Antrag Tempo 30

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion


Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird durch die Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Dies passt oft nicht zu den Bedürfnissen vor Ort. Die Kommunen benötigen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von lebenswerten öffentlichen Räumen. Dazu gehören auch Straßen und ihr direktes Umfeld. Tempo-30- Zonen erhöhen durch mehr Ruhe die Lebensqualität und verbessern die Verkehrssicherheit.

Die kommunale Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen.

Wichtigste Ziele des Antrages sind mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Die Maßnahme dient als Schutz des Erholungsortes Hüfingen, da der Grad der Lärmbeeinträchtigungen und der Schadstoffemissionen sehr hoch ist. Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Die Funktion der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße (vom künftigen Kreisverkehr Schaffhauser Straße/Dögginger Straße, über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße) für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme aus lärmtechnischer Sicht wird im „Lärmaktionsplan Hüfingen“ bestätigt. Insbesondere entlang der Hauptstraße ist eine große Zahl von Bürgern betroffen. Außerdem muss eine große Zahl von Schülern täglich die Straße (z. B. vom Bahnhof kommend) zur Schule überqueren. Die Forderung der Temporeduzierung ist der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zeitnahe zu übermitteln.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen möge beschließen:

  1. Die Stadt Hüfingen tritt der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.
  2. Von der Schaffhauser Straße (Startpunkt neuer Kreisverkehr Dögginger Straße), über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 abgesenkt werden.

Entlang der Umzugsstraße

23.02.2022 von Michaela Moser

Entlang des ursprünglichen Hüfinger Umzugsweges tummeln sich in der Hauptstraße die Narren. Nicht alle „life“ versteht sich. Solche Unterfangen gestalten sich momentan zu Coronazeiten noch schwer. Jedoch wusste sich die Narrenzunft Hüfingen, gemeinsam mit den katholischen Frauen zu helfen. Wie einst das schlaue Baptistle, die Urgestalt der Hüfinger Fasnet, sich das Feiern nicht nehmen ließ, und der damaligen Obrigkeit ein Schnippchen schlug, indem es sich die Erlaubnis holte, aus dem Fenster heraus die Fasnet erleben zu dürfen, fanden die Hüfinger Narren ebenfallls ihren eigenen Weg. Baptistle trug damals, der Überlieferung nach, das Fenster um den Hals und durchstreifte die Straßen.

Das Baptistle im Zunftbuch

Heute lachen einem aus den Schaufenstern der gewerbetreibenden Geschäfte die Hüfinger Fasnetfiguren entgegen. Beginnend gleich neben dem Hüfinger Tor, rechterhand, steht es schwarz auf weiß bzw. bunt: „Die Narrenzunft Hüfingen e.V. und die katholischen Frauen Hüfingen Ikfd machen für euch die Fenschderfasnet 2022“. So findet der Spaziergänger entlang des Weges durch die Hauptstraße, Gretle und Hansel, Die Reti-Wölfe aus Hausen vor Wald, Hexen, Schallmeien und nicht zu vergessen – das unvergleichliche Baptistle. Selbst die alte Musikeruniform durfte nicht fehlen, handelt es sich hierbei doch um ein Relikt der Stadtgeschichte. Peter Albert, Urhüfinger, Narrenfreund und Verfasser eines bereits 1992 herausgegebenen Buches zur Hüfinger Fasnet weiß dazu zu berichten:

„Fasnet ist kein oberflächlicher Klamauk und keine ausschweifende Fröhlichkeit, sondern lebendiges Brauchtum, dass Teil der Identität als Alemannen und Baaremer ist. Aus dem Verständnis unserer eigenen, gewachsenen alten Bräuche heraus sind wir daher in der Lage, Achtung und Wertschätzung anderen Bräuchen und Völkern entgegenzubringen.“

Hansel

Viele der Fasnetfiguren entstanden aber auch, laut Albert, erst in den letzten 100 Jahren wie z. Bsp. Die Hexen oder Teufel. Sie sind nicht alle wie ursprünglich angenommen, mittelalterlichen Ursprungs. Die Fasnetgestalt „Bercheappeli“ (1966 ins Leben gerufen) entstammt einer Hüfinger Sage, dass im Berchenwald vor vielen Jahren ein altes Weiblein hauste, das den Wanderern allerlei Schabernack spielte ohne grob oder unverschämt zu werden. Die „Berghexe“ gründete sich 1977. Schon in den Jahren zuvor wurde mit dem Hexenrennen der Schulbuben durch die Hinterstadt, die Fasnet eingeläutet. Das inspirierte die Narrenzunft dazu auch eine Erwachsenenhexengruppe zu gründen. 1979 wurden die „Siere- Schalme“ kreiert. Entwurf und Anfertigiung lagen damals in den Händen des ortsansässigen Bildhauers Otmar Mayer. Eine der jüngeren Gruppen zeigt sich in den 1985 gegründeten „Schalmeien“, welche 1986 ihren ersten Auftritt beim Hüfinger Fasnetgeschehen hatten. Als alles beherrschende Gestalt, neben dem legendären Baptistle, stellt der „Hansel“, begleitet von seinem „Gretle“ die zentrale Figur der Fasnet dar. Vermutlich entwickelte sich die Gestalt aus dem mittelalterlichen Hofnarren heraus.

Scheeremaa

Alle diese spektakulären Figuren treten dieser Tage wieder erneut ins Rampenlicht und als Spiegelbild der Gesellschaft auf. Und möglicherweise ist deshalb der Aschermittwoch so wichtig wie der in Alberts Buch zu Wort kommende Prof. Dr. Utz Jeggle von der Universität Tübingen sagte:

„ … bringt er doch das wahre Gesicht ans Licht -, aber was ist das wahre?“

Narrensame

Jagdwilderei – plötzlich wieder ein Thema

Was einem doch alles durch den Kopf geht angesichts der Berichterstattung über den abscheulichen Doppelmord an einer jungen Polizistin und ihrem nicht viel älteren Kollegen, die frühmorgens zwei Verdächtige kontrollieren wollten. Diese seien mit Ihrem Kastenwagen, wie man liest, am Rand eines wenig befahrenen Sträßchens durch den Landkreis Kusel in der Westpfalz gestanden und hätten so den Verdacht (auf Wilderei?) der auf Streife befindlichen Beamten erregt. Bei der Feststellung der Personalien sei der Polizistin mit einer Schrotflinte in den Kopf geschossen, ihr Kollege mit einem Kugelschuss getötet worden, nachdem sie im Laderaum erlegtes Wild bemerkt hätten. „Kommt schnell, die schießen, die schießen, kommt schnell…“, konnten sie um 4.21 Uhr eben noch funken, während bereits Schüsse gefallen sind.

Wildern – was für ein verstaubtes Genre, mag man spontan denken, wie passt das überhaupt noch in unsere moderne digitalisierte Welt? Wo doch der Wildschütz Jennerwein („er war ein Schütz in seinen besten Jahren, er ward hinweggeputzt von dieser Erd…“) schon längst tot ist, der Archetyp des von der verarmten alpenländischen Bevölkerung heimlich bewunderten und verehrten „Wuilderers“! Und wo doch auch die Notzeiten andere geworden sind.

Doch so gar lange sind Wildererstorys freilich auch wieder nicht her, sie blieben wahrlich auch nicht aufs Hochgebirge beschränkt. Man schlage etwa nach in der Hüfinger Ortschronik aus dem Jahr 1984 (S. 409 f.):

Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges stellten sich auch auf der Baar Wilderer in bisher unbekannter Zahl und mit großer Dreistigkeit ein. Den Höhepunkt seines Unwesens erreichte das Wildereiunwesen mit dem Erschießen des sechzigjährigen F.F. Jagdaufsehers Alois Burger aus Hüfingen am Abend des 30. Juni 1921. Dieser Mord erregte die Gemüter der Bewohner der Baar in höchstem Maße.

Auch damals waren die Übeltäter, der Platzwart des F.F. Sägewerks und sein Gehilfe, rasch gefasst (nicht anders als die Kuseler Polizistenmörder, auch wenn die beiden Hüfinger ihre Ausweise nicht am Tatort hinterlassen hatten). Bereits im nämlichen Jahr wurde ihnen unter großer Anteilnahme der Bevölkerung der Prozess gemacht. Der Haupttäter wurde wegen schweren Totschlags, Wilderns und unerlaubten Waffenbesitzes zu 12 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus und zu 10 Jahren Ehrverlust verurteilt, sein Komplize wegen Wilderns und verbotenen Waffenbesitzes zu 1 Jahr und 4 Monaten.

So fragt man sich denn, welche Voraussetzungen eigentlich heutzutage noch immer erfüllt sein müssen, wenn der Tatbestand der Jagdwilderei so verlockend und so ergiebig sein soll, dass Täter noch immer die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen bereit sind. Damals, im Fall der Ermordung des Hüfinger Jagdaufsehers, dürften es die horrenden spätfeudalen Rehwildbestände auf den fürstlich fürstenbergischen Jagden gewesen sein – und zweifellos auch die vergleichsweise milde Bestrafung des Wilderns – selbst im Wiederholungsfall.

Wildreichtum, schon immer auch eine Verlockung für Wildere

Im aktuellen Kuseler Fall sollen sich die aus dem Saarland stammenden Täter diesmal freilich in einem Damwildgehege bedient haben. Sage und schreibe 22 (!) Tierkadaver sollen im Laderaum des Täterfahrzeugs entdeckt worden sein. Bei beiden fand man zudem eine Vielzahl von Waffen; ob mit oder ohne Waffenschein und Waffenbesitzkarte müsse erst noch überprüft werden. Beide waren sie nicht vorbestraft, allerdings seien sie in der Vergangenheit bereits den Behörden aufgefallen, der ältere u. a. wegen Jagdwilderei. 

Man stutzt: Wie kann einer jemals wegen Wilderns aufgefallen sein, ohne dafür rechtskräftig verurteilt worden zu sein und ohne dass der Waffenbesitz überprüft worden ist? Immerhin scheint einer der beiden einen schwunghaften Wildhandel betrieben zu haben. Bekannt ist freilich auch, dass die Wilddichte in den rheinland-pfälzischen Wäldern vielerorts verführerisch hoch ist – für Waffenfreunde auch ohne Jagderlaubnisschein gewiss eine permanente Versuchung, zumal wenn beim Wildern nicht nur Schalldämpfer und Scheinwerfer, sondern auch Nachtsichtgeräte zum Einsatz gelangen. Andererseits wird der Wald mittlerweile ja doch auch intensivst überwacht:  Wer immer sich als Weidmann oder Weidfrau auf der Höhe der Zeit wähnt, kommt längst nicht mehr ohne Wildkamera aus. Denn deren Einsatz erspart Zeit, erhöht die jagdliche Effizienz und verspricht vielerlei neue Einblicke ins eigene Revier. Die  waldgrün camouflierte Kamera, gut getarnt angebracht an der Kirrung in Schussweite zur Kanzel, überwacht rund um die Uhr nicht nur das Wild. Sie verzeichnet auch „Beifänge“, ob vier- oder zweibeinige „Eindringlinge“, und erschwert so auch Wilderern ihr schmutziges Handwerk. Allein in Rheinland-Pfalz wird die Zahl der in Wald und Flur im Einsatz befindlichen Wildkameras bereits im Jahr 2014 auf ca. 30.000 geschätzt. Sie dürfte sich längst verdoppelt haben (Dunkelziffer inklusive). Was allemal für den Pfälzer Wald zutrifft, wo derzeit ein wissenschaftlich begleitetes Wiedereinbürgerungsprojekt für Luchse mit einer Vielzahl zusätzlicher Kameras  läuft. Kein Wunder also, wenn Wilderer sich da lieber an Damwildgattern vergreifen.

Ist Jagdwilderei, zumal in wenig wildtiergerechten Gattern, also eher ein milde belächeltes und in der Regel ebenso mild bestraftes Kavaliersdelikt? Und wie halten es die Behörden mit der Einhaltung der Waffengesetze? Wie oft werden die gesetzlich vorgeschriebenen Waffenschränke kontrolliert? Und was muss einer alles verbockt haben, bis ihm der Entzug der Waffen droht? Der tragische Fall von Kusel dürfte auch zum Denkanstoß für Behörden werden.

Fällt die Selbstbedienung im wenig wildtiergerechten Gatter unter Jagdwilderei?

Wilde Zerstörung einer jahrzehntealter Streuobstwiese!

01.02.2022 Hildegard und Bruno Eichinger

Ich traute am Samstag, 29. Januar kaum meinen Augen, als beim Blick aus dem Fenster auf die Wiese hinter dem Haus, die große, wuchtige Esche fehlte.
Kurze Zeit später wurden in einer „Hau-Ruck-Aktion“ sämtliche, jahrzehntealten Apfelbäume mit roher Gewalt zu Fall gebracht.
Bäume, die mein ganzes Leben und das meiner Familie begleiteten.
Zu jeder Jahreszeit hatte die Streuobstwiese, die an unser Grundstück grenzt, ihren Reiz.

Wir haben täglich den Straßenlärm vor dem Wohnhaus. Dieser Lärm ist auch im Garten hinter dem Haus deutlich zu hören.
Doch die schöne Aussicht auf die Wiese, die Obstbäume und deren Bewohner sorgt für Ablenkung und Entspannung. Immer gibt es interessantes zu beobachten.
Die Raubvögel ziehen ihre Kreise. Oft ließen sie sich auf den höchsten Baumspitzen nieder, um sich nach Nahrung umzuschauen.
Zu Brutzeiten jagen sich Raubvögel mit Elstern und Raben.
Wir konnten die „Hüfinger Störche“ beobachten, als sie Nistmaterial für den Bau ihres Nestes auf dem Kirchturm suchten. Auch zur Nahrungssuche sind die Störche auf der Wiese zu beobachten.

Interessant zu beobachten war es, wenn sich riesige Starenschwärme auf der Wiese und den Bäumen niederließen.
Vermissen werden wir das Zwitschern der vielen Wildvögel, die ihr Plätzchen in den Bäumen hatten. Auch den vielseitigen Gesang der Amseln, die sich besonders gerne in der Esche aufhielten.
Im Moment sind wir geschockt und traurig. Beim Blick aus dem Fenster, schauen wir auf ein „Bild der Verwüstung der Natur“.
Ein wunderschönes Stück Naturidylle geht durch den Eingriff des Menschen verloren und damit viele schöne Kindheitserinnerungen von mir und meiner Familie.

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Beton für Fürstenberg

Da der Südkurier wieder falsche Behauptungen aufstellt, wollte ich hier die Stellungnahmen vom „Naturschutz“ noch einmal hervorheben.

Die Meldung unten vom 20.01.2022 im Südkurier entspricht nicht der Wahrheit.

Es gab keine Diskussionen, keine Ausgleichsmaßnahmen, da nach 13b gebaut wird und keiner vom Naturschutz ist zufrieden. (Davon abgesehen ist das über die Römer auch Mist.)
Einzig und alleine das Landratsamt hat die Abholzung der Streuobstwiese genehmigt. Dies wird vom Südkurier harmlos als „Umwandlung“ bezeichnet.

Alles schien perfekt zu laufen. Auch Diskussionen mit dem Naturschutz um Streuobstwiesen und Ausgleichsmaßnahmen, fanden für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ende.

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/huefingen/warum-die-alten-roemer-die-erschliessung-des-huefinger-neubaugebiets-hondinger-strasse-vorerst-gestoppt-haben;art372521,11020499

Da wir alle auf der Schwarzen Liste des Südkuriers stehen, dürfen wir uns bei der Zeitung dazu nicht öffentlich äußern. Deshalb hier.

Von Hannah Miriam Jaag am 01.06.2020

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, 
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

In Hüfingen werden manche Gesetze besonders ausgelegt, als wichtig erachtet und durchgesetzt, andere Gesetze werden ignoriert. Je nachdem, wie es momentan den Herren in den Kram passt.

Das Gesetz oben zählt zu den lästigen Gesetzen und wird deshalb ignoriert. Dies geschieht zum Teil mit Wissen der Unteren Naturschutzbehörde die mir schon mitgeteilt hat, dass dieses Gesetz im Schwarzwald-Baar Kreis nicht „so eng gesehen wird“

In Fürstenberg wird nach dem berühmten Beton-Paragraph gebaut. Der § 13b des Baugesetzbuches erlaubt es Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung durchzuziehen.

Und genau dies geschieht in Fürstenberg. So wurde im Winter schon vorsorglich ein Teil der Streuobstwiese gefällt. Auf Grund der Besonderheiten des Beton-Paragraphen wurden die Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) gleich gar nicht untersucht.

Bleiben wir lieber bei der Aussage des Ortsvorstehers, dass alte Obstbäume ja keinen Wert haben. Genau so wenig Wert wie das Bundesnaturschutzgesetz. Mann ist ja keine Fledermaus oder gar ein Insekt.

Aber kommen wir zu den Kompensationsmaßnahmen, die ja wegen 13b nicht gefordert werden, die aber die Stadt Hüfingen vielleicht trotzdem durchführen könnte.

Eigentlich würde sich hier unser Umweltbüro anbieten, das ja auch von Hüfingen mit finanziert wird, aber leider hat sich der Hüfinger Bürgermeister dafür entschieden nicht mit kompetenten Menschen Rücksprache zu halten.

Was ist überhaupt eine Streuobstwiese?

Bei einer Streuobstwiese stehen hochstämmige Obstbäume auf Wiesen, Weiden oder Mähweiden. Dies hat sogar das Planungsbüro begriffen. Deshalb wurde im Bebauungsplan die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefordert.

Als Hochstamm bezeichnet man Obstbäume, deren Kronenansatz in mindestens 180 – 220 cm Höhe liegt – gültige bundesweite Norm seit 1995. Bundesweit? Nein, nicht in Baden-Württemberg. Deshalb werden in Baden-Württemberg aus Kosten- und Intelligenz- gründen von den Kommunen die falschen Bäume nachgepflanzt.

Unser Antrag die Hochstämme mit mindestens 180 cm zu spezifizieren wurde vom Gemeinderat Hüfingen abgelehnt. In diesem Fall wohl zufällig nicht aus Kostengründen, sondern wegen des anderen Grundes.

Falls einer meiner Leser mal in den Genuss kommt eine Streuobstwiese anzulegen, wollen wir Ihnen daher das Know-How zur Pflanzung der ökologisch so wertvollen Obst-Hochstämme geben.

Der Erfolg der Pflanzung hängt maßgeblich von der Qualität des Pflanzgutes ab. Die Obst-Hochstämme sollten folgenden Qualitätskriterien entsprechen:

  • Hochstämme mit Stammhöhe >180 cm
  • Stammumfang in 1 m Stammhöhe mindestens 7-8 cm
  • Krone aus mindestens 4 starken Leittrieben
  • Veredlungsstelle mindestens 10 cm über den Wurzeln
  • Veredlungsunterlage: Sämling oder stark wachsende vegetativ vermehrte Unterlage
Alter Birnbaum auf dem Bauplatz in Fürstenberg

Der SPD war übrigens der Zerstörung nicht genug in Fürstenberg und es wurde gefordert die obere Streuobstwiese wegen einer „Verdichtung“ auch noch platt zu machen.

Weil, wenn man Fledermäuse nicht sieht, gibt es sie selbstverständlich auch nicht.

Laizismus oder Kindergärten in katholischer Trägerschaft

Wesensmerkmale katholischer Kindergärten

Das Mitarbeiterinnenprofil

Für alle Mitarbeiterinnen in katholischen Kindergärten gilt: Durch ihre Tätigkeit tragen diese dazu bei, dass die jeweilige Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der katholischen Kirche erfüllen kann. Deshalb muss sich das gesamte Handeln und „Sein“ der Einrichtung an der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche ausrichten. „Der kirchliche Dienstgeber kann pastorale, katechetische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.“ (Grundordnung des kirchlichen Dienstes)

Die Folge davon ist, dass

  1. alle Erzieherinnen in katholischen Kindergärten katholisch sind, und 
  2. „die rechte Gesinnung“ nachgewiesen werden muss. 

Dies sorgt für eine Selektion der Bewerberinnen für Stellen in diesen Kindergärten!

Wenn Eltern ihr Kind in einen katholischen Kindergarten bringen, haben sie es automatisch mit einer eingeschränkten Auswahl an Erzieherinnen zu tun. Dies mag von manchen Eltern gewünscht sein. Aber diese Eltern bezahlen auch gerne eine Kirchensteuer.

Was ist mit allen anderen Eltern?

Diese müssen in Hüfingen lange Fahrten auf sich nehmen, um ihre Kinder in städtische Kindergärten zu bringen. Trotzdem werden ihre Steuern an die Kirche gezahlt, um Kinder im römisch-katholischen Dogma zu erziehen.

Laizismus in Deutschland

Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche, hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest.

Christliche Kindergärten werden vom Staat grundsätzlich im Rahmen der Grundversorgung gefördert. Dies heißt am Beispiel Hüfingens, dass die Stadt Kindergärten plant, baut und dann später der Kirche absolute Hoheit über die Erziehung der Kinder gibt. Ja, die Kirche auch noch dafür bezahlt.

Blick über den Tellerrand von Hüfingen

Blumberg
4 kommunale und 4 kirchliche Kindertagesstätten.

Bräunlingen
1 Städtischer Kindergarten, 2 kirchliche Kindergärten.

Brigachtal
4 gemeindeeigene Kindergärten.

Donaueschingen
9 städtische Kindergärten, 6 kirchliche Kindergärten und 1 Naturkindergarten in freier Trägerschaft.

Löffingen
6 städtische Kindergärten.

Hüfingen
0 städtische Kindergarten, 4 (5) katholische Kindergärten, 1 evangelischer Kindergarten.

Fazit

Hüfingen ist nicht attraktiv für junge Erzieherinnen, die sich nicht in das alte patriarchale Dogma einfügen möchten. Eltern die ihre Kinder lieber in Toleranz, Naturverbundenheit und auf Augenhöhe mit anderen Kulturen aufwachsen sehen möchten, müssen hohe Kosten und weite Wege in Kauf nehmen.

Es ist mir durchaus klar, dass die Stadt Hüfingen seit einiger Zeit kein begehrter Arbeitgeber mehr ist. Aber der Kirche viel Steuergeld zu bezahlen und den Eltern keine Auswahl zu lassen, kann und darf nicht die Lösung für junge Familien sein.

Aquari – Warum man sich nicht traut?

15. Januar 2022 von Frank Meckes

“Warum finden immer wieder diese Diskussionen mit Vermutungen, unvollständigen Aussagen und Halbwahrheiten beim Thema Hallenbad statt?“, fragte Stadträtin Skodell am 17.10.2019 im Schwarzwälder Boten zu Recht. Liebe Frau Skodell, haben Sie schon eine Antwort erhalten? Ich fürchte nicht. Auf der Facebookseite >SPD Hüfingen< haben Sie im Dezember 2021 nochmals die Thematik in gleicher Weise aufgegriffen. Also mehr als 2 Jahre nach Ihrem Aufruf, dass die Aquari-Situation nun endlich mal konkret angegangen werden soll!

Als Bürger habe ich mich nun nach 6 Jahren der Diskussion zum Hallenbad in Hüfingen auch gefragt, was da eigentlich los ist und mir die Presseartikel der letzten 10 Jahre angesehen. Für jeden, den es wirklich interessiert, ein spannender Verlauf, den die Öffentlichkeit hier zu lesen bekommt. Zu Beginn zeigte sich ganz offensichtlich auch hier – ähnlich anderen Stellen innerhalb der Verwaltung in dieser Zeit – eine hohe Personalfluktuation. Schon das Aquari hatte dauerhaft ein Leitungsproblem (mindestens 4 Namen in 6 Jahren), dass dann über die Einbindung der Bäder Competenz GmbH im Jahr 2017 gelöst wurde. Ein für die Stadt kluger Schritt, kehrte doch dann hinsichtlich des Personals erstmal Ruhe ein. Doch die Ruhe währte nicht lange.

Seit 2019 wurde das Aquari mit erschreckenden Gutachten in der Öffentlichkeit erwähnt und Wahnsinnskosten, die auf die Gemeinschaft der Stadt zukommen sollen. Da wurde neben der klaren Befürwortung des Bades von Seiten der SPD auch von Schließung geschrieben (BFSO). Der (fast schon gewohnte) Hauch von Gleichgültigkeit in der öffentlichen Diskussion drang aus der Fraktion von CDU und UWG/FW/FDP.

Es stellt sich dabei auch die Frage, warum der gesamte Gemeinderat nicht vehement an diesem wichtigen Thema der Stadt – schließlich geht es um ein Investitionsvolumen nach den Gutachtern (für Sanierung und Neubau) in Höhe von 13 Millionen Euro Stadtvermögen, wenn wir dem Pressebericht vom 12.04.2019 („Aquari-Pläne werden richtig teuer“) folgen – nicht eingesetzt hat. Bei anderen wichtigen Themen, wie der Unechten Teilortswahl ging es ja auch. Klar ist die Haltung der SPD. Die CDU versteckt sich hinter presseöffentlichen Floskeln und die FDP äußert sich wohl nur, wenn der Fraktionssprecher von UWG/FW/FDP anwesend ist (Schwabo vom 20.09.2019 „Aquari sollte bald Thema sein“).

Aufgefallen ist dagegen die Tatsache, dass durch das Absenken der Wassertemperatur dem Behindertensportverein Hüfingens 2017 der Hahn abgedreht wurde. Da wäre eine klare Kante des Behindertenbeauftragten (CDU) lobenswert gewesen, jedoch war von diesem hier zu nichts zu lesen. Dagegen von einem anderen Stadtrat der CDU, der die Öffentlichkeit über die Sozialen Netzwerke nutzte, um eine Entscheidung hier schlussendlich zu „erzwingen“.

Bringt das neue Jahr 2022 nun die Wende? Hat die CDU im neuesten Hüfinger Boten vom 12. Januar 2022 doch auf Seite 22 in Ihrem Fraktionsgrußwort davon geschrieben, dass „in diesem Jahr eine Entscheidung fallen muss, wie es mit dem Aquari weiter geht“. Da stellt sich mir die Frage, warum sich die SPD dieses Thema bereits seit über 3 Jahren auf die öffentliche Agenda schreibt und es für die CDU bisher keine so wichtige Rolle gespielt hat. Oder soll das Aquari das Wahlkampfthema zur anstehenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahl werden? Davon gehe ich nun nicht aus, wäre dieses Vorgehen doch eher plump. 

Oder braucht es noch mehr Zeit, da man nun in den Bürgerfragebögen zum sogenannten Zukunftsdialog das Aquari zum Kernthema erhoben hat? Mit einer scheinbar ganz neuen Investitionsoption, nämlich einer Sanierung über 5 bis 7 Millionen Euro, die dann 15 Jahre halten soll, wie aus dem Fragebogen zum Zukunftsdialog zu lesen war. Und dann? Bereits im Jahr 2001 hat die Stadt mit 3,1 Millionen und dann gute 10 Jahre später nochmals mit einer Million eine Sanierungsinvestition in Hallenbad und Sauna getätigt, hinzu kam der Rutschenanbau. Die Fassadenarbeiten und die Verschönerung durch den Fassadenkünstler Karsten Kruse im Zusammenwirken mit der Firma Labor wurde dann auch nicht mehr öffentlich mit Zahlen unterlegt. Doch ob ich lieber das Aquari als Familienbad oder als Sportstätte nutze, hilft über das neue Investitionsvolumen auch nicht hinweg. 

Auffällig ist im gleichen Fragebogen nur ein Absatz weiter, dass hier 3 Optionen genannt werden, wie es mit dem Bad nun weiter gehen könnte. Die hier dargestellten Geldwerte weichen jedoch stark von den Gutachten und dem dargestellten Sanierungsvolumen ab. So wird im 1. Punkt plötzlich von einer Sanierungsinvestition von 5 bis 13 Millionen Euro gesprochen. Wie kommt es zu dieser großen Spanne, während man erst von 5 bis 7 Millionen sprach? In der 2. Option von einem Neubau am aktuellen Standort von 15,5 Millionen Euro am gleichen Standort. Dies wäre dann 2,5 Millionen Euro teurer, als ein von den Gutachtern errechneter Wert inklusive Sauna aus 2019. Als Drittes dann an einem anderen Standort mit 17 Millionen ohne und 19,5 Millionen Euro mit Sauna, und dies ohne Erschließungskosten. Doch wo soll dies dann sein? Und wurde nicht durch das Heizkraftwerk ein klarer Vorteil am bisherigen Standort gesehen. Und warum kann die Sauna dann nicht am Standort verbleiben? Eine Sauna, die – wenn man das glaubt was man hört – mit 14 Euro je Eintrittspreis subventioniert wird. Die auch schon angesprochene Einbindung der Nachbargemeinden in ein Gemeinschaftsprojekt fällt augenscheinlich aus, da Bräunlingen noch immer nicht weiß, was es mit der Infrastruktur ihres alten Bades machen soll und Donaueschingen scheinbar keinen Bedarf sieht.  

Aus meiner Sicht sind 6 Jahre nun wirklich Zeit genug gewesen, sich über diese kostenschwere Situation in umfangreichem Maß Gedanken gemacht und Lösungsansätze entwickelt zu haben. Vor allem wenn Rückwirkend schon viele Millionen eingebracht wurden. Verwirrend sind auch die immer neuen Zahlenspiele, die der Bürgerin und dem Bürger präsentiert werden. 

Also trauen Sie sich, liebe Gemeinderäte und beginnen Sie damit, Ihren Weg für das Schwimm- und Sportvergnügen Hüfingens gesamtfraktionell öffentlich klar darzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger warten. 

https://hieronymus-online.de/aquari

Moden anno dazumal

Bilder und Ton zur Ausstellung von Ingeborg Jaag im Hüfinger Stadtmuseum vom 08. Oktober 2021 bis 02. Januar 2022.

Trompeter

Brautkleid von Maria Josepha Heinemann zu ihrer Hochzeit am 19. September 1881 mit Johann Carl Nober.
1780 Geiger im Rokoko
1789 Chemisenkleid Empire
  • Figur zur Biedemeierzeit
  • Figur zur Biedemeierzeit

Alt Jungfere aus Villingen als Zuschauerinnen.
Elisabeth von Österreich in einem Wiener Hofkleid.
Nach einem Bild von Franz Xaver Winterhalter 1865
Nach August Macke 1914

Unterhosen galten zunächst als höchst anstößig, so dass man sie nicht beim Namen nennen mochte. „Die Unaussprechliche“ – mehr brachte man nicht über die Lippen. Auch die Kirchen hatten Bedenken gegen das Tragen von geschlossenen Unterhosen, da „die Frauen zu ungebührlichen Bewegungen verführt werden“.

  • Unterwäsche


  • Dame 1915
    1915
  • Figur im Tippelrock


Chanel
Chanel


1950er
  • Modebild
Plauener Spitzen
Plauener Spitze

Der Sarwürker Georg Baum aus Behla mit dem Wappen der Schellenberger.

Sarwürker Georg Baum


  • Stammtafel Katharina Schelble geborene Götz

Mehr zum Hüfinger Künstlerkreis gibt es hier: https://hieronymus-online.de/hufinger-kunstlerkreis/

  • Hüfinger Hansel und im Hintergrund Batistle

Den Teil der Villinger Honoratioren lassen Sie sich von einem Villinger erklären.

  • Eiermann und alte Dame

Hier das Gespräch der Kuration Ariane Faller-Budasz mit der Künstlerin Ingeborg Jaag am 08. Oktober 2021.

Das Gespräch der Kuration Ariane Faller-Budasz mit der Künstlerin Ingeborg Jaag am 08. Oktober 2021

Unsere Halbzeitbilanz

Stellungnahme Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Die Hälfte der Wahlperiode des Gemeinderats liegt nun hinter uns. Zwischen Ernüchterung und Euphorie haben wir in den vergangenen 2,5 Jahren als Fraktion vieles erlebt. Im Juni 2019 haben wir – die beiden Listen Bündnis 90/Die Grünen und das BFSO – uns zu einer neuen Fraktion zusammengeschlossen. Nicht die wenigen Gegensätze, sondern die vielen Gemeinsamkeiten stachen hervor.

In dieser Zeit haben wir unseren Beitrag für ein besseres Hüfingen geleistet:

Kontrollfunktion: Als vielleicht wichtigste Aufgabe haben wir das Kontrollrecht durch den Gemeinderat und die Beseitigung von etwaigen Missständen auf unsere Fahnen geschrieben. Unzweckmäßiges Verhalten oder ein Verstoß gegen die kommunalpolitischen Richtlinien werden von uns nicht wortlos hingenommen.

Transparenz und Bürgernähe: Unseres Erachtens werden zu viele Themen unnötigerweise in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt. Die Bürger werden dadurch zu oft außen vor gelassen. Dies haben wir gebetsmühlenartig immer wieder kommuniziert. Als kleinen Teilerfolg verbuchen wir, dass die Stadtverwaltung beim Thema „bürgerfreundliche Sitzungsprotokolle“ kleine Verbesserungsfortschritte erkennen lässt. Wir bleiben an diesem Thema dran und sind überzeugt, dass unsere Stadt noch transparenter und bürgernäher auftreten könnte. Mögliche Stichworte sind „Online-Übertrag von Sitzungen und Versammlungen“ und „Digitaler Bürgerservice“.

Gesamtstädtisch: Uns liegt viel an einem fairen Miteinander zwischen Kernstadt und den fünf Ortsteilen. Nur ein ehrlicher Umgang auf Augenhöhe aller Teile der Gesamtstadt bringt uns voran. Wir begrüßen es, dass auch mal wieder eine Gemeinderatssitzung in einem Ortsteil stattfindet. Das sind kleine Gesten weg von einer zentralistischen Denkweise in zu vielen Lebenslagen. Unser größter Erfolg ist der gewonnene Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl.

Umwelt: Mit Anträgen und Wortbeiträgen zu mehr Umweltbewusstsein sind wir das ökologische Gewissen im Gemeinderat. Im Bereich Natur- und Umweltschutz ist noch großer Nachholbedarf.

Anträge: Als kleinste Fraktion ist das Mittel der Antragsstellung mitunter unser wichtigstes Instrument für die Gemeinderatsarbeit. Mit einem knappen halben Dutzend Anträgen in 30 Monaten haben wir wichtige Auffassungen aus der Bevölkerung in das Hauptorgan unserer Stadt transportiert. Viele Ideen hatten bisher leider keine Lobby gefunden. Anträge sollten von den Verantwortlichen nicht als Last, sondern als Chance angesehen und behandelt werden.

Aktive Fraktion: Wir sind gewählt, um unsere Meinungen im Gemeinderat zu äußern und unsere Ideen umzusetzen. Wir werden unsere Wahlperiode nicht lautlos und passiv absitzen. Unsere Gemeinderatsarbeit ist uns wichtig. Ein Indiz dafür ist, dass unsere Fraktion die prozentual höchste Anwesenheit bei GR-Sitzungen vorweisen kann. Wir erwarten vom gesamten Gemeinderat und der Verwaltung einen Gestaltungswillen und eine Zukunftsstrategie. Wir sind bereit unseren Beitrag zu leisten. Die Zeit bis zum Doppelwahljahr 2024 wird eine spannende bleiben.

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