Pestizidfreies Hüfingen

Pestizidfreies Hüfingen

18. Mai 2020 4 Von Hannah Miriam Jaag

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18.Mai 2020

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen.

Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Wildbienen, Schmetterlinge, nützliche Insekten, Käfer, Bodenlebewesen, wie unsere 46 Arten Regenwürmer und auch Fledermäuse.

Widerbart in Hüfingen

Entweder töten und schädigen Pestizide Lebewesen direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den 566 beschriebenen Arten Wildbienen in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett.

Im Jahr 2018 waren laut Umweltbundesamt 872 Mittel und 285 verschiedene Wirkstoffe in Deutschland zugelassen und über 30.000 Tonnen belasten jährlich in Deutschland die Umwelt. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.

Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.

Bundesweit bewirtschaften über 500 Städte ihre Flächen ganz oder teilweise ohne Pflanzenschutzmittel und haben damit Erfolg. Hierzu gehören z.B. auch größere Städte wie Münster und Saarbrücken, die bereits auf über 20 Jahre gute Erfahrung zurückblicken.

Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bebauung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.



Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

  1. Dass schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werde. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

  2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

  3. Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Hüfingen stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ab 2025 ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen.

  4. In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird ab 2025 zu Beginn der neuen Pachtperiode mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine Pachtermäßigung um ein Drittel.

  5. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das nach § 12 Pflanzenschutzgesetz geltende Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestizide auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu den Informationen unseres Umweltbüros in Donaueschingen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

  6. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Umweltbüro, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.