Da die SPD und CDU schreckliche Angst vor einem 13ab Ausgleich haben, wurde unser Antrag vom September 2020 kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben.
Obwohl wir die ordnungsgemäße Behandlung unseres Antrags mehrfach eingefordert haben und auch gesetzlich einklagen könnten, sehen wir davon ab und geben dem CDU Mann die Möglichkeit einen neuen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum er sich so sehr dagegen wehrt, ist uns vollkommen unklar, da die SPD, wenn es um Naturzerstörung geht, doch wie ein Mann hinter der CDU steht.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 GemO folgenden Antrag auf die TO der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung zu setzen.
Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).
Auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg, das der Stadt Hüfingen gehört, ist teilweise eine Hecke, die man auf die ganze Flurstückslänge verlängern könnte.
Des Weitern befindet sich auf Flurstück 168 ein alter Feldweg zum Schächer. Bei diesem könnte man den geteerten Teil entlang der Flurstücke 425 und 240 entsiegeln und in einen Grasweg verwandeln. Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass langfristig der Haushaltstitel „Feldwegesanierung“ entlastet wird.
Der GR beschließt folgenden Antrag
Beschlussvorlage
Da wegen §13a und §13b BauGB kein Ausgleich außerhalb des Neubaugebietes und kein Umweltbericht gemacht wird, wird auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg die Hecke auf die ganze Grundstückslänge verlängert und auf Flurstück 168 wird der Feldweg entsiegelt und in einen Grasweg verwandelt.
Sie schreiben, dass für die Wärmelieferungen ebenfalls eine Konzessionsabgabe anfällt. Das ist nicht korrekt, Wärmelieferungen sind in der KAV nicht definiert und nicht spezifiziert.
Dies hat die Stadt Hüfingen erkannt und entsprechend einen Wegezoll für Wärmelieferungen in Mundelfingen erfunden. Ich habe im Preisblatt für die Versorgung mit Wärme der Stadt Hüfingen allerdings keinen Hinweis auf irgend eine Konzessionsabgabe gefunden.
Ich glaube nicht, dass hier alle Bürger in Bezug auf den Wegezoll gleich behandelt werden.
Die Stadt Hüfingen versteckt sich bei der Berechnung der KAV hinter dem Gesetzgeber. Aber, der Gesetzgeber hat noch keine KAV für Wärmelieferungen geschaffen. Aber egal, ob nun Mundelfingen und Hüfingen gleiche Preise zahlen oder nicht, meiner Meinung nach ist der Wegezoll zu hoch.
In Großstädten wie z.B. Böblingen wird weniger abgerechnet als in Hüfingen. Für Gaslieferungen, also eine fossile Energie wird eine KAV von 0,0022€/KWh erhoben. Für die regenerative Nahwärme umgerechnet auf KWh wird € 0,048 berechnet.
Für mich heißt das, die Umstellung bei der Wärmeversorgung auf regenerative Medien wird von Land und Bund gefördert, von der Stadt Hüfingen aber bestraft.
Ihre Homepage:
Die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Diese Ziele sollte die Stadt haben aber und auch umsetzen. In Bezug auf die Nahwärme in Mundelfingen sind sie unglaubwürdig.
Fazit: Die Einrichtung der sogenannten „Konzessionsabgabe“ war eine äußerst linke Tour der Fa. Zelsius und der Stadt Hüfingen. Die Abnehmer wurden erst nach 5 Jahren informiert, hatten also keine Möglichkeit zu protestieren bzw. entsprechend zu reagieren und alternative Energien wie z.B. Wärmepumpen einzusetzen. Damit ordentlich abkassiert werden kann, wird die Abgabe nicht auf den Arbeitspreis in KWh erhoben sondern auf die Nettoabrechnungssumme, die auch den Grundpreis von 480 € beinhaltet.
Nun, ich denke die nächste Gemeinderatswahl ist die geeignete Plattform um die Gepflogenheiten der Stadt Hüfingen auch weiteren Mitbürgern mitzuteilen.
– die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauches in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Seit 2016 nutzen viele Mundelfinger Bürger eine alternative Wärmeversorgung durch die angebotene Nahwärme. Grund hierfür war unter anderem auch das Umweltbewußtsein. Dass die Nahwärme derzeit im Vergleich zur nicht regenerativen Wärmeversorgung von den Kosten her etwas teurer oder in etwa gleich ist haben wir in Kauf genommen. Jetzt aber verteuert die Stadt Hüfingen durch eine Konzessionsabgabe vom 6 % pro KWh die Wärmeversorgung erheblich.
Ist das die Förderung der alternativen Energien ?
Es gibt hier noch einige Fragen, die ich gerne beantwortet hätte:
Der Gesetzgeber setzt der freien Vereinbarung von Konzessionsabgaben Grenzen. Er beschränkt den Anwendungsbereich auf die Sektoren Strom, Gas und Wasser. Von Fern- bzw. Nahwärme ist in der KAV keine Rede. (Fricke, Gestattungsentgelte in der Fernwärmewirtschaft Abs. 3 )
Wie ist der Bereich der Gleichstellung gegenüber Stromeinspeiser (Photovoltaik), Ferngasnetz etc. geregelt. Gelten hier die gleichen Grundsätze bzw. die gleichen Kwh Gebühren wie bei der Nahwärme ?
Wird die Konzessionsabgabe auch für die Fernwärme in Hüfingen erhoben ?
Wann wurde der Betreiber der Nahwärme von der Konzessionsabgabe unterrichtet ?
Welches Gesetz erlaubt die Konzessionsabgabe für Nahwärme ? (Ich habe in der Konzessionsabgabe-Verordnung nichts gefunden).
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen umgehend beantworten.
Gemeinsame Pressemitteilung der Regionalen Initiative für Artenvielfalt (Dagmar Schäfer), der Schwarzwaldvereine Lenzkirch und Hochschwarzwald, des NABU Hochschwarzwald, der Schwarzwälder Jungs (Todtnau), Mitwelt (Axel Mayer), BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein, BLNN (Prof. Dr. Albert Reif), der Fraktion der Grünen im Kreistag (Leopold Winterhalder) und Greenpeace Freiburg.
Pressemitteilung 27.01.2021
„Wir vor Ort müssen jetzt handeln“
Jeder kann über die Online-Petition mithelfen, für Schutz zu sorgen / 2900 Menschen wehren sich mit ihrer Unterschrift bereits gegen die Planungen am Windgfällweiher.
Der Windgfällweiher im Hochschwarzwald ist ein anerkanntes und geliebtes Kleinod, das aber überhaupt keinen angemessenen naturschutzfachlichen Schutz genießt. Sonst wären der Fürst zu Fürstenberg und das Hotel „Schlehdorns Seehof“ wohl gar nicht auf die Idee gekommen, genau in diesem wertvollen Gebiet, mit einem Reisemobilpark und einen Anbau von 48 Hotelzimmern, Infrastruktur für täglich 400 zusätzliche Personen zu planen. Der Weiher ist zu klein für ein solches Vorhaben, die umliegenden Lebensräume mit ihrer besonderen Flora und Fauna würden mit Füßen getreten.
„Etwa eine Million Menschen lebten vor 10 000 Jahren auf der Erde. Heute sind es 7,8 Milliarden. Eigentlich ist es nur logisch, dass dieses explosionsartige Wachstum für andere Lebewesen Folgen hat. Wir können nicht weitermachen wie bisher! Alle wissen, dass der tägliche Flächenverbrauch auf Kosten der Natur ungebremst fortschreitet. Alle wissen, dass Vielfalt die Grundlage unseres Lebens ist. Trotzdem erleben wir weltweit einen erdrutschartigen Artenschwund. Wir stehen damit an einem Kipp- Punkt, dessen Ursachen in den Aktivitäten der Menschheit begründet liegen. Wir wissen, dass wir damit unsere eigene Lebensqualität zerstören. Politik und Naturschutzbehörden sind zu wenig initiativ und reagieren immer noch in eingefahrenen Mustern. Wir brauchen ein gewaltiges Umdenken und viel mehr Zusammenarbeit! “, appelliert Dagmar Schäfer von der Regionalen Initiative für Artenvielfalt, die gemeinsam mit Hubert Böll und Heidemarie Bauer aus Feldberg eine Unterschriftenaktion mitsamt Online-Petition ( www.openpetition.de) ins Leben gerufen hat. Dort haben sich bis zum 26. Januar mehr als 2900 Bürgerinnen und Bürger eingetragen. „Wenn nicht jetzt, wann dann?“ Das fragen sich immer mehr Menschen auch in unserer Region und setzen sich nun entschieden für ihre Mitwelt rund um den Windgfällweiher ein.
In den mehr als 860 Kommentaren der Petition kann man lesen, wie wichtig den Menschen aus nah und fern ein Stück ruhige Natur ist, in der man einfach mal seine Seele baumeln lassen kann. Ein Ruhepol mit der dazugehörenden Tier- und Pflanzenwelt in erreichbarer Nähe.
Im November 2020 konnte ich nachweisen, dass seit Jahren Fäkalien in den Behlaer Weiher flossen: Abwasser imBehlaer Weiher. Allerdings scheinen einige Männer nicht den Unterschied zwischen Fäkalien und Silage zu kennen.
Da ich davon ausging, dass dies weitläufig bekannt sei, ist es sicher meine Schuld, dies nicht richtig erläutert zu haben. Deshalb will ich dies hier nachholen.
Silage
Silage ist ein durch Milchsäuregärung konserviertes Futtermittel für Milchkühe. Es werden aber auch nachwachsende Rohstoffe, die als Energiequelle in Biogasanlagen dienen, durch Silierung haltbar gemacht.
Milchsäuregärung macht man mit Milchsäurebakterien, das sind Lactobazillen. Man kennt es vom Sauerkraut. Kennzeichen dieses fermentativen Stoffwechsels ist, dass die Substrate ohne Sauerstoff abgebaut werden. Die Bakterien die an einer Fermentation beteiligt sein können sind unter anderen: Enterococcus, Lactococcus, Streptococcus, Carnobacterium, Leuconostoc oder Weissella.
Fäkalkeime
Als Fäkalien bezeichnet man die Ausscheidungen von Tieren und Menschen. In Fäkalien findet man im Gegensatz zur Milchsäuregärung vollkommen andere Bakterien.
Als Fäkalcoliforme, wie die korrekte Bezeichnung ist, bezeichnet man Bakterien, die Säure und Gase innerhalb von 48 h bei 35 °C produzieren. Dazu zählen unter anderem die Gattungen Citrobacter, Enterobacter, Escherichia und Klebsiella.
Sie sind Indikatororganismen für die Qualität von Wasser.
Bestimmung von Bakterien
Neben der Untersuchung mit der Nase und der Augen, gibt es heute mikrobiologische Möglichkeiten zu sagen welche Bakterien wo und in welcher Menge vorhanden sind.
Abwasserleitung zum Weiher
Hier konnte ich in meiner Untersuchung vom November 2020 eindeutig nachweisen, dass es sich hierbei um Fäkalcoliforme handelt. Siehe Abwasser imBehlaer Weiher.
Die Menge der aus dem Abwasserrohr kommenden Fäkalcoliforme entspricht der Menge in einem Klärwerk.
Kläranlage
Eine Kläranlage, auch Abwasserbehandlungsanlage, ist eine technische Anlage zur Reinigung von Abwasser. In unserem Falle diente der Behlaer Weiher als Kläranlage.
Der während des Abwasserreinigungsprozesses entstehende überschüssige Klärschlamm wird im Anschluss in einer technischen Kläranlage behandelt.
Da es sich bei dem Weiher um keine technische Anlage handelt, wurde der Klärschlamm auch nicht behandelt.
Folglich befindet sich belasteter Klärschlamm im Weiher.
Klärschlamm
Klärschlamm darf in Deutschland seit 2005 nicht mehr auf Mülldeponien gelagert werden. Deshalb handelt es sich hier um „Sondermüll“.
Es sind Abfälle die festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen.
Wie das europäische Recht spricht das Kreislaufwirtschaftsgesetz von gefährlichem Abfall, an dessen Entsorgung und Überwachung besondere Anforderungen zu stellen sind.
Dazu gehört ganz sicher nicht die Lagerung in einem zerstörten Biotop!
Im Januar 2020 habe ich ja angedroht mich etwas mehr um den Behlaer Weiher zu kümmern.
1873 führte der Gemeinderat anläßlich der Ortsbereisung Klage über den Weiher und die daraus aufsteigenden Dünste. Eine gründliche Reinigung des Weihers von Zeit zu Zeit sei erforderlich. Diesem Verlangen wurde dann auch von der fürstlichen Verwaltung entsprochen.
Behla : Stadtteil von Hüfingen; Geschichte eines Baardorfes im Rahmen der Landschaft / von Alfred Hall; Egon Bäurer; Friedolin Kaiser (1989)
Ich hatte dann das Wasser grob untersucht und einen ziemlich hohen Nitratgehalt (30 mg/l) festgestellt. Mit meiner Aussage: „Leider kann ich die anderen Chemikalien, die die Landwirte in die Umwelt kippen nicht nachweisen“, habe ich den Unmut einiger Landwirte provoziert. Dass diese ja so einiges in die Landschaft kippen (oder vergraben), werden sie kaum bestreiten können. Allerdings an der Kloake im Behlaer Weiher tragen sie keine Schuld.
Schuld trägt die Stadt Hüfingen die es versäumt hat, Behla ordentlich an die Kanalisation anzuschließen. Aber der Reihe nach:
Für eine Besichtigung des Weihers stellten wir das Auto an der B27 ab, um über die Wiese an den Weiher zu gelangen. Fast genau an dieser Stelle kommt eine Abwasserleitung unter der Straße raus.
Eigentlich braucht man keine Mikrobiologin zu sein, um zu sehen (und zu riechen) was da raus kommt:
An dieser Stelle vielen Dank an den Ortschaftsrat Benjamin Schnaitter, der sich mutig und ohne zu zögern in die Brühe gestürzt hat, um Fotos zu machen und Wasserproben zu ziehen.
Wir haben also drei Wasserproben, denen ich (wegen anderer Projekte) folgende Nummern gegeben habe:
53 – am Ausfluss des Abwasserkanals in den Weiherwiesen. 54 – oben am Behlaer Weiher nach dem Zufluss des Baches aus den Weiherwiesen. 55 – Abfluss des Behlaer Weihers in das Feuchtgebiet auf der anderen Seite der B27
Da ich zuerst nur herkömmliche Nährmedien für die Untersuchung der Bakterien zuhause hatte, habe ich die Bakterien auf gewöhnlichen LB (Lennox Broth) Platten über Nacht bei 37°C untersucht.
LB Platten mit 100 µl der Wasserproben bei 37° über Nacht
LB Platten mit 50 µl der Wasserproben bei 37° über Nacht
Was man auf der Platte 53 deutlich sieht sind „coliforme Bakterien“, „Fäkalcoliforme“ oder „thermotolerante Coliforme“ kurz auch als CFU (coliform units) bezeichnet. Diese Bakterien zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei 37°C in geeignetem Nährmedium sehr schnell wachsen. Was ja auch irgendwie logisch ist, da sie von Warmblütern stammen.
Dies ist also schon der eindeutige Beweis, dass es sich bei dem Abwasser um Fäkalien handelt. Ob von Mensch oder Tier lässt sich nicht bestimmen, aber ist in diesem Fall auch unerheblich.
Oben am Behlaer Weiher (54) konnte ich vereinzelt CFU Keime finden, wenn ich 1 ml der Wasserprobe ausplatiert hatte, unten am Ausfluss (55) war nichts zu finden. Der Behlaer Weiher klärt also noch ganz gut.
Im Abwasser wird die Anzahl der CFU pro 100 ml Wasser gemessen, um einen Standard als Vergleich zu haben. Normalerweise kommt man in einem Klärwerk auf eine Anzahl über 1 Mio. Deshalb habe ich hier die CFU für unsere Wasserproben mal kurz überschlagen:
53 – etwa 5.000.000.000 CFU/100 ml 54 – etwa 15.000 CFU/100 ml 55 – etwa 0 CFU/100 ml
Der Standard laut EPA (Environmental Protection Agency) um coliforme Bakterien zu bestimmen ist ein Nährmedium namens EMB (Eosin Methylenblau Broth). Hiermit kann man Escherichia coli von Enterobacter unterscheiden. Dies habe ich auch versucht, aber leider ist mein Methylenblau und auch das Eosin von meinem Großvater und über 50 Jahre alt.
EMB Platten mit 500 µl der Wasserproben bei 37° über Nacht. 53=Wasser aus dem Abfluss.
EMB Platten mit 500 µl der Wasserproben bei 37° über Nacht. 53=Wasser aus dem Abfluss.
Auf diesen EMB-Platten ist weniger gewachsen, als auf LB Platten und auch nur von dem Wasser, das direkt aus dem Abwasser von Behla kam.
Eine Möglichkeit langsam wachsende grampositive Bakterien zu bestimmen, sind sogenannte MSA Platten. Damit kann man verschiedene Kokken bestimmen. Also den berühmten Staphylococcus aureus vom mehr oder weniger harmlosen Staphylococcus epidermidis unterscheiden.
800 µl Wasserproben auf MSA Platten
Der pathogene Staphylococcus aureus fermentiert Mannitol und deshalb ändern die Platten die Farbe rot nach gelb. Oben erkennt man wieder, dass auch Staphylokokken nur im Abwasser zu finden sind. Also in 53 sehr viele, in 54 weniger und 55 keine. Dies bestätigt die Ergebnisse oben mit den CFU. Was man hier auch schon sieht ist, dass die rote Farbe bei 53 Richtung gelb umschlägt.
Aus diesem Grunde habe ich jeweils 8 Kolonien von 53 und 54 nochmal einzeln ausplatiert.
Acht Abstriche von Kolonien der Kokken aus dem Abwasser
Acht Abstriche von Kolonien der Kokken aus dem Behlaer Weiher.
Bei zwei der acht Abstriche handelt es sich auch hier eindeutig um Staphylococcus aureus.
An dieser Stelle will ich nichts über Staphylokokken erzählen. Wen es genauer interessiert, der mag auf den Seiten des Robert Koch Instituts nachlesen:
Haltet auch eure Tiere und vor allem eure Kinder fern. In wie weit diese Erreger antibiotikaresistent sind, werde ich auch noch abklären.
Hier breche ich vorerst ab und werde weitere Untersuchungen später veröffentlichen, wenn ich die passenden Chemikalien und mehr Zeit habe.
Warum die Eile?
Je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr ärgere ich mich .
Einer der vielen Stadtbauamtsleiter der von der Stadt Hüfingen „ausgebrannt“ wurde, hatte vor Jahren hier mal interveniert. Leider war dies nur von kurzer Dauer. Es ist den verantwortlichen Männern nicht wichtig und sowieso war es ja schon immer so, dass die Scheisse aus Behla in den Weiher fließt.
Wir schreiben das Jahr 2020, in Hüfingen wird seit Jahrzehnten ein Weiher als Kläranlage missbraucht, weil dies immer so war. Meiner Meinung nach ist das ein Verbrechen nicht nur an der Natur, sondern auch an der nächsten Generation.
Und jetzt höre ich auf, sonst mache ich mich vor Zorn noch strafbar.
Diese Stellungnahme erfolgt im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Nähert man sich dem Städtchen Fürstenberg von Nordosten her, so liegt es hinter dem Berg, dem Fürstenberg. Schon früh wussten die Menschen die günstige Lage des Fürstenberg zu schätzen. Seine kompakte Bauweise ist geprägt durch seine Geschichte. Schließlich ging der Name über auf ein heimisches Adelsgeschlecht und eine weltweit bekannte Biermarke.
Wenn auch klein, so hat Fürstenberg auch heute noch eine nicht zu verachtende Attraktivität: Eingebettet in Streuobstwiesen am Rande des Waldes der Länge bietet sich ein herrlicher Blick nach Norden auf die weite Landschaft der Baar, den Schwarzwald, den Wartenberg und den Unterhölzer, sowie die Baaralb.
Bei genauem Hinsehen fallen einem allerdings die Bausünden der vergangenen 50 Jahre auf: Die Stadt Hüfingen ist nicht mehr als charakteristische Stadt erkennbar, sondern geht in einem Ringbrei aus Gewerbegebäuden und „modernen“ Wohnhäusern unter.
Hier lebten die Planer auch offensichtlich hinter dem Berg und ihren Traum einer schönen neuen Welt. Dass dieser Einheitsbrei dem Menschen nicht bekommt, er sich nach einer abwechslungsreichen Landschaft sehnt, sah man hinter dem Berg nicht.
Geht es nach den Aussagen in den Bebauungsplanunterlagen, soll nun also auch Fürstenberg in den Genuss dieser modernen Welt kommen dürfen. Die Planer lassen sich von der Ästhetik einer Landschaft schon lange nicht mehr aufhalten. Dies, obwohl dieses Rechtsgut sich in § 1 des Naturschutzgesetzes geradezu für eine eingehende Betrachtung aufdrängt, hängt daran doch auch noch die ebenfalls dort genannte Erholung.
Der Eingriff in die Landschaft wird mit einem grünen Mäntelchen entlang der Straße versehen. Das Baugebiet ist aber aufgrund seiner Lage weithin sichtbar. Eine abwägende Betrachtung der Wirkung der zugelassenen baulichen Möglichkeiten hinsichtlich des Landschaftsbildes sucht man vergeblich, geschweige denn, das daraus Konsequenzen für den künftigen Hausbau gezogen werden. So kann man eine schöne Landschaft auch verhunzen!
Natürlich wird das Beseitigen von alten Streuobstbeständen für das Landschaftsbild ebenfalls nicht thematisiert. Dementsprechend wird auch kein vollwertiger Ausgleich gefordert. Der würde ja mindestens 30 Jahre Vorlauf erfordern und die Verfügbarkeit von Anpflanzungsflächen! Heute leiden immer mehr Menschen an Lebensmittelallergien und vertragen die Äpfel aus dem Discounter nicht mehr. Viele alte Apfelsorten besitzen deutlich weniger allergieerzeugende Stoffe und werden besser vertragen. Das Motto „ein Apfel am Tag …“ trifft hier noch am ehesten zu. Man sieht auch die Chancen der Vermarktung nicht mehr, ist es doch unbequem hoch in Bäume zu klettern, ja ab einem gewissen Alter nur noch schwer möglich. An dieser Stelle eine kleine Anmerkung zu der den Unterlagen beigefügten Pflanzliste. Statt sich um die raren Sorten und ihren Erhalt zu bemühen, werden hier nur gängige Sorten aufgeführt. Fehlt es an Phantasie und Vorstellungsvermögen, verstellt der Blick auf den Berg der täglichen Planungen den Blick oder möchte man dem Auftraggeber Kosten ersparen? Denn andere Sorten sich meist auch etwas teurer.
Macht § 13b Baugesetzbuch hier alles möglich? Man könnte dies so sehen. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn ohne den Beschluss der Orts-, Gemeinderäte, der Verwaltung und des Bürgermeisters für ein Baugebiet käme es gar nicht dazu. Das hier schon kurz nach dem Aufstellungsbeschluss bereits Obstbäume gefällt wurden, kommt aufgrund des artenschutzrechtlichen Gutachtens, welches nur der Gemeinde vorliegt und nicht einmal dem Landratsamt ausgehändigt wurde, sicher nicht von ungefähr. Übernimmt man doch nur das Volksbankmotto: Wir machen den Weg frei!
Überhaupt § 13b Baugesetzbuch. Er wurde befristet eingeführt, um die Wohnungsnot zu verringern. Diesem Ziel entspricht der vorliegend Bebauungsplan nicht. Mit Grundstücksgrößen bis 800 m², einer Beschränkung auf zwei Wohneinheiten je Grundstücksfläche erreicht man keine Verringerung der Wohnungsnot. Außerdem verstößt dies gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden. Da gibt es noch viel Luft nach oben!
Luft ist ein gutes Stichwort im Zusammenhang mit den Bebauungsplanunterlagen. Wer in Fürstenberg wohnt, möchte eine dieser Umgebung entsprechende Luft genießen, den Geruch von frisch gemähten Obstwiesen oder Heu zum Beispiel. Schließlich machen die Einwirkungen von stickstoffhaltigen Gasen und Feinstaub nicht gesünder, wie man immer wieder aus Stuttgart vernimmt. Dass es auch auf dem Land hin und wieder anders riecht und im Dorf vorgegeben ist, nun ja das kann ja muss man akzeptieren. Schließlich muss ein Landwirt irgendwie unsere tägliche Ernährung sicherstellen.
Dementsprechend sieht die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) für reine Wohngebiete bis zu 10 % (belästigende) Geruchsimmissionsereignisse zu. Damit kann der Landwirt auch einmal Mist und Gülle ausbringen.
Offensichtlich tut sich der Gutachter des Geruchsimmissionsgutachtens schwer. Die beiden Schweinezuchtbetriebe liegen nun nicht gerade sehr weit weg. Ungünstig. Und dann weht auch noch der Wind in Richtung Fürstenberg. Ob und wie die schon heute durch Düngung bestehende Einwirkung von biologischer Düngung ausgehenden Emissionen berücksichtigt werden, wird nicht explizit dargestellt. Doch schon so ergeben sich für manche Bereiche des künftigen allgemeinen Wohngebietes Überschreitungen des Grenzwertes. Wie formuliert man als Gutachter dies gegenüber seinem Auftraggeber so, dass der meint, weiterhin für die Planung grünes Licht geben zu können? Ein Vergleich mit einem Dorfmischgebiet kann hier doch die prekäre Situation für den Auftraggeber entspannen.
Aber § 13 b Baugesetzbuch ist dann nicht mehr anwendbar! Ein gravierender Verfahrensfehler! Die Ausweisung des Baugebietes rechtswidrig. Aber vielleicht merkt es ja keiner.
Hüfingen galt als fortschrittlich, wenn es um Umwelt- und Artenschutz ging. Das scheint sich unter dem neuen Bürgermeister vollständig geändert zu haben. So vermisst man in den Planunterlagen Vorgaben für die Nutzung von Solarenergie, neue Energiestandards für die Häuser. Kein Nachdenken über eine gemeinsame Wärmeversorgung des Baugebietes mit eigener Stromerzeugung, wie es z.B. Mauenheim oder Sumpfohren vormacht.
Dabei wird allgemein deutlich dargestellt, wie wichtig die Reduzierung des Kohlendioxidausstosses ist. Lasst die Jugendlichen doch protestiere, wir machen weiter wie bisher! Nach uns die Sintflut? Wenn man aber bedenkt, dass Ölheizungen künftig vielleicht gar nicht mehr zugelassen werden, was macht dann der frischgebackene Häuslebauer? So kurz nach dem Bau wird die Mehrheit sicher nicht schon wieder Geld für eine Heizungssanierung ausgeben wollen. Guten Gewissens kann man also nicht zum Erwerb eines Bauplatzes raten.
Auch mit Widersprüchen in den Bebauungsplanunterlagen muss der Bauherr klar kommen. Dachflächen sollen nicht spiegeln, doch welche Solaranlage spiegelt nicht? Weiter hinten in den Unterlagen, werden Solaranlagen dann doch zugelassen. Was für einen Sinn macht dann das Verbot noch? Ferner sollen Obstbäume mit Höhlen erhalten werden ( ein Teil wurde kurz nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits gefällt ) und sind ansonsten durch Nachpflanzen eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen. Einen solchen habe ich bisher in keinem Angebot gesehen.
Bei dem Thema Artenschutz, welches aufgrund des Artensterbens von genauso hoher Bedeutung ist wie der Klimaschutz, wird auch kein besonderes Engagement gezeigt. Im Gutachten werden Minimalforderungen aufgestellt. Das Entscheidende ist jedoch: Es wird keine wirkliche Bilanzierung der Eingriffe und eines möglichen Ausgleichs vorgenommen (nach § 13 b Baugesetzbuch zulässig, macht aber nicht wirklich Sinn).
Generell ist das Gutachten zu bemängeln, weil es nur auf gefährdete Arten abstellt, als ob nicht auch die anderen eine wichtige Funktion erfüllen. Richtig ist, dass eine wenig gedüngte und extensiv bewirtschaftete Blühwiese ökologisch bereichernd wäre. Sie könnte dann auch für die Fronleichnamsprozessionen Blüten liefern, für die Hüfingen ja bekannt ist.
Jedem Gutachter ist bewusst, dass alte Obstbäume ökologisch hochwertig sind. Der LEV (Landschaftserhaltungsverband) versucht zur Zeit die alten Streuobstwiesen zu retten. Zumindest so lange, bis neue das Mindestalter erreicht haben, um für Specht und Co wieder als Lebensraum dienen zu können. Das Pflanzen junger Obstbäume liefert somit nur einen Teilausgleich. Stehen diese allerdings entlang einer Straße, die im Winter wegen Glatteis auch mal gesalzen werden muss, werden diese Bäume nicht alt. Obstbäume sind in jungen Jahren, aber auch später, wenig salztolerant. Und wenn man gleich alte Bäume pflanzt? Einen alten Baum verpflanzt man nicht, lautet ein Sprichwort. So, wie ein älterer Mensch seine Wurzeln in der heimatlichen (Sozial-)Umgebung hat, braucht ein Baum sein gesamtes Wurzelwerk zum Überleben, aber auch um anderen Bäumen helfen zu können. Er lässt sich aber nicht ohne schwerwiegende Verletzungen und vollständig ausgraben und transportieren. Der alte Baum stirbt meist schnell, so wie wir Menschen wenn man uns in hohem Alter in eine neue Umgebung verpflanzt.
Man mag nun wie der Ortsvorsteher der Meinung sein, die alten Bäume sind wertlos und gehören weg. Ich gehe davon aus, dass er nicht auch so von Menschen denkt. Gerade die älteren Menschen mit ihrem reichen Erfahrungsschatz sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft, wir nutzen dies nur wenig. Damit sind sie wertvoll, auch wenn ihre körperliche Leistungsfähigkeit nachgelassen haben mag. So verhält es sich auch bei älteren und alten Obstbäumen: Sie sind eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt. Sie tragen damit zum kostenlosen Schutz der Nutzpflanzungen bei. Sie sind keineswegs nutz- und wertlos!
Auch der Vorschlag der Gutachter, mit 4 Nistkästen sei ein Ausgleich für entfallende Nisthöhlen zu schaffen, ist eindeutig vom Sparsamkeitsgedanken des Auftraggebers beflügelt. Gerade die bedrohten Fledermausarten nehmen Nisthöhlen nicht ohne Weiteres an. Man kennt bis heute die Kriterien, nach denen sich eine Fledermaus entscheidet, nicht. Daher sind deutlich mehr Nisthöhlen und-Kästen anzubringen. Auch ein Hinweis auf Artenschutz an Gebäuden wäre wünschenswert.
Zusammenfassend: Der NABU kann nur empfehlen, diesen Bebauungsplan abzulehnen, ggf. die Planunterlagen zu überarbeiten und qualitativ deutlich zu verbessern, weil
erhebliche Geruchsbelästigungen zu erwarten sind
gegen Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden nicht eingehalten wird
das Baugebiet die Ziele für das Klima und den Artenschutz nicht aufgreift und damit
nicht nachhaltig ist
ein vollwertiger Ausgleich für die entfallenden Obstbäume nicht gegeben ist
eine Beeinträchtigung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausgeschlossen ist.
Was könnte man sonst mit dem Grundstück machen? Sie eignet sich zum Pflanzen junger Obstbäume z.B. als Ausgleich für wegfallende Streuobstbäume bei Baumaßnahmen in Behla. Damit bliebe dann auch ein Fleck für Erholung in der Landschaft erhalten.
Die Naturschutzverbände nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Anliegerkommunen des Riedsees ein Nutzungskonzept entwickeln wollen, das die bestehenden (und vielleicht noch gewünschten) Nutzungen an den beiden Seen „unter einen Hut“ bringen soll. Dies ist angesichts der im Artikel aufgezeigten Konflikte überfällig und wurde angesichts der erforderlichen Wegeverlegung im Zuge des weiteren Kiesabbaus bereits vor Jahren von den Verbänden angeregt.
Was wir aber nicht verstehen ist, dass Hüfingen einen eigenen Weg suchen will. Die Riedseen werden von den Bewohner beider Kommunen gleichermaßen genutzt, neben weiteren Besuchern aus der näheren und weiteren Umgebung. Die Wege gehen von Gemarkung zu Gemarkung, sie können sowohl von Parkplätzen von Donaueschinger als auch von Hüfinger Seite angesteuert werden. Eine Kernfläche des Naturschutzgroßprojektes Baar, an dem beide Kommunen beteiligt sind, liegt gemarkungsübergreifend auf der Fläche. Daher kommt u.E. nur ein gemeinsames Konzept in Frage, will man die Konflikte sinnvoll und nachbarschafts-unschädlich lösen. Unsere dringende Bitte an die Bürgermeister und Stadträte: tun Sie sich zusammen (spart auch Planungskosten!), laden Sie alle Beteiligten ein und entwickeln Sie ein gemeinsames Konzept für die Riedseen, die bereits ein Hotspot für Mensch und Natur sind und sich mit einem guten Konzept noch deutlich weiterentwickeln können!
Standup-Paddlerin und ruhende/rastende Wasservögel auf dem Pfohrener Riedsee
*Bild ganz oben: Segler in der Renaturierungszone am Hüfinger Riedsee: die kleinen Inseln sind Brutplätze von Haubentaucher, Graugans, Schwan etc.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18.Mai 2020
In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen.
Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr.
Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Wildbienen, Schmetterlinge, nützliche Insekten, Käfer, Bodenlebewesen, wie unsere 46 Arten Regenwürmer und auch Fledermäuse.
Widerbart in Hüfingen
Entweder töten und schädigen Pestizide Lebewesen direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den 566 beschriebenen Arten Wildbienen in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen.
Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett.
Im Jahr 2018 waren laut Umweltbundesamt 872 Mittel und 285 verschiedene Wirkstoffe in Deutschland zugelassen und über 30.000 Tonnen belasten jährlich in Deutschland die Umwelt. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.
Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.
Bundesweit bewirtschaften über 500 Städte ihre Flächen ganz oder teilweise ohne Pflanzenschutzmittel und haben damit Erfolg. Hierzu gehören z.B. auch größere Städte wie Münster und Saarbrücken, die bereits auf über 20 Jahre gute Erfahrung zurückblicken.
Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bebauung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.
Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“
Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:
Dass schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werde. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Hüfingen stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ab 2025 ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen.
In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird ab 2025 zu Beginn der neuen Pachtperiode mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine Pachtermäßigung um ein Drittel.
Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das nach § 12 Pflanzenschutzgesetz geltende Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestizide auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu den Informationen unseres Umweltbüros in Donaueschingen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Umweltbüro, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Dass man sich Sorgen um die Trinkwasserqualität macht, ist in Südbaden kein neues Phänomen. Schon Anfang der 80er-Jahre bekamen Familien mancherorts in Südbaden nach der Geburt eines Kindes einen Brief ihrer Gemeinde, mit dem Hinweis, dass in den ersten Lebensmonaten die Säuglingsnahrung nicht mit dem zurzeit zur Verfügung stehenden Trinkwasser zubereitet werden soll. Der Grund hierfür war, dass der Nitratgehalt über dem damaligen zulässigen Grenzwert (EG-Kommission festgelegt) von 25 Milligramm pro Liter lag.
Heute liegt der Grenzwert bei 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ich stelle fest, Grenzwerte werden von Experten festgelegt, werden die Grenzwerte nicht mehr eingehalten, werden sie wieder von Experten großzügig nach oben korrigiert. So lassen sich Umweltprobleme einfach lösen, so werden Bürger beruhigt und Grenzwerte zum Spielball mit wenig Aussagekraft.
Problem: Die Gefahren, die sich daraus ergeben, lassen sich nicht so einfach nach oben korrigieren. Im Falle der Nitratbelastung im Trinkwasser besteht bei einem Gehalt von mehr als 25 Milligramm pro Liter bei Säuglingen das Risiko des Auftretens von „Blausucht“. In solchen Konzentrationen reduzieren die Nitrate die in den ersten Lebensmonaten noch nicht ausgereifte Fähigkeit des Blutfarbstoffs zur Sauerstoffbindung in solchem Maße, dass Kleinkinder von Erstickung bedroht sind. Der gleiche Vorgang kann auch über eine „nitratverseuchte“ Muttermilch beim Stillen ausgelöst werden.
Wenn aber in Hüfingen der Nitratwert bei 22,5 Milligramm pro Liter liegt und wenn sich jetzt nach einer weiteren Untersuchung der Nitratwert bei 20 Milligramm pro Liter befindet, dann hält Hüfingen zwar den Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser „locker“ ein und die Grundwasserfassung „Schaafäcker“ wird vom Amt für Umwelt, Wasser und Bodenschutz zu aller Freude zum Normalgebiet erklärt, für Säuglinge ist ein solcher Wert „grenzwertig“ und gibt wenig Anlass zum Jubilieren.
Einziger Trost ist und bleibt für Hüfingen, dass andere Gemeinden noch viel höhere Nitratwerte im Trinkwasser haben und sich ebenfalls auf der sicheren Seite wähnen. Jahrzehntelange Umweltverschmutzung macht vor dem Grund- und Trinkwasser nicht halt – was für eine überraschende Erkenntnis!