Neubau in Fürstenberg, Mundelfingen, Hausen; NGP Baar; Feuerwehr Gerätehaus; Mensa LRS; kommunaler Gemeindevollzugsdienst; SPD Resolution

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:10 Uhr

Bauantrag Nr. 13/2026

Abbruch vorhandener Geräteschuppen, Neubau einer Wohnmobil-Garage, Neubau einer PKW-Garage, Anbau an bestehendes Wohnhaus in Mundelfingen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 15/2026

Überdachung der bestehenden Terrasse in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 16/2026

Nutzungsänderung und Neubau Wohnhaus Schaffhauser Straße 21.

Beantragt ist der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses als Kubus. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kleines Stückle / Grubengarten Änderung“ in einem festgesetzten Gewerbegebiet. In Gewerbegebieten sind ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsleiter zulässig. Durch die Umnutzung der bestehenden Wohnung zu Gewerberäumen könnte laut Ansicht der Verwaltung dem Neubau des Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung zugestimmt werden.

Auch diesem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 17/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Hausen vor Wald

Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Durch das Vorhaben wird eine Baulücke in Hausen vor Wald geschlossen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und teilen die Bedenken des Kreisbaumeisters wegen der Höhe nicht. Der Gemeinderat stimmt auch einstimmig zu.

Bauantrag Nr. 18/2026

Nutzungsänderung – Teilbereich zu Kosmetikstudio auf dem Hohen II. Dem wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 20/2026

Neubau Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen in Mundelfingen

Es soll ein zweigeschossiges Wohnhaus mit 4 Wohnungen und 4 Garagen gebaut werden. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Wegen der Lage am Aubach ist das Vorhaben mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.
Durch das Vorhaben entstehen eine 1-Zimmerwohnung, zwei 2-Zimmerwohnungen und eine 3-Zimmerwohnung.
Für den Bereich „Am Randen“ gibt es einen Bebauungsplan aus 1995 welcher allerdings mittlerweile als nicht rechtskräftig erklärt wurde. Daher ist das Grundstück dem Innenbereich von Mundelfingen zuzuordnen und ist demnach nach § 34 BauGB
zu beurteilen. Die umgebende Bebauung entspricht einem Wohngebiet.

Der Ortschaftsrat freut sich über die vielen Wohnungen und hat einstimmig zugestimmt, ebenso der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 21/2026

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Fürstenberg

Der Name „Obstgarten“ ist ausgesprochen sarkastisch für ein Baugebiet nach § 13b bei dem illegal eine Streuobstwiese gefällt wurde und ebenso illegal der Naturschutz ausgehebelt wurde.

Wegen des Neubaugebietes musste die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für 231.100,96 € erhöht werden. Aber das sind ja Pflichtausgaben der Kommune, dafür kann man dann wieder bei den Familien sparen, Hauptsache es gibt günstige Bauplätze auf der grünen Wiese.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.


Bauantrag Nr. 22/202610

Modernisierung eines Einfamilienhauses in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Anregungen aus dem Gemeinderat

Mete Ünal möchte den Blick auf das Altglas am Wohnmobliplatz richten. Der Standort ist problematisch, da es ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität ist und die vielen Glasscherben auf dem Weg sind gefährlich in der Nähe des Spielplatzes. Auch die Entsorgung verursacht Lärm. Er bittet um Prüfung des Standortes.

Die Stadt will keinen anderen Standort mehr, da es überall viel Gegenwind gibt.


Öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 21.05.2026 – 18:30 Uhr

TOP 2 Bürgerfragestunde

Die Vorsitzende der Freunde der Natur Hüfingen bittet um Antwort was gegen eine Baumschutzsatzung spricht. Leider gibt es keine Antwort.

Die Feuerwehr verzweifelt an einem Anwohner der ständig die Polizei ruft. Keiner weiß hier so recht weiter.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die neue Hauptamtsleiterin stellt sich vor.

TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar Sachstandsbericht und Planungen Riedseen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Maßnahmenplanung zum Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar) auf der Gemarkung Hüfingen zur Kenntnis genommen und befürwortet. Ebenfalls hat der Gemeinderat damals seine Absicht formuliert, das NGP Baar in der Umsetzungsphase (Projekt II) zu unterstützen. Vereinbart wurde, dass die je Kalenderjahr anstehenden Maßnahmen im Gemeinderat vorgestellt und zur Umsetzung beschlossen werden.

drei Wasserbüffel auf der Weide

NGP Fördergebiet Riedseen

In der Sitzung werden die geplanten Maßnahmen am Riedsee erläutert. Im Rahmen des NGP sollen im Westen des Pfohrener-Riedsees Flachwasserzonen zur Lebensraumaufwertung für Wasservögel angelegt werden. Es sollen Aussichtspunkte und eine Aussichtsplattform errichtet werden, damit die Mensch die Natur besser erleben können. Für die anschließende Pflege der „neuen“ Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee als auch der bestehenden im Hüfinger-Riedsee (Ausgleichsmaßnahmen Kiesabbau) ist eine Beweidung mit Karpartenbüffel (Wasserbüffel) angedacht. – Ähnlich der Wilden Weide in Pfohren. Die vorgesehenen Beweidungsflächen befinden sich in Privat- und Gemeinde-Eigentum. Die Stadt Hüfingen ist von der Hauptmaßnahme „Anlage von Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee“ nur als Angrenzer involviert. Bezüglich Berücksichtigung des Hüfinger Besucherlenkungskonzeptes steht man im gemeinsamen Austausch mit der Stadtverwaltung.

NGP Fördergebiet in Fürstenberg

Fördergebiet mit erworbenen Grundstücken bei Fürstenberg.

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)




NGP Fördergebiet in Mundelfingen

Jungviehweide: Art der Maßnahme Pflegeschnitt zur Verjüngung bzw. Revitalisierung von Streuobstbäumen ca. 200 Stück
Ziel ist die Erhaltung von Streuobstbäumen und Entwicklung von Habitatbäumen. Verbesserung der Standortbedingungen u.a. für: Kuckuck (Cuculus canorus), Mittelspecht (Dendrocoptes medius), Wendehals (Jynx torquilla), Baumpieper (Anthus trivialis), Westlicher Scheckenfalter (Melitaea parthenoides).



Bienen-Ragwurz

NGP Fördergebiet Deggenreuschen-Rauschachen

Fliegen-Ragwurz

Reduzierung Stauchschicht und Pflanzung Kiefern um stabilisierung Waldbestände zu schaffen.
Verbesserung der Lebensräume v.a. für

  • Frauenschuh (Cypripedium calceolus )
  • Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra )
  • Echter Seidelbast (Daphne mezereum )
Pyramidenorchis

Gunther Limberger fragt für die CDU warum es so lange ginge mit den Wasserbüffeln. Kerstin Skodell fragt nach den Aussichtstürmen und Führungen.

TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadtwerke 2025

Jedes Jahr das selbe. Ich überlasse es den Gemeinderäten und der Stadt hierzu was zu sagen, es ist mühselig. Hier nur kurz die Zahlen:

Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro
Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro.
Quelle: Badische Zeitung am 20. Mai 2026

Beschlussvorschlag
Auf Grund von § 16 Abs. 3 Satz 2 EigBG wird der Jahresabschluss der Stadtwerke Hüfingen für das Wirtschaftsjahr 2025 entsprechend der Anlage 1 Feststellungsbeschluss festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2025 der Stadtwerke in Höhe von 314 T Euro ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Dem Bürgermeister, dem kaufmännischen Leiter der Stadtwerke, dem Wassermeister und dem Elektromeister wird ohne Einschränkungen die Entlastung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg erteilt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Wahl des stellv. Kommandanten der Feuerwehr Hüfingen, Einsatzabteilung Hausen vor Wald

Die Dienstversammlung wählte Janik Baumann als stellvertretender Kommandant der Abteilung Hausen vor Wald neu.
Der Gemeinderat muss noch der Wahl zustimmen.

Die Gemeinderäte bedanken sich und gratulieren dem neuen stellvertretenden Kommandanten.

TOP 7 Städtischer Familien- und Seniorenpass – Anpassung der Richtlinien zum 01.01.2026

In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 wurden bereits die Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass angepasst. Im Zuge dessen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Richtlinien ebenso anzupassen und dabei insbesondere zu prüfen, ob die Schülerbeförderung für Grundschüler sowie die Bläserschule Hüfingen in den Richtlinien mit inbegriffen sind.
Der nun vorliegende Verwaltungsvorschlag setzt diesen Auftrag um und erweitert den Leistungskatalog, um die soziale Teilhabe in Hüfingen weiter zu stärken und gleichzeitig Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Leistungen entsprechend umzusetzen.

Mete Ünal (SPD) beantragt eine Umbenennung zu „Hüfinger Teilhabepass“.

Der Beschlußvorschlag oben wird heute beschlossen und die Umbenennungen kommen später.

TOP 8 Anpassung des Funktisches an den Gerätehausbau der Feuerwehr Hüfingen

Aktuell sind Komponenten von zwei unterschiedlichen Anbietern verbaut, was zu Schnittstellenproblemen und Verantwortungsdiskussionen führt. Hier sollen Komponenten getauscht werden, um alles aus einer Hand mit einem Ansprechpartner zu haben. Zudem wurden Komponenten, die getauscht werden sollen, vom Anbieter abgekündigt und können nicht mehr repariert oder einfach durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Im Haushalt 2026 wurden 21.000€ für den Einbau eines neuen Funktisches eingestellt, jedoch wurde der Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, dass die Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinderat ausbezahlt werden.
Es liegt nun ein Angebot über 18.811,79€ vor.

Hier will ich unsere Feuerwehr loben. Es ist super respektvoll, dass immer einige Feuerwehrmänner in die Sitzung kommen, wenn es um das Gerätehaus geht. Es tut mir leid, dass sie mit einem Stadtrat so Ärger haben, es wäre schön, wenn das irgendwie gestoppt werden könnte.

Dem Funktisch wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Vergabe der Essenslieferung für die Mensa der Lucian-Reich-Schule

Seit dem 01.09.2025 erfolgt die Belieferung der Schulmensa durch das FF Altenpflegeheim Hüfingen. Die Zusammenarbeit mit dem FF Altenpflegeheim verläuft seit Beginn der Belieferung sehr positiv.
Das FF Altenpflegeheim Hüfingen hat gegenüber der Verwaltung erklärt, die Belieferung der Mensa auch über den 31.08.2026 hinaus fortführen zu wollen. Die Verwaltung hat die vergaberechtlichen Möglichkeiten geprüft. Eine erneute Direktvergabe für weitere 12 Monate ist aufgrund des weiterhin unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze liegenden Nettoauftragswerts rechtlich zulässig. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um die zweite und letztmalige Direktvergabe an denselben Anbieter handelt. Für eine darüberhinausgehende Vergabe wäre anschließend ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Direktvergabe des Lieferauftrages für die Mensa
    an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen ab 01.09.2026 für die Dauer von 12 Monaten
    an das FF Altenpflegeheim Hüfingen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertragsabschluss mit dem
    FF Altenpflegeheim für eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.09.2026,
    vorzunehmen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Außenanlagen

Bei der Ausschreibung wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 307.618,90 € brutto.

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Arbeiten zu den Außenanlagen in Höhe von 283.802,97 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Interkommunale Kooperation im Bereich Gemeindevollzugsdienst

Durch den Renteneintritt des Mitarbeiters im Herbst diesen Jahres ist eine Wiederbesetzung der Stelle notwendig geworden. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens konnte einer geeigneten Nachbesetzung bereits zugesagt werden.
Die Stadt Bräunlingen verfügt ebenfalls über einen Gemeindevollzugsdienst, der bislang im Rahmen eines Minijobs organisiert ist. Die Stelle in Bräunlingen ist aktuell unbesetzt. Vor diesem Hintergrund haben die Bürgermeister der Städte Bräunlingen und Hüfingen gemeinsam geprüft, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes sinnvoll und darstellbar ist.

Die Zusammenarbeit soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der vorgesehene Umfang der Leistungserbringung für die Stadt Bräunlingen beträgt dabei 15 % einer Vollzeitstelle.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen stimmt der Kooperation mit der Stadt Bräunlingen im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes zu und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bräunlingen zu schließen.

Michael Steinemann (Freies Forum) findet eine Zusammenarbeit mit Bräunlingen nicht sinnvoll, da eine 100 % Stelle auf 85% reduziert wird. Er sieht hier keine große Ersparnis. Der Vorschlag wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.

TOP 12 Antrag SPD-Fraktion: Resolution zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

Die SPD-Fraktion Hüfingen hat einen Antrag zur Einbringung einer Resolution in den Gemeinderat gestellt.
In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Aufgaben von Bund und Ländern auf die kommunale Ebene übertragen und als Pflichtaufgaben festgeschrieben. Dies führte zu erheblichen finanziellen Belastungen, die den Ausgleich der kommunalen Haushalte gefährden. Ziel der Resolution ist es, die langfristige finanzielle Unterdeckung der Kommune zu verhindern und den Spielraum für freiwillige Leistungen zu erhalten.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  • keine zusätzlichen oder neuen Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, ohne gleichzeitig einen vollständigen finanziellen Ausgleich sicherzustellen,
  • das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent anzuwenden und
  • dieses Prinzip zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung möglichst verbindlich und rechtssicher – idealerweise gesetzlich – zu verankern.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hüfingen verabschiedet die beigefügte Resolution zur Weiterleitung an die Landesregierung. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die kommunale Ebene grundsätzlich neu zu regeln.

Meine Meinung hierzu:
Die schwäbischen Männer in Stuttgart werden absolut beeindruckt sein von einer südbadischen Resolution
.
Jetzt wird alles gut!

Reinhard Isak (SPD) meint dies hätten auch schon andere Gemeinden gemacht und es sei wohl im Trend. Vielleicht bringt es ja was, wenn es viele tun. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Nachbarschaftshilfe sei jetzt gestartet.

Die Kinder (die einmal im Monat vom Bürgermeister ins Rathaus eingeladen werden) bekommen ein Budget von 1000 Euro und es soll eine Veranstaltung geben. Es wird noch ein passendes Format für ein Jugendhaus gesucht das auf jeden Fall städtisch sein wird. Da die Kinder und Jugendlichen einmal im Monat Gehör beim Bürgermeister finden, könnten sie ihn vielleicht fragen, ob die Stadt nicht hinten an der Mauer vom Landesheim – dort wo die Bänke stehen – einen Mülleimer aufstellen könnte. Der einzige Mülleimer bei den Bäumen ist nämlich vielen zu weit und einige Hundehalter scheinen keine Tüten zu haben.

Vogelführung

Liebe Bürgerpostleser, 

habt Ihr eine Vorstellung davon, wie viele Vogelarten man sehen und/oder hören kann bei einer gut dreieinhalbstündigen Exkursion? Als mögliche Hilfestellung gebe ich bekannt, dass es weltweit etwa 10.000 Vogelarten gibt. In Deutschland kennt man etwa 250 Brutvogelarten. Und wie viele haben wir am Samstag, den 9. Mai ab 7 bis 10.30 Uhr erleben dürfen? Die tolle Anzahl von 50 Arten. Hättet Ihr das gedacht? 

Die Exkursion wurde organisiert von den Freunden der Natur Hüfingen. An den Start gingen elf Personen. Die Umrundung des Hüfinger Riedsees war das Exkursionsareal. Die ersten gut 1,5 Stunden waren von Nebel begleitet und mit 3° Celsius war es recht frisch, so dass nur zwei mit dem Fahrrad anreisten. Das Hören aus dem Nebel war zu Beginn der wichtigste Sinn. Hilfreich war, dass einige Teilnehmer Vogelstimmenapps zur Hand hatten. Aber man durfte sich nicht voll darauf verlassen, es wurde zum Beispiel die Heidelerche genannt, die aber nicht zu sehen/hören war. 

Thomas Kring hat mit seinem starken Tele die Aufnahmen unten gemacht. Auf den Bildern ist u.a. ein brütendes Bläßhuhn auf einem Schilfnest und ein Flußregenpfeifer, der seine Eier ausbrütet. Nachdem wir merkten, dass er sich gestört fühlt, sind wir weitermarschiert. Auf einem Bild ist ein Rohrammermann, der wegen seines Gesangs auch Rohrspatz genannt wird. Er ist auf Schilf und Röhricht als Lebensraum angewiesen. Im Wald und auf der Heide sucht man ihn vergebens. Thomas hat eine Wiesenschafstelze super beim Tanz für die Erlangung der Gunst des Weibchen erwischt. Zum Schluß ist ein Biber durch den Riedsee geschwommen, logischerweise kein Vogel, aber wann sieht man schon einmal einen Biber? Es ist zumindest mein erster.  

  • Am Riedsee beim Vogelspaziergang


Wenn Ihr Lust habt, geht die alphabetische Liste von Amsel bis Zaunkönig durch und überlegt, welche Arten ihr erkannt hättet im Sehen aber auch im Hören. Eine solche Vogelführung schafft Sicherheit im Bestimmen und im Erkennen von Rufen und Gesängen. Wer in Sachen Vögel etwas dazulernen möchte, kann sich freuen, als Teilnehmer mitzugehen. Hocherfreut waren wir, den Kuckuck zu hören, weil das heute keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Erwähnenswert sind Zilzalp und Fitis, die nur über den sehr unterschiedlichen Gesang zu unterscheiden sind.

Bei der Führung 2025 waren nur 43 Arten zu benennen, dieses Jahr 50. Womit hängt das zusammen? Ganz einfach, weil das Landschaftsgefüge dieses Jahr vielfältiger war mit Wald, See und Freiflächen als 2025 im Hammeltal. Je reicher strukturiert eine Landschaft, desto mehr Arten können existieren. 

Vielleicht habe ich Euer Interesse geweckt, dann macht mit bei einer Führungen z.B. am Tag der Artenvielfalt da gehts ins Hammeltall und den Hüfinger Orchideenwald: https://www.freunde-der-natur-huefingen.de/veranstaltungen/

Falls sich auf diesen Beitrag jemand meldet, könnte man überlegen, spontan ein Angebot zu machen.

Herzliche Grüße

Franz Maus

Mehrheit ist nicht Gerechtigkeit

Je länger ich über Demokratie nachdenke, desto weniger glaube ich, dass sie einfach bedeutet, dass eine Mehrheit entscheidet. Denn Mehrheiten können sich irren, Mehrheiten können grausam sein, Mehrheiten können ausgrenzen und Mehrheiten haben in der Geschichte oft voller Überzeugung Dinge getan, die wir heute als barbarisch betrachten.

Gerade deshalb besteht Demokratie nicht nur aus Abstimmungen, sondern aus Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und dem Schutz von Minderheiten und Schwächeren. Ein funktionierender Rechtsstaat schützt Menschen nicht erst dann, wenn sie beliebt sind, sondern gerade dann, wenn sie unter Druck geraten, wenn Stimmungen kippen oder wenn eine Gemeinschaft beginnt, sich selbst moralisch absolut sicher zu fühlen.

Vielleicht beschäftigt mich deshalb die Geschichte der Hexenverfolgungen hier in der Region so sehr.

Vor einigen Jahren habe ich mich intensiv mit dem Prozess gegen Matthias Tinctorius (siehe unten) beschäftigt. Immer wieder lande ich dabei aber auch bei der Geschichte meiner eigenen Vorfahren:

Anna VETTINGER, Salz-Anna genannt, Weib des Jacob FREI aus Reiselfingen, eine gute Bäuerin mit sieben Kindern. Sie wurde von ihrer Base gleichen Namens aus Löffingen denunziert. Angeblich soll sie sich in Stabhalters Haus (=Zur Sonne) in Löffingen einen Rausch angetrunken haben und sei auf dem Heimweg vom Teufel verführt worden. Gegen diesen habe sie Weihwasser und geweihte Palmen angewandt. Unter der Folter nannte die Salz-Anna mehrere Personen aus Reiselfingen und Seppenhofen, die gleich ihr Umgang mit dem Teufel gehabt hätten. Sie wurde zwei Tage vor Heilig Abend 1635 in Reiselfingen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ihr hinterlassener Ehemann hatte als weitere Strafe einen Malter Frucht zu liefern und in mehreren Teilbeträgen 500 Gulden (fl.) als Strafe zu bezahlen.

Nichts daran geschah heimlich im Sinne einzelner Wahnsinniger. Es geschah innerhalb der damaligen Ordnung mit Zustimmung und aus gesellschaftlicher Überzeugung innerhalb eines Systems, das sich selbst vermutlich sogar als gerecht verstand.

Genau deshalb halte ich Rechtsstaatlichkeit für etwas so Zerbrechliches und so Wichtiges.

Demokratie bedeutet für mich nicht, dass eine Mehrheit alles darf, sondern dass Macht begrenzt wird, dass Verfahren transparent bleiben, dass Menschen widersprechen dürfen, dass Minderheiten nicht gezwungen werden, sich dauerhaft der Symbolik und Moral der Mehrheit zu unterwerfen.

Vielleicht beginnt Demokratie genau dort:
Nicht bei der Macht der Mehrheit, sondern bei der Frage, wie eine Gesellschaft mit den Menschen umgeht, die sich nicht vollständig in ihr wiederfinden.

Auch damals war man überzeugt, recht zu haben:

Der Hexenprozeß gegen Mathias Tinctorius

Der Artikel unten wurde in der Zeitschrift >Der Gesellschaft der Beförderung der Geschicht- Alterthums- und Volkskunde< im Jahr 1872 vom Archivrat Franck aus Donaueschingen veröffentlicht.

Archivrat Franck erläutert sehr eindrücklich die korrupte Justiz und Machtlosigkeit der Fürsten während des Dreißigjährigen Krieges. So ist Franck 240 Jahre später sichtlich empört über die mörderische Rechtsprechung und auch über die Dummheit und den Hass auf alles Fremde der Hüfinger. So meint er:
„Wen mahnt es aber nicht an höhere Strafe und Gerechtigkeit, wenn er sich erinnert, daß über die Hüfinger Blutmenschen selbst schon am 15. Oktober 1632 das fürchterliche Blutbad durch die Würtemberger hereinbrach?“

Susanne Huber-Wintermantel meinte hierzu 1990 im Almanach:

„Nicht zu vergessen ist aber bei aller Verurteilung der stupiden Hüfinger, dass diese Justiz keineswegs eine Spezialität gewissenloser Hüfinger war. Zu der Zeit war der Hexenglaube, vor allem durch jahrhundertelange Propaganda der katholischen Kirche so im Denken der Menschen verankert, daß es nicht Ungewöhliches war wenn „Hexen“ für Unglück und scheinbar Unerklärliches verantwortlich gemacht wurden.

Dieses „Sündenbock-Denken“ bẹwirkte, daß bis spät ins 18. Jahrhundert in Europa zehntausende Frauen und auch einige Männer von verhetzten Fanatikern verbrannt wurden. Die Zeit, um die es hier geht, war zudem eine besondere – die Bevölkerung hatte auch auf der Baar im Zuge des Dreißigjährigen Krieges unter Hungersnöten, Pestepidemien und den Greueltaten feindlicher Heere furchtbar zu leiden. Wundergläubigkeit jeder Art ist zu allen Krisen-und Umbruchszeiten besonders stark, so auch damals. Dazu kommt, daß die Menschen gelernt hatten, daß es ziemlich einfach war, jemanden wegen Hexerei zu verleumden, daß ein Entrinnen vor dem Scheiterhaufen fast unmöglich war.“


Der Hexenprozeß gegen den Fürstenberischen Registrator Obervorteiverweser und Notar Mathias Tinctorius und Consorten zu Hüfingen.

Ein Sittenbild aus den 1630er Jahren
von
Archivrath Franck in Donaueschingen

1872

Über die Hexenprozesse ist eine umfangreiche Literatur vorhanden, welche nicht nur die Wirkungen der Prozedur auf die Angaben der Angeklagten, (zum Beispiel durch den malleus maleficarum* als Verhörsdirektorium und die Tortur als hier wenig beschränktes Überführungsmittel), sondern auch die davon ganz unabhängigen psychologischen und kulturgeschichtlichen Quellen des in fast allen seinen Details gleichmäßig überallhin verbreiteten Hexenglaubens gründlich erforscht hat. Gleichzeitig sind derselben auch alle Hebel, welche menschliche Verworfenheit zur Ausbeutung dieses Aberglaubens und der gegen ihn gekehrten gefährlichen Inquisitionswaffe für ihre Zwecke benutzte, nicht entgangen, so dass über die Sache im allgemeinen wenig Neues mehr zu sagen bleiben wird.

Dagegen werden immerhin die Vorgänge interessant sein, welche durch das Zusammentreffen eigentümlicher lokaler oder persönlicher Züge eine besondere Bedeutung erhalten. Und diese Art erscheint uns der in der Überschrift bezeichnete Fall, in welchem ein tüchtiger und einsichtsvoller Justizbeamter zu Hüfingen, der bis zu einer Emeute * anschwellenden, aber von langeher durch Einschüchterungen Einzelner aufgestachelten Feindschaft seiner untergebenen Bürgerschaft zum Opfer fiel. Traurig illustriert wird dieses Sittenbild durch die damals zu Hüfingen herrschende sittliche Verkommenheit und maßlose Stupidität, deren „Mißverständnisse“ stündlich das Leben jeden Einwohners in Gefahr bringen konnten, sowie die Gleichgültigkeit und Zweideutigkeit, mit welcher die damaligen Beamten einen der ihrigen, der Wut des Pöbels preis gaben. Andere beiläufige Betrachtungen verschiedenster Art wird jeder Leser sich außerdem selbst bilden können.

§1.

Im Jahr 1631 war Matthias Färber von Kitzigen, genannt Tinctorius, zu Hüfingen in der Baar als gräflich fürstenbergischer Registrator und Obervogteiverweser sowie kaiserlicher öffentlicher Notar ansässig. Tinctorius war ein schon bejahrter Mann, der nach einem mühselig bewegtem Leben menschlicher Berechnung nach in seiner jetzigen Stellung ein ruhiges und geehrtes Alter als Preis seiner mit vielen Anstrengungen und Kämpfen erworbenen Kenntnisse und der damit seinen Herren geleisteten Dienste erwarten durfte. Er berichtete (1631) selbst von sich, dass er, in Kitzingen geboren und protestantisch erzogen, mit 16 Jahren nach Ansbach zu einem Dr. Auer gekommen und dort auch in der markgräflich brandenburgischen Kanzlei verwendet worden sei, wie sein auf Pergament erteilter Abschied auswies.

Dann habe er während drei Jahren bei den Lizentiaten Jakob Erhard zu Speyer sowie in der (Kammer) Gerichtsschreiberei sich Praxis erworben, bis ihn der Bruder seiner verstorbenen Mutter, Wolfgang Bomhardt, Notar des Geistlichen Gerichts zu Mainz, einige Zeit zu sich genommen. „Hernach“ sei er zuerst zum katholischen Glauben übergetreten und habe dann 13 Jahre lang am kaiserlichen Hof (als notarius publius ?) praktiziert und in dieser Zeit geheiratet. Nun hätte aber ihn und seine Frau Jakobäa Schülin aus Zell-Harmersbach Missgeschick und Krankheiten dermaßen verfolgt, dass er mit ihr, (die noch in Hüfingen („alhie“) für lepros* und mit der er (1631) nun 28 Jahre verheiratet war) nach Loretto und Rom gewallfahrt sei und dann für sich allein noch eine Pilgerschaft nach Santiago unternommen habe.

1) Bis hierher hat T. keine Jahreszahl angegeben, es ist aber ungewiss, wann und von wo die Wallfahrten stattfanden, auch wo seine Frau während seiner Pilgerschaft in St. Jago* war, sowie, wo er sie kennengelernt hatte? Für seine Verwandten in Mainz war die Heirat 1615 noch eine Neuigkeit, wahrscheinlich lebte die Notarin während der spanischen Pilgerreise ihres Mannes in Zell am Harmersbach.

Auf der Heimfahrt von diesem Gnadenort kann nun Tinctorius im Winter 1614 nach Heidenhofen in der Baar und übernahm dort auf Vorschlag des Dekans und weil er wohl von Mitteln ziemlich entblößt war, die Schule zu Atzheim (Haseu), die er auch in den Wintern 1615 bis 16 118 noch fort versah, nachdem ihm bereits im Frühjahr 1615 der Rentmeister zu Donaueschingen als Gehilfen beschäftigt und er nun Pfingsten 1618, dort sogar von den gesamten Grafen von Fürstenberg die Stelle eines Registrators und Landgerichtsschreiber erlangt hatte.

Im Jahr 1619 erhob er zu Mainz persönlich sein Erbteil von W. Bomhardt, das seine dortigen Verwandten sich angeeignet hatten, weil sie ihn angeblich für tot hielten. Zwei Jahre später dankt Tinctorius dem Grafen Bratislaus I. von Fürstenberg-Möhringen, Reichshofrathspräsidenten für einen Urlaub, den ihm derselbe ad recuperandam plenariam restaurationen pristinae sanitatis ad Thermas Piperinas (Pfeffers) gewährt habe, wofür er den Grafen mit seiner gleichzeitig nach Einsiedeln vorhabenen Wallfahrt fleißig im Gebet bedanken wollte.


Aber bald danach klagt er über Wohnungsnot und Mangel an Brennholz in Donaueschingen, und im Jahr 1622 finden wir ihn dann als Registrator und Notar in Hüfingen, auf dem Gebiet der Grafen Bratislaus I., wo ihm vom Oberamtmann Fringl zu Haslach eine Remuneration von 200 fl. als recompens des von ihm bisher in der Gemeinschaft, sowohl in der Registratur als auch anderen negotiis, gebrauchten Fleißes in Aussicht gestellt, und er der besonderen Gnade der Herrschaften versichert wird. Vor allem nahm sich seiner Graf Bratislaus I. an, in dessen Kanzlei er gerne anerkannte Vieles gelernte zu haben, und der ihn am 26. November 1628, auf Grund des kaiserlichen Palatinatsprivilegs, mit einem Wappenbrief, begnadigte, welcher Tinctorius, „in den Stand und Grad der Lehen- und Wappengenossen erhob.“

Übrigens war sein Verhältnis zu dem genannten gräflichen Hause Fürstenberg ein ziemlich verwickeltes, da er nicht nur der Möhringer Nebenlinie, sondern auch der ganzen Heiligenberger Hauptlinie und den Söhnen des Grafen Christoph II. und der. Kinzigthaler Hauptlinie verpflichtet war, welche letztere zeitweise wegen Teilung ihrer Lande mit Graf Bratislaus I. im Streit lagen. Aus diesem Grunde sah sich zum Beispiel Tinctorius im Dezember 1628 auf Verlangen des Grafen Bratislaus II. von Meßkirch genötigt, gerade seinen besonderen Gönner, dem von ihm als Geschäftsmann bewunderten Grafen Bratislaus I. den Dienst zu kündigen, wenn ihm nicht gestattet sei, seinem gesammten Herrn gleichmäßig zu dienen und das gemeinsame Archiv und die Landschreiberei, welche beide sich nicht separieren ließen, zugleich zu versehen. Diese Skrupel sollte dann wohl der Wappenbrief und jedenfalls am 19. Juli 1629 ein Rescript des Kaisers beschwichtigen, der Tinctorius ausdrücklich die Erlaubnis gab, nicht nur den Grafen insgesamt, sondern auch dem Grafen Bratislaus I. insbesondere wie seither in dem streitigen Geschäft zu dienen. Dass er fortwährend als ein bewährter und tüchtiger Mann bei diesen seinen Herren in großem Ansehen stand, werden auch für die Zeit der Katastrophe, die so unvermutet über ihn hereinbrach, unten zu erwähnende Dokumente beweisen.

Dass einen so geschätzten Mann eine von unten angezettelte Intrige nicht nur stürzen, sondern sogar dem Henker überliefern konnte, erscheint jedoch vielleicht nicht mehr so unerwartet, wenn man aus den Akten einige scheinbar unbedeutende Umstände zusammenhält, die bei den damaligen Sitten und Anschauungen allerdings eine geschickte Hand zu einer gefährlichen Waffe machen konnte.

Tinctorius hatte nämlich (wie er ausdrücklich bemerkt) zu Hüfingen nicht nur von vornherein die dem Baarer angeborene Missgunst gegen die Fremden gegen sich, sondern auch persönliche und örtliche Interessen in Menge verletzt. Schon im Jahr 1619 hatte ein Zufall auf der Mainzer Reise ihm eine Familienfeindschaft zu Geisingen geschaffen, die ihn bis Hüfingen verfolgte, dann wollte man 1626 zu Mundelfingen und anderwärts in der Baar ihn als Anstifter einer höheren Belastung der gildpflichtigen Erblehenbauern ansehen und auch für sonstige lästige Neuerungen ihn allein verantwortlich machen. Überall, wo er im Dienst Missbräuchen entgegentrat, schuf er sich natürlich ebenfalls Feinde, sei es in dem Meister Hans, Scharfrichter zu Donaueschingen, dem er die Zeche bei seiner blutigen Arbeit in Hüfingen beschnitt1*, sei es in dem herrschaftlichen Gefälleerheber2* Ribola zu Hüfingen, der sich mit des Tinctorius Geheiß bei den Steuerpflichtigen fälschlich entschuldigen wollte, welche er aus eigenem Antrieb mit Pfändungen verfolgte. Und endlich bedurfte es in Hüfingen nur sehr wenig, um die ganze Freundschaft eines dortigen Erbgesessenen 3* als Meute gegen sich aufzubringen, welche nur eine günstige Gelegenheit abwartete, um ihr Opfer zu hetzen und wo möglich zu zerreißen. Wir werden im Nachfolgenden überall Erscheinungen finden, welche das Gesagte bestätigen und uns bereits genannte Personen ins Gedächtnis zurückrufen werden.

Karte Hüfingen aus 1664 von Martin Menradt

§ 2.

Als am 5. Juni 1631 die Räte und Beamten der gemeinschaftlichen Regierung der Landgrafschaft Fürstenberg zufällig in Geschäften zu Hüfingen versammelt waren und gleichzeitig Schultheiß und Rat im Stadtgericht daselbst saßen, entstand plötzlich ein Auflauf, weil ein gewisser Hans Franz (Welsch-Hans genannt), sich in einem Anfall von Tobsucht vom Bett erhoben und im Hemd mit einem Prügel auf der Straße allerlei Drohungen und Unfug getrieben hatte, bis er glücklich bewältigt und verwahrt werden konnte. Bei dieser Gelegenheit schrie nun die Frau des Kranken, ihr Mann sei von dem Notar Tinctorius und dessen Frau durch einen Trunk vergiftet, was den zusammenlaufenden Haufen so sehr erhitzte, dass er zuerst den Notar und seine Frau in deren Haus überfiel und mit Tod und Mißhandlung bedrohte, dann aber in die Ratsstube drang und vom Rat eine Deputation an die Beamten verlangte, um obrigkeitliche Hilfe und Assistenz.

Diese wurde entsendet und bat zunächst um Verwahrung und Pflege des Rasenden, dann aber auch um Untersuchung gegen die Notarin, welche im Verdacht stehe, mit dem Trunk den Ausbruch eines Gefangenen befördert zu haben, denn Welschans zu bewachen hatte und „sonsten ohnedaß von den gemeinen Mann für eine Zauberin gehalten werde.“ Sie sei besonders vom Nachrichter zu Donaueschingen, Meister Hans, öfter in nüchternem als trunkenen Zustand als eine Hexe ausgerufen worden, und die ganze Stadt Hüfingen stehe in der Umgegend im schlimmsten Ruf, als könne man dort gut stehlen und freveln, weil die Justiz nicht recht gehandhabt werde und die Hälfte der Einwohner nichts „werth sei“.

Dieser schlimme Ruf der Stadt werde nicht nachlassen, bis die Obrigkeit dermalen an bewußten, verdächtigen Orten einen Angriff tue, und die liebe Justitia besser als bisher administriert werde, denn ein Rat und ganze Bürgerschaft zu Hüfingen gebe ihrer starken Beschreiuung keine andere Ursache, als das liederliche, übel bestellte, gar zu langsame Prozessieren in peinlichen und Malefizsachen. Dadurch seien verschiedene Skandalosa, namentlich aber die Flucht des von Welschhans bewachten Verbrechers möglich geworden, und derjenigen, der in solcher Sache das Direktorium geführt, (Tinctorius) werde dies schwer vor Gott und der Herrschaft zu verantworten haben. Sie bäten um Abhilfe, stünden aber, wenn diese versagt würde, für nichts.

Inzwischen war jedoch auch Tinctorius in der Versammlung der Beamten erschienen und brachte durch seine Gegenvorstellung so viel fertig, dass der Rat von seiner zurzeit noch unbefugten Vorhaben und Intent abgemahnt und zur Ruhe verwiesen wurde. Dagegen wurde auf den anderen Tag eine große Gemeindeversammlung anberaumt, worin (auf Verlangen des Notars selbst), Erhebungen über den Ruf der Notarin gemacht und dann darüber, wie über die anderen Beschwerden der Gemeinde an Graf Bratislaus I. berichtet werden solle, der entsprechend verfügen werde.

Anderntags stand sich die Gemeinde wirklich auf dem Rathaus vor den Beamten ein erwählte in Job Groß und Mathäus Schaffbücher zwei Fürsprecher, um sich über dem Aufruhr zu rechtfertigen und ihren Verdacht gegen die Notarin zu begründen. Diese beriefen sich in letzter Beziehung auf die Angaben des Wälsch-Hans und seiner Frau und baten die am Zusammenlauf beteiligten Bürger einzeln zu vernehmen, was sofort geschah. Es ergab sich hierbei, dass die Notarin bei den Hüfingern allweil sie zu Hüfingen gewesen, für ein böses Weib gehalten worden, wegen ihrer seltsamen Zeremonien, Reden und Gebärde. Sonst aber keine wirkliche Tat gegen sie vorliege.1)

1) Sie kam, wie folglich gezeigt werden wird, schon einfach durch ihren ausländischen Sprachgebrauch in Verwicklung. Allein sie beging doch auch sonstige Extravaganzen. Christoph Groß beschuldigte sie wenigstens, sie habe. Sich mehrmals in sein Haus geschlichen und sei dort am Keller auf der Steige kniend, als ob sie beten wolle, befunden worden, ohne dass sie ihre Absicht genügend erklären konnte.

Am meisten hatte sie Meister Hans der Scharfrichter seit einigen Wochen verschrien angeblich weil sie ihn geschimpft, indem sie ihn „Meister Hämmerlin“ genannt. Er legte nämlich diesen Namen als gleichbedeutend mit Teufel aus, während die Notarin damit nur den im Kinzigtal geläufigen Ausdruck für Nachrichter gebraucht haben wolle. Meister Hans hatte dann zuerst zur Bedingung erklärt, solange sie den Ausdruck Hämmerlin (Teufel) gegen ihn nicht abbitte, erkläre er auch sie für eine Hexe; allmählich aber hatte er sich nicht entblödet, sie unbedingt dafür vor Vielen, an allen Orten zu erklären und beizufügen, wenn Ihr der Notar helfe, so sei der auch ein Hexenmeister. Das hatte in der Menge Wurzel gefasst, zumal das Gerücht ging, in ihrer Heimat sei die Notarin sechs Mal als Hexe angezeigt worden (und sich schließlich ergab, dass wenigstens eine ihrer Schwestern als solche dort verbrannt worden war).

Den größten Schaden jedoch hatte sich die arme Frau jedenfalls durch ihre Gutmütigkeit und ihren schlechten Wein zugezogen. Sowohl der Stadtknecht, dem sie einst zur Ermutigung bei einem gefährlichen Amtsgeschäft ein Glas gereicht, als auch Welschhans, der sich den von ihr für seinen Gefangenen bestimmten Wein angeeignet hatte, wollte davon die schlimmsten (wiewohl zum Teil höchst natürliche) Folgen gespürt haben, und diese hatten gerade den ganzen Auflauf veranlasst! Wie gedankenlos übrigens die Menge in ihrer Feindseligkeit war, ergibt sich schon daraus, dass mit dem für den Gefangenen bestimmten Wein doch wohl nichts gegen die Wächter beabsichtigt sein konnte und dass der toll gewordene Welschehans zwar den meisten Wein, neben ihm aber auch ein anderer Wächter und der Gefangene davon ohne Schaden getrunken hatten!

Mit der Weinzusendung an sich verhielt es sich höchst einfach. Der Gefangene war im Verdacht gewesen, dem Krämer Christoph Groß Waren gestohlen zu haben, leugnete aber und genoss bezüglich der Haft manche Vergünstigungen, weil seine Freundschaft, voran der Stabhalter Ribolla, ihn überhaupt nicht für genugsam graviert erklärte, nun in strengere Haft zu kommen und deshalb unter heftigen Angriffen gegen Tinctorius als Obervogteiverwalter, dessen Verwahrung auf dem Rathaus durchgesetzt hatte. Nachdem der Gefangene jedoch von da mehrmals nachts ausgegangen und ersichtlich Vorkehrungen zur Flucht mit seinem Barvermögen getroffen, war er der Aufsicht zweier Wächter im Schloss übergeben und im Eisen gelegt, auch endlich peinlich befragt (torquirt*) worden.

An den Tag nun (1. Juni), wo Letzteres geschehen, hatte ihm die Notarin (wohl aus Mitleid, vielleicht aber auch aus Rücksicht gegen seine Freundschaft) einen Stärkungstrunk nebst tröstlichem Zuspruch, dass seine Sache nicht gar so schlimm stehe, geschickt, und der Gefangene hatte ihn ohne Schaden gekostet, ebenso wie der zweite Wächter. Nur Welschhans, der dabei für zwei getrunken, klagte damals, dass der Wein ihm „das Eingeweide umgedreht“ und die Wächter, die offenbar den Gefangenen auf Anstiften Ribolas und seiner Freundschaft in der Nacht entweichen ließen, suchten hernach dieses den Wirkungen eines magischen Trankes Schuld zu geben. Nicht nur der Pöbel schenkte ihnen Glauben, sondern Ribola’s und seiner Freundschaft in der Nacht entweichen ließen, suchten hernach dieses den Wirkungen eines magischen Trankes Schuld zu geben.

Nicht nur der Pöbel schenkte ihnen Glauben, sondern Ribola und Konsorten hatten auch noch die Keckheit, den Notar für die durch sie erzwungene, schlechte Bewachung vor der Herrschaft und Gemeinde verantwortlich und seine unglückliche Frau als Anstifterin der Flucht namhaft zu machen!

Das Alles legte Tinctorius klärlichst in einer an den Grafen Bratislaaus I. am 14. Juni 1631 gerichtlichen Relation über die Entweichung des Gefangenen mit siegreichen Gründen dar, während er gleichzeitig in einer weiteren Schrift die passiones ineulpabiles M. Tinctorii notarii ac conjugis tristissimae dem Grafen beweglich darstellte und um dessen Schutz bat. Es geht daraus zwar hervor, dass die Notarin vorläufig nicht weiter amtlich belästigt wurde, dass aber die Lage des Notars und seiner Frau darum doch eine sehr bedenkliche geworden war. Er sagt:

„Mein leidiger Kummer wird auch umb so viel gemehrt, daß meine blutdürftige Widersacher mich und mein Weib allhier in der ganzen Landgrafschaft also verschreit haben, daß man auf mein unschuldiges Weib, wenn sie aus dem Haus in die Kirchen oder Garten geht, gleichsam mit Fingern deutet und diejenigen Weiber, so uns gern schaffen, abstellig macht, auch da meine Magd die Wahrheit saget, man’s nicht glauben will. Halten ihre heimliche conspirationes und inquisitiones wider mich und mein Weib, damit sie ihre Müthlein genugsam an uns erkühlen, uns in Schand und Spott bringen und womöglich in einem Löffel ertränken können.“

Zum Schluss bittet Tinctorius um Einsicht, der über seine Frau zu Hüfingen und Zell am Hamersbach gemachten Erhebungen zur Widerlegung und um Zuziehung des Dr. Meerleins von Rottweil oder eines anderen Juristen bei ferneren Untersuchungsverhandlungen.

In dieser, wie in mehreren folgenden Vorstellungen bezeichnet Tinctorius den Stabhalter Ribola und den Krämer Groß ganz ausdrücklich als die Anstifter und Hetzer gegen ihn und schildert seinen Gesundheitszustand und den seiner Frau als durch die Angst und Sorgen im höchsten Grad angegriffen.

Da er keine Kenntnis von den erhobenen Protokollen erhielt, so wusste er nicht einmal, dass Ribola am 24. Juni sogar aus Geisingen den Ulrich Hockelmann herbeigeschafft hatte, um durch denselben selbst von der 1619er Mainzer Reise her gegen den Notar Verdachtsgründe wachzurufen. Groß und Ribula, früher Todfeinde, hatten sich in dem Hass gegen den Notar versöhnt. Infolgedessen war letzterer gewiss ein Zauberer.

Am 30. Juni bittet Tinctorius um Enthebung von dem Obervogt Dienst, zu dem er eigentlich nicht qualifiziert und den er auch nicht mehr versehen könne, weil ihm die Hüfinger den Gehorsam zu verweigern gedroht hätten.

Was die Beamten, nämlich der Oberjägermeister Junker Hans Ulrich von Ramswag zu Bräunlingen, der Landvogt Junker H.G. Egloff von Zell zu Immendingen und der Rentmeister Quirin Heitzmann, inzwischen an den Grafen Bratislaus I. nach Wien berichtet, findet sich in den Akten nicht. Nur so viel erhellt aus einer Vorstellung des Heizmann an den Grafen, dass eine regelrechte Prozedur gegen das (Hexen-) „Ungeziefer“ beantragt war und dass Heitzmann die Anmutung, die Obervogtei zu übernehmen, zurückweist. „Kann und weiß in diesen also Weitläufigen ohne Ihre Excellenz nit zu dienen, in maßen mir zuletzt das Bad auszutragen und die Klett‘ im Bart zu werden zugeeignet wird, dann es fallen Sachen, für die mir ohne Ihrere Landgräflichen Exzellenz gnädigsten Befehl zu verantworten nicht getraue.“ „Man solle ihn bei seinen gewohnten Geschäften lassen, „darauf ich allbereits ins dritte Jahr die Wahrheit an den Tag zu bringen Ihrer Exzellenz Ankunft erwarte.“

Gegenseitiges Misstrauen, Unsicherheit im Behandlung so schwere Delikte ohne die (im Fürstenbergischen übliche) Zuzuziehung von Rechtsgelehrten oder Erhebung rechtlicher Gutachten scheint die Beamten untätig gemacht zu haben, während Ribola und Konsorten in ihren Aufwiegelungen und Einschüchterungen (deren die Klageschriften des Tinctorius voll sind) immer kecker wurden. Alles erwartete unter solchen Umständen mit Spannung die Befehle des Grafen Bratislaus I. von Wien, statt dieser aber traf Ende Juli die Nachricht ein, dass der Graf am 10. Juli gestorben sei!

§3.

Bis zu dieser Zeit hatte sich die Wut der Hüfinger nicht zurückhalten lassen. Die Ehrenrettung der Stadt durch eine gründliche Hexenbrennerei, zu welcher am 6. Juni das Signal gegeben worden, hatte bereits am 2. Juli begonnen, und wenn sich die Prozedur auch nicht sofort am ersten Tag direkt gegen die Notarin wandte, so hatte man diese bei allen Schritten doch beständig im Auge. Am 2. Juli wurde eine alte, als Hexe verrufene Bettlerin Anna Beckin ihr Amt geführt, weil man sie, nach dem, neben der Notarin die anderen „Hexen“ mit bedrohendem Auflauf (?) vom 6. Juni für fluchtverdächtig hielt, zuerst „gütlich und dann peinlich befragt“ und dadurch noch an demselben und folgenden Tage zum Geständnis des Bündnisses und der Buhlschaft mit dem Teufel, der Teilnahme an Hexentänzen und vieler Schädigungen von Menschen und Tieren durch Zauberei gebracht. Durch die Frage nach Gespielinnen und denjenigen, die sie auf den Hexentänzen gesehen, wurde dann successiv Agathe Flammin, Anna Bennerin, genannt die Messerschmiedtin, und Anna die Sattlerin in die Untersuchung gezogen, und auch diese innerhalb drei Tagen und je in zwei Verhören (4. 5. und 7. Juli) zu ähnlichen Geständnissen wie des „Becken Weiblin“ gebracht.

Am 10. Juli fand das Schlußverhör und die Konfrontation dieser vier Unglücklichen statt und waren diese damit zum Scheiterhaufen reif.

In ihren ebenso monotonen, wie unsinnigen Bekenntnissen hatten sie als Bekannte von den Hexentänzen her die Katharina Höfelin von Hausen vor Wald, die Anna Kressin (Mathäus Schaafbüchers, des oben genannten Volksvertreters Frau) den Notar, seine Frau und die Witwe Sabina von Schellenberg, geborene v. Freiberg, die Magdalena Löwin, geborene Hütlin und die Anna Stößlin, geborene Gebhard von Hüfingen genannt. Von diesen wurden die beiden Ersten am 11. und 15. Juli, die Notarin am 18. und 20. peinlich befragt und ebenfalls zum vollen Geständnis dessen, was man hören wollte, durch die Tortur gebracht. So waren dann innerhalb wenigen Tagen sieben Frauen zum Tode verfallen, und die Langsamkeit der Justiz in Hüfingen gründlich beseitigt.

Die Frage, wie es gelang, die „Hexen“ zum Bekenntnis gerade der Schäden zu bringen, deren man sie angeklagt hatte, und gerade die Leute als „Gespielinnen“ anzugeben, welche man suchte, kann aus den den Akten nicht gelöst werden, da die Verhörprotokolle sehr lakonisch und die Fragestücke nicht artikuliert sind. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Angeklagten selbst vollständig über das, was man ihnen und anderen nachsagte, unterrichtet sein konnten und waren, zumal bei einer mehrere Tage sichtbar wachsenden Aufregung, so kann diese Beobachtung nicht erstaunen machen, wenn man noch die Nachhülfe der Suggestivfragen des malleus maleficarum und die Absicht hinzunimmt, durch Angabe Vornehmer sich eine, diesen gleiche, mildere Behandlung zu sichern. Daher denn auch das stete Verlangen der Verurteilten, nur mit den Vornehmen sterben zu sollen.

Aus den Angaben der Angeklagten heben wir, als einzig interessant, die Punkte hervor, die auf tieferliegende, alte Wurzeln des Hexenglaubens hindeuten, wie z.B. die Auswahl der Hexentanzplätze, die Gebräuche beim Sabbath, die Geistertiere, die Namen der Buhlteufel u.s.w.

Im Übrigen sind die Geständnisse auch hier ein Gemisch von unmöglich Geschehenem oder selbst nur Gewolltem, von schmutzigen Phantasien oder längst begangenen Ruchlosigkeiten, wie sie in allen Hexenprotokollen vorkommen, und höchstens das auffällig, dass hier beständig von Zechen und Betrunkensein der Frauen jeden Alters und Standes die Rede ist.

Neben verschiedenen bewohnten Räumen in Hüfingen, werden als Hexentanzplätze der Heuberg (auf der Alp, bekanntlich der schwäbische Blocksberg), der Schussen, Eschingerberg, der Wolfsgarten bei Villingen und der Negelsee (bei Pfohren ?) genannt und sagt dabei die Beckin ausdrücklich, der Heuberg sei der älteste, der Wolfsgarten der neuere und der Neglesee der neueste Tanzplatz (Letzterer zuerst seit 4-5 Jahren).

Als Transportmittel dahin werden außer Stöcken und Gabeln Katzen, Böcke, Schaaf, Hund, Hahn („Guler“), Hase, Fuchs oder sonst ein rotes Tier genannt. Bei den Hexenfesten wird viel gegessen, getrunken, getanzt und schließlich gebuhlt. Die vornehmeren Gäste sondern sich von den geringeren, sitzen oben an und sind stattlich heraus geputzt, (Niemand nackt, wie sonst oft), die armen Hexen müssen beim Tanz das Licht halten, die Tische decken x.x. und befaßt man sich sonst nicht viel mit ihnen. Von ihren teuflischen Liebhabern bekommen sie bei dem geringsten Widerspruch Schläge, die von ihnen empfangenen Geldgeschenke verwandeln sich in Roßkot oder Scherben. Die Teufel selbst erscheinen als Bauern, Ackerknechte, Schmiedgesellen (nicht als Jäger wie sonst) und heißen Federlin, Gräslin, Meister Hämmerlin u.s.w.

Ihre Hexen trinken sich in deren Namen Gesundheiten zu. Die Speisen zum Hexensabbath, z.B. Wein, sind nicht bloss zauberische, sondern werden oft gestohlen, was jedoch zuweilen mißlingt, es fehlen darunter Brot und Salz. Der Zauberschaden wird an Tieren und Menschen mittelst Berührung in des Teufels Namen verübt, Wetter und Hagel werden entweder durch Ausschütten von Flüssigkeiten, die der Teufel bringt, oder durch von ihm verteilte Körner (Samen von Farrenkraut, ähnlich dem Kümmel, Erbsen xxx), welche handvollweise ausgestreut werden, gemacht. Schneckenschaden entsteht durch eine Handvoll Schnecken. Gegenmittel gegen Zauber sind nach den Zeugenaussagen Weihungen, oft heben die Unholdinnen ihren Zauber selbst dadurch auf, dass sie einen Sagen in den 3 höchsten Namen sprechen, überhaupt stehen sie in Augenblicken, wo ihnen der Teufel nicht direkt zusetzt, nach ihrer Meinung mit dem Himmel auf einem erträglichen Fuß. Anfälle von Reue läßt dieser jedoch, sogar trotzt Beichte und Kommunion, den Teufel wieder ungestört durch Schläge und Drohungen beseitigen. (Welche Begriffsverwirrung und welcher Mangel alles religiösen Bewusstseins!). Eine Hexe, welche einer Kuh die Milch genommen, wird dadurch gepeinigt und erkennt, dass man die noch vorhandene Milch siedet, mit einem Gärtlein aus den Palmen in den höchsten Namen schlägt und dann ins Feuer laufen läßt.

Die sechs mit der Notarin eingezogenen Weiber, rohe und dabei offenbar tiefgesunkene Naturen, hatten den Qualen der Folter nur wenige moralische Kraft entgegenzusetzten, es erstaunt daher bei ihnen weit weniger, als bei der Notarin, dass sie so schnell erlagen und die ekelhaftesten Bekenntnisse gegen sich selbst und andere ablegten. Dass die Notarin sogar sich im 2. Verhör verleiten ließ, auf ihren Mann auszusagen, ist jedenfalls eine höchstbedauerliche Erscheinung menschlicher Schwäche, welche dem Armen, der sich für seine Frau so wacker gewehrt hatte, den härtesten Schlag versetzte. Ob ihn ihrer größere Standhaftigkeit gerettet hätte, kann übrigens sehr in Frage gezogen werden, besonders da er, wiewohl nach langem Widerstand, sich doch endlich selbst aufgab!

Als Probe der übrigen Protokolle mag hier dasjenige der Notarin Platz finden, bei dem wohl Vieles zwischen den Zeilen zu suchen ist und auffällt, dass es so ganz und gar nicht auf die Dinge zurückkommt, wegen deren die Notarin eigentlich verfolgt wurde. Ihre Bekenntnisse sind im Ganzen ziemlich farblos nach der gewöhnlichen Verführungsschablone, doch fällt es auf, dass sie ihren angeblichen ersten Fall nicht mehr durch Überlistung und Drohung zu entschuldigen sucht, sondern sogar das gemeinste Motiv dafür angibt, während mehrere ihrer Gespielen darin eine Spur von Scham zeigten.

Das Protokoll lautet wörtlich, jedoch mit modernen Orthographie:

„Actum Hifingen, den 18. Juli anno 1634. Sub dato ist Frau Jacobe, Herrn Mathia Tinctorii, not. publ. zu H. Hausfrauen ab dem Rathaus in Thurn geführet und im Beisein der edel gestrengen, edel hochgelehrten, ehrenwerten und hochgeachten x.H.U. v. Rambschwag, Herrn Dr. Werlin, des kaiserl. Hofgerichts zu Rottweil Advokaten, D. Heitzmanns Rentmeisters zu H., Michael Rothen Schultheissen daselbst, durch den Schafrichter von Villingen an die Tortur geschlagen und examiniert worden. Sie hat bekannt, wie folgt:

Erstlich als sie von Donaueschingen allhero nach Hifingen gezogen, habe ihr Mann zu D. die Letzte getrunken, hernach uf H. zugegangen, ihr Mann hervorgeloffen und gesagt, er ihr das Thor aufhalten wolle. Interim der böse Geist in Gestalt als hätte er Zottelkleider an zu ihr kommen, sie um Beschlafung angeredet, mit Versprechung, er ihr Gelds genug geben wolle (!) habe ihm eingewilliget, die Vermischung mit ihm verbracht, auch hernach von ihm, als sie vermeint, Geld empfangen, es wären aber nur Hafenscherben gewesen. Mit Vermeldung, er über 3 Tage wieder zu ihr kommen wolle, müßte alsdann Gott und alle Heiligen verleugnen und sein werden, welches sie ihm versagt, dahero übel von ihm geschlagen worden.

Darnach sei selbiger böse Geist über 3 Tage zu ihr im Hof in das obere Schloß (zu H.) in voriger Gestalt kommen, ihren zugemuthet, Gott und alle Heilige verleugnen solle, zuvor aber sie beschlafen, der Verleugnung sie sich aber geweigert und die Mutter Gottes angerufen, darum sie abermal übel von dem bösen Geist geshlagen worden. Dies habe er solang mit ihren getrieben, bis sie endlich Gott und alle Heiligen verleugnet. Hernach hab‘ er ihr viele unterschiedliche mal zugemuthet, die Früchte, Vieh und Anderes zu verderben.

Item es wäre 4 Jahre, habe der böse Geist, der sich „Gräslin“ genannt, sie in Wolfsgarten zu einem Tanz auf einer Katze geführt, habe damalen Niemand gekannt; hab‘ neben ihren banalen unbekannten Gespielen zu Brennlingen in einem Keller Wein holen sollen. Dieweil aber der Keller zu wohl gesegnet gewesen, haben sie daselbst kein Wein bekommen können, darum sie abermal übel geschlagen worden.
Item am nächst verschienenen Ostermarkt sei ihr Teufel abermals zu ihr kommen und zugemuthet, upp Schossen zu gehen, daselbst einen Hagel über die Früchte anzurichten, so alle in Grund verderben sollen. Seien daselbst ungefähr etlich fromme Leut vorübergegangen und da sie Wetter besorgt, gute Wort unser Herrgott wölle die Frücht behüten gesat, davon die Geblüht an den Bäumen verderbt worden.

Item bald hernach sei sie mit ihren der Gefangenen Gespielschaft nachts in die alte Ludergasse zu einem Tanz gefahren, habe zwar ihren Willen auf den Eschingerberg gehabt, aber sich endlich unter einander räthig geworden, ihren Muth in gemelter Ludergaß zu verbringen. Deßgleichen unlängst zuvor sei sie mit gemelter dr Gefangenen Gespielschaft in dem obern Schloß bei einem Tanz gewesen.

Actum 20. July Sonntags uf Margaretha. 1)

1) Wahrscheinlich hatte man die Deliquentin am 18. auf der Folter dermaßen zugerichtet, daß man ihr einen Tag Erholung gönnen mußte, dafür „arbeitete“ man am Sonntag!

Bekennt die Notarissin, daß ihr Mann mit ihren Allzeit aller Orten, allda sie gewesen, zu den Hexentänzen gefahren, vermeint, er uf einem Geißbock gesessen sei und er, ihr Mann, das Hexenwerk vor ihr konten habe, sie es aber lange nicht gewußt. Item ihr teuflischer Buhl Gräslin hab ihr vielfältig zugemuthet, Leut und Vieh zu lähmen, habe sie es niemahlen thun wollen, sondern sich ehender selbst gelähmt. Derwegen jedesmal übel von ihme mit Streichen tractirt worden, hab ihr selbsten durch Baden wieder geholfen. Damit ihr Aussage thut sie bescließen!

Die Protokolle der 7 inhaftierten Frauen wurden sofort dem Dr. Johann Werlin, Syndicus zu Rottweil zugeschickt und dieser sprach am 22. Juli auf Grund „der so gut als peinlichen Bekenntnisse“ (ungesäumt und ohne die mindeste Erörterung der Fehler und Lücken der Untersuchung, welche selbst einem Hexengläubigen, doch nur aufmerksamen Juristen in die Augen springen mußten) sein Gutachten dahin aus, dass dieselben mit dem Schwert zu richten und ihre Leichen zu Asche zu verbrennen seien. Über die damalige Praxis sagt Werlin, ar. 109 der Carolina verdamme zwar nur die Zauberer, welche Anderen (Personen oder Sachen) Schaden zugefügt, zum Tod durch’s Feuer, und wolle sonst die Zauberer nur nach „Gelegenheit der Sach“ gestraft wissen, weshalb manche Gelehrten in letzterem Fall gar nicht auf Todesstrafe erkennten. 1)

1) Am Ende des Jahrhunderts hatte diese mildere Doctrin gesiegt und in solchen Fällen nur Auspeitschung erkannt. Dr. Werlin war, wie aus den Akten hervorgeht, ein junger Rigorist, der sich deer härteren Coctrin kurzweg anschloß und damit einer schärferen Unterscheidung der einzelnen Reate überhob!

Die gemeine Praxis erkenne auch hier auf den Tod, werwandele aber, außer bei besonders hartnäckigen unbußfertigen Sündern, die Feuerstrafe stets in eine mildere Todesart, indem sie die Zauberer, welche dem Teufelsbund absagten und reum+thig zu Gott zurückkehrten, entweder erdrosseln oder enthaupten, und denn nur ihre Körper verbrennen ließe. „Sintemal eine christliche und gottliebende Obrigkeit sich zu besorgen hat, es möchten etliche von solchen Malificanten, so sie alle lebendig verbrennt würden, aus Verbitterung oder Kleinmüthigkeit, in gröbere Sünd und Verzweiflung gerathen und von einem Feuer in das Andere (dafür der gütige Gott sein möge) wandern.“

So verschieden daher auch die bekannten Vergehen der 7 Personen seien, indem mehrere eigentlich keine Schädigung durch ihre Zaubereien gestanden, so erkenne er doch für Alle auf die gleiche Strafe!

Das Gutachten wurde noch am gleichen Tag nach Hüfingen geliefert, dort am 23. durch Junker Landvogt, Junker Ramswag, Rentmeister Heitzmann und den Schaffner von Möhringen am Morgen das Blutgericht gehalten, und dann alle 7 Hexen, nach Werlin’s Antrag, mit dem Schwert hingerichtet.

Vor Hegnung des Blutgerichts soll dem Notar und der Frau v. Schellenberg freigestellt worden sein, die Deliquentinnen, die auf sie ausgesagt, sich gegenüberzustellen, allein Beide sollen es abgelehnt haben, was übrigens mit den eigenen Erklärungen des Notars in seiner Beschwerde gegen die Untersuchung nicht zutrifft. Jene Weiber waren dann nochmals vor der Hinrichtung verwarnt worden, ihre Seelen mit falschen Angaben nicht zu belasten, allein Alle, (selbst die Notarin) hatten erklärt, sie blieben bei dem Gesagten, hätten darauf schon gebeichtet und comunieirt und wollten nun darauf sterben. Vermerkt wird im Bericht an den Grafen vom 26. Juli, dass die sechs anderen Hexen keine Rede und Antwort in das Recht hätten geben, auch nicht sterben wollen, die Notarin werden dann auch, wie sie, torquirt, worauf hin sich diese wohl accomodirt und begehrt, mit ihnen gerichtet zu werden. Die Notarin habe eine halbe Stunde lang gebeichtet und sei so christlich gestorben, „daß wenig gefehlt, sie den Priestern zugesprochen hätte.“

§4.

Tinctorius hatte sich ausbald nachem seine Frau eingezogen worden, und ehe er noch von deren Geständnissen wußte, in das gräfliche Hinterschloß geflüchtet und hatte dasselbe nicht wieder zu verlassen gewagt; wohl weniger weil ihn das „Gewissen drückte“ wie D. Heitzmann im Bericht vom 26. Juli gutherzig meint, als weil er im Burgfrieden ein Asyl zu finden hoffte, bis zur allseitig erwarteten Verfügung oder Ankunft des Grafen.

Der Notar hatte sich in der Registratur eingerichtet und ließ sich in einem anderen Zimmer von seiner Magd kochen, auch alle seine Habseligkeiten ins Schloß bringen. D. Heitzmann berichtet von seinem schweren Kummer und fügt bei:

„Ich rede es ihm aus, so gut ich kann, will ihm zur Verhütung besorgenden Unheils meinen Bruder zugeben, der interim besser die Registratur im Kopf verfassen könnte, sonsten könne T. ausreißen oder aus Kleimuth ihm selbst den Tod, zuvor in den Schriften schrecklichen Schaden zufügen, oder das Schloß gar in Barnd stecken, dann man wohl sieht, der Teufel nichts Gutes anstiftet.“

Schon längst vor Einziehung der Notarin (am 18. Juli), hatte der Notar in einem von Ribola nachher unterschlagenen) Bericht an den Grafen weitere jämmerliche Schilderungen seiner Gemütsstimmung und der seiner Frau, ihrer Isolierung gleich Verpesteten gemacht und selbst die Befürchtung von Lebensnachstellungen ausgesprochen. Letzteres bestätigt so ziemich das Schreiben der Junker Egloff und Rambswag vom 10. Juli, worin sie den (gerade an diesem Tage verstorbenen) Grafen Bratislaus I. dringend um Befehl bitten, weil die längere Verzögerung des Angriffs gegen den Notar und sein Weib „starken Unwesen causire,*“ indem dieselben zu sehr gravirt seien.

Als nun die Notarin am 23. Juli ihrem Schicksal verfallen und ihm von oben genannten Blutrichtern die Nachricht von ihrer Aussage zugleich mit der ihrer Hinrichtung gebracht worden, konnte auch er wohl an seiner Rettung verzweifeln. Er wandte sich daher in einem letzten Schreiben am 23. Juli nochmals um Gerechtigkeit an seinen, sonst so gnädigen, (jetzt leider, ohne daß er es wußte, für immer verstummten) Herrn, wie folgt:

„Dieser Stunden seind Junker Landvogt, Junker Ramschwag, Rentmeister und Schaffner in die Kanzlei, darin ich mich aufhalte, kommen und (Gott dem Allmächtigen, als dem wahren und gerechten Gott, Erkundigern aller Herzen, allen Gottesheiligen und Ew. Landgr. Excellenz sey es mit innigem Seufzer geklagt) mir com commiseratione angezeigt, daß ic nicht allein von den Eingezogenen, sondern auch von meinem eingenen Weib für ein Hexenmann angeben worden sei und weil man sie uf heut instificiren werde, müsse man vernehmen, ob sie mich wieder entschlagen werden.

1) Es scheint das weiniger ein Erbieten der Confroniation als eine Hinweisung auf den oben erwähnten, einseitigen Schlußvorhalt gewesen zu sein.

Nun begehre ich nicht mehr danu der lieben Wahrheit und Gerechtigkeit, dabei will ich mich auch finden lassen, will auch Alles leiden, was Gottes gnädiger Will ist und bekenne rotunde, daß ich, solang ich meinem Weib cohabitiert, das Geringste von ihr nicht verspürt hab, ja sie so unschuldig gehalten, daß ich für sie hätte wollen in das Ferner gehen. Also wenig ich von ihr sagen kann, sowenig sie und die andern Weiber, welche ich außer der Messerschmiedin nicht kenne, mit Wahrheit das Geringste von mir sagen können. Ew. Landgr. Excellenz sein meine tägliche und nächtliche labores, und daß ich überflüssig mit der Feder zu tanzen hab, wohl bewußt!

Und kann wohl sein, maßen ich etliche historias erzählen hören, daß der böse Feind, in Gestalt eines Menschen die Leut arglistig zu verblenden practicirt, darauf dann auch mein und andere Weiber sterben können, daß sie vermeinen möchten, ich sei es gewesen. Doch weiß ich mich dieses Lasters (Gott Lob und Dank) unschuldig, denn wann ich dergleichen Gesell wäre, wollt ich mir zu leben nicht wünschen, wie ich dann meinem Weib dergleichen Lehr auch geben.

Ich befiehl die Sach Gott dem Allmächtigen, als dem wahren und gerechten Gott, und EW. Excellenz mich als einen alten, betragten Diener zu Landgräfl. Gnaden. – Hüfingen im Schreck, 23. Juli 1631″

Da er längst fühlen mochte, daß er mehr von der himmlischen als irdischen Barmherzigkeit zu hoffen habe, so errichtete er am 26. Juli sein Testament, worin er vrschiedenen Klöstern in der Nachbarschaft und den Kirchen, Kapellen und Stiftungen zu Hüfingen namhafte Vermächtnisse zu seinem, und seines Weibes Seelenheil aussetzte. Neben vielen Messen, wünschte er auch mehrere Wallfahrten, (womöglich nach St. Jago), für die er Summen aussetzte.

Doch sollte er noch immer einige Zeit in seinem Asyl unangegriffen bleiben, weil selbst Werlin am 25. Juli geraten hatte, die Procedur mit ihm und der von Schellenberg bis auf den Befehl des (damals noch im Leben geglaubten) Landgrafen ausgesetzt zu lassen, obgleich juristisch ihre Inquisition und Inhaftnahme längst gerechtfertigt sei, „Gestalt aus vielen Ursachen Ihrer Excellenz an des Notarii Person hoch und viel gelegen.“ Erst mit der Nachricht von dem Tode des Grafen Bratislaus I. scheint man ihn im hinterem Schloß, wohin er sich geflüchtet, in förmliche, jedoch gelinde Haft gebracht zu haben. Wenigstens liegt ein Brief Heitzmanns an Tinctorius vom 16. August vor, worin auf eine Tags vorher gehabte Unterredung in Gegenwart der Wächter hingewiesen und die ungehinderte Einhändigung des Briefes, der Vertrauliches enthält, vorausgesetzt wurde. Heizmann sagt darin, er sei Sonntag (10. August) nach Immendingen beschieden gewesen, wo ihn und den Landvogt der Graf Bratislaus II. über die Sache des Notars mit Bedauern befragt und sie dem Grafen das Rechtfertigungs-Schreiben des Tinctorius übergeben, worauf jener den Notar zu trösten und ihm sein gnädiges Mitleiden anzuzeigen befohlen, auch daß er sich gedulden möge, bis der Graf nach Hüfingen komme. „Inerim aber soll Tinctorius, weil der Herr ohnedieß Langeweit, was Ihre Gnaden sich wegen allbereit tragender Vormundschaft zu versehen, ufs Papier bringen, was alles für Rechtfertigungen (Processe) an einem und andern Ort, auch worauf der Herr (T.) vermein dawider zu procediren und man dagegen am Besten fundirt sey, angeben x.“

Alles natürlich zur Abwehr der „Langweile“ und zum Lob des falschen Biedermanns Heitzmann bei der neuen Herrschaft, für welche derselbe die Wissenschaft des Notars und Registrators noch schnell recht nutzbar machen wollte. – Seitdem wir oben gesehen, wie Heitzmann nur „tröstete“, um den Bedrohten sicher zu machen, „nicht ausreisen zu lassen“, und daß er für dessen Stelle bereits einen Bruder in petto hatte, kann über seine Falschheit kein Zweifel mehr sein, selbst wenn das Folgende nicht noch weitere Belege dafür lieferte!

Daß auch Tinctorius den Rentmeister so beurteilte, ergibt der weitere Inhalt des Briefes, worin auf eine Scene zwischen Beiden vom vorigen Tag hingewiesen wird und Heitzmann sich über Vorwürfe beklagt, die ihm Tinctorius trotz seiner „Freundschaft“ („vielleicht aus Bekümmerniß oder teils aus Weinfruchte“) gemacht. Der Schluß des Briefs verspricht dem Notar alles Gute, wenn er das Verlangte tue, wodurch er sich wieder eine so gnädige Herrschaft erwerben könne, wie er leider eine (in Graf Bratislaus I.) verloren.

Die auffallend rasche Hinrichtung der Notarin entschuldigt Heitzmann endlich damit, dass die Junker gerne damit gezögert, dass jene aber selbst ausdrücklich begehrt mit den Anderen „gerichtet“ zu werden und man dies Begehren nicht abschlagen können, „sondern sie also in einem guten Eifer selig sterben lassen, nun ferner daraus folgender Kleinmütigkeit vorzukommen.“

Nach diesem süßen Schreiben würde es erstaunen machen, den Notar schon am 22. August ein Eisen geschlagen und aus dem Schloß in den Turm gebracht zu sehen, wenn wir die versteckten Absichten des Heitzmann nicht bereits aus dem Bericht vom 26. Juli erkannt hätten und wenn uns ferner nicht in einem Briefe des Chr. Gotz an seinen Bundesgenossen Ribola folgende Stelle begegnete:

„Für das Andere hat man Schreiben funden hinter dem Muckenfeistlin (Spitzinamen, dem eine Hexe dem Tinctorius gegeben), wie er die gräflichen Gemüter dieß löbl. Hauses Fürstenberg hinter einander gebracht.“ Es war also auch bei der neuen Herrschaft direkt gegen den Gefangenen gearbeitet und dabei die oben berührte, vom Kaiser genehmigte Doppelstellung in gehässiger Weise ausgebeutet worden.

Am 23. Aufugs 1631 stand nun in Gegenwart des Junkers Ramschwag, des Dr. Werlin, des Rentmeisters Heitzmann (!) und des Schultheißen Roth von Hüfingen das erst peinliche Verhör mit Tinctorius statt. Zu diesem Zweck war ein Extract der gegen ihn von den 7 hingerichteten Weibspersonen abgelegten Geständnisse gemacht worden und als er darauf nicht sofort bekennen wollte, beschäftigte man sich an jenem Morgen damit, ihn siebenmal, „doch Alles eodem tempore et una quasi hora“ an der Streckenfolter aufzuziehen. Tinctorius bekannte trotzdem Nichts, so oft er auch bat ihn herabzulassen, um sich zu besinnen, denn Jedsmal sagte er dann, daß er vor Schmerzen „weder Anfang, Mittel noch End wüßte“ Das Siebentemal bar er um Ruhe bis Nachmittag, um sich besser zu „erinnern“, was ihm ex commiseratione zugelassen wurde.

Am Nachmittag bekennt der Notar dann im wesentlichen Folgendes:

Anno 1617, als er zu Astheim die Schule versehen, sei ihm auf dem Heimweg von dem Jahrmarkt zu Villingen, wo er sich mit Wein ziemlich angefüllt, ein junges Mensch in Gestalt einer schönen Jungfrau begegnet und habe ihn zu Buhlschaft eingeladen, er habe dem entsprochen und sei dann nach Hause. Dort sei ihm dasselbe Mädchen wieder erschienen, habe sich ihm als Teufel zu erkennen gegeben, Schmidlin genannt , und gedroht, ihm den Hals umzudrehen, wenn er nicht Gott abschwöre und sich ihm ergebe. Tinctoruis haben dem entsprochen, worauf die Erscheinung in ihrer wahren Gestalt von ihm gewichen, nachher aber vielmals ( auf Hexentänzen oder sonst) in Mädchengestalt mit ihm Buhlschaft getrieben habe. Auf den Hexentänzen erinnere er sich Niemand, als seine Frau, die Frau v. Schellenberg und Magdalene Hütlin (Daniel Löwes Frau) erkannt zu haben, da er als ein Ortsfremder weniger Leute persönlich kenne. So oft er zum Hexentanz habe fahren sollen, habe ihm seine Teufelsgeliebte ein Stecklein, darauf zu sitzen und mitzufahren, gegeben, es sei reichlich gegessen und getrunken worden, aber kein Brot und Salz dagewesen. Sein Buhlgeist habe oft und vielfach von ihm verlangt, Zauberschaden zu tun, allein er habe es nicht getan und sei dafür so sehr geschlagen worden, dass er an Gesischt und Gehör Schaden gelitten.

Nachdem der Notar an diesem Samstag Nachmittag Zeit zu Sammlung bis Montag bewilligt worden, bekannt er an diesem 25. August weiter:

Als der dem Welschhans entwichene Gefangene im Kerker gewesen, habe sein „Buhlschmidlin“ ihm ein Pulver gegeben und verlangt, es solle dasselbe jenem in einem Trunk überschicken. Es sei dies geschehen, ohne dass ihm die beabsichtigte und dann an Welschhans eingetretene Wirkung vorher angegeben worden.

Auf der Maizer Reise 1619 habe er einen Mann aus Geisingen, zugenannt der Siebenfinger, mitgenommen, weil er ziemlich viel Geld in Maiz zu erheben gehabt. Unterwegs sei „sein Schmidlin“ ihm erschienen und habe ihn geheißen, dem Manne ein weißes Pulver einzugeben, davon solle Siebenfinger von Sinnen kommen. Das sei Alles geschehen und „der Siebenfinger“ ganz corrumpirt worden, bis ihm endlich zu Geisingen wieder geholfen worden.

Mit „seinem Schmidlin“ habe er unzähligemal Buhlerei getrieben, aber nur das Erstemal sei es mit natürlichen Dinen zugegangen.

Auf die Tänze wäre er „aus Geheiß seines Buhlen“ sehr oft mit seinem Weibe gefahren (sic!); wie er vermeine, er auf einem schwarzen, sie auf einem weißen Bock. Im oberen Schloß erinnere er sich zweimal mit der v. Schellenberg und Magdalena Löwin (Hütlin) getanzt zu haben.

Schließlich bittet der Delinquent um Gottes Willen ihm ferner nichts „anzumassen“ (zuzumuten) und ihm noch einige Zeit zur Besinnung zu lassen. Auch nach dieser Bedenkzeit beteuert er höchlich, nichts mehr zu wissen.-

Der Inhalt des Protokolls erklärt sich, nach demjenigen was wir bereits wissen auf den ersten Blick von selbst, wenn wir darüber sogar keinerlei Erklärung des Gefolterten selbst hätten und zeigt namentlich, dass die Furcht vor ferneren Folterqualen Tinctorius am Nachmittag bewogen hatte, sich lieber selbst, als Anderen zu widersprechen.

Nach dem gewöhnlichen Verlauf der Hexenprozesse war mit obigen Geständnissen nun der Zweck der Inquisition erreicht und Tinctorius hätte, nach Hegung des Blutgerichts, sofort hingerichtet werden können. Letzeres gscha wenigstens schon am 30. August mit der Magdalena Löwin und Anna Stötzlin, welche sei dem 25. August ebenfalls auf Grund der Aussagen der hingerichteten Weiber, die Tinctorius hinsichtlich der Löwin allerdings bestätigt hatte, eingezogen und, nachdem sie fürchterlich torquirt worden 1), geständig geworden waren.

1) Die bezeichneten Aufzeichnungen in den Akten sind grauenhaft naiv und beweisen, dass besonders gegen die Löwin förmlich mit der Folter gewütet wurde, wenn sie nur dem geringsten Detail, das man bestätigt sehen wollte, widersprach.

Es scheint nach mehreren Aktenstücken, dass der dem Notar gewordenen Aufschub zunächst darin seinen Grund hatte, dass er begonnen, die ihm von Heitzmann angesonnenen Geschäftsauskünfte und Gutachten abzugeben. Dann aber auch, dass unter seinen Richtern Meinungsverschiedenheiten über die ihm zuzuerkennende Strafe bestanden, wobei die rechtsungelehrten Junker von Ramswag und v. Egloff die mildere Ansicht gegen Werlin vertreten zu haben scheinen.

§ 5.

Vom 25. August 1631 bis 10. Mai 1632 lebte Tinctorius fortan noch unter dem Schwert des Gesetzes in steter Todesangst und gerade diese so lange fortgesetzte, schreckliche Lage ist es, die unsere (durch seine Angaben gegen Unschuldige etwas verringerte) Teilnahme wieder mächtig in Anspruch nimmt, weil er nach einger Zeit Fassung genug errang, nun seine „Geständnisse“ zu widerrufen und die Gründe für diesen Widerruf eigenhändig in die Akten niederzulegen.

Am 3. Dezember 1631 nämlich wurden durch den Landvogt Johann Georg von Egloff dem Gericht zwei eigenhändige Schriften des Notar, den Widerruf seine Geständnisse und dessen Motivierung enthaltend, sowie ein Begleitschreiben an Egloff überreicht, worin dieselben quasi als eine Beichte dem alten, „nunmehr gleichkam täglich einen Tritt in seine Ruhestätte thuenden“ Landvort übergeben werden und um Intercession bei der gräflichen Familie gebeten wird.

Der Wiederruf enthält, neben einer allgemeinen Negation des früher Gesagten, die Erklärung, Tinctorius wolle sich der damit auf sein Gewissen geladenen Lügen entledigen, bevor er eichte und vommunicire. Dann fährt er fort:

„Hab‘ ich das Leben verwirkt, begehr ich nicht länger zu leben, will gern sterben (ohnaugesehen, daß ich dem Landgräfl. Haus um ettlich tausend Gulden hätte noch Nutz sein können). Scheue weder die weltliche Schand, noch den Tod, weil ich verhoffe, der Seelen Seligkeit zu erlangen.

Wollen aber Ihre Gn. ad dies vitae mich in ein Stüblein verschaffen und mein noch geringes Leben mit wahrer Reu und Leid büßen lassen, so erkenne ich’s für eine große Gnade.“

Die Motivierung des Widerrufs mag hier wörtlich ihren Platz finden, da sie über das Ganze ein schreckliches Licht verbreitet, welches selbst in das Dunkel der Bekanntnisse der dem Notar voran in den Tod gejagten Weiber hinabschauen läßt. Dem Juristen war es hier glücklicher Weise noch ermöglicht auszusprechen, was Tausende, die nach den Akten stumpf und stumm in den Sod gingen, nur nicht zu unserem Gehör bringen konnten und gerade als ein solches, mit tausend Zungen redendes Blutzeugnis eines Gemarterten ist das Schriftstück für die Kulturgeschichte so wichtig!

Ursachen meiner wider mein gewißen gethanen laidigen bekhantnuß

Erstlich ist mir per Hr. Tr. Werlein vorgehalten worden; ich hette dem Gefangenen und außgerißenn Leonhard Stahelen einen Trunckh geschickt, so mir als einem Ambtman nicht gebührl hette, von welchem Trnunckh der eine Wächter, genant Welschhans, unbesint worden were, daher es mit sochem Trnuckh nicht rech zugehn könte, und müßt was zauberisch darein gethan worden sein, so ich bekennen soll.

Am andern, so were auch einer, genant der Sibenfingerer von Geisingen, vor Jahren mit mir zu Meinz gewesen und ein erb helfen hollen, welcher ebenmäßig unbesint heimgeführt worden wäre.

Drittens hetten etliche justificierte Weiber, und sondelich mein eigen Weib, mich für ein Hexenmann angegeben massen er mir deren Aussag vorgelesen und vermeldet, daß sie außertügkenlich gesagt, sie hetten mich nicht aus Feindschaft angeben, hetten auch darauf gebeicht, communiciert, und wären darauff gestorben.

Ob und wiewol ich mich darauff mit Warheit verantwort und entschuldigt, und daß so viel erstens des Wächters Trunk belangt, seie es damit also hergegangen, demnach Leonhard Stahleten, als er an einem Sambstag wegen eines im Schloß gestolenen Tuchs zimlich scharpf torquiert worden, nicht bekennen wollen, und gesagt, daß er mir und dem Rentenmeister sagen wolle, auch gesagt, er müsse bethenen, der Mann, der im das Tuch gebracht, hette gesagt, er hette das Tuch nicht recht her, daran man aber nicht haben, sonder weiters torquiert worden, Hr. Dr. Pascha aber sein Rathschlag dahin gegen, daß man modum torquendie gebrauchen soll, habe ich (weillen er dazumahl zimlich torquiert worden) gerathen, mit der Tortur bis uff den Montag inzuhalten. Sontags habe ich ime ein Trnuck, so wenig mehr dann ein vier Mäßlin aus meiner Kanten, darauf ich getruncken, ex commiseratione geschickt und sagen lassen, daß er sich nicht also martern, sondern die Wahrheith bekannen solle. Dafs nur er, Leonhard, aufsgerissen und der Wächter, dem der Trunckh nicht vermeint, unbesinnt worden sein soll, ist selzam zu vernehmen. Hierbei, und soviel den Wächter belangt, zumercken, daß als er dem Gefangenen Leonhard Stahlelen zu einem Wächter ertens verordnet, ihm ausdrücklich verboten worden, niemand zu ihm zu lassen, diesem aber zu entgehen, hat er nicht allein seine Freund, und wer es begert, zue ime gelassen, sondern noch sogar uff die Nacht vergünt in das Wirtshaus zu gehen und zu trinken. Auch als eines Mahls in der Nacht, da der Wächter ime wider vom Rathaus in das Wirtshaus zu gehen erlaubt, er aber zu lang ausgewesen, daß Geschrei gangen der Leonhand sey ausgerissen, er aber hernach wieder kommen, und den seiner Dirn zu Breulingen gewesen, da er dann nächtlicher weil beede Hiffingerische und Breunlingerische Mauern durch brochen, hat man, damit man sich seines ausreißens verischert, befohlen, ihne in Eisen zu schliessen, so geschehen. Er ist aber diesem Wächter wiedermals und sogar aufs den entzen ausgerissen, zu ihro excellenz verraist, unfs die Amtleut verklagt, als handeln wir parteilich, mit unterthäniger Bitt, ihme und seinem Gegentheil wie auch seine Zeugen durch unparteienische verhören zulassen. Worauf dann erfolgt, daß ich mich der Sachen nicht mehr annehmen und solches durch unperteheische Verrichten lassen, dazu aber der Stahel und seine Freundschaft nicht haben verstehen wollen, und obwohl Herr Dr. Dankwart meinetwegen bei der Tortur zu sein, ich gebeten, er mir es auch schiftlich verheissen, ist er doch wegen anderen Geschäften davon verhindert worden, hab also den Stadtschreiber dazu ziehen müssen.

Aus diesem iezerzelten dann zu denken, weillen der Gefangene Leonhard Stahel, wie oben notiert, zweimal ausgerissen und als er das Dritten und letzemal ausgerissen deer eine Wächter, so anheimbß gewesen, und wie er wieder kommen ihme Welschenhanssen vor dem Sachel stehen gefunden, her hacher er Wächter geschlafen und in sochem der Stahel ausgerissen, ob nicht vielbesagter Welschans dem Stahel darvon geholfen, und damit er in des Stahels vestigia nicht stehen dörfte, sich der undefinigkeit fälschlichen angenommen mit Vorwand, er hette es vom Trunk. Warben sonderlichen in Obacht zu haben, daß ihme durch den Scherer mit natürlichen Arzenimitteln balden wieder geholfen worden, und weillen man sagt, wan einem Maß durch Zauberei begenet, ihm durch Arzneimittel nicht zu helfen seie, quaeritur, ob dieser Wächter ein ehrlicher Gesell deme zu glauben, lasse ich alle unpaßionierte erkennen.

Was es mit des Siebenfinges zu Geisingen losen Schelmen von meinen rachgierigen Feinden herfür gesuchte Unbefünenheith für ein Beschaffenheit gehabt, deme auchmit natürlichen Arzeimitteln geholfen worden, hab ich vor elf Jahren dem dazumal hochlobl. Amt der ganzen landgrafschaft Fürstenberg und in dieser meiner tribulation und affiction Hr. Dr. Werlein übergeben, darauf ich mich nochmals und uff derselben Beilagen referiert; hette Siebenfinger seine Sach dazumal hinaus zu bringen gewusst er würde nicht bisher gewartet haben. Daß ich gewart, ist ursach daß nichts an ihme zu erlangen gewesen. – man mag wohl erachten, ich hab niemands vertrauts, als diesen schönen Gesellen bei mir gehabt, hab uff 800 fl. Geld und Geldswert erblichen erhebt. Wie hab ich ihm denn einen vergifteten Trunk geben können, daß ich ihne mit schwerem Unkostenvon Mainz bis nach Geisingen also unbesint uf 34 Meilen fürhen laßen müssen? – refferiere mich nachmahlen, was ich dieses losen Gesellen halben schriftlichen übergeben.

Ob nun dieser bei seinem Eid maßen mir vorgehalten worden von Sachen, die sich in Zeit, da er seinen Verstand nicht gehabt, zugetragen haben sollen, deponieren und fragen kann, auch in rechten für kräftig zu passteren, laß ich alle unpaßionierte erkennen. Worauf dann erscheint Maß für zwei schöne Zeug man wider mich gestelt, und ob sie omni exceptione maiores, wie solche talibus casibus erfordert werden, auch ihre depositiones luce meridiana clariores.

Soviel nun drittens betreffen tut, daß man mir vorgehalten und vorgelesen, es hetten etliche justifficierte Weiber und sonderlich mein eigenes Weib uf mich bekennt, und daß solches nicht aus Feindschaft geschehe, hetten auch darauf gebeicht, communiciert und wären darauf gestorben, muß ichs, wie unschuldig ich mich weiß, geschehn lassen, daß diese armen Weiber erst an ihrem letzten End ihre Seelen beschwerdt haben sollten. Weilen ich aber so viel sicherlicher weiß, daß diese Weiber, ja mein armes Weib, mich vor ihrem End wieder entschlagen, also was sie wieder mich fälschlich ausgesagt, revociert und mit Beschwerniss ihrer Seelen meiner Person halben nicht gestorben, ich auch in meiner Verstrigkung von Junker Rambschwag selbsten verstanden die Meßerschmidin were mir feindlich, daß ich ihre Tochter alhier nicht habe leiden wollen, als mögen es diejenige gegen Gott verantworten, die ihre Seelen erst mit solchem beschwert und mir fälschlichen vorgehalten, daß starke indicia, daß die WEiber uf mich bekannt und darauf gestorben, und darum, wan ich nicht gütlich bekennen tue, man anderst mit mir bekennen werde, so ich, Geott sei es geklagt, geschehen lassen müsse.

1) Nach diesen noch vorhandenen Ausführungen de anno 1619 war Hockelmann, gen. Siebenfinger, ein unverschämter verlogener Frevler und Säufer, welcher sich am Rhein durch übermäßigen Weingenuss offenbar das delirium tremens zugezogen hatt.

Christo meinem Herrn gereuen Erlöser und Seeligmacher haben die Juden die falsche Zeug unter das Geflücht gestelt, ich armer Sünder bin weder gegen dem erhvergessenen Wächter noch loßen Schelmen dem Siebenfinger weniger den Weibern confrontirt worden, nd daher ihre falsche Kundschaft wahr, was darf man dann diese Unwahrheit erst per torturam von mir erpresen, un erst meine arme Seel in das Vrderben zu bringen begehren, bin ich uberwiesen so seie es, martert mich nit Leugner, binuf solches willig zu sterben.

(1) Ohn angesehen man mich nun etlich Mal gepeinigt und von der Erden aufgezogen, ich mich auch jedesmal mit meiner wahrhaften Unschuld entschuldiget, so hat es doch nichts helfen wollen, sondern die Junckherrn und Herren haben mir vorgehalten, sie hetten Befel, weilen ich genugsam uberwießen, von mir mit der Tortur nit aufzusetzen, bis ich bekenne, dergleichen veneficus einer sein.

(2) Es hett der Obervogt oder Amtmann zu Waldkirch erst auch nicht bekennen wollen, doch letzlichen bekannt, daß er einer seie.

(3) Ja man hat mir durch den Stadtknecht sagen lassen, woher ich nicht bekennen werde, so wolle man mich nach der Haut strecken.

Dieweil ich dann gesehen und gespürt die große Ungnad und Feindschaft, so fast von weniglichen gegen mir Unschuldigen getragen und daß keine Gnad zu erlangen, ja man auch von allen Orten Lügen zugetragen, damit der Passion recht mit mir gespielt werde, ich auch noch einmal lieber mir das Haupt abnehmen, dann also torquieren lassen wollte, welches torquieren ich noch bis dato in meinen Glidern empfinde, als hab ich mich umb solcher und der getroeten Marter Willen, für ei, Gott sey es geklagt, bekennet und mir eingebildet, weilen Gott der Allmächtig mein Unschuld weiss, mein Leben also wiliglichen zu Buß meiner aus menschlicher Blödigkeit von Jugend auf begangener Sünden darzugeben, tröstlicher Hoffnung, Gott der Allmächtige der werde aus seiner großen Barmherzigkeit sich meiner erbarmen und meiner armen Seel die ewige Ruhe verleihen.

Daß ich nun bekennt, ich seie verführt worden, wie ich von Villingen nach Aatzheim gangen, daran hab ich mich aus empfundener Marter selber angelogen, und habe ich diesem Angeben den Schein, damit manch glaube, daher geben, weilen die Messerschmidin ausgesagt, ich sei bei dem Tanz, als ich noch zu Astzheim gewohnt, gewesen; habe auch nur fälschlichen, daß sich der Teufel Schmidle genannt haben soll, uns was ich mehr bekennt mich angelogen. Man hette mich billich gegen den falschen Zeugen und justificierten Weibern confrontieren und nicht erst noch ihrem Tod mich so geschwind darauf torquieren sollen.

Ob nicht auch die justificierten Weiber (bekannt), man einer nachts seine Kleider auf dem Tisch liegen lasse, so habe der böse Geist Gewalt sich in dieselbe zu verkleiden, daß werden die Junckern und Herrn examinatores wissen. Mir hat man gesagt, sie sollen es bekannt haben, sonsten weiß ichs nicht.

Dr. Werlein hat mir vorgehalten, ich hete mein Lebenlang nicht gelesen, daß Gott der Almächig den Teufel vrhängt habe, in eines Menschen Gestalt bei solchem Tanz zu erscheinen, darauf antworte ich, ob nicht Got jemals vrhent habe, daß der böse GEist zu mancher in Gestalt ihres Buolen kommen, sie gschlafen, und also verführt worden sei? Wie dann solches vielen auch meines Weibs Schwester begegnet.

Daß ich geschrieben, es möchte dem Leonhard gemeucht Salz in den Trunck getan worden wein, hab ich solches von meinem armen Weib, dern Seelen Gott gnade, welche zu mir gesagt, als sie der Kapuziner von Engen zur Beichte gehört, hette er sie gefagt, ob kein Geweicht Salz in Trunckh were gethan worden, den von demselben werden die Menschen maß Hirnlos, hat nun mein armes Weib mich angelogen, hab ich auch gelogen.

Daß ich vom weißen Pülverlein bekannt, hab ich nachgebett, wie mir Dr. Werlein vorgebett. Einmal ist mit solchem Trungk anderst nicht zugangen als oben vermeldt.

Daß ich die Frau von Schellenberg und Magdalena Löwin fälschichen angegeben, ist mir von Grund meines Herzen leid. Hab zweimal um Gottes und des jüngsten Gerichts Willen gebetten, man soll mich nicht frangen, weg bei dem Tanz gewesen und daß darum gebetten, weil ich selber bei keinem gewesen also niemand anzeigen können, und unrecht tun wollen. Dieweilen ich abe die angedrohte und vor Augen stehende Tortur gefürchtet, und von anderen gehört, daß sie von den justifficierten Weibern angeben Morden seien, als hab ich sie uf solches angeben, und mein Gewissen und arme Seel leider damit beschwert. Es hat der ehebrecherische Stadtschreiber Stark an mich gesetzt und vermeint, mehr anzugeben, ich hab aber meine arme Seel in dem beschwert befunden, und hette ich mehr angeben müssen, so hette ich des Großen Weib angeben, weilen man mir gesagt, sie were von den ustifficierten Weibern auch angeben worden.

Daß ich so Tag als Nacht tam fideliter geschrieben und gedient, dardurch ich mein Gehör und Gesicht, und nicht, wie ich fälschlichen gesagt, vom Teuffel schlagen verloren, auch mas ich concipiert, habe ich die Gnad von Gott dem Allmächtigen, deme ich drum höchlichen zu danken gehabt, habe vermeint, wann ich dem landgräfl. Haus Fürstenberg aus einem Rappen einen Dukaten machen können, ich were es schuldig gewesen, so sorglich habe ich mir alle Sachen angelegen sein lassen.

Und die weilen ich dieses Lasters unschuldig, als hatt man wol zuerachten, was man fir falsche Zeugen wider mich gestellet, und daß ich weder Wetter gemacht, noch Vieh umgebracht. – Sollte man mich nun weiters torquieren, so befihle ich es dem lieben Gott, protestier hiermit expressissime, da ich was wider mein Gewissen aus Marter bekennen sollte, ich meine arme Seel darmit nicht beschweren sondern diejenige verantworten lassen wolle, die mich dazu genöthigt. –

Und solches bin ich anzuzeigen verursacht, weilen ich daß, so ich fälschlich bekennt, nicht zu beichten und darauf zu communicieren gewusst, sondern mein arme Seel noch mehr beschwert hete.

Erfreue mich daß Gott waist, ich ihne niemlas verleugnet habe, in dessen Hand ich dann mein arme Seel befehlen tue.

Matth. Tinct.

Und was erreichte Tinctorius damit? –
Wir sehen es zunächst auf der Aussenseite der bezüglichen Schriftstücke von des Notars eigener Hand:

Seufzentliches Anflehen und Bitten.

Daß ich zu Erlangung länger Lebens in dieser aus sondern Ängsten und des Fleisches Verführung geschriebener Revocation die Unwahrheit geschrieben, bezug‘ ich mit dieser meiner eigner Hand, umb Gottes unendlicher Barmherzigkeit Willen um gnädige Verzeihung und Gnade bittend.

Matthias Tinctorius.

und dann in dem am 10. Mai 1632 gegen ihn gesprochenen Urteil, welches ihn zum wirklichen Feuertode verdammte. Wenn trotzdem auf dem Gnadenweg auch ihm nur Enthauptung und nachträgliche Verbrennung der Leiche an jenem Tag zu Teil wurde, so muße dies sicher zuerst mit jenen fürchterlichen Zeilen erkauft werden!

Was dem rückfälligen und dann zum Zweitenmal zu „Wahrheit“ bekehrten Hexenmeister vom 2. Dezember bis zum Exekutionstag noch das Leben fristete, liegt im Dunkel. An welchen Wechselfällen und Rücksichten aber sein Leben hing, darübere wollen wir zum Schluß noch seinen „Freund“ Heitzmann hören, um denselben zugleich auch sich selbst das Urteil sprechen zu lassen. Derselbe schreibt am 2. Januar 1632 an den Grafen Bratislaus II. zu Meßkirch, als Vormundschaftsregent:

„Bei diesen gefährlichen Läufen wär‘ gar gut gewesen, daß man sowohl mit dem Tinctorius, als berührter Magd (einer Kindsmörderin) um etlicher Ursachen willen Malefiz hälte und sie fort thäte (d.h. köpfte). Dann für das Erst mit soviel Wächter ein groß Kosten, auch das Malefiz mit ringeren Kosten mit zwei Personen hindurchzubringen, dann Herr Dr. Werlin nit rathen will, daß man die Magd länger haben soll. Thut man selbige dann allein hinweg, so geht der Kosten über gnädige Herrschaft, weil sie nichts vermag, im Übrigen müsste Tinctorius sie zu Gast halten. Für’s ander möcht‘ uns wohl ein groß Spott mit ihme Tinctorius widerfahren, da wir (fremdes Kriegs-) Volk überkommen sollten. Dann da er durch sie ledig gemacht würde, er noch selzame Händel anfangen wird, massen er vor den Offischen Soldaten nit sicher gewesen. Es seind etliche, zwar ohne mein Wissen, zu ihm hinaufgeloffen fürs Zimmer, als nun die Wächter selbige nicht hinein lassen wollen, sondern die Stube versperrt, haben sie die Kette, daran er geschmidt, welche durch einen Pfosten hinaus auf den Saal uf der Stube geht, in die Hand genommen, daran gezogen, daß ime die Füß über sich gegen der Bühne (Decke) gegangen, sprechend: „Was machet Du alter Hexenmeister drinnen?“ –

Ehre der einsichstsvolleren und gerechten Herrschaft, die solche Ratschläge, offenbar wie hier, mit Ernst von sich zu weisen verstanden hat! – Wen mahnt es aber nicht an höhere Strafe und Gerechtigkeit, wenn er sich erinnert, daß über die Hüfinger Blutmenschen selbst schon am 15. Oktober 1632 das fürchterliche Blutbad durch die Würtemberger hereinbrach?*

§6.

Die Reihe der Opfer, welche uns diese traurige Erzählung anzeigte, ist übrigens noch nicht voll; wir schwiegen seither von der Edelfrau Sabine v. Schellenberg, die bereits mit dem Ehepaar Tinctorius der Gerechtigkeit verfallen schien. Nun verkünden wir mit Freuden, daß wenigstens diese „gute Alte“ den Justizmorden entging, obschon wir zufügen müssen, daß in ihrer Persönlichkeit schlechterdings nichts lag, was ihr diesen Vorzug vor ihren „Gespielinnen“ verdient hätte. Nicht aus Rücksicht für einen alten Namen, sondern für die Frauen überhaupt, wollen wir ihre Charakteristik unterdrücken, deren wenigst dürstere Seite einen ungewöhnlichen Durst und damit zusammenhängende Zustände enthüllen würde.

Diese „Eldelfrau“ befand sich seit August 1631 allerdigs in Hausarest, allein durch die Bemühungen ihrer Verwandten bei Kaiser und Reich wurde jedes voreilige Torquiren nicht nur gefährlich gemacht, sondern am 13. Oktober 1631 war auch ein Kammergerichtsmandat ausgebracht worden welches die Prozedur genauestens vorschrieb. Danach wurde dann im Wesentlichen langsam weiter procediert und Sabina v. Schellenberg im Anfang Dezember 1631 ohne Tortur vernommen. Aus diesem Grunde fehlen wohl auch noch im Anfang 1632 so sehr alle erheblichen Untersuchungsergebnisse, daß im Februar 1632 ein Gutachten der Freiburger Universität noch immer die peinliche Frage nicht zuließ. Als zudem inzwischen das Gericht der Grafen von Fürstenberg (aus erheblichen, jedoch nur äußeren Gründen) von der Angeschuldigten recusiert und sich namentlich auf die Reichsunmittelbarkeit derselben berufen worden war, und von einem Rechtsgelehrten im Auftrag der gräflichen Herrschaft ein Gutachten über die früheren Proceduren und das weiter Thunliche abgegeben worden, welches große Bedenken gegen den Erfolg zeigt, so war man wohl froh, die Sache einschlafen lassen zu können.

Die damaligen Krigsläufe, die ja schon die Besorgniß einer Berfeiung des Tinctiorius hervorgerufen hatten und besonders das Blutbad im Oktober, halfen dazu unmittelbar, und so konnte der Oberamtmann Riescher am 15. November 1632 an den Obervogt zu Hüfingen über die in unbekannten Ort Entwichene schreiben:

„Die gute Alte ist nunmehr auf freiem Fuß und vermutlich so närrisch nit, daß sie sich nacher Hüfingen zu stellen oder durch Andere stellen zu lassen, großes Verlangen habe. Also wird man sich mit den Nürnbergern müssen patientieren!“

Landtafel der Baar von 1620 von Hiffingen mit Schützenhaus und Stadtkirche. Die überdimensionale Nikolauskapelle stand etwa da, wo die Stadtapotheke war und der Garten vom Museum war der Friedhof.
Merkwürdigerweise fehlen die beiden Schlösser. Willkürlich ist die Bebauung innerhalb der Stadt gestaltet. Weniger Sorgfalt als in der » Bräunlinger Mappa« wurde auf den Breglauf, die Wege und die topographisch richtige Lage der St. Leonhardskapelle und des Scharfrichterhauses (zwischen Kapelle und Wegkreuz) gelegt, das westlich der Dögginger Straße erbaut war.

Auch aus dem Jahre 1620 stammt die „Bräunlinger mappa“. Sie enthält auch den westlichen Teil der Gemarkung Hüfingen, die allerdings ungenau gezeichnet ist. Besonders ins Auge fällt ein Wegkreuz etwa auf dem Platz der nachmaligen Lorettokapelle.

Karte aus dem Jahr 1664 von Hüfingen, Behla und Sumpfohren von Martin Menrad

Karte von Martin Menradt etwa 1662. Die Seemühle ist durch den Dreißigjährigen Krieg ohne Dach.

Fotos: Dr. Jörg Martin (FF Archiv)

Siehe auch: Alte Karten und Hohentwiel und das Deggenreuschen-Elseli

Zum 237. Geburtstag – Johann Nepomuk Schelble – Sein Leben, sein Wirken und seine Werke

Zum 237. Geburtstag von Johann Nepomuk Schelble wollte ich den Nachruf und die Dissertation wieder hervorholen.

Johann Nepomuk Schelble war nicht irgendein Musiker aus Hüfingen, sondern einer der bedeutendsten Chorleiter seiner Zeit. In Frankfurt wird bis heute an ihn erinnert, seine Werke werden aufgeführt, sein Name ist dort Teil des kulturellen Gedächtnisses.

Und in Hüfingen? Ein Straßenname. Das war’s fast schon.

Das finde ich traurig. Vor allem für eine Stadt, die sich „Wir lieben Geschichte“ unter das Logo mit Männerkopf schreibt und sich so gern mit Vergangenheit schmückt. Offenbar gilt diese Liebe zur Geschichte aber nur für bestimmte Kapitel. Musiker, Künstler und kulturelles Erbe scheinen jedenfalls nicht dazuzugehören.

Dabei wäre Schelble genau eine Persönlichkeit, auf die man stolz sein könnte: ein Sohn dieser Stadt, der weit über die Region hinaus Bedeutung hatte. Stattdessen wird er hier seit Jahren weitgehend ignoriert. Keine wirkliche Erinnerungskultur, kaum öffentliche Würdigung, kaum Interesse.

Man hat manchmal das Gefühl, Geschichte zählt nur dann, wenn sie ins gewohnte Bild passt. Kunst und Kultur dagegen werden behandelt wie hübsches Beiwerk, nicht wie ein Teil der eigenen Identität.

Gerade deshalb hole ich den Nachruf und die Dissertation über ihn heute wieder hervor.
Nicht aus Nostalgie, sondern weil man Menschen wie Johann Nepomuk Schelble nicht einfach vergessen sollte.

Mehr über ihn gibt es auch in den Wanderblühten: Wanderblühten – Johann Nepomuk Schelble von Lucian Reich (der in Hüfingen auch ignoriert wird).

1. Version vom 23. April 2023

Nachruf an Schelble.

Verfaßt von Dr. Heinrich Weismann, Frankfurt 1837.
(Dieser Nachruf ist auch in der Festschrift des Cäcilienvereins vom Jahr 1888 wiedergegeben.)

So ist er denn geschieden, unser Meister,
Entfloh’n der Erde enger Kerkerhaft;
Er, der Gewall’ge, der der Töne Geister
Entfesselt uns mit seltner Geisteskraft.
Ein Gott hat gnädig sein Geschick geordnet,
Ihn rasch entrückt der langen Leiden Schmerz;
Im Tempel der Natur hat er geendet,
Ihn trugen Blumenengel himmelwärts.

Verwaist steh’n wir mit unsern stummen Klagen,
Geschlossen ist der Tempel des Gesangs.
Sein mächt’ger Geist wars ja, der uns getragen
Zu jenen Höh’n des höchsten geist’gen Klangs.
Bachs Genius war durch Ihn lebendig worden,
Der Himmlische, verschollen fast und todt,
Und wieder tönt in mächtigen Akkorden
Des Lebensfürsten Sieg und Opfertod.

Er lehrt‘ uns Töne, die zum Herzen drangen,
Weil sie vom Herzen kamen klar und rein;
Zu höh’rer, himmlischer Musik umschlangen
Uns seine Tön‘ in herrlichem Verein.
Und wie sein Geist nur Edles konnte pflegen,
Ein strenger Priester seiner Königin,
So trat er auch im Leben uns entgegen,
Ein edler Mensch in Wort und Tat und Sinn.

O laßt des edeln Meisters Angedenken
das Band sein, das uns Alle fest umschlingt,
Es mög‘ sein edler Geist uns ferner lenken,
Daß Fremdes nicht in seine Schöpfung dringt.
Der Geist lebt fort, wenn auch das Leben fliehet,
Er hat uns sterbend, was er schuf, vertraut:
Wir halten fest, was uns nach oben ziehet,
Von wo er segnend auf uns niederschaut.

Aus der digitalen Sammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe.

Dissertation von Oskar Bormann, Frankfurt am Main 1926

Vermutlich Oskar Bormann um 1926.
Foto: Netzfund

Ich wurde am 25. August 1903 in Vaihingen bei Stuttgart geboren.
Ich besuchte die Elementarschule des Karlsgymnasiums in Heilbronn a. N. Da meine Eltern nach Höchst a. M. zogen, verließ ich diese Anstalt schon nach dem 2. Jahr und trat in die 3. Vorschulklasse der Höchster Realschule ein. Letztere besuchte ich bis zur Obersekundareife, erhielt einen Kaiserpreis und trat dann in die Sachsenhäuser Oberrealschule in Frankfurt a. M. über. Dort erwarb ich Ostern 1921 das Reifezeugnis und bezog darauf zum Studium der Musikwissenschaft die Universität in Frankfurt a. M. Im Sommersemester 1923 war ich an der Tübinger Universität immatrikuliert und darauf wieder Studierender der Frankfurter Universität bis zu meiner Exmatrikulation nach dem Wintersemester 1924/25. An den Universitäten hörte ich Vorlesungen aus dem Gebiete der Philosophie, der Germanistik und der Musikwissenschaft bei den Herren Professoren: Dr. Cornelius, Dr. Hasse, Dr. Schultz und Dr. Bauer. Daneben trieb ich ferner praktische Musik-studien, hauptsächlich an Dr. Hochs- Konservatorium in Frankfurt.

Auf Grund der vorliegenden Arbeit, erwarb ich am 1. Juli 1926 an der Universität in Frankfurt am Main den Doktorgrad.

Vorwort.

Meine Arbeit über Johann Nepomuk Schelble, deren Anregung ich Herrn Professor Dr. Bauer verdanke, verfolgt den Zweck einer eingehenden und umfassenden Würdigung eines Mannes, dessen Name auch heute noch hervorgehoben werden muß, wenn von jener gewaltigen Bewegung am Anfang des vorigen Jahrhunderts – der Bachrenaissance um 1829 die Rede ist. Wohl ist schon viel über Schelble geschrieben worden, jedoch sind diese Schriften meist nur „Erinnerungs- und Gedenkblätter“, die wohl manchen Aufschluß über Schelbles Persönlichkeit und Wirken geben, ohne aber kritisch Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, was uns nun Schelble eigentlich bedeutet, was von seiner Tätigkeit für immer der Musikgeschichte angehören wird. Es ist daher schon oft bedauert worden, daß sich noch niemand gefunden hat, der Schelble einer gründlichen Biographie würdigte. (Gollmick in seiner Autobiographie; Professor Dr. M. Friedländer an mich usf.)

Leider ist seit dem Tode Schelbles schon zu lange Zeit vergangen, als daß ich noch für alle meine Angaben auf die ersten Quellen hätte zurückgehen können. Es dürfte aber kaum noch in Betracht Kommendes existieren, das ich hier in meiner Arbeit nicht berücksichtigt hätte (vgl. Literaturverzeichnis und Anmerkungen). Auch Schelbles Kompositionen und die Quellen für seine Lehrmethode konnte ich bis auf ganz Weniges zusammenbringen und daraus ein Bild seiner Tätigkeit auf diesen Gebieten gewinnen.

Allen Denen, deren Unterstützung ich bei meiner Forschung in Anspruch nehmen mußte, sei an dieser Stelle mein aufrichtigster Dank ausgesprochen.

Besonders verpflichtet bin ich meinem verehrten Lehrer. Herrn Professor Dr. Bauer für seine vielfache Förderung; ferner Herrn Professor Dr. Schering, der mir das von ihm in Leipzig aufgefundene handschriftliche Material gütigst überließ, sowie Herrn Professor Dr. Müller in Frankfurt, der mir bei der Durchsicht des Archivs des Frankfurter Cäcilienvereins in stets liebenswürdiger Weise behilflich war, mir auch das von ihm gesammelte Material zur Geschichte des Cäcilienvereins (Manuskript) freundlichst zur Verfügung stellte und durch seine Tätigkeit als Bibliothekar des Cäcilienvereins mir schätzenswerte Vorarbeit geleistet hatte.

Die Gliederung meiner Arbeit ist aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich.

(Siehe auch: Wanderblühten – Johann Nepomuk Schelble)

Einleitung.

(Bibliographisches)

Die wichtigsten, der uns vorliegenden biographischen Aufsätze über Johann Nepomuk Schelble sind:

  1. Weismann, Joh.: J. N. Schelble, Direktor des Cäcilienvereins in Frankfurt, Frankfurt 1838.
  2. Ein Aufsatz von Lucian Reich in seinen „Wanderblüten aus dem Gedenkbuch eines Malers“: „J. N. Schelble“
  3. Ein Aufsatz von W. Oppel-Chrysander in der allgemeinen musikalischen Zeitung in Leipzig, III. Jahrgang, 1868.
  4. Biographie in Form eines Briefes des Franz Xaver Gleichauf an Lucian Reich in Hüfingen vom 28. 12. 1853; dieselbe befindet sich als Manuskript im Archiv des Cäcilienvereins.

Die kleine Schrift von Weis mann (Nr. 1) ist die Quelle fast aller späteren biographischen Artikel in Lexicis und anderer biographischer Aufsätze. (F. J. Fetis: Biographie universelle; Mendel-Reißmann; Grove; Allgemein deutsche Biographie; Nekrolog der Zeitschrift Cäcilia Band XX, Heft 79; Festschriften des Cäcilien-vereins; Leipziger allgemeine musikalische Zeitung 1839 u. 1868.) Diese erste kurze Biographie scheint also bekannt gewesen zu sein, obgleich sie nicht im Buchhandel erschienen ist.

J. Weismann (1804- 80),1) der als Professor in Frankfurt wirkte, war eines der frühesten Mitglieder des Cäcilienvereins und kannte daher Schelble genau; seine Schrift ist, wie meine Nachprüfungen ergaben, durchaus zuverlässig.

Der Aufsatz Lucian Reichs2) (Nr. 2) baut sich auf der Biographie von Xaver Gleichauf (Nr. 4) auf, die Reich zum Teil wörtlich benützt, im Ganzen aber erheblich erweitert.3) Ich habe in meiner Arbeit in den Fällen, in denen Reich Gleichauf wörtlich zitiert, immer die ursprüngliche Quelle angegeben.

Der Maler und Schriftsteller Lucian Reich (1817-1900) war ein Neffe Schelbles. Franz Xaver Gleichauf (1801-1856) der Musiker war und in Frankfurt lebte, war ebenfalls mit Schelble verwandt (Vetter).

Der Aufsatz von Oppel-Chrysander ist in seinem ersten Teile (W. Oppel) Abschrift von Weismann (Nr. 1); im zweiten Teile aber (Chrysander) kritische Stellungnahme zum Lehrer und Dirigenten Schelble, auf die ich in meiner Arbeit näher eingehen mußte.

Ich habe versucht, für alle meine Angaben die ersten Quellen ausfindig zu machen; diese fließen aber, besonders für die erste Lebzeit Schelbles, recht dürftig; es mußten öfters Weismann und Reich 4) zur Hilfe herangezogen werden, auch decken sich verschiedene Ergebnisse meiner Forschungen mit den genannten Autoren; in diesen Fällen habe ich immer die erste Quelle angegeben. Ausdrücklich sei hier noch darauf hingewiesen, daß ich nicht auf alle Irrtümer oder hypothetischen Behauptungen der überaus zahlreichen „Schriften“ (Zeitungsaufsätze, Nekrologe usf.) über Schelble eingehen durfte, wenn ich nicht den Anmerkungenapparat ins Uebertriebne steigern wollte. Der Text meiner Arbeit gibt in allen solchen Fällen die Berichtigung.


1) Der lebende Komponist Julius Weismann ist ein Enkel des Obigen.
2) Auch dieser Aufsatz wurde Quelle für spätere (Bad. Biogr. v. Weech; Festschrift des Cäcilien-Vereins).
3) Auf Grund der Briefe Schelbles an seine Eltern in Hüfingen.
4) Diese beiden Schriften sind nur noch in wenigen Exemplaren vorhanden (Archiv des Cäcilien-Vereins; Frankfurter Stadtbibliothek; Fürstliches Archiv in Donaueschingen; Landesbibliothek Karlsruhe.)

Katharina Götz – Schelble. Die Mutter von Johann Nepomuk

A. Schelbles Leben und sein Wirken als Dirigent des Cäcilienvereins.

1. Vorfahren. 5

Johann Nepomuk Schelble entstammt einer uralten Familie in Hüfingen, einem Städtchen der „Baar“, im badischen Schwarzwald gelegen. Verschiedene Variationen des Familiennamens treten uns entgegen: Schälble, Schälblin, Schelblin, Schelble. Schälblin 6) dürfte der ursprüngliche Name gewesen sein, der sich durch dialektisch – schwäbische Umbildung der Endung allmählich in Schelble verwandelte. Das Geschlecht der Schelble ist schon im 17. und 18. Jahrhundert in der „Baar“ häufig“ 7) ; nicht nur Hüfingen auch Villingen und Donaueschingen 8) weisen den Namen auf.

Schon von Samuel Schelle ab, der 1590 in Hüfingen geboren wurde, läßt sich der Stammbaum stetig verfolgen. Die Schelble in Hüfingen sind meist Amts- oder Kanzleidiener; doch scheint die Musik von jeher in der Familie heimisch gewesen zu sein. Es wird uns berichtet 9), daß der Großvater unseres Schelble, Franz Xaver, mit Vorliebe Musik betrieb. Der Großvater und auch der Vater Johann Nepomuks widmeten sich neben ihrem Kanzleidienst beim Fürstlich- Fürstenbergschen Justizamt dem Gewerbe der Faßmalerei; beide wirkten auch in der Kirche als Violinspieler mit. 10)

Franz Josef Schelble 11) (1762-1835), so hieß der Vater Johann Nepomuks, wandte sich dann von der Faßmalerei dem Schuldienst zu; er nahm Unterricht in Donaueschingen, auch in Orgel- und Klavierspiel. Der Mangel einer Singstimme bewog ihn dann, dieser Laufbahn zu entsagen. Er beschäftigte sich noch einige Zeit mit Instrumentenbau (Klaviere in einfacher Bauart), einer Liebhaberei, die er auch später noch weiter betrieb, und die ihm den Namen „Klavierlemacher“ eintrug. Eine gesicherte Stellung erlangte er erst 1790, als er „Zuchtmeister“ wurde; 1806 wird er Korrektionshausverwalter. Er war mit Katharina Götz, der Tochter eines reichen Bauern, verheiratet; dieselbe war musikalisch und besaß eine hübsche Stimme. So ist denn der musikalische Sinn, der sich seit altersher in der Familie nachweisen ließ, besonders auch bei den Eltern unsres Schelble ausgeprägt. Johann Nepomuk war von 14 Kindern der einzige Sohn.12) In den anderen Linien der Familie begegnen uns noch zahlreiche Künstler: die Linie, die von Lucian Reich (1788-1866), dem Schwager Schelbles ausgeht, weist besonders viele Maler und Bildhauer auf, Frz. Xaver Gleichauf war ein sehr angesehener Musiker und Komponist in Frankfurt; auch die Linie Engesser ist reich an Musikern. In Hüfingen ist die Familie der Schelble ausgestorben: dort leben noch die Seitenlinien Nober und Reich.

Das hervorragendste Glied dieser weitverzweigten Künstlerfamilie, Johann Nepomuk Schelle, soll uns nun weiter beschäftigen.


5) Herr Dr. Barth in Donaueschingen besorgte mir gütigst einen Auszug aus einem von Kanzleirat Anton Schelble in Donaueschingen aufgestellten Stammbaum. Außerdem befindet sich im Archiv des Cäcilien-Vereins ein Stammbaum von Professor Engesser, Karlsruhe unterzeichnet, der bis ins 20. Jahrhuntert geführt ist. Es würde über den Rahmen meiner Arbeit hinausgehen, wollte ich ihr aus diesen beiden Quellen einen vollständigen Stammbaum Schelbles beifügen: ich beschränke mich auf die Vorfahren Schelbles: einen Auszug aus der späteren Entwicklungsgeschichte der Familie gibt der Anhang der Arbeit von C. H. Müller: „Frankfurt a. Main und der deutsche Männergesang 1813 -71″, Frankfurt 1925.
6) L. Reich („Wanderblüten“) ist auch der Ansicht, ohne sie zu begründen.
7) Nach Notizen aus den Standesbüchern in Hüfingen, die ich der Güte des Herrn Dekan Schatz daselbst verdanke.
8) Es dürfte also die enderwärts gehegte Vermutung, daß Anton Schelble, der Famulus „Antor“ des Josef Viktor v. Scheffel in Donaueschingen, ein Mitglied der Familie ist, richtig sein.
9) Lucian Reich: „Blätter aus meinem Gedenkbuch“ S. 89 in den Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar in Donaueschingen, Band IX., 1896; hier heißt es irrtümlich Ur großvater.
10) So berichtet Lucian Reich in dem schon erwähnten Aufsatz in seinen „Wanderblüten„; auch die folgenden Daten sind, wenn nicht anders angegeben, dort entnommen.
11) Von ihm befindet sich eine Gipsbüste von Professor Zwerger in den Fürstl. Fürstenbergschen Sammlungen in Donaueschingen; von derselben erhielt ich eine Aufnahme durch die Güte des Herrn Dr. Barth.
12) Bis auf 4 Schwestern starben alle schon in frühester Jugend; ich kann mir daher die Verwandtschaft, die Herr Professor Dr. med. Schelble (z. Zt. in Bremen lebend) zwischen sich und Joh. Nep. Schelble vorhanden glaubt, nicht erklären.

Luzian Reich (Schwager) und Maria Josefa Schelble (Schwester)
Fotos von Johann Nepomuk Heinemann etwa 1865

II. 1789–1807
Jugendzeit, seine Lehrer, seine Ausbildung,
1. Reise nach Stuttgart.

Johann Nepomuk Schelble 13) wurde am 16. Mai 1789 in Hüfingen 14) geboren. 15) Seine Mutter sang ihm die ersten Lieder vor, den Anfangsunterricht im Klavierspiel erhielt er von seinem Vater, 16) er selbst bewies schon in frühester Jugend besondere Vorliebe für Musik: so konnte es nicht fehlen, daß das Talent des Knaben rechtzeitig entwickelt wurde und seinen Weg fand. Kriegszeiten brachen herein. Durch einen österreichischen, klavierspielenden Feldpater lernte der 7jährige Knabe Mozart’sche Melodien kennen. Kaplan Eiselin wird bald sein erster Lehrer in Gesang. Durch die großen Fortschritte des Nepomuk eine Entmutigung seiner anderen Schüler befürchtend, entließ ihn der Kaplan aus seinem Unterricht mit dem Urteil, daß es ihm an Talent mangele. Er erhielt darauf Gesangsunterricht bei dem musikalisch dilettierenden Amtskanzlisten Schlosser, der ihn soweit förderte, daß er bei der Rückkehr des wegen Kriegsgefahr geflüchteten fürstlichen Hofes in Donaueschingen eine Begrüßungsarie mit Beifall singen konnte. 17)

Durch Schlosser erhielt der Knabe schließlich eine Freistelle als Chorknabe (1800) im Reichsstift Obermarchtal einem damals bedeutenden schwäbischen Kloster. War der Unterricht hier auch pedantisch, und daher wenig fruchtbringend, so empfing doch Schelble hier seine ersten tiefen Eindrücke von der Wirkung der Musik: die nächtlichen Psalmengesänge der Mönche mit dem Orgelspiel des berühmten „Kontrapunktisten“ Sixt Bachmann blieben ihm unauslöschlich in der Erinnerung. 1803 endete der Aufenthalt in Obermarchtal mit der Säkularisierung der Klöster. Lucian Reich berichtet von einer außerordentlich heftigen Erkältung, die der Knabe sich bei der Rückkehr ins Elternhaus in einem offenen Fuhrwerk bei großer Kälte zugezogen hatte. Wahrscheinlich ist hier der Grund seiner immer wiederkehrenden und immer heftiger und gefährlicher werdenden Erkältungen zu suchen. Diese Erkältungen hinderten ihn später außerordentlich, nahmen allmählich chronische Form an und mögen schließlich mittelbar die Ursache seines durch Blutsturz erfolgten Todes geworden sein. 18)

Die erwähnte Neigung zur Indisposition und seine baldige Mutation führten ihn dem Klavierspiel zu; auch die Piccoloflöte soll er virtuos gespielt haben. Damals lernte Schelble in einer Zeitschrift einen Auszug aus Forkels „Ueber Bachs Leben und Kunstwerk“ kennen, und schöpfte aus ihm die Kenntnis von Bachs Mechanik des Klavierspiels, die ihm fortan als Richtschnur für sein Studium diente. 19)

Dem Wunsche seiner Eltern gemäß bezog er bald das Gymnasium in Donaueschingen, setzte dort die in Marchtal begonnenen Sprachstudien fort und wurde außerdem Gesangsschüler des fürstlichen Kammersängers Weiß 20) der eine strenge, aber einseitige Methode gehabt haben soll 21) jedenfalls war dies der erste Unterricht, den er von einem künstlerisch gebildeten Lehrer erhielt. Wahrscheinlich hat Weiß ihn nicht nur in Gesang, sondern auch in anderen Zweigen der Tonkunst unterrichtet, soweit er es vermochte. 22) Der Unterricht war in Rücksicht auf spätere Verwendung in der „Hofmusik“ unentgeltlich.23)

Die Lateinschulakten 24) im Fürstlich-Fürstenbergischen Archiv zu Donaueschingen berichten, daß Schelble 1804 „in suprema grammatica“ war, und eine lobende Erwähnung erhielt. Dagegen scheint er im Endexamen 1804 nicht besonders gut aufgefallen zu sein; es heißt da in einer handschriftlichen Randbemerkung:

Schelble. So dumm als Zapf und ebenso unfleißig als dumm“ 1805 war er nicht mehr Schüler des „Gymnasium Fürstenbergicum ad fontes Danubii 25) Sicherlich hat er sich auch während seiner Gymnasialzeit eben mehr mit Musik als mit Grammatik beschäftigt und daher ist das obige Urteil mit der Betonung „unfleißig“ leicht zu verstehen.

In Donaueschingen wurde zu jener Zeit die Musik, insbesondere das Theater von dem Fürstenbergischen Hofe außerordentlich gepflegt.26) Sowohl eigne als auch von auswärts herbeigerufene Künstler vermittelten dem Publikum in ausgezeichneten Aufführungen im Fürstlich-Fürstenbergischen Hoftheater Werke der dramatischen Kunst. Schelble wirkte sowohl als Sänger wie als Schauspieler, in Konzerten wie im Theater mit. Schon 1805 erwarb er sich als Sechzehnjähriger den Beifall des Fürsten gelegentlich einer Aufführung von Dalayrac’s ,Die beiden Savoyarden* 27) Die Eltern Schelbles schienen an seine künstlerische Berufung noch nicht recht zu glauben; der Vater wünschte jedenfalls, daß er einen praktischen und gesicherten Beruf ergreife und so trat er denn 1806 als Akzessist in das F. F. Hauptarchiv ein. Seinen Unterricht bei Weiß und seine musikalische Tätigkeit am Hofe behielt er jedoch bei. Diese Tätigkeit war bis zum September 1807 unentgeltlich, von Oktober ab erhielt er eine jährliche, widerrufliche Gratifikalion von 66 fl. und nahm die Stelle eines Hofkammerexpedilors ein. Die Tätigkeit im F. F. Archiv dauerte nicht lange: Schelbles Liebe für die Musik ließ sich nicht länger zurückhalten. Sein Talent strebte zu weiterer Betätigung und Ausbildung einem größeren Wirkungskreise und einem Meister zu, der es vollenden sollte.

Trotz größten Widerstandes 28) von Seiten seiner Eltern, die ihn am Archiv in Donaueschingen halten wollten, ließ sich der sonst überaus pietätvolle Sohn nicht von seinem schon längere Zeit gehegten Plane abbringen, zu weiterer Ausbildung zu Abt Vogler nach Darmstadt zu gehen. 29) Die Eltern gaben endlich nach; im Jahre 1807 verließ Schelble Hüfingen und wandte sich zunächst nach Stuttgart.



13) Der Name wird öfters falsch geschrieben: F. J. Fétis, Biographie universelle des musiciens Band 7 (1870) schreibt Schelble; Hofmeister (Kataloge Band VI S. 535) zeigt gar das Erscheinen seiner Singeübungen unter Schelble, J. M. (!) an.
14) In den Standesbüchern in Hüfingen findet sich nur der Taufeintrag (Mitteilung von Herrn Dekan Schatz, Hüfingen).
15) Herr Professor Revellio, Villingen, der das Hüfinger Stadtarchiv durchgearbeitet hat, versicherte mir, daß nichts auf Schelble Bezügliches dort zu finden sei.
16) Reich a. a. O., Weismann u. ff. Die Jugend Schelbles ist mit allen Anekdoten ausführlich bei Reich beschrieben; wo nicht anders angegeben, folge ich Reich.
17) Fr. X. Gleichauf, Briefbiographie Schelbles im Archiv des Cäcilien-Vereins.
18) Ed. Berndorfs Angabe in seinem „Neuen Universallexikon der Tonkunst“, Offenbach 1861 Band 3 (Artikel Schelble): „krankhafte Disposition der Gehirnnerven“ scheint mir danach auf einem Irrtum zu beruhen.
19)Briefliche Biographie Schelbles von Fr. X. Gleichauf (Archiv des Cäcilien-Vereins); bei Reich a. a. O. heißt es irrtümlich: Zeitschrift Forkels. Die Anekdoten aus jener Zeit, die bei Reich zu finden sind, gehen auf Fr. X. Gleichauf (Briefbiographie) zurück.
20) J. B. Weiß war Schüler des berühmten Tenoristen Anton Raaff (Raff) (1713-97) in München.
21) Reich a. a. O.; Genaueres ist über diese Methode nicht zu ermitteln.
22) Nach Weißmann a. a. O. soll Schelble bei Weiß Gesang-, Klavier- und Kompositionsunterricht gehabt haben.
23) Nach einer Milteilung des Herrn Dr. Barth, Donaueschingen an mich.
24) Auszüge daraus verdanke ich Herrn Dr. Barth; derselbe hat mir auch in liebenswürdiger Weise das Wichtigster Barden Besson lakten Schelbles vom Jahre 1806 im F. F. Archiv excerpiert; darauf gründen sich obige Angaben.
25) Wenigstens wird er in der Klasse nicht mehr erwähnt.
26) Das Fürstlich Fürstenbergsche Hoftheater zu Donaueschingen 1775-1850. herausgegeben vom F. F. Archiv, Donaueschingen 1914; darin über Schelble S. 73 und im Personenregister.
27) Reich, a. a. O., S. 278.
28) Er droht sogar mit heimlicher Flucht aus dem Elternhause (vgl. Reich, S. 279).
29) Von dieser Absicht, zu Abt Vogler nach Darmstadt zu gehen, erfahren wir aus dem oben erwähnten 1. Brief aus Stuttgart; das ist auch die Quelle für Gleichauf, Weismann und Reich und die ihnen folgenden anderen biographischen Vorlagen. Der Rat, bei Vogler zu studieren, geht nach Reich von dem F. F. Hofrat und Leibarzt Rehmann in Donaueschingen aus.

Hoftheater Donaueschingen

III. 1807-1814
Stuttgart, Theater- und Lehrertätigkeit, Reise nach Wien.

Ueber diese seine erste Reise und über seinen Empfang in Stuttgart gibt ein Brief an seine Eltern vom 23. 12. 1807 Auskunft.30) Danach begleitete ihn sein Vater ein Stück Weges, der über Schönbrunn zunächst nach Hechingen führte; dort suchte er den ihm von Donaueschingen her bekannten „,F.-F. Musik- und Rittmeister“ von Hampeln auf. In Stuttgart wandte er sich gleich nach seiner Ankunft an den Galeriedirektor Seele, 31) der ihn freundlich aufnahm und ihn zu J. B. Krebs 32) führte.

Krebs nun wurde für Schelbles weitere Ausbildung und für seine ganze Laufbahn ausschlaggebend. Da Schelble besonders Gesangsstudien, weniger aber Kompositionsstudien betreiben wollte, so riet ihm Krebs davon ab, bei Vogler Unterricht zu nehmen, da er diesen wohl für einen ausgezeichneten Theoretiker, nicht aber für einen ebensolchen Gesangslehrer hielt. 33) Er wies daher Schelble an den „vortrefflichen Harmonisten und beliebten Melodisten“ Danzi, den er auch als Menschen außerordentlich schätzte; 34) bei diesem sollte Schelble die Kompositionskunst studieren. Krebs selbst übernahm die Prüfung der Stimme und verschaffte ihm. da dieselbe zu seiner Zufriedenheit ausfiel, Gelegenheit, sich vor dem König in einem Konzert hören zu lassen. Der König ließ ihm bald darauf eine Stelle am Theater anbieten. 35)

Schelble konnte sich nicht gleich entschließen, die Theaterlaufbahn einzuschlagen, nahm aber schließlich am 16. 2. 1808 die Stellung als königlicher Hof- und Opernsänger mit tausend Gulden Jahreshonorar an.36) Krebs wurde sein treuer Schutzpatron.

Schelble wohnte bei ihm, kam dort mit anderen Kunstjüngern zusanmen und stand unter dem wohltätigen Einfluß seiner klaren und edlen Persönlichkeit. Krebs wurde in seiner Begeisterung und Liebe für die Kunst ein Vorbild, das niemand besser widerspiegelte als Schelble selbst. Der ehemalige Plan, bei Abt Vogler in Darmstadt zu studieren, wurde aufgegeben.37)

Es steht nicht sicher fest, ob er in Stuttgart noch Gesangsunterricht genossen hat; wahrscheinlich war Krebs noch einige Zeit sein Lehrer. 38) Jedenfalls war seine Stimme bei seinem Weggang als Stuttgart (1814) noch nicht vollendet: er schreibt aus Wien noch von eifrigen Studien und von Verbesserung seines Gesanges.

Kompositionsunterricht nahm er vermutlich bei Danzi.39) Er studierte vor allen die Streichquartette und Streichquintette Mozarts, die er „sich in Partitur setzen ließ“ 40) In dieser Zeit entstanden eine Reihe von Streichquartetten, seine Oper 41) „Graf Adalbert“ und einige kleinere Klaviersachen. Damals verbreiteten sich die pädagogischen Ideen Pestalozzis in Süddeutschland. Ihre Anwendung auf das Gebiet der Musik war schon 1810 durch Nägelis Gesangschule gezeigt worden; überall wurden Schulen errichtet. die die Grundsätze des großen Schweizer Pädagogen verwerten sollten. Auch in Stuttgart wurde am 31. 12. 1811 ein Kunstinstitut 42) gegründet, um den Nachwuchs für das Orchester und das Theater nach Pestalozzischer Methode heranzubilden. Die besten Kräfte des Hoftheaters waren die Lehrer dieser Anstalt, die im Jahre 1818 wieder aufgelöst wurde. Schelble unterrichtete von Anfang des Jahres 1812 an bis zu seiner Abreise nach Wien in diesem Institut.

Die Leipziger Allgemeine Musikal, Zeitung bringt uns in Nr. 220 vom 13. 5. 1812 unter „Nachrichten aus Stuttgart“ einen eingehenden Bericht 43) über das Institut und insbesondere über Schelbles Lehrtätigkeit, den ich wegen seiner Wichtigkeit als einzige Quelle im Anhang meiner Arbeit beigefügt habe. Die Stuttgarter Lehrmethode Schelbles ist durchaus von der Frankfurter Lehrmethode, die allgemein gemeint wird, wenn überhaupt von der „Schelble’schen Methode“ gesprochen wird, zu unterscheiden.44) Jene war eine allgemeine Unterrichtsmethode in Pestalozzischem Geiste: sie sucht die melodische Kraft, die im Schüler vorhanden ist, durch Selbsttätigkeit des Schülers zu entwickeln; er muß gleich anfangs Melodien erfinden, und zwar solche, die den inneren, seelischen Anteil des Erfinders bezeugen, die er innerlich „anschaut“. Die Methode dagegen, die Schelble in Frankfurt verwandte die Schelble’sche Methode – war eine spezielle und diente zur Entwicklung des Gehörs. Ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden ist insofern festzustellen, als Schelble auch in Frankfurt das Pestalozzische Entwicklungsprinzip beibehielt und die Schüler, um ihre Freude am Lernen zu erhöhen, kleine Phrasen und Melodien erfinden ließ. Genaueres über die weitere Entwicklung der Methode in Stuttgart wissen wir nicht.

Auch über seine Theaterlaufbahn läßt sich heute nicht mehr viel berichten. Die Theaterzettel45) verzeichnen sein erstes Auftreten am 14. 2. 1808 als Don Guzman in Mozarts „Don Gio-vanni“ nun läßt sich sein Name bis zum 25. 11. 1813 feststellen: er singt Tenor- und Baritonrollen in Opern von Dalayrac, Mozart, Spontini, Winter, Paër, Weigl.18) Am 9. März 1814 wurde Schelble aus dem Hoftheater entlassen.47) Es mögen mancherlei Gründe gewesen sein, die Schelble veranlaßten, die Stadt zu verlassen:48) ein Ruf an das Wiener Hoftheater,49) der ihm innewohnende Drang nach weiterer Ausbildung und nicht zuletzt auch Streitigkeiten 50) mit der Gemahlin seines Freundes und Lehrers Krebs, die ihm den weiteren Aufenthalt in Stuttgart 51) verleideten.52) Man ließ ihn nur ungern von Stuttgart ziehen. 53)


30) Dieser Brief ist bei Reich a. a. O. S. 280-81 vollständig abgedruckt; ich habe daher hier auf eine Wiederholung desselben verzichtet. Das Original ist nur als Fragment erhalten.
31) Nach Reich waren die Eltern Schelbles und Seeles miteinander bekannt.
32) J. B. Krebs (1774-1851) war ein berühmter Tenorist; er studierte zuerst Theologie, dann Gesang bei Weiß. Als Sänger und Regisseur in Stuttgart tätig, schrieb er Lieder, Oratorien, verfaßte Operntexte und Uebersetzungen. Seine Stimme, die einen ungewöhnlichen Umfang besaß, wurde um die Wende des vorigen Jahrhunderts als Ideal hingestellt. (Vgl. Leipziger allgemeine musikal. Zeitung, 1806.)
33) Vogler war kurz vorher einige Zeit in Stuttgart gewesen; Krebs kannte ihn daher persönlich und nannte ihn, Schelble gegenüber, geizig und habsüchlig. Alle diese Angaben gründen sich auf den schon erwähnten Brief Schelbles nach Hüfingen.
34) Interessant ist diese zeitgenössische Hochschätzung Danzis; vgl. Reipschläger: „Schubaur, Poissl und Danzi als Komponisten“ (Rostocker Dissert., 1911)
35) Nach Reich a. a. O. S. 283. Von hier ab fließen die Quellen schon etwas reichlicher. Genannt seien vor allem die 39 Familienbriefe Schelbles, die ich von Frl. Reich in Hüfingen zur Einsicht erhielt. Allerdings sind die meisten in der Frankfurter Zeit geschrieben; vgl. Anhang über den Nachlaß Schelbles. Reich scheint in diese Briefe Einsicht gehabt zu haben.
36) Wie mir aus den Akten des württembergischen Staatsarchivs mitgeteilt wurde, lautete der Kontrakt vom 16. 2. 1808 auf 3 Jahre und wurde am 27. 6. 1811 unter gleichen Bedingungen erneuert. Ueber die Verhandlungen wegen des Vertrags vgl. Reich, S. 283.
37) Grove: „Dictionary of music and musicians“, Vol. 4, London 1908 irrt also, wenn er schreibt: „he [Schelle] spent some time with Vogler and then with Krebs“. Dieser Artikel ist überhaupt sehr ungenau in seinen Angaben.
38) Fr. X. Gleichauf a. a. O.
39) Sicheres ist nirgends über seine Lehrer in Stuttgart zu finden, es dürfte aber keinem Zweifel unterliegen, daß er von 1807-12 bei Krebs und Danzi Schüler war.
40) Fr. X. Gleichauf a. a. O.
41) Die Oper hatte bei ihrer Aufführung in Stuttgart keinen Erfolg, vgl. R. Krauß: Das Stuttgarter Hoftheater, Stuttgart 1908, In der Allgemeinen Deutschen Biogr. (Artikel Schelble von Robert Eitner) ist irrtümlicherweise Wien als Entstehungsort der Oper angegeben.
42) Vgl. R. Krauß: Das Stuttgarter Hoftheater, S. 134.
43) Hier tritt uns Schelle zum 1. Mal öffentlich entgegen; von da ab wird sein Name häufiger in den Zeitungen genannt. Reich hat obigen Artikel (S. 284) kurz angezogen. Wenn es in dem Bericht (vgl. Anhang) heißt, daß Schelle nach Pestalozzischen und eignen (nicht Nägelischen) Grundsätzen unterrichtete, so unterliegt es für mich doch keinem Zweifel, daB Schelble die große Gesangschule von Pfeiffer-Nägeli gekannt und auch teilweise verwertet hat, zumal das Stuttgarter Institut unter den Subskribenten dieses Werkes zu finden ist.
44) Schon Schelbles Lehrer Krebs hat in dem Brief, den ich als Anhang VI meiner Arbeit milgab, diesen Unterschied erwähnt. (Vgl. Anhang.)
45) Die Theaterzettel des Hoftheaters Stuttgart (Stultgarter Hofbibliothek) sind von mir durchgesehen worden. Vorhanden sind sie von 1807-13, Jahrgang 1814 ist verbrannt (Theaterbrand 1901); 1815 war Schelble schon in Wien.
46) Er singt in Stuttgart (1808 14) wie auch in Wien (1814-16) die gleichen Rollen wie in Frankfurt (1816–19): ich verweise daher auf die Besprechung der Frankfurter Theaterzeit und den Anhang II.
47) Nach den Akten des württembergischen Staatsarchivs in Stuttgart. (Mitleilung der Direktion an mich.)
48) Ob Schelble in Stuttgart Beziehungen zu C. M. v. Weber (von 1807 bis 1810 in Stuttgart) hatte, konnte ich nicht feststellen.
49) Genaueres Datum seiner Abreise ist nicht mehr zu ermitteln. Da am 9. März 1814 sein Kontrakt mit dem Theater endete, so fällt der Zeitpunkt derselben zwischen 9. März und 9. Mai 1814, den Tag seines ersten Auftretens in Wien. Weismann a. a. O. S. 11 gibt irrtümlich 1813 als Reisejahr an. Ueber die Reise selbst ist nichts bekannt.
50) Reich a. a. O. S. 286.
51) Brief aus Stuttgart an seine Mutter, ohne Datum.
52) Als er in Wien Briefe aus Stuttgart erhält, schreibt er unter anderem nach Hause (22. 9. 1814): „ich meinerseits werde Krebs, dem ich viel verdanke, nie undankbar vergessen‘. Auch Krebs selbst blieb weiterhin bei seiner Hochschätzung Schelbles: vgl. Anhang VI.
53) Die allgem, musikal. Zeitung in Leipzig vom 18. 5. 1814 berichtet von seinem Weggang nach Wien und rühmt seine Verdienste als Sänger und Lehrer.

J.N. Schelble, Lithografie von Heinrich Ott. Foto: Frankfurt am Main: Stadt- und Univ.-Bibliothek

IV. 1814- 1816
Wien, Preßburg, Wien, Berlin, Frankfurt.

Am 9. Mai 1814 trat Schelble als Lorendano in Paërs „,Camilla“ zum ersten Mal am Hofoperntheater in Wien auf. Der Erfolg war kläglich: Schelble wurde ausgelacht.54) Nach diesem Mißerfolg ließ Schelble in mehrere Wiener Blätter einrücken, „daß er plötzlich vor der Vorstellung von einer Heiserkeit befallen worden sei und keineswegs Herr seiner Stimme war“ und „daß dieser erste Versuch keineswegs als richtiger Maßstab in der Beurteilung über ihn als Sänger gelten könne“ 54) Am 28. Juni spielte er den Baron Kronthal in der Oper „Der lustige Schuster“ von Paër, wiederum mit gänzlichem Mißerfolg. „Nicht durch unzählige Läufer – besonders wenn diese noch ungleich, unrein und ohne Festigkeit vorgetragen werden – . läßt sich das hiesige Publikum bestechen. Herr Schelble befleißige sich zuerst, eine Scala von 8 Tönen mit voller Sicherheit sich anzueignen, Worte mit Gesang deutlich zu verbinden, dann, wenn sein Gesang die Herzen der Zuhörer berührt,

54) Leipziger allgem. musik. Zeitung vom 22. 7. 1814, „Nachricht aus Wien“.

Seite 18- 29 der Dissertation liegen leider nicht vor!

Schelble und der Cäcilienverein

(Der Gesangverein, Schelble als Dirigent. seine Stellung in Frankfurt, Liedertafel, die Aufführungen des Vereins, die Bach . bewegung, Schelbles Verhältnis zum Cäcilienverein bis zu seinem Tode)

Noch in Schelbles Theaterzeit 148) fällt jenes bedeutsamste Ereignis der Frankfurter Epoche, dessen Auswirkungen Schelbles Namen für immer in die Musikgeschichte eingereiht haben: die Gründung des Cäcilienvereins (24. 7. 1818), 149) dem Schelble bis zu seinem Tode seine ganze künstlerische Arbeitskraft, seine ganze Persönlichkeit widmete. Der Ursprung des Cäcilienvereins ist in den musikalischen Veranstaltungen, die Schelble in seiner Wohnung 150) abhielt, zu suchen; dort wurde vor allem Quartett gespielt 151) und gesungen.

Spohr trug hier – mit Schelble, Kastner und Just – seine sechs Männerquartelte vor, die er damals komponiert hatte, 152) Aus diesen ersten Anfängen, den Gesangsveranstaltungen bei Schelble, zu denen sich bald mehr und mehr Sänger und Sängerinnen einfanden, 153) erwuchs der Cäcilienverein. Die Tatsache, daß sich unter Jenen, die Schelble kraft seiner künstlerischen Persönlichkeit zu sich hinzog, auch Mitglieder des Düring ’schen Gesangvereins befanden, darf nicht Anlaß werden, Schelble und seiner Tätigkeit unlautere Absichten zuzuschreiben, wie es Caroline Valentin in ihrem Aufsatz über Düring 154) getan hat. Gewiß war Dürings Gesangverein der erste in Frankfurt und als solcher der Ursprung aller späteren; aber Düring war nicht die Künstlerpersönlichkeit, die das je hätte durchführen können, was Schelble in kurzer Zeit mit dem Cäcilien-Verein infolge seiner künstlerischen Ueberlegenheit verwirklichte. 155) Immerhin kann Düring die Genugtuung beanspruchen, daß die Mitglieder seines Vereins später auch die Stützen des Cäcilien-Vereins wurden. 156)

Am 24. Juli 1818 konnte Schelble, der besonders von M. v. Willemer in seinen Bestrebungen unterstützt wurde, die erste Probe abhalten; am 28. Oktober fand das erste Konzert in seiner Wohnung statt. Ich will hier auf die einzelnen Daten der Geschichte des Cäcilien-Vereins nicht näher eingehen. Das Archiv des Cäcilien-Vereins und die gesamte auf ihn bezügliche Literatur habe ich durchgearbeitet; da jedoch alle bedeutenden Ergebnisse schon veröffentlicht sind, so verweise ich auf die beiden Festschriften des Vereins aus den Jahren 1868 und 1918.157) Aus einem Plan Schelbles, den Cäcilien- Verein mit der Kirche in Verbindung zu bringen, und ihn dadurch „städtisch“ zu machen,scheint nichts geworden zu sein. Er berichtet aber darüber an seinen Schwager Reich: 158)„Ich habe vom hiesigen Consistorium den Auftrag erhalten, einen Plan zur Errichtung einer Kirchenmusik in der Katharinenkirche, der Hauptkirche der Lutheraner zu entwerfen, und die Stelle als Kapellmeister ist mir angetragen. Sie ist nicht einträglich, aber ich werde die Sache doch nicht von der Hand weisen; denn ich hoffe den Verein mit dieser Kirche in Zusammenhang zu bringen, und so würde dieses Institut ein städtisches und für immer fest begründet. 159) Das Verhältnis Schelbles zu seinem Verein, das zuerst nur ein sehr lockeres gewesen war, wurde im Jahre 1821 durch einen zehnjährigen Vertrag sichergestellt. Im gleichen Jahre begann der Verein, der nun etwa 100 Mitglieder zählte, seine regelmäßigen Abonnementskonzerte.

Ab hier verzichte ich auf die zahlreichen Fußnoten

Schelble war nun endlich an die Aufgabe herangetreten, für die er geschaffen war: als Dirigent eines ausgezeichneten Chores die Kunstwerke der großen Meister zu vermitteln. Er war theoretisch vollkommen geschult, ein ausgezeichneter Pianist, ein trefflicher Sänger, der seinem Verein stets durch Vorsingen die Interpretation klar machen konnte, er war vor allem Lehrer und ein Erzieher der Stimmen, und alle diese Eigenschaften vereinigten sich in einer von einem starken, klaren Willen beherrschten Führerpersönlichkeit, die durch ihre Begeisterung für die klassische Kunst alle mitreißen mußte, die mit ihr in Berührung kamen.

Ueber die Art und Weise, wie Schelble dirigierte, wird uns so gut wie nichts berichtet. Der Taktstock war von Spohr in Frankfurt eingeführt worden. Ob Schelble von dieser Neuerung Gebrauch gemacht hat, läßt sich nicht erweisen. Von seinem Zeitgenossen Ferdinand Hiller wird Schelble als „ein fester und feuriger Dirigent“ bezeichnet. Moritz Hauptmann, an den nach dem Tode Schelbles ein Ruf zur Nachfolgerschaft ergangen war, schrieb an seinen Freund Wilh. Speyer in Frankfurt: „Von diesem Direktor, wie er sein soll, nun auf mich zurückzukommen, so bin ich leider genötigt, zu sagen, daß von den vorgenannten und gerühmten Qualitäten (Hauptmann hatte alle Vorzüge des Sängers, Pianisten und Dirigenten Schelble aufgezählt die notwendigsten mir fast gänzlich abgehen. Ich bin nicht Sänger, viel zu wenig fertiger Klavierspieler und messe mir in der Direktion nicht das geeignete Wesen, was ich als ein angebornes anerkennen muß, in hinlänglichem Grade zu, um ein würdiger Nachfolger Schelbles werden zu können.“ Die Berichte der Zeitungen bestätigen uns das glänzende Zeugnis, das Hauptmann dem Dirigenten Schelble ausstellt:

Musik- und Tageszeitungen in Frankfurt kennen nur Lob und Bewunderung für die Leistungen des Cäcilienvereins und seines Leiters. Mit größter Sorgfalt und unermeßlicher Geduld arbeitete letzterer indessen an der Verbesserung der Stimmen im einzelnen wie in der Gesamtheit und konnte bald zur Aufführung größerer und schwierigerer Werke fortschreiten. Binnen kurzem wird der Frankfurter Cäcilien-Verein in den Konzertkritiken der Zelterschen Singakademie in Berlin an Fähigkeit und Leistung gleichgestellt, ja ihr sogar übergeordnet: er galt als der erste Oratorienverein in ganz Deutschland. Ohne auf die einzelnen Konzerte und die zahlreichen Kritiken der Tages- und Musikzeitungen einzugehen, verweise ich auf den Anhang, und werde hier nur die allgemeine künstlerische Tätigkeit des Instituts und deren Bedeutung insbesondere für die Bachbewegung be-trachten.

Schelble inaugurierte mit dem Cäcilien- Verein um 1820 einen Aufschwung im Musikleben der Stadt Frankfurt. Vergegenwärtigen wir uns die Lage von damals: Die Oper war durchaus noch nicht auf der späteren Höhe; wohl wurden Mozarts Opern oft auf-geführt, aber es wurde auch sehr viel Seichtes, nur der leichten Unterhaltung Dienendes gespielt. Das Orchester war wie fast immer in Frankfurt ausgezeichnet, jedoch klagen die Zeitungen über den Mangel an guten Sängern. Der Düringsche Verein machte nur wenig von sich reden. Da war es nun für das Musikleben der Stadt, für die Geschmacksverbesserung und für die Erhöhung der musikalischen Bildung des Frankfurter Publikums von nicht genug zu schätzender Bedeutung, daß Schelble mit seinem Dilettantenverein, dem die besten Kreise des Bürgertums angehörten, die Chorwerke eines Haydn, Mozart und Cherubini, und vor allem die Oratorien Händels zum ersten Mal in Frankfurt bekannt machte. Es ist daher keineswegs übertrieben, wenn F. Hiller von Schelble schreibt: „Wie viel Liebe und Bildung zur ernsten Tonkunst er seiner Zeit in Frankfurt verbreitete, ist garnicht zu sagen das Beste, was die schöne Mainstadt nach dieser Seite hin besitzt, stammt noch von ihm her.“ Schelble wurde bald neben dem genialen Guhr der Führer des Frankfurter Musikwesens. Während aber der vielseitige Guhr außer seiner Theatertätigkeit noch zahlreiche Konzerte dirigierte, selbst als Solist auf mehreren Instrumenten hervortrat und bei keiner künstlerischen Veranstaltung fehlte, wirkte Schelble ausschließlich mit dem und durch den Cäcilien-Verein. Wie Zelter in Berlin, so gründete auch Schelble in Frankfurt aus dem Cäcilien- Verein heraus zur Pflege des guten Männergesanges die Frankfurter Liedertafel im Jahre 1826; dieselbe konnte sich aber wegen ihrer Exclusivität nicht lange halten und ging schon 1827 wieder ein. Es tauchen in den nächsten Jahren noch mehrere Liedertafeln auf, um aber alsbald wieder einzugehen; Zusammenhänge derselben mit Schelble und dem Cäcilien- Verein konnte ich bei meinen Forschungen nicht feststellen. Immerhin gab Schelble, als Gründer des ersten Männergesangvereins, den Anstoß dazu, diesen Zweig des Chorgesangs in Frankfurt heimisch zu machen,, und er wird daher mit Recht als der „Vater des Frankfurter Männergesangs“ bezeichnet.

Wenden wir uns nun dem Cäcilien-Verein selbst zu und überblicken die Aufführungen desselben unter Schelbles Leitung, so zeigen sich uns deutlich zwei Perioden: bis zum Jahre 1829 werden die Werke Händels, von da ab diejenigen Bachs bevorzugt; doch finden wir in der ersten Periode schon Werke von Bach, wie in der zweiten noch solche von Händel. Neben diesen Pfeilern in dem musikalischen Entwicklungsgange des Vereins werden aber durchaus auch die bedeutendsten Zeitgenossen, Beethoven, Spohr, später Mendelssohn und Hauptmann gepflegt. Es ist also ganz ungerechtfertigt, wenn Chrysander in seinem Aufsatz über Schelble, dessen Programmen Einseitigkeit vorwirft. Händel trat zwar später hinter Bach zurück, wurde aber keineswegs ver-gessen; allerdings – darin hat Chrysander Recht – war Schelble insofern durchaus ein Kind seiner Zeit, als er das Klavier, den Continuo, nicht als integrierenden Bestandteil jener altklassischen Musik erkannte.

Deshalb ist ihm aber kein Vorwurf zu machen; es ist für uns heute viel wichtiger, daß Schelble jene Musik überhaupt aufführte; daß er, nachdem er Händel in Frankfurt eingeführt hatte, sich als einer der ersten wieder mit Bachs Werken beschäftigte.

Für die Bachbewegung wurden Schelbles Beziehungen zu Mendelssohn und Franz Hauser besonders wichtig. Hatte Mendelssohn in Berlin durch Zelter die erste Bekanntschaft mit Bachs Werken gemacht, als er in dessen Chor mitsang, so hatte Schelble sich aus eigner Initiative die Aufgabe gestellt, dieselben in Frankfurt aufzuführen und zwar zu einer Zeit, als die ganze Bachbewegung noch lange nicht im Gange war (etwa um 1825). Die Molette „Ich lasse Dich nicht“, die er schon im Jahre 1821 im Cäcilien-Verein singen ließ, ist allerdings nicht, wie die Aufführungsverzeichnisse des Cäcilien- Vereins angeben, von Joh. Seb. Bach, sondern von Joh. Cristoph Bach. 183)

Von der Matthäuspassion erhielt nun Schelble nicht durch Mendelssohn, sondern durch den berühmten Franz Hauser Kenntnis, der 1822 von Berlin nach Frankfurt an die Oper kam. Hauser besaß eine selbst angefertigte Abschrift der Partitur der Passion, die er in irgendeiner Weise auch Schelble übermittelte. 188) Schon in jener Zeit bildete sich Schelble aus dem Cäcilien- Verein heraus einen kleinen, aus besonders befähigten Sängern bestehenden Bachchor, mit dem er in seiner Wohnung den Meister zu studieren begann. Unterdessen hatte auch Mendelssohn die Partitur der Matthäuspassion durch Abschrift von Zelters Manuskript erhalten. Diese beiden Bestrebungen in Frankfurt und Berlin, Bachs Werke wieder zum Leben zu erwecken, laufen nun nebeneinander her, schöpfen auseinander Anregungen – Hauser dürfte dabei öfters den Vermittler gespielt haben und bleiben in gegenseitiger Beziehung. Das Jahr 1827 brachte hier wie dort die ersten Proben für die Aufführung der Passion; zunächst nur in kleinerem, besonders befähigten Kreise: Schelble überwand auf diese Weise den Widerstand, der sich im Verein gegen Bachs schwierige Polyphonie erhob; Mendelssohn machte es in Berlin nach dem Vorbild Schelbles ebenso.

In Frankfurt wurde das Jahr 1827 noch besonders bedeutsam durch die Beethoventotenfeier im Cäcilien- Verein mit der Aufführung des Sanctus und Benedictus aus dessen „Missa solemnis“. Das Jahr 1828 brachte den eigentlichen Beginn der Bachrenais-sance. Schelble hatte sich 1825 von der Nägelischen Partitur der H-moll-Messe Bachs eine Abschrift verschafft, er nahm dieses zweite Riesenwerk Bachs neben den Proben für die Matthäuspassion, in Angriff, führte 1828 das „Cedro“ daraus auf und leitete damit die Bachbewegung energisch ein. Im folgenden Jahr fiel endlich die Entscheidung für das Wiederaufleben unseres größten Meisters: Am 11. März 1829 gelang es dem genialen Jugendeifer Felix Mendelssohns, Schelble mit der Aufführung der Matthäuspassion zuvorzukommen; es lag lediglich an äußeren Umständen, daß die Frankfurter Aufführung erst am 2. Mai des gleichen Jahres nachfolgte. In einem seiner Briefe nach Hüfingen beschrieb Schelble die Schwierigkeiten, die sich ihm entgegenstellten und das Unverständnis, mit dem man der Bachschen Musik begegnete. Daß die Aufführung eine ausgezeichnete war, dürfen wir den Kritiken ohne weiteres glauben, über die Art derselben war nicht mehr viel zu ermitteln.

Die ganze Passion wurde, wie in Berlin, mit Kürzungen aufgeführt; die Choralgesänge wurden durch Schülerstimmen verstärkt. Schelble wirkte nicht nur als Dirigent, sondern sang auch die Partien des Evangelisten und des Christus. Er arbeitete sich deren Recitative in den „normalen Recitativstil“ um, allerdings nur „für sich und seinen eignen Gebrauch“ Offenbar hat er sie nivelliert und dem „Parlando“ angeglichen, was wohl auch Moser meint, wenn er sagt, daß Schelble „neue Evangelistenrecitative in Rossinischem Secco nachkomponierte, weil die echten als zu dramatisch erschreckten“. Ob Schelble in dem gleichen Irrtum befangen war wie M. Hauptmann, der die Bachschen Recitative völlig mißverstand, stelle ich dahin; es wäre immerhin möglich, daß er die Bearbeitung nur im Hinblick auf seinen eignen Vortrag, dem die ruhigere, weniger dramatische Linie besser und näher lag, vornahm.

Bis zu seinem Weggang von Frankfurt widmete sich Schelble nun mit rastlosem Eifer, mit Sorgfalt und Liebe der Pflege der Bachschen Vokalmusik, ja er versuchte auch dessen Instrumentalmusik zu berücksichtigen. Vor allem aber machte er die große Passion durch zahlreiche Aufführungen zum Eigentum des Vereins wie des Frankfurter Publikums und forderte dabei die Kritik der Frankfurter Blätter immer wieder zum Lob und zur Bewunderung dieses einzigartigen Kunstwerks wie auch seiner Interpretation heraus. Nach der Berliner Erstaufführung der Matthäuspassion wurden die Bestrebungen zur Wiedererweckung der Werke des Meisters noch lange nicht allgemein; es folgten nur wenige Städte dem Beispiel Frankfurts. Ich halte daher diese unermüdlichen Wiederholungen der Bachschen Passion, dieses intensive Eintreten Schelbles für unseren größten Meister am Anfange der ganzen Bewegung für besonders wichtig: Frankfurt blieb dadurch ein fester Stützpunkt der Bachrenaissance; es bleibt unverständlich, wie Chrysander diese Tatsache verkennen und Schelble Einseitigkeit vorwerfen konnte.

Kretzschmar berichtet uns, daß auch die Idee einer Bachgesellschaft von Schelble ausging; in einem Brief an Franz Hauser entwarf er einen Plan derselben, der allerdings erst lange nach dem Tode Schelbles seine Verwirklichung fand. Aus dem Gesagten geht Schelbles hervorragende Bedeutung für die Bachrenaissance, die bis heute keineswegs die verdiente Würdigung erfahren hat, klar hervor; er war einer der tatkräftigsten und begeistertsten Führer jener Bewegung am Anfang des vorigen Jahr-hunderts, die uns unseren Bach wiedergeschenkt hat.

Leider wurde Schelble allzufrüh seiner fruchtbaren Tätigkeit entrissen. Wie in Frankfurt überhaupt, wo sein musikalisches Urteil maßgebend war, so war er auch im engeren Kreise seines Vereins außerordentlich beliebt. Wir finden im Archiv desselben zahlreiche Gedichte, namentlich von Marianne v. Willemer und Weismann, die alle eine feinsinnige Verehrung für den Meister bekunden, und. ihn selbst oder seine Begeisterung für alle echte Kunst verherrlichen. Trotz alledem zogen sich die reichen „Garantisten“ des Cäcilien-Vereins wegen eines lächerlich geringen Defizits im Jahre 1831, nach Ablauf des zehnjährigen Kontrakts, zurück, zu einer Zeit, als der Verein auf der Höhe seiner Leistungen angekommen war. Schelble beschämte diese „Frankfurter“ indem er das Institut auf eignes Risiko fortsetzte. So änderte sich zwar an der Leistung und am Bestand des Cäcilien-Vereins nichts; da aber Schelble jetzt auch der gesamte ökonomische Teil des Direktoriums zur Last fiel, so machte sich bald bei seiner ohnehin nicht sonderlich starken Gesundheit die Ueberanstrengung bemerkbar. Anfangs des Jahres 1836 zwang ihn seine Erkrankung zur Aufgabe seiner Tätigkeit in Frankfurt, nachdem er sich schon 1835 öfters durch seinen Schüler Voigt in den Singeübungen hatte vertreten lassen müssen.

Dieser übernahm dann bis Juni, von da ab Felix Mendelssohn bis Ende Juli, darauf Ferdinand Hiller und schließlich Ferdinand Ries die Leitung des Vereins. Sie alle aber konnten dem Verein seinen „Gründer und Erhalter‘ nicht ersetzen. Die Hoffnung, daß er zurückkehren werde, erfüllte sich nicht. Schelble starb, als er von einem Spaziergang in seinen Garten zurückkehren wollte, am Eingang desselben durch einen Blutsturz in den Armen seiner geliebten Gattin am 6. August 1837 abends um ½7 Uhr. Der Cäcilien-Verein hielt ihm am 26. August im Frankfurter Dom eine würdige Totenfeier.

Alles, was ich über Schelbles Nachlaß ermitteln konnte, habe ich im Anhang III meiner Arbeit zusammengestellt.

*Die Briefe werden zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlicht. (der Rest der Dissertation ist sehr speziell und nur für Fachleute zu erschließen)


148) Es ist ganz unverständlich, wenn C. Gollmick (Autobiographie S. 90) schreibt: Seine (Schelbles) Phasen zwischen Theater, Museum und Cäcilien-Verein, worin Schelble vom Jahre 18 1 3 (sic!!)(1818) an fast gleichzeitig wirkte“. Schelble war nie gleichzeitig in diesen drei Instituten tätig; wohl aber in der Musikal. Akademie, dem Museum und dem Theater; vgl. darüber weiter oben (S. 24).

149) Als 11. Oratorienverein in Deutschland; die vor ihm gegründeten sind:
1. Singakademie Berlin (1791)
2. Singakademie Leipzig (1800)
3. Gesangverein Stettin (1800)
4. Musikverein Münster (1804)
5. Dreissig’s Singakademie in Dresden (1807)
6. Gesangverein Potsdam (1814)
7. Singakademie Bremen (1815)
8. Singakademie Chemnitz (1817)
9. Musikverein Schwäbisch-Hall (1817)
10. Musikverein Innsbruck (1818)
vgl. H. Kretzschmar: Chorgesang, Sängerchöre und Chorvereine S. 408 (in: „Sammlung musikal. Aufsätze“ von Waldersee, 1879).

150) In den Akten „Urgeschichte* des Cäcilien-Vereins wird als 1. Wohnung Schelbles das „Bögnersche Haus“ bei der Weißfrauenkirche, Eckhaus der Papageigasse, angegehen. In dem Frankfurter Staatskalender und Adreßbüchern jener Zeit fand ich keine Wohnungsangabe; dort findet sich erst im Jahrgang 1820 (Frankfurter Staatskalender S. 20) Schelbles Namen: er wohnte damals „Hinter der Schlimmen Mauer“ [heutige Stiftstraße]; dann zog er in ein Haus am Domplatz (vgl. „Urgeschichte“) und schließlich in das Königswartersche Haus an der „Schönen Aussicht“ [gegenüber der Stadthibliothek], wo er bis zu seinem Weggang aus Frankfurt wohnte. Schelble wurde in späteren Adreßbüchern (1834) immer als „fremd“ geführt, d. h. er hatte sich das Bürgerrecht Frankfurts nie erworben.

151) Spohr, Baldenecker (auch Bürger), Engel und Hasemann; meist Sonntag-vormittag; vgl. „Urgeschichte‘

152) Gollmick a. a. O. S. 90 : (op. 44).

153) Darunter vor allem natürlich Schüler Schelbles (siehe Gleichauf a. a. O.).

154) C. Valentin: Heinr. Düring, der Begründer des 1. Frankfurter Gesangvereins in Alt-Frankfurt, Vierteljahrsschrift für seine Geschichte und Kunst, Jahrgang V (1913). Die Verfasserin ist ungerecht gegen Schelble (vgl. S. 331) und verkennt dessen Charakter durchaus.

155) Daß die Tätigkeit des Düringschen Vereins nicht sehr bedeulend gewesen sein kann, geht aus der Bemerkung Gollmicks (a. a. O. S. 90 f) hervor: der Düringsche Verein schlafe.

156) Dürings Verein bestand noch eine Zeit lang neben dem Cäcilien- Verein und ging bald nach 1830 ein (C. Valentin a. a. O.); er gab noch Konzerte mit wenig gespielten Opern als Ergänzung zum Theater. Ueber Schelble und Düring vgl. auch das Urteil von Dr. H. Weismann in: „Der Frankfurter Liederkranz‘ Festschrift zur Feier des 50: Stiftungsfestes, Frankfurt 1878

157) Dort ist auch die 1. Urkunde faksimiliert, ferner ein auf die Gründung des Vereins bezügliches Bild „Die neue Disputa“ erklärt und im Anhang Literatur zur Geschichte des Vereins zusammengestellt (von Prof. Dr. C.H. Müller); siehe auch Reich und Weismann a. a. O.

158) Hüfinger Brief, ohne Datum, derselbe ist im Jahre 1821 geschrieben, da Schelle darin von dem in diesem Jahre geschlossenen Contract mit dem Cäcilien-Verein spricht.


Nachruf an Schelble.

Verfaßt von Dr. Heinrich Weismann, Frankfurt 1837.
(Dieser Nachruf ist auch in der Festschrift des Cäcilienvereins vom Jahr 1888 wiedergegeben.)

So ist er denn geschieden, unser Meister,
Entfloh’n der Erde enger Kerkerhaft;
Er, der Gewall’ge, der der Töne Geister
Entfesselt uns mit seltner Geisteskraft.
Ein Gott hat gnädig sein Geschick geordnet,
Ihn rasch entrückt der langen Leiden Schmerz;
Im Tempel der Natur hat er geendet,
Ihn trugen Blumenengel himmelwärts.

Verwaist steh’n wir mit unsern stummen Klagen,
Geschlossen ist der Tempel des Gesangs.
Sein mächt’ger Geist wars ja, der uns getragen
Zu jenen Höh’n des höchsten geist’gen Klangs.
Bachs Genius war durch Ihn lebendig worden,
Der Himmlische, verschollen fast und todt,
Und wieder tönt in mächtigen Akkorden
Des Lebensfürsten Sieg und Opfertod.

Er lehrt‘ uns Töne, die zum Herzen drangen,
Weil sie vom Herzen kamen klar und rein;
Zu höh’rer, himmlischer Musik umschlangen
Uns seine Tön‘ in herrlichem Verein.
Und wie sein Geist nur Edles konnte pflegen,
Ein strenger Priester seiner Königin,
So trat er auch im Leben uns entgegen,
Ein edler Mensch in Wort und Tat und Sinn.

O laßt des edeln Meisters Angedenken
das Band sein, das uns Alle fest umschlingt,
Es mög‘ sein edler Geist uns ferner lenken,
Daß Fremdes nicht in seine Schöpfung dringt.
Der Geist lebt fort, wenn auch das Leben fliehet,
Er hat uns sterbend, was er schuf, vertraut:
Wir halten fest, was uns nach oben ziehet,
Von wo er segnend auf uns niederschaut.

Aus der digitalen Sammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe.

Ordnung, Tradition und Männerkopf

oder

Der Männerkopf von Hüfingen

Seit Monaten frage ich mich, warum mich das neue Männerkopf-Logo der Stadt so irritiert. Jetzt weiß ich es.
Ich habe das Logo einmal von ChatGPT analysieren lassen. Das Ergebnis:

Ein stilisierter römischer Offizierskopf im neoklassizistischen Stil.

Also genau jene Bildsprache, die seit dem 19. und 20. Jahrhundert verwendet wird, um Ordnung, Autorität, Disziplin, Tradition und militärische Stärke auszudrücken. Kurz gesagt: ein heroischer Männerkopf. Und ehrlich gesagt erklärt das vieles.

Denn es geht hier nicht einfach um ein hübsches Stadtlogo. Es geht um Symbolik. Darum, wer mitgedacht wird und wer nicht. Offenbar braucht man für die Stadtidentität vor allem einen heroischen Männerkopf, während Frauen in Hüfingen weiterhin hauptsächlich als Trägerinnen von Nachbarschaftshilfe vorgesehen sind. Ein Jugendhaus? Räume? Sichtbarkeit? Gestaltung? Dafür scheint erstaunlich wenig Energie vorhanden zu sein.

Besonders enttäuschend finde ich, dass selbst die Gemeinderätinnen dieses Symbol offenbar völlig selbstverständlich mittragen. Warum gibt es in diesem Gemeinderat niemanden der darauf achtet, dass Frauen in dieser Stadt nicht nur still mitgemeint, sondern sichtbar mitgedacht werden? Vielleicht bin ich deshalb angeblich „spalterisch“, weil ich darauf hinweise, dass ein militärisch aufgeladener Männerkopf nicht automatisch für alle spricht.

Die eigentliche Frage lautet doch:
Wer definiert hier eigentlich Ordnung, Tradition und Autorität — und für wen?

Aber vielleicht soll man einfach still daneben sitzen und bewundern, wie großartig dieser heroische Männerkopf gelungen ist.
Nein danke.
Wenn dieses Symbol wirklich für Hüfingen stehen soll, dann erklärt es leider auch, warum sich manche Menschen darin nicht wiederfinden.

Anschluss für die Zurückgelassenen

Axel nimmt wieder alte Computer an! Wer etwas spenden kann und will, soll bitte mit ihm oder mir Kontakt aufnehmen.

Beitrag vom 10. Dezember 2021

Seit einiger Zeit stolpert der ein oder andere in Hüfingen wohl über das soziale Engagement von Axel Kasprzak.

Axel vor seinen Displays

Dies mag sowohl physisch sein, über einen Stapel noch nicht sortierter PCs im Städtle, oder auch virtuell auf Facebook.

Mehrere Computer auf dem Boder

Es ist so, dass Herr Kasprzak alte Computer für sozial Bedürftige wieder funktionstüchtig macht und diese gegen einen Unkostenbeitrag abgibt.

So haben in seiner kleinen 60  m2 Wohnung dieses Jahr schon über 80 Computer kurzfristig ein Zuhause gefunden.

seine Katze im Waschbecken
Andere finden hier ein langfristiges Zuhause.

Für eine Weihnachtsaktion werden wieder 16 Computer repariert, gerichtet und abgegeben.

Aber bitte keine Computer vor sein Haus stellen und vorher mit ihm persönlich sprechen!

Axel in Uniform der Bürgerwehr

Am Rand in Hüfingen

Heute war Pantomime in Hüfingen. Ja, wirklich: Pantomime. Mit Baccalà. „Menschliches und Allzumenschliches“ – ganz ohne Worte, dafür mit umso mehr Ausdruck, Bewegung und erstaunlich viel Gefühl für Zwischentöne.

Plakat an der Tourist Info

Eine Produktion im Auftrag der Randenkommission.
Regie: Kami Manns

Pantomime mit Baccalà die Künslter im Marienbrunnen in Hüfingen vor dem Rathaus

Jazz-Saxophon: Volker Wagner

Pantomime mit Baccalà vor dem Rathaus. Sie mach Handstand auf seinen Händen

Unterstützt durch den Verein Agglomeration Schaffhausen sowie die Jakob und Emma Windler-Stiftung.

Und man staunt: Es gab sogar Blasmusik! Offenbar aber die falsche – sonst hätte man ja davon vorher gehört.

Schade, dass die Stadt nicht darauf hinweisen wollte. Versteckt in einem Nebensatz bei Nachrichten aus dem Kreis – wer liest das schon? Fast schon tragisch, dass bestimmte Herren Stadträte vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurden. Man darf gespannt sein, ob das „Freie“ Forum noch entdeckt, dass für einen ganz kurzen Moment nicht der Verkehr, sondern Kultur Vorrang hatte.

Leider war der Weg aus dem Rathaus bis vor die eigene Haustür offenbar zu weit, um den Künstlern etwas Respekt zu zollen. Umso größer der Respekt – und ja, auch der Mut – der Künstler, die sich in solche Gefilde wagen, wo man lieber unter sich bleibt und das Fremde vorsorglich übersieht. Danke dafür. Wirklich.

Am Samstag sind sie in Villingen.
Vielleicht trifft ihre Kunst dort auf ein Publikum – und auf eine Stadt –, die merkt, wenn direkt vor ihrer Tür etwas Besonderes passiert.

Melodien der Baar

1. Version war am 7. Oktober 2022

Die Reihenfolge ist rein zufällig und hat keinerlei Bedeutung!


Friedhof Hüfingen

Friedhofstür am 3. Juni 2021
Vorne der Brunnen und hinten die Einsegnungshalle mit dem tollen Fenster vom Kiess. Im Hintergrund hört man auch die Härlefalle. Also das wo Wasser aus dem Mühlibach in die Breg läuft.
27. April 2026
S’Leänedli, Die St. Leonhardkapelle mit dem Kreuz von Xaver Reich und dem Tor Richtung Breg.
27. April 2026

Friedhof Hüfingen


St. Verena und Gallus

Sechsuhrläuten
St. Verena und Galluns am 02. Oktober 2021
02. Oktober 2021
Storchkinder auf St. Verena und Gallus während Hüfingen spielt.
30. Mai 2025
Verena und Gallus von der Straße aus mit der Maria von Xaver Reich
4. Oktober 2022

St. Verena und Gallus


St. Leonhardskapelle

St. Leonhardskapelle
2. April 2021
Leonhardskapelle „s`Leänedli“, erbaut 1473 und gestiftet von Konrad und Burckhart von Schellenberg. 31. März 2021
31. März 2021

S’Leänedli




Vielen Dank an Arthur Lehnert fürs Bimmeln!

30. Juni 2025

St. Georg, Mundelfingen

Sechsuhrläuten
St. Gegorg in Mudelfingen
4. Oktober 2022
Mundelfingen im Schnee
27. Februar 2016

Vielen Dank an Michael Steinemann fürs Aufnehmen!


St. Silvester, Sumpfohren

Zwölfuhrläuten
St. Silvester Sumpfohren mit Storchennest
16. September 2019
St.Silvester in Sumpfohren
4. Oktober 2022
Bürgermeister Patrick Haas vor einem Luftbild von Sumpfohren
7. Februar 2026


St. Georg, Behla

Zwölfuhrläuten
St. Georg in Behla von hinten
5. Oktober 2022
St.Georg in Behla von vorne
5. Oktober 2022


St. Peter und Paul, Hausen vor Wald

Zwölfuhrläuten
St.Peter und Paul in Hausen vor Wald
06. Oktober 2022
Peter und Paul in Hausen vor Wald von innen
1995
St. Peter und Paul in Hausen vor Wald
20. Oktober 2019

St. Peter und Paul, Hausen vor Wald


St. Maria, Fürstenberg

Zwölfuhrläuten
St. Maria in Fürstenberg
07. Oktober 2022
Engel tragen Maria von dem brennenden Fürstenberg und im Hintergrund brennt das alte Fürstenberg und vorne flüchten die Menschen
Die Rettung des Gnadenbilds von Hans Schroedter


Lorettokapelle

Die Lorettokapelle im Winter
Dezember 2021
altes Glasfenster in Loretto mit Jesus und Heiligenschein
Glasfenster vermutlich von Fridolin Heinemann

Loretto, Hüfingen
Vielen Dank an Artur Lehnert fürs Läuten!

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Ich freue mich über mehr Aufnahmen in die Kommentare oder per E-Mail!

Schulleiterin der Lucian-Reich-Schule, Naturpark Südschwarzwald, Gebührenanpassungen, Fliesenarbeiten Feuerwehrgerätehaus

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 23. April 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr

Bauantrag Nr. 03/2026

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Sumpfohren.
Durch das Vorhaben wird eine schmale Baulücke zwischen der Dorfstraße (K5741) und dem Mühlenbach bebaut. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 12/2026

Errichtung eines Schuppens in Behla.
Vorgesehen ist der Abbruch des bestehenden baufälligen Schopfes und Wiederaufbau bzw. Errichtung eines neuen Schuppens an der gleichen Stelle. Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 14/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Hohen II.

Was mir auffällt ist, dass hier immer noch Bauvorgaben stehen an die sich auf dem Hohen II eh niemand hält. Es ist Hüfingens Wilder Osten mit Schottergärten, Barrikaden-Zäunen und vermutlicher Drogen-Umschlagplatz. Aber viel kann man hinter der durch ganz merkwürdige Umstände zustandegekommenen Halfpipe nicht erwarten. Wie hatte ich schon im März geschrieben:
Planungssicherheit war selten so langlebig wie auf dem Hüfinger Hohen“

Auch hier hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Bürgermeister bekommt einen Leasingwagen.

TOP4 Vorstellung der neuen Schulleiterin der Lucian-Reich-Schule

Seit dem 1. März 2026 gibt es eine neue Rektorin an der Lucian-Reich-Schule. Die neue Rektorin, Christiane Schell, war früher Konrektorin als Franz Dury noch Rektor war und kennt sich hervorragend aus. Sie hat sich heute dem Gemeinderat vorgestellt und ich bin sicher sie ist ein großer Gewinn für Hüfingen.

TOP5 Naturpark Südschwarzwald

Die Stadt Hüfingen hat zum 3. Dezember 2025 ihre Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderats im Zuge der nicht öffentlichen Haushaltsberatungen gekündigt. Der Geschäftsführer des Naturparks, Herr Roland Schöttle, hat angeboten, dem Gemeinderat die Beweggründe und Hintergründe der Arbeit des Naturparks persönlich darzustellen. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, welche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten sich für die Stadt Hüfingen im Rahmen einer Mitgliedschaft im Naturpark ergeben. Es soll durch die Vorstellung und Diskussion eine Entscheidungsgrundlage entstehen, um die Kündigung noch einmal kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zurückzunehmen.

Aufgaben und Ziel des Naturparks

  • Erhaltung, Pflege und nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft Südschwarzwald
  • Besondere Bedeutung der Erholungsfunktion
  • Leitmotiv „Schützen durch Nützen“
  • Der wirtschaftende Mensch steht im Mittelpunkt

Nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des Naturparks als Erholungsregion
→ Gesetzliche Grundlage: § 27 Bundesnaturschutzgesetz

Der Gewinn von Hüfingen aus dem Naturpark Südschwarzwald

Ich habe mich schon im Dezember beim Lesen des Haushalts darüber geärgert, dass die Entscheidung zur Kündigung der Mitgliedschaft beim Naturpark Südschwarzwald still, leise und heimlich getroffen wurde. Damals hatte ich nicht die Kraft, mich auch hier noch zu äußern, weil zu dieser Zeit bereits mehr passiert ist, als ich tragen konnte – von der Absage und der Verunglimpfung an den gesamten Naturschutz in der GR Sitzung im November bis zur Fällung der Bäume beim Frank in einer Nacht- und Nebelaktion.

Heute sage ich es klar und ohne Ironie wie fatal diese Kündigung für Hüfingen sein wird:

Hannahs Meinung:

Die „Debatte“ um den Naturpark zeigt erneut, welche Richtung in Hüfingen eingeschlagen wird:

Nicht Zukunft, nicht Qualität, nicht Substanz – sondern kurzfristiges Kleinrechnen auf Kosten dessen, was eine Stadt lebenswert macht.
Die Zahlen sprechen eigentlich für sich.

Die Mitgliedschaft hat sich mehrfach gerechnet. Fördermittel flossen zurück, Projekte wurden ermöglicht, der Beitrag hat sich amortisiert. Trotzdem wurde gekündigt.

Das Problem ist also offenbar nicht das Geld.

Das Problem ist, wofür man Geld auszugeben bereit ist – und wofür nicht.
Für neue Baugebiete, weitere Versiegelung, technische Eingriffe und immer neue Projekte findet sich regelmäßig Bereitschaft. Für Landschaft, Naturschutz, Aufenthaltsqualität und langfristige Entwicklung dagegen erstaunlich wenig.

Wer so entscheidet, setzt klare Prioritäten.

Und es bleibt ja nicht beim Naturpark. Die offene Jugendarbeit wurde 2021 stillgelegt, das Jugendhaus jetzt auch geschlossen, dem Naturschutz wurde generell eine Absage erteilt, kulturelle Förderung zusammengestrichen – die Musikschule sei obsolet – und an anderer Stelle wird ohne erkennbares Gesamtkonzept Substanz zerstört.
Alte Bäume fallen schneller als neue Ideen wachsen.

Nun trifft es auch den Bereich Tourismus und Identität. Denn der Naturpark ist mehr als ein Vereinsbeitrag. Er ist Sichtbarkeit, Förderung, Vernetzung, regionale Stärke und die Chance, Teil eines größeren Ganzen zu sein.

Wer das wegwirft, schwächt die Stadt nach außen und nach innen zugleich.

Besonders bitter ist dabei die Symbolpolitik: Geschichte wird beschworen, Tradition wird inszeniert, Logos werden gestaltet – aber reale Geschichte, gewachsene Landschaft und konkrete Zukunftschancen verlieren an Wert, sobald sie Pflege, Offenheit oder Haltung erfordern.

Hüfingen könnte mehr sein als eine Stadt des Abwehrens, Kürzens und Verhinderns. Aber dafür müsste man endlich begreifen:

Jugend, Kultur, Natur und Lebensqualität sind kein Luxus!

Sie sind das Fundament. Wer dieses Fundament Stück für Stück abträgt, darf sich über den Niedergang nicht wundern.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei dem Geschäftsführer des Naturparks, Herrn Roland Schöttle, dafür zu bedanken, dass er den Versuch unternimmt, Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt Hüfingen vor den kurzsichtigen Kürzungen dieses Gemeinderats zu bewahren und auch für die Transparenz die hiermit hergestellt wird.


Kathrin Schwarz redet für die CDU und meint, dass es womöglich ein Schnellschuss war und die CDU unterstütze die Rücknahme der Kündigung. Reinhard Isak redet für die SPD und ist ähnlicher Meinung wie die CDU. Auch Michael Steinemann vom Freien Forum rechtfertigt sich dafür, dass sie 2.500 Euro sparen wollten ohne richtig darüber nachzudenken. Schön, dass jetzt anscheinend gedacht wird!

Der Gemeinderat widerruft die Kündigung der Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald einstimmig!

DANKE!

TOP6 Anpassung der Raumnutzungsentgelte – Trauorte

Die Raumnutzungsentgelte für Eheschließungen wurden zuletzt im Jahr 2022 angepasst und sollen zum 1. Juni 2026 erhöht werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Gebühren.

TOP7 Friedhofsgebühren

Die Bestattungsgebühren wurden letztmals 2022 angepasst und sollen auch zum 1. Juni 2026 erhöht werden.

Es wird auf Antrag der SPD ein Absatz aufgenommen, dass für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr keine Grabherstellungskosten anfallen. Der Kämmerer wendet ein, dass die Kommunalaufsicht diesen Absatz streichen wird.

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren zum 1. Juni 2026

TOP8 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Noch etwas erfreuliches:

Eine Firma aus Immendingen soll mit den Fliesenarbeiten in Höhe von 91.209,34 € brutto beauftragt werden.

Für die Bodenbelagsarbeiten gibt es zwei Alternativen:

Eine Firma aus Villingen-Schwenningen soll mit den Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 32.862,68 € brutto beauftragt werden. Hier sind die Stoßfugen deutlich unauffälliger und das Material ist insgesamt robuster. Dies wird für Feuerwehren empfohlen.

oder die günstigere Variante:

Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 22.160,71 € brutto. Hier wird billigere Bahnenware verlegt, wodurch die Stoßfugen sichtbarer sind und die Materialstärke geringer ausfällt.

Daniel Bucher spricht für die CDU und meint, dass man hier nicht unbedingt sparen sollte, da es sonst im Endeffekt teurer wird. Die SPD ist der selben Meinung und auch Michael Steinemann vom Freien Forum will die bessere Variante.

Es wird einstimmig die robustere Variante ausgewählt.

TOP9 Direktvergabe Elektroakustische Anlage (ELA) Lucian-Reich-Schule

Aktuell hat die Elektroakustische Anlage einen Defekt, wodurch die Durchsagen nicht mehr alle Klassenzimmer erreichen. Da die Anlagenteile bereits über 25 Jahre alt sind, gibt es keine Ersatzteile zur Reparatur und Instandsetzung mehr.
Die Anlage besteht aus zwei Zentralen die komplett getauscht werden müssen.
Der weitere Umfang der Arbeiten beinhaltet, die Inbetriebsetzung, Programmierung, Funktionsprüfung und Einweisung in die neue Anlage.

Eine Hüfinger Firma wird einstimmig für die Elektroarbeiten in Höhe von 39.971,51 € brutto beauftragt.

TOP 10 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für das Areal vom Frank gäbe es einen ersten Entwurf und die Nachbarschaftshilfe läge momentan noch beim Registergericht in Freiburg zu Eintragung.

Mete Ünal und SPD stellte einen Antrag für „Pfand gehört daneben„.

Michael Steinemann beschwert sich über das Hochbeet von Natur nah dran. Ist aber doch bisschen peinlich jetzt im Gemeinderat so damit anzukommen, aber immerhin mal kein hinten rum nachtreten, sondern vor versammelter Mannschaft.
Eigentlich war die Idee am Schari gemeinsam mit Jugendlichen etwas wachsen zu lassen.
Etwas, das nicht nur angelegt wird, sondern auch mit Beteiligung, Verantwortung und Identifikation zu tun hat. Aber was will man machen ohne Jugendhaus? Ich habs nicht abgeschafft.

Der Frühlings-Enzian beim Hüfinger Orchideenwald blüht jetzt!

blühender Frühlingsenzian
blühender Frühlingsenzian
blühender Frühlingsenzian

Ein Pflücken der geschützten und selten Pflanze ist verboten!

Nach dem Volksaberglauben sollte man den Enzian eh nicht pflücken, da sonst jemand stirbt.
Die ins Haus gebrachten Pflanzen ziehen Blitze an!

Steckbrief

Wissenschaftlicher Name Gentiana verna L., Frühlingsenzian,
Blaui Wetternägeli, Schusternägele, Rauchfangkehrer, Himmelsbläueli, Herrgottsliechtli, Tintabluoma, Himmelsstengel.

Gefährdung

  • Rote Liste Deutschland 3 – gefährdet
  • Rote Liste Baden-Württemberg 2 – stark gefährdet

Schutzstatus

  • BNatSchG besonders geschützt
  • FFH-Richtlinie keine FFH-Art

Lebensraum

  • Trocken- und Halbtrockenrasen (Hauptvorkommen)
  • Rasen, Fels- und Geröllfluren des Hochgebirges (Hauptvorkommen)
  • Feuchtwiesen (Nebenvorkommen

Blütezeit

  • März bis August
  • oft im Herbst noch ein zweites Mal

Zeigerwerte(nach Ellenberg)

  • Lichtzahl 8 = Halblicht- bis Volllichtpflanze
  • Feuchtezahl 4 = Trockenheits- bis Frischezeiger
  • Reaktionszahl 7 = Schwachbasenzeiger
Der Frühlings-Enzian, auch Schusternagerl, Schusternägele, Rauchfangkehrer, Himmelsbläueli, Herrgottsliechtli, Tintabluoma oder Himmelsstengel genannt
Frühlings-Enzian am 18. April 2020 im Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen (Orchideenwald)
Foto: Thomas Kring

Quellen

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Frühlings-Enzian
  2. Breunig, T. & Demuth S. (1999): Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Baden-Württemberg. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 2.
  3. https://www.floraweb.de/pflanzenarten/artenhome.xsql?suchnr=2649&

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