Haushaltsrede 2024 der SPD-Fraktion

21. Dezember 2023 SPD Fraktionsvorsitzende Kerstin Skodell

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michael Kollmeier
Sehr geehrte Herren Amtsleiter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hüfingen hat Potential – das müssen wir nutzen

In Zeiten, in denen die globale Situation maßgeblichen Einfluss auf unsere lokale Entwicklung nimmt, stehen wir vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Unsicherheiten auf nationaler und internationaler Ebene beeinflussen unmittelbar die Finanzentwicklung unsere Stadt. Angesichts dieser Dynamik ist es von entscheidender Bedeutung, die Potenziale unserer Stadt zu erkennen und zu nutzen, um stabile Zukunftsperspektiven zu schaffen.

Hüfingen glänzt seit Jahrzehnten mit zahlreichen Potenzialen – sei es finanziell, im Energiesektor oder durch eine leistungsfähige Infrastruktur. Die Gemeinde wird von engagierten Bürgern und Bürgerinnen getragen, die ein starkes Interesse an der Entwicklung ihrer Stadt zeigen. Gemeinderäte*innen stehen bereit, um aktiv an der Gestaltung mitzuwirken. Jedoch scheint in den letzten Jahren der Schlüsselakteur zu fehlen. Wir sehen in den letzten sieben Jahren diese Potenziale zu wenig genutzt. 

Bei den freiwilligen Aufgaben wird die Stellschraube unserer Meinung bezüglich von Sparmaßnahmen in die falsche Richtung gedreht. Eine Stadt wie Hüfingen, mit finanziellem Potential, muss es sich leisten können auch defizitäre Bereiche zu unterhalten, damit die Attraktivität Hüfingens nicht sukzessive verloren geht. 

Zum Haushalt

Im Kreisrat haben wir am Montag mehrheitlich beschlossen, die Kreisumlage nicht um 1 Punkt zu erhöhen. Somit hat sich das Gesamtergebnis nochmals positiv verändert.

Mit einem Gesamtergebnis im Haushalt von 268 T€, sieht es somit im Haushaltplan noch erträglich aus.  Allerdings stellen wir einen ständigen Rückgang unserer Rücklagen fest. Wir müssen die netto Abschreibungen von 2,4 Mio. Euro erwirtschaften. Deswegen müssen die leicht gesunkenen Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und vor allem die steigenden Personalkosten besonders im Auge behalten werden.

Beginnen wir mit den Personalaufwendungen:

Vertrauen zeigen und bestärken, den Mitarbeitern Raum geben, um die Arbeiten eigenverantwortlich zu gestalten und fertigzustellen. Das funktioniert nur, wenn der Kopf klare Rahmenbedingungen schafft. Gerade in Zeiten der Personalknappheit ist dieser Aspekt oft wertvoller als das Gehalt.

Eine Überprüfung der Personalstellen in der Kämmerei und im Hauptamt, sollte neutral von Fachleuten durchgeführt werden. Insbesondere auch die geplante Pressestelle ist in Frage zu stellen. Hier stellen wir uns die Frage: Ist eine Pressestelle bei einem, in Vollzeit beschäftigten Hauptamtsleiter, in einer Stadt wie Hüfingen mit knapp 8000 Einwohner notwendig? Welche konkreten Aufgaben werden von dieser Stelle erwartet? Und: warum bearbeitet nicht der Bürgermeister Kommunikation nach außen?

Dieselbe Frage stellen wir uns bei den zusätzlichen Stellen in der Kämmerei: Stellvertretung des Kämmerers 100 % . Wer hat diese Aufgaben bisher ausgeführt? Warum ist diese Stelle plötzlich so notwendig? Welche zusätzlichen Aufgaben sind hinzugekommen? 

Unsere Fraktion hat schon im Zuge des HH-Plan 23 einen Antrag auf eine neutrale Bewertung der Stelle mit den einzelnen Aufgabenfeldern und deren Verteilung auf die Mitarbeiter*innen in der Kämmerei, gestellt. Diese haben wir bisher nicht erhalten.

Herr Bürgermeister, haben Sie die Stellenwünsche, als Chef der Verwaltung, mal hinterfragt oder objektiv und neutral berechnen lassen? Etwa von der Gemeindeprüfungsanstalt? 
Das Hauptamt ist erst seit kurzem neu besetzt und soll schon mit einer zusätzlichen, noch nie vorhandenen Stelle in Hüfingen erweitert werden. In welchem Betrieb bekommt ein recht neuer Mitarbeiter gleich eine zusätzliche Stelle? 

Wir sehen bei dem Zahlungsmittelüberschuss von 2,4 Mio. Euro und ein Investitionsvolumen von 7,5 Mio. Euro, allerdings im Bauamt eine dringendere Notwendigkeit für zusätzliches Personal.

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag eine Stellenbewertung aller Ämter über die Gemeindeprüfungsanstalt erarbeiten zu lassen, damit der Gemeinderat eine neutrale Entscheidungsgrundlage für weitere oder neue Personalstellen hat.

Zu den Investitionen:

Die Investitionen für den Umbau des Bauhofes sind unseres Erachtens auch im Bereich der Personalgewinnung zu sehen. Gute Arbeitsbedingen und ein angenehmes Arbeitsumfeld haben unsere Bauhofmitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon längst verdient.
Ob es der richtige Weg ist, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Investitionen für unsere Stadt herunterzufahren sehen wir fraglich. 
Wir wissen alle, dass dieses Investitionsvolumen im Jahr 2024 nicht zu schaffen ist. Ein aufgeblasener HH mit Investitionen, die nicht vollzogen werden können, hinterlässt am Ende die Liquidität in ein schlechtes Licht rücken. Oder ist da wie so Vieles ihrem bereits angelaufenen Wahlkampf zuzuschreiben.

In der Zukunft werden wir uns neuen Herausforderungen stellen müssen. Aktuell haben eine kleine Rezession, die sich spätestens in 2 Jahren haushaltstechnisch zeigen wird. Das wird den Gemeinderat vor neue Entscheidungen stellen. Jetzt schon in Schockstarre zu verharren und nicht zu investieren, sehen wir nicht für richtig an. Wir sollten uns müssen, wie bereits gesagt, unsere Potentiale nutzen.

Herr Bürgermeister, sie haben im Vorbericht zu den Investitionen, Punkt 3 ganze zwei Sätze für unsere Kindertagesstätten übrig.
Hier kann man ihre Prioritäten ablesen. Kinder haben für sie wenig Potential.
Wir sehen das anders: Kinder sind unsere Zukunft! Hinter den Kindern stehen Eltern, die arbeiten und Steuern zahlen, die Wachstum für Hüfingen garantieren, mit dem auch eine Kommune wie Hüfingen haushalten darf. 

Der Kita Umbau in Mundelfingen war und ist unbedingt notwendig und schafft weitere Plätze. Die räumlichen Bedingungen und die sanitären Anlagen waren für einen Kitaablauf grenzwertig. Dazu stehen wir ohne Wenn und Aber!

Die Entscheidung im Gemeinderat für den Naturkindergarten „Wiesenkinder“ sehen wir als eine Zeitenwende in Hüfingen im Bereich des Kita Angebot. Danke an die unermüdliche Arbeit und die Kraft der initiativen Eltern, sich nicht von der anfänglichen Gegenwehr der Verwaltungsspitze von ihrem Vorhaben abbringen zu lassen.

Die schon vorher umstrittene Kita Ziegeleschle, ist im gesamten Gemeinderat durch die überteuerten Baukosten von 6,2 Mio. auf Gegenwehr gestoßen. 
Eine Lösung für dringend benötigte Kitaplätze in der Kernstadt und eine Verbesserung der Personalräume in der Kita St. Verena, hat für die SPD Fraktion weiterhin höchste Priorität und hätte schon längst gelöst sein können.

Diese Situation haben allein sie, Herr Bürgermeister, zu verantworten. Denn:

  1. Die über Monate verzögerte Abstimmung zur Saunaschließung ja-nein, führte zu unnötigen Diskussionen und hemmte die Entwicklung in der Suche eines neues Kita-Standortes.
  2. Nach dem überteuerten Bauvorhabenstopp Kita Ziegeleschle, hätten wir eine Sondersitzung erwartet, ausschließlich zu diesem Thema.
  3. Der Gemeinderat hatte keine Gestaltungsmöglichkeiten, es gab nur ihren Verwaltungsvorschlag- Kita in der Sauna. Auf Kosten der Kinder wollten sie von hinten durch die Brust die Sauna schließen. Einer Kita in diesen Räumen hätten wir auch nicht zugestimmt, wenn die Saunaabstimmung anders ausgefallen wäre.  

Solche Vorhaben können nur mit und nicht gegen den Gemeinderat umgesetzt werden. Mit dem Kopf durch die Wand funktioniert mit einem aktiven und gestaltungsfreudigen Gemeinderat nicht. Wir fordern in diesem Zusammenhang eine Kostenaufstellung der Bauvorentwürfe, Berechnungen usw.  dieses Alleinganges „Kita in der Sauna“ offenzulegen. 

Nun heißt es nach vorne schauen und gemeinsam eine schnellstmögliche Lösung erarbeiten. Wir sind für die Sitzung im Januar gut vorbereitet und werden gerne zu einer guten Lösung beitragen. Eine feste Containerlösung, an einem geeigneten Standort favorisieren wir als SPD-Fraktion. Geeignete Standorte gibt es.

Im Bereich der Schulen stehen im Jahr 2024 keine großen Investitionen an. Zu den Spielgeräten auf dem Schulhof der Schellenberger Schule in Mundelfingen, stellen wir einen Antrag auf Sperrvermerk:

„Die Haushaltsmittel dürfen erst bewirtschaftet werden, wenn die Planung mit den Nutzern, Ortschaftsrat und Gemeinderat abgestimmt ist. Die Vergabe erfolgt im Gemeinderat.

Zur Energie

Die Energiewende wird in Hüfingen seit Jahrzehnten schon sehr  erst genommen und umgesetzt. Stetige Weiterentwicklung und Investitionen verlangen den Kommunen viel ab. Nicht nur finanziell, sondern auch vorausschauende und innovative Umsetzung von regenerativen Energiequellen. Wir sind mit der Erweiterung einer zusätzlichen Hackschnitzelheizung auf einem guten Weg, sollten aber nicht nur in eine Richtung investieren, sondern die Ressourcen zur regenerativen Energiegewinnung weit streuen. Die SPD-Fraktion unterstützt die Investitionen in diesem Bereich vollumfänglich.

In diesem Zuge seien auch die Investitionen der Neubaugebiete in den Ortsteilen genannt. Diese Projekte sind mindestens zwei Jahre zu spät angegangen worden. Herr Bürgermeister, sie hätten gut daran getan, den Forderungen des Gemeinderates und den Ortsverwaltungen früher nachzukommen. Die Zeit des Baubooms ist nun erstmal vorbei. Diese Investitionen muss die Stadt Hüfingen nun lange vor sich her tragen. Wir bezweifeln die Vorlage im HH-Plan, dass in den Ortsteilen 3-4 Bauplätze in 2024 verkauft werden.

Zukunftsentwicklung  

Nachdem sich wieder Türen beim Grundstück Friedenstraße öffnen, fordern wir das Thema Mehrgenerationenhaus mit Wohnungen einer Tagespflege für unsere Seniorinnen und Senioren und evtl. einer integrierten Kita für unsere Kleinsten im Bereich der Friedenstraße, auf Basis einer Machbarkeitsstudie, schnellstmöglich im Gemeinderat zu debattieren.

Die Erstellung des Haushaltsplans obliegt Ihnen Herr Bürgermeister, sowie dem Kämmerer und ist zeitaufwendig. Herzlichen Dank Herr Binninger, Ich möchte mich persönlich bei ihnen bedanken für ihre hilfreiche Unterstützung bei den vielen Anfragen meinerseits im vergangenen Jahr.
Das Hauptamt ist mit ihnen Herr Lafera auf neuen Wegen, wir sind gespannt auf die Veränderungen und wir hoffen auf Effektivität und nicht auf mehr Personal.
Herr Bauamtsleiter Mayer, auch ihnen danke für ihren umtriebigen Einsatz und die Unterstützung bei allen Fragen bezüglich der vielseitigen Bauprojekte.
Weiter gilt unser Dank allen unseren Stadtbediensteten, die täglich ihr Bestes geben.

Wir stimmen dem Haushalt 2024 unter Berücksichtigung der geforderten Anträge zu.

Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat danke ich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Zusammenarbeit und wünschen allen Fraktionen für die Kommunalwahl 2024 viele gute motivierte Kandidatinnen und Kandidaten, damit wir gemeinsam Hüfingen künftig in lebendigen und hoffentlich fairen Gemeinderatsitzungen für ihre Bürgerinnen und Bürger gestalten können.

Kindergarten nicht in der Sauna!

Ich werde heute Abend für alle die nicht dabei sein können über das TOP Ö6 „EU-weites offenes Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen für die Kindertagesstätte an der Lucian-Reich-Schule“ hier live berichten. Unten ist der link zu den Unterlagen.

20:33 Uhr
Zu Anfang der Sitzung stellte die SPD einen Antrag über die Schließung der Sauna abzustimmen bevor TOP6 behandelt wird. Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Bm hat nicht mit abgestimmt.

Bei TOP6 wollte der Bm den GR-Beschuss übergehen und wurde von Kerstin Skodell gestoppt. Als der Bm nicht hören wollte, hat der CDU Fraktionssprecher interveniert. Der Bm hat dann eine Diskussion über den Weiterbetrieb der Sauna zugelassen. Momentan war Aussprache der Gemeinderäte und jetzt redet seit 10 Minuten der Bm über Kinder, Energiewende und junge Eltern.

20:50 Abstimmung
Soll die Sauna weiter betrieben werden? 13 Ja und 5 Nein.

Der Bm will danach das TOP 6 weiter nicht besprechen und ist beleidigt.

Containerlösung soll dann im Januar besprochen werden. Sauna ist vom Tisch. Fortsetzung folgt

Hier mein Update vom 11. Dezember 2023

Der Wahnsinn geht Donnerstag in eine neue Runde!

Im Hüfingener GR wird seit 2016 über Kindergärten diskutiert und jetzt versucht der Bm weiterhin Tatsachen zu schaffen, die in sein enges Weltbild passen. Wie immer versucht er Menschen gegeneinander auszuspielen. Diesmal will er junge Eltern gegen die Saunaliebhaber ausspielen, nachdem es gegen den Naturschutz nicht so richtig funktioniert hat und er nur ein großes Feld der Zerstörung hinterlassen hat.

Nächsten Donnerstag soll der GR über eine Ausschreibung für den Umbau der Sauna zu einem Kindergarten abstimmen. Obwohl die SPD und auch die CDU seit fast einem halben Jahr sagen, dass er zuerst einen GR-Beschluss zum schließen der Sauna brauche. Dies wird fleissig ignoriert und es werden zusammen mit einem wieder von unserem Geld bezahlten Consulter falsche Behauptungen aufgestellt.

Bis Donnerstag kann man sich die Unterlagen hier runter laden:

Ich bin gespannt, ob seine CDU und auch die FDP/FW sich weiterhin zu seinen Spießgesellen machen werden.

Wer keinen Durchblick mehr hat, unten sind meine Updates und hier ein paar links:

Ein kleiner Ausschnitt der Beiträge auf dem Hieronymus zu den Kindergärten:

Peter Albert hatte am 24.07.2020 eine Kitaerweiterung in der Friedensstraße angeregt https://hieronymus-online.de/friedenstrasse1/
Am 7.01.2021 hat Frank Meckes angeregt endlich mal nachzudenken https://hieronymus-online.de/kinderbetreuung-weiter-denken/
Am 22.12.201 hat Frank Meckes nachgelegt https://hieronymus-online.de/kommentar-zur-loesung-des-kitaproblems/
16.12.2022 Michael Steinemann: https://hieronymus-online.de/redebeitrag-zur-bedafsplanung-fuer-kindertageseinrichtungen/
Haushaltsrede der SPD im Dezember 2022: https://hieronymus-online.de/haushaltsrede-2023-der-spd-fraktion/
06.06.2023 Michael Steinemann https://hieronymus-online.de/kinder-kinder-und-nochmals-kinder/

Jeder kann noch mehr finden. Rechts oben: Suche.

Hier mein Update vom 27. Oktober 2023

Gestern Abend wurde der Gemeinderat über das neue Vorhaben des Bürgermeisters informiert. Danke an die Bürgerinnen und Bürger die sich her getraut haben und sich auch wortstark gemeldet haben.

Wie schon angemerkt, gab es keinen Beschluss. Der Versuch der SPD Fraktionssprecherin dies alles zu verschieben, da die Sauna ja noch normal offen ist und ja eigentlich ein Kiga auf dem Ziegeleschle geplant sei, ist an dem Widerstand der CDU/FDP Koalition gescheitert.

Die Geschichte geht jetzt also irgendwie auf Neustart. Hier was unser Fraktionssprecher Peter Albert dazu angemerkt hat:

Peter Albert zum TOP 5 Machbarkeitsstudie Nachnutzung Saunagebäude 26.10.2023

Eigene Überlegungen im Vorfeld zur Sitzung:

Für mich persönlich stellt sich nach wie vor die Frage, warum das Gremium über eine eventuelle Saunaschließung bzw. Umnutzung beraten soll und nicht zuerst um den weiteren Fortgang der fast fertigen Planungen im Ziegeleschle! Auch müsste zuerst über eine eventuelle Schließung der einzigen öffentlichen Sauna in Hüfingen gesprochen werden.

Hier stimmt schlicht und ergreifend nach wie vor die Reihenfolge nicht!

Im Ziegeleschle ist sowohl schon sehr viel Geld in die Architektenplanung als auch für den Energieberater geflossen; von den Wettbewerbsaufwendungen einmal ganz zu schweigen.

Bis heute wartet in Sachen Kostenaufstellung nicht nur unsere Fraktion auf eine Antwort aus der Verwaltung.

Redetext

Unsere Fraktion bedankt sich beim Planungsbüro für die geleistete Arbeit.

Diese Saunaanlage hat sehr hohe Herstellungs- und Erweiterungskosten verursacht. Es wurde sehr viel Geld in die hochwertige Innenausstattung investiert. Diese Investitionskosten würden durch eine Umnutzung unwiederbringlich verloren gehen. So können wir meines Erachtens mit unseren Ressourcen in der heutigen Zeit nicht mehr umgehen. Das ist nicht nachhaltig. Meiner Meinung nach sind zum Beispiel die Öffnungszeiten nicht an die Wünsche und Erfordernisse der potenziellen Kunden angepasst worden.

Wir haben uns alle beim Vor-Ort-Termin vom tadellosen Zustand dieser ansprechenden Anlage überzeugen können. Also ich kann mit einer Schließung „noch nicht“ mitgehen. Hier ist noch lange nicht alles „in Betracht“ gezogen worden.

Nach wie vor halte ich auch die Räumlichkeiten dort für eine Kita ungeeignet. Dort ist viel zu viel Unruhe durch das Hallenbad und die angrenzende Schule. Wie sollen dort die Kleinkinder im Schlafraum zur Ruhe kommen können?

Es gibt in Hüfingen viele Möglichkeiten kostengünstigere Kitas einrichten zu können; was uns unter anderem das Beispiel Hausen vor Wald mit den Wiesenkindern deutlich aufzeigt.

Hier wird seitens der Stadtverwaltung versucht „Alternativlosigkeit“ in dieser Sache zu suggerieren. Entweder Ziegeleschle oder in die Sauna, nach dem Motto „Friss oder stirb“. Mir ist das zu plump.

Übrigens, wie sieht es mit der vielzitierten Abschreibung in Sachen Sauna aus?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Peter Albert am 26. Oktober 2023 in der Gemeinderatssitzung

Hier mein Update vom 20. Oktober 2023

Nachdem, wie unten dargestellt, der CDU-Fraktionssprecher die Aktion „wünsch Dir was“ für die katholische Kirche abgebrochen hatte, gibt es einen neuen Akt voll der Überraschungen.

Na ja, für die Gemeinderäte kommt es nicht sehr überraschend, da in den ausgiebigen, nicht öffentlichen Sitzungen (NÖ), darüber schon viel vom Bm sinniert wurde. Dieses heimliche Rumsinnieren wurde dann sehr unsanft von der SPD-Fraktionssprecherin abgebrochen, indem sie forderte eins nach dem anderen zu tun und dies auch noch öffentlich. Dieses Ereignis bescherte uns am 28.09.2023 die vorzeitige Beendigung der nächtlichen Sitzung, da der Bm beleidigt war und zur Freude aller die restlichen Tagesordnungspunkte zurück zog.

So darf sich die profane Bürgerin und der gewöhnliche Bürger nächsten Donnerstag einweihen lassen, welch Beraterfirma, Consulter und Architekt den nächsten Schwank mit Euerm Geld bieten werden.

Die genaue Tagesordnung gibt es übrigens in einem sehr kurzen Zeitfenster (bis kurz vor der GR Sitzung) hier: http://ris.huefingen.de/buergerinfo/info.php und ganz grob und kryptisch im Hüfinger Bote.

Ich werde versuchen für Euch die Rede hierzu von der SPD-Fraktionssprecherin zu bekommen und hier zu veröffentlichen. Am besten aber ihr kommt Donnerstag selber. Vielleicht will mir dann auch jemand einen offenen Brief schreiben?

Hier mein Update vom 11. Mai 2023

In der Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 hatte der Hüfinger Gemeinderat beschlossen, der katholischen Kirche die Hoheit über den neuen Aufbewahrungshort im Gewerbegebiet zu geben. Der Bm hatte wörtlich gesagt: „Auch wenn Kosten dazu kommen dann trägt man die.“

Inzwischen haben die Männer einen speziellen Ausschuss gebildet (bei dem die einzige Frau, die eine Ahnung hat, ausgeschlossen wurde, obwohl sie sogar eine CDU Dame ist) und der Herr Architekt wurde an in die Kirche zitiert, deren Wünsche entgegen zu nehmen. – Sogenannte „Gespräche zu Optimierung mit der Caritas“ (Zitat Architekt).

Bei der letzten Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 hat der Bm dann Kosten von 6,3 Mio Euro für den katholischen Aufbewahrungshort angesetzt. Dies übersteigt nun sogar die von Michael Steinemann vor einem halben Jahr prophezeiten 6 Mio. EUR.

Der CDU Fraktionssprecher hat dann doch die Notbremse gezogen, da ja schon Wahlkampf ist und er die Millionen aus der Stadtkasse für die Kirche nicht mehr bei den Bürgern rechtfertigen kann.

Der Bm hat daraufhin seinen Antrag zurück gezogen.

Wir können gespannt sein, wie es weiter geht!

Hier mein Beitrag vom 24.03.2022

Da in Hüfingen die Kapazitäten für Kindergartenkinder nach den ganzen Schließungen auf den Ortschaften nicht mehr reichen, hat der Bm mit seinem Stadtrat beschlossen im neuen Gewerbegebiet im Ziegeleschle einen neuen Kindergarten für mindestens 1,5 Millionen Euro zu bauen.

Laut Bm sei dies „unerlässlich da viele Dinge berücksichtigt werden müssen, die sonst nicht berücksichtigt werden.“ Dagegen stimmten ausser uns nur die Fraktionssprecherin der SPD.

Vorsorglich wie sie sind, und damit die Kleinen nicht etwa auf Bäume starren müssen, wurde die Streuobstwiese daneben ganz zufällig illegal entfernt. Etwa ein Natur- oder Bauernhofkindergarten wie ihn fast alle Nachbargemeinden jetzt haben, ist den Männern bei ihrem Feldzug gegen unsere Natur natürlich viel zu suspekt, um überhaupt in Erwägung gezogen zu werden. Statt dessen behauptet man lieber mal, dass nur die Kirche als Träger in Frage käme. Bei freien Kindergärten, nun ja, wären es halt freie Träger…

Na ja, vielleicht brauchen ja die Kolping Männer auch gefügigen Nachwuchs? Irgendeine muss ihnen ja das Bier servieren und den Kuchen backen.

Heute, am 24. März 2022, meint dazu der Hauptamtsleiter:

Ein großes Problem bei einer Neueinrichtung einer Kindertageseinrichtung in eigener Trägerschaft wird beim derzeitigen Personalengpass im Erzieher/Erzieherinnen-Bereich gesehen. Teilweise suchen Kommunen aber auch kirchliche Träger händeringend nach weiterem Personal.

Da es angeblich nur die katholische Kirche als Träger gäbe, wegen des Händeringens, ist heute der Hüfinger Stadtrat mal wieder dem Bm und der katholischen Kirche brav gefolgt. Der vom Steuerzahler finanzierte Kindergarten wird schon im Vorfeld der Macht des katholische Patriarchats übergeben. Dies wurde mit den Stimmen der CDU, FDP und auch SPD befürwortet. Es gab nur vier Stimmen dagegen. Zwei von der SPD haben sich enthalten einer dagegen gestimmt.

Familien mit anderen Glaubensrichtungen oder Familien die in der Erziehung nicht einer patriarchalen Doktrin folgen möchten, müssen halt auf Privatinitiative ausweichen.

§ 13 b BauGB – Der Albtraum geht weiter!


Der Bundestag „heilt“ den Rechtsfehler …

Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Über die Qualität dieser Prüfung sollte man sich angesichts des politischen Drucks keine Illusionen machen. Es wird also auch bei Bebauungsplänen, die noch im Verfahren sind, weiterhin weder Umweltprüfung, noch Ausgleich oder Umweltbericht geben und kein Flächennutzungsplan benötigt. Auch die GRÜNEN, die § 13b in der Vergangenheit als einzige abgelehnt haben, haben dem zugestimmt. (Pressemitteilung vom LNV, Dr. Bronner)

https://www.bundestag.de/resource

Der BUND hat am 20. Juli eine Rüge für den Bebauungsplan „Hondinger Straße“ nach §13b Bau GB ausgesprochen:

Urteil mit weitreichenden Auswirkungen:
§ 13b Baugesetzbuch verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

Pressemitteilung vom BUND am 26. Juli 2023

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hat wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung auch gravierende Auswirkungen auf viele in Nordrhein-Westfalen erlassene Bebauungspläne. Etliche im so genannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – zugelassene B-Pläne sind damit rechtswidrig und können juristisch angegriffen werden. 

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. hatte bereits im Verfahren der Bebauungsplanung auf die mangelnde Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sog. „SUP-Richtlinie“ hingewiesen. Nachdem der Bebauungsplan Ende 2019 gleichwohl als Satzung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer für den BUND als Rechtsmittel einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Dieser hatte im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen.

Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. [Pressemitteilung des BVerwG].

Urteil bundesweit von grundlegender Bedeutung

Das Urteil betrifft sämtliche Bebauungspläne, die im so genannten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ eine Wohnbebauung im Außenbereich – insbesondere ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – ermöglichen soll(te). Noch nicht abgeschlossene Verfahren nach § 13b BauGB müssen danach eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ der Bebauungsplanung gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden.

Das bedeutet, dass fehlende Prüfungen und Planungen durchgeführt sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt werden und neu beschlossen werden müssen. Die Bedeutung des Urteils erfasst aber auch bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren. Diese sind sämtlich aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der SUP-Richtlinie und des Fehlens der danach erforderlichen Untersuchungen sowie Unterlagen rechtswidrig. Der bzw. die Mängel der Bebauungsplanung müssen allerdings binnen eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich bei der Gemeinde gerügt werden. Die Gemeinde muss dem Mangel dann abhelfen und die Fehler beseitigen. Außerdem besteht binnen eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, nach Maßgabe des § 47 VwGO gegen den Satzungsbeschluss einen Normenkontrollantrag zum  Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Jeder zulässige Normenkontrollantrag zieht eine gerichtliche Prüfung u.a. der binnen Jahresfrist geltend gemachten Fehler nach sich. Kommt die gerichtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und beschlossen wurde, wird dies aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nunmehr grundsätzlich den gerichtlichen Ausspruch der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erbringen.

Vielzahl von Bebaungsplänen rechtswidrig

Der BUND NRW geht davon aus, dass auch in NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplänen in diesem nunmehr  als rechtswidrig bestätigten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ aufgestellt bzw. beschlossen wurden. Der dadurch bereits entstandene Schaden für Umwelt und Natur dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope und sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile ohne jeglichen Ausgleich überplant wurden und ersatzlos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden neuen Wohnraum künftig – der gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 5, § 1a Abs. 2 BauGB entsprechend – vorrangig innerörtlich entwickeln und nur dann, wenn die diesbzgl. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, unter besonderer Beachtung der Belange des Natur- und Umweltschutzes eine Überplanbarkeit des Außenbereichs prüfen. Jedenfalls ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch bei Wohnbebauung nur unter vollständiger Beachtung der Vorgaben der europäischen und deutschen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur möglich ist.

https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/urteil-mit-weitreichenden-auswirkungen-13b-baugesetzbuch-verstoesst-gegen-europaeisches-gemeinschaftsrecht/

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) vom 16.03.2020

Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!

Der § 13b des Baugesetzbuches, der Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung vorsieht, ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Innenministerium und manche Bundestagsabgeordnete arbeiten derzeit daran, diesen Paragraphen neu aufzunehmen. In absehbarer Zeit wird der Bundestag mit dieser Thematik befasst werden. Eine Wiedereinführung wäre für eine nachhaltige Bau-Entwicklung eine Katastrophe!

Schon bei der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung keinerlei Begründung für diesen Paragraphen geliefert. Die Argumente des Bundesrates bei der Diskussion um die erste Einführung belegen überzeugend, warum § 13b BauGB eine fatale Fehlentscheidung war. (Bundesratsdrucksache 18111/18).

Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange!

In der politischen Debatte wurde der § 13b mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen und dem Zuzug von Flüchtlingen begründet. Zwei Drittel der entstandenen Gebiete liegen aber im ländlichen Raum und sind als Einfamilienhausgebiete ausgelegt. Bekämpfung der Wohnungsnot sieht anders aus!

Das Anliegen, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungszwecken zu minimieren war auch der Bundesregierung so wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet hat, bis 2020(!) den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt und entfernen uns dank § 13b BauGB noch weiter.

Neben einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und einer Hemmung der Innenentwicklung, die für die Gemeinden deutlich anstrengender ist als die Ausweisung von neuem Bauland, sind in Jahrzehnten der Gesetzgebung aufgebaute städtebauliche Qualitätsstandards mit einem Federstrich abgeschafft worden. In großen Gebieten findet gar keine Flächennutzungsplanung mehr statt – man kann sich via § 13b ja Neubaugebiete einfacher verschaffen. Der mühsame Versuch, auch im ländlichen Raum angesichts des galoppierenden Flächenverbrauchs eine maßvolle Verdichtung zu erreichen, wird völlig konterkariert. Raumordner ringen die Hände!
Und diese unfassbare Fehlentwicklung soll nun weitergehen? Ohne inhaltliche Qualifizierung?


Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB. Wenn Sie aber fest entschlossen sein sollten, eine solche Regelung entgegen aller Warnungen wieder ins Baugesetzbuch aufzunehmen, bitten wir Sie inständig: knüpfen Sie diese Regelung an Bedingungen! Beschränken Sie sie auf Gebiete mit nachgewiesener Wohnungsnot und auf verdichtete Bauformen. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als Totengräber einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung!

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Infos des LNV gibt es hier.

Infos vom Deutschen Naturschutzring DNR

Positionspapier des BBN

Ausblick mit Windrädern

Zur Linken sah ich schon das erste Windkraftmonster, bald sollten 90 weitere in einer Höhe von zweihundert Metern folgen. Das war das Ende, dachte ich. (Arnold Stadler: Auf dem Weg nach Winterreute. Verl. Jung und Jung, Salzburg u. Wien, 2012)

Was war das damals noch für ein Ausblick aus meinem Fenster, zumal frühmorgens, wenn sich über Nacht frühherbstlicher Bodennebel gebildet hatte! Bis zum Jahr 2016 ging die Sonne über einem gänzlich ungestörten Horizont auf, über der Schwäbischen Alb, jeden Morgen ein Stückchen weiter südwärts, genauer: über den Amtenhauser Bergen und der Blatthalde bis hinüber zum Wartenberg.

Sonnenaufgang über der Schwäbischen Alb (2016)

Doch dann, anno 2017, wuchsen plötzlich fünf weiße Spargel aus dem dicht bewaldeten Rücken hervor –  für den Landschaftsfreund ein durch und durch gewöhnungsbedürftiger, ja verstörender Anblick, erst recht bei abendlichem Schräglicht, angestrahlt kurz vor Sonnenuntergang. Ob ich mich wohl je an diese Bildstörung gewöhnen werde? Dabei ragten die Windräder ja nur dem Anschein nach zuvorderst aus der Blatthalde hervor, in Wahrheit waren sie einen ganzen Höhenzug weiter ostwärts errichtet worden, im Fürstlich Fürstenbergischen Wald, jenseits des Amtenhauser Tals.

Die neue Skyline (2017)

Gelegenheit, sich vor Ort umzusehen, ergab sich unlängst (im Vorfrühling 2023) im Rahmen einer Exkursion des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar e. V.: Erst aus der Nahperspektive erschloss sich den Teilnehmern das wahre Kaliber dieser monströsen Türme wie auch der nicht minder gigantische Platzbedarf für Baustellen und Zufahrten. Wobei man sich das Ausmaß der unterirdischen Betonsockel und deren ökologischen Fußabdruck natürlich noch hinzudenken musste.

Auf Waldexkursion (2023)

Ein mit den Eingriffen in den Wald durchaus einverstandener und von den hier geleisteten Investitionen sichtlich erbauter Chef des Forstbetriebs Fürstenberg Forst GmbH & Co. KG gab dazu forst- und energie- wirtschaftliche Erläuterungen. So deutete er auch eher beiläufig an, welchen Nutzen sich der Forstbetrieb von der Windenergie verspricht: Mit dem jährlichen Pachterlös für ein einziges Windrad könne jeweils eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt und finanziert werden – allemal vom Vielfachen des zuvor erwirtschafteten Ertrags auf der benötigten Waldfläche. Der erzeugte Strom komme allerdings nicht der Region, sondern der Stadt Tübingen zugute. Im Schwarzwälder Boten (v. 6. 8. 2022) hatte Forstchef schon im Jahr zuvor,  warnend vor den Auswirkungen des Klimawandels auf das Waldökosystem wie vor den Behinderungen des Windkraftausbaus durch überzogenen Artenschutz, angekündigt, das Fürstenhaus plane, nicht weniger als fünfzig (!)  Standorte in seinem 18.000 ha großen Wald an Windenergiebetreiber zu verpachten.

Da waren es plötzlich doppelt so viele Windräder am Horizont

 Weshalb es denn ein Jahr später auch kaum mehr überraschen konnte, dass der Horizont der Alb plötzlich mit weiteren fünf Windrädern überstellt war. Wo doch die Energiekrise inzwischen in aller Munde, der Klimawandel anscheinend außer Rand und Band geraten war mit immer neuen Temperaturrekorden. Und wo mittlerweile dank Habecks Beschleunigungsgesetz  „Deutschlandtempo“ angesagt war. Hatte nicht auch, zunehmend genervt ob der mageren Bilanz des Windkraftausbaus im eigenen Land, Ministerpräsident Kretschmann geschimpft und gedrängt: „Wir brauchen Windräder ohne Ende. Denn wo gibt es denn Windräder im Schwarzwald? Die muss man mit der Lupe suchen“ (so jedenfalls zitiert ihn der Schwarzwälder Bote vom 9. 9. 2022). Und seine Umweltministerin hatte gleich noch eins obendrauf gesetzt: „Wenn wir klimaneutral werden wollen, werden es dann mehr als 1000 Windräder sein. Sogar doppelt so viele.“ Wie lässt es sich da noch gegen die Überprägung und Störung des Landschaftsbilds argumentieren, während zugleich die Industrialisierung ganzer Waldgebiete droht?

In Erwartung weiterer Verspargelung: die Länge (2023)

Beim Blick aus meinem Fenster bleibt jetzt für die Bestückung mit Windenergieanlagen nur noch die Länge übrig, sofern nicht auch Warten- oder Fürstenberg aus Platzgründen noch dafür in Betracht gezogen werden sollten. Oder vielleicht doch auch noch die Schwelle des Auenbergrückens, wo anno 1988 von einigen Enthusiasten das erste neuzeitliche Windrad Baden-Württembergs errichtet worden ist – mit seiner Nabenhöhe von knapp 30 m freilich eher ein Rädchen als ein Rad heutiger Dimensionierung. Damals, noch ganz unterm Eindruck des Supergaus von Tschernobyl stehend, war damit  unübersehbar ein grünes Signal gegen die Nutzung der Kernenergie gesetzt worden. 

Der Auenberg mit dem ersten Windrad des Landes

Im Jahr 2012 hatten die vier Städte rund um die Länge (Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen) das bislang gänzlich unzerschnittene und unbesiedelte Waldgebiet per Flächennutzungsplanänderung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung erklärt. Nur an seinem äußerstem Nordrand existierte  ja bereits seit 2001 nebst einem TV-Umsetzer ein Windrad; sein Rotor pflegt allerdings (mit nicht einmal 1.200 Volllaststunden im Schnitt der 20 Jahre) auffallend oft stillzustehen, wie der Blick aus meinem Fenster verrät.

Windatlaswerte hin oder her: eine namhafte Betreiberfirma hatte auf der Länge schon früh das Handtuch geworfen. Doch ums Jahr 2015 sind neue Planungen an die Öffentlichkeit durchgesickert, die umgehend auch den Widerstand einer Bürgerinitiative hervorgerufen haben. Für die Widerständler drehte sich fortan alles – weil Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds im Abwägungsprozess ohnehin kaum zählen würden – um die Schlagopfer der Rotoren, ob bei Rotmilanen, bei Wespenbussard, Hohltaube oder Raufußkauz, bei fünferlei

Specht- und acht nachgewiesenen, streng geschützten Fledermausarten; wie  natürlich auch gewarnt werden musste vor der Bedrohung der (international bedeutsamen) Trittstein- und Korridorfunktion der Länge für wandernde Wildtierarten. Windräder in einem ökologisch hochwertigen Wald – was für ein Widersinn! 

Doch der Widerstand und die Petitionen im Landtag verpufften wirkungslos, das Genehmigungsverfahren für 11 Schwachwindanlagen zweier Betreiberfirmen war nicht mehr zu stoppen. Nachdem  Ende Dezember 2016 (kurz vor Ablauf  der bis dahin geltenden, besonders windkraftfreundlichen Förderbestimmungen) die Baugenehmigungen erteilt worden waren, begannen im März unverzüglich die Rodungsarbeiten für den bislang größten Windpark Baden-Württembergs. 

Die 11 Windräder, jeweils mit 245,5 m Gesamthöhe und damit doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stehen indessen noch immer nicht. Aufgrund einer Verbandsklage der Naturschutz-Initiative e.V. urteilten erst die Freiburger, dann auch die Mannheimer Verwaltungsrichter, dass die Genehmigungen fehlerhaft waren. Das aufwändige Verfahren mitsamt  Umweltverträglichkeitsprüfung musste daher wiederholt werden: Diesmal freilich nur noch für sechs Windräder, denn eine der beiden Betreiberfirmen war inzwischen insolvent geworden. Ob sich die betroffene Stadt Blumberg davon abhalten lassen wird, auf ihrem Teil der Länge weiterhin auf Windkraft zu setzen und ob nicht auch die Stadt Geisingen noch auf ihrem Vorranggebiet nachziehen wird, bleibt vorerst ungeklärt.

Visualisierter Ausblick auf die Länge (Foto U. Bielefeld)

Doch trotz des zunehmenden Gegenwinds aus Politik und Gesellschaft ließ sich die Naturschutz-Initiative e. V. auch diesmal nicht daran hindern, erneut zu klagen. Das Urteil der Verwaltungsrichter zu den  verbliebenen 6 Windrädern liegt derzeit noch immer nicht vor, sodass der Betreiberfirma Solarcomplex nach wie vor in den Startlöchern sitzt. Lediglich an den Rändern der Zufahrten zu den einzelnen Rodungsflächen wagte man schon einmal, etliche weitere Bäume zu fällen und Kabel zu verlegen. Was hatten Landes- und Ampelregierung nicht alles unternommen, um die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen – und nun dennoch eine solche Verzögerung!

Aber wie, wenn nun nächstens auch die Länge mit fast 250 m hohen Windrädern bespickt sein wird? Was wird das aus dem Landschaftsbild machen, wie wird sich der Ausblick aus meinem Wohnzimmerfenster verändern? Schlimmstenfalls wird ja wohl eines nicht allzu fernen Tages auch das Windrädchen auf dem Auenberg noch – per Repowering – auf siebenfache Gesamthöhe aufgestockt werden und mir zuguterletzt auch noch den Ausblick aufs Berneroberland vergällen. Der Schutz der Landschaft, wie damit auch die Erhaltung von „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ des Landschaftsbilds, steht zwar nach wie vor im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, und im Artikel 20a des Grundgesetztes findet sich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (also auch derjenige von Landschaft und Tieren) sogar als Staatsziel wieder. Doch mehr denn je fühlt es sich mittlerweile so an, als lebten wir im übergesetzlichen Notstand, wo nicht einmal mehr der Staatshaushalt und seine Fördertöpfe verfassungskonform sind. Klimaschutz statt Arten und Landschaftsschutz, so lautet die Devise! 

Aber wer weiß schon, ob nicht die Wohnungsinhaber kommender Generationen den Blick auf all die Windturbinen ringsum als Zeichen der Hoffnung interpretieren, ja, vorbehaltlos begrüßen werden: als Indiz für eine gelungene „ökologische Transformation“ im Kampf gegen die Klimakrise. Was also soll da noch das Gejammer über den Ausblick auf ein „transformiertes“ Landschaftsbild? Einstweilen darf allenfalls getrauert werden.

Diskriminierung, Repression und Überwachung

Spätestens seit die Verwaltung zugegeben hatte die Webcam Aufzeichnungen vom Rathausplatz zu speichern, wissen wir, dass gewisse Kreise Interesse daran haben, die Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.

Nun ist es so, dass die Hüfinger Vereine von der Stadt eine Vereinsförderung erhalten: Richtlinie zur Vereinsförderung. Den Sockelbetrag von 200 Euro bekommen eigentlich alle Hüfinger Vereine, unabhängig der Mitgliederzahl. Allerdings sollten hier 2/3 der Mitglieder in Hüfingen den Wohnsitz haben. Macht ja Sinn, da es unser Geld ist, das die Verwaltung hier ausgiebt.

Diesen Passus nutzt die Verwaltung eine Mitgliederliste, mit Anschrift und Geburtsdatum, von den Vorsitzenden einzufordern mit der Behauptung, sie würden verantwortlich mit den Daten umgehen. Man sagt also den Vorsitzenden der Vereine, dass man sie per se für Lügner hält und selber die Mitglieder überprüfen müsse.
Aber wie läuft das dann mit den der Verwaltung lästigen Vereinen? Werden da dann die Mitglieder einzeln angefragt, ob sie auch tatsächlich im Verein Mitglied sind?

Bedenken wegen der DSGVO werden beiseite gewischt, da diese für die Gemeinde nicht relevant sei, da sie ein berechtigtes Interesse an den Daten hätte und der Verein ja auch einen Vereinszuschuss wolle.

In Endeffekt verkaufen also die Vorsitzenden die Mitgliederliste für 200 Euro.
Ich kann nur allen Vereinen dringend raten, die Mitglieder zumindest schriftlich darauf aufmerksam zu machen, eigentlich müsste auch ein Passus dabei sein, damit die Mitglieder diesem Vorgehen widersprechen können.

Freunde der Natur Hüfingen

Der Verein wird eigentlich schon seit seiner Gründung vor über 200 Jahren von bestimmten Kreisen in Hüfingen bekämpft und von den Nachkommen der damaligen Banausen wird dieses Amt weiter getragen. Unterlagen sind verschwunden und selbst die Chronik der Stadt im Jahre 1984 wurde noch manipuliert. Fast hätten diese gewonnen und der Verein wäre in Vergessenheit geraten, wären nicht einige Unterlagen im Landesarchiv vor dem Zugriff in Sicherheit gebracht worden, und wäre der Verein nicht im Jahr 2021 wieder gegründet worden.

Die Wiedergründung erfolgte, da die Banausen, die laut Lucian Reich am liebsten den Himmel weiß anmalen würden, seit 2016 einen Bürgermeister haben, der alles dran setzt, die Hüfinger Natur und auch die Zivilgesellschaft zu bekämpfen.

Es ist selbstverständlich, dass die Mitglieder der Freunde der Natur vor dem Zugriff der Stadtverwaltung sicher sind!

Diskrimminierung

Aus diesem Zusammenspiel der Überwachung und auch Repressionen ergibt sich, dass Vereine die ihre Mitglieder nicht der Verwaltung offenlegen wollten, gleich gar keine Vereinsförderung beantragen.

Somit sind die von der Stadt geförderten Vereinen, nur die Vereine, die sich möglichst leise und bürgermeistergefällig verhalten.

Wäre es nicht sinnvoller man würde diese diskriminierende Vereinsförderung abschaffen?

Es sind lediglich ein paar „Bonbons“ die der Bm an die bevorzugten Vereine verteilt.

Jugendarbeit lässt sich durchaus anders finanzieren. Zum Beispiel über ein Jugendhaus und auch ein intaktes Schwimbad, geheizte Sporthallen und gut ausgestattete Musikvereine.

Allegorische Darstellung der Fakultät für Medizin von Rudolf Gleichauf 1884.

Unaufrichtig (mauvaise foi) zu leben, bedeutet für Sartre, dass der Mensch durch Konformitätsdruck falsche Wertvorstellungen übernimmt und seine absolute Freiheit aufgibt, das Faktische in die Zukunft projiziert und damit die Verantwortung leugnet, über das was ist, hinauszugehen.

Antwort vom Landrat auf den offenen Brief

Hier die Antwort vom Landrat Sven Hinterseh vom 26.10.2023 auf den offenen Brief weiter unten.

Offener Brief von Ursula Albert am 16.10.2023

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Gemeinderat der Stadt Hüfingen hat im Rahmen des Lärmaktionsplans vor über einem Jahr Tempo 30 auf mehreren innerörtlichen Durchgangstraßen in Hüfingen beschlossen. Am 28. September dieses Jahres wurde dieser Beschluss ein weiteres Mal mit breiter Mehrheit bestätigt.

Wie Sie sicherlich wissen, ist Hüfingen die Gemeinde mit dem höchsten Straßenverkehrsaufkommen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Das rührt daher, dass zwei Bundesstraßen mit drei bzw. vier Fahrspuren die Stadt flankieren und dazu noch zwei stark befahrene Landstraßen mitten durch die Kommune führen.

Diesen Umstand kennen Sie genauestens, nicht zuletzt auch deshalb, da Sie zu einem Vor-Ort-Termin schon vor Jahren in Hüfingen eingeladen waren und auch durch mehrmaliges Vorsprechen vieler betroffener Mitglieder der hiesigen Bürgerinitiative im Rahmen Ihrer Bürgersprechstunde im Landratsamt. Nach außen hin wird in Bürgersprechstunden Bürgernähe suggeriert, doch es kommt leider selten zu Verbesserungen.

Ich halte die ablehnende, äußerst restriktive Haltung Ihrer Behörde in Sachen Lärmaktionsplanung für unzumutbar, gerade gegenüber den betroffenen Anwohnern an den vielbefahrenen Straßen.

Es geht hier vorrangig um den Gesundheitsschutz, die vielbeschworene Aufenthaltsqualität und nicht zuletzt um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen gerade der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und eben gerade nicht um die Befindlichkeiten hochsensibler Mitarbeiter der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt.

Auch der Zeitverlust durch den ÖPNV, welcher oft als Hemmnis vorgeschoben wird, ist marginal.

Dieser Sachverhalt wird im Lärmaktionsplan und im Kooperationserlass Lärmaktionsplan der Landesregierung klar geregelt.

Die Gemeinde Mönchweiler hat nach zähem Ringen mit Ihrer Behörde schlussendlich Tempo 30 einführen können. Diese Entscheidung wurde seitens der Bevölkerung vor Ort einhellig begrüßt.

Im Vergleich zu Mönchweiler, ist das Verkehrsaufkommen in unserer Gemeinde deutlich höher und desweiteren befinden sich an den betreffenden Straßen eine Schule, ein Altenpflegeheim und eine Anlage für betreutes Wohnen.

Wann kommen nun endlich die langersehnten Verbesserungen für unsere durch Straßenverkehr gestresste Stadt?

Müssen hier noch mehr Menschen durch Lärm krank werden?

Über Ihre Nachricht freue ich mich.

Freundliche Grüße

Ursula Albert

Bauarbeiten Friedhof / Schaffhauser Straße

An dieser Stelle habe ich die Bauarbeiten um den Friedhof dokumentiert.

Es war ein schöner Sommer. Menschen standen am Friedhof und durften sich unterhalten. Wir hatten ein kleines Zeitfenster in dem wir erleben durften, wie es sein könnte, wenn Autos nicht unser Leben beherrschen würden.

Ab heute wird sich wieder angeschrien.
HÄ? Was häsch geseid?

Danke an Axel für die Aufnahme vom 7. Oktober 2023

Seit Freitag Mittag ist die Straße frei!



23. Oktober der Asphalt ist fertig und morgen Mittag wird geöffnet.
04. Oktober 2023
Asphalt kommt drauf
Danke an Axel für die Fotos!
26.09.2023 Verkehr wird einspurig durch das Tor geleitet.
20. September 2023
Weinhaus Baum darf geradeaus
18.09.2023
Busse dürfen wieder über die Brücke.
19. September
16.09.2023

Der Belag der Brücke ist fertig
11. September 2023
Der Kreisel ist geteert
Kreisel am 11. September
Blick über s’Leänedli
Bei Bullenhitze wird über Mittag geschafft was das Zeugs hält. Respekt!
Die Woche vor dem 10. September scheint mit neuen Brückenbelag angefangen worden zu sein..
Kreisel am Weinhaus Baum
1. September 2023
Blick über s’Leänedli
Landesheim und s’Leänedli
Nepomuk am 1. September

Seit 4. August ist zwischen Tor und Friedhof theoretisch gesperrt!

Die Ampel nach Bräunlingen läuft aber noch!

Weinhaus Baum ist über Schaffhauser Str. und Dögginger Str. erreichbar.
11. August 2023

Also mit dem Auto ist dicht. Fußgänger und Fahrradfahrer kommen immer überall hin. Weinhaus Baum kann mit dem Auto über die Dögginger Straße und Schaffhauser Straße angefahren werden. Die Läden an der Hauptstraße sind alle sehr gut erreichbar!

4. August die Ampel nach Bräunlingen steht noch.
Bräunlinger Straße geht momentan noch
04. August 2023 frei bis zum Tor
Weinhaus Baum von hier erreichbar!
d‘ neu Leänedli Bruck
Leänedli Bruck und s’Leänedli
01. August 2023

Am Montag, 24. Juli um 23:20 Uhr kam die neue Alubrücke. (Mit solch einem schlimmen Besäufnis, dass ich unten tatsächlich einen Film zensieren musste, um nicht einen Unbeteiligten zu belasten.)










21. Juli 2023

17. Juli 2023



17. Juli 2023


der Straßenbelag wird abgetragen


Vollsperrung über die Bregbrücke

Seit 17. Juli ist die Bregbrücke gesperrt.

08. Juli 2023 Mühlebach

Der Schlosspark ist wieder auf und es wird vor dem Tor eine Überquerung geben.

08. Juli 2323
Querung zum Schlosspark
08. Juli 2023
hinten kommt die neue Brücke hin
30.06.2023

Inzwischen hat sich geklärt, warum der Schlosspark abgesperrt ist. Die graben da die Straße ab und wollten die Leute wohl schon seit Montag daran gewöhnen. Also, falls jemand da trotzdem lang geht: Aufpassen, nicht ins Loch fallen!

Baustelle am 29.06.2023

Seit heute, Montag den 26. Juni, ist das Chaos perfekt. Keiner weiß so recht wie er fahren darf und Fußgänger werden gleich mal prophylaktisch ausgesperrt. So darf man nicht mehr durch das Tor und auch nicht mehr in den Park. Ich empfehle hier das Verschieben der Sperren.

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Ab dem 26. Juni gibt es eine Ampellösung!

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Ab dem 19. Juni 2023, wird die Baustelle eingerichtet. Das heißt erst mal, dass der Parkplatz hinterm Nepomuk ab Montag gesperrt wird.

Nepomuk
Parkplatz ist ab Montag gesperrt!

Die Baustelle wird ab Weinhaus Baum eingerichtet.


Am 26. April war dann das Fundament für die Brücke fertig.

Die Brücke selber soll Ende Mai kommen.

Das Fundament ist am 15. März gegossen und muss jetzt erst mal ein paar Wochen/Monate aushärten.

Fundament am 15.03.2023
Fundament am 17.03.2023
11. März 2023

Am 08. März, wurde mit dem Bauarbeiten für die Fahrradbrücke über die Breg begonnen:




Antrag zum Verbot geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württembergs

Rechtspopulistische Äußerungen unseres Landtagsabgeordneten der FDP, Niko Reith, auf Facebook haben mich schon im Sommer aufhorchen lassen. Jetzt war ein Artikel in der Zeitung auf dem Manuel Hagel, der Landesfraktionschef der CDU, sich zur Brandmauer der CDU-Fraktion äußerte:

Für die CDU im Land sei die Beschlusslage klar. Es gebe keinerlei Zusammenwirken mit der AfD. Dass er damit Ernst macht, hatte er Anfang Februar bewiesen. Er ließ seine Fraktion gegen einen Antrag der FDP zum Gendern stimmen, der inhaltlich der Beschlusslage der CDU entsprach.
Der Antrag wäre nur mit AfD-Stimmen durchgegangen.

Manuel Hagel am 16. September 2023 zum Schwarzwälder Boten

Im Sommer hatte sich auch ein AfD Abgeordneter bei Niko Reith auf Facebook mokiert, dass die FDP ihre Anträge „klaue“. Geschrieben hatte er: „Genau deswegen werden die Anträge immer wieder nach einer gewissen Wartezeit etwas umformuliert und von ihnen selbst eingebracht, um sie dann durchzuwinken?!“

Es ist also vorerst in Baden-Württemberg so, dass Dank der CDU das Durchwinken nicht funktionierte, obwohl auch diese an bestimmten rechtspopulistischen Forderungen Interesse hat.

Antrag Anwendung geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württemberg

Dies alles kann als Drucksache 17/4121 auf den Seiten vom Landtag herunter geladen werden.

Da es jeder selber nachlesen kann, möchte ich nur einen kurzen Ausschnitt aus dem Dokument hier rein kopieren, den ich persönlich für zentral erachte:

Eine Abgeordnete der SPD merkte an, die Positionen der Fraktionen zum Thema „Gendergerechte Sprache“ seien in der Beratung im Plenum hinreichend deutlich geworden und dürften sich seither nicht verändert haben. Besonders spannend sei das Thema im Hinblick auf die Hochschulen, weil es dort die Wissenschaftsfreiheit berühre. Das Wissenschaftsministerium habe richtigerweise auf die eigene Verantwortung der Hochschulen verwiesen. Die SPD-Fraktion sehe ebenfalls keine Notwendigkeit, den Hochschulen in dieser Hinsicht dezidierte Vorgaben zu machen.
…..
Das Vorurteil, die Studierenden würden durch „Genderprofessorinnen und -professoren“ zu einer bestimmten Ausdrucksweise gezwungen, sei bei näherer Betrachtung nicht haltbar. Für die Studierenden sei in der Regel eine gendergerechte Sprache die gewöhnliche Ausdrucksweise, die allerdings bei bestimmten Professorinnen und Professoren noch auf Vorbehalte stoße. Solche Differenzen müssten ausgehandelt werden. Die maximale Freiheit der Hochschulen sei an dieser Stelle wünschenswert.

Drucksache 17/4121

Mein Fazit

Eigentlich will ich nicht über Sprache und deren Anwendung diskutieren, ich denke wir haben auf dem Hieronymus hier nettere Sachen dazu:

Meiner Meinung nach ist Sprache frei und lebt!

Einige Rechtspopulisten sollen hier keine Vorgaben machen, da sie und ihre Anhänger die deutsche Sprache eh nicht beherrschen und zum anderen finde ich es außerordentlich blöde, Hochschulen überhaupt politische Vorgaben zu machen.

Politiker sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten.

Ok, zur Freude aller schreibe ich das jetzt auch so:

Politiker*innen sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürger*innen gleichermaßen gelten !!!!!!******

Römerfest Zeitreise 2023

Vielen Dank an Helmut Vogel, Heidi Mayer-Löhr und an alle Beteiligten für das tolle Fest!

Hier ein paar Eindrücke von uns:

Am Samstag Abend marschierten das Grenadiercorps 1810 aus Villingen, die historische Bürgerwehr Hüfingen und das Fähnlein Rottweil zum Platz jenseits der Breg und nahmen auf Kommando ihre Position für den dreifachen Böllersalut ein. Diese Darbietung soll im Besonderen an die Belagerung 1632 und das grauenvolle Blutbad sowie an die Sinnlosigkeit der vielen Kriege erinnern.

Ein Abend im Museum mit der SPD

Dies stand in der Einladung:

Die SPD-Hüfingen lädt herzlich zu einer Feierstunde ein, die am Do., 14.09. um 19 Uhr zu Ehren unseres längjährigen Bürgermeister a.D. Anton Knapp stattfindet. Die Veranstaltung wird im Hüfinger Stadtmuseum abgehalten.
Diese Feierstunde ist eine Gelegenheit, um Antons 50 Jahre Mitgliedschaft in der SPD zu feiern und gemeinsam schöne Momente zu teilen.
Wir wollen auch die Gelegenheit bieten, uns mit den anderen OVs der Südbaar auszutauschen, und den ein oder anderen Bericht aus Berlin von unserem MdB Derya Türk-Nachbaur mit Spannung zu erwarten.
Außerdem werden unser Landrat Sven Hinterseh und Kreisrat Nicola Schurr sprechen. Die Ehrung wird letztlich durch den baden-württembergischen Innenminister a.D. Reinhold Gall durchgeführt.

Ich war unter anderem gespannt auf den Bericht aus Berlin und bin hin.

Die Rede von Derya Türk-Nachbaur habe ich aufgenommen und möchte sie hier jedem zur Verfügung stellen. Die Qualität ist jetzt nicht die allerbeste, aber ich finde man kann es ganz gut verstehen, wenn man den Ton laut macht.

Rede von Derya Türk-Nachbaur

Danach gab es die Reden vom Landrat und von Nicola Schnurr und dann bekam Anton Knapp vom Innenminister a.D. Reinhold Gall eine Ehrennadel für 50 Jahre SPD.

Kreisrat Nicola Schnurr
Landrat Sven Hinterseh
Innenminister a.D. Reinhold Gall
Mete Ünal, Derya Türk-Nachbaur, Reinhold Gall, Anton Knapp, Kerstin Skodell, Nicola Schnurr, Hernrieke Knust und Sven Hinterseh.

Nach der Ehrung von Anton Knapp habe ich die Vorsitzenden der SPD Hüfingen Henrieke Knust und Mete Ünal gefragt was sie vom Bürgerdialog halten

Hier die Antworten:

Meinung von Henrieke Knust zum Bürgerdialog
Meinung von Mete Ünal zum Bürgerdialog
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