Wir lieben Geschichte. Aber welche eigentlich?
Oder wie das Altarbild von Seele Hüfingen fast in den Ruin trieb

Da momentan wieder viel über Geld diskutiert wird, möchte ich an einen Text von Gottfried Schafbuch unten erinnern.

Das berühmte Altarbild von Johann Baptist Seele in der Stadtkirche hätte Hüfingen 1812 beinahe in den Ruin getrieben. Die Kosten entsprachen damals etwa einem Siebtel der Jahreseinnahmen der Stadt. Trotzdem entschieden sich die Bürger dafür, das Kunstwerk zu behalten.

Eine bemerkenswerte Geschichte. Gerade heute, wo man in Hüfingen an vielen Stellen lesen kann, dass wir Geschichte lieben würden. Die eigentliche Geschichte findet man allerdings nicht auf Fahnen, sondern dort, wo sie entstanden ist: in unseren Gebäuden, Archiven, Kunstwerken und den Erinnerungen der Menschen.

Das Altarbild in St. Verena und Gallus

Das „geschenkte“ Altarbild war gar nicht so geschenkt, wie man heute oft denkt.

Der aus Hüfingen stammende bzw. hier aufgewachsene Maler Johann Baptist Seele schenkte der Hüfinger Bürgerschaft 1812 das große Kreuzigungsbild für die Stadtkirche. In der Schenkungsurkunde legte er fest, dass das Bild nicht der Kirche, sondern den Bürgern von Hüfingen gehören solle und dauerhaft in der Kirche bleiben müsse. 

Was lange kaum bekannt ist: Die Stadt musste für das angebliche Geschenk enorme Kosten tragen. Für Material, Transporte, Reisen, Bewirtung, Rahmen, Vergoldung und weitere Auslagen wurden insgesamt rund 675 Gulden ausgegeben – etwa ein Siebtel des gesamten städtischen Jahreseinkommens. In einer Zeit großer Armut war das eine gewaltige Belastung. 

Deshalb löste die Schenkung zunächst nicht nur Freude aus, sondern auch Ärger und politische Streitigkeiten. Bürgermeister Xaver Stuckle (1803–1809) geriet deswegen unter Druck und verwahrte die Schenkungsurkunde jahrelang privat, bevor sie ins Stadtarchiv kam. 

Trotzdem wurde Seele selbst von den Hüfingern nie angegriffen. Seine Verbundenheit mit Hüfingen galt als echt, und sein Altarbild entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Kunstwerke der Stadt. Nach seinem frühen Tod 1814 hielten die Bürger sogar ein Seelenamt für ihn ab. 

1846 erhielt Hüfingen zusätzlich ein Selbstporträt Seeles als Geschenk. Das Altarbild überstand später sogar die Kriegsschäden des Zweiten Weltkriegs unversehrt. 

Originalbeitrag vom 18. Oktober 2022

Johann Baptist Seele 1810



Gottfried Schafbuch schreibt 1972 in Mii Boor – Mii Hoamet:

Das Altarbild in der Stadtkirche zu Hüfingen

In der Morgenfrühe des 4. Juni 1812, am Donnerstag nach dem Fronleichnamsfest, fuhr durch das untere Stadttor eine vollbesetzte Kutsche Donaueschingen zu. Stolzer Rosselenker auf dem Bock war der hiesige Josef Neukum, der den ehrenvollen Auftrag hatte, den württembergischen Galeriedirektor und Hofmaler Johann Baptist von Seele und seine beiden Kinder durch die Baar nach Stuttgart, in ihre Heimat, zu führen. Viel Ehre war dem Künstler im gastlichen Hüfingen, wo er bereits eine Woche weilte, zuteil geworden, und reich beschenkt kehrte er nun wieder in die königliche Residenz zurück.
J. B. von Seele, der von neidischen Kollegen als „Husaren- und Dragonermaler” angefeindet wurde, hatte aus Liebe für die Bewohner der Stadt Hüfingen, in der er die ersten Jahre seiner Jugendzeit zugebracht, ein Gemälde von 14 Schuh (4,20 m) Länge und 8 Schuh (2,20 m) Breite gemalt, vorstellend den am Kreuz hangenden Christus, darunter die Mutter Maria, den Jünger Johannes und die büßende Magdalena.

In der am 30. Mai 1812 niedergeschriebenen Schenkungsurkunde hat v. Seele ausdrücklich bestimmt, „daß dieses Bild zwar in der Hüfinger Pfarrkirche vor dem Hochaltar aufgemacht, allein nie Eigentum der Kirche werde, sondern den wirklichen Inwohnern Hüfingens, ihren Erben und Nachkommen, solang sie dahier wohnen, als eine Schenkung zugehören solle, worüber sie aber nie anderst als zur öffentlichen Aufstellung in der Pfarrkirche zu verfügen haben; viel weniger soll, was immer für eine Behörde, weder unter dem Titel als Patron der Kirche, weder als Oberpflegschaft der Kirchenfabrik, weder als Obervormund der Gemeinde, noch aus was immer für einem Grunde oder Vorgeben, über dieses Bild zu verfügen berechtigt sein, weil sonst in solch einem Falle dem Stifter, dessen Erben und Nachkommen das Wiederzueignungsrecht auf dieses Bild gegen Erstattung der empfangenen Auslagen und kleinen Erkenntlichkeiten zu ewigen Zeiten zustehen solle“.

Der damalige Bürgermeister Stuckle fügte der Schenkungsurkunde noch den Vermerk bei:


Diese großmütige Schenkung nehmen die hiesigen Inwohner, nämlich die heute dahier zum weit größten Teil versammelte Bürgerschaft, dann die gesamte Beamtung und Klerisei von hier für sich, ihren Erben und Nachkommen durch den hier unterzeichneten Stadtrat mit innigstem Danke und mit der feierlichen Versicherung an, daß nie ein anderer, als der oben bestimmte Gebrauch von diesem vürtrefflichen Bilde gemacht werden solle.

Urkundlich nachstehender Fertigung

So geschehen zu Hüfingen, Samstag, den 30. Mai 1812.

Bürgermeister Stuckle, Fritschi, Stadtrechner, Marx Sulzmann, Joseph Burkhard, Jakob Kuttruff.” Auf die Rückseite des Altarbildes wurde folgender Hinweis aufgeleimt: „Dieses Gemälde, Christus am Kreuze vorstellend, hat der königlich württembergische Galeriedirektor von Seele aus Stuttgart der Bürgerschaft in Hüfingen geschenkt; worüber die in dem städtischen Archiv Hüfingen verwahrte Schenkungsurkunde vom 30. Mai 1812 das nähere ausweist.

Die Rahme um das Bild hat die Bürgerschaft in Hüfingen und deren Vergoldung die Durchlauchtigste verwittibte Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg, geborene Fürstin von Thurn und Taxis aus dem Ihrigen, zu Bezeugung Höchstihrer Zufriedenheit mit den Hüfngischen Bürgern bezahlt im Jahre 1812. Stuckle, Bürgermeister.

Die Rahme wurde vom Schreiner Johann Bausch dahier, der Strahlenaufsatz vom Hofbildhauer Ignaz Brunner von Geisingen verfertigt und vom Faßmaler, Amtsdiener Johann Gleichauf von hier vergoldet.
Gleichauf, Amtsaktuar.”


Den Akten ist noch ein vergilbtes Blatt beigeheftet, auf dem 164 hiesige Bürger unterschriftlich den Stadtrat bevollmächtigten, die Schenkung des Altarblatts von Herrn Galeriedirektor v. Seele annehmen zu dürfen.
Warum diese eigenartige Bürgerbefragung und Vollmachtserteilung, ein so wertvolles Geschenk annehmen zu dürfen?
In einem Schreiben an den Stadtrat vom 27. November 1826, also 14 Jahre nach der Ausstellung der Schenkungsurkunde, berichtet Stuckle:


Löblicher Stadtrat! Noch immer hatte ich die beiliegende Schenkungsurkunde für unser Altarblatt von unserm seligen, vaterländischen Künstler, dem Königlich Württembergischen Galeriedirektor von Seele bei Handen. Diese Urkunde war bei mir sehr gut aufgehoben, und wenn ich auch unter dieser Zeit gestorben wäre, so hätte man solche bei der Apertur (Sichtung) meiner eigenen Schriften gefunden.
Die Ursachen warum ich diese selbst nicht in das städtische Archiv getan, oder später in dasselbe tun ließ, sind folgende:

  1. hatte dieses Altarbild, oder vielmehr meine Person das Unglück, von einer damaligen städtischen Deputation wegen des Kostens, den diese in der Rechnung pro 1812/13 gefunden und bemängelt haben, angefochten, und bis ans Kreisdirektorio verfolgt zu wer-den, und mir von dieser Stelle aus, dieses Bild, ohngeachtet der Schenkungsurkunde als mein Eigentum mit dem zuerkannt wurde, daß ich der Stadt die Unkosten wieder ersetzen soll, jedoch wurde diese Resolution später wieder aufgehoben, und ich und der gekreuzigte Heiland wieder mit Friede gelassen.
  2. hatten sich die Stürme des Krieges von außen und von innen – bis anno 1821 – aufs Neue gezeigt, so daß ich diese Urkunde in dieser Gärungsperiode ebenfalls nicht auf das Rathaus deponieren wollte. Die letztere Zeit bis anher scheint wieder allmählig ruhig zu werden und die Sonne heller und klarer zu scheinen, weswegen ich nun dem löblichen Stadtrat diese Urkunde mit der Bitte übersende diese gehörigen Orts wohl zu verwahren. Bei dieser befinden sich noch:
    a) Die Bevollmächtigung des Stadtrats zur Annahme der Schenkung von Seiten der Bürgerschaft vom 31. Mai 1812.
    b) eine Abschrift des Briefes von der Fürstin Elisabetha vom Juni 1812. Dann
    c) ein Danksagungsschreiben des verstorbenen Gefällverwalters Wölfle vom 5. September 1814 und
    d) die Bemerkung, welche auf der Rückseite des Christusbildes geschrieben ist.

Eines löblichen Stadtrats
ergebenster
Stuckle, Altbürgermeister”.


Nun ist das Rätsel um die Unterschriftensammlung bei den 164 Hüfinger Bürgern gelöst.

Die Schenkung des Altarbildes v. Seele hat hier keine wahre und echte Freude aufkommen lassen, weil sie eben keine wirkliche Schenkung war.

Die Stadtrechnung vom Jahre 1812/13 klärt das Zurückbehalten der Schenkungsurkunde und das eigenartige Verhalten des Bürgermeisters Stuckle mit nüchternen Zahlen auf.

Stadtrechner Fritschi schrieb auf Seite 53 ff. der genannten Rechnung:

Wegen dem von Herrn Galeriedirektor von Seele zu Stuttgart der hiesigen Stadt zum Geschenk gemachten Altarblatt haben sich folgende Auslagen ergeben: Herrn Galeriedirektor Ersatz für gehabte Aus-lagen, Reisekosten, Präsent usw.

429,09 Gulden

von Seele forderte von der Stadt:

Für den Ankauf der grundierten Leinwand, 15′ hoch und 9′ breit34.— fl.
Für Modelle zu allen vier Figuren, als
Christus10 Tage à 1 fl. 30 x15.00 fl.
Maria2 Tage2 fl. 45 x 5.30 fl.
Johannes3 Tage1 fl. 30 x 4.30 fl.
Magdalena4 Tage2 fl. 45 x 11.— 1.
Ein Farbenreiber22 Tageà 36 x 13.12 fl.
½ Loth Ultramarina 28 fl. 14.— fl.
1 Loth feiner Lack6.— fl.
Die übrigen niederen Kostenrechnungen,
Farbe, Ol und Firniß, alles zusammen
13.46 fl.
Ein Gerüst machen lassen um das Modell
des Christus aufzustellen1.36 fl.
Nägel, 400 Stück à 8 Kreuzer—.32 f.
In Tuttlingen mit einem Fuhrwerk das Christusbild samt Blindrahmen abholen lassen10.- fl.

Gehabte Auslagen von Seele
135 fl. 6 x

Johann Gleichauf wegen Vergoldung der Rahmen




188.— f.
Demselben — dito — dem Altarblatt12.— fl.
Dem Hofbildhauer Brunner in Geisingen für die Rahme des Altarblatts23.— fl.
Dem Schreiner Bausch hier für Arbeit an dieser Rahme23.30 fl.
Summa:
675.39 fl.

In den Beilagen 222 bis 226 zur hiesigen Stadtrechnung pro Georgy 1812/13 ist diese Summe von 675.39 Gulden peinlichst aufgeschlüsselt. Ihre Nüchternheit steht allerdings im Gegensatz zu den fröhlichen Tagen, die Galeriedirektor von Seele mit seinem vertrauten Anhang bei seinem Aufenthalt hier erlebte. Eine Rechnung vom 1. Juni 1812, die Bürgermeister Stuckle von der Stadtkasse begleichen ließ, zeigt, daß weder von Seele, noch sein Onkel, Gefällverwalter Wölfle, noch der „Amtsbürgermeister” freigebig aus der eigenen Tasche waren.

Die Rechnung (Beilage 222/1812/13) lautet:

Den 1. Juni 1812 wurde mit Herrn Galeriedirektor von Seele und dessen Kinder samt Herrn Gefällverwalter Wölfle und Jungfer Hauserin und ich, der Bürgermeister Stuckle, auf der Post zu Geisingen und Wartenberg verzehrt samt 2 Kutscher und 4 Pferde zusammen 8 Personen:

a) 6 Personen Mittagessenà 40 Kr. tut4.— Gulden
b) 4½ Maß Weinà 40 x tut3.— Gulden
c) Brot-.30 Gulden
d) Kaffee, 8 Tassenà 12 x tut1.36 Gulden
e) Kutscher und Pferdetut2.49 Gulden
11.55 Gulden
Auf dem Wartenberg—.48 Gulden
Den 3. Juni mit Herrn Gefällverwalter Wölfle, als wir die Chaisen bestellten im Schützen zu Donaueschingen—.36 Gulden
Den 4. Juni, bei der Abreise des Herrn Direktors im Schützen zu Donaueschingen noch verzehrt3.— Gulden
Summa16.19 Gulden
Wegen dem Fuhrwerk auf Geisingen mit Herrn
Direktor von Seele und Familie vom 1. Juni,
2 Pferde und 2 Chaisen für ein Tag 3,20 fl. und Gebühr —,30

3.50 Gulden
Ebenfalls an Joseph Neukum für das Fuhrwerk mit Herrn Direktor v. Seele und Kindern nach Stukart (Stuttgart)
33.— Gulden

Sehr aufschlußreich ist die

„Specifikation über die Auslagen wegen dem großen Altarblatt, welches der Herr Galeriedirektor von Seele aus Stuttgart verfertigte und der hiesigen Bürgerschaft laut Schenkungsurkunde vom 30. Mai 1812 übergeben hat.

An Auslagen welche Herr von Seele gehabt:

Laut spezifiziertem Conto dem Herrn Direktor wieder ersetzet samt Transport des Christusbildes von Stuttgart hierher 163,42 Gulden

Auf Reisekosten:

Dem Herrn Direktor die Reisekosten von Stuttgart hierher bezahlt57,30
Dto. denselben wieder durch den Joseph Neukum nach Stuttgart führen lassen33,0090,30 Gulden
Auf Honorarien usw.:
Des Herrn Direktor Frau als Präsent dessen zwei Kinder
110,—
44,00
auf dem Wartenberg, zu Geisingen und im Schützen mit Herrn Direktor zehrt16,19170,19 Gulden
Dem Joseph Neukum für zwei Chaisen und Pferde3,50 Gulden
Trinkgeld zu Geisingen und zu Donaueschingen—.48 Gulden
Summa:429,09 Gulden

Dieser Aufstellung ist noch der Vermerk beigefügt: „Daß jene Auslagen, welche unter obigem begriffen und nicht mit Scheinen belegt sind, in meiner Gegenwart richtig geschehen seien, das kann ich als Onkel des Direktors von Seele als Augenzeug bestätigen, welches hiermit geschiehet.

Hüfingen, den 9. Juny 1812.

Baarischer und Stühlingischer
Amts Kastenverwalter
Wölflin”

In den gehabten Auslagen von 429,09 Gulden sind noch Lieferungen und Arbeiten des Hofbildhauers F. J. Göppel aus Stuttgart enthalten, der „auf Bestellung Sr. Hochwohlgeboren Herrn Galeriedirektor von Seele, eine Blindrahme von Bettseide, mit Kreuz und Schließen zu einem Altarblatt gemacht

14/6° hoch und 8/6° breit14,30 Gulden
eine Überrahme3,48 Gulden
eine Walze 8′, 9″ lang 10″ dick, um die Malerei darauf zu rollen4,30 Gulden
eine Uberkiste 8′, 11″ lang 1′ 7″ im Quadrat samt Verpackung und Nägel5,48 Gulden
28,36 Gulden

Im Namen des F. J. Göppel, Hofbildhauer bescheinigt den Empfang der obigen 28 fl. 36 x

Galeriedirektor von Seele
Ritter des Civil Verd. Ordens.”

Die Verärgerung über die verausgabten 675 Gulden für das Altarbild, die ein Siebtel der ganzen Jahreseinnahmen der Stadt Hüfingen waren, wurde auch am Fürstlichen Hofe in Donaueschingen bekannt. Schon am 16. Juni 1812 schrieb die verwitwete Elisabeth, Fürstin zu Fürstenberg, geb. Fürstin von Thurn und Taxis, an Hofrat und Oberamtmann Bauer:

Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg, geb. Prinzessin von Thurn und Taxis, Witwe des Fürsten Karl Aloys (um 1800)
Elisabeth Fürstin zu Fürstenberg, 1797 Foto eines Gemäldes von J.B. Seele
„Ausschnitt aus Bader“. Alle Fotos von Wikimedia

„Ich habe vernommen, daß die Stadt Hüfingen durch die Unkosten, welche die Vergoldung der Rahme des Gemäldes erfordert, wodurch unser vaterländischer Künstler Seele die dortige Pfarrkirche geziert hat, in einige Verlegenheit versetzt worden ist. Recht gern ergreif ich diese Gelegenheit, der Stadt Hüfingen dadurch einen Beweis meines Wohlwollens zu geben, daß ich diese Zahlung übernehme, ich ersuche dahero mir den Uberschlag derselben zu dem Ende chestens zuzuschicken, damit ich den Betrag auf meine eigene Kasse sogleich anweisen kann.”

Über den damaligen Wert des Gulden bzw. des Geldes mögen folgende Zahlen als Vergleich betrachtet werden:

Die Gesamteinnahmen der Stadt betrugen4906 Gulden
Die Gesamtausgaben 1812/13 betrugen3996 Gulden
Der Lehrer bezog an barem Geld
von der Stadt im Jahre 1812/13: 90 Gulden
vom Schulfond Donaueschingen: 12 Gulden
102 Gulden
Bürgermeistergehalt 1812/13130 Gulden
Gehalt des Stadtrechners und des Ratschreibers je150 Gulden
Die Stadt kaufte in Behla
1 Wucherrind, zweijährig für
54 Gulden
in Waldhausen einen Farren82 Gulden
von Valentin Haller hier
1 Wucherrind, einjährig
26 Gulden
von Nachrichter Seidel hier
45 Bund Stroh
3.44 fl.
Gulden = 60 Kreuzer, 4 Kreuzer 1 Batzen,
Kreuzer = 1 Groschen, ein preuß. Taler – 1 fl. 45 x)

Daß eine verarmte Bürgerschaft, der immer und immer wieder zugeflüstert wurde, daß die Stadt gezwungen sei, bei einigen reichen Schwarzwaldbauern und bei Juden in der Schweiz Geld zu pumpen, ob dieses vermeintlichen Geschenkes nicht entzückt war, ist begreiflich. Verständlich ist auch, daß Bürgermeister Stuckle aufgrund des Entscheids des Kreisdirektoriums, das Altarbild gegen Erstattung der Kosten für sich zu beanspruchen, kein Interesse hatte. Die Verheimlichung dieses Bescheids und all der übrigen Schriftstücke in dieser damals leidigen Angelegenheit sprechen dafür, daß er ängstlich besorgt war, nur noch in der Flüstersprache diese heikle Sache in vertrautem Kreise zu erwähnen.

Karl von Österreich-Teschen (Porträt von Johann Baptist Seele, 1800, Heeresgeschichtliches Museum in Wien)

Daß die damaligen Zeiten trüb- und armselig waren, beweist der Inhalt des folgenden Briefes des Fürsten zu Fürstenberg an Erzherzog Karl von Oesterreich:

Traurig ist der Zustand meiner Untertanen, und ebenso traurige Empfindungen erregt dessen Anblick. Ew. Königliche Hoheit kennen ihn durch eigene Ansicht und Betrachtung und kennen somit das grenzenlose Elend, welches über die Grafschaft Baar verbreitet ist.
Mitleidenswert und kläglich ist die Lage meiner Untertanen und schmerzlich meine eigene, weil es mir selbst an Mitteln gebricht, zu helfen und zu unterstützen und weil meine Vorräte erschöpft sind. Mit Bedauern muß ich das traurige Geständnis machen, daß auch meine Kräfte zur Unterstützung der Untertanen geschwächt sind. Nur die Not und die wirkliche Unmöglichkeit der vollen Leistung, von der ich durch die von meinen Amtern vorgenommene Hausdurchsuchung leider nur zu sehr überzeugt bin und sein muß, konnten mich bewegen, an Ew. Königl. Hoheit bittliche Vorstellungen gelangen zu lassen.”

Joseph von Auffenberg (1798–1857)
Digitalisat BLB Karlsruhe

Der Fürstliche Geheimrat Freiherr von Auffenberg richtete zur gleichen Zeit an die Kabinettskanzlei des Erzherzogs eine Denkschrift und führte darin u.a. aus:

„Wenn die Kräfte eines Landes auf 20 Jahre vorweggenommen sind, wenn seine Bewohner aus Mangel an Futter ihr Vieh abschlachten, wenn die bereits in die Erde gelegten Kartoffeln herausgegraben und ohne einen Bissen Brot dazu im Drange des Hungers verzehrt werden, wenn die einquartierten Soldaten mit dem Quartiergeber ihr Kommißbrot teilen, weil sie diese verhungern sehen, und die herrschaftlichen Fruchtkästen und Scheunen, die bisher einzige Aushilfe der aufeinandergefolgten Requisitionen, der Armut und den notleidenden Menschen preisgegeben werden müssen, so verdient dieses Land (die Baar) in jeder Beziehung das Mitleid und die Teilnahme des rechtschaffenen Mannes.”

Es zeugt von großem Taktgefühl und Anstand der Hüfinger, daß auch nicht mit einem Worte der geniale Künstler Johann Baptist von Seele angegriffen wurde. Lucian Reich erwähnt in seiner Abhandlung über das Kunstschaffen seines Vaters, des alten Lehrers Reich, daß er den Hüfinger Hochaltar in der Stadtkirche nach dem Entwurf des Galeriedirektors von Seele in farbigem Wutachalabaster ausführte; eine Arbeit, die jedenfalls wegen der besseren Sicht auf das Altarbild notwendig war.

Unbegreiflicherveise wurde bei der 1910 erfolgten Renovation unserer Stadtkirche, bei der Erstellung des Hochaltars, hierauf leider keine Rücksicht genommen.

Am 27. August 1814 ist von Seele, erst 40 Jahre alt, in Stuttgart an einem Herzschlag gestorben. Gleich nach Bekanntwerden seines Heimgangs gedachten die Hüfinger in rührender Weise des hervorragenden Künstlers, sie ließen ihm ein Seelenamt halten.

Onkel Wölflin dankte dafür dem wohllöblichen Stadtrat: „Sie haben meinem kürzlich verstorbenen Neffen, dem Königlich Württembergischen Galeriedirektor und Hofmaler von Seele, aus Liebe und Dankbarkeit für das vor zwei Jahren der hiesigen Bürgerschaft gemalte Christusbild, welches selbe als Altarblatt in die hiesige Pfarrkirche aufstellte, ein Seelenamt mit der gesamten Priesterschaft angeordnet, und heute dahier feierlich abhalten lassen.
Diese dankbare Liebe und Achtung für den Seligen hat mich außerordentlich gefreut und tief gerührt. Ich danke also hiermit dem wohllöblichen Stadtrat herzlich dafür, und wünsche im Stand zu sein, demselben und der ganzen Bürgerschaft meine Dankbarkeit tätig beweisen zu können.

Ich bin mit wahrer Hochachtung eines wohllöblichen Stadtrats ergebenster Wölflin.

Hüfingen, den 5. September 1814.”

Man schrieb das Jahr 1846. Wieder war das Altarbild Gegenstand von Beratungen und Verhandlungen.

Am 9. Juni 1846 erhielt der Stadtrat folgenden Brief:

„Das Pfarramt wird darauf dringen, daß noch diesen Sommer die Reparation in und an der Pfarrkirche geschehe, bei dieser Gelegenheit sollte vorgenommen werden die Reinigung des Kirchen- und Kunstblattes von Seele, als höchst notwendig.
Schon am 26. April ds. Js. hat der Stiftungsvorstand Beratung gehalten und Anstand genommen, weil das Kunstblatt eigentlich Eigentum der Stadtgemeinde ist und auf welche Unkosten die Reinigung geschehen soll.
Der Stiftungsvorstand will da nicht vorgreifen, und der löbliche Gemeinderat wolle anher berichten, was in Obigem geschehen und einberichtet werden soll.

Stiftungsvorstand: Hufschmid, Stadtpfarrer.”

Am 14. Juli 1846 berichtete Bürgermeister Hug dem Stiftungsvorstand, daß die Kosten für die Reinigung des Altarblattes auf den Kirchenfond übernommen werden möchten.
Stadtpfarrer Hufschmid gab sich jedoch mit diesem ablehnenden Bescheid nicht zufrieden. Am 21. September 1846 wurde folgende Vereinbarung beschlossen:

„Revers. Die Restauration des auf dem Hochaltar in der hiesigen Pfarrkirche befindlichen Seeleschen Altarbildes betreffend. Wird nach dem hohen Erlaß Großh. Seekreis-Regierung vom 11. September ds. Js. Nr. 20045 durch den unterzeichneten Stiftungsvorstand, Gemeinderat und Bürgerausschuß als Vertreter der Kirchspielsgemeinde gegenwärtiger Revers mit dem ausgestellt, daß sie die Bezahlung dieser Reinigungskosten nur als guttatsweise Leistung des Kirchenfondes annehmen, und darauf nie eine Verbindlichkeit desselben gründen wollen.

Zu Urkunde dessen

Stiftungsvorstand. Gemeinderat und Bürgerausschuß

Unterschriften.”

Und nun, im selben Jahre 1846, wird dem Altarbild in der Stadtkirche endlich die ihm gebührende Würdigung als Kunstwerk zuteil.

Oberamtmann Eckhard in Engen, ein ehemals guter Bekannter des so jung dahingeschiedenen Hofmalers von Seele, bot der Stadt Hüfingen das Selbstbildnis des Künstlers als Geschenk an. Oberamt-mann J. C. F. Eckhard schrieb am 1. Dezember 1846 an das „Wohllobliche Stadtpfarramt und Bürgermeisteramt Hüfingen:

Seit mehr als dreißig Jahren besitze ich ein sehr gutes Gemälde, von dem in Stuttgart verlebten Königl. Württembergischen Galeriedirektor Seele, der ein guter Bekannter von mir war, in Ol auf Leinwand gemalt.

Es ist sein eigenes Portrait in jugendlichen Zügen, ein Brustbild in Lebensgröße. Die Tafel, ohne den Rahmen, hat eine Höhe von 22, und eine Breite von 18 Bad. Zollen. Der Rahmen ist von hartem Holze, mit Goldverzierung. Die Beschränktheit meines Raums in der Wohnung, und die Beschaffenheit ihrer Gelasse, nötigen mich, seit längerer Zeit einen ziemlichen Teil meiner Tableaux unaufgehängt zu lassen, und versagen mir leider auch insbesondere das Vergnügen, das gedachte Bild als Zimmerzierde verwenden zu können.

Seele war meines Wissens ein geborener Hüfinger und der liberale Stifter des vortrefflichen Altarblattes in die vaterörtliche Pfarrkirche, eines Werkes seines schöpferischen Geistes und seiner ausgezeichneten künstlerischen Führung des Pinsels, eines Werkes, dessen Anblick die Bewunderung der Kenner und Nichtkenner erregt – Sollte dem Bildnisse des genialen Künstlers nicht auch ein schickliches Plätzchen in der Stadt vergönnt sein, wo erstmals er das Tageslicht sah, und wo in des Tempels heiliger Halle noch heute eines seiner klassischen Gebilde weilt, – Zeuge seiner Kunst und seiner Pietät?…Und wäre sohin unter den gegebenen Beziehungen dessen doreitigen Besitz nicht wünschenswert? –

In diesen Betrachtungen erlaube ich mir, der Person oder der Corporation, welcher das Altarbild verehrt wurde, das fragliche Bildnis als ein geringes Zeichen meiner Hochschätzung anmit – in Schenkungsweise – anzubieten.

Wenn sie diese kleine wohlgemeinte Gabe genehmigen, so belieben Sie Jemanden hier zu benennen, welchem ich das Gemälde zur Überschickung einhändigen kann; andernfalls sehe ich kurzer gefälligen Außerung entgegen.”

Schon am 11. Dezember 1846 gaben Stadtpfarrer Hufschmid und Bürgermeister Hug in einem gemeinsamen Schreiben dem „Wohlgeborenen, hochzuverehrenden Herrn Oberamtmann Eckhard in Engen” nachstehende überschwängliche Antwort:

Ihr verehrtes Schreiben vom 1. ds. Mts. hat uns ganz überrascht und mit Freude und Dank kommen wir demselben durch gegenseitige Antwort entgegen.

Galeriedirektor von Seele ist geborener Hüfinger und hat seiner Vaterstadt Hüfingen, oder ihrer Bürgerschaft, das in hiesiger Pfarrkirche aufgehängte Altarblatt, Christus am Kreuz, mit der ausdrücklichen Bedingung geschenkt, daß dasselbe nirgends anders, als nur in hiesiger Pfarrkirche verwendet werden dürfe. Darüber haben wir eine Schenkungsurkunde und dabei eine von Seele selbst geschriebene Biographie, in welcher der Künstler selbst den Anfang und die Ausbildung seiner Kunst bezeichnet. Sowohl jene als diese sind im Gemeindearchiv deponiert, von Seeles Altarblatt hängt etwa seit 1812 in hiesiger Pfarrkirche, als eine Zierde der hiesigen Gegend, als ein Kunstwerk, welches europäischen Ruhm hat. Aus Sorgfalt sahen wir uns veranlaßt, das Altarblatt mit Genehmigung der hohen Regierung durch einen von derselben bestimmten Maler vor einigen Monaten reinigen zu lassen. Vierzig Jahre mögen vorübergehen, bis diese Arbeit wieder notwendig wird und wir werden auch in Hinsicht des Lichtes noch mehr tun, um das Kunstblatt unseres Künstlers in unserem freundlichen Tempel noch mehr zu heben, wohl wissend, daß Wenige von Bildung unsere Stadt passieren, ohne nicht auch dasselbe in unserer Kirche bewundert zu haben.

In Erwägung des Angeführten ist es uns eine freudenvolle Überraschung, in Zukunft nicht nur das Kunstblatt von Seele, sondern auch sein eigenes Portrait zu besitzen, das Sie, hochzuverehrender Herr Oberamtmann, an unsere Stadt, oder an ihre Bürgerschaft, schenkungsweise abzutreten die große Güte haben.

Im Namen derselben nehmen wir mit Freude und Dank das werte Geschenk aus Ihren Händen uns bleibend zur dankbaren Erinnerung an Ihr ausgezeichnetes Wohlwollen. Wir haben bereits demselben den Platz im Gemeindezimmer des hiesigen Rathauses bestimmt; v. Seeles Kunstblatt als Eigentum der Bürgerschaft hat den ersten Platz in der Pfarrkirche und v. Seeles Potrait soll den ersten Platz im Gemeindzimmer haben, eines soll an das andere und zugleich an die verehrten Gaben erinnern. Ihr verehrtes Schreiben wird von Seeles Schenkungsurkunde und Biographie angeschlossen. Hochzuverehren-dem Herrn Oberamtsmann stellen wir nun die gehorsamste Bitte, von Seeles Portrait an Herrn Bezirksamtmann Ganter zu verabfolgen, welcher den Transport hierher weiter besorgen wird.
Wir wiederholen nochmals unsern Dank und versichern unsere ausgezeichnete Verehrung und Hochachtung.”

Es war fürwahr ein prächtiges Weihnachtsgeschenk, das der selbstlose Oberamtmann Eckhard den Hüfingern verehrte. Bürgermeister Hug und Ratschreiber Ambros schrieben nun auf die Schenkungsurkunde des Altarbildes den Zusatz: „Am 1. Dezember 1846 wurde uns durch Herrn Oberamtmann J. C.F. Eckard in Engen das Bildnis des Stifters des in obiger Urkunde bezeichneten Altarblattes J. B. von Seele als Schenkung verehrt und am Sonntag, 27. Dezember 1846, dasselbe im Rathaussaale aufgehängt, der versammelten Bürgerschaft das erhaltene Schreiben von Herrn Oberamtmann Eckard, die Wohl-demselben hierauf erteilte Antwort und sodann die Schenkungsurkunde des Altarblatts verlesen.

Auf der Rückseite des der Stadt geschenkten Portraits von Seele schrieb Eckhard:

Bildnis des Malers und nachherigen könig. Württemberg. Galleriedirectors
J. von Seele von Hüfingen
von ihm selbst gemalt.

Ein Geschenk an die Stadt- und Kirchengemeinde Hüfingen als ein kleines Zeichen seiner besonderen Hochachtung von den Großh. Bad. Oberamtmann J. C. F. Eckhard zu Engen; in der Kindheit Bewohner des Fürstlichen Schlosses zu Hüfingen und damahls oft Gespiele des Knaben Johann Baptist Seele.

1846″

Die Schrecknisse des Krieges 1939/1945 sind nicht spurlos an der hiesigen Stadtkirche vorbeigegangen. Sämtliche Kirchenfenster, dabei leider auch die mit den Glasmalereien des in München verstorbenen Hüfinger Künstlers Fridolin Heinemann (1859-1926), gingen in Scherben. Das Altarbild aber blieb heil und unversehrt.

Das künstlerische Schaffen von von Seeles wurde immer wieder von Kunstkennern hervorragend gewürdigt. In der württembergischen Kunstgeschichte ist von Seele als Schlachtenmaler in die Reihe der Großen gestellt. Sein Werk: „Die schwäbische Reiterattacke”, das er im Jahre 1810 vollendete, gehöre zu den allerbesten Kriegsbildern, welche die neue deutsche Malerei überhaupt hervorgebracht habe; es sei eine Leistung ersten Ranges.

Daß dem Hofmaler von Seele das künstlerische Schaffen von Soldaten- und Schlachtenbildern eher lag, als das mit religiösen Motiven, dürfte wohl keine Frage sein.

Wir Hüfinger, die wir das Hochaltarbild vom ersten Augenblick des Betrachtens an als Selbstverständlichkeit gewohnt sind, sollen und wollen nicht vergessen, daß ein großer Meister der Farben und des Pinsels uns dieses so wertvolle Bild malte, und daß Johann Baptist von Seele von wahrhafter Liebe zu seinem traulichen Städtchen Hüfingen und zu unseren Vorfahren durchdrungen war.

Zum 100. Gedenktage der Schenkung des Altarbildes im Jahre 1912, brachte das Donaueschinger Wochenblatt folgenden Bericht aus Hüfingen:

Hundert Jahre sind es, seitdem unser Gotteshaus mit einem hervorragenden Kunstwerke, das weit über die Grenzen des Bezirk bekannt ist und die Bewunderung der Kenner erregt, geschmückt wurde. Dieses Kunstwerk ist eine Schöpfung des Königl. Württbg. Hofmalers und Galeriedirektors Joh. Bapt. von Seele in Stuttgart, (Ritter des Königl. Verdienstordens), der in Meßkirch das Licht der Welt erblickte und seine ersten Jugendjahre in der Amtsstadt Hüfingen zugebracht hat.

Nach der im städtischen Archive verwahrten Schenkungsurkunde vom 30. Mai 1812 hat der geniale Künstler und edle Spender aus Liebe für die Bewohner der Stadt Hüfingen dieses Gemälde, darstellend den am Kreuze hängenden Christus und unter demselben die Gottesmutter Maria, den Jünger Johannes und die büllende Magdalena mit der ausdrücklichen Bestimmung gefertigt, daß das Bild zwar in der Pfarrkirche dahier über dem Hochaltar aufgemacht, allein nie ein Eigentum der Kirche oder der Kirchenfabrik werden, sondern den wirklichen Inwohnern Hüfingens, ihren Erben und Nachkommen solange sie dahier wohnen als eine Schenkung zugehören solle. Die Rahme um das Bild, das 14 Schuh Länge und 8 Schuh Breite mißt, wurde von Schreinermeister Johann Bausch dahier und der Strahlenaufsatz von Hofbildhauer Ignatz Brunner von Geisingen für Rechnung der hiesigen Bürgerschaft angefertigt. Die Vergoldung hat der Faßmaler und Amtsdiener Johann Gleichauf von hier ausgeführt. Dieselbe wurde von der Durchlauchtigsten verwitweten Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg geborene Fürstin von Thurn und Taxis, zur Bezeugung höchst Ihrer Zufriedenheit mit den Hüfinger Bürgern bezahlt.
Im Jahre 1846 ist die Stadt Hüfingen von J.C.F. Eckhard, Oberamtmann in Engen, abermals erfreut und beehrt worden durch die Schenkung eines in Ol auf Leinwand gemalten Bildes. Es ist ein eigenes Portrait des Galeriedirektors von Seele in jugendlichen Zügen, ein Brustbild in Lebensgröße. Dieses sowie ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf von Seele ist im Rathaus hier in sorgfältiger Verwahrung.”

Die Lebensgeschichte von Seele, die als eine Kostbarkeit betrachtet werden kann, wurde von seinem Onkel, Gefällverwalter Wölfle, in Hüfingen niedergeschrieben und wird mit der Schenkungsurkunde des Altarbildes im hiesigen Rathaus sorgfältigst aufbewahrt. Der Hüfinger Maler und Schriftsteller Lucian Reich (1817-1900) hat sie in seinem 1855 erschienenen Buch „Wanderblüten” ungekürzt wieder-gegeben.

Im „Ekkhart Jahrbuch für das Badner Land 1968″ des Vereins Badische Heimat, Freiburg/Brsg., wurde die Seele’sche Biographie ebenfalls im vollen Wortlaut mit etlichen Illustrationen und dem Selbstbildnis von Seele gebracht.
Wissenswert sind nun wohl auch die kurzen Angaben zu den einzelnen Personen, die im Zusammenhang mit Seele und seinem Altarbild standen.
Johann Baptist Seele wurde am 27. Juni 1774 zu Meßkirch (also nicht in Hüfingen) als Sohn des Franz Xaver Seele, Fürstl. Fürstbg. Soldat, und der Maria Anna Wölfin geboren. Schon als zweijähriges Kind kam er nach Hüfingen und verbrachte hier seine Jugendzeit bis 1789, wo er „Ende des September unter tausend Tränen und Segnungen der Mutter das väterliche Haus verließ”. Auf dem Titelblatt der Lebensbeschreibung steht, daß der „Königlich Württembergische Hofmahler und Gallerie Director zu Stuttgart, von Seele, zum Denkmal das Altarblatt Christus am Kreuz seinem zweiten Vaterort Hüfingen unentgeltlich gemahlt hat 1812” .

Väterlicherseits stammte die Familie Seele ja ursprünglich aus Italien und hieß Francelli la Salle bei Aosta. Daraus wurde dann la Sale, Sele, bis zu Seele. Das sehr lebhafte Temperament des Künstlers erklärt sich dann auch ganz gut aus solch romanischem Bluteinschlag.

Johannes Wölflin, der Onkel Seeles, war Großh. Badischer Gefällverwalter, geboren am 21. Juli 1751 zu Hüfingen und starb hier am 6. Oktober 1821. Seine Eltern waren: Joh. Bapt. Wölflin, Soldat, und Maria Barbara Zinsmayer.

Der Jugendfreund Seeles, J.C.F. Eckhard, Großh. Bad. Oberamtmann zu Engen war sehr wahrscheinlich ein Sohn des Fürstl. Fürstbg. Forstinspektors Jakob Eckhard aus Geisingen und der Maria Josefa geb. Haiz. Jakob Eckhard starb hier am 22. September 1846, 81 Jahre alt.

Franz Xaver Stuckle, geboren um 1769, war von Beruf Uhrmacher und in erster Ehe mit Maria Ursula Rhein, († 1805, 32 Jahre alt) in zweiter Ehe aber mit Barbara Maus aus Tengen verheiratet, die 1854 in Schaffhausen starb.
Aus der ersten Ehe gingen sechs und aus seiner zweiten Ehe zwölf Kinder hervor. Trotz dieser 18 Nachkommen ist das Geschlecht in Hüfingen ausgestorben. Schultheiß Stuckle starb hier am 19. August 1849.

Johann Gleichauf, Faßmaler (Vergolder) und Amtsdiener, geboren am 4. Februar 1764 verheiratete sich mit Anna Maria Schelble (1760-1800), aus deren Sippe später der berühmte Wiener Hofsänger und nachherige Direktor des Cäcilienvereins in Frankfurt am Main, Johann Nepomuk Schelble (1789-1837) hervorging.

Die Eheleute Gleichauf waren die Großeltern des Hüfinger Historien-und Trachtenmalers Rudolf Gleichauf (1826-1896).

Die Künstlerfamilien Schelble – Reich – Gleichauf und Heinemann waren allesamt miteinander verschwistert und verschwägert. In mehreren Veröffentlichungen, Kunstbesprechungen und Lebensbeschreibungen wurde und wird ihrer immer wieder rühmend und ehrend gedacht.

Möge ihr großes und so wertvolles Erbe, das Gedenken an diese „Hüfinger Künstlerkolonie”, vorab in ihrer von ihnen so geliebten Baarheimat, stets wachgehalten werden.

Gottfried Schafbuch im Jahr 1972

Stein des Anstoßes

Fahrrad von Wolf am Stein vor der Schranke im Hintergrund der Riedsee

Wer als Radler von Norden her den Riedsee ansteuert und nicht etwa links abbiegt, um (am Modellflugplatz vorbei) den Nacktstrand aufzusuchen oder weiter in Richtung Pfohren und Geisingen zu strampeln, muss auf dem Weg seewärts längs der B27 seit eh und je eine Schranke umkurven. Die ab hier nicht mehr geteerte Geradeausvariante ist freilich nur für den landwirtschaftlichen Verkehr frei, wie einem Zusatzschild unter der runden Verbotstafel für Fahrzeuge aller Art zu entnehmen ist. Und selbst für Fußgänger ist der Weg gesperrt, wie eine weitere Tafel aufklärt. Was freilich weder für diese und schon gar nicht für Radler je ein Anlass war, auf diese Zufahrt zum See zu verzichten und dafür den Umweg über Hüfingen in Kauf zu nehmen. Zumal die Beschilderung in Gegenrichtung, vom See gen Norden, weder für Radler noch für Fußgänger ein Sperrschild aufweist; allenfalls mit ungeeigneten Schuhen und Reifen würde er sich wegen des mitunter auch etwas gröberen Schotters nicht unbedingt empfehlen.

Die Umfahrung der Schranke stellte für geübte Radler bislang keinerlei Problem dar, und manchmal scheinen sich, der Spurenlage zufolge, auch motorisierte Vierradfahrer mehr oder minder erfolgreich damit versucht zu haben. Doch seit dieser Badesaison hat sich etwas verändert: Jetzt musste man sehr viel geschmeidiger, nur ja nicht zu flott, aber auch nicht zu langsam, die Umfahrung der Schranke in Angriff nehmen. Wie ich gleich beim Ersten Versuch auf dem Heimweg (vom See herkommend) schmerzhaft erfahren musste beim unfreiwilligen Abstieg und Griff in die Brennnesseln. Als heimtückisch erwiesen hatten sich nebst holpriger Grasnarbe auch zwei scharfkantige Steinbrocken zur Linken und ein größerer Granitfindling zur Rechten, die es nun umso sorgfältiger zu umkurven gilt. Sollte man da im fortgeschrittenen Seniorenalter nicht besser vorher absteigen und das Rad hindurchschieben? Andererseits hatte ich es auf der Hinfahrt doch eben noch, auf dem Sattel sitzenbleibend, geschafft, angespornt durch zwei jüngere Radler, die knapp vor mir elegant und ohne nennenswerten Zeitverlust hindurchgelangt waren. Wie würde ich die heiklen Klippen beim nächsten Mal umschiffen? Und wer eigentlich hatte sie wohl installiert, Hüfingens Ordnungsamt oder das Baggerunternehmen, das längs des Wegs auch schon Erdaushubwälle angehäuft hatte?

Fahrrad von Wolf am Stein vor der Schranke

Man wird ja nicht klüger im Alter: Hätte mich nicht schon beim ersten Mal ein auf dem Findling hinterlassener Sturzhelm eines hier offenbar gestrandeten Radlers gewarnt haben müssen? Auf dem Hinweg zum nächsten Badevergnügen ist es dann prompt passiert: Mag sein, dass ich eine Spur zu vorsichtig, sprich: zu langsam, in die Gefahrenstelle hineingefahren und seitlich umgekippt bin, sodass ich hernach meine blutenden Schrammen im Riedsee abwaschen musste. Logisch, dass ich diesmal auf dem Heimweg freiwillig abgestiegen bin vor der verfluchten Engstelle.

Wie gut, dass ein Schwall Kaltluft die Badesaison für ein paar Tage unterbrochen hat, sodass die Schrammen an Beinen und Ellenbogen einigermaßen verkrusten konnten. Doch beim nächsten sonnigen Tag, der auf erträgliche Luft- und Wassertemperaturen hoffen ließ, musste es bereits wieder sein – diesmal mit Absteigen und Schieben, versteht sich. 

Herkunftsmythos des Hüfinger Herrgottstages

Fronleichnam oder der „Herrgottstag“ hat in Hüfingen eine kürzere Tradition, als man bei dem ganzen Rummel meinen möchte. 1842 und 1843 war Xaver Reich zur Studienreise in Italien und begeisterte sich dort neben der Kunst auch für die großen religiöse Prozessionen.

In Portici gibt es eine sehr große Prozession für den Stadtpatron San Ciro. Diese Prozession findet traditionell am ersten Sonntag im Mai statt. Dabei wird die Statue des Heiligen durch die Straßen getragen, begleitet von riesigen Menschenmengen. Bei der Prozession werden die Straßen mit „tappeti di fiori“ (Blumenteppiche) geschmückt: https://www.lidentitario.com/2024/05/05/portici-dal-culto-di-san-ciro-a-quello-degli-infioratori/

In Fucecchio bei Florenz existiert eine traditionelle „Infiorata del Corpus Domini“, also Blumenteppiche für die Fronleichnamsprozession. Dort werden Straßen mit Blumenbildern und Blütenteppichen ausgelegt, über die die Prozession zieht. So hat Xaver Reich nach seiner Italienreise in Hüfingen diese Traditionen vermischt und vor seinem Elternhaus den ersten Blumenteppich gelegt und somit den Grundstein in Hüfingen geschaffen.

Diese Tradition wurde in Hüfingen so erfolgreich, dass man dafür den Stadtheiligen und Kirchenpatron von Hüfingen aufgab: Den heilige Jakobus.

Was viele nicht mehr wissen: In Hüfingen ist seit dem Mittelalter ein Abzweig zum Jakobusweg. In früheren Zeiten gab es hier sehr viele Pilger und das sehr berühmte Jakobifest am 25. Juli. In den Wanderblühten beim Kapitel über den armen Konrad beschreibt Lucian Reich das Jakobifest und wie sich Hüfingen darauf vorbereitet hatte. Auch im nächten Kapitel der Wanderblühten – Kindheit in Hüfingen wird das Fest beschrieben. Sowie selbstverständlich im Hieronymus:  Kapitel 13 und  Kapitel 23.

Die etwa 300 Jahre alte Fahne der Jakobuspilgerbruderschaft erinnert noch heute daran. Die Jakobusfahne wird jetzt an Fronleichnam bei der Prozession mitgeführt und wurde vom FF Hofmaler Franz Joseph Weiß (*15.02.1735 Hüfingen – 14.06.1790 Donaueschingen) gefertigt. Ebenfalls erinnert der Jakobusbrunnen vor dem Hüfinger Stadtmuseum und der Jakobusaltar in der Hüfinger Stadtkirche St. Verena und Gallus an die Jakobusverehrung.

Jakobusfahne vom Hofmaler Weiß
Vielen Dank an Markus Leichenauer für das Foto!
linker Seitenaltar in Verena und Gallus vom Hofmaler Weiß
Jakobus mit Wanderstab in der Hand, dem Volke predigend aus 1774.

Die links unten auf der Tafel gemalte Männergestalt soll ein Selbstbildnis des Hofmalers Franz Josef Weiß sein.
Jakobusbrunnen im Jahr 1976
Jakobusstele von Bernhard Wintermantel.

Wenn ich mir Hüfingen heute so anschaue, dann wundert mich eigentlich warum die Jakobusfahne an Fronleichnam mit getragen wird. Vielleicht wäre ein Römerkopf passender, man könnte ihn ja San Ciro nennen, dies würde auch viel besser zum Slogan der Stadt passen, die meint sie „liebe Geschichten„.

Zumindest können keine Schlossrollen, Jakobsbollen, Bienensaug, Zahnbürstli, Trummelschlegel, Eschper, Bochele, Blaue Ästerli etc. mehr ausgerissen und niedergetrampelt werden, da vieles hier schon lange ausgerottete wurde. Mit Professor Dr. Günther Reichelt gespochen: „Und wo ist das schwefelgelbe Gewoge der Trollblumen, das tiefe Rot des Knabenkrauts, wo sind die goldenen Sterne des Spatel-Greiskrauts, die Silberflöckchen der Wollgräser, und wo … Ja, wo sind sie geblieben?

Film aus dem Jahr 1931 von Erst Kramer
Quelle: Historisches Filmmaterial aus dem Nachlass von Ernst Kramer. Die Veröffentlichung dient ausschließlich der Dokumentation der Hüfinger Ortsgeschichte. Sollten Rechteinhaber Einwände haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Um nicht nur zu schimpfen, wollte ich den Text von Max Rieple aus dem Jahr 1950 hierzu in Erinnerung bringen:

Der Blumenteppich zu Hüfingen

Lange bevor die Sonne über das weite Pfohrener Ried mit goldenen Fingern nach der alten Baarstadt Hüfingen greift, um die Kirche mit dem spitzen Turm und die behaglich hingelagerten Bürgerhäuser für den Fronleichnamstag festlich zu schmücken, hat schon ein emsiges Werken und Treiben auf der breiten Hauptstraße zwischen Schloß und Kirche eingesetzt.

Geheimnisvoll erscheint uns dieses Tun. Aus Pappe oder Holz geschnittene Schablonen werden vor den Häusern auf deas Straßenpflaster gelegt und die entstehenden Felder und Figuren mit bunten Blütenköpfen oder Blumenblättern ausgefüllt.

Der besonders Kunstfertige aber fügt gleich dem Maler aus freier Hand farblich sorsam ausgewählt Blüten zum Bild zusammen. Gild es doch heute, vor dem König der Könige wiederum einen Blumenteppich auszubreiten, wie dies hier seit dem Jahre 1842 der Brauch ist.

Einer der bedeutenden Söhne Hüfingens, der Bildhauer Franz Xaver Reich, der Bruder des berühmten Lucian, hatte in Italien diese Art Teppiche in Portici und Resina am Westabhang des Vesuv gesehen.

Der junge Künstler, der ein offenes Auge und ein noch offeneres Herz besaß, war von der Farbenpracht und den dargestellten Motiven so begeistert, daß er nach seiner Rückkehr aus dem Süden am Fronleichnamstag vor seinem Haus einen ebensolchen Blumenteppich schuf.

Und siehe da: die sonst so konservativen und allem Neuen nur schwer zugänglichen Baaremer fanden ebenfalls Gefallen an diesen buntleuchtenden Mosaiken. In den saftigen Wiesen gleich hinter der Stadtmauer gab ihnen ja der Schöpfer in unendlicher Fülle den Stoff, aus dem sie formen konnten, was ihm zur Ehre dient.

So wurde der Beschluß gefaßt, in gemeinsamer Arbeit am Fronleichnamstag durch die Hauptstraße einen Blumenteppich zu legen, wobei es jedem einzelnen Bürger überlassen bleib, aus den Blüten der Heinat zu bilden, was ihm sein Erfindergeist und seine Phantasie eingaben.

Wahre Wunderwerke, aus Skabiosen, Trollblumen, Salbei und Pfingstrosenblättern kunstvoll gewoben, entstanden.

Was damals geschaffen wurde, hat mehr als ein Jahrhundert überdauert. Immer erfindungsreicher wurden die Bürger in der Ausgestaltung religiöser Motive. Wie bei so vielem, was aus fernen Landen Eingang bei uns fand, wurde das Fremde assimiliert, weitergewandelt und, durchdrungen von deutscher Innigkeit, zu etwas Neuartigem und Einmaligem umgestaltet.

Unwillkürlich muß man da an Oberammergau denken, wo frommer Sinn der Bewohner in den Passionsspielen ein Werk schuf, das den Namen des Alpendorfes in aller Welt bekannt machte.

So locken auch die Blumenteppiche Hüfingens alljährlich eine Unzahl Besucher in die Stadtmauern. Und ein jeder, der hier Einkehr hält, ist begeistert von dem Bild, das ich ihm bietet.

Grüne Maien umkränzen die Straße, durch die sich das Silberband des Stadtbaches schlingt. Die alten Brunnen, die in der letzten Zeit einen neuen, schönen, figürlichen Schuck erhielten, rauchen froher auf, wenn die Kirchenglocken ihren Jubel in den hohen, festlich strahlenden Baarhimmel hinaufsingen.

Und ist es nicht, als sei ein Stück dieses Himmels auf die Straße herniedergefallen, wenn es zwischen gelben und roten Blüten blau aufleuchtet?

Überall sind aus den goldenen Schüsselchen der Trollblumen, den blassen Blüten der Taubnessel oder der sanftblauen Iris in den saftig grünen Rahmen von Farnen Ornamente und Bilder zusammengefügt. Hier brennt das Herz Jesu in leuchtendem Rot, dort erstrahlt ein Kelch mit der Hostie, der Name Jesu erglüht zwischen mildem Blau, ein großes Kreuz, aus den weißen Sternen der Margueriten und aus spitzen, zarten Schachtelhalmen gebildet, liegt vor den Stufen eines Altars.

Sterne aus Kleeblumen, Anker aus der rosa Erparsette, geometrische Zeichnungen, geformt aus schwarzbraunen Wiesenknopfköpfchen, Bänder und Ranken reihen sich endlos aneinander, wenn wir den Blumenteppich entlang schreiten, der als doppeltes Band links und rechts vom Stadtbach sich vom alten Fürstenberischen Schloß, dem heutigen Landespital, bis hinunter zu Kirche hinzieht.

An den Altären wird das Bild besonders farbenfroh. Über diese Millionen von Blüten darf nur der Priester schreiten, der, von Glockenklang und Weihrauchwölkchen umweht, im goldenen Ornat das Allerheiligste trägt, während die Prozession rechts und links von den zwei Meter breiten Blumenteppichen hinschreitet.

So bleiben dies kunstvollen Gebilde bis in den späten Mittag hinein wie Kleinodien behütet und erfreuen die Unzähligen, die jedes Jahr kommen, um dieses Blumenwunder zu erleben.

Von Max Rieple etwa 1950


Das gesprochene Wort
ist ein davonfliegender Vogel
das geschriebene –
eingemeißelt in Stein

Max Rieple

Lyriker und Schrifsteller
(13. Februar 1902 – 16. Januar 1981)

Foto vom Max Rieple Haus in Donaueschingen

Offener Brief an den Gemeinderat von Hüfingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wie Sie alle wissen, steht der Hieronymus seit Jahren für Transparenz, Bürgerbeteiligung und eine lebendige kommunale Demokratie.

Umso befremdlicher ist es, dass das neue Stadtlogo im vergangenen Jahr in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde.  § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt klar, dass die Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich sind. Gerade weil die Gemeindeordnung die Öffentlichkeit als Regelfall und die Nichtöffentlichkeit als Ausnahme vorsieht, erscheint die Entscheidung über ein Stadtlogo besonders erklärungsbedürftig. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Bei einem Stadtlogo handelt es sich jedoch nicht um eine Personalangelegenheit, nicht um vertrauliche Vertragsinhalte und nicht um schutzwürdige private Interessen. 

Es handelt sich um das öffentliche Erscheinungsbild unserer Stadt, um ein Zeichen, das alle Bürgerinnen und Bürger repräsentieren soll. Ein Stadtlogo ist kein Verwaltungsakt. Es ist Ausdruck unserer gemeinsamen Identität. 

Deshalb hätte ein solcher Beschluss aus meiner Sicht öffentlich diskutiert werden müssen. Die Öffentlichkeit hätte nicht ausgeschlossen, sondern einbezogen werden müssen. Wer Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte über die Symbole unserer Stadt nicht hinter verschlossenen Türen entscheiden und Monate später der Bürgerschaft präsentieren.

Wer Bürgerbeteiligung als Wert nennt, sollte sie gerade bei Fragen ermöglichen, die das Selbstverständnis einer Stadt betreffen.

Deshalb schlage ich vor, den Vorgang nicht weiter zu verteidigen, sondern ihn durch einen offenen und demokratischen Prozess zu heilen. Zum Beispiel hierdurch:

  • Die Stadt schreibt öffentlich einen Ideenwettbewerb für ein Stadtlogo aus.
  • Alle kreativen Menschen aus Hüfingen erhalten die Möglichkeit, Entwürfe einzureichen.
  • Sämtliche eingereichten Vorschläge werden in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und diskutiert.
  • Der Gemeinderat wählt daraus fünf Finalisten aus.
  • Auch das derzeitige Logo kann selbstverständlich als Vorschlag teilnehmen und von Gemeinderat und Verwaltung begründet werden.
  • Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Hüfinger Boten oder über ein anderes geeignetes Verfahren über die Vorschläge ab.

Ein solcher Prozess würde kaum Geld kosten. Er würde jedoch etwas viel Wertvolleres schaffen: Vertrauen.

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger fertige Entscheidungen präsentiert bekommen. Vertrauen entsteht, wenn Menschen die Möglichkeit haben, ihre Stadt mitzugestalten.

Eine solche Abstimmung würde zeigen, dass die Stadt bereit ist, Kritik ernst zu nehmen. Sie würde zeigen, dass Bürgerbeteiligung mehr ist als ein Schlagwort. Sie würde zeigen, dass Transparenz nicht nur dann gilt, wenn sie bequem ist.

Vor allem aber würde am Ende ein Logo stehen, das demokratisch legitimiert ist. Ganz gleich, welcher Entwurf gewinnt: Es wäre das Logo der Hüfingerinnen und Hüfinger.

Deshalb geht es mir nicht nur um einen Männerkopf oder um ein Logo. Es geht um die Frage, ob die Grundsätze von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung in Hüfingen gelten sollen, wenn es darauf ankommt.

Viele Grüße ausm Backoffice vom Hieronymus
Hannah

Brigobanne glarea deserta est

Gerne möchte ich mal wieder darauf hin weisen, dass Schottergärten illegal sind. Schon im Jahr 2023 hatten wir die zuständige Behörde auf dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angeschrieben und gebeten sich um den schlimmsten Schottergarten in Hüfingen zu kümmern.

Am 9. Juli 2023 schrieb ich folgenden Text an das Baurechtsamt:

Die Stadt Hüfingen hat leider keine Baurechtszuständigkeit, deshalb wendet sich der Verein Freunde der Natur Hüfingen e.V. an Sie. In Hüfingen ist vor einigen Jahren ein Schottergarten an der Donaueschinger Straße angelegt worden. Es ist zwar nicht der einzige in Hüfingen, aber mit Abstand der größte, heißeste und direkt an der Hauptstraße, also für jeden sichtbar. Der alte Baumbestand wurde hierfür damals auch entfernt, es ist gar nicht so lange her.

Das ist ein Verstoß gegen § 9 der Landesbauordnung BW.

Im Gegensatz zur verbreiteten Auffassung sind Schottergärten nicht erst seit 2019 verboten (Biodiversitäts-Stärkungsgesetz), sondern seit Inkrafttreten der Landesbauordnung. Wobei dieser Schottergarten sogar nach 2019 angelegt wurde.

Hier das Urteil vom Verwaltunsggericht vom Januar 2023:
https://kommunal.de/schottergarten-entfernen-gericht

Vom Baurechtsamt kam gleich am 8. Februar 2023 die Antwort, man würde sich kümmern. Am im Juni 2024 wurde nachgehakt und es kam am 12. Juni 2024 wieder die Antwort, man würde sich kümmern.

Haupsache die Kreisumlage stimmt und die hoch bezahlten Beamten bekommen ihre Pensionen.

Folgender Text war im Newsletter des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg im Jahr 2023 über „Gärten des Grauens vor Gericht“ von Dr. Gerhard Bronner (LNV-Vorsitzender)

Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,

das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat Schottergärten rückwirkend ab 1995 für illegal erklärt. Damals wurde in den Landesbauordnungen der folgende Passus aufgenommen: “Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“

Wir könnten uns nun mit einem „Haben wir doch gleich gesagt!“ zurücklehnen, aber das zaubert den bereits verbauten Schotter nicht weg. Immerhin ist nun entschieden, wer im baden-württembergischen Konflikt zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Recht hat.

Und wir können nun die Baubehörden auffordern, von den Schotterbesitzern eine Begrünung einzufordern.

Man kann zu Recht fragen, ob wir Naturschützer nichts Wichtigeres zu tun haben, als gegen ein paar Quadratmeter (in Summe: etliche Quadratkilometer) Schotter anzugehen, die sich über kurz oder lang ohnehin mit „Unkraut“ begrünen werden. Ich denke aber, es stellt sich eine kulturelle Frage. Wenn der Garten der Spiegel der Seele seines Besitzers ist, wie mag es dort aussehen? Es geht auch um die Deutungshoheit für den gesellschaftlichen Umgang mit der Natur: Wollen wir als Teil der Natur leben oder in Opposition zu ihr?

Wenn wir im Kampf gegen den Flächenverbrauch kleinere Baugrundstücke forderten, wurde uns entgegengehalten, die Leute wollten große Grundstücke und das trage doch zur Durchgrünung bei. Warum will jemand ein möglichst großes Grundstück und schottert dann die Hälfte davon zu?

Wird Ulf Soltau, der Schöpfer der Seite „Gärten des Grauens“, nach dem aktuellen OVG-Urteil arbeitslos? Das wird noch dauern. Denn nun kommt es auf die Kommunen an, das Verbot der Schottergärten auch konsequent umzusetzen. Die Unterstützung der Naturschutzverbände haben sie.

Wir sollten den unbekannten Beschäftigten eines Ministeriums ehren, der in den 90er-Jahren unbemerkt, aber sehr weitsichtig, den oben zitierten Passus in die Bauordnungen schmuggelte. Ob er geahnt hatte, was für Perversitäten der Gartengestaltung in den 2000er-Jahren Mode werden würden?

Die Schächerkapelle

Eine erste Version des Beitrags über die Schächerkapelle war im Sommer 2019

Bräunlinger mappa aus dem Jahr 1620

Vermutlich wurde die Schächerkapelle in den Jahren 1608/1609 erbaut, sicher vor dem 30-jährigen Krieg.
Im Jahr 1622 ist erstmals von einem „Cruzifix- oder Schächerhäuslein“ die Rede. Auch auf der Bräunlinger mappa ist ein Kreuz mit einem Häuslein eingezeichnet. Die Entstehung und die Herleitung des Namens sind weitgehend ungeklärt. Zwar gibt es das mittelalterliche Wort „Schächer“, was so viel heißt wie „Räuber, Verbrecher“, und auch eine Verbindung zu den Sühnekreuzen ist denkbar. Beides jedoch ist nicht belegt.*

Traditionsgemäß stehen solche Kapellen an den Verbindungsstrassen als Zufluchtsorte für von Unwettern bedrohte Wanderer. Eine noch heute lesbare Inschrift an der Kapelle lautet:

„In Sturm und Wetter,
Sei Gott mein Retter.
In Krieg und Frieden
Sei uns sein Schutz beschieden.“

Die Schächerkapelle gezeichnet von Dennig-Ruh 1967

Die Schächerkapelle von Gottfried Schafbuch

Die Schächerkapelle gezeichnet von Franz Wintermantel 1972
Die Schächerkapelle gezeichnet von Franz Wintermantel 1972

„Anfangs Mai 1916 wurde durch den Fürstlich Fürstenbergischen Archivrat Dr. Tumbült, Donaueschingen, und Bürgermeister Bausch, Hüfingen, das Eigentumsverhältnis der Schächerkapelle an der Straße nach Donaueschingen festgestellt.
Es ging damals um die Bezahlung der Kosten für die notwendige Instandsetzung der seiner Zeit ziemlich verwahrlost gewesenen Kapelle.
In der Niederschrift der Verhandlung wird erwähnt, daß die Schächerkapelle seit Menschengedenken aus Mitteln wohltätiger Stifter baulich unterhalten wurde, da niemand Eigentümer des Heiligtums sein wollte.

Vermutlich wurde die Kapelle in den Jahren 1608/09 erbaut. Bis etwa 1864 befand sich in der hiesigen Schächerkapelle ein Kruzifix aus Gips, das nachts von einem betrunkenen Gotteslästerer aus Allmendshofen blindlings total zerstört wurde. Da kein Eigentümer der Kapelle vorhanden war und die Mittel für ein neues Kruzifix sehr spärlich eingingen, hatte Prinzessin Elise zu Fürstenberg das jetzt noch vorhandene Christusbild aus Eisenguß und in Gold gefaßt, gestiftet.

Bei der Nachforschung nach dem Eigentümer der Schächerkapelle wurde festgestellt, daß auf der Bannkarte vom Jahre 1788 der Standort der Kapelle angegeben ist; merkwürdigerweise läßt sich aber im Urbarium vom gleichen Jahr ein Eigentümer nicht feststellen. Das Gelände war wohl Fürstliches Herrschaftsfeld, doch wurde bei einer Flurvermessung der Zipfel, auf dem die Schächerkapelle steht, mit dem Gemeindegrundstück Hochstraße vereinigt und ist somit Eigentum der Stadt Hüfingen.

In seiner Sitzung am 3. August 1917 faßte der Hüfinger Gemeinderat folgenden Beschluß:

„Nachdem die im Mai 1916 vorgenommene Nachforschung nach dem Eigentimer der Schächerkapelle ergeben hat, daß die Kapelle bei der Katastervermessung mit dem Gemeindegrundstück Hochstraße vereinigt wurde und somit die Gemeinde Hüfingen zweifellos Eigentümerin der Schächerkapelle ist, wird dieselbe als Eigentum hiesiger Gemeinde anerkannt.“

Die zwei mächtigen Silberpappeln samt dem Hasenwäldle werden bei klarem Wetter selbst vom Wartenberg, wie auch vom Fürstenberg aus gesehen.

Bei der 1968/69 erfolgten Instandsetzung der Schächerkapelle wurden dem Kruzifix rechts und links die hiesigen Kirchenpatrone. St. Verena und St. Gallus, beigegeben. Diese beiden Figuren standen ehedem auf dem Hauptaltar der Stadtkirche.“

Selbst von einer sagenhaften Gestalt, die späten Heimkehrern begegnet, ist seit eh und je die Rede. Ein unbekannt gebliebener Poet hinterließ uns nachstehendes Gedicht über die Schächerkatze:

Dert, wo de Weag gi Eschinge goht,
zwischet zwo große Pappele schtoht
e Käpelli,’s ischt suuber und nätt,
ech mecht nuu wisse, wears gschtiftet hätt.
I dem Käpelli seit mer Schächer bi iis,
es hätt en goldige Herrgott im Ghiis.
Und d’Bämm, die schtond scho meh als hundert Johr,
drum sieht mer’s au fascht i de ganze Boor.
Meng Wiibervolk und au menge Maa,
die Kummer, Sorge und Kriiz hond khaa,
sind i des Käpelli inni gruckt,
hond andächtig drinn ere Load verdruckt.
Duet Sankt Petrus emol e Wätter loslau,
no ka mer ganz rüejig drinn unterschtau.
Doch ischt es bim Schäer scho gfähli gsii

Gottfried Schafbuch in Bii Boor – Mii Hoamet 1972

D’Schächerkatzen
https://www.narrenzunft-huefingen/Schaecherkatze

Aus der Chronik von 1984

Hermann Lauer ist der Meinung, dass das Schächerkreuz an der Straße nach Donaueschingen in den Jahren kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg entstand. Tatsächlich ist im Jahre 1622 erstmals vom »Crucifix- oder Schächerhäußlein« die Rede. Demnach bestand die Kapelle bereits in jenem Jahr.

Während sich die Bedeutung der Schächerkapelle im Schächer von Fürstenberg, erklären läßt, ist die Herkunft der kleinen Kapelle am Ausgang Hüfingens in Richtung Donaueschingen ungeklärt. Zwar ist der »Schächer« aus dem Mittelhochdeutschen herzuleiten und bedeutet soviel wie »Räuber, Verbrecher«, aber auch in diesem Zusammenhang ist eine Deutung nicht zu finden. Möglicherweise steht der Hüfinger »Schächer« mit den Sühnekreuzen in Verbindung.

Unter Pfarrer Rudolf Rauber haben 1909 die Gebrüder Marmon, Bildhauer-Atelier in Sigmaringen, den jetzigen Altaraufbau mit Tabernakel und Verena- und Gallusfigur angefertigt. 1960 wurden die Figuren der hl. Verena und Gallus in der Schächerkapelle untergebracht, 1993 jedoch im Auftrag von Herrn Dekan Andreas Huber wieder zurückgeholt und neben dem Altar aufgestellt, wo früher die Beichtstühle waren.

Die Kapelle war nach dem Ende der napoleonischen Kriege dem Verfall nahe. Da aber nicht klar war, wem die Kapelle gehörte, wurde im Auftrag des Stadtrates eine Kollekte veranstaltet, um die kleine Kapelle reparieren zu können. Im Jahre 1838 aber stürzte das Gewölbe der Kapelle ein, weil es alt und baufällig gewesen war. Wieder wurde eine Kollekte durchgeführt und die Arbeit versteigert. Sie wurde von der Gemeinde zum Mindestgebot von 50 fl. vergeben. Nach Gottfried Schafbuch befand sich in der Kapelle ein Kruzifix aus Gips, das nachts von einem betrunkenen Gotteslästerer aus Allmendshofen zerstört worden sei. Da die Kapelle keinerlei Fundus besaß, war niemand für die Wiederherstellung offiziell zuständig. Prinzessin Elise zu Fürstenberg stiftete darum das heute noch vorhandene Kruzifix, das aus Eisenguss besteht und in Gold gefaßt wurde.

Während der folgenden Jahrzehnte verfiel die herrenlose Kapelle immer mehr, und während des Ersten Weltkrieges wurde die Renovierung immer dringender, aber ein Eigentümer der Kapelle war noch immer nicht bekannt. Darum versuchten Dr. Georg Tumbült, der bekannte fürstenbergische Archivrat, und Bürgermeister Bausch aus Hüfingen im Mai 1916 die Eigentumsverhältnisse zu klären. Es zeigte sich dabei, dass die Kapelle seit Menschengedenken von Wohltätern erhalten worden war. Es zeigte sich weiter, dass auf der Bannkarte aus dem Jahre 1788 zwar der Standort der Kapelle angegeben, im Urbar der Stadt Hüfingen jedoch kein Eintrag zu finden ist. Zwar befand sich die Kapelle auf Herrschaftsfeld, aber bei einer Feldvermessung wurde die Fläche, auf den die Kapelle steht, mit einem Gemeindegrundstück vereinigt. In einer Sitzung am 3. August 1917 anerkannte der Gemeinderat das Eigentum der Schächerkapelle.

Die kleine Kapelle zwischen den zwei mächtigen Silberpappeln wurde 1968/69 instand gesetzt. Links und rechts des Kruzifixes wurden die Statuen der hl. Verena und des hl. Gallus angebracht. Sie hatten einst ihren Platz wohl auf einem Hauptaltar der Hüfinger Pfarrkirche.

Die Figuren befinden sich heute wohl irgendwo in der Sakristei und dienten als Vorlage der Figuren die heute in St. Verena und Gallus stehen.

Vielen Dank an Matthias Sigwart.
(Am 10. August 2024 in den Kommentaren)

Die Heilige Verena in Verena und Gallus
Die heilige Verena und
der heilige Gallus in der Stadtkirche

Die zwei mächtigen Silberpappeln die bei klarem Wetter vom Wartenberg und auch vom Fürstenberg aus gesehen wurden:

Schächer im Herbst 1964
Alte Donaueschinger Strasse
in den 1970ern
Fotos: Karl Schweizer
hier die Reste im Sommer 2019

Quellen:
Die Chronik von Hüfingen von August Vetter (1984)
Mii Boor – Mii Hoamet von Gottfried Schafbuch (1972)
Kirchen und Kapellen in der Stadt Hüfingen von Dr. Maren Nickel (2006)

Bschlage – D’Käther und de Marti

Von Gottfried Schafbuch

D’Käther und de Marti gelesen von Maria Simon

Bschlage

Es johlet d’Käther, schreit und schilt
am Mendig früh wie b’sässe:

„Du Lump, du ganz versoffne Siech,
bischt z’lang im Bäre g’sässe.
Jetzt guck emol din Kittel a,
sind Flecke drin, en Huufe.
Du Pfiddi, siescht, die Moose doo,
die kummet nu vom Suufe!“

De Marti stieret vor sich hear,
hört zu dem Dunderwätter.
Z mol schleet er d’Bratze uff de Disch
und brüelet a sie Käther:

„Gell, lieg mer nitt und halt die Muul,
und hör nuu uff mit blääre.
Vum Suufe kummet d’Moose nit
die giit es bim Verlääre!

Karikatur von Helmut Gross, Villingen.

Hüfinger Trinkwasser-Reise

Blick auf den Auberg bei Hausen vor Wald
Blick auf den Auberg bei Hausen vor Wald

1. Version war am 9. Februar 2022

Vor 1903 gab es in der Stadt Hüfingen vier Pumpbrunnen, die allerdings den Bedarf nicht decken konnten, so dass ein Teil der Bevölkerung das „Kochwasser“ aus der Breg schöpfen musste. *

Pumpbrunnen 1876 neben der Lägel mit Elisabeth Heinemann (Grießhaber) und ihrer Cousine Marie Heinemann (Nober). Marie Heinemann war die Tochter von J. Nepomuk Heinemann und Elisabeth Reich.
Foto: J.N. Heineman

Bild aus der Hüfinger Chronik mit dem Brunnen

Die Statue des Johannes auf einem Brunnen in Hüfingen. Vermutlich der Johannes von der Kapelle auf dem Rotrain. Allerdings ist dies kein Pumpbrunnen.
Foto: 1886 J. Nepomuk Heinemann

Am Pumpbrunnen im Jahr 1930

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die 1. Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

Am alten Brunnen neben der Lägel war aus Anlass des Brunnenfestes ein Plakat angebracht. Darauf hatte der Wagner Josef Rieger mit der Unterschrift „Die Unterstädter“ aus seiner Feder diese Verse schreiben lassen*:

Nimm zum Abschied unseren Dank.
Jahrzehnte lang spendetest du uns Trank.
Warst begehrt von jedem Weib.
Erhieltest gesund uns den Leib.
Manchem jungen schönen Mägdelein
verschaffteste du ein Stelldichein.
Daß du manchmal rochest schlecht,
sagt ein Nachbar. Ob mit Recht?
Stehst du einstens nicht mehr hier,
Sucht man Trost beim Lägelbier.

Josef Rieger

Wirtschaft zur Lägel 1928

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 von der Stadt Bräunlingen nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Wo heute die Tiefbrunnen sind hieß damals allerdings Im Wangen. Der Schaafaecker war an der Ruckhalde – dort wo heute Donaueschingen einen Tiefbrunnen hat. Beim Hasenwäldle war eine Ziegelhütte. Nördlich der Sieren war ein Kalksteinbruch. Den sieht man heute noch. Unten die Karte von 1840 im Vergleich zu heute.

1840-2026 Hüfingen mit Open Street Map

Da in den 1950ern auch Hausen vor Wald und Mundelfingen eine bessere Wasserversorgung benötigten, entschloss man sich 1956 einen zweiten Tiefbrunnen zu graben und den Wasserturm zu bauen. Da dies alles sehr viel Geld kostete, nannte man den Hüfinger Wasserturm damals auch „Schuldenturm“.*

1956 gebauter Hüfinger Wasserturm.

Hüfinger Trinkwasser

Also nochmal von vorne:
Das Hüfinger Trinkwasser kommt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker).

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker

Probleme unseres Trinkwassers im Jahr 2017

Wasserchutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen

Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so, als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders. Damals haben allerdings Hüfinger Bürgermeister und Gemeinderäte sogar vor Gericht (vergeblich) für unser Wasser gekämpft. Heute gibt es in Hüfingen fast niemanden mehr der sich für unser Trinkwasser einsetzten würde.

Aber zurück zum Thema.

Das Wasser aus den Tiefbrunnen wird in zwei Hochbehälter über Hüfingen gepumpt. Einer ist über dem dem Oberen Schosenhof (Mostschöpfle) auf dem Flurstück „Rauhschachen“. Den Wasserturm kennt wohl jeder.


Wasserhochbehälter (HB) Schosen

Von diesen „HB Schosen“ und dem Wasserturm wird mehr oder weniger die 72 km lange Leitung über die Ortschaften bedient.

So geht vom Wasserturm eine Leitung nach Sumpfohren und wird oben nach Behla abgezweigt.

Blick vom „Im Dreiangel“ bei Sumpfohren über den Wasserturm und die Eichhöfe.

Messstelle auf dem Hinnenberg von Sumpfohren.

Von Sumpfohren geht es zum Pumpwerk nach Behla. Dort wird wird das Wasser aus Fürstenberg vom Schächer ultrafiltriert.

In Fürstenberg ist die dritte Hüfinger Quelle die noch in Funktion ist: Die Schächerquelle mit dem Hochbehälter von 1976.

Die Schächerquelle mit dem Hochbehälter von 1976.

Leider hat wohl jemand vor Jahrzehnten ziemlich große Mengen Atrazin (ein Pflanzenvernichtungsmittel) verloren. Vielleicht erinnert sich jemand an das große Fischsterben im Rhein 1986, weil Atrazin über die Abwässer des Unternehmens Ciba-Geigy abgelassen wurde?

Atrazin ist seit 1. März 1991 in Deutschland verboten. Wie große Mengen davon auf den Fürstenberg gelangen konnten, ist bis heute ein ungelöstes Rätsel.

Auf jeden Fall hat die Stadt Hüfingen 2017 für 181 000 Euro eine neue Ultrafiltrationsanlage gekauft, um die Schächerquelle wieder nutzen zu können. Diese befindet sich nun in Behla, reinigt das Wasser und pumpt alles zusammen nach Hausen vor Wald.

Auch das Wasser vom Wasserhochbehälter Schosen kommt über das Hammeltlal über eine Messstelle nach Hausen vor Wald.

Hammeltal mit Blick auf den Wasserturm

Messtation an der B31 beim Hammeltal

Pfaffenhölzle bei Hausen vor Wald.
Hier kommt von Osten die Leitung aus Behla mit dem Wasser aus der Schächerquelle Fürstenberg und aus dem Wasserturm und vereinigt sich mir dem Wasser von Norden aus dem Hochbehälter Schosen das über das Hammeltal nach Hausen vor Wald geleitet wird.

Das gesamte Wasser aus der Ringleitung wird den Kohlwald herauf gepumpt in den Mundelfinger Hochbehälter.

Zentrale Wasserversorgung der Stadt Hüfingen
Hochbehälter Kohlwald 750 cbm
Eröffnet 15.08.1975

Ich muss also die Mundelfinger enttäuschen. Obwohl ihr hinter der Wasserscheide lebt, seid ihr in punkto Trinkwasser durchaus auch „Donauquelland“.

Mundelfingen
Hier kommt hinter der neuen Kohlwaldhütte die Wasserleitung ins Dorf

Hiefinger Wasserleitunge

* aus der Chronik der Stadt Hüfingen von August Vetter 1984

Baumschutzsatzung für Hüfingen

Die Freunde der Natur Hüfingen hatten schon im September 2025 bei der Stadt und auch beim Gemeinderat eine Baumschutzsatzung vorgeschlagen. Dies wurde von den CDU und SPD Fraktionen durchaus positiv gesehen und auch unterstützt.

Vielen Dank an dieser Stelle an die zwei größten Fraktionen für ihre Unterstützung für die Hüfinger Natur!

Eine Baumschutzsatzung sieht vor, dass Bäume mit einem Stammdurchmesser von 20 cm oder mehr nur mit einem „vernünftigen Grund“ beeinträchtigt oder gefällt werden dürfen. Typische Gründe sind zum Beispiel Gefahrenabwehr (kranke oder umsturzgefährdete Bäume) oder baurechtliche Maßnahmen.

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

Mit einer Baumsatzung hätte die Stadt die Bäume am Frank nicht in einer Nacht- und Nebelaktion umsägen dürfen. Es wäre zwar durchaus möglich gewesen, aber nicht ohne dies vorher zu begründen.

Leider hat die Stadt Hüfingen bisher kein Interesse an einer Satzung für unsere Bäume gezeigt und ich möchte hier nochmal meine Enttäuschung darüber ausdrücken.


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