§ 13 b BauGB – Der Albtraum geht weiter!


Der Bundestag „heilt“ den Rechtsfehler …

Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Über die Qualität dieser Prüfung sollte man sich angesichts des politischen Drucks keine Illusionen machen. Es wird also auch bei Bebauungsplänen, die noch im Verfahren sind, weiterhin weder Umweltprüfung, noch Ausgleich oder Umweltbericht geben und kein Flächennutzungsplan benötigt. Auch die GRÜNEN, die § 13b in der Vergangenheit als einzige abgelehnt haben, haben dem zugestimmt. (Pressemitteilung vom LNV, Dr. Bronner)

https://www.bundestag.de/resource

Der BUND hat am 20. Juli eine Rüge für den Bebauungsplan „Hondinger Straße“ nach §13b Bau GB ausgesprochen:

Urteil mit weitreichenden Auswirkungen:
§ 13b Baugesetzbuch verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

Pressemitteilung vom BUND am 26. Juli 2023

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hat wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung auch gravierende Auswirkungen auf viele in Nordrhein-Westfalen erlassene Bebauungspläne. Etliche im so genannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – zugelassene B-Pläne sind damit rechtswidrig und können juristisch angegriffen werden. 

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. hatte bereits im Verfahren der Bebauungsplanung auf die mangelnde Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sog. „SUP-Richtlinie“ hingewiesen. Nachdem der Bebauungsplan Ende 2019 gleichwohl als Satzung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer für den BUND als Rechtsmittel einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Dieser hatte im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen.

Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. [Pressemitteilung des BVerwG].

Urteil bundesweit von grundlegender Bedeutung

Das Urteil betrifft sämtliche Bebauungspläne, die im so genannten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ eine Wohnbebauung im Außenbereich – insbesondere ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – ermöglichen soll(te). Noch nicht abgeschlossene Verfahren nach § 13b BauGB müssen danach eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ der Bebauungsplanung gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden.

Das bedeutet, dass fehlende Prüfungen und Planungen durchgeführt sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt werden und neu beschlossen werden müssen. Die Bedeutung des Urteils erfasst aber auch bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren. Diese sind sämtlich aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der SUP-Richtlinie und des Fehlens der danach erforderlichen Untersuchungen sowie Unterlagen rechtswidrig. Der bzw. die Mängel der Bebauungsplanung müssen allerdings binnen eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich bei der Gemeinde gerügt werden. Die Gemeinde muss dem Mangel dann abhelfen und die Fehler beseitigen. Außerdem besteht binnen eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, nach Maßgabe des § 47 VwGO gegen den Satzungsbeschluss einen Normenkontrollantrag zum  Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Jeder zulässige Normenkontrollantrag zieht eine gerichtliche Prüfung u.a. der binnen Jahresfrist geltend gemachten Fehler nach sich. Kommt die gerichtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und beschlossen wurde, wird dies aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nunmehr grundsätzlich den gerichtlichen Ausspruch der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erbringen.

Vielzahl von Bebaungsplänen rechtswidrig

Der BUND NRW geht davon aus, dass auch in NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplänen in diesem nunmehr  als rechtswidrig bestätigten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ aufgestellt bzw. beschlossen wurden. Der dadurch bereits entstandene Schaden für Umwelt und Natur dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope und sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile ohne jeglichen Ausgleich überplant wurden und ersatzlos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden neuen Wohnraum künftig – der gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 5, § 1a Abs. 2 BauGB entsprechend – vorrangig innerörtlich entwickeln und nur dann, wenn die diesbzgl. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, unter besonderer Beachtung der Belange des Natur- und Umweltschutzes eine Überplanbarkeit des Außenbereichs prüfen. Jedenfalls ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch bei Wohnbebauung nur unter vollständiger Beachtung der Vorgaben der europäischen und deutschen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur möglich ist.

https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/urteil-mit-weitreichenden-auswirkungen-13b-baugesetzbuch-verstoesst-gegen-europaeisches-gemeinschaftsrecht/

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) vom 16.03.2020

Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!

Der § 13b des Baugesetzbuches, der Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung vorsieht, ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Innenministerium und manche Bundestagsabgeordnete arbeiten derzeit daran, diesen Paragraphen neu aufzunehmen. In absehbarer Zeit wird der Bundestag mit dieser Thematik befasst werden. Eine Wiedereinführung wäre für eine nachhaltige Bau-Entwicklung eine Katastrophe!

Schon bei der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung keinerlei Begründung für diesen Paragraphen geliefert. Die Argumente des Bundesrates bei der Diskussion um die erste Einführung belegen überzeugend, warum § 13b BauGB eine fatale Fehlentscheidung war. (Bundesratsdrucksache 18111/18).

Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange!

In der politischen Debatte wurde der § 13b mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen und dem Zuzug von Flüchtlingen begründet. Zwei Drittel der entstandenen Gebiete liegen aber im ländlichen Raum und sind als Einfamilienhausgebiete ausgelegt. Bekämpfung der Wohnungsnot sieht anders aus!

Das Anliegen, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungszwecken zu minimieren war auch der Bundesregierung so wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet hat, bis 2020(!) den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt und entfernen uns dank § 13b BauGB noch weiter.

Neben einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und einer Hemmung der Innenentwicklung, die für die Gemeinden deutlich anstrengender ist als die Ausweisung von neuem Bauland, sind in Jahrzehnten der Gesetzgebung aufgebaute städtebauliche Qualitätsstandards mit einem Federstrich abgeschafft worden. In großen Gebieten findet gar keine Flächennutzungsplanung mehr statt – man kann sich via § 13b ja Neubaugebiete einfacher verschaffen. Der mühsame Versuch, auch im ländlichen Raum angesichts des galoppierenden Flächenverbrauchs eine maßvolle Verdichtung zu erreichen, wird völlig konterkariert. Raumordner ringen die Hände!
Und diese unfassbare Fehlentwicklung soll nun weitergehen? Ohne inhaltliche Qualifizierung?


Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB. Wenn Sie aber fest entschlossen sein sollten, eine solche Regelung entgegen aller Warnungen wieder ins Baugesetzbuch aufzunehmen, bitten wir Sie inständig: knüpfen Sie diese Regelung an Bedingungen! Beschränken Sie sie auf Gebiete mit nachgewiesener Wohnungsnot und auf verdichtete Bauformen. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als Totengräber einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung!

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Infos des LNV gibt es hier.

Infos vom Deutschen Naturschutzring DNR

Positionspapier des BBN

Ausblick mit Windrädern

Zur Linken sah ich schon das erste Windkraftmonster, bald sollten 90 weitere in einer Höhe von zweihundert Metern folgen. Das war das Ende, dachte ich. (Arnold Stadler: Auf dem Weg nach Winterreute. Verl. Jung und Jung, Salzburg u. Wien, 2012)

Was war das damals noch für ein Ausblick aus meinem Fenster, zumal frühmorgens, wenn sich über Nacht frühherbstlicher Bodennebel gebildet hatte! Bis zum Jahr 2016 ging die Sonne über einem gänzlich ungestörten Horizont auf, über der Schwäbischen Alb, jeden Morgen ein Stückchen weiter südwärts, genauer: über den Amtenhauser Bergen und der Blatthalde bis hinüber zum Wartenberg.

Sonnenaufgang über der Schwäbischen Alb (2016)

Doch dann, anno 2017, wuchsen plötzlich fünf weiße Spargel aus dem dicht bewaldeten Rücken hervor –  für den Landschaftsfreund ein durch und durch gewöhnungsbedürftiger, ja verstörender Anblick, erst recht bei abendlichem Schräglicht, angestrahlt kurz vor Sonnenuntergang. Ob ich mich wohl je an diese Bildstörung gewöhnen werde? Dabei ragten die Windräder ja nur dem Anschein nach zuvorderst aus der Blatthalde hervor, in Wahrheit waren sie einen ganzen Höhenzug weiter ostwärts errichtet worden, im Fürstlich Fürstenbergischen Wald, jenseits des Amtenhauser Tals.

Die neue Skyline (2017)

Gelegenheit, sich vor Ort umzusehen, ergab sich unlängst (im Vorfrühling 2023) im Rahmen einer Exkursion des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar e. V.: Erst aus der Nahperspektive erschloss sich den Teilnehmern das wahre Kaliber dieser monströsen Türme wie auch der nicht minder gigantische Platzbedarf für Baustellen und Zufahrten. Wobei man sich das Ausmaß der unterirdischen Betonsockel und deren ökologischen Fußabdruck natürlich noch hinzudenken musste.

Auf Waldexkursion (2023)

Ein mit den Eingriffen in den Wald durchaus einverstandener und von den hier geleisteten Investitionen sichtlich erbauter Chef des Forstbetriebs Fürstenberg Forst GmbH & Co. KG gab dazu forst- und energie- wirtschaftliche Erläuterungen. So deutete er auch eher beiläufig an, welchen Nutzen sich der Forstbetrieb von der Windenergie verspricht: Mit dem jährlichen Pachterlös für ein einziges Windrad könne jeweils eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt und finanziert werden – allemal vom Vielfachen des zuvor erwirtschafteten Ertrags auf der benötigten Waldfläche. Der erzeugte Strom komme allerdings nicht der Region, sondern der Stadt Tübingen zugute. Im Schwarzwälder Boten (v. 6. 8. 2022) hatte Forstchef schon im Jahr zuvor,  warnend vor den Auswirkungen des Klimawandels auf das Waldökosystem wie vor den Behinderungen des Windkraftausbaus durch überzogenen Artenschutz, angekündigt, das Fürstenhaus plane, nicht weniger als fünfzig (!)  Standorte in seinem 18.000 ha großen Wald an Windenergiebetreiber zu verpachten.

Da waren es plötzlich doppelt so viele Windräder am Horizont

 Weshalb es denn ein Jahr später auch kaum mehr überraschen konnte, dass der Horizont der Alb plötzlich mit weiteren fünf Windrädern überstellt war. Wo doch die Energiekrise inzwischen in aller Munde, der Klimawandel anscheinend außer Rand und Band geraten war mit immer neuen Temperaturrekorden. Und wo mittlerweile dank Habecks Beschleunigungsgesetz  „Deutschlandtempo“ angesagt war. Hatte nicht auch, zunehmend genervt ob der mageren Bilanz des Windkraftausbaus im eigenen Land, Ministerpräsident Kretschmann geschimpft und gedrängt: „Wir brauchen Windräder ohne Ende. Denn wo gibt es denn Windräder im Schwarzwald? Die muss man mit der Lupe suchen“ (so jedenfalls zitiert ihn der Schwarzwälder Bote vom 9. 9. 2022). Und seine Umweltministerin hatte gleich noch eins obendrauf gesetzt: „Wenn wir klimaneutral werden wollen, werden es dann mehr als 1000 Windräder sein. Sogar doppelt so viele.“ Wie lässt es sich da noch gegen die Überprägung und Störung des Landschaftsbilds argumentieren, während zugleich die Industrialisierung ganzer Waldgebiete droht?

In Erwartung weiterer Verspargelung: die Länge (2023)

Beim Blick aus meinem Fenster bleibt jetzt für die Bestückung mit Windenergieanlagen nur noch die Länge übrig, sofern nicht auch Warten- oder Fürstenberg aus Platzgründen noch dafür in Betracht gezogen werden sollten. Oder vielleicht doch auch noch die Schwelle des Auenbergrückens, wo anno 1988 von einigen Enthusiasten das erste neuzeitliche Windrad Baden-Württembergs errichtet worden ist – mit seiner Nabenhöhe von knapp 30 m freilich eher ein Rädchen als ein Rad heutiger Dimensionierung. Damals, noch ganz unterm Eindruck des Supergaus von Tschernobyl stehend, war damit  unübersehbar ein grünes Signal gegen die Nutzung der Kernenergie gesetzt worden. 

Der Auenberg mit dem ersten Windrad des Landes

Im Jahr 2012 hatten die vier Städte rund um die Länge (Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen) das bislang gänzlich unzerschnittene und unbesiedelte Waldgebiet per Flächennutzungsplanänderung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung erklärt. Nur an seinem äußerstem Nordrand existierte  ja bereits seit 2001 nebst einem TV-Umsetzer ein Windrad; sein Rotor pflegt allerdings (mit nicht einmal 1.200 Volllaststunden im Schnitt der 20 Jahre) auffallend oft stillzustehen, wie der Blick aus meinem Fenster verrät.

Windatlaswerte hin oder her: eine namhafte Betreiberfirma hatte auf der Länge schon früh das Handtuch geworfen. Doch ums Jahr 2015 sind neue Planungen an die Öffentlichkeit durchgesickert, die umgehend auch den Widerstand einer Bürgerinitiative hervorgerufen haben. Für die Widerständler drehte sich fortan alles – weil Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds im Abwägungsprozess ohnehin kaum zählen würden – um die Schlagopfer der Rotoren, ob bei Rotmilanen, bei Wespenbussard, Hohltaube oder Raufußkauz, bei fünferlei

Specht- und acht nachgewiesenen, streng geschützten Fledermausarten; wie  natürlich auch gewarnt werden musste vor der Bedrohung der (international bedeutsamen) Trittstein- und Korridorfunktion der Länge für wandernde Wildtierarten. Windräder in einem ökologisch hochwertigen Wald – was für ein Widersinn! 

Doch der Widerstand und die Petitionen im Landtag verpufften wirkungslos, das Genehmigungsverfahren für 11 Schwachwindanlagen zweier Betreiberfirmen war nicht mehr zu stoppen. Nachdem  Ende Dezember 2016 (kurz vor Ablauf  der bis dahin geltenden, besonders windkraftfreundlichen Förderbestimmungen) die Baugenehmigungen erteilt worden waren, begannen im März unverzüglich die Rodungsarbeiten für den bislang größten Windpark Baden-Württembergs. 

Die 11 Windräder, jeweils mit 245,5 m Gesamthöhe und damit doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stehen indessen noch immer nicht. Aufgrund einer Verbandsklage der Naturschutz-Initiative e.V. urteilten erst die Freiburger, dann auch die Mannheimer Verwaltungsrichter, dass die Genehmigungen fehlerhaft waren. Das aufwändige Verfahren mitsamt  Umweltverträglichkeitsprüfung musste daher wiederholt werden: Diesmal freilich nur noch für sechs Windräder, denn eine der beiden Betreiberfirmen war inzwischen insolvent geworden. Ob sich die betroffene Stadt Blumberg davon abhalten lassen wird, auf ihrem Teil der Länge weiterhin auf Windkraft zu setzen und ob nicht auch die Stadt Geisingen noch auf ihrem Vorranggebiet nachziehen wird, bleibt vorerst ungeklärt.

Visualisierter Ausblick auf die Länge (Foto U. Bielefeld)

Doch trotz des zunehmenden Gegenwinds aus Politik und Gesellschaft ließ sich die Naturschutz-Initiative e. V. auch diesmal nicht daran hindern, erneut zu klagen. Das Urteil der Verwaltungsrichter zu den  verbliebenen 6 Windrädern liegt derzeit noch immer nicht vor, sodass der Betreiberfirma Solarcomplex nach wie vor in den Startlöchern sitzt. Lediglich an den Rändern der Zufahrten zu den einzelnen Rodungsflächen wagte man schon einmal, etliche weitere Bäume zu fällen und Kabel zu verlegen. Was hatten Landes- und Ampelregierung nicht alles unternommen, um die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen – und nun dennoch eine solche Verzögerung!

Aber wie, wenn nun nächstens auch die Länge mit fast 250 m hohen Windrädern bespickt sein wird? Was wird das aus dem Landschaftsbild machen, wie wird sich der Ausblick aus meinem Wohnzimmerfenster verändern? Schlimmstenfalls wird ja wohl eines nicht allzu fernen Tages auch das Windrädchen auf dem Auenberg noch – per Repowering – auf siebenfache Gesamthöhe aufgestockt werden und mir zuguterletzt auch noch den Ausblick aufs Berneroberland vergällen. Der Schutz der Landschaft, wie damit auch die Erhaltung von „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ des Landschaftsbilds, steht zwar nach wie vor im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, und im Artikel 20a des Grundgesetztes findet sich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (also auch derjenige von Landschaft und Tieren) sogar als Staatsziel wieder. Doch mehr denn je fühlt es sich mittlerweile so an, als lebten wir im übergesetzlichen Notstand, wo nicht einmal mehr der Staatshaushalt und seine Fördertöpfe verfassungskonform sind. Klimaschutz statt Arten und Landschaftsschutz, so lautet die Devise! 

Aber wer weiß schon, ob nicht die Wohnungsinhaber kommender Generationen den Blick auf all die Windturbinen ringsum als Zeichen der Hoffnung interpretieren, ja, vorbehaltlos begrüßen werden: als Indiz für eine gelungene „ökologische Transformation“ im Kampf gegen die Klimakrise. Was also soll da noch das Gejammer über den Ausblick auf ein „transformiertes“ Landschaftsbild? Einstweilen darf allenfalls getrauert werden.

Diskriminierung, Repression und Überwachung

Spätestens seit die Verwaltung zugegeben hatte die Webcam Aufzeichnungen vom Rathausplatz zu speichern, wissen wir, dass gewisse Kreise Interesse daran haben, die Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.

Nun ist es so, dass die Hüfinger Vereine von der Stadt eine Vereinsförderung erhalten: Richtlinie zur Vereinsförderung. Den Sockelbetrag von 200 Euro bekommen eigentlich alle Hüfinger Vereine, unabhängig der Mitgliederzahl. Allerdings sollten hier 2/3 der Mitglieder in Hüfingen den Wohnsitz haben. Macht ja Sinn, da es unser Geld ist, das die Verwaltung hier ausgiebt.

Diesen Passus nutzt die Verwaltung eine Mitgliederliste, mit Anschrift und Geburtsdatum, von den Vorsitzenden einzufordern mit der Behauptung, sie würden verantwortlich mit den Daten umgehen. Man sagt also den Vorsitzenden der Vereine, dass man sie per se für Lügner hält und selber die Mitglieder überprüfen müsse.
Aber wie läuft das dann mit den der Verwaltung lästigen Vereinen? Werden da dann die Mitglieder einzeln angefragt, ob sie auch tatsächlich im Verein Mitglied sind?

Bedenken wegen der DSGVO werden beiseite gewischt, da diese für die Gemeinde nicht relevant sei, da sie ein berechtigtes Interesse an den Daten hätte und der Verein ja auch einen Vereinszuschuss wolle.

In Endeffekt verkaufen also die Vorsitzenden die Mitgliederliste für 200 Euro.
Ich kann nur allen Vereinen dringend raten, die Mitglieder zumindest schriftlich darauf aufmerksam zu machen, eigentlich müsste auch ein Passus dabei sein, damit die Mitglieder diesem Vorgehen widersprechen können.

Freunde der Natur Hüfingen

Der Verein wird eigentlich schon seit seiner Gründung vor über 200 Jahren von bestimmten Kreisen in Hüfingen bekämpft und von den Nachkommen der damaligen Banausen wird dieses Amt weiter getragen. Unterlagen sind verschwunden und selbst die Chronik der Stadt im Jahre 1984 wurde noch manipuliert. Fast hätten diese gewonnen und der Verein wäre in Vergessenheit geraten, wären nicht einige Unterlagen im Landesarchiv vor dem Zugriff in Sicherheit gebracht worden, und wäre der Verein nicht im Jahr 2021 wieder gegründet worden.

Die Wiedergründung erfolgte, da die Banausen, die laut Lucian Reich am liebsten den Himmel weiß anmalen würden, seit 2016 einen Bürgermeister haben, der alles dran setzt, die Hüfinger Natur und auch die Zivilgesellschaft zu bekämpfen.

Es ist selbstverständlich, dass die Mitglieder der Freunde der Natur vor dem Zugriff der Stadtverwaltung sicher sind!

Diskrimminierung

Aus diesem Zusammenspiel der Überwachung und auch Repressionen ergibt sich, dass Vereine die ihre Mitglieder nicht der Verwaltung offenlegen wollten, gleich gar keine Vereinsförderung beantragen.

Somit sind die von der Stadt geförderten Vereinen, nur die Vereine, die sich möglichst leise und bürgermeistergefällig verhalten.

Wäre es nicht sinnvoller man würde diese diskriminierende Vereinsförderung abschaffen?

Es sind lediglich ein paar „Bonbons“ die der Bm an die bevorzugten Vereine verteilt.

Jugendarbeit lässt sich durchaus anders finanzieren. Zum Beispiel über ein Jugendhaus und auch ein intaktes Schwimbad, geheizte Sporthallen und gut ausgestattete Musikvereine.

Allegorische Darstellung der Fakultät für Medizin von Rudolf Gleichauf 1884.

Unaufrichtig (mauvaise foi) zu leben, bedeutet für Sartre, dass der Mensch durch Konformitätsdruck falsche Wertvorstellungen übernimmt und seine absolute Freiheit aufgibt, das Faktische in die Zukunft projiziert und damit die Verantwortung leugnet, über das was ist, hinauszugehen.

Antrag zum Verbot geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württembergs

Rechtspopulistische Äußerungen unseres Landtagsabgeordneten der FDP, Niko Reith, auf Facebook haben mich schon im Sommer aufhorchen lassen. Jetzt war ein Artikel in der Zeitung auf dem Manuel Hagel, der Landesfraktionschef der CDU, sich zur Brandmauer der CDU-Fraktion äußerte:

Für die CDU im Land sei die Beschlusslage klar. Es gebe keinerlei Zusammenwirken mit der AfD. Dass er damit Ernst macht, hatte er Anfang Februar bewiesen. Er ließ seine Fraktion gegen einen Antrag der FDP zum Gendern stimmen, der inhaltlich der Beschlusslage der CDU entsprach.
Der Antrag wäre nur mit AfD-Stimmen durchgegangen.

Manuel Hagel am 16. September 2023 zum Schwarzwälder Boten

Im Sommer hatte sich auch ein AfD Abgeordneter bei Niko Reith auf Facebook mokiert, dass die FDP ihre Anträge „klaue“. Geschrieben hatte er: „Genau deswegen werden die Anträge immer wieder nach einer gewissen Wartezeit etwas umformuliert und von ihnen selbst eingebracht, um sie dann durchzuwinken?!“

Es ist also vorerst in Baden-Württemberg so, dass Dank der CDU das Durchwinken nicht funktionierte, obwohl auch diese an bestimmten rechtspopulistischen Forderungen Interesse hat.

Antrag Anwendung geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württemberg

Dies alles kann als Drucksache 17/4121 auf den Seiten vom Landtag herunter geladen werden.

Da es jeder selber nachlesen kann, möchte ich nur einen kurzen Ausschnitt aus dem Dokument hier rein kopieren, den ich persönlich für zentral erachte:

Eine Abgeordnete der SPD merkte an, die Positionen der Fraktionen zum Thema „Gendergerechte Sprache“ seien in der Beratung im Plenum hinreichend deutlich geworden und dürften sich seither nicht verändert haben. Besonders spannend sei das Thema im Hinblick auf die Hochschulen, weil es dort die Wissenschaftsfreiheit berühre. Das Wissenschaftsministerium habe richtigerweise auf die eigene Verantwortung der Hochschulen verwiesen. Die SPD-Fraktion sehe ebenfalls keine Notwendigkeit, den Hochschulen in dieser Hinsicht dezidierte Vorgaben zu machen.
…..
Das Vorurteil, die Studierenden würden durch „Genderprofessorinnen und -professoren“ zu einer bestimmten Ausdrucksweise gezwungen, sei bei näherer Betrachtung nicht haltbar. Für die Studierenden sei in der Regel eine gendergerechte Sprache die gewöhnliche Ausdrucksweise, die allerdings bei bestimmten Professorinnen und Professoren noch auf Vorbehalte stoße. Solche Differenzen müssten ausgehandelt werden. Die maximale Freiheit der Hochschulen sei an dieser Stelle wünschenswert.

Drucksache 17/4121

Mein Fazit

Eigentlich will ich nicht über Sprache und deren Anwendung diskutieren, ich denke wir haben auf dem Hieronymus hier nettere Sachen dazu:

Meiner Meinung nach ist Sprache frei und lebt!

Einige Rechtspopulisten sollen hier keine Vorgaben machen, da sie und ihre Anhänger die deutsche Sprache eh nicht beherrschen und zum anderen finde ich es außerordentlich blöde, Hochschulen überhaupt politische Vorgaben zu machen.

Politiker sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten.

Ok, zur Freude aller schreibe ich das jetzt auch so:

Politiker*innen sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürger*innen gleichermaßen gelten !!!!!!******

Katzenschutzverordnung

von Nadine Vögel, Kreistierheimleitung

Am 27.7.2023 beschloss der Gemeinderat Hüfingen eine Katzenschutzverordnung. 

Hintergrund

Seit Jahrzehnten kastrieren Tierschutzvereine wildlebende Katzen und sorgen so für eine Populationskontrolle. Kommunen sind als zuständiges Fundbüro auch für aufgefundene Tiere verantwortlich und müssen diese artgerecht unterbringen. Für diesen Zweck werden Dienstleistungsverträge mit Tierheimen geschlossen. Jahrelang existierte die Streitfrage zwischen Tierschutzvereinen und Kommunen, ob verwilderte Katzenpopulationen als Fundtiere gelten oder nicht. Die Kastration oder Unterbringung einer „verwilderten Katze“ lehnten die meisten Kommunen ab. Dies hatte zur Folge, dass sich die verwilderten Bestände immer weiter vermehrten und der Tierschutz durch fehlende Gelder und Mangel an ehrenamtlichen Helfern nicht in der Lage war, die Population in den Griff zu bekommen. 

2018 fällte das Bundesverwaltungsgericht dann ein Grundsatzurteil. (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018, Az. 3 C 24.16). In diesem Urteil wurde entschieden, dass von einer Fundsache immer dann auszugehen ist, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies gilt entsprechend auch für Fundtiere. Da das Eigentum an Tieren nicht aufgegeben werden kann, diese also nicht herrenlos werden können, sind typische Haustiere (also auch Katzen) grundsätzlich immer als Fundtiere zu behandeln.

Mittlerweile jedoch sind von ehemals sieben aktiven Tierschutzvereinen im Schwarzwald-Baar-Kreis nur noch drei übrig. Tierschutzverein Triberg und Umgebung e.V., so wie TSV St. Georgen u. U. e.V., um den es still geworden ist und TSV Villingen-Schwenningen e.V. welcher versucht das restliche Kreisgebiet abzudecken. Hüfingen selbst hat keinen Tierschutzverein. 

Die nun schon schwierige Situation verschärfte sich durch die Coronajahre weiter. Zuerst der Lockdown in dem sämtliche Tierschutzarbeiten zum Erliegen kamen und danach der enorme Zuwachs an Haustieren, insbesondere Katzen, wovon viele unüberlegt angeschafft wurden und als die Normalität wieder eintrat, dann doch nicht erwünscht waren.

Die jüngste Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte gibt finanziell schwachen Katzenbesitzer nun den Rest. Wer sich sein Tier noch leisten kann, überleg zweimal, ob Kastrieren und Kennzeichnen denn tatsächlich nötig ist und im Budget liegt.

Nicht kastrierte Halterkatzen (Katzen, die im Eigentum jemandes stehen) sorgen so für frisches genetisches Material in der verwilderten Population, schlimmer noch, es werden oftmals ausgehend von nur einer entlaufenen Kätzin ganz neue Populationen gegründet.

Die Tiere werfen bis zu dreimal im Jahr vier bis sechs Kitten und sind, während sie den ersten Wurf noch säugen, oftmals schon wieder trächtig. Die jungen Kater sind mit gut acht Monaten schon geschlechtsreif und nutzen ein Streifgebiet von fünf Kilometer, um zeugungsfähige Kätzinnen zu finden.

So vermehren sich nicht nur die Katzen rasant, sondern auch pathogene Keime, Viren und Bakterien. Der Zustand der Straßenkatzen ist besorgniserregend. Kaum ein Tier ist gesund, welches im Kreistierheim eingeliefert wird. Von offenen Wunden über Katzenschnupfen und Seuche ist alles dabei. Die Tiere leiden oft wochenlang und gehen qualvoll zugrunde, wenn sie nicht eingefangen werden. Und doch vermehren sie sich immer noch schneller als dass sie sterben. 

Schmerzen, Leiden, Schäden

2019 wurde im Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis eine Studie zum Durchseuchungsgrad der Straßenkatzen gemacht. 

Dabei bestätigte sich die hohe Krankheitsrate der Katzen. Im Jahr 2019 mussten 59% der eingelieferten Katzen gegen Endo- und Ektoparasiten (ausgenommen Giardien) behandelt werden. Es handelt sich hier um Erkrankungen durch z.B. Würmer und Flöhe, welche auch auf den Menschen übertragbar sind. Bei 35% war eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich, um bakteriell verursachte Infektionen zu bekämpfen, darunter auch der Katzenschnupfen. 11% der Katzen erlagen trotz Behandlung ihrer Krankheiten oder mussten euthanasiert werden.

Bei 100 Jungtieren wurde festgestellt: 

Coronavirus (FCoV)GiardienParvovirus (FPV oder FPLV)
201931%72%43%
202077%85%29%



Felines Coronavirus (FCoV)

Erzeuger der felinen infektiösen Peritonitis (FIP) mit tödlichem Ausgang. Tiere, die nicht erkranken, können lebenslang infektiös für andere Katzen bleiben. Eine Impfung gibt es nicht, auch Halterkatzen sind gefährdet.

Giardien

Sind sehr widerstandsfähige Einzeller, die zu starken wässrigen Durchfällen führen. Durch Dehydration und Nährstoffmangel verenden die Infizierten schlussendlich ohne Behandlung qualvoll.
Sie sind auf den Menschen übertragbar und sind dort für die menschliche Giardiose verantwortlich.

Parvovirus (FPV oder FPLV), Katzenseuche

Katzenseuche ist hochgradig ansteckend und tödlich, bei Kontakt können auch geimpfte Halterkatzen erkranken.

Anzahl der Katzen

Die tatsächliche Anzahl der wildlebenden Katzen ist schwierig zu ermitteln, da sie bei uns im Schwarzwald, anders als in den südlichen Ländern, erst in Erscheinung treten, wenn sie deutlich auf Hilfe angewiesen sind. 

Durch eine statistische Berechnung kann man erahnen, wie viel Katzen alleine in Hüfingen wild leben und sich munter weiter vermehren. 


Das große Problem ist nun, dass die 312 nicht kastrierte Halterkatzen mit Freigang sich mit den 189 verwilderten Katzen verpaaren und so weiter den verwilderten Bestand am Leben erhalten.

Kosten

Die Unterbringung von Fundkatzen verschlingt ein Vermögen, jüngst 222.828,60 €.
Die Kosten steigen proportional zur der Anzahl Katzen und kehren jährlich wieder.


Im Kreistierheim Schwarzwald-Baar ist das Kapazitätslimit im Sommer immer erreicht und es ist nur eine Frage der Zeit, wann ein Aufnahmestopp verhängt werden muss. Da der Vertrag mit den Städten und Gemeinden zur Aufnahme von Fundtieren nur bis zur maximalen Kapazität des Kreistierheims gilt, sind diese dann selbst in der Pflicht eine Unterbringung für die Tiere zu finden. Gleichzeitig bedeutet dies, dass auch das Veterinäramt tierschutzrechtliche Beschlagnahmungen oder sichergestellte Tiere nicht einliefern kann.

Katzenschutzverordnung

Die nun beschlossene Katzenschutzverordnung soll Abhilfe schaffen. Sie besagt, dass Katzen mit unbegrenztem Zugang ins Freie von Ihren Haltern kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. So können sie den Wildbestand nicht weiter puschen und durch die Registrierung auf den Besitzer das Kreistierheim entlasten, da eine aufgefundene Halterkatze so direkt wieder zu ihren Besitzern zurückgebracht werden kann.

Die Katzenschutzverordnung erhält ihre Gültigkeit sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe durch Stadt.

Auch die Katzenschutzverordnung entfaltet ihren Sinn nur durch Menschen, die sie befolgen. In den wenigsten Situationen werden Ordnungsämter oder das Veterinäramt die Gärten nach unkastrierten Tieren durchforsten. Sondern im Falle eines Falles, wie der z.B. die Population von über 40 Katzen, die sich bereits über die Dorfgrenzen hinweg in Hausen vor Wald vermehrt hatten, bestände eine gesetzliche Grundlage zur Auflösung so einer Situation auch gegen den Willen eines potenziellen Halters. So können auch die Kosten einer Kastration und Kennzeichnung dem Halter auferlegt werden.

Moderner Tierschutz ist eine Zusammenarbeit von Kommunen und engagierten Bürgern.

Angesprochen fühlen dürfen sich trotzdem auch Halter von Wohnungskatzen, da die Erfahrung sagt, es sind oftmals entlaufenen Wohnungskatzen, die nicht wieder nach Hause finden und ihr Leben als unkastrierte Straßenkatze beginnen. 

Kreistierheimleitung Nadine Vögel

Hüfinger Anteile an der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG wurden heute vom Bm und den CDU, FDP/FW/UWV Fraktionen verkauft

Die Gemeinderatssitzung zum esb Verkauf wurde von letzter Woche nach heute in den Urlaub unseres Fraktionssprecher verschoben. Aus diesem Grund haben wir beantragt den Entschluss auf die Sitzung am 27. Juli zu verschieben. Zudem wurden die Stadträte die letzten Tagen mit vielen Sichtweisen aus Leserbriefen und E-Mails konfrontiert.

Die Koalition aus CDU/FDP/FW hat dies abgelehnt, obwohl allen bekannt war, wie wichtig dies Peter Albert ist.

Für die Sitzung hat der Bm eine neue Sitzungsvorlage als Tischvorlage den Gemeinderäten hin legen lassen über die abgestimmt werden solle.

Aber ich will hier gar nicht lange reden. Es kam wie es immer kommt: die FDP/FW/UWV schließt sich der CDU und dem Bm an. Hiermit wurde gegen die Stimmen der SPD und uns dem Verkauf zugestimmt und die 3,7 Mio sollen in die Nahwärme fließen. (Abzüglich Steuer 3,2 Mio.)

Also 11 Stimmen für den Verkauf und 6 dagegen (SPD, Bürgerforum/DIE GRÜNEN Fraktionen.)

Die SPD hat tapfer gekämpft. Danke!

Die Rede von Michael Steinemann hierzu gibt es hier:

https://www.buergerforum-huefingen.de/

und von Peter Albert hier:

geheim und noch geheimer

28.05.2023

Die Geschichten um die falschen, geheimen Protokolle gehen weiter:

Im Dezember hatte unsere Fraktion wegen eines Verfahrensfehlers nicht mit abgestimmt. Der Fraktionssprecher hat es deutlich begründet und gefordert, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird. Eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ergab nun, dass dieses nicht im Protokoll stand und ein CDU-Mann das falsche Protokoll unterschrieben habe. Aus diesen Gründen haben wir jetzt angeblich keinen Einspruch erhoben. Es zählt lediglich was der Bm und die CDU erfinden.

Für die bahnbrechende Erkenntnis, dass wir nicht sagen oder tun, was wir sagen oder tun, benötigte die Kommunalaufsicht 4 Monate! Dies ist wohl der Grund, warum schon öfters angedroht wurde, den Hieronymus verbieten zu lassen. Dabei gibt es uns ja eigentlich gar nicht…

Beitrag vom 12. Januar 2023

Da wir inzwischen von der Kommunalaufsicht mehrfach und nach über einem Jahr auch vom Regierungspräsidium in Freiburg Nachricht erhalten hatten, dass das alles so super und ok ist, möchte ich den Beitrag wieder aus der Versenkung holen.

Ein Bm habe das Recht über seine Protokolle zu bestimmen und auch das Recht seine Wahrheit da rein zu schreiben. Was in den Protokollen steht, braucht nicht den Tatsachen zu entsprechen. Ein Bm kann also frei entscheiden, was wir angeblich gesagt hätten. Während der Stadtratssitzung die Protokolle zu lesen und sich danach beschimpfen zu lassen, tut also den gesetzlichen Vorgaben vollkommen Genüge. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt haben aber die Stadträte dieses „Protokoll“ zu unterschreiben.

Demokratie hatte ich in der Schule anders gelernt und im Grunde weiß ich nicht, was ich da als Stadträtin überhaupt soll. Zuhörerin bei einem mikroputinistischen Spektakel. Na, zumindest komme ich nicht in den Gulag, wenn ich doch mal was sage, sondern werde nur beschimpft. Gelebte Demokratie in Hüfingen!

Beitrag vom 24. Juli 2020

Auch wenn wir in einer sehr rückwärtsgewandten Stadt leben, in der Parität ein Schimpfwort ist, so ist Hüfingen doch in einem absoluter Spitzenreiter: In der Geheimhaltung sämtlicher Machenschaften und der dazugehörigen Protokolle, falls vorhanden.

Das Informationsfreiheitsgesetz wird einfach mal ignoriert und auch die Gemeindeordnung spielt nur eine marginale Rolle, also dann, wenn sie dem Bm gerade zupass kommt. Ansonsten werden die Gesetze geschickt verborgen und gedreht, dies alles mit dem Segen der Kommunalaufsicht des Schwarzwald-Baar-Kreises.

So hat es Tradition in Hüfingen, dass sogenannte Urkundspersonen die Protokolle der Stadtratssitzung in der Pause einfach mal schnell ungelesen unterschreiben.

Manch einer wundert sich, warum die Protokolle denn nicht gelesen werden. Dies ist ganz einfach: Die Protokolle werden den Stadträten nicht zu Kenntnis gebracht. Es gibt keine Aushändigung der Protokolle, weder auf Papier noch elektronisch. Falls ein Stadtrat auf das Rathaus geht, um seine gesetzliche Einsicht zu verlangen, dann wird er bewacht, damit er keine unerlaubten Fotos davon macht. Dies hat der Bm verboten.

Wer also unter der Woche weder Zeit noch Lust hat unter Bewachung im Rathaus zu sitzen, dem bleibt nur die Gemeinderatssitzung. Auch hier ist verboten, die Protokolle mit an den Platz zu nehmen. Deshalb kommt die neugierige Leserin an den Katzentisch, an dem sie lesen darf.

Was sagt der Bm dazu?

Er hat mir angeboten nachts mit ihm im Rathaus zu bleiben damit ich unter seiner Bewachung die Protokolle lesen kann.

Katzentisch an dem Protokolle zu unterschreiben sind

LÄNDLE LEBEN LASSEN

Volksantrag läuft noch! Bitte mitmachen und bei einer der Stellen unten abgeben.
Danke!

Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit wunderschöner Natur, vielfältigen Kulturlandschaften und lebendiger Landwirtschaft – ein einzigartiger Flecken Erde und unser „Ländle“. Doch dass das so bleibt ist alles andere als sicher. Wir opfern Wiesen, Wälder und Felder ausgedehnten Betonwüsten und erschließen neue Wohn- und Gewerbegebiete, anstatt bestehenden Siedlungsflächen neues Leben einzuhauchen. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der gravierendsten Umweltprobleme unseres Bundeslandes und bedroht nicht nur die hiesige Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserer Heimat. Schaut man auf die letzten 50 Jahre, so haben die letzten zwei Generationen so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie 80 Generationen zuvor. Doch mit jeder betonierten Fläche geht auch ein Stück unserer Identität verloren. Denn unser „Ländle“ schafft Vielfalt: Es ist Lebensraum, ernährt uns und gewährt Erholung und Inspiration – ein unersetzliches Gut, das es zu schätzen und zu schützen gilt. Also lasst uns gemeinsam den Flächenfraß in Baden-Württemberg stoppen!

https://www.laendle-leben-lassen.dehttps://www.laendle-leben-lassen.de

Die Initiative

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag, und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, verursacht unter anderem durch den „Flächenfraß-Paragraphen“ 13b im Baugesetzbuch. Das ist deutlich zu viel, denn mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren. Doch unser Boden ist eine endliche Ressource, mit der wir verantwortungsbewusst und sparsam umgehen müssen, um unsere eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Seit in Hüfingen die CDU ihre absolute Herrschaft angetreten hat, wurden über 30 ha Land auf unserer Gemarkung vernichtet!

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 15 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Der Volksantrag

Für unseren Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden, das Sie unten downloaden, ausdrucken und unterschreiben können. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterstützer/innen müssen neben der Angebe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag „Ländle leben lassen“ befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts.

Das unterschriebene Dokument kann in einer der Sammelstellen abgegeben werden. 

Diese sind:

Donaueschingen: BLHV , Geschäftsstelle Donaueschingen, Wasserstraße 16, 78166 Donaueschingen

Schwenningen: BUND Schwarzwald-Baar-Heuberg, Neckarstraße 120, 78056 VS-Schwenningen

Hüfingen: Freunde der Natur Hüfingen, Hauptstr. 52, 78183 Hüfingen


Unterstützen Sie den Volksantrag mit Ihrer Unterschrift – Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen den Flächenfraß in Baden-Württemberg!

Volksbegehren – XXL-Landtag verhindern!

Volksbegehren der FDP Baden-Württemberg

Was schlägt die FDP vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate, die Sollgröße des Landtags bleibt aber unverändert bei 120.

Warum schlägt die FDP das vor?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 und verteilt 82 Mandate über Landeslisten, wie es die FDP vorschlägt, ist das Risiko von Überhangmandaten sehr, sehr klein. So erreicht man, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht und auf seine Sollgröße rückgeführt wird.

Was passiert, wenn man das nicht macht?

Das Wahlrecht wurde jüngst so gefasst, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Damit kam ein weiterer Faktor hinzu, der das Parlament aufblähen kann, das Stimmensplitting. Durch die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an einen Bewerber einer Partei und an eine Liste einer anderen Partei vergeben zu können, erhöht sich das Risiko einer unverhältnismäßigen Aufblähung noch weiter. Wählt die Bevölkerung nochmal genauso, wie bei der Bundestagswahl 2021 würde der Landtag gemäß einer Berechnung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke statt der Sollgröße von 120 bei 216 Abgeordneten liegen und einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten. Der Vorschlag der FDP würde die Sollgröße von 120 aber einhalten.

Leidet darunter die Bürgernähe, wenn die Wahlkreisgrößen sich annähernd verdoppeln?

Nein. Wo vorher 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren sollten, werden auch weiterhin 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren. Es gibt aber keine zusätzlichen Abgeordneten, die es für einen funktionierenden Landtag nicht braucht. Weder aus wissenschaftlicher Sicht wird künftig weniger repräsentiert, noch sind direkt gewählte Abgeordnete besser als über Listen eingezogene oder umgekehrt. Auch bei 38 Wahlkreisen wohnen die Abgeordneten schön verteilt im Landesgebiet, unterhalten dort ihre Wahlkreisbüros und kümmern sich um die Anliegen der Menschen vor Ort. Das Argument vermeintlich leidender Bürgernähe ist eine Scheindebatte, die von jenen befeuert wird, denen es um die eigenen Pfründe geht.

Warum wehren sich Grüne, CDU und SPD dann so gegen diesen Vorschlag?

Das aktuelle Wahlrecht erhöht die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass der Landtag sogar über die bereits jetzt mit mehr als 28 Prozent zu hohe Größe von 154 Abgeordneten hinaus anwächst. Der FDP-Vorschlag schließt ein Anwachsen über 120 aber mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das bedeutet, 34 der jetzigen Abgeordneten verlieren ihren Platz im Landtag. Mehr als 8.000 Euro Abgeordnetenentschädigung, weitere Vorteile und Privilegien wären dann weg. Bei einem größeren Landtag hingegen sind die Chancen für alle besser, erneut einzuziehen. Zudem müssten sich viele Abgeordnete durch die Zusammenlegung von Wahlkreisen der Herausforderung stellen, dass zwei Abgeordnete um eine Kandidatur konkurrieren müssten, die bislang in getrennten Wahlkreisen je eigens kandidiert haben. Es geht also um persönliche Motive der jetzigen Abgeordneten.

Warum nehmen die FDP-Abgeordneten dieses Risiko in Kauf?

Von den 18 FDP-Abgeordneten wären zehn direkt von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Die FDP-Abgeordneten sind aber der Meinung, dass es ein Privileg darstellt, die Bevölkerung im Parlament zu repräsentieren und Politik glaubwürdig sein muss. Das bedeutet, nach Ansicht der FDP-Abgeordneten darf es nicht sein, dass angesichts aller gegenwärtigen Krisen die Bevölkerung aufgerufen wird, zu sparen, die Parlamente aber immer fetter werden. Deshalb stellt jeder FDP-Abgeordnete seine eigenen, persönlichen Interessen hinter das Gemeinwohl zurück und nimmt den eigenen Mandatsverlust in Kauf. Dazu sind die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD nicht bereit.

Das spart Kosten, aber wird damit nicht an der Demokratie gespart?

Nein. Die Wahlpräferenzen der Bürgerschaft wären weiterhin genauso im Parlament abgebildet, wie bei mehr Abgeordneten auch. Mehr Abgeordnete bedeuten eben nicht mehr Demokratie. Ganz im Gegenteil wäre von vornherein eine rasche Handlungsfähigkeit des neu gewählten Landtags sichergestellt. Bei wesentlich mehr Abgeordneten hingegen müssten aber bspw. neue Räumlichkeiten besorgt, zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und ggf. der Plenarsaal umgebaut werden, was die Handlungsfähigkeit des Parlaments eher einschränken würde.

Die Grünen behaupten, der FDP-Vorschlag sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Was ist da dran?

Gar nichts. Die Grünen stellen 58 Abgeordnete, von denen sicher 20 nicht mehr über ein Direktmandat einziehen könnten, wenn der FDP-Vorschlag umgesetzt wird. Deshalb wurde das Argument aufgemacht, die Persönlichkeitswahl (also Direktmandate) und die Verhältniswahl (also Listenmandate) würden verfassungsrechtlich fragwürdig zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das lässt sich leicht überprüfen und entkräften. Beim FDP-Vorschlag wären 38 Direktmandate zu 82 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt demnach 31,67 Prozent. Nach dem aktuellen Wahlrecht wären bei einem Wahlergebnis wie bei der Bundestagswahl 70 Direktmandate zu 146 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt 32,4 Prozent. Also nicht einmal ein Prozentpunkt Unterschied. Sofern die Grünen also ihre eigene Wahlrechtsreform nicht als verfassungswidrig bezeichnen wollen, darf man das getrost als Nebelkerze abtun.

Worin unterscheidet sich der Entwurf zum von der Ampel beschlossenen Wahlrecht für den Bundestag?

Für die Parlamentsaufblähung ursächlich ist das Missverhältnis zwischen gewonnenen Direktmandaten und tatsächlichem Stimmenanteil im Verhältnis zu den anderen Parteien. Man muss also diese Überhangmandate vermeiden, wenn man bei einem Zweistimmenwahlrecht vermeiden will, dass sich die Parlamente aufblähen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ampel hat die Möglichkeit gewählt nur so viele Direktmandate zu vergeben, wie durch die Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind. Das bedeutet, ein Direktmandatssieger, der aber nur 18,5 Prozent der Erststimmen auf sich vereinigen konnte, zieht unter Umständen nicht in den Bundestag ein. Die schlechtesten Wahlkreissieger werden so lange weggekappt, bis die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Der FDP-Vorschlag im Land hingegen wählt den Weg, die grundsätzliche Anzahl an Direktmandaten so zu verringern, dass es unwahrscheinlich wird, dass überhaupt Überhangmandate entstehen. Beide Herangehensweisen führen dazu, eine Aufblähung zu vermeiden.

Gesetzentwurf und Unterschriftenliste gibt es auf der Seite der FDP Baden-Württemberg:

https://www.fdpbw.de/volksbegehren

Unterschriftenliste kann auch im Büro in der Zeppelinstrasse 16 in Donaueschingen abgeholt oder eingeworfen werden.

Waldkindergarten „Wiesenkinder“ für Hüfingen

Die pädagogische Ausrichtung der Hüfinger Kindergärten folgt ausschließlich patriarchalen Richtlinien unter konfessioneller (5 Katholische, 1 evangelische) Trägerschaft und orientiert sich demnach an der klassischen Elementarpädagogik.

Deshalb haben letztes Jahr einige betroffene Hüfinger Eltern einen Verein gegründet, der mit einer naturnahen pädagogischen Einrichtung eine Alternative zu den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen bieten soll. Der DRK Kreisverband Donaueschingen e.V. konnte von den Zielen des Vereins überzeugt werden und übernahm Ende 2022 in Kooperation die Trägerschaft.

Der Kindergarten ist als Ergänzung zu den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen in Hüfingen zu sehen und wird keine Konkurrenz zum geplanten katholischen Aufbewahrungshort im neuen Gewerbegebiet werden!

Da der momentan herrschende Bm anscheinend eine Gefahr in einem freien, naturpädagogischen Konzept sieht, und Überparteilichkeit und Neutralität des Roten Kreuzes nicht die Werte seiner hiesigen CDU widerspiegeln, will der Bm die ehrenamtlichen Eltern unbedingt mit allen Mitteln ausbremsen.

Als Argument muss Geld dienen – was natürlich auch ein Naturkindergarten kostet. Ich will an dieser Stelle aber anführen, dass ein Bauwagen mit allerhöchstens 300.000 Euro dem Neubau im Ziegeleschle mit 4-5 Mio. entgegensteht. Mit dem Geld des Neubaus könnte man locker mindestens 15 Naturkindergärten bauen; was allerdings durchaus Unfug wäre. Aber die Frage warum die CDU das Geld der Stadt so großzügig in patriarchale Projekte verschwendet und an anderer Stellte angeblich kein Geld hat, darf ich durchaus stellen.

Aus diesen Gründen haben die – SPD und Bürgerforum/ Die Grünen – Fraktionen im Februar einen Antrag gestellt, den Verein Wiesenkinder e.V. in die Bedarfsplanung der Stadt Hüfingen aufzunehmen.

In der Stadtratsitzung heute am 30. März 2023 wurde der Antrag angenommen, nur der CDU Fraktionssprecher war dagegen.

Der Verein Wiesenkinder e.V. wird mit dem Träger DRK in die Bedarfsplanung 2024 der Stadt Hüfingen aufgenommen.

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