scho vill Ehr dier aa.
Nitt nu d’Wiege ischt e Kunschtwerk; au din Tempel nebedra. Dor de Park duescht no scharwenzle, ’s bruddlet d’Briig mit dier vergnüegt. Luschtig rännt dier d’Breg vergege.
… Jetz häscht du din Taufschii kriegt. Khäb am Ufer sitzt dert d’Modder, seit bhüet Gott! mit bsorgtem Blick. ’s Läbe word zmol ernscht, muescht schaffe. ’s ischt verbei di Kinderglück.
Gell, de Abschiid macht dech truurig, uß de Boor duescht härb doch gau. Villmool guckischt z’ruck a d‘ Wiege, kehrscht dech um und bliibscht gearn schtau. I de tränefiichte Auge spieglet Treppegibel sech.
D’Enteborg di groii, duet winke, Duuerli begleitet dech. Mengi Mülli muescht scho triibe, schpitzscht und hopsischt iber d’Wehr. Wenn im Friehling d’Berg sech siibret dnzischt gearn no kriiz und quer.
D’Schwoobe duescht du ’s meeschtmool ergre, glii wenn due am Gränzpfohl schtohscht. Häscht du ebbis uffm Kerbholz, daß dech b’sinnscht ob zu’ne gohscht?
Badisch bischt und meechscht’s halt bliibe, machscht bockboanig und verschliifscht, kriichscht no untererdisch wiiters, guckischt, daß du badisch bliibscht. ’s Hegi witt du oafach sähne. Kunnscht als Trotzkopf z’Aach i d’Höh, leischt din Name ab, du Kaibli, und verdlaufscht in Bodensee.
Als ältestes von fünf Kindern von Gottfried Schafbuch und seiner Frau Paula, geborene Nabholz, wuchs Roswitha zusammen mit ihren Geschwistern in der Hauptstraße auf und zog später in den Wagrain um.
Sie galt als das Synonym für die Muettersproch schlechthin und hielt die Erinnerungen an den großen Heimatdichter durch Vorträge wach. „Kratzete“ oder „Doroste“ waren Begriffe, die sie dabei neu belebte.
Hier ein altes Video von der Goldenen Hochzeit meiner Großeltern vom 12.12.1998. Der Ton ist leider sehr schlecht, aber ein bisschen kann man raus hören.
Roswitha Schafbuch am 12.12.1998
Einladung vom Katholischen Bildungswerk 1992
Roswitha Schafbuch starb im Alter von 87 Jahren im Dezember 2012.
Da momentan wieder viel über Geld diskutiert wird, möchte ich an einen Text von Gottfried Schafbuch unten erinnern.
Das berühmte Altarbild von Johann Baptist Seele in der Stadtkirche hätte Hüfingen 1812 beinahe in den Ruin getrieben. Die Kosten entsprachen damals etwa einem Siebtel der Jahreseinnahmen der Stadt. Trotzdem entschieden sich die Bürger dafür, das Kunstwerk zu behalten.
Eine bemerkenswerte Geschichte. Gerade heute, wo man in Hüfingen an vielen Stellen lesen kann, dass wir Geschichte lieben würden. Die eigentliche Geschichte findet man allerdings nicht auf Fahnen, sondern dort, wo sie entstanden ist: in unseren Gebäuden, Archiven, Kunstwerken und den Erinnerungen der Menschen.
Das „geschenkte“ Altarbild war gar nicht so geschenkt, wie man heute oft denkt.
Der aus Hüfingen stammende bzw. hier aufgewachsene Maler Johann Baptist Seele schenkte der Hüfinger Bürgerschaft 1812 das große Kreuzigungsbild für die Stadtkirche. In der Schenkungsurkunde legte er fest, dass das Bild nicht der Kirche, sondern den Bürgern von Hüfingen gehören solle und dauerhaft in der Kirche bleiben müsse.
Was lange kaum bekannt ist: Die Stadt musste für das angebliche Geschenk enorme Kosten tragen. Für Material, Transporte, Reisen, Bewirtung, Rahmen, Vergoldung und weitere Auslagen wurden insgesamt rund 675 Gulden ausgegeben – etwa ein Siebtel des gesamten städtischen Jahreseinkommens. In einer Zeit großer Armut war das eine gewaltige Belastung.
Deshalb löste die Schenkung zunächst nicht nur Freude aus, sondern auch Ärger und politische Streitigkeiten. Bürgermeister Xaver Stuckle (1803–1809) geriet deswegen unter Druck und verwahrte die Schenkungsurkunde jahrelang privat, bevor sie ins Stadtarchiv kam.
Trotzdem wurde Seele selbst von den Hüfingern nie angegriffen. Seine Verbundenheit mit Hüfingen galt als echt, und sein Altarbild entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Kunstwerke der Stadt. Nach seinem frühen Tod 1814 hielten die Bürger sogar ein Seelenamt für ihn ab.
1846 erhielt Hüfingen zusätzlich ein Selbstporträt Seeles als Geschenk. Das Altarbild überstand später sogar die Kriegsschäden des Zweiten Weltkriegs unversehrt.
In der Morgenfrühe des 4. Juni 1812, am Donnerstag nach dem Fronleichnamsfest, fuhr durch das untere Stadttor eine vollbesetzte Kutsche Donaueschingen zu. Stolzer Rosselenker auf dem Bock war der hiesige Josef Neukum, der den ehrenvollen Auftrag hatte, den württembergischen Galeriedirektor und Hofmaler Johann Baptist von Seele und seine beiden Kinder durch die Baar nach Stuttgart, in ihre Heimat, zu führen. Viel Ehre war dem Künstler im gastlichen Hüfingen, wo er bereits eine Woche weilte, zuteil geworden, und reich beschenkt kehrte er nun wieder in die königliche Residenz zurück. J. B. von Seele, der von neidischen Kollegen als „Husaren- und Dragonermaler” angefeindet wurde, hatte aus Liebe für die Bewohner der Stadt Hüfingen, in der er die ersten Jahre seiner Jugendzeit zugebracht, ein Gemälde von 14 Schuh (4,20 m) Länge und 8 Schuh (2,20 m) Breite gemalt, vorstellend den am Kreuz hangenden Christus, darunter die Mutter Maria, den Jünger Johannes und die büßende Magdalena.
In der am 30. Mai 1812 niedergeschriebenen Schenkungsurkunde hat v. Seele ausdrücklich bestimmt, „daß dieses Bild zwar in der Hüfinger Pfarrkirche vor dem Hochaltar aufgemacht, allein nie Eigentum der Kirche werde, sondern den wirklichen Inwohnern Hüfingens, ihren Erben und Nachkommen, solang sie dahier wohnen, als eine Schenkung zugehören solle, worüber sie aber nie anderst als zur öffentlichen Aufstellung in der Pfarrkirche zu verfügen haben; viel weniger soll, was immer für eine Behörde, weder unter dem Titel als Patron der Kirche, weder als Oberpflegschaft der Kirchenfabrik, weder als Obervormund der Gemeinde, noch aus was immer für einem Grunde oder Vorgeben, über dieses Bild zu verfügen berechtigt sein, weil sonst in solch einem Falle dem Stifter, dessen Erben und Nachkommen das Wiederzueignungsrecht auf dieses Bild gegen Erstattung der empfangenen Auslagen und kleinen Erkenntlichkeiten zu ewigen Zeiten zustehen solle“.
Der damalige Bürgermeister Stuckle fügte der Schenkungsurkunde noch den Vermerk bei:
„Diese großmütige Schenkung nehmen die hiesigen Inwohner, nämlich die heute dahier zum weit größten Teil versammelte Bürgerschaft, dann die gesamte Beamtung und Klerisei von hier für sich, ihren Erben und Nachkommen durch den hier unterzeichneten Stadtrat mit innigstem Danke und mit der feierlichen Versicherung an, daß nie ein anderer, als der oben bestimmte Gebrauch von diesem vürtrefflichen Bilde gemacht werden solle.
Urkundlich nachstehender Fertigung
So geschehen zu Hüfingen, Samstag, den 30. Mai 1812.
Bürgermeister Stuckle, Fritschi, Stadtrechner, Marx Sulzmann, Joseph Burkhard, Jakob Kuttruff.” Auf die Rückseite des Altarbildes wurde folgender Hinweis aufgeleimt: „Dieses Gemälde, Christus am Kreuze vorstellend, hat der königlich württembergische Galeriedirektor von Seele aus Stuttgart der Bürgerschaft in Hüfingen geschenkt; worüber die in dem städtischen Archiv Hüfingen verwahrte Schenkungsurkunde vom 30. Mai 1812 das nähere ausweist.
Die Rahme um das Bild hat die Bürgerschaft in Hüfingen und deren Vergoldung die Durchlauchtigste verwittibte Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg, geborene Fürstin von Thurn und Taxis aus dem Ihrigen, zu Bezeugung Höchstihrer Zufriedenheit mit den Hüfngischen Bürgern bezahlt im Jahre 1812. Stuckle, Bürgermeister.
Die Rahme wurde vom Schreiner Johann Bausch dahier, der Strahlenaufsatz vom Hofbildhauer Ignaz Brunner von Geisingen verfertigt und vom Faßmaler, Amtsdiener Johann Gleichauf von hier vergoldet. Gleichauf, Amtsaktuar.”
Den Akten ist noch ein vergilbtes Blatt beigeheftet, auf dem 164 hiesige Bürger unterschriftlich den Stadtrat bevollmächtigten, die Schenkung des Altarblatts von Herrn Galeriedirektor v. Seele annehmen zu dürfen. Warum diese eigenartige Bürgerbefragung und Vollmachtserteilung, ein so wertvolles Geschenk annehmen zu dürfen? In einem Schreiben an den Stadtrat vom 27. November 1826, also 14 Jahre nach der Ausstellung der Schenkungsurkunde, berichtet Stuckle:
„Löblicher Stadtrat! Noch immer hatte ich die beiliegende Schenkungsurkunde für unser Altarblatt von unserm seligen, vaterländischen Künstler, dem Königlich Württembergischen Galeriedirektor von Seele bei Handen. Diese Urkunde war bei mir sehr gut aufgehoben, und wenn ich auch unter dieser Zeit gestorben wäre, so hätte man solche bei der Apertur (Sichtung) meiner eigenen Schriften gefunden. Die Ursachen warum ich diese selbst nicht in das städtische Archiv getan, oder später in dasselbe tun ließ, sind folgende:
hatte dieses Altarbild, oder vielmehr meine Person das Unglück, von einer damaligen städtischen Deputation wegen des Kostens, den diese in der Rechnung pro 1812/13 gefunden und bemängelt haben, angefochten, und bis ans Kreisdirektorio verfolgt zu wer-den, und mir von dieser Stelle aus, dieses Bild, ohngeachtet der Schenkungsurkunde als mein Eigentum mit dem zuerkannt wurde, daß ich der Stadt die Unkosten wieder ersetzen soll, jedoch wurde diese Resolution später wieder aufgehoben, und ich und der gekreuzigte Heiland wieder mit Friede gelassen.
hatten sich die Stürme des Krieges von außen und von innen – bis anno 1821 – aufs Neue gezeigt, so daß ich diese Urkunde in dieser Gärungsperiode ebenfalls nicht auf das Rathaus deponieren wollte. Die letztere Zeit bis anher scheint wieder allmählig ruhig zu werden und die Sonne heller und klarer zu scheinen, weswegen ich nun dem löblichen Stadtrat diese Urkunde mit der Bitte übersende diese gehörigen Orts wohl zu verwahren. Bei dieser befinden sich noch: a) Die Bevollmächtigung des Stadtrats zur Annahme der Schenkung von Seiten der Bürgerschaft vom 31. Mai 1812. b) eine Abschrift des Briefes von der Fürstin Elisabetha vom Juni 1812. Dann c) ein Danksagungsschreiben des verstorbenen Gefällverwalters Wölfle vom 5. September 1814 und d) die Bemerkung, welche auf der Rückseite des Christusbildes geschrieben ist.
Eines löblichen Stadtrats ergebenster Stuckle, Altbürgermeister”.
Nun ist das Rätsel um die Unterschriftensammlung bei den 164 Hüfinger Bürgern gelöst.
Die Schenkung des Altarbildes v. Seele hat hier keine wahre und echte Freude aufkommen lassen, weil sie eben keine wirkliche Schenkung war.
Die Stadtrechnung vom Jahre 1812/13 klärt das Zurückbehalten der Schenkungsurkunde und das eigenartige Verhalten des Bürgermeisters Stuckle mit nüchternen Zahlen auf.
Stadtrechner Fritschi schrieb auf Seite 53 ff. der genannten Rechnung:
„Wegen dem von Herrn Galeriedirektor von Seele zu Stuttgart der hiesigen Stadt zum Geschenk gemachten Altarblatt haben sich folgende Auslagen ergeben: Herrn Galeriedirektor Ersatz für gehabte Aus-lagen, Reisekosten, Präsent usw.
429,09 Gulden
von Seele forderte von der Stadt:
Für den Ankauf der grundierten Leinwand, 15′ hoch und 9′ breit
34.— fl.
Für Modelle zu allen vier Figuren, als
Christus
10 Tage à 1 fl. 30 x
15.00 fl.
Maria
2 Tage
2 fl. 45 x 5.30 fl.
Johannes
3 Tage
1 fl. 30 x 4.30 fl.
Magdalena
4 Tage
2 fl. 45 x 11.— 1.
Ein Farbenreiber
22 Tage
à 36 x 13.12 fl.
½ Loth Ultramarin
a 28 fl. 14.— fl.
1 Loth feiner Lack
6.— fl.
Die übrigen niederen Kostenrechnungen,
Farbe, Ol und Firniß, alles zusammen
13.46 fl.
Ein Gerüst machen lassen um das Modell
des Christus aufzustellen
1.36 fl.
Nägel, 400 Stück à 8 Kreuzer
—.32 f.
In Tuttlingen mit einem Fuhrwerk das Christusbild samt Blindrahmen abholen lassen
10.- fl.
Gehabte Auslagen von Seele
135 fl. 6 x
Johann Gleichauf wegen Vergoldung der Rahmen
188.— f.
Demselben — dito — dem Altarblatt
12.— fl.
Dem Hofbildhauer Brunner in Geisingen für die Rahme des Altarblatts
23.— fl.
Dem Schreiner Bausch hier für Arbeit an dieser Rahme
23.30 fl.
Summa:
675.39 fl.
In den Beilagen 222 bis 226 zur hiesigen Stadtrechnung pro Georgy 1812/13 ist diese Summe von 675.39 Gulden peinlichst aufgeschlüsselt. Ihre Nüchternheit steht allerdings im Gegensatz zu den fröhlichen Tagen, die Galeriedirektor von Seele mit seinem vertrauten Anhang bei seinem Aufenthalt hier erlebte. Eine Rechnung vom 1. Juni 1812, die Bürgermeister Stuckle von der Stadtkasse begleichen ließ, zeigt, daß weder von Seele, noch sein Onkel, Gefällverwalter Wölfle, noch der „Amtsbürgermeister” freigebig aus der eigenen Tasche waren.
Die Rechnung (Beilage 222/1812/13) lautet:
„Den 1. Juni 1812 wurde mit Herrn Galeriedirektor von Seele und dessen Kinder samt Herrn Gefällverwalter Wölfle und Jungfer Hauserin und ich, der Bürgermeister Stuckle, auf der Post zu Geisingen und Wartenberg verzehrt samt 2 Kutscher und 4 Pferde zusammen 8 Personen:
a) 6 Personen Mittagessen
à 40 Kr. tut
4.— Gulden
b) 4½ Maß Wein
à 40 x tut
3.— Gulden
c) Brot
-.30 Gulden
d) Kaffee, 8 Tassen
à 12 x tut
1.36 Gulden
e) Kutscher und Pferde
tut
2.49 Gulden
11.55 Gulden
Auf dem Wartenberg
—.48 Gulden
Den 3. Juni mit Herrn Gefällverwalter Wölfle, als wir die Chaisen bestellten im Schützen zu Donaueschingen
—.36 Gulden
Den 4. Juni, bei der Abreise des Herrn Direktors im Schützen zu Donaueschingen noch verzehrt
3.— Gulden
Summa
16.19 Gulden
Wegen dem Fuhrwerk auf Geisingen mit Herrn Direktor von Seele und Familie vom 1. Juni, 2 Pferde und 2 Chaisen für ein Tag 3,20 fl. und Gebühr —,30
3.50 Gulden
Ebenfalls an Joseph Neukum für das Fuhrwerk mit Herrn Direktor v. Seele und Kindern nach Stukart (Stuttgart)
33.— Gulden
Sehr aufschlußreich ist die
„Specifikation über die Auslagen wegen dem großen Altarblatt, welches der Herr Galeriedirektor von Seele aus Stuttgart verfertigte und der hiesigen Bürgerschaft laut Schenkungsurkunde vom 30. Mai 1812 übergeben hat.
An Auslagen welche Herr von Seele gehabt:
Laut spezifiziertem Conto dem Herrn Direktor wieder ersetzet samt Transport des Christusbildes von Stuttgart hierher 163,42 Gulden
Auf Reisekosten:
Dem Herrn Direktor die Reisekosten von Stuttgart hierher bezahlt
57,30
Dto. denselben wieder durch den Joseph Neukum nach Stuttgart führen lassen
33,00
90,30 Gulden
Auf Honorarien usw.: Des Herrn Direktor Frau als Präsent dessen zwei Kinder
110,— 44,00
auf dem Wartenberg, zu Geisingen und im Schützen mit Herrn Direktor zehrt
16,19
170,19 Gulden
Dem Joseph Neukum für zwei Chaisen und Pferde
3,50 Gulden
Trinkgeld zu Geisingen und zu Donaueschingen
—.48 Gulden
Summa:
429,09 Gulden
Dieser Aufstellung ist noch der Vermerk beigefügt: „Daß jene Auslagen, welche unter obigem begriffen und nicht mit Scheinen belegt sind, in meiner Gegenwart richtig geschehen seien, das kann ich als Onkel des Direktors von Seele als Augenzeug bestätigen, welches hiermit geschiehet.
Hüfingen, den 9. Juny 1812.
Baarischer und Stühlingischer Amts Kastenverwalter Wölflin”
In den gehabten Auslagen von 429,09 Gulden sind noch Lieferungen und Arbeiten des Hofbildhauers F. J. Göppel aus Stuttgart enthalten, der „auf Bestellung Sr. Hochwohlgeboren Herrn Galeriedirektor von Seele, eine Blindrahme von Bettseide, mit Kreuz und Schließen zu einem Altarblatt gemacht
14/6° hoch und 8/6° breit
14,30 Gulden
eine Überrahme
3,48 Gulden
eine Walze 8′, 9″ lang 10″ dick, um die Malerei darauf zu rollen
4,30 Gulden
eine Uberkiste 8′, 11″ lang 1′ 7″ im Quadrat samt Verpackung und Nägel
5,48 Gulden
28,36 Gulden
Im Namen des F. J. Göppel, Hofbildhauer bescheinigt den Empfang der obigen 28 fl. 36 x
Galeriedirektor von Seele Ritter des Civil Verd. Ordens.”
Die Verärgerung über die verausgabten 675 Gulden für das Altarbild, die ein Siebtel der ganzen Jahreseinnahmen der Stadt Hüfingen waren, wurde auch am Fürstlichen Hofe in Donaueschingen bekannt. Schon am 16. Juni 1812 schrieb die verwitwete Elisabeth, Fürstin zu Fürstenberg, geb. Fürstin von Thurn und Taxis, an Hofrat und Oberamtmann Bauer:
Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg, geb. Prinzessin von Thurn und Taxis, Witwe des Fürsten Karl Aloys (um 1800)
Elisabeth Fürstin zu Fürstenberg, 1797 Foto eines Gemäldes von J.B. Seele
„Ausschnitt aus Bader“. Alle Fotos von Wikimedia
„Ich habe vernommen, daß die Stadt Hüfingen durch die Unkosten, welche die Vergoldung der Rahme des Gemäldes erfordert, wodurch unser vaterländischer Künstler Seele die dortige Pfarrkirche geziert hat, in einige Verlegenheit versetzt worden ist. Recht gern ergreif ich diese Gelegenheit, der Stadt Hüfingen dadurch einenBeweis meines Wohlwollens zu geben, daß ich diese Zahlung übernehme, ich ersuche dahero mir den Uberschlag derselben zu dem Ende chestens zuzuschicken, damit ich den Betrag auf meine eigene Kasse sogleich anweisen kann.”
Über den damaligen Wert des Gulden bzw. des Geldes mögen folgende Zahlen als Vergleich betrachtet werden:
Die Gesamteinnahmen der Stadt betrugen
4906 Gulden
Die Gesamtausgaben 1812/13 betrugen
3996 Gulden
Der Lehrer bezog an barem Geld von der Stadt im Jahre 1812/13: 90 Gulden vom Schulfond Donaueschingen: 12 Gulden
102 Gulden
Bürgermeistergehalt 1812/13
130 Gulden
Gehalt des Stadtrechners und des Ratschreibers je
150 Gulden
Die Stadt kaufte in Behla 1 Wucherrind, zweijährig für
Daß eine verarmte Bürgerschaft, der immer und immer wieder zugeflüstert wurde, daß die Stadt gezwungen sei, bei einigen reichen Schwarzwaldbauern und bei Juden in der Schweiz Geld zu pumpen, ob dieses vermeintlichen Geschenkes nicht entzückt war, ist begreiflich. Verständlich ist auch, daß Bürgermeister Stuckle aufgrund des Entscheids des Kreisdirektoriums, das Altarbild gegen Erstattung der Kosten für sich zu beanspruchen, kein Interesse hatte. Die Verheimlichung dieses Bescheids und all der übrigen Schriftstücke in dieser damals leidigen Angelegenheit sprechen dafür, daß er ängstlich besorgt war, nur noch in der Flüstersprache diese heikle Sache in vertrautem Kreise zu erwähnen.
Karl von Österreich-Teschen (Porträt von Johann Baptist Seele, 1800, Heeresgeschichtliches Museum in Wien)
Daß die damaligen Zeiten trüb- und armselig waren, beweist der Inhalt des folgenden Briefes des Fürsten zu Fürstenberg an Erzherzog Karl von Oesterreich:
„Traurig ist der Zustand meiner Untertanen, und ebenso traurige Empfindungen erregt dessen Anblick. Ew. Königliche Hoheit kennen ihn durch eigene Ansicht und Betrachtung und kennen somit das grenzenlose Elend, welches über die Grafschaft Baar verbreitet ist. Mitleidenswert und kläglich ist die Lage meiner Untertanen und schmerzlich meine eigene, weil es mir selbst an Mitteln gebricht, zu helfen und zu unterstützen und weil meine Vorräte erschöpft sind. Mit Bedauern muß ich das traurige Geständnis machen, daß auch meine Kräfte zur Unterstützung der Untertanen geschwächt sind. Nur die Not und die wirkliche Unmöglichkeit der vollen Leistung, von der ich durch die von meinen Amtern vorgenommene Hausdurchsuchung leider nur zu sehr überzeugt bin und sein muß, konnten mich bewegen, an Ew. Königl. Hoheit bittliche Vorstellungen gelangen zu lassen.”
Joseph von Auffenberg (1798–1857) Digitalisat BLB Karlsruhe
Der Fürstliche Geheimrat Freiherr von Auffenberg richtete zur gleichen Zeit an die Kabinettskanzlei des Erzherzogs eine Denkschrift und führte darin u.a. aus:
„Wenn die Kräfte eines Landes auf 20 Jahre vorweggenommen sind, wenn seine Bewohner aus Mangel an Futter ihr Vieh abschlachten, wenn die bereits in die Erde gelegten Kartoffeln herausgegraben und ohne einen Bissen Brot dazu im Drange des Hungers verzehrt werden, wenn die einquartierten Soldaten mit dem Quartiergeber ihr Kommißbrot teilen, weil sie diese verhungern sehen, und die herrschaftlichen Fruchtkästen und Scheunen, die bisher einzige Aushilfe der aufeinandergefolgten Requisitionen, der Armut und den notleidenden Menschen preisgegeben werden müssen, so verdient dieses Land (die Baar) in jeder Beziehung das Mitleid und die Teilnahme des rechtschaffenen Mannes.”
Es zeugt von großem Taktgefühl und Anstand der Hüfinger, daß auch nicht mit einem Worte der geniale Künstler Johann Baptist von Seele angegriffen wurde. Lucian Reich erwähnt in seiner Abhandlung über das Kunstschaffen seines Vaters, des alten Lehrers Reich, daß er den Hüfinger Hochaltar in der Stadtkirche nach dem Entwurf des Galeriedirektors von Seele in farbigem Wutachalabaster ausführte; eine Arbeit, die jedenfalls wegen der besseren Sicht auf das Altarbild notwendig war.
Unbegreiflicherveise wurde bei der 1910 erfolgten Renovation unserer Stadtkirche, bei der Erstellung des Hochaltars, hierauf leider keine Rücksicht genommen.
Am 27. August 1814 ist von Seele, erst 40 Jahre alt, in Stuttgart an einem Herzschlag gestorben. Gleich nach Bekanntwerden seines Heimgangs gedachten die Hüfinger in rührender Weise des hervorragenden Künstlers, sie ließen ihm ein Seelenamt halten.
Onkel Wölflin dankte dafür dem wohllöblichen Stadtrat: „Sie haben meinem kürzlich verstorbenen Neffen, dem Königlich Württembergischen Galeriedirektor und Hofmaler von Seele, aus Liebe und Dankbarkeit für das vor zwei Jahren der hiesigen Bürgerschaft gemalte Christusbild, welches selbe als Altarblatt in die hiesige Pfarrkirche aufstellte, ein Seelenamt mit der gesamten Priesterschaft angeordnet, und heute dahier feierlich abhalten lassen. Diese dankbare Liebe und Achtung für den Seligen hat mich außerordentlich gefreut und tief gerührt. Ich danke also hiermit dem wohllöblichen Stadtrat herzlich dafür, und wünsche im Stand zu sein, demselben und der ganzen Bürgerschaft meine Dankbarkeit tätig beweisen zu können.
Ich bin mit wahrer Hochachtung eines wohllöblichen Stadtrats ergebenster Wölflin.
Hüfingen, den 5. September 1814.”
Man schrieb das Jahr 1846. Wieder war das Altarbild Gegenstand von Beratungen und Verhandlungen.
Am 9. Juni 1846 erhielt der Stadtrat folgenden Brief:
„Das Pfarramt wird darauf dringen, daß noch diesen Sommer die Reparation in und an der Pfarrkirche geschehe, bei dieser Gelegenheit sollte vorgenommen werden die Reinigung des Kirchen- und Kunstblattes von Seele, als höchst notwendig. Schon am 26. April ds. Js. hat der Stiftungsvorstand Beratung gehalten und Anstand genommen, weil das Kunstblatt eigentlich Eigentum der Stadtgemeinde ist und auf welche Unkosten die Reinigung geschehen soll. Der Stiftungsvorstand will da nicht vorgreifen, und der löbliche Gemeinderat wolle anher berichten, was in Obigem geschehen und einberichtet werden soll.
Stiftungsvorstand: Hufschmid, Stadtpfarrer.”
Am 14. Juli 1846 berichtete Bürgermeister Hug dem Stiftungsvorstand, daß die Kosten für die Reinigung des Altarblattes auf den Kirchenfond übernommen werden möchten. Stadtpfarrer Hufschmid gab sich jedoch mit diesem ablehnenden Bescheid nicht zufrieden. Am 21. September 1846 wurde folgende Vereinbarung beschlossen:
„Revers. Die Restauration des auf dem Hochaltar in der hiesigen Pfarrkirche befindlichen Seeleschen Altarbildes betreffend. Wird nach dem hohen Erlaß Großh. Seekreis-Regierung vom 11. September ds. Js. Nr. 20045 durch den unterzeichneten Stiftungsvorstand, Gemeinderat und Bürgerausschuß als Vertreter der Kirchspielsgemeinde gegenwärtiger Revers mit dem ausgestellt, daß sie die Bezahlung dieser Reinigungskosten nur als guttatsweise Leistung des Kirchenfondes annehmen, und darauf nie eine Verbindlichkeit desselben gründen wollen.
Zu Urkunde dessen
Stiftungsvorstand. Gemeinderat und Bürgerausschuß
Unterschriften.”
Und nun, im selben Jahre 1846, wird dem Altarbild in der Stadtkirche endlich die ihm gebührende Würdigung als Kunstwerk zuteil.
Oberamtmann Eckhard in Engen, ein ehemals guter Bekannter des so jung dahingeschiedenen Hofmalers von Seele, bot der Stadt Hüfingen das Selbstbildnis des Künstlers als Geschenk an. Oberamt-mann J. C. F. Eckhard schrieb am 1. Dezember 1846 an das „Wohllobliche Stadtpfarramt und Bürgermeisteramt Hüfingen:
Seit mehr als dreißig Jahren besitze ich ein sehr gutes Gemälde, von dem in Stuttgart verlebten Königl. Württembergischen Galeriedirektor Seele, der ein guter Bekannter von mir war, in Ol auf Leinwand gemalt.
Es ist sein eigenes Portrait in jugendlichen Zügen, ein Brustbild in Lebensgröße. Die Tafel, ohne den Rahmen, hat eine Höhe von 22, und eine Breite von 18 Bad. Zollen. Der Rahmen ist von hartem Holze, mit Goldverzierung. Die Beschränktheit meines Raums in der Wohnung, und die Beschaffenheit ihrer Gelasse, nötigen mich, seit längerer Zeit einen ziemlichen Teil meiner Tableaux unaufgehängt zu lassen, und versagen mir leider auch insbesondere das Vergnügen, das gedachte Bild als Zimmerzierde verwenden zu können.
Seele war meines Wissens ein geborener Hüfinger und der liberale Stifter des vortrefflichen Altarblattes in die vaterörtliche Pfarrkirche, eines Werkes seines schöpferischen Geistes und seiner ausgezeichneten künstlerischen Führung des Pinsels, eines Werkes, dessen Anblick die Bewunderung der Kenner und Nichtkenner erregt – Sollte dem Bildnisse des genialen Künstlers nicht auch ein schickliches Plätzchen in der Stadt vergönnt sein, wo erstmals er das Tageslicht sah, und wo in des Tempels heiliger Halle noch heute eines seiner klassischen Gebilde weilt, – Zeuge seiner Kunst und seiner Pietät?…Und wäre sohin unter den gegebenen Beziehungen dessen doreitigen Besitz nicht wünschenswert? –
In diesen Betrachtungen erlaube ich mir, der Person oder der Corporation, welcher das Altarbild verehrt wurde, das fragliche Bildnis als ein geringes Zeichen meiner Hochschätzung anmit – in Schenkungsweise – anzubieten.
Wenn sie diese kleine wohlgemeinte Gabe genehmigen, so belieben Sie Jemanden hier zu benennen, welchem ich das Gemälde zur Überschickung einhändigen kann; andernfalls sehe ich kurzer gefälligen Außerung entgegen.”
Schon am 11. Dezember 1846 gaben Stadtpfarrer Hufschmid und Bürgermeister Hug in einem gemeinsamen Schreiben dem „Wohlgeborenen, hochzuverehrenden Herrn Oberamtmann Eckhard in Engen” nachstehende überschwängliche Antwort:
„Ihr verehrtes Schreiben vom 1. ds. Mts. hat uns ganz überrascht und mit Freude und Dank kommen wir demselben durch gegenseitige Antwort entgegen.
Galeriedirektor von Seele ist geborener Hüfinger und hat seiner Vaterstadt Hüfingen, oder ihrer Bürgerschaft, das in hiesiger Pfarrkirche aufgehängte Altarblatt, Christus am Kreuz, mit der ausdrücklichen Bedingung geschenkt, daß dasselbe nirgends anders, als nur in hiesiger Pfarrkirche verwendet werden dürfe. Darüber haben wir eine Schenkungsurkunde und dabei eine von Seele selbst geschriebene Biographie, in welcher der Künstler selbst den Anfang und die Ausbildung seiner Kunst bezeichnet. Sowohl jene als diese sind im Gemeindearchiv deponiert, von Seeles Altarblatt hängt etwa seit 1812 in hiesiger Pfarrkirche, als eine Zierde der hiesigen Gegend, als ein Kunstwerk, welches europäischen Ruhm hat. Aus Sorgfalt sahen wir uns veranlaßt, das Altarblatt mit Genehmigung der hohen Regierung durch einen von derselben bestimmten Maler vor einigen Monaten reinigen zu lassen. Vierzig Jahre mögen vorübergehen, bis diese Arbeit wieder notwendig wird und wir werden auch in Hinsicht des Lichtes noch mehr tun, um das Kunstblatt unseres Künstlers in unserem freundlichen Tempel noch mehr zu heben, wohl wissend, daß Wenige von Bildung unsere Stadt passieren, ohne nicht auch dasselbe in unserer Kirche bewundert zu haben.
In Erwägung des Angeführten ist es uns eine freudenvolle Überraschung, in Zukunft nicht nur das Kunstblatt von Seele, sondern auch sein eigenes Portrait zu besitzen, das Sie, hochzuverehrender Herr Oberamtmann, an unsere Stadt, oder an ihre Bürgerschaft, schenkungsweise abzutreten die große Güte haben.
Im Namen derselben nehmen wir mit Freude und Dank das werte Geschenk aus Ihren Händen uns bleibend zur dankbaren Erinnerung an Ihr ausgezeichnetes Wohlwollen. Wir haben bereits demselben den Platz im Gemeindezimmer des hiesigen Rathauses bestimmt;v. Seeles Kunstblatt als Eigentum der Bürgerschaft hat den ersten Platz in der Pfarrkirche und v. Seeles Potrait soll den ersten Platz im Gemeindzimmer haben, eines soll an das andere und zugleich an die verehrten Gaben erinnern. Ihr verehrtes Schreiben wird von Seeles Schenkungsurkunde und Biographie angeschlossen. Hochzuverehren-dem Herrn Oberamtsmann stellen wir nun die gehorsamste Bitte, von Seeles Portrait an Herrn Bezirksamtmann Ganter zu verabfolgen, welcher den Transport hierher weiter besorgen wird. Wir wiederholen nochmals unsern Dank und versichern unsere ausgezeichnete Verehrung und Hochachtung.”
Es war fürwahr ein prächtiges Weihnachtsgeschenk, das der selbstlose Oberamtmann Eckhard den Hüfingern verehrte. Bürgermeister Hug und Ratschreiber Ambros schrieben nun auf die Schenkungsurkunde des Altarbildes den Zusatz: „Am 1. Dezember 1846 wurde uns durch Herrn Oberamtmann J. C.F. Eckard in Engen das Bildnis des Stifters des in obiger Urkunde bezeichneten Altarblattes J. B. von Seele als Schenkung verehrt und am Sonntag, 27. Dezember 1846, dasselbe im Rathaussaale aufgehängt, der versammelten Bürgerschaft das erhaltene Schreiben von Herrn Oberamtmann Eckard, die Wohl-demselben hierauf erteilte Antwort und sodann die Schenkungsurkunde des Altarblatts verlesen.“
Auf der Rückseite des der Stadt geschenkten Portraits von Seele schrieb Eckhard:
„Bildnis des Malers und nachherigen könig. Württemberg. Galleriedirectors J. von Seele von Hüfingen von ihm selbst gemalt.
Ein Geschenk an die Stadt- und Kirchengemeinde Hüfingen als ein kleines Zeichen seiner besonderen Hochachtung von den Großh. Bad. OberamtmannJ. C. F. Eckhard zu Engen; in der Kindheit Bewohner des Fürstlichen Schlosses zu Hüfingen und damahls oft Gespiele des Knaben Johann Baptist Seele.
Die Schrecknisse des Krieges 1939/1945 sind nicht spurlos an der hiesigen Stadtkirche vorbeigegangen. Sämtliche Kirchenfenster, dabei leider auch die mit den Glasmalereien des in München verstorbenen Hüfinger Künstlers Fridolin Heinemann (1859-1926), gingen in Scherben. Das Altarbild aber blieb heil und unversehrt.
Das künstlerische Schaffen von von Seeles wurde immer wieder von Kunstkennern hervorragend gewürdigt. In der württembergischen Kunstgeschichte ist von Seele als Schlachtenmaler in die Reihe der Großen gestellt. Sein Werk: „Die schwäbische Reiterattacke”, das er im Jahre 1810 vollendete, gehöre zu den allerbesten Kriegsbildern, welche die neue deutsche Malerei überhaupt hervorgebracht habe; es sei eine Leistung ersten Ranges.
Daß dem Hofmaler von Seele das künstlerische Schaffen von Soldaten- und Schlachtenbildern eher lag, als das mit religiösen Motiven, dürfte wohl keine Frage sein.
Wir Hüfinger, die wir das Hochaltarbild vom ersten Augenblick des Betrachtens an als Selbstverständlichkeit gewohnt sind, sollen und wollen nicht vergessen, daß ein großer Meister der Farben und des Pinsels uns dieses so wertvolle Bild malte, und daß Johann Baptist von Seele von wahrhafter Liebe zu seinem traulichen Städtchen Hüfingen und zu unseren Vorfahren durchdrungen war.
Zum 100. Gedenktage der Schenkung des Altarbildes im Jahre 1912, brachte das Donaueschinger Wochenblatt folgenden Bericht aus Hüfingen:
„Hundert Jahre sind es, seitdem unser Gotteshaus mit einem hervorragenden Kunstwerke, das weit über die Grenzen des Bezirk bekannt ist und die Bewunderung der Kenner erregt, geschmückt wurde. Dieses Kunstwerk ist eine Schöpfung des Königl. Württbg.Hofmalers und Galeriedirektors Joh. Bapt. von Seele in Stuttgart, (Ritter des Königl. Verdienstordens), der in Meßkirch das Licht der Welt erblickte und seine ersten Jugendjahre in der Amtsstadt Hüfingen zugebracht hat.
Nach der im städtischen Archive verwahrten Schenkungsurkunde vom 30. Mai 1812 hat der geniale Künstler und edle Spender aus Liebe für die Bewohner der Stadt Hüfingen dieses Gemälde, darstellend den am Kreuze hängenden Christus und unter demselben die Gottesmutter Maria, den Jünger Johannes und die büllende Magdalena mit der ausdrücklichen Bestimmung gefertigt, daß das Bild zwar in der Pfarrkirche dahier über dem Hochaltar aufgemacht, allein nie ein Eigentum der Kirche oder der Kirchenfabrik werden, sondern den wirklichen Inwohnern Hüfingens, ihren Erben und Nachkommen solange sie dahier wohnen als eine Schenkung zugehören solle. Die Rahme um das Bild, das 14 Schuh Länge und 8 Schuh Breite mißt, wurde von Schreinermeister Johann Bausch dahier und der Strahlenaufsatz von Hofbildhauer Ignatz Brunner von Geisingen für Rechnung der hiesigen Bürgerschaft angefertigt. Die Vergoldung hat der Faßmaler und Amtsdiener Johann Gleichauf von hier ausgeführt. Dieselbe wurde von der Durchlauchtigsten verwitweten Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg geborene Fürstin von Thurn und Taxis, zur Bezeugung höchst Ihrer Zufriedenheit mit den Hüfinger Bürgern bezahlt. Im Jahre 1846 ist die Stadt Hüfingen von J.C.F. Eckhard, Oberamtmann in Engen, abermals erfreut und beehrt worden durch die Schenkung eines in Ol auf Leinwand gemalten Bildes. Es ist ein eigenes Portrait des Galeriedirektors von Seele in jugendlichen Zügen, ein Brustbild in Lebensgröße. Dieses sowie ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf von Seele ist im Rathaus hier in sorgfältiger Verwahrung.”
Die Lebensgeschichte von Seele, die als eine Kostbarkeit betrachtet werden kann, wurde von seinem Onkel, Gefällverwalter Wölfle, in Hüfingen niedergeschrieben und wird mit der Schenkungsurkunde des Altarbildes im hiesigen Rathaus sorgfältigst aufbewahrt. Der Hüfinger Maler und Schriftsteller Lucian Reich (1817-1900) hat sie in seinem 1855 erschienenen Buch „Wanderblüten” ungekürzt wieder-gegeben.
Im „Ekkhart Jahrbuch für das Badner Land 1968″ des Vereins Badische Heimat, Freiburg/Brsg., wurde die Seele’sche Biographie ebenfalls im vollen Wortlaut mit etlichen Illustrationen und dem Selbstbildnis von Seele gebracht. Wissenswert sind nun wohl auch die kurzen Angaben zu den einzelnen Personen, die im Zusammenhang mit Seele und seinem Altarbild standen. Johann Baptist Seele wurde am 27. Juni 1774 zu Meßkirch (also nicht in Hüfingen) als Sohn des Franz Xaver Seele, Fürstl. Fürstbg. Soldat, und der Maria Anna Wölfin geboren. Schon als zweijähriges Kind kam er nach Hüfingen und verbrachte hier seine Jugendzeit bis 1789, wo er „Ende des September unter tausend Tränen und Segnungen der Mutter das väterliche Haus verließ”. Auf dem Titelblatt der Lebensbeschreibung steht, daß der „Königlich Württembergische Hofmahler und Gallerie Director zu Stuttgart, von Seele, zum Denkmal das Altarblatt Christus am Kreuz seinem zweiten Vaterort Hüfingen unentgeltlich gemahlt hat 1812” .
Väterlicherseits stammte die Familie Seele ja ursprünglich aus Italien und hieß Francelli la Salle bei Aosta. Daraus wurde dann la Sale, Sele, bis zu Seele. Das sehr lebhafte Temperament des Künstlers erklärt sich dann auch ganz gut aus solch romanischem Bluteinschlag.
Johannes Wölflin, der Onkel Seeles, war Großh. Badischer Gefällverwalter, geboren am 21. Juli 1751 zu Hüfingen und starb hier am 6. Oktober 1821. Seine Eltern waren: Joh. Bapt. Wölflin, Soldat, und Maria Barbara Zinsmayer.
Der Jugendfreund Seeles, J.C.F. Eckhard, Großh. Bad. Oberamtmann zu Engen war sehr wahrscheinlich ein Sohn des Fürstl. Fürstbg. Forstinspektors Jakob Eckhard aus Geisingen und der Maria Josefa geb. Haiz. Jakob Eckhard starb hier am 22. September 1846, 81 Jahre alt.
Franz Xaver Stuckle, geboren um 1769, war von Beruf Uhrmacher und in erster Ehe mit Maria Ursula Rhein, († 1805, 32 Jahre alt) in zweiter Ehe aber mit Barbara Maus aus Tengen verheiratet, die 1854 in Schaffhausen starb. Aus der ersten Ehe gingen sechs und aus seiner zweiten Ehe zwölf Kinder hervor. Trotz dieser 18 Nachkommen ist das Geschlecht in Hüfingen ausgestorben. Schultheiß Stuckle starb hier am 19. August 1849.
Johann Gleichauf, Faßmaler (Vergolder) und Amtsdiener, geboren am 4. Februar 1764 verheiratete sich mit Anna Maria Schelble (1760-1800), aus deren Sippe später der berühmte Wiener Hofsänger und nachherige Direktor des Cäcilienvereins in Frankfurt am Main, Johann Nepomuk Schelble (1789-1837) hervorging.
Die Eheleute Gleichauf waren die Großeltern des Hüfinger Historien-und Trachtenmalers Rudolf Gleichauf (1826-1896).
Die Künstlerfamilien Schelble – Reich – Gleichauf und Heinemann waren allesamt miteinander verschwistert und verschwägert. In mehreren Veröffentlichungen, Kunstbesprechungen und Lebensbeschreibungen wurde und wird ihrer immer wieder rühmend und ehrend gedacht.
Möge ihr großes und so wertvolles Erbe, das Gedenken an diese „Hüfinger Künstlerkolonie”, vorab in ihrer von ihnen so geliebten Baarheimat, stets wachgehalten werden.
Eine erste Version des Beitrags über die Schächerkapelle war im Sommer 2019
Bräunlinger mappa aus dem Jahr 1620
Vermutlich wurde die Schächerkapelle in den Jahren 1608/1609 erbaut, sicher vor dem 30-jährigen Krieg. Im Jahr 1622 ist erstmals von einem „Cruzifix- oder Schächerhäuslein“ die Rede. Auch auf der Bräunlinger mappa ist ein Kreuz mit einem Häuslein eingezeichnet. Die Entstehung und die Herleitung des Namens sind weitgehend ungeklärt. Zwar gibt es das mittelalterliche Wort „Schächer“, was so viel heißt wie „Räuber, Verbrecher“, und auch eine Verbindung zu den Sühnekreuzen ist denkbar. Beides jedoch ist nicht belegt.*
Traditionsgemäß stehen solche Kapellen an den Verbindungsstrassen als Zufluchtsorte für von Unwettern bedrohte Wanderer. Eine noch heute lesbare Inschrift an der Kapelle lautet:
„In Sturm und Wetter, Sei Gott mein Retter. In Krieg und Frieden Sei uns sein Schutz beschieden.“
Die Schächerkapelle gezeichnet von Dennig-Ruh 1967
Die Schächerkapelle gezeichnet von Franz Wintermantel 1972
„Anfangs Mai 1916 wurde durch den Fürstlich Fürstenbergischen Archivrat Dr. Tumbült, Donaueschingen, und Bürgermeister Bausch, Hüfingen, das Eigentumsverhältnis der Schächerkapelle an der Straße nach Donaueschingen festgestellt. Es ging damals um die Bezahlung der Kosten für die notwendige Instandsetzung der seiner Zeit ziemlich verwahrlost gewesenen Kapelle. In der Niederschrift der Verhandlung wird erwähnt, daß die Schächerkapelle seit Menschengedenken aus Mitteln wohltätiger Stifter baulich unterhalten wurde, da niemand Eigentümer des Heiligtums sein wollte.
Vermutlich wurde die Kapelle in den Jahren 1608/09 erbaut. Bis etwa 1864 befand sich in der hiesigen Schächerkapelle ein Kruzifix aus Gips, das nachts von einem betrunkenen Gotteslästerer aus Allmendshofen blindlings total zerstört wurde. Da kein Eigentümer der Kapelle vorhanden war und die Mittel für ein neues Kruzifix sehr spärlich eingingen, hatte Prinzessin Elise zu Fürstenberg das jetzt noch vorhandene Christusbild aus Eisenguß und in Gold gefaßt, gestiftet.
Bei der Nachforschung nach dem Eigentümer der Schächerkapelle wurde festgestellt, daß auf der Bannkarte vom Jahre 1788 der Standort der Kapelle angegeben ist; merkwürdigerweise läßt sich aber im Urbarium vom gleichen Jahr ein Eigentümer nicht feststellen. Das Gelände war wohl Fürstliches Herrschaftsfeld, doch wurde bei einer Flurvermessung der Zipfel, auf dem die Schächerkapelle steht, mit dem Gemeindegrundstück Hochstraße vereinigt und ist somit Eigentum der Stadt Hüfingen.
In seiner Sitzung am 3. August 1917 faßte der Hüfinger Gemeinderat folgenden Beschluß:
„Nachdem die im Mai 1916 vorgenommene Nachforschung nach dem Eigentimer der Schächerkapelle ergeben hat, daß die Kapelle bei der Katastervermessung mit dem Gemeindegrundstück Hochstraße vereinigt wurde und somit die Gemeinde Hüfingen zweifellos Eigentümerin der Schächerkapelle ist, wird dieselbe als Eigentum hiesiger Gemeinde anerkannt.“
Die zwei mächtigen Silberpappeln samt dem Hasenwäldle werden bei klarem Wetter selbst vom Wartenberg, wie auch vom Fürstenberg aus gesehen.
Bei der 1968/69 erfolgten Instandsetzung der Schächerkapelle wurden dem Kruzifix rechts und links die hiesigen Kirchenpatrone. St. Verena und St. Gallus, beigegeben. Diese beiden Figuren standen ehedem auf dem Hauptaltar der Stadtkirche.“
Selbst von einer sagenhaften Gestalt, die späten Heimkehrern begegnet, ist seit eh und je die Rede. Ein unbekannt gebliebener Poet hinterließ uns nachstehendes Gedicht über die Schächerkatze:
Dert, wo de Weag gi Eschinge goht, zwischet zwo große Pappele schtoht e Käpelli,’s ischt suuber und nätt, ech mecht nuu wisse, wears gschtiftet hätt. I dem Käpelli seit mer Schächer bi iis, es hätt en goldige Herrgott im Ghiis. Und d’Bämm, die schtond scho meh als hundert Johr, drum sieht mer’s au fascht i de ganze Boor. Meng Wiibervolk und au menge Maa, die Kummer, Sorge und Kriiz hond khaa, sind i des Käpelli inni gruckt, hond andächtig drinn ere Load verdruckt. Duet Sankt Petrus emol e Wätter loslau, no ka mer ganz rüejig drinn unterschtau. Doch ischt es bim Schäer scho gfähli gsii
Hermann Lauer ist der Meinung, dass das Schächerkreuz an der Straße nach Donaueschingen in den Jahren kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg entstand. Tatsächlich ist im Jahre 1622 erstmals vom »Crucifix- oder Schächerhäußlein« die Rede. Demnach bestand die Kapelle bereits in jenem Jahr.
Während sich die Bedeutung der Schächerkapelle im Schächer von Fürstenberg, erklären läßt, ist die Herkunft der kleinen Kapelle am Ausgang Hüfingens in Richtung Donaueschingen ungeklärt. Zwar ist der »Schächer« aus dem Mittelhochdeutschen herzuleiten und bedeutet soviel wie »Räuber, Verbrecher«, aber auch in diesem Zusammenhang ist eine Deutung nicht zu finden. Möglicherweise steht der Hüfinger »Schächer« mit den Sühnekreuzen in Verbindung.
Unter Pfarrer Rudolf Rauber haben 1909 die Gebrüder Marmon, Bildhauer-Atelier in Sigmaringen, den jetzigen Altaraufbau mit Tabernakel und Verena- und Gallusfigur angefertigt. 1960 wurden die Figuren der hl. Verena und Gallus in der Schächerkapelle untergebracht, 1993 jedoch im Auftrag von Herrn Dekan Andreas Huber wieder zurückgeholt und neben dem Altar aufgestellt, wo früher die Beichtstühle waren.
Die Kapelle war nach dem Ende der napoleonischen Kriege dem Verfall nahe. Da aber nicht klar war, wem die Kapelle gehörte, wurde im Auftrag des Stadtrates eine Kollekte veranstaltet, um die kleine Kapelle reparieren zu können. Im Jahre 1838 aber stürzte das Gewölbe der Kapelle ein, weil es alt und baufällig gewesen war. Wieder wurde eine Kollekte durchgeführt und die Arbeit versteigert. Sie wurde von der Gemeinde zum Mindestgebot von 50 fl. vergeben. Nach Gottfried Schafbuch befand sich in der Kapelle ein Kruzifix aus Gips, das nachts von einem betrunkenen Gotteslästerer aus Allmendshofen zerstört worden sei. Da die Kapelle keinerlei Fundus besaß, war niemand für die Wiederherstellung offiziell zuständig. Prinzessin Elise zu Fürstenberg stiftete darum das heute noch vorhandene Kruzifix, das aus Eisenguss besteht und in Gold gefaßt wurde.
Während der folgenden Jahrzehnte verfiel die herrenlose Kapelle immer mehr, und während des Ersten Weltkrieges wurde die Renovierung immer dringender, aber ein Eigentümer der Kapelle war noch immer nicht bekannt. Darum versuchten Dr. Georg Tumbült, der bekannte fürstenbergische Archivrat, und Bürgermeister Bausch aus Hüfingen im Mai 1916 die Eigentumsverhältnisse zu klären. Es zeigte sich dabei, dass die Kapelle seit Menschengedenken von Wohltätern erhalten worden war. Es zeigte sich weiter, dass auf der Bannkarte aus dem Jahre 1788 zwar der Standort der Kapelle angegeben, im Urbar der Stadt Hüfingen jedoch kein Eintrag zu finden ist. Zwar befand sich die Kapelle auf Herrschaftsfeld, aber bei einer Feldvermessung wurde die Fläche, auf den die Kapelle steht, mit einem Gemeindegrundstück vereinigt. In einer Sitzung am 3. August 1917 anerkannte der Gemeinderat das Eigentum der Schächerkapelle.
Die kleine Kapelle zwischen den zwei mächtigen Silberpappeln wurde 1968/69 instand gesetzt. Links und rechts des Kruzifixes wurden die Statuen der hl. Verena und des hl. Gallus angebracht. Sie hatten einst ihren Platz wohl auf einem Hauptaltar der Hüfinger Pfarrkirche.
Die Figuren befinden sich heute wohl irgendwo in der Sakristei und dienten als Vorlage der Figuren die heute in St. Verena und Gallus stehen.
Vielen Dank an Matthias Sigwart. (Am 10. August 2024 in den Kommentaren)
Die heilige Verena und
der heilige Gallus in der Stadtkirche
Die zwei mächtigen Silberpappeln die bei klarem Wetter vom Wartenberg und auch vom Fürstenberg aus gesehen wurden:
Schächer im Herbst 1964
Alte Donaueschinger Strasse
in den 1970ern Fotos: Karl Schweizer
hier die Reste im Sommer 2019
Quellen: Die Chronik von Hüfingen von August Vetter (1984) Mii Boor – Mii Hoamet von Gottfried Schafbuch (1972) Kirchen und Kapellen in der Stadt Hüfingen von Dr. Maren Nickel (2006)
Es johlet d’Käther, schreit und schilt am Mendig früh wie b’sässe:
„Du Lump, du ganz versoffne Siech, bischt z’lang im Bäre g’sässe. Jetzt guck emol din Kittel a, sind Flecke drin, en Huufe. Du Pfiddi, siescht, die Moose doo, die kummet nu vom Suufe!“
De Marti stieret vor sich hear, hört zu dem Dunderwätter. Z mol schleet er d’Bratze uff de Disch und brüelet a sie Käther:
„Gell, lieg mer nitt und halt die Muul, und hör nuu uff mit blääre. Vum Suufe kummet d’Moose nit die giit es bim Verlääre!
Mi Hoamet uff de liebe Boor, si liit mier halt am Herze, ech mag mech wehre we ech will, ech ka si nitt verschmerze. Gottfried Schafbuch
Die Kantate Mii Boor – Mii Hoamet nach Versen des Hüfinger Ehrenbürgers und Heimatdichters Gottfried Schafbuch, wurde im Mai 1965 anläßlich des 6. Verbandsmusikfestes des Blasmusikverbandes Baar-Schwarzwald in Hüfingen uraufgeführt.
Dieses mehrteilige Gesangsstück mit instrumentaler Begleitung wurde damals von der Stadtmusik und dam gemischten Chor des Liederkranzes zu Gehör gebracht. Der Marsch „Gruß an die Baar“ bildet den Schluß der Kantate, für die Alfred Kluten die Musik schrieb.
S’Rotkäppli von Gottried Schafbuch aus dem Jahr 1970
Herrgott, segne du iiseri Boor, schütz iiser Schtädtli lieb, vor Elend, Not und G’fohr. Mier wennt dankbar sii, d’Hüfinger Liit, treu und wohr fer alli Ziit Boor, o Boor, mii Hoamet bischt du. O Boor, o Boor, mii Hoamet bliibscht du. Gottfried Schafbuch
Stadtmusik Hüfingen 1984, Leitung von Günter Walter, Gruß an die Baar Marsch aus der Kantate Mi Boor, mi Hoamet von Gottfried Schafbuch. Komponist: Alfred Kluten
Genau 40 Tage nach der Heiligen Nacht ist mit der Weihnachtszeit endgültig vorbei. Das Fest knüpft an das Lukas-Evangelium an, wonach Jesus wie alle jüdischen Erstgeborenen 40 Tage nach seiner Geburt von seinen Eltern zum Tempel in Jerusalem gebracht und dem Herrn „dargestellt“, also geweiht wurde.
Bis Lichtmess wurde früher in den Abendstunden und bis lange in den Morgen hinein bei Kerzenlicht gearbeitet. Die Menschen haben in der immer länger dauernden Dunkelheit das Wirken böser Mächte gesehen, die mehr und mehr Gewalt über die Erde gewinnen wollten. Am Michaelistag sollten die Gläubigen daran erinnert werden, dass Gott Macht hat über Kälte, Unbarmherzigkeit und Tod.
Der Erzengel Michael gilt als Lichtbringer in der Dunkelheit, als derjenige, der die Seelen der Verstorbenen auf ihrem Weg ins Jenseits begleitet. Er gilt als Bezwinger des Satans in Gestalt eines Drachens. Michael wird mit den Attributen Waage und Flammenschwert dargestellt.
Ein alter Brauch ist es, am Vorabend vom Tag des heiligen Michael im Haus eine Kerze und draußen ein Feuer anzuzünden. Das Michaelislicht zeigt, dass man nun bei der Arbeit wieder Licht braucht. Als es noch keinen Strom gab und Kerzen teuer waren, wartete man bis zu diesem Datum damit. Nach dem 2. Februar musste es dann erneut ohne künstliches Licht gehen:
„Wenn’s zur Lichtmess stürmt und schneit – is des Frühjahr nimmer weit!„ „Is zur Lichtmess hell und rein, wird es no a langer Winter sein!„ „Lichtmess im Klee — Ostern im Schnee!„ „Maria Lichtmess bläst das Licht aus, St. Michael zündet’s wieder an.„
D‘ Liechtmeß duet a d’Sunn sech loane. s‘ Büebli blooset d’Liechtli uus, d’Feischterschiibli frindli blinzelt, ghuuchet g’frorni Blüemli druus.
s‘ knöschbelt scho im Gart d’Schtuude und de Dag bliibt länger schtau. A de Kunkle ’s Wearch isch gschpunne umme ischt z’Hogarde gau.
’s Waas ischt geweiiht und liit im Zeänli, Kerze schlank und Schtöcki klei. D‘ Modder duets zmol liebli schtriichle. ’s ischt e Taufkerz‘ schint’s debei.
Da aus Bayern die Rufe nach einer Neuordnung der Bundesländer kommen, hat mich dies veranlasst den Ruf nach einer Eingliederung in die Schweiz zu überdenken.
Am 24. September 1950 stimmten etwa 65% der hiesigen Wahlberechtigten gegen einen Südweststaat und für die Wiederherstellung Badens. Unter Missachtung der Volksbefragung untersteht Hüfingen der baden-württembergischen Landkreisordnung, wird von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Im Unterschied zu Bayern und 14 anderen Bundesländern dürfen wir den Landrat nicht direkt wählen und bekommen von Stuttgart einen 1. Landesbeamten bestimmt.
Jetzt beschimpfen schwäbische Männer aus Stuttgart Bayern, dass eine Neuordnung der Bundesländer aus Heimatliebe nicht möglich sei. Was ein Blödsinn. Die haben Angst um ihre Fleischtöpfe! Die undemokratische baden-württembergische Landkreisordnung wird zum Machterhalt benötigt.
Landräte werden in Baden-Württemberg durch den Kreistag gewählt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Eine vorzeitige Abwahl ist nicht möglich. Ein Landrat bekommt in Baden-Württemberg das höchste Gehalt in ganz Deutschland und wir haben 35 Stück davon.
Gehalt für Landräte in Deutschland laut Stepstone. Abgerufen am 14.09.2025
Von den vielen höheren Beamten möchte ich gleich gar nicht anfangen. So gibt es an den verschiedenen Regierungpräsidien unzählige davon. Dann auf den Landratsämtern die ganzen Dezernenten und ähnliches. Die Besoldungen von Beamten in Baden-Württemberg kann hier nachgelesen werden:
Die Arbeit wird übrigens von Menschen gemacht die nicht verbeamtet sind, sondern beim Gehalt abhängig von den Erfolgen von Verdi sind. Auf genau auf diese Menschen zeigen jetzt die Beamten zum sparen. Von einer echten Reform würden nämlich diese „normalen“ Menschen profitieren, ganz gewiss nicht die Politiker. Deswegen wird es keine Reformen geben. Mit „Heimatliebe“ hat dies absolut gar nichts zu tun.
Eine Neuordnung der Bundesländer wäre eben aus Heimatliebe dringen notwendig, damit unser Steuergeld auch bei den Menschen ankommt. Momentan wird alles kaputt gespart. Ausgaben für ÖPNV, Kultur, Jugend und Natur werden gekürzt, damit die oberen Beamten sich weiter in Sicherheit wiegen können.
75 Jahre nach der Abstimmung für einen Südweststaat Südbaden nach dem Krieg
Beitrag vom 24. September 2025
Am 24. September 1950 stimmten 60 % der Bevölkerung Südbadens für die Beibehaltung Badens. Gleich im Anschluß an die Abstimmung hatte Leo Wohleb erklärt, „der schwäbische Angriff auf Baden ist abgeschlagen„.
Allerdings wurde damals nicht gesehen, dass dies nur eine „Volksbefragung“ war und um das badische Volk hat sich Stuttgart noch nie sonderlich geschert.
Baden in die Schweiz eingliedern?
Beitrag vom 11. November 2024
Am 10. November 2024 habe ich eine kurze, eher spöttische, Bemerkung von den Südbadischen Landsenioren in der Zeitung gelesen : „….schlug er mit mit einem Lächeln vor, Baden in die Schweiz einzugliedern…“. Dies war auf die Landkäufe in Südbaden von Schweizern bezogen – aber die Bemerkung hat doch einige Überlegungen in mir ausgelöst.
Wenn man es genau nimmt, so wurde Südbaden nach dem Krieg gegen seinen Willen von Stuttgart annektiert. Aber fangen wir früher an, bei den Schellenbergern. Diese stammten nämlich aus Liechtenstein:
Burg Schellenberg in Liechtenstein.
Nach den Schellenbergern wurde Hüfingen an das Haus Fürstenberg verkauft und gehörte sehr lange dem Fürstenhaus – obwohl immer wieder verschiedene plündernde Armeen durchzogen. Während der 1848er Revolution waren die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger ganz vorne dabei und der Fürst flüchtete in die Schweiz. Nach Zuhilfenahme der Württemberger Armeen wurden die Aufständischen, soweit nicht rechtzeitig in die Schweiz und USA entfleucht, ermordet.
Also gehörte Hüfingen im Grunde seit der missglückten 1848er Revolution den Preussen und dem Deutschen Kaiser. Dies ist natürlich sehr verkürzt dargestellt und die Nazizeit lasse ich besser mal weg. (Da gibt es mal einen eigenen Artikel sobald ich Zeit habe.)
Heute wird Hüfingen von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Wir unterliegen also der Landkreisordnung von Baden-Württemberg, die den Bürgerinnen und Bürgern nur sehr wenig demokratische Rechte einräumt.
Deswegen hätte die Idee ein Schweizer Kanton zu werden doch einigen Charme. Wir hätten eine von uns gewählte Kantonsregierung und eine Regierungspräsidentin oder Regierungspräsident, anstatt eines von oben bestimmten Landrates. – Der Regierungspräsident wechselt in der Regel jährlich oder nach dem Anciennitätsprinzip (Anzahl Jahre in der Regierung). Dieses Amt wäre mit keinerlei anderen Privilegien und keinem anderen Sonderstatus verbunden als der Leitung der Regierungssitzungen.
Davon abgesehen würden die Schweizer uns auch besser verstehen, als die in Stuttgart.