Gemeinderatssitzung zum Palmhof

von Hannah Miriam Jaag am 20.09.2019

Gestern fand in der Gemeinderatssitzung die Belehrung des Handelsvertreters der neuen Biogasanlage für den Palmhof statt. Da der Herr wenig Ahnung von der Baar und der Landwirtschaft hat, hat man sich darauf beschränkt, über die technischen Gegebenheiten der Biogasanlage zu berichten.

Nach den technischen Highlights wurde der Gemeinderat mit einer Milchmädchenrechnung beehrt, mit der die Nachhaltigkeit einer solchen Anlage bewiesen werden soll.

Die Ausschüttung an Energie der Anlage wird direkt in Heizöl umgerechnet und damit hat man natürlich eine super Ersparnis.

Der Einsatz von Energie, den Fahrzeugpark, Chemikalien, die Zerstörung der Umwelt, die Vernichtung von Lebensräumen spielt bei der Berechnung keinerlei Rolle. Der wissenschaftliche Konsens, dass eine solche Anlage nicht nachhaltig ist, spielt auch keine Rolle. Wissenschaftler und alle anderen die die Nachhaltigkeit anzweifeln, sind laut BGM ungebildet und uninformiert.

Meine ungebildete Meinung als Wissenschaftlerin: Biogasanlagen sind Industrieanlagen, die auf Kosten der Natur einen hoch subventionierten Energieaustausch durchführen. Wie die Subventionen laufen hatte ich hier geschrieben: https://hieronymus-online.de/finanzamt-macht-biogas-profitabel/

Ä

.

im Hüfinger Ried 1939

Des Weiteren geilten sich die Herren an den Nieder- und Anmoorflächen auf von denen der BUND geschrieben hatte. Klar, jemand aus dem hohen Norden kann ja nicht wissen, wie es hier mal aussah. Die Nazis hatten systematisch begonnen unser Ried zu vernichten und die CDU hat nach dem Krieg diese Arbeit vollendet. Das Land wurde nicht nur den Landwirten vermacht, sondern es wurden auch jede Menge Straßen darauf gepflastert. Aber es stimmt schon, auf dem ehemaligen Hüfinger Ried sitzt heute ein Hüfinger Landwirt mit seiner Biogasanlage (der geschickter Weise auch im Stadtrat für die CDU sitzt) und nicht der Palmhof.

„So wie die anderen Wintergäste aus dem hohen Norden, die schönen Singschwäne mit den „gemalten Augen“ wie sie die Schriftstellerin Eva Zeller im „Tod der Singschwäne“ für die Baar beschrieben hat; so wie der trillernde Brachvogel im Ried; so wie die über dem Mittelmess balzende im Sturflug meckernde Bekassine. Selbst die auf den Wiesen fast überall gegenwärtige laute Brutgenossenschaft der Kiebitze ist Vergangenheit. Wo sind die Hunderte von Tafelenten auf der Donau? Wo die Rebhühner, wo der auf den Bulten und Schollen knicksende kleine Steinschmätzer?
Und wo ist das schwefelgelbe Gewoge der Trollblumen, das tiefe Rot des Knabenkrauts, wo sind die goldenen Sterne des Spatel-Greiskrauts, die Silberflöckchen der Wollgräser, und wo …. Ja, wo sind sie geblieben?“

von Prof. Dr. Günther Reichelt in Baartage 2008

.

Torfstich in Mittelmeß um 1960

Für die Herren gibt es nur konventionelle Landwirtschaft. Der Handelsvertreter meint deshalb zielgerecht, dass wenn der Palmhof nicht unsere Böden benutzt, dann täte es ein anderer. Damit ist er natürlich auf Linie der CDU: Mit der selben Vehemenz mit der die industrielle Landwirtschaft unterstützt wird, werden alle Alternativen bekämpft. Zu früher hat sich nur geändert, dass dies heute unter dem Mäntelchen der Nachhaltigkeit passiert.

Des weiteren läuft natürlich alles gesetzeskonform, nach Gesetzen und Grenzwerten die die CDU mit dem Bauernverband ausgehandelt hat.

Wo bleibt die Erholung?

von Christine Albert am 15.09.2019

„Staatlich anerkannter Erholungsort“ – dieses Prädikat wurde der Stadt Hüfingen im Jahr 2010 verliehen. Doch unter welchen Voraussetzungen kann eine Kommune eine solche Auszeichnung erhalten? 

Erholungsorte sind Gemeinden oder Teile von Gemeinden,

die eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage besitzen,

die für die Ferienerholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter aufweisen und

bei denen die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste in der Regel mindestens 5 Tage beträgt.

Eine wichtige Voraussetzung, um den Status eines Erholungsorts zu erhalten, ist eine „einwandfreie Luftqualität“. Um diese zu überprüfen, wird eine Beurteilung der Luftqualität durchgeführt. Folgende Einflussfaktoren sind dabei zu bewerten:

a. Belüftung,

b. Verkehrsbelastung,

c. Verkehrslenkung,

d. Heizungsemissionen,

e. Siedlungsdichte,

f. Gewerbliche Nutzung,

g. regionale Immissionsvorbelastung.

Schaut man sich die Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für Erholungsorte des Deutschen Tourismusverbands und des Deutschen Heilbäderverbands genauer an, stößt man auf folgende Absätze: 

Potenziell schädigende Immissionen in Kurorten und Erholungsorten werden lokal vor allem durch Kraftfahrzeuge, durch Heizanlagen und gewerbliche Emittenten verursacht. Störende und belästigende Sekundäremissionen entstehen durch eine verkehrsbedingte Staubaufwirbelung sowie durch eine verstärkte Winderosion versiegelter Flächen. Ebenfalls haben vielfach großräumige Verfrachtungen einen erheblichen Einfluss auf die örtliche Luftqualität. Letztere sind durch lokale oder regionale Maßnahmen kaum zu beeinflussen. Gleichwohl müssen sie bei der Gesamtbeurteilung der Luftgüte als externe Einflüsse erkannt und mit berücksichtigt werden.

Hüfingen wird von zwei Bundesstraßen, zum einen die B 27, die momentan vierspurig ausgebaut wird, zum anderen die dreispurige B 31, umzingelt. Des Weiteren wird die Gemeinde von zwei stark befahrenen Landstraßen (L 171 und L 181) durchzogen. Die Verkehrsbelastung ist enorm.

Von den mehr als 40 Biogasanlagen im Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich allein über die Hälfte im Städtedreieck Donaueschingen-Hüfingen-Bräunlingen. Vor allem am Wochenende und sogar an Feiertagen werden die Anlagen gefüllt. Der Verkehrsstrom der großen Traktoren mit Anhängern setzt früh morgens ein und endet spät in der Nacht.

Vorrang für Emissions-Vermeidung

Nach den allgemein anerkannten Prinzipien des Umwelt- und Naturschutzes ist in allen Heilbädern und Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten der Vermeidung von Schadstoff-Emissionen Priorität einzuräumen. Dies gilt insbesondere für den Kraftfahrzeugverkehr, der neben dem Hausbrand den höchsten Anteil und die gefährlichste Fraktion der anthropogenen Luftschadstoffe emittiert. Deshalb sind die Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte gehalten, den Ort durch geeignete mittel- und langfristige Verkehrswegeplanung und Verkehrslenkung vom motorisierten Straßenverkehr zu entlasten.

Die Nachbargemeinde Bräunlingen wickelt ihren gesamten Schwerlastverkehr über Hüfingen ab. Bräunlingen hat 8500 Einwohner bei 2500 Arbeitsplätzen. Eine dort ansässige Verpackungsfirma wickelt ihren Werkspendelverkehr über Hüfingen ab.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis leidet außerdem massiv unter der Flugverkehrsbelastung des Flughafens Zürich (Luftsammelraum Rilax). Die Nachbarstadt Donaueschingen trägt durch ihren Verkehrsflugplatz ihr übriges dazu bei.

Lärmschutz

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lärmimmissionen auf Grund einer entsprechenden Bauleitplanung und anderer gemeinderechtlicher, wie übergeordneter immissionsschutzrechtlicher Vorschriften (gegebenenfalls auch in analoger Anwendung) zum Wohl der Patienten und Erholungsgäste auf ein verträgliches Mindestmaß beschränkt werden. Dies betrifft vor allem normalen Alltagslärm, Lärm durch Gewerbebetriebe und Baulärm.

Die Gemeinde Hüfingen hat im Rahmen des EU Lärmaktionsplanes keine einzige Maßnahme ergriffen, um für die Anwohner stark befahrener Straßen eine Lärmminderung herbeizuführen.

Umweltschutz

Für Heilbäder, Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte sowie Heilquellen und Heilbrunnen ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die natürlichen geogenen Ressourcen, die Heilmittel des Bodens, des Klimas, des Meeres und des umgebenden Landschaftsraums sowie die infrastrukturelle und bauliche Gestaltung und Entwicklung des Ortes weitestgehend von Einwirkungen freigehalten werden, die ihren gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Umweltschutz sind daher im Sinne von Mindestanforderungen anzuwenden. Für alle Maßnahmen von erheblicher Bedeutung zur Steigerung der Gästekapazitäten, zur Ausweitung der touristischen Attraktivität sowie die Neueinrichtung oder Erweiterung von Sport- und Freizeitangeboten wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung empfohlen. Bei allen Maßnahmen ist der Grundsatz zu verfolgen, dass die Vermeidung von Umweltbelastungen Vorrang haben soll vor dem Schutz vor und der Beseitigung von Schadimmissionen.

Eine hohe Umweltqualität hilft, eine positive touristische Entwicklung zu sichern. Hierzu gehören insbesondere aktive Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und Abfall, Der Verkehrsberuhigung sowie eine Vernetzung der Mobilitätsangebote, Senkung der CO2-Emissionen und eine generelle Ausrichtung auf eine nachhaltige touristische Entwicklung.

Durch die Wasserkraftstromerzeugung am Gewerbekanal, der durch die Breg gespeist wird, kommt es im Sommer immer wieder zu einem regelrechten Fischesterben.

Außerdem befindet sich am Stadtrand ein gigantisches Lidl Logistikzentrum, das in naher Zukunft um 11.000 Quadratmeter erweitert werden soll.

Trinkwasser

Die Gemeinden sowie die Kureinrichtungen müssen mindestens die gesetzlichen allgemein- und seuchenhygienischen sowie umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine einwandfreie Trinkwasserversorgung nach der gültigen Trinkwasserverordnung und Abwasserentsorgung sowie die ordnungsgemäßeAbfallbeseitigung sind Grundvoraussetzungen. Besondere hygienische Anforderungen für Heilbäder, Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen leiten sich schon aus der gesundheitlichen Aufgabenstellung, den erhöhten ökologischen Anforderungen und den Besonderheiten der Nutzung der natürlichen Heilmittel des Bodens, des Meeres und des Klimas her. Für das Medium Wasser ergeben sich erfahrungsgemäß schon bei der Gewinnung und Nutzung spezielle hygienische Gesichtspunkte, die nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verschärfte Anforderungen an die Beschaffenheit des Wassers, die betriebsinternen und externen Überwachungsmaßnahmen und die behördlichen Kontrollmaßnahmen stellen.

Im August 2017 mussten wir Bürger aus der Presse erfahren (Schwarzwälder Bote vom 04. August 2017: „Nur Hüfingen hat Probleme mit Nitrat“), dass unser Trinkwasser besorgniserregend mit Nitrat belastet sei. In dem Artikel heißt es, dass der beauftragte Umweltberater“dringenden Handlungsbedarf“ sähe.

In allen anerkannten Kommunen werden die Grundvoraussetzungen regelmäßig in einem Vor-Ort-Besuch (spätestens alle zehn Jahre) überprüft. Kommendes Jahr also wäre für Hüfingen eine erneute Überprüfung fällig. Wird dann erkannt, wie sich die Lebens- und Wohnqualität in den letzten zehn Jahren schleichend aber stetig verschlechtert hat? Denn wie verträgt sich eine solche Auszeichnung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort?


BUND Stellungnahme zur Erweiterung des Palmhofes

01.09.2019 von Hannah Miriam Jaag

Am 16.07.2018 hat in Bräunlingen ein geheimes Scoping Treffen stattgefunden bei dem die Verwaltung von der vom Palmhof beauftragten Firma über die geplanten Maßnahmen unterrichtet wurde.

Scoping bedeutet, dass die zuständige Behörde den Antragsteller berät und ihn und die zu beteiligenden Behörden zu einer Besprechung einlädt.

Normaler Weise werden zu der Besprechung Umweltverbände eingeladen und sie ist öffentlich (§ 19 Abs. 2 Satz 3 bis 5 UVwG BW). Da die Öffentlichkeit auch die Möglichkeit haben soll, Fragen zu stellen und Kritik zu äußern, ist im Anschluss an den Scoping-Termin dazu Gelegenheit.
https://um.baden-wuerttemberg.de

Die Öffentlichkeit und Umweltverbände wurden von vorne herein bei dem Verfahren ausgeschlossen. Das Protokoll vom Scoping wurde im Juli 2019 zusammen mit Abwägungen veröffentlicht.

Nach der Sitzung der GVV (Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen) am 3. Juli 2019 wurde die Bevölkerung informiert und es durften auch Stellungnahmen abgeben werden.

Hier die Stellungnahme vom BUND-Regionalverband Schwarzwald-Baar- Heuberg:

Erweiterung der Biogasanlage

Mancher Landwirt im Schwarzwald-Baar-Kreis füttert statt Kühe und Schweine inzwischen lieber seine Biogasanlage. Mais und Gülle in Strom und Wärme zu verwandeln ist wesentlich lukrativer, weil ordentlich subventioniert. Das der Palmhof nun eine Anlage von industriellem Ausmaß genehmigt bekommen hat ist sehr verwunderlich, denn mit einer klimaneutralen Verbrennung ist es leider nicht getan. Selbst Photovoltaik, die auch von Sonneneinstrahlung abhängig ist, schneidet besser ab. Werden Energiepflanzen auf ökologisch wertvollen Flächen angebaut, verschwinden Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Spinnen, kleinere Pflanzen und andere Insekten finden keinen Lebensraum in den dunklen und kühlen von der Sonne nicht erreichbaren Böden auf denen die hohe Maispflanze steht. Auch Bodenbrüter wie die Feldlerche oder der Kiebitz und andere Wiesenbrüter, selbst die Schwalbe sind bedroht von den zunehmenden Maisfeldern. Greifvögel finden keine Mäuse und Kleinsäuger dort. Rehe und der Feldhase dringen dort praktisch nicht vor. Einzig das Wildschwein ist der Nutznießer von den überbordenden Maisplantagen. Weidmannsheil!

Bis 2020 ist eine Steigerung von Ackerflächen für den Anbau von Energieträgern für Biogasanlagen von aktuell 2Mio. ha ohne Einbußen an Natur und Landschaft kaum machbar, zumal die wenig nachhaltige Flächenpolitik, die sich durch Flächenfraß für ausgebaute Straßen, Wohnungen und Gewerbefläche zeigt ungehindert weitergeht – auch und gerade in Hüfingen und Bräunlingen. Der Gewinn bei Biogasanlagen ist abhängig von den weltweiten Preisen für Agrarprodukte. Wenn daher immer mehr Anlagen entstehen verschärft sich die Konkurrenz um Biomasse vom Acker, denn für eine übliche 500-kW-Anlage werden ca. 250ha Anbaufläche benötigt.schädigt. Jedes Methanmolekül, das beim Gären, Aufbereiten oder der Nutzung in die Atmosphäre entweicht, erwärmt unser Klima und verschlechtert die Klimabilanz. Die Gärreste belasten das Grundwasser mit Nitraten und sind die Hauptursache für deren steigenden Werte. Viele und weite Transporte setzten zudem die Anwohner einer Belastung aus, die nur wenig mit BIO zu tun hat, zumal für deren Transport fossile Energien verbraucht werden, von der Geruchsbelästigung die von diesen Anlagen ausgeht mal abgesehen. Das Neubaugebiet Hüfingen lässt grüßen. Für die Verarbeitung der organischen Abfälle wird zudem viel Wasser benötigt – ein kostbares Gut. Und zu guter Letzt: Es werden Materiealien verbraucht, die in bestimmten Monaten gar nicht erhältlich sind und somit auch nicht erneuerbar sind. Von einer guten Entscheidung für die Region zu sprechen ist daher lachhaft. Schade, dass die Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister, die für diese Anlage gestimmt haben sich von dieser Idee blenden ließen. Es lebe die Subvention in Deutschland mit derzeit schon über 9.500 Anlagen.

Es geht um unser Trinkwasser

von BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION am 17. Juli 2019
am 24. Juli im Hüfinger Boten

Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen (GVV) wurde beschlossen, dass der Palmhof in Bräunlingen seine Biogasproduktion verdreifachen kann, obwohl sich die Anlage am Scheitelpunkt der Hüfinger Trinkwasserversorgung befindet. Zur Erinnerung: Am 1. Januar 2017 wurde vom Landratsamt dieses Wasserschutzgebiet zum Nitratproblemgebiet um- gestuft. Die einschlägige Presse hatte im Sommer des gleichen Jahres mehrfach über diese Problematik berichtet. Gerade für Säuglinge und Kleinkinder stellen zu hohe Nitratwerte eine Gefahr dar. Auch vor dem Hintergrund der aufkommenden Wasserknappheit in den kommenden Jahren, sollte diese Entscheidung von Seiten der Verantwortlichen nochmals überdacht werden. Eine Erweiterung würde sich unseres Erachtens auch in puncto Straßenverkehr auswirken. Schon jetzt fahren viele schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge in den Randzeiten sowie nachts und feiertags durch unsere Straßen, um die vielen Biogasanlagen -vor allem in Bräunlingen- zu bedienen. Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Zeitung nicht über diese wichtige Entscheidung des GVV berichtet, obwohl eine Pressevertreterin vor Ort war. Unsere Fraktion lehnt die Erweiterung des Flächennutzungsgebietes „Sondergebiet Palmhof“ und der Erweiterung der Anlage aus verständlichen Gründen ab.

Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2020

von Hannah Miriam Jaag am 28.05.2019

An den Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen

Sehr geehrte Herren,

am Mittwoch, 22. Mai 2019, wurde die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des GVV Donaueschingen, veröffentlicht.

Zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans nehme ich wie folgt Stellung und möchte um Berücksichtigung und Prüfung der gesetzlichen Grundlagen bitten.

Der Flächennutzungsplan soll dahingehend geändert werden, dass der Palmhof u.a. die Leistung der Gaserzeugung der Biomasseanlage von 2,3 Mio Nm3/a Biogas auf bis zu 6 Mio Nm3/a Biogas erhöhen darf. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Gebäude, Maschinen und Anlagen und schließt einen Ankauf oder Pachtung von neuen Ackerflächen für den Betrieb ein. Da zwischen Schellenberg und Sieren bereits ein fast durchgehender Maisacker besteht, werden hierfür neue Ackerflächen erschlossen werden, die sich in bis zu 20 km Entfernung befinden. Diese werden mehrmals jährlich mit schwerem Gerät angefahren; nicht nur zum Säen und Ernten, sondern auch, um vielfältige Chemikalien auszubringen. Des Weiteren muß die dreifache Menge an Gärresten auf den Äckern ausgebracht werden.

 Ausbringung von landwirtschaftlichen Abfällen in die Sierenquelle.

Sierenquelle

Rund 250 m östlich vom Palmhof befindet sich das Wasserschutzgebiet Schaafäcker. Das Wasserschutzgebiet beziehungsweise das Einzugsgebiet des Trinkwasserbrunnen Schaafäcker wird als Nitrat-Problemgebiet gelistet. Dies bedeutet, dass die Nitratkonzentration bei mindestens 35 mg/Liter Rohwasser (im Mittel von 2 Jahren) liegt. Deshalb bestehen für das WSG Schaafäcker seit dem 1.1.2017 besondere Schutzbestimmungen nach § 5 SchALVO.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, verstößt die Bundesrepublik Deutschland und hier auch die Stadt Hüfingen gegen die EU-Nitratrichtlinie und ein neues Vertragsverletzungsverfahren droht. Vor dem Hintergrund, dass der Schaafäcker schon jetzt zu stark belastet ist, ist der geplante Ausbau der Biogasanlage auf dem Palmbuck und der damit einhergehenden weiteren Intensivierung (insbesondere der Erhöhung der Düngung) der landwirtschaftlichen Nutzung eine potentielle Gefährdung des Trinkwassers von Hüfingen und des Trinkwassers der nächsten Generationen.

Weiterführende Informationen: Umsetzung der Nitrat-Richtlinie

Des Weiteren gibt es eine landesweite Biotopverbund-Planung, die im Umweltbericht nicht berücksichtigt wird. Im geplanten Sondergebiet befindet sich im westlichen Teilbereich ein Kernraum der Verbundplanung für trockene Standorte. Dieser Korridor verbindet das NSG Palmenbuck und das FFH-Gebiet mit geschützten Biotopen. Im östlichen Bereich des Sondergebietes soll großflächig ein Suchraum der Biotopverbund-Planung für trockene Standorte in Anspruch genommen werden.

Kernfläche und Suchraum der Biotopverbundplanung

Gemäß der Biotoperhebungsbögen für die angrenzenden geschützten Biotope und das NSG Palmenbuck kommen mehrere Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen vor:

Deutscher NameRote Liste BW
Wanstschrecke2 (stark gefährdet)
Bluthänfling3 (gefährdet)
Himmelblauer Bläuling3 (gefährdet)
Fliegen-Ragwurz3 (gefährdet)
Rosmarin-Seidelbast2 (stark gefährdet)
Rotbraune Stendelwurz3 (gefährdet)
Kreuz-Enzian2 (stark gefährdet)
Fransen-Enzian3 (gefährdet)
Küchenschelle3 (gefährdet)
Eberwurz3 (gefährdet)

Im Umweltbericht wird die landesweite Biotopverbund-Planung nicht erwähnt und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verbundfunktion nicht berücksichtigt! Dies stellt einen erheblichen fachlichen Mangel dar, da die geplante Versiegelung und Bebauung die Isolation der naturschutzfachlich wertvollen und geschützten Arten und Biotope bedeutet. Diese Isolierung der Populationen wird zu einer genetischen Verarmung (mangelnder Austausch mit anderen Populationen) und zu einem Erlöschen der Populationen und damit zu einer weiteren Verarmung der Biodiversität führen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der weiten Entfernung zu den nächsten trockenen Standorten (ca. 1 km entfernt, Sieretal) eine reale Gefährdung.

Grundsätzlich stelle ich in Frage, ob die vorliegende FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ausreichend ist. Ebenfalls ist zu prüfen, in wie weit das UVPG greift, das für Biogasanlagen, je nach Größe, eine allgemeine oder eine standortbezogenen Vorprüfung des Einzellfalls oder ein Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht.

Laut Umweltbericht können erhöhte Stickstoffeinträge zu einer Nährstoffanreicherung und damit zu einer negativen Beeinflussung der Flora des FFH-Gebiets 7916-311 „Baar, Eschach und Südostschwarzwald“ führen. 

Der Zustand des Hüfinger Grundwassers wird nicht berücksichtigt. Indirekte Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser im Bereich der Zulieferflächen für die Gärsubstrate seien im Rahmen des Umweltberichts nicht bewertbar.

Weil die Auflagen für das WSG Schaafäcker angeblich noch nicht rechtskräftig seien, oder das Ausbringen der Gärreste nicht bewertbar sei, sollen Tatsachen geschaffen werden! Dies ist nicht hinnehmbar!

Deshalb fordere ich den Verzicht auf die Ausweisung des Sondergebiets zum Schutz des Trinkwassers und zum Erhalt der lokalen Biodiversität.  

Meine Minimalforderung ist die Berücksichtigung der Biotopverbundplanung.

Dies bedeutet:

  • Herausnahme des Kernraumes der landesweiten Biotopverbund-Planung aus dem Sondergebiet
  • Ersatz-/Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Suchraumes im Westen bzw. Herstellung eines entsprechenden Biotopverbundes im Osten des Sondergebietes.

Ich bitte um Beachtung meiner Stellungnahme, weitere Beteiligung am Verfahren (auch zum Bebauungsplan „SO Palmhof“) und die Unterrichtung über das Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hannah Miriam Jaag

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner