Kein Photovoltaik für Lidl

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen. 

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe erst einmal etwas kleiner gemacht, damit man dies umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung  geplant, die man dann 10 Jahre später, ebenfalls ohne UVP, durchgezogen hat.

Trotz vieler Rufe aus der Bevölkerung wurde von den Herrschenden keine Photovoltaikanlage für das gigantische Dach gefordert. Das Warum blieb und bleibt unbeantwortet.

Mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-Bm, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, wurde das Zentrallager so billig wie möglich gebaut, dass nun auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich ist.

Warum hat der Lidl es nicht nötig, seinen Strom selber zu produzieren?

Ohne auferlegte Steuern betrug der Strompreis für die Industrie in Deutschland im Jahr 2020 rund 8,49 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Statista). Welche genauen Preise der Lidl mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ausgehandelt hat, ist natürlich geheim. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Energieversorgung Südbaar genau den selben Männern unterstellt ist, wie die, die sich gegen eine Photvoltaikanlage gestemmt haben.

Wer also heute den Strom vom Lidl bezahlt, mögen sich die Bürgerinnen und Bürger selber ausrechnen.

Solaranlage

Die Dachfläche vom Lidl Zentrallager auf dem ehemaligen Niedermoor des Grasweihers im Benediktsholz hat eine Fläche von 46.969,22 m2.

Die mittlere jährliche Sonnenstahlung findet man auf den Karten der LUBW. Die Sonneneinstrahlung liegt bei jährlich etwa 1.100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter.

46.969,22 m2 x 1.100 kWh = 51.666.142 kWh

Gehen wir von einem Strompreis von 8,49 Cent pro Kilowattstunde aus, so kommen wir auf eine Ersparnis von 4.386.455,46.
Diese Rechnung stimmt so nicht. Bitte in den Kommentaren schauen!
Für eine noch genauere Erklärung wäre ich dankbar.

Da dem Lidl eine Ersparnis von etwa 4 Mio im Jahr nicht ausreichend ist, um vernünftig zu bauen und eine Solaranlage zu montieren fragt man sich ernsthaft woher der Lidl momentan seinen Strom bekommt und was dafür bezahlt wird.

Bei den vielen Industriedächern und riesigen Parkplätzen fragt man sich auch wieso es aus der Politik hier keine Anreize gibt, damit auch Großkonzerne Verantwortung für die Zukunft übernehmen?

Ungebremste Zerstörungswut

Abgesichert von einem Landratsamt das bei Rechtsbrüchen bei bestimmten Personen zuverlässig zur Seite schaut, kam irgendwann im Februar – oder war es vielleicht März? – der allmächtige „Biotopbeauftragte“ auf die Idee ein geschütztes Heckenbiotop zu roden.

Fürstenberg im Zerstörungsrausch?

Warum?
Von mehreren Seiten kam mir zu Ohren, dass die Längewiese jetzt im Herbst neu verpachtet wird.

All dies ist nur immer wieder möglich durch ein dauerhaftes, sehr leises wegsehen der Politik, des grünen Umweltministeriums, des schwarzen Landratamtes, natürlich durch den fortgesetzten Segen für Vergehen an unserer Natur durch den Gemeinderat und auch durch die bedingungslose Hofberichterstattung der sogenannten Presse. Es ist frustrierend!

Da das angesäte Getreide platt gemacht wurde, sieht man jetzt gut, wo die Hecken waren.
Kleiner vergessener Rest einer gehäckselten Hecke.
Am Rand hat man wohl kleine, hartnäckige Wurzeln übersehen. Der Aufwuchs wurde schnell vernichtet.
War wohl doch kein Weizen, sondern Gerste?
Warum macht man sich die Mühe erst zu säen und dann niederzumähen und alles liegen zu lassen? Ist da einem langweilig?
Vergessener Teil einer gerodeten Wurzel. Hier sieht man, wie alt die Hecken waren.


Ich fordere einen sachkundigen Biotopbeauftragen für Hüfingen!
Pöstchen sollen nicht länger nach Parteibuch vergeben werden.

Nachtrag im Dezember 2022. Das geschützte Heckenbiotop wurde nachgepflanzt. Dies wurde wohl als „Naturschutzmaßnahme“ im Ökopunktekonto verbucht.

Kein Nachschlag beim Flächenfraß

Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:

20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.

Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.

Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.

Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.

Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.

Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.

Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.

Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Alu Brücke

Nach dem Lidllager, dem Weiher als Kloake, der Zerstörung von Streuobstwiesen und Rodung eines Heckenbiotops durch den Biotopbeauftragten hatte sich der Hüfinger Gemeinderat mit seinem Bürgermeister ein neues Meisterwerk ausgedacht, um ihre Verachtung gegenüber der Natur auszudrücken. Da sage mal einer es seien Banausen. Welch hübscheres Symbol gegen die Nachhaltigkeit lässt sich setzten als mit einer Alubrücke?

Warum nur?

Auch so kann man eine eigentlich wunderbare Idee einer Brücke zerstören.

Aluminiumproduktion

Die Herstellung von Aluminium ist extrem aufwändig und umweltschädlich. Das beginnt mit dem Abbau des Rohstoffs Bauxit und gipfelt im immensen Stromverbrauch.

Bauxit

Im Jahr 2019 waren Australien (105 Millionen Tonnen), die Volksrepublik China (70 Millionen Tonnen), Guinea (67 Millionen Tonnen), Brasilien (34 Millionen Tonnen) und Indien (23 Millionen Tonnen) die weltweit bedeutendsten Fördernationen von Bauxit, deren Anteil an den weltweit abgebauten 358 Millionen Tonnen rund 84 Prozent betrug. (Wikipedia)

Nach Überprüfung aller bisherigen Erkenntnisse können wir feststellen, dass die verschiedenen Bergbauaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben und die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften haben. Es fehlt an strengen und wirksamen Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung des abgebauten Landes. Daher müssen alle Beteiligten auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt achten, um den weiteren Verlust von Waldflächen und Oberboden zu stoppen und eine Verschlechterung der Wasserqualität, Bodenverschlechterung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu verhindern. Das Bergbauland sollte ordnungsgemäß rekultiviert werden, wobei auch die Vegetation und die Tierwelt in den früheren Bergbaulandschaften wiederhergestellt werden sollten und sogar für die Landwirtschaft genutzt werden können.

*Environmental Impact of Bauxite Mining: A Review, Prashant Hindurao Kamble, S. M. Bhosale, International Journal for Research in Applied Science & Engineering Technology (IJRASET) ISSN: 2321-9653; IC Value: 45.98; Volume 7 Issue I.
Ein Mann wäscht seine Kleidung neben einer Bergbaustraße des Konsortiums La Société Minière de Boké (SMB) in Guinea. Lokale Gemeinschaften geben an, dass der Bau der Bergbaustraßen von SMB Flüsse und Bäche blockiert, ihren Lauf umleitet und den Wasserstand in den örtlichen Brunnen senkt. © 2018 Ricci Shryock für Human Rights Watch

Dabei haben wir doch Handwerker im Stadtrat, die Holz zu schätzen wissen müssten?

Es wird auch spannend werden, wie eine Alubrücke über der Breg im Winter eisfrei gehalten und gewartet werden soll. Vielleicht wollen die dann Salz dazu in die Breg schütten? Würde ja passen, damit wir noch ein bisschen mehr Umweltzerstörung haben. Über die sinnlose und hier auch noch teure Naturzerstörung in Hüfingen lässt sich nur noch rätseln.

Überfall von Russland auf die Ukraine

Nicht, dass die Männer in meiner Fraktion schon mehrfach darauf hin gewiesen hätten, dass Russland mit einem Marktanteil von 10 Prozent nach China der zweitgrößte Aluminiumproduzent weltweit ist. Im Jahr 2021 exportierte Rusal 3,9 Millionen Tonnen Aluminium.

So kam was kommen musste und Lieferengpässe befeuern die Preisrallye bei Aluminium. Die Kosten für die schöne Aluminiumbrücke sind um 59,85% gestiegen.

Nun wird die Ausschreibung aufgehoben und wieder neu getrennt ausgeschrieben.

Siedlersteg Donaueschingen
Gerbewies Brücke, Friedrich-Ebert-Straße

Bellemer Kanallabyrinth

Beim Vortrag im Kranz kamen wir auf die Idee die Kanalpläne mal etwas genauer von einem Sachkundigen anschauen zu lassen. Die Fehleinleitung in den Regenwasserkanal zum Behlaer Weiher hätte man seit langem schon, auf dem Bestandsplan (S 20a MW – S20b RW), oder durch Augenscheinnahme , ausmachen können.

Die „Fehleinleitung“ über die Jahre lang Fäkalien in den Weiher geleitet wurde ist sogar auf dem Plan eingezeichnet.

Durchgang zwischen 20a und 20b

Die Ausleitung bzw. Überleitung (Bypass) vom Mischwassersystem 20a (MW) ins Regenwassersystem 20b (RW) ist ein gravierender, umweltschädigender, unverständlicher Mangel. Warum ein Durchgang vom Mischwasserkanal zum Regenwasserkanal existierte und warum so etwas abgenommen werden konnte wird ein ewiges Rätsel unbedarfter Herren vom Landratsamt bleiben.

Schacht 20a mit Mischwasser. Hinten sieht man wie der Durchgang zum Regenwasserkanal mit einer PE Platte verschlossen wurde.

Nach Jahren der Einleitung von Fäkalien aus dem Mischwasserkanal der Römerstraße in den Behlaer Weiher und unzähligen Beschwerden deshalb bei verschiedenen Ämtern, wurde nach meiner Meldung bei der Polizei zumindest diese Einleitung gestoppt.

Bei der aufwändigen Schadenssuche im Jahr 2020 und 2021 wurde zwar der Bypass entdeckt und mit einer Platte abgedichtet, aber eine weitere, eindeutige Abwasserbelastung im Regenwasserkanal oberstromseitig fahrlässigerweise nicht erkannt.

Von kompetenter Problemlösung kann nicht gesprochen werden. Im Zulaufkanal bei S 20b (RW) ist immer noch eine erhebliche, eindeutig sichtbare Abwasserpilzfahne zu erkennen. Dieser immer noch latente Abwasserpilz ist auch deutlich am Auslaufrohr in den Weihervorfluter zu sehen.

Regenwasserkanal 20b
von innen
mit Abwasserpilz

Im Regenwasserkanal 20b sieht man immer noch Abwasserpilz, auch kommt davon noch einiges im Zulauf von Behlaer Weiher an.

Zulauf über dem Behlaer Weiher mit Abwasserpilz

Die Gründe vom Staatsanwalt vom 22.02.2021 kein Verfahren einzuleiten waren: „es hatte lediglich ein technisches Problem im Kanalsystem gegeben, das zu einer minimalen Ausleitung von Wasser in ein Oberflächengewässer welches in den Belaer Weiher mündet führte„.

Diese Gründe beruhen vorgeblich auf ein Protokoll der Polizei und von einer „Lokalisierungsaktion“.

Die Aussagen dieser „Lokalisierungsaktion“ sind falsch und die Behauptung dass das Problem gelöst sei, ist grob fahrlässig.

Nachdem die Stadt nach Jahren endlich die Zuleitung des Mischwasserkanals zum Regenwasserkanal verschlossen hat, ist es am Behlaer Weiher deutlich besser geworden.

Aber noch nicht gut!

In Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Gesetzte gebrochen wurden, fordere ich die sofortige Wiederherstellung des Weihers!

Fazit

In der Abwassersatzung verpflichtet sich der Entwässerungsträger (Stadt) die Abwässer sachgerecht zu entsorgen (Kläranlage). Der Bürger (Abwasserbeitragspflichtige) kann und muss davon ausgehen, dass dies ordnungs- und vertragsgerecht geschieht. Die Anlieger des Einzugsbereiches der Römerstraße in Behla haben jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang, für eine Leistung bezahlt, die sie nicht erhalten haben bzw. für die der Vertragspartner (Stadt) keine zugesicherte Dienstleistung erbracht hat.

Es wurden über Jahre in Hüfingen – Behla Abwasser aus Haushalten der Römerstraße illegal in einen Regenwasserkanal geleitet und im Behlaer Weiher entsorgt.

Diese Haushalte haben im guten Glauben eine Abwassergebühr bezahlt und wurden getäuscht.

Ich ermutige hiermit die Anwohner ihre zu Unrecht bezahlten Abwassergebühren zurück zu fordern!

20a Mischwasser
20b Regenwasser
20f Regenwasser
20a Mischwasser
21a Mischwasser
21 Mischwasser

Behlaer Weiher Vortrag

Vielen Dank an die fast 40 Besucher gestern im  Hotel Landgasthof Kranz in Behla und auch für die tolle Diskussion und die vielen Gäste auf Zoom! Den Menschen in Behla ist der Zustand ihrer Natur nicht egal und wir werden weiter kämpfen.

Vielen Dank auch noch für die vielen Anregungen. Wir werden sie ganz sicher aufgreifen.

Ich möchte hier für alle die gestern nicht dabei sein konnten nochmal die wesentlichen Teile des Vortrages zur Verfügung stellen.

Willkommen bei den Freunden der Natur Hüfingen

Wir haben letztes Jahr den Verein nach 200 Jahren wieder gegründet, einfach, weil es gerade in Hüfingen bitter nötig ist.

Die letzten Jahre gab es hier einen gewaltigen Rollback und zwar nicht ins Mittelalter, sondern in die schwärzesten Zeiten des 20 Jahrhunderts.
Wir wollen das stoppen, nicht nur für unsere Natur, sondern auch für die Menschen;
für unsere Demokratie und freiheitlich Demokratische Grundordnung!

Vortrag vom 29. April 2022 im Hotel Landgasthof Kranz in Behla

Weitere Infos gibt es hier auf dem Hieronymus unter Behla und hier:

Hybrid-Vortrag „Rettet die Bienen“ – müssen wir unsere Insekten wirklich retten?

Christine Albert

Anfang der vergangenen Woche teilte der NABU-Landesvorsitzende Baden-Württemberg Johannes Enssle mit, dass er seinen für den 18. März geplanten Vortrag coronabedingt leider nicht in Präsenz in Hüfingen halten könne, da er sich in Quarantäne befinde.

Hannah Miriam Jaag hatte dann die Idee, den Vortrag trotzdem stattfinden zu lassen und Johannes‘ Vortrag über Zoom zu streamen. Wer ungeachtet ins Binz Weinhaus Baum kommen wolle, könne dies allerdings gerne tun. Gleichzeitig bestand für auswärts Kommende auch die Möglichkeit, per Zoom den Vortrag mitzuverfolgen und sich an der anschließenden Diskussion zu beteiligen.

Die Freude war groß, als sich in der Lokalität über zwanzig Personen einfanden und sich per Zoom nochmals so viele beteiligten. Die Vorsitzende des Vereins „Freunde der Natur Hüfingen“ begrüßte um 19:00 Uhr zum ersten Vortrag des wieder gegründeten Vereins. Auch der Geschäftsführer des Weinhauses, Michael Binz, hieß alle Anwesenden willkommen und kredenzte zum Auftakt einen alkoholfreien Sekt. In der anschließenden Aussprache, moderiert von Thomas Kring, wurden viele Fragen und Meinungen, nicht nur zum Thema Insektensterben, vorgetragen. Leider kam die örtliche Presse (trotz Einladung) nicht zu diesem aufschlussreichen Vortrag. Offensichtlich spielen Umweltthemen keine große Rolle bei den dortigen Journalist*innen.

Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender

Erkenntnisse aus dem Vortrag:

In den letzten Jahrzehnten ging der Bestand der Insekten dramatisch zurück – dabei ist die artenreichste Tierklasse für das Gleichgewicht der Ökosysteme sowie für Natur und Mensch unentbehrlich.

Für Vögel, Säugetiere, Amphibien oder Reptilien bilden Insekten als Nahrungsquelle eine wichtige Grundlage. Zudem sorgen sie für die Bestäubung und den Fortbestand von weltweit etwa 90 Prozent aller Pflanzenarten. In der Forst- und Landwirtschaft dämmen sie als Regulatoren die Ausbreitung schädlicher Insekten wie Blattläuse oder Milben ein.

Alarmierend ist der massive Rückgang der Insekten: In Schutzgebieten Nordwestdeutschlands ist die Biomasse an Fluginsekten in den vergangenen 27 Jahren um über 75 Prozent zurückgegangen. Diese Daten lassen sich auf das gesamte Offenland übertragen. Mindestens bestandsgefährdet oder sogar bereits ausgestorben sind fast die Hälfte der Insektenarten, die in der Roten Liste erwähnt werden. Bei den Wildbienen sind bereits jetzt über die Hälfte der Arten in ihrem Bestand gefährdet.

Zu den wichtigsten Ursachen des Rückgangs zählen die intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden, die monotone Kulturlandschaft, Flächenfraß sowie der Klimawandel.

Setzt sich der momentane Abwärtstrend fort, wird sich nicht nur der Artenverlust in Flora und Fauna weiter verstärken. Auch die Sicherung menschlicher Ernährung ist grundlegend gefährdet.

Jeder Einzelne kann durch sein tägliches Konsumverhalten Einfluss auf seine Umgebung nehmen: auf eine billige und fleischlastige Ernährung verzichten, am besten regional, saisonal und bio einkaufen. Garten und Balkon vielfältig gestalten, auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Städte und Kommunen können mit gebietsheimischen Pflanzenarten auf öffentlichen Grünflächen und einem insektenfreundlichen Pflegeregime ihren Beitrag leisten.

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insektensterben/23580.htm

IGEL sind noch im WINTERSCHLAF !

17. März 2022 von Manuela Martin von der Igelhilfe E/igeltingen

Steigende Temperaturen kombiniert mit viel Sonnenschein – Ideal um den heimischen Garten fit für die neue Saison zu machen. Vertrocknete Gräser und Laubhaufen stören dabei oftmals die Optik, doch 
V O R S I C H T: unter Hecken und Sträuchern, sowie in Laubhaufen und im Kompost könnte ein Igel in den letzten Phasen seines Winterschlafes noch tief und fest schlummern. 

Die stachligen Gartenbewohner erwachen nämlich erst dann, wenn es richtig grün geworden ist und er auch seine Lieblingsspeisen, bestehend aus Insekten und Käfern, wieder zu fressen hat. Dies kann noch bis Ende März oder sogar Mitte April dauern. 

B I T T E   V E R M E I D E N  Sie unbedingt den Einsatz von Heugabeln, Rasentrimmern oder ähnlichem, denn diese können schlimmste Verletzungen verursachen!

Nur im oberen Bereich bis ca. 30 cm zum Boden diese Geräte verwenden. Wer unbedingt Ordnung schaffen will, sollte dafür lieber einen Rechen verwenden und dabei sehr vorsichtig vorgehen. Sollte man doch versehentlich das „Schlafzimmer“ eines Igels entdecken, bitte dieses wieder  vorsichtig schließen und ihm noch ein paar Wochen Zeit für einen freiwilligen Auszug einräumen. Seine Mietschulden wird er nach Erwachen sicher mit der Beseitigung von Schnecken und anderen eher unerwünschten Insekten begleichen.

Für die früh wach gewordenen Igel ist es sehr hilfreich jetzt Futter und Wasser aufzustellen, da die Natur noch nicht genug Nahrung für sie bereit hält. 

ACHTUNG bei Brauchtumsfeuer und verbrennen von Astschnitten!

Bevor Sie Asthäufen verbrennen, bitte umschichten, auch hier können Igel und auch Feldhasen und auch Vögel darunter sein!

Danke, dass Sie mithelfen, unnötiges Tierleid zu vermeiden!

Stellungnahme des LNV zum Bebauungsplan Ziegeleschle II

Diese Stellungnahme zum Bebauungsplan Ziegeleschle II erfolgt im Auftrag des NABU Landesverbandes von Baden-Württemberg, des BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg.

Die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit hat weitere Anregungen – insbesondere des Umweltbüros im Städtedreieck – und Erkenntnisse in das Bebauungsplan-Verfahren „Ziegeleschle II“ eingebracht.
Zu dem nun in der Offenlage vorliegenden Bebauungsplan nehmen die Umweltverbände – ergänzend zu unserem Schreiben vom 8.9.2021 – wie folgt Stellung:

Eine teilweise erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Grundwasser, Fauna und Flora (insbesondere Avifauna, Kleinsäuger, Reptilien, Falter, Mager-Mähwiese, Hecke, Ruderal+Gebüsch-Flächen), allgemeiner Naturhaushalt, Klima und Luft wird festgestellt. Dementsprechend sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich und im Bebauungsplan aufzunehmen (was teilweise geschehen ist), u.a.:

  • Die Baumpflanzungen (großkronig, auch hochstämmige Obstbäume) und die zugehörige Pflanzliste werden begrüßt und sind so umzusetzen.
  • Begrünungs/Solarpflicht auf Dächern: eine entsprechende Festsetzung dient der Retention, dem Landschaftsbild (Erscheinung von Süden), der Stadtökologie (s. Motto von Hüfingen!) und reduziert den Ausgleichsbedarf (Schonung landwirtschaftlicher Flächen!)
  • insektenfreundliche Gestaltung der Grünflächen: Zumindest für die öffentlichen Grünflächen ist es angesichts des stetigen Rückgangs der Insekten ein Gebot der Stunde, diese naturnah, artenreich zu gestalten: unter den Streuobstbäumen sollte eine artenreiche Blumenwiese (Magerwiese) entwickelt werden, die Retentionsfläche durch Mahd mit Abräumen statt mulchen aufgewertet werden.
  • Maßnahmen gegen Vogelschlag werden ausdrücklich begrüßt.
  • Mehrgeschossiges Bauen ist auch im Bereich des Gewerbe möglich z.B. Büro- und/ oder Lagerräume über Produktion, Parkebenen im EG oder als Dachgeschoss. Angesichts des immer noch zu hohen Flächenverbrauchs und der immer knapper werden geeigneten Flächen sollte dafür jede Möglichkeit, ggf. auch erst bei den späteren Baugenehmigungen, genutzt werden.
  • breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser bzw Regenklärbecken, wasserdurchlässige Beläge: die getroffenen Festsetzungen sind unbedingt umzusetzten
  • Freihaltung eines Frischluftkorridors: vgl. Umweltbericht Klima
  • Trotz aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet bleiben erhebliche Beeinträchtigungen, die extern (über ein Ökokonto) ausgeglichen werden sollen. Ein solcher Ausgleich ist natürlich immer kritisch zu betrachten, denn es geht offene Naturfläche durch Überbauung und Versiegelung verloren: das wäre eigentlich nur durch Renaturierung überbauter und versiegelter Flächen an anderer Stelle auszugleichen. Dies ist nicht der Fall. Wir schlagen daher vor, als Trennung zum später geplanten Wohngebiet im Westen bereits jetzt einen ausreichend großen Pufferstreifen als Streuobstwiese mit Blumenwiese zu entwickeln, die die beiden Nutzungen voneinander trennt, eine Kaltluftbahn darstellt und mit der Zeit einen hochwertigen Lebensraum mit hohem Erlebniswert entwickelt. Dieser sollte angeschlossen werden an den bestehenden Streuobstbestand auf Flst. 1408, 411 und 412, Kernfläche des Biotopverbundes nach LUBW.
  • Die Stadtplanung ist weiterhin – auch nach den großen Erweiterungen (LIDL&Co, Gewerbegebiet an der Bräunlinger Straße) der vergangenen Jahrzehnte – auf Expansion ausgerichtet. Die Methode der Bedarfsflächenermittlung, die für den FNP angewendet wurde stammt aus den 80er Jahren, wurde kaum modifiziert und ist umstritten (Leibnitzinstitut f. ökologische Raumplanung IÖR Bd. 58 u. 61). Nachhaltigkeit ist kein Thema. Die Berechnung nach dieser Methode kommt zu viel höheren Flächenzuwächsen als politisch gewollt. Zunehmende Größe ist kein Indikator für das Wohlergehen einer Gemeinde. Die hohe urbane Kunst eines Stadtplaners besteht darin, mit den vorhandenen Flächen, eventuell kleinen Abrundungen auszukommen – mit Nutzung von Brachen, mit Aufstockung, mit Verdichtung, mit Minimierung von Parkplätzen und Verkehrsflächen. Das ist in Hüfingen nicht der Fall (s. z.B. Gewerbebrache Sägewerk).
  • Das Pariser Klima-Abkommen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (allein die Interessen der heutigen Generation sind nicht Maßstab: Wir müssen schon heute alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Lebensgrundlagen und Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen) ist auch und besonders auf der kommunalen Ebene verpflichtend, d.h. jeder kommunale Verwaltungsakt ist auf Enkeltauglichkeit zu prüfen. Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2007 ist in Hinsicht auf Einhaltung der Klima- und BVerFG-Anforderungen überprüfungsbedürftig. Fazit: Die Umweltverbände halten als konkrete Folge auf die Herausforderungen von extremen klimatischen Ereignissen, von Corona, Paris-Abkommen, Urteil des BVerFG die folgende Anpassung der Bebauungspläne betreffend Ziegeleschle II und Baugebietsplanung an der Dögginger Straße für notwendig: Das Gewerbegebiet „Ziegeleschle II“ wird nur einreihig entlang der Hausener Straße ausgeführt mit entsprechend geringerem Infrastrukturausbau und geringeren Eingriffen in den Naturhaushalt. Ebenso sollte das geplante Wohngebiet entlang der Dögginger Straße nur unmittelbar an der Straße entlang ausgeführt werden. Die somit eingesparten Finanzmittel können für Öko- und Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden.
    Als wirksame Ausgleichsmaßnahme wird das übrige, weiterhin landwirtschaftlich betriebene Gebiet (im Besitz der Stadt!) ökologisch aufgewertet u.a. mit folgenden Maßnahmen:

Vitalisierung und Erweiterung des mageren Mähwiesenbiotops (annähernd 200 qm) durch Extensivierung und Entwicklung der gesamten, artenarmen Fettwiese (37.000 qm).
Ersatz für den Wegfall der Scheune (einschließlich Holzstapel) in Form einer für diesen Zweck (teilweise aus der alten Scheune) erstellten, kleinen historischen Feld-Scheune mit Umfeld als Sekundärbiotop, v.a. für Kleinsäuger (Haselmaus?), Gartenrotschwanz, Wildbienen, Eidechsen, Fledermäuse.

Vitalisierung und landschaftsbereichernde Erweiterung der vorhandenen Hecke
Vitalisierung und Erweiterung der bestehenden Streuobstwiese zu einem Streuobstgürtel, wie es einmal an den Ortsrändern Tradition war (vgl. oben)

Damit wäre ein vollständiger, gebiets- und naturnaher Ausgleich zu schaffen – weniger in bürokratischer, behördlicher Form und in der Feststellung eines bereits degenerierten, naturfernen, nicht ausgleichbedürftigen Zustands, sondern mit kreativer Intelligenz in einer wirklichen, ökologischen Aufwertung, die die Eigenwerbung Hüfingens (Geschichte, Ökologie, Kunst) konkret unterstützt.

Damit wäre das Prinzip des „Weiter so“ durchbrochen und eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung eingeleitet.
Wünschenswert wäre, wenn die Vorschläge der Naturschutzverbände nicht nur zur Kenntnis genommen werden, sondern auch Folgen haben könnten im weiteren Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen H. Krafft / H. Körner

LNV Arbeitskreis Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes Kreisgruppe des NABU Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes BUND, Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

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