Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 24. September 2026. Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 18:00 Uhr
33/2026 Anbau Abstellraum Hausen vor Wald
Die Eigentümer beantragen den Anbau eines Abstellraumes im Untergeschoss des bestehenden Wohnhauses. Beantragt wird die nachträgliche Genehmigung des bereits errichteten Anbaus mit Abstellraum und Lager in den Abmessungen von 7,35m auf 3,70m im Untergeschoss. Da sich der Anbau noch innerhalb der bereits genehmigten Überschreitung der Inneren Abgrenzung befindet, kann laut Ansicht der Verwaltung dem Vorhaben, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: DemAnbau des Abstellraumes im Außenbereich von Hausen vor Wald wird nachträglich zugestimmt.
35/2026 Neubau einer Doppelgarage in Mundelfingen
Auf dem südlich angrenzenden Privatgrundstück ist für den Garagenbau die Eintragung einer Baulast notwendig. Das Vorhaben liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Mundelfingen in einem gemischt genutzten Gebiet.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, kann laut Ansicht der Verwaltung, dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben im Innenbereich von Mundelfingen wird zugestimmt.
29/2026 Neubau Wohnhaus mit Carport in Behla
Der eingeschossige Bungalow ist in den Abmessungen von max. 12,36 m auf 12,56 m mit einem begrünten Flachdach geplant. Die Höhe des Flachdachs wurde mit 3,70 m bzw. 3,18 m angegeben. Südlich an den Bungalow angebaut ist ein Carport in den Abmessungen von 5,82 m auf 6,16 m. Der Carport erhält ebenfalls ein begrüntes Flachdach mit einer Höhe von
3,70 m. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Baarblick“ im Neubaugebiet von Behla in einer allgemeinen Wohngebietsfläche.
Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden folgende Befreiungen
beantragt:
- Absenkung um – 58 cm der festgesetzten EFH-Höhe (Erdgeschossfußbodenhöhe), festgesetzt ist eine Höhe von 726.80 müNN geplant sind 726,22 müNN.
- Überschreitung der festgesetzten Pflanzgebotsfläche (Ortsrandeingrünung) in einer Tiefe von ca. 25 cm auf der gesamten Hausbreite von 12,56 m.
Laut Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung für die Absenkung der EFH-Höhe zugestimmt werden. Die Überschreitung des Pflanzgebotstreifen für die Terrasse wird kritisch gesehen und als nicht zwingend notwendig erachtet. Die geplante Ortsrandeingrünung in der vollen Breite von 2,0m sollte erhalten bleiben.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates könnte dem Antrag nur mit der erforderlichen Befreiung für die Absenkung der EFH-Höhe sowie der Auflage der Dachbegrünung, zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: Dem Bauvorhaben sowie der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Baarblick“ hinsichtlich der Absenkung der EFH Höhe um -58 cm auf 726,22 müNN wird zugestimmt. Der beantragten Befreiung für die Überschreitung des Pflanzgebotstreifen wird nicht zugestimmt. Die geplante Ortsrandeingrünung muss erhalten bleiben.
38/2026 Nutzungsänderung – Zimmer in Heilpraktiker-Praxis in Fürstenberg
Im Eingangsbereich der bestehenden Wohnung im Untergeschoss soll, abgetrennt vom restlichen Wohnbereich, eine Fläche für die Heilpraktiker-Praxis entstehen. Ein separater Parkplatz für Patienten ist vorhanden. Bauliche Veränderungen sind
nicht vorgesehen. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Helgle II“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, kann laut Ansicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: Der Nutzungsänderung wird zugestimmt.
40/2026 Neubau Garage in Hüfingen
Die Garage ist in den Abmessungen von 8,90 m auf 7,00 m mit einem 20° geneigtem Satteldach beantragt. Die geplante Firsthöhe wurde mit 4,07 m und die Traufhöhe mit 2,80 m angegeben. Das Vorhaben liegt im Innenbereich von Hüfingen ohne rechtskräftigen Bebauungsplan in einem gemischt genutzten Gebiet. Laut Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag zu Nr. 40/2026:
Dem Vorhaben im Innenbereich von Hüfingen wird zugestimmt.
41/2026 Änderungen am LIDL-Zentrallager
Teilflächen des bestehenden Blocklagerbereichs soll in einen Druckerraum sowie zu zusätzlichen Umkleideräumen umgebaut werden. Dabei wird der vorhandene Druckerraum erweitert und neu organisiert. Der Raum dient der Aufstellung und dem Betrieb von Druck- und Weiterverarbeitungsmaschinen sowie den zugehörigen Arbeits- und Materialbereichen. Die Baumaßnahme hat keinerlei Auswirkungen auf die Nutzfläche, Bruttogeschoßfläche, den Bruttorauminhalt, Baumassenzahl, Grundflächenzahl und Anzahl der notwendigen PKW-Parkplätze. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Benediktsholz“ in einem Gewerbegebiet. Laut Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Am 27. Februar 2021 hatte ich die endgültige Vernichtung unseres alten „Großen Weihers“ und Zerstörung des sogenannten Grasweihers im Benediktsholz dokumentiert und schrieb dazu: Die nächste Generation wird auch mehr Freude an einem Lidl Lager haben als an artenreichen Nasswiesen. Schade!
43/2026 denkmalschutzrechtliche Genehmigung Balkonkraftwerk an Terrassengeländer und an Giebelwand Hinterstadt, Hüfingen
Beantragt ist das Anbringen eines Balkonkraftwerks am Balkongeländer der bestehenden Dachterrasse über der Garage. Das bisherige Geländer hat Korrosionsschäden sowie eine brüchige Verkleidung und muss erneuert werden. Vorgesehen ist das erneuern des Handlaufs sowie die Anbringung von Solarpanelen auf einer Breite von ca. 7 m. Ebenfalls beantragt wird das Anbringen von Solarpanelen an der westlichen Giebelwand ebenfalls auf einer Breite von ca. 7 m. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinterstadt“ in einem Wohngebiet. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb der denkmalgeschützten Altstadt von Hüfingen und ist Teil der Sachgesamtheit „Stadtbefestigung mit Stadtmauerresten“. Beide „Balkonkraftwerke“ sind von der Straßenseite her einsehbar. Laut Ansicht der Verwaltung könnte vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben wird vorbehaltlich der Zustimmung des Denkmalamtes zugestimmt.
44/2026 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Hausen vor Wald
Das auf dem Grundstück vorhandenen, seit Jahren leerstehende Wohngebäude wird abgebrochen. Anschließend soll das Grundstück mit zwei dreigeschossigen Wohngebäuden jeweils in den Abmessungen von 16,70 m auf 13,0 m, bebaut werden. Zwischen den beiden Wohnhäusern ist ein offenes Treppenhaus mit Aufzuganlage in einer Breite von 6,0m vorgesehen. Im Erdgeschoss der Wohnanlage befinden sich Technik- und Kellerräume sowie im südlichen Bereich 4 x 2-Zimmer Wohneinheiten mit Terrassen. Im Ober- und Dachgeschoss entstehen jeweils pro Geschoss 2 x 4-Zimmer-Wohnungen und 2 x 3- Zimmer-Wohnungen. Insgesamt entstehen 12 Wohneinheiten mit Wohnflächen zwischen 63 m² und 101,5 m². Die beiden Wohngebäude sind mit einer Firsthöhe von 12,0 m und einer Traufhöhe von 9,63 m mit einem 20° geneigtem Satteldach geplant. Für die 12 Wohneinheiten sind auf dem Grundstück 12 oberirdischen Stellplätze nachgewiesen. Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher gemäß § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Die umgebende Bebauung lässt sich keinem klassischen Gebietstyp zuordnen. Im Laufe der Jahre ist hier eine Gemengelage mit teilweise noch aktiver landwirtschaftlicher Nutzung, sehr großen ehemaligen Ökonomiegebäuden mit
teilweiser gewerblicher und wohnlicher Nutzung, entstanden.
Laut Ansicht der Verwaltung fügt sich die Wohnanlage in die umgebende, teilweise deutlich höhere Bebauung, ein. Eine brachliegende Baulücke könnte durch die Bebauung sinnvoll geschlossen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates kann dem Antrag zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag: Dem Bauvorhaben im Innenbereich von Hausen vor Wald wird zugestimmt.
Auflagen: Auf dem Grundstück sind mind. 12 Stellplätze nachzuweisen. Flachdächer sind dauerhaft mind. extensiv zu begrünen

Sitzung des Gemeinderates 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates 24. September 2026
TOP 2 Bürgerfragestunde
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TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
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TOP 4 Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2027 und Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2025
Der Entwurf des Forstbetriebsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2027 wurde von Andreas Wolf, Tom Ekert, Hannes Wolf (Revierleiter) sowie Dominik Bader (Sachgebietsleiter Forstamt Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis) in Abstimmung mit dem Kämmerer der Stadt aufgestellt.
Für das Jahr 2027 wird für den Forstbetrieb ein Überschuss von rd. 173 T € veranschlagt.
Für das Jahr 2026 war ein Gewinn von rd. 59 T € geplant.
Dominik Bader, Andreas Wolf, Hannes Wolf und Tom Ekert (Forstamt) werden in der Gemeinderatssitzung berichten über:
- Betriebsplanung 2027
- Wirtschaftliche Situation des laufenden Jahres 2026
- Vollzug des Jahres 2025
- Käfer-Situation
- Strategie für klimaangepasste Waldbestände
Beschlussvorschlag
- Dem Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2027 wird zugestimmt.
- Dem Betriebsvollzug des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird zugestimmt.
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TOP 5 Vorstellung Straßenmanagementsystem „vialytics“
Hüfingen nutzt seit April 2025 das digitale Straßenmanagementsystem vialytics. Das rund 82 Kilometer lange Straßennetz der Kernstadt und der fünf Ortsteile wurde im ersten Jahr vollständig erfasst. Über eine Smartphone-Kamera werden dabei georeferenzierte Bilder aufgenommen; Schäden und weitere relevante Objekte können anschließend digital erfasst und bearbeitet werden.
Das System wird inzwischen nicht nur für die Zustandsbewertung und Maßnahmenplanung genutzt, sondern auch für die Auftragsverwaltung zwischen Bauamt und Bauhof. Hinzu kommen unter anderem Inventare für Verkehrszeichen, Hydranten, Beleuchtung, Leitplanken und Wasserabläufe. Auch Biberdämme werden als eigene Kategorie erfasst. Ortsvorsteher können Schäden direkt melden, und die Feuerwehr nutzt einen eigenen Zugang, insbesondere für die Hydranten.
Nach Angaben der Verwaltung wird vialytics seit April 2025 intensiv genutzt: Es gibt 20 aktive Zugänge, mehr als 1.200 Arbeitssitzungen, rund 1.900 aufgerufene Zustandsbilder, 136 erstellte und 90 abgeschlossene Aufträge sowie 86 selbst angelegte Inventarobjekte.
Als nächster Schritt soll Ende 2026 auch der Winterdienst über das System dokumentiert werden. Außerdem soll das Verkehrszeichenkataster weiter ausgebaut und das System auf weitere Nutzer in den Ortsteilen ausgeweitet werden.
Aus dem Vertrag:
Für die Nutzung zahlt die Stadt derzeit rund 13.154 Euro brutto pro Jahr. Die zunächst vorgesehenen Einrichtungskosten von 6.750 Euro wurden vollständig erlassen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Jahrespreis steigt bei jeder Verlängerung automatisch um sechs Prozent.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat befürwortet die Nutzung des Straßenmanagementsystems „vialytics“ und beschließt die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit der vialytics GmbH.
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TOP 6 Einführung der Protokollierungssoftware „SpeechMind„ für
Gemeinderatssitzungen
Die Verwaltung möchte künftig die KI-gestützte Software „SpeechMind“ zur Unterstützung bei der Erstellung von Sitzungsniederschriften einsetzen. Die Software erstellt aus einer Audioaufzeichnung zunächst automatisch eine Transkription und daraus einen Protokollentwurf. Dieser wird anschließend von der Verwaltung geprüft, überarbeitet und ergänzt. Die Verantwortung für die endgültige Niederschrift bleibt bei der Verwaltung.
Die Software soll zunächst drei Monate lang getestet werden. Neben Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ist auch ein Einsatz bei internen Besprechungen vorgesehen. Der erste Test bei einer Gemeinderatssitzung ist für den 22. Oktober 2026 geplant. Voraussetzung für den Einsatz bei Gemeinderatssitzungen ist allerdings zunächst die im folgenden TOP vorgesehene Änderung der Geschäftsordnung.
Für die Einführung fallen einmalig 1.100 Euro Einrichtungskosten an. Für die laufende Nutzung gibt es drei Lizenzmodelle. Zum Einstieg soll das Small-Paket für 1.158 Euro jährlich mit 120 Stunden und zwei Nutzern eingesetzt werden. Sollte sich während der Testphase zeigen, dass dies für die zusätzlichen internen Besprechungen nicht ausreicht, kann auf das Medium-Paket für 2.330 Euro jährlich erweitert werden.
Auch der Datenschutz wird in der Vorlage behandelt. Die Audioaufzeichnungen sollen ausschließlich zur Erstellung der Niederschriften verwendet und nach Abschluss des Protokollierungsprozesses entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht werden.
Meine Meinung:
Wenn die Stadt jetzt ohnehin mit KI die Erstellung der Sitzungsprotokolle erleichtern möchte, wäre das für mich ein guter Zeitpunkt, auch bei der Transparenz einen Schritt weiterzugehen. Ich würde mir wünschen, dass die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen künftig zeitnah online veröffentlicht werden – oder zumindest eine kurze, sachliche Zusammenfassung der Beratung und Beschlüsse.
Das wäre für mich eine zeitgemäße Fortsetzung der Transparenzinitiative.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat stimmt dem Einsatz der KI-gestützten Protokollierungssoftware SpeechMind im Rahmen einer dreimonatigen
Pilotphase zur Unterstützung bei der Erstellung von Niederschriften des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zu. Voraussetzung für den Einsatz bei Gemeinderatssitzungen ist, dass die erforderliche Änderung der Geschäftsordnung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt beschlossen wird. - Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Pilotphase erforderlichen datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abschluss der Pilotphase unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse eigenständig über die dauerhafte Nutzung der Software sowie über die Fortführung beziehungsweise Erweiterung des Lizenzmodells (Small-/Medium-Paket) zu entscheiden.
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TOP 7 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Hüfingen
Die Geschäftsordnung des Hüfinger Gemeinderats stammt aus dem Jahr 2016 und wurde zuletzt 2019 und 2021 geändert. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der KI-gestützten Protokollierungssoftware soll sie nun vollständig neu gefasst werden.
Die bisherigen Regelungen werden dabei im Wesentlichen übernommen, gleichzeitig werden gesetzliche Verweise aktualisiert und redaktionelle Unstimmigkeiten bereinigt.
Neu aufgenommen wird § 32a zur elektronischen Tonaufzeichnung. Danach dürfen öffentliche Gemeinderatssitzungen zur Unterstützung der Protokollerstellung aufgezeichnet und mit einer KI-gestützten Software transkribiert werden. Voraussetzung ist die dokumentierte Einwilligung aller anwesenden Gemeinderatsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden. Verwaltungsmitarbeiter und andere Personen dürfen ebenfalls nur mit ihrer Einwilligung aufgezeichnet werden; Zuhörer dürfen nicht individualisiert erfasst werden.
Die Aufzeichnungen und Transkripte dürfen ausschließlich zur Erstellung des Sitzungsprotokolls verwendet werden. Die inhaltliche Verantwortung bleibt bei den nach § 38 GemO zuständigen Personen: Der von der Software erstellte Entwurf muss geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Eine Nutzung der Daten etwa zum Training von KI-Modellen soll vertraglich ausgeschlossen werden.
Gelöscht werden müssen Aufzeichnungen und Transkripte, sobald die Niederschrift dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht wurde und keine Einwendungen mehr offen sind.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte vollständige Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Hüfingen.
- Die Neufassung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Hüfingen vom 06.10.2016 in der Fassung ihrer Änderungen vom 14.11.2019 und 28.01.2021 außer Kraft.
TOP 8 Prüfung einer möglichen kommunalen Partnerschaft mit der Stadt Zbarazh (Ukraine)
Die Stadt Zbarazh in der Region Ternopil in der Ukraine hat sich im Juli an Hüfingen gewandt und Interesse an einer kommunalen Partnerschaft und langfristigen Zusammenarbeit bekundet.
Bei einem ersten Online-Gespräch am 13. August stellten sich beide Kommunen vor und tauschten sich über mögliche Themen aus. Genannt wurden unter anderem Jugend und Schule, Kultur und Vereine, soziale Projekte, kommunaler Erfahrungsaustausch, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Zbarazh unterhält nach Angaben des dortigen Bürgermeisters bereits 18 Kooperationen mit Kommunen in verschiedenen europäischen Ländern, bislang jedoch keine mit einer deutschen Kommune. Finanzielle Unterstützung oder Hilfsleistungen werden von Hüfingen nicht erwartet. Im Mittelpunkt soll ein Austausch auf Augenhöhe stehen. Beide Seiten haben sich gegenseitig zu Besuchen eingeladen.
Die Stadt Hüfingen soll den Austausch zunächst weiterführen und gemeinsam mit Zbarazh konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfen. Unterstützt wird die Anbahnung durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Für gemeinsame Kleinprojekte können Fördermittel von 1.000 bis 50.000 Euro bei grundsätzlich bis zu 90 Prozent Förderung zur Verfügung stehen; Anbahnungs- und Delegationsreisen können nach Angaben der SKEW auch vollständig gefördert werden.
Zunächst entstehen für Hüfingen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. Über konkrete Projekte würde jeweils gesondert entschieden. Erst nach der weiteren Sondierungsphase soll der Gemeinderat erneut beraten, ob daraus eine offizielle Städtepartnerschaft entstehen soll.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat begrüßt den bisherigen Austausch mit der Stadt Zbarazh und stimmt der Fortführung der Gespräche zur Prüfung einer möglichen kommunalen Partnerschaft zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Zbarazh weitere Gespräche zu führen und mögliche Bereiche einer zukünftigen Zusammenarbeit zu konkretisieren.
- Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Stadt Hüfingen zum deutsch-ukrainischen Partnerschaftsnetzwerk der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) zu.
- Die Ergebnisse der weiteren Gespräche werden dem Gemeinderat erneut vorgestellt. Über die Begründung einer offiziellen Städtepartnerschaft wird anschließend gesondert entschieden.
- Über konkrete Projekte und damit verbundene finanzielle Aufwendungen wird im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten gesondert entschieden.
TOP 9 Vergabe Bauabschnitt 1: Erneuerung der niederspannungsseitigen Infrastruktur Haus Schellenberg und Feldberg LRS
Für die Erneuerung der niederspannungsseitigen Infrastruktur wurden acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote gingen ein. Den Auftrag soll eine Firma aus Hüfingen zum Preis von 113.393,08 Euro brutto erhalten. Damit liegt das Angebot 25.487,50 Euro unter der Kostenberechnung von 138.880,58 Euro. Im Haushalt 2026 sind für die Gesamtmaßnahme 200.000 Euro eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Firma wird mit den Arbeiten zur Erneuerung der Infrastruktur der Stromversorgung Lucian-Reich-Schule 1. Bauabschnitt in Höhe von 113.393,08 € brutto beauftragt.
TOP 10 Vergabe von Ingenieurleistungen – Durchführung Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung des Wasserrohrnetzes der Stadt Hüfingen
Das rund 70 Kilometer lange Wasserleitungsnetz der Stadt soll digital abgebildet, messtechnisch überprüft und hydraulisch bewertet werden. Damit sollen Schwachstellen erkannt, die Versorgungssicherheit beurteilt und künftige Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen gezielt geplant werden können.
Für die Durchführung der Rohrnetzanalyse wurden drei Fachbüros angefragt. Ein wertbares Angebot ging von einer GmbH aus Stuttgart ein. Im Wirtschaftsplan 2026 sind dafür 37.000 Euro vorgesehen.
Die Analyse bildet die Grundlage für weitere Untersuchungen, darunter ein Strukturgutachten und ein Löschwasserkonzept.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Durchführung einer Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung des Wasserrohrnetzes der Stadt Hüfingen an die GmbH aus Stuttgart, zum Angebotspreis von 36.472,31 € brutto zu.
TOP 11 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt
Für die Fliesenarbeiten im Dachgeschoss des Bauhofs wurden sechs Firmen angefragt, ein Angebot ging ein. Den Auftrag soll eine Firma aus Immendingen für 29.687,41 Euro brutto erhalten. Damit liegt das Angebot 1.594,95 Euro unter der Kostenberechnung. Für den Umbau des Dachgeschosses sind im Haushalt 2026 insgesamt 525.000 Euro eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Firma aus 78194 Immendingen wird mit den Fliesenarbeiten in Höhe von 29.687,41 € brutto beauftragt.
TOP 12 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- u. Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Behla
Die bestehende mechanische Waagedrossel im Regenüberlaufbecken Behla ist defekt, nicht ausreichend regelbar und nicht überwacht. Sie soll durch eine Drossel mit Durchflusssensor und Regelung ersetzt werden. Dadurch sollen Durchfluss und Beckenfüllung besser überwacht, der Wartungsaufwand reduziert und die Arbeitssicherheit verbessert werden. Für die Arbeiten wurden zwei Angebote eingeholt. Den Auftrag soll der günstigste Bieter für 156.959,55 Euro brutto erhalten. Im Haushalt 2026 sind dafür 350.000 Euro eingeplant.
Hannahs Meinung:
RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle beim Schutz vor sogenannten Spitzenabflüssen. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen werden RÜB als Teil des Gewässerschutzes und damit als Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung behandelt.
Die Kosten hierfür sind erheblich. Allein für das Regenüberlaufbecken in Behla sollen jetzt nur für die Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik 156.959,55 Euro ausgegeben werden. Auch die laufenden Kosten sind nicht unerheblich: Im Haushaltsplan 2026 sind beispielsweise 45.000 Euro für die Unterhaltung von Abwassersammlern, Regenüberlaufbecken und Pumpwerken sowie weitere 26.000 Euro für Strom für RÜB und Pumpwerke eingeplant.
Und dann gibt es noch eine andere Seite der Geschichte: Das Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation und die RÜB letztlich aus dem Siedlungsbereich abgeführt, statt dort zu versickern und zur Grundwasserneubildung beizutragen. Wir schützen also unsere Häuser und Gewässer – und bezahlen dafür gleichzeitig mit erheblichen Investitions- und Betriebskosten. Ob und wie viel davon langfristig auch bei der Grundwasserneubildung fehlt, ist eine andere Frage.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Pannach Messtechnik GmbH aus 79379 Müllheim wird mit den Arbeiten zur Ausstattung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Behla mit Mess- , Steuer- und Regeltechnik in Höhe von 156.959,55 € brutto beauftragt.
TOP 13 Vergabe von Ingenieurleistungen – Sanierung Schellenbergstraße Hüfingen
Das übliche Ingenieurbüro aus Donaueschingen soll mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1–9 für die Sanierung der Schellenbergstraße beauftragt werden. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2027 891.000 Euro eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Das Ingenieurbüro aus Donaueschingen wird mit den Planungsleistungen für die Sanierung der Schellenbergstraße i. H. v.
173.055,49 € brutto beauftragt.
TOP 14 Vergabe der Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten zur Erneuerung der Fernwärmeleitung im Töpferweg
Die Fernwärmeleitung im Töpferweg muss erneuert werden. Eine bestehende PEX-Leitung zum Gebäude Töpferweg 7 ist undicht; außerdem soll der schwer zugängliche Verteilschacht neu geordnet werden. Die Tiefbauarbeiten sollen für 35.141,79 Euro netto, die Rohrleitungsarbeiten für 28.602,02 Euro netto vergeben werden. Die Finanzierung erfolgt über die im Wirtschaftsplan 2026 für die Jakobstraße vorgesehenen, aber wegen Verzögerung nicht benötigten Mittel von 314.000 Euro. Die Maßnahme in der Jakobstraße soll erst im Frühjahr 2027 umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
- Der Auftrag für die Fernwärmeleitung-Tiefbauarbeiten im Töpferweg wird an eine Firma aus Furtwangen zum Netto-Endpreis von 35.141,79 € vergeben.
- Der Auftrag für die Fernwärmeleitung-Rohrleitungsbau im Töpferweg wird an eine Firma aus Deißlingen zum Netto-Endpreis von 28.602,02 € vergeben.






