Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 25.09.2020

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:

  • Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).

Der geplante Eingriff führt zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel. Deshalb schlagen wir einen freiwilligen Ausgleich der Stadt Hüfingen für das Baugebiet vor.

Freiwilliger Ausgleich

Im Norden des Friedhofs von Fürstenberg auf Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) befindet sich Grünland.

Als freiwilligen Ausgleich schlagen wir vor, dass auf dieser Fläche eine neue Streuobstwiese angelegt wird. Gepflanzt werden sollten hochstämmige und an die Region angepasste Obstsorten.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

Als freiwilliger Ausgleich für das Bebauungsgebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird auf dem Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) eine neue Streuobstwiese mit hochstämmigen und an die Region angepassten Bäumen angelegt.

Rede zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl

Rede Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl 2024 am 24.09.2020

Liebe zwei Kollegen aus den Ortsteilen,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Kernstadt,

als erstes bedanke ich mich bei der Verwaltung, dass unser Antrag recht schnell hier im Gemeinderat zur Diskussion gebracht wird und am heutigen Abend auch nicht wieder ans Ende gedrückt wurde. Das haben wir ja leider auch schon anders erlebt. Die vorgelegten Sitzungsunterlagen, sprich die Darstellung des Bürgermeisters, halte ich auf den ersten Blick zwar für neutral, es fehlen aber etliche wichtige Sachverhalte. Außerdem finde ich es ein wenig unausgewogen, wenn hier nur ein Argument für die Unechte Teilortswahl aufgelistet ist und auf der anderen Seite acht Argumente dagegen.

Am 1. April, und das ist kein Aprilscherz, hat sich die Eingemeindung des ersten Hüfinger Ortsteils Sumpfohren bereits zum fünfzigsten Mal gejährt und kaum einer hat es bemerkt, geschweige denn entsprechend gewürdigt. Es zeigt wieder einmal: Wir sind keine zusammengewachsene Gemeinschaft. Jeder Stadtteil hat seine eigene Geschichte, eigene Vereine, eine eigene Identifikation.

Jeder einzelne Gemeinderat hier am Tisch soll sich mal selbstkritisch hinterfragen, wie oft er oder sie mit den Ortsvorstehern, Ortschaftsräten oder mit den Ortsteilbürgern ins Gespräch kommt oder in den Ortsteilen unterwegs ist und weiß, was in den Ortsteilen so abgeht. So wird in den Sitzungsunterlagen ein Loblied auf die Ortschaftsverfassung gesungen und wie wichtig uns allen angeblich die Meinung der Ortschaftsräte ist. Ich suche aber in den Unterlagen vergeblich nach dem Stimmungsbild der fünf Ortschaftsräte zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl. Wie hinlänglich bekannt ist, treffen die meisten Stadträte ihre Abstimmungsentscheidung schon Tage vor der Gemeinderatssitzung, im behüteten Kreise ihrer Fraktion. Hierbei fehlten ihnen aber offenkundig wichtige Sachverhalte, wie eben die Entscheidung von den insgesamt 32 Mitgliedern in den Ortschaftsräten. Ich würde mich freuen, wenn die Ortsvorsteher nachher auch noch ein paar Worte über ihre Meinung zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl verlieren könnten. Entgegen mancher bisheriger Gepflogenheiten sollte sich der Gemeinderat das Votum der Ortschaftsräte immer sehr zu Herzen nehmen. Zwischenzeitlich haben die Ortschaftsräte von Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren nämlich einstimmig für die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl gestimmt, und Behla mit lediglich einer Gegenstimme. 31 von 32 Ortschaftsräten sagen somit „Wir wollen die Unechte Teilortswahl zurück“. Die letzten zehn Jahre entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung, sowie auf die Respektierung der vereinbarten Verträge.

Im Jahr 2007 hat der damalige Gemeinderat, zwar demokratisch, aber dennoch hoch umstritten und wenig weitsichtig, die Unechte Teilortswahl abgeschafft. Es gibt Stärken dieses Wahlsystems, es gibt Schwächen. Da sind wir uns wohl alle einig. Viele damalige Argumente basierten auf vagen Vermutungen. Erst jetzt haben wir wirklich Fakten auf dem Tisch. Die Befürworter der Abschaffung der Unechten Teilortswahl haben damals mit vermeintlich hellseherischen Künsten behauptet, dass die Ortsteile ohne Unechte Teilortswahl zahlenmäßig womöglich sogar besser im Gemeinderat vertreten seien als mit Unechter Teilortswahl. Aber genau das Gegenteil ist eingetreten: Die Ortsteile haben immer weniger Vertreter im Gemeinderat. Waren es in der letzten Periode noch fünf, sind wir nun mit zwei Kollegen nur noch zu dritt. Ganze drei Ortsteile mit insgesamt 1.300 Einwohnern stehen nun ohne stimmberechtigen Stadtrat da. An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob an den Südkurier, der die Situation grafisch hervorragend dargestellt hat. Bei dieser Entwicklung wird klar, wo die Reise bis zur nächsten Kommunalwahl hingeht. Es beseht die Gefahr, dass wir dann gar keinen Ortsteil-Vertreter mehr haben.

Es geht uns nicht, ich wiederhole, nicht um fehlende Investitionen in den Ortsteilen! ABER: Finanzielle Investitionen in Vereinshäuser, Gemeindehallen und Neubaugebiete ersetzen keine Mitbestimmung! Die Gesamtstadt Hüfingen endet nun mal nicht an der Breg, sondern am Fürstenberg bzw. an der Wutach!

Heute fordert die anwesende Bürgerschaft Bürgernähe nicht nur in Worten, sondern in Taten. Wir haben jetzt die Chance die Unechte Teilortswahl bereits zur Kommunalwahl 2024 wieder einzuführen und anschließend die Goldene Hochzeit zusammen mit den ehemaligen selbstständigen Gemeinden gebührend nachzufeiern. Nutzen wir diese gemeinsame Chance!

Spaziergang mit dem ehemaligen Ortsvorsteher von Fürstenberg

Wenn man von der Bundesstraße nach Fürstenberg fährt, wird man begrüßt von einer gigantischen Fleischfabrik. So liegen südlich von Fürstenberg gleich zwei Anlagen mit insgesamt über 2000 Tieren.

Schweinezuchtbetriebe

Die „Geruchsemissionen“ der armen Tiere mussten mit dem Wind verrechnet werden, um das neue Baugebiet als reines Wohngebiet einstufen zu können. Dies war nötig, damit nach 13b gebaut werden kann. Zum neuen Baugebiet habe ich mich hier aber schon ausgelassen.

Der Spaziergang mit dem ehemaligen Ortsvorsteher beginnt am Bolzplatz.

Blick vom Bolzplatz auf Fürstenberg

Vom Bolzplatz geht es hoch über den Spiel- und Sportplatz Richtung Bürgerhaus.

Hinter dem Spielplatz ist der Volleyballplatz

Der Parkplatz vom Bürgerhaus dient den Kindern zum Skaten und auch zum Fußballspielen. Von dort sieht man auch auf das lange geplante Vereinsheim.

So lange geplant, dass sich hier heute noch eine Wiese befindet.

Altes Pumpenhäuschen mit dem Bauplatz für das Vereinsheim

Problem ist hier, dass eine 800 Tausend Euro Planung auf inzwischen 1,3 Millionen angeschwollen ist und der Lärmschutz dabei auf der Strecke blieb. Der Ärger mit den verschiedenen Umplanungen führte unter anderem dazu, dass in Behla anstatt einer sicheren Zufahrt für den Kindergarten eine Lärmschutzwand gebaut werden sollte.

Nicht nur hier läßt sich die Chaostheorie anhand der Hüfinger Netzwerke wunderschön anschaulich mit den speziellen dynamischen Systemen betrachten.

Das im Jahr 1994 gebaute Bürgerhaus

Auch um das Bürgerhaus gibt es öfters Probleme mit Lärmbelästigung und für eine so kleine Gemeinde erstaunlich viel Müll.

Aber wir wenden uns lieber erfreulicheren Dingen zu, wie dem zum Glück noch existierenden Kindergarten St. Maria.

Kindergarten St. Maira

Der Kindergarten war früher eine Schule und die maßgeblichen Abbrucharbeiten für die Renovierung und Umbau der Räumlichkeiten wurden vom ehemaligen Ortsvorsteher eigenhändig mit dem Vorschlaghammer durchgeführt.

Ehemaliges Schulhaus erbaut 1955

Wegen der vielen Streuobstwiesen gibt es in Fürstenberg immer noch die alte Mosterei. Hier können im Herbst die Früchte vermostet werden.

Mosterei

1846 wurde das Schul- und Rathaus fertiggestellt.

Alte Postkarte von 1940
Das alte Schul- und Rathaus

Das Gasthaus Rößle wurde nach dem Brand in der Ortsmitte als stattliches Anwesen neu erstellt.

Gasthaus Rößle
Postkarte von etwa 1900 mit Rössle, Kirche und Kranz

Wir gehen weiter hoch zur Kirche St. Maria die 1855 im „neuen“ Fürstenberg fertig gestellt wurde.

St. Maria
Postkarte aus den 1940er Jahren

Kurze Zeit nach dem Brand 1841 fand man der Überlieferung zufolge das unversehrte Gnadenbild der Muttergottes, das die abgebrannte Pfarrkirche geziert hatte. Die näheren Umstände der Rettung vor den Flammen konnten nicht geklärt werden.

Wallfahrtsbild zur Schmerzhaften Gottesmutter
Die Rettung des Gnadenbilds von Hans Schroedter

Die heilige Agatha wurde im alten Fürstenberg als Stadtpatronin verehrt. Ironischer Weise ist sie auch Schutzpatronin der Feuerwehren.

Die heilige Agatha vermutlich von Josef Heinemann

Auch in Fürstenberg gibt es viele schöne alte Häuser. Fasziniert hat mich aber vor allem ein wunderschönes Häuschen mit dem schönsten Naturgarten und einer wahrlich atemberaubenden Vielfalt an Pflanzen und Insekten. Einfach toll, was man auf so einer kleinen Fläche erschaffen kann!

Die Wasserversorgung ist in jedem Hüfinger Teilort ein großes Thema. Fürstenberg war eigentlich in einer guten Position mit der Schächerquelle und dem Hochbehälter von 1976.

Leider hat jemand ziemlich große Mengen Atrazin (ein Pflanzenvernichtungsmittel) verloren. Vielleicht erinnert sich jemand an das große Fischsterben im Rhein 1986, weil Atrazin über die Abwässer des Unternehmens Ciba-Geigy abgelassen wurde?

Atrazin ist seit 1. März 1991 in Deutschland verboten. Wie große Mengen davon auf den Fürstenberg gelangen konnten ist ein Rätsel und Landwirte haben natürlich rein gar nichts damit zu tun.

Deshalb hat die Stadt Hüfingen 2017 mit unser aller Geld für 181 000 Euro eine neue Ultrafiltrationsanlage gekauft, um die Schächerquelle wieder reaktivieren zu können. Aber die nächste Generation muss noch deutlich bitterer für die industrielle Landwirtschaft bezahlen.

Wasserhochbehälter

Dann ruft Fürstenberg nach der Feldwegkommission. Viele Ränder der Verbindungsstraßen – insbesondere nach Sumpfohren und nach Neudingen – sind unterspült, es gibt Rillen und Kanten. Nun ist es aber so, dass man die Wege nicht einfach flicken sollte, denn es gibt eine ziemlich einfache, nachhaltige und intelligente Lösung.

Es gibt Männer in Fürstenberg, die wissen wie es geht! Man müsste mit diesen kommunizieren. Kommunikation spart manchmal viel Geld und Chaos; sollte sogar auch schon Leben gerettet haben.

Die Schächerkapelle hat mich früher verwirrt. Weil es gibt zwei Schächerkapellen in Hüfingen. Also eine in Hüfingen und eine in Schächer.

Die Schächerkapelle stammt aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg. Das Landgericht der Baar ließ hier die verurteilten Verbrecher hinrichten. Schächen bedeutet ‚auf Raub ausgehen, rauben, plündern‘.

In der christlichen Tradition werden damit insbesondere die beiden Männer bezeichnet, die zusammen mit Jesus von Nazaret gekreuzigt wurden. Sie werden in der christlichen Kunst als Teil der Kreuzigungsgruppe häufig dargestellt.

Schächerkapelle in den 1930ern
Schächerkapelle
Bären in Schächer etwa 1945
Blick auf Schächer vom Fürstenberg in den 1950er Jahren
Blick auf Schächer vom Fürstenberg

Zurück am Bolzplatz, beim alten Brunnen.

Aquarell von Guido Schreiber 1938

Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl 2024

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 10.07.2020

Rückblick

Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat der Stadt Hüfingen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl (UTW) zur Kommunalwahl 2014 beschlossen. Der Abstimmung ging wenige Monate zuvor ein von der „Bürgerinitiative zum Erhalt der UTW“ initiierter Bürgerentscheid voraus. Die WählerInnen der Ortsteile votierten mit großer Mehrheit (83,6 %) für die Beibehaltung der UTW: Mundelfingen 93,4 %, Fürstenberg 90,0 %, Hausen vor Wald 85,1 %, Behla 79,2 % und Sumpfohren 50,7 %. Die Kernstadt-Wähler stimmten mit nahezu 50 % ebenfalls für die Beibehaltung der UTW.

Im Gesamtergebnis, inklusive Kernstadt, votierten 69,5 % für die Beibehaltung der UTW. Jedoch wurde die hohe Hürde des damaligen Zustimmungsquorums von 25,0 % um acht Stimmen (24,9 %) knapp verfehlt.


Die folgenden Gemeinderatswahlen (2014: 5 von 17 GR sowie 2019: 3 von 18 GR) ergaben, dass die Ortsteile im Gemeinderat quantitativ immer weniger vertreten sind. Seit der letzten Gemeinderatswahl sind von den fünf Ortsteilen der Stadt Hüfingen lediglich nur noch Behla und Mundelfingen im Gemeinderat stimmberechtigt vertreten.

In den Eingemeindungsverträgen wurde fixiert, dass die Ortsteile der Stadt Hüfingen zu jeder Zeit eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Vertretung im Gemeinderat haben.


Entwicklungen


Bereits im Jahr 2007 wiesen der ehemalige Landtagsabgeordnete Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel darauf hin:

Hüfingen hat in all seinen Ortsteilen Jahrzehnte friedlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Unfrieden würde nicht durch die Beibehaltung der UTW, sondern durch ihre Abschaffung entstehen.

Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel


Mit der Abschaffung der UTW 2007 entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung sowie die Respektierung der vereinbarten Verträge. Das bis dahin erarbeitete 40-jährige gute und respektvolle Miteinander begann mit der Abschaffung der UTW nach und nach zu schwinden.


Oberstes Gebot einer Gemeinde ist es, den Bürgerfrieden nicht zu gefährden bzw. Umstände, die diesen Bürgerfrieden bedrohen, Einhalt zu gebieten. Jeder Ortsteil unserer gemeinsamen Stadt Hüfingen hat das Recht auf stimmberechtige Vertretung und Informationen aus erster Hand.

Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit, wie sie im Besonderen in der vergangenen Silvesterversammlung in Mundelfingen, aber auch in den folgenden Bürgerversammlungen in den anderen Ortsteilen zum Ausdruck kam, wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.


Antrag der Fraktion:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024.

Es ist nie zu spät eine schlechte Entscheidung zurück zunehmen! In weiser Voraussicht haben sich vor der damaligen Abschaffung der Unechten Teilortswahl die hoch angesehenen Alt-Politiker Franz Schuhmacher und Erwin Teufel klar für die bisherige Unechte Teilortswahl ausgesprochen und dies damals auch in Schriftform festgehalten:

Brief von Schuhmacher und Teufel Anfang 2007

Auch der Wahlkreisabgeordnete und jetzige Justizminister Guido Wolf sah eine mögliche Abschaffung des etablierten Wahlsystems sehr skeptisch und musste sogar schlichtend eingreifen:

Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006
Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006



Stellungnahme zum Bebauungsplan Hondinger Straße

23. Juni 2020 von Dietrich Weller (NABU)

Diese Stellungnahme erfolgt im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Nähert man sich dem Städtchen Fürstenberg von Nordosten her, so liegt es hinter dem Berg, dem Fürstenberg. Schon früh wussten die Menschen die günstige Lage des Fürstenberg zu schätzen. Seine kompakte Bauweise ist geprägt durch seine Geschichte. Schließlich ging der Name über auf ein heimisches Adelsgeschlecht und eine weltweit bekannte Biermarke.

Wenn auch klein, so hat Fürstenberg auch heute noch eine nicht zu verachtende Attraktivität: Eingebettet in Streuobstwiesen am Rande des Waldes der Länge bietet sich ein herrlicher Blick nach Norden auf die weite Landschaft der Baar, den Schwarzwald, den Wartenberg und den Unterhölzer, sowie die Baaralb.

Bei genauem Hinsehen fallen einem allerdings die Bausünden der vergangenen 50 Jahre auf: Die Stadt Hüfingen ist nicht mehr als charakteristische Stadt erkennbar, sondern geht in einem Ringbrei aus Gewerbegebäuden und „modernen“ Wohnhäusern unter.

Hier lebten die Planer auch offensichtlich hinter dem Berg und ihren Traum einer schönen neuen Welt. Dass dieser Einheitsbrei dem Menschen nicht bekommt, er sich nach einer abwechslungsreichen Landschaft sehnt, sah man hinter dem Berg nicht.

Geht es nach den Aussagen in den Bebauungsplanunterlagen, soll nun also auch Fürstenberg in den Genuss dieser modernen Welt kommen dürfen. Die Planer lassen sich von der Ästhetik einer Landschaft schon lange nicht mehr aufhalten. Dies, obwohl dieses Rechtsgut sich in § 1 des Naturschutzgesetzes geradezu für eine eingehende Betrachtung aufdrängt, hängt daran doch auch noch die ebenfalls dort genannte Erholung.

Der Eingriff in die Landschaft wird mit einem grünen Mäntelchen entlang der Straße versehen. Das Baugebiet ist aber aufgrund seiner Lage weithin sichtbar. Eine abwägende Betrachtung der Wirkung der zugelassenen baulichen Möglichkeiten hinsichtlich des Landschaftsbildes sucht man vergeblich, geschweige denn, das daraus Konsequenzen für den künftigen Hausbau gezogen werden. So kann man eine schöne Landschaft auch verhunzen!

Natürlich wird das Beseitigen von alten Streuobstbeständen für das Landschaftsbild ebenfalls nicht thematisiert. Dementsprechend wird auch kein vollwertiger Ausgleich gefordert. Der würde ja mindestens 30 Jahre Vorlauf erfordern und die Verfügbarkeit von Anpflanzungsflächen! Heute leiden immer mehr Menschen an Lebensmittelallergien und vertragen die Äpfel aus dem Discounter nicht mehr. Viele alte Apfelsorten besitzen deutlich weniger allergieerzeugende Stoffe und werden besser vertragen. Das Motto „ein Apfel am Tag …“ trifft hier noch am ehesten zu. Man sieht auch die Chancen der Vermarktung nicht mehr, ist es doch unbequem hoch in Bäume zu klettern, ja ab einem gewissen Alter nur noch schwer möglich. An dieser Stelle eine kleine Anmerkung zu der den Unterlagen beigefügten Pflanzliste. Statt sich um die raren Sorten und ihren Erhalt zu bemühen, werden hier nur gängige Sorten aufgeführt. Fehlt es an Phantasie und Vorstellungsvermögen, verstellt der Blick auf den Berg der täglichen Planungen den Blick oder möchte man dem Auftraggeber Kosten ersparen? Denn andere Sorten sich meist auch etwas teurer.

Macht § 13b Baugesetzbuch hier alles möglich? Man könnte dies so sehen. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn ohne den Beschluss der Orts-, Gemeinderäte, der Verwaltung und des Bürgermeisters für ein Baugebiet käme es gar nicht dazu. Das hier schon kurz nach dem Aufstellungsbeschluss bereits Obstbäume gefällt wurden, kommt aufgrund des artenschutzrechtlichen Gutachtens, welches nur der Gemeinde vorliegt und nicht einmal dem Landratsamt ausgehändigt wurde, sicher nicht von ungefähr. Übernimmt man doch nur das Volksbankmotto: Wir machen den Weg frei!

Überhaupt § 13b Baugesetzbuch. Er wurde befristet eingeführt, um die Wohnungsnot zu verringern. Diesem Ziel entspricht der vorliegend Bebauungsplan nicht. Mit Grundstücksgrößen bis 800 m², einer Beschränkung auf zwei Wohneinheiten je Grundstücksfläche erreicht man keine Verringerung der Wohnungsnot. Außerdem verstößt dies gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden. Da gibt es noch viel Luft nach oben!

Luft ist ein gutes Stichwort im Zusammenhang mit den Bebauungsplanunterlagen. Wer in Fürstenberg wohnt, möchte eine dieser Umgebung entsprechende Luft genießen, den Geruch von frisch gemähten Obstwiesen oder Heu zum Beispiel. Schließlich machen die Einwirkungen von stickstoffhaltigen Gasen und Feinstaub nicht gesünder, wie man immer wieder aus Stuttgart vernimmt. Dass es auch auf dem Land hin und wieder anders riecht und im Dorf vorgegeben ist, nun ja das kann ja muss man akzeptieren. Schließlich muss ein Landwirt irgendwie unsere tägliche Ernährung sicherstellen.

Dementsprechend sieht die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) für reine Wohngebiete bis zu 10 % (belästigende) Geruchsimmissionsereignisse zu. Damit kann der Landwirt auch einmal Mist und Gülle ausbringen.

Offensichtlich tut sich der Gutachter des Geruchsimmissionsgutachtens schwer. Die beiden Schweinezuchtbetriebe liegen nun nicht gerade sehr weit weg. Ungünstig. Und dann weht auch noch der Wind in Richtung Fürstenberg. Ob und wie die schon heute durch Düngung bestehende Einwirkung von biologischer Düngung ausgehenden Emissionen berücksichtigt werden, wird nicht explizit dargestellt. Doch schon so ergeben sich für manche Bereiche des künftigen allgemeinen Wohngebietes Überschreitungen des Grenzwertes. Wie formuliert man als Gutachter dies gegenüber seinem Auftraggeber so, dass der meint, weiterhin für die Planung grünes Licht geben zu können? Ein Vergleich mit einem Dorfmischgebiet kann hier doch die prekäre Situation für den Auftraggeber entspannen.

Aber § 13 b Baugesetzbuch ist dann nicht mehr anwendbar! Ein gravierender Verfahrensfehler! Die Ausweisung des Baugebietes rechtswidrig. Aber vielleicht merkt es ja keiner.

Hüfingen galt als fortschrittlich, wenn es um Umwelt- und Artenschutz ging. Das scheint sich unter dem neuen Bürgermeister vollständig geändert zu haben. So vermisst man in den Planunterlagen Vorgaben für die Nutzung von Solarenergie, neue Energiestandards für die Häuser. Kein Nachdenken über eine gemeinsame Wärmeversorgung des Baugebietes mit eigener Stromerzeugung, wie es z.B. Mauenheim oder Sumpfohren vormacht.

Dabei wird allgemein deutlich dargestellt, wie wichtig die Reduzierung des Kohlendioxidausstosses ist. Lasst die Jugendlichen doch protestiere, wir machen weiter wie bisher! Nach uns die Sintflut? Wenn man aber bedenkt, dass Ölheizungen künftig vielleicht gar nicht mehr zugelassen werden, was macht dann der frischgebackene Häuslebauer? So kurz nach dem Bau wird die Mehrheit sicher nicht schon wieder Geld für eine Heizungssanierung ausgeben wollen. Guten Gewissens kann man also nicht zum Erwerb eines Bauplatzes raten.

Auch mit Widersprüchen in den Bebauungsplanunterlagen muss der Bauherr klar kommen. Dachflächen sollen nicht spiegeln, doch welche Solaranlage spiegelt nicht? Weiter hinten in den Unterlagen, werden Solaranlagen dann doch zugelassen. Was für einen Sinn macht dann das Verbot noch?
Ferner sollen Obstbäume mit Höhlen erhalten werden ( ein Teil wurde kurz nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits gefällt ) und sind ansonsten durch Nachpflanzen eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen. Einen solchen habe ich bisher in keinem Angebot gesehen.

Bei dem Thema Artenschutz, welches aufgrund des Artensterbens von genauso hoher Bedeutung ist wie der Klimaschutz, wird auch kein besonderes Engagement gezeigt. Im Gutachten werden Minimalforderungen aufgestellt. Das Entscheidende ist jedoch: Es wird keine wirkliche Bilanzierung der Eingriffe und eines möglichen Ausgleichs vorgenommen (nach § 13 b Baugesetzbuch zulässig, macht aber nicht wirklich Sinn).

Generell ist das Gutachten zu bemängeln, weil es nur auf gefährdete Arten abstellt, als ob nicht auch die anderen eine wichtige Funktion erfüllen. Richtig ist, dass eine wenig gedüngte und extensiv bewirtschaftete Blühwiese ökologisch bereichernd wäre. Sie könnte dann auch für die Fronleichnamsprozessionen Blüten liefern, für die Hüfingen ja bekannt ist.

Jedem Gutachter ist bewusst, dass alte Obstbäume ökologisch hochwertig sind. Der LEV (Landschaftserhaltungsverband) versucht zur Zeit die alten Streuobstwiesen zu retten. Zumindest so lange, bis neue das Mindestalter erreicht haben, um für Specht und Co wieder als Lebensraum dienen zu können. Das Pflanzen junger Obstbäume liefert somit nur einen Teilausgleich. Stehen diese allerdings entlang einer Straße, die im Winter wegen Glatteis auch mal gesalzen werden muss, werden diese Bäume nicht alt. Obstbäume sind in jungen Jahren, aber auch später, wenig salztolerant.
Und wenn man gleich alte Bäume pflanzt? Einen alten Baum verpflanzt man nicht, lautet ein Sprichwort. So, wie ein älterer Mensch seine Wurzeln in der heimatlichen (Sozial-)Umgebung hat, braucht ein Baum sein gesamtes Wurzelwerk zum Überleben, aber auch um anderen Bäumen helfen zu können. Er lässt sich aber nicht ohne schwerwiegende Verletzungen und vollständig ausgraben und transportieren. Der alte Baum stirbt meist schnell, so wie wir Menschen wenn man uns in hohem Alter in eine neue Umgebung verpflanzt.

Man mag nun wie der Ortsvorsteher der Meinung sein, die alten Bäume sind wertlos und gehören weg. Ich gehe davon aus, dass er nicht auch so von Menschen denkt. Gerade die älteren Menschen mit ihrem reichen Erfahrungsschatz sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft, wir nutzen dies nur wenig. Damit sind sie wertvoll, auch wenn ihre körperliche Leistungsfähigkeit nachgelassen haben mag. So verhält es sich auch bei älteren und alten Obstbäumen: Sie sind eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt. Sie tragen damit zum kostenlosen Schutz der Nutzpflanzungen bei. Sie sind keineswegs nutz- und wertlos!

Auch der Vorschlag der Gutachter, mit 4 Nistkästen sei ein Ausgleich für entfallende Nisthöhlen zu schaffen, ist eindeutig vom Sparsamkeitsgedanken des Auftraggebers beflügelt. Gerade die bedrohten Fledermausarten nehmen Nisthöhlen nicht ohne Weiteres an. Man kennt bis heute die Kriterien, nach denen sich eine Fledermaus entscheidet, nicht. Daher sind deutlich mehr Nisthöhlen und-Kästen anzubringen. Auch ein Hinweis auf Artenschutz an Gebäuden wäre wünschenswert.

Zusammenfassend: Der NABU kann nur empfehlen, diesen Bebauungsplan abzulehnen, ggf. die Planunterlagen zu überarbeiten und qualitativ deutlich zu verbessern, weil

  • erhebliche Geruchsbelästigungen zu erwarten sind
  • gegen Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden nicht eingehalten wird
  • das Baugebiet die Ziele für das Klima und den Artenschutz nicht aufgreift und damit
  • nicht nachhaltig ist
  • ein vollwertiger Ausgleich für die entfallenden Obstbäume nicht gegeben ist
  • eine Beeinträchtigung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausgeschlossen ist.

Was könnte man sonst mit dem Grundstück machen? Sie eignet sich zum Pflanzen junger Obstbäume z.B. als Ausgleich für wegfallende Streuobstbäume bei Baumaßnahmen in Behla. Damit bliebe dann auch ein Fleck für Erholung in der Landschaft erhalten.

Bei Familienfreundlichkeit noch großer Lernbedarf

24.05.2020 von Frank Meckes

Die Corona-Zeit neigt sich dem Ende – so scheint es. Eine Zeit die allen viel abverlangt hat. Ich möchte den Blick dabei aber gerade auf die Familien werfen. So haben die Kinderbetreuungseinrichtungen von eben auf jetzt geschlossen und der Schulbetrieb wurde auf Zuhause verlagert. Eine enorme Belastung für Mütter und Väter, die neben Homeoffice nun auch die Jonglage von Schul- und Kinderbedürfnissen zu Stämmen hatten. Und dies je nach Familie auch mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Altersstufen, ohne auf die sonst evtl. vorhandenen familiären Ressourcen wie Oma und Opa, Tante oder Getti zurückgreifen zu können, weil auch dies durch Landesregelungen versagt wurde. Dies wurde von Familien gestemmt, unter all den Voraussetzungen, die erfüllt werden mussten. Zusätzlich kamen Belastungen durch Kurzarbeit, Homeoffice und finanzielle Ängste.

In dieser Zeit wäre ein klares Bekenntnis der Stadt Hüfingen für ihre Familien wünschenswert gewesen. In den letzten 9 Wochen war es in dieser Hinsicht jedoch sehr still. Gerade beim Thema der Kindergartengebühren kam von Seiten der Stadt nichts. So wurde stets nur darauf verweisen, dass die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai lediglich ausgesetzt sind. Man verwies auf die Landesregierung und auf die Nachbargemeinden Blumberg, Bräunlingen und Donaueschingen und die gegenseitige Abstimmung in dieser Sache. Doch alle drei Nachbargemeinden haben mittlerweile verkündet, die Eltern hier nicht länger im Unklaren zu lassen, sondern die Kindergartengebühren zu übernehmen. Schließlich hat auch die Landesregierung mittlerweile zwei Pakete mit je 100 Millionen Euro für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Nachbargemeinden haben dies, wie erwähnt, übernommen, auch wenn ein Restanteil bei der Stadt hängen bleibt. Für eine Gemeinde, die laut Presseberichten über mehr Rücklagen verfügt als andere, ist das für mich schwer nachvollziehbar. Egal ob dieses Hinauszögern der Entscheidung eine strategische gegenüber der Landesregierung ist oder nicht: ein „Ja“ zur Kostenübernahme der KiTa-Gebühren wäre ein klares Zeichen gewesen, das die Gemeinde Hüfingen an der Seite ihrer Familien steht.

Nun starten die Einrichtungen wie der Kindergarten wieder neben den Notgruppen auch im eingeschränkten Betrieb. Die Eltern sind über die Kosten der Betreuung nach wie vor im Unklaren. Das ist unbefriedigend, wenn der Neueinstieg in die Kinderbetreuung nicht voll geleistet werden kann. Dabei stellen die Eltern der Kindergarten und –schulkinder einen großen Bevölkerungsteil der Hüfinger Bürgerinnen und Bürger dar. Corona wird sicher lange in Erinnerung bleiben. Und die Reaktion oder Nichtreaktion der Stadt im Umgang mit den Familien leider auch.

Bitter.

Pestizidfreies Hüfingen

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18.Mai 2020

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen.

Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Wildbienen, Schmetterlinge, nützliche Insekten, Käfer, Bodenlebewesen, wie unsere 46 Arten Regenwürmer und auch Fledermäuse.

Widerbart in Hüfingen

Entweder töten und schädigen Pestizide Lebewesen direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den 566 beschriebenen Arten Wildbienen in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett.

Im Jahr 2018 waren laut Umweltbundesamt 872 Mittel und 285 verschiedene Wirkstoffe in Deutschland zugelassen und über 30.000 Tonnen belasten jährlich in Deutschland die Umwelt. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.

Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.

Bundesweit bewirtschaften über 500 Städte ihre Flächen ganz oder teilweise ohne Pflanzenschutzmittel und haben damit Erfolg. Hierzu gehören z.B. auch größere Städte wie Münster und Saarbrücken, die bereits auf über 20 Jahre gute Erfahrung zurückblicken.

Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bebauung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.



Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

  1. Dass schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werde. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

  2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

  3. Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Hüfingen stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ab 2025 ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen.

  4. In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird ab 2025 zu Beginn der neuen Pachtperiode mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine Pachtermäßigung um ein Drittel.

  5. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das nach § 12 Pflanzenschutzgesetz geltende Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestizide auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu den Informationen unseres Umweltbüros in Donaueschingen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

  6. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Umweltbüro, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Transparenzinitiative

Rede Michael Steinemann zur Initiative der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 07. Mai 2020

Hat Hüfingen keine andere Sorgen als die Frage nach mehr Transparenz, mag sich manch einer denken. Aber wenn wir ehrlich sind, wäre uns Gemeinderäten viel Unruhe im letzten halben Jahr erspart geblieben, würde das Thema Transparenz an vielen Stellen ehrlicher und bürgernäher behandelt.

Ich hab zu oft das Gefühl, dass bei zu vielen Dienstleistungen die Verwaltung uns Gemeinderäte, aber auch die Bürgerinnen und Bürger irrtümlicherweise in einer Holschuld sehen.

Vorsichtig zuversichtlich stimmte mich, dass es die letzten 12 bis 18 Monaten im Rathaus zumindest in Punkto Informationen zur Gremienarbeit (wie die Veröffentlichung von Sachverhalten der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen oder der digitalen Veröffentlichung des Haushaltsplans) zu Verbesserungen kam.

Leider geschieht das aber zu oft durch Druck Dritter, anstatt der ernsthaften Einsicht die Bürgerschaft tatsächlich mitzunehmen. Ich geb zu: lange Zeit ging diese Taktik ja auch auf. Bis jetzt.

Ende Januar besuchte ich eine Infoveranstaltung der Initiative 125. Wenn sich viele der 100 Anwesenden über die mangelnde Transparenz der Stadt Hüfingen beschweren und von Geheimniskrämerei reden, müssen bei jedem Bürgervertreter die Alarmglocken läuten. Der Bürgermeister, die Stadtverwaltung und der Gemeinderat als Hauptorgan sind dem Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Diesen Personenkreis unnötig bzw. unverhältnismäßig in Unkenntnis zu lassen, war für ein vertrauensvolles Miteinander pures Gift. Und ich spreche hier ausdrücklich nicht nur von der Preisfindung der Baulandpreise.

Dennoch: Die Gründung der ein oder anderen Bürgerinitiative in unserer Gesamtstadt hätte mit mehr Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe so nie stattgefunden.

Die bisherige Taktik „Wir geben euch nur so viel Informationen wie unbedingt nötig“ ist kein Erfolgsmodell für die Zukunft.

Ich als junges, frischgewähltes Mitglied in diesem Gremium wage die Prognose, dass die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahrzehnt mehr Transparenz fordern und nicht mehr blindes Vertrauen angesagt ist. Die Gesellschaft hat sich schlichtweg verändert. Wir sollten uns da teilweise von unseren Nachbargemeinden eine Scheibe abschneiden.

Ja, mehr Transparenz bedeutet auch Mut zur eigenen Meinung zu stehen. Ich denke beispielsweise an Protokolle, in denen für die Öffentlichkeit erkennbar sein sollte, wie wer abgestimmt oder was gesagt hat.

Wenn ich die Sitzungsvorlage anschaue, fehlt der Verwaltung offenkundig dieser Mut und das Vertrauen. Aus Gründen der Plausibilität und der Fairness wäre es eine Überlegung wert gewesen, diesen Tagungsordnungspunkt nicht schon wieder nach hinten zu schieben.

Wir sind zur sachlichen Diskussion über den bisherigen Transparenzstatus der Stadt Hüfingen, egal ob Transparenz der Gremienarbeit bis hin zur Preistransparenz, bereit.

Noch vor einem Vierteljahr wären wir hier mit der Idee nach einem Streamen der Gemeinderatssitzung, sprich Übertragung der Sitzung ins Internet, ausgelacht worden. Durch die Corona-Krise scheint nun vieles möglich, wenn ich das Geschehen in anderen Gemeinden beobachte.

Mir ist bewusst, dass nicht alle Debatten für die Allgemeinheit geeignet sind. Es geht uns nicht um eine hundertprozentige Entblößung städtischer Geheimnisse und Vertraulichkeiten. Ich, aber wahrscheinlich auch große Teile der Bevölkerung, würde mich über eine Selbstreflexion der Verwaltung über den Status Quo der städtischen Transparenz sehr freuen.

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