Wiederverleihung des Stadtrechts

Wiederverleihung des Stadtrechts

12. Juni 2023 0 Von Hannah Miriam Jaag

Hüfingen, am 28. Oktober 1951.

In der badischen Gemeindeordnung vom Jahre 1921 wurde die Bezeichnung Stadt von einer Einwohnerzahl über 15.000 Personen abhängig gemacht. Damit verloren fast alle Baarstädte ausser Villingen die Bezeichnung “Stadt”. Bis 1935 gelang es lediglich Donaueschingen und Furtwangen seine Stadtrechte zurück zu erhalten. *

Am 31. Juli 1951 beantragte Hüfingen beim Ministerium des Innern des Landes Südbaden in Freiburg die Wiederverleihung des Stadtrechts.

Die Stadt Hfüfingen kann auf eine ebenso reiche geschichtliche Vergangenheit zurückschauen wie die andern mittelaterlichen Städte der Baar.
Die ältesten Spuren einer Besiedlung der Gemarkung gehen in die Urnengräberzeit (etwa 1000-800 V.Chr.) zurück, wo schon am Galgenberg eine kleine Siedlung bestand. Derselbe Galgenberg sah dann in den Jahren 40-74 n.Chr. ein römisches Kastell, das immer mehr erweitert und verstärkt , schließlich eine Besatzung von 1000 Mann faßte und dadurch zum ältesten Stützpunkt der Römer an der oberen Donau wurde. Von hier aus wurde einmal in den Jahren 73/74 n.Chr. Weltgeschichte gemacht. Zum ersten Mal wieder seit der Schlacht am Teutoburger Wald waren die Römer damals tiefer in das rechtsrheinische Gebiet vorgedrungen. Von Hüfingen aus setzten sie sich damals mit Erfolg in Bewegung, um den südlichen Schwarzwald südlich der Linie Offenburg-Tuttlingen in das römische Reich einzugliedern.

Im Anschluß an eine kleine alamannische Siedlung des 6. Jahr. n. Chr. haben im Anfang des 13. Jarh. die Herren von Hüfingen, wohl die Nachkommen der Gründer der alamannischen Siedlung, die kleine Burgstadt in der Hinterstadt errichtet und damit den ersten Schritt zur Erhebung des Dorfes Hüfingen zur Stadt getan. Diese kleine Burgstadt wurde dann von den Herren von Blumberg erweitert, ausgebaut und zum Mittelpunkt ihres ausgedehnten Besitzes in der Baar gemacht. Sie sind die eigentlichen Gründer der Stadt Hüfingen. Bereits im Interregnum hatte sich Johann von Blumberg im Schutze der Befestigung einen Markt errichtet, den ihm dann Rudolf von Habsburg schon 1274 bestätigte. 1292 erscheint zum ersten Mal ein Schultheiß und 1320 die Bürger der Stadt. 1353 erhielt der Stadtherr das Recht, einen Jahrmarkt abzuhalten. 1510 zählte man bereits deren sechs. Mit der Verleihung des Blutbannes der hohen Gerichtsbarkeit im Jahre 1364 hatte Hüfingen alle jene Vorrechte erhalten, durch die sich im Mittelalter die Stadt von dem Dorfe unterschied. Hüfingen war damit im Rechtssinn des Mittelalters eine volle Stadt geworden.

Die militärische Bedeutung wurde zum ersten Mal offenkundig, als das Haus Habsburg sich im Jahre 1362 in der Feste das Öffnungsrecht in Kriegszeiten für alle Zeiten sicherte. Die Lage an den Durchgangswegen aus der Schweiz und dem Breisgau verschaffte der Stadt erneute Bedeutung in den großen Kriegen der beginnenden Neuzeit. Schon im Schweizerkrieg wurde sie Sammelplatz der Reichstruppen. Besonderen Wert aber legten die Bauern auf den Besitzt der Stadt. Sie brauchten für ihre Züge einen Waffenplatz und einen Ort, wo sie sich ungestört versammeln konnten. Nach zwei vergeblichen Versuchen sie zu überrumpeln, erzwangen die Bauern die Übergabe der Stadt im Frühjahr 1525.

Schon vorher, im Jahre 1452 gab der damalige Stadtherr Berthold von Schellenberg der Stadt ihr Recht. In die Form eines Weistums gefaßt, ,, gibt uns dieses Stadtrecht eingehende Auskunft über die Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse in der damaligen Stadt. Es wurde 1558 noch einmal revidiert, wobei die Herrenrechte erweitert wurden.

Schwer hatte die Stadt im Dreißigjährigen Krieg zu leiden. Zwei Ereignisse sind es, die bis heute in der Erinnerung des Volkes nachzittern: der Hexenprozeß gegen Tinctorius und dessen Gattin (1631/32) und das furchtbare Blutbad, das der württembergische Obert Rau am 15. Oktober 1632 in dem Städtchen anrichtete.

Von neuem blühte die Stadt erst wieder auf, als sie im 18. Jahrh. der Sitz eines fürstenbergischen Oberamts wurde. In jenen Tagen hat auch das geistige Leben durch Beamtenschaft und Hof einen gewissen Anreiz bekommen. Die schmiedeeisernen Wirtshausschilder und die Oberlichtgitter des Spitals und Knabenheims Maria Hof und die schön geschnitzten Kirchentüren, beides Werke von Hüfinger Meistern, zeugen von einer gewissen Blüte des Kunsthandwerks.

Es ist der Boden, auf dem am Anfang des 19. Jahrh. Männer erwachsen sind wie der Musiker Johann Nepomuk Schelble, der vielseitige Anreger Luzian Reich Vater und seine Beiden Söhne Xaver Reich, der Bildhauer , und der Kunstmaler und Volksschriftsteller Luzian, der Maler Rudolf Gleichauf, der Kunstmaler Josef Heinemann, Männer, die den Ruhm des Städtchens über die engen Grenzen der Heimat hinaustrugen.

Ein reich differenziertes Handwerk zeigen schon die Steuerlisten des 18. Jahrh. Schon infolge ihrer günstigen Verkehrslage war die Stadt Jahrhunderte lang die Marktstätte für die landwirtschaftliche Umgebung. Dieses Handwerkertum hat sich in Verbindung mit dem Handel auch im 19. Jahrhundert weiter gehalten und entwickelt. Dazu kam inmitten fruchtbaren Ackergeländes eine ertragreiche Landwirtschaft, wie sie von allem Anfang so bezeichnend ist für diese mittelalterlichen Ackerbürgerstädte. Sie setzte das alte Gemeinwesen instand, all die vielen Krisen und Katastrophen der Vergangenheit verhältnismäßig rasch und leicht zu überwinden.

Ei tüchtiges Gewerbe, eine leistungsfähige Landwirtschaft und eine bedeutende kulturelle Leistung in der Vergangenheit sind die Befähigungsnachweise, die das uralte Gemeinwesen beibringt, wenn es sich um den ihm zu Unrecht genommenen Titel einer Stadt von neuem bewirbt.

Antrag von Bürgermeister Richard Fischer am 31. Juli 1951 beim Ministerium des Innern des Landes Südbaden in Freiburg für die Wiederverleihung des Stadtrechts.

Mit Erlass des Badischen Ministeriums des Innern vom 3. September 1951 Nr. 30218 erhielt das Landratsamt Donaueschingen die Mitteilung, dass der Gemeinde Hüfingen gemäß § 9 Abs. 2 der Badischen Gemeindeordnung vom 23.09.1948 die Bezeichnung “Stadt” verliehen werde. Am 28. Oktober 1951 überreichte Innenminister Schüly die Urkunde im Beisein des Staatspräsidenten Leo Wohlleb feierlich.*

Leo Wohleb
Foto von Wikipedia

Auch Bräulingen , Blumberg und Fürstenberg bekamen die Stadtrechte zurück. Fürstenberg gab die Stadtrechte allerdings bei der Eingemeindung am 1. Januar 1972 nach Hüfingen wieder auf.

Festakt zur Wiederverleihung des Stadtrechts.

* Nach der Hüfinger Chronik von August Vetter 1984 und Wikipedia.