Stellungnahme zum Bebauungsplan Hondinger Straße

23. Juni 2020 von Dietrich Weller (NABU)

Diese Stellungnahme erfolgt im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Nähert man sich dem Städtchen Fürstenberg von Nordosten her, so liegt es hinter dem Berg, dem Fürstenberg. Schon früh wussten die Menschen die günstige Lage des Fürstenberg zu schätzen. Seine kompakte Bauweise ist geprägt durch seine Geschichte. Schließlich ging der Name über auf ein heimisches Adelsgeschlecht und eine weltweit bekannte Biermarke.

Wenn auch klein, so hat Fürstenberg auch heute noch eine nicht zu verachtende Attraktivität: Eingebettet in Streuobstwiesen am Rande des Waldes der Länge bietet sich ein herrlicher Blick nach Norden auf die weite Landschaft der Baar, den Schwarzwald, den Wartenberg und den Unterhölzer, sowie die Baaralb.

Bei genauem Hinsehen fallen einem allerdings die Bausünden der vergangenen 50 Jahre auf: Die Stadt Hüfingen ist nicht mehr als charakteristische Stadt erkennbar, sondern geht in einem Ringbrei aus Gewerbegebäuden und „modernen“ Wohnhäusern unter.

Hier lebten die Planer auch offensichtlich hinter dem Berg und ihren Traum einer schönen neuen Welt. Dass dieser Einheitsbrei dem Menschen nicht bekommt, er sich nach einer abwechslungsreichen Landschaft sehnt, sah man hinter dem Berg nicht.

Geht es nach den Aussagen in den Bebauungsplanunterlagen, soll nun also auch Fürstenberg in den Genuss dieser modernen Welt kommen dürfen. Die Planer lassen sich von der Ästhetik einer Landschaft schon lange nicht mehr aufhalten. Dies, obwohl dieses Rechtsgut sich in § 1 des Naturschutzgesetzes geradezu für eine eingehende Betrachtung aufdrängt, hängt daran doch auch noch die ebenfalls dort genannte Erholung.

Der Eingriff in die Landschaft wird mit einem grünen Mäntelchen entlang der Straße versehen. Das Baugebiet ist aber aufgrund seiner Lage weithin sichtbar. Eine abwägende Betrachtung der Wirkung der zugelassenen baulichen Möglichkeiten hinsichtlich des Landschaftsbildes sucht man vergeblich, geschweige denn, das daraus Konsequenzen für den künftigen Hausbau gezogen werden. So kann man eine schöne Landschaft auch verhunzen!

Natürlich wird das Beseitigen von alten Streuobstbeständen für das Landschaftsbild ebenfalls nicht thematisiert. Dementsprechend wird auch kein vollwertiger Ausgleich gefordert. Der würde ja mindestens 30 Jahre Vorlauf erfordern und die Verfügbarkeit von Anpflanzungsflächen! Heute leiden immer mehr Menschen an Lebensmittelallergien und vertragen die Äpfel aus dem Discounter nicht mehr. Viele alte Apfelsorten besitzen deutlich weniger allergieerzeugende Stoffe und werden besser vertragen. Das Motto „ein Apfel am Tag …“ trifft hier noch am ehesten zu. Man sieht auch die Chancen der Vermarktung nicht mehr, ist es doch unbequem hoch in Bäume zu klettern, ja ab einem gewissen Alter nur noch schwer möglich. An dieser Stelle eine kleine Anmerkung zu der den Unterlagen beigefügten Pflanzliste. Statt sich um die raren Sorten und ihren Erhalt zu bemühen, werden hier nur gängige Sorten aufgeführt. Fehlt es an Phantasie und Vorstellungsvermögen, verstellt der Blick auf den Berg der täglichen Planungen den Blick oder möchte man dem Auftraggeber Kosten ersparen? Denn andere Sorten sich meist auch etwas teurer.

Macht § 13b Baugesetzbuch hier alles möglich? Man könnte dies so sehen. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn ohne den Beschluss der Orts-, Gemeinderäte, der Verwaltung und des Bürgermeisters für ein Baugebiet käme es gar nicht dazu. Das hier schon kurz nach dem Aufstellungsbeschluss bereits Obstbäume gefällt wurden, kommt aufgrund des artenschutzrechtlichen Gutachtens, welches nur der Gemeinde vorliegt und nicht einmal dem Landratsamt ausgehändigt wurde, sicher nicht von ungefähr. Übernimmt man doch nur das Volksbankmotto: Wir machen den Weg frei!

Überhaupt § 13b Baugesetzbuch. Er wurde befristet eingeführt, um die Wohnungsnot zu verringern. Diesem Ziel entspricht der vorliegend Bebauungsplan nicht. Mit Grundstücksgrößen bis 800 m², einer Beschränkung auf zwei Wohneinheiten je Grundstücksfläche erreicht man keine Verringerung der Wohnungsnot. Außerdem verstößt dies gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden. Da gibt es noch viel Luft nach oben!

Luft ist ein gutes Stichwort im Zusammenhang mit den Bebauungsplanunterlagen. Wer in Fürstenberg wohnt, möchte eine dieser Umgebung entsprechende Luft genießen, den Geruch von frisch gemähten Obstwiesen oder Heu zum Beispiel. Schließlich machen die Einwirkungen von stickstoffhaltigen Gasen und Feinstaub nicht gesünder, wie man immer wieder aus Stuttgart vernimmt. Dass es auch auf dem Land hin und wieder anders riecht und im Dorf vorgegeben ist, nun ja das kann ja muss man akzeptieren. Schließlich muss ein Landwirt irgendwie unsere tägliche Ernährung sicherstellen.

Dementsprechend sieht die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) für reine Wohngebiete bis zu 10 % (belästigende) Geruchsimmissionsereignisse zu. Damit kann der Landwirt auch einmal Mist und Gülle ausbringen.

Offensichtlich tut sich der Gutachter des Geruchsimmissionsgutachtens schwer. Die beiden Schweinezuchtbetriebe liegen nun nicht gerade sehr weit weg. Ungünstig. Und dann weht auch noch der Wind in Richtung Fürstenberg. Ob und wie die schon heute durch Düngung bestehende Einwirkung von biologischer Düngung ausgehenden Emissionen berücksichtigt werden, wird nicht explizit dargestellt. Doch schon so ergeben sich für manche Bereiche des künftigen allgemeinen Wohngebietes Überschreitungen des Grenzwertes. Wie formuliert man als Gutachter dies gegenüber seinem Auftraggeber so, dass der meint, weiterhin für die Planung grünes Licht geben zu können? Ein Vergleich mit einem Dorfmischgebiet kann hier doch die prekäre Situation für den Auftraggeber entspannen.

Aber § 13 b Baugesetzbuch ist dann nicht mehr anwendbar! Ein gravierender Verfahrensfehler! Die Ausweisung des Baugebietes rechtswidrig. Aber vielleicht merkt es ja keiner.

Hüfingen galt als fortschrittlich, wenn es um Umwelt- und Artenschutz ging. Das scheint sich unter dem neuen Bürgermeister vollständig geändert zu haben. So vermisst man in den Planunterlagen Vorgaben für die Nutzung von Solarenergie, neue Energiestandards für die Häuser. Kein Nachdenken über eine gemeinsame Wärmeversorgung des Baugebietes mit eigener Stromerzeugung, wie es z.B. Mauenheim oder Sumpfohren vormacht.

Dabei wird allgemein deutlich dargestellt, wie wichtig die Reduzierung des Kohlendioxidausstosses ist. Lasst die Jugendlichen doch protestiere, wir machen weiter wie bisher! Nach uns die Sintflut? Wenn man aber bedenkt, dass Ölheizungen künftig vielleicht gar nicht mehr zugelassen werden, was macht dann der frischgebackene Häuslebauer? So kurz nach dem Bau wird die Mehrheit sicher nicht schon wieder Geld für eine Heizungssanierung ausgeben wollen. Guten Gewissens kann man also nicht zum Erwerb eines Bauplatzes raten.

Auch mit Widersprüchen in den Bebauungsplanunterlagen muss der Bauherr klar kommen. Dachflächen sollen nicht spiegeln, doch welche Solaranlage spiegelt nicht? Weiter hinten in den Unterlagen, werden Solaranlagen dann doch zugelassen. Was für einen Sinn macht dann das Verbot noch?
Ferner sollen Obstbäume mit Höhlen erhalten werden ( ein Teil wurde kurz nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits gefällt ) und sind ansonsten durch Nachpflanzen eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen. Einen solchen habe ich bisher in keinem Angebot gesehen.

Bei dem Thema Artenschutz, welches aufgrund des Artensterbens von genauso hoher Bedeutung ist wie der Klimaschutz, wird auch kein besonderes Engagement gezeigt. Im Gutachten werden Minimalforderungen aufgestellt. Das Entscheidende ist jedoch: Es wird keine wirkliche Bilanzierung der Eingriffe und eines möglichen Ausgleichs vorgenommen (nach § 13 b Baugesetzbuch zulässig, macht aber nicht wirklich Sinn).

Generell ist das Gutachten zu bemängeln, weil es nur auf gefährdete Arten abstellt, als ob nicht auch die anderen eine wichtige Funktion erfüllen. Richtig ist, dass eine wenig gedüngte und extensiv bewirtschaftete Blühwiese ökologisch bereichernd wäre. Sie könnte dann auch für die Fronleichnamsprozessionen Blüten liefern, für die Hüfingen ja bekannt ist.

Jedem Gutachter ist bewusst, dass alte Obstbäume ökologisch hochwertig sind. Der LEV (Landschaftserhaltungsverband) versucht zur Zeit die alten Streuobstwiesen zu retten. Zumindest so lange, bis neue das Mindestalter erreicht haben, um für Specht und Co wieder als Lebensraum dienen zu können. Das Pflanzen junger Obstbäume liefert somit nur einen Teilausgleich. Stehen diese allerdings entlang einer Straße, die im Winter wegen Glatteis auch mal gesalzen werden muss, werden diese Bäume nicht alt. Obstbäume sind in jungen Jahren, aber auch später, wenig salztolerant.
Und wenn man gleich alte Bäume pflanzt? Einen alten Baum verpflanzt man nicht, lautet ein Sprichwort. So, wie ein älterer Mensch seine Wurzeln in der heimatlichen (Sozial-)Umgebung hat, braucht ein Baum sein gesamtes Wurzelwerk zum Überleben, aber auch um anderen Bäumen helfen zu können. Er lässt sich aber nicht ohne schwerwiegende Verletzungen und vollständig ausgraben und transportieren. Der alte Baum stirbt meist schnell, so wie wir Menschen wenn man uns in hohem Alter in eine neue Umgebung verpflanzt.

Man mag nun wie der Ortsvorsteher der Meinung sein, die alten Bäume sind wertlos und gehören weg. Ich gehe davon aus, dass er nicht auch so von Menschen denkt. Gerade die älteren Menschen mit ihrem reichen Erfahrungsschatz sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft, wir nutzen dies nur wenig. Damit sind sie wertvoll, auch wenn ihre körperliche Leistungsfähigkeit nachgelassen haben mag. So verhält es sich auch bei älteren und alten Obstbäumen: Sie sind eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt. Sie tragen damit zum kostenlosen Schutz der Nutzpflanzungen bei. Sie sind keineswegs nutz- und wertlos!

Auch der Vorschlag der Gutachter, mit 4 Nistkästen sei ein Ausgleich für entfallende Nisthöhlen zu schaffen, ist eindeutig vom Sparsamkeitsgedanken des Auftraggebers beflügelt. Gerade die bedrohten Fledermausarten nehmen Nisthöhlen nicht ohne Weiteres an. Man kennt bis heute die Kriterien, nach denen sich eine Fledermaus entscheidet, nicht. Daher sind deutlich mehr Nisthöhlen und-Kästen anzubringen. Auch ein Hinweis auf Artenschutz an Gebäuden wäre wünschenswert.

Zusammenfassend: Der NABU kann nur empfehlen, diesen Bebauungsplan abzulehnen, ggf. die Planunterlagen zu überarbeiten und qualitativ deutlich zu verbessern, weil

  • erhebliche Geruchsbelästigungen zu erwarten sind
  • gegen Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden nicht eingehalten wird
  • das Baugebiet die Ziele für das Klima und den Artenschutz nicht aufgreift und damit
  • nicht nachhaltig ist
  • ein vollwertiger Ausgleich für die entfallenden Obstbäume nicht gegeben ist
  • eine Beeinträchtigung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausgeschlossen ist.

Was könnte man sonst mit dem Grundstück machen? Sie eignet sich zum Pflanzen junger Obstbäume z.B. als Ausgleich für wegfallende Streuobstbäume bei Baumaßnahmen in Behla. Damit bliebe dann auch ein Fleck für Erholung in der Landschaft erhalten.

Bei Familienfreundlichkeit noch großer Lernbedarf

24.05.2020 von Frank Meckes

Die Corona-Zeit neigt sich dem Ende – so scheint es. Eine Zeit die allen viel abverlangt hat. Ich möchte den Blick dabei aber gerade auf die Familien werfen. So haben die Kinderbetreuungseinrichtungen von eben auf jetzt geschlossen und der Schulbetrieb wurde auf Zuhause verlagert. Eine enorme Belastung für Mütter und Väter, die neben Homeoffice nun auch die Jonglage von Schul- und Kinderbedürfnissen zu Stämmen hatten. Und dies je nach Familie auch mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Altersstufen, ohne auf die sonst evtl. vorhandenen familiären Ressourcen wie Oma und Opa, Tante oder Getti zurückgreifen zu können, weil auch dies durch Landesregelungen versagt wurde. Dies wurde von Familien gestemmt, unter all den Voraussetzungen, die erfüllt werden mussten. Zusätzlich kamen Belastungen durch Kurzarbeit, Homeoffice und finanzielle Ängste.

In dieser Zeit wäre ein klares Bekenntnis der Stadt Hüfingen für ihre Familien wünschenswert gewesen. In den letzten 9 Wochen war es in dieser Hinsicht jedoch sehr still. Gerade beim Thema der Kindergartengebühren kam von Seiten der Stadt nichts. So wurde stets nur darauf verweisen, dass die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai lediglich ausgesetzt sind. Man verwies auf die Landesregierung und auf die Nachbargemeinden Blumberg, Bräunlingen und Donaueschingen und die gegenseitige Abstimmung in dieser Sache. Doch alle drei Nachbargemeinden haben mittlerweile verkündet, die Eltern hier nicht länger im Unklaren zu lassen, sondern die Kindergartengebühren zu übernehmen. Schließlich hat auch die Landesregierung mittlerweile zwei Pakete mit je 100 Millionen Euro für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Nachbargemeinden haben dies, wie erwähnt, übernommen, auch wenn ein Restanteil bei der Stadt hängen bleibt. Für eine Gemeinde, die laut Presseberichten über mehr Rücklagen verfügt als andere, ist das für mich schwer nachvollziehbar. Egal ob dieses Hinauszögern der Entscheidung eine strategische gegenüber der Landesregierung ist oder nicht: ein „Ja“ zur Kostenübernahme der KiTa-Gebühren wäre ein klares Zeichen gewesen, das die Gemeinde Hüfingen an der Seite ihrer Familien steht.

Nun starten die Einrichtungen wie der Kindergarten wieder neben den Notgruppen auch im eingeschränkten Betrieb. Die Eltern sind über die Kosten der Betreuung nach wie vor im Unklaren. Das ist unbefriedigend, wenn der Neueinstieg in die Kinderbetreuung nicht voll geleistet werden kann. Dabei stellen die Eltern der Kindergarten und –schulkinder einen großen Bevölkerungsteil der Hüfinger Bürgerinnen und Bürger dar. Corona wird sicher lange in Erinnerung bleiben. Und die Reaktion oder Nichtreaktion der Stadt im Umgang mit den Familien leider auch.

Bitter.

Pestizidfreies Hüfingen

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18.Mai 2020

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen.

Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Wildbienen, Schmetterlinge, nützliche Insekten, Käfer, Bodenlebewesen, wie unsere 46 Arten Regenwürmer und auch Fledermäuse.

Widerbart in Hüfingen

Entweder töten und schädigen Pestizide Lebewesen direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den 566 beschriebenen Arten Wildbienen in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett.

Im Jahr 2018 waren laut Umweltbundesamt 872 Mittel und 285 verschiedene Wirkstoffe in Deutschland zugelassen und über 30.000 Tonnen belasten jährlich in Deutschland die Umwelt. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.

Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.

Bundesweit bewirtschaften über 500 Städte ihre Flächen ganz oder teilweise ohne Pflanzenschutzmittel und haben damit Erfolg. Hierzu gehören z.B. auch größere Städte wie Münster und Saarbrücken, die bereits auf über 20 Jahre gute Erfahrung zurückblicken.

Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bebauung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.



Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

  1. Dass schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werde. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

  2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

  3. Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Hüfingen stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ab 2025 ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen.

  4. In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird ab 2025 zu Beginn der neuen Pachtperiode mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine Pachtermäßigung um ein Drittel.

  5. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das nach § 12 Pflanzenschutzgesetz geltende Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestizide auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu den Informationen unseres Umweltbüros in Donaueschingen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

  6. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Umweltbüro, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Transparenzinitiative

Rede Michael Steinemann zur Initiative der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 07. Mai 2020

Hat Hüfingen keine andere Sorgen als die Frage nach mehr Transparenz, mag sich manch einer denken. Aber wenn wir ehrlich sind, wäre uns Gemeinderäten viel Unruhe im letzten halben Jahr erspart geblieben, würde das Thema Transparenz an vielen Stellen ehrlicher und bürgernäher behandelt.

Ich hab zu oft das Gefühl, dass bei zu vielen Dienstleistungen die Verwaltung uns Gemeinderäte, aber auch die Bürgerinnen und Bürger irrtümlicherweise in einer Holschuld sehen.

Vorsichtig zuversichtlich stimmte mich, dass es die letzten 12 bis 18 Monaten im Rathaus zumindest in Punkto Informationen zur Gremienarbeit (wie die Veröffentlichung von Sachverhalten der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen oder der digitalen Veröffentlichung des Haushaltsplans) zu Verbesserungen kam.

Leider geschieht das aber zu oft durch Druck Dritter, anstatt der ernsthaften Einsicht die Bürgerschaft tatsächlich mitzunehmen. Ich geb zu: lange Zeit ging diese Taktik ja auch auf. Bis jetzt.

Ende Januar besuchte ich eine Infoveranstaltung der Initiative 125. Wenn sich viele der 100 Anwesenden über die mangelnde Transparenz der Stadt Hüfingen beschweren und von Geheimniskrämerei reden, müssen bei jedem Bürgervertreter die Alarmglocken läuten. Der Bürgermeister, die Stadtverwaltung und der Gemeinderat als Hauptorgan sind dem Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Diesen Personenkreis unnötig bzw. unverhältnismäßig in Unkenntnis zu lassen, war für ein vertrauensvolles Miteinander pures Gift. Und ich spreche hier ausdrücklich nicht nur von der Preisfindung der Baulandpreise.

Dennoch: Die Gründung der ein oder anderen Bürgerinitiative in unserer Gesamtstadt hätte mit mehr Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe so nie stattgefunden.

Die bisherige Taktik „Wir geben euch nur so viel Informationen wie unbedingt nötig“ ist kein Erfolgsmodell für die Zukunft.

Ich als junges, frischgewähltes Mitglied in diesem Gremium wage die Prognose, dass die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahrzehnt mehr Transparenz fordern und nicht mehr blindes Vertrauen angesagt ist. Die Gesellschaft hat sich schlichtweg verändert. Wir sollten uns da teilweise von unseren Nachbargemeinden eine Scheibe abschneiden.

Ja, mehr Transparenz bedeutet auch Mut zur eigenen Meinung zu stehen. Ich denke beispielsweise an Protokolle, in denen für die Öffentlichkeit erkennbar sein sollte, wie wer abgestimmt oder was gesagt hat.

Wenn ich die Sitzungsvorlage anschaue, fehlt der Verwaltung offenkundig dieser Mut und das Vertrauen. Aus Gründen der Plausibilität und der Fairness wäre es eine Überlegung wert gewesen, diesen Tagungsordnungspunkt nicht schon wieder nach hinten zu schieben.

Wir sind zur sachlichen Diskussion über den bisherigen Transparenzstatus der Stadt Hüfingen, egal ob Transparenz der Gremienarbeit bis hin zur Preistransparenz, bereit.

Noch vor einem Vierteljahr wären wir hier mit der Idee nach einem Streamen der Gemeinderatssitzung, sprich Übertragung der Sitzung ins Internet, ausgelacht worden. Durch die Corona-Krise scheint nun vieles möglich, wenn ich das Geschehen in anderen Gemeinden beobachte.

Mir ist bewusst, dass nicht alle Debatten für die Allgemeinheit geeignet sind. Es geht uns nicht um eine hundertprozentige Entblößung städtischer Geheimnisse und Vertraulichkeiten. Ich, aber wahrscheinlich auch große Teile der Bevölkerung, würde mich über eine Selbstreflexion der Verwaltung über den Status Quo der städtischen Transparenz sehr freuen.

Zusammenhalten statt zusammensitzen!

Mitteilung der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 22. März 2020

Seit Wochen leidet Europa und seit einigen Tagen nun auch unsere Region unter dem Corona-Virus. Als Folge dessen haben das Land Baden-Württemberg und die Stadt Hüfingen folgerichtig Beschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie erlassen. Dies wird jedoch zu einer Belastungsprobe unserer Gesellschaft führen.

In so einer Krise sollten alle politischen Akteure zusammenhalten und zusammenarbeiten! Leider gibt es hierfür aus dem Hüfinger Rathaus keine spürbaren Anzeichen.

Beispiele gefällig?

  • Die Gemeinderäte haben bisher keine einzige Information (weder postalisch noch per Mail) vom Bürgermeister über die aktuelle Situation erhalten. Immerhin sind die Gemeinderäte die gewählten Vertreter und sollten auch qualifizierte Antworten auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger parat haben und das Vorgehen der Stadt erklären können. Über die Schließung der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hallenbad, Museen oder der Isolierung der Stadtverwaltung usw. weiß der Gemeinderat nur aus der Presse. Gute Kommunikation in einer Krise geht anders!
  • Am 19. März erhielten die Gemeinderäte und Ortsvorsteher eine Einladung zum Sitzungsmarathon am 26. März (Bauausschusssitzung und anschließend öffentliche und nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung). Aus unserer Sicht sollte gewährleistet sein, dass wir noch funktionierende städtische Strukturen haben. Dies sehen wir jedoch gefährdet, wenn Bürgermeister, Bürgermeisterstellvertreter, Gemeinderäte, Ortsvorsteher, Amtsleiter und möglicherweise noch Sachverständige und Einwohner mehrere Stunden miteinander tagen. Trotz gewisser Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Ausweichen in die größere Rathaus-Galerie) gehen uns mehrere Punkte hierbei durch den Kopf:
  1. Es werden mindestens 25 Personen teilnehmen. Die letzten Male waren schließlich immer mindestens 30 Personen, teilweise aber auch 70 Personen, im Sitzungssaal.
  2. Die Sitzungsdauer betrug in den vergangenen Sitzungen ca. 5 bis 6 Stunden.
  3. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts steigt das Risiko einer schweren Coronaerkrankung ab 50 bis 60 Jahren stetig an. Die meisten der anwesenden Teilnehmer zählen somit zur Risikogruppe (Personen mit Vorerkrankungen etc. gar nicht berücksichtigt).
  4. Der teilnehmende Personenkreis ist breit gefächert und dient als Überträger der Krankheit in die Breite unserer Gesamtstadt wunderbar.
  5. Die staatlichen Ebenen können die Bevölkerung nicht zum Absagen aller Veranstaltungen und zum Daheimbleiben motivieren, wenn ihre gewählten Vertreter das Gegenteil vorleben.

Die Tagesordnung gibt zwar einige wichtige Punkte her (wobei die Corona-Krise auf der Tagesordnung mit keinem einzigen Wort erwähnt ist), die wir ebenfalls ungern um einige Wochen verschieben würden. Andere Gemeinden machen aber vor wie es gehen kann wie z. B. durch schriftliche Abstimmung oder per Video-Konferenz (siehe Donaueschingen, Titisee-Neustadt usw.).


Im Oktober 2019 haben wir eine Transparenzinitiative für die Gemeinderatsarbeit gestartet. Leider wurde diese vom Bürgermeister immer wieder vertagt und bis heute noch nicht behandelt. Wir sind zuversichtlich, dass wir zusammen noch eine Alternative für die traditionellen Präsenzsitzungen finden.

  • Das Handeln der Stadt ist gefragt! Wir müssen aktiv die Bürgerschaft informieren. Nur Durchhalteparolen und Informationen der Landes- und Bundesregierung helfen der Bevölkerung und unseren Unternehmen wenig. Ab sofort und bis auf weiteres muss der Hüfinger Bote als wichtiges Informationsmedium an alle Haushalte zugestellt werden und nicht nur an Abonnenten. Getreu dem Motto: Nicht alle Einwohner haben Facebook!

Andere Gemeinden wie Donaueschingen greifen den Einwohnern und Unternehmen unter die Arme. Sie beantworten pro-aktiv Fragen (z. B. werden die „häufig gestellten Fragen“ beantwortet) und stellen Listen zusammen, welche Läden/Restaurants in ihrer Gemeinde noch offen sind bzw. einen Abhol- oder Lieferdienst haben.

Wem und wie können wir als Stadt Hüfingen helfen?

Die Gesamtstadt endet nicht an der Breg, sondern an der Wutach

Mitteilung der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Logistikzentrums in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an geltendes EU-Recht hätte halten müssen. Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP problemlos umsetzen kann und schlussendlich ein Lager in der Größe der Hüfinger Altstadt entstehen wird.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen (GVV), des Bürgermeisters von Hüfingen, der SPD-Fraktion, der CDU- Fraktion und der FW/FDP-Fraktion geschehen.

Dies, obwohl die Unterlagen zur Natura-2000-Vorprüfung falsch sind. Auf dem Formblatt wurde fälschlicherweise angekreuzt, dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen! In unserem Vogelschutzgebiet befinden sich ja einige Industrieanlagen und Straßen. Wir fordern deshalb eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung!

Dann möchten wir uns noch zu dem Streit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative 125 äußern. Wir haben schon im Oktober 2019 in der öffentlichen Sitzung angemahnt:
„Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten vorliegen haben. Haben wir aber nicht.”

„Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.”

Ist es verwerflich, als Mitglied im Gemeinderat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten? Natürlich nicht, wird sich jeder denken. Dem Ortschaftsrat Mundelfingen, der Initiative 125 und den Kaufinteressenten für die neuen Bauplätze in Mundelfingen fehlte es einfach an breiter Lobby im Gemeinderat. Die BFSO/DIE GRÜNEN-Fraktion hat sich bemüht, objektiv und kritisch diese Lücke zu schließen. Und dies nicht aus Populismus, sondern aus unserer festen Grundüberzeugung heraus. Wir haben uns einen niedrigeren Baulandpreis für eine weitere Entwicklung unserer Ortsteile vorgestellt und gewünscht. Unsere Fraktion fühlte sich bei der Abstimmung im vergangenen Oktober leider nicht hinreichend von der Verwaltung informiert. In der Zwischenzeit liegen die gewünschten Fakten auf dem Tisch. Auch wenn diese zu unserem Leidwesen nicht so transparent in die Öffentlichkeit kommuniziert werden wie wir uns das vorstellen.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die früher zugesicherte Mitsprache der Ortsteile im Gemeinderat nicht mehr gewährleistet ist. Die Gesamtstadt endet aber nicht an der Breg, sondern an der Wutach! Daher appellieren wir, die Unechte Teilortswahl wieder einzuführen. Jeder Ortsteil soll wieder im Gemeinderat mit Stimme vertreten sein. Wir müssen wieder mehr aufeinander hören.

Das Rathaus spielt auf Zeit

29.01.2020 Leserbrief von Michael Höhn

Wir schreiben das Jahr 2020 n.Chr.  Ganz Gallien ist von den Römern besetzt, Ganz Galien?….Nein! Ein von Unbeugsamen bevölkertes Dorf hört nicht auf den Besatzern Widerstand zu leisten…..So oder so ähnlich könnte die Geschichte von Asterix auf der Baar weitergeschrieben werden, zumindest Parallelen sind zu dem leidigen Thema „Bauplatzpreise in Mundelfingen“  unschwer zu erkennen.

Auf der einen Seite steht die Stadtverwaltung die, folgt man den Ausführungen der Initiative, mehr oder weniger hemdsärmelig einen Preis für neu erschlossene Baugrundstücke bestimmt und damit eine Welle des Protestes ausgelöst hat.  Auf der Gegenseite stehen beherzte Bürger eines kleinen Dorfes, die sich mit der von der Obrigkeit (Stadtverwaltung) diktierten Vorgabe nicht abfinden, befürchten sie doch erhebliche Nachteile für die künftige Entwicklung ihrer Dorfgemeinschaft. 

Die Initiative kündigte an, notfalls auch den juristischen Weg einzuschlagen um den aus Ihrer Sicht falschen und fatalen Gemeinderatsbeschluss zu korrigieren. Erhebliche Fehler bei der Preisfestlegung wurden, folgte man aufmerksam den einzelnen Vorträgen, gemacht und damit wird sich wohl auch noch eine Prüfungsstelle beschäftigen.

Derweil spielt das Rathaus auf Zeit, hofft der Ein- oder Andere resigniert und akzeptiert den Preis von 149€/m² um in seinem selbstgesteckten Zeitfenster für sein Eigenheim zu bleiben. Das Problem auf diese Weise zu lösen kann aber nicht zielführend sein, die angedrohten Schadensersatzansprüche von über 600.000€ können auch die Verantwortlichen im Rathaus nicht kalt lassen. 

Das Gemeinschaftliche wieder mehr in den Vordergrund zu stellen und die durch diese Aktion entstandenen offenen Gräben wieder zuzuschütten, kann nur durch klärende Gespräche auf gleicher Augenhöhe erfolgen,- und ein ehrlicher erster Schritt sollte vom ersten Mann der Stadt erfolgen.

Wie diese Geschichte auch endet, Ich möchte allen Akteuren dieser Initiative meinen Respekt für Ihre Arbeit und der Bereitschaft auch mal unbequeme Wege einzuschlagen, aussprechen. Stärkere Unterstützung der Initiative, etwa  von Ortschaftsräten und Bürgern aller betroffenen Ortsteile wäre dabei hilfreich. 

Vitale Dörfer braucht das Land!

27.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher Initiative 125

Die vitalen Dörfer Behla, Hausen vor Wald, Fürstenberg, Mundelfingen und Sumpfohren nehmen ihre Zukunft in die Hand, gemeinsam mit der Stadt Hüfingen. 
24.01.2020 – Informationsveranstaltung im Gasthof Kranz


Die Initiative 125 wurde am 21.12.2019 ins Leben gerufen als überparteiliche Vertretung für alle Hüfinger Bürger(innen), die Transparenz und faire Bauplatzpreise wollen.  Auslöser war die Geheimniskrämerei der Stadt hinsichtlich Preisermittlung und tatsächlicher Kosten für das Baugebiet in Mundelfingen. 

Schon über 400 Unterstützer bekennen sich zu uns und unseren Zielen.

Vitale Dörfer brauchen überzeugende Argumente für junge Familien, dort zu bleiben bzw. sich anzusiedeln. Weil Bauen in Städten für viele unerschwinglich geworden ist und junge Familien weiterhin den Traum vom Eigenheim haben, muss das Dorf:  

  • Attraktiven Baugrund ausweisen können
  • Im Vergleich zu benachbarten Ortsteilen bestehen, z.B. denen von Bad Dürrheim, Blumberg, Bonndorf, Bräunlingen, Donaueschingen, Geisingen, Hüfingen, Löffingen oder Wutach
  • Baulücken schließen und Leerstände auffüllen
  • Erwerb von Altbestand  ermöglichen 
  • bei der Überwindung gesetzlicher Hürden unterstützen (Denkmalschutz etc.) 

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Schrumpfende Bevölkerung = mehr Wettbewerb um Junge

Vitale Dörfer können in Zeiten von Urbanisierung und Alterung der Bevölkerung nur dann vital bleiben, wenn sie es schaffen, jungen Familien ein attraktives Zuhause zu bieten. Den Verzicht auf die Infrastruktur einer Stadt muss das vitale Dorf ausgleichen durch ein stärkeres Miteinander in der Nachbarschaft, in den Vereinen, im Zusammenspiel zwischen alt und jung und natürlich durch günstige Bauangebote. 

Wo dies nicht gelingt, ziehen Junge weg, Kindergärten und Schulen auf dem Land bleiben auf der Strecke und das Dorf verödet.




Vertretung für alle Ortsteile

Wie die Stadt auf den Preis „149 €“ kommt, ist schleierhaft.

Werden die Baugebiete in anderen Ortsteilen der Stadt Hüfingen günstiger sein?

NEIN.

Die Initiative 125 wurde in Mundelfingen gegründet, weil hier aktuell 25 Bauplätze auf ihre Bebauung warten. 

Wir vertreten alle Ortsteile, denn die nächsten Baugebiete sind in Planung mit Fürstenberg (39 Bauplätze), Hausen vor Wald, Behla und Sumpfohren. Wir wollen, dass Familien sich in unseren Ortschaften zuhause fühlen können und das Ortsgeschehen und die Vereine mit Leben erfüllen.

Objektive Wertermittlung für faire Grundstückpreise

  • Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung
  • Die Grundstücksbewertung muss durch dafür qualifizierte Sachverständige durchgeführt werden
  • Ziel der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des §194 BauGB

Bodenrichtwert 

  • gilt als Hilfswert bei der Wertermittlung
  • Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird
  • Bsp.: Mundelfingen: 65 € bis 88 €, Aasen Neubaugebiet 100 €

Normiertes Verfahren zur Wertermittlung

  • vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke geeignet (Bundesamt für Justiz: https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv/__15.html) 
  • es müssen sogenannte Vergleichsgrundstücke zum Vergleich herangezogen werden
  • Voraussetzung ist eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten


Aktuelle Marktpreise für vergleichbare Baugrundstücke 

Marktpreisermittlung 2020 für Bauplätze in vergleichbaren Ortsteilen in unserer Nachbarschaft

  • Aktuell: Januar 2020
  • Repräsentativ: 102 vergleichbare Bauplätze
  • Marktüblich: Bauplätze diverser Größen  
  • Preis: Gewichteter durchschnittlicher Verkaufspreis (erschlossen) = 109,17 Euro/qm

von Bernhard Merz, Ortschaftsrat Mundelfingen


Wir fordern Transparenz.

  • Offenlegung der Kalkulation
  • Offenlegung der Preisermittlung

Die Stadt Hüfingen verweigert diese Auskünfte bis heute.

Wir fordern faire Bauplatzpreise.

  • 110 € je qm (andere Gemeinden erzielen damit Gewinn.)
  • Die Gemeinde muss Marktpreise („voller Wert“) verlangen (§92 Gemeindeordnung). Diese findet man nur am Markt und nicht im Hinterzimmer.



Kommentar zur Initiative 125

Öfters habe ich jetzt bei diversen Gelegenheiten überlegt, etwas zur Initiative 125 zu sagen, habe mich aber dagegen entschieden und lieber den anderen zugehört. Jetzt will ich mich aber doch hier äußern und meine Sicht der Dinge erläutern.

Am 17.10.2019 hat der Gemeinderat entgegen dem deutlichen Veto des Ortsvorstehers und des Ortschaftsrates von Mundelfingen beschlossen, die Grundstückspreise auf 149 €/m² festzulegen. Die Rede unserer Fraktion dazu kann man hier nachlesen.

Viele fragen warum sich eine „Grüne“ hier gegen einen hohen Baupreis entscheidet, da „die Grünen“ doch gegen Flächenfraß sind. Die Antwort ist ganz einfach:

Zum einen wird durch hohe Grundstückspreise dem Flächenfraß nicht im geringsten Einhalt geboten, und zum anderen respektiere ich die gewählten Ortschaftsvertreter.

Wenn die Vertreter einer Ortschaft deutlich ihren Willen aussprechen und ihr Wunsch nicht unmittelbar Auswirkung auf das Wohl der Gesamtstadt hat, so sehe ich keinen Grund dem Anliegen nicht zu folgen; oder zumindest durch Gespräche einen Kompromiss auszuhandeln.

Dies alles ist hier nicht passiert. Man hat die Ortsvorsteher reden lassen, weil das Protokoll dies erfordert und hat dann gegen sie entschieden.

Jetzt, nachdem die Folgen deutlich werden, wird auf die Demokratie verwiesen und alles was sich in den Weg stellt, als undemokratisch beschimpft.

Ich bin stolz auf unsere Demokratie und zwar so wie sie ist! Sie zu erhalten, dafür kämpfe ich. Demokratie bedeutet nicht, dass von der Mehrheit gewählte Vertreter über alles bestimmen. Dies ist nur ein winzig kleiner Teil davon und der funktioniert anders.

Wenn also junge Menschen aus Mundelfingen gegen einen Gemeinderatsbeschluss im Rahmen ihrer demokratischen Möglichkeiten arbeiten, so ist das gelebte Demokratie!

Ich als Gemeinderätin bin stolz auf die jungen Menschen die hinter ihrem Ofen vor kommen und sich für ihre Gemeinschaft einsetzten.

Sie lassen sich nicht regieren, sondern wollen mitbestimmen. Was gibt es schöneres für eine junge Stadt?

Vitale Dörfer brauchen junge Familien

20.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher Initiative 125

Einladung zur Informationsveranstaltung am Freitag, 24.01.2020 um 20 Uhr im Gasthaus Kranz in Behla.

Vitale Dörfer können in Zeiten von Urbanisierung und Alterung der Bevölkerung nur dann vital bleiben, wenn sie es schaffen, jungen Familien ein attraktives Zuhause zu bieten. Den Verzicht auf die Infrastruktur einer Stadt muss das vitale Dorf ausgleichen durch ein stärkeres Miteinander in der Nachbarschaft, in den Vereinen, im Zusammenspiel zwischen alt und jung und natürlich durch günstige Bauangebote. Wo dies nicht gelingt, ziehen Junge weg, Kindergärten und Schulen auf dem Land bleiben auf der Strecke und das Dorf verödet.

Vitale Dörfer brauchen überzeugende Argumente für jungen Familien, dort zu bleiben bzw. sich anzusiedeln. Weil Bauen in Städten für viele unerschwinglich geworden ist und junge Familien weiterhin den Traum vom Eigenheim haben, muss das Dorf hier punkten. Bauen auf dem Dorf ist also wichtiger denn je und wir wollen mit Ihnen diskutieren über:

  1. Ausweis von Baugrundstücken in der näheren Region
  2. Marktpreisvergleich über die Bauplätze in den Ortsteilen von Bad Dürrheim, Blumberg, Bonndorf, Bräunlingen, Donaueschingen, Geisingen, Hüfingen, Löffingen und Wutach
  3. Schließung von Baulücken und Leerständen in den Dörfern
  4. Erwerb von Altbestand und Abbau gesetzlicher Hürden beim Umbau
  5. Wettbewerb der Dörfer untereinander
    Hohe Preisunterscheide zwischen den Dörfern fördern die Abwanderung in „günstige Dörfer“ zu Lasten der teueren.

Wir haben viel Information für Sie und freuen uns auf das Gespräch.

Ihre Initiative 125

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